9) mit den bei Bauten zur Anwendung gelangenden gewöhnlichen
Rüstungen, ; stzz mit der Art der Mörtelbereitung, 115 mit den Eigenschaften der häufig vorkommenden Bau⸗ aterialien. ; ö. teh mit den bei der Abnahme von Baumaterialien und Bau¶ arbeiten zu beobachtenden Gesichtspunkten und Grundsãtzen thunlichst eingehend durch Anschauung bekannt wird.
Die Bauführer des Hochbaufaches haben außerdem:
das Äbbinden und Zulegen von Balkenlagen und Dachkonstruk⸗ tionen auf dem Zimmerplatze sowie deren Aufbringung auf die Ge⸗ bäude und die Ärt der Anfertigung von Bauarbeiten in Tischler⸗ und Schlosserwerkstãtten durch deren zfteren Besuch kennen zu lernen während die Bauführer des Ingenieurbaufaches, soweit angängig, auch bei der Ausführung von Erdarbeiten, Ramm und Betonirungsarbeiten behufs ihrer Ausbildung zu betheiligen sind. ᷓ .
§. 8. Bei der Beschäftigung im Vorhereitungjahre haben die Baubeamten stets im Auge zu behalten, 6 die Bauführer während dieser Zeit noch ganz als Lernende anzusehen sind. Es soll jedoch geftattet sein, dieselben im Einzelfalle mit der Abnahme von Ma⸗ kerialien sowie mit dem Aufmessen ausgeführter Arheiten zu beauf · tragen, sobald sie hierfür nach der Ueberzeugung des Baubeamten die nöthigen , , sich angeeignet und als ausreichend zuverlässig sich
wiesen haben. 4 §. 5. In dem von dem Baubegmten auszustellenden eugniß hat Ferselbe sich nicht nur im Allgemeinen über die . des Bauführers auszusprechen, sondern ausführlich unter Bezugnahme auf die in 8. 7 gesondert aufgeführten Thätigkeiten und unter Bezeichnung der im ur t und Bauwerke zu bescheinigen, welche Arbeiten der Bauführer gefertigt hat und in wie weit es demselben gelungen ist, sich mit den in 8. 7 bezeichneten Einzelheiten der Bau⸗ ee en! und' des Baubetriebes in ausreichender Weise bekannt u machen. ö. z 3 Bauführern des Ingenieur⸗Baufacheg muß außerdem bescheinigt werden, daß die unter 7 in 8.7 genannten Messungen die selbständige Aufnahme und Auftragung einer Fläche von mindestens . ha Größe mit verschiedenen Kulturen und Baulichkeiten sowie die selbstãndige Aufnahme eines Höhenplans von mindestens 2 km Länge um⸗ faßt haben. . ö —
5. 15. Dem Wunsche eines Bauführers, das praktische Vor⸗ bereikungsjahr bei einem nicht unter Staatsverwaltung stehenden Bau⸗ beamten oder einem Privattechniker durchzumachen, ist, wenn nicht beson⸗ dere Bedenken entgegenstehen, stattzugeben; jedoch ist stets darquf zu sehen, daß der Betreffende an sich für eine erfolgreiche Ausbildung des Bauführers eine genügende Gewähr bietet, außerdem aber geneigt ist, denselben im Sinne der in den §§. 6, 7 und 8 enthaltenen Bestimmungen autzubilden, auch über feine Leistungen ein Zeugniß in der in 8.9 vorgeschriebenen Form auszustellen.
Achtzehnmonatlicher Dienst bei der besonderen Leitung von Bauausführungen.
§. 11. Achtzehn Monate von der vorgeschriebenen dreijãhrigen praktlschen Thätigkeit sind die Bauführer bei der besonderen Leitung von Bauausführungen zu beschäftigen und werden zu dem Zweck eben⸗ falls einem der in . 9 genannten Beamten für die Leitung einzelner Bauten überwiesen, sofern ihnen nicht auf besonderen Antrag gestattet wird, nach Maßgabe der Bestimmungen in S8. 32 der Vorschriften über die Ausbildung und Prüfung für den Staatsdienst im Baufache ander⸗ weit als . thätig zu sein. .
Bei der Vertheilung der Bauführer an die einzelnen Baubeamten sind die Anlagen und die Leistungen der Ersteren in Betracht zu ziehen und ist besonders zu erwägen, ob und in wie weit der Einzelne nach seiner Veranlagung und seinen früheren Leistungen für den in Frage kommenden Bau geeignet ist. Die tüchtigsten Kräfte sind besonders wichtigen Bauten oder solchen kleineren, von dem Wohnorte des Baubeamten entfernt liegenden Bauten zuzutheilen, welche von Letzterem nur sellen in Augenschein genommen werden können und daher von dem Bauführer mit gr r n Selbständigkeit geleitet werden müssen. Steht eine größere Jahl von Bauführern zur Verfügung, als in dem Bezirk besoldete Stellen zu vergeben sind, so werden die ÜUeberzähligen bei denjenigen kleineren Bauten zu verwenden sein, für welche zwar eine besondere Bauleitung nicht veranschlagt ist, bei denen solche aber im Interesse einer guten Ausführung immerhin erwünscht erscheint und außerdem sich hinreichende Gelegenheit zu einer fachgemäßen Ausbildung bietet. In solchem Falle soll es den Bauführern . freistehen, sich behufs Erlangung einer besoldeten Stelle an eine andere Regierung, Strombauverwaltung oder Eisen⸗ bahn⸗Direktion überweisen zu lassen.
