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kraft des Gesetzes Mitglied derjenigen Genossenschaft, zu wel⸗ cher er nach Maßgabe des von ihm betriebenen Gewerbe⸗ zweiges gehört. Mit der Anmeldung rückständige Unterneh⸗ mer werden auf die ihnen nach 8§. 104 ff. des Unfall⸗ versicherungsgesetzes drohenden Strafen aufmerksam gemacht.
3) Die Unternehmer der hier in Betracht konimenden Betriebe treten mit dem 1. Januar 1887 in die sämmtlichen
esetzlichen und statutarischen Rechte und Pflichten der übrigen
litglieder der Genossenschaft ein. Die Berufsgenossenschaft hat alle in diesen Betrieben vom 1. Januar 1887 ab vor⸗ kommenden Unfälle zu entschädigen, einerlei, ob der Betrieb in ihrem Kataster aufgeführt ist oder nicht; die Zuständigkeit ihrer Organe bezieht sich ohne Weiteres auf die am 1. Ja⸗ nuar 1887 in die Genossenschaft neu eintretenden Betriebe. Namentlich gilt dies auch von der Theilnahme an den Sei— tens der Orts-Polizeibehörden zu führenden Unfalluntersuchun⸗ gen (G8. 53 ff. a. a. O.), von der Feststellung der Entschädi⸗ gungen, der Vertretung vor dem Schiedsgericht u. s. w.
) An der Aufbringung der Mittel zur Deckung der von der Berufsgenossenschaft für das Jahr 1887 zu leistenden Entschädigungsbeträge und der Verwaltun skosten dieses Jahres haben die gedachten Unternehmer 3 Maßgabe der anrechnungsfähigen Löhne und Gehälter für 18687 und der Gefahrenklasse, in welche ihre Betriebe feiner Zeit einzuschätzen sind, theilzunehmen. Die Unternehmer partizipiren also auch an der Belastung, welche der Genossenschaft aus Unfällen erwachsen ist, welche vor dem 1. Januar 1887 in den bereits früher versicherungspflichtigen Betrieben vorgekommen sind. Dagegen können sie
5) zur antheilsweisen Deckung der Lasten des letzten Quartals vom Jahre 1885 und der Lasten des Jahres 1886 nicht herangezogen werden. Insbesondere sind von denselben etwaige vorschüssige Beiträge in Gemäßheit des letzten Ab⸗ satzes des §. 10 des Unfall versicherungsgesetzes oder Beiträge zum Ersatz der Kosten der ersten Einrichtung der Berufs— genossenschaft nicht zu erheben.
6) Das aktive und passive Wahlrecht steht den Unter⸗ nehmern vom 1. Januar 1887 ab unter den aus dem Unfall⸗ versicherungsgesetz und aus dem Genossenschaftsstatut sich er— gebenden . zu. Insofern die Anzahl der Dele— girten u. s. w. sich nach der Zahl der versicherten Personen richtet, ist bei der nächsten Neuwahl die Zahl der Versicherten in den neu eintretenden Betrieben mit zu berücksichtigen.
J). In den Verhältnissen derjenigen Bautischlerei⸗ und Bauschlosserei⸗Betriebe, welche bereits vor dem 1. Januar 1887 versicherungspflichtig waren (Unternehmungen mit Motoren oder mit mindestens zehn Arbeitern), tritt eine Aenderung nicht ein. Insbesondere verbleiben diese Betriebe auch fernerhin bei derjenigen Berufsgenossenschaft, zu welcher sie nach Maßgabe des Bundesrathsbeschlusses vom 21. Mai 1885 („Amtl. Nachrichten des R.. V. A“ 1885 S. 143) schon bisher gehörten.
8) Die gemäß f II des Unfallversicherungsgesetzes von den höheren Verwaltungsbehörden — und vereinzelt von unteren Verwaltungsbehörden verspätet — hierher eingereichten Verzeichnisse der jeßt in Betracht kommenden Betrieb? werden den betheiligten. Genossenschaftsvorständen behufs der weiteren Veranlassung nach Maßgabe des 3 * 7 des Unfallversicherungsgesetzes diesseits mitgetheilt wer— den. Die betheiligten ehörden und Betriebsunter— nehmer wollen sich demnach mit Anfragen und Anträgen jedesmal zunächst an diese Vorstände wenden, deren Adressen in den „Amtlichen Nachrichten des R. V. A.“ vom Jahre 1885 S. 292 ff. mitgetheilt sind.
Das Reichs-Versicherungsamt. Bödiker.
Betanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Auf Grund des 8§. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemein⸗ , Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 2. Oktober SIS wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das Flugblatt mit der Ueberschrift: „Arbeiter Berlins!“ und dem Schluß: „Vorwärts zu rastloser Thätigkeit und zum endlichen befreienden Siege! Hoch lebe die Sozialdemokratie!“ Druck und Verlag der Schweizerischen Genossenschaftsdruckerei in Hottingen⸗Zürich, nach 5. 11 des gedachten . durch den Unterzeichneten' von Landespolizeiwegen verboken worden ist. Berlin, den 20. Dezember 1886. Der Königliche Polizei⸗Präsident. Freiherr von Richthofen.
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 21. Dezember. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute den Polizei— Präsidenten Freiherrn von Richthofen und nahmen in Gegen—⸗ wart des kommandirenden Generals des Garde⸗Corps, des Gouverneurs und des Kommandanten militärische Meldungen sowie demnächst den Vortrag des Generals von Albedyll ent— gegen.
Später empfingen Se. Majestät noch den diesseitigen Ge— sandten in Darmstadt, Le Maistre.
— Zhre Majestät die Kaiserin und Königin empfing heute den Besuch Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Groß⸗ fürstin Catharina, verwittweten Herzogin Georg von Mecklen— burg Strelitz, welcher zu Ehren bel den Kaiserlichen Majestäten ein Familien⸗Diner stattfindet.
——— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz besuchte gestern Nachmittag um 2 Uhr die . n Sich die a lich
. ends begaben Si ie Kronprinzlichen Herrschaften mit der ein f. Victoria in das n et e Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin und Ihre Königliche Hoheit die rinzessin ö. begaben Sich um Si, Uhr' von dort nach der Sing—
ademie.
