Die Schiffe der vierten Klasse werden nach der unteren Duaran. fäne · Station zurückgewiesen, um dem Quarantãne · Verfabten und der Isolirung der Schiffe und Perfenen so lange zu unterliegen, wie das
Gesundheitsamt bestimmen wird.
3) Die oben gedachte fünftägige Isolirung findet Anwendung au
alle Häfen des Golfs von Mexiko und des Karanbischen Megres, mit ; äfen südlich vom Aequator die Jeit von drei Tagen be⸗
Ausnahme derjenigen Schiffe, welche aus kommen, deren Beobachtung auf schrãnkt ist.
4) Alle Schiffe, welche aus Häfen kemmen, deren Anstecun durch Cholera bekannt ist oder vermutbet wird, oder welche an, damit angesteckt worden, sind demjenigen Quarantäne Verfahren unter-
worfen, welches das Gesundheitktamt bestimmen wird
5) Schiffe, welche an oder nach dem 20 April 1837 aus den oben genannten Häfen und Orten kom;men und zur zweiten, dritten Per rierten Klaste des rigen Schemas gehören, dürfen an den Rigolets oder Aschafalarva⸗Quarantäne-Stationen oder anderen noch etwa einzurichtenden Quarantäne Stationen nicht vorüberfahren, ohne einer Beobachtung von 40 Tagen und vollständiger Reinizung und
Desinfizirung unterworfen worden zu sein.
Bernold's ũbernommen hat; zum Beginne feblen nur noch die Schriften des Petrus Damiani. für welche Verarbeiten gemacht sind, und mit welchen jetzt Dr. E. v. Heinemann beschãftigt ist. Den Druck des ersten Halbbandeß von Seriptores Bernm Nero- f ingiearum I bat Dr. Kruich von Begen 15 kis 30 fortgefũhrt; die Cbronik des sogenannten Fredegar mit den Fertsetzungen und die Gesta Theodorici sind vollstãndig, der Liber historia Francorum ( Gesta Francorum), dessen Druck wegen der rerschiedenen Recensionen be⸗ sonders schwierig war, größtenteils gedruckt, die Lebens beschreibungen der Heisigen ven Kaniglicher Abkunft vorbereitet. Für diese aber und mehr noch für große ¶ Menge der übrigen Heiligenleben, welche sich daran schließen 12 . noch 36 zu thun, = zur Benutzung der sebr zablreichen Handschriften eine Bereifung der franzoͤsische Bibliotheken norhwendig. x m
Der Druck der deutschen Chroniken erfuhr eine neue Unter⸗ brechung durch den Tod des Prof. Scherer und die Ladurch herbei = gefübrte Ueberhäufung des Prof. E. Schröder mit Amtsgeschäften. Gegenwärtig sind aber 21 Bogen gedruckt und der Schluß der Kaiser, chronik ist zum Herbst d. J. mit Sicherheit zu erwarten; ebenso daß Hr Prof. Strauch sodann die Chronik des Enenkel ohne Unter⸗ kFrechung wird folgen lassen können. Besonders erfreulich ist, daß auch
die
Berlin, 23. April 1887.
19 Ml. s Die Plenarversammlung der Central ⸗Direktion der Monumenta
Germaniae wurde in diesem Jahre in den Tagen vom 31. März bis um 2. April in Berlin abgehalten. Zum ersten Male elt. der Mann, welcher die neue Organifation des Unternehmens w sent⸗ lich begründet und demselben seit dem Jahre 1874 als treuer Fahrer vorgestanden hatte. Georg Waitz war am 25. Mai 185 nul den Tod abberufen; an seiner Stelle war der provisorische Vorsitz durch die außerordentliche Plenarversammlung vom 18. Juni dem Professor Wattenbach übertragen, da eine endgültige Reuwaßl fich als zur at nech unmöglich srwießs Von zer Perliner Akademie der Wissen⸗ schaften war an Waitz's Stelle Professor Scherer zu ihrem Vertreter ernannt, und da auch dieser schen am 6. August durch den R un gutrissen wurde, der Geh. Justiz-⸗Rath Profeffer Brunner. Die Wiener Akademie ernannte den Professor Dr. Alphons Duber in Innsbruck an Stelle des Hefraths Ritter von Sickel welcher als Ahtheilungsleiter Mitglied der Gentral⸗Dircknon bleibt. Alle Mitglieder waren vollzählig erschienen. außer den Genannten Prof. Dümmler in Halle, Geheimrath v. Hie seb recht im München. Prof. Hegel in Erlangen, Hofrath Prof. Maaßen in Wien; von hier Prof. Memmsen, der Direktor der Staatsarchive Geheimrath v. Sybel, Prof. Weizsäcker. Von der Wall neuer Mit⸗ glieder ward für jetzt Abstand genommen. . . an . ehterbietig tem Dank wurde die Mittheilung vernommen . 3. von Waitz dringend gewünschte und auch in seinem Teftament als Wunsch aus gesprochene Erwerbung des mit seinen Bemerkungen versehenen vollständigen Exemplars der Monumenta liermanias w. seinem Nachlaß zum bleibenden Gebrauch der Mitarbeiter durch 36 reiche Vewilligung, aus dem Allerhöchsten Dispositionsfonds ermö licht war. Auch die mit Collationen versehenen Texte aus seiner Kir fn, sind durch den General⸗Direkior der Königl. Bibliother He ö Dr. Vilmans, der Gesellschaft überwiesen. ö. 3 ; 6 der Unermwartzte Tod des Vorsitzenden und das Fehlen einer , Arbeitskraft nicht ohne nachtheiligen Einfluß auf die . ö ,,. konnte, ist selbstverstandlich; auch außerdem ö Störungen durch Erkrankung von Mitarbeitern