§. 12. Während des achtzehnmonatlichen Dienstes bei der be⸗ sonderen Leitung von Bauten sollen die Bauführer durch unmittelbare Theilnahme an den Anordnungen, welche bei deren Einleitung und Ausführung zu treffen sind, insbesondere auch durch Anfertigung der vorkommenden schriftlichen Arbeiten nach und nach dahin gebracht werden, den vorgeschriebenen Geschäftsgang selbständig einzuhalten, außerdem aber durch Ausarbeitung der Einzelheiten, durch dauernden Verkehr mit den Unternehmern auf der Baustelle und in der Werk⸗ statt, fowie durch Ueberwachung sämmtlicher Bauarbeiten und Prü— fung der angelieferten Materialien mit den einzelnen Theilen der Bauwerke und dem Baubetriebe so vertraut werden, daß sie im Stande sind, mit Erfolg die Ausführung von Bauten selbständig zu leiten, insbefondere auch die Brauchbarkeit und den Werth der Hand⸗ werkerleistungen und der Baumaterialien sicher zu beurtheilen.
§. 13. In dem von dem Baubeamten guszustellenden Zeugniß hat derselbe sich nicht nur im Allgemeinen über die Leistungen des Bauführers auszusprechen und zu bescheinigen, in wie weit Letzterer das in 8. 12 näher bezeichnete Ziel erreicht hat, sondern es muß aus⸗ drücklich hervorgehoben werden, daß der Bauführer zwar nach An⸗ leitung des Baubeamten, aber im Uebrigen selbständig:
II mindestens eine größere Verdingung von Arbeiten und Liefe- rungen bearbeitet, den darauf bezüglichen Termin abgehalten, die zu⸗ e ö aufgenommen, auch den betreffenden Vertrag entworfen hat,
2 bei dem auf die Bauausführung bezüglichen Schriftwechsel mitgewirkt, .
3) eine Abrechnung bezw. den größeren Theil einer solchen zu Zufriedenheit bearbeitet, !
4) die bei Bauten vorgeschriebene Buchführung und das Rech- nung wesen richtig gehandhabt, . ; ö
5) in wie weit sich der Bauführer bei der Autarbeitung von Einzelheiten für wichtigere Bautheile bewährt und endlich
6) ob und in wie weit er es verstanden hat, den Unternehmern gegenüber sich in geeigneter Weise zu benehmen und eine Einhaltung der Verträge in ausreichendem Maße zu erlangen, auch oh er bei der Abnahme von Bauarbeiten und Materialien die erforderliche Sicher⸗ heit in deren Beurtheilung bewiesen hat. ;
§. 14. Für die Gestattung des Eintritts von Bauführern wãh⸗ rend dieses achtzehnmongtlichen Dienstes bei nicht der Staats verwal tung angehörigen Baubeamten oder Privattechnikern gelten dieselben Hin en en, welche im 8. 10 für den einjährigen Vorbereitungs⸗ dienst zur Einführung in das praktische Bauwesen als maßgebend be⸗ zeichnet sind.
Dreimonatlicher Dienst bei einer Bauinspektion oder bei einem Eisenbahn-Betriebsamt.
§. 15. Zur Einführung in den praktischen Verwaltungs dienst einer Bauinspektion oder eines Eisenbahn⸗Betriebsamts sind die Bauführer nur solchen derartigen Stellen zu überweisen, welche ihnen durch den Umfang und die Vielseitigkeit der zu erledigenden Geschäfte ausreichende Gelegenheit bieten, um den gedachten Dienst in allen Zweigen rn , kennen zu lernen. ⸗ ;
18. Während der dreimonatlichen Thätigkeit soll der Bau ⸗
; . mit der Einrichtung einer Bauinspektion oder eines Eisenbahn⸗ etriebgamts sowie mit den daselbst vorkommenden Verwaltungs ⸗ ch die Art der Be⸗ Demgemäß hat er nach
eschäften sich eingehend vertraut machen, au . der letzteren praktisch erlernen. Anleitung des betreffenden Baubeamten:
Eisen⸗ sowie Kenntniß sich zu
. der Einrichtung der Registratur und des Journals,
über die Stellung eines Bauinsvektors bezw, eines bahn · Betriebsamts im . meinen ju der vorgeseßten Behörde zu anderen Behörden und Beamten die erforderliche
vers
3) mit den für die Handhabung des Dienstes ergangenen allge⸗ meinen Verfügungen und Bestimmungen sich bekannt zu machen und h Berichte an die vorgefeßte Behörde und sonstige dienstliche Schriftstücke zu entwerfen. ;
8. 17. Damit der bautechnische Rath der Regierung, Stram. bauverwaltung oder Eisenbahn · Direktion über die Thätigkeit des Baufuͤhrerg ausreichende Kenntnis erhält, ist der Letztere bei allen von ihm entworfenen Berichten als Referent aufzuführen,
§. 18. In dem von dem Baubeamten auszustellenden Zeugniß ist ein allgemeines Urtheil über die Thätigkeit des Bauführers abzu⸗
eben und insbefondere zu bezeugen, welchen Grad von Geschicklichkeit ich derselbe in der Abfassung dienstlicher Schriftstücke erworben hat.
Dreimonatlicher Dienst bei einer Regierung; Strom bau verwaltung oder Königlichen Eisen bahn ⸗Direttion.
§. 19. Während seiner Beschäftigung bei einer, Regierung, Strombauverwallnng ober Königlichen Cifenbahn ⸗Direktien soll der Bauführer einerseits die Zusammensetzung und die Zuständigkeiten diefer Behörden im Allgemeinen, andererseits ihre Einrichtung und ihren Geschäftsgang im Besonderen kennen lernen. Demgemäß wird derselbe auch einige Zeit in der Registratur, dem Journal, der Expe⸗ dition und der Kalkülatur unter Anleitung der betreffenden Beamten zu arbeiten und sich mit den für diese Verwaltungezweige erlassenen Borfchriften, den dort bestehenden Einrichtungen und der Erledigung der dort vorkommenden Geschäfte vertraut zu machen haben.
