1887 / 84 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 09 Apr 1887 18:00:01 GMT) scan diff

weniger Bemittelten, obne eine ganze Klasse von Staatsbürgern empfindlich zu ichädigen, trotzdem noch hoher binaufschrauben, oder aber die indirekten Steuern erm eltern follen, so kann es wobl taum noch einem Zweifel unterliegen, daß es gerade die leichter entbehrlichen und bei übermärigem Gebrauch sogar schädlichen Genußmittel sein müssen, auf welche sich das Augenmerk der Gesetzgeber zu richten hat. Dabin gebört in erfter Linie der Branntwein, dessen Steuerfähigkeit durch zie beftebende Maisckraumsteuer auch nickt entfernt erschspft ist. Selbft die entschiedensten Gegner der Regierung gestehen zu, daß diese Steuer. quelle ungleich böhere Erträge zu liefern vermag, als bisher, wenn auch die Lõfung der Frage erhebliche Schwierigkeiten bietet. Außerdem bedarf die Juckersteuer dringend einer Reform, aber weniger zum Zwecke der Deckung der neuen Bedürfnisse des Reichs und der deutschen Tinzelstaaten, als weil die Erträge der Zuckersteuer trotz der vorjãhrigen Neuregelung des Verhältnisses zwischen Steuer und Ausfuhrvergütung in sietigem schnellem Rückgange begriffen sind. . .

In der „National-Zeitung“ lesen wir:

Die Teutsch-freisinnige Presse ist natürlich höchst entrüstet äber die „Reaktion, welche in der Innungsvorlage stecken soll, und über uns, weil wir ogar damit uns befreundeten. Da ist es interessant, wie dieselbe in der demokralischen „Frankfurter Zeitung“ beurtkeilt wird, die im Kampf gegen „Reaktion! den Deutsch-Freisinnigen doch noch über ist, jedoch die Gewohnheit hat, sozialpolitische Fragen unbe⸗ fangen zu beurteilen. Dieses Blatt stimmt in der Hauptsache voll- ständig mit unserer Auffassung überein: die Vorschläge hätten mit den zünftlerischen Forderungen nichts gemein, sie seien im Prinzip zu billigen, nur Einzelheiten des Entwurfs riefen Bedenken hervor, welche gr im Reichstage wohl würden beseitigen lassen. Das demokratische

latt bemerkt u. A.: ; 1 .

„Gegen die Tendenz des Gesetzentwurfs wird sich von Seiten derer, welche das Handwerk nicht überhaupt als auf den Aussterbe⸗ Etat gesetzt betrachten wollen, nicht viel einwenden lassen. Es ist ohne Zweifel richtig, daß von den Innungen getroffene Einri tungen auf dem Gebiete des Herbergswesens, des Fachunterrichts und Schieds⸗ richterthums in vielen Fällen auch den nichtzünftigen Meistern und deren Gesellen zu Gute kommen, und es ist billig, daß die letzteren, wo sie im Genuß solcher Vortheile stehen, auch an deren Kosten sich betheiligen. So einfach und so zweckmäßig die Tendenz des Entwurfs aber in solv allgemeiner Formulirung erscheint, so mannigfache Schwierigkeiten ergeben sich hinsichtlich der praktischen Aus— führung . . .“

Die deutsch-freisinnige Presse hat, abgesehen von der nachgerade zur Vollendung gereiften Unfähigkeit, irgend eine öffentliche Angelegen— heit sachlich zu beurtheilen, einen besonderen Grund, diesen Innungs— entwurf als eine Ausgeburt schwarzer Reaktion darzustellen, in der Erwartung einer wirklich zünftlexischen Vorlage waren die Jubel⸗ lieder bereits einstudirt, mit denen die Votirung einer solchen durch eine konservativ⸗klerikale Mehrheit, das Auseinandergehen der natio⸗ nalen Majorität und die Isolirung der Nationalliberalen gefeiert werden sollte. Nun ist es mit alledem „wieder nichts“!

Die „Berliner Börsen-Zeitung“ bemerkt:

Der Reichstag hat in seiner neuen günstigen Zusammensetzung so erfreuliche Proben einer rasch aufs Ziel losgehenden, von unnützen Abschweifungen sich fernhaltenden, sachlichen Behandlung der Ge— schäfte gegeben, daß die Hoffnung, er werde in den zwischen Ostern und Pfingsten gewährten fünf Wochen mit seiner Aufgabe fertig werden, nicht als ungerechtfertigt erscheint. . . .

Ueber die deutsche Jute⸗Industrie äußert sich die „Deutsche volkswirthschaftliche Correspondenz“ folgendermaßen:

In Deutschland ist die Jute-Industrie bekanntlich seit 1861 durch eine braun schweigische Gesellschaft in Vechelde eingeführt worden, jedoch erst in neuester Zeit auf Grund der neuen Zollpolitik zu größerer Ausdehnung gelangt. Die Erzeugnisse der deutschen Jute—

fabriken steben denjenigen der schottischen jetzt in keiner Weise mehr

nach und finden auf den deutschen Märkten die bereitwilligste Auf— nahme, wie sie denn auch bereits zum Export gelangen; im Jahre 1885 wurden 54 300 kg und 1886 51400 kg Jute und Manillahanf-Gewebe aus dem deutschen Zollgebiet ausge— führt. Außer Packtüchern, Säcken, Segelleinen, Seilerwaaren fertigen die deutschen Jutefabriken auch Teppiche, Zwillich, Drillich u. s. w.; neuerdings ist außerdem ein Jutefabrikat unter der Bezeichnung Jutesammt“ in den Handel gekommen, welches als Möbelstoff, zu Vorhängen, Portiéren, auch als Tapetenstoff Verwendung findet. Im Jahre 1884 umfaßte die deutsche Jute-⸗Industrie nach einer Zusammen⸗ stellung des Vereins deutscher Industrieller 23 Spinnereien und Webereien; dieselben besaßen im Ganien 51 126 Spindeln und 2240 Webstühle. Außerdem besteht in Deutschland aber noch eine Anzahl von Hand- und mechanischen Webstühlen ohne Sxinnerei—⸗ betrieb, welche das von den Fabriken gefertigte und von den eigenen Webereien derselben nicht absorbirte Gespinnst, sowie auch fremde Garne verarbeiten. Mehrere deutsche Jutefabriken sind seitdem aber erheblich vergrößert, andere neu ge— gründet worden, so daß die deutsche Jute-Industrie gegenwärtig wohl 70 000 Spindeln repräsentirt mit einer Leistungsfähigkeit von nicht unter 600 000 Doppel-Centnern an Fabrikaten. Einen Maßstab für die bedeutende Zunahme der deutschen Jute-Industrie liefert die er— heblich gestiegene Einfuhr von roher Jute in das deutsche Zollgebiet, welche sich seit 1380 weit mehr als verdoppelt hat; im Jahre 1886 belief sich die Einfuhr nämlich auf 175 44 Doppel -Centner, die Aus—= fuhr auf 2452 Doppel-Centner; im Jahre 18865 betrug erstere 449 019, letztere 7995 Doppel Centner, sodaß also in diefer sechs— jäh igen Periode die Mehreinfuhr von roher Jute von 173 192 auf 432 024 Doppel⸗Centner gestiegen ist.