nicht Vollendet wurden im Laufe des Jahres 1885,87 in der Abtheilung Seriptores: 1) Seriptorum Vel. XV. Pars 1; . der Abtheilung Antiquitates: 2) n . Germaniae I. Dioeceses Augustensis, Con- — 8 2 * * . Curiensis. Pars prior. Recensuit Fr. L. 3) Eoetarum Latinorum Medii Aevi Tomi III Recensuit 3 Traube; . von dem Neuen Archiv der Gesellschaft für 3 Deytsche Geschichtskunde: ö , Abtheilung A 6 er Abtheilung Auctores antiquissimi, Profess , ,, andere ,, von ere sfser 9 k . der Zeit des Uebergangs Alterthu as Mittelalter noch nicht ausft önnen, hof . . Re ,. Winters mit ö k können. ie Bearbeitung der Variae des ssi ist vo — . an , gn ae en e e rteß . ö. ö. Abschluß geführt werden können, bevor nicht der kritisch⸗ . ö ; . ) (h er rr ) , ,,, , heken vervollsts ird. Die dem Sidonius beigegebe— , , . . und. Faustus sind von polen n, . et; Vorrede und Indices sind druckferti d die Ausgabe des Bandes in wenigen Monaten zu eg rn. ene. a e ed. ö. ken,, bearbeiteten Claudian wird in nãchster Zeit deen, 36. , Seriptores ist durch. den Tod ihres Leiters am J ,,, Dr. . w. Heinzmann, den größten Theil des Jahres hi 1 an jeder Arbeit verhindert war, nn,, . bannen org, ebenfalls durch schwere Krankheit, sich gen ͤthigt fab, Tie von ihm übernommene Bearbeitung des Carmen 4e pb 1 Sax onico aufzugeben; es mußte dasselbe deshalb, nachdem der Dirt . . unterbrochen gewesen war, für eine spätere Stelle . 9 luß es Bandes aufgespart werden. Die Hauptlast fiel dem Pr. Holder⸗ Gager zu, welcher schon früher neben Waitz bei dem 15 Bande , 5 gewesen war; doch war es nicht n lich Tre ien J . Umfang dieses zandes, jer die S nente zu den Vitae leinere . larolingischen, sächsischen und . ö da die i r n e rn e n m n, . n 2 h pon besetzt sind, war eine andere Aus⸗ . , , ö Deshalb ind die ersten 2 Bogen als erster . . sie waren schon im vorigen Jahr vollendet, nur . ö ,,, hatte sich inzwischen eine f 8 inglichen Textes gefunden, so ö se ei J . mußte, ö. 2 ge , . Dauer des Druckes veranlaßt hat, daß zahlreiche Nachträge Verbesserungen zu geben waren Für dle ,,,, . gen gu, e ( eite Hälfte des Band war noch eine Reise des Dr. e der Tegeler it e t orte e, jetzt ist die Vollendung bis zum 84 mit Sĩ n nn,, i die. Bol bis Sicherheit zu erwarten. a , , . 3 welcher die von, Dr. Liebermann e n n . . flit en Geschichtẽ quellen enthält, sind 62 Bogen Parifiensis g r f tig e, . we. 3 6 die dänischen Autoren folgen e . We, urg , , ö lassen hat; dann die Aug. üge aus pol el n n n, Bibliothekar Dr verlbech gin ak è. ö ot Dr. z omme ung g en, , , . Dr. S. v. Heinemann ir bet ist und 3. , , , ,, Qu 12. d 13. Jahrhunderts mit eini , ,, 3 früheren Bänden eröffnet, sind einige . — 3 . ichtsschreiber Venetiens hat Dr. H. Simonsfeld in vergangenen hr e g e m, l u rn, , namentlich Sicard und Salimbene, Dr ; . ‚e 9 e fg, viel 6 aber auch noch viel zu a n 5 , Streitschriften aus der Zeit des Inde sflent i , breit z reits z Zeit 1 werden können. Dran n, sind fin ,,,
Pars prior.
ältere
Dtacker's Steierische Reimchronik an Dr. Seemüller in Wien, dem Feraus geber des sogenannten Seifried Helbling, einen Bearbeiter ge— nden dat, welcher die Vollendung der Ausgabe in nicht zu ferne Aussicht stellt während Prof. Bussen in einer Reihe abgesondert rsckeinender Abbandlungen die Duellen und die Arbeitsweise des Verfasserẽ untersucht. Die Arbeiten für diese viel umfassende Abtheilung wären nicht durchzuführen gewesen obne die stets bereitwillig gewährte und dankbar anzuerkeunende Zusendugg von Handschrijten aus den, Bibliotheten in Hannçver. Bamberg., München, Wien, im Haag und in Leiden, Paris und Sanctgallen, sowie vom K. Staatéarchir in Münster. Durch Vergleichun von Handschriften unterstützten uns die Herren A. Molinier in Pariz, Bibliothekar Crombach in Valenciennes, Braunjchvig in Montpellier. Duverlegur in Brüssel, Gailliard in Brügge, Schüͤdde⸗ orf in vondon , Ewald, damals in Rom, Steinberz in Wien, a n obeza; Bibl othekar in Heiligenkreuß,. OH. Simonsfeld in München, Archiv- Rath Stälin in Stuttgart, Dr. Ladewig in Karls⸗ ruhe, in Meß r, Bibliothekar A. Schuster und Archiv⸗Direktor C6. Sauer. Die Arbeiten der Dr, Liebermann wurden durch Die . cht 6 im , m Alfred Rogers und Dr Luard in Cambridge in freundlichster Weise dur Nachverglei ; von ,,, z x ö Für die Abtheilung der Leges hat Dr. K. Leh di 28 r U z K. Lehmann die Bear⸗ beitung der Lex Alamannorum, vollendet, nachdem noch ein 4 Herrn Dr. Wernicke in Bunzlau nachgewiesene, bisher unbekannt ge— bliebene Handschrist in der Bibliothek des Grafen zu Solms auf Älitschdorf durch Vermittelung der Königl. Akademie der Wissen⸗ shaften uns zugänglich geworden war. Hiermit