.
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ünftig mit der Armenrflege zu belastenden
?
haben, daß ibnen die Pflicht der Fürsorge ö Verarmten zuferlegt wird. Wenn wir im weikeren Ausbau unserer en, daß ein greỹer Tbeil derjenigen Persoaen, welche jetzt der Färforge der sffentfichen Armer verbände anbeimfallen, durch andere Schultern getragen wird, daß durch die Berufsgenossenichaften, durch die Verbinde, denen wir die Alters und Incalidenzersorgung auftragen werden, Für sie geñorgt ift, so wird nur noch ein verbältnismaßig geringes Refidunm von solchen Unterstützungs bedürftigen übrig bleiben, aut der — das demnächst zu erlassende Unterstüßungswohnsitzgesetz einen Ein—
sozialpolitischen Gesetzgebang dazu gelangt sein werd
fluß bat. S3 hält desbalb die Reichsregierun nech nicht ür gekommen, um ein solches Geset
hält ez für geratbener, erst die nächsten Stadien der Entwickelung Dir hoffen — und das kann ich gleich hier bemerken — schon in der nächsten Session des Reichstages in der Lage zu sein und Invalidendersorgung dem hohen Haufe
unserer sozialpolitischen Gesetzgebung abzuwarten.
entwurf über die Alters
1
vorzulegen. Wenn sich diese Hoffnung erfüllt, und wenn Bundesratkh 3 * . — — e — 2 und Reichstag sich über das Srystem der Invalidenr
1 172
vorläufig abwartet, wie sich unsere sojialpolitische
stalten wird. Wir werden es dann sehr viel leichter
Unterstützungswohnsitz geñetz zu. verabschieden. Der Titel wurde bewilligt.
Beim Etat des Kaiserlichen Gesundheitsamts bemerkte der Abg. Rickert: Dafür, daß er im vorigen Reichstage Danziger Mitbürger gegen den Vorwurf der W Schutz genommen, sei ihm in uns außerhalb des worfen worden: er stecke mit Weinfälschern und sonsüͤgen schlechten Menschen unter einer Decke. Er könne heute darauf ant— worten, daß der betreffende Prozeß, der von dem Reichsgericht an das Landgericht nach Elbing zurückverwiesen worden sei, vorgestern damit geendet habe, daß sämmtliche Angeklagte wiederum freigesprochen seien, und zwar habe in wesentlichen Punkten der Staatsanwalt selbst die Anklage fallen Er (Redner) halte den Bundesrath und Reich pflichtet, den Unklarheiten auf diesem Gebiete ein Ende zu machen. Wie auch entschieden werden möge, daß eine Entscheidung getroffen werde, als daß ein erheb⸗ licher Theil des deutschen Handels nicht wisse, woran er sei. Am 20. Januar d. J. habe das Reichsgericht das Gallisiren deutschen Weines für strafbar erklärt; Wissenschaft und Sach⸗ verständige seien bisher anderer Meinung gewesen. reich sei es nicht blos gestattet, sondern es werde von der Regierung mit allen Mitteln unterstützt. Der Zucker erfahre sogar eine Steuervergütung. Der gallisirte französische Wein könne nun nach Deutschland eingeführt werden, deutschen Wein zu gallisiren sei strafbar. Hier müsse Wandel
geschaffen werden.
Hierauf antwortete der Staats-Minister von Bo etticher: EF bedarf dieser Anregung nicht, um mich dafür zu encouragiren, dieser Frage, die für unsern Weinhandel von ganz besonderer Bedeu⸗ tung ist, meine Aufmerksamkeit zuzuwenden. Die Regierung ist be⸗ reits beschäftigt mit der Ausarbeitung eines Gesetzentwurfz, welcher die zulässigen oder vielmehr die unzulässigen Zufätze zum Wein be— jeichnen soll. Ob damit im ganzen Umfange die Klagen, die . ich zur Zeit nich Materie ist, wie mir der Herr Vorredner zugeben wird, eine außer⸗ zrdentlich schwierige und um so schwieriger, je mehr uns die Chemie und die Chemiker im Stiche lassen. Der Gesetzentwurf, den wir jetzt ausarbeiten, wird sich in der Hauptsache mit der Frage beschäftigen, welche Zusätze bei der Weinbehandlung als unzulafsige angesehen werden sollen und also für verboten zu erklären sind. es insglich sein wird, bestimmte Methoden der Weinbehandlung für ls ß und andere für unzulässig zu erklären, das kann ich in diesem licke noch nicht übersehen. Ich habe in dieser allzu großen Erwartungen, jedenfalls wird aber die Berathung des Entwurfs, der demnächst vorgelegt werden wird, Gelegenheit bieten, weitergehende Wünsche zur Diskussion zu bringen, und ich werde mich freuen, wenn es gelingt, dem Weinhandel dadurch eine sichere
Weinhandel führt, beseitigt werden, überfe
Augen
Basis für seine Dperationen zu verschaffen. Der Abg. Dr. Bürklin sprach seinen Dank
Frage des Kunstweins. Das Kapitel wurde bewilligt.
Für die physikalisch⸗technische Reichsanstalt sind im Ordinarium an Besoldungen und sächlichen Ausgaben 100432, im Extraordinarium fur Errichtung der Gebäude und die Ausrüstung zusammen 600 000 *, ausgeworfen.
Der Abg. Sattler beantragte im Ordinarium ein Pausch⸗
quantum von 75 000 (66 zu bewilligen.
Der Abg. Bormann wollte das Extraordinarium nur in
Höhe von 250 000 (6 bewilligen.
Der Abg. Sattler bemerkte: Sein Antrag entspreche dem Antrage Schrader aus dem vorigen Reichstage. Seine Partei habe die Anstalt in beiden Abtheilungen schaffen wollen, habe
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.
. Zwangs vollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
4. Verloosung, Zinszahlung ꝛc. don öffentlichen Papieren. 5. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien · Gesellsch.
—— — ————— — E
1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗-Sachen.
