1886 / 241 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 13 Oct 1886 18:00:01 GMT) scan diff

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dicker Auszug der Klage bekannt gemacht. Merz, den 8. Oktober 1886. Metzger, Landgerichts⸗Sekretär, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.

33761] Königliches Amtsgericht München II.

In Sachen des vom Kgl. Advokaten Siegel II. dadier vertretenen Schneider meisters Anton Ebner in Neuhausen gegen den Schreiner Andreas Luttner, früher in Neuhausen, z. 3. unbekannten Aufenthalts, wird Letzterer zur mündlichen Verhandlung über den klägerischen Antrag auf kostenfällige Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 71 A6 Hauptsacherest nebst ' Zinsen hieraus seit 1. Januar 1885 für in den Jahren 1883 und 1884 gelieferte Kleidungs⸗ stücke in die öffentliche Sitzung des obengenannten Gerichts vom

Dienstag, den 30. November 1886, Vormittags 9 Uhr, Sitzungssaal 2/0, nach erfolgter Bewilligung der öffentlichen Zustellung geladen. Mtünchen, den 9. Oktober 1886. ö Der geschäftsleitende Königliche Gerichtsschreiber: (L. S.) Rid. 337691 Oeffentliche Zustellung.

Die Handlung L. Baerwald in Nakel, vertreten durch den Justiz⸗Rath Krause in Nakel, klagt gegen den Landwirth Kunibert Krüger, früher in Wertheim, als Miterben des am J. Juli 1885 verstorbenen Gutsbesitzers Wilhelm Krüger, gegenwärtig unbe⸗ kannten Aufenthaltes, wegen Kaufpreises für auf Kredit entnommene Holjwagren in der Zeit vom Juli 1884 bis zum Juni 1885 und des Anweise⸗ geldes von 10 für je 3 M0 des Kaufgeldes für die entnommenen Holzwaaren, sowie wegen Erstattung der beim Ankauf amerikanischer Noten gehabten Auslagen an Stempel, Porto, Versicherungsgebühr und Provision,

nit dem Antrage auf Verurtheilung der Wittwe und Erben des genannten Wilhelm Krüger zur Zahlung eines Theilbetrages von 300 M6 nebst Föoso Zinsen seit dem 1. Juli 1885, und lader den Mitbeklagten Kunibert Krüger zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Nakel auf den 17. Dezember 1886, Vormittags 11 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Nakel, den J. Oktober 1886.

v. Miaskowski,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

33765 Oeffentliche Zustellung.

Die Direktion der Ilseder Hütte zu Groß⸗Ilsede, vertreten durch den Agenten Hansen zu Peine klagt gegen den Kasernenwirth Müller, früher in Groß— nen jetziger Aufenthalt unbekannt, aus der Liefe⸗ rung von Waaren, mit dem Antrage, den Beklagten mitkelft vorläufig vollstreckbaren Urtheils zur Zahlung von 126 6. 627 „3 nebst 6 Zinsen seit Zustellung der Klage zu verurtheilen und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Peine Abth. J. auf den 23. Dezember 1886, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekannt gemacht.

Peine, den 9. Oktober 1886.

Staepel, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

1337641 Oeffentliche Zustellung.

Die Josef Weißhauptschen Cheleute von Gerberts— hans, Bemeinde Hirschlatt, O. A. Tettnang, ver= treten durch Rechtsanwalt Mezler in Ravensburg, klagen gegen den mit unbekanntem Aufenthalt ab⸗ wesenden Bauern aver Wieland von Berg, O. MA. Tettnang, aus cedirter Bürgschaftsforderung, auf Verurtheilung des Beklagten zur Bezahlung von s08s0 S 5045 nebst 5H Go Zinsen hieraus vom 23. Januar 1856 an, und laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Ravens⸗ burg auf

Donnerstag, den 30. Dezember 1886, Vormittags 9 Ühr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Ravensburg, den 7. Oktober 1886.

Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts.

Justiz⸗Referendar Breuling.

33773) Deffentliche Zustellung.

Der Kaufmann August Freund in Kanstatt, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Wirth hier, klagt gegen den mit unbekanntem Aufenthalt abwesenden, zuletzt in Ravensburg wohnhaften Bäcker Friedrich Freund von Heilbronn aus einem Darlehen von 3000 6 und wegen für den Beklagten bezahlter Schulden im Betrag von 677 M 42 3 auf Verurtheilung des Beklagten zur Bezahlung von 3677 M 42 3 nebst 45 Zinsen aus 3000 S vom 1. November 1354 an und ladet den Beklagten zur, mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Ravensburg auf

Donnerstag, den 30. Dezember 1886, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. .

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht,

Ravensburg, den 7. Oktober 1885. Gerichtsschreiberel des Königlichen Landgerichts. Justiz⸗Referendär Breuling.