beginnt nun die Serie der neubenrbeiteten Ausgaben der Volksrechte in Guarto, an welcher sich unter der Leitung des Professors Brunner auch Dr. Zeumer be⸗ n, . wird, welcher für den noch unvollendeten 5. Folioband die 6 . Curiensis bearbeitet hat. Zunächst hat dieser nun die K der Leges Wisigothorum in Angriff genommen, für 8 e pielleicht noch Reisen nothwendig sein werden. Die in der zi zliothek des Grafen Leicester in Holkham von Gaudenzi ent⸗ ö neuen Fragmente hat derselbe im 12. Band des 35 Archivs kritisch untersucht. — Die Fortführung der r Ausgaßke der Gapitularid. st durch Erkrankung des hrofessor Bertin leider unterbrochen; in Aussicht genommen ist ,, Brunngr Line Sammlung fränkischer Gerichtzurkunden. a . Prof, Magßen hat die Vorarbeiten zu einer Sammlung . , Akten weitergeführt; an Stelle des Hr. Lippert ö. als ,, . Dr. Stoeber eingetreten. Von einer Anzahl sehr . Handschriften sind Collationen beschafft, von einzelnen Stücken . . festgestellt, wobei es sich als nothwendig erwies, aus der . verschiedenen, ganz regellosen Orthographie und Grammatit᷑ , &i i ag ij urfprüngliche Gestalt nicht attet, mit V und Zurückhaltung doch einen lesb r derständlichen Text herzustellen. — P kaun an and ständi . rof. Weiland ist für di , des Reichsgesetze und Aeta publica (Leges hh ö i t iche , . des Dr. Kehr in Rom unterstützt worden welche . t ö. Resultate von erheblichem Werthe geblieben sind; es be— . a ö das von den verschiedenften Orten herstammende Material 3 lo vieler Nachforschungen und Collationen, daß an den Beginn es 66 4 denken ist. ö s Leiter der Abtheilung Diplomata wu i : zeilung D rde Hofrath v. S 6 ,, , Krankheit des Dr. . ö igel e m September Pr. Kehr eintrat. Die Vorarbeit 9. z „Die Vorarbeiten w e n, , . und auch der Druck der Urkunden th n gonnen, allein die Einberufung des Dr. Kehr auf zwei Monate zu militärischer Dienstleistung hat wieder eine in gn, !, * Wie i er n 9 der eine Unterbrechung des Druckes Für die Abtheilung Epistolae k Prof Für gie, Abt onnte Prof. Wattenbach die er⸗ b , daß ** längere Zeit , 3 ach sene er Briefe Gregor s 1. von Dr. Ewald wied aufgenommen uud bis zum Schluß des dritten Buches gn ft hoffentlich wird es nun ö h l 5 ohne weitere Unterbrechung fortgehe . Fortgesetzt wurde der Druck der für di e r hi ela igen Fortgesetz e der Dr für die Reichsgeschichte wichtige ö aus den Vatikanischen Regesten (bis 6 ,, , ö ö noch das Register, für den dritten Dan ertz seine Arbeit nur bis 1264 geführ ĩ ö ö. Rom nothwendig sein. In noch ö . 3 ,, ,,, . Abschriften einer Erginzung z tfen; es ist aber hervorzuheben, daß i i är 3 t 3 n, daß in diese ,, ,,, , Regestenbe ieses Jahres i haris b Er wurde uns mit g. ü a , . r n ⸗ gewohnter Güte zugesandt ist Dr. Rodenberg selbständig aus . , e wen Er. selbständig ausgenutzt. — Während mit dies i Serien der systematischen Bearbei n, n, ,, . sy Bearbeitung der Briefe v iff . : e vorgegr i J ö ö ö. Archiv ver f n n Verzeichniß tiefe bis 11, nebst Angabe der dafü handschriftlichen Hülssmi ; e nn,, handschti n. Hülssmittel, den Grund zu der Ausgabe gelegt Drug n, . . Geschãfts jahr begonnen , . ö. ist die von r n , , welche Prof. Dümmler leitet j ze bearbeitete erste Hälfte des dritten B Gedichte aus karolingischer Zei len h, ear, , n, . 8 gischer Zeit erschiene ch deren V ,, , ,, hienen, nach deren Vollendung Dr e ise der Mitarbeiter ausgeschieden ist; ꝛ Vorarbeiten von ihm ; w , , Vorarl und von Dr. M anitius n,. ihn . M. Manitius auch n ö 5. 561 eien een Halbbandes, Prof. Dr. ac ie ngen ö . 4 hür , noch mancher Handschriften⸗ Ver . ꝛ Druck beginnen kann. — Vo err e er, n m n, . kritische Ster, . fundenes Bedürfniß war, hat der Archiv⸗ Dr. Baumann in Donaueschi i e , 2 eschingen die Sprengel v stanz burg und Chur bearbei c ĩ , nn i. 9 u itet, wovon die erste Hälfte aus i zweite im Druck vollendet ist: 8 ö wein t: nur das gerade hier besonders = ,,, . * gen, nn, 351 schwierige . noch in Arbeit. Für den zweiten Band bearbeitet Dr. Herzberg⸗Frä in Wien die österreichischen Nekrologi nl r, rn be eh en idle r e i ben. ekrologien, und hat vorläufig im Neuen Ar ine Abhandlung über das Verbrüderungsbuch mitgetheilt. Die eigentlich S is n n , n r. ĩ Die ei Salzburgi is; Her t druckfertig herzustellen. , ö ilten al en . Archiv ist unter Wattenbach's Leitung der 12. Band , , , , ,,,. tersuch etzten Arbeiten von Waitz, zur Kritik dänis Geschichtsquellen und ü z i 1 6 hichts über den ersten Theil der Annal enthält. Bis zum letzte i n , n, re. ; zten Augenblick hat er bei seiner Arbei ⸗ gedauert und die We i ᷓ ö 1 Wege gewiesen, auf denen wir hoffen kö große Unternehmen mit gutem Erfolge , ,. .
