1886 / 233 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 04 Oct 1886 18:00:01 GMT) scan diff

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Tarif

An Zoll⸗ Inhaltserklärungen sind beizufügen

Nach bis zum Gewicht

von ½ Pf.

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Sprache, in der

tück dieselben auszu⸗ stellen sind:

Bemerkungen.

Tarif

Inhaltserklãrungen

An Zoll⸗

sind beizufügen

Nach

bis zum Gewicht / von S Pf.

Sprache, in der Stück dieselben auszu⸗

stellen sind:

2 Bemerkungen.

Egypten süber Triest .. 5 kg über Oestr.⸗Ung. und Italien. 3 Rg über Schweiz u.

a. Alexan · drien

über Oestr.Ung. und Italien. über Schweiz und ö

b. alle übr. ,

Frankreich „Festland (nach Paris und den übrigen Stationen der fran— zösischen Nordbahn) direkt über Belgien Festland (andere Orte) direkt (über Elsaß⸗Lothr.) Corsika (über Elsaß⸗Lothr.) Hafenorte andere Orte Franzüs. Kolonien üb. El⸗ saß⸗Lothringen Algerien: Hafenorte Eisenbahnstationen Senegal Guadeloupe, Frz. Guyana, Mar⸗ tinique, Pondichery, Karikal, ,,, d. Mayotte, Nossi⸗Bé, St. Marie de Madagascar e. Cochinchina, Neu⸗Caledonien f. Annam, Tonkin

9) Griechenland (über Triest)

10 Großbritannien u. Irland a. über Hamburg oder Bremen:

Packete bis 1 kg über 1 Eg bis 3 kg

b. über Belgien:

Packete bis 1 Rg über 1g bis 3 kg

11) Helgoland Oirekt)

129) Italien m. S. Marino u. Assab (über Oesterr.“Angarn) . . . . (über Schweiz)

(über Frankreich)

13) Luxemburg (direkt)

14) Montenegro (ü. Destr.Ung.)

Vorbemerkungen. Als Mindestbetrag sür ein gem bhnl iche Telegramm werden im allgemeinen Verkehr 60 Pf. erhoben Die Telegraphengebühren sind im Voraus zu entri . i 2d . ern t sich di e ; eng J V ; richten. Soweit im Verkehr mit dem Auslande mehrere, Beförderungswege sich darbieten, sind die Gebührensätze für den billigsten bz. ,, Weg Die Sätze für andere Wege sind bei den Telegraphenanstalten zu erfragen. 9 ' 3 * 5 5 6 . 73 1 7 7 1 Jedes Taxwort darf im Verkehr innechalb Europas, sowie mit Algerien, Tunis, den Canarischen Inseln, dem kaukas.

Für Stadt-Telegramme ermäßigt sich diese Gebühr auf 30 Ef.

berechnet.

Italien.... 3 Eg 2290 über Triest .. 5 Eg 220

3 kg 220

ͤ 2

4 2 deutsch, 2 franz. 5 2 deutsch, 3 franz.

! 1 deutsch, 2 franz. 2 deutsch, 2 franz.

deutsch, 3 franz.

sch, 2 franz.

französis französis

französisch

ch ch

französisch

französisch

deutsch

deutsch

eutsch od. franz. deutsch

2 deutsch, 1 franz. 13) Für den sogen. Grenzverkehr

L deutsch, 1 franz. L deutsch, 2 franz.

deutsch

56) Postpackete sind zulässig nach allen Orten Unter⸗, Mittel⸗ und Ober⸗Egyptens bis Wadi⸗Halfa einschl, sowie nach Suakim. Werthangabe bis 800 S nach Alexandrien bei der Leitung über Triest, sonst . bis 1400 46 u. Nachnahme bis 400 nach Alexandrien sowohl wie nach den übrigen Orten zulässig. 7a) In der Taxe von 80 Pf. ist die besondere französische Staatsabgabe (impöt) von 10 Centimen nicht mit einbegriffen. 7e) Hafenorte: Ajaccio, Bastia, Bonifacio, Calvi, Ile Rousse (Isola Rossa), Propriano. Sa) Hafenorte: Alger (Algier), Boöne Bona), Bougie (Boudjeiah), Tollo (Kollo), Dellys (Dellis), Diidjelly (Dschidschelli), la Calle, Nemours, Oran und Philippeville. 8f), Es ist Sache des Adressaten, die Sendungen für Annam an den Hafenorten Quinhon oder Touron (Tourane), für Tonkin am Hafenort Hajphong in Empfang nehmen u. nach dem Bestimmungs⸗ orte weiter befördern zu lassen.