Centralblatt für das Deutsche Reich. Nr. 14. Inhalt: Militärwesen: Abänderung in dem Verzeichniß der den Militär-An— wärtern im Reichsdienste vorbehaltenen Stellen. Konsulatwesen: Ernennung. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet.

Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheits— amts. Nr. 14. Inhalt: Gesundheitsstand. Volkskrankheiten in der Berichtswoche. Volkskrankheiten und Sterblichkeit im Februar 1887. Sterbefälle in deutschen Städten von 40000 und mehr Einwohnern. Desgleichen in größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in Berliner Krankenhäusern. Desgleichen in deutschen Stadt- und Landbezirken. Witterung. Cholera⸗Nach— richten. Flecktpphus im Reg.⸗Bez. Marienwerder. Sterblichkeit in New⸗York 15886. Zeitweilige Maßregeln gegen Volkskrank— heiten. Thierseuchen. Inländischer Veterinärbericht 1885. Vete⸗ rinärpolizeiliche Maßregeln. Medizinalgesetzgebung ꝛc. (Berlin.) Bezeichnung als Zahnarzt 2c. (Lippe. Verfahren bei gerichtlichen Leichenuntersuchungen. (Frankreich) Wasseranalyse. Vaselin, ö oder Neutralin in der Kuchenbäckerei. Todesfälle an an⸗ teckenden Krankheiten (Schweiz.) Vollziehungs Verordnung zu den Bundesgesetzen über polizeiliche Maßregeln gegen Viehseuchen. (Fortsetzung ) (Griechenland.) Gypsen des zur Ausfuhr nach en bestimmten Weins. Rechtsprechung. Eandgericht zu Fürth.) Gehalt von Anis an Erdtheilen. Vermischtes. Unter suchungen im Laboratorium der Polizei⸗Direktion zu Straßburg 1885 IlI886. Sterbefälle in deutschen Städten mit 15 090 und mehr Einwohnern für den Monat Februar 1857. Desgleichen in größe— ren Städten des Auslandes.

Post⸗Dampfschiffverbindungen nach päischen Ländern. April 1887.

Ju stiz · Ministerial Blatt. Nr. 14. Inhalt: Allgemeine Verfügung com 1. April 1837, betreffend den Stempel zu Schuld⸗ verschreibungen Bekanntmachung des Reichsamts des Innern vom 21. März 18587, betreffend die Herausgabe des Handbuchs für das Deutsche Reich auf das Jahr 1837 Beschluß des Königlichen Zammergerichts vom 31. Dezember 1886. 9

außereuro⸗

Reichstags⸗ Angelegenheiten.

Straßburg, 7. Arril. (B. T. B.) Der Reichstag⸗ Abgeordnete Kab!léè ist heute gestorben.

Etatiftische Nachrichten.

Nach Mittheilung des Statistischen Amts der Stadt Berlin sind bei! den biesigen Standesamtern in der Woche vom 27. März bis inkl. 2. pril, is87 zur Anmeldung gekommen; öSßJ Gbeschließungen, S837 Lebendgeborene, 33 Todtgeborene, 506 Sterbefãlle.

Kunsft, Wissenschaft und Literatur.

Der antiguarische Lager-Katalog von Lehmgnn K Lutz in Frankfurt 4. M, Nr. S8, enthält unter, dem Titel „Literatur. und Gelehrtengeschichte. Kunstgeschichte Bibliographie ein Ver⸗ zeichniß von 1469 Schriften, 3 rerschiedenartigen Inhalts und sebr ve schiedene Perfonen betreffend, viele, darunter Goethe und Schiller, außerdem u. a. Gellert. Herder, Lessing. A. W. von Schlegel, Tieck, Jean Paul, Heine, Shatespegre, Moliere, Voltaire, Victor Hugo, Teibniz, Chr. Wolff, Kant, Fichte, Hegel, Schelling, Schoyenhauer, Meusel, Spittler, Rotteck, J. Voigt, Macauley, Machiavelli, Schleier. macher, Varnhagen van Ense, Luther, Melanchthon un s. w. Daß sich darunter eine Menge höchst interessanter befindet, braucht kaum noch ausdrücklich erwähnt zu werden.

Veterinärwesen.

Großbritannien. Das Verbot der Einfuhr von Rindvieh, Schafen, Ziegen und Schweinen nach Neu- Süd - Wales aus jedem außerhalh der austra⸗ lischen Kolonien belegenen Orte (vergl. Reichs-Anzeiger Nr. 53 vom

3. März d. J.) ist bis zum 1. Februar 1888 verlaͤngert worden.

Gewerbe und Handel.

Die Vaterländische Feuer-Versicherungs-A ktien⸗ Gesellschaft in Elberfeld veröffentlichte in ihrer General- versammlung vom 6. d. M. den Rechnungsabschluß pro 1886. Nach demsel ben . die Versicherungssumme am Schluß des vorigen Jahres 3 101 099212 S und die erzielte Prämieneinnahme 5173573 , so daß eine Vermehrung der Versicherungssumme um S3 554 795 ½ und eine Steigerung der Prämie um 39 523 é gegen das Vorjahr eingetreten ist Die Dividende ist, wie im vorigen Jahre, auf 40 ίC! der baaren Einzahlung, d. h. auf 240 „S pro Aktie und im Ganzen auf 480 0090 festgestellt und den Rücklagen werden 223491 4M üͤberwiesen. Die Kapital⸗ und Prämien⸗Reserven be⸗ laufen sich jetzt auf 6 147098 „, haben also um 285 491 „S6 zuge⸗ nommen.

