Abschãtzung. Gefahrenklassen.
§. 35. abrzeug wird die durchschnittliche Zahl derjenigen Seeleute abgeschãtzt, we als Besatzung desselben 3rd , . Die Abschätzung erfolgt uf Grund deg Handbuchs für die deutsche g (amn und der Verzeichnisse (55. 22 und 23) nach Klassen . 36
§. 36.
Durch das Statut kann bestimmt werden, daß für die zur Genossenschaft er , Betriebe je nach der Größe 2 mit danfelli⸗ verbundenen Unfallgefahr entsprechende Gefahrenklassen zu bilden und über die Höhe der in denselben zu leistenden Beiträge Bestimmungen zu treffen sind (Gefahrentarif). Wenn das Statut solche Bestimmungen enthãlt, so 26 dasselbe auch über das bei der Veranlagung zu den Klassen des Hefahrentarifs einzuschlagende Verfahren Vorschriften treffen. Die Aufstellung und Abaͤnderung des Gefahrentariftz 9 der Genossenschafts⸗ versammlung ob. Dieselbe kann jedoch diese Befugnisse einem Aus- schusse oder dem Vorstande übertragen.
37.
Der Gefahrentarif bedarf der Genehmigung des Reichs ⸗Versiche⸗ rungsamts.
Derselbe ist nach Ablauf von längstens zwei Rechnungs jahren und sodann mindestens von fünf zu fünf Rechnung jahren unter Berück= sichligung der vorgekommenen Unfälle durch den Hin fn ohe fn einer Revision zu unterziehen. Ist die Abänderung des Tarifs dem Vorstande nicht übertragen, so hat dieser die Ergebnisse der Revision mit dem Verzeichnisse der vorgekommenen, auf Grund dieses Gesetzes zu entschädigenden Unfälle, der Genossenschaftsversammlung oder, sofern ein Auaschuß ustandig ist, dem letzteren zur Beschlußfassung über die Beibehaltung oder Aenderung der bisherigen Tarife und Be⸗ stimmungen vorzulegen (6. 36) Die über die Abänderung gefaßten Beschlüsse bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung des Reichs Versicherungsamts; demselben ist das Verzeichniß der vorgekommenen Unfälle vorzulegen. z
38.
Die Abschätzung der Fahrzeuge (8. 35) sowie die Veranlagun der Betriebe zu den Gefahrenklassen (6. 35) liegt nach . stimmung des Statuts den Organen der Genossenschaft ob.
Die Organe der Berufsgenossenschaft sind jederzeit berechtigt, die Abschätzung und Veranlagung einer Repision zu unterziehen.
Regelmäßige Revisionen derselben finden in denjenigen Terminen statt, in welchen der Gefahrentarif zu revidiren ist §. 37). Hierbei ist in derselben Weise, wie bei der ersten Abschätzung und Ver⸗ mln g 9 ,, . Genof
ie Mitglieder der Genossenschaft sind verpflichtet, den Organ
derselben auf Erfordern binnen zwei Wochen , n. , , zu ertheilen, welche für die Durchführung der Abschätzung oder Ver—⸗ anlagung erforderlich ist. Dasselbe gilt von den Korrespondentrhedern . (S. 18) sowie von dem Führer des betreffenden R z
Für jedes
§. 39. Jedem Mitgliede der Genossenschaft ist, sofern eine Veranla zu Gefahrenklassen stattgefunden en diese Veranlagung (8. 38), . Rheder aber . der Abschätzung seiner Schiffahrtsbetriebe (G. 35) mitzutheilen. Gegen die Veranlagung beziehungsweise Ab= schätzung steht den Betheiligten binnen einer Frist von zwei Wochen nach der Mittheilung des Ergebnisses die Beschwerde an das Reichs—⸗ Versicherungsamt zu.
Zuschläge und Nachlässe. 40
. Genossenschafts ver sammlung kann auf Antrag des st einzelnen Unternehmern nach Maßgabe der auf H gekommenen Unfälle für die nächste Periode (5. 37) Zuschlaäͤge auf⸗ erlegen oder Nachlässe bewilligen. Gegen die Auferlegung von Zu ein, . i. ö , zwei Wochen nach der Zu⸗ lung des dieselben festsetzenden Beschlusses di Reichs⸗Versicherungsamt ö ö
Besondere 6 einzelner Reisen.
Durch das Statut kann bestimmt werden, daß bei besonders ge⸗ fährlicher Ladung, oder bei Reisen in besonders r h gr e Tre e. oder Jahreszeiten für die Dauer dieser Reisen höhere Beiträge zu jahlen sind. Wenn das Statut eine solche Bestimmung n fr so hat ie Genoss ,, , über die Grundsätze, nach welchen die Beitrags erhö ungen erfolgen follen, sowse über die Anmeldung und , derjenigen Thatsachen, welche für die Auferlegung der Beitragserhöhung von Erheblichkeit sind, Vorschriften zu erlassen. Durch Beschluß der Genossenschaftsversammlung kann der Erlaß , , . einem Ausschusse oder dem Vorstande übertragen rden.
Die Vorschriften bedürfen der Genehmigung des Reichs-Ver⸗ ficherungsamts und sind von Zeit zu Zeit zu ö . vision finden die Bestimmungen . §. 37 entsprechende Anwendung.
