1887 / 34 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 09 Feb 1887 18:00:01 GMT) scan diff

welches im Eigentbum oder im Besitz der Militärverwaltung steht und durch die Versendung aus diesem Verhältniß nicht ausscheidet.

Freiwillig Gaben für die bewaffnete Macht oder Theile der⸗ selben treten durch Abgabe an die Ersatztruppentheile (für Lazarethe an das nächste Lazareth der Militärverwaltung) in Besitz der Militãrverwaltung.

6. 47. Allgemeine Bedingungen der Beförderung.

1) Die Eisenbahnen befördern Militärgut unter den Bedingungen des Betriebsreglements für die Eisenbahnen Deutschlands mit den nachfolgenden Ausnahmen:

a. Militsrgut darf nach allen Stationen befördert werden, auch venn folche für den allgemeinen Güterverkehr nicht eingerichtet sind. In letzterem Falle hat die anmeldende Militärbehörde (5. 26) vor

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Betriebes stattfinden kann

b. Militärgut, wel ves innerhalb des kleinsten Ladeprofils der am Transport betheiligten deutschen Eisenbahnen verladen werden kann, muß zur Beförderung angenommen werden, Sprengstoffe unter den hierfür vergeschriebenen besonderen Bedingungen (5. 48)

c. Für das unter militärischer Begleitung versendete Militärgut werden nicht Frachtbriefe, sondern Militärfahrscheine ausgestellt (5. 27, 3 und 4).

d. In den Sätzen des Militärtarifs ist die Gebühr für die bahn— seitige, nur in besonderen Fällen von der Militärbehörde zu bean⸗ tragende Feststellung der Stückzahl oder des Gewichts von Militärgut mit einbegriffen.

e. Ueber Berechnung und Bezahlung der Fracht siehe die Be— stimmungen der 58. 51 und 52.

f. Die Nachnahme von Geldbeträgen ist den Militärstellen bei der Absendung von Militärgut untersagt, auch sonst ist den Eisen⸗ bahnverwaltungen keine Veranlassung zu baaren Auslagen zu geben.

g. Die Eisenbahnverwaltungen dürfen die Annahme von Militärgut zur Beförderung wegen mangelnder Transportmittel nicht ablehnen.

h. Auch an Sonn- und Festtagen darf die Annahme und Aus⸗ lieferung von Militärgat nicht verweigert werden. Das als dringlich bezeichnete Militärgut geht allen anderen Gütersendungen in der Beförderung vor.

i. Militärgut unter Begleitung darf durch die letztere von der begonnenen Beförderung zurückgezogen werden. Die in diesem Falle zu erhebenden Gebühren sind in den Sätzen des Militärtarifs mit inbegriffen.

k. Die absendende Militärbehörde ist befugt, Ziel und Adresse eines Transports von Militärgut nach dessen Abgang zu ändern. Sie hat zu diesem Zweck die auf dem Frachtbriefe (Militärfahrschein) angegebene Zielstation und, wenn die letztere nach der neuen Be— stimmung nicht berührt zu werden braucht, auch diejenige Station, von welcher ab der Transport von der auf dem Frachtbriefe (Militär— fahrschein) angegebenen Route abzulenken sein würde, mit Nachricht zu versehen.

J. Die Absendestation hat der Zielstation und diese dem Em⸗ pfangsberechtigten das bevorstehende Eintreffen von Militärgut an— zukündigen. Der Empfangsberechtigte sorgt für die Abholung des Militärguts. Die Gebühr für bahnseitig auf Verlangen des Em— pfängers auszuführendes Nachwiegen ist in den Sätzen des Militär— tarifs mit einbegriffen.

m. Nicht rechtzeitig abgenommenes Militärgut ist auf Gefahr und Kosten der Militärverwaltung von der Eisenbahnverwaltung, welche in solchem Falle dem nächsten Bahnhofs⸗Kommandanten zur Veranlassung der Abnahme Anzeige macht, bis zur Abnahme auf Lager zu behalten.

n. Ueber die Zwecke der militärischen Begleitung bei Militärgut siehe unter 3.

o. Im Bereiche der den Betrieb nach dem Militärfahrplan führenden Eisenbahnen haften die Eisenbahnverwaltungen nicht für verjäumte Lieferfrist.

p. Die Deklaration eines Interesses an der rechtzeitigen Lieferung von Militärgut ist unzulässig.

2) Den mit Stäben oder Truppentheilen der Feldarmee besetzten ö darf Militärgut, welches nicht zur Feldausrüstung der betreffenden

eerestheile gehört, nur Seitens der Militär⸗Eisenbahnbehörden und auch von diesen nur ausnahmsweise angeschlossen werden (5. 25, 4).

3) Die absendenden Militärbehörden können Einzelsendungen und Wagenladungen mit oder ohne Begleitung aufgeben; sie müssen aber Militärzüge, Sprengstoffe der Gefahrklasse (§. 48 7a.) in Packgefäßen oder in Fahrzeugen bei mebr als einer Wagenladung, sowie Pferde— und Viehtransporte stets mit Begleitung versehen.

Die Begleimng hat die Aufgabe, zur Beschleunigung beim Ver— J . . . g . P f ; laden und bei Aulieferung des Militärguts, sowie zur Ueberwachung und Sicherun, wahrend der Beförderung mitzuwirken, auch bei Störung der Fahrt die Sorge für das Militärgut zu übernehmen.

Die absendende Militärbehörde kann verlangen, daß Einzel— sendungen und Wagenladungen unter unmittelbarer Aufsicht des Be— gleiters bleiben; in diesem Falle trägt die Eisenbahnverwaltung keine Verantwortung für den Inhalt der Sendung und befindet selbständig darüber, ob der Begleiter einer Einzelsendung mit dieser in einem Personenwagen oder aber, je nach Umfang und Gewicht der Sendung, in einem entsprechend (8. 32, 2 und 3) ausgerüsteten Güterwagen zu befördern ist, und an welchen Punkten ein Umsteigen oder Umladen zu erfolgen hat (5. 31, 3).

Die Begleiter zur unmittelbaren Beaufsichtigung von Wagen— ladungen fahren in der Regel in den beladenen Wagen. Jedoch darf in oder auf den mit Sprengstoffen der Gefahrklasse in Packgefäßen (86. 48, 7a) beladenen Wagen kein Begleiter befördert werden, außer im Falle des §. 48, 8. .

4) Ueber die Vorbereitung zum Verladen (s. 5. 40) und über die Ausführung der Beförderung 1 die Anlage X das Nähere.

