1887 / 92 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 20 Apr 1887 18:00:01 GMT) scan diff

ö

/b

hat, wie die „Allg. Ztg.“ meldet, an die Wit tw'e des ver—

Antwort ertheilen, zugleich öffentlich kund zu thun, was der Apostolische Stuhl über den jüngsten, auf die Ordnung der katholischen Ängelegen⸗ beit im Königreich Preußen bezüglichen Gesetz entwurf denkt, bezüglich dessen Wir die Ansicht einiger Kardinäle der heiligen römischen Kirche eingeholt haben.

Schon seit dem Anfange Unseres Pontifiates begannen Wir viel und ernstlich euere Angelegenheiten zu erwägen und beschlossen, wie die Natur Unseres Amtes es mit sich brachte, Alles zu verfuchen, um, wenn irgend möglich, den Katholiken die friedliche Ruhe mit der rechtmäßigen Freiheit wieder zu verschaffen. Diese Unsere Willens⸗ meinung haben Wir zum Ausdruck gebracht in Unseren Briefen an Se. Majestät den Kaiser und an den durchlauchrigsten Fürsten, fowie in Unserem Schreiben an Deinen unmittelbaren Vorgänger im Kölner Erzbisthum.

Deshalb begannen wir, wie es natürlich war, von der lang⸗ wierigen Sorge aufzuathmen und freudige Hoffnung zu fassen, als wir die Geneigtheit bemerkten, die der Freiheit der Katholiken“ ent— gegenstehenden Gesetze zum Zwecke der Verbesserung einer Durchsicht zu unterwerfen, indem dadurch sich der Weg zur Beilegung der Zwistigkeiten eröffnete. Was weiterhin folgte, war mehr geeignet, die Hoffnungen zu vermehren als zu schwächen. Zum Theil hat man sich bemüht, zum Theil bemüht man sich noch, jene Gesetze zu mildern; und wenn auch noch nicht Alles erreicht ist, was die Katholiken zu erreicher mit Recht wünschen, so ist doch manches festgestellt, wodurch ihre Lage besser wird. Gewiß siehst Du ein, wie bedeutungsvoll es ist, das die Machtvollkommen—⸗ heit des römischen Papstes sich frei äusern und entwickeln kann in den vielfachen und mannigfaltigen Beziehungen, welche der Apostolische Stuhl mit der Staatsgewalt, sowie mit den Bischöfen und dem katholischen Volke besitzt. Außerdem wonach Wir mit so eifriger Sorge strebten ist nach Beseitigung der langdauernden Verwaisung für die Verwaltung mehrerer Diözesen gesorgt; die Pfarreien besitzen wieder in großer Zahl ihre Vorsteher; die Hindernisse, welche die bischöfliche Gewalt kei der Handhabung der Zucht und bei der Ausübung der Gerichtsbarkeit hemmten, sind bescitigt. Schon seit einem Jahre sind vier Klerikalseminare wieder eröffnet, und demnächst können zwei weitere in Limburg und Osnabrück eingerichtet werden; Lie Alumnen derjenigen Diözesen, welche noch kein eigenes Seminar besitzen, können nach einem anderen Seminar innerhalb der Grenzen des Reiches ge— schickt werden. Sind ferner einmal wenigstens einige Ordensgenossen— schaften zurückberufen, so wird die Uebung des cheistlichen Lebens sich weiter verbreiten, und Viele werden ungehindert zur vollkommenen und höchsten Tugend streben können. Dadurch ist einem höchst be⸗ rechtigten Wunsche der Katholiken Genüge geschehen, da es feststeht, daß sie sich innig nach den geistlichen Orden sehaten; und auch dem Staate selbst ist eine nützliche Beihülfe erworben für die Werke der Liebe, für die Sittlichkeit des Volkes und für alle Zier menschlicher Bildung.

Hieraus also, ehrwürdiger Bruder, erkenns: Du leicht, daß von jenen harten Gesetzen so viel abgeschafft oder doch geändert wird, daß sie weniger schwer ertragen werden zu können scheinen. Immerhin wird der Apostolische Stuhl stets alle Vorsorge und Umsicht ver— wenden, daß ein solcher Stand der Dinge, der noch nicht der beste ist, noch weiter und umfassender verbessert werde. Andererseits mahnen Uns das Bewußtsein Unseres Apostolischen Amtes sowie auch die Regeln der praktischen Klugheit, ein gegenwärtiges und sicheres Gut der zweifelhaften und unsicheren Erwartung eines größeren Gutes vor— zuziehen. Denn, wie auch die Zukunft den Gang der deutschen An— gelegenheiten gestalten mag, gewiß sind es große und der Kirche er— sprießliche Dinge; daß Bischöfe mit ihrer geheiligten Gewalt der Geistlichkeit und dem Volke vorstehen; daß das katholische Volk die Vorschriften des Glaubens und der Sitten von seinem Hirten empfangen kann; daß die zukünftigen Diener des Heiligthums in Seminaren heilig zur Hoffnung des Prieterthums erzogen werden; daß die Mitglieder einiger geistlichen Orden öffentlich und vor den Augen des Volkes nach jeder Zierde der evengelischen Tugenden streben können.

Es bleibt noch übrig die Benennung der für die Pfarrstellen be— stimmten Personen. Aber in dieser Hinsicht bezeugen die von euerer Geistlichkeit unter den schwierigsten Umständen erbrachten Beweife der Gewissenhaftigkeit und Standhaftigkeit, wie streng dieselbe an der Heiligkeit ihres Amtes festhält. Von den jüngern Geistlichen aber darf man mit Recht hoffen, daß sie, unter euerer Leitung und Führung zum priesterlichen Amte erzogen, dereinst eben jene Tugendbeispiele erneuern werden. Uebrigens haben Wir in dieser Beziehung schon vor sieben Jahren erklärt und noch im vorigen Jahre wiederholt, daß Wir in diesem Punkte unter Umständen die Forde— rungen Preußens nicht ablehnen wollten; und deshalb war es, als die Abänderung und Verbesserung der betreffenden Gesetze begonnen hatte, billig, Unser Versprechen zu erfüllen. Auch ist zu beachten, daß dies die einzige Bedingung ist, welche Wir schließlich nicht zurückgewiefen haben. Da endlich diese ganze Angelegenheit, betreffend die Be— nennung der für die Pfarrstellen bestimmten Personen, zwischen Uns und den Ministern des preußischen Reichs verhandelt wird, wic sich aus den beiderseitigen Schreiben ergiebt: so werden Wir uns be— mühen, eine gütliche Vereinbarung herbeizuführen, wie die Sache ge⸗ deutet und welche Norm befolgt werden muß, wenn einmal der Bischof etwas Anderes will, als der Ober-Präsident erstrebt. Und zwar ent— halten eben jene Schreiben im Wesentlichen den Vorschlag des Bischofs von Fulda in. Bezug auf die Befugniß und die Begründung des zu erhebenden Einspruchs.

