oder der sonstigen Veranstaltung eines Bundesstaates zur Versorgung der Hinterbliebenen von Beamten beizutreten. P 1.
Diejenigen nach den Bestim mungen dieses Gesetzes zur Entrichtung von Wittwen· und Waisengeldbeiträgen Verpflichteten, welche Mit- glieder einer der im 8. 25 bezeichneten Landesanstalten und derse ben nicht erst nach der Verkündung dieses Gesetzes beigetreten sind, bleiben, wenn sie binnen drei Monaten nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes durch eine schriftliche Erklärung für ihre etwaigen künftigen Hinter⸗ bliebenen auf das in den S§. 8 ff. bestimmte Wittwen⸗ und Waisen⸗ geld verzichten von Entrichtung der im 5. 4 bestimmten Wittwen⸗ und Waisengeldbeiträge kefreit. Andernfalls sind sie berechtigt, aus der Landesanstalt auszuscheiden.
§. 27.
Diejenigen nach den Bestimmungen dieses Gesetzes zur Entrich— tung von Wittwen und Waisengeldbeiträgen Verpflichteten, welche vor der Verkündung dieses: Gesetzes auf ihren Todesfall ihren Ehe⸗ frauen oder Kindern eine Leibrente oder ein Kapital, oder ihren gesetz⸗ lichen Erben ein Kapital bei einer Prixatversicherungsgesellschaft. oder bei der Lebensversicherungsanstalt für die Armee und Marine versichert haben, können, falls diese Versicherung zur Zeit des Inkrafttretens dieses Gesetzes noch besteht und wenn sie binnen drei Monaten nach diesem Zeitpunkte durch eine schriftliche Erklärung für ihre etwaigen künftigen FDinterbliebenen auf das in den 88. 8 ff bestimmte Wittwen⸗ und Waisengeld verzichten, durch die oberste Militãrvorwaltungs behörde des Kontingents beziehungsweise den Chef der Kaiserlichen Admi⸗ ralität von Entrichtung der Wittwen- und Waisengeldbeiträge befreit werden. . ö
Die näheren Voraussetzungen, unter denen eine solche Befreiung zulässig, sowie die Bedingungen, von welchen dieselbe abhängig zu
1 machen ist, bestimmt der Reichskanzler.
3 é
S. 28.
Die in den §§. 26 und 27 bestimmte dreimonatliche Frist kann für einzelne Offiziere, Aerzte und Beamte der Kaiserlichen Marine durch den Reichskanzler angemessen verlängert werden.
§. 29. Neue Mitglieder dürfen in die Militär-Wittwenkassen nicht mehr fgenommen werden. 3 gew Erhöhung der bei diesen Kassen von solcher Mitgliedern versicherten Pensionen, welche Wittwen- und Waisengeldbeiträge auf Grund dieses Gesetzes zu entrichten haben, ist unzulässig.
Ist nach den für eine Landesanftalt geltenden Normen die Höhe der Beitragspflicht, sowie der Wittwen- und Waisenpensionen von Dienstzeit, Dienstrang oder Diensteinkommen abhängig, so werden, wenn nicht nach Maßgabe des §. 26 der Verpflichtete auf das Wittwen⸗ und Waisengeld verzichtet hat, für die fernere Beitragspflicht zur Landeggnstalt und Berechnung der von dieser zu leistenden Wittwen— und Waisenpensionen Dienstzeit, Dienstrang und Diensteinkommen nur insoweit in Ansatz gebracht, als sie bei dem Inkrafttreten des gegenwärtigen Gesetzes erreicht waren.
8. 86.
Ueber Vermögensbestände der Militär⸗-Wittwenkassen, welche sich nach Erfüllung der ihnen obliegenden Verpflichtungen ergeben, wird durch den Reichshaushalts⸗-Etat Bestimmung getroffen, sofern und soweit nicht, Ansprüche einzelner Bundesstaalen oder wohlerworbene Rechte Dritter dem entgegenstehen. Dasselbe findet statt hinsichtlich der Ueberschüsse solcher Kassen, welche sich vor Aufhe bung derselben ergeben.
8 51.
1) Unter den in den Ruhestand versetzten Offizieren und Aerz ten sind im Sinne dieses Gesetzes nicht nur die mit Pension verab— schiedeten, sondern auch die mit Pension zur Disposition gestellten Offiziere und Aerzte zu verstehen. kö
2) Auf die mit Pension verabschiedeten oder zur Disposition ge⸗ stellten Offiziere und Aerzte, sowie auf die pensionirten Beamten finden im Falle ihrer Wiederanftellung im aktiven Dienst, wenn die— selbe nicht nur auf bestimmte Zeit oder für die Dauer des mobilen Verhältnisses erfolgt ist, die für aktive Offiziere, Aerzte und Beamte gegebenen Bestimmungen Anwendung.
8,
Die Bestimmungen dieses Gesetzes finden auf die Ingenieure des Soldatenstandes der Kaiserlichen Marine gleichfalls Anwendung. 8 . u ß z , , T
Sie finden ferner hinsichtlich des Reichsheeres auf die Zeug ⸗Feld⸗ webel, Zeug-Sergeanten, Wall meister und Registratoren bei den General⸗ kommandos, hinsichtlich der Kaiserlichen Marine auf die Deckoffiziere, Zeug-Feldwebel und Zeug⸗-Obermaate Anwendung.
5. 36.
Ueber die auf Grund dieses Gesetzes erhobenen Rechtsansprüche auf Wittwen⸗ und Waisengeld findet der Rechtsweg und zwar, soweit nicht die Bestimmungen der §§. 149 ff. des Reichsbeamtengesetzes vom 31. März 1873 Platz greifen, mit denselben Maßgaben statt, welche für die gerichtliche Geltendmachung von Pensionsansprüchen des beitragspflichtigen Ehemannes oder Vaters vorgeschrieben sind.
