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. Beobachtung polizeilicher Vorschriften. Haftung de; Unter aebmerts für seine Angestellten ꝛc.
Für die Befolgung der für Bauausführungen bestebenden poli⸗ zeilichen Vorschriften und der etwa besonders ergehenden volizeilichen Unerhknungen ist der Unternehmer für den ganzen Umfang seiner ver ⸗ tragsmäßigen Verpflichtungen verantwortlich. Kosten, welche ibm da⸗ rurch erwachfen, konnen der Staats asse gegenüber nicht in Rechnung gestellt werden.
Der Unternehmer trägt insbesondere die Verantwortung für die gehörige Stärke und sonstige Tüchtigkeit der Rüstungen. Dieser Ver⸗ antwortung unbeschadet ist er aber auch verpflichtet, eine von dem bauleitend'n Beamten angeordnete Ergänzung und Verstärkung der Rüstungen unverzüglich und auf eigene Kosten zu bewirken.
Für alle Ansprüche, die wegen einer ihm selbst oder seinen Be⸗ rollmächtigten, Gehülfen oder Arbeitern zur Last fallenden Ver⸗ nachläffigung poltzeilicher Vorschriften an die Verwaltung erhoben werden, hat der Unternehmer in jeder Hinsicht aufzukommen.
Ucberbaupt haftet er in Ausführung des Vertrages für alle Handlungen seiner Bevollmächtigten, Gehülfen und Arbeiter persõnlich. Er hat inebesondere jeden Schaden an Peron oder Eigentum zu vertreten, welcher durch ihn oder seine Organe Dritten oder der Staats⸗ kasse zugefügt wird.
3.
Aufmessungen während des Baues und Abnahme.
Der bauleitende Beamte ist berechtigt, zu verlangen, daß über alle später nicht mehr nachzumessenden Arbeiten von den beiderseits zu bezeichnenden Beauftragten während der Ausführung gegenseitig anzuerkennende Notizen geführt werden, welche demnächst der Berechnung zu Grunde zu legen sind.
Von der Vollendung der Arbeiten oder Lieferungen hat der Unter nehmer dem bauleitenden Beamten durch eingeschriebenen Brief An⸗ zeige zu machen, worauf der Termin für die Abnahme mit thunlichster Beschleunigung anberaumt und dem Uniecnehmer schriftlich gegen Behändigungsschein oder mittelst eingeschriebenen Briefes bekannt ge⸗ geben wird.
Ueber die Abnahme wird in der Regel eine Verhandlung auf— genommen; auf Verlangen des Unternehmers muß dies gescheben. Die Verhandlung ist von dem Unternehmer bezw. dem für denselben etwa erschienenen Stellvertreter mit zu vollziehen.
Von der über die Abnahme aufgenommenen Verhandlung wird dem Ünternehmer auf Verlangen beglaubigte Abschrüt mitgetheilt. Erscheint in dem zur Abnahme anberaumten Termine gehöriger Benachrichtigung ungeachtet weder der Unternehmer selbst noch ein Bevollmächtigter desselben, so gelten die durch die Organe der bau⸗ leitenden Behörde bewirkten Aufnabnien, Notirungen c. als anerkannt.
Auf die Feststellung des von dem Unternehmer Geleisteten im Falle der Arbeitsentziehung (5. 9) finden diese Bestimmungen gleich mäßige Anwendung.
Müssen Theillieferungen sofort nach ihrer Anlieferung abgenommen werden, so bedarf es einer besonderen Benachrichtigung des Unter ⸗ nehmers hiervon nicht, vielmehr ist es Sache desselben, für seine An⸗ wesenheit oder Vertretung bei der Abnahme Sorge zu tragen.
2
S. 13. Rechnungs ⸗Aufstellung.
Bezüglich der formellen Aufstellung der Rechnung, welche in der Form, Ausdrucksweise, Bezeichnung der Bautheile resp. Räume und HReihenfolge der Positions nummern genau nach dem Verdingungs— anschlage einzurichten ist, hat der Unternehmer den von Ler bau⸗ leitenden Behörde, bezw. dem baulcitenden Beamten gestellten An⸗ forderungen zu entsprechen. .
Etwaige Mehrarbeiten sind in besonderer Rechnung nachzuweisen, unter deutlichem Hinweis auf die schriftlichen Vereinbarungen, welche bezüglich derfelben getroffen worden sind.
Tagelohnrechnungen.
Werden im Auftrage des bauleitenden Beamten Seitens des Unternehmers Arbeiten im Tagelohn ausgeführt, so ist die Liste der hierbei beschäftigten Arbeiter dem bauleitenden Beamten oder dessen Vertreter behufs Prüfung ihrer Richtigkeit täglich vorzulegen. Etwaige Ausstellungen dagegen sind dem Unternehmer binnen längstens 8 Tagen mitzutheilen.
Die Tagelohnrechnungen sind längstens von 2 zu? Wochen dem bauleitenden Beamten einzureichen.
S. ; Zahlungen.
Die Schlußjahlung erfolgt auf die vom Unternehmer einzureichende Kostenrechnung alsbald nach vollendeter Prüfung und Feststellung der selben. Abschlagszahlungen werden von dem Unternehmer in an— gemeffenen Fristen auf Antrag, nach Maßgabe des jeweilig Ge⸗ leisteten, bis zu der von dem bauleitenden Beamten mit Sicherheit vertretbaren Höhe gewährt.
Bleiben bei der Schlußabrechnung Meinungsverschiedenheiten zwischen dem bauleitenden Beamten oder der bauleitenden Behörde und dem Unternehmer bestehen, so soll das dem Letzteren unbestritten zustehende Guthaben demselben gleichwohl nicht vorenthalten werden.
Verzicht auf spätere Geltendmachung aller nicht ausdrücklich vor⸗ behaltenen Ansprüche.
Vor Empfangnahme des von dem bauleitenden Beamten oder der bauleitenden Behörde als Restguthaben zur Auszahlung an— gebotenen Betrages muß der Unternehmer alle Ansprüche, welche er aus dem Bertragsverhältniß über die behördlicherseits anerkannten hinaus etwa noch zu haben vermeint, bestimmt bezeichnen und sich vorbehalten, widrigenfalls die Geltendmachung dieser Ansprüche später
ausgeschlossen ist. 3. Zahlende Kasse.
