1886 / 248 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 21 Oct 1886 18:00:01 GMT) scan diff

ein Bauplatz in dieser berorzugten Stadtgegend von der hier ge⸗ wonnenen Größe bei etwa 660 Ou-⸗-Rth. Fläche, wenn man ihn kausen müßte, mindestens 2 Millionen Mark kosten Dagegen spielen die Kosten des Unterbaues der Kirche und der Hafenänderung keine Rolle. ͤ

Da für die nächsten Jahre wesentliche Umgestaltungen für die Berliner Wasserverkehrsanlagen durch die großartigen, Seitens des Staats und der Stadt geplanten Verkehrserleichterungen und Er— weiterungen bevorstehen, so wäre es zur Zeit zweckmäßig, auch obige Fragen, wenigstens aber so weit, mit erörtert zu sehen, um den genialen Gedanken Friedrich Wilhelms IV. nicht dauernd auszuschließen und ihn auf die Möglichkeit der Durchführung zu prüfen. Wird jetzt dicses versäumt, fo würde derselbe praktisch vielleicht auf immer. aus2 geschlossen werden. ü .

Die Frage, welche an die Wasserbautechnik zu stellen wäre, würde lauten: ;

„Ist der Gedanke Friedrich Wilhelms 1IV. für die Herstellung des Humboldthafens noch jetzt ohne Beeinträchtigung des Hafen⸗ verkehrs durchzuführen?“

II. Bedeutung der von Friedrich Wilhelm IV. ent worfenen Situation für die Stadtgestaltung. Was dieser geniale Gedanke des hochbegabten Königs für die Stadt gestaltung, ganz abgesehen von der hier durchgeführten architekto⸗ nischen Ausbildung, bedeutet, muß jetzt allerdings Jedem einleuchten, welcher sieht, wie dieser großartige Straßenzug der Siegesstraße nebst Alsenftraße schließlich an der Alsenbrücke ins Leere ausklingt. Es fehlt an diefer Stelle ein großer monumentaler Körper von her⸗ vorragender Masse, welcher hier in mächtiger Wirkung nur durch eine Kirche von breiter Frontbildung geschaffen werden kann. Friedrich Wilhelm IV. sah dieses vorahnend bereits in seinem Entwurfe voraus. Unfertig würde die ganze Anlage erscheinen, auch wenn man von der gut konstruirten, aber außerordentlich unschön disponirten Stadtbahnbrücke über den Humboldthafen absieht. Dieselbe macht das Wild von der Alfenstraße her zu einem geradezu häßlichen. Die Brücke bildet ein außerordentlich störendes Element in dieser sonst großartigen Situation. Architekten in maßgebender Stellung lehnen alle' Verantwortung für diese architektonische Disposition ab, und ist es sebr zu bedauern, daß Dircksen's Konstruktionen an dieser Stelle von Architektenseite keine Modifikation erfahren haben. Diese Stadt⸗ bahnbrücke macht es jetzt doppelt wünschenswerth, den Abschluß, welchen der Hochselige Konig an dieser Stelle in großartiger Vor⸗ ausficht der Entwickelungen dem Stadtbilde geben wollte, noch jetzt ausgeführt oder wenigstens in seiner künftigen Durchführbarkeit nicht gehindert zu sehen. Die Ueherzeugung von dieser Nothwendig⸗ keit, dann Pietät gegen den Hochseligen König, dessen versönlicher Initiative, wie dies der Minister von der Heydt auf dem Schinkelfeste des Architektenvereins 1856 aussprach, ich die wesentliche Erhöhung des mir, vom Architektenverein ertheilten ersten Preises und dadurch die wesentliche Ausdehnung meiner italienischen Studienreise verdankte, sind die Hauptgründe gewesen, weshalb ich diesen Gedanken auf Grund der früheren Arbeit, aber mit wesentlich verändertem Grundriß für die Jubiläums-Ausstellung in einem großen Modell bearbeitet habe. Zugleich maßgebend war dafür meine Verpflichtung als Architekt und Mitglied der Akademie der Künste, die Architektur bei dieser außergewöhnlichen Gelegenheit in einer auch für das größere Publikum verständlichen Weise nach meinen Kräften repräsentiren zu helfen.

Der Verfasser erörtert dann weiter die III. Möglichkeit der Parochiebildung, IV. die Unschädlichkeit des Baues der Friedenskirche bezüglich der Kirchennoth der ärmeren Berliner Gemeinden, wenn die Geldmittel durch eine Lotterie beschafft werden, dann V. die Nothwendigkeit größerer Kirchen für Berlin. Man fragt aber wohl: „Sind denn so große Kirchen für den protestantischen Gottesdienst nothwendig?“

Wenn man ganz davon absieht, daß für diese Stelle monumen— tale Maße durchaus nothwendig sind, es erfordert dieses die ganze Umgebung, das nahe Reichstagsgebäude, die nahe Siegessäule, sowie die Maße der ganzen Anlage, so fehlen auch der protestantischen Kirche in Berlin größere Kirchenräume in mehrfacher Beziehung.

h Ich will hier zunächst die Frage kirchlicher Musik fuͤrs Volk be— rühren.

Ich habe in dieser Beziehung mit hoher Freude kürzlich von städtsscher Seite in hervorragender Stellung sich scharf darüber aus⸗ sprechen hören, wie eigentlich die kirchliche Musik fürs Volk so wenig geübt werde. Es wurde warm hervorgehoben, daß es nicht genüge, nur den oberen Zehntausend unsere großen idealen Tonschöpfungen zugänglich zu machen; wir hätten geradezu eine Verpflichtung, dieses den großen Massen zu ermöglichen. .