8 1
Vorstehende Bestimmungen kommen in Bayern nach Maßgabe des Bündnißvertrages vom 25. November 1876 Bundes⸗Gesetzbl. 1871 S. 9) zur Anwendung.
Insoweit in Bayern für einzelne Beamtenkategorien besondere von den reichsgesetzlichen Bestimmungen abweichende Pensionsnormen bestehen, bleibt landesrechtlicher Bestimmung vorbehalten, auch für diese Kategorien eine Bemessung des Wittwen⸗ und Waisengeldes nach Maßgabe des den Grundsätzen des Neichsbeamtengesetzes ent⸗ sprechenden Pensionsbetrages anzuordnen.
8.
. Gesez tritt mit dem Kraft. Begründung.
Nachdem die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der Reichs- beamten der Civilverwaltung durch das Gesetz vom 20. April 1881
(Reichs-Gesetzbl. S. S5) geregelt worden, ist allseitig die Nothwendig⸗ keit anerkannt worden, im Wege der Gesetzgebung auch eine gleiche Regelung in Betreff der Wittwen und Wassen der Angehörigen des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine eintreten zu lassen.
sher in dieser Richtung vorgelegten Gesetzentwürfe sind
daran gescheitert, daß die Militär-, sowie Marineverwaltung prinzipiell daran festhalten zu müssen glaubten, daß die niederen Offizierchargen vom Hauptmann zweiter Gehalteklasse abwärts bei der Beschränktheit ihres Diensteinkommens und der Verpflichtung, zur Erlangung des Heirathskonsenses einen Vermögensnachweis zu führen, füglich nicht mit einem Abzuge von drei Prozent jenes Diensteinkommens belastet werden können, so lange sie sich nicht verheirathet haben.
In dem vorliegenden Gesetzentwurf ist diefer prinzipielle Stand⸗ punkt im Interesse des Zustandekommens des Gesetzes verlassen und dagegen nur eine Uebergangsbestimmung aufgenommen worden, durch welche lediglich den thatsaͤchlichen Verhältnissen Rechnung getragen
und welche weiter unten näher erörtert wird. §5§. 1 und 32.
Das System des im Entwurf vorliegenden Gesetzes bedingt eine Beschränkung der Wirksamkeit desfelben auf solche Funktionäre, welche berufsmäßig dem Dienst im Reichsheere oder in) der Kaiserlichen Marine sich gewidmet haben und in Folge dessen in einem dauernden, regelmäßig erst durch Dienstunfähigkeit oder Tod seine Endschaft er⸗ reichenden Dienstverhältniß zum Reichsheere oder zur Kaiserlichen Marine stehen. Es waren daher einerseits sämmtliche etatsmäßigen Offiziere, Aerzte im Offizierrange und Beamte für beitragspflichtig zu erklären, andererseits die dem Heere oder der Marine nicht berufs⸗ mäßig und ständig, sondern nur vorübergehend angehörigen Personen von der Beitragspflicht auszuschließen.
richten haben, mußte auch d
Indem daher der Entwurf insbesondere die Offiziere des Be— r ei sicherten Wittwenpe
urlaubtenstandes und — mit den weiter unten zu erwãhnenden Aus⸗ gahmen — die zur Klasse der Unteroffiziere und Gemeinen gehörigen Personen des Soldatenstandes unberücksichtigt zu lassen hatte, mußten dagegen die Ingenieure des Soldatenstandes (Maschinen⸗Ingieure sowie die Deckoffiüliere der Kaiserlichen welche hinsichtlich ihrer Pensionsansprüche den Offizieren gleichstehen (§§. 48 und 49 des Militärpensionsgese auch bezüglich des Anspruchs auf Versorgung der; gestellt werden. . . Aus der Klasse der Unteroffiziere berücksichtigt der Entwurf ferner die zum Zeug und Festungspersonal webel, Zeug⸗Sergeanten, Registratoren bei den General-⸗Kommandos, nicht, wie die Unteroffiziere im Allgemeinen, zwölften Dienstjahres aus dem Militärdienst demselben bis zur Dienstunfähigkeit zu v Obliegenheiten denjenigen von Beamt maßgeblich des 8 91 des Militärpensi nach den für die Reichsbeamten bestek Auch kommt in Betracht, der Militär ⸗Wittwenkasse beizutreten. durch die Bestimmung des §. 29 Abs. 1 würden sie hinsichtlich der Betheiligung des Reichs an der ftig ungünstiger gestellt sein, als gegenw g. wer setzentwurfs ausgeschlossen
Literarische Neuigkeiten und periodische Schriften.
Estados Unidos Mexicanos. Secretari Informes ) Documentos . terior Y Exterigr, agrienltura, mi es de Octobre 1886. Mexico somento, calle de San Audrè
Bibliothek Bernhard Endrul auarischen Bücherlager Antiquariat in Pov sen (Preußen). e oörterbücher. = II. kes 18. Jahrhunderts bis zur Größtentheils aus dem Nachlasse Archivars Dr. Bernh Endrulat zu
Deutsche Kolonialzeitung. Sr erlin. (Verlag des 24. Heft (15. Dezember). ʒweigperein Curitvba. — urg i. E, Vorträge des H J. Vortrag des Hrn. Missions. Superintenden rundreisen der Herren Dr. und Andreas Küntzel. letzten Vorstandssitzung. ] bayerische Vereinstag des Deutsch 8. Januar 1887. Auskunftsbureau des Deutscher
eutsche Industrie. Paraguay. — ie — 52) Praktische Winke : Kolonialpolitische Einführung Kamerun. — Deutsch-Ostafrika. — Bismarck⸗Archipel. Der Aufstand in Mosambik. —
Deutsche Bücher Sprechsaal. — Der Werth
auf die Magenbewegungen. — Schu⸗ Piliganin. — Heckel⸗Schlagdenhauffen,
Belladonnablãtter. — Paschkis Wagner, Haut⸗ rischem Wege. — Sehrwald, Coates, Herzerweiterung bei Magenkrankheiten. — Baumgarten, Berliner medizinische Gesellschaft: Wirkung von Heil⸗ Gesellschaft Epitheliom der Wange. Geheimmittel⸗Unwesen. = Ve Bibliographisches. — Landwirthschaftliche
Ne. 1041.