§. 48. Besondere Vorschriften für Sprengstoffe und Munitionsgegenstände.

1) Die Eisenbahnen sind verpflichtet, für die bewaffnete Macht alle zum Gebrauch bei derselben vorbereiteten Sprengstoffe und Munitionkgegenstände zu befördern.

2) Die Beförderung erfolgt in sinngemäßer Anwendung der Grundsätze des Betriebsreglements Anlage P.

Insofern von diesen Grundsätzen nach Art, Verpackung oder Be— förderungsweise der Sendungen eine Abweichung vorgeschrieben ist, und nicht nachweislich ein grobes Versehen der Eisenbahnverwaltung einen hierbei etwa entstehenden Schaden herbeigeführt hat, muß die Militärverwaltung den letzteren ersetzen und die Gefahr solcher Sen dungen tragen. Derartige Abweichungen dürfen übrigens nur von den im §. 190A 1 bis 3 und 3a! bis 4 aufgeführten Militärbehörden und auch von diesen nur ausnahmsweise angeordnet werden.

3) Für Zeit, Form und Inhalt der Anmeldung, Wahl des Zuges, Festsetzung der Beförderungszeit, Begleitung, Ausweis zur Annahme und Beförderung der Sendungen, wie auch für die Ver— n sind ausschließlich die Bestimmungen dieser Ordnung maß— gebend.

4) Sprengstoffe und Munitionsgegenstände müssen bei der Auf— gabe zur Beförderung, den bei der bewaffneten Macht sonst geltenden Bestimmungen entsprechend, in Taschen oder Tornistern der Mann— schaften, in Fahrzeugen oder in Packgefäßen verpackt sein.

5) In Taschen und Tornistern der Mannschaften dürfen nur die zu deren Ausrüstung , n , Sprengstoffe und Munitions⸗ gegenstände auf den Eisenbahnen befördert werden.

Bei der Anmeldung der Mannschaften zur Beförderung schließt die Angabe „mit Munition“ alle für deren Ausrüstung vorgeschriebenen Arten von Sprengstoffen und Munitionsgegenständen ein. Mann schaften mit dieser Ausrüstung können auch Personenzüge des öffent— lichen Verkehrs benutzen, und sollen soweit es angeht in ihnen allein anzuweisenden Wagenräumen zusammen befördert werden.

Anderen Beschränkungen unterliegt diese Beförderung nicht.

6) In Fahrzeugen verladene Sprengstoffe und Munitionsgegen⸗ stände werden bei der Anmeldung der Fahrzeuge durch die Angabe

„mit Munition“ einbegriffen Die Zulässigkeit der Beförderung mit Zügen des öffentlichen Verkehrs ift nach dein Inhalt und der Dring lichkeit der Sendung zu beurtheilen. Bei Militärzügen begründet der Inhalt der Sendung eine Beschränkung des Anschlusses oder des Ge— wichts beim Zusammenladen nicht.

Das Verladen von Fabrzeugen mit Munition erfolgt an den sür andere Fahrzeuge zulässigen Ladestellen und nach den für letztere Fabr— zeuge geltenden Vorschriften auf offenen Wagen mit einem Mann militärischer Wache auf jedem so beladenen Wagen oder, in Er— mangelung militärischer Begleitung., unter Schutzdecke ohne An— bringung schwarzer Flaggen mit weißem P.

Die Absonderung durch Schutzwagen im Zuge ist nicht erforder— lich, die Einreihung unmittelbar hinter oder vor eine geheizte Loko— motive jedoch nickt zulässig. Die Besetzung und Bedienung der Bremsen an den Eisenbahnwagen ist in Militärzügen nicht beschränkt.

Nöthigenfalls dürfen sogar die mit solchen Fahrzeugen befrachteten Wagen in Militärzügen auf sonst erforderliche Schutzwagen in An— rechnung kommen.

7) In Packgefäßen aufgegebene Sprengstoffe und gegenstände werden bei der Beförderung behandelt:

a. gemäß Betriebs⸗Reglement Anlage Dl, sofern sie nach den von der Militärverwaltung erlassenen Vorschriften dieser Gefahrklasse angehören,

b gemäß Betriebs-Reglement Anlage D Il, III oder V, je nach ihrer Beschaffenheit, sofern sie nach jenen Vorschriften der Gefahr klasse zu a nicht angehören.

Die Militärverwaltung hat ihre bezüglichen Festsetzungen durch das Reichs-Eisenbahnamt den Eisenbahnverwaltungen mittheilen zu lassen.

3) Die zur Beseitigung von Eisstepfungen nöthigen Spreng— büchsen und die zur . der letzteren erforderlichen Sprengstoffe dürfen in sehr dringlichen Fällen auch in Personenzügen des öffent— lichen Verkehrs unter militärischer Begleitung nach dem Bestimmungs— orte geschaft werden. Zur Unterbringung der Sprengmittel ist ein besonderer Wagen einzustellen und in diesem vorbehaltlich weiterer Schutzvorkehrungen ein abgeschlossener Raum zu benutzen, in welchem Persopen oder Sachen nicht aufgenommen werden dürfen. Die Begleitung darf zur Ermäßigung der Länge der Züge in dem selben Wagen, jedoch außerhalb des abgeschlossenen Raumes, befördert werden.

9) Die Anlage Al enthält nähere Vorschriften zur Ergänzung des Betriebsreglements Anlage DI, II und III.

§. 49. Besondere Vorschriften für Vieh.

Pferdetransporte werden den Vorschriften der 8§. 41 bis 43 ent— sprechend, Schlachtviehtransporte im Allgemeinen nach den Vor— schriften für den öffentlichen Verkehr verladen und befördert unter Beachtung der Anlage XII.

Munitions⸗

S. 50. Besondere Vorschriften für rollendes Eisenbahnmaterial.

1) Beim Uebergang von Wagen aus dem Verwaltungsbereiche einer militärischen Eisenbahnverwaltung in denjenigen einer anderen deutschen Eisenbahnverwaltung, wie auch im umgekehrten Falle finden die jeweilig vom Verein deutscher Eisenbahnverwaltungen angenom— menen Bestimmungen Anwendung; für die Vergütung der damit be— förderten Transporte gelten die diesen entsprechenden Sätze des Militãärtarifs.