61675 Steckbrief.
Gegen den unten beschriebenen Arbeiter Louis Barsch, welcher unter Mitnahme eines fast neuen schwarz gerippten Ueberziehers mit Sammetkragen, einer blauen Schürze, eines wollenen Frauenstrumpfes und einer Art, am 21. Oktober 1886 aus dem Dienst des Handelsmanns Wilbelm Muller in Töpchin, Kreis Teltow, sich heimlich entfernt hat, und seitdem flüchtig ist, ist die Ünterfuchungshaft wegen Diebstahls in den Akten wider Barsch III. J. 1848 / 86 verhängt.
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungsgefängniß zu Berlin, Alt. Moabit 1112, abzuliefern.
Berlin, den 8. März 1887.
Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte II.
Beschreibung: Alter ca. 50 Jahre, Größe mittel,
Paare grau melirt, Bart fehlt, Gesicht länglich,
*
sollen, einschränken, um so weniger diese Meinungsoerschiedenbeiten zum Ausdruck gelangen werden, daß sie um so mebr verschwinden werden. je geringer das Interesse ist, welches die Semeinden
8 den Zeitpunkt augenblicklich
In ersorgung und über die Organisation dieser Versorgung verständigen, s gesagt, es sehr riel leichter werden, die Reform unferes Unterstũtzungẽ⸗ wobhnsitzgesetzes in Anzriff zu nehmen. Und auf diefen Zeitpunkt möchte ich en Herrn Vorredner rertrösten; ich bitte ibn auch, in Süddeutschland seinen Einfluß dahin geltend zu machen, daß man
einfälschung in Hauses vorge⸗
zstag für ver—
es sei besser,
In Frank⸗
aber den
Beziehung keine
; . ü r dafür aus, daß durch eine legislatorische Maßregel der Unklarheit, die von allen Seiten zugegeben werde, ein Ende gemacht werden solle. iebrigens habe die Judikatur bereits eine Reihe von Unklar= heiten aus der Welt geschafft, so namentlich in der wichtigen
Oeffentlicher
ᷓ
sich aber nicht davon überzeugen können, daß es richtig sei, bereits für 1857 85 die Besoldungen der Beamten vollstãndig festzulegen, bevor die Anstalt vollständig errichtet sei. Seine Partei wolle daher der Regierung ein Pauschquantum zur Verfügung stellen, welches für die Bedürfnisse des Jahres 1837.83 ausreiche. ö ü
Der Abg. Freiherr von Hertling erklärte, er habe nicht die Absicht in eine Diskussion über die sachliche Nothwendig⸗ keit der Errichtung einer Reichsanstalt von Neuem einzutreten. Untersuchungen Über wichtige Fragen, wie die elektrischen Maße u. s. w. seien bisher von Privaten und von Instituten der Einzelstaaten angestellt worden. Dazu bedürfe es einer Reichsanstalt nicht.
Der Abg. Witte meinte: Der Antrag Schrader sei nur ein Nothbehelf gewesen, um die projektirte Reichsanstalt überhaupt zu
retten Heute sei kein Hinderniß mehr, die Vorlage ganz an⸗
zunehmen.
Der Staats-Minister von Boetticher sprach sich fol⸗ gendermaßen aus:
Meine Herren! Ich habe natürlich in erster Linie die Forderung der Regierung zu vertheidigen, und ich bin auch verfänlich überzeugt. das Sie mit gutem Gewiffen die volle Summe, die bier im Kay. 13 b eingestellt ist, bewilligen können. Es scheint mir nicht nöthig, auch schließlich materiell keinen rechten Zweck u haben, den Antrag Sattler anzunehmen und dadurch also ein Paufchauantum zu bewilligen, welches praeter propter um 25 000 M niedriger gegriffen ist als die Regie⸗ rungsforderung. Der Hr. Abg. Sattler kat feinen Antrag wesentlich damit begründet, daß er daran erinnert hat, diefe Anfalt solle erst im laufenden Jahre errichtet werden; es sei also gar nicht anzunehmen, daß bereits in diesem Jahre Beamte angestellt werden, deren Gebälter die ganze von der Regierung geforderte Summe absorbiren. Das ist richtig. Aber die Folge einer Kürzung der Regierungsforderung würde die sein, daz wir gar keine Beamten anstellen können. Alle Eriparnisse, die sich daraus ergeben, daß eine Anstellung nicht erfolgen kann, beror die Anstalt nicht be⸗ gründet und eingerichtet ist, kommen jedoch der Reichskaffe zu Guie, Sie mögen die Regierungsforderung bewilligen oder nicht. Wenn die Dinge nun so liegen, daß wir bereits am J. Oktober des laufenden Jahres in die Lage kommen sollten, nach Maßgabe des Fort schritts der Organisationsarbeiten wirklich die Anftalt definitir ein- zurichten, d. h. auch die erforderlichen Beamten anzustellen, so würden wir durch die Annahme des Sattler schen Antrages genirt sein. Wir würden diese Anstellung nicht vornehmen können, und dazu scheint mir eben kein zwingender innerer Grund vorzuliegen, denn auch der Abge. Sattler wänscht, daß die Anstalt demnäachfk definitiv ins Leben gerufen werden soll, und er ist auch bereit, die erforderlichen Gelder dazu zu bewilligen im nächsten Ftat, so daß vom 1. April 1888 ab Personal endgültig angestellt werden kann. Also. meine Herren, ich glaube. Ihnen nachgewiesen zu haben, daß es materiell eigentlich keinen (ekt Fat, wenn Sie jetz nur das Pauschauantum des Hrn. Abg. Sattler bewilligen. Damit aber will ich nicht zurückhalten, daß, wenn Sie diesen Antrag an⸗ nehmen, wir damit auch wirthschaften können. Üns kommt es heute vorzüglich darauf an, daß der Reichstag seine Zustimmung zur Begründung dieser Anstalt erklärt, und daß er durch die Bewilligung der Mittel, sei es auch in pauschaler Form, die Absicht ausdrückt, daß er künftig! auch Tereit ist, die nötbige Anzahl von Beamten jür die Anstalt zu bewilligen.