In umfassender Weise ist dieses nur in den Kirchen möglich, und dazu bedarf es größerer Räume. Wenn man in katholischen Ge⸗ genden Abends in den Kirchen eine künstlerisch vollendete kirchliche Musik hört, so bedauert man, daß unserer Kirche dazu die Mittel, die Initiatire und auch, wie es scheint, der entwickelte Sinn fehlt. Kann nicht, wie in der katholischen Kirche, solches auch hier ohne Eintrittsgeld geschehen, daß auch dem Aermsten die Kunst zu— gänglich wird und diese, gegenüber den so heftig geschürten Klassen⸗ gegensätzen, versöhnend, die Sitten mildernd auf die Gemüther ein⸗ wirkt? Würde die Kunst mehr in den Dienst der Kirche gezogen werden, fo würde sicher ein großer Theil, der Bevölkerung der Kirche mehr erhalten bleiben. Um aber kirchliche Musik in größerem Umfange auch der ärmeren Bevölkerung und ohne Eintrittsgeld mehr zugänglich zu machen, dazu gehören ror allem auch größere Räume. ö

Aber auch für den Gottesdienst ist es bei den so stark anschwellen⸗ den Kirchengemeinden wünschenswerth, ja nothwendig, mehr größere Kirchenräume zu besitzen und zwar so groß, als die Stimme sie ohne Ueberanstrengung derselben ausfüllt und zugleich bequem ge— hört wird. Daß dieses in viel weiterem Umfange möglich ist, als man sonst annimmt, zeigten kürzlich die Hauptversammlungen der Versammlung deutscher Raturforscher und Aerzte im Circus Renz, woselbst bis auf die äußersten Bäng die Stimme gut verstanden sein soll, ohne daß doch besondere e hr ksche Hülfsmittel dazu in An— spruch genommen waren. Der Raum wird gewiß gegen 4000 Menschen gefaßt haben. Würde man bei geeigneter Raumbildung die Stimme durch richtig konstruirte Schalldeckel noch wesentlich verstärken, so dürfte es nicht zweifelhaft sein, daß man für ebenso⸗ viel Menschen auch in einer Kirche bequem hörbar sprechen kann. Wie weit in freier Natur, also unter Beseitigung aller störenden Ein— flüsse von Wänden und Decke, die menschliche Stimme ohne Ueber⸗ anstrengung bei richtigem Schalldeckel bequem hörbar ist, werde ich wohl in nicht zu ferner Zeit Gelegenheit haben zu untersuchen. Es ist eine technische Frage, die sich jedenfalls feststellen läßt. Beseitigt man dann in Kirchen alle schädlichen Einflüsse der Raumumschließung, so müßten diefe Resultate auch dafür um so mehr maßgebend sein, als man die Wände und Sitze zum Theil auch nützlich wirksam machen kann. Nach meinen vielfachen Erfahrungen auf dem Gebiete der Akustik bezweifle ich nicht, daß die Stimme des Predigers sich in der Friedenskirche im ganzen Umfange des Raumes bequem hörbar machen ließe. Dann aber ist die Größe des Raumes nur ein Vortheil. ö

Die Anzahl bequemer Sitzplätze, welche sich in der Friedens— kirche ausschließlich der beiden breiten Seitenschiffe erreichen läßt, be— trägt gegen 3000. .

Vi. Die Stilfrage für protestantische Kirchen in Berlin. Was die Stilfrage betrifft, so fragt man mich oft: 6mm bauen Sie nicht gothisch, weshalb nicht im deutschen

til?“

Ist der gothische Stil wirklich der deutsche? Ich will nicht ein vielgebrauchtes Witzwort darauf anwenden, daß er als der⸗ zeit , . Produkt der Pariser Mode zu uns gekommen sei. Aber was fur Einfluͤsse durch syrische Bauten auf diese Stilbildung auch in neuerer Zeit vorausgesetzt werden, zu uns ist der Stil jedenfalls als ein ferfiger gekommen; derselbe zeigt sich gerade in den frühesten Bauten als ein vollständig geschlossenes Systeni. Seine Bildung hat der Stil wefentlich in Frankreich erfahren. Dieses vermindert jedoch

nicht mein warmes Interesse für denselben. Ich bin aufgewachsen im Anschauen gothischer Kirchen; meine Jugendtrãäume verknüpfen sich Famit und verdanke ich denfeiben meine frühesten künstlerischen An⸗ regungen, vielleicht die Neigung, Architekt zu werden. Dann habe ich später, zeichnend, messend und studirend, diesem Stil viel Zeit gewidmet, mehrere Kirchen darin ausgeführt und vor allem an den kühnen Konstruktionen desselben konstruiren gelernt. Wenn also Aufträge oder der örtliche Baucharakter dieses ver⸗ anlaffen, würde ich durchaus nicht ungern in gothischem Stil be⸗ sonders kirchliche Gebäude errichten. Sehe ich jedoch von dieser persönlich lechnisch künstlerischen Jugendneigung ab, so kann ich auch für kirchliche Gebäude einer wesentlich modernen Stadt, be⸗ sonders aber der protestantischen Kirche den gothischen Stil nicht für den vorzugsweise geeigneten halten. Wir leben nicht mehr im Mittelalter, wir denken und empfinden nicht mehr wie dieses: das zeigt schon die Bildung und Entwickelung unseres neuen deutschen, an das alte, also mittelalterliche Kaiserthum anknüpfenden Reiches. Alles daran ist eigenartig, ist aus den Bedürfnissen und Verhält— nissen der Gegenwart erwachsen, und ist es gerade dadurch zu einer unvergleichlichen Machtentwickelung gelangt. Auch an neuer Stelle hat es feinen Sitz, und hat auch aus diesem Boden einen Theil der Fülle seiner Macht. ̃

Das Urtheil der Jury über die Konkurrenz zum Berliner Dombau, welches vom 27. März und 2. April 1869 datirt ist, zeigt schon in den 160 preisgekrönten Arbeiten nur einen gothischen Entwurf, desfen Verfasser aber in seinem schönen Kuppelbau nicht dem Wege gothischer Tradition folgt. Es heißt bezüglich des Stils im Pro— fokoll: Uebergehend auf die Stilfrage beschloß dann die Kommission nach längeren Verhandlungen mit 12 gegen 4 Stimmen: daß ein Dom im Spitzbogenstil an der betreffenden Stelle wegen des architektonischen Charakters der umgebenden Gebäude nicht zulässig fei.“ Es wurde dieses unter Zustimmung des berühmten Gothikers Hase und, wie derzeit erzählt wurde, auf dessen Antrag beschlossen.

