1887 / 73 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 26 Mar 1887 18:00:01 GMT) scan diff

Zu dem zu §. 12 von dem Herrn D. Kopp gestellten Anstellung der Geistlichen im Wesentlichen über den Berg sind, daz zrterunkte, welche den Wunsch der Regierung begründen, daß der J Annabme des Antrages der Kommissien eine Unwmöglichmackung des Männern einige Tagelsõbner, Hirten, Kaufleute und Hausbesitzer,

Antrage bemerkte der Staats⸗Minister Dr. von Goßler: wir daz Einsrrucht cht, das Benennung serfabren nunmebr seit einer e, , mach den Kommrsionsbeschluen erhalten bleibt. Dejcze auf Seiten der Staatsregierung nicht kerkeirabren wurde. sowie je 1 Lebrer Förster, Ubrmacher und Dekonom, unter den weib⸗

Aichtamtliches eine Herren! In Bezug auf dieses Amendement kann ich zwar ganzen Reihe pen Moenzten praktisch band aten, daß vielleicht in zie, Venn nun wieter don dem Derr Bischof Kopp bervorgeboben Ueber den Antrag Aricke? liegt eine Beschlußfasung der lichen Perschen einige Tagelebnerinnen, Mägde und Einliegerinnen.

ö nicht erklaren, daß d' durchaus unannehmbar für die Königliche sem Augenblick sckon 1000 kathelische Geistliche benannt worden sind , dieser zweit. Absatz bei den Katholiken den ganzen Eindruck Staatẽregierang nicht vor. Ich erkenne gern eine ganze sewie je 1 Sausbesigerin, Sisthin und Reamme Bei 14 mannlichen

Preußen. Berlin, 256. In der 10 Sitzun Staateregierung fel. Aber ich möchte betonen. daß seine Erhebung und, abgesehen Len vier oder fün Fällen, wo relitische Gründe in . Vorlage e 1 auslöschen könnte so würde ich eine solche Reike don Erwägungen als zutreffend und beachtens wer und 65 weib lichen äber ioo Jabre alten Personen ichlte die Berufs.

des Derrenhanuses am 34 ar nahm in der wu , zum Gesetz höchst unbequem für die Verwaltung, auch beschwerlich den vpofenschen Diẽzesen vorlagen, kein Einsrruch erhoben ist, die Ein⸗ lee auf das tici fte dauern, aber auch für eine völlig ungerecht, en, welke Herr Miguel und Derr Adickez gemacht baben. angabe. Diese Personen lebten wahricheinlich im Haushalt von Kindern 1 * 2 E

d n ł ü se3 nr dag Justandekommen des führung des. neuzn Zustandes äberkaurt nach Ueberwindung einige , kalten. Ick glauke. auch der energisckfte Wertreter geen, Fieiih ett Verf iighꝭh erwäbnen, daß bei rer karkelnchen Be. oder jonftigen Berhwanien, aber en Gesetzentiburf, betreffend Abänderungen Gesetzs. Der Königlichen Staatsregierung ist be dem heutigen Vor . .

fein würde hier und i s r Uhrung des. neus .

. ; w . Schwierigkeiten sich glatt volliggen bat: jo ist. glaube ich, die be⸗ i Anrfaffung wird sich vorstellen können Znen Zustand, wo rölkerung Werth darauf gelegt wird die Mädchen in dem Alter in der kirchenpolitischen Gesetze, zu den zum II. Artikel trage des Herrn Antragstellers, wie auch in der Kommission die An⸗ stimmte HeFnung zu begen, auch auf Seiten des katbolischen Klerug meln Drden nicht existiren in einem Lande und innerhalb Erziebungsanstalten zu bringen, in welchem sie zur beiligen Kemmu nion gestellten (bereits von, uns mitgetheilten) Anträgen der erkennung zu Theil geworden, daß sie hei der Formulirung des Ein. selbst auf Seiten der Sukkurfalgeistli ken, daß das Ein pruchsrecht ben, eine Thätigkeit nicht Zuzüben durfen, obne daß Ferbereitet werden. Gs giebt zwar Diszesen, in denen diese Ber- Rommiffion, des Grafen Rothkirch-⸗Trach und des Herrn spruchsrechtes sich, vollkommen innerhalk Ter Linien gehalten bat, Ri es die Regierungs vorlage und die Rommissionsbeschlüsse nach dem Religien Schaden leitet, Ich kenne wenigstens kein bereitung sich exst an das ge G losene Eu lg slic tige Alte: anschlieõt, P. Kopp der Minister der geistlichen 20. Angelegenheiten, reiche bei der Besprechung mit der römischen Kurie als maßgebend Vorkilde anderer Staaten und nach dem Wunsche der Kurie vor. m, wo Kicht derartige einsckrärkende Veorschriten eriftiren, und fast aber die Mehrheit der katbelifcken Gebiete ift dech so gewöbnt, daß