In der Generalversammlung der Zwickauer Bank wurde der Geschäftsbericht und die Bilanz genehmigt, Decharge ertheilt und die Verwendung des Reingewinns, wie ron der Direktion vor— geschlagen, beschlossen. Die Auszahlung der Dividende von 70 21 MS pro Aktie erfolgt sofort.

Nach dem Geschäftsbericht der Stadtbank zu Chemnitz für 1886 betrug der Bruttogewinn 93 650 „MS, der Reingewinn E66 824 „Æ, welcher Betrag einer Verzinsung des Grundkapitals von 13,1 G gleichkommt und der Stadtkasse zufließt.

In der Generalversammlung der Bank von Elsaß⸗Loth⸗ ringen wurde der Geschäftsbericht genehmigt und der Direktion Ent— lastung ertheilt. Die Dividende wurde auf 5ry o, festgesetzt (gegen 59S in 1885); dem Reservefonds wurden 22927 Fr. (im Vorjahre 11386) überwiesen.

Bradford, 7. April. (W. T. B.) Wolle fest, aber ruhig, Garne ruhig, Stoffe ruhiger.

Verkehrsõ⸗Anstalten.

Auf den Linien der Großen Berliner Pferde-Eisen⸗ bahn⸗Aktien-Gesellschaft sindr im Monat März 1887 7572 599 Personen befördert und dafür 909 218 oder durch— schnittlich pro Tag 29 329,64 M eingenommen. Die Einnahme im , . 18865 betrug 760 043 M6 oder durchschnittlich pro Tag 24 517,54 4.

Hamburg, 3. April. (W. T. B.) Der Postdampfer Rugia“ der Hamburg-⸗Amerikanischen Packetfahrt⸗ Aktiengesellschaft hat, von New⸗Vork kommend, früh 7 Uhr heute Sceilly passirt.

Triest, 7. April. (W. T. B.) Der Lloyddampfer „Minerva“ ist heute Vormittag aus Konstantinopel hier ein— getroffen.

London, 7. April. (W. T. B.)) Der Union- Dampfer „Tartar“ hat heute auf der Heimreise Madeira passirt. Der Castle⸗ Dampfer ‚Drummond GCastle“ ist heute auf der Heimreise in Plymouth angekommen, und der Union s-⸗Dampfer „Mexican“ ist gestern auf der Heimreise von Capetown abgegangen.

Sanitätswesen und Quarantänewesen.

Rußland.

Zufolge einer im Amtsblatt vom 2. April 21. März 1887 ver— öffentlichten Bestimmung des General-Gouverneurs zu Odessa ist im Odessaer Quarantänebezirk die Quarantäne⸗Observation für Pro⸗ venienzen aus den Donauhäfen, sowie aus den Häfen Bulgariens und Rumeliens wieder eingeführt worden.

Brasilien.

Durch Beschluß der Kaiserlich brasilianischen Regierung vom 7. März 1887 ist der Hafen von Catania für von Cholera ver— seucht erklärt und den von dort kommenden Schiffen eine strenge, in Ilha Grande abzuhaltende Quarantäne auferlegt worden.

Gleichzeitig wurden die Häfen Siciliens, sowie die italienischen Häfen des Golfs von Tarent, des Jonischen Meeres, der Straße von Messina und des Mittelländischen Meeres bis Neapel einschließlich für verdächtig erklärt.

Berlin, 9. April 1887.

Mittheilungen über den gegenwärtigen Stand der Saaten in der preußischen Monarchie befinden sich in der Zweiten Beilage.

Die 1. Englische Post vom J. April, Morgens, und vom 8. April ist ausgeblieben. Wegen ungunstigen Windes ist das Schiff am 7. nicht herangekommen und am 8. in Ostende verspätet eingetroffen.

D Die Telegraphenlinien der Welt. (Wes tg.) Zwischen Nord-Amerika und Europa sind augenblicklich 10 Kabel in Thätig— keit. Das erste derselben wurde im Jahre 1869 gelegt, das zweite 1873, das dritte 18374, das vierte 1875, das fünfte 1859, das sechste 1880, das siebente und achte 1882 und das neunte und zehnte 1884. Sechs dieser Kabel laufen von Valentia (Irland) aus, zwei von Brest und zwei von ,. Die letztgenannten wurden von der Mackay Bennet Company gelegt, welche auch mit Havre und Emden Verbindung haben. Zwischen Süd-Amerika und Europa liegen zwei Kabel, die in Lissabon und Pernambuco in Brasilien ihren Ausgangs⸗ beziehungsweise Endpunkt haben. England und Indien stehen ebenfalls durch zwei Kabel in Verbindung,

