1887 / 96 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 25 Apr 1887 18:00:01 GMT) scan diff

und der natürliche Widerwille gegen Opfer und Lasten 9— un n in etrennt felen, sei eben das Bedenkliche. Er Einwendungen seiner Partei nicht als Miß⸗ Gegentheil, en hinweggefetzt, weil auf der anderen Seite dafür die Selbstverwaltung herangezogen werde t Heranziehen derselben Wenn auch die tüchtigsten und bravsten . o

8 Hing miele, fich die Belasteten für die Ansprüche der Der Kreisausschuß werde nicht chwerde komme,

so weit als möglich überwunden durch die , Ehre der schöpferischen Thãtigkeit. Daß diese beide Rolle diesem Gesetze bitte deshalb, die trauen gegen die Provinzialrät sie habe sich über manche Beden

e anzusehen; im

und sie von hier aus ein weiteres erwarte. in den Kreisausschüssen säßen, so seien sie durch die Konstruktion dieses Gesetzes hingewiesen, als Vertheidiger gegen Staatsbehörden zu geriren. den Mund aufmachen, wenn nicht eine Be und dasselbe elte von der Provinzialregierung. Vor allen Dingen sei also ein Dotationsgesetz nothwendig. Es könne ja sein, daß dieses Gesetz befriedigend wirken werde, es könne aber auch das Gegentheil der Fall sein. Man solle nament⸗ lich nicht vergessen, daß die Staatsbehörden in eine wesentlich veränderte Stellung kämen, in die sie sich erst finden müßten, und sie würden in manche peinliche Lage kommen, wenn sie ihre Aufgabe nicht geschickt faßten. Das Gefühl der capitis deminutio könne beim besten Willen etwas erschlaffend wirken, und gewöhne man sich erst daran, mit geringeren Schul⸗ leistungen zufrieden zu sein, dann gehe es dauernd bergab, und darum wolle seine Partei, daß dieses Gesetz auf eine beschränkte Zeit gegeben werde.