Im Uebrigen ist der Bauführer im Bureau des betreffenden bautechnischen Raths zu den daselbst vorliegenden Arbeiten der Ver⸗ waltung und technischen Prüfung heranzuziehen, außerdem hat der⸗ selbe den Sitzungen einer oder der anderen Abtheilung regelmäßig beizuwohnen, auch einige der ihm zur Bearbeitung übenmwicfenen Sachen in der Sitzung zum Vortrag zu bringen und seine Ansicht in freier Rede zu entwickeln. .
Berlin, den 15. November 1886. . Der Minister der öffentlichen Arbeiten. Maybach.“
Evangelischer Ober-Kirchenrath. s
Der zum Ersten Pfarrer an der Domkirche zu Königs⸗ berg i. Pr. berufene bisherige Superintendent der Diözese Luckenwalde, Ober⸗Pfarrer Schlecht in Luckenwalde, ist * Superintendenten der Domdiözese Königsberg i. Pr. bestellt worden.
Die Nummer 37 der Gesetz Sammlung, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter .
Nr. 9167 die Verordnung, betreffend die Kaution des Wirthschaftsdirigenten bei dem Hauptgestüt Beberbeck. Vom 27. Oktober 1886; unter 3
Nr. 9168 die Verordnung über die Zuständigkeit der Staatsbehörden betreffs der Beitreibung kirchlicher Abgaben in der evangelischen Kirche im Amtsbezirk des Konsistoriums zu Wiesbaden. Vom 1. November 1886; und unter
Nr. 9169 die Verfügung des Juftiz. Ministers, betreffend die Anlegung des Grunbbuchs für einen Theil der Bezirke der Amtsgerichte Stade und Tostedt. Vom 12. November 1886.
Berlin, den 20. November 1886.
Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt. Didden.
Bekanntmachung.
Die Prüfung für den Unterricht in weiblichen Hand⸗ arbeiten wird in Berlin im Lokale der Königlichen Augusta⸗ Schule — Kleinbeerenstraße 16ñ19 — vom 5. Mai k. J. ab stattfinden. .
Bewerberinnen, denen kein abweisender Bescheid zuge⸗ gangen ist, haben sich zu der genannten Zeit in dem hezeich— neten Lokale ohne weitere Aufforderung einzufinden. Das Nähere enthalten die Amtsblätter der Königlichen Regie⸗ rungen zu Potsdam und Frankfurt a. O. und das hiesige Intelligenzblatt.
Berlin, den 16. November 1886.
Königliches Provinzial⸗Schulkollegium. Herwig.
Bekanntmachungen auf Grund des Reich sgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Auf Grund der 5 11 und 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oftober 1878 (R.-G.⸗Bl. S. 3651) wird hierdurch die hier e n. Druckschrift: „Waswollen die Sozial— demokraten? Ein nicht gehaltener Vortrag von A. Godau. Verlag von A. Godau. Königsberg, Druck von Heinr, Thier⸗ bach Nachflgr. 1886“, durch die unterzeichnete Landes⸗ Polizeibehörde verboten. Königsberg i. Pr., den 11. November 1886. Der ,,, ,. udt.
Auf den Grund des 8. 11 des Gesetzes vom 21. Oktober 1878 gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozial⸗ demokratie wird verfügt: Die Druckschrift mit der Ueberschrift: „Den Jun⸗ kern und Strebern“ und der Unterschrift: „Die Wacht am Main“ wird verboten. Mannheim, den 19. November 1886. . Der Großherzoglich badische Landes kommissär für die Kreise ö J und Mosbach. rech.
Nichtamtliches. Dentsches Reich.
Preußen. Berlin, 20. November. Se. Majestät der Kaiser und König hörten heute den Vortrag des Chefs des Militärkabinets, Generals von Albedyll.
— Se. Kaiserliche und Königliche Seng der
Kronprinz empfing gestern Morgen 78 / . IJ .
liche und Irmi fl h ch Hoheit die Kronprinzessin iche
Um 2 Uhr statteten die Kronprinzlichen Majestãt del bg ft und König einen , d dle Gr. Abends 9 Uhr erschienen Höchstdieselben im Dypernhuse
36 , 1 1938. M. enn lenarsitzung ab. In derselben e zunächst in Veh
. des Ei, Wmf. Sl hre r e, des D von Boetticher, der Königlich bayerische Gesandte . von Lerchenfeld⸗Köfering, später der Saas Min n von Boetticher den Vorsitz. Es gelangten nachstehe n Etatsentwürfe für 1887) 88 zur Erledigung: der
waltung des Reichsheeres, des Reichs-Invalidenfondz . Allgemeinen Pensionsfonds, des Auswärtigen Amtz, de Reichs⸗Eisenbahnamts und der Reichsschuld, ferner der ge soldungs und Pensions⸗Etat der Reichsbank Beamten. Gesetzentwürfen wegen Feststellung des Reichshauthtlh Etats für 1857 88, betreffend die Aufnahme einer An leihe für Zwecke der Verwaltung des Reichsheereg der Marine é, und über die Kontrole des Reichs haushalt und des Landeshaushalts von Elsaß- Lothringen für 153g) wurde die Zustimmung ertheilt. Mit ber. Wie dervorltzu der in der vergangenen Session des Reichstages unerlidig gebliebenen Gesetzentwürfe wegen Errichtung eines Seminan für orientalische Sprachen und über den Servistarj und die Klasseneintheilung der Orte erklärte sich di Versammlung einverstanden und beschloß, einer Eingabe des Magistrats zu Schlochau, betreffend die Versehung der Stadt Schlochau in eine höhere Servigklasse, keine Folz: zu geben. Die Vorlage, betreffend die Dechargirung der Je nung der Kasse des Rechnungshofes für 1884j85, wurde dem Ausschuß für . en überwiesen. Endlich wurde noch in einigen Zoll⸗ und Steuer⸗Angelegenheiten sowie über die . Behandlung mehrerer Eingaben Beschluß gefaßt.