9) Nur nach Argostoli, Calamate, Cerigo, Corfu, Patras, Paxo, Pyraäͤus (Athen), Santa Maura, Syra, Volo und Zante.

10) Hauptweg für Packete nach London über hamburg od. Bremen. 11) Für den sogenannten Grenz— verkehr besondere Taxe. Werth— angabe unbegrenzt, Nachnahme bis 400 M zulässig. Für Sperr⸗ gut 50 G Portozuschlag.

12 Hauptwege über Oesterreich⸗Un⸗ garn und Schweiz. Werthangabe und Nachnahme bis 400 M auf den Wegen über Oesterreich⸗Un— garn und die Schweiz zuläfssig (nicht nach S. Marino u. Assab).

besondere Taxe. Werthangabe unbegrenzt, Nachnahme bis 400 zulässig. Sperrgut zulässig. Porto Pf. Dringende Packete zulässig.

15) Niederland (direkt)

16) Norwegen a. über Dänemark u. Schweden b. über Dänemark (über Frede⸗

rikshavn) c. über Hamburg

17 Oesterreich⸗Ugarn ( Tarifk 1) 18) Portugal a Festland, über Hamburg b. Madeira, ) direkt oder über c. Azoren Elsaß⸗Lothringen 19 Rumänien (üb. Oestr.⸗Ung.) 20) Schweden: über Dänemark über Stralsund oder Lübeck (nur im Sommer) 21) Schweiz (direft) 22) Serbien (über Oestr.⸗Ung.) 23 Spanien (über Els.⸗-Lothr.) 24) Trip alis (italien. Postamt) über Oestr.⸗Ung. 6 9d. Schwein u. Italien 265) Türkei: a. Constantinopel: über Myslowitz und Varna. über Triest Hafenorte: über Triest .... über Varna ... „Orte im Innern: 1) Adrianopel, Philippopel: über Triest . über Varna 2) Janina, Jerusalem: über Triest , Alessandretta, Lattakia, Mer⸗ sina und Tripoli (Syrien): über Italien über Frankreich 26) Tunis . Hafenorte: über Frankreich!) über die Schweiz und Italien Messina) ) über die Schweiz und Italien Palermo) ?) l. über Oestr.Ung. u. Italien?) über Oestr.-Ung. u. Italien?) Eisenbahnstationen: a. über Frankreich b. über die Schweiz und Italien

4) Werthangabe bis 800 A6 zulässig.

Sperrgut 2 ƽ 10 Pf.

Messina) C. über Oestr.-Ung. und Italien

IH. Telegraphengebühren-Tarif.

Rußland, Tripolis, der asiat. Türkei, Senegal, Bolama, Bissao und Konakry nicht mehr als

Auslande nicht mehr als 19 Buchstaben enthalten.

ö r l —⸗ Bei mehrstelligen Zahlen gelten je 5 bz. 3 Ziffern als ein Taxwort scheidungs eichen, Bindestriche, Apostrophe, Anführungsyseichen, Klammern und das Zeichen für den Absqch werden nicht , Punkte,

Rommata und Bruchstriche, zur Bildung von Zahlen benutzt, gelten als je 1 Ziffer.

Für dringende Telegramme (Dringend) (D), d. s. solche, welche bei der Befördern . ü g ne 3. . ung und Best . den übrigen k . kommt die dreifache' Gebilhr einẽs gewöhnlichen ö . , , nnn K Für das vorauszubezahlende Anrnerts⸗Telegramm Antwort bezahlt; üb) wild vie Gebühr ei oöhnli —9y * 1 3 5 ö ; . ; ; ö . , ,,,. von 10 Wörtern berechnet. Wird eine dringende Antwort verlangt, so n ch P 19) zu setzen . 9 . vocausbezahlt werden, so ist dies besonders anzugeben, z. B. (P 16 Worte). Die Vorausbezahlung darf die Gebühr eines n ,

beliebiger Art von 3606 Wörtern sür denselben Weg nicht überschreiten.