ö : anerkannt worden sind. enn jetzt über diese durch erfreuliche Ueber- geschlagen, zu erneuten Schwierigkeiten nicht fahren wird. = ein Land, wo nicht gewisse Orden ausgesck loñ en sind. Hätten die überwiegende Zabl der jungen Märchen in einem fräberen Alter Pr. 2 Goß ler, das Wort zu solgender Rede: eLeinstimmung —— 6 * soll, so ist Ich kann schließen: ich habe den Eindruck, daß mit der Annahme * die Sicherbeit. daß die Ordensgeistlichen, deren Genossenschaften zur beiligen kTemmunion vorbereitet und zugelafsen wird. Ic mus Meine Herren! Ich werde ganz kurz die Stellung der Staats- dies motivirt durch den Pinweis auf die Beunruhigung des Pfarrklerus, des Abãnderungs antrages eine Reihe von Fußangeln in die Geser— raarsclofsen sind von der Monarchie, auch innerhalb derselben keine dem Heben Haufe überlassen, ob es dem Antrage des Herrn Adickes regierung zu den einzelnen Amendemente, welche Jestellt find, erörtern. auf die Beunruhigung einiger Bischöte, welche durch die Annabme der gebung hineingelegt werden würde, welche das beiderseitige Vertrauen, eit ausüben würden, obwebl nack dem 5. I ibnen die vriester oder dem Amrage der Koemmifsien den Vorzug eben will. 20 Eisener werke Zunächst mochte ich, da dieser Punkt von dem Herrn Referenten nicht Regierung vorlage oder der Kommissionsbesch üßse utteren * würde. auf welches sowokl Tie Regierung, als auch zu meiner Freude die = Fkztizkeit nicht verkümmert werden könnte, ann würden wir niti3e Er: werte:

Tete ern ächnt ist, darauf aufmerksam machen, daß in zen Veschlüßen Ich hahe es ichon in der Kommifsion ausgefrprochen, daß es sehr Vertreter der fatboliscen Geistlichkeit hervorragenden Werth legen, lire n lnvermeidliche fügen können, aber die Vergangenheit 3 mit 1643 stãndigen

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der Kommission, wie sie der heutigen Abstimmung zu Grunde liegen, schwer wi ,, j j e schweren Proben aussetzen würde. Die Staatsre ierung b ͤ 5 ns. J her nu iederbole s besteht bei Werke zufa

d umi sie der heutigen A. J 1 r bält, aus die em in seiner Berechtigung nicht recht erkennbaren weren Proben ausletzen. wurtet. Vie regierung hat, wie ct uns. Ich kann daher nur wieder olen ee estebt bei man ; Werte zul ar ? in der Kinleitung des Artitec: 3 sich ein Drnchsehler, wieder findet, Finmeise ein gesetzgeberisches Motis zu weitergebenden Abänderungen anfangs bemerkt, den Eindruck: von ibrem Standpunkt wãte utechz ierung kein Fiest irgend eines alten Mißtrauen, son · Etatiftische Nachrichten. Arbeitern. Der B Es muß dort heißen; die Gesetze vom 11. Mai 13573 und 11. Juli Ferzuleiten, wenn anerfannt worden ist und anerkannt werden mäß, der Abänderungsantrag zur Noth zu ertragen; Jie fürchtet aber, n nur der dringende Wunsch wir nicht an der Han J z zab ai i i l. Januar 1885 188373. Was nun die Antrãge sellst betrifft so möchte ich dem daß der maßgebende Vertreter der römischen Kirche mit dem Ver« das Ter Wagen der Gesetzgebung mit. solchem Amendement er neuen Gesetzgebung i 5 . emk ; koben, Haute nicht emptehblen, den Antrag tes, Derrn Grafen zen schlage der Königlichen Staatsre ie rung, her wenn er nach ken zu schwer belastet wird. Der Staats tegierung bat bisher stetz räände ein geführt seben, ; ö ich auch Tas Alter

Rethkirch⸗Trach anzunehmen Dasjenige, was der Antrag erreichen Tommnisftonsbescklüffen Tne annebmkare Gestalt gewonnen hat, seine das Anerkenntniß ertheilt werden müssen, daß ihre Vorlage sehr serg⸗ Derren, Zustaͤnde, von den elbe ier 4 'n derartigen Zählung g will, erreicht er nicht. Er entscheidet nicht die Frage der Suktursal⸗ volle Zufriedenheit ausgefprochen kat. Man weiß ja aus vielen Er. fältig diejenige Grenze gebalten bat, welche nach unserer gewissenbaften rrscordnete. Ich bitte Sie, ? zun ö . Im Kent aelisen Stat: pfarrer. Es handelt sich von feinem Standpunkt aus um die Frage: zeugniffen der Presse, in welcher der niedere lerne zum Teil eine Ueberzeugung. gehalten Rerden konnte,; ohne ernste Interessen des rtrekmen, Taß es ganz fri mn ie König = rer, O c säbt, na merfüic kae rie Suttursafrsarrer wirkliche Pfarre rer sind fie ict. greße, meincs Erachtegs unberschtigte und erf, missen Reale srielt, Starte und feine Felitischen Verhältnisse zu gefäbrden. Durch- die * i er Alt , n, n n in Fol