— Die Bestimmung des Art. 1384 des Rheinischen bürgerlichen Gesetzbuchs, nach welcher Kommittenten für den Schaden haften, den die von ihnen Beauftragten in den den selben anvertrauten Geschäften verursacht haben, findet nach einem Urtheil des Reichsgerichts, I. Civilsenats, vom 26. Oktober d. J, auch auf die Fälle Anwendung, in denen es sich um die Haftung des Staats für die von seinen Angestellten verursachte Schäden handelt. (Es handelt sich um eine Rente, welche die Wittwe eines von Zuchthäuslern erschlagenen Gefängniß⸗ beamten vom Staat beansprucht) „Was die Auffassung und Anwendung des Art. 1384 des code eivil betrifft, so muß in Uebereinstimmung mit früheren Entscheidungen des Senats davon ausgegangen werden, daß die Frage, ob eine dritte Person für die Verbindlichkeiten eines Anderen, seien diese aus Verträgen oder Delikten entstanden, haftet, privat⸗ rechtlicher Natur ist, und daß es daran auch nichts ändert, wenn es sich um die Haftung des Staats, der hier nach seiner vermögensrechtlichen Seite in Betracht kommt, handelt. Der Begriff des „commettant«“ umfaßt ferner nicht bloß das Mandatsverhältniß, vielmehr sind auch juristische Personen ihren Vertretern gegenüber, durch welche sie handeln, als commettants anzusehen, und ein Gleiches muß solgerecht bezüglich des Staats im Verhältniß zu seinen Beamten gelten. Der Art. 13504 eit. spricht nun einen allgemeinen Grundsatz aus und muß daher auch überall da, wo die Voraussetzungen desselben gegeben sind, zur Anwendung kommen. Das Ober ⸗Landesgericht stellt nun auf, daß es sich hier nach dem, was zur Begründung der Klage behauptet sei, um einen Akt der Strafvollstreckung handle, daß aber in einem solchen Akt die Aus“ übung eines, Hoheitsrechts zu finden, und dieser gegenüber privatrechtliche Vorschriften überhaupt nicht Platz greifen könnten. Dieser Argumentation steht jedoch ent— gegen, daß hier, wo die Anwendung des Art. 13584 cit. in Frage ist, die Ausübung des Hoheitsrechts als solche un— berührt bleibt, vielmehr nur die , Folge, welche sich daran knüpft, nämlich die Frage, ob bei Gelegenheit dieser Ausübung ein vom Staat zu vertretender Schaden verursacht . den Gegenstand der Erörterung Und Entscheidung illdet.“
— In der Untersuchung gegen mehrere Weinhändler zu Danzig, welchen unter Anderem zur Last gelegt war, fran— zösische Weine verfälscht, bezw. nachgemacht und unter einer zur Täuschung geeigneten Bezeichnung feilgehalten zu haben, hat das Reichsgericht, II. Strafsenat, durch Urtheil vom 2. November d. J,, das freisprechende Urtheil der Straf— kammer theilweise aufgehoben und die Sache zu anderweiter Verhandlung und Entscheidung an die Strafkammer zurück— verwiesen, indem es folgende Rechtssätze aussprach:
.Der Zusatz von Wasser und Sprit (sog. Mouillage) zu geringwerthigem, wegen seines ö Geschmacks fast ungenießbarem französischem Wein, ober die Coupage, das heißt der Verschnitt des Weines mit anderen ähnlichen Weinen, um dem behandelten Traubensaft den Charakter eines Genuß mittels zu geben oder zu erhalten oder den Genußwerth zu erhöhen, ist nicht als Verfälschung zu erachten, wenn dieser Zusatz Verschnitt) sich in den den gedachten Zwecken entsprechenden Grenzen hält. Dieser ö würde aber als Ver— fälschung zu bestrafen sein, wenn er lediglich der Vermehrung der Quantität des behandelten Weines dient oder die Quan tität auf Kosten des Grundwerthes erhöht.
2) Nicht nur die Herstellung des sog. Kunstweins, welcher gar keinen Traubensaft enthält, sondern auch die Vermischung von Wein mit fremdartigen Stoffen in der Art, daß das Pro⸗ dukt zwar dem Scheine, aber nicht dem Wesen nach als Wein gelten kann, zum Zweck der Täuschung, ist als strafbare Rach— machung von Wein zu erachten. Dies gilt auch für den Fall der Nachmachung französischen Weins“ unter Verwendung französischen Traubensafts und der Nachmachung bestimmter Unterarten französischen Weins unter Verwendung dieser speziellen Weinsorten.
3) Werden geringwerthige Weinmischungen unter einer Etiquette feilgeboten, welche nach dem Wortsinn auf ein edles Gewächs eines bestimmten Ursprungsorts hinweist, wodurch allerdings nur eine Minderzahl von geschäftsunkundigen . getäuscht werden kann (während die Mehrzahl der
onsumenten wohl weiß, daß die Wein⸗Etiguette auf der Flasche in der Regel ganz bedeutungslos ist), so ist diese Nia it pult tior als „Feilhalten unter einer zur Täuschung geeigneten Bezeichnung“ zu erachten, und sie fällt unter die Strafbestimmung des 8. 10 Ziffer 2 des Nahrungsmittelgesetzes vom 14. Mai 1879.
— Der General-Lieutenant des Barres, Präses der Ober⸗Militär⸗ Examinations Kommission, ist von der gegen Ende vorigen Monats nach ä , Hannover und Kassel angetretenen Dienstreise zurückgekehrt.
r, Der General-Lieutenant von Bredow, A la suite des Altmärkischen Ulanen⸗Regiments Nr. 16, ist hier ein— getroffen.
— Als Aerzte haben sich niedergelassen die Herren: Dr. Conr. Schroeder in Kortau bei Allenstein, Dr. Hennig in Ohra, Dr. Hasse in Krojanke, Pomorski in Posen, Br. Holtzer und Dr. Brüggemann und Dr. Goerl in romberg, Karpel in Fordon, Dr. Paessens in Werne, Dr. Beckmann in Münster i W., Dr. Henkel in h ler n, Dr. Rother in Friedewald, Mensch in Frankenau, Dr. Thiele in Speicher.