Bei der Ausstellung der preisgekrönten Entwürfe zum Berliner Dom in München äußert sich die Zeitschrift des Bayerischen Archi⸗ fekten- und Ingenieur-Vereins im Jahrgang 1869. über die Stil— frage in besonders eingehender interessanter Weise, wie folgt:

Ueberblickt man im großen Ganzen die durchweg auf der höchsten Höhe architektonischer Durchbildung stehenden Dombauprojekte, fo komm man zu dem Schluß, daß doch nur diejenigen Arbeiten un⸗ seren Anforderungen vollkommen entsprechen, die frei bearbeitet, das romantische Formenprinzip mit vorherrschend antik⸗hellenischer Auf⸗ faffung nachweisen; dieses Freibearbeiten muß es gestatten, wenn es die Wirkung des Bauwerkes erfordert, sowohl in die roman— tische wie spät romanische und selbst in die gothische Bauperiode überzugreifen; und hiermit thun wir, was uns die Architekturgeschichte in vielen Fällen sogar vorschreibt; so imponirte in der sogenannten nachromanischen Zeit die schnell herangebil dete und ausgezeichnete maurische Bildung den christlichen Landen dergestalt, daß fie fich fofort vieles davon aneigneten und daß auch die Architektur zuerst einzelne Formen, allmählich aber selbst allgemeine Tendenzen der maurischen Bauweise annahm.“ Dann heißt es weiter: „Nach diesen kurzen Betrachtungen, Angesichts der zur Vergleichung vorliegenden Dombaupläne, scheint es keineswegs mehr gewagt zu behaupten, daß die romantischen Baustile ebensowenig wie der ausschließlich antik hellenische diejenige Wirkung hervorzubringen vermögen, die wir, von einem neuen, unferer Zeit angehörenden Dombaue verlangen; die über— wältigende Wirkung der gothischen Dome muß einerseits, wenn auch in vollständig umgestalteter Weise, das Ideal für jeden Dombau bleiben; die ideale Kunstform aber kann andererseits ohne antik-hellenisches Gefühl nicht gedacht werden; es beantwortet sich die Frage, in welcher Stilweife der Berliner Dom zu bauen ist, schon jetzt ziemlich klar durch die Pläne von Orth, Eggert-Burg, Kyllmann u. Heyden, Ende und Böckmann, und möchte ein eingehendes Studium dieser Arbeiten den Weg vorzuzeichnen im Stande sein, der endlich zum er— sehnten Ziele führen wird.“

Was hier allgemein über die Stilentwickelung gesagt ist, wird noch unterstützt durch das, was über meinen Entwurf zum Berliner Dom im Befonderen gesagt wird.

Wenn ich selbst auch weiß, daß, was so viele Jahre hinter uns liegt, der Vergangenheit angehört, daß, wenn der Berliner Dom einmal zum Bau kommt, vielleicht neue Gedanken, neue Kräfte auf— treten, die auch diese wie die gesammte übrige Vergangenheit frei be⸗ nutzen, wie wir es gethan haben: so möge mir doch noch gestattet sein, mit Rücksicht auf die Stilfrage, wie ich sie für die protestan⸗ tische Kirche und für Berlin vertrete, das Urtheil eben dieser Zeit— schrift über meine Entwürfe anzuführen, während ich es sonst nicht gewohnt bin, über meine eigene Thätigkeit Urtheile, besonders wenn sie anerkennend sind, vorzuführen. Es hat ja hier außerdem wesent— lich eine grundsätzliche Bedeutung, indem das, was eben allgemein gesagt ist, noch duͤrch den speziellen Fall erläutert wird. Es heißt da:

„An gewaltiger monumentaler Wirkung des Aeußern sowohl als des Innern zeichnet sich Orth's zweiter Dombau-Entwurf höchst vor⸗ theilhaft aus und liegt hier in Bezug auf die ästhetische Seite des Projekts unserem Gefühle nach eine vollendete Lösung der Auf— gabe vor. Mit äußerst feinem Gefühl sind in Orth's Arbeit alle Formen in freier Konzeption der größtmöglichen Wirkung dienstbar gemacht und verdanken sie innerster Ueberzeugung ihr durchaus harmo nisches Dasein; sie tragen alle freibearbeitet romanischen Charakter mit vorherrschend gräcisirender Umgestaltung und geben Zeugniß von der hohen künstlerifchen Begabung des Autors. Bedürfen wir aber zur Ausführung eines so bedeutungsvollen Bauwerkes, wie es der Ber— liner Dom nun eben ist, einer neu zu schaffenden Ausdrucksweise, die nicht unmittelbar einem der abgeschlossenen Baustile entnommen werden kann, so wird diese Ausdrucksweise wohl auch folgerichtig auf die Profanarchitektur zu überführen sein, wenn anders die frühere Macht der Architektur sich bewährt, nach der die ihrer Zeit entsprechenden . auch auf den Stil der profanen Baukunst zurück— wirkten.“

Ich habe nur deshalb so vollständig obiges Urtheil angezogen, weil zur Zeit von manchen Seiten, was auf kirchlichem Gebiete nicht gothisch ist, scharf angegriffen wird. Ich habe deshalb auch geglaubt, ein Urtheil früherer Fahre mit anziehen zu dürfen. Für die Aus⸗ schließung des gothischen Stils für den Berliner Dom hatten in der Jury folgende Mitglieder gestimmt: Herrmann, Strack, Hitzig. Erbkam, Tucä, Hase, Engelhard, von Ritgen, Semper, Ziebland, Lübke und Gruner. Es dürfte an und für sich hiernach berechtigt sein, wenn man annimmt, daß nicht an jeder Stelle der gothische Stil der geeignetste ist. Bei der hervorragenden Bedeutung desselben ihn auszuschließen, ist nicht meine Absicht; vielmehr wünsche ich, daß bei den vielfach bezüglich des Stils so weit auseinander gehenden Anschauungen dem Publikum, der gebildeten Bevölkerung durch eigene Anschauung der Vergleich der verschiedenen Richtungen ermöglicht werde. Schließlich ist die Ration, für die gebaut wird, das Entscheidende, in welchem Stil ebaut wer⸗ den soll. Dieselbe kann nicht wohl nach Zeichnungen urtheilen, sehr wohl aber auf Grund ausgeführter Beispiele. Mag ein noch so großer Apparat aufgewendet werden, um öffentliche Meinung zu machen, die öffentliche Meinung, die Nation, bestimmt doch nach eigenem unmittelbarem Empfinden. Es wird seit lange in parlamentarischen und anderen Körperschaften, in der Presse und vorwiegend in einigen Architekturschulen so einseitig im Sinne der historischen Gothik auf das öffentliche Urtheil einzuwirken gesucht, daß ich es für Pflicht gehalten habe, mein Urtheil über die Grenzen der Berechtigung auszusprechen.