2) Abgesehen von vorstehenden Fällen werden die Eisenbahn— verwaltungen für jede Beförderung von im Besitz oder Eigenthum der Militärverwaltung befindlichen Lokomotiven, Tendern und Wagen aller Art nach besonderen Tarifsätzen entschädigt, soweit nicht eine anderweite Vergütung für die etwa mit jenen Lokomotiven 2c. auf der durchlaufenen Strecke beförderten Militärtransporte zu zahlen ist, das gedachte Zugmaterial auch nicht gelegentlich Seitens der Eisenbahn— verwaltung zu anderen Transportzwecken benutzt worden ist.

3) Die Eisenbahnverwaltungen geben für solche Materialtrans porte (Nr. 2) die Zugkraft und das nöthige Zugpersonal, sorgen für die Gangbarkeit der Lokomotiven, Tender und Wagen, sowie für die Ausstattung mit den Signalen während der Fahrt.

Sechster Abschnitt. Berechnung und Zahlung der Vergütungen. 5. 51. Grundsätze der Berechnung.

1) Die Vergütung für Militärtransporte und für Hergabe von Betriebsmaterial erfolgt nach dem vom Bundesrath zu erlassenden Militärtarif ( L. G. S§. 29, A. V. 14, 4) für das übrige hergegebene Material gemäß §§. 15 und 33 des Kriegsleistungs— gesetzes.

2) Die Sätze des Militärtarifs enthalten die Vergütung für alle Leistungen der Eisenbahnverwaltungen bei der Vorbereitung und Aus— führung der Militärtransporte und bei der leihweisen Hergabe von Betriebsmaterial, sowie auch für die aus dem gewöhnlichen Gebrauch solchen Materials herrührende Abnutzung, sofern nicht ausdrücklich die Uebernahme oder Erstattung der erwachsenden besonderen Kosten Seitens der Militärverwaltung in den bezüglichen Vorschriften zu— gesagt ist.

z) Für die ausnahmsweise Beförderung mit Courir- und Schnell— zügen (5. 25,27) werden die Fahrpreise des gewöhnlichen Verkehrs vergütet.

4) Die Berechnung der Gebühren für Militärtransporte erfolgt nach den durch die Transporte wirklich zurückgelegten Wegen. Die Entfernungen der Stationsorte ergeben sich aus den von der Aufsichts— behörde für den öffentlichen Verkehr genehmigten Kilometerzeigern, in Ermangelung derselben aus dem zur Zeit der Leistung gültigen amt— lichen Kursbuche der Reichs-Post- und Telegraphenverwaltung (Reichs Kursbuch).

5) Für die Bereitstellung von Betriebsmaterial zur Hergabe ge— mäß §. 28, 3 des Kriegsleistungsgesetzes und Abschnitt 14, 3 der Ver— ordnung vom 1. Avril 1876 wird ein Tag Miethe gewährt. Die Uebergabe an die Militärbehörde gilt als mit dem Uugenblick, in welchem das Material aus dem Bahnbereiche der Eigenthümerin austritt, die Rückgabe als mit demjenigen Augenblick erfolgt, in wel— chem das Material in diesen Bereich zurückkebrt; jedoch wird die tarifmäßige Mietbe sowohl für den Tag der Uebergabe, wie auch für denjenigen der Rückgabe ganz bezahlt.

6) Muß Betriebsmaterial auf Anordnung der Militärbehörde (S. 45, 6b) an bestimmter Stelle verfügbar gehalten werden, so wird die Vergütung wie für leihweise hergegebenes Betriebsmaterial be— rechnet.

§. 62. Stundung, Liquidation und Zahlung.

1) Stundung und Zahlung aller den Eisenbahnverwaltungen nach . 29 des Kriegsleistungsgesetzes zu gewährenden Vergütungen ist durch §. 30 a. a. O. geregelt.

2) Die Liquidationen werden von den Eisenbahnverwaltungen in doppelter Ausfertigung bei gemeinsam von mehreren Verwaltungen erfüllten Leistungen nur von einer der betheiligten Eisenbahnverwal— tungen vorgelegt. ;

3). Den Liquidationen müssen die Beläge beigefügt sein, und zwar sind erforderlich:

a. bei Militärtransporten:

die auf dem Schema für die Fahrscheine (5. 27, 4 Anlage III) näher bezeichneten Theile derselben oder Frachtbriese mit Empfangsbescheinigung (8. A, 3);

b. bei Hergabe oder Bereithaltung von Material:

die von der Militär-Eisenbahnbehörde ausgefertigte An— weisung und

die von der empfangenden oder die Bereithaltung von Be— triebsmaterial in Anspruch nehmenden Militärbehörde

ausgestellte Bescheinigung der Erfüllung, sowie außerdem die Nachweisung der Schaäͤtzungswerthe bei der Uebergabe anderen, als Betriebsmaterials.

4 Die Stelle, an welche die Liquidationen behufs Fesstellung und Anweisung einzureichen sind, ist in jedem Falle von der Militär⸗ behörde auf den Belägen zu bezeichnen.

Wird für diesen Zweck eine Centralstelle eingesetzt, so werden die fälligen Vergütungen, auch wenn jene Bezeichnung feblen sollte, bei dieser Centralstelle gefordert; wird keine Centralstelle eingesetzt, so ist bei fehlender Bejeichnung die Forderung an die Intendantur des Bereichs zu richten, in welchem die Leistung erfüllt wurde. Für Militärtransporte gilt der Anfangsort als Ort der Erfüllung.

5) Die Zahlung der gestundeten Gebühren erfolgt kostenfrei an die Hauptkasse der abrechnenden Eijenbahnoerwaltunz.

F. 53. Feststellurg von Beschädigungen.

1 Alle etwaigen Sachbeschädigungen, welche bei Beförderung von Militärtransporten vorgekommen, mögen dieselben von der Eisen— bahnverwaltung oder von der Militärverwaltung zu tragen sein, müssen gleich nach Ankunft der betreffenden Züge oder Uebergabe der betreffenden Gegenstände angemeldet und Seitens der Eisenbahn— verwaltung unter Zuziehung eines Vertreters der Militärverwaltung festgestellt und bescheinigt werden.

2) Entschädigungsansprüche aus einer den gewöhnlichen Gebrauch übersteigenden Abnutzung müssen bei Rückgabe des leihweise der Militärverwaltung überlassenen Betriebsmaterials durch sachverständige Schätzung des Minderwerths nach Maßgabe der Bestimmungen im §. 33 des Kriegsleistungsgesetzes und Abschnitt 1 der Verordnung vom 1. April 1376 begründet werden.