d A rung . ** 1 ; . 2 r urch Staatsregierung mit ihrem Antrage gt. ran unter gen worden und Eier drag ist früher von dem Heiligen Stuhl, von den Bischöfen, az aus der betreffenden Bestimmung umsetzs nteurfg die Beratungen der Vorlage in der Kommission und in zer Disku ssien ct arderen Seite die Aufgabe der Staater; = eng . = s of e , , 4 . ; ; . 5 ; 9 dem Herrn Bischof Kopp zweifle ich nicht, daß die Wirren, welche Tes Staates zu werfen. Noch heute Morgen habe ich die negatire unf bis sechs Monat gehen zu können. Aber, Alters fiatistik der Ber lkerun 1 L *

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don der Staatsverwaltung, von den Vertretern es Fentrums im Folgerung abgeleitet ist, als bandle es fich bei der gesetz. dieses boben Hauses kaben si . ' en verkundenen Prüfung und Bericktizuns Jahrg 1333 und schon früher bei Berathung, des Gesetzes am geberischen Annahme dersckfen * *rrirklich darum, die gane weit gellärt, Tas die Staatsregierung an der Dand der Kommissiens— Een, welcke unter Umständen eintreten können, und dan in sie k a Föhn 873 von Herrn von Mallinckrodt bejaht worden. Mit katholische Kirche in eine ewige Kühn daft and in die Bande keschlusse auck noch, weiter kann, als sie vor einigen Aufregung hervorbringen. 1 . auf dem linken Rheinufer bezüglich Ter enennungs *, Sukkurfal⸗ Seerte gekabt, derartige Ärtikel zugefandt zu erhalten. Meine in 1 h ü jeder Gelegenheit neue Stein; Bezüglich der Anträge der Herren D. Kopp und Adickes en Äbscnitt übe ; pfarrer eingetreten find, in der näͤchsten Zeit ihre Erledigung finden Herren wir Handeln kei dem Vorschlage der Regierunz und der f den zen gelegt werden, um so mehr vermindert sich d 16. 1 —ĩ des Artikel? der Bo lage außerte fich Kurz Kerk w , werden. Kommission, wie ich schon im Jahre 1337 kei æbnlicher Vranlassung i i derjenige welche den Wagen ziehen wollen. u n , m 1 . [. . 46 ** Ri e, , e m, m mn, n .

Wenn aber der Herr Graf von Rothkirch zu Gunsten der Staatz. ausgeführt babe, auf gänzlich ausgetretenen, klaren Wegen. Es giebt nd zwei wächst umeekehrt die Last, Tie gezogen werden mu? ar m, a m, . *,. * z verwaltung mit feinem Antrage etwas erreichen will, so würde die keine Gefetzgebung verwandter Staaten, zie aus ähnlichen Elementen 3 z Daher auch in die Seele des Herrn Antragstellers Meine Herren! Ich darf zunächst wieder, au. die Worte zurũck⸗ Annahme des Äntrags (in Geschenk fein, mit dem sie nicht viel an. besteben, ats zus denen der moderne preußische Staat zusammengesetzt tern bei der Charakterisirung fangen kann. Tie Anträge Fes Grafen, von Rothkirch Trac kätten it, welche nickt zum Theil nicht sehr riel weitergehende Vorschtift'en = ie derrenbauj i seinen Anträgen nur' Bedeutung, wenn der §. 18 des Gesetzes vom 11. Nai 1877 be, für die Anftellung von Geistlichen enthalt, als die Staatsregierung richt weiß aber doch, wie mit Sicherheit vorauszuieben, daß die ( in 22211. 6 stehen bleibt, wonach die Besetzung der Pfarrämter innerbalb Jabres˖ Ihnen anbietet und die Kommission Ihnen zur Annahme empfehlt. Kritik im anderen Hause iel schärker an sein Amendement sich an⸗ Amendements begegnen wir uns in der einheitlichen Aut äasung dad frift erfolgen fell, und zwar unter gewissen Strafen und Ferbts, Wir kaben eine ganze Reihe von Staaten, wo kein katbolischer Geist⸗ schlietzt, und wir Tielleicht in die Lage kemmen können, eine Rück⸗ A ter Zulaffung der Ordensthätigkeit eine staatliche Mitwirkung ein⸗ nachtheilen, welche den säumigen Bischöfen auferlegt werden licher in irgend eine Pfründe oder ein Amt eintreten könnte ohne z