Manegold, Gebhard u. a. von Dr. K. F , zard uz a. K. Francke, Humbert Pro⸗ fessor Dr. Thaner in Innsbruck bearbeitet, . Ele g ehe;
Der Verein Berliner Künstler, we ĩ
kurzem sein Heim von der Kommandantenstraße 26 er Emi, set iF, ü n , , t bat, wird nunmehr ierten. okalitäten daselbst in den 2 — des Mai d 3 den erter Kunst ausstellung eröffnen. Nach den dazu ern dien ü f erste und bereits erfolgten Eingängen läßt sich schon jetz bim mnn dieselbe besonders für Rexrãsentation der Bertiner KRunst e e sein wird. Fast alle unsere bervorragendsten Künstler 86k Maler werden vertreten sein; wir nennen unter Anderen . bauer in ,,,, Rnaus, Knille, Kraus,. Menzel. Skarhina, r, A l. Kiel Fritz Werner. Dürfte schon durch Vorführung blesẽ . Werner Ausstellung eine besondere Anziehungskraft ausüben, so 7 di noch erhöbt durch die herrlichen Räume, in denen fie da 17 en und die zu den Sehenswürdigkeiten der eiche ban ptff r len in sein werden. Von dem nach der Straße gelegenen eigen nin Kallen stellungssaal gelangt man durch einen mit Oberlicht , . raum in die nach dem Garten des e,, Gesellschaftsrãume des Künstlervereins, welche gleichfalls dem . Töffnet sein werden. Hier nun wird durch den Gen n ilin Freunde und Gönner des Vereins und die Dh free ref th l Mitglieder — u, A. haben Clemens, Ehrentraut, Hie irn . 8 eß 6. . mit reh, eigenen ern en ü
; — si es vereinen, um i isck Aufenthalt genußreich zu machen. mr, m, m, und de
Deutscher Böhmerwaldbund. Na důrfniß nach einem verläßlicken Buche, welches 7 2. Tourist 1. über den Böhmerwald enthält, immer in 1 berausstellte, so beschloß schon im Vorjahre die Bundesleitun 84 Fremdenführer herauszugeben. Im Laufe des Winters ist es — 1 lungen, von den zahlreichen Mitarbeitern an diesem Verkẽe din 8. twãge hereinzubekommen, und wird im Sommer dieses Buch eh . ö Buch wird mehrere Uebersichtskarten über den Btmern fn halten. Der Reinertrag dieses Buches fällt dem 83 2X oöhmerwaldbund zu. Von den einzelnen Theilen „ob 6 und ; unterer Böhmerwald werden auch Sch aral rj 9 ) en Buchhandel, gebracht. Unter der Leitung *
eudiger Männer ist in Prag ein Musterlager der Erwerbserzeu ö. e. dem Böhmerwalde errichtet worden. Durch dieses Yi n: önnen nun alle Gewerbetreibenden des Böhmerwaldes Förd F finden, wenn sie für ihre Erzeugnisse Absatz finden wollen dern . der vom Deutschen Bähmerwgldbund errichteten und erhalten J
3 ö ,. in Oberxplan sind auch in dieser Niederlage en n . önnen bereits alle Auftrage auf Korbflechtwaaren killigst kurt ie Korbflechtschule in Okerplan ausgeführt werden. 1
sich das R,
Im Deutschen Theater wird mor S ĩ 59 158 * ) gen, 8 t r k Rn. igel e nm ; rig : des „Käthchen von Heilbronn! findet am Dienst den 26., die nächste Aufführun ann 1 — g von Romeo und Julia“ 2 den 28. d. M., statt. Am e enn ne är gn ö. ö. Tauber als zweite Rolle seines Gastspiels die Titelrolle in 9 . costa“ spielen. Außerdem bringt das Wochenrepertoire noch ö e n er, . zwar sind dies die letzten Auf= ͤ un 3 ö e n 1 Ni : ee r n ,,, noch vor dem Urlaub der Fr. Niemann
Im Friedrich Wil elmstädtischen Th ; 5-Wil helr eater w 96 ai enn . k , Gier n Ger, j er Ur zer vieraktigen Operette: Der i R h m gestern fortgesetzt. Auch diesem luftigen Werk 3 1, ahr fr Pause aufs Neue ein Beifall zu Theil, welcher beweist, daß 6 elbe an Wirlsamkeit. nichts verloren hat. Ist es auch . ri ; bei wic J,, te h e, Operetten, vorwiegend . ; den auptsächlichen, wenn nicht gar alleinigen Werth ausmacht, so spricht doch i . leini . im y,, obwohl sie für vier Akte nid Cet . ö - 5 as Interesse der Zuschauer rege. Die graziösen Weisen er ö. usik verfehlen auch in dem „Karneval ihre Wirkung nicht und .. ren den ganzen Abend über dem Publikum jenen ungetrübten y . ö, eben eine Strauß sche Operette in fo hervorragender ö e bietet; die heiteren Tanzmelodien, die sauber gearbeiteten ummern des Solo- und Chorgesanges zeichnen den Karneval“ vor — 6 anderen der späteren Werke des Meisters aus. Die treffliche Be⸗ etzung that das ihrige, um den Erfolg auch gestern Abend zu einem vollstndigen zu machen. Frl. Drucker hat in der Rolle der Marie vollauf Gelegenheit, ihre treffliche gesangliche Begabung im besten Achte zu zeigen; ihre frische, sauber geschulte und angenehm klingende Stimme überwand spielend die Schwierigkeiten der Partie und ge—⸗ wann ihr die vgl Anerkennung der Zuhörer. Nicht minder erfolg= ö war der „Arthur? des Hrn. Steiner, welcher wie immer frisch und gewandt feine Rolle gab, Die bewährte Komik des Hrn, Wellboff ferner das ansprechende Spiel der Hrn. Swoboda und Sika sowie des Frl. Wenzel trugen wesentlich zum Gelingen bei. .
Belle ⸗ Alliance ⸗ Theater. Die i ü Ilia ter. morgige Aufführung der 3 „Fatinitzn- gewinnt ein erhöhtes e ef ö den
9 and, daß Srl. Jenny Stubel zum ersten Male daselbst auftritt, 3 z ö in der Partie des Lieutenants Wladimir. Am Sonabend, . . findet die 9. Aufführung der genannten Operette ü, . ,
2833 = rs. ie v irekti
ausgegebenen Saison⸗Karten Gu 6 66) erfreuen ih k ordentlich regen Betheiligung des Publikums.
Im Walhglla⸗Theater findet morgen, S ᷣ 1 der Operette. &illette von aer. ermntzfin Iich, r Nanon“ gegeben. Am Dienstag beschließt Adolfine Zimaier ihr Gastspiel in der beliebten Operette „Angot‘“. Für Mittwoch ist Nel ein her gr, , . Das ,. Schloß von icht genommen. — Direktor Stei i i . , . aden ⸗B . , das Ensemble des Walhalla—⸗ ã Monats August daselbst gastiren wird. .
Das Panorama Deutscher Koloni ĩ i r her onien in der elm⸗ e welches schon jetzt den hier eintreffenden Sinh ö. . 9 Sehenswürdigkeit gilt, wird demnächst einen neuen äußeren ĩ ö durch Bemalung der beiden Frontflächen des Rundbaueß mit Tropenlandschaften erhalten. Das damit verbundene ethnologische
Ir e erhalt von Woche zu Woche neuen Zuwachs aus West ⸗ und
Redacteur: Riedel.
Verlag der Expedition (Scholz.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und . Berlin 8W. , K Anstalt,
Sieben Beilagen
Berlin:
(einschließlich Börsen · Beilage).
zum Deutschen Reichs
* 95.