Schütz, Wirkung von Arzneien rinow, Berberin. — Adrian, Bonduosamen.
Büchertisch. — der Deutschen Neu hinzugetretene Mit⸗ nialgesellschaft Dr. Karl Jühlke. ltsverzeichniß zum
nto.— Seccion 4a. mercio In- as. Nümero 16. a Secretarla de
Bureau des D
relativos j Kolonialʒeitun⸗
in ria è industri Oficina tip. de] s nümero 15.
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subkutane Eiseninjektionen. — durch Chloroform auf katapho Injektion in die Trachea. — Krankheiten. — bakteriologischer Jahresb Liebreich, chem.
g als Publikationsorgan. rungen zwischen der von Lilienthal. — Jahrgang. — Titel und Inha
. ̃ 5 151 9 1 Torpeder Ingenieure), für ih est: istija fen e Tn — Register zum 1I III. Jahrgang. Mona tschrift fü 2. Heft. Organ des Preußischen Beamfenv Direktor im Reichsam r. Weiß Nachf. ¶ ß des alten und
sorgung von at. Katalo
1. — 3 Nr. 96 des anti⸗ Tolowiez,
elikten gleich⸗ von Joseph ö und 10 bezeichnete Wittwe r Deu tsche Beamte.
und Pflichten aus einer
19 Jahrgang. 1886. at Sr. Majestät des DVerausgegeben von n. Grünberg in derström). 1886. — neuen Jahres. n der Direktion des ingen für Bezirks- und — II. Rechts verhältnisse Erkenntnisse. Beamtenthums: von Norwill. e Beamtentöchter. — Un⸗ n Grundsätzen regelt zusta⸗Stiftung. — tichnung der außeretals— Für Kassen— im Königreich chen Gymnasien. ungs· Decharge und Aufsätze Deutsche Reich. neuen Theaters
1 Räumen bei
Vorgänge in kleiner Hyperrinencephalie. Farabeuf⸗Piechaud, heliom der Zunge. — Briefkasten. — Umschlag. Deutsche
Wilhelmstr. 32) Stand der Zuckersteuer und d auf Sombart's Ausführungen. den Anspruch, den die verschie Von Dr. W. Strecker⸗Götting Abbildung) — J. Kongreß
der Uckermark ter Mentzel und v. Le Oülfs⸗ und Schreibkalender. blicksbilder
e Literatur⸗ atur von der Mitte
und Uebersetzungen. — enen Königlichen Staats—⸗
Deutsche Liter Begenwart, des verstorb
gehörigen Personen (3Zeug⸗-Feld⸗= Dienstranges Zeug⸗Obermaate, Wallmeister), weil diese Funktionäre nach Vollendung des zu scheiden, s ĩ erbleiben pflegen, und, da ihre Wesentlichen gleichen, onsgesetzes ihre Pensionirung jenden Bestimmungen beanspruchen daß sie zur Zeit berechtigt sind, ihnen diese Berechtigung
Bosse, Kaiferl. amischtea.— Zum Schlu J. Angelegenheiten der Freußischen B Ortsvereine des der Beamten: A handlungen memgriam! — K Die König Wilheln getreue Kassenb Gehaltsanspruch 2c. kasse für deutsche maßigen Beamten zc. Nendanten.
Beginn des Vekanntmachunge ᷣ — Neue Satz preußischen Beamtenvereins. Gesetzgebung, Verordnungen und Nachrichten üb
(Berlin 8W., Herr Sombart über den ie Amwort des Herrn Prof. Maercker Aeltere Ansichten über nen Pflanzen an den Boden machen. — Die pommersche Gans. llyroduzenten in Pocnỹmern, Meck⸗ Dezember er. ngerke's verbesserter landwirthschaftlicher — Deutscher Frauenkalender. — ar Anschütz in Polnisch⸗Liffa —
Nach 5. 38 stimmungen desselben im F Stellung zur Disposition ebenso Anw dung mit Pension.
Pension verabschied Disposition nicht bedürfen.
8 es Militꝗ ons 64 des Militärpensiont Deutschen Kolonial⸗
nnialvereins, B Deuftsche K Deutscher Kol
gesetzes finden die 2 Pension bei der ei der Verahsc
Deutschen Kolonial — Inhalt: veigvereine Frankfur
n. O. Soraux.
endung, wie b eamtenvereins
Daß auch der vorliegende Ge s ffiz und Aerzte den gestellten gleichstellt, wird einer
onial verein. t a. M. und Straß— Abtheilung Berlin ten Merensky. — n varz, Dr. Haacke, Mittheilung in Be Bereinstag.
zu München, am
— Feuilleton.
ten über Fragen des arl Friedrich Fellmann, u Stiftung für erwachsen — Nach welche Die Wilhel Rechtsanwälte. — Amts h
weiteren B Bernhard Sch;
Frgänzende lenburg und
Wenn ein auf Grund der Bestim mungen irfs nicht beitrag ienststellun
Ziffer 4 und 5 Pensionär in eine zur P und gleichzeitig die aus 5.4 Abfatz 3 des den Voraussetzungen der Beitragspflicht diesem Zeitpunkt
en Kolonialvereins — Mittheilungen
48) Korea und rgentinien. — 50) A Klassen in Argentinien. nach den Vereinigten geographische Er⸗— Reichs münzordnung in elmsland un
Versorgung
Vel ension berechtigend ärtig, wenn
5) * 3 5X D Von Dr. R. Handel und
ihrer Relikten kün
sie von der Wirksamkeit des vorliegenden Ge an T ngistrte 1 fsef
Kandidaten des höheren S Frequenz der meckle es juristischen aus dem vorigen allgemeinen Ir
Kolonialvereins. 19) Maschinenmarkt in A e der arbeitenden für Auswan
Berlin C., Neue Friedrich⸗ Inhalt: Miethsverträge. t der Gerichtskassen 2c. — Ver⸗ Befugniß der n der Rechts⸗ Vermischtes.