— Das Schulgeschwader, bestehend aus S. M. Schiffen „Stein“, „Moltke“ und „Prinz Adalbert“, Geschwader-Chef Kapitän zur See und Kommodore von Kall, ist am 20. Dezember er. in St. Thomas eingetroffen.
S. M. Kanonenboot „Cyclop“, Kommandant Kapitän⸗ Lieutenant von Halfern, ist ain 20. Dezember cr. in St. Paul
de Loanda eingetroffen. g
Sachsen⸗Ltzeimar⸗Kisenach. Weimar, 20. Dezember. 3. C). Der Großherzog ' und der Erbgroß herzog
aben sich gestern, einer Jagdeinladung des Herzogs von achsen⸗Altenburg folgend, nach Hummelshain be— geben. Die Rückkehr findet morgen statt. — Für die Weih⸗ nachtszeit wird am Großherzoglichen Hofe der Besuch des Herzogs und der Herzogin Johann Albrecht von Mecklenburg⸗Schwerin erwartet.
Die 4 ordentliche Landes synode ist am Sonnabend nach Erledigung ihrer Geschäfte durch den Staats-Minister Dr. Stichlin i sen worden. Vorher fand noch die Wahl des Zwischenausschusses zur Vorberathung der neuen Gottes dienst Ordnungen statk. .
Reuß j. S. Gera, 20. Dezember. (Th. C) De Landtag hat sich am 18. d. M. vertagt, nachden er 3 der letzten Sitzung die Vorlage der Regierung, betreffen die Ermäßigung des Sportelzuschlags um die Halfte, ange nommen hatte. z
Defterreich⸗ Ungarn. Wien, 20. Dezember. (W. T. Das Leichen begängniß des General-Adsutanten des Kaiserz Feldzeugmeisters Baron Mondel, hat heute in Baden im Deisẽin des Kgisers, des Kronprinzen, der Erzherzöge der Minister, der Generalität, der Militär⸗Attachés u. A. in feier an , , , . H ⸗ gram, 20. Dezember. r. n der vorgestri Sitzung des Landtages zeigte der Ba nus an, 263 kürzlich , nnn, gust e tze die Kaiserliche Sanft tion erhalten haben. — Comes Josipowitsch erklärte neuerdings: Mazuranitsch habe bei Niederlegung der Banus⸗ würde den Dispositionsfonds für ein halbes Jahr im Voraus behoben. Mazuranitsch antwortete: er sei dazu berechtigt ge⸗ wesen. — Die Gesetzentwürfe über die Hebung der Seiden, kultur und über die Erhöhung des Gehalts des Universitatz⸗ Bibliothekars wurden in dritter Lesung angenommen. = hierauf fand die Wahl von vier Delegirten in den ungarischen Reichstag statt. Gewählt wurden: Böllein, Mikopitsch Paukovitsch, Andreas Markovitsch. — Zoritsch inter pellirt⸗ über die Regelung der Hauskommunionen, Naditsch über di Benennung von Stationen der Zagorjaner Bahn, Erzanitsch über die gerichtliche Verfolgung Davbid Starze⸗ vitsch's wegen Betruges. Auf die letztere Interpellalion ant: wortete der Banus: Jeder, der das Volk prellen wolle, werde die ganze Strenge des Gesetzes erfahren. — Der Präsident vertagte hierauf den Landtag bis zum 15. Februar.
Niederlande. Luxemburg, 18. Dezember. (Lurb. Itg) Die Kammer hat das Staatshaushaltsgesetz ein⸗ stimmig bewilligt. Die Einnahmen, mit Einschluß des Ueber⸗ trags aus den Vorjahren, belaufen sich für 1887 auf 8. 007 109 Fr, die Ausgaben auf 73938 185 Fr. Dazu treten die rechnungsmäßigen Einnahmen und Ausgaben mit 1300000 Fr.
Belgien. Brüssel, 21. Dezember. (W. T. B) Die „Indépendance Belge“ veröffentlicht über die R äumung der Congo-Station „Stanley-Fälle“ den Bericht des belgischen Kapitäns Coquilhat, welcher in Folge von Strapazen gezwungen war, von 'dort hierher zurück zukehren. Als derselbe auf einem Dampfboot den Kongo aufwärts fuhr, fand er die arabische Fahne auf der Sta— tion aufgezogen. Die arabischen Posten in der Umgegend zwangen ihn, sich zurückzuziehen. Bei seiner Rückkehr rettete er Deane und dessen Gefährten. Bei Yaporro bestand er ein blutiges Gefecht mit Arabern und wurde mit 12 seiner Ge— fährten verwundet. Coquilhat ist der Ansicht, daß die Araber nicht über den Congo vorgehen werden, und daß man deshalb Zeit haben werde, sich der Station wieder zu bemächtigen und den Arabern den Weg zu verlegen.
Großbritannien und Irland. Londo n, 17. Dezember. (A. C.) Die meisten Morgenblätter drücken ihren Bei⸗ fall zu dem Entschluß der Regierung aus, es mit der Nationalliga auf einen Kampf auf Leben und Tod an⸗ kommen zu lassen. Die „Times“ sagt: „Die Regierung milz das Gesetz aufrechterhalten. Sie muß zeigen, daß sie und nicht ein in Dublin oder New Mt tagendes geheimes Konklave die Regierung von Irland ist. Der erste Schritt zu dieser Kundgebung der Autorität ist in Loughrea ergriffen worden. Es ist Sache der Regierung, auf dieser Bahn weiter zu schreiten, und sie wird darin unterstützt werden durch die Billigung eines jeden Uxter⸗ thanen der Königin, der das Gesetz schätzt' als die Bürgschajt für Freiheit und als das Band, welches die Gesellcchajr möglich macht“. ö ; 2. Dezember. (W. T. B.) Die Meldun g hiesiger Blät⸗ ter, wonach in dem am 17.8. M. stattgehabten Ministerrath die Absendung einer Note beschlossen worden wäre, in welcher die englische Regierung den Mächten ihre Ansichten über die finanzielle und militärische Lage in Egypten darlege, wird dem „Reuter'schen Bureau“ als unbegründet bezeichnet Der Ministerrath habe sich am 17. d. mit der egyptischen Frage gar nicht beschäftigt; die Konferenzen der Regierung mit Drummond Wolff dauerten fort und bezweckten die , . der Verhandlungen mit der Pforte wegen , fi hätten aber noch zu keiner endgültigen Entscheidung geführt.