Der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten, Dr. von 00 er, , ö 4 Meine Herren! Die usführungen des letzten Herrn Vorredne erleichtern mir in hohem Maße meine 6 ab ö. in den J. legenden Anschauungen, denen er Ausdruck gegeben hat, in Beziehung auf die Tragweite und Bedeutung des Gesetzes begegnen wir uns und das, was uns trennt, ist meines Erachtens die Zweckmäßigkeitsfrage, ob der provisorische Charakter, der auch nach den Ausführungen der Herren Vorredner von der Rechten und nach den Ausführungen des Herrn MinisterPräsidenten im Herrenhause dieser Nevelle anhaftet, Aus drug. finden soll in der naturgemäßen Entwicklung oder in der Fristbestimmung, wie die Herren von der national⸗ liberalen Partei sie vorschlagen. Die erste Auffassung ist die richtige. er letzte Herr Vorredner in Uebereinstimmung mit den . von der Rechten uit sich durchaus der Auffassung der degierung an, daß es richtig ist, schon in dem gegenwärtigen Momente, wo es bisher leider noch nicht gelungen ist, ein allgemeines Unter richtsgesetz zu Stande zu bringen, doch Vorkehrungen zu treffen, um den immer schwieriger werdenden Fortschritt in der Entwickelung unseres Schulwesens sicher zu stellen. Ich habe mit großer Be⸗ friedigung und großem Danke den Aeußerungen, welche heut lobend den Schulbehörden zu Theil geworden sind, gelauscht, um so mehr als ich seit 1379. seitdem ich hier in Volksschulsachen thätig bin, zum ersten Mal die Freude gehabt habe, daß man den Volksschul-Ver⸗ waltungsbehörden im Gegensatz zum Unterrichts⸗-Minister, der natür⸗ lich, weil gegenwärtig, stets mit Freundlichkeit und Rücksicht behandelt worden ist, auch Lob hat zu Theil werden lassen. Wir können allerdings nicht verkennen, daß, wenn, die Gesetzesvorlage, wie ich erwarte, Gesetz wird, eine erhebliche Veränderung in der Stellung der Unterrichts- verwaltung auf dem. Gebiete des Volksschulwesens eintreten wird. Wir werden eine Periode von ungefähr 150 Jahren schließen und wir wollen hoffen, daß in der neuen Form ein neues Leben erblühen wird daß die guten Eigenschaften der preußischen Verwaltung auch in die neuen Verhältnisse hinübergerettet werden. Dasjenige, was wir heute über die Tüchtigkeit der preußischen Verwaltung gehört haben befriedigt mich. E sind aber auch andere Töne angeschlagen worden, und ich darf nur erinnern, daß man im andern Hause so weit ge⸗ gangen ist, zu erklären, daß die Schulabtheilungen der Regierungen die am meisten gehaßten Behörden des preußischen Staates oder doch ö e, wen pd Das 1. etwa nicht rasch hingeworfene n gewesen; sie waren vorbereitet u . ö lun all des Landes. J Auch, der letzte Herr Vorredner, der, wie ich anerkennen mu i großer Objektivität an die prinzipielle Frage herangetreten . das politische Bedürfniß an, die Sd n enn welche sich der Unterrichtsperwaltung namentlich in den Provinzialinstanzen entgegen⸗ gestemmt haben, zu mindern. Es wäre naturgemäß am leichtesten gewesen, alle dies e schwerwiegenden Organisationsfragen, wie ich das schon ich glaube 1883 bei Berathung des Zuständigkeitsgesetzes, wenigstens angedeutet habe, so zu lösen und auf dieser Erwägung beruht wohl auch der Antrag der Herren Virchow und Zelle daß man in der Gesetz⸗; gebung die oberen und niederen Grenzen festsetzt, innerhalb deren die Anfor- derungen in Anf ehung des Volksschulwesens an die Gemeinden und sonstige Unterhaltungspflichtigen sich hewegen müfsen, und daß man den Selbst— verwaltungtorganen eine entscheidende Mitwirkung bei der Abmessun innerhalb der oberen und unteren Grenze einräumt. Wir haben . solche. Gesetze in einzelnen Landestheilen, wir haben ähnliche Gesetze allerdings in beschränkterem Umfange, aber doch wirkungsvolle Gesetze in Hannover, in dem ehemaligen Herzogthum Nassau. Auch die Schul ordnung für die Provinz Preußen und das katholische Schulreglement für Schlesien kann man in dieser Hinsicht anführen. Auch ich halte 9. für nützlich und ausführbar, daß wenn solche allgemeinen Vorschriften über das Maß der Anforderungen für das Volkeschulwesen gegeben sind, man immer mehr mit größerem Vertrauen Rechte in die Hand der Selbstverwaltung legen kann, indem der Staat sicher ist, daß durch das Minimum der Anforderungen jedenfalls das Minimum des Bedürfnisses des Schulwesens befriedigt wird Es hat sich dies aus Gründen, welche die Herren kennen, und welche auch von dem Herrn Minister⸗Präsidenten in der Herrenhausberathung näher dargelegt worden sind, nicht erreichen lassen. Aber um deswillen Erneut die Bestrebungen zurückzustellen, welchen die Regierung bereits seit 1 oder 2 Jahren Ausdruck gegeben hat, die Bestrebungen, das Sustẽãnd: gleitz geseß nach der Richtung auszubauen, daß die Festsetzung des Schulbedürfnisses und der Leistungsfähigkeit der Pflichtigen, soweit nicht das Gebiet des Bauwesens in Frage steht, mehr von den Schul⸗ eee. r, , abgenommen und mitaufgelegt werde auf ge, ö nn der Selbstverwaltungsorgane, liegt kein ausreichender an kann darüber schwanken und verschiedener Ansi ; die Vorschläge, welche die Regierung n . ig sind, um das gesteckte Ziel zu erreichen Im Allgemeinen habe ich doch den Eindruck gewonnen, daß die Mehrzahl der Herren Redner welche bis jetzt gesprochen haben, sich im Großen und Ganzen mit den Vorschlägen der Regierung befreundet haben. Das möchte ich aber doch hier wieder erneut zum Ausdruck bringen: Unter allen Um—⸗ ständen müssen wir festhalten, daß die Selbstverwaltungsorgane nicht 1 Gegensatz gebracht werden sollen zu den regiminellen Behörden im bisherigen Sinne. Allen instanzenmäßigen Gliederungsversuchen bin ich daher überall entgegengetreten; wir müssen uns daran gewöhnen daß dieselbe Aufgabe gelöst werden kann und werden muß von den reinen Staatsbehörden unter lebendiger Mitwirkung der Selbst⸗ verwaltungsbehörden; daß Eifersucht nicht bestehen darf und daß etwaige Differenzen in der höheren Einheit des Staatz n, . ihre Löoösung finden. Es kommen anscheinend gewisse nebenbeiten in das Gesetz hinein, indem die Fristenfrage, der In⸗ stanzenzug vielleicht manchem nicht so einfach erscheinen, als es der all, wäre, wenn der Kreisausschuß als die höhere Instanz der egierung gegenüber hingestellt wurde. Ein solches Vorgehen halte ch nicht für angängig. Regierung und Kreisausschuß sollen ju gemeinsamer Thätigkeit berufen werden, nicht gu getrennter oder gar ju instanzmäßig gegliederter. Der Gedankengang. der mich stets beherrscht hat und der die Billigung der Reglerung sowohl als des