. Die Erhöhung der Beitrãge für einzelne Reisen näherer Bestimmung des Statuts durch die . . haft nach. Verhältniß der in jedem Rechnungssahre zurückgelegten Reisen. Die Mitglieder der Gengssenschaft, Korrespondentrheder und Bevollmächtigten, sowie die Schiffsführer sind nach Maßgabe des S. 383 Absatz 4 verpflichtet, den Organen der Genossenschaft die für die Erhöhung der Beiträge erforderliche Auskunft zu ertheilen. Die Auferlegung höherer Beiträge für einzelne Reisen kann mit 3. enn , , 9 , zugelassenen Rechtsmitteln an- ) erden (5. z die vorläufige Za ĩ . fige Zahlung wird aber dadurch
Auflösung der G
Wenn die Berufsgenossenschaft zur Erfüllung der ihr durch di Gesetz auferlegten Verpflichtungen leistungsunfãhig , so fh ůies Antrag des Reichs-Versicherungsamts von dem Bundesrath aufju— lösen. Mit der Auflösung der Genossenschaft gehen deren bigher erwachsene Rechtsansprüche und Verpflichtungen auf das Reich über; die Abwickelung der Geschäfte erfolgt durch die Organe der aufgelsten Genossenschaft unter Kontrole des Reichs⸗Versicherungsamts.
IA. Mitgliedschaft des einzelnen Betriebes. Veränderungen.
Mitgliedschaft. 44
Mitglied der Genossenschaft ist vorbehaltlich der Besti des 8 103 jeder Unternehmer eines unter 5. 1 fan e n , Die Mitgliedschaft beginnt für die Eigenthümer derjenigen Fahrzeuge mit welchen zur Zeit der Genehmigung des Genossenschaftsstatuts die Seeschiffahrt betrieben wird, sowie für die Unternehmer der übrigen . fen m . . zur Zeit der Genehmigung det
ossenschaftsstatuts bestehen, mit diesem Zeitpunkt, i i der i des ,, en e e, n,, Von Vermessungen und Eintragungen neuer Fahrzeuge hab i Schiffsregister ⸗ und Saiffsvermessungsbehörden n Her ef en ffie porstande, von der Eröffnung anderer unter 5. J fallender Betriebe haben deren Unternehmer den unteren Verwaltungsbehörden und diese dem Genossenschaftsvorstande Mittheilung zu machen. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Genossenschaft be⸗ ziehungsweise deren gesetzliche Vertreter, sofern sie sich im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte befinden. Ueber den Umfang und die Aus—⸗ übung des Stimmrechts hat das Statut Bestimmungen zu treffen; jedoch ist bei Bemessung der Stimmen der Rheder die durch Ab⸗ schätzung (5. 35) festgestellte Personenzahl zu Grunde zu legen.
k 6. =
Der Genossenschaftsvorstand bat auf Grund des Verzeichni deutscher Kauffahrteischiffe in der neuesten Ausgabe des 6e n fr. die deutsche Handelsmarine, auf Grund der von dem Reichs ⸗Versiche⸗ rungsamt ihm mitzutheilenden weiteren Verzeichnisse (58. 22 und 23)
und auf Grund der nach 5. 4 ihm zugebenden Mittheilungen über
die Groffnung neuer Betriebe ein SHenossenschaftslataster *. ren. Die Aufnahme der einzelnen Genossen in das Kataster erfolgt
nach vorgängiger Prüfung ihrer Zugehörigkeit zur Genossenschaft.
n in das Kataster ——— Genossen werden vom Ge⸗ nossenschaftgvorstande durch Vermittelung der unteren Verwaltungs behörde Mitgliedscheine zugestellt. Ist die Genossenschaft in Seltionen eingetheilt, so muß der Mitgliedschein die Sektion, welcher der Betrieb angehört, bezeichnen. Wird die Aufnahme in das Kataster verweigert, so ist hierüber ein mit Gründen versehener Bescheid durch Vermitte⸗ lan der unteren Verwaltungsbehörde dem Betriebsunternehmer zu⸗
Gegen die Aufnahme in das Kataster, sowie gegen die Ablehnun derselben steht dem Unternehmer binnen einer ei 98 zwei er, nach erfolgter Zustellung des Mitgliedscheins beziebungsweise des ab- lehnenden Bescheides die Beschwerde an das Reicht ⸗ Versicherungkamt zu. Dieselbe ist bei der unteren Verwaltungsbehörde einzulegen.
Wird gegen einen ablehnenden Bescheid innerhalb der angegebenen Frist Beschwerde nicht erhoben, so hat die untere Verwaltungsbehörde die Entscheidung des Reichs⸗Versicherungsamts einzuholen.
Den Sektionsvorständen sind Auszuͤge aus dem Kataster, soweit ee gte die zu ihren Sektionen gehörenden Genossen betrifft, mitzu⸗
Verãnderungen.
; §. 46.
Die Schiffsregisterbehörden sind verpflichtet, alle Veränderungen n bungen im Schiffsregister dem Genossenschaftsvorstande * Bezüglich solcher unter 8. 1 fallender Fahrzeuge, welche im Schiffsregister nicht eingetragen Sn haben die . er e, rheder und Bevollmãchtigten 8) binnen einer durch das Statut festzusetzenden Frist den Verlust des Fahrzeuges (5. 82 Abs. Y, Aenderungen in der Person und der Nationalität der Rheder oder Mitrheder, ferner Veränderungen des Heimathshafens, des Namens, der Gattung und der Größe des Fahrjeugs dem Genossenschafts— vorstande anzuzeigen. Ist diese Anzeige oder die nach 5. 12 des Ge⸗ setzes vom 25. Oktober 1867 (Bundes Gesetzbl. S. 36) vorgeschriebene Anzeige an die Registerbehörde nicht erfolgt, so haftet für die auf die Genossenschaftsmitglieder umzulegenden Beiträge der in das Kataster eingetragene Rheder oder Mitrheder, und zwar bis zu demjenigen e e drr inf, in . die Anzeige erfolgt. Ber
wird hierdurch von der auch ihm gesetzli i 2 fe dj . . ,,, innen der gleichen Frist und zur Vermeidung derselben Rechts⸗ nachtheile haben die Unternehmer der übrigen 6. j 1 are i, Betriebe einen Wechsel in der Person desjenigen, für dessen Rechnung i n fer la, a . des Betriebes, welche für die keit zur Genossenschaft von Bedeutun r ssen⸗ schaftsvorstande anzuzeigen. w
47.