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ch zu unserer Freude die Ansichten so 8 kaben, Vorkehrungen. gegen solcke Entwickelunge ten deutit b an Zu rerlän igkeit Alle win g

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2 sch cb es das Zustandekommen des Gesetzes kindert., wenn die xækifen, welche Herr Bischof Korr. gestern ei de Sacke vielleicht Fier im Herrenbause durchzubringen ist was is rer Anlage gesggt kat. Es handelt sich bei en Anträgen reientlich um redaktionelle Abänderungen. Auf dem Gebiet seines

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reriften eintreten laffen zu müßen, welche härter empfunden wird, als weten muß. Der Herr Antragsteller wuͤnscht aber diese. taatliche können. Die Akficht des Entwurfs, der auch die Zustim⸗ die unmittelbare Mitwirkung des Staates, sel es in Form einer feine, wie er selkft fagt, redaktionelle Abänderung an und für Nit; : zu ef ränter. e, . bei der , n, der jim 1. Dezemmker 1385 wurden im prei mung der Kommission gefunden hat, geht aber dakin, in dem 8. 3 Bestätigung oder eines placst, sei es in der Gestalt der Einspruchs⸗ Iich ware. i de He Prũ ung nn . babe, indem] nmannlich mn, got? weibliche) Personer des ö ‚. ue 5. 2 des Gefetzes vom 11. Man; ö.. röckun. Wenn beifvielsweife heute in Bayern irgend eine Pfründe, ron a, r. ö nen erreicht bezw. ükerschritten Fa aufzuheben und biermit auch die Strafbestimmungen und Rechts- irgend ein geistliches Amt besetzt werden soll, jo hat der Staat ein . M . . elt kann. Seine gesetzsgeberilche zinis Be waderungen im Stande dieser nachtbeile aus der Welt zu schaffen. Wenn nun der Antrag des volles uneingejchranktes Mitwirkungsrecht, und ohne seine Zustimmung In der Debatte uber den zu M. von Derrn D. Koyo ö a klar In Ausbiltund 1m . getreten n, k , L e

errn Grafen von Rothkirch Gesetz würde, was würde dann nach kann kein käatkelifcher Geistlicher in ein Amt gelangen, auch ist es gestellten Antrag nahm der Kultus-Minister, wie folgt, das von Kleist⸗Retow schon ganz, richtig e np Hanbenen Personen diefer Altersgr

klauf der sechsmonatlichen und der dreimonatlichen Frist eintreten? durchaus Rechtens in Baxern, daß bei einer etwaigen Zurückweisung Wort: arg Ansicht, daß nach dem 8. 2 seines der werrseinert worden in Am 27. Mär: Nichts, meine Herren. Der Staat würde, wenn der s. 1 mit diefem eines Geiftlichen Gründe Seitens des Staates nicht angegeben werden Meine Herren, in vielen Ausfübrungen kann ich mich mit dem 5 tung der A s Deutick? Kaifer das 35. Lebensjahr, und an dies Zufatz Gefetz würde, nickts Anderes können als über die unge ür. And nicht angegeben werden sollen. Wenn wir dieien igen Gese sg buggen Herrn Vorkrekner Herübren, ich kemme aber doch zu einem anderen ekmis umd daß die ee i. iger Zur ammenstellunz im vrenntfchen liche Bestellung eines Pfarrverwesers seine Klagen zu erheben, sei es betrachten, die uns in Preußen zum Vorbilde gedient baben' fo kann J Resultate. Ich will gern anerkennen, daß es im gegenwärtigen 2 . ge ö . onen rerbanden, He diefe monumentale in der Oeffentlichkeit, sei es im Parlament oder bei der Kurie and ich zunächst anknüpfen an zwei Konventionen beziehungsweise Erlasse, Moment 3alich ist, diejenige Bestimmung, an welcher mit enig ten JI zkerschritten und denen mehr das kann die Staatsregierung auch ohne diese Ermäcktizunz. Wenn welcke die Kurie geschlosfen beziehungsweil gerichtet bat an Staaten steigender im Kaufe der Jahre unsere katho—⸗ 2 - * . ̃ zehn Fabre älter als der Neubegründer des nach der Absicht des Herrn Grafen von Rorhkirch-⸗Trach der Staats- wie Württemberg und Desterreih. In Württemberg ist im Jahre lüsche Staatsangebörigen genommen baben, im ** . , , nne, n allen. Provinzen formen Her ene ö Bh cho genüber in die Hand gelegt werde, 1857 eine Konvention abgeschlossen worden über die Ernennung von Wesentlicher ese Allerdings ist, wie ich in der Kommission * e e. ; , ne, de,, gen, mae, ,. abren roch in ziemlich beträchtlicher Zahl er

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. 1. Durchfũhr die Mittel fellen, fo würde ich Oberen an den Konvikten,, und hierin ist bestimmt worden, die sc u id es auch hier wiederholen kann, in den Pꝛloxin;en das cher für ein ersckwerendes, unbequemes Moment, als fur einen se follen nicht solche Rektoren und Rexetitoren ernennen, ein vraktischer Grund, um den 8. 4

