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10 S, pr. Oktober ⸗Norember — Ter November⸗ zember — per April⸗Mai 16, Delsaaten pr. 1000 kg. Gek. — Winterraps — “, Sommerraps — „M, Winterrübsen — , Sommer⸗ rübslen — 6 Rüböl ver 100 kg de Gek. — Ctr. Kündigungspreis Loco —, „co ohne Faß — „Mt, ver diesen Monat der lugust⸗September —, ver September ⸗ Oktober 42,6 — 42,7 bez., per Oltober⸗November 42,8 M, per Dezember 43 (S6, ver Dezember ⸗Januar — ver April⸗Mai 43,65 — 45, 6 . Leinöl per 100 kg — loco — (M6, Lieferung —. Petroleum. (Raßffinirtes Standard white) ver 1065 kg mit Faß in Posten von 100. Ctr. Ter⸗ tine geschäfts los. Gek. — Ctr. Kündigungspr. XM eo == , per diesen Monat — per August⸗Sep⸗ — ver Sertember, Olteber . per Oktober⸗ November —, per November⸗Dejember — Re nes Fehn ee e dene, sg ooo 1 ch Termine matt. Gek. 1200001. Kündigungspreis „e, loco mit Faß — ver diesen Monat und er August⸗September 38, — 38, bez, per Sep⸗
L eJ. tember⸗Oktober 38,9
15 8 1
—
* ; Termine w
enig verän⸗
Loco —
* 5 mit Faß. em ovember—-
* 10 H * tember
38,4 bez., ver Oktober⸗Novem⸗ ber 39,2 — 38,8 bez., per November ⸗ Dezember shM2— 3577 bez., Per Dezember Januar; per Ignuar. Februar 1867 — per Februar⸗März —, per April⸗ Mai 10.3 = 39, 9 bez, Spiritus per 160 1 à 100 9υ— ohne Faß 38,6 bez. ö. Weizenmehl Nr. 00 22,75 — is 19,25 bez. V ö . Nr. O u. 1 15,0 - 17539, do. seine Marken Rr. 5 u. 1 1900 — 18,00 bez Nr. 9 14 6 höher als Nr. 0 und J pr. 109 kg kr. inkl. Sack. Königsberg, 17. August. (W. Te B.) Ge treidemarkt. Weizen unverändert. Roggen ö loco matter, 120 pfd. 2000 Pfd. Zollgew. 116,73. Herste still. Hafer niedriger, loco inländischer 12009. Weiße Erbsen pr. 2006 Pfd. Zollgew. 136,99. Spiritus pr. 100 1 100 ½ loco . pr. August 39,75, zer September⸗Oktober 39,50. . Danzig, 17. August. (W. 3 B. ) Ge tre de markt. Weizen loco ruhig Umsaß 209 Tonnen. Bunt und hellfarbig 157, hellbunt 148 - 159, boch⸗ bunt und glasig 162, bunt vr. 121pfd. vr. 89 tember-Oktober Transit 141,00, pr. April Mai Trans. 145,990. Roggen matt, loco inlandi her pr. 120pfd. 112 bis 116, volnischer oder russischer Transit 93 — 95, pr. September⸗Okt. Transit b /h pr. April⸗Mai 56,509). Rübsen loco 82, bi 38. Große Gerste loco 115 — 126. Hafer loco 130. Erbsen loco Spiritus pr. 10000 Liter Prozent ee 9, hö. k . Stettin, 17. August. B.) Get reide⸗ markt. Weizen unverändert, loco 2D o -‚162 0, pr. September⸗Oktober 163,09, pr. Oktober November 2,50. Roggen unverändert, loco 120 M 26, oo, pr. e nber⸗Oktober 127,00. pr. Oktober⸗November L760. Rüböl unverändert, pr. August 42400, pr. September Oktober 42,909. Spiritus still, loco „70, pr. August⸗September 38,49, pr. September ktober 38,560, pr. Oktober⸗November 38,0. Petroleum versteuert, loco Usance 16 / Tara 106515. Posen, 17. August. (W. T. B.) Spiritus loco ohne Faß 37,20, pr. August 7160, pr. September 7.50, pr. Oktober 37, 20, pr. November⸗Dezember 6.30. Gekündigt pr. 10 G00 1 Behauptet. Breslau, 18. August. (W. T. B.) Get reid e⸗ markt. Spiritus pr. 100 1 19093 xr. August. Sep⸗ tember 37,70, do. pr. September⸗Oktober 37,70, do. N —⸗NDeze 6 Mejizen — Rog en pr. November⸗Dezember 3770. Weizen — Mogger pr. September ˖ Oktober 128,50, 20. Pt. Oltober⸗ Flovember 130,00, pr. November⸗-Dezember 131,00. Rüböl loco pr. September-Ottober 42,25, . April⸗Mai Zink: Umsatzloß. — Wetter: Schön.
Köln,
— 10000 0 loco
Nr. O0 21,25
91 25
128.
(W. T W. X.