Erachtet der Vorstand der Genossenschaft in Folge di it⸗ theilung oder Anzeige (6. 46, oder ohne den 2 n, von Amtswegen die Zugehörigkeit des Betriebes zur Genossenschaft für erloschen oder die Üeberweisung des Betriebes an eine andere Genossenschaft für geboten, so theilt er dies unter Angabe der Gründe dem Betriebsunternehmer durch Vermittelung der unteren Verwaltungs⸗ behörde, sowie dem Vorstande der betheiligten anderen Genossenschaft mit. Sowohl der Letztere als auch der Betriebgunternehmer können innerhalb vier Wochen gegen die Löschung beziehungsweise die Ueber⸗ weisung bei dem Genossenschaftgvorstande 83 29) Widerspruch erheben. vi. 3 n,, ih ö. Widerspruch erhoben, so erfolgt
ei i . . ö. e Ueberweisung an die andere Berufß⸗— ird gegen die Löschung oder Ueberweisung Wide oder beansprucht der Vorstand einer , , , . Widerspruch des Unternehmers oder des Vorstandes der Genossenschaft Pele . . . ö Ueberweisung des Letzteren,
and der Genossenschaft (5. 29) di i ö
ö . . ö , G. 29) die Entscheidung des asselbe entscheidet na nhörung des betheiligt iebs⸗ unternehmers sowie der Vorstände der betheiligten w Wird dem Antrage auf Ueberweisung startgegeben, so tritt die eng en uber, , . th ,, von dem Tage ab
I . elchem der? ili e , n, ,. ntrag dem betheiligten Genossen
§. 48. Aenderungen, welche für die Abschätzung des Betriebes (8. 3
ᷣ , ö J DIF. 35 von Bedeutung sind, sind nach näherer Besti 3. 6 ö . 1 . ch näherer Bestimmung des Statuts
eber die Anmeldung von Aenderungen, welche für die . lagung des Betriebes zu den Hef de in fn 6. 7 ö Cie er . hat die Genossenschaftsversammlung Bestimmung zu treffen ofern ein Gefahrentarif aufgestellt wird. Durch Beschluß der Ge⸗ nossenschaftsversammlung kann der Erlaß dieser Bestimmungen dem Vorstande oder dem Ausschusse übertragen werden, welchem die Auf⸗ . 6 ,. ö. , , obliegt.
Gegen den auf, die Anmeldung der Aenderung zu erthei Bescheid des zuständigen Genossenschaftsorgans . dem ft el enen WMitgliede der Genossenschaft binnen einer Frist von zwei Wochen die Beschwerde an das Reichs⸗Versicherungsamt zu.
I. Vertretung der Versicherten.
§. 49.
Zur Theilnahme an den Verhandlungen der Schiedsgeri j Begutachtung der zur Verbütung von Unfällen zu n, ,, schriften und zur Wahl von zwei nichtständigen Mitgliedern des Reichs- Versicherungsamts werden Vertreter der Versicherten gewählt.
V. Schiedsgerichte. gar den Peng det. Ber das ef sa . r den Bezirk der. Berufégenossenschaft, oder sofern dieselbe ne, , eingetheilt ist, jeder Sektion, wird ein Schiedsgericht er Bundesrath kann anordnen, daß statt ei i i , 1 66 1 pe hen , er Sitz de iedsgerichts wird von der Centralb Bundesstaats, zu welchem der Bezirk des Gee n , . 1, . . K, Bundesstaats Kinaus⸗ im nvernehmen mit den betheiligten Cent 6 dem Reichs⸗Versicherungsamt bestimmt. ö a,
5. 51. Das Schiedsgericht besteht aus ei ändigen Vorsi ö. ö. 9. ; 9 cht besteht aus einem ständigen Vorsitzenden und Der Vorsitzende wird aus der Zahl der öffentlichen mit Ausschluß der Beamten derjenigen Betriebe, welche . Gesetz fallen, von der Centralbehörde des Bundesstaates, in welchem * 96 e S r rich Ie, e ült ernannt. Für den Vorsitzenden r Weise ein Stellvertreter her ihn i w,, vertritt. J wei Beisitzer und je jwei Stellvertreter derselben w
der Genossenschaft oder, sofern die Genossenschaft 6 ene . . ist, von der betheiligten Sektion aus der Zahl der stimm— erechtigten Genessenschaftsmitglieder, der Korrespondentrheder oder der Bevollmächtigten (8. 18) gewählt. Sie dürfen weder den . der Genossenschaft, noch den Vertrauensmännern an Die beiden anderen Beisitzer und für jeden derselben drei Stell⸗ vertreter werden aus der Zahl der im Bezirk h. Jar en er , le, , Schiffahrtskundigen gewählt ni eder, Mitrheder, Korres e =
Irn . . rheder, Korrespondentrheder oder Be
ählbar sind im Uebrigen nur männliche, großjähri
welche sich im Besitz der bürgerlichen . 3 . durch richterliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen
beschränkt sind.
§. 52.