3) Eine gleiche Schätzung des zeitigen Werths oder Minder werths findet statt, wenn eine Eisenbahnverwaltung aus dem Eigen— thum der Militärverwaltung Stücke, welche bei dieser entbehrlich geworden sind, übernehmen will. Werden solche Stücke der Militär— verwaltung an diejenige Eisenbahnverwaltung zurückgegeben, welche dieselben ursprünglich geliefert kat, so wird der zeitige Werth in Gegenrechnung gestellt.

Folgen im Reichs-Geseßtblatt als Anlagen:

Anmeldezettel ilitʒ An deszell . Ar . . 5 rten ( 8 53 ö ur Anmeldung von Militärtransvorten (zu 5. 25).

Militärfahrscheine, Schema A und B Gu 5. 27).

Wagenraum, Tragkraft, Ladeprofil, Zuglänge und Bremswagen bei Militärtransporten (zu §. 32).

Einrichtung der Ladestellen (zu §. 37).

Anordnungen vor dem Einladen 6zu §. 40.

Einladen zu 5. 41).

„Fahrt der Militärtransporte (zu §. 42).

Ausladen der Züge und Räumen der Bahnhöfe und Haltestellen (zu §. 43.

„Zur Beförderung von Militärgut -zu S. 47).

„Zur Beförderung von Sprengstoffen und ständen in Packgefäßen (zu 5§. 48).

„Zur Beförderung von Vieh (zu 5§. 49).

Munitionsgegen⸗

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere, Berlin, 3, Februar., Fis cher, Hguptm, aggreg. dem Inf. Regt. Nr. 50, als aggreg. zum Inf. Regt. Nr. 18, Hempel, Schneider, Rademacher, Els ner, Sec. Lts. vom Inf. Regt. Nr. 23, v. Hauenschild, Mathes, Wahner, See. Luis. vom Inf. Regt. Nr. 63, in das Inf. Regt. Nr. 18, Weiß, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 66, v. Skolnicki, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 18, in das Inf. Regt. Nr. 129, Rohdewald, Sec. Lt. vom Infanterie⸗Regiment Nr. 55, in das Infanterie⸗ Regiment Nr. 13, v. Wrisberg, v. Ploetz, See. Lts. vom Drag. Regt. Nr. 18, in das Drag. Regt. Nr. 17, versetzt. v. Hee⸗ ringen, Hauptm. und Comp. Ihen vom Inf. Regt. Nr. 91, zur Dienstleistung bei dem Kriegs-Ministerium kommandirt. Leistner, Rittm. und Escadr. Chef vom Drag. Regt. Nr. 9, dem Regt. aggre⸗ girt. v. Colo mb, Rittm. von demselben Regt., zum Escadr. Chef ernannt. v. Oertzen, Sec. Lt, von dems. Regt., zum Pr. Lt., vor— läufig ohne Patent, befördert. Luden dorff J., Sec. Lt. vom Ulan. Regt. Nr. 6, in das Drag. Regt. Nr. 9 versetzt.

Berlin, 5. Februar. Herring, Oberst à la suite des Fuß— Art. Regts. Nr. 4, unter Entbindung von der Stellung als Inspicient des Artillerie⸗Materials und von dem Verhältniß als außeretats— mäßiges Mitglied der Artillerie⸗Prüfungs-Kommission, sowie unter Versetzung zum Garde-Train-Bataillon à la suite desselben, zum Train-Inspecteur ernannt. Frhr. v. Falken hausen, Major vom Infanterie⸗Regiment Nr. 65, unter Versetzung in den Generalstab der Armee, mit Wahrnehmung der Geschäfte als Chef des Generalstabes des Garde Corps beauftragt. Frhr. v. Tettau, Major vom Grenadier⸗Regt. Ne. 89, als Bats. Commandeur in das Inf. Regt. Nr. 65. Frhr. v. Wolzogen, Major vom Füs. Regt. Nr. 34, unter Entbindung von dem Kommando als Adjut. bei der 2. Div., in die erste Hauptmannsstelle des Gren. Regts. Nr. 89, ver⸗ setz. Maempel, Hauptm. à la suite des Füs. Regts. Nr. 90, unter Entbindung von dem Kommando als Adjut. bei der Komman— dantur von Königsberg i. Pr. und unter Einrangirung in das Inf. Regt. Nr. 42, als Adjut. zur 2. Div, Borowski, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 45, unter Stellung à la suite dieses Regiments, als Adjutant zur Kommandantur von Königsberg i. Pr., kommandirt. Meyer, Pr. Lt, vom Inf. Regt. Nr. 24, von dem Kommando zur Dienstleistung bei dem Kriegs-Ministerium entbunden. Chorus, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 82, zur Dienstleistung bei dem Kriegs ⸗Ministerium kommandirt. v. Petersdorff, Pr. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 14, als aggregirt zum Drag. Regt. Nr. 1, Lagatz, Sec. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 1, unter Beförderung zum Pr. Lt., in das Drag. Regt. Nr. 14 versetzt.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin, 3. Februar. Prümers, Pr. Lt. 9. D., zuletzt im Inf. Regt. Nr. 78, der Charakter als Hauptm. verliehen.

Berlin, 5. Februar. v. Alten, Gen. Lt. und Kommandant von Danzig, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches, v. Kuylen— stjern a, Gen. Lt.ů und Train-Inspecteur, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches, mit Pension zur Disp. gestellt. v. Dewitz, Pr. Lt. a. D., zuletzt à la sustte des Kaiser Franz Garde⸗Gren. Regts. Nr. 2, die Erlaubniß zum Tragen der Uniform des genannten Regts. ertheilt.

Im Beurlaubtenstande. Berlin, 5. Februar. v. Un⸗ ruh, Sec. Lt. von der Res. des Kaiser Franz Garde⸗Gren. Regts. Nr. 2, der Abschied bewilligt. Terpe, Sec. Lt. a. D., zuletzt von der Fuß⸗Art. des 1J. Bats. Landw. Regts. Nr. 53, die Erlaubniß zum Tragen der Uniform der Landw. Fuß ⸗Art. Offiziere des VII. Armee— Corps ertheilt.

Im Sanitäts-Corps Berlin, 29. Januar. Dr. Löhr, Assist. Arzt 1. Klasse vom Festung?gefängniß in Köln, der Abschied bewilligt. Dr. Noack, Ober⸗Stabsarzt 7. Kl. a. D, zuletzt Stabs— arzt der Landw. im 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 63, bei den Sanitäts-Offizieren des Beurlaubtenstandes des genannten Landw. Bats., und zwar als Ober-Stabsarzt 2. Kl. der Landw. mit Patent vom 29. Januar er., wiederangestellt.