33772 Oeffentliche Zustellung.

Die Pauline Freund von Widmannsthal, vertreten durch Rechtsanwalt Freiherrn von Sternenfels hier, ladet unter Bezugnahme auf die früher in der am 22. März 1885 erschienenen Beilage zu Nr. 70 dieses Vlaftes eingerückte öffentliche Zustellung ihren Ehe⸗ mann Friedrich Freund, Bäcker von Heilbronn, zu⸗ letzt in Ravensburg wohnhaft, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, als Beklagten, zur Fortsetzung der münd⸗ lichen Verhandlung, vor die Civilkammer des K. Landgerichts Ravensburg auf den 30. Dezember 1885, Vormittags 9 Uhr, mit, der Aufforde⸗ rung, einen bei dem genannten Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Ravensburg, den 7. Oktober 1886.

Gerichtsschreiberei des K. Landgerichts. Tustiz⸗Referendär Breuling.

33774 Oeffentliche Znustellung. Der Bauer Valentin Doell zu Rappelsdorf, ver treten durch den Rechtsanwalt Emmrich zu Suhl, klagt gegen 1) Georg Julius Klein chmidt in unbe⸗ kannter Abwesenheit, 2) den Schneider und Nacht⸗ wächter Valentin August Wilhelm Kleinschmidt in Elberfeld, 3) Friedrich Kleinschmidt in unbekannter Abwesenheit, mit dem Antrage: Beklagte zu verurtheilen: anzuerkennen, daß sie wegen ihres 3 Antheils an der im Grundbuch von Schleusingen Band IX. Fol. 4354 Abthei⸗ lung III. Nr. 20 aus der Urkunde vom 15. No vember 185. für Johann Valentin Rettner eingetragenen Kaufgelderforderung von 150 Thaler 450 S½, nebft Zinsen befriedigt sind, in Löschung dieser Post zu willigen, ihnen auch die Fosten des Verfahrens zur Last zu legen,

und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhand⸗

lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts—

gericht zu Schleusingen auf

den 13. Dezember 1886, Vormittags 10Uuhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an die Be⸗ klagten zu 1 und 3 wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Geue,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. 33785 Oeffentliche Zustellung.

Die Anna Maria Högel, ohne Stand, Ehefrau von Ludwig Brenner, Metzger, Beide zu Ottweiler wohnend, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Leibl, klagt gegen ihren genannten Ehemann Ludwig Brenner, Beklagten, wegen Gütertrennung, mit dem Antrage, die zwischen Parteien bestehende eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst zu erklären, dieselbe zur Massebildung und Auseinandersetzung vor Notar zu verweisen und diesen zu ernennen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die II, Civilkammer des Königlichen Land—⸗ gerichts zu Saarbrücken auf den 9. Dezember 1886, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen

Zum Iwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Saarbriicken, 7. Oktober 13835.

Cüppers, Aisist., Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

337781 Oeffentliche Zustellung.

Der Schmiedemeister Tillmann zu Bredow, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Grützmacher in Stettin, klagt gegen den Schmiedemeister Kersten, früher zu Neuenkirchen, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen 219 M Zinsrückstände von dem auf dem früher dem Beklagten gehörigen Grundstücke Neuenkirchen Band II. Re,. 35 Abtheilung III. Nr. 2 für den Kläger ein⸗ getragen gewesenen Kapital von S850 Thalern mit dem Antrage, den Beklagten zu verurtheilen, darin zu willigen, daß die in der Arrestsache Tillmann e / a Kersten G. 47. S5. IV. von dem Gerichts vollzieher Metzker bei der Verwahrungsstelle des Königlichen Amtsgerichts zu Stettin Nr. 255 des Verwahrungsbuchs hinterlegten 249.6 an den Kläger gezahlt werden, oder an den Kläger 210 M6 zu zahlen, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Stettin, Zimmer Nr. 5h, auf den 28. Dezember 1886, Vormittags 19 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Stettin, den 27. September 1886.

Wöldike,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts,

Abtheilung IV.

33776 Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Kaufmann Kühn zu Stralsund, Friedchen, geb. Bahls, früher verwittwete Kaufmann Duüwahl, vertreten durch den Rechtsanwalt Langemak zu Stralsund als Prozeßbevoll mächtigten, klagt gegen die Erben des Lehrers Johann Ewert, fruͤher zu Bessin, demnächst zu Stralsund, insbesondere den Kaufmann Max Johann Wilhelm Ewert, früher zu Barth, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen einer

ypothekenforderung (Zinsen⸗Rückstand), mit dem ÄUntrage auf Verurtheilung der Beklagten zu ihrer, der Klägerin, Befriedigung wegen der von ihr gefor⸗ derten rückständigen Zinsen von 75. (6 aus den, den Beklagten gebörigen, zu Stralsund in der Wasser⸗ straße unter Nr. 16 und in der Mauerstraße unter Rr. 8 belegenen, Band III. Blatt 51 des Grund⸗ buchs der Stadt Stralsund auf den Namen des Lehrers Johann Ewert eingetragenen Grundstücken, und ladet den Mitbeklagten Kaufmann Marx Johann Wilhelm Ewert zur mündlichen Verhand— sung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht zu Stralsund auf den 7. Dezember 1886, Vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 1.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekannt gemacht.