Die Wahl der aus den Versicherten oder befahrenen Schi kundig M berufenden Beiñtßer und ihrer Dar wf ; n, D erfolgt., euch, die Ver fände wer Bett. r, Herr, kassen, der o tigen genehmigten Seemannskassen und andero Wahrung ven Interessen der Seeleute bestimmien obrigkeitlig— nehmigten , von Seeleuten, welche im Bezir̃ der h besiehungsweise der Genossenschaft ihren Sitz haben, und welt mindesteng zehn in dem Bezirk des Schiedsgerichts wohnende sicherte als Mitglieder angehören. Die Centralbebörde des Bum staat zu welchem der Bezirk deg Schiedsgerichts gehört, oder so⸗ der. Bezirk über die Grenzen eines Bundesstaats hinausgeht, Reichs. Versicherungsamt, bestimmt diejenigen Kassen und Vereinig deren Vorstãnde hiernach wahlberechtigt sind. sowie die Zahl a der Wahl auf die einzelnen Kassen und Vereinigungeu entfall Stimmen, und leitet die Wahl nach näherer Bestimmung eineg derselben Behörde zu erlassenden Regulativs durch einen Beausttꝛ
8. 53. Die Wahl erfolgt auf vier Jahre. Alle zwei idet in der . 2 aus. mr sar , Die erstmalig Ausscheidenden werden durch das L ü
demnächst entscheidet das Dienstalter. e ein edler g es Zeitraums, für welchen er gewählt ist, aus, so treten w Rest desselben die Stellvertreter in der Reihenfolge ihrer Wahl ihn ein. Ausscheidende können wieder gewählt werden. 4 m,, ,, n ., ist 22. aus denselben Grüns 2 mt eines Vormu ; k e 2 K . Die böhere Verwaltungsbehörde, zu deren Bezirk Sitz g Schiedsgerichts n. ist n ., die e . 2. ö. nehmung der Obliegenheiten des Amts eines Beisitzers oder Sin , er ref T ö fünfhundert Mark gegen die n rund si eigernden zu erzwingen. stra ö zur ,, . . Gelbim] erweigern die Gewählten gleichwohl ihre Dienstlei 49 kommt die Wahl nicht zu Stande, oder sind ieh lle en, 2
Schiedsgerichts wahlberechtigte Kassen oder Vereinigungen von e leuten nicht vorhanden, so hat, solange und soweit dies der al ö. Hit rin er, in deren Bezirk der . des Schien
elegen ist, die q Pers . ö s eisitzer aus der Zahl der wählbaren Person §. 54.
Der Name und Wohnort des Vorsitzenden, sowi itglier des Schiedsgerichts und der r f, erf ist e k behörde (56. 31 Abs. 2) in dem zu deren amtlichen Verbffentlichunn bestimmten Blatte öffentlich bekannt zu machen. 4
Dem Vorsitzenden und d f 8 ll rsitzenden und dessen Stellvertret von der Genossenschaft nicht gewährt werden. 4
Die von der Genos
das Statut eine Entschädigung für den durch Wahrnehmung *
Obliegenheiten als Beisitzer des Schiedsgerichts ihnen erwachsend?
Zeitverlust bestimmt wird. Baare Auslagen werden ihnen von? Genossenschaft ersetzt, und zwar, soweit fie in . a
nach festen, von der Genossenschaftsversammlung zu bestimmen⸗
Sätzen.
berufenen Beisitzer erhalten nach den durch das G schaftsstat , ? Verhandlungsort . 3 üg ,,, ; mehr als zwei Kilometer zurückzulehr Die Festsetzung des Frsatzes, sowie d R often mfr n, , , ö er Tagegelder und Re 56
Der Vorsitzende, die Beisiher und die St ö Beziehung auf ihr Amt zu beeidigen. ö
Verfahren vor a. Schiedsgericht.
Der Vorsitzende beruft das Schiedsgericht und leitet die handlungen desselben. Das Schiedsgericht ist befugt, das . oder denjenigen Theil des Betriebes, in welchem der Unfall vn geksmmen ist, in Augenschein zu nehmen, sowie Zeugen und Sa verständige —= auch eidlich — zu vernehmen.
Das Schiedsgericht ist nur beschlußfähig, wenn außer dem sitzenden eine gleiche Anzahl von Mitgliedern der Genossensch einerseits und Vertretern der Versicherken andererseits, und jw 1 n r als Beisitzer mitwirken.
die Entscheidungen des Schiedsgeri ĩ nee ü. g chiedsgerichts erfolgen nach Stimm Im Uebrigen wird das Verfahren vor dem Schiedsgericht d J kö 46 er n n. des Hrn e, . ie Kosten des Schiedsgerichts, sowie di si e vor demselben trägt die Genossenschaft. .
VI. Feststellung und Auszahlung der Entschädigung Anzeige und unh r, mn der Unfälle.
Jeder Unfall. durch welchen eine auf dem Fahrzeuge beschaͤfti Person auf der Reise getödtet wird oder eine n nn,, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder den . 1 3 t das ,, (Tagebuch, Loggbuch) ein)
eren oder einem ö ö be,. esonderen Anhange zu demselb Ist ein Journal nicht zu führen, so hat der Schiffsfü . besondere Nachweisung über die an Bord sich e , J welche die im Absatz 1 bezeichneten Folgen haben, zu führen.
zurückzugeben.
.
Ereignete sich der Unfall im Inlande vor Antritt oder nach .
endigung der Reise, so hat der Schiffsführer binnen zwei Tagen nas dem Tage, an welchem er von dem Unfall . (, 4 dem Seemannsamt, oder falls ein solches am Ort des Ünfalls ni n., ist, der Orts⸗Polizeibehörde von dem Unfall Anzeige
Das Seemannsamt beziehungsweise die Orts⸗Polizeibehörde hi
diese Abschriften und Anzeigen dem Se ,, hafens zu ubersenden. 9 emannsamt des Heimath . 8. 6.
Die Unternehmer der übrigen unter §. J fallenden Betriebe hab binnen der im 58. 58 Absatz 4 bezeichneten Frist von den in . Betrieben sich ereignenden Unfällen, welche die im 5. 58 Absatz bezeichneten Folgen haben, bei der Orts. Polizeibehörde, in deren Bezi sich der Unfall ereignet hat, Anzeige zu machen. Für den Betrieb unternehmer kann derjenige, welcher zur Zeit des Unfalls den Betritt oder den Betriebstheil, in welchem sich der Unfall ereignete, zu leitü batte, die Anzeige erstatten; im Falle der Abwesenheit oder Behbn derung des Betriebsunternehmers ist er dazu verpflichtet. , i . . . Reichs⸗ . e, e,, g. stehende⸗
etrie die Anzeige der vorgesetzt i Anweisung derselben zu erstatten. ö §ę. 60.