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* M 9 9
B.) Getreide⸗ fremder 19,00,
Roggen loco 15, pr. März 13,55. o 23,00, pr. Oktober
17. August. (W. T. B.) markt. Weizen loco hiesiger 138,26, pr. November 17,35, pr. März —. hiesiger 14475, pr. Novbr, 13, Hafer loco 14,090. Rüböl loe 22,90, pr. Mai 23,30. ö k . August. (W. T. B.] Petroleum (Schlußbericht) fest. Standard white loco 6,25 Br. Hamburg, 17. August. (W. T. . B.) Getreide; markt. Weizen loco fest, holsteinischer loco 160,00 172.900. Roggen loFeo. fest, mecklenburgischer loco 136,00 = 147,09, russischer loco fest, 102, 00 — 105,00. Hafer und Gerste ruhig. Rüböl still, loco 409 Spiritus fest, pr. August 241 Br. pr. Sept. Oktober 247 Br., vr. Oktober⸗November 257 Br., pr. November⸗Dezember 254 Br. Kaffee sehr fest, Umsatz 3509 Sack. Petroleum ruhig, Standard white loco K, 0 Br., 6,26 Gd., vr. August 6,15 Gd., pr. September⸗Dezember 635 Gd ö Wien, 17. August. (W. T. B.). Getreid e⸗ markt. Weizen pr. Herbst 215 Gd., 920 Br., pr. Frühjahr 9,47 Gd., Rö? Br. Roggen pr. Herbst 6,92 Gde, 6,97? Br r. Frühjahr 7.20 Gd., s,27 Br. Mais pr. Juli-August 6,18 Gd., 623 Br., pr. Mai⸗Juni 5,53 Gd. 659 Br. Hafer yr. . Br., pr. Frühjahr 6,93 Gd. ,
81,
1887 6,25 Gd.,
September 93 — 93. ; Amsterdam, 17. August. treidemarkt. . 7 n zr. Oktober 128, per März 133 . ,,, 17. August. (W. T. B.) Ge⸗ treidemarkt (Schlußbericht;. Weizen fest.
Roggen behauptet. Hafer still, Gerste träge, Antwerpen, 17. August. (W. T. B.) Petro—⸗ leumarkt (Schlußbericht).
Ge⸗ Roggen 33
Naffinirtes, Type weiß, loco 153 bz., 153 Br., pr. September 154 Br., pr. Oktober 16 Br.,, pr. September⸗Dezember 16 Br. Ruhig. ö London, 17. August. (W. zucker Nr. 12 12 nominell, ruhig. An der Küste angeboten ladungen. ö . ö Liverpool, 17. August. (W. T. B.) wolle ('Schlußberichtz Umsatz 7900 B., davon für Spekulation und Export 500 B.. Amer itaner stetig, Surats ruhig. Middl. amerikanische Liefe⸗ rung August⸗September 59 6 Verkãuferpreis Sep⸗ tember⸗Sktober 53 z Käuferpreis, Oktober-Novem⸗ di Werth, November⸗Dezember 5* 3 do., Dezem⸗ ber⸗Januar Hä/s do,, Januar⸗Februar His d. do. Liverpvol, 17. August. (W. T. B. Getreide
—
T. B.) Havanna⸗ Rüben⸗Rohzucker 119 12 Weizen⸗
Baum⸗ B
Manchester, 17. August. (W. T. B.). 12r Water Tavlor 66, 30r Water Taylor 85. or Water Leigh 73, 30 Water Clapton 78. 32r Mock Brooke 7, 409r Mule Mavoll 74, 40r Nedio Wilkinson 9, zr Warpcops Lees 73, 36r Warp⸗ cops Rowland 71. 10D Double Weston 83, 590r
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Glasgow, 17. August. (W. T. B) (Schluß.) Roheifen. Mixed numbers warrants 39 She 6. d. Paris, 17. August. . (W. T. B.) Rohzucker S885 ruhig, loco 28.50). Weißer Zucker ruhig, Nr. 3 pr. 100 Rg pr. August 31,75, pr. Sep⸗ tember 31,80, pr. Sktober⸗Januar 33,60, pr. Januar⸗ April 34,00.
Paris, 17
August. (W. T. B.) Produkten⸗ markt. Weizen behauptet, pr. August 23,00, pr. September 23,10, pr. Septemher⸗Dezember 253,60, pr. November Februar 2375. Mehl 123 Marques be⸗ hauptet, pr. August 50, 50. pr. September 81400, pr. September⸗Dejember 51,75. pr. November⸗Februar 52.40. Rüböl ruhig, pr. August 51.25, pr. Sep⸗ fember 59 0 . Septem ber⸗Dezember 53,00, pr. Januar-April 54,00. Spiritus ruhig, pr. August S, 25, pr. September 47,25, pr. September⸗Dezbr. 44,75, pr. Januar⸗April 453,25.
St. Petersburg, 17. August. (W. T. B) Produktenmarkt Talg loco 42.00, pr. August 1200. Weizen loco 11.60. Roggen loco 6, 809. Hafer loco 4,8. Hanf loco 45,00 Teinsaat loco 15.50. New⸗Hork, 17. August. (W. T. B) Waaren⸗ bericht. Baumwolle in New⸗York 95, do, in New-Orleans Rig, Raff. Petroleum 7G ½ν Abel Test in New-JYPork 6 Gd., do., in Philadelphia 63 Gd. Rohes Petroleum in New⸗ Hort 1 do Pipe line Certifiaates — D. 615 C. Mehl 3 D. — EC. Rother Winterweizen loco — D. 88 EC. pr. August — D. 87 C. pr. September — 6 5s. C., pr. Oktober — D. 894 C. Mais (New) 514. Zucker (Fair refining Muscovados) 45616. Kaffee (Fair Rio) 94. Schmalz (Wilcor) 7,40, do. Fairbanks 7,3, do. Rohe und Brothers 7,30, Speck 63. Getreidefracht 13.