Es kommt dazu, daß praktisch der Boden der historischen Gothik selbst von den Gothikern vielfach verlassen wird, besonders auch unter Entlehnung von Ideen aus dem Gebiete der Rengissance.

Wie der hochberühmte Altmeister der Gothik, wie der Dombau— meister Schmidt in Wien darüber denkt, hat er beim Baufest des Wiener Rathhauses in Erwiderung auf einen Toast nach einem Be⸗ richte der ‚National⸗Zeitung“' aus dem September 1883 wie folgt ausgesprochen: Sein Streben sei gewesen, die verschiedenen Ideen der Architektur, wie sie in ihm gelebt haben und wie sie anderer⸗ seits in dem Zeitbilde leben, zum Ausdrucke zu bringen. Für die tilistische Richtung des Baues möge das Ereigniß des heutigen Tages bezeichnend sein, daß er als Erbauer zwischen dem Bürgermeister von

Wien und dem von Rom am Tische sitze. Wenn wir diesseit de Berge mit unferen Kräften stets zusammenhalten mit denen jensen der Berge mit ihrer Feinheit und Liebenswürdigkeit, dam muß alleweil etwas Großes geschaffen werden.! Das sei seine modern Architektur, das sei sein architektonisches Glaubensbekenntniß. „Hh steht vor Ihnen in Stein und damit habe ich Ihre. Herzen getroffen das haben Sie mir bewiesen durch tausendfältigen Beifall.“

Auch die interessante Fünfhauskirche, ein klarer Centralbau, is nicht nach dem System des Chorschlusses gothischer Kathedralen en. wickelt, fondern weit mehr nach dem der Rengissancekuppel. Di Strebebogen verschwinden und sind in großentheils unterhalb de Seitenschiffsdächer liegende Strebemauern umgebildet. In der B. schreibung des Baues in der Wiener „Allgemeinen Bauzeitum Jahrgang 1875 wird auch direkt ausgesprochen:

Es handelte sich daher bei Aufstellung des Bauprinzips, nas welchem der Centralbau durchgeführt werden sollte, um Uebertragun eines in andern Bauepochen zur Anwendung gebrachten Systems' an die gothische Bauweise.“

Auch der einzige bei der Berliner Dom konkurrenz preisgekrön— gothische Entwurf, war auf Grund einer solchen Uebertragung eine Renaissance-Idee ins Gothische entstanden.

Wo wird nun überhaupt noch im streng historischen Sinne gothisch gebaut? Ferstel that es in der Votivkirche zu Wien, Stn im Dom zu Linz. Im Sinne Viollet⸗le⸗Duc's aber, eines der be deutendsten Meister und Kenner der Gothik, geschieht dieses, sowet der Strebebogen als Hauptsystem der Gothik verlassen wird, nicht.

Ich selbst tadle es nicht, wenn der Strebebogen aufgegeben win So Jenial der Wurf war, aus den auwvergnatischen das Widerlage bildenden halben Tonnengewölben nur den Strebebogen als Wider, lager zu behalten und den übrigen Theil als unnöthig Fortzulassen, so ist es doch konstruktio viel richtiger, viel einfacher, die Widerstande, massen gegen den Gewölbeschub in möglichst direkter Ritt tung nach den festen Punkten der unteren Verstrehung z führen, wie dieses in neuerer Zeit vielfach, so auch von Otzen la feiner Kreuzkirche, geschieht. Auch diese interessante, wenn auch vielleich im Maßstab etwas vergriffene Kirche verdankt einem Kompromiß mi einer Renaissance⸗Idee ihren Ursprung, wie überhaupt die provinziel, hannöversche Schule vielfach eigene Wege in Benutzung der gothische Formen geht. Ich tadle alle diese Weiterbildungen nicht, vielmehr halte ich das Streben für voll berechtigt. Es trägt einmal eine je Zeit ihr eigenes Kleid. Aber wer die Wege der historischen Goth vertritt, vertritt nicht auch diese Beispiele.

Ich selbst glaube mich aber nach alledem selbst auch berechtig, in der Benutzung eines historischen Stils nach den Bedürfnissa unserer Zeit eine Umbildung, eine Weiterbildung eintreten zu lassen ich halte mich vor allem berechtigt und verpflichtet, eine Stilentwick lung, wie sie sich hier in Berlin unter wohlwollender Mitwirkum ja vielfach unter der Initiative Friedrich Wilhelms JV. duth Schinkel, beide Stiers, Stüler, Runge, Soller und Strack au kleinen Anfängen konsequent entwickelt hat, wo sie durch die Um gebung berechtigt ist, fortzuführen, nicht bloß aus Konsequenz ode weil ich die Formensprache beherrsche, sondern aus folgenden sachliche Gründen.

Zuvor will ich aber noch anführen, daß der Stil, aus dem din Bestrebungen großentheils entsprungen sind, eines Theils der al christliche, anderntheils der romanische ist. Der letztere ist zudem da Stil unserer besten Kaiserzeit, der spezifisch nationale Stil, und zun weit mehr als der gothische, sofern dieser überhaupt so genam werden kann, obwohl er in der Hallenkirche und im Backsteinbau i

Deutschland ganz eigenthümliche Entwickelungen gefunden hat. Wem . so knüpft mann

man demnach an den romanischen Stil anknüpft, die besten Traditionen unserer Kaiserzeit an.

(Schluß folgt.)

Die Preußische Haupt-⸗-Bibelgesellschaft feierte gestn J.