Meine Herren, zu den Ausführungen des Hrn. Abg. Freiherrn von Hertling kann, ich mir wohl nach den eingehenden Berathungen in der vorigen Reichstagssitzung jedes Wort erfparen. Ich glaube, daß die Nothwendigkeit und Nützlichkeit dieser Reichzanstalt Tamals so überzeugend nachgewiefen worden ist, namentlich auch durch die Denkichrift, welche der Etatanlage beigefügt worden ist, daß,
wer sich überzeugen lassen will, dazu vollstandig die Gelegenheit gehabt
bat. Wenn der Hr. Abg. von ertling heute gemeint hat, das ein Theil der Zwecke, welche diefe Anstalt anftrebt, im Wege der Privat⸗ forschung und der wissenschaftlichen Privatthätigkeit erreicht werden kann, so kang ihm das in gewissem Maße zugegeben werden. Ich will dabei aber bemerken, daß Tie Forschungen, von. denen er gesprochen hat, auf dem Gebiet? Ter Elektrizitãt und der elektrischen Maße sich eben doch nur auf einen sehr kleinen Theil des ganzen Gebietes, des dier Anstalt ins Auge zu fassen hat, erstreckt haben. Jedenfalls a nicht möglich sein, durch Privatthätigkeit and Privatforschung die Arbeiten dieser Anstalt entbehrlich zu machen; es wird insbesondere
nicht möglich sein, die Arbeiten der Privatforschung fo nutzbar für unsere Industrie und unser wirthschaftliches 2eben machen, wie es ermöglicht wird durch die Grändung einer solchen Änstalt. Ich bitte Sie deshalb, die Anstalt zu genehmigen, entweder in der Form der Regierungsvorlage, oder in der Form des Antrages des Srn. 2 bg. Sattler.
Der Abg. von Bennigsen äußerte: Selbst wenn man bereits im Herbste, was zweifelhaft sei, mit der Anstellung von einzelnen Beamten vorzugehen beabsichtige, fo würds immer nur ein Theil der hier etatsmäßig vorgeschlagenen Summe verwendet werden können. Unter Tiesen Umständen reiche eine Pauschalsumme vollständig aus. Die Errichtung des Instituts selbst werde damit nicht gefährdet.
Der Antrag Sattler wurde angenommen, dagegen wurde im Extraordinarium die Regierungsforderung voll' bewilligt.
Der Militär⸗-Etat wurde, soweit er nicht der Busget— kommission überwiesen wurde, ohne Debatte genehmigt. Eine Diskussion knüpfte sich nur an das Kapitel über die Ver⸗ pflegung von Ersatz- und Reservemannschaften.
Der Abg. Temper fragte die Militärverwaltung, ob und wann sie den in Aussicht gestellten Gesetzentwurf, betreffend die Unterstützung der zur Uebung einberufenen Reservisten und Landwehrleute, einbringen wolle.
Der Staats⸗Minister Bron antwortete:
Meine Herren! Es ist innerhalb der erzielt worden, daß en, nicht zu dem Etat de?
sart von Sch ellen Reichabehõrden
Einverstãndni5ỹ darũ wäre, welche, so zu sa sondern daß es eine Angelegenbei. Folge dessen das Reichs amt des J die Hand genommen hat. Minister des Innern, wie ich vermutbe, auch Reichs amt des
2 1 —
Reichs heeres der inneren Verwaltung n nnern die weitere Beba ch der preuß die anderen verbun⸗ zu weiteren den, da es sin
Es ic Tann natãrli
Regierungen, schlüssen in diefer Angelegenheit
namentlich auch darum handelt, w macht wird, welche inan: wird, den finanziellen Effekt einig allerdings neuerlich die Thätigkeit d Anspruch genommen word
aufger ordert wor enn eine solche Gesetz ung des Reiches zur Felge * ermaßen festzustellen.
es Kriegs Ministeriums lich, um den finanzie fordert worden wie viel jabres einbern;. r m Menat Fer] ausgeschloffen ist — also ver einberufenen Manns . ewesen wãren P daß eine solche nicht als zust;
en. indem nãm e kommandos aufge durch Nachfrage bei den Cirilber Familien von den im Laufe Mannschaften — wobei die eine auỹ
en festzustellen. 2 des letzten Etats — wobei die letzte Eink erordentliche ist, gan; im Laufe des vorigen Sommers stützungsbedürftig und in welchem M ist ja wobl ein allgemeines Ein stüßung nur im. Fall der Bedärftigkeit un; Kompetenz. wie die Löhnung, geiablt werden mittelungen sind noch nicht rollst aber überzeugt sein, daß diefe Ange rungen in ganz demselben Maße am tage, und daß also gestellt werden wird. im Stande augenblicklich anzug Stadium der Vorb
Der Abg. Richter meinte: darüber, daß diese Entschädigun keit gegeben werde,
derstãndniß,
indig abgeschlossen; nheit den verbund Derzen liegt wie dem nell wie möglich die Gese bestimmten Termin l geben, weil die Sache e reitungen ist. ein allgemeines Einverstand gung nur im Falle der Bedürt habe doch nicht vor . von der Unterstützung der Reservisten und Kompetenzen Noch ein Wort . Laufe der revidirt worden über die Unterstützung der Familie Landwehrmänner im Kriegsfalle. mit seinen niedrigen Amtsvorgänger des Gesetzes angekündigt. wenn die auswärtigen sie müsse früher ins Au der praktischen Anwend
Der Staats⸗ entgegnete:
Meine Herren! gen des Herrn A die Unterstũ lassen, so glaube ein allgemeines Ei
8 Familien, gere] wenn die Landwehrmanner den Uebungen übrigen Mannschaften. über eine and Zeit so ziemlich Ausnahme desjeniz n der Reservisten tz vom 24 Febr— cht mehr. Schon 4] ein? Revision dien so nöthige] Natur seien, n
Militãrgesetze
Das Gese Sätzen passe heute gar ni Ministers habe Diese Revision se zerhältnisse ernster . ge gefaßt werden als unmittelbar J ung des Gesetzes.