Berlin. Central⸗Markthalle, den 18. August (Markthallenbericht von J. Sandmann.) Ge⸗ müse und Obst. Reineclauden 20-390 . Weintrauben 50-70 J. per Pfund. Pfirsiche 6,20 0,30 per Pfd., Kirschen 6 bis 15. 4 per Pfd., Preißelbeeren 8—9 46 per Scheffel, Pfifferlinze 4— 5 (S, Gurken Ob -—=3 S6. Per Schock, Schoten 2— 3 S6 Per Scheffel, Karotten „5 M60 pr. 100 kg. Wirsingkohl 3— 4 , Roth⸗ und Weißkohl, große Köpfe, 350 —4 1 pr. Schock, Blumenkohl 10—15 M66. Erfurter 29 — 25 4 per 100 Stck., neue Kartoffeln, weiße runde, 575 M, Nierenkartoffeln 3,25 , rothe 2, Slã sit, blaue 3,50 (6 pr. 100 Kilo, neue Pflaumen 13 t neue Birnen 16—- 20 6, neue Aepfel 10— 20 6 pr. Ctr., neue Zwiebeln 2,75 — z, 50 6 Citronen, ge⸗ funde Ausschußwaare, 16 6 pr. Kiste von 260 300 Stück. Neue saure Gurken 2 — 2, 20 6 pr. Schock. Melonen 30 3 per Pfd. Ananas 222 60 per Pfd. Morcheln 2650 (6 per Pfd. Ste n⸗ pilze 6,50 6 ber Pfd. Geräucherte Fische. Rheinlachs 2,50 — 2,930 A6, Weser⸗ und Ystseelacht 1l,20— 1,40 6, geräucherte Adle 9 - 1004130 * per Pfd., großer Delicgteßgal 150 , Ilundern, kleine 1,55—2 6, mittel 3—5 46, gręße . Ml. per Schock, Bücklinge, per 100 Stück 4,60 —– h. 175 M6 — Seefische. Lachs 1,00 46, rothschneidiger 1.15 b, Zander, große 90 3, Hecht o —=65 *, Steinbutte 20 — 80 3. Seezunge, große l, AM — 1.10 Mc, mittel 660 —– 19 8, Scholle 10— 25 , Schellfisch, große 26 8, Kabliau 20 3 pro z Kilo, Makrelen 40-60 3 per Stck. — Lebende Fische. Aal, mittelgroße 99 — 96, große l, 9h Ab, Hecht 80 3, Schleie 90 pro Pfd. — Krebse. Kleine 10 em 1,00 — 1,50 , mittel = 4 46, große s8— 12 M per Schock, Hummern 1501,15 per Pfund. — Butter. Frische seinste Tafelbutter J. 108 = 110, feine Gutsbutter J. 8 —=108, Il. 306 — 96, III. 75 —– 35, Landbutter I. SCC - 6, . 75 6 Galizische und andere geringste Sorten 55 — , Käse. Echter Emmen⸗ thaler 73— 80, Westpreußischer Schweizer kae IJ. hh .= 560, JI. 18 36, II. 46-45 M6, U Back. stein J. fett 2 — 25 S6, II. 16 ua, TKRilsiter Fettkäse 45 – 56 *460. „16. Tilssiter Mager⸗ käse 18— 23 6, Limburger J. 30 - 32 AS, II. 20—25 S6, Ramadour 30-32 (S6, Rheinischer Holländer Käse, 20—22 Pfd. schwer, 368 lb, echter Holländer 65 (6. Edamer . 69 = (he cl, II. 56 — 58 , Französischer Neufschateller 18 b per 100 Stück, Camembert 8 — 8, 50. M6 per Dtzd. Tier. A9 66 pr. Schock. Wild. und. Ge⸗ flügel. Rehe 40-60 Hirsche 30 = 45 , Wild⸗ schwein 30— 40 „ pr. Pfde, wilde Enten 08 bis 1,20 „S6, junge Gänse 3,900 — „00 S6, junge Enten 1—1,A50— 2 , junge Hühner 9.45 — 9, ᷣ l, Tauben 30— 45 3 pr. Stück, Poularden 4,50—7 4M, alte Hühner 1, 10—1 40 10
Berlin, 16. August. (Bericht über Provisio en von Gebr. Gause.« Butter: Die Tendenz des Marktes war in der vergangenen Woche eine recht feste, die besonders in guter Nachfrage für feinen 1 S ⸗Ausstich zum Ausdruck kam. Es wurden dem— entsprechend für alle in diesen Rahmen hineinpassen— den Qualitäten bessere Preise angelegt, desgleichen traten auch für feinere Qualitäten kleine Befestigun⸗ gen ein. Mittelsorten bewegen sich immer noch unter größerem Angebot als Nachfrage. Notirungen (hiesige Verkaufspreise)h: Feine und feinste Olt⸗ und Westpreußische Butter 196 — 112 1, desgl. Mecklen⸗ burger, Prignitzer und Vorvommersche Is = 102 , feine Amts- und Pächterbutter aller Art H bis 105 66; II. Qualitäten vorgenannter Sorten 90-95 nσυ ; III. Qualitäten dieser Sorten S0 = 90 M!; Pommersche 70-75 46; Netzbrucher, Niederunger 70— 75 é; Bayerische Sennbutter 90 — 100 t½; Bayerische Landbutter 70. 80 6; Preu⸗ sßische, Litthauer 70 - I5 M½; Polnische Butter 68 — 70 S6; Galizische 65 — 68 46 Bayerische Schmelz⸗ butter, garantirt rein, 100 „S6; Margarinbutter 45 - 54 6. — Pflaumenmus: Schlesisches 14 0 — Schmalz: Ernsthafte Befürchtungen einer Miß⸗ resp. einer geringeren Ernte in amerikanischem Mals erhielten in Amerika weiteren Spielraum und, durch erfolgreiche Manipulationen unterstützt, gelang es der Haussepartei den Preis um weitere 2 (6 pro 50 Kl. heraußzusetzen. Bie erhöhten Offerten fanden
Triumphzug
Eisenbahn⸗Einnahmen. Werrabahn. Im Juli er. 252279 6 (4. 1149 S6), bis ult. Juli cr. 1456 364 M ( 49 420 A6) Saal⸗Eisenbahn. (4 3694 A), bis (= 23 614 A6) Orel⸗Witebsk⸗Eisenbahn. Im 82 371 Rbl. (4 14680 Rbl.), bis ult. 23 465 Rbl. — 103 351 Rb . Moskau⸗Kursk⸗Eisenbahn. Im Juni. cr 897 563 Rbl. (— 93132 Rbl.), bis ult. Ini er. od 706 Rbl. ( — 144 752 Rbl. ö Lodzer Fabrikbahn. Im Juni er. 42 493 Rbl. (4 4457 Rbl., bis ult. Juni er. A6 913 Rbl. (4 37925 Rbl.)