— Der Ehebruch wird nach §. 172 des Strafgesetzbuch an dem schuldigen Gatten und dessen Mitschuldigen dam bestraft, wenn wegen desselben die Ehe geschieden ist. Bezug auf diese Bestimmung hat das Reichsgericht, II. Strafsenat, durch Urtheil vom S8. Oktober d. J, aüg—⸗ gesprochen, daß im Geltungsbereich des Preuß. Allg. L. 9. die gedachte Vorbedingung für die Einleitung, des Straß⸗ verfahrens wegen Ehebruchs erfüllt ist, wenn die Scheidung wegen eines, die dringende Vermuthung der verletzten ehelichen Treue begründenden unerlaubten Umganges erfolgt ist. Da—⸗ gegen genügt diese dringende Vermuthung nicht zur Ver— urtheilung wegen Ehebruchs, vielmehr hat. der Strafricht selbständig festzustellen, ob ein Ehebruch thatsächlich erfolgt ist
An Zöllen und gemeinschaftlichen Ver— brauchs steuern sowie anderen Einnahmen sind im Reiche für die Zeit vom 1. April 1886 bis zum Schluß des Monat Oktober 1886 einschließlich der kreditirten Beträge (und verglichen mit der Einnahme in demselben Zeitraum des Vorjahres) zur Anschreibung gelangt: Zölle 142 264055 C ö S44 056 M,. Tabacksteuer 4149 653 66 . 224 250) e rn r — I6 676 617 A C 33 933 326 6), Sal teuer 21 597 333 M (4 434 369 S6), Branntweinsteuer 11 254 344 ½ (— 1795 712 S6), Uebergangsabgabe von Branntwein 53 378 6 (— 3966 06, Brausteuer 12 0961 9584 * 545 742 S), Uebergangsabgabe von Bier 1221 116 4 * 142 322 6); Summe 115 925 230 ½ (4 39324 38] Sh Spielkartenstempel 542 266 6 (= 6264 66, Wechselstempel steuer 3 Slg Sys MM ( — 103512 16), Stempelsteuer für a. Werth papiere 3 141 911 M ( 982 090 M6), b. Kauf- und pon, Anschaffungsgeschäfte 4 353 488 Mh 9. 2 536 297 6), e. Loose zu Privatlotterien 493 968 S6. (4 164 088 6), Staatz lotterien 2 908 305 66 (- 250 999 ).
Die zur Reichskasse gelangte Ist-Einnahme (b— züglich der Ausfuhrvergütungen und Verwaltungs kosten be⸗ tragt bei den nachbezeichneten Einnahmen bis Ende OMtober
18665: Zölle 123 979 5564 MS (4. 43650 216 M, Tabal⸗ steuer 103 796 SJ. — 688 542 M), Zucker teu 15 358 299 6 ( 1282 157 S6, Salzsteuer 20 05 6e
( 547 906 S5), Branntweinsteuer und Uebergangtabgabe von Branntwein 21 Si7 5itz H (K 1IO04 296 6). Brausteur und Uebergangsabgabe von Bier 11 259 571 6 ( 585 94 ch Summe Yo G24 357 S6. (E 7167 787 M16). — Spielarten stempel 519 718 S6 (4 3985 6).
— Das Handbuch über den Preußischen Hof und Staat für das Fahr 1886,87, welches in diesen Tagen in Ausgabe gelangt ist, stellt sich, äußerlich unverändert in derse hn Ausstattung dar, welche es wie in früheren Jahren durch, die fi liche Reichsdruckerei empfangen hat. Dagegen zeigen sich in sa licher Beziehung mehr oder minder erhebliche Veränderungen it
Fortgefallen sind zunächst: der Gerichtshof für kirchlich Angelegenheiten, dessen Aufhebung Art. 9 des Gesetzes vom 2l. Nin 1886, betreffend Abänderungen der kirchenpolitischen Gr eg ; stimmt hat, sowie die Prüfungs- Kommifsionen,. für die, wissch h siche Staatsprüfung der Kandidaten des geistlichen Amts in, , Königsberg, Braunsberg, Stettin, Posen, Breslau, Halle, Kiel, Han. nover, Emden, Münster, Kassel, Herborn, Koblenz und Bonn ( Art. 1 des vorangeführten Gesetzes die Ablegung einer wissen . üichen Stgatsprüfung zur Bekleldung eines geistlichen Amts fir n erforderlich erklärt. Ferner ist nicht mehr aufgeführt: missariat zu Posen für die erzbischöfliche Vermögensverwaltung, ; aufgehört hat, nachdem der bigherige Chren⸗Vomherr zu Frauchbh Propst Julius Dinder zu Königsberg i. Pr., durch Allerh n üͤrkunde vom 235. März 1886 als Erzbischof von on und Posen landesherrlich anerkannt worden w h Amtsthätigkeit begonnen hatte. Ferner fehlen in Ausgabe die Heimaths⸗Deputationen in Kassel und Die Geschäfte derselben sind mit dem 1. Juli 1886 an die hen Ausschüsse der Regierungen zu Kassel und Wies baden über i welche wie der Provinzialrath mit dem Inkrafttreten der Kreier n vom 7. Jun 1835 und des Gefetzes vom 8. Juni 1880 iter Einführung der Provinzial⸗Ordnung vom 29. Juni 1875 in der
die allgemeine Landesverwaltung und über die Zuständigkeit waltungs⸗ und Verwaltungsgerichts⸗Behörden am ]. August 1 den früheren Heimaths⸗Deputationen obliegenden Geschäfte mi nommen haben.
