1887 / 46 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 23 Feb 1887 18:00:01 GMT) scan diff

ö

bei Grimaldi eine Vorstellung. Der Altar war nicht, wie vorher, von dem Gehäuse umschlossen, sondern der Träger des⸗ selben. Auf dem viereckigen Unterbau erhoben sich frei vier Porphyr⸗ säulen, deren Kapitelle ein borizontales Gebälk trugen, auf dem ein Kuppeldach mit flachem Giebel an der Front ruhte. War die An⸗ lage von beinahe dürftigen Architekturformen, so bot sie dem Bild hauer um so freieren Spielraum. Die ganze römische Re⸗ naissance weist kein zweites Werk auf, das sich mit diesem an Zahl und Größe der Statuen und Reliefs zu messen ver— möchte. Indessen hat das Werk nicht allzulange bestanden: die Anlage der Bramante'schen Kuppelpfeiler brachte einen großen Theil der alten Basilika zu Fall, und damit war es um die freie und un— gehinderte Wirkung des Tabernakels geschehen. Die e ir lg gung des Fußbodens unter Clemens VIII. machte dann 1592 die Abtragung desselben nothwendig. Die Porphyrsäulen wurden an . Altären der neuen Kirche angebracht, den bildnerischen Schmuck aber ließ Paul V. im Jahre 1616 in den vatikanischen Grotten unterbringen. Dort kann man, wenn auch ( nur mühsam, von der künstlerischen Bedeutung und der kunsthistorischen Stellung des Werkes eine Ansicht gewinnen. Vor Allem sesseln vier Relies⸗ Darstellun gen durch ihren Umfang und den Reichthum an Figuren di Aufmerksamkeit. Sie schildern die Hauptscenen aus dem Leben gange der Apostel Petrus und Paulus (Petrus empfängt die Schlüssel und heilt den Krüppel, Sturz Simon's des Magiers, 1 il Petri, Tod des Apostels Paulus) und zeigen inen so reinen strengen Styl, nie er kaum ein zweites Mal während des Quattrocento gehandhabt wurde. Die direkte, freilich unerreichte . haben die Reliefs der Attica am Konstantinsbogen gebildet, von denen Einzelnes sogar direkt herübergenammen worden ist; andererseits haben die Bronzethüren Filarete's als Vorbild gedient. Außer den Reliefs gehörten zum bildnerischen Schmuck des Tabernakels noch zw olf Apostelsta ituen, die in den Wandnischen der Grotte aufgestellt sind. Unter diesen Tiguren e. eine der werthvollsten und anmuthigsten die des jüngeren Jakobus (im Text abgebildet). Der Verf. glaubt darin die Art des Florentine rs Antonio Rossellino zu erkennen und ermittelte als Urheber den aus des Genannten Schule hervorgegangenen Matteo Pallajuolo. An diesen Künstler schloß sich, wie die stylkritische Unterfuchung ergiebt, unmittelbar ein handwerksmäßig arbeiten— der Römer an. Am ausgzgiebigsten aber wurde ein anonymer römischer Meister beschäftigt, für den der Name noch zu suchen bleibt. Vieles deutet darauf hin, daß zu der ganzen Anordnung ein Werk Mino's, nämlich der Hauptaltar von Sta. Maria Maggiore die Anregung gegeben. Vielleicht hat der ge—⸗ nanute Meister sich auch selbst an den Arbeiten betheiligt. C. Justi hat die Entdeckung gemacht, daß der in einer Kapelle von San Salvador in Valladolid (Spanien) verborgene Altarschrein des Licentiaten Gonzalez vom Jahre 1503 von dem niederländischen Maler Quentin Metsys herckt jrt. Der Verfasser ist zu diesem Resultat erst nach dreimal ger Wiederinaugenscheinnahme und Ver⸗ gleichung an Ort und Stelle sowie nach Ablauf eines ganzen Jahr— zehnts gelangt. Er erklärt den Amber nunmehr für ein drittes amfangreiches Werk des Meisters, das sich denen zu Ant— werpen' und Brsffel (aus St. Petri in Löwen) ebenbürtig anreihe. Richard Förster handelt von den Gemälden und Zeichnungen aus der Renaissance-Zeit, welche die Verleumdung des Appelles zum Vorwurf haben. Er legt dar, wie Lucian's Schilderungen antiker Kunstwerke, bald nochdem ö. Schriften von Konstantinoffel nach Italien kamen (1423), und von Guarino in Verona (der vielleicht auch der erste Entdecker war) in lateinischer Ue berseß ng weiteren Kreisen zugänglich gemacht worden waren, auf die . die ant ie Kunst begeisterten Maler jener Zeit tiefen Cindru c gemacht haben. Keine 6. er habe eine größere Wirkung geübt als die, ö Lucian in seiner Schrift „daß man der Verleumdung cht glauben solle“ von dem Gemälde des Apelles giebt, das die Erinnerung an eine diesem, dem berühmten Maler, widerfahrene Verleumdung (am Hofe des Ptolemäus oder Alexanders des Großen) verewigen sollte. Und zwar war es, wie Förster nachweist, Leo Baptista Alberti, der in seinem Werke „De pictura“ (später italienisch Vearbęitet) als Beispiel, welchen Reiz die bloße, der malerischen Darstellung ent— behrende Erfindung habe, die Schilderung Lucians von diesem Ge— mälde giebt und den Lünstlern ö. Rath ertheilt, diesen Stoff zum Vorwurf zu wählen. Die Maler sind denn auch diesem Rath gefehn, Denn so gewiß es ist, daß die zahlreichen ,, der . Ca⸗ lumnia“, welche die Folgezeit hervorgebracht hat, nicht auf seine *. schreibung, sondern auf Lucian selbst (wie Firfter durch t fe. Textvergl . des Originals und der Uebersetzungen nach— weist) zurückgehen, o mwahrf heinlich ist es, daß sein Hin⸗ weis auf jenes Werk ö die Anregung gegeben hat. Es beginnt dann eine eingehende Besprechung ö. vorhandenen Kom— positionen, zunqchst vgn ita b gh n Künstlern, denen die von deutschen folgen sollen. Der Abhandlung ist eine Lich nn, Tafel mit Auf— nahmen des Gemäldes eines unbekannten Meisters im Museum zu Nimes und des Gemäldes von Sandro Botticel li in den Uffizien zu Florenz; sowie 7 Abbildungen (Höochätzungen) im Text beigegeben.