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Juli
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Wetterbericht vom 18. August 1886, 8 Uhr Morgens.
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50 C. — 40 R
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Bar. auf 0 Gr. le
lu. d. M
Wetter.
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Stationen.
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Mullaghmore 4 Regen Aberdeen ? heiter Christiansund / wolkig Kopenhagen. 763 Se ö bedeckt Stockholm . 7 / still wolkenlos Haparanda still halb bed. St. Petersbg. 1halb bed. Moskau ... 1 Regen Cork, Queens⸗ e,, Brest
Helder .. Sylt Hamburg Swinemünde Neufahrwasser Memel . Münster ... Karlsruhe .. Wiesbaden München Chemnitz.. , Wien Breslau... Ile d'Aix.
NNW 2 bedeckt still heiter ͤ still wolkig N L bedeckt NNW 2 Nebel!) r 1' wolkig?) 1 wolkig volkig 2 bedeckt 3 heiter
2 Regen?)
4 Regen
I bedeckt)
l bedeckt still wolkig
I bedeckt
5 bedeckt still halb bed.
2 wolkig
I) Abends starker Nebel. ) Thau. 3) Nachts und früh feiner Regen. ) Thau und Dunst. Anmerkung: Die Stationen sind in 4 Gruppen geordnet: 1) Nord⸗Europa, 2) Küstenzone von Irland bis Ostpreüßen, 3) Mittel-Europa südlich dieser Zone, 4) Süͤd⸗Europa. — Innerhalb jeder Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten.
der Rin dune, Der hohe Luftdruck im Westen hat sich ostwärts ausgedehnt und erstreckt sich heute über den größten Theil des Erdtheils, nur Rußland mit einem Minimum von 753 mm bei Moskau und die öst— lichen Mittelmeerländer ausschließend. Bei schwacher Luftbewegung ist das Wetter über Europ im All= gemeinen kühl, mit Ausnahme des Ostseegebietes, und trübe, im Westen der Britischen Inseln und in Süddeurschland regnerisch. Obere Wolken ziehen über Grünberg aus Südwest, über Breslau aus Westnordwest.
25
Deutsche Seewarte. * Theater.
Königliche Schauspiele. Donnerstag: Opern— haus. Keine Vorstellung. ö. ö Schauspielhaus. 156. Vorstellung. Tilli. Lustspiel in 4 Akten von Francis Stahl. . In Scene gesetzt vom Direktor Deetz. Anfang 7 Uhr.
Freitag: Opernhaus: Keine Vorstellung. ‚
Schaufpielhaus. 157. Vorstellung. De Kauf⸗ mann von Venedig. Schauspiel in 5 Akten gon Shakespeare, übersetzt von A. W. v. Schlegel. An⸗ fang 7 Uhr.
Victorin- Theater. Donnerstag: 3. 117. Male: Amor. Großes Ausstattungsballet von Luigi Manzotti. Musik ron Marenco. Dekorationen von E. Falk. In Seene gesetzt von Ettore Coppini don der Scala in Mailand. 86 Uhr: Großer Julius Gäsar's, ausgeführt von 759 Personen. Anfang 77 Uhr. Sommer⸗Preise.
Friedrich -Wilhelmstädtisches Theater. Direction: Julius Fritzsche. Chausseestraße 25 — 26.
Donnerstag;: 3. 163. M.: Der Zigennerbgron. Operette in 3 Akten nach einer Erzählung M Jokais von J Schnitzer. Musik von Johann Strauß. In Scene gesetzt von Julius Fritzsche. Dirigent Herr Kapell⸗ meister Federmann. ö .
Die neuen Dekorationen sind aus dem Atelier der K. K. Hoftheatermaler Brioschi, Burghardt und Kautzky in Wien. .
Von 6— Uhr: Großes Garten⸗Concert,
Freitag: Zum 164. Male: Der Zigeuner⸗ baron.
Ar hegt Donnerstag: Letztes Auf⸗
rolls Theater. Donnerstag: Letztes treten des Hrn. Georg Heine. Tell. ö.
Bei günstigem Wetter vor und nach der Vor stellung, Abends bei brillanter elektr, Beleuchtung des Sommergartens: Großes Doppel⸗Concert. Anfang
elle Alliance -Thegter. Donnerstag: 3 76. Male: Das Paradies. Akt II. klassischen Dreieck.
Im prachtvgllen Sommergarten: Dor vel ⸗Conce (Musikeorps Saro und die Hauskapelle). Letz Auftreten der Sudanesischen Neger⸗-Milt tärkape Auftreten der Sänger ⸗Gesellschaften. Abend brillante Illumination durch 20000 Gasflamm Anfang des Concerts 6, der Vorstellung 7 Uhr. Freitag: Das Paradies. Im Sommer)get Erstes Concert der Königl. Niederländischen Schutt Kapelle der Stadt Nymeg, unter Leitung des Mu Direktors Hrn. C. Latann.
8
Familien⸗Nachrichten.
Assistenzarzt Dr. Witte (Domkau — Spandau). Verehel icht: H Frl. Clara Oetling (Uelzen).
der Schulenburg a. d. H. Wolfsburg.
— 66 M
Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen re. 25498 Bekanntmachung. Zur Ausführung eines Erweiterungsbaues Festungsgefängnisses in Neisse soll: die Lieferung der Eisengußwaaren, die Ausführung der Steinmetzarbeiten einschließlich Material⸗Lieferung am Sonnabend, den 28. August 1886, Vormittags 10 Uhr, in öffentlicher Submission vergeben werden.