Das Formular für die Beschreibung der Unfälle 58 Abs. 1 y. ir me er uf, , se Abs. 2) i. or .
. 4 85 s. 1 und 2) wi ichs ⸗Ve sicherungsamt festgestellt. . ö
Schluß folgt.)
Berlin, den 3.
eine Vergůtu
ͤ senschaft berufenen Beisitzer des iedsgerichh verwalten ihr Amt als unentgeltliches 3 in e .
Die aden, Vfrsihherten oder kefahrenen Schiffahrt kund n
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
E 57.
nn,
Zweite Beilage
Berlin, Dienstag, den s. März
——
1882.
Steckbriefe und Untersuchungs Sachen. 3. JZwangtvollstreckungen, Aufgebote, 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 4. Verloosung, 1 von 5. Kemmandit ˖ Gesellschaften auf Aktien u.
Vorladungen u.
Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren. Aktien⸗Gesellsch.
dergl.
O
9 Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
952 Steckbrief. ö Gegen den unten beschriebenen Diensttnecht August mann Brey, am 23. Juli 1863 zu Kurtschlag, eis Templin. geboren, welcher unter Mitnahme nes blauen Mantels mit breitem Kragen, Aermeln d Aufschlag, einer grauen Joppe und eines Paars jestickeln am 3. Sklober 1856 sich aus dem Dienst s Ackerbürgers Deter in Oranienburg heimlich ent⸗ nt hat und seitdem sich, verborgen hält, ist die tersuchungshaft wegen Diebstahls in den Akten
J. J. TI05 / S5 verhängt. Es wird ersucht, densel ben s Untersuchungs ⸗ Gefängniß zu 12, abzuliefern. 9 März 1887.
Der üntersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte II. Beschreibung: Größe 5“ 4“, Statnr schlank, Haare ond, Bart fehlt. Augen blau, Nase lang und spitz, esicht oval, Gesichtsfarbe gesund. Besondere Kenn⸗ chen: schielt auf dem rechten Auge und hat auf m Zeigefinger der rechten Hand einen Anker, auf em Techten Arm ein Herz oder eine Krone und auf er Brust eine weibliche Figur blau tättowirt.
0946 Steckbrief. .
2 den unten beschriebenen Reisenden Sally acharias, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungs⸗ aft wegen Unterschlagung in den Akten L. R. II.
590. 87 verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das ß 1112 abzu⸗
ntersuchungsgefängniß zu Alt⸗Moabit esern. . ; 6.
Berlin, Alt-Moabit Nr. 1112 (XVW.), den RNaͤrz iss? ; .
; Der Untersuchungsrichter bei dem gang m., Landgericht I. Johl.
Beschreibung: Alter 26 Jahre, geb. 27.1. 61 u Nakel, Größe 1,60 m, Statur untersetzt, Haare chwarz, Bart: schwarzer Schnurrbart, Augenbrauen unkel, Augen dunkel, Nase gewöhnlich, Mund ge⸗ vöhnlich, Zähne vollständig. Kinn rund, Gesicht änglich, Befichtsfarbe gesund, Sprache deutsch. Befondere Kennzeichen: kurzsichtig, trägt Pince⸗nez.
zu verhaften und in Berlin, Alt⸗Moabit
60961 Steckbrief. .
Gegen den Kutscher Paul Julius Gustav Schmalz,
17. Januar 1854 zu Berlin geboren, welcher am 26. Oftober I886 aus dem Hülfsstrafgefängniß zu
ummelsburg entlassen ist und sich seitdem verborgen hält, ist die Knterfuchungshaft wegen schwerer Körper⸗ verletzung in den Akten II. J. 2129836 verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungsgefängniß zu Berlin. Alt⸗Moabit 11/12, abzuliefern. Berlin, den 3. März 1587.
Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte II. Steckbrief. .
unten beschriebenen Schneidermeister Schankwirth) Hermann Gottlieb Treptow, welcher ch verborgen hält, ist in den Akten U. R. I. 455. S5 die Untersuchungshaft wegen Verleitung zum Meineide verhängt. ö.
Es wird erfucht, den ꝛ. Treptow zu verhaften und in das Unterfuchungs-Gefängniß zu Alt-Moabit Nr. 1112 abzuliefern.
Berlin, den 2. März 1887.
Der Unter suchungsrichter bei dem Königlichen Landgericht J. Unterschrift.)
Beschreibung: Alter: 35 Jahre, geboren 11. Ja⸗ nuar 1851 in Köslin, Größe J, 65 m, Statur schlank, Hůare blond, Stirn frei, Bart: blonder Vollbart, Äugenbrauen blond, Augen blau, Nase breit, Mund gewöhnlich, Zähne defekt. Kinn rund, Gesicht rund, Gesichtsfarbe gesund, Sprache deutsch. Besondere Kennzeichen: Geht etwas nach vorn gebogen.