Da nun, besonders mit Rücksicht auf die vom Herrenhause an— genommenen Anträge des Bischofs von Fulda, das befchlossene Gesetz ein nicht heuchlerisches, noch zu verachtendes Heilmittel vieler Uebel darstellt und den Zugang zu dem so lange und mühfam angestrebten Frieden eröffnet, so halten Wir es für angezeigt, daß die Katholiken einem solchen Entwurf. mit welchem der andere gesetzgebende Körper sich zu befassen haben wird, zuzustimmen nicht verweigern.

Du aber, ehrwürdiger Bruder, und desgleichen Deine Amts— genossen, bemühet Euch. durch Euere Mahnung und Autorität nach Möglichkeit zu bewirken, daß alle Katholiken Eueres Landes volles Vertrauen auf den Apostolischen Stuhl setzen und bei dessen Ent— schließungen sich beruhigen; denn er wird pflichtmäßig die katholische Sache in Preußen stets mit derselben Wachfamkeit und demselben Geiste der Liebe schützen. Unser Geist erfreuet sich in dem Gedanken, daß nach Beseitigung der Ursachen der Zwistigkeiten die gesammte katholische Geistlichkeit und das gesammte Volk beständig‘ e ines Sinnes sind mit den Bischöfen, und daß sie, wie bisher, besonders

den römischen Papst achten und ehren, welcher in der Kirche das Prinzip der Eintracht ist und das Band der Unversehrtheit.

Unterdessen verleihen Wir, als Unterpfand der himmlischen Gaben und, zum Zeugniß unseres Wohlwollens, Vir, chrwürdiger Bruder,

sowie Deiner Geistlichkeit und Deinem Volke sehr gern den Apostolischen Segen im Herrn.

Gegeben zu Rom bei St. Peter am 7. April 1857, im zehnten Jahre Unseres Pontifikates.

Leo XIII., Papst.

Der Kaiserliche Botschafter Graf zu Münster hat einen ihm Allerhöchst bewilligten kurzen Urlaub angetreten. Für die Dauer der Abwesenheit desfelben von Paris fungirt der Botschafts⸗Rath Graf von Leyden als interimistischer Geschãäftsträger.

Die Bevollmächtigten zum Bundesrath, Königlich baerischer Ober Regierungs · Rath Heller und Regierungs— Rath Landmann, . sächsischer Zoll- und Steuer— Direktor Golz, Königlich württembergischer Wirklicher 66 . v 9 n . . und Ober⸗-Regierungs⸗

a icker, und Großherzoglich mecklenburgi . Oldenburg sind hier ange kon * ö.

Bayern. München, 18. April. Der Prinz-Regent

Allerhöchste Handschreiben gerichtet:

verliere an ihm einen Mann, der Mein vollstes Vertrauen genoß und

früh Dahingeschiedenen werde Ich stets ein dankbares Andenken be— wahren. Möge die Anerkennung, welche dem Verstorbenen in das Grab folgt, für Sie mit eine Quelle des Trostes in dem berben Schmerze werden, welchen die Vorsehung so unerwartet über Sie verfügt hat. Mit den geneigtesten Gesinnungen Ihr wohlgewogener

Luitpold, Prinz von Bayern.“

Württemberg. Stuttgart, 18. April. (St.- A. f. W.) Nachrichten aus Nizza zufolge waren am vergangenen Sonn— abend der Großherzog und die Großherzogin von Mecklenburg⸗Schwerin, der Erbgroßherzog und die Erbgroßherzogin von Baden, die Großfürstin Wladimir und der Großfürst Michael Michailo⸗ witsch, sodwie der Herzog Georg von Leuchtenberg bei Jhren Königlichen Majestäten zur Tafel geladen. Am 14. d. M. ist der General-Adjutant des Königs, General⸗Major Freiherr von Molsberg, wieder in Nizza eingetroffen.

Mit Schreiben des Sta ats⸗-Ministeriums, vom 18. April, ist dem Präsidium der Kammer der Abgeordneten der Entwurf eines Aus führungsgesetzes zum Reich s⸗ gesetz vom 5. Mai 1886, betreffend die Unfall- und Krankenversicherung der in land- und forstwirthschaft— lichen Betrieben beschäftigten Personen, zur weiteren Behand⸗ lung zugegangen.

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Gotha, 18. April. (Hann. Cour.) Heute ist der gothaische Spezial-Landtag wieder zusammengetreten. Die wesentlichsten Vorlagen desselben be— stehen in einem Staatsvertrage mit Preußen über eine Sekundär-Eisenbahn zwischen Schmalkalden und Zella St. Bl., sowie in einigen Gesetzentwürfen, betreffend Bewilligungen zu Straßenbauten und Flußregulirungen, Abgaben der Feuer⸗ versicherungs-Gesellschaften. Die Verhütung widerrecht licher Minergliengewinnung. Dem Spezial-Landtage wird sich eine kurze Session des coburg-gothaischen gemeinschaftlichen Land— tages anschließen.

Schaumburg-Lippe. Bückeburg, 19. April. Am heutigen Tage wurde Ihre Hoheit die Erb prinzessin, geborene Prinzessin von Sachsen-Altenburg, im Fürstlichen Schlosse zu Stadthagen von einem gesunden Prinzen glück— lich entbunden.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 18. April. (Wien. Abdp.) Im Laufe dieser Woche nehmen beide Häuser des Reichs⸗ raths ihre durch die Osterfeiertage unterhrochene Thätigkeit wieder auf. Am Freitag, den 22, tritt das Herrenhaus und Tags darauf das Abgeordnetenhaus zusammen. Auf der Tagesordnung des Herrenhauses befindet sich der Schmerling'sche Antrag in Angelegenheit des Justiz⸗Ministerial⸗ Erlasses an die Ober⸗Landesgerichte in Prag und Brünn, auf der, Tagesordnung des Abgeordnetenhauses Berichte über Petitionen.

19. April. (W. T. B.) Die beiderseitigen Sub— Comité s der Quoten-Deputationen beschlossen heute in gemeinsamer Sitzung die Aufrechthaltung des Status quo. Morgen findet eine gemeinsame Plenarsitzung der Depu— tationen statt.

Pest, 18. April. (Wien. Ahdp.) Der Finanz⸗Aus— schuß des Oberhauses acceptirte das Mil stärwittwes— Versorgungsgesetz mit einem Amendement des ersten Paragraphen, wonach dasselbe auch auf Militärgeistliche An— wendung findet.

Schweiz. Der Bundesrathsbeschluß, betreffend die Kontrolirung der nach Deutschkanb' bestim mten ö und silbernen Uhrgehäuse, vom 1. April autet:

Der schweizerische Bundesrath, gestützt auf Artikel 1 des Bundes⸗ gesetzeß vom 25. Dezemher 1880, betreffend Kontrolirung und Garantie des Feingehalts der Gold- und Silberwaaren sowis Artikel s der Vollziehungsverordnung vom 17. Mai 1881. überdies Gehrauch machen? von der Befugaiß, welche ihm die durch das Bundesgesetz vom 21. Dezember 18865 dem Artikel 2 des Bundesgesetzes vom 23. Dezember 1880, betreffend Kontrolirung und Garantfe des Fein⸗ gehalts der Gold- und Silberwaaren, beigefügte Zusatzbestimmung verleiht, beschließt:

1) Für goldene Uhrgehäuse, welche die Feingehaltsbezeichnung ,h tragen, ist die Kontrolirung in allen Fällen obligatorisch.