— *
rung des Materials sind, mit bezüglicher Aufsch
Vormittags 190 uhr, dem Festungsgefängniß, p mäßig verschlossen, einzureichen.
Die Bedingungen, Zeichnungen und Kos gefängnisses aus. Dieselben können auch gegen stattung der Kopialien bezogen werden.
Die Gültigkeit der Offerten wird von der herigen Unterzeichnung der allgemeinen und spezie Bedingungen und der vorschriftsmäßigen Abfass abhängig gemacht. . . Königliches Festungsgefängnis.
(25499 Verdingung ;
1) der Lieferung von 91 Tausend Ziegelstein
2) der Ausführung der Erd⸗ und Maurerarbe einschließlich Materiallieferung, ausschließlich K rung der Ziegelsteine und des Cements, ferner
E
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Staaker⸗, Schmiede⸗, Dachdecker⸗ und Klemp arbeiten einschließlich Materiallieferung, für ein Beamten⸗-Wohnhaus nebst Nebengeb auf dem Bahnhof Wiedenbrück in der II. Abtheil Münster⸗Rheda⸗Lippstadt Termin Sonnabend, den 28. August 1886, Vormittags zu 1) 11 Uhr, zu 2) 12 uh im Amtszimmer des Unterzeichneten zu Lippstadt Zeichnungen, Bedingungen u. s. w. können das eingesehen und die Verdingungs⸗Unterlagen g kostenfreie Einsendung zu 1) von 1,00 6, zu 2 2,50 „S6 von dort bezogen werden. Lippstadt, den 14. August 1886. Der Abtheilungs⸗Baumeister. Blumenthal.
253961 Eisenbahn⸗Direktions⸗Bezirk Altona. Verding von . 80 060 Stück kiefernen Bahn. und bbb fenden Metern kiefernen Weichenschwe e Anlieferung der Weichenschwellen, sow Hälfte der Bahnschwellen hat in der Zeit vom tober bis 15. November d. J., die des Kester Bahnschwellen vom 1. April bis erfolgen. J Die Angebote sind mit der Aufschrift: „Angebot auf Lieferung von Schwe bis zum Eröffnungstermin ö Montag, Sen 5. September d. J., Vormittags il Uhr, an unser Materialien⸗Bureau, Bahnhof, Al einzusenden; daselbst liegen auch die diefe bedingungen zur Einsicht aus oder können gegen kirte Einsendung von 50 3 von demselben be werden. Zuschlagsfrist 14 Tage. n Altona, den 14. August 1888. Königliche Eisenbahn-Direktion.
Di
llen“
Verschiedene Bekanntmachungen. 26493 Ein älterer ö Forstbeamter,
; ö. welcher als Oberförster in seiner eten St 15 Jahr war, auch bis zu dem Der mfg Rittergüter die Verwaltung senbftstandig, j dem einen Besitzer durch Dismembration des 120 000 Thlr. mehr ö als peng Ganzen verkauft wurde, zur Ze , . Teichwirthscha ft und Fischzucht⸗ 1 befaßt; sucht eine ihm gasage nde. Stellung ni
Auf hohes Gehalt und Pension ö. . rechnet, da derselbe nie ht ganz unbemittel .
Offerten unter M.. 25493 / 86 an die En dieses Blattes.
24328 offffß
5, der Vorstellung 7 Uhr „La Kraviata“. von Wassili Wereschagin.
mittags 11 Uhr bis Nachmittags 2 Uhr. b0 J und von 4 Uhr an bis
markt. Weizen 1 d., Mais z d. höher, Mehl fest.
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schlank Annahme in Europa und wurden große
der Oper Entrée inkl. Theater 1 060
Freitag: Gastspiel der Fr. Josephine von Malerzky.
Täglich; Gemälde-Ausstellung neuer Werl. Geöffnet von Vor⸗ Ent coe zur letzten Pause
r fi a Sv Riffe. Sin
Verlobt: Frl. Bertha Schumacher mit orm Hr. Lieut. von der Wense II. n Geboren: Ein Sohn: Hrn. v. Bülow (Karnig — Eine Tochter: Hrn. Prediger Profe
Scholz. — Hrn. Professor Credner (Greifswall Gestorben: Hr. Oberst z. D. Gebhard Graf
Angebote auf Ausführung der Arbeiten inel. Leih
rersehen, bis Sonnabend, den 28. Augunst
anschläge liegen zur Einsicht im Bureau des Festun
henten in Strömstadi bestellt worden.
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Ausführung der Asphalteur⸗, Steinhauer⸗, Zimm
15. Mai 183
Denutscher Neichs⸗Anzeiger
und
Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.
Aas Abonnement beträgt 4 M 50 für das Vierteljahr.
4
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nsert one reis für den Raum einer Aruczeile 30 9.
*
für Berlin außer den Post-⸗Anstalten auch die Erpe=
*
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dition: Sw. Wilhelmstr
lin, Donnerstag,
den 19. August,
Abends. 18S.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem pensionirten Forstmeister Sr. Königlichen Hoheit des srinzen Albrecht, Dr. Cog ho zu Seitenberg im Kreise Habel⸗ hwerdt, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Obersten D. von Olszews ki, Bezirks Commandeur der 1. Bataillons Tessau) Anhaltischen Landwehr⸗Regiments Nr. 93, den König⸗ en Kronen⸗Orden zweiter Klasse; sowie dem Handlungs⸗ chülfen Otto Heinrichs zu Labischin im Kreise Schubin e Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.
2 *
Deutsches Reich.
Der Konsular⸗Agent Smith in Strömstadt ist gestorben. An seiner Stelle ist Herr J. H. Sylvander von dem niserlichen Konsul Kjellberg in Gothenburg zum Konsular—
w betreffend die erste Spruchsitzung des Reichs— Versicherungsamts.