60948 Steckbrief. . Gegen den unten beschriebenen Holzhändler . Dion aus Meiderich, welcher sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen dringenden Verdachts des Vergehens gegen §. 2106 B. 2 und 3 der Kon⸗ kursordnung verhängt. ! Es wird' erfucht, denselben zu verhaften und in das Amtsgerichts Gefängniß zu Ruhrort abzuliefern. Ruhrort, den 4. März 1887. . ö Amtsgericht. . Beschreibung: Alter 44 Jahre, Größe 176 m, Statur sehr korpulent, Haare dunkelblond, kurz ge⸗ schnitten, Stirn hoch, Bart ohne, Augenhrauen dunkelblond dicht), Augen grau, Nase gewöhnlich, Mund ziemlich groß, Zähne gesund, Kinn rund (Doppellinn), Gesicht voll und rund, Gesichtsfarbe gefund (blühend), Sprache deutsch.
lboga?] Der
160954 Gegen den
egen den Kaufmann Philipp Reitz von hier am 2. 8 1886 wegen Urkundenfälschung und Un⸗ treue erlassene Steckbrief wird hiermit zurück⸗ genommen. . . Frankfurt a. M., den 4. März 1887. Der Untersuchungsrichter I. am Königlichen Landgericht. bog 45 In der Strafsache rich Bünnccke aus Wetterburg wegen Verletzung der Wehrpflicht, wird, da der Angeschuldigte des Vergehens gegen §. 140
gegen den Tabackspinner Hein⸗
schuldigt ist, auf 3265 der Strafprozeßordnung, z
zur Deckung der den Angeschuldigten möglicher⸗ weise treffenden höchsten Geldstrafe und. der Kosten des Verfahrens das im Deutschen Reiche befind⸗ . des Angeschuldigten mit Beschlag elegt.
Hannover, den 26. Februar 1887.
Königliches Landgericht, Strafkammer Ila. (ger) Meder. Lindenberg. Brodmann. Die Richtigkeit der Abschrist beglaubigt:
L. S8.) Eitzen, ; Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
Bekanntmachung. In einer bei uns geführten Üntersuchung wegen Brandstiftung ist die Herbeischaffung eines SHundertmarkscheines, welcher in der Mitte mit cinem mit jc. . gezeichneten Stiick blauen Pa— piers geklebt ist, von größter Wichtigkeit für die Er⸗ mittlung des Brandftifkers. Es wird ersucht, diesen Schein anzuhalten und uns davon Nachricht zu eben. ; Freyburg a. J., den 5. Mär; 1887. Königliches Amtsgericht. II. Abtheilung.
609501 Beschluß. Nach Einsicht des Ersuchens des Königlichen Gerichts der 36. Division vom 8. Februar 1887, nach Einsicht des Antrages der Kaiserlichen Staatsanwaltschait vom 10. Februar 1887, wird das Vermögen des Rekruten Nikolaus Fröliger vom 2. Bataillon ( Saarburg) Lothring. Landwehr Regiments Nr. 128 aus Garburg, Kreis Saarburg, bis auf die Döhe von dreliaufend Mark für den Fiskus mit Be⸗ schlag belegt. Zabern, den 24. Februar 1387. Kaiferliches Landgericht, Strafkammer. Dollinger. D Avi s. Laurent. Für richtige Abschrift: Der Landgerichts⸗Sekretär. (L. S.) gez. Hoffmann.
60953)
gez.
612131 Im Namen des Königs! In der Privatklagesache des Buchdruckereibesitzers Hermann Schlüter hieselbst. Privatklägers, vertreten Furch den Rechtsanwalt Fischer II., gegen den Re⸗ dacteur des General ⸗Anzeigers HS. Mohwinkel hieselbst, Angeklagten, wegen Beleidigung, hat für Recht erkannt: 1) das Königliche Schöffengericht zu Hannover in der Sitzung vom 27. November 1886, an welcher Theil genommen: ; 1) Amtsrichter Münchmeyer, als Vorsitzender, 2) Kaufmann Haarstrich, 3) Ziegeleibesitzer Meinecke, als Schöffen. Assistent Schönewolff, als Gerichtsschreiber. . „Der Angeklagte, Redakteur des General Anzeigers für Hannover und Linden, Henry Mohmwinkel, ge⸗ boren am I5. November 1885 zu Celle, hier wohn⸗ haft, lutherisch, verheirathet und unbestraft. wird
wegen öffentlicher Beleidigung zu einer Geldstrafe
von (600) Sechshundert Mark ev. 6 Monat. Ge— Kosten des Verfahrens,
fängniß und in sämmtliche Ko einschließlich der dem Privatkläger erwachsenen noth⸗ wendigen Auslagen verurtheilt. .
Außerdem wird dem Privatklãger die Befugniß zugefprochen, den entscheidenden Theil des Urtheils binnen 4 Wochen nach Rechtskraft desselben in dem Hannoverschen Courier, Hanno verschen Tageblatt, General ⸗ Anzeiger und Deutschen Reichs · Anzeiger auf Kosten des Angeklagten zu publiziren.“
Beglaubigt: ; gez. Münchmeyer. Schönewolff..
2) Auf die von dem Angeklagten gegen das Urtheil des Königlichen Schöffengerichts zu Hannover vom 27 Norember 1886 eingelegte Berufung vom 2. De zember 1886 die Strafkammer Ia, des Königlichen Landgerichts zu Hannover in der Sitzung Lom 1. Fe⸗ ßruar 1857, an welcher Theil genommen haben:
1) Landgerichts⸗Direktor Meder, 2) Landrichter Lindenberg, 3) Gerichts --Assessor Brodmann, als Richter, Assistent Eitzen. als Gerichtsschreiber. .
„Unter soweitiger Abänderung des erstinstanzlichen Uriheils wird die erkannte Strafe auf Zweihunndert (200) Mark im Unvermögensfalle 40 Tage Gefängniß herabgesetzt.
. ed en dieser Instanz fallen dem Angeklagten zur Last bezw. hat derselbe dem Privatkläger die nothwendigen Auslagen zu ersetzen.
Ausgefertigt: (L. S.) gez. Eitzen, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
e
2) Zwangsvollftreckungen,
Aufgebote, Vorladungen u. dgl.
60977 Ansfertigung. Aufgebot.
Der am 29. Januar 1514 geborene und seit 2. Ja- nuar 1836 verschollene Gütlersfohn Josef Appel von Puch wird hiemit auf Antrag des Gütlers Ulrich 2 in Waidhofen, auf dessen früherem An⸗ wesen für Josef Appel ein . von 142 Fl. 30 Kr. nebst Unterschlufs⸗ und Pflegsrechten hypo⸗
6. Berufs⸗Genossenschaften.
7. Wochen · Ausweise der deutschen Zettelbanken. 8. Verschiedene Bekanntmachungen.
ö. n der Börsen · Beilage.
