1886 / 221 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 20 Sep 1886 18:00:01 GMT) scan diff

der Verträge dem . Vorredner nicht gefällt, so ist das eben seine Sache. Wir glauben, daß sie unseren Interessen vollständig ent⸗ sprechen. Auch der Wunsch, daß alle Verträge a tempo abgeschlossen und nach einem Muster festgestellt werden, wird sich von unserer Seite außerordentlich schwer erfüllen lassen. Der Herr Vorredner selbst hat schon seine Bedenken dagegen geäußert, und ich habe diesen Bedenken hinzuzufügen mir erlaubt, daß unsere Vertragsbeziehungen zu den verschiedenen Ländern sich verschiedenartig naturgemäß nuf n müssen und daß es deshalb unmöglich ist, die Vertrage nach einem Muster zu gestalten. Nun, meine Herren, ich glaube, Sie können mit den Resultaten der neuen Handelspolitik Deutschlands ganz ufrieden sein, die Stimmen aus dem Lande, die Stimmen unserer

ndustrie gehen ebenfalls überwiegend dahin. Der . Vorredner

at selber aus dem Bezirk der Handelskammer von Lüdenscheid eine solche Anerkennung uns vorgetragen, sie geht dahin, daß die Regierung bemüht ist, die nteressen des Handels und der Industrie zu fördern und daß sie auf dem richtigen Wege ist mit den Verträgen, die sie abgeschlossen hat. Ich bitte Sie also. dem Bedenken des Herrn Vorredners keine Folge zu geben. Die Bitte, dem vorliegenden Ver trage Ihre Zustimmung zu geben, coincidirt ja mit den Anschauungen des Herrn Vorredners, und ich zweifle daher nicht, daß sich eine große Majorität für diesen Vertrag zusammenfinden wird.

Literarische Neuigkeiten und periodische Schriften.

Deutscher Landbote. Wochenblatt für Land und Stadt. Berlin W., Unter den Linden 17. Nr. 38. Inhalt: Wochenschau. Josef Arch, der Führer der englischen Agrarier. Der Woll— handel im Jahre 1885. Gegen den vertheuernden Zwischenhandel in Düngemitteln. Der neue öster reichische Handels Minister und der Bimetallismus. Aus den Bauern ⸗Vereinen. Neuigkeiten. Ernst und Scherz. Beilage: Haus und Landwirthschaft. Nütz= liches und Interessantes, nicht jeder Frau Bekanntes. Wichtige Entscheidungen des Reichsgerichts.

Deut sch e J (Verlag von P. Stankie⸗ wiez, Berlin 8W.) Nr. 3. Inhalt; Von der Landgemeinde⸗ ordnung. J. Einberufung des Reichstages. Verfügung des Königlichen Regierungs-Präsidenten zu Königsberg, betr. die Frrich⸗ tung von öffentlichen Schlachthäusern. Ueber die Armenpflege in Bayern. GSemeinderathssitzungen unter Ausschluß der Oeffentlich keit. Versicherung von Schulen und Schuleigenthum gegen Feuers⸗ efahr. Versammlung des Deutschen Vereins für öffentliche Ge⸗ n zu Berlin. Aus dem Verwaltungsbericht der Stadt erlin: Straßenreinigungswesen. Fortbildungsschulen. Bewaff⸗ nung der Polizei mit Revolvern in Leipzig. Staatswissenschaftliche Litergtur., Beilagen: Ortsgesetze. Archiv für Verwaltungsrecht. Deutscher Gemeinde⸗, Polizei⸗ und Schul-Anzeiger Nr. 37. Deutsche Landwirthschaftliche Presfe. (Berlin 8W., Wilhelmstr. . Nr, 75. Inhalt:; Welcher Dünger verdient unter den augenblicklichen Preisverhältnissen zur Düngung der Winter- halmfrüchte besonder? Beachtung? Von Dr. Stutzer Bonn. . Woväl Veih sälen wie hollen? Jagd. Die Reb— ühnerjagd in England sonst und jetzt. Ueber Giftpflanzen. (Mit

Bezug von Roggen, Hafer ꝛc. Seitens der Militär⸗Magazinverwal-

Bremen. Aus Westpreußen. Gumbinnen. Aus der Provinz Posen. St. Petersburg. Landwmirthschaftliche Lehr anstalten. Sprechsaal. Fragen. Zwangsversteigerungen. und Verkehr. Getreide. Vieh. Wolle. Futter und üngemittel. Spiritus. Butter. Kartoffeln. friedreich's Blätter für gerichtliche Medizin und Sa nitãts polizei. V 3. September und Oktober. (Nürnberg, riedrich Korn Inhalt: Zur Geschichte des Versehens der chwangeren von Dr. J. Ch. Huber, e, Landgerichts⸗Arzt zu

Vereinsumscha mischtes.

Rath in Oldenburg. Die ärztlichen Beziehungen der Reichs— und Königl. bayerischen erung über die Arbeiter -⸗Kranken⸗ und . von Bezirksarzt Dr. (Schluß.! Geistesstörung nach Kopfverletzungen, von Pr. Graf, Assistenz. Arzt an der Königl. Kreis-Irrenanstalt Werneck. Ein seltener Fall von tödtlicher Leberruptur, von Dr. Hugo Heinzelmann, Assistenz⸗Arzt am städtischen Krankenhaus r. d. J. in München. Ueber den Einfluß des Morphinismus auf die civil⸗ und strafrecht⸗ liche Zurechnungsfähigleit, von Dr. Benno Schmidbauer, praktischer Arzt in München. Referate und Recensionen.

Beilage: Ein

Hausthierkrank

Die landwirthschaftlichen Versuchs - Stationen. Heft 4. (Berlin, Paul Parey) Inhalt: Ueber Asclepias or. Rindviehtypen nuti und die verwandten Arten. Von Pr. Georg Kaßner. Mit. Verein e. G.

theilung aus dem chemischen bodenkundlichen Laboratorium der Königl. forstlichen Versuchsanstalt an der Universität München. Ueber die

Abbildungen) (Fortsetzung. Ein plattdeutsches landwirthschaft liches Handbuch. n Vacuum⸗Motor von Henry Davey.