Abend in der Dreifgltigkeits-Kirche ihr 2. Jahresfest, welchem u! der Konsistorial . Präsident Hegel und der General⸗Superintendent Blam beiwohnten. Die Liturgie hielt Superintendent Dryander,

Bericht erstattete Lic. Breetz. ihrer Stiftung bereits I 435 599 Bibeln und 268 281 Na Testamente verbreitet. Im letzten Jahre wurden 80 694 Bibeln in 16706 Testamente ausgegeben: So (0 Bibeln mehr und 728 Testamen weniger als im Jahr vorher. Trau- und Jubelbibeln wurden 166 2060 mehr als im Vorjahr, Konfirmandenbibeln 1239 abgesetzt. 1 Kosten des Kriegs-Ministeriums erhielten 400 Bibeln die preußische

Militärfchulen, für Erträge der Bibelpfennigbüchsen 217 Bibeln die r

liner Stadtschulen. Im Ganzen 50 090 Bibeln sind an Schulen verkan Der Ertrag der Pfingstkollekte in Berlin 18228 (, in ganz Pre

26 560 „S) ermöglichte eine namhafte Preisermäßigung. 364 Bie und 241 Testamente wurden ganz unentgeltlich abgegeben. Die Jul

der Tochtergesellschaften hat sich von 179 auf 173 vermehrt; neu h . gründet ist je eine Gesellschaft in. Westfalen, in Pommern und!! Brandenburg. In Berlin speziell zählt die Gesellschaft 800 Mitglien⸗

Legate gingen leider nur in Hoͤhe von 150 6 ein, während d

amerikanische Gesellschaft 50 009 die englische sogar M0 000 ce ö.

hielt Das Schlußgebet hielt alsdann Ober-Konsistorial⸗ Rn Dr. Weiß. . .

Der Droguist Felix Meyer, Gollnowstraße N

macht, als Mittel gegen Rheumatismus eine flüssige Arm;

mischung, à Fläschchen ? M. welche nach amtlicher Unterfuchug n einer Jodkalium⸗-Lösung in indifferentem Pflanzendekokt besteht und n

der Arzneitaxe Fläschchen) etwa 85 5 Werth hat.

Nach einer anderen Bekanntmachung derselben Behörde M pfiehlt ein gewisser E. Funke, Friedrichstraße Nr. 217 ft Adalbertstraße Nr. 67 hierselbst wohnhaft, durch gedruckt An

preisungen und Zeitungsreklamen als wirksames Mittel gegen Brun

und Lungenkrankheiten, Bluthusten, Schwindsucht 2c. das sogenmm

„Spezifischepflanzen-Heilvulver“, welches er selbst bern Eine an

und in Blechbüchsen von etwa 5 Pfd. für 3 M verkauft. liche Unterfuchung hat ergeben, daß dieses vom Verkäufer! „Familiengeheimniß“ bezeichnete Mittel nichts Anderes als an Feinste vermahlene Schafgarbe ist und daß der Inhalt der Büch etwa 50 5 Werth hat.

Wien, 20. Oktober. Triest 9 Erkrankungen, 2 15 Todesfälle.

Walhalla⸗Theater.

(W. . B, Todesfälle,

Der Verfasser des Textbuchs ?

Operette „Die Pirgten«, Hr. F. Zell, ist in Berlin eingetroffen

einer Aufführung dieses Stücks beizuwohnen. Der Besuch der genannt Operette ist weit stärker als seinerzeit hei „Nanon“. Dieser Ern ift wohl zu einem nicht geringen Theil auf Rechnung des von al Zweideutigkeiten freien Librettos zu setzen.

Am Sonnabend, den 23. Oktober, Abends 7 Uhr, findet. Saal der Sing-Akademie ein Concert des Cellisten Sigmund Bürger unter Mitwirkung der Pignistin Frl. Hel Leubuscher, der Concertsängerin Frl. Bertha Wichmann und d Cello-Virtuosen Hrn. Heinrich Grünfeld statt.

Redacteur: Riedel.

Verlag der Expedition (Scholz.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlage⸗Anstalt, Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Vier Beilagen (einschließlich Börsen · Beilage)

Berlin:

die Fel predigt über 1. Petri j. 22 der Qber-Konsistorial-Rath Bayer di Ihm zufolge hat die Gesellschaft ü

r. 31 hierselli; . empfiehlt und verkauft, wie das Königliche Polizei⸗Präsidium bekan

Cholerabe richt 2 in Pest 32 Erkrankung

M 248.

. Erste Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Stants⸗Anzeiger.

Berlin, Donnerstag, den 21. Oktober

18G.

Steckbriefe und Unterfuchmmge⸗ Sachen.

Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c.

E 2 N

öffentlichen Papieren.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 3564901 Steckbrief.

Gegen den unten beschriebenen Handelsmann August Behnert aus Sandersleben, geboren am 27. Oktober 1841 zu Greifenhagen, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Meineides verhängt.

Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Gerichtsgefängniß zu Sandersleben abzuliefern.

Sandersleben, den 20. Oktober 1886.

Herzoglich 2 Amtsgericht.

36 Behr.

Beschreibung: Alter 44 Jahre, Statur Mittel⸗ größe, Haare blond, Stirn niedrig und faltig, Bart schwacher blonder Schnurr⸗ und Backenbart, Augen graublau, Nase gewöhnlich, Mund gewöhnlich, Zähne vollständig, Gesicht breit, Gesichtsfarbe blaß. Klei— dung: Grünliches Jagdjaquet mit Hornknöpfen, grünlicher Winterübersieher mit übersponnenen Knöpfen, grünliche Weste, alles Stoffzeug, brauner Filzhut, breitkrämpig, rindslederne Halbstiefeln, wollene Strümpfe, leinenes, weißes Hemd, Cylinder uhr an grüner Schnur, rother Gehstock.

33646 Oeffentliche Ladung.

Der Knecht Bruno Carl August Jambrowsky von Kemminghausen, Kreis Dortmund, geboren am 17. Februar 1864 zu Anklam, wird beschuldigt,

als Wehrpflichtiger in der Absicht sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet ver— lassen oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebiets aufgehalten zu haben, Vergehen gegen §. 140 Abs. 1 Nr. 1 St. G. B.

Derselbe wird auf den 15. Dezember 1886, Bormittags 9 Uhr, vor die Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Dortmund zur Hauptverhandlung geladen.

Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach §. 472 der Strafprozef⸗ ordnung von dem Königlichen Landraths-⸗Amte zu Anklam über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. f. 778 865)

Dortmund, den 7. Oktober 1886.

Königliche Staatsanwaltschaft.