Aichtamtliches.
en. Berl in, 23. April. des Reichstages wurde die erste Berathung twurfs, betreffend die Abänderung von
6) Sitzung e Gesetzen zFesim munge der Gebühr
nder Rede von
eitet: r ?; Meine Herren! Als die
raeß, und nun die Aufgabe
n des
dem S
ĩ die Reise zu geben. da war man sich bei den Reichetage vollkommen darüber klar, daß eine 2öfung dieser Aufgaben in dem damaligen Zeitpunkte weil die durchgreifende Umgestaltung aller sicheren Ertragsschätzung der damals auf⸗
idrengescke mit auf Regierungen und beim eniedigende ntt ju erwarten war, Inftzeinrichtungen jeder
cllenden Gebühren entgegenstand. ein Experiment zu machen, ] die Berichtigung der aufgestellten Gebührensätze zu über
tklieỹen,
Ernabtungen
lasen. . . Reichstage scheint
Im Stag — ugcbötigen Mitgliedern die
mwaltẽ gebühren zu niedrig normirt seien, , . höhen, herausstellen werde, dem Inkrafttreten durch die auf dem
ielben zu er öegentheil nach 2 Publikum ; J tel werde, und die verbün n Jabt verflossen
den HFerichtsvollziebergebühren . ; damals die Gerichtsvolljieher in Petitionen
Reickstag hat, obwohl ntenfelben ihre Existenz
Verschlägen der verbündeten Regierungen zu r die Erfahrung wohl, genügend ergeben, daß zer a Gerichts vollzieher nicht gefährdet, daß sie vielmehr vielfach noch
ene recht günstige ist. Wenn nun im achten fc einige bei den
runter allen Vorwürfen,
kat, der am wenigsten haltbare.
Verschiebung der Reform e
Dem der Gedanke, daß die Gebührensätze gleichsam zur probeweise nfzestellt sind, fängt an sich zu verdunkeln;
naht ihren Einfluß geltend,
tiger werden, mit der Reform zu
Durften also die verbündeten pficht gegeniber dem Publikum nicht aufschieben, r rt ihres Vorgehens anlangt, i Verschlägen im Einzelnen stellen mag, sich Nnerfenntniß nicht verschließen können, Verschlägen mit großer Mäßigung und mit billiger Rücksichtnahme ar den Anwaltsstand zu Werke gegangen sind. Die Grundtaxe der Febührenerhebung wird bis zu einem Die Vorlage
iberbaupt nicht berührt, bottennovelle von 1831 in d Grundlagen der Gebühreno getretene Ertraraganzen sezuenzen des 3
Hbläge an, welche aus dem
Der erste formulirte Antrag, welcher in Anwaltsgebũhrenordnung
der äs im Jahre 1881, damaligen Abgeordneten sclgg aber kann ich erbeblich weiter gehen als
nne reduziren, und zwar in den n ; Färuktion um 56d, im Uebrigen eine um 15 Lo eintreten lassen.
Mit desto mehr Recht
Ibgeordneten Dr. Payer anrufen, Reichstages vom 6. Februar nchen. wie er sich ausdrückte, i lbren eintreten kann, ohne daß der Stand der Rechtsanwälte da⸗ kurt wesentlich geschädigt, würde. Er tichnet; die bei kurzen Entfernungen zu die theilweise zu hoben Gebühren den Widerspruch i Gebühren
kühten für vthungsgebühren; ö hat ferner n
svtechenden
die eine
Aenderung
later Punkte, bei welchen die gegenwãrtige Reform einsetzt anderen Zielpunkt der Vorlage,
zbahren, hat in derselben lie des Anwaltstandes, gestellt. Auch in Betreff
z nicht an Stimmen aus ; Iimaltskammern zu Berlin, Breslau, Marienwerder, Naumburg,
iettin haben sich in einem im Jahre 18351 dem preußischen Justiz⸗ Minister erstatteten Gutachten für ä kleineren Correspondenzen ausgesprochen,
ber maßgebenden Seitenza So maßvoll nun d sind, so mu
9. eidigung nkte
sich unter ihres
einsetzt und
Age des Anwaltstandes sich seit ö. sclechtert habe. Ich muß sogar diese . erkennen. Nach den Berichten, welche der preußischen Regierung zu⸗
kegangen sind, haben sich reise in ungesunder Weis
umatuͤrliche' Konzentration der Geschäfte in den Händen einiger herausgestellt und als Kehrseite davon eine
deniger Rechtsanwälte
mngenügende Beschäftigung anderer Anwälte, bells a , n. theils gar nicht finden. esetzgebung,
ist für die b Ldvokatur ganz unmögli elner Anwälte zuzuwend
aupt im Stande, auf eine gerechtere
lie Anwälte hinzuwirken,
dielleicht nech eher erzielen als eine höbere. lebung kann überhaupt nur sein, dafür reichend beschäftigten Anwälten an
ommen nicht gebrech trforderlichen Bedarfes ins Auge gefaßt werden,
enordnung
war, sich beeilt, bei den Gerichtskosten und bei
Anwaltsgebühren hervorgetretene aettigen, nachdem der Reichstag bereits im Jahre niaderbolt sich für eine Revision der Anwaltsgebühren ausgesprochen ane, fo ist wobl der Einwand, daß dieses
derselben beseitigt, wen! schquantumsvystems strenger Dabei lehnt fich der Entwurf zu einem großen
hohen Werthsklassen
ich doch anerkennen, ninderungen unterbleiben müßten, sristenz eines dem Publikum genügenden ? — tra stelen, und ich finde es vollkommen begreiflich, daß die Vereinigung,
Besitzstandes gebildet hat,
In der gestrigen
Gerichts kosten⸗Gesetzes und für Rechtsanwälte, mit fol⸗ taatssekretär von Schelling ein⸗
Reichs · Justizgesetze zu Stande gekommen erwuchs, denselben die erforderlichen Ge⸗
Man inrßte sich daher ent⸗ den künftig zu machenden
damals unter den dem Anwaltsstande Ansicht vorgeherrscht zu haben, daß die und daß sich das Bedürfniß, e, Nun hat sich aber im der Reichs ⸗Justizgesetze ergeben, daß Prozeß ruhenden Gebühren über⸗ deten Regierungen haben, als noch kaum eine Erleichterung zu schaffen, und der
als bedroht darstellten, den bezüůglichen gestimmt, und seitdem daß die Erwerbsstellung
Jahre die Regierungen daran gehen, Beschwernisse zu 1881 und dann
Vorgehen ein berfrühtes denen fich die Vorlage ausgesetzt gesehen Ich glaube im Gegentheil, daß jede ine Aufhebung derselben bedeuten würde. die Macht des Besitzes und es würde von Jahr zu Jahr schwie— dem Ziele zu gelangen. Regierungen die Erfüllung ihrer so wird man, was man auch sich zu den doch im Allgemeinen dem die Regierungen bei ihren
wie
daß
Werthbetrage von 109060 46 bewegt sich wie die Gerichts⸗ er Richtung, daß ohne ein Rütteln an den rdnung nur einzelne in der Praxis hervor⸗ insbesondere die Kon⸗ gezogen werden. J Theil an Vor Anwaltsftande selbst hervorgegangen sind. diesem Hause auf Revision worden ist, es war Rechtsanwalt, dem Jäger (Reuß) aus. Auf diesen Vor⸗ mich nicht berufen; denn er wollte die Vorlage; er wollte auch die Grund⸗ beiden' untersten Werthsklassen eine
gestellt w ging von einem
Gewährsmann den bisherigen Derselbe hat in der Sitzung des 1885 diejenigen Punkte bezeichnet, bei eine Herabminderung der Anwalts-
kann ich als
hat als solche Punkte be⸗ hoch bemessenen Reisekosten; im Konkursverfahren; die Ge—⸗
Mahnverfahren; die Be—⸗ in den Alimentationsprozessen. Herabminderung der Gebühren in
in Verbindung mit einer ent— des Gerichtskostengesetzes befürwortet, Einen die Ermäßigung der Gelderhebungs⸗ Sitzung des Reichstages ein anderes Mit · Hr. Dr. Horwitz, als beachtenswerth hin⸗ einer Redüzirung der Schreibgebühren fehlt dem Anwaltstande. Die Vorstände der
im
den Wegfall der Schreibgebühren wobei sie nur in Betreff hl von einander abweichen. le Vorschläge der verbündeten Regierungen daß auch diese mäßigen Herab⸗ wenn fie die Folge hätten, die Anwaltstandes in Frage zu
zur Ver⸗ gerade bei diesem geltend macht, daß die Finanzielle dem J. Oktober 1879 erheblich ver⸗ Klage als theilweise berechtigt
den deutschen Anwälten
Erwerbsverhäͤltnisse der Anwälte theil⸗
die An vielen Orten hat sich eine
e entwickelt.