Jaro Springer bespricht einen Umriß stich, die Kreuzigung Christi da sstellend, den Sandrart in seiner Teuͤtsch en Akademie“ (Frankfurt, 1679) dem Albrecht Dürer zugeschrieben hat und den, ihm felgend, Nagler und Passavant dem Dürerwerk beigefügt haben, L gend Thausing ihn für eine offenbare Fälschung erklärt. Springer sucht letztere Ansicht durch stylkritische Vergleichung des Blatts mit dem gesammten Werke Dürers und seinen Zeichnungen zu erhärten. B esonde s gegenüber Ephrussi, der aus einer Reihe vor⸗ handener einzelner 3 3 nn, und Studien zu einer Kreuzigung die Echtheit folgern zu können meint, sucht der Verf. nachzuweisen, daß die Abweichungen des Stichs von den unter sich übereinstimmenden echten Kreusigungen Dürer's, das mangelnde Verständniß des Kompi— lators für die angeblichen Studien, der Charakter der Landschaft und die unmöglichen Architekturen es ausschließen., daß derselhe von Dürer herrühre. Jene Zeichnungen aber wären, Springer zufolge, überhaupt nicht für einen Stich bestimmt gewesen, sondern vielmehr für ein größeres Gemälde, ein Altarwerk, mit dem sich Dürer zwischen 19521 und 52s emsig beschäftigt habe. Vielleicht habe der Fälscher um Dürers großartigen letzten Plan gewußt, da anzunehmen sei, daß ein so lange vorbereitetes Werk, das durch Dürer's Tod jäh unterbrochen wurde, in Nürnberg bekannt gewesen und besprochen worden sei. Trotzdem sei nicht anzunehmen, daß die Fälschung Dürer's Absicht auch nur annähernd wiedergebe. Der Untersuchung ist ein sorgfältiges Facsinile des Stichs sowie eine Zink— ätzung nach einer Dürer'schen Studie in der Ambrosiana zu Mailand, den Korf iner Türkin darstellend, beigegeben. . Schließ özlich sucht August Schmarsow nachzuweisen, daß man auf dem zu einem Cyklus der freien Künste und Wien chaften gehörigen Bilde der Astronomie, von Melozzo da Forli (degli Ambrosi) in der Berliner Gllen! in dem die Astronomie verehrenden Manne den Grafen Ottaviano Ubaldini, Bruver des Herzogs Federigo von Ur— bino, zu erkennen habe. Der durch seine Spezialforschungen sewie durch ein kürzlich erschienenes Werk über den genannten Meister . Kunsthistoriker findet eine Bestätigung seiner Ansicht in einer vollständig mitgetheilten Stelle aus der Reim— chronik des Giovanni Santi. Auch die Figur der Astro⸗ nomie erklärt er, wie alle übrigen des Cyklus für Porträts von Fürstlichen Personen, die sich in den Jahren 1474 —= 1476 in Urbino aufgehal ten haben. So erkennt er in dem zweiten Bruchstück daraus, welches die Berliner Sammlung besitzt, die Dialektik dar—⸗ stellend Federigo selbst mit der dritten Tochter, und verzeichnet auch die anderen, zum Theil in gon don befindlichen, zum Theil verloren gegangenen Bilder des Cyclus nebst den Porträts, welche der Maler für diese Allegorien verwandte. Dem Heft ist eine vortreffliche Radirung von W. Hecht, nach dem Gemälde „Stille See‘ von Jan van de Capelle in der Berliner Galerie beigegeben. Das 3 Blatt ist eine viel versprechende Probe aus dem Werk, welches, von der General yerwaliang der Königlichen Museen herausgegeben und von der G. Grote'schen Verlage uch art lind verlegt, alle Hauptwerke der Berliner Gemälde⸗Sammlung in Reproduktion mit begleitendem Text umfassen wird. Die ersten Lieferungen desselben sollen im April des Jahres erscheinen.

Das 10. Heft der Kunst für Alle“ (herausgegeben von Fr. Pecht in München, Verlagsanstalt Bruckmann) bringt zunächst einen Reisebrief aus Dresden“, dem traditionellen Reiseziel unserer Runstfteunde mit seiner herrlichen Gemäldegalerie. Derselbe ist um so interessanter, da er aus der kritischen Feder eines so scharfen und geistreichen Beobachters, wie Hermann Helferich, stammt. Textlich schließt ch daran in dem gleiche en Heft ein auch Liographisch inter⸗ essanter Bericht über die Steinle⸗Ausstellung in Frankfurt, welchem Reproduktionen von drei der vollendetsten Werke des verstorbenen Romantikers, aus dessen Cyklus zu Brentano's „Rheinmärchen‘ und den Romanzen vom Rosenkranz“, beigegeben sind. Unter den Illustrationen finden wir ferner S. Buchbinder's „Grübler“, Professor A. Wolff's ‚Büste der Kaiserin Augustan“, und unter den Vollbildern in bunter Reihe ein Thiele'sches Wild⸗ und Waldidyll „Strenger Winter“, eine typische Scene aus dem italienischen Volksleben von Ricci als Doppel vellbild⸗ sowie in den ‚Marodeuren' von W. Diez wiederum der . . ö 1 Künstlers Preis des Heftes 53 st

Von der praktischen illustrirten ,, Mode und Haus“ mit illustrirter belletristischer Beilage (Chefredaktion: Dr. jur. Russek., Direktion: John Schwerin) erscheint monatlich zweimal ein Heft. Der Abonnementspreis beträgt vierteljährlich 1 pränumerando.