und Waisengeldbeit rage ie Schreibstube. Schmid demnächst mit Hinterlassung dein . jeten Kindern unter 18 Jahren, aisengeld auch dann 9 die während des Ruhestandes vor dessen Reaktivirung geschlossen ist. Reaktivirung würden ohne eine entgegenstehende
nburg⸗schwerinf Studiums. — Gine Rechn III. Abhandlungen . ches Werk über Eröffnung des prächtigen Weihnachtsanekdote. — Deutsche ikas ꝛc. — V. Sprechsaal. = : A. für Geistliche, B. . für Lehrer. — Inserate. Zeitung. (Ve Inhalt: L. Lewin Lichtreize. — Magenverdauung. — Dobbe Rossolymo, enti, Gallenabsonderung wa anismus der Lungengangrän. = ayet⸗Artigalas⸗Ferré, Rothfä
51) Die Lage (Fortsetzung.) — Zurückbehaltungsrech ung von Stempelmaterial izeibeamten zur Sistirung. Fortsetz ung.) Büchertisch. — Auf
Gesundheit, (Verlag von G. L.
oder von unverheir Hinterbliebenen Wittwen⸗ und V sie aus einer Ehe stammen,
o wird diesen
;. Jahrhundert. ebühren, wenn z
estimmung entspricht ilts: Ein französis
hier aufgenommene — ). April 1881.
dem zweiten Absatz des 5. 1 des Gesetzes vom: pril vorliegenden Entwurf auf Beamte beschränkt worden, s oder Militärärzten nicht zu⸗
Zu Ziffer]. durch die Notare. Die Stenographie i Vereinsnachrichten. n; ö hwieriges Räthsel. — Weischrift für öffentliche Daube u. Co. in Frankfur Einflüsse verfrühter — Uebersichten:
ist auch im intwurf weil ihre Voraussetzung bei Offizieren treffen kann.
Vom Kaiser⸗Wilh aus drücsi en Besitzergreifung von Pensionär nur mobilen Verhãältn des Entwurfz
Entdeckung Amer Beilage: Vakanz waltungsbeamte, sche Medizinal⸗ M , h — Herget
VI. Bücherschau. —
6 K, . d ur Justiz⸗ und Ver—
und private Hygieine. 1 aa Geburt auf das Leben, von Heizung und Lüftung der t. 66 — Erziehung R (Schluß) — Gehirn- und Zur Feuerbestattung, — mit dem Gift der Phosp itliche Verbesserungen tzen der Gesundheitslehre.
Verschiedenes. —
katholischen n Komoꝛren. Marine -Geistlichen findet im Cölibat ihren Grund und früher gefaßten Beschlüssen.
für die Dauer tion ins Innere A angestellt wird. che nur vorübergehe e Anwartschaft ihr ündet werden soll.
bestimmte Zeit, oder im aktiven Dienst wi bestimmt daher, daß durch eine sol der Pensionäre ihre Beitrags f Wittwen- und Waisengeld nicht begr
entspricht der . mordung eines Oesterreichers Förderung deutscher ss — 3 Die Naturvölk — Dr. Paul Tschackert, ron Dr. Th. Arndt. — Heinrich zon Karl Scholl. — raphische Charakterbilder“.
— Redaktionelle Korrespondenz.
Marg; 1 Verein zur ag von Eugen Grosser Strukturformeln neuerer
Ausathmung der
Professor C.
Süd⸗Afrika. — mile T „onne, von Emile Trelat
* . 44 er?. Besprochen
„Vortheile und Gefahren
in Berlin.) Antifebrilia. Kohlensäure. — es Pylorus. — Rückenmark. — z Bonome, Mikroorg geschwülste. — L
pflicht und di 1. Pr. Th. Arndt. Besprochen Lande der Sonne“. st⸗Asiatische Lloyd ꝛc.“ tsch⸗Amerika⸗ Ein Kolonisations
Rückenmarks⸗ Besprechungen horzündhölzchen. neuer Wohnun⸗ — Feuilleton: Briefkasten
Wegen der Begründung eiten Absatzes dieses Paragraphen wird auf die Erläuterungen zu 5. 14
Der dritte Absatz enthält die bereits oben angedeutete Ue gangabestimmung.
Das Diensteinkommen derjenigen Kategorien von O welchen nach den bestehenden Vorschriften die Er— zur Eheschließung nur nach dem Nachwefsfe eines bestimmten oder Vermögens ertheilt werden darf, , mne uirung einer solchen Beschränkung ihrer Heiraths— worden, nur eben hinreichend, die Mittel zum
chriften: Custer, Fort (Schluß.) — Schmöol gen nach den Grun Vorrathsraum *. —
zestehen Beamtenkategorien Civi früherer Ernennung und Audit den Neichsgrundsätzen, f assungsurkunde bemessen sind. betrag nicht woh war landesrech
In Bayern Militärverwaltung Pensionen nicht nach lage zur bayerischen Ver dieser Kategorien, für welche der Pensions der Reliktenversorgung dienen kann, vorzubehalten, durch anderweite Festsetzung des zu Grunde zu legenden P ätzen übereinstimmende
. 9 Fiebers. — fizieren, Aerzten . h Johne, Infektions⸗ und Beamten, . rbung der Stockfische. — x D- , , ,. ö
t ; ö
e ee ö ö
briefe und Untersuchungs— ckungen, Aufgebete, Vorladunger erpachtungen, Verdingungen .
von öffentlichen Papieren.