Frankreich. Paris, 18. Dezember. (Fr. C) . General Boulanger gab gestern in der Armeekommission der Kammer seine Ansicht über die von dieser votirte Trennung der zwei ersten Titel des organischen Militärgesetzes ab, welch gesondert der Abstimmung der Kammer unterbreitet i n sollen. Der Kriegs-Minister erklärte, daß er hauptsächlich den innigen Zusammenhang seines Projekts im Auge hihe, widersetzte sich dem aber nicht, daß behufs. einer rascheren Erledigung der Militärreforn die einge ng Artikel seines Projekts gesondert eingebracht würden, dam die Kammer unverzüglich ihre Berathungen beginnen lein, Der Minister betonte namentlich den großen Vortheil, der aus einer möglichst raschen Dis kussion seines Piojelis wüchse, damit die so wichtige Frage der ö k Reorganisation nicht länger in , bleibe. Wie es heißt, soll der Kriegs Minister außer ö noch höchst ernste Mittheilungen über ute Kriegsgefahren abgegeben haben, die er jedoch die dommi t geheim zu halten bat. In Folge dieser Unterredung , die Kommission Hrn. Laisant' mit 14 gegen 13 Stimm die sich auf die Abgg. de Mahy, Mérillon und Tiers y theilten, zum Berichterstat ter für die zwei ersten Tit betr. die Nekrutirung und die Unteroffiziere. Aus:
— inn. Ftg.) Die „Justi ce“ schreibt: „Der dem schuß für die Militärvorlage hat sich mit der Kriegs-Minister dahin geeinigt, daß der Entwurf . Vorlage, des Generals Boulanger“ von der Kam me ofen ein großes Ganzes und nicht, wie vorher besch nc worden war, in zwei Theilen, nämlich ein Rekrutiru ; und ein Arniee⸗ Organisationsgesetz, berathen werden a und jedoch. der Ausschüß den. Titel I' bereits festgestellt ha per demnächst auch den Titel II beendigt, wird er ub Kammer über diese ersten zwei Theile berichten ihn während, der Berathung derfelben im Plehn mf hie Vorarbeit über die andern Theile fortsetzen. Soba
ihrerseits einen Theil festgestellt haben wird, soll der⸗ fenen ge e vorgelegt werden. Der Ausschuß, an kent seine wichtige Aufgabe bereits zur Hälfte beendigt m wird seine Berathungen eifrig fortsetzen. Die am mer wird es sich zur Pflicht machen, das Beispiel ihres lh husses nachzuahmen, indem sie das längst im Lande sehn te. Militärgesetz sofort nach Beendigung des Etats auf ihre Tagesordnung stellt.
Serbien. Bel grad, 20. Dezember. (W. T. B.) Der zterreich ische Gesandte, Graf Khevenhüller, über- teichte gestern dem König sein Abberufungsschteiben und erhielt anläßlich seines Scheidens von hier das Groß⸗
offzier· Kreuz des weißen Adler⸗Ordens.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 20. De— zunber. 28. T. B) Bis zum 1. Oktober d. J betrugen hie gesammten Reichs-Einnahmen 5hh go 000, gegen 9 660 009 Rubel, die Reichs ⸗Ausgaben 541 53060 0900, gegen 5l0 500 000 Rubel im gleichen Zeitraum des vorigen Jahres. Bis zum 1. November d. J. betrug der Werth der Fusfuhr Rußlands 356 600 000, der der Einfuhr 20 60) Rubel, gegen 415 200000 Rubel beziehungsweise 35000 000 Rubel im gleichen n des vorigen Jahres.
= 21. Dezember. (W. T. ) Das „Journal de St. Pötersbourg“ glaubt zu wissen, daß der Bericht des Neuen Wiener Tageblatts“ vom 17. d. M., betreffend die Erklärungen zwischen Lobanow, und der bulgarischen Deputation bezüglich der Kandidatur des Prinzen Ferdinand von Coburg, ab solut falsch sei. Das Blatt sigt hinzu, daß, wenn die russische Regierung die unter den bekamten Umständen von Stoilow und dessen Kollegen vor— geschlagene Kandidatur abgelehnt habe, diese Ablehnung nichts Beleidigen des für die Person des Prinzen Ferdinand, der sich der allgemeinen Achtung erfreue, weder haben sollte, noch auch haben konnte.
Zeitungsstimmen.
Der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“ wird über den Eindruck, welchen in Süddeutschland die Ver— handlungen und Beschlüsse der Militärkommission gemacht haben, von dort geschrieben:
Bei uns zu, Lande wird der Haltung und den Beschlüssen der Reichstags-Kommissian für die Militärvorlage unter der Wählerschaft bis weit in die Kreise der demokratischen und ultramontanen Partei absolut kein Verständniß entgegengebracht. Man hätte es zwar nicht
Lbilligt, aber doch wenigstens verstanden, wenn die Vertreter der Dpposition kurzweg und herzhaft der Vorlage ein Nein entgegen— gesetzt hätten. Da sie erklären, den Finanzstandpunkt über alle anderen Rücksichten zu stellen, so wäre in einem solchen Entscheid wenig— stens Konsequenz gelegen. Aber zuerst die Bedürfnißfrage einer Heeresverstärkung im Allgemeinen zu bekämpfen und die Unerschwing— lichkeit der neu erwachsenden Lasten zu behaupten — und dann schließ⸗ lic die Forderungen der Regierungen mitfammt der Konsequenz der daraus resultirenden Mehrkosten zu bewilligen, aber die Bewilligung Jeichzeitig mit allerlei Einschränkungen und Bedingungen zu ver— llausuliren, die zwar dem Volke die Tragung der Lasten nicht in einer irgend erheblichen Weise erleichtern, wohl aber das ganze Zu⸗ gestindniß für die Militärverwaltung gänzlich werthlos machen, da das klare und einfache System der Vorlage dadurch von allen Seiten
durclöchert wird — das kann kein Mensch verstehen.