Schulbehörde sicher sein muß, daß, Anforderungen herantritt, sie au

dem konkreten Falle zu stellen. Da nun einmal nach den Anscha die Herrschaft erlangt haben, heute die Regierung, auch unter

nahme des Landraths, nicht mehr dasjenige 6 legen Verstãndnih in den Kreisen der rüher der Fall war, ist es, glaube ich,

gewesen, wenn die Pflichtigen mehr, in die Lage gekommen wären,

Geldfrage es liegt in dieser Bemerkung kein Vorwurf vergegen⸗ wärtigen, so schien es uns das Richtigste, als die nächste Instanz den Kreigausschuß zur Mitwirkung zu berufen,

Weiter ist nun, um auf diesem Gebiete der Deruktien zu bleiben. der Einwand erboben worden, daß der Provinzialrath als die höhere Instanz hinzugezogen werden soll. Manches spricht ja dafür, daß, wie Hr. Dr. Friedberg schon andeutete, der Bezirksausschuß mit diesen Angelegenheiten in jweiter Instanz betraut werden möchte; aber andererseits, wenn man sich gegenwärtig hält, daß gerade die Re⸗ gierung als solche der gewissermaßen der Kritik unterliegende Theil und mit dem Bezirksausschuß jetzt näher wie ehemals verbunden ist, hielt es die Regierung für richtiger, eine höhere Instanz zu suchen dort, wo die Interessen einer ganzen Provinz übersehen werden können. Ich verkenne nun nicht, daß die Zukunft erst lehren wird, oh dieser Schritt ein richtiger ist; denn der Provinzialrath als solcher hat bis⸗ her mit Schulangelegenheiten so gut wie nichts zu thun; auch dürfen wir nicht verkennen, daß die Mehrbelastung des Ober- Präsidenten durch seine Hereinziehung in die Volksschulverwaltung wieder eine er⸗ höhte und erhebliche Anforderung an seine Kraft und Amtẽführung stellen. Aber die Regierung hat gerade ein besonderes Vertrauen zum Provinzialrath und zum Ober ⸗Präsidenten und bezweifelt nicht, daß beide die Aufgaben, die ihnen zu Theil werden, auch vom staatlichen Standpunkte aus in vollem Umfange erfüllen werden.

Sodann sind eine ganze Reihe von Ausführungen noch gemacht worden, um Zweifel hineinzutragen in die Ausführbarkeit des 5. 2 des Gesetzes. Ich erkenne an, daß das Gesetz für eine gleichmäßige, korrekte Ausführung Schwierigkeiten darbietet, und es auch nicht schwer fallen würde, die Zahl der Bedenken noch zu vermehren; aber, ob⸗ wohl nicht von Hause aus, übermäßig vertrauensselig, bin ich doch der Ueberzeugung: mögen Sie nun Ihren Kommissionsvorschlägen den Vorjug geben oder den Herrenhausbeschüssen oder der Regierungs⸗ vorlage, so kann mit gutem Gewissen mit der Durchführung des vor⸗ liegenden Gesetzes ein ernster Versuch gemacht werden.