Staats⸗Ministerium die auf Grund des i , vom 26. April Westpreußen und Posen, durch Allerhöchste Verordnung vom 1
und Posen in Posen (S. 54). Bei dem Ministerium der geistlichen 2c. Angelegenheiten
in Gemäßheit der Neuordnung des Statuts der Königlichen Bi durch Allerhöchsten Erlaß vom 16. November 18865 das
owie Ihre König Hoheit die Prinzessin Victoria bei hrer . nach Berlin auf dem . Bahnhof.
Nbtheilungs⸗ Dirigenten derselben (S. Sr), fowie das meteorolo
ö vinz Hessen⸗Nassau konstituirt sind und auf Grund der gesg 3
1883 di st t über
Andererfeits erscheinen neu in der Ausgabe 1886/87 hkl
betreffend die Beförderung deutscher Ansiedelungen in den hroris
1586 ins Leben gerufene Ansiedelungs⸗Kommission fuͤr Westprerhn
mn, dem Abschnitt: . Wissenschaftliche Anstalten in Berlin neu ö Kuratorium der Königlichen Bibliothek in Berlin, der General⸗Direktor . ö
*
vorhanden. Das Staats⸗Handbuch führt solche in
Bureau
itut, welches durch Allerböchsten Erlaß vom 5. Mai d. J. gus iel des Ministeriums des Innern bejw. dee Saki d Hereaug an. das Ministerium der geistlichen ze. Angelegenheiten kbemwiesen ist und eine selbständige Stellung unter einem besonderen erhalten hat (S. S9); ferner im Ressort des Ministers der geistliche. Angelegenheiten: die Kuratoren für die Khiverfitäten Greift wald und Marburg (S 307 und 560), die Kom⸗=
nive n. r di ö u Münster für die Staatepruͤfung der Apotheker (S. 5265), 2 z die , ,. der philosophischen Fakultät bei 1 ünster von Neuem erweitert ist, eine größere Zahl von
ö Dejember 1885 (S. 561). Das auf Grund Allerhöchsten Erlasses
vom 19. Danzig. welches girch
e, wenn . me er. des Staats⸗Handbuchs eine wesentlich veränderte Organisa⸗
sfenbahn in Schöneberg (S 133) Aufnahme erhalten haben.
Das Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten jeigt lediglich Veränderungen in den Personalien.
Bei dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten sind hervorzuheben: die Errichtung einer besonderen zweiten Abtheilung bei der chemisch— fechnischen Versuchsanstalt in Berlin für die mikroskoxische Untersuchung von Konstruktions materialien und die Herstellung von Schliffen für mikro⸗ stopische Untersuchungen (S. 158), die Auflösung der Königlichen Direk⸗ sion der Braunschweigischen Eisenbahn und die Errichtung eines von der Königlichen Eisenbahn-Direktion in Magdeburg ressortirenden Eisen⸗ bahn ⸗Betriebsamts in Braunschweig (S. 160 und 413), die auf Grund der Vorschriften über Ausbildung und Prüfung für den Staats dienst im Baufach vom 6. Juli 1886 eingesetzten technischen Prüfungsämter, das technische Ober- Prüfungsamt zur Abnahme der zweiten Haupt— Prüfung, für die Befähigung zur Anstellung als Baubeamter im Staatsdienst und die technischen Prüfungsämter zur ersten Haupt— prüfung im Bau und Maschinenfach, endlich der für die Jahre 1886/85 neugewählte Eisenbahnrath.
Bei den Provinzialbehörden haben außer Angeführten nur geringe Veränderungen stattgefunden. Dieselben beschränken sich auf die anderweite Abgrenzung, bezw. Ver⸗ mehrung von Forstmeisterbezirken in den Regierungsbezirken Bromberg und Erfurt, guf die Verlegung einiger Haupt⸗ Steuerämter und die Bildung einiger besonderer Land und Stadtkreise. Gewerbekammern sind noch nicht in allen Provinzen vorhan z den Provinzen Schlesien, Sachsen, Schleswig ⸗Holstein und Hannover auf. In den übrigen waren solche entweder noch nicht gewählt oder hatten sich noch nicht konstituirt.
Der neuen Ausgabe ist eine von dem Statistischen besorgte Uebersicht des Flächenraums und der Kin—⸗ wohnerjahl des preußischen Staats sowie ein alphabetisches Ver⸗ jeichniß der Städte und der im Stande der Städte vertretenen
dem bereits
Flecken auf Grund der endgültigen Ergebnisse der Volkszählung vom
l. Dezember 1885 beigegeben. Nach Maßgabe der letzteren hat auch die
Feststellung der Zahl der Gerichtseingesessenen bei den Ober-Landes«
und, Landgerichten stattgefunden. Ein ausführliches alphabetisches
rr sowie ein Namen ˖Verzeichniß fehlen auch dieser A. s⸗ nicht.
Mecklenburg ⸗Schwerin. Schwerin, 19. November. Wie noch nachträglich mitzutheilen ist, legte Se. Kaiser⸗ liche und Königliche Hoheit der Kronprinz vor— ., auf den in der Heiligen Blutskapelle im hiesigen Do m eigesetztin Sarg des hochseligen Großherzogs Fried⸗ zich Franz Il. einen Lorbeerkranz nieder. Nicht minder chrten Ihre Königliche Hoheit die Herzogin Wilhelm und Ihre Hoheit die Herzogin Charlotte die Erinnerung an den hochseligen Großherzog am Mittwoch Vormit⸗ tag durch andächtiges Verweilen, an dem Sarkophage. — Heute Morgen sind Se. Königliche Hoheit der Erb⸗ großherzog von Sldenburg und Se. Hoheit der Herzog don Sach fen-Alten burg wieder abgereist. Auch die agen ichen Brüder Sr. Königlichen . des Großherzogs ie, Herzöge ö Wilhelm und Adolp Friedrich, verließen am heutigen Vormittage die Residenz, um nach Dresden zurückzukehren.