Fx Inserate für den Deutschen Reichs und Din Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central -⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition den Aeutschen Reichs Anzeigers und Königlich Nreußischen taats Anzeigers: . Berlin 8wW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

0 Do =

Von Josef Pembaur in Innsbruck. Das Treffen. Von H. J.

Deffentlicher Anzeiger.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. Zwangs vollstreckungen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. . De. Verpachtungen, Verdingungen re. . ö ung, Kraftloserkläͤrung, Zinszahlung n. s. w

ö des im Boden enthaltenen Ammoniak-Stickstoffes und über die enge des assimilirbaren Stickstoffs im unbearbeiteten Boden. Von Hr. Anton. Baumann. Ueber N-Bestimmungen nach Varrentrapp⸗Will und Kjeldahl im Herbivorenharn und Milch. Von „Weiske. Ein Beitrag zur Kenntniß der Eiweißbildung in der flanze. Von Carl Oskar Müller. Versammlung deutscher Naturforscher und Aerzte. Der Chorgesang. Herausgegeben von A. W. Gottschalg, Großherzogl. Hoforganist und Lehrer an der Musikschule zu Weimar. Nr. 23. Inhalt: a. Text: Zu Dr. Franz Liszt's Gedächtniß. Von

Mittheilungen.

Von H. J. Vincent. Geschichtliche Musikaufführungen mit erläu⸗ terndem Vortrag. Von Th. Erxleben in Niesky. Die Sänger der Zukunft. Von A. Hirt in Köln. Das 20. Provinzial⸗Gesangfest des Märkischen Central Sängerhundes in Neu⸗Ruppin. Schwä⸗ bisches Liederfest Das 7. fränkische Sängerbundesfest in Coburg. Wiener Kapellen. Chorische Aufführungen. Vereinsumschau. Buch und Kunstmappe. Personalien. Vermischtes. Briefwechsel. b. Musik: Qui Mariam absolvistis. Für Bariton⸗ . ö Chor und Digel oder Harmonium komponirt von r. Fr. Liszt.

Ihr 24. Inhalt: a. Text: Prof. Dr. Aug. Ed. Grell. Von Ernst Böhmer in Berlin. Bekanntmachung des Ergebnisses unseres Preisausschreibens in Nr. 2 des „Chorgesang“ vom Jahre 1885/86. AUnsere Notenschrift. I. Von H. J. Vincent in Wien. Zwei Briefe über die gesangsunterrichtliche Praxis in der Volksschule. Ueber die Aussprache des G. gg, gh. Winke für Chordirigenten.

Zoologie:

Naturanstalten:

x

; Vincent in Wien. Kosmopolitismus und Chauvinis tung direkt von Produzenten. Correspondenzen. Berlin. Breslau. 6 J. Vincent in Wien. Altdeutsches Wiegenlied ur , D old in Freiburg i. Br. Das erste Hel ej Ger in Karlsruhe. Johannes Gottlieb Naumann vor der In sition in Venedig. Ein einheitliches Tempo beim Chorsingen. tona. Schlummerlied. Von 64 ö. u. Buch. und Kunstmappe; Personalien . .. umoristischeg Briefwechsel. b. Musik: Lenchhn. ; chtstimmige Motette von Aug. Ed. Grell. Schön) die Welt. Gedicht von Jul. Altmann. Fuͤr Männerchor v :

factae sunt. *

6 gi 9 . , in, ö unserm Büchertisch. ĩ si beck h e n,, ,. .

wissenschaftlicher und statistischer Erfor Der freie Verband württembergischer B

suchung. (Schluß) Die liche Vetrieb der milchwirthschaftlichen Versuchsstation

Marktberichte. Anzeigen. „Die gefiederte Welt. Züchter und Händler, herausgegeben von Dr. Karl R burg, Creutz'sche Buch- und Musikalienhandlung, R. & nan 0 i ; e Wissenschaftliche u A. W. Gottschalg in Weimar. Unsere Notenschrift. J. (Schluß.) 6 ᷣè. . S

Einige empfehlenswerthe

burg (Schluß). Briefliche Mittheilungen. Bücher⸗ schau. Anzeigen.

eitẽgedicht Von

Von Benedikt Widmann in Frankfurt a. NM

„Dreyer in Stolp i. P.

Militärische Mittheilungen. Offene Stellen für Militär ⸗Anwaͤrter

Patrouillenritt. Heinsius in Bremen.)

in Schleswig⸗Holstein. Erg fun en, in der Praxis.

das Meiereijahr 1884,85. (Schluß.) Geräthe⸗, Maf ; Baukfunde. Ein neuer Molkerei⸗Apparat. Biologie. . in die Wirkung von Alkoholaufnahme bei Herbivoren. Verschica .

Rußland. Zeitschrift

Karl Ruß (Magdeburg, Creutz'sch des Ameisenlebens. S

Hamburg. Vereine und Ausstellungen:

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Großhandel.

3. Verschiedene Bekanntmachungen.

7. Literarische Anzeigen.

dergl.

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗-Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mofsse, Haasenstein w Vogler, G. L. Daube Æ Co., E. Schlotte, Büttner C Winter, sowie alle übrigen größeren

Annoncen⸗Bureaux.

8. Theater⸗Anzeigen. In der Börsen⸗

von öffentlichen Papleren. 9. Familien⸗Nachrichten. Beilage. 8

Verloosung, Kraftloserklärung, Zinszahlung u. s. w. von vsten chen Ser. Papieren. Ser.