3. Theater⸗Anzeigen, 10. Familien⸗Nachricht
Mittwoch, den 21. Dezember 1887, Vormittags 9 Uhr, im diesgerichtlichen Sitzungssaale angesetzten Auf⸗ gebotstermine persönlich oder schriftlich sich beim K. Amtsgerichte Geisenfeld zu melden, widrigenfalls er für todt ertlärt würde. Die Erbbetheiligten haben ihre Interessen im Aufgebots verfahren wahrzunehmen, und werden alle Diesenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, aufgefordert, Mittheilung hier—⸗ über bei Gericht zu machen. Geisenfeld, 8 März 1887. Königliches Amtsgericht. (L S.) Siz zo. Den Gleichlaut mit der Urschrift bescheinigt. Geisenfeld, 3. März 1887. Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts. (L. S) Ruthel, Kgl. Sekretär.
(60978 Aufgebot. Die Erben des Rittergutsbesitzers Wilhelm Lemke zu Berkholz, nämlich I) seine Wittwe Louise Emilie Amalie, geb. Bremer. zu Berkholjz, 2) seine Kinder a. Wilhelm Friedrich Gustav. b) Hedwig Anna Louife Johanna, e) Georg Johannes Wilhelm, Ge⸗ schwister Lemke, haben das Äufgebot des Grundstücks Bd. J. Nr. O des Grundbuchs von Berkholz, be⸗ stehend in einem Schäferhaus nebst Hefraum im Dorfe Berkholz und Holzung und Wiesen in der Gemarkung Berkhol; von einer Gesammtgröße von 6 5385 Hektar, bei welchem zufolge Verfügung vom 31. Mär; 1825 die verwittwete Frau Kammerherrin von Rochow, geb. von Wackenitz, auf Berkhol; als Eigenthümerin eingetragen steht, beantragt und fol gende dem Aufenthalt nach unbekannte Eigenthums⸗ prätendenten angezeigt: J) die Tochter der eingetrage⸗ nen Eigenthümerin Henriette Albertine Marie, geb. Reichsgräfin von Wartensleben, welche mit dem kö Braunschweigischen Kammerdirector von
ülow zu Braunschweig verehelicht war, 2) die Enkel der eingetragenen Eigenthümerin Hans, Her— mann, Bertha, Emma, Friedrich, Albert, Adelheid und Bernhard, Geschwister von Bülow. Es werden daher die vorher genannten Eigenthumsprätendenten und alle anderen, welche Eigenthumsansprüche auf das bezeichnete Grundstück erheben wollen, aufgefor— dert, sich spätestens im Aufgebotstermin
den 13. Juli 1887, Vormittags 11 Uhr, beidem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 2, mit ifrèen Unfprüchen und Rechten zu melden und ihr Widerspruchsrecht zu bescheinigen, widrigenfalls sie mit ihren etwaigen Ansprüchen und Rechten auf diefes Grundstück werden ausgeschlossen und die Antragssteller als Eigenthümer desselben im Grund⸗ buch werden eingetragen werden.
Schwedt, den 28. Februar 1887.
Königliches Amtsgericht. 60976 Aufgebot. Auf Antrag . .
J. I) des Fleischermeisters Johann Georg rodt hier als Besitzer der Grundstücke
a. I Acker 5 Ruthen Land am Stadtberge und
b. 1 Acker Wiese in der Fluth, .
25 a. des Zimmermanns Johann Christoph Kirsten und
p. der Ehefrau des Bahnwärters Ferdinand Hilde brandt, Martha Christiane, geb. Kirsten, in Boll stedt, als Besitzer des Grundstücks Acker 20 Ruthen Land im Grohwinkel, eingetragen im Grundbuche don Mühlhaufen Band XV. Blatt 457 für die Kinder erster Ehe des Johann Georg Beyrodt — Carl, Benjamin, Bernhard, Gottfried und Johanne Elisabeth —,
II. der Erben der Wittwe des Ackermanns An⸗ dreaz Groß, Eva Elifabeth, geb. John, aus Hollen, bach, als Besitzer von der ideellen Hälfte, des 14. Theils der 87 Morgen 119 ( Muthen Tiefen ⸗ thaler Waldung, auf der östlichen Seite der ganzen Tiefenthaler Waldung, an dem Antheile der Ge— rechtigkeits⸗Hausbesitzer von Hollenbach an derselben, auf Dörnaer Flur, eïngetragen im Grundbuche der Flur Dörna Band L. Blatt 1285 auf den Namen des Johann Jakob John senior von Dörna werden alle diejenigen, welche außer den genannten derzeitigen Besitzern an diese Grundstücke Eigenthumsansprüche geltend zu machen haben, hiermit aufgefordert, diese ihre Ansfprüche spätestens in dem Termine
am G6. Juni 1887, Vormittags 11 Uhr, anzumelden und zu bescheinigen, widrigenfalls sie mit denselben ausgeschlossen werden, ihnen dieserhalb ewiges Stillschweigen wird auferlegt werden und die Eintragung der Besitztitel für die Antragsteller er⸗ folgen wird. 9
Mühlhausen i. Th., den 25. Februar 1837.
Königliches Amtsgericht, Abtheilung IV.
) ö mn, Aufgebot.
Der Wirth Johann Elias in Perzyee, vertreten durch den Rechtsanwalt Hampel in Krotoschin, hat das Aufgebot der Post Abth. III. Nr. 1 auf Perzyee 47. 45, 4 per 59 Thlr. 22 Silbergroschen 11 Pfennig nebst 5 G ZJinsen für den am 11. Februar 18651 geb. Mathias Jarujel beantragt.