2 Die golbenen und silbernen Uhrgehäufe, welche nach Deutsch · land bestimmt sind und eine der gesetzlichen Fein gehaltsbezeichnungen tragen, nämlich: für Gold 0 sh, 9, „50 und darüher, für Silber O, S)o0o, OS7h und darüher, können den amtlichen Stempel erst erhalten, nachdem die mit jedem einzelnen derselben vorgenommene Probe hewiesen hat, daß sie sowohl in ihrem Ganzen als in ihren einzelnen Theilen den! angegebenen Vollgehalte wirklich entsprechen. Für das Gold ist eine Fehlergrenze von 5. Tausendtheilen, für das Silber eine solche von 3. Tausendtheilen, auf dem Gegenstand im Ganzen und mit der Löthung eingeschmolzen, gestattet.

3). Ter Fabrikant, welcher zum Export nach Deutschland bestimmte Uhrgehäuse zur Stempelung vorlegt, hat diese Bestimmung in der durch Artikel 2 der Vollziehungs-Verordnung vom I7. Mai 1881 vorgeschriebenen Deklaration ausdrücklich zu erwähnen.

) Die Stempelung der in Ziffer 3 des gegenwärtigen Be⸗ schlussts angeführten Waaren hat auf folgende Weise zu geschehen: für den Feingehalt Gold O, 53h: durch zwei symmetrisch angebrachte Stempel eichen, das eine, das „große Eichhorn“, über, das andere, das „kleine Eichhorn“, unter der Feingehaltsbezeichnung; für den Feingehalt Gold O.750 und daräber: durch zwei symmetrisch an— gebrachte Stempelzeichen, das eine, die „große Helvetia“, über, das andere, die „kleine Helvetia‘, unter der Feingehaltsbezeichnung; für den Feingehalt Silber 03060: durch zwei symmetrisch angebrachte Stempelzeichen, das eine, der „große Auerhahn“, über, das andere, der Fkleine Auerhahn“, unter der Feingehaltsbezeichnung; für den Fein“ gehalt Silber 0, 875 und darüber? durch zwei symmetrisch angebrachte Stempelzeichen, das eine, der erh, Bär“, über, das andere, der kleine Bär“, unter der Feingehaltshezei hnung. Diese Stempelzeichen werden auf den Deckeln und Staubdeckeln angebracht. Es ift auch, je nach dem ver fügbaren Platze, gestattet, ö. rechts und links der Feingehaltsbezeich— nung anzubringen. Im Üebrigen ist nach Artikel 5 der Vollziehungtz⸗ Verordnung vom 17. Mai 1881, medifizirt durch Bundesrathobeschluß vom 4. November 1884 (Aufhebung der fakultativen Stempelung dec Bügelringe) zu verfahren.

5) Wenn goldene oder silberne Uhrgehäuse, welche zur Kontro⸗

„Frau Staats⸗Minister von Fäustle! Die Nachricht von dem 2 . Plößlichen Hinscheiden Ihres tbeuren Gatten hat Mich tief ergriften. Ubrgehäuse anwendbar, welche zum Erport nach Deutschland b Im Besitze des reichsten Wissens und einer bewundernswärdigen Arbeits sind, gleichriel, ob dieselben mit dem deutschen Stempel versehen kraft hat der Verlebte, der nun nahezu 15 Jahre an der Spitze der seien oder nicht. ; vaterländischen Justizverwaltung stand, der Krone und dem Tande mit . ö : lige J unerschütterlicher Treue die ersprießlichsten Dienste geleistet. Ich 1886 auf und tritt sofort in Kraft.

von dem Ich hoffte, daß es ihm noch lange beschieden fei, Mir unter den bewährten Räthen der Krone zur Seite zu stehen. Dem viel zu

sterbenen. JustizMinisters Dr. von Fäu stle nachstehendes J sprechen, so haben die Kontrol-⸗Bureaur nach Maßgabe der gesetzlichen

und reglementarischen Bestimmungen zu verfahren. 6) Die vorstehenden Bestimmungen sind auf goldene und silberne

estimmt

7) Der gegenwärtige Beschluß hebt denjenigen vom 2. November

Bern, den 1. April 1887. Im Namen des schweizerischen Bundesraths: Der Bundes⸗Praͤsident: 896 Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

Italien. Rom, 19. April. (W. T. B) Bei Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Friedrich Carl von Preußen fand heute Abend ein Diner statt, zu welchem die Mitglieder der deutschen Botschaft geladen waren. An dem morgen stattfindenden Diner wird die preußische Gesandt⸗ schaft beim päpstlichen Stuhl theilnehmen.

In der Deput irtenkammer kündigte heute der K riegs⸗ Minister an, daß er einen Gesetzentwurf, betreffend die Vermehrung der Artillerie und Kavallerie, vor— legen werde. Biancheri theilte in einer Depesche mit daß er seine DTemission als Kammer-Präsident zu rück? ziehe. Der Minister-Präsident Depretis er⸗ klärte: er werde die von Odescalchi und Toscanelli über die Noten Jacobini's angekündigten Inter— pellationen nach der Berathung der finanziellen Vorlagen beantworten: die von Pignatelli angekündigte Inter— pellation über die Absichten der Regierung bezüglich Massovahs nehme er nach den gestern von der Regierung abgegebenen Ertlärungen nicht an. Pignatelli zog darauf seine Interpellation zurück.

Im Senat kündigte Corti eine Interpellation an über die politischen und militärischen Gründe der Be⸗ setzung Massovahs und Saatis sowie darüber, ob die Regierung beabsichtige, Saati wieder zu besetzen und damit den Abessiniern den Krieg zu erklären.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 20. April. (W. T. B.) An Stelle des General-Lieutenants Srschews ki, welcher auf sein Ansuchen wegen häuslicher Verhältnisse seines Amts enthoben wurde, ist General-Major Schebeko, unter Beförderung zum General-Lieutenant, zum Gehülfen des Ministers des Innern sowie zum Chef der Polizei und ö. Commandeur des Gendarmerie-Corps ernannt worden.

Zeitungsstimmen.

Die „Magdeburgische Zeitung“ bespricht den Wiederbeginn der parlamentarischen Verhandlungen wie folgt:

In beiden parlamentarischen Körperschaften hat der Ausgang der Session ein Interesse gewonnen, das ihm in früheren Jahren nur selten zugekommen ist. Es handelt sich diesmal nicht wie sonst um die Krönung schon begonnener Arbeiten. Im Abgeordnetenhause steht die Berathung der kirchenpolitischen Novelle und stehen voraussichtlich lengathmige Debatten Über eine Reform der direkten Steuern) bevor“ Wenn die letzteren auch schwerlich mehr als einen akade nischen Cha⸗ rater tragen werden, so ist um so ernster und bedeutungsvoller das kirhenpolitische Gesetz. ....