[29458

In der heute stattgehabten 30. Verloosung der

Anhalt Dess au⸗Cöthen'schen a nn ng ehhr⸗

sind für die Tilgung am 1. April 1857 die Serien 15 Nr. 701-750

52 Nr. 2551 2600

74 Nr. 3651 3700

82 Nr. 4051—4100 9398 129 Nr. 5461-5456 Ser. 36 V ö.

Nr. Ser. 375 Nr. 18710 169 Nr. S401 - 8456 ; ö ö . Ser. 380 Nr. 18964.

h 9750 Ser. 10 Nr. 468, 469 und 471

268 Rr. 13351 13400 136 . k 8e 25 Nr. 153063, 1316, 121, 1225 und 1241, 366 Nr. 18251 18306 Ser. 368 Nr. 18351 18400 1528.

aa e nn, diej ul ie Einlösung dieser Schuldverschreibungen erfolgt einschließlich der Zinsen für den ö

vom 1. April 1886 bis 31. März 1887 ? mit 357 „S. für jede , vom k k 1886. ö 1. April 1887 ab an folgenden Stellen bei: Herzoglich Auhaltische Staatsschulden⸗ der Herzoglich Auhaltischen Landeshaupt Verwaltung. (29689 ede D. an rann Bekanntmachung. . 69. . essauischen Landesbank hier, J Bei der heutigen 7. Verloosung behufs Rück— uff orr in Berlin, 17139 Bekanntmachung. zahlung auf die 4 υ‛ Anleihe der Stadt Wies—⸗

H. C. Plaut in Berlin, D. C. Plaut in Leipzig, Dingel C Comp. in Magdeburg, sowie außerdem bei:; der Herzoglichen Kreiskasse in r g it

; ; z ö ö 3 sind folgende Stücke gezogen worden: ö V e 8 * 263 360 dem Herzoglichen Steueramt in gr is 733 189 363 303 345 4o8 und 483. ö J = in Güften 283 Aus früheren Verloosungen find noch aufgefordert, rückftändig:

L. Pro 1. April 1882:

Ser. 61. J

Pro 1. April 1883: Ser. 65 Nr. 3230, ö Ser. 70 Nr. 3459 und 3493, Ser. 243 Nr. 12110, k

er. 393 Nr. 15110, 15113 und 15119,

Ser. 317 Nr. 16803 und 15836, Ser. ö. J, 37 16078.

Pro J. ril 1884: Ser. 43 Nr. 2147, z

29688

Ser. 126 Nr. H277, 6286 und 6300, er. r. 7907, vom 1. Juli 1879 Ser. 192 Nr. 9564, 9560 und 9672, ö Ser. 216 Nr. 10784, Buch Ser. 229 Nr. 11404, 11406 und 11413. 143 und 215.

IV. Pro 1. April 1885: 5 Nr. 223, 224 und 249, Kz Nr. 277, Ser. 42 Nr. 2065, 2066, 2067 und 2092, er. . 3156, 3160, 3164 und 3177 Ser. 68 Nr. 3362 und 3374, Ser. 123 Nr. 6134, Ser. 149 Nr. 433, 7434. 7435, 7436, 7437, 7438, 7ü39, 7446, 7441, 7445 und 7456, Ser. 188 Nr. 9361, 9364, 9368, g373, 9378 und

307? Nr. 15328 und 16344, 351 Nr. 17532, 176545 und 17649,

V. Pro 1. April 1886:

26 Nr. 1257, 1258, 1259, 1261 und 1289, 31 Nr. 1506, 18518, 1519, 1520, 1527 und

Ser. 72 Nr. 3697, Ser. 135 Nr. 6713 und 6714, Ser. 211 Nr. 10515, 10518 und 1056521,

Bei der am 18. d. Mts. bewirkten siebenten Verloosung der in Gemäßheit des Allerhöchften Pripilegii vom 17. November 1879 ausgegebenen FY. und vom 1. Juli 1885 ab auf 4 56 herabgesetzten Eberswalder Stadtobligatio nen

Littra A. Nr. 4, Lättra B. Nr. 67, Jittra C. Nr. 147 309, Littra D. Nr. 53 62 70 76 3 e 5

Die Inhaber dieser Obligationen werden hierdurch . . en, y,

oupons und Talons bei unserer Stadthauptkafse oder bei der Dentschen Bank zu Len, . 2. Januar 1887 einzureichen und den Kapitalwerth in Haren ö . sost

ie Verzinsung der ausgeloosten Obligatione hört mit dem 31. Dezember 1886 auf. ; .

Rückständig sind noch aus der 6. Verloosung:

Littra D. Nr. 43 und 175 à 200 A.

Eberswalde, den 21. Juni 1886. Der Magistrat.

Bekanntmachung.

Bei der heutigen dritten Verloosung Behufs Rückzahlung auf die Obligationen der A 6so, jetzt 40 gen Anleihe der Stadt Wiesbaden

sind folgende Nummern gezogen worden: tabe G. à 200 SÆ., Nr. 6 38 69 124 134 v. Ibell

Buchstabe H. à 500 ις Nr. 27 101 164 221 253 324 333 387 389 498 597 611 657 698 755 787 824 870 887 915 953 g63 und 969.

Buchstabe J. à 1000 M Nr. 14 95 162 225 226 264 363 397 463 519 550 605 692 730 731 783 784 844 891 1045 1094 1173 1236 1316 1317 1540 1591 1677 1825 1894 1934 2001 2100 2126 2174 2276 2309 2362 2398 2431 2525 2576 2601 2643 2664 2713 2759 2832 2847 und 2867.

Buchstabe K. à 2000 M. Nr. 47 133 195 333 396 4279 492 und 28.

Diese Schuldverschreibungen werden hierdurch zur Rückzahlung auf, den 2. Januar 1887 gekin digt und findet Von da an eine weitere Verzinsung nicht mehr statt. Die Rückzahlung erfolgt bei der hiesigen Stadtkasse oder bei der Filiale der Bank für Handel und Industrie zu Frank⸗ furt a. M.

Aus den früheren Verloosungen sind noch nicht zur Einlösung gekommen Buchstabe J. per 2. Ja- nugr 1885 Nr. 1579 und per 2. Januar 1886 Buch— stabe G. Nr. 56, Buchstabe H. Nr. 879, Buchstabe 5. Nr. 1580 und 1693.

Wiesbaden, 14. September 1886.

Der Oberbürgermeister:

baden vom 1. August 1880 im Betrage von 2367 000 sind folgende Schuldverschreibungen gezogen worden: Buchstabe L. à 200 M Nr. 55 56 98 198 296 485 510 666 796 881 940 1015 1101 1196 1268 1363 und 1565.