Minister Bronsart von Schellen dor
Wenn ich zunächst auf den P ordneten eingehe, daß kein Ein ßungen nur im Falle der ich doch insofern Recht erstãndniß darüber s nicht bestritten wird. Das ist ja nun all
unkt der Aeußern werstãndniß dart n] Bedürftigkeit zablen gehabt zu haben, wenn 1 o lange voraussetze, als? erdings jetzt anscheinend J
Wir verfolgen doch im Allgemeinen
den Grundsatz, daß Une nach Maßgabe ĩ = z
der Bedürftigkeit gewährt wer?
ortheil. das die Unterstüsnn der Bedürftigkeit festgesta das die Famil
stützungen nur Dieser Grundsatz hat ja gerad auch in ihrer Höhe nach dem Maß Denn es ist doch gar andwehrmanns, Frau zurücklãßt, eine sehr gering
werden kann. keine Frage, ns, der zur Uebung einberufen
die gesund und rüstig ist, . Unterstũtzun Frau mit fünf, sechs
ĩ̃ vielleicht gar keine ode während ein Sandwehrman die vielleicht eben da
Also ich glaube, daß R btigste ist und daß, wenn ma edurftigkeit augenscheinlich babe e Folge die ist. sehr wohl ertraz Wochen zum Ve eingezogen w nzsatz bestritten win ßes weiter zu h
an die Man
Kindern hat,
Familie mehr unterstũ — 2 Frage der Be Leuten, die ein höheres Y mehr geben will, dann di die absolut nicht bedü können, daß sie mal, gnügen spazieren reifen nichts erhalten. Meine werden wir ihn nachher rathen haben. Die Frage,
6ungsbedürftig ist. dürftigkeit ja die all staß von B e ganz naturgemäß q rftig sind und statt daß sie vielleicht sechs auf 12 Tage zur Uebung Herren, wenn der Gru i der Vorlegun
ist ja eine neue, die ebe ist vollstöndig im Recht und er ist ja
n aufgeworfen wird. Recht, etwaige Wünsch nso in der Lage,
Der Herr Abgeordne⸗ zur Sprache zu brinzn an angemessener Stelle den Anttz
Was nun die Frage der Rexision des g der zum Krieg ndes anbetrifft, Monaten bereits
Gesetzes über die Unt es Beurlaub gerade vor eini ung gejogen und gerade unte: Sätze, weil diese Säße nas gẽ verwaltung für vollstãndiz auch hier sagen me t dieser Frage auch n
*
— —
rieg einberufenen Mannschaften d so ist diese Frage jetzt auch von Neuem in Erörterun dem Gesichtspunkt der Erhöhung de dem jetzigen Geldwerth auch von der Kris balten werden; ee verwaltung formell zielleicht mi der zweiten Linie stebt. so rechne ich mir doch eregt zu haben, weil ich ge, daß der Mann, der möglichst die Sicherheit hat,
unzureichen und wenn ich daß die Arm me inerseits wieder ang theil sehr boch anschla Gewehr stebt, gesorgt ist. Um 4 Uhr vertagte sich das Haus auf Freitag 1 Uh—
den moralischen Ver im Feld unter de daß für seine Famil
Gesichtsfarbe blaß. Kleidung: graue Hofe, blaues 616741 Steckbrief. Staubhemd und vermuthlich der zestoblene schwarze Gegen den unten beschriebenen Bäcker und Kräme g Ueberjieber mit Sammetkragen und Karl Mauelshagen von Betzdorf, welcher fluũchtig schwarzem Cachemir⸗ Futter. ist, ist Tie Unterfuchungs haft wegen betrügerifchen
das Untersuchun 1112, abzuliefe
Beschreibung: Haare blond,
1 Bankerutts verhängt.
Neuwied, den 4. Mär; 1837.
Vernnn erern. Mzr; 1887. Gegen die am 153. März Hö zu Gotha geborne . Fans Diensitmagz Scuise Caroline Anding, weiche Ebi
bei dem Koni glichen Wee ste n ist, ist die Untersuchungs haft wegen Betrugs verhängt.! Große I, , n. Statut mittel, Es wird ersucht, diefelbe zu verhaften und in das
ö Königliches Amtsgericht.
¶ Berufs Genoñenschaften. Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken. ekanntmachungen.
heater⸗Anzeigen.
SZamilien· Nachrichten. Böõͤrsen · Beilage.
Anzeiger.
Steckbrief. unzerehelichkte Dora Meyer, geboren 23. April 1867 zu Hannover, ift dur Strafbefehl des biesigen vember 1885 w Strafgesetʒ buchs
Um Strafvoll wird ersucht.
vollstreckbarer vom 20. No n Uebertretung des §. 551 Nr.“ zu 3 Tagen Haft verurtheilt.
streckung und Nachticht zu C. 194 8
Hannover, 28 Februar 1337. Königliches *
Etectbrier. Es wird ersucht, denselben zu verbaften und in Gegen den unten beschriebenen Landbrieftrãger dag Gefen ni zu Nenn ied abaiefern.
rn . 3 zuletzt beim Postamte
in Schöneberg beschäftigt, geboren am 16. Sertember 6 ö
. , , welcher ss 2 hãlt ist die Beschteizung; Alter 33 Jabre ntersuchungshaft wegen Unterschlagung und Ur— ö . z
kundenfalschung in den Akten V. J. 182 S7 verhãngt. ö 9 r Es wird ersucht, denselben ju verhaften und in S n,,
gè · Gefãngniß zu Berlin, Alt · Moabit 61673 Steckbrief
Der Untersuchungsrichter am Königlichen Landgericht. Größe 5 Fuß, Daare bhellblond, Bart: beulblonder Schnurk— und Buks kin ⸗ Anzug,
ö Abtheilung VI . t
Steckbriefs Erledigung. Der segen die Qittwe Lammert, orndorf. wegen Kurvelei in den 291/86 unter dem 7. M wird zurückgenommen.
Berlin, Alt Moabit Nr. S. Mär 1887
Hedwig, gel i in den Akten L. . J ai 1836 erlassene Steckbrie
1112 MW), da
ndgericht I. Der Untersuchungẽrichter Johl.
. Stedbrief.
Der frühere Schornsteinfegergeselle, jetzt Arbeiter
oder Seiser Hermann Rothhardt, eboren am 23. Mai 1553 zu Langenialjg, ist durch vollstreckbares Urtheil res biesigen Schöffengerichts vom 39. De; ember 18385 wegen Uebertretung des §. 361 Nr. 1 Straf- eier buchs zu 18 Tagen Haft rxerurtheilt.