Stoll C Bader in Freiburg im Breisgau haben den antiquarischen Katalog Nr. 36: „Zoologie“ veröffentlicht. Der⸗ selbe enthält ein Verzeichniß von 50965 Schriften, die sich mit Zoologie im Allgemeinen, vergleichender Anatomie, Thierchemie, der Erdober⸗ fläche sowie mit den Naturwissenschaften Überhaupt beschäftigen.

Gewerbe und Handel.

St. Petersburg, 22. Februar. (W. T. B.) Ein heute ver⸗ öffentlichtes Gesetz stellt der Yefellschaft für gegenseirigen Bodenkredit frei, die Einzahlungen ihrer Kreditnehmer für die im Januar und Juli d. J. fällige Verzinsung und Amortisation der Metalldarlehen auf 7 Kreditrubel für je 100 Metallrubel fest— zusetzen.

New⸗York, 21. Februar. (W. T. B) Weizen⸗Ver⸗ schiffungen der letzten Woche von den alan if schen Häfen der Ver⸗ einigten Staaten nach Großbritannien 112 000, do nach Frank— reich 3000, do. nach anderen Häfen des Kontinents 464z 000, do. von Kalifornien und Oregon nach Großbritannien 14 000, do. nach anderen Häfen des Kontinents Orts.

Verkehrs ⸗Anstalten.

Hamburg, 22. Februar. (W. T. B.) Der Postdampfer „Saxonia der Hamburg⸗Amerikanischen Packetfahrt⸗ Aktiengesellschaft hat, von West-Indien kommend, heute Lizard passirt.

23. Februar. (W. T. B.) Der Postdampfer Wiela der ö erikanischen Packet ahrt⸗ 1 . schaft ist, von New⸗York kommend, heute Vormittag 10 Uhr auf der Elbe eingetroffen.

. und Quarantänewesen.

Oesterreich⸗Ungarn.

Durch . der K. K. Seehehörde zu Triest bezw. des Königlich ungarischen Ministeriums für Ackerbau und J Industrie ist die bisher vorgeschrieben gewesene ärztliche Untersuchung . cher Seeprovenienzen nunmehr aufgehoben worden.

Portugal.

Durch unterm 15. Februar 1887 veröffentlichte Verfů igungen des Königlich portugiesischen Ministeriums des Innern sind der Hafen von Singapore für »„cholerafrei', und die Häfen der britischen

Kolonie Sierra Leone für „frei von Gelbfieber“ erklärt worden.

Berlin, 235. Februar 1887.

Der Centralvorstand deut scher Arbeiterkolonien trat heute Vormittag im Herrenhause unter Vorsitz des Grafen von Zieten— Schwerin zur 4. Jahres verfammlung zusammen. Nachdem die Ver— handlungen mit einem Hoch auf Se. Majestät den Kaiser er— öffnet waren, ö, der Vorsitzende den Jahresbericht, nach welchem die Sache der Arbeiterkolonien im abgelaufenen Jahr einen esegneten Verlauf genommen hat. Der Centralvorstand repräseagtirt . 83 20 Vereine, die 1tz Kolonien unterhalten. Neu eröffnen sind im letzten Jahr 3 Kolonien, darunter die erste katholijche Kolonie. Eine weitere Kolonie wird voraussichtlich in Kurzem in Thüringen . werden. Die beiden Mecklenburg sind neu in die Bewegung eingetreten; in Bayern arbeitet man rüstig weiter, wenn auch die Aussichten etwas trüber geworden sind, da die Behörden ihre Mitwirkung versagt haben. In Posen uff man in nicht allzuferne— Zeit an die Errichtung von Kolonien zu geh hen. Aus We stpreu ßen verlautet nosᷣ nichts von einer Thätigkeit, im Interesse der Arbeiter— kolonien. In der Reichs slanden zeigen die weiteren Kreise noch kein Intereffe fr die Sache, einige hervorragende Personen sind jedoch bereits mit dem Vorstand in Correspondenz getreten. Für die Heraus— gabe des Correspondenzblatts „Die Arbeiterkolonie“ hat der Minister des Innern 1500 ( bewilligt. Ueber den Stand der Natural— deryf egungs fte tionen bericht: ten sodann die Vertreter der einzelnen Landestheile. Ueberall konnte eine Abnahme des Bettelunwesens kon— statirt werden; mehrfach haben sich die Kreise jedoch der Sache ab— geneigt gezeigt.

Geschichte des Deutschen Buchhandels.

Mitten in der Ausführung der in voller Schaffensfreudig keit

übernommenen und mit stets wachsender Liebe behandelten Aufgabe, eine Geschichte des dentschen Buchhandels zu schreihen, starb Dr. Friedrich Kapp am 27. Oktober 1384, nur den ersten Band, und auch ihn nicht völlig abgeschlossen, hinterlassend. Der Börsenverein der deutschen Buchhändler hat es als eine Ehrenpflicht angesehen, das hinterlassene Werk, unter möglichster Ausfüllung der noch vorhandenen Lücken, mit thunlichsler Beschleunigung zu veröffentlichen, und im Mai 1886 konnte der stattliche Band zur Ausgabe gelangen. Weit über den Kreis der engeren Fachgenossen hinaus hat derfelbe Aner— kennung und Beifall gefunden und allseitig ist das Verlangen laut geworden, daß das Werk nicht unvollendet bleiben möge. Diesem gewiß berechtigten Wunsche entsprechend hat der Vorstand des Börsen⸗ vereins der deutschen Buchhändler die unterzeichnete Kommission be— auftragt, die geeigneten Schritte zu thun, um die Fortführung und Voliendung des Werkes herbeizuführen. Es ergeht daher hiermit an deutsche Gelehrte und Schriftsteller, deren Studienrichtungen die gestellte Aufgabe nahe liegt, die Auf⸗ forderung und Bitte, sich wegen llebe n n der Fortsetzung oder einer Hi helll gur) an derselben mit der unterzeichneten Kommission in Verbindung zu setzen.