Und dies führt mich naturgemäß zur weiteren Frage der von Mitgliedern der nationglliberalen Fraktion vorge- schlagenen Fristbesstimmung. Es ist ja immerhin möglich, daß entweder die Selbstverwaltungsorgane die ihnen gestellte Aufgabe so weit verkennen, daß sie zwar die von der Unterrichts verwaltung ge⸗ stellten Anforderungen als durchaus berechtigt anerkennen, aber, ohne daß dies in den konkreten Verhälmissen begründet wäre, die Durch— führung der Anforderungen verhindern und einen Hemmschuh der Ent— wicklung des Volksschulwesens anlegen, um den Staat zu zwingen, daß er mit seinen Mitteln den Unterhaltungspflichtigen immer mehr die gasten abnimmt, oder daß die Selbstverwaltungsbehörden, wie ein Redner es andeutete, es war, glaube ich, Herr Dr. Friedberg, solche Interessen in den Kreig seiner Ciwägungen hineinschiebt, die zu einer falschen und nachtheiligen Entwickelung des Volksschul⸗ wesens Veranlassung geben könnten. Würde das der Fall sein, so würde meines Grachtens die Frist ihm gar nicht helfen, sondern die öffentliche Ueberzeugung, daß ein anderer Weg heschritten werden muß, das Verlangen nach einer gründlichen Gesetz⸗ ebung würde ein so mächtiges werden, daß ganz gleich, ob Sie ünf oder sieben oder zehn Jahre hineinsetzen, diese die Grundlagen des Staates berührende Frage gelöst werden müßte. Und gerade diese Erkenntniß ermuthigt mich, den Schritt zu thun, den ich vorhabe; denn ich bin überzeugt, daß an der Hand dieser Novelle ein organisches Unterrichtsgesetz auf die Dauer nicht mehr zu vermeiden ist. Es ist ganz unmöglich, sich eine Verwaltung des Volksschulwesens auf Jahre bingus zu denken, welche nicht die Betheiligung des Staates bei der ,, . der Lasten des Volksschulwesens möglichst klar ziffermäßig durch Theilung der Kosten, durch Uebernahme gewisser Kosten oder auf sonstige Weise feststellt und welche nicht genau vorschreibt, welche Anforderungen im Höchst⸗ wie im Mindestbetrage an die Gemeinden