Braunschweig. Braunschweig, 19. November. VB. T. B) Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz⸗ gent und Gemahlin sind heute Mittag zum dauernden interaufenthalt hier eingetroffen.
Desterreich⸗ Ungarn. Pe t, 19. November. (B. T. B.) in 3 gestrigen Abendsitzung des Budget⸗Aus schusses germ lernt chi schen Delegation konstatirte Chl um ec ky el ebereinstimmung beider Delegationen in den . der orientalischen Politik und den Bedin⸗ en für die Friedengerhaltung, ebenso auch die gleich . ö Bereitwilligkeit., Dpfer zu brüͤigen. Der Redner rühmte ö oyale Haltung Bulgariens und sprach seine Befriedi⸗ 6 uͤber die guten Beziehungen Oesterreich⸗ Ungarns zu den id ten, namentlich auch seine Freude über die Stärkung 3. . . mit Deutschland. Eoronini schilderte die ; in e Bulgariens und die . der bulgarischen 1 Fre und ersucht um Vorlage ber Eorrespondenz über ber nn, in Burgas. Graf Kälnoky theilte betreffs uh h unsten der kompromittirten Bffiziere ge . Schritte tere die Aufregung in Sofia über die Verhaftungen zahl⸗
ompromittirten, deren Hinrichtung man befürchtete, bedeu⸗ (in' feen sei. Auf die bezügliche Meldung habe er Poly) den Vertreter Sesterreichs in Philippopel
angewiesen, telegraphisch dem Fürsten mitzutheilen., daß Klugheit und Vorsicht geboten seien, um den Einmarsch der Russen zu verhindern, so sehr auch die Verschwörer die strengsten Strafen verdienten. 9. eine bezügliche Anfrage erklärte der Minister; er hoffe auf ein gutes Ergebniß der mit Rumänien wiederangeknüpften Verhandlungen. Rieger verwahrte sich aufs Enischiedenste gegen die ihm züge— schriebenen Aeußerungen bezüglich der Mission des Ge⸗ nerals Kaul bars und des Vorgehens Rußlands. Er glaube, Rußland gehe nicht mit Klugheit vor und werde zu der Einsicht gelangen, sich nicht ein zweites Polen zu schaffen. Redner, ebenso nach ihm Dum ba und Graf Franz Thun, sprachen das Vertrauen aus, daß der Minist er sein Pro⸗ gramm durchführen werde. Dieser Vertrauenspassus soll von dem Referenten in den Bericht aufgenammen werden. — Hier⸗ auf wurde der Etat des Auswärtigen genehmigt.
Der Heeresausschuß der ungaxischen Dele⸗ gation nahm die noch rückständigen Titel des außeror— dentlichen Heereserfordernisses an. Der Kriegs⸗ Minister berichtete dabei über das Resultat der zum Zweck der Befestigung Siebenbürgens gemachten Studien und gab Aufklärungen über die Befestigun gen Pola's.
— 19. November, Abends. (W. T. B.) Der Budget⸗ ausschuß der österreichischen Delegation hat nach längerer Berathung den Okkupationskredit unverändert genehmigt und auch einen Antrag Cuyn's angenommen, der dahin lautet: die Regierung möge die Mittel zur Her⸗ stellung der strategisch überaus wichtigen Eisenbahn⸗ verbindung Wien⸗Agram-Serajewo⸗NNovibazar er— wägen. Die Verhandlung über den letztgedachten Antrag wurde in der heute Abend stattgehabten Sitzung wieder aufge— nommen, der Antrag aber abgelehnt und statt desselben ein Antrag angenommen, in welchem die Regierung aufge⸗ fordert wird, die Ersprießlichkeit einer Eisenbahn verbindung Ban jaluka— Serajewo zu erwägen. Die Zollgefälle wurden unverändert nach der Regierungsvorlage n g.
Großbritannien und Irland. London, 19. No⸗ vember. (W. T. B.) Die Zeitungsmeldung, daß aus Anlaß der für den 21, d. auf dem Trafalgar— Sgu axe beabsichtigten sozialistischen Kundgebung große militärische Vorkehrungen getroffen wären, wird amt— licherseits für unrichtig erklärt.
— 19. November. (W. T. B.) In Bezug auf das Gerücht: der Staatssekretär Lord Iddesleigh habe eine Anfrage des russischen Botschafters von Staal: ob England die Kandidatur des Fürsten von Min— grelien für den bulgarischen Thron unterstützen würde, in verneinendem Sinne beantwortet, wird, dem Reuter'schen Bureau“ von autorisirter Stelle mitgetheilt: Lord Iddes⸗ leigh habe eine solche Antwort nicht ertheilt; die eng⸗ lische Regierung sei im Einvernehmen mit den Mächten, welche sich für eine Löͤsung der r interessirten, bei der die Frei⸗
eiten des bulgarischen Volls gewahrt würden, und erwarte
etreffs der Kandidatur dieses Fürsten zunächst irgend eine Erklärung von Seiten der Bulgaren selber. Das „Reuter sche Bureau“ bezeichnet ferner die Nachricht, daß die Verhandlungen zwischen England und Rußland zur Regelung der afghanischen Grenzfrage um die Mitte des Monats Dezember wieder aufgenommen werden würden, alsirrthümlich.
— (A. C.) Aus Birma gramme vor: .