ö h t j be im 1 1 ert ist. Die gegen = ; . Vortheil vom Stand vuntte der t niglichen Staat regierung an ehen, zel on dem Staate zurückgewiesen werden zus Gründen cires res mission anzunebmen, schwerlich nos 1 ,, n Berlin, Sachsen und H Was inn die Frage des Herrn Ober-Bürgermeisters Miguel ceiviles et publicas und, wie es dort heißt, gravibus de causis et warmsten Worten in der Kommiss

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vorhanden. Es ist mit den Streichung

Herrn Bischofs xändert werden mußte. ö ; Jahre alte? nen gar richt ermittelt. Die Vertheilung betrifft über Stellung und die Bedeutung der Pfarrrerweser im factis innitentihus, also aus Gründen, welle sich auf Thatfachen Korv anerkannt worden, daß die Staatsgesetz er Auffassung nicht beitreten, als ob die TJebensalter auf di einzelnen Provinzen zeigt folgende Gegensatz zu den Hülfsgeistlichen, so ist über diese Materie im Jahre stützen, und nicht wie es bier im Abänderungsantrage beißt, auf von einer Seelsorgernoth nicht mebr die Re Niederlassungen oder gar an die tiere sellung Es wurden 18585 gezählt: . ; s bew Berathung der Novelle vom 11. Mai des gedachten Jahres Tatsachen, f. sollen. Viel weiter gebt Re ĩ e ; geb ware. Ich braucke n ö inltcke Personen im weibliche Persenen im . eingebend verkandelt worden; auch findet sich auf Seite 6 des be⸗ Desterreich. ; ie Bischöfe soll f e ch iberen Beisv bei 5. 4 des A Alte? von Altẽr von PDeilunzstesten betrugen

treffenden Bericht? der Kemmifsion des Abgeordnetenbauses eine nicht Aemter und ; zen di der einzige grei R für die Unzufriedenheit mit den gegen⸗ ger ĩ enen durch Neichsgeseß. ; in go bis 35 bis über 0 bis 95 bis gie . rtige fen worden ift, daß unter einem Verweser des Pfarramts derjenige Geistliche J . das das, was praktisch nicht mehr von besonderer Hereutung ist, auf⸗ n. auch Fälle, wo Niederlassungen 16 2 z ( i 5 Staats ict si und ; das gesammte Pfarramt revräfentirt. Wird daher ein Pfarrperweser r esterreich gegenkomme 8 auch willig. Als der Antrag über die Frei. inter Umf Rechte und Pflichten füllen Fat, welche einem erdent t drber rolitc mißfilltger Geist⸗ und fast in allen folgenden Jahren wiederholt wurde, ist Seitens der dem staatlicken. Stand tun t unerwünscht ist. Die struktion Pommern. re We 8ülf ö j lae 38 solle r ni = 10 . h z a . . ö 2c me Dagegen dem Hulf wele m Folge der Nov lle von 1883 sollen oder nicht. Derartige e , wenn die Ge ebung in organische Weise, wie man eiunden hat, ist die: es sind in dem y ichen Staats ebiet unge hr K,, . d dene oder ordensähnliche Genoffenschaften an get or Schleswig⸗Holstein ] 38* und in voller Schärfe erhalten zerrdnete staatliche Beböorde, ar die

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längere Ausführung darüber, nach welcher meines Wisen in Ueber⸗ Regie x ntgegensetz nne. wärtigen Zuständen in der Seelserge.! Man kann allerdings aus Diden heimlich und Per nefas ihr itigkeit ; ; ; 10 190 85 190 einstimmung mit der katbolischen Ansicht die Auffassung festgehalten n R eiden diefen Erwägungen auch die umgekehrte Folge zieben, die namlich, Niederlassung sich gebunden zu fühlen. ir Jahren Jabren Jahren Jahr verstanden werden muß, welcher, dem Anträge des Bischofs entsprechend, ö zugeben, und diese Folgerung zu ziehen, ist die Staatsregierung in e un 56 r

eingesetzt, fe entstebt zunächst die Vermuthung, daß er alle diejenigen eberall hein esen eit des Messelesens und Sakramentespendens im Jahre 1839 gestellt sein kann, Auch in diesem S r Ordnung willen Brandenburg lichen Pfarrer auferleg ind, ur ur insoweit Einschränkungen h ; gelar g gen einen vom Staat Antragsteller stets darauf ingewiesen, daß der Antrag nur eine pro— des gesetzgeberischen Vorschl 3, we em Regierungsentwur? Posen. eintreten, als der zuständige Ordinarius solche ausgesprochen hat. e Variationen bestehen, ob üb zisorifche und vrärxaratorif eutung haben solle, und keinen en e t und die Billigung Ih omminnlon 1m iden Schlesien zu einer gewissen infttitutionellen Bedeutung gelangt ist, steht dieie . iger Abänderungsantrage uns ange⸗ sich ausdrückte, i. Die Revision ist in organischer 7 verschiedene Orden od Vermuthung nicht zur Seite, Er hat sich aus uw welche Auf⸗ bo ö enen Gesetz⸗ Weite er k iefer Antrag, der, wie der Herr Bischof orden. Wollen sie wieder