welche ihr Auskommen Allein, meine Herren, insbefondere beim System der freien ibre Fürforge der Existenzfähigkeit ein- Wäre die Gebuͤhrengesetzgebung über⸗ Vertheilung der Geschäfte unter so würde eine niedrigere Taxe die Wirkung Bie Aufgabe der Gesetz⸗ zu sorgen, daß es den aus einem standesmäßigen Ein⸗ Bei der Abschätzung., des hierzu
ch,
en.
e.
ragende Befähigung und une vielmehr davon ausgehen müssen, richterlichen Beamten befinden, im stand als genügend anzusehen ist. staatliche Invaliden · und Reliktenve darauf zulegen oder dazu z nden, Priratverficherungen oder in sonstiger Weise zu verschaffen. ch Abzug des hierzu aufzuwe
auch na u ch ein au
das Einkommen, was si dem Landgerichte oder eine verschaffen kann, Beamten der ersten Instanz. dings der Verdienst aus schnittseinkommen zurückbleiben. Lage der Gefetzgebung gegenüber den Anwälten bei gerichten aufmerksam zu machen. Glied in der re
sind, weil ohne ihre
Erste Beilage
⸗Anzeiger und Königlich Preuß
Berlin, Sonnabend, den 23. April
angewiesen, einen
ein unentbehrliches
die Thätigkeit der Amts bei denselben unabhängig. auch nicht die Verpflichtung,
gerichte nieder,
einem geringeren als ö müssen, oder er rechnet auf felbe landesgesetzlich zulässig . Aus den Einnahmen estreiten zu können,
mit Sicherheit rechnen. die ich biermit aufstelle, diesem Tische aus
auf die Gerichts kosten sind ein Beitrag, welchen der
Gebrauch machen. scheint es gerechtfertigt,
in das Ungemessene kann der Gesichtspunkt, sind, niemals ganz aus dem
nicht berechtigt, wie er
bündelen Regierungen bereit,
Bestreben auch in bekundet. Dagegen niffen nicht für ausführbar,
waälzung der Last erster Linie auf
als sie vor
meine Herren.
Bemühungen gelingen, sie gegenzuführen.
gegenüber, treffe, und ob man für könne, dürfe er Weise die ganze suche. Reichstages. Di nicht blos auf
dern auch auf eine Motiven werde gesagt,
dieser Behauptung
setzen. Gerichtskosten in hohem dauere 3. umsomehr,
Gerichts ko
Bitte an sie,
Staatssekretär von finanziellen Gesichtspunkt jetzigen Finanzlage, eine
anzen Natur Rechtsschutzes, eine der wie eine
stellung trenne von denen, die aus der Man werde aber doch ni . Kosten durch
o
kann nicht die günstige Stellung welche sich einzelne Anwälte durch hervor⸗
sich noch eine Reihe von
liche Situation aus der Prozeßfü walt bei einem Amtsgerichte, nam, so betrachtet er diese gangsposten, wie auch die richterlichen dem Durchschnitts
einzelnen Gattungen von Rechts eine volkswirthschaftliche Frage, die höheren damit die unteren Werthklassen desto meh folgt aber nicht, daß auch bei den Anw eintreten daß sie Auge verloren werden, und e ein völliger Parallelismus zwischen diesen beiden Arten von so sehr er sich auf den ersten Blick emp
eberwäljung können aber die achten, zumal schon jetzt die Be Ausgaben der Justizverwaltung der neuen Gerichtsorganisa— berg eine Ausnahme macht, welches über
frage eine exceptionelle Stellung einnimmt. nleitenden Bemerkungen zu Ende,
bildet feit 7 Jahren eine ständige Möge es der Vereinigung unserer
Die Resoluti
eine Ermäßi
solche der Gerichtskosten h
die Klagen des . ikums über die a
Theil u verwenden,
Die Reichs⸗
darauf kann allerdings der Amts Das ist aber auch keine neue Behauptung,
das ist in sehr eindringlicher Weise von bereits im Jahre 1879 bei der Berathung der Anwaltsgebühren⸗Ordnung geltend gemacht worden. Run gestatten Sie mir, meine frage zurückzukommen. Staat für die Unterhaltung der Gerichts- welche von diesen Einrichtungen Weise, wie dieser Beitrag auf die angelegenheiten vertheilt ist, das ist und von diesem Standpunkte aus er— Wertbklassen schärfer heranzuziehen, r erleichtert werden. altsgebühren eine Steigerung
einrichtungen von denjenigen erhebt, Die Art und
obwohl die Gerichts gebühren im Allgemeinen Anwaltsgebühren, so steigen sie do klassen unter die Anwaltsgebühren Was nun die Höhe der Geri J überall da, w Ueberbürdung herausstellt, helfen den Artikeln 1 und 2 halten sie es unter den gegenwär eie allgemeine Senkung de Die Einnahmen der Justizrerwal⸗ Ausgaben; jedes Heruntergeben der t also nichts Anderes n Staatseinnahmen, also in
Eine
Gerichtskoͤsten eintreten zu lassen. . tung decken bei Weitem nicht die
Gerichtskosteneinnahmen bedeute auf die allgemeine die Schultern der Regierungen für nicht zeitgemäß er⸗ itragsquote der Gerichtskosten zu den in den größeren Staaten geringer ist, isation war, wobei nur Württem⸗ haupt in der Gerichtskosten
Ich bin nun mit meinen ei Die Gebührenfrage
Geschäftsrubrik des Reichstages. ͤ der diesmal einer befriedigenden
Der Abg. Dr. Meyer (Jena) ä der Rechtspflege dem rechtsuchend l könne er nur mit voller Freude begrüßen; ob die Vorlage in a ie in ihrem vo nicht verhehlen, Maßregel auf Das entspreche auch nicht den onen von ßigung der Anwalts- inaus.