dieselben geben von Bombay aus, berühren Aden und Suen 2 f Älexandria aus, durchkreuzen das Mittelmeer big Rial und berühren Malta und Bona (Algier Ein onderes Kabel len über Liffabon und Gibraltar und verbindet Malta und Falmam Das Hauptverdienst an der 9 ' des submarinen dab. nes bat. England. Großbritannien bat jetzt Verbindung u Frankreich durch 8 Kabel, welche zwischen Dover und galais liegen; mit Portugal durch ein Kabel, welches Vigo berührt und Liffabon führt; mit Spanien durch 2 Kabel zwischen Falmouth m Bilbao; mit Deutschland durch 4 Kabel zwis ten Emden und Lowetoft mit Norwegen durch 2 Kabel zwischen Arendal und Eckernsun? mit Schweden durch ein Kabel, welches nach Gothenburg fürn: mit FSänemark durch ein Kabel zwischen Londerwig und Neweastle mit Solland durch ? Kabel zwischen London und Haag und en dit mit Belgien durch 1 Kabel von London, nach Ostende. Englam oder richtiger gesagt, englische Kapitalisten, besitzen ferner gabe wischen Malta und Tripolis, zwischen Malta und Sizilien, jzwischen Alexandria und Otranto, Candia und Zante berührend; zwischn Alexandria und Aleppo, Cypern berührend, zwischen Alerandti und Port Said, zwischen Suez und Aden, Sualin am Rothen Meere berührend, zwischen Suakin und Jedda durchs Rothe Meer und zwischen Madras und Australien durch den Indischen Ozean; diese Linie verbindet Penang, Singapore und Jag. Durch letztere Kabel erhielt Frankreich, mit Hülfe einer anderen Linie zwischen Sin gapore, Saigon, Hue und Haiphong, welche 1885 gelegt wurde, die Nachricht von dem Kriege zwischen Tonking und Cochinchina. In der chinesischen See besitzen r . Gesellschaften Kabel, welche Saigon Hongkong, Futschau und Shanghai auf der einen Seite und Haiphong, Hongkong, Amoy und Shanghai auf der anderen verbinden. Inet Kabel zwischen Shanghai, Japan Nagasaki), nach Corea und Si birien sind ebenfalls englisches Eigenthum. An der afrikanischen Küste läuft ein englisches Kabel von Cadiz nach Senegal und eines von Aden über das Kap der guten Hoffnung üer Zan— zibar, Mozambique und St. Laurent Marquez. Australien ist durch ein Tabel mit Neu-Seeland zwischen Sydney und Nelson verbunden. Frankreich hat mit Algier durch 3 Linien zwischen Marseille und Algier telegraphische Verbindung, während ein anderes Kabel über Marseille und Barcelona Frankreich mit Spanien verbindet. Rußland ist mit Dänemark durch ein Kabel zwischen Libra und Kopenhagen verbunden; mit Schweden durch 3 Linien zwischen Nystad und Stock, holm, und mit Konstantinopel durch ein Kabel zwischen letzterer Stadt und Odessa. Dieses Kabel, durch das Marmara⸗Meer ert e e ng dem griechischen Archipel, verbindet Konstantinopel mit Salonichi. Desterreich besitzt ein Kabel von Triest nach Korfu und Zante, Ein kleines Kabel zwischen Otranto und Vallonia setzt Italien mit der Türkei in Verbindung. Korsika und Sardinien sind durch kurze Kabel einmal mit Frankreich und einmal mit Italien verbunden. Es ist noch ein englisches Kabel zu erwähnen, welches Kurrachee in Britisch Indien mit der Türkei in Asien verbindet. Diese Linie läuft am Persischen Meerbusen entlang und berührt Bushire und Jack. Im westlichen Erdtheil werden die Antillen mit den Vereinigten Staaten durch ein Kabel verbunden, welches in Georgetown, in Britisch Guiana beginnt. Ein anderes Kabel vereinigt Jamaien mit Colon auf dem Isthmus von Panama. An der ostlichen Küste Südamerikas beginnt ein Kabel in Para, läuft nach Buenos Aires, berührt St. Louis, Para, Pernambuco, Bahia, Rio de Janeiro, Santos, Desterro, Rio de Sud, Chry und Montevideo.

An der Westtüste Süd⸗Amerikas sind die hauptsächlichsten Pläße

ebenfalls durch ein Kabel verbunden, welches in Tehuantepee in Merico beginnt und in Valparaiso (Chili) endet. Im Golf von Mexico verbindet ein Kabel Vera Cruz Tehuantepec und Galveston. Auch das Kaspische Meer hat ein Kabel, welches zwischen Baku und Krosmowodosk liegt. Obwohl diese Aufzählung der submarinen Kabel der Welt ziemlich erschöpfend ist, so darf nicht behauptet werden, daß allen Linien Rechenschaft getragen ist, so ungeheuer ist die Ausdehnung des Welttelegraphennetzes.

Im Centralverein für Arbeitnachweis wurden im Monat März 1887 von 793 eingeschriebenen Arbeitsuchenden 551 in Stellung gebracht. 418 gemeldete Bakanzen blieben noch unerledigt. Das Bureau Dammmühlengrundstück, Eingang Poststraße 16 und Breitestraße 23 (Fernsprech⸗Anschluß Nr. 3235), ist geöffnet von Morgens 7 Uhr bis Abends 7 Uhr. Der Nachweis für Arbeitgeber erfolgt kostenlos.

In dem Braunschweigischen Verein für Naturwissenschaft hat Dr. Alex. Wernicke, wie die Br. Anz.“ mittheilen, kürzlich über eine Reihe von Versuchen berichtet, die Hr. Theo. Böllert aus Heidel— berg in Braunschweig über Hypnotism us, namentlich Hppnotesiren mittels Telephons angestellt hat. Hr. Böllert wird diese Versuche hier am Donnerstag, den 14. d. M., Abends 8 Uhr, im Saale det Hotel de Rome in einer öffentlichen Vorstellung wiederholen.

Wien, 9. April. (W. T. B. Der Afrikareisende Oskar Lenz ist heute hier eingetroffen.

Schlüsselburg, 8. April. (W. T. B.) Der Eisgang der Newa hat heute begonnen.

Im Deutschen Theater werden morgen die drei einaktigen Lustspiele Alte Mädchen-, „Unter vier Augen. und „Die Prorin— zialin? gegeben, am Montag ‚Don Carlos“ und am Dienstag „Goldfische?“. Die nächste Aufführung von Romeo und Julia“ findet am Freitag, den 15., statt. Außerdem bringt das Wochenrepertoire noch Aufführungen von „Alte Mädchen“, „‚ünter vier Augen“ und „Die Provinzialin“, ferner ‚Goldfische', sowie ‚Kornblumen“ nebst der „Liebesbotschaft«.