Zwangs vollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3285 2 16 22 löse] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Jwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von der Königstadt Band 84 Nr. 4352 auf den Namen des Fuhrherrn Johann Gottfried Zernikow zu Berlin eingetragene, in der Lothringer— straße Nr. 75 belegene Grundstück am 18. Dezember 1886, Vormittags ig Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle Neue Friedrichstraße 13, Hof parterre, Saal 40, versteigert werden.

Das Grundstück ist mit 10 299 16 Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer- rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Äbschätzungen und andere das Grundstück be⸗ treffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbe—⸗ dingungen können in der Gerichtsschreiberei, Neue Friedrichstraße 13, Hof part., Zimmer 42, eingesehen werden.

Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund— buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs— vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden w oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge— boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebors nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten.

Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt.

Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 18. Dezember 1886, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstr. 13, Hof parterre, Saal 40, verkündet werden.

Berlin, den 15. Oktober 1886.

Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 53.

lzszõz] .

Zum öffentlich meistbietenden Verkauf der zum Zwecke der Zwangsversteigerung beschlagnahmten, dem Erbpächter Bening gehörigen, zu Userin bele⸗ genen, früher Meltz'schen Erbpachtstelle nebst Zu— behör ist der Verkaufstermin auf: =

Dounerstag, 23. Dezember 1886, Vormittags 11 Uhr, und der Ueberbotstermin auf Sonnabend, 22. Jannar 1887, Vormittags 11 Uhr, angesetzt. Zur Anmeldung aller dinglichen, gesetzlich von der AÄUnmeldungspflicht nicht ausgenommenen Ansprüche an das Grundstück und an die Inmmohiliar. maffe desselben gehörenden Gegenstände, sowie zur Vorlegung der Originalien und sonstigen schriftlichen Beweismittel, auch zur etwaigen Prioritätsausführung steht Termin auf Donnerstag, 23. Dezember 1886, Vormittags 165 Uhr,

Zwangs vollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. Verloosung, Kraftloserklärung, Zinszablung u. s. w. von

——

,

Deffe

an, zu welchem die betheiligten Gläubiger unter dem Nachtheil der Abweisung und des Ausschlusses hiemit geladen werden.

D Difser letztere Termin, ist, zugleich für die endliche Regulirung der gerichtsseitig zu entwerfenden Ver— kaufsbedingungen, welche vom 1. Dezember 1886 in der hiesigen Gerichtsschreiberei 11. zur Einsicht der Betheiligten ausliegen werden, bestimmt, und ist dem Sequester, dem Schuldner und den bei der Zwangs versteigerung betheiligten Gläubigern frei— gelassen, in demselben zu erscheinen, sowie vom 16. Dezember 1886 ab Vorschläge für die Verkaufs bedingungen einzureichen.

Die Besichtigung des Grundstücks ist Kaufliebhabern nach zuvoriger Meldung bei dem Sequester, Schulzen Kley zu Userin, gestattet.

Neustrelitz, 22. Oktober 1886.

Großherzogliches Amtsgericht. II. C. Jaco by. (L. 8.) Beglaubigt: L. Bucheld, A.-G.“ Aktuar.

35281)

In Sachen, betreffend die Zwangsvollstreckung in die dem Erbpächter P. Rieckhoff zu Kleinen ge—⸗ hörigen Stellen Nris. 3 und 4 daselbst, ist zur Ab⸗ nahme der Rechnung des Sequefters, zur Erklä— rung über die Theilungspläne und zur Vornahme der Vertheilung Termin auf

Mittwoch, den 165. November 1886,

Vormittags 11 Uhr, . (Zim mer Nr. 8) bestimmt, zu welchem die be—⸗— theiligten Gläubiger, der Konkursverwalter im P. Rieckhoff'schen Konkursverfahren und der Sequester geladen werden.

Die Rechnung des Sequesters mit den Belegen und die Theilungspläne sind auf der Gerichts— schreiberei (3immer Nr. 5) zur Einsicht der Bethei⸗ ligten niedergelegt.

Wismar, den 16. Oktober 1886.

Großherzogliches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: W. Burmeister, int. Gerichtsschreiber.

30280 8 . Aufgebot.

. Antrag des Kohlenhändlers A. Eggers zu Münster werden die unbekannten Inhaber folgender, dem Ersteren angeblich gestohlenen 40e igen Pfand— briefe der Landschaft der Provinz Westfalen, nämlich:

1 Stück à 2000 M Nr. 1610. 11 Stück à 1000 „n Nr. 633 855 878 1065 1129 1219 1247 1295 1325 1478 1798, 10 Stück à 500 Mυνι Nr. 710 711 846 847 1580 16581 1628 1645 1646 1647, 15 Stück à 200 66 Nr. 1145 1369 1370 1371 1372 1478 1479 1480 1481 1799 1800 1801 1507 1805 1831, hierdurch aufgefordert, spätestens in dem an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 36, auf den 7. Juli 1887, Vormittags 11 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden und die Pfand— briefe vorzulegen, widrigenfalls dieselben für kraftlos erklärt werden.

Münster, den 16. September 13836.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung 6.

(15351 Aufgebot.

Die Sparkassenbücher der Sparkasse des Land kreises Liegnitz:

Litt. Q. Rr. 1114, lautend auf Otto Göbel zu

Jacobsdorf über 254,03 (6, Litt. A. Nr. 1115, lautend auf Laura Göbel zu Jacobsdorf über 116,25 6,

sind angeblich gestohlen worden und sollen auf An— trag der Eigenthümerin, der minderjährigen Laura Göbel zu Jacobsdorf, vertreten durch ihren Vor— mund, den Stellenbesitzer Gustav Grüttner zu Ja cobsdorf, zum Zweck der Neuausfertigung aufgeboten werden.

Es werden daher die Inhaber der Bücher aufge⸗— fordert, spätestens im Aufgeboistermine

am 6. Januar 18537, Vorm. 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 29 ihre Rechte anzumelden und die Bücher vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird.

Liegnitz, den 11. Juni 1886.

Königliches Amtsgericht.

3388 5 ne dl Aufgebot.

Der Ober-Forstinspektor J Garthe zu. Rövers— hagen, als Verwalter des Nachlasses seiner ver= storbenen Ehefrau Johanna Caroline Wilhelmine, geb. Hintze, hat das Aufgebot der Aktie Nr. 93 der J. Klasse der Rostocker Versorgungstontine, welche dem Herrn J. D. Hintze in Neustrelitz für Fräulein Johanna Caroline Wilhelmine Hintze unter dem J. Juni 1831 ertheilt ist, beantragt. .