Um Strafvollstreckung und Nachricht zu E S22 86
wird ersucht.
unover, *. Februar 1337. n r e. Amtsgericht. Abtheilung VI b. ; Schmidt.
.
In der Vormundschaftssache Peter Johann Dückers
ist die Vernebmung des Meßzgergesellen Lambert Josef Dückers, geb. 23. 3. 6 in Kempen. jetzt ahne Riannten Webn⸗ und Aufenthaltsort, erforderlich.
Seitens des Königlichen Amtsgerichts ist zu diesem
Zwecke auf den 26. März 1887, Vormittags i0 uhr Termin anberaumt, zu welchem der Lambert Jose Dückers hierait geladen wird.
Falls derselbe der unterfertigten Stelle seinen Auf⸗
ubaltsort vorher anzeigt, kann die Vernehmung . Erfuchen des Gerichts des Aufenthaltsortes
erfolgen.
Die Polizeibehörden werden um gefl. Anstellung
ron Recherchen nach dem Aufenthaltsorte des zc. Dückers und Mittheilung nach hier ergebenst ersucht.
en 6. Mär; 1887 Kempen a. Rh., den 8. März 1337. Königliches Amtsgericht.
lolss9
1) der Wehrmann Kellner Jürgens Heinrich
Friedrich Kahlftorf, geboren am 22. Januar 1852 in Jastorf, Kreis Uelzen, zuletzt in Hannover, 3) der Gefteite der Reseree Schreiner Theobald Hellwig, geboten am 1. Mai 1855 in Refringhausen, Krels Brilon, letzter Aufenthaltscrt Bemerode, Kreis Hannover, jetziger Aufenthaltsort unbekannt, sind durch rechtskräftiges Urtz eil des Königlichen Schöffen gerichts bie 22. 1 4 fretung des §. 360 Nr. 3 Strafgesetzbuchs in je 150 6 Geldstrafe, eventuell 30 Tage Haft und in die Kosten des Verfahrens verurtheilt.
bier vom 25. Januar 1887 wegen Ueber
Antrag: Beitreibung der Geldstrafe und Kosten,
exentuell. Vollstreckung der erkannten Freiheit s strafe und Nachricht hierher zu den Akten E. 710 36.
en 28. Feb 13887 Hannover, den 3. Februar 1887. Königliches Amtsgericht. VID.
595351 . . . I) Der Mechanikus Mathias Hilgert aus Greimeratk, zuletzt in Mülheim a. M. 2) der Schuhmacher Josef terner aus Zell, zu⸗
letzt in Berncastel,
werden beschuldigt: . ö ju 1) als beurlaubter Reservist ohne Erlaubniß
zu 2) als Ersatzreservist erster Klasse ausgewandert
Uebertretung gegen §. 360 Nr. 3 des Strafgesetz⸗
buchs.
Dieselben werden auf Anordnung des Königlichen
Amtsgerichts hierselbst auf
den 29. April 1887, Vormittags 11 Uhr,
vor das Königliche Schöffengericht in Berncastel iur Hauptrerhandlung geladen.
Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben
auf Grund der nach §. 472 der Strafvrozeßordnung ron dem Königlichen Landwehr ⸗Bezirks⸗ Kommando ju Trier ausgestellten Erklärung verurtheilt werden.
Berncastel, den 15. Februar 13837. Rohrbach, . Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
. BeschlußI.· Nr. 1181. Nach Ansicht 8. 140 St. G. B. und 1 c
1 0, 326 St.“ P. O. wird zur Deckun — T T * — agten Johann Georg Gonfried Schick von elstadt möglicherweise treffenden böͤchsten Geldstrafe
iesem Angeklagten dereinst zufallende im
un Koften mit zusammen 40 6. — Vierhundert Mark,
ric
(gez.) Schäfer. Duffner. Courtin.
e Uebereinstimmung rorstehender Ausfertigung er Urschrift beurkundet. reiburg. den 17. Februar 1887. Der Gerichtsschreiber des Gr. Landgerichts. 8.) Pfeiffer 550. Dies wird gemäß §. 326 der Str.“ Pr.« bekannt gemacht. .
eiburg, den 7. März 1857.
Gr. J. Staatsanwalt am Gr. Bad. Landgericht Freiburg.
Dr. Berg.
2) Zwangs vollstreckungen,
Aufgebote, Vorladungen u. dgl.
en ansrstei ) Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche von den ümgebungen Band 26 Ne. I580 auf Tie Namen: . 2. des Buchbändlerz Adolvh Laemmerhirt, b. des Kaufmanns Constantin Laemmerkirt, e. des
*
e s Fräuleins Minna Laemmerhirt, jezt ver⸗
jum Zwecke der Auseinaxdersetzung unter den Mit- am 7. Mai 18387, Vormittags 1090 Uhr, Fr dem unterzeichneten Gericht an Gerichtestelle, eue Friedrichftr. 13. Hof, Flügel S., parterre, Jimmer 40, zwangsweise versteigert werden.
Tas Grundstück ist mit 171 60 Reinertrag und ner Fläche von 1 Hekt. 35 Ar 55 Meter zur tundsteuer, mit 5770 M Nutzungswerth zur Dedaudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer⸗ , . Naige ö ungen und andere das Grundstück Kerreffende Nachweisungen, sowie befondere Kauf⸗ Ningungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Flägzl D. part., Zimmer 42, eingesehen werden Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks
beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Einstellung des Verfahrens nach erfolgtem Zuschlag
den Anspruch an die
Versteigerungstermins die berbeizuführen, widrigenfa das Kaufgeld in Bejug auf Stelle des Grundstücks tritt.
Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags
am 7. Mai 18387, Vormittags 11 Uhr, an obenbezeichneter Gerichts kündet werden.
Berlin, den 3. Mär; 13837.
Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 53.
stelle, Zimmer 40, ver⸗
Kaufmanns Hermann geb. Wesch, in Braunschweig, nner Gustav Campe aus eklagten, wegen Hypo⸗ trag des Klägers die Beklagten gehörigen, in Wahle belegenen Halbsrännerhofs nebst sversteigerung durch
verfügt, auch die Beschlußssies im Grundbuche am Termin jur Zwangs
In Sachen der Wittwe des Hauswaldt, Louise, Klägerin, wider den Salbspär Wahle, jetzt in Braunschwei tbekrinsen, wird, nachdem auf An Beschlagnabme des dem sub No. ass. Zubehör zum Zw Beschluß vom 25. Februar 18537 Eintragung diese 25. Februar 1887 versteigerung auf
den 15. Juni
ecke der Zwan
erfolgt ist,
1887, Nachmittags 3 Uhr, Herzoglichem Amtsgerichte Vechelde virthschaft in Wahle angesetzt, in welchem die Hyxothekgläubiger die Srvothekenbriefe zu überreichen baben. . Vechelde, den 2. Mär; 13837.
Herzogliches Amtsgericht.
R. Wegmann.
In dem Verfahren, betr. Vertheilung des Erlöses lÜstreckung gegen den Schuhmacher⸗ meister Bertram Engel, früher zu Düsseldorf, jetzt ohne bekannten Aufenthaltsortes, ist zur Erklärung über den Theilungsplan Termin auf Freitag, den 13. Mai 1887, Vormittags 9 Uhr,
vor dem Königlichen Am Zimmer Nr. A bestimmt worden. .
Zu diesem Termine wird der ꝛc. Engel hiermit 9 ,,
Düsseldorf, den 8. Mär; 1337.
als Gerichtsschreiber des Königlicken Amtsgerichts.
aus der Zwang
zu Düsseldorf,
Ansfertigung.
Aufgebot.
Das unterfertigte Gericht beschließt:
auf Antrag des Priratiers Eduard Eschenbach
hier, als Kurator Srenglergesellen Jo⸗
bann Jäck lreete Förg
Messersch miedmeisters Christian
wig Geiß bier, ;
ein der gesetzlichen Voraussetzungen
Jäck (reęcte Förg),
fil. nat. des ledigen Bedienten Johann Jäck
Miniatur Malerin Marianna
welcher als Spxenglergeselle
vach Pest ausgewandert und über dessen Leben
seit dem Jabre 1813 keine Nachricht mehr
vorhanden ist,
die am J3. Juli 1842 geborene Karoline Friederike Margarete Meiting, außer⸗ eheliches Kind der im Jahre 1847 verlebten Polizeisoldatens tochter und eines gewissen Simon Egger, von welchem Kinde seit dem Jahre 1872 keine Nachricht mehr vorhanden ist,
das Aufgebotsverfahren zun J
erklärung und bestimmt den Aufgebots termin auf Freitag, den 30. Dezember 1887,
Vormittags 9 Uhr, stszimmer Nr. I6 0 rechts.
beim Vorhand 2 ad 1) gegen den Johann
und der ledigen
2
Förg von h
Margareta Meiting
zum Zwecke der Todes
erichtlichen G Es ergeht die Aufforderung: .
1) an die Verschollenen, spätestens im Aufgebots—⸗ termin versönlich oder schriftlich bei Gericht sich anzumelden, widrigenfalls sie für todt er—⸗ klärt werden,
an die Erbbetbeiligten, Aufgebotsverfahren wahrzunehmen,
an alle Diejenigen, welche über das Leben der Kunde geben können, Mitthei⸗ dem unterfertigten Gerichte zu
Interessen im
Verschollenen lung hierüber
Augsburg, 26. Februar 1887, bejw. 2. März 1887.
Königliches Amtsgericht.
Der Kal. Amtsrichter:
ge;. v. Gutermann. dieser Ausfertigung mit der Urschrift bestätigt: J. Augsburg, am 8. März 18387. . Der Gerichtsschreiber, Kgl. Sekretär.
J. Ferch. Aufgebot.
Auf Antrag des Kunstgärtners Friedrich Brandt, Rebenstraße 15, als Kurator für den vakanten Nach= laß der am 25. Januar d. J. Kröppelstraße 11 ver—⸗ storbenen Witiw; des Bürgerschullebrers Carl Lud— wig Büdefeldt, Friederike Christiane, geb. Werner, werden alle Diejenigen,
a welche Erbrechte und b welche sonstige Ansprüche an den Nachlaß der Wittwe Büdefeldt . zu haben vermeinen, zur Anmeldung ihrer Rechte in
den 5. Mai d. Is., Morgens 10 Uhr, Zimmer Nr. 42,
anberaumten Termine unter dem Rechtsnachtheile,
ad a. daß der Nachlaß, wenn sich kein Erbe findet, für erbloses Gut erklärt, bei erfolgender Anmeldung aber den sich Legitimirenden ausgeantwortet werde, daß der nach dem Ausschlusse sich Meldende und Lgitimirende getroffenen Verfügungen anzuerkennen schuldig, au weder Rechnungsablage noch Ersatz der erhobenen Nutzungen zu fordern, sondern seine An das zu beschränken habe, was von der Er
dahin über den Nachl
ad. b. daß nicht angemeldete Ansprüche auf den Theil, der Masse sich beschränken, welcher nach Berichtigung der angemeldeten Forderungen auf die Erben resp. den Fiskus übergeht, damit aufgefordert. Brannschweig, den 5. März 18587. Herzogliches Amtsgericht. V.
von Münchhausen.
61391 Aufgebot.
Der Brauer Paul Scherf zu Dortmund hat be—
antragt, das auf seinen Namen lautende Quittungẽ— buch. der Stäbtischen Sparkaffe zu Dortmund Serie II. Nr. 25 523, nach Ter letzten Eintragung vom 3. August 1385 über eine Einlage von 13 0 32? S sich verbaltend, Sffentlich aufzubieten, weil dasselbe beim Brande der Aktienbrauerei am 27. Sertember verloren gegangen ssei.
Der Inhaber dieses Srarkaffenbuchs wird daher
aufgefordert. spãtestens in dem auf
den 5. Oktober 1887, Vormittags 11 Uhr, Zimmer 23 biesiger Gerichtsstelle anberaumten Ter- mine seine Rechte anzumelden und das Buch Tor— zulegen, widrigenfalls das letztere wird für kraftlos erklärt werden.
Dortmund, den 4 März 1837. Königliches Amtsgericht.
sido] Aufgebot.