Nicht minder bedeutsam verspricht der Schluß der Session im Reichstage zu werden, wo die Einbringurg eines neuen Zuckersteuer⸗ und Branntweinsteuergesetzes mit Bestimmtheit zu erwarten ist. Unsere Stellung zu der prinzipiellen Frage einer Vermehrung der Ein— nahmen des Reichs ist bereits früher gekennzeichnet worden. Ange⸗ sichts der von Jahr zu Jahr gestiegenen Bedürfniffe des Reiches und der Cinzelstaaten, deren Nothwendigkeit fast von allen Seiten anerkannt ill und für die eine Deckung auf dem Wege der Erfparniffe an anderen Stellen nicht zu beschaffen ist, wie Angesichts der Thatsache, daß die geg nwärtigen Einnahmen nicht einmal zur Bestreitung der laufenden Ausgaben ausreichen, haben wir uns der Nothwendigkeit einer Ver— mehrung der Einnahmequellen des Reichs um fo weniger verschließen konnen, als eine weitere Fortsetzung der bisherigen Defizitwirthschaft em Reiche unmöglich zum Vortheil gereichen' kann. Die Noth⸗ wendigkeit einer Reform der Zuckersteuer ist gleichfalls zugestanden worden, um dem Verfall derselben endlich Einhalt zu thun und dieselbe wieder auf die Höhe der früheren Erträge zu bringen. Und auch darüber, daß, wenn eine Vermehrung der Einnahmen des Reichs geboten ist, eine fchärfere Heranziehung des Branntweins zur Steuer vor Allem in Betracht zu ziehen ist, kann eine ernstliche Meinungsverschiedenheit kaum bestehen. Zu fordern ist nur, daß jede Steueräaderung und jede Steuererhöhung sich vollziehe unter möglichster Schonung und Berücksichtigung ailer in Frage kommenden Interessen, und daß die Steuervermehrung nicht ins Un— gemessene erfolge, sondern sich innerhalb der durch die thatsächlichen Verhältnisse gebotenen Grenzen halte

Das in, Witten erscheinende „Märkische Tage— blatt“ äußert in Betreff der Unfallversicherung:

Es wäre endlich Zeit, von der kleinlichen Nörgelci an der Unfall— versicherungs-Gesetzgebung Abstand zu nehmen. Damit soll nicht gesagt sein, daß Mißstände, die hier und da im Einzelnen hervor⸗ treten, verschwiegen werden sollen, im Gegentheil, es wird ssich empfehlen, solche zur Sprache zu bringen und praktische Verbesserungen vorzuschlagen. Mit der Versicherungs⸗-Gesetzgebung ist eine terra incognita betreten worden und es ist selbstverständtich, daß es da allerhand auszufeilen giebt. Der Zeitpunkt zu einer Revision ist freilich noch nicht gekommen, dazu bedarf es noch längerer Erfahrungen. Aber es ist jedenfalls zweckmäßig, diese Erfahrungen schon jetzt zusammenzutragen und Rede und, Gegenrede hervorzurufen Allein, was nicht angezeigt erscheint, isst immer und immer wieder an den Grundlagen dieser Gesetzgebung rütteln zu wollen, und zwar zu keinem anderen Zweck, als um sagen zu können: Wir hatten doch Recht! In der That verbinden die Vertreter der Privatversicherung mit ihrer Kritik keinen anderen Zweck, als den eben genannten; denn sie können nicht erwarten, daß man, um ihrer Doktrinen willen, die ganze ge— schaffene Gesetzgebung über den Haufen werfen sollte. Mit dem System der Privatversicherung ist gebrochen worden, das ist eine Thatsache, mit der zu rechnen ist und mit der alle staats- erhaltenden Elemente rechnen sollten. Nichtsdestoweniger begegnet man immer und immer wieder Angriffen auf die Grundlage der Unfallversicherung, die darin gipfeln, daß man mit der Privatversiche⸗ rung doch billiger und besser gefahren wäre. Nun, die Arbeiter sind doch lange genug auf die Privatversicherung angewiesen gewesen, wenn dieselbe genügt hätte, fo hätte man eben nicht weiter zu gehen brauchen. Namentlich muß die Behauptung herhalten, daß die Verwaltungskoften' der berufsgenossenschaft⸗ lichen Unfallpersicherung sich erheblich höher stellten, als die der Privatversicherungs-Genossenschaften und die der Berufsgenossen⸗ schaften. Danach stellen sich die Verwaltungskoften der letzteren mindestens um die Hälfte billiger, als die der Privatversicherung. Die der Privatrersicherung stellen sich auf 20 bis 30 MG, die der Berufs2— genossenschaften auf ca. 109 0 der bezahlten Entschädigungen. Nach— stehend die Berechnung der „Berufsgenossenschaft“ über die berufs— genossenschaftlichen Verwaltungskosten:

lirung vorgelegt wurden, dem angegebenen Feingehalte nicht ent-

»Unter Zugrundelegung eines durchschnittlichen Arbeitslohns von JTö0 ις kann man nach den bisherigen statistifchen Feststellungen als

können. Der Zinkmarkt ist ziemlich still und die Preise nominell, da

Hurchschnitte belastung bekanntlich für einen —— * 4 Tauernde Ganzinvalidität 5907 „6, für dauernde t ei v-r-=. 6 2353 und für L, Erwerbsunfähigkeit von mehr a Wochen etwa 630 MS annehmen. . . . ——— nach dem Geschäftsbericht des Reichs⸗Versicherungs— amts im Jahre 1886 entschädigt: . k r 1701 Fälle dauernder Ganz⸗Invaliditäʒt. 19917 807 4 3636 Falle dauernder theilweiser Invalidität 19737 108 ( 2394 Fälle vorübergehender Invalidität. . 15098 222 416 Summa 8 135 1499 1

Diesem Werthe der bewilligten Entschädigungen gegenüber würde sich der Betrag der Verwaltungekosten ron 3 Millionen genau auf 16, 53 / stellen. . . . ö

Da die Opposition gegen die Unfallversicherungs ⸗Gesetz gebung sich zuletzt nur noch auf die Kostenfrage verst: ite, so kann man, nachdem ihr auch in dieser Beziehung das Irrige ihrer Auffassung nachgen esen, wohl erwarten, daß man dieser Gesetzgebung endlich Zeit zur ruhigen Entwickelung läßt und aufhört, dieselbe zum Gegenstand nutzloser Angriffe zu machen. .