Ein Vergleich des im Jahre 1877 aufgestellten (umstehend zur allzemeinen Orientirung . Planes für das ganze Werk ö. der von Dr. Kapp im 1. Band eingeschlagenen Ausführung zeigt, daß . in voller Freiheit der eigenen Auffasfung die Aufgabe anders erfaßt und den. Steff wesentlich anders gruppirt hat, als ur— sprünßlich geplant war. Die Kom mission ist sich darüber klar, daß eine solche Freiheit des Schaffens für die Lösung der Aufgabe un⸗ umgänglich nöthig ist, und daß dieselbe auch für die Fortführung des Werkes eingeräumt werden muß. Es möge daher schon jetzt darauf hingewiesen werden, daß es dem eventuellen Fortsetzer dollständig überlassen werden soll, ob er mit dem 2. Band direkt an Dr. Kapp's Werk anknüpfen und dasselbe in gleichem Sinne fortführen, oder ob er den 2. Band wesentlich selbständig gestalten will. Nur würde es nöthig sein, daß die Arbeit sich formell als eine Fortsetzung darsftellt,

gewissermaßen eine Geschichte des deutschen Buchhandels im 18. und 19. Jahrhundert liefert, und daß sie den Umfang des 1. Bandes nicht überschreittt.

Die Kommission ist der Hoffnung. daß auch in einer Fortsetzung des begonnenen Werkes ein deutscher Gelehrter eine dankbare Aufgabe erblicken wird, und bittet auf die Uebernahme der Arbeit bezügliche Mittheilungen recht bald. jedenfalls bis 15. März, an sie gelangen zu lassen. Alle weiter in Betracht kommenden Fragen, namentlich was die materielle Seite der Angelegenheit betrifft, bleiben der direkten und persönlichen Verhandlung vorbehalten.

Leipzig, den 15. F ebruar 1887.

Die Historische Kommission des 2 orsen vereins der Deutschen Buchhändler. Dr. Eduard Bro⸗ e e Leipzig, Vorsitzende Dr. Gastay Freytag, Wiesbaden. Otto Har zssowitz, Leipzig Wilhelm Hertz, Berlin. Dr. Albrecht Kirchhoff, Leipzig. Aung ust Schürmann, Halle a. S. Prof. Dr. Friedrich Zarncke, Leipzig. Plan einer Geschichte des deutschen Buchhandels. (1877.)

Das Werk soll auf wissenschaftlicher Forschung beruhen und die Resultate derselben in einer gemeinverständlichen und übersichtlichen Darstellung geben.

Das Druckereigeschãft ist nur insoweit zu berücksichtigen, als es ursprünglich die Grundlage des buchhändlerischen Geschäfts bildete und als es später durch Blüthe oder Verfall irgend einen wesentlichen Einfluß auf den deutschen Buchhandel gehabt hat.

In ähnlicher Weise sollen Literatur- und Kulturgeschichte in den Rahmen der Darstellung hineingezogen werden und ist stets Rücksicht darauf zu nehmen, inwieweit dieselben Einfluß auf das buchhändlerische Gewerbe ausgeübt haben und wie der Buchhandel auf die Literatur fördernd oder schädigend zurückgewirkt hat.

Die Hauptaufgabe des Werkes bleibt indeß, den Charakter des iche a li historisch zu verfolgen und die Geschichte des Geschäfts— betriebes in ihrer allmählichen Entwicklung festzustellen.

Eine Einleitung soll die Geschichte des Buchhandels bis zur Er— findung der Buchdruckerkunst geben und eine übersichtliche Darstellung des buchhändlerischen , aller der Länder enthalten, welche ein hervorragenderes Schriftenthum aufzuweisen haben. Na⸗ mentlich sollen der Buchhandel in Egypten, in Griechenland und Rom, sowie der Handschriftenhandel des Mittelalters kurz geschildert werden. ick? folgt dann die eigentliche, in fünf Perioden eingetheilte Ge—

ichte:

Erste Periode: Bis zum Erscheinen des ersten Meßkatalogs 1564.

Zweite Periode: Bis zum Westfälischen Frieden 1648.

Dritte Periode: Bis zum Aufhören des Fronlfurtr Meßkatalogs und bis zur entschiedenen rf ponderan von Leipzig (Gründung des ersten Deutschen Buchhändler-Vereins 1765). .

Vierte Periode: Bis zur i,, des Deutschen Buchhändler⸗ Bhrfge er n,

Fünfte Periode: Die Neuzeit.

Bei jeder Periode wäre mit einer Charakterisirung der jeweiligen politischen, kulturgeschichclichen und literarischen Verhãältnisse zu be⸗ ginnen, es wäre die Stellung zu bezeichnen, die der deutsche Buchhandel damals eingenommen, es wären die einjelnen Länder und Städte in Be nchnng auf den Buchhandel zu jhilt en und einzelne Firmen und

Persönlichkeiten vorzuführen. Auch der Statistik wäre die gebührende Beachtung zu widmen. Aus diesen Schilderungen wären sodann die Resultate zu ziehen, indem in gesonderten. Abschnitten die einzelnen Materien behandelt 4 und gezeigt wird: wie der Buchhandel zu jener Zeit organisirt war, ob und in welche Branchen er zerfiel, was die Gesetzgebung in Bezug auf den Buchhandel und das Druckereigewerbe 2c. festsetzte.

Zu r* 100jährigen Wi ederkehr des Geburtstages Josef Fraunhofer's, des . Optikers, findet am Sonntag, zen 6. Mär; 1887, Mittags 12 Uhr, im Festsaal des Berliner Rathhauses eine Feier mit Gesang und Festrede statt. Einlaß— karten sind bei dem Regierungs-Rath Dr. en n,, SW. König⸗ gr m fle 68, zu haben, soweit noch Plätze verfügbar sind. Auch Vamen haben Um Nachmittag . Tages, am Sonn— tag, den 6. März 1887, 4 Uhr, findet im Englischen Hause, Mohren⸗ straße 49, ein Festmahl für Herren statt.