ktische Bedeutung hat, als Agitations · ieder aufnehmen, dann ist es de

träge er von seinem Ordingrius erhalten hat, un weiter, als diese

Vollmachten lauten, geht seine Zuständigkeit nicht. Im Großen und

Ganzen wird darauf gehalten, daß der Hülfẽgeistliche nicht die ge— vorlage,

sammte Repräsentation des Pfarramts hat. Wenn ich auch zugeben a ö ang ich

will, daß die Grenzen zwischen der Pfarrverwesung und der Hülfs⸗ gebun agt worden sind, d. h.

leistung in einem unbesetzten Amt etwas flüssig sind, so sind sie ten, von Fällen und von Distinktionen, üh 1

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8 2* D; SR . ; 3 3 , 141 ür * * I Den bBeire worden. Die Regierun r Kommission bei ihrem Bemühen reistlichen Angelegenheiten z . k ö ,,, ' Rs 37 91. nd zu reichen, a i doch auch andererseits die Aufgabe, atute hre Absi 19 1 9. 3 ö I * an , 3. Err Rn e ? * 3 z 8 335 ß 1 9yde e 2 nmehr durch Annahm s Antrages des Oerrn Bischofs Kopp 27 t 25 nne, 1 1 . 3 im Staat 1703 . ö 8 M = J 14 . Tear 1 BW 14 . 8

. 34 * t. zitation erwächst.

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n beute in praxi noch vorhanden, und jeden alls bei der Regelung des verfchiedenen Interessenten stets an Uebereinftünn Vorfitzes im Kirchenvorstande hat man es rerstanden, diese Gren; will in eine delaillirtere Kritik aller Haken e mit Sicherheit zu ziehen. . aber wenn ich an ie Vergangenheit des letzten Jahre zurückdenke, nd das der Regierung z hen, Ich komme nunmehr zu dem Antrage an die zablreichen Un ; Ober⸗Prẽ ten, mit den treten zu lassen l ĩ , * D. Ker, deffen Bedeutung schon durch den. Bischõfen, mit Ter Ku u] biete dee nthumsrechts, Rivalität zwijchen Gen eistlichen führe erde Erricht: sörtert worden ist. Es liegt nicht in der der Herrn Antrag nd wenn n mr verge m, mn, sich die Unterhandlungen ge⸗ Praxis nich is ch 1 dei rden gestellt, un ftellers, den 8. maifstan zn b , f, staltet hätten, wenn Vorgussetzungen und Amendementz gesetzl . es ar ; iber i ; che einze mehr nur den Gedanken, den Absatz;] Kraft gehabt hätten, ich es für ein ziemlich hoffnungsloses möchte Zustände wiede gefi v darf oder nicht. B 3 erl⸗

äackt, in vositiver F ur klaren Erscheinung Beginnen halten, über sc iseln zu ein ereinstimmung zu und Vorkehrungen dagegen treffen, do ist eine Verweigerang der 3 lt ;

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gehendere Kri diefes Antrages eintreten zu lassen, und ich könnte sehr wohl denke ; . ö 235 R ; ö 8 r n ; a zehnte: Jesen sin e

dies um o unbefangener than 2 . P FRopp 96. hr weh en und N Fälle habe ich vor Auge e ge preusische Untertbanen sind, zwar nicht ausgewiesen we wie e eugen eit 14 Jahrzehnten ger ͤ Manner Frauen Alhcres

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enen aesirig 9s . a5 n. ö . . aun ? Strafgesletzbuchs rriulun nes Urg 1 n, da ber von gewissen Gebieten serngen alt der ir = 9. 3 ö H

seinen gestrigen Ausführung e elften Anträge lediglich i r g , , n, ) , er von gewissen Gebieten ferngehalten oder ingen ee, , . b en, r 85 1207 151 . 395 570 1065

als Anträge redaktioneller Natur bezeichnet. Ich könnte also darauf ,,,, 454

* 59 * .

nicht rechimäßiger Weise erfolgt, und hier. De tlichkeiten eingewiesen werden können. Die Herren ; 26 Ie.