Die „Berliner Börsenzeitung; berichtet:

In der Eisenindustrie in Lothringen und Luxemburg wie auch in Rheinland-⸗Westfalen ist im Allgemeinen eine befriedigende Thätigkeit zu verzeichnen, doch hat sich die Nachfrage in fast sämmt⸗ sichen Geschäftszweigen vermindert, neue Aufträge gehen langsam ein und sind stellenweise auch schon zu kürzeren Lieferfristen anzubringen. Die Konventionspreise werden immer noch fest behauptet, aber die weite Hand verkauft billiger und übt dadurch einen nicht geringen Druck auf die Preise aus. Das Kohlengeschäft. im Saar- und Ruhrkohlenrevier ist für gegenwärtige Jahreszeit recht Lb haft zu nennen, man hofft deshalb auch im letzteren Seitens der Produzenten auf eine baldige Erhöhung der Preise für Kohlen und Kokes. Auf dem schlesäsch en Montanmarkt herrscht im Roheisengeschäft ein ruhiger Verkehr. Doch haben sich die Preise bisher gut behauptet. In der Walzeisenbranche ind die Werke durchweg befriedigend beschäftigt, auch gehen neue Aufträge stetig ein, so daß die Preise ihre bisherigen Sätze aufrecht erhalten

Abschlüsse in letzter Zeit nicht zu Stande gekommen sind, sie sind gegen die entsprechende Zeit des Vorjahres ungefähr um 1 . pro Doppelcentner niedriger. Im Kohlengeschäft ist besonders bemerkens⸗ werth, daß Industriekohlen zunehmenden Absatz zeigen, während Haus— brandkohlen weniger gefragt sind. Preise im Ganzen unverändert.

In der „Sozial- Correspondenz“ lesen wir:

Nationales Ehrgefühl. Es ist schon wiederholt nach⸗ gewiesen und beklagt worden, daß den Deutschen eine Vorliebe, für Ausländisches und Geringschätzung des Einheimischen im Blute liegt. Nicht weit her“ bedeutet etwas Verächtliches. Der Ausdruck mag wohl aus dem Waarenhandel herrühren; etwas aus der Ferne Herbei⸗ geschafftes hat die Meinung besonderen Werthes für sich, denn sonst würde es den Trantzport nicht lohnen; daß er aber so landläufig wurde, scheint darauf zu deuten, daß das nationale Ihrgefühl unter uns noch nicht rege genug ist. Denn sonst würden z. B. gewisse Ver⸗ sündigungen am deutschen Namen nicht aufkommen, oder doch auf den öffentlichen Unwillen stoßen. So schämt man sich nicht, schlechte Er— satzmittel als „deutsch“ zu bezeichnen, „deutscher Kaffee“ für Cichorien, deutsches Beefsteak“ für Hackfleisch JJ

Dieser Schwäche, deren Schädlichkeit unser großer Reichskanzler zu wiederholten Malen in kräftigen Worten gedachte, strebt man jetz in verschiedenen Gebieten immer mehr Herr zu werden, sucht der Polonisirung unserer östlichen, ebenso in Desterreich der Verwelschung der füdlichen Grenzbezirke zu steuern, überflüssige Fremdwörter zu ver— treiben u. s. w. . .

In der nämlichen Richtung wirken dürfte es, wenn die heimische Presse es sich angelegen sein ließe, gewisse Fälschungen in Handel und Wandel planmäßig zu bekriegen. Ein Fabrikant oder Händler, der sich nicht schämt, heimische geringwerthige Erzeugnisse unter us, ländischer Geschéftsmarke zu vertreiben, verdient nicht mein Ver- trauen; kaufe ich bei ihm, so unterstütze ich ein unredliches Gewerbe und fahre muthmaßlich selbst übel dabei. Sehr oft freilich ist, die Täuschung so handgreiflich, daß thatsächlich Niemand hinters Licht geführt wird. Diese Offenkundigkeit des Gaukelspiels zwischen Lieferanten und Käufer aber ist ein Zeichen mehr für die geistige und sittliche Schwäche weiter Kreife. . ,

„Heimiche Flagge deckt fremdes Gut“ gilt zwar im, inter— nationalen Handel. Fremde Flagge soll aber hier im figürlichen Sinne rerstanden nicht heimisches Gut decken.

Kommt nun erst, was bereits Einzelne grundsätzlich thun, all⸗ gemeiner auf, daß in einem Laden gute, eingeständ lich inländische Erzeugnisse gefordert und vorgezogen, ausländisch verkappte hingegen standhaft zurückgewiesen werden, so dürften auch immer mehr Fabri⸗ kanten und Händler begreifen, daß Ehrlichkeit nicht darum „am längsten währt‘, weil sie am wenigsten strapazirt wird, sondern daß das Sprüchlein ernsthaft gemeint recht hat.

Centralblatt für das Deutsche Reich. Nr. 15. Inhglt: Zoll- und Steuerwesen: Veränderungen in dem Stande oder den Be— ugnißsen der Zoll- und Steuerstellen. . Bankwesen; Status der deutschen Notenbanken Ende März 1887. Statistik: Definitives Hauptergebniß der Volkszählung vom 1. Dezember 1885. Handels; und Gewerbewefen: Abänderung des Verzeichnisses der im Reichsgebiet regelmäßigen Untersuchungen unterliegenden und den Anforderungen der Reblaus -Ftonvention entsprechend erklärten Gartenbau; ꝛe. Anlagen. = Konsulatwesen: Ernennung; Ermächtigung zur. Vornahme von Cipilstands⸗Akten; Exequatur ⸗Ertheilung. Polizeiwesen: Aus veisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. .

Armee , erdvhnung? lat, Nr 11. Inhalt: Generalstabs⸗Uebungsreisen bel den Armee-Corps im Jahre 1887. Schießpreise. Verändarungs⸗Nachweisung Nr. 4 zum Namentlichen Verzeichniß der für die Dauer des zur Zeit bekleideten dauptamtes zu Vorsitzenden (bezw. Stellvertretern der Vorsitzenden) der Schieds— kLerichte im Bereich der preußischen Heeresberwaltung ernannten Militärbeamten. Veränderungs⸗Nachweisung Nr. 3 zum Nament⸗ lichen Verzeichniß der ernannten und gewählten Beisitzer der Schieds—⸗ gerichte im Bereich der preußischen Heeresverwaltung. Verpackung der Nickelmünzen zu zwanzig Pfennig. J Etats. Entwurf der AÄusrüstungs⸗Nachweisung für einen Train⸗ Bataillon Stab 2e. Unterhaltung der Signal ⸗Instrumente. und Kameradschafts⸗Kochapparate. Ausstattung des ehr Infanterie⸗ Bataillons mit der Ausrüstung M87. Garnison⸗Verpflegungs⸗ zuschüsse für das 2. Vierteljahr 1587. Beschreihung der Infan · terie Ausrüstung M/ S7. Verzeichniß der den Militäranwärtern im Reichsdienste vorbehaltenen Stellen. Lederpreise. ö

Centralblatt der Abgaben⸗Gesetzge bung und Ver waltung in den Königlich preußischen Stagten. Nr. 8, Inhalt: Anzeige der in der Gesetzsammlung und im Reichsgese blatte erschienenen Gesetze und Verordnungen. I. Allgemeine Verwaltungs · gegenstände: Innere Geschäftsverwaltung der Steuerbehörden. Ver⸗ änderungen in dem Stande und in den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen. Bearbeitung der die Verwaltung der Zölle und zin. direkten Steuern in den Hollenzollernschen Landen betreffenden An⸗ gelegenheiten. III. Indirekte Steuern: Vorschriften über die zoll 1. Einrichtung ga ö im internationalen Verkehr. VI. Personalnachrichten.