Höhe der Gerichtskosten verstummten all. den ausdrücklichsten Widerspruch ch wie vor mit der Maße unzufrieden; dasselbe gelte vom eutschland. ten Regierungen die
91 Thüringen sei man na
Königreich Sachsen und von ganz Südd daß die verbünde tenfrage augenblicklich einer eingehenden
und er richte die dringende doch noch einmal in Erwägung zu nehmen, ob rmäßigung gegeben sei. Frage hauptsächlich vom zumal bei der e der Sache, aber Es liege in der daß ihre Einnahmen denn die Gewährung des
rung nicht zu unterziehen gedächten
nicht die Möglichkeit einer Ermãß Schelling habe die erörtert. ; sehr wesentliche Seit doch kein a nn, Gesichtspunkt.
er Justizverwaltung, eineswegs die Ausgaben deckten, Hauptpflichten des Staats, die Eisenbahnverwaltung
etriebs verwaltung, egebene 3
behandelt werden. Die der Vorlage beigeg ; die Ausgaben für die bürgerliche Gerichtsbarkeit Strafrechtspflege n i a aus den Gerichts⸗
t
ie Einnahmen
ten zu bestreiten sein müßten. bühren für Zustellung und einer Abänderung bedürftig. Er h fich die Erbitterung des Pub kosten viel mehr gegen je eigentlichen Gerichtsgebühren.
P
hrung zu sichern.
rmüdlichen Fleiß verschaffen. Man wird 96 die Lebenslage, in der sich die Allgemeinen auch für den
Allerdings fehlt den Anwälten die rsorgung, und sie sind daber
ihres Einkommens
sich ähnliche
erlaube mir aber,
Ich
diesen
müßte. Bei d für
ein Entgelt
herab.
Steuerzahler.
aber
daß
mählich.
Das sei ja,
etwa
behaupten wollen,
Namentli
ne Nebenkosten, als Auch im Uebri unkten anführen, in
Vortheile durch
ndenden Betrages übersteigt doch n ausreichend beschäftigter Anwalt bei — m höheren Gerichte bei einiger Anstrengung bei Weitem das Durchschnittsgehbalt richterlicher
Bei Amtsgerichts anwãlten mag rozessen hier und da unter dem Durch⸗
n den Amts ˖ Waͤhrend die Landgerichts anwälte ichsrechtlichen Gerichts organisation Mitwirkung der Prozeß nicht laufen kann, so ist gerichte von dem Vorbandensein eines Gebührengesetzgebung hat daber den Amtsgerichtsanwälten eine auskömm⸗ hern. Läßt sich ein An— entlich bei einem kleineren Amts⸗ Stellung entweder als Durch Beamten längere Zeit mit — üttseinkommen vorlieb nehmen die Verleihung, des Notariats, wo. Tas. ist, oder auf eine andere außergerichtliche der Prozeßführung allein seinen Unterhalt gerichts anwalt nicht
Herren, noch mit ein paar Worten Die Gerichtskosten
eine Leistung
fehlen mag, doch innerlich
denn auch thatsächlich nicht stattfindet; denn böber sind ale di ch in den beiden untersten Werth⸗
chtskosten anlangt, so sind die ver⸗ wo sich eine ungerechte d einzugreifen, und sie haben dieses der gegenwartigen Vorlage tigen Verhält⸗ s Niveaus der
als eine Ab⸗
ußerte: Den Versuch, die Kosten en Publikum zu vermindern,
llen Beziehungen das en Umfange eintreten sie in etwas einseitiger den Anwaltsstand abzuwälzen früheren Beschluͤssen des 1881 und 1884 liefen
Vollstreckung schienen ihm abe den Eindruck, als richte likums über die Höhe der Gerichts⸗
Anwalt⸗
zurũck⸗
Allein
aller⸗
auf die
Anwalts
Daraus Gebühren
S ist daher Gebühren,
die
solche
Lösung ent⸗
der Frage Richtige
son⸗ In den
Er müsse entgegen⸗ Höhe der Er be⸗
n Erörte⸗
Der
könne nicht usammen⸗
nicht.
auch die
die Ge⸗
gegen die
Ermäßigung der Gerichtskosten waltsgebühren betreffe, selben eine gewisse auch nicht allen Vorschlägen der Vorlage Leider habe man in der Material über die Frage, einkommen eines Anwalts Werthsklassen Herabsetzungen
ischen Staats⸗Anzeiger.
1887.
angezeigt sei. Was die An⸗
so halte er persoͤnlich dafür, daß die⸗
Ermäßigung vertragen könnten, wenn er
zustimmen könne.