Am selben Tage, da die Orakel unserer Volksvertreter durch die Telegramme aus Berlin bei uns berannt wurden, las man gleichzeitig n den süddeutschen Blättern Berichte aus der uns naheliegenden Schweiz über die Verhandlungen, die der Nationalrath zu Bern über die schweizerische Vo ge, betreffend Anschaffung neuen Kriegsmaterials, zepflogen hat. In dieser republikanischen Versammlung hat der Refe⸗ rent Riniker die Forderung der Regierung mit kurzen und bündigen Worten begründet und dabei wörtlich erklärt:
ur Es ist wohl nicht Sache der Räthe, in diesem Zeitpunkt in de— kiillirte Prüfung über dle nöthigen Anschaffungen einzutreten. Der Bundesrath hat' dem Ausschuß bezügliche Mittheilungen gemacht, und wir denken, es werde dies dem Rathe genügen. In einem Augen— ic. wo fast in allen Parlamenten Europas Kreditforderungen für militarische Rüstungen eingebracht und bewilligt werden, dürfen auch wir nicht markten an den Forderungen des Bundesraths. Der Aus— 6 beantragt einstimmig, die nachgesuchte Ermächtigung zu er—
en.
„ellnd mit derselben Einstimmigkeit hat der Nationalrath ohne Diskussion den Antrag seines Ausschuffes angenommen. — So'in Schweizer Republik, wo die radikale Partei im Parlament die Mehrheit hat. — Mögen unsere Volksvertreter einmal in die Vor— lung sich hineinversetzen, daß ein solcher Vorgang im Deutschen keiche tage sich abgespielt hätte, welchen Eindruck, glauben sie, würde daz auf das eutsche Volk, welchen Eindruck auf unsere Nachbarn rechts und links gemacht haben? Fürchten unsere Abgeordneten etwa, e wären bei der Heimkehr in die Weihnachtsferien dafür mit Vor— pürfen empfangen worden? Dann kennen sie die Stimmung ihrer ahler schlecht. Der Schreiber diefes hat in den letzten Tagen nung Gelegenheit gehabt, fich über die Meinung einflußreicher und ninder einflußreicher Leuté, die den verschiedensten Parteien angehören, za, unterrichten, und er kann mit vollster Ueberzeugung sagen: Es ö. ei uns einstimmige Freude landauf landab über eine solche . tung des Reichstages geherrscht haben. und der Reichstag selbst n einem Gewinn an Achtung und Sympathie in allen Volks⸗ 1 Ren aus dieser Situation hervorgegangen, der Vieles, was vor⸗ 9 heben, vergessen gemacht hätte. Das letzte demokratische . blatt hätte kein Wort der Einrede gewagt, sondern begierig io e enhein ergriffen, ein Loblied auf den Patriotismus des tlberketzerten Reichzta ges k
In der „National-Zeitung“ n nn,, ö. di g. Preßorgane der Parteien, welche in der Militärkommission ' „asorität bilden, bereiten ihre Leser darauf vor, daß nun ein j steistungs turm. inseenirt werden würde. Es, liegt in Wahrheit n . gexringste Anzeichen dafür vor, daß eine künstliche Veranstal= gr , rt von irgend einer Seite beabsichtigt wäre. Wer mit zor schlüsen der Kommission und mit dem Abbrach der Ärbeiten sich h Beendigung derselben nicht einverstanden ist, wird teilich nicht hindern lassen, seiner Mißbilligung Ausdruck . en; und es kann nur als Beweis des bösen Sewissene ⸗ achtet werden, welches man auf der Seite der Majorität i. wenn, man versucht, die Mißbilligung, die man voraussieht, schon n eln lich gemacht zu erklären, während sie noch kaum beginnt, sich kt nden, Wir heben in letzterer Beziehung für heute nur das uthLeil eines lsberalen süddeutschen Blattes hervor, welches nicht blos erfol mhlick zauf die hayerischen Landtagswahlen sich lebhaft und b ei, für das Zufammengehen der beiden liberalen Parteien eilt hatů sondern ein solches sogar noch vor kürzester Zeit auch für heit eich angelegenheiten empfahl, also gewiß keiner Vporeingenommen⸗ uten die Deutsch⸗Freisinnigen verdächtig ist. Das bezeichnete sgrier Neuesten Rachrichten?“ in Mänchen schreibt: gegan (gen vor dem Reichstage als der aus freier Wahl hervor. ir. . Vertretung der Nation eine viel zu hohe Achtung, als daß reden 1 eereits in manchen Blättern geschieht, mit groben Schmãäh⸗ voll a ö st gegen solche Beschlüsse vorgingen, welche wir für verhängniß linen chen. Denn das biehe n elnem Uchef das andere fügen und an der . bung einer der Säulen unseres Reiches und unserer Verfassung eiten. Aber mit dem Bekenntniß wollen wir nicht zurückhalten,
daß man in Süddeutschland, wo wir die Stimmung genau kennen, bis tief in die Reihen des linkesten Flügels der Liberalen mit banger Besorgniß den Berathungen und Beschlüssen der Kom⸗ mission gefolgt ist. Wenn freisinnige und demokratische Blätter da? Angebot des Centrus mund der DeutschFreisinnigen als ein großes Maß von Zugeständnissen hinstellen, fo können wir dem gegenäber nur seststellen, daß man in Süddeutschland in Betreff der Heeres⸗ verstärkung den Worten des Kaisers, unferes Prinz ⸗ Regenten, Moltke's und des preußischen Kriegz⸗Ministers unbedingten Glauben schenkt, daß man nach Ter finanziellen Seite hin rückhaltlos zu den ge⸗ sorderten Opfern bereit ist, daß man auch die konstitutionellen Fragen den anderen Erforderniffen gegenüber weit in den Hinter⸗ grund stellt. Das sind Thatfachen, unbestreir ban“! Thatsachen, von denen Jeder sich überzeugen konnte, der in den letzten Tagen mit erprobten Anhängern eines aufrichtigen und ehrlichen Liberalis⸗ mus über diese Dinge sprach. In unserem Volke lebt die Ueber— zeugung, daß die hohen Güter des Reiches von äußeren Feinden be— droht sind und daß das Schwert zu ihrer Vertheidigung gar nicht scharf und schneidig genug sein kann. Auch jene Erwägungen. daß die gegenwärtigen Forderungen der Heeres verwaltung gar ' nicht für den Augenblick, sondern erst in Jahren ihre Kraft zum Schutze des Vaterlandes ausliben könnten, versagen den Eindruck. Man unter⸗ schätzt wohl in parlamentarischen Kreisen vielfach die weittragende Wirkung des moralischen Einflusses, den die Ablehnung oder Ver⸗ kümmerung der Heeres vorlage sowohl in unserem Volke als im Aus⸗ lande macht.