Nachdem die Wahl der Vertreter der Genossenschafts— ' rstände ꝛc. und der Arbeitervertreter zu nichtständigen Mit— dern des Reichs-Versicherungsamts vollzogen worden ist vergl. Bekanntmachung vom 5. Juli 1886 (Amtliche Nach⸗ ssten des R.V.-⸗A. Seite 121) — hat das Neichs⸗Versiche— mzsamt am 12. Juli 1886 über mehrere Rekurse gegen tscheidungen von Schiedsgerichten verhandelt und entschieden. In einem der zur Entscheidung gelangten Fälle hat das ichs⸗Versicherungsamt den Grundsatz ausgesprochen, 6M daß die unehelichen Kinder eines getödteten Vaters
ständiges
sonst ja dem unehelichen Kinde aus dem Tode des Vaters ein Vor— theil erwachsen würde, den das Gesetz unmöglich beabsichtigt haben Jahres verdienst
könne.
Der des hat 1248, 16 M betragen.
Das Schiedsgericht hat dem Antrage des klagenden Vormunds gemäß dahin erkannt: JI. Die Berufungsbeklagte wird verurtheilt, dem Berufungskläger für dessen Mündel Emil F. vom 15. Oktober 1885 ab gerechnet bis zum 13. September 1894 eine jährliche, künftig monatlich pränume⸗ rando mit 11.70 4 zahlbare Rente von 140,40 M zu gewähren.
2 Die Berufungsbeklagte hat dem Berufungskläger die ihm in dem Verfahren vor dem Schiedsgerichte erwachsenen Kosten, deren Liquidation und Feststellung vorbehalten bleibt, zu erstatten.
Der Vorderrichter führt aus, daß nach dem 5§. 6 des Unfall— versicherungsgesetzes auch den unehelichen Kindern, soweit deren Vater—⸗ schaft durch gerichtliches Urtheil oder Anerkenntniß festgestellt sei, ein Anspruch auf den gesetzmäßigen Rentenbetrag zustehe, und dieser nicht auf die Summe zu beschräͤnken sei, welche der Vater bei feinen Leb— zeiten zu gewähren verpflichtet gewesen, weil hierzu kein Grund vor— liege. Das uneheliche Kind habe daher ebenso viel zu beanspruchen wie die ehelichen Kinder. Nach dem unstrittigen Jahresverdienste des verstorbenen L berechnet daher der Vorderrichter den Rentenbetrag für ein jedes der 4 Kinder auf jährlich 140, 40 M
Gegen diese Entscheidung hat die Berufungsbeklagte rechtzeitig Rekurs eingelegt mit dem Antrage,
das Urtheil des Schiedsgerichts aufzuheben und die Feststellung der Entschädigung für den Emil F. in der Höhe der dem L. gerichtlich auferlegten Alimentationspflicht zu bestätigen.
Die Rekureklägerin sucht auszuführen, daß der Berufungskläger nur auf den Ersatz seines Schadens Anspruch habe, der eben nicht mehr als 6 6s monatlich betrage, und fucht dies aus den Bestim⸗ mungen des Gesetzes herzuleiten.
Der Rekursbeklagte dagegen verlangt die Verwerfung des Re— kurses, indem er auszuführen sucht, daß der Anspruch aus dem Unfall versicherungsgesetz ein Versorgungs⸗, icht aber ein Schadentz⸗ anspruch sei. 6 (
Der Rekurs mußte für begründet erachtet werden, da die un— ehelichen Kinder eines getödteten Vaters nach dem Unfall versicherungs⸗ 6. vom 6. Juli 1884 überhaupt keinen Versicherungsanspruch aben
Allerdings ist in dem 8§. 6 des Unfallversicherungsgesetzes nicht der Ausdruck „eheliche Kinder“ gebraucht und die Motive des Gesetzes sprechen sich nicht darüber aus, ob nur eheliche Kinder oder auch un— eheliche zu den Hinterbliebenen des Getödteten im Sinne des Gesetzes zu zählen sind. Faßt man aber den 5. 6 im Ganzen auf, so kommt man zu der Ueberzeugung, daß die unehelichen Kinder nicht zu den Hinterbliebenen des natürlichen Vaters zu zählen sind, denn dieser Paragraph will nur für die nächsten Familienglieder, nämlich: die Wittwe, die Kinder und die Ascendenten des Getödteten Fürsorge treffen. Auch schon der gewählte Ausdruck: „Hinterbliebene deutet darauf hin, daß nur die Angehörigen des Getödteten gemeint sind, denn hinterlassen kann man nur, was einem gehört. Die unehelichen Kinder treten aber weder in die Familie des natürlichen Vaters, noch stehen sie zu ihm selbst in irgend einem Familien verhältniß; vielmehr haben dieselben nur einen beschränkten Alimentationsanspruch gegen denselben, der ganz unabhängig von ihrer Bedürftigkeit und von der Zahlungsfähigkeit des nakürlichen Vaters ist. Wollte man die unehelichen Kinder zu den renteberech— tigten Personen zählen, so würden sie, wie aus §. 65 Nr. 2b hervor— geht, den ehelichen Ascendenten des Verstorbenen vorgehen, was un— möglich die Absicht des Gesetzgebers gewesen sein kann. Auch noch andere Konsequenzen würden sich aus der entgegengesetzten Auslegung des Gesetzes ergeben, die geradezu zu Absurditäten führen müßten. Denn wie der vorliegende Fall lehrt, würde dem unehelichen Kinde häufig durch den Tod seines natürlichen Vaters ein Vor— theil erwachsen, den das Gesetz weder beabsichtigt hat, noch beabsichtigt haben kann. Denn wenn dasselbe auch für die Hinterbliebenen Für⸗ sorge treffen will, so soll dies . doch niemals so weit gehen, daß die Hinterbliebenen mehr erhalten, als dieselben bei Lebzeiten des Verunglückten erhalten haben würden, was aus den §§. 5 und 6 klar
verstorbenen L. unbestritten
zu dessen Alimentirung mit
hervorgeht. Ferner würden, wie aus dem vorliegenden Falle ebenfalls hervorgeht, die ehelichen Kinder alsdann durch die Konkurrenz der un— ehelichen erheblich in ihren Rechten verkürzt werden, während nach bürgerlichem Rechte die ehelichen Kinder des natürlichen Vaters bei der Konkurrenz mit unehelichen stets ein Vorrecht genießen.