Stralsund, den 6. Oktober 1886.

Sekretär Willert,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

33781 Bekanntmachung. .

Durch Urtheil der J. Civilkammer des Kaiserl. Landgerichts zu Metz vom 5. Olteber 1386 wurde die zwischen Franz Christnacher, Unternehmer, und Therese Mangeot, zu Plappeville wohnhaft, am 27. Juni 1885 geschlossene Che für getrennt erklärt.

Publizirt gemäß Ausf.Ges. v. 8.7. 1875.

Metz, den 8. Oktober 1886,

Der Landgerichts⸗Sekretär: Metzger.

33793 Die gewerblose Friderika Kracher, Ehefrau des geschäftslosen Alex Kaufels, früher Bäcker und Wirth zu Krefeld, vertreten durch Rechtsanwalt Bloem, klagt gegen ihren Ehemann, den früheren Bäcker und Wirth, jetzt geschäftslosen Alex Kaufels zu Krefeld mit dem Antrage auf Gütertrennung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Il. Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Düsseldorf auf den 7. Dezember 1886, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Marzen, Aktuar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

33786

Die Ehefrau Josef Oemmelen, Therese, geb. Compes, zu Willich, vertreten durch Rechtsanwalt Lieffem, klagt gegen ihren Ehemann Josef Demmelen, Handelsmann zu Willich, mit dem Antrage auf Gütertrennung, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1I. Civil: kammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf

auf den 7. Dezember 1886, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Marzen, Aktuar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. 33788 Bekanntmachung.

Die durch Rechtsanwalt Schmitz II. vertretene Sclma Leisel zu Elberfeld. Ehefrau des Bauunter⸗ nehmers Carl Hast daselbst, hat gegen diesen beim Königlichen Landgerichte zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Anträge: die zwischen ihr und ihrem genannten Ehemanne bestehende eheliche Gütergemeinschaft mit Wirkung seit dem Tage der Klagezustellung für auf— gelöst zu erklären.

Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 7. Dezember 1886, Morgens 9 Uhr, im Sitzung saale der J. Givilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld anberqumt.

Der Landgerichts⸗Sekretär: Schuster.

787 Bekanntmachung.

Die durch Rechtsanwalt Dahmen ver retene, zum Armenrecht zugelassene Emilie Caroline Freitag zu Elberfeld, Ehefrau des Handelsmanns Ernst Klees daselbst, hat gegen diesen beim Königlichen Land— gerichte zu Elberfeld Klage erhoben mit dem An⸗ krage: die zwischen ihr und ihrem genannten Ehe⸗ manne bestehende eheliche Gütergemeinschaft mit Wirkung seit dem Tage der Klagezustellung für aufgelöst zu erklären.

Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 7. Dezember 1886, Morgens 9 Uhr, im Sitzungssaale der J. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld anberaumt.

Der Landgerichts⸗Sekretär: Schuster. 337891 Klage⸗ Auszug.

Die zum Armenrechte belassene Gertrude Christ⸗ mann, Ehefrau des Agenten Hermann Bergerhoff zu Düren, vertreten durch Rechtsanwalt Justizrath Maas in Aachen, klagt gegen ihren genannten Ehe⸗ mann Hermann Bergerhoff, Agent zu Düren, mit dem Antrage:

Königliches Landgericht wolle die zwischen Par⸗ Lien bestehende cheliche Gütergemeinschaft mit allen gesetzlichen Folgen für aufgelöst erklären, ie Partelen zur Auseinandersetzung vor einen HJiotär in Düren verweisen und dem Verklagten die Kosten zur Last legen“.

Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die zweite Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Aachen auf

Donnerstag, den 16. Dezember 1886,

Vormittags 3 Uhr.

Aachen, den 5. Oktober 1886.

Plümmexr,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

33787 auntmachu⸗

33791 Kaiferliches Landgericht zu Straßburg i. E. Die Fanny Schmidt, frühere Wittwe von Ferdinand Zech, jetzige Ehefrau des Kaufmanns Wilhelm Hisgen, in Straßburg, vertreten durch Rechtsanwalt Bloch, klagt gegen ihren genannten Ehemann mit dem Antrage; Die Gütertrennung zwischen den Parteien aus— zusprechen, dieselben zur Auseinandersetzung ihrer Vermögensverhältnisse vor einen Notar in Straßburg zu verweisen und dem Beklagten die

Kosten zur Last zu legen. Zur mündlichen Berhandlung des Rechtsstreits ist die öffentliche Sitzung der J. Cirilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Straßburg i. E. vom 15. Dezember 1886, Morgens 9 Uhr, bestimmt. . Der Landgerichts⸗Sekretär:

Krümmel.