.Alle Zahlungen erfolgen, sofern nicht in den besonderen Be— dingungen etwas Anderes festgesetzt ist, auf der Kasse der bauleitenden MBehörde Behörde.
§. 15.
Gewaͤhrleistung.
Die in den besonderen Bedingungen des Vertrages vorgesehene, in Ermangelung solcher nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften f beftimmende Frist für die dem Unternehmer obliegende Gewähr⸗ eiftung fur die Güte der Arbeit oder der Materialien beginnt mit dem Zeitpunkte der Abnahme der Arbeit oder Lieferung.
Der Einwand nicht rechtzeitiger Anzeige von Mängeln gelieferter Waaren (Art. 347 des Handelsgesetzbuches) ist nicht statthaft.
S. 16. — Sicherbeitsstellung. Bürgen. Bürgen baben als Selbstschuldner in den Vertrag mit einzutreten. Kautionen.
Kautionen können in baarem Gelde oder guten Werthpavieren 6 — gezogenen — Wechseln oder Sparkassenbüchern bestellt werden.
Die Schuldverschreibungen, welche von dem Deutschen Reiche, oder von einem Deutschen Bundesstaat ausgestellt oder garantirt sind, sowie die Stamm. und Stamm -⸗Prioritäts Aktien und die Prioritäts⸗ Obligationen derjenigen Eisenbabnen, deren Erwerb durch den preurischen Staat gesetzlich genebmigt ist, werden zum vollen Cours werthe als Kaution angenommen. Die übrigen bei der Deutschen Reichsbank beleihbaren Effekten werden zu dem daselbst beleibbaren Bruchtheil des Coarswerthes als Kaution angenommen.
Die Ergänzung einer in Werthpavieren bestellten Kaution kann gefordert werden, falls in Folge eines Coursrückganges der Cours. werth bezw. der zulässige Bruchtbeil desselben für den Betrag der Kaution nicht mehr Deckung bietet.
Baar hinterlegte Kaumionen werden nicht verzinst. Zinstragenden Werthpapieren sind die Talons und Zinsscheine, insoweit bezüglich der leßteren in den besonderen Bedingungen nicht etwas Anderes bestimmt wird, beizufügen. Die Zinsscheine werden so lange, als nicht eine Veräußerung der Werthpapiere zur Deckung entstandener Verbindlich⸗ Feiten in Aussicht genommen werden muß, an den Fälligkeits terminen dem Unternehmer ausgehändigt Fur den Umtausch der Talons, die Ginlösung und den Ersatz ausgelooster Werthpapiere sowie den Ersatz abgelaufener Wechsel at der Unternehmer zu sorgen.
alls der Unternehmer in irgend einer Beziehung seinen Ver bindlschkeiten nicht nachkommt, kann die Bebörde zu ihrer Schadlos · haltung auf dem i nn gesetzlich zulãssigen Wege die hinterlegten Werthpapiere und Wechsel veräußern bezw. einkassiren⸗ Die Rückgabe Ter Kaution, seweit dieselbe sär Verbindlichteiten des internehmers nicht in Anfpruch zu nehmen ist, erfolgt, nachdem der Unternehmer die ihm obliegenden Verpflichtungen vollstandig erfüllt hat, und insoweit die Kaution zur Sicherung der Garantie · verpflichtung dient, nachdem die Garantiezeit abgelaufen ist. In Er⸗ mangelung anderweiter Verabredung gilt als bedungen daß die Kaution in ganzer Höhe zur Deckung der Garantieverbindlichkeit ein⸗ zubehalten ist. z I.
Uebertragbarkeit des Vertrages.
Obne Genehmigung der bauleitenden Bebörde darf der Unter= nehmer seine vertrags mäßigen Verrflichtungen nicht auf Andere über⸗ tragen.
Verfällt der Unternehmer vor Erfüllung des Vertrages in Kon⸗ kurs, so ist die bauleitende Behörde berechtigt, den Vertrag mit dem Tage der Konkurseröffnung aufzuheben. ;
Bezüglich der in diesem Falle zu gewährenden Vergütung sowie der Gewährung von Abschlagszahlungen finden die Bestimmungen des S. sinngemaße Anwenz ung. (
Fur den Fall, daß Ter? Unternebmer mit Tode abgeben sollte, bevor der Vertrag vollständig erfüllt ist, hat die bauleitende Behörde die Wahl, ob sie das Vertragsverbältniß mit den Erben desselben fortsetzen oder dasselbe als e , betrachten will.
. Gerichtsstand. K
Für die aus diesem Vertrage entspringenden Rechtsstreitigkeiten bat der Unternehmer unbeschadet der im 5. 18 vorgesebenen Zu⸗ ständigkeit eines Schiedsgerichts — bei dem für den Ort der Bau⸗ ausführung zuständigen e, . zu nehmen.
3 Schiedsgericht. —
Streitigkeiten über die durch den Vertrag begründeten Rechte und Pflichten, sowie über die Ausführung des Vertrages sind, wenn die Beilegung im Wege der Verhandlung zwischen dem bauleitenden Beamten 'und dem Ünternehmer nicht gelingen sollte, zunächst der bau⸗ leitenden Behörde zur Entscheidung vorzulegen. .
Gegen die Entscheidung dieser Behörde wird die Anrufung eines Schiedsgerichts zugelassen. Die Fortführung der Bauarbeiten nach Maßgabe der von der bauleitenden Behörde getroffenen Anordnungen darf hierdurch nicht aufgehalten werden.
Für die Bildung des Schiedsgerichts und das Verfahren demsclben kommen“‘ die Vorschriften der Deutschen Civilpro; ordnung vom 30. Januar 1877 85. S51l— 872 in Anwendung. züglich der Ernennung der Schiedsrichter sind abweichende, in den befonderen Vertrazsbedingungen getroffene Bestimmungen in erster Reihe maßgebend.