Berlin, 3. Februar. Dr. Bormann, Ober-Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt vom Drag. Regt. Nr. 8, zum Ober-Stabsarzt l. Kl. Br. Muttray, Assist. Arzt 1. Kl. vom Inf. Regt. Nr. 91, zum Stabs⸗ und Bats. Arzt des Füs. Bats. dieses Regts., Dr. En⸗— ders, Assist. Arzt 2. Kl. vom Hus. Regt. Nr. 5, Dr. Sarganek, Assist. Arzt 2. Kl. vom Gren. Regt. Nr. 2. Pr. Voigtländer, Assist. Arzt 2. Kl. vom Fül. Regt. Nr. 39, Dr. Boeckh, Assist. Arzt 2. Kl. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 14, zu Assist. Aerzten 1. Kl., befördert. Die Assist. Aerzte 2. Kl. der Res.: Dr. Vogel, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 116, Dr. Reisinger, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 118, Schaefer, vom 2. Bataillon Landwehr⸗ Regts. Nr. 7, Stoeter vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 93,

Pr. Hoffmann rom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 3, Dr. Kretsch⸗ mann vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 27, Dr Ebel vom 2. Bat. Lan w. Regts. Rr. 41, Dr. Wec;zereck vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 53, Pr. v. Starck vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 35, Br. Schlüter vom 2. Bat Landw. Regts. Nr. 90, Dr. Gettkant vom Ref. Landw. Bat. Nr. 33, Dr. Behrendt vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 1, Dr. Robrschneider vom 1. Bat, Landw. Regts. Nr. 60, Dr. Pa pe vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 15, Lr. Goerner vom Res. Landw. Bat. Nr. 30, zu Assist. Aerzten 1 Kl. der Res. beförd. Die Assist. Aerzte 2 Kl. der Res.: Dr. Schulz rom 2. Bat Landw. Regts. Nr. 3, Pr. Wiegand vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 117. Pr. Strohmann vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 45. Pr. Mauer vom Res. Landw. Regt. Nr. 35, Neher vom 1. Bat. Tandw. Regts. Nr. It, Dr. Schädla vom 2. Bat. Landw. Regts. Rr. 74, Dr. Richter vom 1. Bat, Landw. Regts. Nr. 60, Dr. Kompe rom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. S3, Dr. Harz dom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 929, Dr. Marchand vom Res. Landw. Regt. Nr. 46, Dr. Haas vom 2. Bat. Landw. Regts. Rr. 117, Pr Cremer rom Res. Landw. Regt. Nr. 40, Pr. n Karwat vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 44, Dr. Risch⸗ müller vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 77, Dr. Orthmann vom Ref. Landw. Regt. Nr. 35, Br. Callmeyer vom 1. Bat. Landw. Regtz. Nr. I5, Dr Ocker vom 1. Vat. Landw. Regts. Nr. 75, Pr. Du ven ing vom Res. Landw. Bat. Nr. 73, zu Assist. Aerzten J. Kl, der Res. befördert. Die Assist. Aerzte 2. Kl. der Landw.: Pr. Me ver vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. S5, Dr. Läuterer vom 1. Bot. Landw. Regts. Nr. 110, Dr. Cohn vom 1. Bat. Zandw. Regts. Nr. 76, Dr. K Lloeppel vom 2. Bat. Landw. Regis. Nr. 92, zu Assist. Aerzten 1. Klasse der Landwehr befördert. Pr. Mülser, Dr. Weidenhammer, Assist. Aerzte J. Kl. von der Marine, tin Patent ihrer Charge verliehen. Dr. Varenhorst, Ober⸗Stabsarzt 1. Kl. und Regts. Arzt vom Ulan. Regt. Nr. 11, zum Inf. Regt. Nr. T, H Schneider, Ober-Stabsarzt J. Kl. und Regis. Arzt vom Inf. Regt. Nr. 128, zum Inf. weg. . n, Pr. Far osch, Ober⸗Stabearzt 2. Klasse und Regiments-Arzt vom

Dr. Kirchner, Stabs- und Bats. Arit vom Bat. Inf. Regts. Nr. Il, zum Jäger -Bat. Nr. 4. Dr. Küntzel. Stabs- und Batz. Arzt vom Füs. Vat. des Inf. Regts. Nr. 99, zum Fuf⸗Art. Regt. Nr. 5, Pr. Terstesse, Stabsarzt rom Fuß Art. Regt. Nr. 5, als Bats. Arit zum Füs. Bat. des Inf. Regts. Nr. 99, Dr. Roh, Assist. Arzt J. Kl. vom Kür. Regt. Nr. 4, zum. Drag. Regt. Nr. 19, Beck⸗ mann, Assist. Arzt 3. Kl. vom Inf. Regt Nr. 19, zum Drag. Regt. Nr. 11, Dr. Müller, Assist. Arzt 2. Kl. vom Drag. Regt. Nr. 3, zum Ulan. Regt. Nr. 5. Ler che, Assist. Arzt 2. Tl. vom Drag. Regt. Nr 11, kommandirt bei der Marine, zur Marine versetzt. Dr. Hobein, Stabs. und Bats Arzt vom Jäger Bat. Nr. 14. à la suite des Sanitäts-Corrs gestellt. Dr. Gil Lmeist er, Ober⸗ Stabsarzt 1. Kl. und Regts. Arzt vom Inf. Regt. Nr. 111, mit Pens. und seiner bisher. Uniform der Abschied bewilligt. Dr. Fischer, Stabsarzt der Res. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 24, mit seiner bisher. Uniform, Dr. Berthold, Stabsarzt der Res. rom Res. Landw. Bat. Nr. 33, Dr. Klee, Stabsarzt der Res. vom Res. Landw. Regt. Nr. 35, Dr. Schmitz, Stabsarzt der Landw. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 25, mit seiner bisher. Uniform. Dr. Jatzow, Stabsarzt der Landw. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 76, mit seiner bish. Uniform, Dr. Witte, Stabsarzt der Landw. vom 2. Bat. Landw. Regis. Nr. 2, Dr. Heiligtag, Stabsarzt der Landw. vom 1. Bat. Landw. Regts Nr. 2, Dr. Igel, Dr. Günther, Dr. Schoetz,

Res. Landw. Nr. 35. Dr. v 8 Regts

818. Landw.

Regts. Dr. Stabsarzt der Landw. vom Rej. Landw. Bat. Nr. 73. Stabsarzt der Landw. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 111. Dr. Malbrane, Stabsarzt der Landw. vom 2. Bat. Landwehr-⸗Regiments Nr. 115, Fr. Cold, Stabsarzt der Marine Reserve vom 2. Bat. Landwehr⸗ Regts. Nr. S5, Dr. Philipp, Assist. Arzt 1. Kl. der Reserpe vom J. Bat. Landw. Regtt. Rr. 66, Dr. Wind müller, Assist. Arzt

2. Bat. Landw

Infanterie⸗Regiment Nr. 77, zum Ulanen-Regiment Nr. II, versetzt.