, . 39. Geistlichen so geartet ist, er fuammern sich aber um Gesetze sehr, wenig, wir haben heute e do e ten, solche Polti . i. 2. 1 ; ; resse hat, ihn wenigstens von einer bef ft.! Dutzend im Lande, die ihre Thätigkeit wiederholt ausüben ch i d eis ĩ gen F r sie liegen doch vor. 92 außer den' Pfarrftellen besteben, die bevorstehende Uebertragung angezeigt fern; . e. . i , . . en , , , e, ; , , , Senosscnfchaf je in den ebemalig 3 ö n . n , die benors ehen 12 , , n zu halten. Wir kommen da gleich, wie ich aus dem Achselz Bewuttsein, daß sie es gegen das Gesetz thun, und diese Thatsache best Ss trifft dies zu hei ein: omsenschaften, di den ehemaligen 35 werden muß, 23 a cer In n e bung der elben das Ein vruc S recht au geẽ⸗ des OSerrn Miguel ersehe in eine erh bliche sehr unbeng 2 D ö ö i i ff v X 61924 4 . 3 3 Inde ue di

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binweisen, daß nach feinem Antrage bei denjenigen Benefizien, welche noch Ir

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1 0 e. z In der Mn 83 ; M 24 I; J j jzRron S 3ben s 14 reich 1 in 9 Lung des Grades boben ift. J Traber auf die Diftinktion keinen befonderen Werth Yuel erse i hebliche me mich in der Annahme, daß, wenn die neue Vorlage nach dem Antrage des volnischen Landestheilen ibren Sitz haben Frankreich und in 94 img des Grades 3 ö ö , , . und so geht diese Differenz weiter, je mebr man e Fälle

ben 2D . zesond z Köorv verandert warden jollte, die gedachten Ordensgeistlichen fich den srlien Grenzmarken ihre Thätigkeit ausüben. Nun könnten 35 weil die gerin oscher Fälle, wo die Anzeigepflicht kesteben Hand der Praxis betrachtet. In der Kommission habe ich tepp verändert werden sollte, Biz Cerachien Or dentgeistlicken iich westlicken Gren; marks il * ö . bleibt, das Einsxp zrect aber Fefeitigt sein würde keine erhebliche Dand der Praxis tra tet. In der Kommisnon habe ich

20 6 . eseitigt sein würde, keine erhebliche darauf bingéwiesen. Ich kann mir an und für sich nicht denken,

. ʒ * ; 2289 36 praktische Bedeutung hat.

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eniger geniren werden, ihre Thätigkeit in vollem Umfange auf— Sie mir entgegnen: die Mitglieder solcher Drden wee. Fran;osen, 935 Rach Allem kann ich mich nicht gegen den . 2 ; 8 Lund. * ite 56 men. Es ist auch anerkannt worden in der Kommission, daß an Halizier u. J. w. sein. Das int aber nicht richtig. Wir haben. äine 6. Nach Auem lan mich n gegen de die Erfüllung einer kirchlichen Amtspflicht so den Staat berührt, daß no des Mesfelckens und Sakramentespendens sich die ganze nicht unerhebliche Zahl v solchen Ordensmitgliedern, die preußil en 33