Buchstabe M. à 500 M Nr. 18 82 144 250 251 260 491 402 461 508 626 664 736 766 798 841 S849 876 900 924 925 973 1032 1083 1137 1167 1195 1243 1276 1306 1332 1369 und 1384. Buchstabe N. à 1000 M Nr. 10 75 141 234 277 293 330 365 403 438 488 510 562 597 631 672 712 768 818 838 und 921.

Buchstabe 0. 6 2900 Æ . Nr. 58 und 76.

Diese werden hierdurch zur Rückzahlung auf den 1. Februar 1887 gekün⸗ digt und findet von da an eine weitere Verzinsung nicht mehr statt. Die Rückzahlung erfolgt bei der hiesigen Stadtkasse oder bei der Deutschen Gen ossenschaftsbauk von Soergel, Parrisius u. Comp., Kommandite Frankfurt a. M. gn , , , . noch nicht zur

nlösung gekommen per 1. Februar 1886:

.

uchstabe M. Nr. 153 458 735 779 1298 und 1438. n Buchstabe N. Nr. 23.

Wiesbaden, den 14. September 1886. Der Oberbürgermeister: ell.

dazu gehörigen

im Betrage von 4 650 000 M.

29686 Ausgelooste Obligationen der Stadt Wittenberg.

In Gemäßheit des Allerhöchsten Privilegii von 8. Oktober 1867 und des damit ö . stehenden Tilgungsplans hat am 31. August d. Jahreß die Ausloosung der für das Jahr 1886 fälligen, zu Gasanustalts Anleihe der Stadt Wittenberg gehörigen Obligationen stattgefunden.

Es wurden gezogen die Nummern:

24 32 43 91 57 102 109 122 154 180 18 212 254 267 291 304 340 349 368 407 48 und 435.

Wir bringen dies hiermit zur öffentlichen Kenntnzz mit dem Bemerken, daß vom 2. Januar 1887 ab in unserer Stadt⸗Hauptkasse der Betrag der aut⸗ geloosten Nummern erhoben werden kann und daß vom 1. Januar 1887 ab eine weitere Ver= zinsung nicht stattfindet.

Wittenberg, den 6. September 1886.

Der Magistrat. Dr. Schild.

lenses! * Bekanntmachung.

Bei der am 10. Mai er. borgenommenen Aut lposung von Anleihescheinen der auf Grund de Allerhöchsten Privilegii vom 6. Juli 1881 von der Stadt Mülheim a. d. Ruhr entrirten Anleihe sind folgende Nummern gezogen worden: ö

0 170 234 250 335 339 364 482 583 63 683 916 926 987 1155 1174 177 183 läge i302 iso.

Die Einlösung der Anleihescheine und die Aus zahlung der Beträge à 500 „6s erfolgt vom 2. In nuar 1387 an auf der hiesigen Stadtkasse.

Mülheim a. d. Ruhr, den 7. September 19866.

Der Bürgermeister. von Bock.

kool! Bekanntmachung.

Ausloosung der 406 Hallen schen Stadtauleihe vom Jahre 1882. Die Inhaber, der am 15. März d. J. ausgelooste Stücke obiger Anleihe, und zwar: Titt. 4. Nr. ißz 34 76 162 171 376 4h th 45 66 gol 7oz 86e 5tzt sge 3 1560 ) litt. B. Nr. 54 56 jogs 1118 1145 116 1192 1279 1321 1509 1559 1632 1670 161 16953 1770 1790 1821 1824 à 500 , lätt. G. Nr. 2121 2335 T3765 339 3 260 K. fordern wir hierdurch wiederholt auf, die Ein lösung derselben vom 1. Oktober er, ab, an meli! Tage die Verzinsung aufhört, bei unserer Stan hauptkasse gegen Rückgabe der Obligationen in der zugehörigen Coupons bewirken zu wollen. Halle a. S., den 17. September 1886.

Der Magistrat.

on C. J .

J Eine Erzählung aus dem französischen Kriege 1870 71 von Hermann Kempke. daun Lose Blätter. Extra- Beilage: Unterrichtsbriefe, deutsche Spracht Milch⸗Zeitung. Inhalt: 9 eiten.

(Fortsetzung

Nr. 38. Von G. Dangers in Hamburg. Anstetken . Die deb eee g der k . ung. Allgemeine Berich⸗ j ö utter und er n en süiht Föiengefelsschaft unter gen Firma; Löninger Produzent. en ir Ueber Milchunzen iehwirthschaft und der milchwirthschaj.

zu Kiel fir

eue und selh Anfragen und eue en ö.

Aus den

Liebhabereien, e Buch in . ö. ee wa er⸗ as Einfangen und Einsammel Pflanzen und Thiere ( ). Botanik: Die kn lar rchideen (Schluß). Die allgemein große Gartenbau ⸗Ausstellung zu Weißensee. Nachrichten aus de Magde und Schriften

.. .

J ä„ää„ä„„ w mee

. .

Von A. Ahrenßen in

r i Te n von . 1, 52. ee, Brambach. ft andgerichts, Arzt Dr. Rauscher in Deggendorf. Ueber Simulation Unteroffizier⸗Zeitu'g. (Berlin, Liebel' ö. von Gern tern. Mitgetheilt von Dr. Kelp, Ober⸗Medizinal⸗· Nr. 37. Lähe n, k 966 ir, ge bang, .

tʒtetref ahnen von Altena na

1 tenthal und von S 1 ut ah num. Cc nn bern , G fen befr.

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*

. ktien darf den Betrag des festgesetzten Anlagekapitals nicht über—

miansoweit dieselbe von der zuständigen Eisenbahn⸗Aufsichtsbehörde zur Fort ʒfÜhrung und rechtzeitigen Vollendung des Baues für nothwendig erklärt, gʒgleichwohl aber von der w innerhalb der von der gʒgenannten Behörde bestimmten Frist nicht h

.

. Stelle der Gesellschaftsvertretung mit gleicher Wirkung einzufordern mund beizutreiben, sowie über die Verwendung der eingezahlten Beträge uu bestimmen.