Aktien⸗Gesellsch.
Privateinkommens
schon durch Stat 3. Berufs⸗Genossenschaften.
I. Wochen⸗Au
Mersf gt ns n. 2 Ver schiedene
stlicher Bestimmunz ö der Bemessung dez ensionsbetrages f jandlung Vorkehrun—
deuts chen QDatt 9r , 6 deutschen Zettelbanker . Bekanntmachungen.
den Reichart zerloosung, Zinszahlun
persönlichen . Kommandit-Gesellschaften auf
hiernach unzulässig, diese Besoldungen generell noch um? stehenden Funktionäre damit das Vorhandenfein bestimmter Privat Dagegen wird diese der Bil nothwendig sein, wenn eine Aufbesserung züglichen Funktionären be der Gehälter erfolgt sein wird.
Ein Verzeichniß derjenigen unter die V Gesetzentwurfs fallenden Klassen von M Bestimmung des dritten Ab Anlage A beigefügt.
sich nicht verheirathet und G. Familien⸗fachrichten. In der Börsen-Beilage. einkünfte dargethan haben. Rücksicht nicht me des gegenwärtig von den be— zogenen Diensteinkommens durch Erhö
so lange die in Re
Bei unentschuldigtem Ausb auf Grund der nach §. 472 der von dem Königlichen
rledigung. 1883 hinter den Bieber, am 18. orf geboren, wegen gen Gefängnißstrafe in den rep. erlassene Steckbrief hiermit zurückgenommen. Berlin, den 14. Dezember Staatsanwaltschaft Königlichen Landgerichte J.
Steckbriefs⸗ E Der, diesseits untern 2. ommis Johann Wilhelm zu Hilden bei Düsseld
* . 53 24 8 1) Steckbriefe . 2 ö? (. — 2 und Untersuchunns⸗ Sachen Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Schattko w sky, zuletzt in Krossen
es vorliegenden Gesetzentwurft Littwen⸗ und Waisengel Königlich preußischen Kriegz— agung (Ziffer Vohne überweisenden entsprechenden Au
zer Jahresbetrag der auf Grund rrungszustande zu za in der als Anlage B beigefügten, im Ministerium aufgestellten Veranschl der an Bayern zu 26 266. . oder 11,882 ου der beitra rtegelder und Pensione
leiben wird derselbe zu Oberlutter ne Strafprozeßordnung . ezirks⸗K»om mando ausgestellten Erklärung verurtheilt
hör zum Zwecke durch. Beschluß vom 10. d ie Eintragung s Grundbuche am nämlich zur Zwangsverst den 25. März 1887, vor Herzoglichem welchem die Hypot zu überreichen haben Königslutter, den 15. Dezembe Herzogliches Amtsgericht. Brinckmeier.
ligkeit entsprechende
RonbrnsRhv. M erücksichtigun dandwehr 3 osgabequote auf gspflichtigen Diensteinkommen, n geschätzt worden.
ichs wird vorläufig e
. en Tage erfolgt i Schuhmacher Paul eigerung auf
irksamkeit des vorliegen geboren zu Guben
auf welche die satzes des §. 4 Anwendung findet, ift als
Dezember 1886. Thörl, Aktuar, er des Königlichen Amtsgerichts.
wird Uslar, den 16.
Gerichtsschreib
„Morgens 10 Uhr, intsgerichte hieselbst ang zekgläubiger die Hypoth
ilitärpersonen, , . die Untersuchungsh wegen rückfälligen und wenn demnächst auch die im Gesetzentwurfs bezeic zur Beitragsleistung herangezo ihres gegenwärtigen? s nahme von JJ zusammen also eine Einnahme von .. . an Jahresbeiträgen der Funktionäre gegenüberstehe deren Gegenrechnung die künftige 6393056 M sich beziffert. künftigen Bedarf an Wittw auf das Reichsheer . auf die Kaiserliche Marine Rechnet man hierzu die an Bahern unter Summe von 8803 467 M. nach Kopfstärke des Heeres zu überweisende
4 Absatz ? zon Funktionären zen werden, nach Maßgabe iensteinkommens eine weitere Ein
verhaften und
NMilitärpensionsgesetzes erwähnten the en abzuliefern.
Die in den §S§. 13 und 72 des N Pensionserhöhungen (Verstümmelung liche Zulagen dar, welche den schädigten Funktionären als schädigung herbeige fähigkeit gewährt werden. Wittwen⸗ und Waisengeldes außer Ansatz zu lassen weitere Konsequenz sich ergiebt, daß sie, wie 5. 4 A wurfs vorsieht, auch bei Berechnung der Wittwen- u beiträge unberücksichtigt bleiben mü
Durch die in den §5. s erwähnten Pensionserhöhungen (Pe fängern eine Entschaͤdigung dafür geboten, daß sie Umstände einer Seereise dienst— es unter gewöhnlichen Verhält— in die Unmöglichkeit versetzt ihres Dienstverhältnisses den
Der Schuhmacher K August 1863 zu Seifersl Schl., zuletzt wohnhaft jetzt in unbekannter er in Amerika,
hneten Kategorien Il Gus— hneten Kategorien arl Gustav Nerger, geboren
8 Justiz⸗Gefängniß zu Gu Kreis Hirsch⸗
Aktenzeichen J. 1730/86. Guben, den 18. D
RVulagen) stellen sich als persön— im Dienst schwer und unheilbar be— Ersatz für die durch eine solche Be— führte Verminderung oder Aufhebung der Eriwerbz.
der Strafs und Kluge hier, so aus Schmiedeberg Vormittags 19 Uhr, vor ier, Logenstraße Nr. 6, anstehenden Hauptverk zernommen werden.