Haris, 275. Fehrugzt, ( R b m, gegangenen Nachrichten wurden heute früh zwischen 5 und '. n mn on, dnn, Avignon, Nizza, 8 essoges und anderen Orten der rene mehrere Erdstöße wahrgenommen. 3 ist, ein Haus ng r, wobei drei Personen verschüttet wurden. Von mehreren Häusern sind die Dächer fortgerissen worden. Wie es 1 sollen in Mentone mehrere . getödtet und verwundet sein. Der Eisen⸗ ö ist fuspendirt, da zunächst die Tunnel untersucht werden ollen

Mailand, 23. Februar (W. T. B.) Heute früh 6 Uhr 25 Minuten fand hier ein starkes wellenförmiges Erdbeben statt, welches gegen 12 Sekunden dauerte. Dasselbe wurde auch in Livorno verspůrt.

Das Jubiläums-Ballfest des Vereins „Berliner Presse“ findet nunmehr am Sonnabend statt. Je näher das Fest rückt, desto zahlreicher rücken auch die mannigfachen Ueberraschungen an, die den Ball verschönen und seine Gäste beschenken sollen. An musikalischen Novitäten ist so viel eingetroffen und angeboten, daß nur ein. kleiner Theil angenommen werden konnte. Eine Orchester Koempositi ion mit Chor vom Kapellmeister Steffens Dichtung von Lohmeier —, ein neuer flotter Walzer von Dellinger und eine Lonfchöpfung von Ernst von Walzogen, der selbst. Mitglied des Festeomitès ist, kommen zur ,. Die für die Tombola immer noch in reicher Zahl eintreffenden Bilder häufen sich zu einer großen Aus⸗ stellung von dem eigenartigsten ReizB, von um so eigengrtigerem, alt sie ja nur einen Abend, . eines glänzenden Balles, zugänglich sein wird. Die ö. werden dann sofort an gie Gate als Tombola⸗ Gewinne vertheilt: Gewinne, wie sie so zahlreich und werthvoll eine Tombola wohl 6 nie geboten. Die Künstler beschenken vielfach die Gäste des Preßballes auf das 61 änzendste. Neuerdings sandten Professor Genz, Professor Paulsen, Staufer von Bern, Rens Grönland, Anton Dieffenbach, Felix Possart, Walter Moraz, W. Gensmer meist schön eingerahmte Bilder, zum Theil von dem eigenartigsten Zauber. Auch Carl He Imerding wird am Ballabend als Maler debütiren. Er sandte ein sehr hübsches Aquarell. Prachtwerke, Bücher und Musikalien mit reizvollen Wid— mungen, Kunstgegenstände mancher Art treffen täglich ein. So ist denn für das Fest Alles reichlich vorh anden; nur die Theilnehmerkarten fangen schon an, knapp zu sein, denn die Betheiligung scheint eine sehr bedeutende zu werden.

Das Walhalla-Theater bleibt morgen und Freitag wegen der Vorbereitungen zu der Operette Di e Marke tenderin“ welche am Sonnabend zum ersten Male in Scene geht, geschlossen.

Redacteur: : Riedel.

2 Verlag der Crpedition (Sch ol).

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags ⸗Anstalt, Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32. Vier Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).

Erste Beilage * Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich 1 Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Mittwoch den

2 Jebruar

1887.

Deutsches Reich. Ueber sächt

über die Betrie bs-Ergebnisse der Rübenzuckerfabriken, Zu ckerraffinerien und Melasse⸗Entzuckerungs⸗ Anstalten des deutschen Zollgebiets für den Monat Januar 1887 bezw. für die geit vom 1. August

1886 bis 31. Januar 1887.

der

Melasse⸗ entzucke⸗ rungs⸗ anstalten.

Betriebs ⸗Ergebnisse ö .

ö. . Rüben ˖· Zucker⸗ zucker⸗ raffine⸗

Monat Januar 13887. fabriken. rien?)

Hierzu in der Zeit vom

Zucker⸗

stätten überhaupt.

August

* J. ö produktions⸗ bis ü De⸗ Zusammen.

zember

2. 3. 4.

5.

1. Verwendete Zuckerstoffe. Mengen

A. Verarbeitete Rüben... J B. Vi arbeitete Melasse ?) zusamimnen - . 196 * 20 650 daron verarbeitet mittelst der nachstehenden Entzuckerungs verfahren?;

7 Osmose .. ,, 36 4666

) Elution und Fällung , 220 .

; 59

4) Ausscheidung JJ 35 563

) der Strontianverfahren' JJ 86 195994

6) anderer Verfahren J

C. Verarbeiteter (eingeworfener oder zum Decken verwendeter) Zucker:

1) ng er einschließlich der Nachprodukte ; w (Außerdem fremde, d. h. von anderen Fabriken bezogene Füllmasse) . w / NRaffinirter und d i 8411 1886

Il. Produzirte Zucker.

33 9 381697

A Rohzucker: 1) Erstes und zweites Produkt .. JJ 10615444 . 2) Nachprodukte vom . Produkt . ir, 15 688

B. Raffinirter und Konsumzucker .. J 146 493 333 289 UI. Zu⸗ und Abgang an Melafse

und von den a,, 35361 jang. Zum Zwecke der Entzuckerung bezogene fremde? Melasse .... 34 357 7566 69 514 B Abgang; 1) Wieder abgegebene fremde?) Melassen. 2) Melasse aus dem eigenen Betriebs): . ht chene

1885 3 840 9689

100 kg

7995182 2357 222 77 388 5 220 6599 365 563 91252 1700

1015444 63 400 505 060

JJ 10 163 15 534

121 937

2ssi)h 235660) 8 1845717

244 899 257 747 744 109 537 116136 218 250 253 813 382715 473 967 7458

9 153

2 651 992

33 536

125973

8 464 84 508 0* 7 727 806

* 665 114 783 741 10039 10032

104107 114796 414951 536 888

Anmerkungen. I) Das sind sämmtliche Fabriken. in welchen Rüben auf Rohzucker oder Konsumzucker verarbe eitet werden, sei es ohne oder mit Melasse⸗Entzuckerung, ohne oder mit Einwurf von Zucker. . Ausschließlich der die Herstellung ö Zucker sind die Abläuse aller Act, ein—

betreibenden Rübenzuckerfabriken und selbständigen Melasse— Entzuckerungsanftalten. 3) Unter Melasse

schließlich derjenigen vom ersten und zweiten Prodult, ver tan r ist nur ö verarbeitete fremde, d, e Melasse ist diejenige, welche von den betheiligten Anstalten aus e

Fabrikation stammende Zucker aufgeführt. 5) Fremd bezogen wurde. 6) Ausschließlich des Speisesyrups. ?) Die Abweichung J der im „Reichs veröffentlichten Uebersicht beruht auf nachtrãglich eingegangenen Berichtigungen. 3) Bezüglich der Abw lichten Aebersicht wie zu 7. Berlin, den 22. Februar 1887. Kaiserliches Statistisches Amt. Becker.

