1887 / 5 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 07 Jan 1887 18:00:01 GMT) scan diff

Artikel 32 sich mit Unrecht auf die Entmñtehungsgeschichte dieses Artikels, Mange led fbesti nt. wirksame Ser

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r Entschadigung bezieh dürfen, Bezüge aus 2 lgern 3 237 2 ou mar * 2 ——— ; ; ede . s esetze selbst ni : z zu berubigen. Dabei D 5 2 ö , ö . ö 3L6um Ve Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußische n Stuats⸗

klaren We auf derartige Bezüge ue schliet! sondern Kondiktionsrecht, Berlin, Freitag, den 7. Januar

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11112 verbietet. Wenn insoweit eine Meinungs- von maßgebender Bedeutung für den zur Anwendung des J Auffassung des Artikels 32 nicht bestehe, so Gesetzes berufenen Richter sein würde, ergäben die Verhand⸗ age eben werden e welcher Umfang dem Verbote k lungen des konstituirenden Reichstages über den dem jesigen fand vunfte an it. sich richte, in der staatsrecht lichen Doktrin Artie 1 32 entsprechenden Artikel 29 des Entwurfs einer Ver⸗ 3 schen Ginsch Einen werde 7 Verbot als gegen den fassung des Norddeutschen Bundes in Wahrheit keinen 6 3 digung auch aus den für das behauptete Einverstãnd niß Bei der Vorberathung d w. Wr angesehen, von den Artikels sei die Meinung. daß das Verbot mach? em Wortlaut des ar wacht werden

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mit den betreffenden worden. Diese habe zunächst schon dem ohne nähere Begrün⸗ il tigen

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Ober Land chten k den ö dung eingebrachten, im weiteren Verlaufe der Vorberathung der fraglichen Verfassungsbestimmung für die erst ; gegenstandslos gewordenen und spater * wieder aufgenom⸗ fassung entschieden. In dieser Beziehung heiß menen Abänderungsantrag des Abg. Meier, den Regierungs⸗ Begründung: . entwurỹ durch Ei nschiebung der Worte: „aus öffentlichen

Der Mitteln“ hinter den Worten „als solche“ ein; uschränken, zu Grund gelegen. en er führt das Reichsg rich . mehrerer

Redner an, elche die Regierungs vo rage mit Argumenten bekampf⸗ en, ö auf der Auffassung ber * n, durch das Ver⸗ Entwurfs auch der Bezug von Diaten aus Privat⸗

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eich doch, falls die entgegengesetzte Ansicht von ch senchemm mn Grand desselben handelt, leriglich an den au ö sowie eines Auazugs aus der Heberolle Ea egierungen gebilligt worden ware, die Abgabe ; i ; Genossenschaftsmitglie

. chenden Erklärung, als zur Al oschwãchung des ragliche . hervorgetcetenen Widerstandes

sehr nahe gelegen hatte. 51 der Schlußberathung keines allerdings der Abg. von, Bennigsen, indem er sein Vin ̃ g, welche = erbote des

on dem früheren abweichendes Votum Gunsten der Re— els 32 rch gezo 6 w daß d M is * des Rei

gierung? vorlage durch die geirsich auf Zustandekommen Jols . oder Entschadigung

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indes webt mit dem Auz. gehen“) b emerkt, er fasse den Artikel 29 m auf, daß durch denfelben „das Zahlen einer Entschädigung an einen Abgeordneten aus Lr datmitten nicht aus⸗ geschlofsen werden sollte noch konnte“. Zugleich habe der genannte Abgeordnete es als wunschenswerth b metz wenn von Seiten des Vorsitzenden der r Kommissarien in dieser Hinsicht noch eine Er—⸗ t rfelge. Eine solche Erklärung sei jedoch damals nicht geben, der Artikel vielmehr bei der Schlußberathung in der Faffung d er Regierungs vorlage mit erheblicher Majorität en Mitt e ͤ angenommen worden. Erst in der nächstfolgenden Sitzung eßende Entschãdigungen Augen ge⸗ des Reichstages bei der Berathung des einen ganz anderen Jegenstand, nämlich die Schlichtung von Str eitigkeiten zwischen verschie denen Bundes stagten, betreffenden Artikels 75 (etzt 6) der Vorlage habe der Fürst Bismarck, nachdem der Abg. Simon auf die von dem Abg. von Bennigsen angeregte Frage zurückgekommen war, über dieselbe sich mit folgenden Worten geäußert:

„Was ferner die Frage, die

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,,, , ,. Derr Prasident, da sie nicht zur Sache gehörte, stehenden Fälle keinen Anlaß zu Zweifeln in dieser Bezichurz Ein füg un e er. Aestaitet, mit einem kurzen Worte darauf zu antworten. gäben, vielmehr gerade geeignet leinen, die Bedenken zu r, . 9 Ich habe in den e,, , n,, nichte hinein zu kra iften, weiche gegen die pr att ich A nwendbarkeit des 6. unn lar g *. ehen

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. e nem. . ö nn, e. das drin und liegt in der gefammten Dag enn r , i erben worden seien Denn es handele f ich direkten W . ? 3, welchem ? . 8 b nserer Gesetz gebungen, daß die Regie rung; n ohr 1e eine Um pe riodisch wiederkehrende Entschadi igur igen für die mit d , nah e ml e, m, , , nn, r, e, . che Ünterlage nur denen etwas verbieten können, Ausübung des Mandats verbundenen Aufwendungen wertes e,, ern, ge d e selit des ganzen denen sie überhaupt zu befehlen haben.“ einem von der betreffenden politischen Partei ausschließ i re die ste rr, er Pte über die Verhandlungen In Betreff des Inhalts dieser Erklärung, auf welche die oder doch theilweise zu die 9 Zweck aufgehrachten Fonde, f z Vertreter der beschränkenden Auslegung des Artikels 2 der alfo um eine den staatlichen Diäten völlig gl leichartige Rem Reichsverfassung einen besonderen Werth legen, bemerkt das neration der , it als jo lcher. Reichs gericht daß in . 26 direkte Anwort auf die Der letzte Theil der reichsgerichtl e n Entschei e J Bejahung der ist der Erörterung der evi lrechtlichen Wirkungen letzteren, ö. eschränke sich viel⸗ tretung des an . aatsrechtlichen Diatenverb mẽhr dera auf hin u weisen und wobei ausge führt w daß in den d 5 . einen nach der 2 des en für das Ver⸗ 25 für diese Frage die Vor chriften des Preußischen Allg Indem bir e en ständniß oder die Wirkung bedeutsamen Ge⸗ meinen Landrechts, 1Geltur ugs iet de zu beurtheilender obligatorische: in. sichtspunkt, Rltend zu en Gewicht demnach Thatsachen zweisell age hren. als na ebend e Hergaerr, . i m von dem Ausleger des Gesetzes zu prüfen sei. Das Reichs- seien, und daß daher zuf folge 3 Vorschriften in 35 1 dem Verbote des gericht wendet sich nun zunachst gegen die Hulu deñ eines bezw. 5. 25 Th. 1 Tit. das Rückfor derund recht dei gegen ron dem neueren Schriftstellers über die Frage, welcher aus jener Erklä—⸗ e srus? auf die von d . verbotswidrig empfangene? eiter? Angaben hnun ö rung entnehmen will, daß das Verbot des Artikels 32 abgesehen Beträge Platz greife. ö Ektattung der . ö von seiner se n far ce, d Verbindlichkeit für den Bund (das . nstãa: ĩ Reich), sich nur gegen die einzelne Bundesstaaten j solle. ö. . ; 4. ReTerungen den nämlichen Zwe urch Ft e B. . Die Argumentation dieses Autors geht in der Hauptsache dahin, J . *,, . s Reichs⸗Versicherungsamt. Wählbarkeit mittels eines Tensus hätter ich men, daß nach der fraglichen Erklärung der . e des Ge , . ö , t rel, ; . er. ü leichgülti e uch die auf ein erzwingba res Verbot gerichtet gewe 13 sei, daß in der⸗ selben die Grundlage für diese Erzwingbarkeit beim Mangel

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e , mn n , ,. re der mit Zwangsrecht usgestatteten Gewaltsverhältnisse des ö. ꝛ; Bundes gegenüber 3 ssen Personen gefunden werde, ĩ solches Gewaltsverhältniß des Reichs aber nur einzelnen Bundesstaaten bestehe. Diese der Ansicht des Reichsgerichts uktion des Fürsten Bismarck hinein, eu henᷣ und be ruht überdies mehrfach auf ö Voraussetzungen. In der Erklärung werde mit Merder gel . ,

keinem Worte von der Kbficht der Regierungen oder dem X- moll, die Scott Willen der Gesetzgeber, bezüglich des Umfangs des Verbots, sfondern nur von einer objektiven Grenze seiner Wirksamkeit

gesprochen.

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Das Reichsgericht führt sodann aus, daß gegenüber diesen gewichtigen. aus Wortlaut und . des Gesetzes als den vornehmlichsten Erkenntnißquellen nommenen Argumenten r in der frag die Vertreter der beschränkenden Aus legung des Artikels 321 üUeke 2 des Fůrsten

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