2c. Kroll wird zu d er gesetzlichen Str Haft und der Kostentr irt 9. Oder, den 20. Königliche Staatsanwaltschaft.
gegen die Arbeiter Schmidt ll. der Schiffsknecht Ernst Kroll Dezember der hiesigen Zimmer Nr. 42, andlungstermine
ezember 1886.
Der Königl. Erste Staatsanwalt. Beschreibung: Haare hellblond, St bart, Augenbrauen blond, A Mund gewöhnlich, Sprache deutsch. blauseidenes grau. und weißgestreiftes Hemde.
Abwesenheit,
zahrscheinlich ab wird beschuldigt, als Wehrpflichtiger in
n Dienst de
h solemnisirten Kaufkontrakts vom Is. verkaufte der P zu Ruhwarden ͤ legene, unter Artikel Nr!
Eangwarden
ziffer 3), nat e, ⸗ ch Ziffer 3). mit art blonder Schnurr⸗ Leistung der Reichskasse auf jährlich 9526 266 geschätzten
und Waisengeld entfallen
ö. 70 18 die in, woraus die der Absicht, sich dem Ein— s stehenden Heeres oder der u entziehen, ohne Erlaubniß d nach erreichtem militärpflich— zerhalb des Bundesgebiets auf⸗
fedderwarden Mutterrolle Grundbesitzung:
Gesichtsfarbe Kleidung: graues Stoff—
les Stoff aufgeführte rothe Plüschschuhe,
iesem Termine bei Vermeidung von 3990 „M, eventl. 65 Wochen agung hiermit geladen /
gebiet verla tigen Alter sich auf gehalten zu haben. gegen §. 140 Abs. 1 Nr.] Derselbe wird auf
März 1887, vor die Strafkammer bei gerichte zu Sondersh
Militärpensions⸗ isionszulagen) wird da— — F fq 65159 Sw. n,. gegen den Empfäng w 314/312 Marschland 2 36 8 8 Bes ond Dezember 1886. 315 212 86 . durch den Krieg oder die besonderen i513 Haus hof. unfähig geworden und früher, nissen der Fall gewesen sein
Fortsetzung
Steckbrief Str.⸗G.⸗B. schterlichen Haftbefehl (Fabrikarbeiter) Floß, bayrischen Amts
grundelegung
auf Grund rich ls ergeht gegen den Vormittags 8 Uhr, . dem Fürstlichen Amts— ausen zur Hauptverhandlung ge
Quote von 316-212 Marschland so ergiebt sich ein E 3771212 G Waisengeld von jährlich
welchem die Beiträg
wegen Unter⸗ Gewerkvereins
ammtbedarf an Wittwen⸗mnd Neustadt a. W. ,, Der Arbeiter Fran
Arheit Agatowmski, zuletzt in Leim— bach aufhältlig
Juli 1861 zr eschuldigt, als Ersatz⸗ Ssgewandert zu sein, ohne von vanderung der Militärbehörde von Uebertretung gegen §. 36 erselbe wird auf Anord Amtsgerichts hierselbst auf Vormittags 9 Uhr, vor das zöffengericht zu Mansfeld
106989104 ; ; h, geboren am 11. 1,55 kipiee, Kreis Schivetz, wird db reservist erster Klasse au
Erwägungen Funktionäre als Einnahme Arbeiter Hermann van Seuveln zu Klein—⸗
Funktionären
Bei unentschuldigtem Ausbleiben uf Grund der nach 5. 472 der Königlichen irschberg über die hatsachen ausgestell Erfurt, den 14.
Jichti ift geb
oren den 17. September 1846, l, S0em groß, s
von schlanker Statur, mit zollbart, trägt einen gut dunkelm Grund und gelber steifen Filzhut, neue enem Griff.
zerhöhungen zuzubilli
mn — raf⸗Prozeß-OrBnin . raf⸗Prozeß⸗Ordnung P
kreis ⸗Ersatzkommission zu Grunde liegenden Erklärung verurtheilt werden. Dezember 1886.
Königliche Staatsanwaltschaft. / ⸗
2) Zmangswollstr Aufge bote,
Vorbesitzerin der G
orbes Grundbesitzung war die Ehefrau des Hinrich Anton H
Zweitens der Entwurf eines Gesetzes, betreffend den ie C Verkehr mit Kunstbutter. ermann Meyer zu Großfedder⸗ Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, Köni von Preußen ꝛe.
im Namen raths und des Rei
erhaltenen Anzug der bevorstehenden Aust Tupfen, schwarjen Anzeige erstattet zu ha Strafgesetzbuchs. Königlichen März 1887, nigliche Schöff handlung geladen.
zei unentschuldigtem auf Grund der nach 5. von dem Königlichen Bezirks komm ausgestellten Erklärung verurthe Mansfeld, den 4.
Schermer,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
derjenigen Hinterbliebenen 95 und 96 des Militär— igungen) angewiesen sind, berbeigeführte Invalidität oder Vaters doppelt zu Gute kommen bei Bemessung des ihnen gebührenden Wittwen— und eigentlichen
Ausnahme war nur bezüglich statuiren, welchen die in den §8§. 41, pensionsgesetzes erwähnten Beihüͤlfen (Bewill weil solchen Relikten die durch den Krieg 2c. des verstorbenen Ehemannes würde, wenn Waisengeldes neben der von dem Verstorbenen erdienten Pension noch die Pensionserhöhung anzurechnen wäre.
Zugstiefel, dunkelbraunen Stock Nr. ö. In Schramberg hat derselbe nung de Arbeiteragitators
. Berechtigte aufge⸗ hekarischen Forderungen an Kapital, en und ihre sonstigen dinglichen An' dere auch Eigenthums-, fideikommissarische Rete tuten, bei Strafe des Anspruchs in dem auf den 19. Februar k
abetermine
Reichs, nach erfolgter Zustimmung deß stages, was folgt: zur Haupt—
inlieferung hat zu geschehen in das ̃ Reallasten und rndorf, bei Festnahme außer—
das nächste württemb. Amts—
eckungen, n. 8Sgl.
lusbleiben wird derselb 172 der Strafproze nando zu Halle a. S ilt werden.