Anzeiger“ voꝛ eichung gegenüber der

h.

nicht . der eigenen anderen Fabriken . . Nr. 38

Königreich Preußen.

K ; Die gesammte Leitung der

J

betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von lichen Befugnissen und Verpflich

Neahaldensleben über Nordgermersleben nach Eils—

2 . 6 * 2 991 .

leben durch die TReuhaldensleber Gisenbahn-Gesellschaft. staatlichen Beaufsichtigung unterl 6. ; K leich ist.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛ·c. ! Vie Wahl des Vorstandes

Nachdem von dem Comitẽè, welches sich zur Gründung einer Perso stehen s die Wah

) g . Versonen bestehen so ie Wahl

Aktiengesellschaft unter der Firma: Neuhaldensleber Eisen⸗« Mitglieder bedarf der Beflätig

bahn-⸗Gesellsch aft gebildet hat, darauf angetragen worden ist, Arbeiten. dieser Gesellschaft die Konzession zum Ban und Betrieb einer für

II Bau⸗ und

Betriebs verwaltung ist

einem Vorstande zu übertragen, welcher die Gesellschaft mit den gesetz⸗

tungen des Vorstandes einer Aktien⸗

gesellschaft vertritt und für die Geschäftsführung, insoweit dieselbe der

iegt, der Aufsichtsbehörde verantwort—

oder, falls

des . und

ung des

derselbe aus mehreren der technischen er öffentlichen

.

ie Geschäftsinstruktiön für den Vorstand unterliegt der Ge—

ben Betrieb mittelst Dampfkraft und für die Beförderung von Per⸗ nehmigung d des Ministers der öffentlichen Arbeiten. onen und Gütern im öffentlichen Ver . bestimmten, den Be— Sofern die oeberste Betriebsleitung nicht durch den Vorstand selbst

stimmungen der Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen untergeord— erfolgt, finden die vorstehenden Be estimmungen auch auf di

ie Wahl

neter Bedeutung unterworfenen Bahn von Neuhaldensleben über und die Gefchäftsinstruktion des oder der obersten Vetrieb Di rigenten

Nordgermersleben nach Eilsleben zu ertheilen, wollen Wir diese

Anwendung. Konzession, sowie das Recht zur Entziehung und Beschränkung des

Grundeigenthums nach Maßgabe der gefetzlichen Bestimmungen unter Von den Mitgliedern des

den nachstehenden Bedingungen hierdurch ertheilen. zwei Drittel ihren Wohn itz im I Die Gesellschaft bildet F ald Eisenbahn-Gesellschaft und nimmt ihr Domizil und den Sitz ihrer wählen. Verwaltung in Reuhaldensleben oder unter Genehmigung des Mi jsters ffo tl en Arbeiten 5 3mno 891 in der Bah . kinisters ö öffentlichen Arbeiten an einem anderen, in der Bahn Die Staatsregierung ist ber gelegenen Orte. . ; ö. k Die Gesellschaft ist den bestehenden, wie den künftig ergehenden , . z . ; ö und den Verhandlungen des Auf Reichs- und Landesgesetzen ohne Weiteres unterworfen. l 9g

19.

sich unter der Firma: Nenuhaldensleber stetz aus den im Deutschen Reichsgebiet wehr

V. echtigt, sich in

ssichtsraths und

s Aufsichtsraths müssen wenigstens Deutschen Reich Der Vorsitzende des ei hee, und dessen Stellvertreter sind

gebiet haben.

ihaften Mitgliedern zu

den Fällen, wo sie das

staatliche Interesse für betheiligt erachtet, bei den Versammlungen

der Generalversamm—

lung. der Aktionäre durch einen Kommissar vertreten zu lassen. Der

1 1 . di . ; ,, sen Versammlungen und Zusammenkünften . 6. ga gen Wolenht , n,. degierung ist von allen die Zusan h 18 zur plan Und anschlagsmäßigen dBollend ing Und Ausrüstung rechtzeitig unter Vorlage einer die voll stän dige Angabe der Berathungs 8⸗

der Bahn erforderliche Anlagekapita! wird auf den Betrag von gegen stãn de nthaitenden ? Tagesordnung An eig Der Minisier der öffentlichen Irheiten

2373 000 99 , , . J geg ö Der Nominal jetrag der von der FHesel schaft auszugebenden Fönen in“ *

Aktien darf den Betrag des festgesetzten Anlagekapitals nicht über— . . n n. steigen. Es bleibt der Gesellschaft überlassen, einem Theil der aus— nn n n,, ne, g zugebenden Aktien ein Vorzugsrecht vor den übrigen Aktien hinsicht— lich der Vertheilung des jährlichen Reinertrages De Unternehmens bis zum Belaufe von 50½ des Nominalbetrages dieser bevorzugten late hien, sowie für den Fall der Liquidation der * ihschest hin sicht⸗ weiterang. Modifikation ihres lich der Vertheilung des Gesellscharts vermögens einzuräumen. Im Uebrigen dürfen den Inhabern derselben keine anderen Rechte, als den Inhahern der übrigen Aktien eingeräumt werden.