Für die Vergleichung eines Telegramms (Vergleichen) (F C) ist ein Viertel d ĩ shnli . gleichung ei Telegrai gleichen (EP CO) if er Gebühr für das gewöhnliche Telegran von gleicher Wortzahl, für die Empfangsanzeige (Empfangsanzeige) (6 E) die Gebühr für a,. .

10 Wörtern zu entrichten.

16 Buchstaben, im Verkehr mit dem ührigen Unter⸗

Für die Nachsendung eines Telegramms (Nachzusenden) (F

vom Empfänger eingezogen.

10 140

.

a20gn g

———

3 Hioz⸗ Hy

2

*

.

2 2 3

= 806 3

deutsch. holländ, oder französisch

deutsch deutsch

französisch

deutsch

deutsch, 1 franz.

15) Werthangabe bis Sd . Naqh nahme bis 400 M zulässig.

16) Werthangabe unbegrenzt, Nach-

nahme bis 1400 ½ zulässig. Für

Sperrgut (nur zulässig über b u. ej

50 09 Portozuschlag.

16a) Hauptweg.

16) u. c) Auf Verlangen des Ab—

senders.

17) Für den Grenzverkehr 25 Pf.

20) Werthangabe unbegrenzt, Nach⸗; nahme bis 400 S zulässig.

deutsch oder franz. 21) Werthangabe unbegrenzt, Nach—

deutsch französisch

2 deutsch, 3 französisch französisch

französisch

französisch

französisch

französisch

französisch

I deutsch, 2 französisch

2 deutsch, französisch

französisch I. deutsch, 2 französisch

nahme bis 400 6 zulässig. Sperrgut 1 1 20 Pf.

25 a) Hauptweg über Myslomitz u. Varna. ö 25 b) u. ce) Hauptweg über Triest. Ueber Varna nur auf Verlangen des Absenders.

25 b) Hafenorte: Beirut, Caifa, Candia, Canea, Cavala, Darda⸗ nellen, Dede⸗Agatsch, Durazzo, Gallipoli, Ineboli, Jaffa, Keras⸗ sunde, Lagos, Leros, Mitilene, Prevesa, Retimo, Rhodus, Sa⸗ lonich. Samsun. San Giovanni di Medua, Santi ⸗Quaranta, Seio (Chios), Smyrna, Tenedos, Trapezunt, Valona, Vathi.

26 a) b) u. c) Postpackete bis 5 kg bz. bis zum Werth von 800 (S bei der Leitung über Triest nach Orten mit österr. Postanstalten zulässig.

Zu 261) Bizerte (Bisert), Djerba (Dscherba), Gabès (Gabes), la Goulette (la Goletta), Madhia Mediah), Monastir Mistir), Sfax (Sfaks), Soussa (Susa). Y) la Goulette (la Goletta), Soussa (Susa) u. Tunis.

) Nöerte (Ghert), (Dscherba)h, Gabes (Gabes), Madhia (Mediah), Monastir

Djerba

deutsch, 2 franz.

(Mistir) und Sfax (Sfaks).

8) innerhalb Europas zuläffi i i j . 2. ; ; ! uror zulässig wird die volle Gebüh Das Nachsenden findet auch ohne besonderes Verlangen statt, sofern der neue Aufenthaltsort 6

Empfängers unzweifelhaft bekannt ist, und si ; imn orte ei ichs ⸗T g zweifel haf it ist, und sich am neuen Bestimmungsorte eine Reichs⸗Telegraphenanstalt befindet.