, der Bauverwaltung. Nr. 16. In⸗ halt: Amtliches: Personal⸗Nachrichten. Nichtamtliches: Der Mauerbogen als Dachbinder. (Schluß. Viadukt über den Esk⸗ Fluß bei Whitby in England. Die Klosterkirche S. Maria in Pomposa. Dampfheizung in amerikanischen Eisenbahnwagen. Vermischtes: ö zum Schinkelfest. Geleisespur- und Ueberhöhungs⸗Maß. Schädlicher Einfluß des elektrischen Lichtes

Etatistische Nachrichten.

Einer in der Zeitschrift für Bauwesen“ (37. Jahrgang 1837. Heft is 6) veröffentlichten Zusammenstellnng der bemertenswertheren preußischen Staatsbauten, welche im Laufe des Jahres 1885 in der Ausführung begriffen gewesen sind, entnehmen wir ol; gende Angaben. Es befanden sich im Laufe des Jahres 1885 39 Kirchenbauten (gegen 41 im Vorjahr) in der Ausführung, darunter 29, welche fortgesetzt und 19, welche neu begonnen wurden Ven jenen wurden 14 beendet. Unvollendet blicken die Kirchen: zum hei— ligen Kreuz in Berlin, in Paaren im Glien, in Golm Kuschern, Bublitz, Juncewo, Winzig, Lubom, Groß Chelm, Glinde, Barneberg, Straach, Nietleben, Arnstein und die in der Wiederherstellung begriffene Willihrordi-Kirche in Wesel. Neu begonnen wurden folgende 8 Kirchen: in: Hornhausen, Rucken, Neukirch Höhe, Alt- Geltow, Missen, Schwessin, Birkungen und Küstelberg. Der Entwurf zu der Kirche in Alt⸗Geltow ist auf Veranlassung Ihrer Kaiserlichen Hoheiten des Kronprinzen und der Kronprinzessin nach einem von den Höchsten Herrschaften beigebrachten Plan von der Kirche in Terlan in Tirol aufgestellt worden. Die Kirche wird in den Formen des mitt; aller- lichen Ziegelrohbaues unter Verwendung von Form und Glafur; ziegeln erbaut. Der Bau der katholischen Kirche in Birkungen schließt sich an den alten Thurm an, welcher sich noch. in genüge dem baulichen Zustande befindet, obgleich er bereits vor 500 bis 600 Jahren erbaut ist. Das Mauerwerk der neuen Kirche besteht durchweg aus Muschelkalk⸗ Bruchstein mit gleicher Werkstein⸗Verblendung; die Säulen, Ronsolen und Schlußsteine sind aus Sandstein hergestellt. An Kirchen⸗Um⸗ und Erweiterungsbauten wurde nur der Anbau eines Thurmes an die Kirche in Neuwarp begonnen. Einer gründlichen Wiederherstellung wurde die Kirche in Sensburg unterworfen. Die spätgothische Willibrordi⸗Kirche in Wesel wird einem vollständigen inneren und äußeren Ausbau unterzogen. Derselbe umfaßt die Ausführung des bisher fehlenden Chor⸗Ümganges, eines Dachreiters, der fehlenden Gewölbe des Mittel- und Kreuzschiffes und des hohen Chors sowie der zur Aufnahme des Gewölbeschubs erfocderlichen Strebepfeiler. Außerdem werden die NMaaßwerke der Fenster, die Schieferdächer der Seitenschiffe, der Plattenbelag im Innern, Drgel, Kanzel, Altäre und Bänke erneuert. Für die Pfeiler, Säulen und alle Architekturtheile wird Sandstein verwendet, während die Mauern in Ziegelsteinen mit Tuffsteinverblendung ausgeführt werden. Die Fertigstellung des Baus dürfte zu Ende des Jahres 1389 zu erwarten sein, die Anschlagssumme, von 540 000 (. zur Herstellung sämmt. licher vorgesehenen Arbeiten jedoch noch nicht austeichen, 2 ln Pfarreibauten befanden sich im Jahre 1885 (gegen 36 im Vor—⸗ jahre) 42 in der Ausführung. Von denselben wurden 15 in früheren Jahren begonnene zu Ende geführt, während die Dom pfarre in Nordhausen noch, unvollendet blieb. Unter den 26 neu begonnenen Banausführungen befanden sich vier ganze Gehöfte, zwei einzelne Stallgebäude und eine Scher ne; 19 dagegen erstreckten sich ausschlietzlich auf Wohngebäude, Von diesen wurden 12 Bauten im Jahre 1885 auch beendet; die Vollend ung der übrigen verblieb für das folgende Jahr. Die 23 Wohnhäuser aus den Pfarreien wurden sämmtlich massiv und mit Ausnahme von zwei Gebäuden, welche äußeren Verputz erhielten. in Ziegelrohbau ausgeführt. Von den Dächern wurden 159 mit Biberschwänzen zum Kronendach eingedeckt, 4 erhielten ein Schieferdach, 2 ein Hol ʒ⸗ cement⸗ und 2 ein Pfannendach. Die Baukosten für ein Pfarrhaus betragen nach den Anschlägen zwischen 13 300 np (Osche) und 26 090 (Eisleben); die Durchschnittskosten stellen lich auf 0 990 ( Elementarschulhäuser waren im Jahre 1885 , im Van (gegen 40 im Vgrjahr); 11 früher begonnene wurden vollendet, ie übrigen 24 neu begonnen und 13 davon im selben Jahre zu Ende geführt und zum Theil auch abgerechnet, während die übrigen 11 sämmtlich im Jahre 1886 zur Vollendung gelangen sollten. Unter den 24 neu begonnenen Bauten wurden 22 massiv im Ziegel⸗ rohbau und zwei in Ziegelfachwerk ausgeführt. Die Durchschnitts⸗ kosten belaufen sich auf. 15 568 S. für ein Schul haus, für den Quadratmeter bebauter Grundfläche auf 728. c, für den Kubikmeter GebäudeInhalt auf 1333 M6 und auf 136446 il. für ein Schulkind. Die Zahl der Schulkinder betrug zwischen 60 (in Seehausen) und 800 (in Mocker). Von den 8 Gy mnaslal⸗ und Realschul-Bauten des Jahres 1885 (gegen 12 im Vorjahre) wurden 3 zu Ende geführt und 2 neu begonnen. Unvollendet blieben 3. nämlich das Gymnasium in Kassel, welches jedoch his auf einige Tischler, Glaser⸗ und Anstreicher-Arbeiten sowie die Einebnung der Plätze fertiggestellt wurde; das staatliche Gymnasium in Frank furt a. M., welches bis zur Höhe des Haupsgesimses in Mauerwerk aufgeführt wurde, und das Gymnnasium in Aachen, für welches noch die Herstellung eines geringen Theils des inneren Ausbaus erübrigte. Neu begonnen wurde der Bau det König Wilhelms Gymnagsiums. in Stettin. Dasselbe wird auf dem der Schule gehörigen Grundstuͤck mit der Hauptfront nach der Kaiser Wilhelmstraße in den Formen deutscher Rengissance erbaut und soll zum Unterricht von 500 Schü— lern dienen. Der Sockel ist von Granit, die Mauerflächen werden in Ziegelsteinen, die Gesimse sowie alle übrigen Architetturtheile in Sandstein ausgeführt. (Anschlagsumme 207 500 é, . AM für den Quadratmeter, 18,16 „S für den Kubikmeter und 16.8) i für einen Schüler) Dazu eine Turnhalle (27 500 6) Die Aula des König Wilhelms⸗Gymrasiums in Königsberg wird mit einer getäfelten Decke, Wandtäfelung und neuer Thüreinfassung, mit Wandpfeilern gon echtem Marmor und mit neuem Kronleuchter geschmückt, auch werden die Wände zur Aufnahme von Gemälden hergerichtet. Die Arbeiten sind auf 13500 S6 veranschlagt. Von den Erziehungs— anstalten waren? im Umbau, nämlich das Schloß in Wabern, welches zu einer Erziehungs- und Besserungsanstalt für 189 Zöglinge hergerichtet wurde (Anschlag 211 009 1A und die Erziehungs- und Besserungsanstalt zu Steinfeld. An Seminarbauten, befanden sich 19 (gegen 13 im Vorjahre) in der Ausführung. Von diesen sind 8z früher begonnen und 5. davon im Laufe des Jahres beendet worden. Unvollendet blieben: die Augusta⸗Schule nebst Lehrerinnen-⸗Seminar in Berlin, der Erweiterungsbau des Seminars in Alfeld und das Lehrexinnen⸗Seminar in Saarburg. Begonnen wurde ein Neubau, nämlich das Lehrerinnen- Seminar in Paderborn, welches 60 Seminaristinnen Wohnung und Unterricht bieten soll. (Anschlagssumme 304 000 s, 5066,67 M für jede Seminaristim. Bei dem Seminar in Pr. Friedland wurde, das durch Brand ver⸗ nichtete Dach wieder hergeftellt, die Schlafsäle erhöht und an Stelle der hölzernen eine massive Treppe eingebaut. Von Turnhallen wurden 2 im Jahre vorher angesangene Bauten während des Jahres 1885 zu Ende geführt, neue dagegen nicht in Angriff genommen. Universitäts!⸗ Bauten befanden sich 15 (gegen J des Vorjahres) in der Ausführung; davon wurden 3 schon früher angefangene beendet; 9 neu begonnen. Unvollendet blieben das Physikalische Institut in Königsberg i. Pr., das Pathologische Institut der Uni— versität in Bonn und die Regelung der Umgebung der klinischen Anstalten letzterer Hochschule, Neu begonnen wurden; das chemische Laboratorium der Universität in Königsberg i. Pr. (Anschlags⸗ summe 249 900 M), das Beamten Wohnhaus für die flinichh Uni⸗ versitäts⸗Institute in Halle . S. (Anschlag 27 010 6), das Physio⸗ logische Institut der Universität Marburg (Anschlag, ausschließlich der auf 15 000 ½ veranschlagten künstlichen Gründung, 205 000 ). An Universitäts Um- bezw. Erweiterungsbauten wurden begonnen: der Erweiterungsbau der Königlichen Angtomie in Berlin, als Anbau an den östlichen Flügel der Universitäts⸗Anatomie (Anschlag 116090 ; außerdem 10 500 für einen Wagenschuppen nebst Sargraum); der Umbau des großen Universitäts- Gebäudes in Greifswald (Anschlag 113 000 1M) der Umbau der alten Residenz in Halle a. S. zu einem mine ralogischen Institut für die Universität, behufs Nutzbarmachung d er Räumlichkeiten, welche früher zur Anatomie gehörten, und für Zwecke des genannten Instituts (Anschlag 36 000 M für den Bau, 15 O00 .at für Zubehör, 16 000 M für Apparate); der Umbau der alten Klinik zu einem zoologischen Institut für die Universität Halle (lnschlag 31 500 AM); die Erweiterung des Dienstgebäudes für den ö der chirurgischen Klinik der sUlniversität in Kiel durch einen Anbau