Ser Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf

Sonnabend, den 2. Juli 1887, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf- gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗ rung der Urkunde erfolgen wird.

Rostock, den 18. September 13883. Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht,

Civil⸗Abtheilung B.

Zur Beglaubigung:

Rudolf Krauel, Amtsgerichts⸗Sekretär.

ntlicher Anzeiger.

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35349 Aufgebot.

Auf Antrag des Rechtsanwalts Dr. A. Brehmer für den Erbpächter Hans Jochen Christöan Friedrich Siemers zu Klein-Schretstaken, werden alle Die⸗ jenigen, welche dingliche Rechte an die dem Antrag steller im Hypothekenbuche des Gemeindebezirks Klein—⸗ Schretstaken lib. 21 Fol. 5 zugeschriebene Erbpachts— stelle zu haben oder Widerspruch dagegen erheben zu können vermeinen, daß die Erbpachtsstelle der Stadt- fasse für einen jährlichen Kanon von ( 24,53 zu Ostern im Voraus zahlbar, verpfändet wird, aufge— fordert, ihre Rechte und Ansprüche späteftens in dem auf

Donnerstag, den 19. Februar 1887, Vormittags 11 Uhr,

anberaumten Termine bei dem unterzeichneten Amts⸗ gerichte anzumelden unter dem Rechtsnachtheile, daß eine Geltendmachung nicht angemeldeter Rechte für die Folge denen gegenüber ausgeschlossen bleibt, zu deren Gunsten nach der auf Grund des Ausschluß⸗ urtheils gemachten Eintragung weitere Umschreibun⸗— gen im Hypothekenbuch erfolgt sind.

Lübeck, den 15. Oktober 1836.

Das Amtsgericht Abth. II. Asschenfeldt, Dr. Veröffentlicht: Fick, Gerichtsschreiber. 35318 Aufgebot.

Die Maurerswittwe Äuguste Emilie Haube, ge—⸗ borene Hoppe, zu Baerwalde, hat durch ihren Sohn, den Bahnmeister-Aspiranten Emil Haube zu Neu— stettin das Aufgebotsverfahren rücksichtlich der ab— handen gekommenen letzten Prämienquittung vom 15. August 1876 zu der von der Deutschen Lebensver— sicherungs ⸗Gesellschaft zu Lübeck am 15. November 1856 auf das Leben des Adolph Friedrich Wilhelm Genzke, Kaufmann zu Berlin, in Höhe von 500 Thaler Cour. ausgestellten Police Nr. 13141 bean tragt.

Solchem Antrage gemäß wird der unbekannte In⸗ haber jener Prämienquittung aufgefordert:

seine Rechte und Ansprüche an dieselbe spätestens in dem auf Donnerstag, den 5. Mai 1887, Vormittags 11 Uhr,

angesetzten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht anzumelden, auch die Prämienquit— tung selbst vorzulegen, unter dem Rechtsnach⸗ . daß dieselbe für kraftlos erklärt werden soll.

Lübeck, den 15. Oktober 1886.

Das Amtsgericht, Abtb. II. Asschenfeldt, Dr. Veröffentlicht: Fick, Gerichtsschreiber.

35347 Aufgebot.

In der Erbpachts- und Eigenkäthnerstelle des Ziegeleibesitzers Johann Friedrich Heinrich Grube zu Genin fruͤher dem Johann Peter Hinrich Maack gehörig steht nach Ausweis des Hypo— thekenbuchs für die Landbezirke Lib. J Fol. 38 als erstes Geld (nach R 57 jährlicher Abgaben) ein Pfandgeld von e 180 auf Catharina Elisabeth Maack geschrieben.

Glaubhafter Angabe zufolge hat Catharina Elisa⸗ beth Maack, eine Schwester des obengenannten Maack, nachher verheirathet an einen Vogelhändler Schröder in Lübeck und vor diesem ihren Ehemann verstorben, die freie Verfügung über den gedachten Pfandposten dem genannten Maack, damaligem Besitzer der Stelle, dieser aber wiederum seine Rechte an dem Pfandposten seinem Besitznachfolger, dem Eingangs genannten Grube, übertragen.

Die auf das Protokollat bezügliche Obligation, d. d. 28. März 1845, ist verloren gegangen.

Zur Herstellung der Legitimation des Johann Friedrich Heinrich Grube, als Erwerbers des frag— lichen Pfandposten, ergeht hiedurch auf Antrag dessel ben, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Conr. Plitt, ein Aufgebot:

a. an Alle, welche der ausschließlichen Berechtigung des Antragstellers auf den gedachten Pfandposten widersprechen wollen, insbesondere auch an die Erben der Catharina Elisabeth Maack, verehe⸗ lichten Schröder: ihren Widerspruch spätestens in dem auf

Donnerstag, den 5. Mai 1887, Vormittags 11 Uhr, angesehsten Aufgebotstermin bei dem unterzeich— neten Amtsgericht anzumelden, unter dem Rechts- nachtheil, daß die sich nicht Meldenden ihre Rechte zu Gunsten des Antragstellers verlieren, an den unbekannten Inhaber der gedachten Obli⸗ gationen vom 28. März 1845: seine Rechte an derselben spätestens in eben demselben Aufgebotstermin geltend zu machen, unter dem Rechtsnachtheil, daß die Obligation für kraftlos erklärt werden soll. Lübeck, den 16. Oktober 1886. Das Amtsgericht, Abtheilung II. Aschenfeldt, Dr. Veröffentlicht: Fick, Gerichtsschreiber. 35350 Aufgebot.

Peter Wilbelm Andreas Grabau, geboren am 25. September 1830, und Johann Heinrich Christoph Grabau, geboren am 5. November 1834 Söhne der verstorbenen Eheleute Hans Hinrich Philipp Grabau und Anna Catharina, geb. Balck, zu Trave⸗ münde sind feit Januar 1852 verschollen. Ersterer war Matrose, Letzterer Jungmann auf dem Lübeck schen Schiffe Maria“, Capitain Berkenthien, welcher damal! von Reval auf hier in See gegangen, auf diefer Reise aber wahrscheinlich gesunken ist.