. h. können. . un atte der Hr. Abg. Hobrecht no eine be⸗ stimmte Frage an mich gerichtet, nämlich ö. ob Rlac*ĩ Seitens der Städte über die Anforderungen der Unterrichtsverwaltungen vorgekommen seien. Ich habe bereits im Herrenhause Veranlassung genommen, bei einem späteren Paragraphen, ich glaube, es war zu S§. 3 ausdrücklich zu erklären: diejenigen Verbände, welche der Schul⸗ verwaltung am wenigsten Schwierigkeiten machen, sind die größeren Städte. Die großen Städte sind, wie auch der Herr Minister⸗ Präsident anerkannt hat, über die Anforderungen der Regierung fast uberall hinausgegangen. Es ist ja auch ganz natürlich, daß sie hin ausgehen können, denn das Schülermaterial, welches sie ihren Volks- schulen zuführen, ist ein viel besser entwickeltes in sozialer Hinsicht viel ert gegliedertes, als es in einer ländlichen Volksschule der Fall sein kann. Klagen Seitens der Städte liegen auch vor, sie beziehen sich aber naturgemäß auf kleinere Städte, die bei dem Abzuge der wohlhabend gewordenen Einwohner und bei dem 6m zahlreicher Arbeiter oft nicht mehr recht wissen, wie sie ihre Schullasten auf bringen sollen, und außerdem nicht immer den weiten Blick haben ö . , daß es die wichtigste Aufgabe für eine ö z e. wickelung der Städte selbst ist, im Volksschulwesen voran uf einen weiteren Punkt übergehend, glaube ich, mei Herren. daß durch die Ausführungen einiger Redner ö. der Rechten. Sie sich zu der Auffassung bekehrt haben daß die Einschaltung, welche die Herren Virchow und Zelle zu 5. 2 dahin beantragen, daß den allgemeinen Bestimmungen vom Oktober 1872 gewissermaßen eine rechtliche Sanktion gegeben werden soll, nicht erfolgen kann. Ich brauche keine langen Aus⸗ führungen zu machen, keines der zahlreichen Beispiele anzuführen. Ver- mieden ist es stets grundsätzlich, eine der ministeriellen Abänderungs⸗ befugniß unterliegende Vorschrift zum Theil eines Gesetzes zu machen Die Bestimmungen von 1872 sind, wie Ras nicht anders ein kann, in einer ganzen Zahl von Einzelvorschriften auch bereits ab⸗ geändert; man müßte also vom Standpunkt des Herrn Antragstellers , , . uh e, ch zi Bestimmungen von 1872 ibãn en und ergänzenden Bestimmungen i i enn, . in das a 1 . . w enn man die Vorschriften von. 1872 ansie finden sich, darin übrigens nicht diejenigen an tee mn ih, . me gelten e en e n n. für die Beurtheilungen 51 ö eitens der Selbstverwaltungsorgane benutzt in nun und das soll das Letzte sein ni ü klar, weshalb der Hr. Abg. Wessel den f 2 der ö beschlüsse gestrichen haben will. Der Antrag ist ja neu, wir haben ihn noch nicht vertheidigen hören, und ich will mich daher jetzt auf Folgendes beschränken; Soweit ich bisher den Absatz 2 der Kom⸗ missionsbeschlusse verstanden habe, würde er vom Btende mt der Regierung erträglich sein. Er entspricht nicht der Regierungs vorlage aber ich glaube, der, Gedanke, der ihm zu Grunde liegt it E obne Weiteres zurüctzuweisen, wenn ich ihn richtig ver landen . 6 und der 6 Abg. Brüel hat in der ersten Lesung bereits 9 tspunkte nach dieser Richtung hin eröffnet finde ich in dem atz? die Absicht der Kommission ausgedrückt, daß, wenn an

Herrenhauses gefunden hat, ist einfach der, daß die Regierung als

1

wenn sie mit neuen oder erböbten Recht thut, diese Anforderungen in a ] haunngen, welche vermöge der Entwickelung unferes öffentlichen Rechts in r g ubũlfe

ißz von wie soll ich Administirten findet, als es ll. m an richtig gedacht,

daß man nun diejenigen Organe hineinzieht, we che nach ihrer ganzen Konstrultion berufen find, die Fnteresfen der im Kreise befindlichen Pflichtigen richtig zu würdigen, andererfeits aber auch den Muth haben, sich ihrer öffentlich⸗ rechtlichen Verantwortung bewußt zu bleiben und dem Staate zu geben. wag des Staates ist. Es wäre vielleicht einfacher

ihre Interessen zur Geltung zu bringen; aber, wenn Sie sich die Kleinheit der Schulverbände und das naturgemäße Vordrängen der

lied eines solchen Verbandes in die Lage kommen in lr ge. hinzustellen und 3 dem . als Unter. Mehrleistungen abzulebnen; sondern es soll rach den * menen des Hrn. Abg. Bruel, wie ich daraus mit aroßem Intereffe fubtunen habe, genügen. wenn die berufene Vertretung diefes i nemme wir wollen oder wir wollen nicht uns mit der neuen ee me sagt: verstanden erklären, und dann müssen sich die einzelnen Bern ren

deen, 4 1m ; eine Herren! resumire mich: i die Vorschlãge der Regierung annehmen, * * * . ihr Kommission, sei es in der Fassung des Herrenbauses rn bee gierungdentwurfe. Irgendwie erhebliche ÜUnterschiede kann ich 2 ihnen nicht entdecken, und ich ee Sie thun damit ein 3 zwar nicht frei von Schwierigkeiten ist, aber doch in seine * Entwickelung zum Vortheil des Staates gereichen wird. 124 Der Abg. Dr, Brüel meinte, die Bedenken des Abg Zell paßten eher auf die unklare Fassun des Herrenhauses bei der Vorlage, als auf die Fassung 6 Kommission. Der 1 trag, das Gesetz an die Kommission zu verweisen, habe lan Bedeutung, da eine glenderung kaum zu erwarten sei unt nur eine verschämte Ablehnung des Gesetzes. Die Bu lf gegen das Gesetz entsprängen dem Mangel an mare 3. etzlichen Vorschriften, nach denen die Selbstvermalte n n

ehörden sich zu richten hätten; dieser Mangel habe aber . das Bedürfniß hervorgerufen, eine Art Geschworenenkolleglum mit der Entscheidung in Schulsachen zu betrauen, um Leine Garantie gegen die Willkür der Bureaukratie zu schaffen. De Antrag des Lr. Friedberg bitte er abzulehnen. R