Bis zum Ablaufe desjenigen Kalenderhalbjahres, in welchem die unter VIII Nr. 3 festgesetzte Baufrist abläuft, kann den Inhabern der Aktien bis zum Belaufe von 5 JMGᷣ des Nominalbetrages ihrer Aktien die Gewährung von Bauzinsen zugesichert werden.

Das Anlagekapital muß ungeschmälert sür den Bau und Betrieb der Bahn . werden; die Herstellung der Bahn auf durchaus solider und gesetzlicher Grundlag⸗ darf keinerlei Beein— trächtigung bee die Verbindung der Finanzirung mit der Bauaus— führung und durch Ausführung in General⸗Entreprise erleben.

Die S ägal ar egleruln ist berechtigt, die Einzahlung auf die Altien, insoweit dicselbe von der zu slandigen Eise abahn-Aufsichtsbehörde zur Fort. lichen Staalsregigtung. führung und rechtzeitigen Vollendung des Baues für nothmendiz erklärt, 2 gleichwohl aber von der Ges a e fer erh e eng innerhalb der von der nannten Behörde bestimmten Frist nicht herbeigeführt, wird, an Stelle der Gesellsch aft vertretung mit gleicher Wirkung . und beizutreiben, sowie über die Verwendung der eingezahlten Beträge z

welche Ausnahme, bevor sie in vorgelegt werden. in Rede stehende Konzession als

denen die Konzession ertheilt i

, gn unn der Staatsregierur Beschlüsse der Gesellschaft, wele

Gencralversammlungen überall d Staat genehmigt waren.

auf anderen Eisenbahn n, die ö Bahn an eine andere Gesellschaft,

thig erachtet,

, il berechtigt, in den die Berufung außer⸗

en zu verlangen.

VI.

Unternehmens,

Ergänzung der Gesellschafts-Statuten betreffen,

Alle , der Generalvers unmlungen der FJesellichast oder ihrer Organe, welche die Fortsetzung der Gesellschaft resp. die Er—

die Ilkant einn oder müssen ohne irgend

das Handels register eingetragen wer—

Ve hhlüsse

den, der Staatsregierung vom Gesellf schaftsvorstande zur Prüfung org ; Insoweit diese Regierung die suristische Persönlichkeit. d

nach dem Ermessen der

der Gesellschaft, welcher die

ein an ihre Person jebunden 8 Recht

ertheilt zist, abändern oder den Vorgussetz ungen nicht entsprechen, unter

st, erlangen dieselben nur durch die

ig Gülti⸗ gkeit.

Insbesondere bedürfen

lche die Uebernahme des Betriebes

des. Betriebes der eigenen oder die Fusion mit einer anderen Gesellschaft aussprechen, zu ihrer Gültigkeit der Bestätigung der König—

ziese Bestätigung ist auch Zur Aufhebung der Beschlüsse früherer

dann erforderlich, wenn dieselben vom

VII.

Für den Bau und Betrieb der Bahn sind die Bahnordnung für

bestimmen. Dem Minister der öffentlichen Arbeiten ist das Recht J deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung vom 12. Juni 1878 das Deutsche Reich“ Rr. 24 vom

behalten, zu bestimmen, daß die Einzahlung der gezeichneten Aktienbeträge vublizirt im „Centralblatt für nicht an den Gesellschaftsvorstand, sondern an eine von ihm zu be—

zeichnende öffentliche Kasse behufs Bewirkung Ler erforderlichen Baun⸗ Bestimmungen (efr. 8. 55 daselbst) maßgebend.

zahlungen zu erfolgen hat. Bahn soll 1,435 m betragen.

14. Juni 1878) und die dazu e ch enden ergänzenden und abändernden

Die Spurweite der

VIII. Für den Bau insbesondere gelten folgende Bestimmungen: . Der Staatsregierung klebt vorbehalten: die Feststellung der Bahnlinie in ihrer führung durch alle Zwischenpunkte, die Bestimmung der Zahl und der Lage der Stationen und Haltestellen, die Feststellung der Projekte aller für der bestimmten baulichen Anlagen und Einrichtun stellung der Projekte für die Betriebsmittel und und nach Jubet⸗ iebnahme der Bahn.

Für alle durch die Ausführung der genehmigten Proj elte bedingten Benachtheiligungen des (Eigenthums. oder sonstiger Rechte des Staats bleibt demselben der Anspruch auf vollständige Entschädigung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen gegen den Konzessionar vor— behalten.

2) Der Konjessionar hat allen Anordnungen, welche wegen polizei⸗ licher Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter ge— troffen werden mögen, nachzukommen.

3) Die Vollendung und Inbetriebnahme der Bahn muß längstens jinnersalb 2 Jahren nach Eintragung der Gesellschaft in das Handels⸗ register in Gemäßheit des nachstehenden Artikels XVIII erfolgen.

Für die Vorlage der speziellen anpro erte sowie für die In ongrisfn nahme, die Fortführung, die Vollendung und Inbetriebnahme der einzelnen Strecken und Bauwerke der Bahn können vom Minister der offenllichen Arbeiten besondere Fristen festgesetzt werden.

4) Für den Fall, daß der Konzessionar mik der Erfüll lung der ihm bez üglic ch des Bahnbaues obliegenden Verpflichtungen, insbesondere der rechtzeitigen plan- und anschlagsmäßigen Ausführung und Aus— rüstung der Bahn in Verzug kommen sollte, ist derselbe zur Zahlung einer Konventionalstrafe von 59 des auf 2375 000 festgesetzten Baukapitals mit der Maßgabe verpflichtet, daß dil Entscheidung darüber, ob und bis zu welchem Betrage die Konventionalstrafe als verfallen anzusehen ist, mit Ausschluß des Necht. sweges, dem Minister der offentlichen Arbeiten zusteht.