Sodann ist hervorzuheben, daß das Reichsgesetz doch eine für ganz Deutschland gleichmäßige Bestimmung hat treffen wollen; würde man aber die unehelichen Kinder für renteberechtigt erachten, so würde diese Gleichmäßigkeit nicht eintreten, da nach dem im Rheinland gel⸗ tenden code Napoléon uneheliche Kinder gegen ihren Vater niemals auf Anerkennung der natürlichen Vaterschaft Klage erheben dürfen, beziehungsweise bei den Gerichten diese Klage nicht angenommen wer den darf, so daß also im Rheinlande das uneheliche Kind eines Ver unglückten niemals würde Anspruch erheben können, wohl aber in dem übrigen Deutschland.
Der Umstand, daß das Gesetz nicht ausdrücklich „eheliche Kinder“ sagt, hat offenbar daria seinen Grund, daß dasselbe mit dem gewählten Ausdrucke: „Kind“ auch die unehelichen Kinder der getödteten Mutter,
nach dem Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884 überhaupt keinen Entschädigungsanspruch haben.
tigkeit der Sache und um die Form der Urtheile des
iichs⸗-Versicherungs mts zur Anschauung zu bringen, nach— Im Namen des Reichs!
In der Unfallversicherungssache des minderjährigen Emil
ters und Rekursbeklagten, wider
zerin, hat das Reichs-Versicherungsamt in seiner Sitzung n 12. Juli 1886, an welcher Theil genommen haben:
2) Großherzoglich badischer außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister Freiherr von Mar—⸗ Mitglied,
3) Geheimer Regierungs-Rath Caspar, Kammergerichts-Rath Bauck, und Kammergerichts-Rath von Chapelisé, richterliche
5) Kommerzien-Rath Theodor Haßler von Augsburg, Vertreter der Genossenschaftsvorstände,
Gladbach, Vertreter der Arbeiter,
h mündlicher Verhandlung für Recht erkannt: Berufsgenossenschaft zu H. vom 16. April. 1886 wird in— het aufgehoben, als dasselbe dem Kläger eine höhere Rente
XH. Februar 1886 zugebilligt ist. ⸗
Die Kosten, die der beklagten Berufsgenossenschaft im srungsamt entstanden sind, werden dem Kläger auferlegt.
de.
uz an der Kaffamacherreihe in H. im Betriebe des Bau⸗ nehmers J. H. ums Leben gekommen. Derselbe hat eine Wittwe nit der Arbeiterin F. aus O. gezeugtes, am 13. September 1879 ttenes uneheliches Kind, Emil F.,
uischaft vor dem Königlichen Amtsgericht in Altona unterm Närz 1880 verpflichtet hatte.
unehelichen Kindes, den Schmied A. in H., vom 25. Februar ihre Verpflichtung zu einer Rentenzahlung auch für das in dem anerkannt, aber sich nur bereit erklärt, dieser Verpflichtung durch nahme der von dem verstorbenen Vater eingegangenen Alimen⸗ en diesen Bescheid hatte der Vormund des gedachten unehelichen rechtzeitig die Berufung erhoben und die Rentengewährung in ndel beansprucht, wogegen die verklagte Berufsgenossenschaft die werfung der Berufung beantragt hatte, mit der Motivirung, da
Das in dieser Sache beschlossene Urtheil wird wegen der gend im Wortlaut mitgetheilt: vertreten durch seinen Vormund A. in H., Berufungs— i B.-Berufsgenossenschaft, Berufungsbeklagte und Rekurs— 1) Präsident Bödiker, Vorsitzender, schall, vom Bundesrath aus seiner Mitte gewähltes Mitglied, 3 9 Mitglieder, I) Werkmeister Eduard Rudolph Christ von M. Das Urtheil des Schiedsgerichts für die Sektion J der hricht, als diesem durch den Bescheid der Berufsgenossenschaft ssahren vor dem Schiedsgerichte und vor dem Reichs⸗Ver⸗ Der Maurergeselle L. ist am 14. Oktober 1885 bei einem Haus— z eheliche Kinder hinterlassen. Außerdem aber existirt ein von sulich 6 „6 der verstorbene L. sich unter Anerkennung seiner Die Rekursklägerin hatte in ihrem Schreiben an den Vormund! wärtigen Verfahren allein in Betracht kommende uneheliche Kind nbvberpflichtung in Höhe von monatlich 6 „S nachzukommen. näßheit des §. 6 Nr. 2 des Unfallversicherungsgesetzes für sein 5
sowie die durch nachfolgende Ehe legitimirten und die Adoptivkinder hat mit einbegreifen wollen, weil die ersteren, wenn sie auch nicht in die Familie der Mutter treten, doch zu dieser selbst im vollen Familienverhältniß stehen und bei Konkurrenz mit ehelichen Kindern mit diesen in Bezug auf die Mutter gleiche Rechte haben, und weil die beiden letzteren den ehelichen Kindern auch in Bezug auf den Vater beziehungsweise den Adoptirenden völlig gleich stehen. Ueber— haupt werden in den Gesetzen unter dem Ausdruck „Kind ‘, „Kinder“ in der Regel die ehelichen und die denselben gleichstehenden Kinder verstanden, im Gegensatz zu den unehelichen Kindern.