Falls die Schiedsrichter den Parteien anzeigen, daß sich unter ihnen Stimmengleichheit ergeben babe, wird das Schiedsgericht durch einen Sbmann ergänzt. Die Ernennung desselben erfolgt — mangels anderweiter Fesisetzung in den besonderen Bedingungen — durch den Präsidenten oder Vorsitzenden einer benachbarten Provinzialbehörde desjenigen Verwaltungszweiges, welchem die vertragschließzende Behörde angehört.
Ueber die Tragung der Kosten des schiedsrichterlichen Verfahrens entscheizet das Schiedsgericht nach billigem Ermessen.
§. 206. Kosten und Stempel.
Briefe und Deveschen, welche den Abschluß und die Ausführung des Vertrages betreffen, werden beiderseils frankirt.
Die Portokosten für solche Geld- und sonstige Sendungen. welche im Aausschließlichen Interesse des Unternehmers erfolgen, trãgt der Letztere.
Die Kosten des Vertragsstempels trägt der Unternehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen,
Die übrigen Kosten des Vertragsabschlusses zur Hälfte zur Last.
Vorstehende Bedingungen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Berlin, den 18. März 1887.
Königliche Mmisterial⸗Baukommission. Kayser.
Aichtamtliches.
Preußen. Berlin, 28. März. Im weiteren Verlauf der vorgestrigen (15.) Sitzung des Reichstages erklärte bei fortgesetzter erster Berathung des Gesetzentwurfs, be⸗ treffend den Verkehr mit Kunstbutter, der Abg. Sabor, daß die Sozialdemokraten für die Regierungsvorlage im Allgemeinen eintreten würden, ohne jede einzelne Vor— schrift damit zu billigen. Sie wollten die Konsumenten davor bewahren, daß sie den höheren Preis für Natur— butter bezahlten, aber nur Kunstbutter erhielten. Eine Erschwerung der Fabrikation sei nicht beabsichtigt; das Surrogat sei nur deshalb in die Höhe gekommen, weil die ungünstigen Erwerbsverhältnisse und die Steuern und Zölle auf Lebensmittel die Arbeiter zum Genuß der Surrogate drängten. Von einer sanitären Gefahr bei dem Genuß der Kunstbutter wolle die Regierungsvorlage nichts wissen; sie würde dann auch bei einer anderen Verwendung des Fleisches und des Fettes kranker Thiere vorhanden sein. Des halb solle die Verkehrsfreiheit nicht mehr als unbedingt nöthig einge— schränkt werden.
Der Abg. Dr. Witte bemerkte: Die freisinnige Partei halte gesetzgeberische Eingriffe in das Verkehrsleben für wenig empfehlenswerth; die Vorlage, welche den Konsumenten vor Uebervortheilung schützen solle, aber in die Industrie nicht störend eingreife, könne seine Partei im Großen und Ganzen annehmen. Die Kunstbutterfabrikation selbst beabsichtige gar nicht, das Publikum zu täuschen, sie sage den Konsumenten offen, was sie fabrizire. Die Vorlage sei so einfach, daß eine Kom— missionsberathung nicht nothwendig wäre; indessen wolle seine Partei dagegen keinen Widerspruch erheben. Wenn man von anderer Seite weiter gehen wolle, sogar bis zur Färbung der Kunstbutter, so habe man dabei wohl nur die Absicht, dieselbe dem Publikum zu verekeln. Man täusche sich aber wohl, wenn man glaube, mit solchen extremen Mitteln die Interessen der Landwirthschaft zu fördern.
Der Abg. Graf Hoensbroech meinte: Die Tendenz der Vorlage, den Vertrieb der Kunstbutter auf einen rechtlichen Boden zu stellen, sei nach Ansicht eines großen Tbeils seiner politischen Freunde in durchaus ungenügender Weise zum Ausdruck gekommen. Es sei . daß Sozial⸗ demokraten und Freisinnige für die Fassung der Regierung eingetreten seien, während die Konservativen dieselbe bekämpft hätten. Mit dem Grafen Holstein halte er für den allein richtigen Weg zur Kenntlichmachung der Kunsibutter die Färbung. Gefalle dieses Mittel nicht, so acceptire er (Redner)
ern einen anderen Vorschlag, der zum Ziele führe, ein solcher * aber bis jetzt nicht gemacht worden.
In deniselben Sinne sprach sich der Abg. Graf von Schlieffen⸗-Schlieffenberg aus.
Der Abg. Bayha führte aus, daß gesetzliche Kautelen geen den Vertrieb von Kunstbutter unter der Firma von aturbutter gerade für die Landwirthschaft und das Kleingewerbe
Württembergs im hohen Grade erwünscht seien. Der Bauer sei bei dem Ruückgange der Landwirthschaft in allen seinen Zweigen schließlich allein auf die Viehzucht und die Milch= wirthschaft angewiesen. Warum wolle man die Butter, das Hauptprodukt der Landwirthschaft, nicht schützen? Man müsse sedem Schwindel entgegentreten, und in diesem Falle wenig⸗ — die Grenzlinie zwischen Kunst- und Naturbutter inne— alten.
Der Abg. Menzer glaubte, daß das beste Mittel einer Unterscheidung zwischen Kunst- und Naturbutter die Verant— wortlichkeit des Kunstbutterfabrikanten für seine Produkte bis in den Kleinhandel hinein sei. Damit würde nur ein Prinzip verallgemeinert, welches durch die Judikatur in der Kunstwein— produktion festgestellt sei. ;
Die Vorlage wurde hierauf einer Kommission von 28 Mit— gliedern überwiesen.
ö. u rn 34, Uhr vertagte sich das Haus auf Montag r.
— In der vorgestrigen (383) Sitzung des Hauses der Abgeordneten beantragten bei der weiteren Berathung des Antrages Dr. Lieber⸗Hitze⸗Letocha, betreffend die Ver meh⸗ rung der Fabrikinspektoren, die Abgg. Freiherr von Minnigerode und Stengel, mit Rücksiccht auf die Seitens der Königlichen Staatsregierung abgegebene Erklärung über den Antrag Hitze-Lieber zur Tagesordnung überzugehen.