33792 Durch Urtheil der J. Civilkammer dez Kaiser⸗ lichen Landgerichts zu Straßburg t, , hom 29. September 1836 wurde die Gütertrennung zwischen den Cheleuten Kaufmann Abraham genannt Albert Levy und Clementine, geborene Dreyfus, in Straß⸗ burg ausgesprochen. Zur Auseinandersetzung der Ver⸗ mögensverhältnisse wurden die Parteien vor Notar Lzw in Straßburg verwiesen und dem Ehemanne die Kosten zur Last gelegt. Der Landgerichts⸗-Sekretär: Krümmel.

337901 Bekanntmachung.

Sophie Emilie Roth, ohne Gewerbe, in Barr wohnend, Chefrau des daselbst wohnenden Müllers August Brenner, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Ruland, klagt gegen ihren genannten Ehemann, mit dem Antrage auf Trennung der zwischen ihnen bestehenden Gütergemeinschaft.

Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vo? der J. Abtheilung der Civillammer des Kaiserl. Landgerichts zu Kolmar i. E. ist Termin auf den 27. November 1886, Vormittags 9 Uhr, be⸗

stimmt. Der Landgerichts⸗Sekretär: Jansen.

33721 Bekanntmachung.

Durch Beschluß der J. Civilkammer des Kaiser⸗ lichen Landgerichts zu Metz vom 3. Oktober 1886 wurde die zwischen den Eheleuten Emil Cene, Gast⸗ wirth, zur Zeit in Konkurs, und Maria Beaumel, zu Queulen wohnhaft, bestehende Gütergemeinschaft mit Wirkung vom 30. September 1886 aufgelöst; behufs Auseinandersetzung der gegenseitigen Ver⸗ mögensrechte wurden Parteien vor Notar Bazin in Metz verwiesen.

Publizirt gemäß Ausf. Ges, vom 8. 7. 1879.

Metz, den 8. Oktober 1886.

Der . etz ger.

337941 Oeffentliche Ladung.

In Sachen, betreffend die Abstellung der den po— litischen Gemeinden Großen Lengden, Klein⸗Lengden, Benniehausen, Gelliebausen, Wöllmarshausen, Satten⸗ hausen und den Häuslingen und Brinksitzern zu Mackenrode in Theilen der fiskalischen Forsten der Königlichen Oberförstereien Ebergötzen und Rein hausen, Landkreis Göttingen, zustehenden Raff⸗ und Leseholz und Häkelholzberechtigung, werden alle un⸗ bekannten Berechtigten, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche an die gedachten Forstgrundstücke zu machen haben, und die etwa unbekannten Forst⸗ eigenthümer, zur Anmeldung und Klarmachung ihrer Ansprüche oder Widersprüche in dem auf

Sonnabend, den 27. November 1886,

Vormittags 10 Uhr,

in der Otter'schen Gastwirthschaft zu Benniehausen anstehenden Termine unter der Verwarnung hier⸗ durch aufgefordert, daß im Falle des Ausbleibens ihre Berechtigungen nur nach Angabe der übrigen Betheiligten berücksichtigt und sie in sonstigen Be⸗ ziehungen als zustimmend angesehen werden sollen.

Zugleich werden die aus irgend einem Grunde be⸗ thelligten dritten Personen, insbesondere die Zehnt⸗ herren, Gutsherren, Pfandgläubiger, Hütungs⸗, Fischerei⸗ oder sonstigen Servitutberechtigten zur Wahrnehmung ihres Interesses bei der in Rede ste—⸗ henden Ablösungssache zu obigem Termine hiermit geladen unter der Verwarnung, daß Jeder, welcher seine Rechte nicht anmeldet, es sich beizumessen hat, wenn deren Sicherstellung unterbleibt.

Göttingen, den 6. Oktober 1886.

Der Königliche Spezial-Kommissar: Niemann, Oekonomie ⸗Kommissionsrath.

Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛo.

oe n Holzverkauf in den Grosiherzoglich Mecklenburg⸗Strelitzer Forsten.

Aus den Großherzoglichen Oberförstereien Lütten⸗ hagen, Strelitz, Langhagen und Mirow sollen nach⸗ stehende Hölzer am

Mittwoch, den 27. Oktober er.,

. Vormittags 10 Uhr, in dem Gebäude des Großherzoglichen Kammer- und Forst-Kollegit in Reustrelitz unter den im Termin bekannt zu machenden Bedingungen öffentlich meist⸗ bietend auf dem Stamme verkauft werden.