Ergiebt sich hiernach nun schon aus dem Wortlaute des Gesetzes, sowie aus dem gesammten Inhalte und Geiste desselben, daß die un— ehelichen Kinder des natürlichen Vaters im Falle dessen Todes nicht
betreffenden Reichstags verhandlungen hierüber und die ursprüngliche
Regierungsvorlage in Betracht zieht.
Die Abgeordneten Bebel und Genossen hatten nämlich den Antrag gestellt, den letzten Absatz des 5. 6 Nr. Za dahin zu fassen:
der Anspruch der Wittwe besteht auch, wenn die Ehe erst nach dem Unfall geschlossen ist, dasselbe gilt für die von dem Ver— unglückten anerkannten außerehelich geborenen Kinder;“
und der Abgeordnete von Vollmar hatte in seiner Rede den Schluß⸗ satz dieses Antrages besonders damit motivirt, daß die Arbeiter meistens so gestellt wären, daß sie eine gesetzlich anerkannte Ehe nicht schließen könnten und deshalb auch fur ihre unehelichen Kinder zu sorgen wäre. .
Diesem Antrage trat der Abgeordnete von Maltzahn-Gültz ent— gegen mit dem Bemerken, daß derselbe lediglich bezwecke, jeden Unter⸗ schied zwischen ehelichen und unehelichen Kindern grundsätzlich auszu— schließen, worauf die konservative Partei nicht eingehen könne. Darauf wurde der Bebel'sche Antrag abgelehnt und der betreffende Absatz dieses Paragraphen so angenommen, wie er im Gesetz steht.
lefr. Nr. 120 der Drucksachen des Reichstages fünfte Legis—⸗ laturveriode 4. Session 1884, ferner die stenographischen Berichte über die Verhandlungen des Reichstages zu dieser Session S. 809 —- 811.)
. Daß aber auch bei der Vorlage dieses Gesetzes nur an eheliche Kinder des getödteten Vaters gedacht worden ist, zeigt der Umstand, . 39. letzte Absatz des 5. 6 Nr. 2a in der Regierungsvorlage also autete:
»Der Anspruch der Wittwe und ihrer Kinder ist ausgeschlossen, wenn die Ehe erst nach dem Unfalle geschlossen worden ist.“
Die Worte: „und ihrer Kinder wurden zwar im Reichstage ge⸗ strichen, weil man die Ansprüche der Kinder, wenn die Ehe auch erst nach dem Unfalle geschlossen worden, nicht ausschließen wollte. Jeden⸗ falls ergiebt sich aber aus den gedachten Worten dieses Abfatzes, daß man bei der Vorlage dieses Gesetzes nur an eheliche Kinder ge⸗ dacht hat. ⸗
Wenn nun auch nach dem Vorstehenden dem Kläger als unehe— lichem Kinde des L. an sich zwar keine Ansprüche gegen die beklagte Berufsgenossenschaft zustehen, so können ihm doch diejenigen 5 M monatlicher Alimente nicht wieder entzogen werden, zu deren Zahlung sich die beklagte Berufsgenossenschaft freiwillig in dem Bescheide vom 25. Februar 1856 verpflichtet hat, zumal dies in dem Schiedsgerichts⸗ urtheil bestätigt und von der Beklagten gar nicht angefochten ist. Das Vorderurtheil konnte daher nur bezüglich des Ueberschuffes auf— gehoben werden. .
Die Bestimmung über die Kosten regelt sich nach 8. 19 der Ver⸗ ordnung vom 5. August 1885 und 5§. 18 der Verordnung vom 2. No⸗ vember 1885.
Urkundlich unter Siegel und Unterschrift.
(Siegel.) Das Reichs⸗Versicherungsamt. Bödiker.
181) In einem anderen der zur Entscheidung gebrachten Fälle hatte ein in einer Maschinenfabrik beschäftigter Dreher eine Verletzung an der rechten Hand erlitten, in Folge deren er das ,, sowie fast die Hälfte der Grundphalanx des Daumens verlor. Der Verletzte war nach seiner Wieder herstellung von seinem früheren Arbeitgeber weiter beschäftigt worden und verdiente seither durch günstige Akkordarbeit, welche ihm zugewendet wurde, annähernd ebenso viel, wie früher im Stundenlohn. Das Schiedsgericht hatte eine Ver— minderung der Erwerbsfähigkeit um 15 Proz. angenommen; der Genossenschaftsvorstand wollte nur eine Verminderung um 121½ Proz. zugeben und legte Berufung gegen das schieds— gerichtliche Urtheil ein, wogegen der Verletzte die Aufrechterhaltung des letzteren beantragte. Das Reichs-Versicherungsamt ver— warf die Berufung des Genossenschaftsvorstandes, da die der— zeitigen verhältnißmäßig günstigen Arbeitsverhältnisse mangels einer Gewähr für ihre Fortdauer nicht den Ausschlag geben könnten; dazu komme, daß Akkordarbeit anstrengender und aufreibender als Arbeit im Stundenlohn sei, und daß der Verletzte trotz der lohnenderen Akkordarbeit doch noch nicht das frühere Einkommen wieder erreiche.
Königreich Preußen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.
Der Regierungs- und Schulrath Dr. Dyckhoff zu Münster und der Regierungs- und Schulrath Dr. Schul; zu Marienwerder sind in gleicher Diensteigenschaft nach Trier bezw. Münster versetzt worden.
Königliche Akademie der Künste.
Bekanntm aachung. Winterkursus der Lehranstalten für Musik. A. Akademische Meisterschule für musikalische Komposition.
. Vorsteher: die Professoren Bargiel,
Freiherr von Herzogenberg, Ober Kapellmeister Taubert. Die Meisterschulen haben den Zweck, den in sie auf⸗ genommenen Schülern Gelegenheit zu weiterer Ausbildung in der Komposition unter unmittelbarer Leitung eines Meisters
renteberechtigt sind, so wird dies völlig zweifellos, wenn man die
zu geben.