J. zu bestimmen, daß die Einzahlung der gezeichneten Aktienbeträge nicht an den Gesellschaftsvorstand, sondern an eine von ihm zu bezeichnende

( uuf anderen Eisenbahnen, die Uebertragung des Betriebes der eigenen

6e l chat zus sprecchen. 1m ihrer Gültigkeit der Bestätigung der König=

. fkra . . Verkeh nn Werdohl nach in ertheilen,

Impfstation nach Pasteur scher Menn er gefetzlichen Bestimmungen unter den nachstehenden Bedingungen

für Vogelliebhabe, u . lkalienhar Nrelsh⸗ Inhalt: Die ästhetische Bedeutung des V

nd wirthschaftliche Stubenvogelzüchtung . prosser. Entwicklungsstörungen im Vogeli chluß). Aus Haus, Hof, Feld und Wald. 9 ö . . zücher un. riftenschau. Erklärung. An die Zächt ; ländischer Vögel. Briefwechsel. Die Beilage . 6 Vereinen: Dresden (Schluß). Anzeigen.

Isis. Zeitschrift für alle naturwissenschaftlichen herausgegeben von Dr. Musikalienhandlung, R. & M. Kretschmann). N Ueber Beobachtun Aquarien im Zimmer: VI.

ʒGRerdurch ertheilen.

Schmalspur-Eisenbahn⸗Gesellschaft und nimmt, ihr Domizil und den Sitz ihrer Verwaltung in DOberrahmede bei Lüdenscheid oder unter

Genehmigung. nnderen, an einer der Bahnen 3 Orte.

der Bahnen erforderliche Anlagekapita!l wird auf den Betrag von 18550 000 6 festgesetzt.

Uebrigen dürfen den Inhabern derselben keine anderen Rechte, als den JBnhabern der übrigen Aktien eingeräumt werden.

unter VIII Nr. 3 . e

. Aktien die Gewährung von Bauzinsen zugesichert werden.

terächtigung durch die Verbindung der Finanzirung mit der Bauaus .

. einem Vorftande zu übertragen, welcher die Gesellschaft mit den gesetz« lichen Befugnissen und Verpflichtungen des Vorstandes einer en vertritt und für die Geschäftsführung, insoweit dieselbe der

Arbeiten.

lung der Aktionäre durch einen

Bestätigung

221.

Zweite Beilage

Berlin, Montag, den 20. September

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

1886.

Königreich Preusgen.

Konzessions⸗ Urkunde,

fend den Bau und Betrieb schmalspuriger Eisen / ch Lüdenscheid, von Werdohl nach chalks mühle nach Halver durch esellschaft.

Vir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

Nachdem von dem Comité, welches sich zur Gründung einer

Kreis Altenger Schmalspur— Eis enbahn-Gesellschaft gebildet hat, darauf angetragen worden ft, dieser Gesellschaft die Konzession der für den Betrieb mittelst ft und fur die Beförderung von Personen und Gütern im r projektirten Bahnen von Altena nach Lüdenscheid, Augustenthal und von Schalksmühle nach Halver wollen Wir diese Konzession, sowie das Recht zur ntzjiehung und Beschränkung des Grundeigenthums nach Maßgabe

IJ. Die Gesellschaft bildet sich unter der Firma; Kreis Altenaer

des Ministers der öffentlichen Arbeiten an einem

Die Gesellschaft ist den bestehenden, wie den künftig ergehenden eichs⸗ und Landesgesetzen ohne Weiteres unterworfen.

II. Das zur plan⸗ und anschlagsmäßigen Vollendung und Ausrüstung

Der Nominalbetrag der von der Gesellschaft auszugebenden eigen. Es bleibt der Gesellschaft überlassen, einem Theil der aus ebenden Aktien ein Vorzugsrecht vor den übrigen Aktien hinsicht⸗ ' der Vertheilung des jährlichen Reinertrages des Unternehmens s zum Belaufe von 5 des Nominalbetrages dieser bevorzugten stien, sowie für den Fall der Liquidation der Gesellschaft hinsicht— lich der Vertheilung des Gesellschaftsvermögens einzuräumen. Im

Bis zum Ablaufe ö Kalenderhalbjahres, in welchem die aufrist abläuft, kann den Inhabern der

Aktien bis zum Belaufe von 5 (o des Nominalbetrages ihrer Das Anlagekapital muß ungeschmälert für den Bau und Betrieb

der Bahnen verwendet werden. Die Herstellung der Bahnen auf

durchaus solider und gesetzlicher Grundlage darf keinerlei Beein—⸗

führung und durch n in General ⸗Entreprise erleiden. Die Staatsregierung ist berechtigt, die Einzablung auf die Aktien,

erbeigeführt wird, an

Dem Minister der öffentlichen Arbeiten ist das Recht vorbehalten,

öffentliche Kasse behufs Bewirkung der erforderlichen Bauzahlungen zu erfolgen hat. ö

Die gesammte Leitung der Bau- und Betriebsverwaltung ist

ktien⸗

Hir ben Beaufsichtigung unterliegt, der Aufsichtsbehörde verantwort⸗ ich ist.

Die Wahl des Vorstandes oder, falls derselbe aus mehreren Personen bestehen soll, die Wahl des . und der technischen

Mitglieder bedarf der Bestätigung des Ministers der öffentlichen

Die Geschäftsinstruktion für den Vorstand unterliegt der Ge— nehmigung des ie ten der öffentlichen Arbeiten.

Sofern die oberste Betriebsleitung nicht durch den Vorstand selbst erfolgt, finden die vorstehenden Bestimmungen auch auf die, Wahl und die Geschäftsinstruktion des oder der obersten Betriebs-Dirigenten Anwendung.

Von den Mitgliedern zwei Drittel ihren Wohnsi Der Vorsitzende des ü ki aus den im Deutschen Reichsgebiet wohn ählen.

1v. des n n, müssen wenigstens im . en . ö . ichtsraths und dessen Stellvertreter si af h t e nt Mitgliedern zu

V.