Taxe pro

Kiefern

Große der Flache

In⸗ halt

fm TZüttenhagen. 120 100013

ö.

Begang Alter

Nr.

82 3

Oberförsterei Gnewitz 217

ö Grünow 206 -. 1000:

Mechow

Laeven ̃ .

Oberförsterei Strelitz. Goldenbaum 108 120 720 Fürstensee 4 d Dabelow 6 ö ; 50 150 2236011

Oberförsterei Langhagen. Priesterbäck i321 160 sizool 5,8] 750

Oberförsterei Mirom. Canow 100 600 Peetsch 20 660 . 150 600 Mirow 0 2 lI0 Schillersdorf L10100 1X0 700 18 950 Der Zuschlag erfolgt im Termin, wenn das Gebot pro Maßeinheit die Taxe erreicht oder übersteigt. Sobald der Zuschlag ertheilt ist, hat der Käufer Io des Kaufpreises des von ihm erstandenen Schlages an den betreffenden Oberförster zu ent⸗ richten. s.

7

960 13 .

1, 14 ö

Die sonstigen Verkaufsbedingungen können bei den Revier- und Schutzbeamten eingesehen werden und sind letztere angewiesen, den Reflektanten die Schläge vorzuzeigen.

Mirow, den 10. Oltober 1886. Der Oberförster Scharenberg.

33630 Königliche Oberförsterei Schevenhütte, Kreis Düren, Reg.⸗Bezirk Aachen. In der Oberförsterei Schevenhütte kommen im Laufe des Winters 1886,87 folgende Nutzhölzer zum

Verkaufe: ö Eichen⸗ und 900 km stärkeres Buchen⸗

I) 360 fm res stammholz; das Holz wird nach der Aufarbeitung

meist in größeren Loosen verkauft,

2) 900 fm Kiefern ˖ Grubenholzz das Holz wird zum Theil auf dem Stocke zur Selbstwerbung verkauft,

3) 500 fm Eichengrubenholz; das Holz wird meist . auf dem Stocke zur Selbstwerbung ver— auft.

Langerwehe, den . Oktober 1886.

Der Oberfõörster. Wery. 33690 Eisenbahn · Direktionsbezirk Altona.

Die in den diesseitigen Oberbaumaterialien ·Maga⸗ zinen angesammelten, für Fisenbahnzwecke nicht mehr verwendbaren alten Oberbau bezw., Baumaterialien, als Herzstücke, Schmiede und Gußeisenabfälle 35, sollen öffentlich im Meistgebotverfahren verkauft werden.

Bedingungen nebst Nachweisung der zum Verkauf gestellten Altmaterialien liegen in unserem Mate⸗ rialien. Bureau hierselbst aus und können gegen frankirte Einsendung von b0 3 daher bezogen werden.

Angebote sind unter Benutzung der vorgeschriebenen n. frei und mit der Aufschrift Angebot auf Inkauf alter Oberbaumaterialien. versehen, bis 28. Oktober er. verschlossen an das vorbezeichnete Bureau einzusenden, woselbst die Eröffnung am genannten Tage, Vormittags 11 Uhr, erfolgen wird.

Zuschlagsfrist 3 Wochen.

Altona, den 1. Oktober 1886.

Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

Ghrenzeichen zu verleihen.

Deutscher Neichs⸗Anzeiger

t betrũgt

Einzelne Uummern ko ste K —— ——

Staats⸗Anzeiger.

88G.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Vermessungs⸗-Revisor Meridies zu Oppeln, und den pensionirten Steuer-Einnehmern Heß zu Bischofstein im Kreise Rössel, Ewert zu Ortelsburg, bisher zu Bischofsburg im Kreise Rössel, Condereit zu Stallupönen, bisher zu Sensburg, und Lehmann zu Görlitz, bisher zu Strehlen, ken Rothen Adler ⸗Orden vierter Klasse; dem bis⸗ herigen Kassirer beim Königlichen Brunnen ⸗Comtoir in Riederselters, Aug u st Vigelius, den Königlichen Kronen⸗ Orden vierter Klasse; dem bisherigen Gemeinde-Vorsteher Perner zu Leuthen im Kreise Habelschwerdt, dem bisherigen

Ortsschulzen Heer da zu Röhrensee im Landkreise J,

dem pensionirten Gerichtsvollzieher Weibke zu Schulenburg im Kreise Springe, bisher zu Kalenberg, und dem pensionirten Siedemeister Reif ing zu Trotha im Saalkreise das Allgemeine

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren 2c die Erlaubniß zur Anlegung