9 velchen Länder ringen fsi j j j f. . ., ö Telegramme zulässig sind, ist im Tarif durch „(P)“ angedeutet sen zu bestellende Telegramme sind zulässig, ausgeschlossen i . i i ö. ; . . e ] zulässig, 5 en in der Capeolonie, Australie 5 e ibraltar, roß⸗ britannien und Irland, Luxemburg, Malta, Montenegro, Persien, Rußland, Senegal, . 2 . 7 1 3

Im Vertehr innerhalb Deutschlands kann die Vergütung f

ür Weiterbeförde rung durch Eilboten (Eilbote bezahlt)

(XF) ohne Rücksicht auf die Entfernung mit so f. für jedes Telegramm durch den Aufgeber im Voraus bezahlt werden; geschieht dies . h 5

nicht, so werden die billigst bedungenen, wirklichen Botenlöhne vom Empfänger eingezogen.

Telegramme im Auslande hat der Empfänger Aus ; r iger zu tragen. Deckung der Auslagen hinterlegen. ö

Die Kosten für die Weiterbeftzrberung der

6 J ] ; . Für Telegramme mit Empfangsanzeige kann der Absender einen Betrag zur

Die Gebünr für jede einzelne Vervielfältigung eines Telegr ägt für j Pf Telear . 6 ; ! 3 Telegramms beträgt für 100 Wört einen Theil derse 40 Bf. Das Telegramm wird, alle Aufschriften eingerechnet, als ein einziges . J : wird gegen eine Gebühr Pf. telegraphisch ge 5 i über entrichtete Gebühren wird gegen Zahlung von 20 Pf. a ff Gebühr von 30 Pf. telegraphisch gemeldet. Eine Quittung s. w. zählen als je 1 Wort und sind vor der Aufschrist i ie schrei , . z zer Aufschrist in Klammern niederzuschreibe 6 . Für jedes Telegramm, welches einem Telegraphenboten oder Landbriefträger zur . , ,. nt mitgegeben wird, kommt eine Zuschlagsgebühr von 10 Pf. zur Erhebung. ö . .

Die Unbestellbarkeit eines Telegramms

Die verabredeten Zeichen (O) (RP) (PC) u.

A. 1 Wort 15 Buchstaben oder 5. Ziffern.

Wort⸗

taxe

ö Mc. Vf.

B. 1 Wort 10

. . Wort. Buchstaben oder 3 Ziffern.

B. 1 Wort 10 Buchstaben oder 3 Ziffern

Wor tietaxe 6 Bf.

B. 1 Wort 10

Buchstaben oder 3 Ziffern. faxe

Wort⸗

6. Pf.

Deng d, ,,,

Afrika (West⸗): Canarische Inseln ... Senegal . Bolama und Bissao . . . Konakry Algerien⸗ Tunis (D) Belgien (D) Bosnien⸗Herzegowina (D) Bulgarien Dänemark (D) . (0) ibraltar Griechenland (Y): a. Festland und Insel Poros .. . . ... b. nach den übrigen Inseln .. Großbritannien und Irland Außerdem ist für jedes gewöhnliche Tele⸗ gramm nach Großbritannien und Irland eine Grundtaxe von 40 Pf. zu erheben. Helgoland (D) . Italien (D) Luxemburg (D) Malta Montenegro Niederland (D) Norwegen (D) Oesterreich⸗Uͤgarn (D) Portugal (D) Rumänien (D)

Spanien (D) Tripolis (D) Türkei (D)

256 Balutschistan (via Bushire), Anstalten am

B. 1 Wort 10 Buchstaben oder 3 Ziffern.

Afrita (Sst⸗ und Snsid⸗ ): Zanzibar Mozambique und Lorenzo⸗Marquez . . .. Durban in Natal d übr. Anst. Natals, Capcol., Orange⸗Frst. Trans vaal

Afrika ( West⸗):

Acera (Goldkuͤste, via Lissabon) Bathurst (Senegambien, via Cadix) ... Bonny u. Braß (Nigerdelta via Lissa bon) Lagos (Sklavenküste, via Lissabon) . ... Sierra Leone (via Cadir) ....