Verkaufsstellen l er Marktstände, in welchen Kunstbutter gewerbsmäßig verkauft oder eilgehalten wird, müssen an in die Augen liche, nicht verwischbare Inschrift: ,
J 8 . räume und Vorladung;
Württembergs an illender Stelle die deut=
Verkauf von Kunstbutter“ tragen. amngesetzten
ö . Rottweil, den 16. D mündlich zum Protokoll
ezem ber 1836. K. Staatsanwaltschaft.
Gröber, St. «I.
Zum öffentlich meistbietenden Zwecke der zu der Konkursmasse Reincke in Neustrelitz gehöri Georgstraße sub Nr ist der Verkaufster
Sonnabend, den 5. März Vormittags 11 Uhr
und der Ueberbotstermin auf Sonnabend, den 26. Mär Vormittags Zur Anmeldung all ungspflicht nicht ausgenommie zas Grundstück und an gehörenden Geg riginalien u auch zur etwaigen Prioritä
zes nachgebildet. zschreiberg an igen eines in Folge . es Unterganges oder Verschollenseins zermißten von den zeitrauben— jen Todeserklärung des Vermißten
ist den 55. 44 und 97 des Militärpensionsges
Versorgungsanspruch der Angehö beschlagnahn
atze und äußeren Umhüllungen, in welchen Kunstbutter wailand Kornhändlers
gewerbsmäßig verkauft oder feilgehalten wird, inüsfen an in die Augen 5 nicht verwischbare Inschrift tragen eichnung „Kunstbutter“ enthält.
Wird Kunstbutter in ganzen Gebinden oder Kisten verkauft oder feilgehalten, fo hat die Inschrift außerdem den Namen oder die Firma des Fabrikanten zu enthalten. ö. 6 in einzelnen Stücken gewerbsmäßig verlauf halten, so müssen die letzteren von rechteckiger Fotm sem ĩ Bezeichnung „Kunstbutter“ und, den BVertäufers, enthaltende Inschrift ein. sein, sofern sie nicht mit einer diese Angaben tragenden Um⸗ hüllung versehen sind.
Der Ausschlußbescheid erfolgt
amn 12. Februar Dezember 14. Amtsgericht B
Feldjuges oder in Folge s der Kaiserlichen Marine den Weitläufigkeiten einer gerichtl thunlichst unabhängig zu machen.
Steckbrief. . Tuchmachergesellen Wilhelm Lebrecht 146660) is Altenweddingen, ist die Untersuchungshaft wegen
8B. belegenen Speichergrundstůcks is ni; ö. . . J tůckt Ellwürden, dillbrecht a Aufenthalts des K Großherzogliches
m Is. Mär;
Um Mittheilung des Hermann Teschner wird erfucht.
Ellwürden, 1856 Dezember 11. zu verhaften und in Großherzogliches Amtsgericht Eller horst.
gewerbmäßi utjadingen, Abth. J.
ten ist in dem §. 26 im weiteren ß die Bestimmungen des ersten Satzes auch welche vor Verkündung S§. 25 bezeichneten zerpflichtung zur Entrichtung von nach F. 4 Absatz 3 bis zu einer ung ihrer Gehälter ruht,
erfucht, denselben Butjadingen. Abth. J. belegene Gericht en 15. Dezember 1886. Staatsanwaltschaft.
Statur schlank, blonder Schnurrbart, Augen blau, Nase gewöhnlich, Zähne gut, Kinn oval, zesund, Sprac Leistenbruch an der rechten Seite.
Wortsinn verstanden, auf diejenigen Pe dieses Gesetzes Mitglieder einer der im s. geworden und deren Wittwen⸗ und Waisengeldbeiträgen anderweiten höheren Normir
; ö Wird Kunstbutter zefängniß abzuliefer rsonen Anwendung finden , , . 1 gekingniß abzuliefern. ers Hermann Zim
s Hermann Zimmermann er minderjährigen Erben des
verstorbenen
oder feilge . ö. i' önigliche Bekanntmachung. . Chaussee⸗ Arbeiter Warschkuh'schen Eheleute aus ökräftigen Strafbefehl des richts vom 14. Februar 1885 eventuell je 1 Tag Gefängniß wegen verurtheilt. ;
Behufs Strafvollstreckung werden alle denen etwas über den Aufent— chkuh'schen Eheleute bekannt ist, A. 11/85 Nachricht
am 11. November Weinhändlers sämmtliche Nachl
Namen oder die Firma de . , ) ; . und Caroline sprüche an? Eickfier sind durch unterzeichneten Ge⸗ *. Geldstrafe Forstdiebstahls
ü J die zur Immobiliar⸗ masse dessel ben stä s Vorlegung der O Beweismittel Termin auf Sonnabend, den 5. Y Vormittags 19, an, zu welchem die bethe Nachtheil der geladen werden. die endliche?
aßgläubiger und Vermächtnißn
Augenbrauen b aufgefordert,
gewöhnlich, dal, Gesichtsfarbe . Kennzeichen:
nd sonstigen schriftlichen tsausführung dem au den 5. März 1887, unterzeichneten Gerichte, Neue 13, Hof, Flügel B., part, Saal z botstermine ihre
genfalls sie diesel
59 n . . ö r Milch⸗ Gesetzes sind diejenigen der Milt
8 Kunstbutter im Sinne dieses , f eren Fettgehalt nicht ausschlteß
butter ahnlichen Zubereitungen, der Milch entstammt.