J. Kl. der Reserve vom Res. Landw. Bat. Nr. 39, Dr. Krus;ka,

* Ro

N 2 2 *. * lasst! Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche der Riütergüter Band J. Blatt 34 auf den Namen des Lieutenants a. D. Graf Max von Strachwitz eingetragene, zu Chrosczinna belegene Rittergut Nr. 34 Chrosczinna

am 5. März 1887, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichts stelle Zimmer Nr. 30, versteigert werden.

Das Grundstück ist mit 1149,33 Thaler Reinertrag und einer Fläche von 344,6318 Hektar zur Grund steuer, mit 960 „6 Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, Zimmer Nr. 533, eingesehen werden. .

Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An— sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem

rundbuche jur Zeit der Eintragung des Versteige— rungsvvmermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden oder Kosten, spätestens im Versteigerungs—⸗ fermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge— boten anzumelden und, falls der betreibende Gläu— biger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten.

Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungs termins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt.

Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird

den 7. März 1887, Vormittags 19 Uhr, an Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 30, verkündet werden.

Oppeln, den 26. Dezember 1886.

Königliches Amtsgericht.

In Sachen, betreffend die Zwangtversteigerung

Erbpachthufe Nr. JI zu Darß, hat das Groß—

zogliche Amtsgericht zur Abnahme der Rechnung

des Sequesters, zur Erklärung über den Theilungs—

plan, sowie zur Vornahme der Vertheilung Ter—

min auf

Donnerstag, den 17. Februar 1887, Vormittags 19 Uhr, .

timmt. Der Theilungsplan und die Rechnung

1882, beantragt. .. .

Ein Jeder, der an dem verlorenen Sparkassen⸗ buche irgend ein Anrecht zu haben vermeint, wird aufgefordert, spätestens in dem auf

den 6. Oktober er., Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf— gebotstermine seine Rechte anzumelden und nach— uweifen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des Sparkassenbuches erfolgen und ein neues an dessen

Stelle für den Verlierer ausgefertigt werden wird.

Rees, den 4. Februar 1383. Königliches Amtsgericht.

41261] Aufgebot. . Der Organist Franz Pietraszewski zu Pggorzelice hat das Aufgebot des demselben von der Svarkasse der „Bank für Landwirthschaft und Industrie Kwilecki, Potocki C Co.“ zu Posen am 17. Februar 1355 ausgestellten Sparkassen⸗Buches Nr. 2136, dessen Bestand am 1. Januar 1886 sich auf 133 4 bo. 3 belief, beantragt. . Der Inhaber dieses Buches wird aufgefordert, bei dem unterzeichneten Gerichte srätestens in dem auf den 18. Juni 1887, Vormittags 115 Uhr, im kiesigen Amtsgerichtsgebäude, Wronker ln Rr. 2, Zimmer Nr. 18, anberaumten Aufgebots⸗ sermine seine Rechte anzumelden und das Sparkassen⸗ Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des Letzteren erfolgen wird, . Posen, den 19. November 1885. Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.

55733 Aufgebot.

Der Bergmann Daniel Sander von Neunkirchen bat das Aufgebot einer Hypothekenurkunde die sich über eine Band XI. Blatt 19 des Grundbuchs von Neunkirchen Abth. III. eisgetragenen Forderung von Zweihundert und fünfzig Thaler nebst 5 Go Zinsen und Kosten aus der Verschreibung vom 14. April 1352 für den Steuereinnehmer Gerlach Wagener zu Siegen ex deer. vom 30. April 1852 verhält, be⸗ antragt. Der Inhaber der Urkunde und Alle die sonstige Rechtsansprüche auf dieselbe machen, werden aufgefordert, spätestens in dem auf

den 206. Mai 1887, Vormittags 9 lihr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 10, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu— melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Siegen, den 15. Januar 1887.

Königliches Amtsgericht.

1 Aufgebot. Der Steiger Heinrich Häbel von Neunkirchen, als Vormund über die minderjährigen Kinder der Ehe—

Sequesters werden vom 9. Februar d. J. an Einsicht der Betheiligten auf der Gerichts— reiberei niedergelegt sein. Lübz, den 5. Februar 1887. Boye, Berichtsschreiber des Großherzoglich Mecklenburg— Schwerinschen Amtsgerichts.

55794 Aufgebot.

Der Tillmann Gießler von Oberhees hat das Aufgebot folgender abhanden gekommener Hypotheken urkunde, dieselbe ist im Grundbuche von QOberhees Band III. Fol. 18 Abth. UI. Nr. 3 für den Kirchen—⸗ fonds von Oberholzklau für eine Forderung von 250 Thlr. aus der Adjudikatoria vom 26. Oktober 1837 dem Protokoll vom 12. Juli 1838 ex deer. vom 29. Oktober 1838, die auf der Parzelle Flur A. Nr. 226 der Gemeinde Oberhees lastet, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf

den 20. Mai 1887, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 10, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Siegen, den 15. Januar 1887.

Königliches Amtsgericht. bo 745 Aufgebot. .

Der Vorsitzende des katholischen Kirchenvorstandes zu Haldern hat das Aufgebot des über die von dem katholischen Pfarrfonds ju Haldern bei der Spar—

leute Wilhelm Daniel Häbel und Dorothea, geb. Fey, dafelbst: Karl Friedrich, Hermann, Lina, Emilie, hat das Aufgebot der Nachlaßgläubiger beantragt, weil der Nachlaß der Eheleute Häbel ausweislich des errichteten Inventars überschuldet ist. Sämmtliche Gläubiger, die Forderungen an die erwähnte Nachlaßmasse haben, werden hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche unter Vorlegen der hierüber sprechenden Urkunden bis spätestens den

20. Mai d. J., Morgens 9 Uhr, hier, anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen werden. .

Siegen, den 18. Januar 1857.

Königliches Amtsgericht.