Neu⸗Süd⸗Wales Queensland Tasmanien Neu⸗Seeland

Golf von Oman Bolivien saca), Tupiza

nördliche Region

südliche Region:

I GCanp⸗Werdische Juseln (D): St. Vincent“.

w

Tientsin, Pakhoi und Ta

T2innam (Yig Bushire, Moulmein) Arabien (Aden, Perim, Hedjas und Jemen) zRrgennische Nepublik (via Lissabon) . . i Australien (vin Bushire, Penang): Süd⸗Australien, Victoria u. West⸗Australien

(via Bal veston): Cotagaita, Huanchgca, Potosi, Sucre (oder Chuqui-

La Paz (über Mollendo) Brasilien (via Lissabon):

mittlere Region: (Bahia, Rio de Ja⸗

Chefoo,

: Pernam buco Para Fortaleza, Maranham und den übrigen stalten

J (Santes, Desterro, Rio Grande do Sul ꝛe.).

Santiago ...

102

Kaiping, Liemschow,

ku

Corea via Bushire, Mulmein:

Costa Rika Ecuador (via Galveston)

Egypten: J. Zone Alerandrien

Guatemala und Honduras Guyana (Britisch⸗) (via Jamaica):

Indien (via Bushire):

Inva und Sumatra (via Bushire, Penan Yiadeira (D) . ;

Varaguah (via Lissabon)

Penang (via Bushire)

. (via Busphire)

Persien, ausschl. der Anstalten am Pers. Golf 3 Bers. Golf (via Persien, Bushire): 1

Perun (via Galveston): Callao, Lima

Ichow Jenchuan ; Soul (oder Han⸗YPang)

Jübr. Anst. Ndr.⸗Egypt. Il, Zone (bis Wadi Halfa in Nubien) Suakim, via Kabel, Sue; ⸗Suakim .

Berbice Demerara

J. Zone: (Anst. westl. von Chittagong u. Ramoo)

II. Zone: Ceylon

III. Zone: Bi

den übrigen Anstalten . .

den übrigen Anstalten

i Payta Piura

8 85 930 915 460 8 H 145

ee

2X 0 6 = R de

d XV

Porto Rico t. Croix

475 640 630 950

520

Territory, Island,

Wyoming

. J e = 2 2 N 8

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Deutscher Neichs⸗Anzeiger

öͤniglich Preußischer Staats ⸗Anzeiger.

E . Aas / Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;

ö

Sw. , Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne NUummern kosten 25 5.

.

X .

M 233.

für Berlin außer den Post ⸗Anstalten auch die Expedition

und

—— ——— Insertionspreis für den Raum einer Aruckzrile 30 9. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition des NAeutschen Reichs Anzeigers 8, n ,. und Königlich Rreußischen Staats- Anzeigers P e,. Berlin sw., Wilhelmstraste Nr. 32.

.

K .

Berlin, Montag, den 4. Oktober, Abends.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Landgerichts-⸗Rath Allerdt zu Fürstenwalde, hisher zu Brieg, den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Pfarrer Wittekindt zu Roßdorf im Kreise Hanau, und dem bisherigen Lehrer an der Königlichen Kunstschule in Berlin, Professor Kaselowsky, den Rothen Adler -Srden vierter Klasse; dem Eisenbahn⸗Güter⸗-Expedienten 4. D. Quast zu Berlin und dem evangelischen Hauptlehrer Hirschfelder zu Krotoschin den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; den evangelischen Lehrern 2c. Kuhle zu Neu— stadt a. D, Fechner zu Alt-Friedland im Kreise Ober— Barnim, Engelmann zu Billendorf im Kreise Sorau, Heinrich Willig zu Biberteich im Kreise West⸗Sternberg, Karl Willig zu Schönwalde im Kreise. Ost-Sternberg, Hiller zu Peitz im Kreise Kottbus und Kohlstock zu Loch— witz im Kresse Krossen den Adler der Inhaber des König— lichen Haus-Ordens von Hohenzollern; sowie dem Stadt⸗ Wachtmeister Mertins zu Goldap, dem früheren Schulzen Wöhlabier zu Klein-Bartensleben im Kreise Neuhaldensleben, und dem Schafmeister Denecke zu Schermke im Kreise Wanzleben das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Deutsches Reich.

Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Regierungs-Assessor Sommer zum Kaiserlichen Regierungs-Rath in der Verwaltung von Elsaß-Lothringen zu ernennen.