Die Vorsc
. tärz 1887, Friedrichstr. 2, anberaumten umelden, widri⸗ Benefizialer der Nachlaß des Erblassers zen durch Befriedigung der an⸗ nicht erschöpft wird. ezember 1886.
hriften dieses Gesetzes finden auf solche E im Absatz 1 bezeichneten Art, welche zum Genusse für bestimmt sind, keine Anwendung.
ind Privatpersonen, iligten Gläubiger unter dem Ausschlusses hiemit ere Termin ist zugleich für gerichtsseitig zu entwerfen! welche vom 16. Februar tsschreiberei II. zur Ein⸗
Steckbrief. Jahre alte Dienstmagd Marie Ma— aus Hamburg, sp. sich verborgen haͤlt egen Diebstahls v dieselbe zu verhaften und in Gefängniß a . gelangen zu lassen. . Luhe, den 11. Dezember 1886. Königliches Amtsgericht. Fürstenau⸗.
nschen nicht rt. Nenschen n nsprüche anz ben gegen di machen können, seit dem Tode
bweisung und
davon zu unseren Akt Regulirung der den Verkaufsbedingungen, 1887 ab in der hiesigen Geri sicht der Betheiligten ausliegen ist dem Konkursberwalter
1, und 2 wer, ist die Unter⸗ mit Ausschluß all aufgekommenen Nut gemeldeten Ansprüche Berlin, den 15. D Königliches Amtsgericht J.
Aufgebot. Auf Antrag des Zimmermeisters walder in Hohenmölf bevormundeten Gebrüder Friedrich Hugo 1 Jaucha bei 27) Friedrich Otto Ma 1562 ebendaselbst, iletzt in Techwi Jahren mit Porawsky, verwittw geb. Schmalz, nach gefordert, sich sp
Vorschristen der 88.
igen gegen die hhris ĩ ö zu einhundertfünfzig Mark oder
Zuwiderhandlun
3 ! Dezember 886 den mit Geldstrafe bis Dezember 1886.
natliche Frist angemessen verlängert werder Hammerstein, den werden, bestimmt, und Kaufmann Maßmann hier der Zwangsversteigerung
in demselben zu 1887 an en einzureichen.
; Dezember 18386. Großherzogliches Amtsgericht. Abth. II.
ie reichsgesetzliche zuliefern, auch
j 58* kann auf Einziehung der diesen für die Angehörigen ĩ ziehung
r feilgehaltenen Gegenstände erkannt wer Verurtheilten gehören oder nicht. zerurtheilung einer bestimmten . so kann auf die Einziehung selbständig erka
N roß 3r (S J s Reichsheeres und der Nöeben der Straf vorliegenden Entwurfs entbehrlich. gegenwärtigen Inter⸗ rbindlichkeiten fich zu beschränken sein, daß die Aufnahme neuer Mit— In letzterer Beziehung kommt ins— ßischen Militär⸗Wittwenkasse, deren größten Theil des Reichsheeres und noch in Betracht, da aussetzung des Beitritts sämm Aerzte und Beamten festgestellt worden ist, ge des Tarifs durch das in Aussicht nversorgung beseitigt wird. Denjenigen Mitgliedern der Militär-⸗Wittwen— demnächst Wittwen⸗ und Waisengeldbeiträge zu ent⸗
Versorgungswesens . Kaiserlichen Marine auf den Grun theilung 48. werden die bestehenden Militär⸗Wittwenkassen
werden daher künftig auf die Abwickelung der der essenten gegenüber bestehenden Ve haben und insoweit zu schließen glieder nicht mehr stattfindet.
2361 5 ; insen 7. zetbef fiat ohne Unterschied ob sie ö betheiligten
Ist die Verfolgung oder nicht ausführbar,
Gläubigern freigelassen, sowie vom 26. Februar Verkaufsbedingung
Neustrelitz, 13
Scherfese aus Polier, geboren däsclbst am zorschläge für die März 1859, wird beschuldigt,
als Ersatzreservist erster Klasse s von der bevorstehenden Auswan— Anzeige erstattet zu
Rich Finster⸗ ausgewandert lichard Finster den Verkehr mi zu sein, ohne von der,
. derung der Militärbehörde 6 89g 41 . bleiben unberührt.
Fanugr 1885 hinter den Kaufmann Carl Frenzel, geboren am 21. No⸗ schin, zuletzt in Ostrowo wohnhaft rd hierdurch erneuert.
. Die Vorschriften des Gesetzes, betreffend
rungsmitteln, Genußmitteln und Gebr 1879 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 145 ö in den 55. 16, 17 dessel ben finden auch bei Zuwiderhandlunger die Vorschriften des gegenwärtigen Gesetzes Anwendung.
Beglaubigt: X. B
ö rt eld, Gerichtssch reiber. Hohenmölsen,
Wirkungsbereich den bei weitem die gesammte Kaiserliche . Tarif derselben unter der Vor verheiratheten Offiziere, und diese wesentliche G genommene System der Relikte
Absatz 2 und 3. kassen, welche
iarint Unt eriassene Stecke n ö ᷣ Derselbe wird auf Anordnung des Amtsgerichts hierselbst auf den 3. März 1887, V Königliche Schöffengericht Hauptverhandlung geladen.
Königlichen In Sachen der unverehe Flaͤgerin, gegen den Schu in Oberlutter, Beklagten,
nachdem au
Auguste Willecke hieselbst, / beide zi nacher Friedrich Schrader als 15 wegen Forderung, wird, eschlagnahme No. ass. 108
tz bei Zeitz,
eten May, ausgewandert si Aufgebotstermin
welche seit länger
ö 8 6 depenick, den 15. Dejember 1886. Das gegenwärtige Gesetz tritt am 1. Juli 1887 in Kraft, Königliches Amtsgericht. ormittags 19 uhr, derehelichten
Antrag der Klägerin die
eklagten gehörigen Wohnhauses
ätestens im