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8 rag des Se Mjfckofs Namens der Könialichen S— 3reęsaie r i. J w. . ; w ö —ᷣ— ĩ ; ö 5 6 2 33 5 9 , e ,. k k ier urch erleßt werden unz deshalb gegen die per senlich keit eines pri. e Thätigkeit erschliet mit Lusnahme des Predigenz, It Uctprungs, sich im Besitze vreußischer Päse beftdden und durch . Wir waren in der Kommiffion sehr zufrieden, daß we, ne,. Seist lichen Einspiuch erbeben könnte. Kirchliche Amtexflichten, wenn g. wie wollen Sie den Gendarmen oder den Distriktẽ⸗ Frneueruüng der Pässe Bard mit dem alten Vaterland auf, . Reibe ven Schwierigkeiten, welche bei dir pestti ven Fasfung dee f sie wirklich solche Ind und als solche erfüllt werden, können in (hesi ; Tien die Verpflichtung auferlegen, Missionen, wie wir sie in * erhalten. Der Prer 2 * ah leidet 86 Preutzen 16! derselben gestellten Antrages des Herrn Bischos hätten entstehen S* nicht nn eletz ng dee bürgerlichen und staa re srgerlicken 1 = re,, n Thitigkeit aus zun ben, ne pn n, ö . können, beseitigt baben dadurch, daß wir den Gedanken ne⸗ Febietes fübren. Und weitgt. ich möchte sogar so weit geben, dea pelnische Landes theilen ge ; sFädigt. Dagegen liegt e⸗ nicht in der Absicht der Staats regierun, . (x maͤnnli O weiblichen) über 16903 atix ausfrrachen, namentlich Un Awschluß an die Nobel Ausführungen des Herrn Miguel gegenüber: wir haben die Erfahrung en: e irdendwie vom konfessignellen, kirchlichen, religissen Standpunkte aus Unter den 232 (2 maännligezr O weiblichen 3. de, ,. an. ö een, dre , . Novelle von Fei der Benennung in großer Zahl, gehabt, daß viele Geist⸗ ver eg 8 8 Ih schränkungen der Ordensthätigkeit eintreten. zu lassen. Dem alten Persogen befanden sich . 19 weibliche), . , . u n, , bierd urch die nicht Legueme klicke mit dem staatlichen Strafgesetzbuch in Konflikt gekommen Da Rezierungsentwurfe liegt vielmehr nur die Absicht zu Grunde, die welche im Jabre 1775 oder früher geboren, mithin am Zählungstage n, ,, 6 , . . ö. sind, und zwar nicht blos auf dem Gebiete der kirchendolitischen Ge- llen. Wollen Sie nun in Aussicht nehmen, jedes W'gen Räcksichten zu nehmen, welches die It' des vreußiscken Ii5 Jahre und darüber git, Taten, , d , ,,. . Kae, ö nher, Tie Aaffaffung e ö . 8 ctzgebung, fondern auch auf dem Gebiete des all. meinen bürgerlichen verbotene Srdensmitglied, welches nunmehr auftritt und aufzutreten Staats und den Frieden für die en. daher Wittwer, zwei noch in, der Gbe leben e 2 e , . . Sen ierigkeiten, welche fich zum Lerhuern, aber ohne Verschulden Firafrechte, auf dem Gebiete sogar der Maiestäts belei digung, der berechtigt ist, anzuhalten, den Ort;, wo es sich gerade befindet und Meinung, daß die Vorschlãze nd 1 . a en , , , Ker e, gn. 8 * 7 1 e n nn ö Beleidigung? von Behörden und, Privatversonen, des Widerstandes seine priesterliche Thätigkeit öffentlich ausübt, zu verlasien, und ibn Staats mehr entsprechen, als der ; l an, n , Jungfrauen aus den rens Lee, ere . erberer Heber, im Laufe ker nãchsten e mn Ger ber en gn, . die Staate gemalt. Ich will, nur ein Verviel aus den Fällen etwa nach der Injel Rügen oder fonst einem einsamen Srt verftzen, Fischofs AÜllerdings könnte ich mir auc, dere ; . , , an *r . Tem 2 6 . 36 , berauszreifen: Die Geistlichen haben einen Bürgermeister Lon der wo er keine Gelegenheit bat, seine Thätigkeit in unzulässiger Weile Anträge des Bischofs Kopp der ken, welche die vorgetra Zahre . e n ae, e, rene n, w, . Kanjel beraz beleidigt, das ist vielleicht von besenderem Intereffe auszuüben? So wären Zustände, welche eintreten. werden, ie aber wehr einschränkt, die vorgerückte Stunde hinde i en kunde rtiã hrigen Tonen beftg det sik hh y fi ö f Sweit Berufsangaben der über 100 Jahre alten Per ons ider

96 r z 66 ö 8 fwro Re mich ane m 9 * 82 M one n n 28 . 2. 3 365 5 7 3 ; . z z Ged j 33urfũ ch resumire mich also dahin; Ich sprece mich gegen den Antrag für Terrn Miguel und sin deskalb mit zwei Monaten GSefängniß fehr unbequem sind für die Resierung und für dir Ruhe im Lande, Sedanken weiter auszuführen. . : . en , Bo debe astzn pere gl be haupt vorliegen, wiegt bei beiden Geschlechtern die Zahl der Altsitzer,

des Herrn Grafen von Rethkirch Trach aus, und üͤberlaffe es Ihnen, bestraft, und doch ist nicht Einfrruch erhoben worden. War und deshalb glaubt die Regierung, es sei besser, von vornherein den Was fodann den Antrag Adickes betrifft, so befinde ich mich in 2b. Ae *

ob Sie den Antrag des Herrn Bischefs P, Kerr annebmen Wollen das dem Antrage Kopp gegenüber richtig oder nicht! Das snd Datz auszufpkecken: Die nicht zugelassenen Orden sollen eine Thä— aniger Berlegenbeit. Der Antrag der Kemmission bezüglich der Zu Ausgedinger und Leibzüchter, dann die der Artsarmen, Almo sen⸗ oder nicht. Ich verspreche mir von iner Annahme keine Vertheile, meines Erachtens doch recht ernste Schwierigkeiten. Meine Herren, tigkeit innerhalb des Landes nicht ausüben, unbeschadet der Erleichte⸗ laffung der Unterrichtsorden ist nicht von der Regierung gewollt. Ich empfänger und Hosxpitaliten Sgr. Dans den erscheinen beiderseits aber sie wird auch keine besonderen Nachtheile im Gefolge haben. wenn man fich gegenwärtig hält, daß wir auf dem Gebiete der! rungen, welche die vorsährige Novelle gewährt. Das sind die Ge⸗ kin aber, wie in der Kommission, ermächtigt, zu erklären, daß die kleineren Zahlen Pen

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jonäre, Emeriten und Rentner, ferner unter d