. der ihnen verliehenen fremdherrlichen Insignien zu ertheilen, und zwar:

des Komthurkreuzes des Königlich bayerischen Verdienst-Ordens vom heiligen Michael: dem Obersten von Zangen, persönlichen Adjutanten Sr. Großherzoglichen Hoheit des Prinzen Wilhelm von Hessen und bei Rhein; des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens dem Hauptmann von Kutzleben, Flügel-Adjutanten Sr. Hoheit des Herzogs von Sachsen⸗Meiningen; des Königlich sächsischen Allgemeinen Ehren⸗— zeichens: dem Wachtmeister und Regimentsschreiber Seeband vom Altmärkischen Ulanen-Regiment Nr. 16,

des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzog— lich badischen Ordens vom Zähringer Löwen: dem Major Auer von Herrenkirchen im 4. West— fälischen Infanterie⸗Regiment Nr. 17, und dem Major von' Eichhorn vom Großen Generalstabe, kommandirt bei der 5. Armee-Inspektion; der Krone zum Ritterkreuz erster Klasse des Großherzoglich hessischen Phil ipps-Ordens: dem Major Kroll, Commandeur des Hessischen Jäger— Bataillons Nr. 11; des Ritterkreuzes zweiter Klasse mit Schwertern e . Ordens: dem Premier- Lieutengnt von der Becke, à la suite des 1. Hessischen Infanterie⸗Regiments Nr. 81 und Adjutant der 61. Infanterie⸗Brigade; des Ritterkreuzes zweiter Abtheilung des. Gioß— herzoglich fäch sifchen Haus-Srdens der Wach samkeit oder vom weißen Falken:

dem Hauptmann Marschall von Sulieki, ü la, sãite des Infanterie-Regiments Nr. 97 und Adjutant der 62. In⸗

ganterie⸗Brigade;

des Ritterkreuzes zweiter Klasse Les Herzoglich sachsen-ernestinischen Haus-Ordens: dem Premier⸗Lieutenant von Schönberg vom Rheini⸗ schen Jäger-Bataillon Nr. 8; des Fürstlich waldeckischen Militär⸗Verdienst⸗ kreuzes erster Klasse und des Ehrenkreuzes erst er

Klasse des Fürstlich lippischen Gesammthauses:

dem Obersten z. D. Funck, Bezirks⸗Commandeur des k. (1. Kassel) 3. Hessischen Landwehr⸗Regiments r. 83;

ferner:

des Kaiserlich russischen St. Annen-Ordens zweiter Klasse: dem Major Grafen von Keller, beauftragt mit Wahr⸗ nehmung der Geschäfte als Abtheilungs-Chef bei dem Großen Generalstabe; des Großherrlich türkischen Osmanis⸗-Ordens dritter Klasse: dem Oberst⸗-Lieutenant von Stockhausen, Commandeur des Kadettenhauses zu Oranienstein;

der vierten Klasse desselben Ordens:

dem Hauptmann von Hoepfner vom 1. Garde⸗Regi⸗ ment z. F.; sowie des Großherrlich türkischen Medschidje⸗Ordens

dritter Klasse:

dem Second⸗Lieutenant von Felgenhauer . vom Astpreußischen Füsilier-⸗Regiment Nr. 353, kommandirt als Erzieher zum Kadettenhause in Kulm.

Königreich Preußen. Fin anz⸗Ministerium.

Der Geheime Ober⸗Finanz Rath Dahlke ist in seiner Eigenschaft als Mitglied der Hauptverwaltung der Staats⸗ schulden in der öffentlichen Sitzung des Ersten Senats des Königlichen Ober⸗Verwaltungsgerichts am 6. d. M. nach Maßgabe des 8. 9 des Gesetzes vom 24. Februar 1850 (Gesetz⸗ Samml. S. 57) und des 5. 1 des Gesetzes vom 29. Januar 875 (GefetzSamml. S. 10 vereidigt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal-Angelegenheiten.

Königliche Universität.

ö medizinische Fakultät der hiesigen Königlichen Univer⸗ sität hat für das Jahr 1886 / 86 das Paderstein'sche Stipendium bem AÄfssistenten am anatomischen Institut, Pr. med. G. Jablonowski, zuerkannt.

Die Verleihung des gedachten Stipendiums für das Jahr 1886/87 wird s. 3. durch die Ihllosophisch Fakultät erfolgen.

Berlin, den 6. Oktober 1886. ;

Der Rektor der Königlichen Universität: Kleinert.

4

Se. Excellenz der Staats⸗Minister, von Boetticher, aus der Pro⸗

6

Angekommen: Staatssekretär des Innern, vinz Westpreußen.

Per sonalveränderungen.