Universitãt in Königsberg i. Pr. (Anschlag 11000 6). An Ge—⸗ bäuden für wissenschaftliche und tünstlerische Institute bezw. Sammlungen befanden sich 12 im Jabre 1885 (gegen 14 im Vorjabre) in der Ausführung. Von denselben wurden 6 rüber angefangene zu Ende geführt, 4 blieben unvellendet und 2? wurden neu begonnen. Unvollendet blieben: der Bau des Leichenschaubauses in Berlin, für welchen nur noch geringfügige Arbeiten des inneren Ausbaues erübrigten; das Museum für Völkerkunde in Berlin, welches in den Hauptsachen vollendet wurde. Mitten im Hof ist ein Tiefbrunnen angelegt worden, welcher im Falle eines Feuer⸗ ausbruches zur Speisung der Dampfpritze dienen soll; ur Er⸗ höhung der Sicherheit gegen etwaigen Feuerschaden ist das Gebäude mit der nächsten Feuerwebranstalt durch Telegraxhenleitung verbunden worden); das Naturhistorische Museum in Berlin, bei welchem der Kopfbau und das Langhaus unter Dach gebracht, die übrigen heile bis zum Hauptgesims hochgeführt wurden; das Wohnhaus für den Direktor des Astrophysikalischen Observatoriums in Potsdam, welches bis auf geringe Theile des inneren Ausbaues und einige Nebenanlagen fertiggestellt wurde. Neu begonnen wurden zwei Um- bejw. Erweiterungsbauten, näm⸗ lich der Um- und Erweiterungsbau des Landes-Ausstellungsgebäudes in Berlin (Anschlag 126 009 6 bew. 1195090 M) und der Um und Wiederherstellungsbau des Dienstgebäudes der Königlichen General⸗ Kommission in Kassel (Anschlag tz 900 6). Von 3 Bauten für technische Lehranstalten, Akademien und Fachschulen (gegen 4 im Vorjahre) wurden ? früher begonnene zu Ende geführt. Neu in Angriff genommen wurde der Bau eines Lehr⸗ und Wohn— gebäudes für die Königliche Obst- und Weinbau-Lehranstalt in Geisen⸗ heim (Anschlag 29 000 ().