Die Elberfelder J betont:
Der Reichsregierung sagen: „Das Volk kann nichts mehr opfern, komme jetzt was immer“, hat einen Sinn, wenn auch einen verkehrten; ihr sagen, „statt der von Dir verlangten 534 Bataillone brauchst du nur 933 resp. 518“, ist dem Volke unverständlich; für die Begründung einer solchen Taktik wird Die militärische Autorität des freisinnigen Reichstagsabgeordneten für Friedberg, ja selbst die— jenige des deutschpreußischen Gegen Kriegs-Ministers“ nicht aus— reichen. Hier hat einfach die Versicherung der Reichsregierung von der Nothwendigkeit jener Formationen zu gelten; sie trägt die be . Verantwortung und das Parlament kann ihr dieselbe nicht abnehmen.
Die „Magdeburgische Zeitung“ spricht aus:
Aber der schlechte, niederfchlagende Eindruck, den die Thatfache überall im Lande machen muß, daß die Vorlage nicht binnen wenigen Tagen erledigt worden ist, wird sich so bald nicht wieder verwischen lassen. In der vorgestern beschlossenen Vertagung der Kommission scheint uns trotz aller Ableugnung der Mehrheit eine ganz unangebrachte Verschleppung zu liegen. Nach den Aeunße⸗ rungen der Wortführer der Oppofition bei“ der General⸗ debatte über die. Militärvorlage im Plenum durfte man sich der Hoffnung hingeben, daß diese wichtige Vorlage nicht bloß ohne unnöthige Verzögerung, sondern auch mit ansehnlicher Mehrheit im Reichstage durchgehen werde. . . Aber abgesehen von dieser prak— tischen Seite der Frage, giebt es auch noch eine andere, die uns nicht minder wigtig scheint: das ist der moralische Eindruck, den eine solche Zauder- und Zögerungspolitik gegenüber einer solchen Vorlage so⸗ wohl in Deutschland selbst, als im Auslande, und vorzugsweise dort machen muß.
Die den „Deutschfreisinnigen“ nahe stehende „Neue Freie Presse gti r
Die geschichtliche Erfahrung spricht nicht zu Gunsten der Op— position. denn nachweislich hat bisher noch jede Auflehnung gegen militärische Forderungen für die Parteien verhängnißvolle Folgen gehabt, auch als die öffentliche Meinung nicht so tief wie diesmal durch schwere Kriegsbesorgnisse aufgewühlt war. Die Fuͤhrer der Opposition haben während der Kommissionsberathungen wiederholt der Zuversicht Ausdruck gegeben, daß der Wider⸗ stand gegen die Militär-Vorlage dim Falle einer Reichs—⸗ tagsauflösung der jetzigen. Majorität nicht zum Schaden ausschlagen werde. Diese Zuversicht, gestützt auf die konstitutionelle Beharrlichkeit bei der Wahrung der Rechte des Parlaments, hat etwas Bestechendes. Aber der Muth hat seine Zeit, und die Klugheit hat die ihre. Ob die Opposition in der kühleren Atmosphäre der Ferien nicht finden wird, daß jetzt die Zeit für die Klugheit da sei, wird der weitere Verlauf erweisen. . . .
Die „Kölnische Zeitung“ berichtet über die Auf⸗ fassung der englischen Presse: .
. Während der vielberufenen „Konfliktszeit“, welche gegen⸗ wärtig vos ihrem fünfundzwanzigjährigen Jubiläum nicht mehr weit entfernt ist, stand England mit dem ganzen Gewicht seiner öffentlichen Meinung auf Seiten der preußischen Volksvertretung. Die englische Presse aber hat seitdem gelernt, was unsere Opposition einzusehen sich noch sträubt. Der „Standard“ erklart offen heraus, daß der Reichstag auf dem besten Wege sei, durch seine Entscheidungen den Parla— mentarismus überhaupt in Verruf zu bringen. ... Selbst die radikale „Pall, Mall Gazette erklärt, es sei einfach unbegreiflich, wenn mau deutschen Männern wie Moltke und Bismarck das verweigere, was sie als unumgänglich nothwendig für die Sicherheit des Reichs erachten. . So kommen die englischen Blätter von den verschiedensten Ge— sichtspunkten aus mit uns zu dem Schlußergebniß, daß das unver— antwortliche Gebahren der verbitterten deutschen Oppositionsparteien geeignet ist, die Gefahr eines großen Krieges näher zu rücken.
Statistische Nachrichten.
Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesund heitsCLamts sind in der Zeit vom 5. bis 11. Dezember cr, von je 1000 Einwohnern, auf den Jahres durchschnitt berechnet, als gestorben gemeldet: in Berlin 24.6, in Breslau 27,4, in Königsberg 27,9, in Köln Il, 9, in Frankfurt a. M. 18,2, in Wiesbaden 17,8, in Hannover 17,9, in Kassel 21,1, in Magdeburg 22, 8, in Stettin 30,9, in Altona 31,5, in Straßburg 22,8, in Metz —, in München 345, in Nürnberg 26,3, in Augsburg 19.7, in Dresden 26,2, in Leipzig 20,8, in Stuttgart 16,4, in, Karlsruhe 16MM in Brgunschweig 25,0, in Hamhurg Zäh, in Wien 22,5, in Pest 34.7, in Prag 25.1, in Triest 304, in Krakau 26, s, in Basel 14,8, in Amsterdam 21,1, in, Brüssel 208, in Paris 24,7, in London 21,8, in Glasgow 26,9, in Liverpool 25,2, in Dublin 5. , in Edinburg 16,6, in Kopenhagen 20,7, in Stockholm 16.9, in Christiania 25,0, in St. Petersburg 23,9. in. Warschau 24,2, in Odessa 34,, in Rom 230, in Turin 199, in Venedig 29,0, in Alexandria 35, Ferner in der Zeit vom 14, bis 20. Dezember er.: in New-Jork 24,9, in Philadelphia 19,0, in Baltimore . Kalkutta 31, ), in Bombay 22.8, in Madras 32,6.