Von dem Kaiserlichen General-Konsul in Konstantinopel ist der Berg-⸗Ingenieur Oswald Göhler zum Konsular⸗ Agenten in Edremid (Klein⸗-Asien) bestellt worden.

Der Regierungs-Rath Som mer ist zum ständigen Hülfs— arbeiter im Bureau des Kaiserlichen Statthalters in Elsaß— Lothringen ernannt worden.

Rehn nn chu ng

Neue Telegraphenanstalt.

Bei dem Postamt Nr. 9 (Potsdamer Bahnhof) hierselbst ist eine neue Telegraphenbetriebsstelle eröffnet worden, ,. mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, an welchen dieselbe von 9 Uhr V. bis 5 Uhr N. geschlossen ist, ununterbrochen Dienst abhält.

Berlin C., den 1. Oktober 1886.

Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor, Geheime Postrath. Schiffmann.

Bekanntmachung,

betreffend den von den Vorsitzenden der heruf genosßsenschaftlichen Schiedsgerichte dem Reich Versicherun gsamt am Schlusse eines jeden Jahr einzureichenden Geschäftsbericht G. 27 der Kaise lichen Verordnung vom 2. November 1885.

Vom 1. Oktober 1886.

Auf Grund des 8. 27 der Kaiserlichen Verordnung über das Verfahren vor den auf Grund des Unfallversicherungs⸗ e. errichteten Schiedsgerichten vom 2. November 1885 Reichs⸗Gesetzbl. S. 279) bestimmt das Reichs-Versicherungs⸗ amt den 260. Januar eines jeden Jahres als den Zeitpunkt, zu welchem die Vorsitzenden der Schiedsgerichte dem Reichs⸗ Versicherungsamt den Geschäftsbericht für das abgelaufene Kalenderjahr einzureichen haben, und schreibt das nachstehende Formular für diesen Bericht vor.

Der Geschäftsbericht ift für jedes Schiedsgericht gesondert 3 erstatten, was nicht ausschließt, daß die Vorsitzenden, denen ie Leitung mehrerer Gerichte obliegt, unter A II. „Allgemeine Verwaltungs⸗Angelegenheiten“ in einem Berichte kurzer Hand auf einen anderen Bericht verweisen, sofern die Verhältnisse gleichmäßig liegen. z .

ür das vierte Quartal 1885 ist der Geschäftsbericht bis zum 1. November d. J. einzureichen. Das Reichs⸗Versicherungsamt. Bödiker.

(Das Formular ist in Nr. 19 der „Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗Versicherungsamts“ abgedruckt.)

D CNV w w u n

In Geestemünde wird am 21. d. M. mit einer See⸗ steuerm an ns⸗ und Seeschifferprüfung für große Fahrt begonnen werden.

Michael dem vom Kurcomits veranstalteten Concert bei, in welchem u. A. auch Fr. Marcella Sembrich auftrat.

Gestern machten Se. Majestät der Kaiser keine Ausfahrt und nahmen das Diner allein ein. Empfänge fanden nicht statt. Dem Abends von dem Kurcomits veranstalteten großen Feuerwerk schauten Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin von dem Meßmer'schen Hause aus zu. Die anderen in Baden-Baden anwesenden Fürstlichkeiten waren am Abend im Konversationshause.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: die Regierungs⸗Assessoren Hemptenmgcher zu Pots⸗

dam, von Meusel aus Hannover, jetzt in Berlin, Freiherrn von Speßhardt in Minden, Heal zur Lippe in Wies—⸗ baden und Wätjen in Düsseldorf zu Regierungs-Räthen, und

den Navigationslehrer Wendtlandt in Leer zum Navi⸗

gationsschul⸗Direktor zu ernennen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. Das Reichs⸗Persiche run gsamt hat in seinen

Der bisherige Privatdozent Dr. Georg Wissowa zu Sitzungen vom 21, 23 und 25. September 13386 nach vor⸗ Breslau ist zum außerordentlichen Professor in der philo— 9 eingehenden Verhandlungen mit den Genossen⸗

sophischen all n der Untversttaͤt Marbulg ernannt worden. schastsvorständen eine größere Anzahl von berufsgenossenschaft⸗