Zool ausgeübt. Viele der letzteren konnten aus ihren Winterquartieren heraus in die frische Luft und den warmen Sonnenschein gebracht werden, was ihnen sichtliches Bebagen bereitet. Besonders ist der Seelöwe, der seinen Sdmmeraufenthalt rechts vom Haupteingang wieder bezogen hat, von diesem Wechsel offenbar auf das Angenehmste

berührt. Mit sichtbarem Interesse verfolgt er das Treiben seiner Nachbaren zur Rechten, der grauen Kegelrobben, Halichaerns grypus, die er noch vom vorigen Sommer her kennt, wäh— rend ihn die trägen, an seiner Linken untergebrachten ge—

wöhnlichen Seehunde, Phoca vitulina, recht gleichgültig lassen. Ist schon eine Zusammenstellung der genannten drei Arten von Flossenfüßern oder seehundartigen Thieren eine große Seltenheit, die kein zweiter zoologischer Garten in Europa aufzuweisen haben dürfte, so bietet nun gar das verschiedenarti e Gebahren dieser Thiere gar viel des Anziehenden und Unterhaltenden. Besonders entfalten die beiden erstgenannten Arten bei der Fütterung (57 Uhr Nachmit— tags) eine Beweglichkeit und Gewandtheit, die geradezu staunenerregend ist, so daß man nicht weiß, ob man mehr die Schnelligkeit, mit der diese Geschapfe das Wasser durchschneiden, daß es in hohen, schaum— gekrönten Wellen aufschlägt, oder die Sicherheit bewundern soll, mit der sie im raschesten Dahinschießen zierliche Wendungen vollführen.

m,.

Redacteur: Riedel.

Verlag der Expedition (Scholz). Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags Anstalt, Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32. Acht Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).

Berlin:

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Sonnabend, den 9. April

L* 87.

* 81.

Königreich Preußen.

Erlaß des Ministers der öffentlichen Arbeiten,

r betreffend Prüfungsordnung für die mittleren und unteren Beamten der Staatseisenbahnverwaltung,

fewie Bestimmungen über die Annahme von Eivil⸗

fupernumeraren für den Staatseisenbahndienst.

Berlin, den 26. März 1887.

Die nachstehende: ö Prüfungsordnung für die mittleren und unteren

sowie die

Bestimmungen

Beamten der Staatseisenbahnverwaltung,

über die Annahme von Civil—

supernumeraren für den Staatseisenbahndienst werden zur Kenntnißnahme und Beachtung mitgetheilt.

An die Königlichen Eisenbahndirektionen.

. 8. 2.

1 ; 2 §. 4. Vorbereitungsdienst. Anstellung.

6. 56.

J

53. 8. Prüfungszeugnisse. 2

§. 10.

§. 1.

§. 12. Prüfung zum

§. 13. Prüfung zum

§. 14. Prüfung

Prüfungsordnung für die mittleren und unteren Beamten der Staats— eisenbahnverwaltung.

Allgemeiner Theil.

Vorbedingungen der Annahme. Feststellung der Vorbedingungen. Anmeldung der Bewerber.

Vorprüfungen.

Probezeit. Prüfungen behufs der ersten

Prüfungen behufs Beförderung. ; Zusammensetzung der Prüfungskommissionen. Verfahren bei Abnahme der Prüfungen.

Prüfungskosten.

Befähigungsnachweis für besondere Dienststellungen. Ausnahmebestimmungen. Aufhebung früherer Vorschriften.

Besonderer Theil. Abschnitt I.

Bahnwärter.

Weichensteller.

g. zum Weichensteller erster Klasse, soweit demselben nicht lediglich die Bedienung größerer Weichen und Signal— stellwerke aufgetragen wird.

Abschnitt II.

§. 15. Prüfung zum Bremser. 5§. I. Prüfung zum Schaffner. 3. 13. Prüfung zum Packmeister. §. 18. Prüfung zum Zugführer. Abschnitt III. §. 19. Prüfung zum Nachtwächter für den Stationsdienst. §. 20. Prüfung zum Portier für dea Stationsdienst. Abschnitt IV. §. 21. Prüfung zum Telegraphisten. §. 22. Prüfung zum Rangirmeister. 3 2 ——— 6 §. 23. Prüfung zum Lademeister. 5§. 24. Prüfung zum Magazinaufseher. . Abschnitt V. §. 25. Prüfung zum Maschinenwärter. S8. 26. Prüfung zum Lokomotivheizer. §. 27. Prüfung zum Lokomotivführer. §. 28. Prüfung zum Wagenmeister. Abschnitt VI. §. 27. Prüfung zum Bahnmeister. 5§. 19. Prüfung zum Telegraphenaufseher. §. 31. Prüfung zum Werkmeister. . Abschnitt VII. 2 32. Prüfung zum Stationsassistenten. F. 33. Prüfung zum Stationsvorsteher. 5§. 34. Prüfung zum Güterexpedienten. . Abschnitt VIII. F. 35. Prüfung zum Kanzlisten. 5. 35. Prüfung zum Zeichner. §. 537. Prüfung zum Materialienverwalter. 5. 38. Prüfung zum Betriebssekretär. . 33. Prüfung zum Eisenbabnscekretär. 5. 409. Prüfung zum ö Betriebssekretãr. §. 41. Prüfung zum technischen Eisenbahnsekretär. Abschnitt IX. 8. 42. Prüfung zum Werkstättenvorsteher. Allgemeiner Theil. §. 1. Vorbedingungen der Annahme.

Personen, welche im Bereiche der Staatseisenbahnverwaltung als mittlere oder untere Beamte angestellt werden sollen, müssen folgenden

8

Vorbedingungen entsprechen:

l ECebensalter.) Die Bewerber dürfen zur Zeit der Auf— nal ne in das Verhaͤltniß unmittelbarer Staatsbeamten das vierzigste

debenjahr noch nicht zurückgelegt baben.

Ausnahmen unterliegen der

Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten.

Die zur Ausübung der Bahnpolizei und zur Führung der Loko— motiven berufenen Personen sollen mindestens einundzwanzig Jahre alt sein, Civilsupernumerare müffen beim Eintritt das siebzehnte Jahr zurückgelegt und dürfen das fünfundwanzigste Jahr nicht überschritten

haben.

DS SE;

Y) Görperliche Tauglichkeit) Die Bewerber müssen die ür die Wahrnehmung der betreffenden Dienstverrichtungen erforderliche esundheit, Rüstigkeit und Gewandtheit, insbesondere müssen die für en äußeren Dienst Bestimmten ein normales Hör- und Sehvermögen esitzen, namentlich die Farben richtig erkennen und unterscheiden.

3 (Schulbildung.)