Der gedachte, nach seinem Aufenthalte nicht zu er⸗ mittelnde Inhaber der Post, wird aufgefordert, dem Cizenthümer des. Grundstücks Perzyee 47. dem Wirthe Johann Elias in Perzyge gegen. Empfang der Zahlung spätestens im Aufgebot termine
am 15. Juni 1887, Vormittags 8 Uihr, Quittung oder Löschungsbewilligung zu ertheilen,
widrigenfalls dem Antragsteller die Hinterlegung des Kapitals nebst Zinsen gestattet und die zur Löschung der Post erforderliche Bescheinigung wird
ertheilt werden. 3. Ftrotoschin, den 25. Februar 1857.
B
8 2 Derb⸗
thekarisch versichert ist, aufgefordert, spätestens in dem auf
Absatz 1 — Nr. 1 — des Strafgesetzbuchs be⸗
Königliches Amtsgericht.
610943 Aufgebot. Die Vorstandsmitglieder des Distrikts . Schwerin“ des . Mecklenburgischen Patriotischen Vereins, näm- lich Gutspächter Schubart zu Gallentin, Direktor, und Rechtsanwalt Sachse in Schwerin, Sekretär, vertreten durch die hiesigen Rechtsanwälte Dres. Embden und Schröder, haben das Aufgebot bean= tragt zur Kraftloserklaͤrung der Aktie Nr. S837 des Colonifations⸗Vereins von 1849 in Hamburg, Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 22. Dezember 1887, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Dammthorstraße 10, Zimmer Rr. 1, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er— folgen wird. Hamburg, den 26. Februar 1887. Das Amtsgericht Hamburg. Civil-Abtheilung VI. Zur Beglaubigung: Romberg, Dr., Gerichts-Sekretär.
61014 Aufgebot
des Grundstücks Schlawkan früher Schäferei
Bd. J. Bl. 9 zum Zwecke der Besitztitel⸗ berichtigung.
Der Gutsbesitzer Domke zu Schlawkan hat das
Aufgebot des Grundstücks Schlawkau früher Schã⸗
ferei Band J. Bl. 9 zum Zwecke der Besitztitel⸗
berichtigung beantragt.
Das Ackergrundstück liegt in der Gemarkung Schlawkau, am Wege von Schlawkaun nach Hoppen dorf und hat einen Flächeninhalt von 5 ha 35 a 20 4m.
Es werden hiermit alle etwaigen Eigenthums⸗ praͤtendenten aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf das Grundstück spätestens im Aufgebots⸗ termin
den 2. Mai 18387, Mittags 12 Uhr,
bei dem unterzeichneten Amtsgericht, Zimmer Nr. 22 geltend zu machen, widrigenfalls, im Falle nicht erfolgender Anmeldung und Bescheinigung des ver⸗ meintlichen Widerfpruchsrechts, der Ausschluß aller Eigenthumsprätendenten und die Eintragung des Besitztitels für den Antragsteller erfolgen wird.
Karthaus, 21. Februar 1887. Königliches Amtsgericht.
60967 Aufgebot.
Die Frau Bertha Fraenkel, geb. Lustig, zu Berlin, Zahnarzt Wilhelm Fraenkel zu Köln, Marie Fraenkel zu Berlin und die minorennen Geschwister Ernst, Gertrud, Anna, Fritz und Elfriede Fraenkel zu Berlin, vertreten durch ihre Mutter — Vormünderin — Bertha Fraenkel zu Berlin, haben das Aufgebot der Hypotheken⸗Urkunde über 900 6. rückständige Kaufgelder, eingetragen für die genannten Personen in Abtheilung III. Nr. 10 des der Emilie Ziegler gehörigen Grundstücks Blatt Nr. 12 Annaberg he= kufs Erthellung eines neuen Hypothekenbriefs be— antragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge— fordert, spätestens in dem auf
den 14. Juni 1887, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ürkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.
Hultschin, den 22. Februar 1387.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung II. Przybil ka.
61041 Aufgebot. ö
Der Kaufmann Julius Otto Fortmann, in Firma Otto Fortmann, vertreten durch den Rechtsanwalt Fr. Stade, hat das Aufgebot beantragt zur Kraftlos · erklärung der z Interimsscheine der Vereinsbank in Hamburg à „6 120 Nr. . 3152, 3153, 3151 nebst Talons und Dividendenscheinen. .
Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf
Montag, den 5. December 1887, Vormittags 10 Uhr, .
vor dem unterzeichneten Gerichte, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 26, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die, Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden er⸗ folgen wird.
Haniburg, den 24. Februar 188155
Das Amtsgericht Hamburg, Civil-Abtheilung II.
Zur Beglaubigung: Romberg, Pr, Gerichts⸗-Sekretär.
61047 Aufgebot.
Folgende Personen:
) der Seefahrer Christoph Niemann, geboren am 8. Oktober 1827 zu Born, welcher 1863 auf einem Mecklenburgischen Schiff, von Rostock aus in See gegangen ist und sodann in England auf einem aus ländischen Schiff in Dienst getreten sein soll;
2) der Matrose Johann Prahm, geboren am 29. Maͤrz 1836 zu Bresewitz, welcher 1864 auf einem unbekannten Schiff nach Amerika in See ger gangen ist;
3) der Matrose 6. August 1846 zu Born, Roftocker Briggschiff „Goethe“ und in Cardiff in England sich von entfernt haben soll;
) der Schiffszimmermann Carl Krohn, geboren am 6. November 1819 zu Wenz, welcher 1806 als Schiffszimmermann nach Danzig gegangen ist und in einem der folgenden Jahre auf einem spãter auf See verbrannten — Auswandererschiff nach Amerika gereist sein soll;
5) der Seefahrer August Hensel, geboren am
Johann Hagenow, geboren am welcher 1865 auf dem in See gegangen ist diesem Schi
13. Oltober 1815 zu Prerow, welcher zuletzt im