55740 Aufgebot. .

Auf Antrag des Präsidenten des Königlichen Ober- Landesgerichts zu Kassel als Vertreter des Justiz⸗ fiskus werden alle Diejenigen, welche noch Ansprüche aus der Dienstführung des früher bei dem unter— zeichneten Gerichte thatigen Gerichtsvollzieher Geld— macher zu haben vermeinen, aufgefordert, solche spätestens im Termin

am 13. April 1887, 9 Uhr, dahier anzumelden, widrigenfalls die von Geldmacher hinterlegte Dienstkaution zurückgegeben und die sich nicht Meldenden mit ihrem Anspruch an dieselbe ausgeschlossen werden. . Jesberg, 3. Februar 1887. Königliches Amtsgericht. Diehls.

insoweit

Auf Antrag des Rech zösischestraße 17 J., als Pfleger der unbekannten Erben des am 4. zu Berlin verstorbenen Kaufmanns

8

Weiß werden sämmtliche Nachlaßgläubiger und Ver—

F;

mächtnißnehmer des 2c. Weiß hierdurch aufgefordert,

spätestens in dem auf

den 6. Mai 1887, Vormittags 111 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Neue Friedrichste. a.

Nr. 13, Hof, Flügel B., part., Saal

Aufgebotstermine ihre Ansprüche anzumelden, widri⸗ keit und enefizialerben nur

genfallz sie dieselben gegen die B geltend machen können, mit Ausschluß aller seit dem Tod

aufgekommenen Nutzungen durch Befriedigung der an⸗ gemeldeten Ansprüche nicht erschöpft wird. ö

Berlin, den 5. Januar 1857. Königliches Amtsgericht J.

oh 750]

Der Müllerausgedinger August Scholz in Seedorf und die sonstigen unbekannten Realinteressenten sind mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuch von

Daube Blatt Nr. 12 Abtheilung dem Kaufvertrage vom

heute ausgeschlossen.

Krossen a. O., den 27. Januar 1887. Königliches Amtsgericht.

55745 . Durch Urtheil des 8

5 Silbergroschen 1 Pfennig, mit

der Justizkommissar Lohkampff in Münster bezüglich Sgr. 8 Pf. nebst 5oso Zinfen seit dem 4. Dezember 1858, vorbehalt⸗

lich der Ansprüche der Wittwe Vr. med. Isaac

seines Liquidates von 182 Th. 17

Koppel, Friederike, geb. Wittgenst

stehende Forderung des Lohkampff bis zur Höhe von vorbehaltlich der Produktion des

5

50 Thalern und

Hypothekendokument, auf die unter der Dauptnummer ; jember ei getragenen rückständigen Kaufgelder von 8215 Th. s insbesondere die ein—

nebst 5'so Zinsen seit dem 4. De

Sgr. 4 Pf. angewiesen ist

es Nachlasses und

Ahtheilung 435.

12. Januar 1849 für den Müller Karl Scholz in Seedorf eingetragene Kauf— gelderresthypothek von 300 ÆK durch Urtheil von

unterzeichneten vom 13. Januar 1887 ist für Recht erkannt:

Die unbekannten Berechtigten der im Grundbuche von Münster Band 13 Blatt 184 Abth III. Nr. 32 unter Rr. 29 eingetragenen Hypothek von 63 Thalern

g

Assist. Arzt 1. Al. Ker Land rom 1. Vat. Lanz w Negts. Nr. 61, Pr. Peters, Affist. Arit J1. Kl. der Landw. vom Res. Landw. Negt. Nr. J5, Dr. Thie m, Assist. Art 1. Kl. der Landw. vom 2. Bat. Landw. Regtz. Nr. 32, als Stabsarzt mit seiner bisherigen Uniform, Pr. Falkenberg, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 55, Br. Fricken haus, Assist. Arzt 1. Kl. der Land m. vom Res. Landw. Bak. Nr. 33. Dr. Woltering, Assist. Arit 1 KI. der Landw. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 13ů Dr. Focke, Asüst. Arzt 1. Kl. der Landw. vom 2. Bat. Landw. Regts. Ne. 78, Dr. Halle, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. vom Res. Bat. Rr. 73, Dr. Sippel, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. vom Res. Landw. Bat. Nr. 30, der Abschied bewilligt. Dr. Heuermann, Ässist. Arzt 2. Kl. vom Inf. Regt. Nr. 13, aus dem aktiven Sanitäts-Corps ausgeschieden und, unter Beförderung zum Assist. Arzt 1. Kl., zu den Sanitätoffimm. der Landwehr übergetreten. XII. (göniglich Württembergisches Armee⸗Gorps. Ernennungen, BefsSrderungen und Versetzun gen. Im iven Heere. 15. Je Major und etatsmäß. bsoffizier im Feld ⸗Art. Regt. Nr. 1 s Abtheil. Commandeur in das Feld⸗Art. Regt. Nr. 26 etzt. Flaiz, Major und Battr. Chef im Feld⸗Art. Regt. Nr. 13, zum etatsmäß. Stabsoffiz. ernannt. Stim mel, Pr. Lt. in demselben Regt. zum Hauptm. und Battr. Chef befördert. Fritsch, Pr. Lt. im Feld-Art. Regt. Jr. 29, in das Feld⸗Art. Regt. Nr. 13 versetzt. Ritter, Sec. Tt. im Feld⸗Art. Regt. Nr. 29, zum Pr. Lt. befördert. Kaiserliche Marine. Beförderungen, Versetzungen ge. Knorr, Contre-Admiral, von der Stellung eusner, Kapitän zur Kreuzergeschwaders ernannt; derselbe hat für die ehlsführung den Kommodorestander im Großtopp Bendemann, Korv. Kapitän, von dem Kommando ö korvette Olga“ entbunden. v. Reichenbach, Korv. Kapitän, unter Entbindung von dem Kommando zur Dienstleistung in „Admiralität, zum Kommandanten S. M. Kreuzerkorvette „Olga“

Landw.