Der Abg. Dr. Reinhold bemerkte, der Kommissionsbericht gebe seiner Meinung nach der Resignation Ausdruck, welche die ablehnende Haltung der Regierung auch auf die Kommis— sion ausgeübt habe. Daß Mißstände beständen, darüber könne kein Zweifel sein. Eine Reihe von Unglücksfällen wäre durch eine bessere Kontrole zu verhüten, eine Menge Menschenleben zu erhalten gewesen. Die polizeiliche Kontrole sei durchaus unzureichend, das beweise auch der Kommissionsbericht in vollem Maße. Auch die Berufsgenossenschaften gewährleisteten eine genügende Kontrole keineswegs, und es sei richtig, diese nicht von der Oberaufsicht durch die Fabrikinspektoren zu entbinden. Er sei der Regierung dankbar dafür, daß sie durch Vermehrung ron Assistentenstellen einigermaßen Abhülfe schaffen wolle, aber das sei noch lange nicht ausreichend, um wahrhaft schreiende Uebelstande abzustellen.
Der Staats-Minister von Boetticher erwiderte: Es könne hiernach fast so aussehen, als ob die Regierung Schuld an den angeführten Unfällen trage. Diese wurde aber eine Ver— mehrung der Inspektoren keineswegs verhindert haben. Die Kontrole der Arbeiterschutzvorschriften könne von den Orts— Polizeibehörden entschieden besser und stetiger ausgeübt werden, als von den Fabrikinspektoren. Seiner Ansicht nach könne sich jeder der Herren hier im Hause bei den Erklärungen der Regierung beruhigen. Dieselbe werde sich niemals einer Prü⸗— fung entziehen und ihr selbst liege daran, das Institut der Fabrikinspektoren, dessen segensreiche Wirkung sie anerkenne, möglichst zu vervollkommnen; die Regierung habe aber guten Grund, fur jetzt nicht weiter zu gehen.
Der Abg. Tramm erklärte, die Orts-Polizeibehörde werde besonders in großen Städten die Kontrole nicht genügend aus⸗ zuüben vermögen. Der Minister behaupte zwar, dem Institut der Fabrikin pektoren sympathisch gegenüber zu stehen, dennoch habe er (Redner) den Eindrück bekommen, daß der Minister dem Institut nicht so wohlwollend gegenüberstehe. Viele Unfälle würden sich zweifellos durch eine Vermehrung der Fabrikinspektoren haben vermeiden lassen, Uebrigens bemerke er dem Minister, daß er seine Reden nicht, wie der Minister angedeutet habe, auswendig zu lernen pflege, und er halte es für nicht gebräuchlich, einem Abgeordneten . im Hause solche Insinuationen öffentlich zu machen.
Der Staats-Minister von Boetticher entgegnete, er könne ja ganz damit einverstanden sein, wenn der Abg. Tramm seine Reden nicht auswendig gelernt habe; übrigens bemerke er, daß das gar kein Fehler für Jemanden sei, der vielleicht nicht gewöhnt sei frei zu reden. Wenn der Vorredner seine jetzige Rede mit den Worten beginne: „der Herr Minister hat war das Institut der Fabrikinspektoren für ein segensreiches erklärt, das er fördern wolle, dennoch habe ich den Eindruck, als ob er demselben nicht sympathisch gegenüberstehe“, so sei dies eine Unterschiebung, die vom parlamentarischen und vom fozialen Standpunkt aus unzulässig erscheine und die er sich unter allen Umständen verbitten müsse.
Der Abg. von Schwarzkopf wünschte Entlastung resp. Unterstüͤtzung der Fabrikinspektoren durch die Kommunalbeamten.
Der Abg. Dr. Lieber wandte sich nochmals gegen die Ausfuhrungen des Ministers und bat um Ablehnung des An⸗ trags von Minnigerode. Derselbe sei mit einer Ablehnung feines Antrags gleichbedeutend. Hier komme es darauf an, dem Arbeiter zu helfen und nicht darauf, sich in Spitzfindig⸗ keiten zu ergehen.
Der Abg. Freiherr von Minnigerode trat dem Antrage Lieber nochmals entgegen. Eine Annahme des Antrags be⸗ deute ein Mißtrauensvotum gegen die Regierung, hierbei wolle er nicht mitmachen; er bitte um Annahme seines Antrags.
Der Abg. Tramm bemerkte, er könne in einer Annahme des Antrags Lieber durchaus kein Mißtrauensvotum gegen die Regierung sehen. Dem Ministes erwidere er, daß er aus dessen Ausführungen das . welches der Minister den Fabrikinspektoren entgegenbringe, nicht ganz habe erkennen können; sollte er (Redner) sich falsch ausgedrückt haben, so nehme er gern jede für den Minister verletzende Wortstellung urück. Ihn zu beleidigen, habe nicht in seiner Absicht gelegen.
Die Diskussion wurde hierauf geschlossen, und nach per— sönlichen Bemerkungen der Abgg. Freiherr von Minnigerode und Pr. Reinhold der Kommissionsantrag mit geringer Majorität angenommen.
Es folgte dann die erste Berathung des Entwurfs einer Landgüterordnung für den Regierungsbezirk Kassel, mit Ausnahme des Kreises Rinteln.
Der Entwurf wurde an eine Vierzehnerkommission ver⸗ wiesen.
Den Gesetzentwurf, betr. die Vertheilung der öffent⸗ lichen Lasten bei Grundstückstheilungen und die Gründung neuer Ansiedelungen in der Provinz Hannover, empfahl der Abg. Tramm zur Annahme.
Die zweite Lesung der Vorlage wird im Plenum statt— finden.
Bei der ersten Berathung des Entwurfs einer Haubergordnung für den Dill rei und den Ober⸗ westerwaldkreis befürwortete der Abg. Wißmann die Vorlage. Dieselbe wird ebenfalls im Plenum zur zweiten Lesung gelangen.
Schluß RM, Uhr. Nächste Sitzung: Dienstag 11 Uhr.