zur Sicherstellung dieser Verpflichtungen hat der Konzessionar bei der General-Staatskasse den Betrag von 118 750 M, in Worten: Ein hundert achtzehn Tausend sieben hundert fünfzig Mark in baar oder in . . Staats- oder vom Staate garantirten Papieren oder in inländ dischen Eisenbahn⸗ ; unter Berech⸗ nung aller . Effekten nach em Courswerthe, nebst den noch nicht fälligen Zinsscheinen und 3. schein⸗Anweisungen zu hinterlegen und in gerichtlicher oder nolatieller Urkunde mit der Maßgabe zum Pfand. e zu bestellen, daß dem Minister der öffentliche n u n die Be⸗ fugniß zusteht, durch Verwendung derselben bezw. durch Veräußerung der been, ändeten Effekten zu im eweiligen Börsencourse die verfalle nen Straf⸗ beträge inn; ichen Die Rückgabe der zur Kaution etwa gehörigen Zinsscheine erfolgt nach Fälligkeit der letzteren, kann jedoch von dem be eichnete en Min tiste inhibirt werden, wenn nach dessen lediglich maß⸗ gebendem ur theil der Konzessionar den Bau verzögern sollte. Auch ist der 4 zeichnete Minister ern tigt, nach Maßgabe des Fortschritts des Baues und der lusrii er Bahn 3 en n fre, zenden Theil der

Kaution schon vor völ Vollendung d Baues und der Ausd üstung der Bahn zurückgel ss

5) Falls en festgesetzte allgemeine Baufrist oder eine der den dem Mini sster der öffentlichen Arbeiten festge setzten besonderen Baufristen nicht innegehalten wird, kann nicht blos die bez eichnete Konventionalstrafe eingezogen, sondern auch hie ertheilte Konzession durch landesherrlichen Erlaß zurückgenommen und die im 5§. 21 des Gesetzes vom 3. November 1838 vorbehaltene Versteigerung der vor—⸗ handenen Bahnanlagen Lingeleitet werden. Sofern die Regierung von dem Vorbehalt der . gerung der Bahnanlagen Gebrauch zu machen beabsichtigt, soll och die Jurückna hme der Konzession nicht vor Ablauf der in der ö , F. 21 festgesetzten Schlußfrist er⸗ folgen.

8 5

vollständigen Durch⸗

Betrieb 1. en, sowie id ihrer An! * vor

1 5

18

Für den Betrieb insbesondere gelten folgende Bestimmungen:

I) Die Feststellung und die Abänderung des Fahrplans erfolgt unter den nachfolgenden Beschränkungen durch die staatliche Aufsichts⸗ behörde. Der Kon sionar soll nicht verpflichet sein, zur Vermitte⸗ lung des kehrs mehr als zwei Wagenklassen in die Züge einzustellen. Auch soll derselbe, so lange die Bahn nach dem hier ůr allein maßgebenden Erxmessen der Aufsichtsbehörde vorwiegend von nur lokaler Bedeutung ist, nicht angehalten werden können, mehr als zwei der Perfonenbeförderung dienende Züge in jeder Richtung zu fahren. Die Feststellung des Fahrplans Dierie nigen Züge welche der Konzes⸗ sionar freiwillig über die . 2 hinaus fahren läßt, wird bei Wah rung der baäͤhnpolizeilichen Vor schriften und unb eschadet der Rechte der Postverwaltung dem Erme ssen des Konzessionars überlassen.

2) Für die ersten 5 Jahre nach dem auf die Gröfnung der Bahn folgenden 1. Januar bleibt dem Konzessionar die Vestimmang der Preise sowohl für den Personen als für den Güterverkehr überlassen. Für die Folgezeit unterliegt die Feststellung und die Abänderung des

Tarifs der Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbebörde. In Betreff des Güterverkehrs werden jedoch nach Ahlquf jener ah rigen Periode, 9 la ze die Bahn nach dem hierfür allein entscheidender Ermesfen der nfsichtsbehürde vorwiegend von nur lokaler e ist, 6 ron 5 zu 5 Jahren Maximaltarifsätze für die einzelnen Güterklassen unter Verücksichtigungnd der finanziellen y. des Unter⸗ nehmens von dem Minister der offentlichen Arbeiten sestgestellt und f dem Un terne aner überlassen, nach Maßgabe der reichs resp. J esgesetzlichen Vorschriften innerhalb der Grenzen dieser Maximal- siß die Sätze für die Tarifklassen nach eigenem Ermessen fest— zisetzen bezw. Er höhungen wie Ermäßigungen der Tarifflaffensaͤtze ohne die Zustimmung der Aufsichtsbehö . vorzunehmen.

Auch ist der Konzessionar verpfl lichtet, das seweilig auf den preußischen Staatsbahnen bestehende Tarifsystem anzunehmen und hin— Hhtlic der Einrichtung direkter Tarife die für, die preußischen

Staatsbahnen jeweilig bestehenden generellen Grundsätze zu befolgen, wenn und seweit solches von dem Minister der öffentlichen Arbeiten für erforderlich erachtet wird.

3) Der Konzessionar hat mit der Erö ganzen Bahn einen Erneuerungsfonds und neben dem csetzlicher. Reservefonds (Artikel 1858 des Handelsgesetzbuchs) noch eine n Svezial⸗ Reservefonds nach den für Eisenbahnen be estehenden Normativbestim⸗ mungen und dem zur Ausführung der letzteren unter 6 9 des. Ministers der öffentlichen Arbeiten autzustellenden, periodisch zu revidirenden Regulativ zu bilden.

Dieser Erneuerungs- und Spezial— NReferve bon sind sowohl von einander, als auch von anderen Fonds der Gesclischast getrennt zu halten.

de d

Der Erneuerungsfonds dient zur Bestreitung der Kosten der regel mäßig wiederkehrenden Erneuerung des Oberbaues und der Betriebs. mittel.

In den Erneuerungsfonds fließen:

t Erlös aus den ents sprechender abgängigen Materialien; ie Zinsen des Fonds;

é eine den Betriebseinnahmen Illlahrlich zu entnehmende Rücklage. Die Höhe dieser Räcklage wird durch das Regulativ fest— gesetzt. ; . . Der Spezial-Reservefonds dient zur Bestreitung von solchen durch aher ge f lee n, ägnisse und größere Unfill hervorgerufenen Ausgaben, welche erforderlich werden, damit die Beförderung mit