—
Dberlehrerswittwe Bertha Mauersberger in
e Dresden hat das Aufgebot der, Zwickau, den 1. Fe⸗ bruar 1359 datirten Aktien Tes Oberbobndorfer Forst ⸗Steinkoblenbauvereins Nr. 1497, 1514, 15345, lö57 und 1583, auf je 70 Thaler Einzahlung lautend, beantragt. Der Inkaber der Urkunden wird aufgefordert, srätestens in dem auf den 22. September 1887, Mittags 12 uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf gebotstermine feine Rechte anzumelden und die Ür⸗ kunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserkl?« rung der Urkunden erfolgen wird.
Zwickau, den 3. Mãrz 18587. : Königliches Amtsgerickt.
. ö Versõffentlicht: Schõnberr, G. S. sl 706 Beschluñ.
In Sachen, betreffend die Todeserklärung des ver—= chollenen Handlungsgebülfen Ludwig EChristian Wil- — 825 ö. . .
belm Bahrdt aus Garz, wird der Aufgebotstermin
vom 4. April d. J. auf den 19. April 1887, Mittags 12 Uhr, an der Gerichtsstelle zu Garz erlegt. Bergen a. R., de' 5. Mär; 1837. Königliches Amtsgericht.
(616393 Ausfertigung. . Aufgebot. Gegen
1) Schmalix, Gottlieb, geboren 14 Oktober 1824,
nglermeister von Strahlfeld,
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ide ledige Gutlerssshne von Strahlfeld,
3
Poesing,
5) Sckmidhauer, Rupert, geb. 13. Mär; 1835,
lediger Bauers hn von Mittergfäll. Gemeinde Au, 6) Hecht, Anna Maria, geb. 26. Dejernber 1825, ö? 3
ledige Gütlerstochter von Oberzell,
welche sammtlich landesabwesend sind und über deren Leben seit im Mindestfall 14 Jahren keine Nachricht vorhanden ist, und welche seitdem verschollen sind, ist von Seite der nach Art. 107 des Ausführungsgesetzes zur Reichs-Civil⸗Prozeß ⸗Ordnung Antragsberechtigken
die Todeserklärung beantragt worden.
In Stattgebung dieses Antrages und in Gemäß—⸗ heit Art. 163 u. ff. J. 6. S§5. S24 ff. R. C. P. S.
selbst wird vom K. Amtsgerichte Roding Aufgebotstermin auf Freitag, 30. Dezember 1887, Vormittags 9 Uhr, anberaumt, und ergeht hiebei die Aufforderung:
I) an den Verschollenen, spätestens im Aufgebots, termin versönlich oder schriftlich bei Gericht sich anzumelden, widrigenfalls sie für todt erklärt
werden,
2) an die Erbberechtigten, ihre Interessen im Auf—
gebotsverfahren wahrzunehmen, und
8
3) an alle Diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, hierüber
bei Gericht Mittheilung zu machen. Roding, am 8. März 1387. K. Amtsgericht Roding. geiz Tischler, K. Amtsrichter. Für richtige Ausfertigung:
Roding, den achten März achtzehnhundert sieben
und achtzig. . Der K. Sekretär: Zittmann.
lamm Aufgebot.
Von dem unterzeichneten Königl. sächs. Amts—
gerichte ist: . ; J. Behnfs Löschung:
a. der auf dem Grundstücke Folium 37 des Grund- und Hypothekenbuchs für Möckern Ruhr. III. Nr. 2. II. und 2..II. zu Gunsten des Advokaten
Gustav Kramer in Leipzig laut Hilfsschein vom 13. September 1845 wegen eines gerichtlich fest⸗— gestellten Liquidi von 14 Thlr. 7 Ng. 8 Pf. inel. 11 Thlr. 12 Ng. — Pf. Hauptstamm sammt fer⸗ neren Zinsen und Kosten, und zu Gunsten Johann Gottlieb Kummers laut Hilfsschein vom I3. No- vember 1845 wegen eines gerichtlich sestgestellten Liquidi von 22 Thlr. — Ng. 7 Pf. incl. 15 Thlr. Stammforderung jammt ferneren Zinsen und Kosten, haftenden Hypotheken,
b. der auf dem Grundstücke Folium 52 det Grund buchs für Großvößng Ruhr. III. Nr. 2II. zu Gunsten Johanne'n Regine'n Leonhardt laut Erb— vergleich vom 29. Juni 1807 und Registratur vom 24. Dezember 1827 wegen 3 Thlr. 23 Gr. 45 Pf. Conv. M. — 4 Thlr. 7 Ng. 5 Pf. im 14 Thaler⸗ fuße unbezahlte Kaufgelder, haftenden Hypothel;
II. Behufs Todeserklärung event. Ausschlusses
der etwaigen unbekannten Erben:
a. der am 19. Januar 1839 in Röcknitz geborenen Anna Wilhelmine Sachse, welche am 30. Oktober 1853 nach Verbüßung einer ihr zuerkannten Strafe in ihre Heimath nach ,, bei Wurjen gewiesen worden und seitdem verschollen ist,
h. det am 4. Januar 1846 in Leipzig geborenen Kaufmanns Gustap Woldemar Höring, welcher sich am Gründonnerstag 1864 heimlich von Leipzig ent⸗· fernt, Anfangs Juli 1834 von Oran auf seiner Mutter briefliche Nachricht gegeben und dieser dabei seinen Entschluß, nach Amerika gehen j wollen, mitgetheilt hat, seitdem aber verschollen ist,
C. der autz Leipzig gebürtigen Wilhelmine Grnestine, verw. Krause, geb. Werler, welche vor länger als
ger, Johann, geb. 27. April 1821, und ger, Josef, geb. 15. Dezember 1823,
er, Anna Barbara, geb. 20. Oktober 1808, ledige Häuslers- und Schuhmacherstochter von
20 Jahren nach Amerika ausgewandert und von deren Leben oder Tod seit länger als 20 Jahren weder durch sie selbst noch durch einen Anderen Nachricht vorhanden ist,
d. des am 2. Oktober 1842 in Leipzig geborenen Maschinenbauers Arthur Hugo Gretschel, welcher im Jahre 1365 nach Amerika ausgetreten und seinen inzwischen verstorbenen Eltern unter dem 16. Sep⸗ tember 13665 von Amerika aus die lente Nachricht gegeben hat, z