1. Steckbriefe und Untersuchungs· Sachen.
Verkãufe, Vervachtungen, Verdingungen ꝛc.
J —
5. Kgommandit ·
IHrangevollftreckungen, Aufgebot Vorladungen u. dergl. O ff tlĩ ch A J! JTerloosung, 385 ablung . ron öffentlichen Papieren. e en er nze ger.
—
1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗ Sachen.
kern . Segen den unten beschriebenen Arbeiter Felix sr Dugo Wudicke, welcher flüchtig ist, ist die Inter uchungs baft wegen Kuppelei und ichwerer Er⸗ rrefung in den Akten L. E. II. 175. 387 verhangt.
Ez wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungs ⸗ Gefangniß zu Alt ⸗ Moabit 11/12 djuliefern. . . ar ersun, den 26. März 1887. Der Untersuchungsrichter bei dem an r, Landgericht I. Johl.
Beschteibung: Alter: 2 Jahre, geb. 14. 93. 7 zu Salin, Größe 1.66 m,. Statur mittelgroß, Haare Jord, Stirn hoch gewolbt, Bart Schnurr⸗, Lippen⸗ r Rundbart, Augenbrauen duntelblond, Augen Jleugrau, Nase vorstehend, etwas stumpf, Mund ge⸗ lich, Zähne defect, Gesicht länglich, oval, Ge⸗ di arbe blaß, Sprache deutsch. Besondere Kenn , Fan tatomitt: rechter Vorderarm: Schlächter. terteug 1 Hund 6. 4. 76, linter Vorderarm: Stläc terwappen, F. W. S. 5. I.
oll 26l Steckbrie s: Erneuerung.
Der gegen den ehemaligen Postgehülfen Rudol Rrert Paul Krause wegen Unterschlagung in den ien J1I. D. 1022. 80 rep. unter dem. 16. Januar l erlassene und unter dem 15. März 1u384 er., rererte Steckbrief wird hierdurch nochmals erneuert.
Berlin, den 23. März 1881.
Staatsanwaltschaft bei dem Königlichen Landgerichte J.
64723 Steckbriefs⸗ Erneuerung. .
Der gegen den Rohrleger Adolph Wolff wegen
CTerer Ürkundenfalschung in den Akten L. R. II.
5YI. 81 unter dem 19. Oktober 18381 erlassene —
2. Mai 1883
rn unter dem 9. Sebruar I38 erneuerte — Steck⸗ rief wird erneuert. - - Berlin, Alt-Moabit Nr. 1112 (XW. ), den 23.
Königliches Landgericht L, Der Untersuchungsrichter: Johl. 1721 Steckbriefs⸗ Erledigung.
Der inter den Gerichtsvollzieher Alfried Gustab Eschenhagen, geboren am 31. Juli 1850 zu Luckau, rezen Unterschlagung in den Alten 7. 14 61.3 m z. August 1881 erlassene und am 12. August * und 5. Oktober 1804 erneuerte Steckbrief wird arucksenommen. ⸗ .
Berlin, den 13. März 1887. Cenigliche Staats anwaltschaft beim Landgericht JI. 546720
In der Strafsache gegen .
D Joseph Fievet, Ackerer, geboren am 18. Juni z zu Betts dorf und zuletzt daselbst wohnend,
Edmund Merich, Pflasterer, geboren am 14 NMöorember 1862 ju Endorf, zuletzt daselbst xohnend,
Peter Clemens Hasse, geboren am 23. No⸗ Tenber 1864 zu Illingen und zuletzt daselbst wohnend,
wegen Entziehung der Wehrpflicht,
rird jut Deckung der die Angeklagten mõglicher⸗ veie treffenden bochsten Geldstrasen und der Kosten er Verfahrens in Gemäßheit des s. 140, letzter Latz, Strafgesetzbuch und der §58. 325, 5285 Str. p-O' die Bejschlagnabhme von genugenden Vermoögenẽ⸗ cen event, dez ganzen im Deuischen Reiche be⸗ zadlichen Vermogens der Angeklagten angeordnet.
Metz, den 18. März 1881.
Raijerliches Landgericht, Strajkammer.
— ——— — — 2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.
5463630 .
In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung des Freischuljengerickts in Grunow int zur. Abnahme der Rechnung des Sequesters, zur Ertlärung über den Theilungsplan, sowie event. zur Vornahme der Vertheilung ein Termin auf ;
Vꝛontag, den 2. Mai 1887, Vormittags 10 Uhr, ror hiesigem Gerichte angesetzt.
Feldberg, 21. Marz 1831. .
Grozher moglich meckl. strel. Amtsgericht. Runge.
54853 In . Verfahren, betreffend die Vertheilung des Erloses der am 14. Januar 1879 auf Anstehen des Jobann Baptist Abba, Kammerdiener in Straß= burg, als Gläubiger gegen die Eheleute Nikolaus Lang und Magdalena Vacheront von Pfaljburg, bezw. deren Erben ais Schuldner, durch K. Friedenggericht ju Pfalz burg vorgenommenen Zwangs versteigerung mehrerer Grundstucte und zweier Dauser in den Ge⸗ meinden Pfaliburg, Wilsberg und Mittelbronn, ge; legen, ist der Theilungsplan auf der Gerichtsschreiberei des Kaiserlichen Amtsgerichts dahier offen gelegt und Termin zur Erklärung über denselben auf Dienstag, den 3. Mai 1887, Vormittags 10 Uhr, in Geschäftslokale des Amtsgerichts hierselbst be timmt. Die 1) Eugenie Lang, 2) 3 ö. 3 Deinri ang, ; alle . bekannten Wohn ⸗ und Aufenthaltsort, 4 Agathe Gehr, Rentnerin, . 5) Johann Baptist Abba, Kammerdiener, 6) Luise Helene Eüsabeth Schaeuffle, Rentnerin, ö ; 7) Ludwig Sengenwald, Gutsbesitzer in Straßburg, diese früber in Sttaßburg, jetzt ohne bekannten Wohn ⸗ und Aufenthaltsort. . r werden aufgefordert, von dem Theilungsplan Ein⸗ sicht zu nehmen, demnächst in dem Termine behufs Erklrung über den Theilungsplan zu erscheinen und
esellschaften auf Aktien u. Aktien ⸗Gesellsch.