7 eg

] 8

z. Berufs-Genossenschaften. Wochen ⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken. Verschiedene Bekanntmachungen. Theater ⸗Anzeigen. . Br r 35 8 r Börsen⸗Beilage. Familien ⸗Nachrichten. 3n de Beilag

/ ——

49 Thlr. 8 Sgr. Waarenforderung nebst 6 0s Zinsen seit dem 19. November 1869 für die Wittwe Ernstine Kirschstein, geb. Krucz, zu . Czarnikau. Eingetragen aus der Urkunde vom Vovember 1886 26. auf Verfügung vom 31. Dezember 1869 Ferdinand Emil und abgetreten mit dem Zinsrechte seit 4. April 1878 an den Kaufmann Herrmann Lewy zu Schönlanke eingetragen am 20. April 1373 wird für kraftlos erklärt. ; II. Nachstehende Hypothekenposten: 45 Thlr. 6 Sgr. 86 Pf. Vatererbe des Mathias Kaczmarek, zahlbar bei erreichter Großjährig— verzinslich mit 5 υο von dem Zeit— ' punkte ab, wo er von der Besitzerin nicht mehr als der Nachlaß unterhalten wird, eingetragen auf Grund des e des Erblassers Erbrezesses vom 20. Februar 1849 zufolge Ver— fügung vom 23. April 1840, 18 Thir. 2 Sgr. 35 Pf. Muttererbe des Mathias Kaczmarek, eingetrazen auf Grund der gericht⸗ lichen Erklärung der Wittwe Regina Kaczmarek in dem Erbrezeß vom 20. Februar 1849 zufolge Verfügung vom 25. April 1849, und zwar beide Posten auf dem dem Antragsteller Wirth Jacob Grzyl zu Smieszkowo gehörigen Grund— stück Smieszkowo Nr. 23, früher Nr. 24, HI. Nr. 3 aus in der dritten Abtheilung unter Nr. 1 bezw. 2 und unter denselben Nummern über tragen am 22. auf das dem

32, anberaumten

November 187:

N 72 Wirth Felir und Marianna Grzech'schen Ehe—

leuten zu Smieszkowo gehörige Smieszkowo

Nr. 44, früher Nr. 31, ( . w NMattererke der Geschwister Mietzner, namentlich a. Caroline Wilhelmine, geb. 29. 11. 1814, b. Anna Juliana, geb. 23. 4. 1817, c. Ernestine Wilhelmine, geb. 19. 9. 1820, d. iel amuel, geb. 18. 3 e. Eva Rosf ge 3. Juli 1 . an jedes der k 8 äbrie zahlbar, 18. Mai 1831 und n Erbrezesses zuf. Verf. vom 19. April 1858 auf dem der ver⸗ ehelichten Töpfer Henriette Schramm, verwittwet gewefene Mietzner, geb. Kunkel, und deren Ehe⸗ mann Töpfer Theodor Schramm gehö Grundstück Czarnikau Nr. 207, früher der dritten Abtheilung unter Nr. 2 werden für erloschen erklärt. Die Inhaber und deren Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen.

Amtsgerichts

welchem Betrage

j uf d; 6. n, di die wb

18638 ein—

getragenen Gläubiger und deren unbekannte Rechts— Den Antragstellern werden die Kosten auferlegt

nachfolger werden mit ihten Ansprüchen auf die vor—

gedachte Post ausgeschlossen. Minster, der bor oz] Durch Ausschlußurtel des gerichts vom heutigen Tag von 173,07 S6, welche b des Gliese'schen Bauerguts Blatt Nr. 14 als Abtheilung 1I1 Kaufmann M. Manasse zu Lübben derung zur Hebung gelangte und

als verfuͤͤbar dem Zwangs versteigerungsrichter Fur weiteren Vertheilung überwiesen worden, der An— spruch Dritter daran aber ausgeschlossen.

Lübben, den 2. Februar 1887.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung J.

oo 0s

Auf den Antrag des Gastwirths Peter zu Heiligen

113. Janugr 13837. Königliches Amtsgericht. Abtheilung 5.

Bekanntmachung. unterzeichneten Amts—

e ist diejenige Summe ei der Zwangsversteigerung Duärrenhofe

Bekanntmachung.

Czarnikau, den 22. Januar 1887. Königliches Amtsgericht.

bõ0 30) Im Namen des Königs!

Auf den Antrag der Erben des zu Altenburg am 4. Auguft 1882 verstorbenen Obersten Christoph Alexander Freikerrn von Hertzberg:

1) Frau Clara Maria, Freiin von

geb. Baumbach,

2) der Freiin Auguste von Hertzberg,

3) des Freiherrn Louis Ernst von Hertzberg, sämmtlich zu Altenburg, erkennt das Königliche Amts gericht zu Frankfurt a. M. für Recht: ö.

Der von der Providentia. Frankfurter Versiche⸗ rungsgesellschaft zu Frankfurt a. M., dem damaligen Major Alexander von Hertzberg ausgestellte Aus⸗= flattungsschein vom 11. Dezember 1865 Nr. 125 1864, in welchem bescheinigt ist, daß der vorgenannte Alexander von Hertz erg mit seinem Sohne, Namens

Band 11 Nr. 14 für den eingetragene For⸗ hinterlegt wurde,

t

; se 540 ö Pe 3 Leyvins 211 We ö 2 3 5 see, vertreten durch Rechtsanwalt Lewinsky zu Berlin, Wms cernst? 0h Fer ders, geboren am 25. August

erkennt das Königliche Amtsgericht II. zu Berlin durch den Amtsgerichts-Rath Klamroth

für Recht:

Die Rechtsnachfolger des verstorbenen Buchhalters Heintich Metzkow werden mit ihren Ansprüchen auf die Hypothekenpost von 1000 Thalern, eingetragen in Abtheilung III. Nr. 6 des im Grundbuche von

Heiligensee Band J. Blatt Nr. Grundstüũcks ausgeschlossen. . Berlin, den 31. Januar 1887.

Königliches Amtsgericht II. Abtheilung 9.

(557

dem Eigenthämer Theodor

00 J. ö. Hyvpothekenbrief über nachstehende auf dem Ziebarth Grundstück Czarnikau⸗Hammer Nr. 107 Abth. III. Rr. 3 eingetragene und bezahlte Post:

1864, dem für das Fahr 1864 von der Providentia eröffneten gegenseitigen Ausstattungs-Vereine für Kinder beigetreten sei und für den genannten Sohn einen Antheil an dem Ausstattungs-Vereine des Jahres 1864 gegen einen jährlichen Beitrag von 10 Thlr. 25 Sgr. 8 Pf. erworben habe; daß ferner der auf den erworbenen Antheil fallende Betrag an den Inbaber des Ausstattungsscheins im Monat Juni 1855 ausgezahlt werde, wenn bis dahin der Providentia rechtzeitig der Nachweis geliefert worden fei, daß der Louis Ernst von Hertzberg am 1. Ja⸗ nuar 1886 noch am Leben gewesen sei, wird für kraftlos erklärt. ö . Frankfurt a. M., den 23. Januar 13887. Königliches Amtsgericht. Abtheilung TV.

44 verzeichneten

gehörigen