Bewerber um Anstellung als Wertstätten⸗

orte gel müssen die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militär⸗

dienst erlangt

und auf

einer mit einer Realschule verbundenen

maschinentechnischen Fachschule die Reifeprüfung bestanden haben oder eine als gleichwerthig anzuerkennende maschinentechnische Ausbildung durch Prüfungszeugnisse oder durch Ablegung einer Vorprüfung

nachweisen.

. Wer als Civilsupernumerar zum Bureat, oder zum Exveditions— dienst zugelassen werden will, muß die Reife für die erste Klasse eines vmnasiums, eines Realgymnasiums oder einer Ober⸗Realschule erlangt

aben.

2

Bewerber um die Stellen der technischen Betriebs und der tech nischen Eisenbahnsekretäre müssen die Berechtigung zum einjährig⸗

treiwilligen Militärdienst und das Reifezeugniß einer Seitens der Fisenbahnbehärde als genügend anerkannten technischen Fachschule be⸗ sitzen. Das Zeugnis uber die bestandene Landmesserprüfung entbindet von dem besonderen Nachweise der Schulbildung.

Bei der Annahme für den Bahnmeisterdienst werden unter onst gleichen Voraussetzungen diejenigen vorzugsweise berücksichtigt, welche neben der genügenden Ausbildung und Erfahrung in einem Bauhandwerk (Nr. 4 Abf. 2) eine vom Staate unterhaltene oder unterstützte Baugewerkschule oder die technische Eisenbahnschule in Nippes besucht und dort die Abgangspräfung bestanden haben.

Im Uebrigen müssen die Bewerber die zur Erlernung und Aus— übung der Dienstverrichtungen nolhwendigen Schul- und sonstigen Kenntniss, insbesondere auch diejenige Vorbildung besitzen, weiche erforderlich ist, damit sie nach beendetem Vorbereitungsdienst die vor⸗ geschriebene Prüfung werden bestehen können. ; Insbesondere müssen die Anwärter für die unteren Beamten— stellen in deutschen oder lateinischen Buchstaben Gedrucktes und Ge— schriebenes lesen, deutsch leserlich schreiben und mit ganzen benannten Zahlen in den vitr Grundarten rechnen können.

Die Anwärter für die mittleren Beamtenstellen müssen eine

deutliche und geläufige Handschrift, jsowie Sicherheit in der Recht⸗ schreibung und in den gewöbnlichen Rechnungsarten, einschließlich der Dezimalbruch⸗ und der Verhältnißrechnung besitzen, ferner hinreichende Fähigkeit, sich schriftlich angemessen auszudrücken, und genügende Kennt— niffe in der Erdkunde, insbesondere über Deutschland und die benach— barten Länder. 4) (Besondere Fertigkeiten und vorbereitende Be— schäf tigungen.) Maschinenwärter, Lokomotivheijer und Lokomotiv— führer, Wegenmeister, Telegraphenaufseher und Werkmeister müssen nach näherer Vorschrift der auf ihre Prüfung bezüglichen besonderen Beßimmungen (58. 25 bis 28, 30, 31) in den betreffenden Hand— verken gehörig ausgebildet und in Werkstätten praktisch beschäftigt ge⸗ wesen sein.

Bei der Annahme für den Bahnmeisterdienst (5. 29) werden solche Bewerber vorzugsweise berücksichtigt, welche in einem Bau— handwerk, insbesondere im Maurer-, Zimmer oder Steinmetzhandwerk ausgebildet und erfahren sind (Nr. 3 Abs. ). .

§. 4. Vorbereitungsdienst. Probezeit. Prüfungen behufs der ersten Anstellung.

Wer als Anwärter

zum Ezabnwärter, Weichensteller, zum Bremser, Schaff ner. . J zum Nachtwächter und Portier für den Stationsdienst,

d &

zum Telegraphisten, Lademeister, Magazinaufseher, zum Maschinenwärter, Lo komotivheizer, Wagenmeister, Rar gir⸗ meister,

. zum Bahnmeister, Telegraphenaufseher, Werkmeister,

g. zum Stationsassistenten,

h. zum Kanzlisten, Zeichner, Materialienverwalter, Betriebs—

sekretär, technischen Betriebssekretär,

i. zum Werkstättenvorsteher angenommen ist, hat nach Ablauf einer bestimmten Vorbereitungszeit, während welcher die praktische Ausbildung, insbesondere bei den an— 'gehenden Bahnpolizeibeamten unter Aufsicht und Leitung eines für den betreffenden Dienst veramwortlichen. Beamten erfolgt, und deren Dauer in dem besonderen Theile dieser Prüfungsordnung für jedes Amt näher bezeichnet ist, die dort bestimmte Prüfung abzulegen.

Für die Dauer des Vorbereitungsdienstes werden die an fick anstellungsberechtigten Anwärter zu den Stellungen unter a desgleichen die Anwärter zum Maschinenwärter, Lokomoti Wagenmeister, Rangirmeister oder zum Werkmeister au Staatsbeamtenverhältnisses, die übrigen Anwärter innerhalb des letzteren auf jederzeitigen Widerruf beschäftigt.

Werkstättenvorsteber müssen die im 5. 42 bestimmte praktische Vorbildung nachweisen.

5) (Vermögenslage.) Die Bewerber müssen frei von Schulden sein und, soweit für die einzelnen Aemter erforderlich, gemäß den be sonderen bezüglichen Bestimmungen die Amtskaution bestellen, Civil— supernumerare auch drei Jahre lang aus eigenen Mitteln oder d Unterstützung Seitens ihrer Angehörigen sich unterbalten können.

6) Unbescholtenheit) Sie müssen in ibren bisherigen Lebens— verhältnissen überall sich achtbar geführt haben, dürfen auch nicht zur Beschäftigung im Eisenbahn⸗ oder Telegraxhendienst durch gerichtliches Urtheil für unfähig erklärt sein. ;

7) (Militärpflicht.) In der Regel soll der Bewerber vor dem Eintritt der aktiven Dienstpflicht im stehenden Heere oder in der Flotte genügt haben oder von derselben für die Fei eit en tig befreit sein. Vorher ist die Zulassung zur erst: Prũr̃t nur in dem Falle statthaft, wenn auch in dein let r , fũr die Einstellung in das Heer bezw. in die Flotte feitgesezten Zeitrunkte

die Zurückstellung erfolgt ist. ; Vom Civilsupernumerar darf die dreijit

zeit als Einjährig⸗Freiwilliger kommt als Civildienstieit weder auf die Vorbereitungsdauer, noch für Dienstalter und Besoldung und zwar auch dann nicht in Anrechnung, wenn die Ablegung der Prüfung vor abgeleistetem Militärdienst, bezw. vor endgültiger Entscheidung über die Dienstverpflichtung zugelassen, oder wenn dem Anwärter während der Militärdienstzeit auf Wunsch gestattet worden ist, daneben im Eisenbahndienst thätig zu sein.