Fätesteag in diesem Termine bei Vermeidung des Ausschlusses etwaige Widersprüche gegen den Plan ju
erheben.
Pfalzburg, den 13. Mär; 1857, Kaiserliches Amtsgericht. gez. Kaufmann.
Vorstehende Aufforderung wird zum Zwecke der offentlichen Zustellung bekannt gemacht.
Brucker, Gerichtsschreiber. (64862 Aufforderung zur Statuseinsicht.
In dem Collokations verfahren, welches der beim FKäöniglichen Landgerichte zu Koblenz zugelassene und daseltst wohnende Rechtzanwalt Loenartz betreibt im Auftrage von: 1) der Wittwe Nikolaus Rollar, Katharina, geb. Kiltz, ohne Gewerbe, in Heddesheim, 2) der Eheleute Fohann Schmitt, Müller, und EFlisabeth, geb. Rollar, daselbst wohnend, gegen die Eheleute Jakob Tullius, Ackerer, und Barbara, geb. Barth, Veide früber zu Gutenberg, dermalen obne bekannten Wohnort, bebufs Vertheilung des Erlöses aus der vor dem Königlichen Amtsgericht zu Kreuz nach am 19. Juni 1385 abgehaltenen Immobilar⸗ Zwangsversteigerung, hat der mit der Leitung des Verfahrens beauftragte Richter-⸗Commissar, Herr Landgerichts ratk Fingerhuth hier, einen proxvisorischen Vertheilung vlan unterm 25. Februar 1887 angefer⸗ tigt und zur Einsicht der Interessenten auf der Gerichtsfschreiberei des hiesigen Königlichen Land— gerichts deronirt. Die Gemeinschuldner werden kiermit auf Grund des art 755 des code de pro- cedure und des 5. 25 des Gesetzes, betreffend die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen. om 4. Mär; 1879, aufgefordert, einen etwaigen Einspruch gegen den Vertheilungs vlan binnen Monatsfrist, vom Tage der Zuftellung dieser Aufforderung an, zu Pretokoll des Richter ⸗Com⸗ missars zu erklären resp. durch Klageerhebung geltend zu machen.
Koblenz, den 18. März 1337.
* 3 * Veinnige,
Erster Gerichts schreiber des Königlichen Landgerichts. (64832 Aufgebot.
Der Inhaber des angeblich verloren gegangenen Wechfels d. 4. Bromberg, den 15. Februar 1885 über 1300 Æ, zahlbar drei Monate à dato, von dem Rentier Podlech hierselbst auf den Buchhändler W. Johne hier gezegen und von diesem accextirt, demnächst von dem Ersteren an den Rentier Julius Boehrig hierfelbst in blanco indossirt, wird auf An— trag des Letzteren aufgefordert, seine Rechte aus diefem Wechsel spätestens im Aufgebotstermin den 2. Dezember 1887, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht (Landaerichtsgebäude, Zimmer 9) anzumelden und den Wechsel vorzulegen, Didrigenfalls die Kraftloserklärung desselben er folgen wird.
Bromberg, den 23. März 1837.
Königliches Amtsgericht. 31366 Aufgebot.
Auf den Antrag der unverebelichten Sammet— schneiderin Caroline Heise zu Linden wird der In— haber des von der Königlichen Residenzstadt Han⸗ nober unter dem 16. Februar 1880 ausgestellten, auf den Inhaber lautenden Leihkasse⸗Scheines Litt. C. Hauptnummer 13301, Controlenummer 4253, über Finbundert Mart, aufgefordert, spätestens in dem auf
Mittwoch, 2. Oktober 1889, Mittags 12 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte bei dem Gerichte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Urkunde für kraftlos erklärt wer⸗ den wird. Hannover, 23. September 1856. Königliches Amtsgericht. IV. b. gez. Jordan. (L. 8 Ausgefertigt: Thiele, Gerichtsschreiber.
507 65 Aufgebot.
Es ist das Aufgebot folgender, angeblich abhanden gekommener Urkunden beantragt:
a des Dexotscheins der Reichsbank Nr. 260889 vom 16. November 1883 über die derselben von C. Fr. Wolter zu Havelberg als Vormund des mino⸗ Fenncn Otto Wilhelm Starke (Staerke) zur Auf⸗ bewahrung übergebenen 100 MÆ. 40, Berliner Stadt⸗ Anleihe äe 1378 mit Talon
von Otto Starke zu Hamburg, Valentins— famp 751, vertreten durch den Geheimen Justiz⸗Rath von Wilmowski, Charlotten straze 35a hierselbst, .
b. der dier Interimsscheine der 50 / Serbischen Rente vom Jahre 1885 Nr. 4232, 4233, S246, S247 über je 400 M (ausgestellt Seitens der Ber⸗ liner Handelsgesellschaft gien
von der Frau Lrife Kentner und der Hand⸗ lung A. H. & J. E. Weigert zu Berlin, Beide vertreten durch den Rechtsanwalt Lisco hier, Leipzigerstraße 30, ö
c. des Interimsscheins der General⸗Direktion der Seehandlungs⸗ Sozietät vom 19. August 1886 Lätt. D. Rr. 2Tib3z über einen 30 / Pfandbrief der Central⸗ Landschaft für die Preußischen Staaten über 500 Æ mit ei, n. über die Zinsen vom 1. Januar 1887 a
von dem Vorstande der Sparkasse des Kreises Oschersleben, .