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Im Verlage von Ferdinand Enke in Stuttgart erscheint eine „Handbibliothek des öffentlichen Rechts“, herausgegeben von dem Professor A. von Kirchenheim zu Heidelberg. Der Herausgeber sagt in seiner Vorbemerkung: „Troß unscxer bedeutenden Rechtsliteratur mangeln dem immer mehr nach gleichmäßiger Aus⸗ bildung strebenden Juristen der Gegenwart kurz gefaßte, aber durch— aus auf der Höhe der Wissenschaft stehende Lehrbücher des öffentlichen Rechts. Diesem längst einxfundenen Bedürfnisse will die Hand— bibliothek des öffentlichen Rechts durch knapp gehaltene Lehrbücher ge⸗ nügen. Schon nach ihrem Umfange sellen sich die sslben nicht als umfassende Handbücher mit erschöpfender Quellen, und Materialangahe dar, wohl aher werden sie in klarer übersichtlicher Darstellung voll⸗ ständige Bearbeitungen der einzelnen Disziplinen insofern bringen, als kein wesentlicher Punkt des Systems unberücksichtigt gelassen und für Erfassung von mehr ins Einzelne gehenden Fragen durch kurze Hin= weise der Weg gezeigt ist. Jeder Band ist durchaus selbstandig und in sich abgeschlossen. Die Handbibliothek des öffentlichen Rechts, als Ganzes aber wird einen getreuen Trundriß jenes gewaltigen Lehr⸗ gebäudes geben, das zu kennen die Pflicht, oder das bisher nicht be friedigte Streben der meisten Juristen ist. Sie will dem Studirender einen brauchbaren Leitfaden, dem geschulten Juristen einen wer thvollen Führer bieten; ihre kurzen Lehrbücher wollen den deutschen Rechts⸗ beflissenen innerlich einführen in das sich immer mehr verzweigende öffentliche Recht, das Bedürfniß der Vertiefung wachrufen, die Liebe zum Studium der Disziplinen des öffentlichen Rechts erwecken und so=— auf den Hochschulen wie in der Praxis zur Förderung des Verständnisses des öffentlichen Rechts beitragen. Möge die Handbibliothek des öffent⸗ lichen Rechts jeden Lesenden und Lernenden mit jenem Leben und Lehre gleich durchdringenden wissenschaftlichen Geiste erfüllen, welcher Zielpunkt der Mitarbeiter und des Herausgebers, welcher Kern aller wahren Jurisprudenz ist. Zunächst find folgende Bände erschienen oder in Vorbereitung: Band L: Staatsrecht (A. v, Kirchenheim, er= schienen 1887). Band 1I: Verwaltungsrecht (K Frhr. v. Stengel, erschienen 1336). Band III: Kirchenrecht (Ph. Zorn, erscheint 1887). Band IV: Völkerrecht (F. v. Holtzendorff, erscheint 1888). -

Der uns vorliegende J. Band Lehrbuch des deutschen Staatsrechts, von Dr. A. v. Kirchenh eim (410 S.), zeigt, daß der Herausgeber seiner Aufgabe gewachsen ist, das deutsche Staatsrecht der Gegenwart in kurzer, erschöpfender, aber auch an⸗ regender Weise darzustellen, wobei wir besonders anerkennend hervor⸗ heben wollen, daß er in einer 97 Seiten umfassenden Einleitung den bestehenden Rechtszustand in knappen, aber klaren Zügen geschichtlich entwickelt, wie er auch eine Geschichte der Literatur des Staatz rechts bringt. Das erste Buch behandelt sodann die allgemeinen Lehren Rechts⸗ quelle, Rechtsverhältnisse der Unterthanen u. s. w.), das zweite Buch (Verfassungsrecht) die Gliederung des S aatsorganismus, die Draane der Einzelstaaten und des Reichs; das dritte Buch (Regierungsrecht) die Funktionen der staatlichen Organe. In den Anmerkungen ist auf die Duellen für das weitere Studium hingewiesen. Am Schlusse findet sich auch ein Verzeichniß derjenigen Artikel der Neichsverfassung. welche in dem Werke eroͤrtert sind; der praktische Nutzen desselben vird dadurch wesentlich erhöht. .

ö ö. . stellt der Handbibliothek des öffentlichen Rechts die günstigste Prognose. Die Ausstattung ist sauber. Die Bände werden im Umfang von 25 bis 0 Druckbogen und zu einem durchschnittlichen Preise von 7 bis 9 „S6 für den broschirten Band ausgegeben. Der Preis für elegant in Leinwand gebundene Exemplare, von die Verlagshandlung jederzeit ein Lager hält,

erhoht sich um eine Mark. ö ö J Allgemeine Romanbibliothek“ (Stuttgart, J. Engelhorn), welche vor bald drei Jahren in glück— lichter Weise durch Georges Ohnet's Hüttenbesitzer eröffnet wurde, ist ihren Zielen treu geblieben, eine Auswahl der besten Romane aller Völker zu werden. Auch die neuesten Hefte dieser Sammlung bekunden dieses Bestreben der Verlagshandlung. Der 12. und 13. Band des 3. Jahrgangs bringt Georges Qhnet's psychologisch höchst interessanten tragischen FKoman „Die Dame von Croix⸗ Mort“. Der 14. Band führt uns nach dem romantischen Ber⸗ geller Thal bei Chiavenna, wo die sagenhafte, im Jahre 1767 verschüttete Stadt Plurs Hrn. Ernst Pasquet den Stoff zu einer dramatisch sehr belehten Erzählung Die Glocken vonPlurs“, eliefert hat. Der 15. und 16 Band enthalten den älteren berühmten . von Alphonse Daudet; „Fromont junier und Risler scuior“, den man wiederholt mit Vergnügen lesen wird. Im 17. Bande erfreut uns Hans Hopfen, der schon den zweiten Jahrgang durch den Beitrag „Mein erstes Abenteuer und andere Ge⸗ schichten, verschönert hatte, mit einem neuen Beitrag „Der Genius und sein Erbe“, eine moderne, in Berlin spielende, echt künstlerisch konzipirte und durchgeführte Erzählung des stalentrollen Nerellistzn. Ungeachtet des gediegenen Inhalts und der sauheren Ausstattung . „Allgemeinen Romanbibliot hek' ist der Preis des Bandes nur auf 6g geb. 75 ) gestellt, was die Verbreitung der Sammlung wesertlich k n, Skizzen und Betrachtungen ven Marx Bu chnen, Dr. med., vormals interimistischer Vertreter des Deutschen Reichs in Kamerun (Leipzig, Duncker und Humblot, a4), Der Verfasser sagt in feinem Vorwort: „Die Kolonialpolitik ist eine harte Nothwendig keit, nicht etwa ein Vergnügen, sie ist kein Spielzeug für Enthusiasten. sondern einzig ein Gegenstand ruhiger, kalter, hartherziger Ueber⸗ legung.“ Erutritt daher in seinem Buch allen thörichten Illu onen, die man sich hinsichtlich der Fruchtbarkeit Kameruns, des Reich- thums seiner Mineralschätze, seiner Fähigkeit, europäische Pro⸗ dukte aufzunehmen oder in anderer Beziehung machen könnte, schonungslos entgegen; aber er ist auch, der Ueberzeugung, daß ernstem Kampf mit der Zeit der Erfolg nicht fehlen werde, und daß dieser Kampf gewagt werden müsse, da die Kolonisirung eine Existenz= frage für das deutsche Volk sei. In dieser nüchternen, pessimistisch angehauchten, aber keineswegs entmuthigten Stimmung schildert der Verfasser die Natur und die Eingeborenen Kameruns, das geologisch und meteorologisch Interessante des Landes, seine Vegetatien und Thierwelt, die Verfassung, Häuslichkeit, Sitten und Gebräuche, Ge— werbthätigkeit u. s. w. der Cingeborenen. In einem zweiten Abschnitt

auf das Leben der Pflanzen. Bücherschau.

(Anschlag 50 500 Sυν); zwei Flügelanbauten an der Thier⸗Klinik der

werden dann alle diejenigen Verhältnisse erörtert, die für den Euro-

ee,