Dem Gefanglehrer Julius Urban am Luisenstädtischen lichen Gef ahrentarifen genehmigt. Eine Auswahl der⸗ Realgymnasium zu Berlin ist das Prädikat Musik⸗Direktor .. in den „Amtlichen Nachrichten des R-V.⸗A.

beige ui chrer Emil Pl 9 Der ordentliche Lehrer Emi aumann vom Gymnag—⸗ Der Mühlenbesitzer V. schuldete den Geschwistern F. sium in Graudenz ist zum Oberlehrer bei dem Königlichen 8400 ½ Ueber ö. ö V wurde ch . 9 Gymnasium in Danzig, und 1887 der Konkurs eröffnet, welcher, nachdem V. einen den Gläubigern angebotenen Verglei unterm 17. November 1882 zurückgezogen hatte, im April 1885 durch das Vertheilungs⸗ verfahren seine Erledigung fand. Am 18. Juli 18382 hatte sich die Frau des Gemeinschuldners urkundlich verpflichtet, die Geschwister F. „für deren Forderung von 8400 S6 an den Mühlenbesitzer V, soweit dieselben nicht aus dessen Konkurs⸗ masfe oder aus einem mit den Gläubigern zu Stande kommenden Vergleich befriedigt wurden, schadlos zu halten.“ Auf Grund dieser Urkunde klagten die Geschwister F. gehen die Ehefrau V. auf Zahlung jener 8100 „S6, abzüglich der aus dem Konkurse empfangenen Dividende. Die Beklagte schützte einredeweise vor, baß jenes Versprechen während der Zwangs vergleich⸗Verhandlungen geleistet worden und, da hier⸗ durch die Klägerinnen vor den anderen Gläubigern haben be— friedigt werden sollen, nach 8. 168 der Reichs-Konkurs⸗ ordnung . sei. Frau V. wurde aber in beiden In⸗ stanzen verurtheilt, und die von ihr eingelegte Revision wurde vom Reichsgericht, III. Civils, vom 25. Juni d. J., zurück⸗ gewiefen, indem der höchste Gerichtshof begründend ausführte: „Die Reichs-Konkursordnung stellt im 8. 168 den Grundsatz der unbedingten Gleichheit aller von dem Zwangsvergleiche be⸗ troffenen Gläubiger auf und erklärt sowohl Nebenabreden durch welche der Gemeinschuldner, als auch solche, wodur andere Personen einzelnen nicht berechtigten Konkursgläubigern bessere Bedingungen zusichern, für nichtig, sofern nicht etwa die zurückgesetzten Gläubiger in die ungleiche Bestimmung der Rechte ausdrücklich eingewilligt haben. Es entbehrt daher das den Klägerinnen vorliegend von der Beklagten ertheilte Ver⸗ sprechen, sie bei einem im Konkurse des V. zu Stande kommenden Zwangsvergleiche wegen ihrer Forderung schadlos zu halten, nicht blos deshalb der richterlichen Wirksamkeit, weil die Voraussetzung nicht eingetreten ist, sondern es war dasselbe, weil gegen ein gesetzliches Verbot verstoßend, schlechthin unverbindlich. Daraus folgt aber noch nicht die Nichtig⸗ keit der mit jenem Versprechen weiter verbundenen Zusage der Schadloshaltung für den Fall, daß die Klägerinnen nicht aus der Konkursmasse, also im Wege der regel- mäßigen Vertheilung der vorhandenen Masse unter die auf⸗ getretenen Gläubiger, vollständig befriedigt wurden. Die in 168 der Konkursordnung angedrohte Ungültigkeit trifft nur solche Vereinbarungen, welche mit dem abzuschließenden Zwangsvergleiche in Verbindung stehen, und kann nicht auf Rechtsgeschaͤfte ausgedehnt werden, welche für einen anderen als den im Gesetze vorgesehenen Thatbestand berechnet sind, namentlich das Interesse der Konkursgläubiger nicht berühren, und nach der Natur dieser Geschäfte oder dem Willen der Kontrahenten für sich 6 . können und sollen. Daß das Versprechen der Schadloshaltung im Falle des Zustande⸗ kommens eines Zwangsvergleichs von dem Versprechen der völligen Befriedigung bei Ausschüttung der Konkursmasse durchaus trennbar ist, kann nicht bezweifelt werden und wird auch in der Revisionsinstanzbeschwerde nicht bestritten.“