Rangun, 17. November. Heute lief hier die Meldung ein, daß Kapitän Vaughan einen glänzenden Sieg über die Freibeuter⸗ schaaren in der Nähe von Kyukmyung errungen hat. In einem scharfen Treffen wurden 20 Freibeuter getödtet und eine noch größere Anzahl verwundet. Die nach den Shan-Staaten entsandte Expedition hat Zibinglav erreicht, wo ein angesehener Häuptling seine Unterwerfung anbot. Man glaubt, daß der Wun Tho Thawkwa
sich friedlich unterwerfen werde.
Mandglay, 17. November. General Robertz ist hier an⸗ gelommen. Er wird sich nach Ara und Sagaing zurückbegeben, um die Forts an diesen Orten zu inspiziren. Bei seiner Rückkehr hierher wird er seinen formellen Einzug in den Palast halten. Eine Gruppe von Ingenieuren ist zur Absteckung der projektirten Eisenbahn zwischen Mythla und Pemethen aufgebrochen. Der Bau der
liegen folgende Tele⸗
Bahn soll im nächsten Monat begonnen werden.
Belgien. Brüssel, 17. November. (Allg. Ztg.) Der Militärreform⸗Entwurf, welchen der Brüsseler Ab⸗ geordnete Graf d'Oultremont den Kammern worlegte, ent⸗ hält im Allgemeinen folgende Bestimmungen: 1) Das Recht der Militärpflichtigen, einen Stellvertreter zur Leistung des Militärdienstes zu stellen, ist ü rn 2) Die Dienstzeit beträgt zehn Jahre, wovon drei im aktiven Dienst, drei in der ersten und vier in der nationalen Reserve abzuleisten sind. 3) Das aktive Kontingent und die beiden Reserven müssen mindestens ein Prozent der jeweiligen Bevölkerung des Königreichs, also gegenwärtig 60 Mann, betragen. 4) In 5 einer besonderen Prüfung können Soldaten schon nach einem oder zwei Jahren aus dem aktiven Dienst entlassen werden. Die übrigen Bestimmungen berühren Detailfragen.
Frankreich. Paris, 198 November. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer zeigte der Vorsitzende der Budgetkommission, Rouvier, an, daß die Kommission sich mit der Regierung über ein den Ansichten der Kammer entsprechendes Programm geeinigt habe. Die Regierung habe einer Abänderung des Artikels 4 dahin zugestimmt, daß auf die Fan fo lf? rung der Obligationen mit kurzer Frist verzichtet werde. Die Berathung des Artikels 5 solle ver⸗ tagt werden, um der Regierung Zeit zu lassen, sich nach neuen Ersparnissen umzusehen. Endlich habe die Regierung zugesichert, daß im nächsten Jahre wegen einer ge⸗ wissen Änzahl fiskalischer Reformen der Kammer eine Vorlage gemacht werden solle. Rouvier wies auf den hierbei von dem ö Minister bethätigten Patrio⸗ tismus hin und sprach die Hoffnung aus, daß auch die Kammer sich von dem Geist des Patriotismus leiten lassen und persönliche Meinungen zum Opfer, bringen werde, um die Inkonvenlenzen provisorischer Bewilligungen zu vermeiden. Der Artikel 4 wurde hierauf in der abgeünderten Weise angenommen. (Fr. C.) Die neueste, australische Post bringt übereinstimmend schlimme Nachrichten aus Madagaskar. Der dortige General-Resident Le Myre de Vilers kommt um einen Urlaub ein, um der Regierung mündlich die schwierigen und verwickelten Verhältnisse dar⸗ legen zu können. Die Hovas⸗Regierung — so wird allen Blättern von ihren Korrespondenten gemeldet — weiß nicht,
was es heißen will, einem gegebenen Worte treu zu bleiben, und u, unaufhörlich den geschlossenen Ueber⸗ einkunften und Verträgen zuwider, begünstigt die Eng⸗ länder, beeinträchtigt die Franzosen und verweigert diesen, wenn sie persönlich geschädigt werden, jede Genugthuung. Als die Seele der Opposition der offenen und geheimen Feind⸗ seligkeit wird der Premier⸗Minister Rainilaiarivony genannt, welcher im Grunde Alleinherrscher auf Madagaskar sein soll und seit einem Viertel jahrhundert sich auf seinem Posten zu behaupten vermochte. -Die „Agence Havas“ hingegen veröffentlichte gestern Abend eine Note, wonach die letzten Depeschen des Hrn. Le Myre de Vilers vom 15. Oktober die Lage in Ma⸗ dagaskar als eine befriedigende darstellen.
Die Deputirtenkam mer genehmigte in ihrer glrign Sitzung die Inbetrachtnahme eines Antrages des Abg. La= tellier, betreffend die Prägung von Scheidemünzen in Nickel zu 20, 10 und 5 Centimes.
Griechenland. Athen, 19. November. (W. T. B.) Die meisten oppositionellen Mitglieder der auf⸗ gelösten Kammer waren gestern bei Delyannis ver—⸗ einigt und beschlossen, einen Protest gegen die Auflösung zu erlassen. Die ministeriellen Blätter besprechen die Auflösung als eine Folge der Obstruktions⸗-Bestrehungen. Die . Zeitungen greifen Trikupis heftig an, indem sie die Auflösung als verfassungswidrig bezeichnen.
umänien. Bu karest, 19. November. (W. T. B.) Die Munizipalwahlen find in 72 Stadtgemeinden, darunter Bukarest, Craijowa, Braila und Jassy, günstig für die nationalliberale Partei ausgefallen. Für die Kandidaten der Liberalen wurden 20445 Stimmen, für diejenigen der Opposition 4800 Stimmen abgegeben. In Bukarest zählten die Kandidaten der Liberalen 5017, diejenigen der Opposition 943 Stimmen. Zu Ruhestörungen kam es nur in Bottuschani, wo die Opposition durch eine Ansammlung von nach der Stadt gebrachten Bauern die Wähler einzuschüchtern versuchte.