Die Staatsregierung ist berechtigt, sich in. den Fällen, wo sie das staatliche Intereffe für betheiligt erachtet, bei den Versammsungen und den Verhandlungen des . und der Generalversamm⸗

ommissar vertreten zu lassen. Um die Ausübung dieses Rechts zu ermöglichen, ist der Regierung von Allen diesen Versammlungen und Zusammenkünften rechtzeitig unter orlage einer die unnd, Angabe der Berathungsgegenstände enthaltenden Tagesordnung Anzeige zu machen. ö Der Minister der öffentlichen Arbeiten ist berechtigt, in den Fällen, in welchen er es für nöthig erachtet, die Berufung außer ordentlicher Generalversammlungen zu verlangen.

VI. Alle die juristische Persönlichkeit der, Eisenbahn-Gesellschaft, welcher die in . n Konzession als ein an ihre 6 gebun⸗ denes Recht ertheilt ist, abändernden Beschlüsse der Gesell aft, über⸗ haupt alle Abänderungen ihres Gesellschaftsvertrages welche nach dem Mn dieser Hinsicht lediglich und allein entscheidenden Ermessen der staatsregierung den Voraussetzungen nicht entsprechen, unter denen le Konzession ertheilt ift, erlängen nur durch die Genehmigung der

FStaateregierung Gültigkeit. Bie Gesellschaft hat alle ihr. Statut,

betreffenden Generalverfammlungs. Beschlüsse, bevor sie dieselben beim dandelsgericht . Eintragung anmeldet, der, Regierung mit. dem Antrage auf die vorbezeichnete Prüfun und vorzulegen und sodann der Anmeldung beim . gericht die Entscheidung der Regierung beizufügen. Insbesondere ö. dirfen Beschlüsse der Gesellschaft. welche die Uebernahme des Betriebes

ahn an eine andere Gesellschaft, oder die Fusion mit einer anderen

ichen Staatsregi ; ; ; Diese Gefen n f ist auch zur Aufhebung der Beschlüsse früherer

VII.

Für den Bau und Betrieb der Bahnen sind die Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung vom 12. Juni 1878 (publizirt im „Centralblatt für das Deutsche Reich“ Nr. 24 vom 14. Juni 1878) und die dazu ö ergänzenden und abändernden Bestimmungen (efr. 8. 55 daselbst) maßgebend.

Die Spurweite der Bahnen soll einen Meter betragen (fr. Art. XVII.)

VIII.

Für den Bau insbesondere gelten folgende Bestimmungen: I) Der Staatsregierung bleibt vorbehalten: die Feststellung der Bahnlinien in ihrer vollständigen Durch— führung durch alle Zwischenpunkte, 5 k der Zahl und der Lage der Stationen und altestellen, die Feststellung der Projekte aller für den Betrieb der Bahnen bestimmten baulichen Anlagen und Einrichiungen, sowie die Fest⸗ stellung der Projekte für die Betriebsmittel und ihrer Anzahl

Für alle durch die Ausführung der genehmigten Projekte bedingten Benachtheiligungen des Eigenthums oder sonstiger Rechte des Staats bleibt demselben der Anspruch auf vollständige Entschädigung nach . der gesetzlichen Bestimmungen gegen den Konzessionar vor—

ehalten.

2) Der Konzessionar hat allen Anordnungen, welche wegen polizei⸗ licher Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschäftiglen Arbeiter ge troffen werden mögen, nachzukommen. . .

3) Die Vollendung und Inbetriebnahme der Bahn muß längstens innerhalb 2 Jahren nach Eintragung der Gesellschaft in das Handels— register in Gemäßheit des nachstehenden Artikels TVIII erfolgen.

ür die Vorlage der speziellen Bauprojekte, sowie für die In angriffnahme, die Fortführung, die Vollendung und Inbetriebnahme der einzelnen Strecken und Bauwerke der Bahnen können vom Minister der öffentlichen Arbeiten besondere Fristen festgesetzt werden.

4) Für den Fall, daß der Konzessionar mit der Erfüllung der ihm bezüglich des Bahnbaues obliegenden Verpflichtungen, insbesondere der rechtzeitigen plan- und anschlagsmäßigen Ausführung und Aus— rüstung der Bahnen in Verzug kommen sollte, ist derselbe zur Zahlung einer . von Ho des auf 1 880 909. M festgesetzten Baukapitals mit der Maßgabe verpflichtet, daß die Entscheidung darüber, ob und bis zu welchem Betrage die Konventionalstrafe als verfallen anzusehen ist, mit Ausschluß des Rechtsweges, dem Minister der öffentlichen Arbeiten zusteht.

Zur Sicherstellung dieser Verpflichtungen hat der Konzessionar bei der General-Staatskasse den Betrag von g4 000 „6, in Worten: Vier und Neunzig Tausend Mark“, in baar oder in preußischen Staats- oder vom Staate . Papieren oder in inländischen Eisenbahn - Prioritäts⸗ Obligationen, unter Berechnung aller dieser Effeken nach dem Coursswerthe, nebst den noch nicht fälligen Zinscoupons und Talons zu hinterlegen und in gericht“ licher oder notarieller Urkunde mit der e . zum Pfande zu be⸗ se hn daß dem Minister der öffentlichen Arbeiten die Befugniß zu⸗ teht, durch Verwendung derselben bezw. durch Veräußerung der ver⸗ pfändeten Effekten zum jeweiligen Börsencourse die verfallenen Straf⸗ beträge einzuziehen. Die Rückgabe der zur Kaution etwa gehörigen ,, erfolgt nach Fälligkeit der letzteren, fann jedoch von dem

ezeichneten Minister inhibirt werden, wenn nach dessen lediglich maß gebendem Urtheil der Konzessienar den Bau verzögern sollte. Auch ist der bezeichnete Minister ermächtigt, nach Maßgabe des Fortschritts des Baues und der Ausrüstung der Bahnen einen entsprechenden Theil der Kaution schon vor völliger Vollendung des Baues und der Ausrüstung der Bahnen zurückgeben zu lassen.