Auf Antrag des Rechtsanwalts Dr. Peacoc für den Fischerältermann. Heinrich Johannes Peter Grabau und den Fischer Johann Heinrich Nicolaus

Kommardin⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. Berufs Senossenschaften.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Theater⸗Anzeigen Familien⸗Nachrichten.

In der Börsen⸗-Beilage.

Grabau zu Travemünde, als Vollbrüder der Oben⸗ genannten, ergeht zierdurch, unter Anberaumung des Aufgebotstermins auf Sonnabend, den 36. April 1887, Vormittags 11 kHihr, ein Aufgeben:

a. an die genannten Abwesenden: sich spärestens im angegebenen Vufgebotstermin bei dem unter⸗ zeichneten Amtsgericht zu melden, unter dem Rechtsnachtheil, daß dieselben für todt erklärt und ihr Vermögen den in Folge ihres Todes dazu Berechtigten vzrabfolgt werden wird,

an die Gläubiger der Abwesenden: ihre An⸗ sprüche spätestens im Aufgebotstermin anzu⸗ melden, unter dem Rechtsnachtheil, daß die nicht gemeldeten Ansprüche nur noch info veit geltend gemacht werden können, als die Hinterlassen⸗ schaften nicht erschöpft sind,

c. an Alle, welche außer den Antragftellern, oder unter Ausschluß derselben, Erbansprüche an den Nachlaß der Berschollenen zu haben vermeinen, ihre Erbansprüche unter Beifügung der Beweis⸗ urkunden spätestens im Aufgebotstermin geltend zu machen, widrigenfalls die nicht gemeldeten Ansprüche bei der Regelung der Hinterlassen⸗ schaften nicht berücksichtigt werden.

Alle, welche von dem Leben oder Tode der Ab⸗ wesenden Nachrichten besitzen. werden aufgefordert, dem unterzeichneten Amtsgericht davon Anzeige zu machen.

Lübeck, den 16. Oktober 1886.

Das Amtsgericht. Abtheilung II. Asschenfeldt Dr. Veröffentlicht: Fick, Gerichtsschreiber.

35401 Aufgebot.

Das Quittungs⸗ und Äbrechnungsbuch Nr. 23 der Creditlasse zu Altdoebern, lautend auf den Namen „Rittergutsbesitzer Blütchen⸗Altdöbern, Armenhaus“, beginnend mit einer am 14. Februar 1868 gebuchten Einlage von 10 Thalern, welcher bis in das Jahr 1877 regelmäßige Einlagen gefolgt sind, sodaß der Bestand einschließlich der Einlagen und Zinsen Ende des Jahres 1877: 967 4 60 , Ende des Jahres 1885 laut Conto der Ausstellerin 1336 66 75 betrug; gebildet aus den vorgedruckten Bedingungen über Annahme, Verzinsung und Ritkzahlung der freiwilligen Einlagen bei der Ereditkasse zu Alt⸗ doebern, eingetragene Genossenschaft“ und dem aus⸗ e Schema über Ein⸗ und Rückzahlungs⸗

tonat und Tag; Quittung über Ein⸗ und Aus⸗ zahlung, Zinsenberechnung; Einzahlung und Zurück⸗ zahlung soll auf Antrag des Rentiers Berthold Blütchen zu Niederwartha bei Dresden für kraftlos erklärt werden.

Es werden daher die Inhaber dieses Buches auf— gefordert, spätestens im Aufgebotstermin

am 9. Juli 1887, 10 Uhr Vormittags, bei dem unterzeichneten Gericht ihre Rechte anzu⸗ melden und das qu. Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.

Kalau, den 15. Oktober 1886.

Königliches Amtsgericht. II. Abtheilung. (35277 Beschlusß.

Die Stadtgemeinde zu Neustadt O.⸗S. hat den Antrag auf Aufgebot des in der Gemarkung von Kröschendorf, Kreis Neustadt O.⸗S., belegenen Jägerhauses, Hypotheken Nr. 7, bestehend in Wohn⸗ haus mit Hofraum und Garten, Kuhstall, Scheuer und Holzschuppen, Schwarzviehstall mit Abtritt und Backhaus, Kartenblatt 1, Parzelle 456, 75 von 7 Ar 40 Quadrat⸗M.,

zum Zwecke ihrer Eintragung in das Grundbuch als Cigenthümerin beantragt.

Alle Diejenigen, welche an diefem Grundstücke Figenthumsansprüche erheben, werden hiermit aufge⸗ fordert, dieselben spätestens in dem in dem Termins⸗ zimmer Nr. 4 unseres Gerichtsgebäudes anstehenden Termin am

11. Dezember 1886, Vormittags 19 Uhr, anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen werden würden und die Eintragung des Besitztitels für die Antragstellerin erfolgen würde.

Neustadt O.⸗S., den 11. Oktober 1886.

Königliches Amtegericht. Kollibay. 35276

Das Sparkassenbuch des Spar⸗ und Vorschuß⸗ vereins, Eingetragene Genossenschaft zu Gommern, Nr. 24, ausgefertigt für den Arbeiter Christian Zippel in Gommern, ist angeblich verloren gegangen und soll auf Antrag des Miteigenthümers,. Maurers Wilhelm Zippel zu Gommern, zum Zweck der neuen Ausfertigung amortisirt werden.

Es wird daher der oder die Inbaber des oben⸗ gedachten Sparkassenbuchs aufgefordert, spätestans im Aufgebotstermine

den 8. April 1887, Varmittags 10 Mor, ihre Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch vor zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung deßel ben erfolgen wird.

Gommern, den 6. August 1886.

Königliches Amtsgericht. 13344 Amtsgericht Hamburg.

Auf Antrag von 1) Georg Siockleth, als Testaments⸗ vollstrecker der Eheleute Arend Conrad Hinrich Kiegel und Anna Wilhelinine Francisea Kiegel, geb. Doel⸗ nit, früher verwittw. Bajans, 2) Wittwe Anna Wilhelmine Francisca Kiegel, geb. Doelnitz, früher rerwittw. Bajans, sämmtlich vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Otto Meier, wird ein Aufgebot

dahin erlassen: daß Alle, welche an den Nachlaß des am 1886 hieselbst verstorbenen Arend

8. Juli 188 Conrad Hinrich Kiegel Erb⸗ oder sonstige