§. 2. Feststellung der Vorbedingungen. Vorprüfungen.

Das Vorhandensein der im S. J bezeichneten Vorbedingungen ist zunächst durch glaubhafte Zeugnisse darzuthun.

15 Das Lebenkalter ist durch das Tauf⸗ oder Gehurtszeugniß nachzuweisen, wenn es nicht aus anderen vorgelegten Dienstpapieren zuverlässig hervorgeht. Minderjährige haben die schriftliche Zustimmung des Vaters oder Vormundes zu ihrer Bewerbung vorzulegen. Solche, welche als Civilsupernumerar zugelassen zu me n. wünschen, haben eine beglaubigte Bescheinigung des Vaters oder Vormundes oder eines Angehörigen, daß sie sich drei Jahre lang aus eigenen Mitteln oder durch Unterstützung Seitens ihrer Angehörigen unterhalten können, beizubringen (§. 1 Nr. 5).

2) Ueber die körperliche Tauglichkeit ist ein ärztliches Zeugniß nach vorgeschriebenem Muster erforderlich. Dasselbe muß von einem Bahnarzte der Staatseisenbabnverwaltung oder von einem Staats— medizinalbeamten ausgestellt sein.

Militäranwärter haben dem untersuchenden Arzte diejenigen in ihrem Besitze besindlichen Militärpapiere vorzulegen, aus denen her— vorgeht, welche Gründe für die Entlassung aus dem Militärdienste bezw. für die Invaliditätserklärung maßgebend gewesen sind.

3) Ueber die erlangten allgemeinen und besonderen Schul- und sonstigen Kenntnisse, Fertigkeiten und vorbereitenden Beschäftigungen sind die entsprechenden Schul- und anderen Zeugnisse vorzulegen, aus— genommen das Schulzeugniß, wenn nur die Volksschule besucht oder nur die dritte Klasse (Tertia) eines Gymnasiums bezw. eine gleich— werthige Stufe anderer Lehranstalten erreicht war.

4) Ueber die Führung und Beschäftigung in den früheren Lebens verhältnissen müssen amtliche oder sonst glaubhafte Zeugnisse vorgelegt werden, welche über die Zeit seit dem Austritt aus dem Militärdienste ͤ oder aus der Schule einen vollständigen und bestimmten Nachweis liefern. Bei Personen, welche unmittelbar aus dem Truppenverbande oder aus der Schule übertreten, ist das militärische Führungszeugniß bezw. das Schulzeugniß erforderlich und genügend. Ist demnächst zwischen der vorläufigen Aufzeichnung und der Einberufung des Be— werbers einige Zeit verflossen, so ist auch über die Zwischenzeit ein genügender Ausweis zu erbringen.

5) Ueber die Militärverhältnisse ist der bezügliche Ausweis (Militärpaß und militärisches Führungszeugniß, Ausmusterungsschein, Ersatz⸗Reserveschein. Ersatz⸗Reservepaß, Berechtigungsschein zum ein— jähriß⸗freiwilligen Dienst u. s. w.), vom Militäranwärter der Ent⸗ lassungsschein, der Civilversorgungsschein und das militärische Führungs— zeugniß vorzulegen.

6) Außerdem ist von jedem Anwärter eine selbstverfaßte und selbstzeschriebene Darstellung des Lebenslaufs und die eigenhändige Beantwortung des für diesen Zweck vorgeschriebenen Fragebogens ein— zureichen.

7) Wird nach Durchsicht und auf Grund der Zeugnisse nicht von vornherein der Bewerber als ungeeignet für die begehrte Stellung erachtet, so kann nach Befinden eine Vorprüfung angeordnet werden, um über das Vorhandensein der Erfordernisse, insbesondere auch der Vorkenntnisse und sonstigen Fähigkeiten und Fertigkeiten eine zuver— lässigere Ueberzeugung zu gewinnnen.

Dem Bewerber wird auf den unter Königlich preußischer Ver⸗ waltung stehenden Bahnen freie Fahrt in dritter Wagenklasse nach und von dem Orte der Vorprüfung, gewährt. Reisekosten werden nicht erstattet.

§. 3. Anmeldung der Bewerber.

Gesuche um Annahme als Civilsupernumerar sind an die be— treffende Eisenbahndirektion, andere Bewerbungen an diejenige Be— hörde zu richten, in deren unmittelbarem Dienstbereich der Bewerber angenommen zu werden wünscht, mithin an die Eisenbahndirektion, wenn im Bereiche der Central-⸗, der Werkstätten- oder Neubau verwaltung die Annahme begehrt wird, sonst und zwar jedenfalls die Bewerbungen um Annahme für den Zugbegleitungs⸗“, Lokomotiv-, Weichensteller,, Bahnbewachungs⸗ und Bahnunterhaltungsdienst, für

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Die Besoldung wird nach den besonderen desfallsigen Bestimmungen geregelt.