An Stelle des durch seine Ernennung zum Präsidenten der Preußischen Central-Bodenkredit⸗-Aktien⸗Gesellschaft aus dem Staatsdienst geschiedenen Geheimen Ober-Finanz-⸗ Raths Pr. Rüdorff ist der Unter-Staatssekretair im Ministerium für 6 und Gewerbe, Dr. Jacobi, zum Mitgliede des

erichtshofes zur Entscheidung der Kompetenz⸗ Konflikte ernannt worden.

Der Kaiserliche Botschafter am Königlich ,,. Hofe, von Keu dell, ist vom Urlaube nach Rom zurückgekehrt und hat die Geschäfte der dortigen Botschaft wieder über⸗

nommen.

Der Kaiserliche Gesandte am Königlich serbischen Hofe, Graf von Bray-Steinburg, ist von dem ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub nach Belgrad zurückgekehrt und hat die Geschäfte der dortigen Gesandtschaft wieder über⸗ nommen.

bei dem Königlichen Gymnasium in Danzig der ordent⸗ liche Lehrer Erich Mangold zum Oberlehrer befördert

worden. Der praktische Arzt Dr. med. Charles Seemann in

Celle ist zum Kreis-Physikus des Kreises Northeim, unter gleichzeitiger Uebertragung der Physikatsgeschäfte des Kreises Üslar, mit dem Wohnsitz in Northeim, ernannt worden.

Bekannt m a chung. Auf Grund des Artikels des Gesetzes vom 21. Mai 1886 (Ges. Samml. S. 147) mache ich hierdurch bekannt, daß die theologische Lehranstalt des Klerikal-Seminars in Fulda zur wissenschaftlichen Vorbildung der Geistlichen geeignet ist. Berlin, den 2. Oktober 1886. Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten. von Goßler.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Dem Navigationsschul-Direktor Wendtlandt ist die Stelle des Navigationsschul-Direktors für die Provinz Han⸗ nover verliehen worden.

Ministerium für Landwirthschaft, Do mänen und Forsten.

Dem Thierarzt Louis August Rudolf Lorenz in Berlin ist die interimistische Verwaltung der Kreis-Thierarzt⸗ stelle des Kreises Heydekrug, unter Anweisung seines Amts⸗ wohnsitzes in Heydekrug, übertragen worden.

Evangelischer Ober-Kirchenrath.

Der bei dem Königlichen Konsistorium zu Koblenz bish er kommissarisch beschäftigte Gerichts⸗-Assessor Gottfried Bau ck ist zum Konsistorial-Assessor ernannt worden.

Bekanntmachung.

Der dem Aufseher Josef Ohl meier, zu Ghnigerloh am 29. März d. J. dieffeits ertheilte Erlaubnißschein zum Besitz von Dynamit ist zurückgenommen. Beckum, den 29. September 1886. Der Landrath. J. V.: Thormann, Kreissekretär.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 4 Oltober, Se. Majestät der Kaiser und König nahmen, wie „W. T. B.“ aus Baden⸗ Baden meldet, am Sonnabend Vormittag den Vortrag des Militärkabinets entgegen.

Am Nachmittage machten Se. Majestät mit Sr. König⸗ lichen 9 dem Großherzog von Sachsen eine Spazierfahrt und besuchten die Matinse der Frau von Guaita.

Das Diner fand bei Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin statt. Zu demselben hatten der Großherzog von Sachsen, die Gräfin Fürstenberg und die Hofstaaten Ein⸗ ladungen erhalten.

Abends wohnten Se. Majestät der Kaiser mit Ihren Königlichen Hoheiten dem Großherzog und der Großherzogin von Baden und dem Großherzog von Sachsen sowie Ihren Kaiserlichen Hoheiten dem men und der Großfuͤrstin

me. *

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2

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