Königlich Preußische Armee. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Baden-Baden, 7. Oktober. v. Werder, Rittm. und Eskadr. Chef vom Drag. Regt. Nr. 3, unter weiterer Belassung in dem Kommando zur, Dienstleist. bei dem Kriegs-Ministe⸗ rium, à ja suite des Regts. gestellt. v. Schoenermarck Sec. Lt. von der Res. des Hus. Regts. Nr, 12. früher in diesem Regt. im aktiven Heere, und zwar als Sec. Lt. mit einem Patent vom 12. April

1883 bei dem Hrs. Regt. Nr. 12 wiederangestellt. Baden-Baden, 9. Oktober. v. Brandis, Hauptm. und Comp. Ehef vom Garde ⸗Füs. Regt. unter Stellung à Ila suite dieses Regts., zur Dienstleist. bei dem Militärkabinet Sr. Majestät des Katsers und Königs kommandirt, w. Poellnitz, Hauptm. vom Inf. Regt. Nr. 94, als Comp. Chef in das Garde⸗Füs. Regt. versetzt. v. Stuckrad 11. Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 94, zum Pr. Lt. befördert. v. Kaählden, Sec. Lt, vom Kaiser Alerander Garde⸗ Gren. Regt. Nr. J, in das Inf. Regt. Nr. 14, Graf v. Stach witz, Sec. Lt. vom 1. Garde⸗Drag. Regt, in das Hus. Regt. Nr. 4,

versetzt. gtpschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Baden“ Baden, 5H. Oktober. v. Carnaꝑ, Hauptm. a. B. zuletzt in der 8. Gend. Brig, die Erlaubniß zum Tragen der Uniform des 3. Garde⸗ Gren. Regts. ertheilt.

Im Sanitäts⸗ Corps. Baden-Baden, 5. Oktober. Pr. Gollmer, AUssist. Arzt 1. Kl a. D., zuletzt im Inf. Regt. Rr. 66, der Charakter als Stabsarzt verliehen.

XII. Ktniglich Württembergisches) Armee⸗Corps.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 4 Okto⸗ ber. x. Wag ner⸗Frommenhausen, Gen. Major und Comman⸗ deur der T. Kav. Brig., in Genehmigung seines Abschiedsgesuches mit Pension zur Disp. gestellt. v Moer, Major und etatsmäß. Stabooffiz. im Drag. Regt. Nr. 26, mit Pension und mit der Regts. ‚,, unter Verleihung des Charakters als Oberst⸗Lt., der Abschied

ewilligt.

Im Beurlaubtenstande 4. Oktober. Hochdanz, Pr. Lt. der Res. des Gren. Regts. Nr. 119, mit der Landw. Armee⸗ Uniform, unter Verleihung des Charakters als Hauptm., Nick, See. Lt. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Bats. Nr. 127, der Ab⸗ schied bewilligt.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 13. Oktober. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen, wie W. T. B. aus Baden— Baden meldet, gestern Vormittag die Vorträge des Wirklichen Geheimen Legations Raths, von, Bülow, und des. Militär⸗ kabinets entgegen und machten später mit dem Flügel⸗Adju⸗ tanten Oberst-Lieutenant von Petersdorff eine Spazierfahrt.

Mittags nahmen Se. Majestät bei Ihrer Majestät der Kaiferin und Königin das Diner ein, zu welchem auch die Prinzen Hermann und Gustav von Sachsen⸗Weimar geladen waren. .

Dann arbeiteten Se. Majestät in Allerhöchstihrem Kabinet. st Abends fand bei Ihrer Majestät der Kaiserin Familienthee

att.