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Dem Cirilsupernumerar kann die Zeit. während welcher derselbe zu militärischen Uebungen sei es in der Reserve, als übungs—

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242 Ef Barf s 5 2. ILass mn a pflichtiger Ersatzreservist erster Klasse herangezof cwie 6 6 . , die Zeit sonstiger unverschuldeter Unterbrechung de ĩ i 9 n . 4 dem Präsidenten der Eisenbahn-Direktion je r ten fam . e a 6 . K besonderen Umständen oder theilweise au vorgeschriebene zßriage Norbereitung infoweit Echnung , dreijährige Vorbereitung insoweit in anrechnung verden, als die Verfäumnis innerkalb eines Tabres die Dau w die Bersfaummß innerzalb eines Fabres die Vau (0onaten J an, 7 11 zn ,. 20. D und innerbalb der dreijährigen Ausbi die Dauer ron vi Ronaten reitet. 8 ; 39 ) . . Ir auch den übrigen Anwärtern eine nicht , bis zur Dauer bon vierzig Tagen auf elbst n is zur Dauer von vierzig Tagen auf ! - . eine ei angerechnet werden. Die Fristen r ngerechnet werden Die Fristen, 1 8 89 gen R , 8 * m. welche ü iger s Bundtsraths über die 2 i der Bahnpolizeibeamten u omotivführer festgesetzt jedoch vollständig zu erfüllen. ie g

Vorladung zur Prüfung erfolgt von der Anstellungsbebörde

lsupernumeraren durch den Präsidenten der Eisenbahn⸗ Direktion von Amtswegen, wenn die Ueberzeugung begründet er— sc 35 der Anwärter genügend vorbereitet und befähigt ist, in

1 1 derjenigen Stellung, für welche die Prüfung abgelegt werden soll, den Dienst selbständig wahrzunehmen.

welche die Prüfung ganz oder theilweise nicht bestehen,

n den nicht bestandenen Theilen oder Gegenständen in

einer von der Prüfungszommission zu bestimmen en Frist zu wieder—

holen. Die letztere soll bei den Anwärtern zu a, b, e längstens drei, bei denen zu d und e längstens sechs, bei den übrigen Anwärtern längstens neun Monate betragen. Bestehen sie auch dann nicht, so können sie entlassen oder mit ihrem Einverständniß in einer geringeren

Stellung, für welche sie die Anstellungsfähigkeit und Befähigung be—

sitzen, verwendet werden.

GEine drittmalige Ablegung der Prüfung darf nur unter beson— deren Umständen und ganz ausnahmsweise von der Eisenbahn-Direktion, bezüglich der Civilsupernumerare für den Bureaudienst von dem Prä— sidenten der Direktion, nachgelassen werden, wenn die Prüfungs— kommission und das vorgesetzte EisenbahnBetriebsamt solches befür— worten. Doch können Diejenigen, welche bei der wiederholt nicht bestandenen Prüfung doch den Änforderungen für die Anstellung in einem niedrigeren Amt, für welches sie die Anstellungsfähigkeit be— sitzen, genügt haben, von der bestimmungsmäßigen Prüfung für dieses letztere durch Beschluß der Prüfungskommission befreit werden, wenn der Prüfungskommission für das höhere Amt Beamte solcher Dienst⸗ zweige angehören, aus welchen die Prüfungskommissien für das niedrigere Amt zu bilden ist.

Durch das Bestehen der Prüfung wird eine Anwartschaft auf Zulassung zur selbständigen Verrichtung der Dienstgeschäfte erworben und eine der Vorbedingungen für die künftige Verleihung einer etats— mäßigen Stelle der betreffenden Dienstklasse erfüllt.

§. 5. Prüfungen behufs Beförderung.

e Beförderung:

a. vom Bahnwärter zum Weichensteller, vom Weichensteller zum Weichensteller erster Klasse, soweit dem Letzteren nicht lediglich die Bedienung größerer Weichen- und Signalstell— werke ausgetragen wird,

bh. vom Bremser zum Schaffner, vom Schaffner zum Pack— meister, vom Packmeister zum Zugführer,

c. vom Lokomotivheizer zum Lokomolivführer,

d. vom Stationsassistenten zum Stationsvorsteher Klasse oder zum Güterexpedienten,

e. vom Betriebssekretär zum Eisenbahnsekretär, .

f. vom technischen Betriebesekretär zum technischen Eisenbahn⸗ sekretãr ; .

ist durch die Ablegung der im besonderen Theil dieser Prüfungs⸗

ordnung bezeichneten Prüfungen bedingt. Die Zulassung zu denselben

erfolgt nach Erfüllung der dort bestimmten Erfordernisse bei befriedigender

Dienstführung, wenn die Anstellungsbehörde die Ueberzeugung gewonnen

hat, daß der Bewerber die für das höhere Amt erforderlichen Dienst⸗

kenntnisse, Erfahrungen und Eigenschaften in genügendem Maße erlangt und für die Ablegung der Prüfung sich hinreichend vorbereitet hat.

Bewerber, welche erstmalig die Prüfung nicht bestehen, dürfen auf ihren Antrag zur Wiederholung derselben in den nicht bestandenen Theilen oder Gegenständen nach Ablauf einer von der Prüfungs— kommission zu bestimmenden Frist von mindestens sechs Monaten zu— gelassen werden. ; .

Eine weitere Wiederholung der Prüfung findet nicht statt.

Von jeder Eisenbahn⸗Direktion werden für den Direktionsbezirk die Tage, bis zu welchen die Anträge auf Zulassung zu den Prüfungen unter a, b, ée einzureichen sind, ein für alle Mal bestimmt und be— kannt gemacht. Alle Bewerber, welche vor Ablauf des bestimmten Tages ihre Meldung dem nächsten Dienstvorgesetzten übergeben haben, sind als gleichzeitig geprüft zu betrachten, gleichviel an welchem Tage die Prüfung des einzelnen Bewerbers stattgefunden hat. Später über— gebene Meldungen werden für den nächstfolgenden Anmeldungstag zurückgelegt.

Für die Meldungen zu den Prüfungen unter d, C und f werden mit denselben Wirkungen der 1. April und 1. Oktober für alle Direktionsbesirke bestimmt. Nur die Givilsupernumerare für den Expeditionsdienst werden zur Ablegung der Gütererpedienten-Prüfung nach Ablauf des dreijährigen Vorbereitungsdienstes von Amtswegen vorgeladen. ö .

Stationseinnehmer und Güterkassirer müssen die Prüfung zum Güterexpedienten oder zum Stationtvorsteher, Buchhalter, Haupt— kassenkassirer und Betriebskassenrendanten die Prüfung zum Eisenbahn—

. Vr

zweiter

den Stations⸗, Telegraphen⸗ oder Expeditionsdienst an das Eisen˖ bahn-Betriebsamt, in dessen Bezirk die Beschäftigung gewünscht wird.

sekretär, Betriebecontroleure die Prüfung zum Stationsvorsteber,