Vorlage nicht genug statistisches
wie hoch man das Durchschnitts⸗
zu normiren habe. In den unteren
eintreten zu lassen, wäre sicher
bedenklich, in hoͤheren eher. Aber auch damit allein sei dem
Publikum nicht geholfen. Im Einzelnen seien ja zahlreiche
der vorgeschlagenen Ermäßigungen unbedenklich, dagegen müsse
er unter Anderem beanstanden die Herabsetzung der Gebühr
für Anmeldungen von Forderungen in Konkursen von 210
auf 10; ferner die Herabsetzung des Ersatzes für Schreibe⸗
gebühren; auch kaum gerechtfertigt sei, daß die zwei ersten
Seiten eines Schriftsatzes künftig überhaupt nicht mehr be—
rechnet werden sollten. Ganz besonders unangenehm empfunden
worden sei in Anwaltskreisen die Bestimmung, daß der Rachweis der wirklichen Aufwendungen für Fuhrkosten er— folgen müsse. So lange man Pauschsätze für das Kilometer bei Reisen habe, müsse man auch dem Anwalt seine Auf⸗ wendungen für die durchfahrenen Kilometer bezahlen. Für sehr schwerwiegend sehe er auch die Herabsetzung der Ver— handlungsgebühr bei nicht kontradiktorischen Verhandlungen an; dieser Punkt werde einer sehr eingehenden Spezialdis⸗ kussion unterworfen werden müssen. Zur weiteren Vor— berathung schlage er eine Kommission von 21 Mitgliedern vor. Der Abg. Dr. Porsch pflichtete dem Vorredner im Allge— meinen bei. Der Entwurf wolle hauptsächlich die Herabsetzung der Anwaltsgebühren, wenn man ihm auch als Schönheits—⸗ pflasterchen eine Bestimmung vorangestellt habe, welche die Gerichts- und die Anwaltsgebühren gleichmäßig treffe. Die Gebührenordnung für Anwalte sei nicht gemeinschaftlich ge— macht mit dem Gerichtskostengesetze. Während man aber das Kostengesetz ausdrücklich als Verfuch, als einen Sprung ins Dunkle feiner Zeit bezeichnet habe, sei nicht in gleicher Weise mit der Anwallsgebührenordnung verfahren worden und zwar mit Recht, weil sich mit der Existenz des Anwaltstandes nicht ohne weiteres erperimentiren lasse. Aber die damals von den Regierungen vorgeschlagenen Gebührensatze seien von ihnen selbst als relativ mäßtge angesehen worden, die nicht ohne dringendste Veranlaffung einer Aenderung unterworfen sein sollten. Auch seien entschieden bei der Berathung der Novelle von 1881 die Re⸗ gierungen nicht der Meinung gewesen, daß damit die Revision diefes Gerichtskostengesetzes abgeschlossen sei, vielmehr noch nachzufolgen habe, und nur nebenher sei von
dem Staats⸗ sekreiär das Bedürfniß einer gleichzeitigen Aenderung der An⸗ waltsgebührenordnung betont worden, das Wesentliche sei die endgültige und Hauptrevision des Gerichtskostengesetzes ge⸗ bließen. Die vom Reichstage bisher verlangten statistischen Nachweise seien nicht geliefert worden, und es scheine ein theilweiser Wechsel der Anschauung über die Nothwendigkeit der Revision des Kostengesetzes im Reichs-Justizamt und bei den verbündeten Regierungen eingetreten zu sein. Man sei die Revision, welche schon bei Erlaß des Gerichtskostengesetzes in Aussicht gestellt worden, bisher schuldig geblieben; statt dessen geschehe jetzt die Aenderung der Anwaltsgebühren⸗Ord⸗ nung, welche bisher immer mit echt als etwas Sekundäres bezeichnet worden sei. Wenn heute darauf verwiesen werde, daß die Vorschläge der Novelle von den Herren Payer und Horwitz ebenfalls gemacht wären, so hätten diese nur für ihre Person gesprochen und die vorherige Revision des Gerichtskostengesetzes als Voraussetzung der anderen für selbstverständlich gehalten. Ein Aus⸗ fall an Gerichtsgehühren, stiege er selbst auf 1 Million, könne doch bei den Etats der Einzelstaaten nicht in dem geltend emachten Maße ins Gewicht fallen; hier seien am dringendsten tatistische Unterlagen nöthig. Diese ziffermäßigen Nachweise müsse man vor allem verlangen. Die Ablehnung der Revision des Kostengesetzes sowohl bezüglich der Ermäßigung als der Aenderung des Verfahrens bedauere er lebhaft; namentlich die Du hel a fh, legten eine Aenderung des Verfahrens nahe. er versuchte Nachweis, daß durch die Ermäßigungen von 1881 schon genügende Erleichterung ge chaffen sei, a. als miß⸗ lungener bezeichnet werden. Eine Erleichterung, der Parteien in den Prozeßkosten durch eine organische Revision der An⸗ waltsgebühren⸗Ordnung liege dem Hause aber gleichfalls nicht vor. Die Vorlage setze alle Gebühren herab, wo der Anwalt in der Regel oder unter gewissen Umständen über Gebühr bezahlt zu werden pflege, ohne die zahlreichen Fälle zu beachten, wo. der Anwalt unter Gebühr , . werde. Was sei ferner ein ü , Anwalt? Darüber fehlten leider wieder alle Grundlagen. Eine Ein⸗ schränkung der Zulassung von Rechtsanwalten bei Amtsgerichten würde die Proͤzesse erst recht vertheuern, und solche Ein⸗ e, . würde man durch Herabdrückung des Einkommens er Rechtsanwalte , . Was Schreibgebühren und Reisekosten betreffe, so theile er vollständig die . des Abg. Meyer. Werde der Entwurf Gesetz, so werde die Klage über die drückenden Prozeßkosten weiter ertönen. Er bitte, die Vorlage einer Kommissign von 21 Mitgliedern zu überweisen. Der Geheime Sber⸗Jiegierungs Rath von Lenthe bemerkte: Der Standpunkt der verbündeten Regierungen bei Feststellung der Anwaltsgebührenordnung sei nicht der gewesen, daß die vorgeschlagenen Gebühren damals als zu niedrig bezeichnet worden wären, sondern der Vertreter der verbündeten Regierungen habe nur betont, daß die Anwaltsgebühren nicht zu hoch gesetzt werben durften, da es später sehr schwer werden duͤrfte, eine Herabsetzung herbeizuführen. ie verbündeten Regierungen hätten nicht blos die , der Anwälte, sondern auch die des rechtsuchenden Publikums zu wahren, und sie seien der Ansicht, daß das Publikum in der That durch die rozeßkosten belastet werde und zwar vornehmlich durch die öhe der Anwaltsgebühren. Daher sei eine Herabsetzung der letzteren geboten, wenn auch einzelne Anwälte dadurch ge⸗ schädigt werden sollten. Es sei nicht zu befürchten, daß die Anwälte kein standesgemäßes Auskommen behalten würden. Die Präsidenten der Ober Landesgerichte seien der Ansicht,
en ließen enen eine
daß die Anwälte bei den Land erichten auch bei der Gebührenherabsetzung existenzfähig blieben; und daß die