Die in der, Berichtswoche vorherrschende naßkalte Witterung, eine Folge des wiederholt und unvermittelt eintretenden Temperatur⸗ wechsels, übte keinen günstigen Einfluß auf die Sterblichkeit, und Gesundheitsverhältnisse aus. Es warden deshalb auch aus den meisten größeren Städten Europas, besonders den deutschen, höhere Sterb⸗ lichkeitsziffern mitgetheilt; nur die größeren Städte der nieder⸗ rheinischen Niederung, Köln, Düsseldorf. Barmen, Aachen sowie Hannover, Kassel, ferner ein großer Theil. südzeutscher Städte (Frankfurt a. M. Wiesbaden, Stuttgart, Mainz Mannheim, Karls⸗ ruhe, Darmstadt, Augsburg), von außerdeutschen Srlen Basel, Brüssel, Edinburg, Stockholm melden kleinere oder nur wenig gegen die Vorwoche veränderte Sterblichkeitsziffern. Eine außergewöhnlich hohe Sterblichkeit haben zur Zeit von den deutschen Städten jedoch nur Stettin, Hamburg, Altona, Bochum, Plauen und. München. — Insbesondere traten katarrhalische und akute Entzündungen der Athmungsorgane häufiger als Erkrankungs⸗ und Todesursachen auf. Auch Darinkatarrhe und Brechdurchfälle der Linder riefen mehrfach, wie in Berlin, Hamburg, Wien, Warschau u. A., eine größere Zahl von Todesfällen hervor. — Die Theilnahme des. Säuglingsalters an der Gesammtsterblichkeit war eine etwas gesteigerte. Von 10000 Lebenden starben aufs Jahr berechnet, in' Berlin 72, in München 121 Säuglinge. — Von den Infektionskrankheiten
zeigten Masern, Scharlach, Diphtherie, typhöse Fieber und Pocken ein etwas gesteigertes, Keuchhufsten, Kindbettfieber und rosenartige Entzündungen des Zellgewebes der Haut ein etwas vermindertes Vor⸗ kommen. — Sterhesälle an Ma fern waren in Berlin, Hamburg, Breslau, Bremen, Barmen, Elberfeld, Mülhausen i E., Paris, London, Liverpool und St. Petersburg, auch aus den Regierungs⸗ bezirken Aachen, Aurich, Königsberg. Marienwerder, Schleswig, Stettin sowie aus Wien werden viele NMasernerkrankungen mitgetheilt. — Das Scharlachfieber führte in Hamburg, München, Köln, Chemnitz, Pest, St. Petersburg, Warschau, Sdessa häufig zum Tode; in Hannover sank die Zahl der Sterbefälle auf 9 in der Berichtswoche. — Die Sterblichkelt an Diphtherie und Croup war in Berlin, Breslau, Dortmund, Hamburg, München, Leipzig, Königs⸗ berg, Frankfurt a. M., Danzig, Stuttgart, Nürnberg, Altona, Stet in, Chemnitz. Braunschweig, Wien, Pest, Paris, London, St. Petersburg, Odessa, Christianig eine größere oder doch die gleiche wie in der Vorwoche; in Dresden, Magdeburg, Kassel, Prag, Kopenhagen, Warschau hat die Zahl der Sterbefälle etwas abgenommen. Auch neue Erkrankungen waren in den meiften der genannten Orte, sowie im Regierungsbezirk Schleswig noch sehr zahlreich. — Sterbefälle an typhösen Fiebern waren in Hamburg, Altona, Paris, London, St. Petersburg, Warschau, Odessa im Vergleiche zur Vorwoche ge— steigert, namentlich war in Hamburg die Zahl der gemeldeten Neu— erkrankungen eine bedeutende. An Flecktyphus kam aus Amsterdam 1 Todesfall, aus dem Regierungsbezirk Marienwerder 4, aus St. Petersburg 3 Erkrankungen, an Rückfallsfieber nur 1 Erkrankung aus St. Petersburg zur Mittheilung. — Rosenartige Ent? zündungen des Zellgewebes der Haut haben in Berlin, Kopenhagen und London abgenommen. — Vereinzelte Todesfälle an Pocken kamen aus den: Regierungsbezirk Schleswig, sowie aus Prag, Warschau, Paris Lyon, Venedig zur Mittheilung; aus Wien 4, aus St. Peters⸗ burg 5, aus Rom 14, aus Pest 44. Erkrankungen aus Berlin 1, aus den Regierungsbezirken Königsberg und Schleswig je 3, aus Breslau 6, aus Wien 13, aus St. Petersburg 15, aus Pest 108. — Die Nachrichten über die Cholcra in Desterreich⸗Ungarn und Italien lauten günstig, die Seuche geht an allen Orten ihrem Erlöschen ent⸗ gegen.