e. der am 30. Juli 1841 in Leipzig geborenen Ida Maria Weißbach, welche im Herbste des Jah⸗ res 1363 von Leirzig nach Rostock gereist ist und von da alsbald nach ihrer Ankunft Nachricht von sich gegeben hat, über deren Leben oder Tod aber seitdem etwas nicht zu ermitteln gewefen ift
f. des am 28. Februar 1345 in Leipzig geborenen Richard Klein, welcher im Jahre 1851 ausgewandert und über dessen Leben eder Tod seitdem Etwas nicht hat in Erfahrung gebracht werden können,
s. der im Jahre 1866 von Deutfchland aus— ewänzerten und seitdem verschollenen Amelie, gesch. Blanchet, geb. Lebas, aus Konnewitz bei Leipzig,
auf Antrag
u J. 2. Des Materialwaarenhändlers Herrn Richard Wirth in Möckern,
zu J. b,. des Hausbesitzers und Handarbeiters Herrn Jobann Carl Heider zu Groỹpõsna,
zu II. 2 des Königlichen Finanz⸗Ministeri: zu
Dresden, in Vertretung des Staatsfisfus im König⸗ reiche Sachsen, zu II. b. Herrn Christian Heinrich Knoch's zu
Plagwitz und der ledigen Clara Mari- Carola Dö—
zu II. e. Frauen Marien, verehel. Kirmse, geb. Oertel, zu Plottendorf bei Treben und Ter Wirth⸗ schafterin Amalie Louise Werker zu Altenburg,
zu 1J.d. des Kaufmanns Herrn Alfred Hermann BGreischel in Leipzig, der ledigen Valescg Anselma Gretschel daselbst und Frauen Sidonien verebel. Schuldirektor Weise, geb. Gretichel zu Kolditz,
zu II. e., des Hutmachers Herrn Earl Ludwig Franz Weißbach in Gohlis und des Buchhändlers Derrn Gustar Hermann Weißbach in Weimar, zu II. f. Frauen Constanzen verw. Klein, geb. Dölitzsch, zu Leipzig,
zu II. g. Julien Carolinen Blanchet zu Bank House Sankey Street Warrington, Berthan Blanchet zu Lyon und des Herrn Achille Charles Robert Blanchet zu Lpon, das Aufgebotsverfahren einzuleiten, beschlossen worden.
Es werden daher
zu J. a. b. alle Diejenigen, welche aus irgend einem Grunde an die Hypotheken Anfpräche zu haben glauben,
zu II. a. — g. die genannten Verschollenen, beziehent⸗ lich deren etwaige Abksmmlinge, Erben oder Rechts- nachfolger hierdurch geladen, in dem
zu J. a. b. auf
den 25. Mai 1887, Vormittags 11 Uhr,
zu II. a. —g. auf den 10. Dezember 1887, Vormittags 11 uhr, dor dem unterzeichneten Amtsgerichte anberaumten Aufgebotstermine ihre Ansprüche anher anzumelden, widrigenfalls auf weiteren Antrag
ad J. a. b. die Löschung der erwähnten Hypo theken unter Ausschluß der Ansprüche etwaiger Be⸗ rechtigter verfügt,
ad II. a. -g. die Verschollenen werden für todt erklärt und deren Verlassenschaften an die Erben derselben bez. deren Rechtsnachfolger werden verab— folgt werden.
Leipzig, am 28. Februar 1887.
Das Königliche Amtsgericht. Abtheilung II. Steinberger.
61697 Aufgebot.
Der, Taglöhner Heinrich Bischof von Illingheim bei Allendorf i. W., Sohn der Eheleute Taglöhners Kaspar Bilchof und Maria Elisfabeth, geb. Menze— bach, zu Sorper Haus, Amts Allendorf i. W., ge— boren am 12. Januar 1833, ist vor etwa 30 Jahren nach Nord ⸗Amerika ausgewandert und seit 10 bis 12 Jahren verschollen. .
Seitens der Geschwister des Heinrich Bischof, nämlich des Adolf Bischof zu Oventrop Amts Balve, der Elisabeth Hubert, geb. Bischof, zu Preunges— heim bei Frankfurt a. M, und der Louise Silke, 6 Bischof, zu Münster i. W., ist der Antrag auf rlaß des Aufgebots zum Zweck der Todeserklärung desselben gestellt worden.
Es ergeht deshalb an den Heinrich Bischof die Aufforderung, bei dem unterzeichneten Gericht sich spätestens in dem auf den 31. Dezember 1887, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten. Termine schristlich oder perfönlich zu melden, widrigenfalls der Heinrich Bischof für todt erklärt wird.
Balve, den 5. März 1887.
Königliches Amtsgericht.
5026
ö Aufgebot.
Die Sparkassenbücher der hiesigen städtischen
Sparkasse
1, Nr. 125997 über 14 4 15 4 und Zinsen, ausgefertigt für Wilhelmine Roloff,
2) Nr. 85b25 über 210 4½ 48 g nebst Zinsen, ausgefertigt für Margarethe Weddig in Schwarzort,
3) Nr. 134839 über 606 M 38 , ausgefertigt für Bertha Meding,
4) Nr. 2030 über 19 1 46 , ausgefertigt fur Magdalene Parschau,
sind angeblich verloren gegangen und sollen auf den
Antrag der Eigenthümer, nämlich:
ad l! der Schutzmanns-Wittwe Wilbelmine Ro— loff; geborene Drews, in Königsberg,
ad 2 der Frau Margarethe Reddig in Schwarzort,
. des Faßkellners Gustay Meding in Königs⸗ erg,
ad, “ der,. Kranlenwärterin Magdalene Parschau in Königsberg,
zum Zwecke der neuen Ausfertigung für kraftlos er— flärt werden.
Es werden daber die Jnhaber der Sparkassen bücher ausgesordert, spätestens im Aufgcbotfsterminc. den 11. Inli 1887, Vormittage 9 hr, heim unterzeichneten Gericht — Jimmer 34 ihre Rechte anzumelden und die. Bücher vorzulegen, widrigensalls deren Kraftleserklärung erfelgen wird.
Königeherg, den 26. Dezember 1883.
Königliches Amtsgericht. X.
enn.