Das Eigenthum der Privatflüsse steht den Ufer⸗ eigenthümern, nach einem Urtheil des Rei sgerichts, V. Eivilsenats, vom 2. Juni d. J, unter den aus ihrer Natur und den positiv gesetzlichen Bestimmungen sich ergeben⸗ den Einschränkungen je für ihre Uferstrecke zu; der Uferbesitzer ist daher prinzipiell jeder oberhalb seines Besitzes stattfindenden Zuleitung, außer der des auf natürlichem Wege zufließen⸗ den Wassers, zu widersprechen befugt, ohne den Nachweis eines ihm durch die Zuleitung zugefügten Nachtheils führen zu müssen. Dieser Grundsatz erleibet aber eine naturgemäße Einschränkung insofern, als der durch die Zuleitung betroffene unterhalb liegende Uferbesitzer sich diejenigen 5 mögen sie in einer bloßen Vermehrung des Wasservorraths oder in der Bei⸗ mengung fremder ö bestehen, gefallen lassen muß, welche das Maß des Regelmäßigen, Gemeinüblichen nicht überschreiten, selbst wenn dadurch die absolute Verwendbarkeit des ihm zu⸗ fließenden Wassers zu jedem beliebigen Gebrauche irgendwie beeinträchtigt wird. Dagegen hat der Untenliegende ein un⸗ bedingtes Widerspruchsrecht gegen eine über das Gemein⸗ übliche hinausgehende Zuleitung von fremdem Wasser oder fremden Stoffen, ausgenommen, wenn der Oberliegende nachweist, daß die un ebtäuchliche Zu⸗ leitung den Untenliegenden nicht ban fe und daß diefer nur zur Chikane des Oberliegenden von seinem Wider⸗ spruchsrecht Gebrauch macht. „Mangels einer positiv⸗recht⸗ lichen, unmittelbar anwendbaren Vorschrift kann von der aus der Sache selbst sich ergebenden Erwägung, ausgegangen werden, daß der private ebenso wie der öffentliche Fluß inner⸗ halb feines Zuflußgebietes der von der Natur gegebene Recipient ist, nicht nur für das aus dem Boden und von dessen Oberfläche von selbst abfließende Wasser, sondern vermöge der Bedingungen, unter denen menschliche Ansiedelung und Boden⸗ benutzung naturgemäß vor sich gehen muß, auch für dasjenige Wasser, das aus wirthschaftlichen Gründen künstlich fortgeschafft werden muß, wie nicht minder für mancherlei Stoffe, welche dem wirthschaftlich benutzten Wasser sich beimengen und vor ö Ableitung nicht wieder aus⸗ geschieden werden können. Die Benutzung der Flüsse zu einer derartigen Ableitung ist älter, als die Bildung irgendwelcher Rechtsnormen über das Eigenthum an den Flußläufen; sie ist in gewissem Maße unvermeidlich und unentbehrlich, und die Verpflichtung, sie zu gestatten, gehört insoweit zu den durch die Natur bestimmten Einschränkungen des Eigenthums an den Flußläufen, denen jeder sich unterwerfen muß. Bei fortschreitender Bevölkerungsdichtigkeit und Industrie kann allerdings die Benutzung der Flüsse als Ableitungskanäle eine Ausdehnung gewinnen, welche die berechtigten Interessen. Anderer gefährdet. Bei öffentlichen Flüssen und bei derjenigen Benutzung von Privatflüssen, welche das Gemeinwohl beeinträchtigt, ist es eine der polizeilichen Aufgaben des Staats, die erforderlichen Grenzen zu ziehen. Bei der Kollifion mit privatrechtlichen Interessen, wie es die des unterhalb liegenden Uferbesitzers sind, muß das Prinzip den Ausschlag geben, daß die Ilusschließlichkeit und Willkür— lichkeit des Gebrauchsrechts des einen Eigenthümers ihre noth⸗ wendige Begrenzung findet in der dem anderen Eigenthümer ebenfalls zustehenden Ausschließlichkeit und Willkürlichkeit. So wenig es sich mit der Auss chließlichkeit und Willkürlichkeit des Ge⸗ brauchsrechts des obenliegenden Eigenthümers vertragen würde, wenn ihm die Benutzung seines Eigenthums am Flußlaufe zu jeder den Untenliegenden irgendwie berührenden Immission versagt sein sollte, so wenig ist es mit den Rechten des Untenliegenden vereinbar, daß er jede beliebige Immission zu dulden habe. Es würde auch mit dem Grundsatze der Ausschließlichkeit des Eigenthums nicht zu vereinbaren sein, wenn dem Untenliegenden zur Begründung des Einspruches gegen eine Immission neben der Berufung auf sein Eigenthum noch der Nachweis einer besonderen Schadenszufügung auferlegt werden sollte.

Der General⸗Lieutenant von Zglinitzki, Inspecteur der 1. Feld⸗Artillerie⸗Inspektion, hat sich nach beendetem Urlaub nach Posen zurückbegeben.

Der Königlich niederländische Gesandte am hiesigen Allerhöchsten Faß Jonkheer van der Hoeven, ist vom Ürlaub nach Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gefandtschaft wieder uͤbernommen.

S. M. Kreuzer⸗Korvette Lu ise“, Kommandant Korvetten Kapitän Junge, mit dem Ablösungs⸗Kommando für S. M. Kreuzer „Habicht“ und S. M. Kanonenboot „Cyclop“ ist am 12. Oktober er. in Lissabon eingetroffen ünd' beabsichtigt, am 20. Oktober er. die Reise fortzusetzen.

Württemberg. Stuttgart. 12. Oktober. (St. A. 6 Aus Anlaß des Geburtsfestes der rinzessin 8ilhelm fanden gestern auf Marienwahl bei Ludwigs⸗ burg große Festlichkeiten statt. Am Sonnabend hereits waren die Eltern der . Prinz Wilhelm zu . Lippe mit Gemahlin und den Prinzessinnen Bathildis, Adel⸗ eide und Alexandra zu einem etwa achttägigen Besuch ange⸗ ommen. Gestern Mittag gegen 12 Uhr trafen der König und die Königin mit den Großfürstinnen Olga Feodorowna und Wera sowie dem Großfürsten Michael mit Sohn, Groß⸗