Im. „Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volks— wirthschaft im Deutschen Reich“, herausgegeben von Gustav Schmnoller 19. Jahrgang, 2. Heft, 1886) sind eine Reihe interessanter Zahlen— bilder über die agrarischen Verhältnisse Frankreichs vorgeführt, welche durchweg den amtlichen Ergebniffen einer von 1879 bis 1884 in Frankreich veranstalteten staatlichen Agrikultur⸗Enquete entnommen sind. Danach ist die Vertheilung des französischen Grund und Bodens einschließlich des Waldes unter die einzelnen Besitzer= klassen folgende: Es enifallen auf
steuerpflichtige Parzellen Grundfläche Zahl Oo ha /o
den sehr kleinen Grundbesitz gon O. bis J. na,, Söͤss zz 61,2 2574 589 5,19 den kleinen Grundbesitz
, ,, 8 647 7141 5
J 19 0,17
den mittleren Grundbesitz von w 738 672 5,2 14 496 260 29, 37
den großen Grundbesitz von J 73 503 o,52 H O59 817 1025
den sehr großen Grundbesitz von 100 ha und mehr 49 243 0,34 12 355 782 265,02 zusammen . 14 077 . b T 109, 00
Man ersieht aus obiger Zusammenstellung die ungeheuerliche Zer⸗
stückelung des französischen Grundbesitzes: Frankreich ist ja das klassische Land des Parjellenbauern. Nicht weniger als 93, 92 osο der Parzellen des gesammten franzöfischen Bodens gehören dem sehr
kleinen und kleinen Grundbesitze mit etwa 16 Millionen Hektar oder
5,6 (ο der Grundfläche an, während der große und größte Grund—
besitz zwar nahezu diefelbe Grundfläche (5,27 υG), aber nur mit O,-86 „. der Parzellen inne hat.
Kunft, Wiffenschaft und Literatur.
Wegweiser zum Unfallversicherungs⸗ Gesetz für gewerbliche Unternehmer, insbesondere für Mitglieder der Berufs⸗ genossenschaften. Mit Formularen herausgegeben von H Grieben, Genossenschafts⸗Syndikus. Berlin 1886. Verlag von Franz Vahlen; Kartonnirt Preis 1416. — Dieser Wegweiser bieter eine nach dem Stoffe gruppirte Zusammenstellung der wichtigsten Bestimmungen des Unfall versicherungs-Gesetzes sowie eine gemeinverständliche Anleitung für die Erfüllung derselben und erleichtert die letztere durch Beifügung ausgefüllter Formulare zu Anmeldungen, Lohnnachweisungen ꝛ2c. und Muster⸗Scheinata zu Berufungen und Eingaben verschiedener Art.
— Anleitung des Referendars beim Eintritt in die preußische Gerichtspraxis. Von H. Bernhardi, Staats⸗ anwalt. (Berlin, 1887. Verlag von Franz Vahlen.) — Die vorltegende kleine Schrift bezweckt, den Referendaren den Eintritt in die gerichtliche Praxis zu erleichtern, indem sie die hauptsächlichsten derjenigen — theilweise rein formellen — Dinge zusgmmenstellt, deren Kenntniß die Referendare namentlich beim ersten Anfange zu vermissen pflegen, che ihnen mündliche Unterweisung und Uebung haben zu Hülfe kommen können. Wenn auch die beiden letzteren gewiß die beften Lehrmeister bleiben, so dürfte dennnoch die in dem vorliegenden Schriftchen vom Verfasfer versuchte Anleitung als Hülfsmittel beim Lernen und vielleicht auch beim Lehren willkommen sein. Zunächst giebt der Verfasser eine recht brauchbare und nützliche Anweisung für den Verkehr des Referendars mit dem Publi⸗ kum, belehrt sodann uber das Aktenlefen, d. h. Über die Kunst, sich in möglichst kurzer Zeit den Inhalt der Akten so anzueignen, daß man selbst ein klares Bild von der Sachlage erhält und in der Lage ist, einen Anderen durch mündlichen Vortrag völlig zu informiren; handelt hierauf von dem Geschäftsgang, von der Aufnahme der Proto⸗ kolle (der äußeren Form und dem Inhalt derselben), endlich von dem Entwerfen der Verfügungen (wo, was und wie zu verfügen sei) und schließt mit einigen ganz kurzen Andeutungen über die Abfassung von Urtheilen, sowie von vorbereitenden und Anklageschriften. Ein An hang enthält das Regulativ vom J. Mai 1885. betreffend die juristischen Prüfungen und die Vorbereitungen zum höheren Justizdienst.
— Dr. E. Fromm, welcher in Nr. 294 des Reichs⸗Anzeigers⸗“ eine Mittheilung Über eine in der Kölner Stadtbibliothek entdeckte neue Handschrift der „mit atio Ghristi“ veröffentlicht hat, die für die Entscheidung der Frage nach der Autorschaft dieses berühmten Andachtsbuchs von Bedeutung ist, hat im 2. Heft der Veröffent⸗ lichungen der Stadtbibliothek in Köln“ (Köln, du Mont⸗ Schauberg'sche Buchhandlung) die Ausgaben der 1mitatio Christi in der Kölner Stadtbibliothek bibliographisch be= arbeitet. Es sind davon nicht weniger als 496, vom Jahre 1470 oder 1472 an beginnend und in 22 verschiedenen Sprachen verfaßt. 415. dieser Schriften verdankt die Stadt Köln einem Ver⸗ mächtniß des im Jahre 1848 verstorbenen Frhrn. Ludwig von Büllingen. Der Reichthum dieser Sammlung wird nicht über- raschen, wenn man aus der Einleitung (der Bibliographie ersieht, daß von 1433 bis 1780 nach Desbillon's Berechnung 2060 Ausgaben und Uebersetzungen verlegt worden sind, und daß man die Gesammtzahl der bis heut erschienenen auf mindestens 3000 schätzt; allein an französischen Ausgaben sind gegen 1009 vor⸗ handen. Seit 1864 ist der Jmitatio durch den Jesuiten Augustin in Backer auch eine besondere Bibliographie gewidmet; sein Essai biblio- graphique sur le livre de Imitatione Christi weist in dem Autoren⸗ register nicht weniger als 33) Nummern auf. Aber seine mühsame und gelehrte Arbeit läßt bibliographische Genauigkeit vermissen, und schon aus diesem Grunde ist die Herausgabe der vorliegenden Biblio= graphie mit Dank anzuerkennen, zumal die Kölnen Sammlung eine Reihe seltener und seltenster Drucke in sich birgt. Die Ueber⸗ sicht giebt die vollständigen Titel authentisch und in der Schriftgattung des Driginals wieder und orientirt über den Inhalt der einzelnen Ausgaben. Sie zerfällt in zwei Abtheilungen, von
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