d. des Primawechsels vom H. August 1886 über 147,50 αε, zahlbar am 26. September 1886, aug⸗ gestellt on Carl Neumann und accgptirt von Schöõ⸗ nitz hier Stromstraße 22, auf, der Rückseite mit den Vermerken: den 5. August. 1886 Carl Neumann, k je mn r, den 28. September 1886 Srnst eyner Nachfolger,
voa der Handlung Ernst Meyner Nachfolger bier, Schillingstraße 12— 14, vertreten durch den Rechtsanwalt Katschke hier, Kronen straße 17,
e des Sterbekassenbuchs der Neuen großen Yer= liner Sterbekasse Nr. 11 648 über z00 M, lautend . . ,, , ug, n mt Hulwitz, eb. Schenk, hier, Johannitzstraße 10,
; vom RKorbmacher Ernst Nestel, Friedrich straße 115
f. des am 28. Juli 1876 ausgestellten, von dem
— —
Landschaftegärtner Krause zu Berlin auf den Restaurateur W. Frommert bierselbst geicgenen und pen diefem accertitten, am 15. Februar 19377 *rallia gewesenen und mit Blancegirc des Krause und des A. Sxoerer rersebenen We Hsels über 109230 vom Kaufmann 1 ier, Branden⸗ burgstraJ5e 13, vertreten anwalt Preraurr hier, Charl g. von dreijebn Stück 47 Be cbligaticnen Litt. D. Nr. 18300 . über je 660 M, Litt. E. Nr. je 3060 M, Litt. G. Nr. 35846, 37093, 38644, 40 75 60
. 2 216
Ferdinand Borsigftr h. des am z bier an eigene Ordre ausgestellten, M. W. Walter gezogenen uad ven d am 6. Februar 1835 fällig gewesenen W ungs vermerk ir
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S. J. Brode ly & Co. am
die Gebrüder Sobernheim zu Berlin aus ten, von den Letzteren accextirten und an die Firma Mendelsohnj & Co. girirten Anweisung über 25 000 1, von der Firma Mendelsohn C Co. hierselbst, rertreten durch den Rechtsanwalt Simson hier, Mehrenstraße 43/44,
des an J. September 1886 ausgestellten, auf den — rmeister Wobser in Berlin, Naunynstraße 38, sejogenen, von Wobser acceptirten, am 1. Oktober 1Ss5 zablbaren Primawechsels über 70 & lautend an die Ordre von mir selbst' aber ohne Unterschrift des Ausstellers,
vom Konditor O. Pohl, Mariannenstraße 3t,
m des Devpotscheins der Reichsbank Nr. 317464 vom 23. Juni 1885 Über die bei derselben von der rverwittweren Frau Superintendent Auguste Möll⸗ haufen, geb. Bandelow, in Neu-⸗Brandenburg devo⸗ nirten 2460 ½ 4d 0 Pommerschen Pfandbriefe mit Coupons per 2. Januar 18865 folgende und Talons,
vom Custos der Bibliotheken in den Schlössern in und bei Potsdam Balduin Möllbausen, als Vertreter der Frau verwittweten Suxer— intendent Möllhausen, geb. Bandelow, zu Neu⸗Brandenburg,
n. des Devotscheins der Reichsbank Nr. 381000 vom 2. Oktober 1885 über die bei derselben von Fräulein Auguste Rauch deponirten 2300 66 3100 Reue Westpreußische Pfandbriefe mit Coupons per 2. Januar 1887 folgende und Talons,
von der Lehrerin Fräulein Auguste Rauch, Grimmstraße 26,
o. der Police Nr. 7121 Ter Lebensversicherungs⸗ anstalt für die Armee und Marine zu Berlin vom 1. Juli 1879 über 500 M für den Todesfall des Serond⸗Lieutenants im Neumärkischen Dragoner⸗ Regiment Nr. 3 August Victor Ernst Georg von Rofenberg ⸗Lipinsky zu Greifenberg i. P.,
vom Second -⸗Lieutenant im 1. Shhlesischen
usaren⸗Regiment Nr. 4 von Rosenberg⸗ Tpinsky, vertreten durch den Rechtsanwalt Ornold hier, Leipzigerstraße 103.
Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf ben 19. September 1887, Vormittags 113 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Neue Friedrich⸗ straße 13, Hof, Flügel B. parterre, Saal 32, an⸗ beraumten Uufgebotstermine ihre Rechte anzumelden, und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.
Berlin, den 31. Dezember 1886.
Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 49.
1 Aufgebot.
Auf dem Grundbuchblatte des im Grundbuche der inneren Stadt Breslau Vol. 18 Fol. 157 verzeich. neten Grundstückes Nr. 3 der Herrenstraße zu Breslau waren in Abtheilung III. unter Nr. 135
o Thaler 5 Sgr. 7 Pf. nebst 6 / Zinsen seit 3. September 1847 Wechselforderung des Kauf⸗ manns Johann Gottlieb Scheder zu Breslau, im Wege der Exekution auf Requisition des Königlichen Stadtgerichts, 2. Abtheilung, zu Breslau vom II. September 18437 auf Grund des am 6. Sep⸗ tember 1847 ergangenen Erkenntnisses der zweiten Deputation des Königlichen Stadtgerxichts zu Breslau in Wechfelsachen Scheder wider Bielauer zufolge Verfügung vom 20. September 1847 eingetragen.
Auf Antrag des Grundstückseigenthümers ist die vorbezeichnete Post wegen Unbekanntheit des Inhabers derselben nach Maßgabe des §. 106 der Grundbuch⸗ ordnung vom 5. Mai 1872 aufgeboten und dem nächst — nach erfolgter Hinterlegung des Kapitals nebft Verzugszinsen — auf Grund der nach Maßgabe des §. 107 a. a. O. ertheilten Bescheinigung im Grundbuche zur Löschung gebracht worden.
Vas über die — im Grundbuche nunmehr ge löschte — Forderung gebildete Instrument, bestehend aus einer Ausfertigung des Erkenntnisses vom 6. Sep— tember 1847, beglaubigter Abschrift der Requisition vom 11. September 1847, dem Eintragungsvermerke vom 24. September 1847 und dem Hypothekenscheine von demselben Tage, ist angeblich verloren d ansen und soll behufs Wiederherstellung als Urkunde über den persönlichen Anspruch auf den Antrag:
I) der verwittweten Kaufmann Louise Wolff, geb. Scheder. J der geschiedenen Kaufmann Pauline Friedrich, geb. Scheder, des Braumelsters Paul Kliche, des Kaufmanns Oskar Kliche, : der unverehelichten Clementine Kliche, der verchelichten Kaufmann Antonie Louise
Marie Jlegler geb. Scheder,
16. Tamilien- NacEric
1
Berufs Genoñ enschaften.