Serbien. Belgrad, 19. November. (W. T. B.) Die feierliche Eröffnung der Eisenbahnlinie Smede— rewo — Velikapla na ist auf nächsten Sonntag, den 21. d. M., festgesetzt.
Nußland und Polen. St. Petersburg, 20. November. (W. T. B.) Nach dem „Regierungs⸗Anzeiger“ verläßt General Kaulbars wegen der Vorgänge in Philippopel heute Morgen Sofia. Auch sämmtliche russische Kon⸗ suln in Bulgarien und Ostrumelien erhielten den Befehl, abzureisen.
Die Zeitungen enthalten folgendes amtliche Com— muniqué: Wie der „Regierungs-⸗Anzeiger“ am 2. November mitgetheilt hatte, war General von Kaulbsars an⸗ gesichts der Beleidigungen, welche sowohl russische Unter⸗ thanen, wie auch russischen Schutz genießende Personen an verschiedenen Orten Bulgariens erlitten hatten, genöthigt ge⸗ wesen, Natschewitsch zu erklären, daß er bei der ersten Vergewaltigung, die irgendwo auf bulgarischem Territorium vorkomme, 6 gezwungen sehen werde, mit sämmtlichen russischen Konsuln Bulgarien zu verlassen. Am 5. November fand ein neues Attentat auf einen Kawassen des General⸗ Konsulats in Philippopel statt, welcher auf dem Gange zum Telegraphenamm behufs Aufgabe von Depeschen von einem Haufen Soldaten sowie von mit Stöcken bewaffneten Leuten über⸗ fallen und derartig mißhandelt wurde, daß er besinnungslos ins General⸗Konsulat gebracht werden mußte. Nachdem General von Kaulbars ermittelt hatte, daß der Ueberfall auf Befehl der Militärbehörden geschehen sei, forderte er von Natschewitsch die Absetzung des Commandeurs der Lokalbrigade und des Stadtkommandanten sowie die exemplarische Bestrafung der bei dem Ueberfall betheiligten Leute und verlangte ferner, daß der russischen Flagge die üblichen militärischen Ehren erwiesen würden. Kaulbars wies in der bezüglichen Note darauf hin, daß, falls die Genugthuung nicht bis zum Abend des 17. No⸗ vember erfolge, er Bulgarien verlassen werde. Da jedoch bis zu diesem Termin weder die geforderte Genugthuung gegeben, noch auch überhaupt eine Antwort erfolgt ist, so muß General von Kaulbars heute früh aus Sofia abreisen. Sämmtliche russischen Konsuln in Bulgarien und Qst⸗Rumelien haben eben⸗ . Befehl, ihre Posten zu verlassen. Das Communiquès chließt mit der Anführung der von dem General von Kaulbars an das bulgarische Ministerium am 8. d. M. gerichteten n. in welcher die Beschwerden Rußlands zusammengefaßt werden.
Amerika. New⸗Hork, 19. November. (W. T. B.) Der Prozeß gegen den früheren Schöffen von New⸗ York, M Quade, welcher beschuldigt ist, in der An. gelegenheit der Broadway-Straßenbahn ein Geschenk empfangen zu haben, wurde heute wieder aufgenmmen. Zwei der angeschuldigten Schöffen bezeugten, daß dreizehn Schöffen für Ahgabe ihrer Stimme zu Gunsten der Kon— J der Straßenbahn je 20 000 Dollars empfangen
ätten.
Die Leichenfeierlichkeiten für den verstorbenen früheren Präsidenten Arthur werden auf. Wunsch seiner Familie ganz einfach und ohne militärische Ehren gehalten.
Süd⸗Amerika. Uruguay. Montevideo, 18. No⸗ vember. (W. T. B.) Der Präsident der Republik Uruguay hat seine Entlassung gegeben. An seiner Stelle ist General Maximo Tajes von der Generalversammlung zum Präsidenten gewählt worden.
Afrika. Egypten. (A. C.) Aus Kairo meldet der Korrespondent der „Daily News“ unterm 16. d.:
12600 Derwische stehen in Sarras und Akasha und 1000 in Kaibar. Es sind junge Männer, frisch aus Kordofan. Oberst Cher m⸗ fide ist in Wady Halfa. Verstärkungen sind von Assuan ab⸗ gesandt worden. Heute fragte ich einen soeben in Kairo angekom⸗
menen Mann, der früher Soldat in Hicks Pascha's Armee gewesen, aus. Er entkam aus Chartum und hatte sich, als Derwisch verkleidet, durchgebettelt. Er war ganz
kürzlich in Dongola und erzählt, daß dort 5000 junge Kor⸗ dofaner mit Speeren bewaffnet und 2000 Schwarze mit Ge⸗ wehren, zumeist Soldaten der egvptischen Armee, stehen. Diese Truppen verfügen über 7 Kanonen und 40 Kaneelladungen Munition. Rurikomi und Wad Gubara befehligen die Streitkräfte, die jetzt Be⸗ fehle abwarten. In Berber sind Dattelvorräthe für zwei Monate vorhanden. Sie haben nur Boote genug, um die Harems der Chefs zu befördern, aber Lebensmittel werden auf Kameelen, die im Ueber⸗ fluß vorhanden sind, befördert werden. Für den Unterhalt der Armee müßen die Berber jetzt Zehnten entrichten, via Abu Amid werden Ver⸗ stärkungen erwartet, mit denen das in Dongola stehende Kontingent eine Vereinigung zu bilden hofft. Die in der Nachbarschaft von Sarras und Wady Halfa herumstreichende Streitmacht nimmt nur Rekognoszirungen vor und wird zurückkehren, um über unsere Stärke