5) Falls die oben festgesetzte allgemeine Baufrist oder eine der von dem Minister der e fre, Arbeiten di ee tg, besonderen Baufristen nicht innegehalten wird, kann nicht blos die bezeichnete Konventionalstrafe eingezogen, sondern auch die ertheilte Konzession durch landesherrlichen Erlaß zurückgenommen und die im §. A des Gesetzes vom 3. November 1838 vorbehaltene Versteigerung der vor⸗ handenen Bahnanlagen eingeleitet werden. Sofern die Regierung von dem Vorbehalte der Versteigerung der Bahnanlagen Gebrauch zu machen beabsichtigt, soll . Zurücknahme der Konzession nicht vor Ablauf der in dem allegirten F§. Al festgesetzten Schlußfrist er⸗

olgen. folg x

Für den Betrieb insbesondere gelten folgende Bestimmungen:

I) Die Feststellung und die Abänderung des Fahrplans erfolgt unter den nachfolgenden Beschränkungen durch die staatliche Aufsichts— behörde. Der Könzessionar soll nicht verpflichet sein, zur Vermitte⸗ lung des Personenverkehrs mehr als zwei ö in die Züge einzustellen. Auch soll derselbe, so lange die Bahnen nach dem hierfür allein maßgebenden Ermessen der Aufsichtsbehörde vorwiegend von nur lokaler Bedeutung sind, nicht angehalten werden können, mehr als zwei der Personenbeförderung dienende Züge in jeder Richtung zu fahren. Die Feststellung des Fahrplans derjenigen welche der . sionar freiwillig über die Zahl 2 hinaus fahren läßt, wird bei Wah⸗ rung der bahnpolizeilichen Vorschriften und unbeschadet der Rechte der Postverwaltung dem Ermessen des Konzessionars überlassen.

2) Der Tarif für den Personen⸗ und Güterverkehr, sowie die Ab= änderung des Tarifs unterliegt der Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten.

In Betreff des Güterverkehrs werden jedoch, so lange die Bahnen nach dem hierfür allein entscheidenden Ermessen der Aufsichtsbehörde von nur lokaler Bedeutung, sind, periodisch von 5 zu 5. Jahren Maximaltarifsätze für die einzelnen Güterklassen von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgestellt und ist dem Konzessionar unbe— chadet des allgemeinen staatlichen Aufsichtsrechts überlassen, ö

aßgabe der reichs xesp. landesgesetzlichen Vorschriften innerhal der 6 dieser M nern f, die Sätze für die Tarifklassen nach eigenem Ermessen festzu 7 bezw. Erhöhungen wie Er— mäßigungen der Tarifklassensätze ohne die Zustimmung der Aufsichts⸗ behörde vorzunehmen. . Auch ist der Konzessionar verpflichtet, das jeweilig auf den reußischen Staatsbahnen bestehende Tarifsystem anzunehmen und hin⸗ . der Einrichtung direkter Tarife die für die preußischen Staatsbahnen jeweilig bestehenden generellen Grundsätze zu befolgen, wenn und soweit ruhen von dem Minister der öffentlichen Arbeiten für erforderlich erachtet wird. . .

3) Der Konzessionar hat mit der Eröffnung des Betriebes der sämmt⸗ lichen Bahnstrecken einen Erneuerungsfonds und neben dem in Artikel 185 des Handelsgesetzbuchs vorgeschriebenen Reservefonds einen Spezial- Reservefonds nach den bestehenden Normativbestimmungen, und dem zur Ausführung der letzteren unter Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten aufzustellenden, periodisch zu revidirenden Regulative zu bilden. .

Der Erneuerungs⸗ und der Spezial-Reservefonds sind sowohl von einander, als auch von anderen Fonds der Gesellschaft getrennt zu

alten.

n Der Erneuerungsfonds dient zur Bestreitung der Kosten der regel⸗ mihi wiederkehrenden Erneuerung des Oberbaues und der Betriebs⸗ mittel.

In den Erneuerungsfonds aa . .

a. der Erlös aus den entsprechenden abgängigen Materialien;

Deneralverfammlungen überall dann erforderlich, wenn dieselben vom taat genehmigt waren.

b. die Zinsen des Fonds;

e. eine den Betriebseinnahmen alljährlich zu entnehmende —ᷣ— Die Höhe dieser Rücklage wird durch das Regulativ fest⸗ gesetzt.

ker Spezial⸗-Reservefonds dient zur Bestreitung von solchen durch außergewöhnliche Elementarereignisse und größere Unfälle hervorgerufenen Ausgaben, welche erforderlich werden, damit die Beförderung mit Sicherheit und in der, der Bestimmung des Unternehmens entsprechen⸗ den Weise erfolgen kann.

In den Spezial ⸗Reservefonds fließen:

a. etwaige Ersparnisse aus dem Baukapital, insoweit solches von 9 Minister der öffentlichen Arbeiten für erforderlich erachtet werden ollte;

b. der Betrag der statutenmäßig verfallenen, nicht abgehobenen Dividenden und Zinsen;

e. die Zinsen des Spezial ⸗Reservefonds;t .

d. eine im Regulativ festzusetzende, alljährlich den Betriebs⸗ einnahmen zu entnehmende Rücklage.

Erreicht der Spezial ⸗Reservefonds die Summe von 188 000 4, so können mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten die Rücklagen so lange cessiren, als der Fonds nicht um eine volle Jahres—⸗ rücklage wieder vermindert ist. .

Die Werthpapiere, welche zur zinstragenden Anlage der verein⸗ nahmten und nicht sofort zu verwendenden Summen zu beschaffen sind, werden durch das Regulativ bestimmt. ö Läßt der Ueberschuß eines Jahres die Deckung der Rücklagen zum Erneuerungs⸗ oder Spezial ⸗Reservefonds nicht oder nicht vollständig zu, so ist das Fehlende aus den Ueberschüssen des bezw der folgenden Betriebsjahre zu entnehmen. Abweichungen hiervon sind mit, Ge— nehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten zulässig. Für die Rücklagen geht der n,, dem Spezial-Reservefonds vor.