BVegen⸗Lazweise ker deutichen Zettelbanken. 3. Verschied ene Bekanntmachungen.
Theater Anzeigen.
** 3a der Sören Beilage.
7) des Kalkulater? Arthur Erdmann Richard
8) der Putz in unverebelichten Era Marie
zu Altendorf n sãmmtlich ver⸗ treten durch den Re walt Dr. Bernhard hierielbst, aufgeboten werden. Es ergebt daher an den?
8 t — — 2 Au Instruments zie Au
ezei Hneten 3 in dem
auf den
. 2 an Gerichtsstelle, am
17. Cktober 1887, Vormittags 11 Uhr,
Schwei niger Stadtgraben Rr. T3, Zimmer Ne. 47 des zweiten Stockes an⸗ Heraumten Aufgebetztermine seine Rechte bei dem
641 ö ů9*— mm m. z r unterzeichneten Gerichte anzumelden und die Urkunde .
straße 24, rertcete en R chts anwalt
162 * sI * 1 57S 22FEI3T 8 vorzulegen, drigenfa die Kraftloserklärung der letzteren erfolgen wird
Breslau, den 2
* 2
M 2. e Bentierode dem Kothsassen Heinrich Abrens zu fe N ss. 9 daselbst ekkaxitalien eingetragen: 9 Zinsen für die Kirche zu rom 25. Februar 1738, Sbligati Db . den 7. Juli 24 m Moble
2 658* — 2
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1334 zu Gunsten zu Brunsen,
3) 100 T 4 060 3insen aus der Obliga⸗ tion vom 12. konfirmirt sodem füt den—⸗ selben ꝛc. Möhle. .
Die unter 2 und 3 bemerkten Kavitalien sind am 30. Januar 1321 dem Jarl Wilbelm Steg mann hieselbst cedirt sind diese Cessionen im Grundbuche vermerkt. .
Rachdem nunmehr der Eigenthümer der verpfãn⸗ deten Grundstücke, 2c. Ahrens, das Aufgebot der vorstehend bemerkten Schuld? und Pfanzurkunden beantragt hat, werden die Inhaber der fraglichen Urkunden und alle Diejenigen, welche auf die Hypo⸗ theken qu. Anspruch machen, aufgefordert, spätestens in dem auf den 29. September 1887, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden dem Eigenthümer der verpfändeten
zrundftücke gegenüber erfolgen wird, die Hypotheken
ber gelsscht werden sollen.
Gandersheim, den 23. Februar 1837.
Herzogliches Amtsgericht. gez. Seebaß. Zur Beglaubigung: . (L. S.) F. Rummert, Gerichtsschreiber ˖ Geb.
63362 Aufgebot. .
Im Grundbuche des dein Besitzer Ferdinand August Schweißinger von Üsztilten gehörigen Grundstücks Riztilten Nr. 4ssteht Abtheilung 1II. Nr. 2 für die Caroline Schweißinger aus dem Erbvereine vom 18. Dezember 1818 gemäß Verfügung vom 4. Mai 1849 ein Erbtbeil von 160, Thaler und eine Kuh im Werthe von 10 Thaler eingetragen. Diese Post ist angeblich getilgt und soll im Grundbuche geloͤscht werden, auch' ist jum Beweise darüber der Hypo⸗ thekenschein eingereicht worden. ;
Auf Antrag des Grundstüc seigenthümers werden deshalb die Rechtsnachfolger der Hypothekengläubi= gerin Caroline Rosine Schweißinger aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf die Post spätestens im Aufgebotstermine .
den 28. Mai 1887 . bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden. widrigen⸗ falls sie mit ihren Ansprüchen auf die Post werden ausgeschlossen werden.
Wischwill, den 28. Februar 1887.
Königliches Amtsgericht.
64890 Berichtigung.
In der Bekanntmachung des Königl. Amtsgerichts zu Soldau, betreffend Ausschlußurtheil in der Auf⸗ gebotssache über das Dokument der im Grundbuche Illowo Nr. 9 Abthl. III. Nr. 1 eingetragenen 35 Thaler 20 Sgr., muß der Name des Antrag⸗ stellers „Richlinéki“ lauten.
66044 Berichtigung.
In der Bekanntmachung des Herzogl. Amtsgerichts zu Harzburg vom 19. Mär; 1883 abgedruckt in der 3. Beil. 'der Rr. 7z / 7 dieses Blattes muß es heißen, unter:
Gemeinde Westerode . bei Nr. h0, in Rubrik . Art und Höbe der Belastung“ 160 Thlr. in Conv. Münze“
statt: „190 Thlr.“
64828 .
Am 22. Januar 1873 haben Jobannes Heck und deffen Ehefrau Elisabeth. geb. Friedrich, von Niederissigheim dem Karl Adam Laubach zu Hanau eine Schuld. und Pfandverschreibung über ein mit fünf Prozent verzindliches Barleben von 900 Gulden oder 1512 „ S6 entrichtet und bat der gegen wärtige Inhaber der hierüber ausgestellten Oypo thekenurkunde Schneidermeister Konrad Pulng el zu Frankfurt a. M. glaubhaft dargetban, daß der Name des Gläubigers bei Errichtung der PVvpotbek unrichtig insoweit angegeben, als derselbe statt mit Kar Andreas Laubach irrtbümlich mit Karl Adam Laubach bezeichnet worden sei, auch unter Nachweisung seiner Gigenschaft als mittelbarer Erbe des Jarl Andreas Laubach J Werichtigung des Namens des Glaudigers insoweit beantragt.
Es werden daber alle Dieienigen, welche Ansprüche aus dieser Schuld. Und Pfand verschreidung zu daden vermelnen, namentlich Karl Adam Laubach von dier event. dessen Rechtsnachselger bierdurch aufnefordert, bre Ansprüche im Aufgebetstermnin ven 14. Ceptember d. J., Vormittags Vlbr,
bei Meldung des Gingestandnises und der Aenderung