Der Konzessionar ist verpflichtet: . .

a. seine Betriebsrechnung nach den vom Minister der öffentlichen Arbeiten zu erlassenden Vorschriften einzurichten, der Regierung zu der von letzterer zu bestimmenden Zeit den jährlichen Betriebs- rechnungsabschluß einzureichen und seine Kassenbücher vorzulegen;

b. der Aufstellung der Rechnung den Zeitraum vom Anfang April jeden Jahres bis Ende März des folgenden Kalenderjahres als Rech— nungsjahr zu Grunde zu legen; . .

c. die von den Aufsichtsbehörden zu statistischen Zwecken für nöthig erachteten Nachweisungen, sowie deren Unterlagen auf seine Kosten zu beschaffen und der Aufsichtsbehörde in den von derselben festgesetzten Fristen einzureichen.

XI.

Der Konzessionar ist verpflichtet, hinsichtlich der Besetzung der Subaltern⸗ und Unterbeamtenstellen mit Militär, Anwärtern, insoweit dieselben das 40. Lebensjahr 4 nicht zurückgelegt haben, die für den Staatseisenbahndienst in dieser Beziehung und insbesondere bezüglich der Ermittelung der Militär⸗Anwärter bestehenden und noch zu erlassenden Vorschriften zur . zu bringen.

Der Staatsregierung wird das Recht vorbehalten, bezüglich des Bahnpolizei⸗Beamten« und des Maschinenpersonals die Normal—⸗ , und die Grundsätze für Bewilligung der Gehälter zu be—

immen.

Für seine Beamten hat der Konzessionar auf Verlangen des Ministers der öffentlichen Arbeiten nach Maßgabe der Grundsätze, welche bis zum Erlaß des Gesetzes, betreffend die Pensionirung der unmittelbaren Staatsbeamten 2c. vom 27. März 1872, für die Staats⸗ eisenbahnen bestanden haben, für seine Arbeiter nach Maßgabe der jetzt und künftig für die Staatsbahnen bestehenden Grundsätze,

ensions-,Wittwen- und Unterstützungskassen einzurichten und zu den⸗ elben die erforderlichen Zuschif e gn leisten.

Zwecke des Postdienstes regeln sich nach dem Eisenbahn⸗Postgesetze vom 20. Dejember 1875 (Reichs⸗-Gesetzblatt für 1375 S. 3185 und den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen, jedoch mit der Erleichterung, ö für die Zeit bis zum Ablauf von acht Jahren vom Beginne des auf die Betriebseröffnung folgenden Kalenderjahres, an Stelle der Art. 2, 3 und 4 des Gesetzes die im Erlasse des Reichskanzlers vom 28. Mai 1879 (Centralblatt für das Deutsche Reich S. 380) ge⸗ troffenen Bestimmungen treten, . .

Sofern innerhalb des vorbezeichneten Zeitraums in den Verhält— nissen der Bahnen resp. der einen oder anderen derselben in Folge von Erweiterungen des Unternehmens oder durch den Machu an andere Bahnen oder aus anderen Gründen eine Aenderung eintreten sollte, durch welche nach der Entscheidung der obersten Reichs⸗Aufsichts⸗ behörde die betreffende Bahn die Eigenschaft als Eisenbahn unter— geordneter Bedeutung verliert, tritt für dieselbe das Eisenbahn⸗Post— esetz mit, den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen ohne Ein⸗ a in Anwendung. g.

XI .

Der Konzessionar ist verpflichtet, sich den, bezüglich der Leistungen für militärische Zwecke bereits erlassenen oder künftig für die Eisen⸗ bahnen im Deutschen Reich ergehenden gesetzlichen und reglementa— rischen Bestimmungen zu 33

Der Telegraphen-Verwaltung gegenüber hat, der Konzessionar diejenigen Verpflichtungen zu übernehmen, welche für die preußischen Staatsbahnen jeweilig gelten.

XV.

Anderen Unternehmern bleibt sowohl der Anschluß an die Bahn mittelst Zweigbahnen, als die Mitbenutzung der Bahn ganz oder theil⸗ weise gegen zu vereinbarende, eventuell vom Minister der öffentlichen Arbeiten festzusetzende Fracht⸗ . vorbehalten.

Nach Eröffnung des Betriebs ist der Konzessionar zur Aenderung und Erweiterung der Bahnhofsanlagen verpflichtet. sofern und joweit solches der Minister der öffentlichen Arbeiten im Interesse des Eisen⸗ bahnverkehrs, insbesondere im Interesse der Sicherheit des Eisenbahn⸗ betriebs für erforderlich , .

Wenn nach dem Ermessen des. Ministers der öffentlichen Arbeiten resp. der obersten Reichs⸗-Aufsichtsbehörde für die Eingangs bezeichneten schmalspurigen Eisenbahnen oder für die eine oder andere derfelben die Voraussetzungen, unter denen für sie die Annahme einer schmaleren als der normalen Spurweite gestattet worden ist Art. VII.) wegfallen sollten, insbesondere wenn an diese, Bahnen refp. an die eine oder andere derselben eine normalspurige Eisenbahn, wesche sich nach dem Ermessen der bezeichneten Behörden als eine Fortsetzung der betreffenden Schmalspurbahn darstellt, angeschlossen werden sollte, so ist die Kreis Altengaer Schmglspur⸗-Eisenbahn⸗ Gesellschaft verpflichtet, auf Erfordern des bezeichneten Ministers anstatt der betreffenden schmalspurigen Bahn eine Bahn mit normaler Spurweite zu bauen, .

Der bezeichnete Minister kann für die Vorlage der vom Kon⸗ zessionar für diesen Bau anzufertigenden speziellen Projekte, sowie für die Inangriffnahme, Fortführung und Vollendung des Baues Fristen it und sich für deren Einhaltung Kaution bestellen lassen.

erweigert der Konzessionar den Bau oder die Bestellung der rbezeichneten Kaution oder hält er die vorbezeichneten Fristen nicht ein, so kann für die betreffende Schmalspurbahn die ertheilte Kon

zession durch landesherrlichen Erlaß zurückgenommen werden. Im

Die Verpflichtungen des Konzessionars zu Leistungen für die

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