Die Diskussion wurde hierauf geschlossen.

Die Zurückverweisung des Gesetzentwurfs an eine Kom= mission wurde gegen die Stimmen der Deutschfreisinnigen und eines großen Theils der Nationalliberalen und der Eventual— antrag Virchow gegen die Stimmen der Freisinnigen ab— gelehnt und 5. 2 unverändert nach dem . der Kom⸗ mission angenommen, ebenso §. 2a ohne Debatte, desgleichen §. 3, welcher den Geltungsbereich des Gesetzes bestimmt. went. ** ag e r nh m keine An⸗

t inden, ehr das Zuständigkeits fen, nn ,,

er Abg. Rickert erklärte, er bedauere, daß die Mehrhei das Gesetz angenommen habe. Um den . n,, Uebelständen wenigstens einigermaßen vorzubeugen, beantrage er, dem 8. 3a einzufügen, daß auch in Bezug auf die Kom petenzen der Lehrer das Zuständigkeitsgesetz in Anwendung bleiben solle. Er habe aus der Rede des Ministers den Ein= druck empfangen, daß dieser aus Pessimismus sich für das Geset erklärt habe, in der Meinung, die Zustände würden dann so unhaltbar werden, daß das Unterrichtsgesetz kommen müsse. Er glaube, der Minister irre sich. Gewissen Herren werde dieser Zustand so behaglich sein, daß sie kein Bedürfniß einer Aenderung haben würden. Nicht gegen die Selbstverwaltung habe seine Partei Mißtrauen, sondern gegen die Willkür welche daraus entstehe, daß hier keinerlei Normen aufgestellt worden seien. Der Abg. von Rauchhaupt meine, seine Partei stelle sich als Vertheidiger der Rechte des Ministers hin. Was solle man denn vom preußischen Staate denken, wenn der Minister daran verzweifle, die Schulräthe zur Ordnung zu bringen, und die Kreisausschüsse aufrufe gegn die , n, . Schulräthe. Er glaube überhaupt, daß diesmal die Klinke der Gesetzgebung von anderer Seite gedrückt worden sei, und daß der inn, Minister nur der leidende Theil sei. Die technische Unter⸗ richtsverwaltung könne keine Freude haben an einem Gesetz ohne alle Normativbestimmungen. Dieses Gesetz werde sehr schlimm einwirken auf die Leistungsfähigkeit der Schulen und die Lage der Lehrer. Diejenigen, welche auf ein Dotationsgeset hofften, bedächten nicht, daß dem Reichstag ein Nachtrags⸗-Etat vorliege. Das Reich absorbire Ales, und hier sei an keine Steuerreform zu denken, Wie stolz habe vor einigen Jahren der Kultus-Minister in einer Denkschrift schreiben lassen, die Ansprüche der Schule dürften nicht aufgegeben werden, und jetzt! Deutschlands Sicherheit und Wehrfähigkeit müffe allerdings garantirt werden, aber man könne duch die geistigen Waffen nicht entbehren, welche die Schule liefere. Dieses Gesetz sei ein Schritt herunter auf der Bahn, auf welcher Preußen allen anderen Staaten voran- geleuchtet . Eine Unklarheit über dies Gesetz bestehe nicht mehr: es solle nach der Erklärung des Minister-Präsidenten im Herrenhause die Entscheidung in Bezug auf die Bedürfniß⸗ frage und die Leistungsfähigkeit in die Hände der Selbst⸗ verwaltungsorgane gegeben werden. Das Weitere behalte er sich für die dritte Lesung vor. Er werde gegen das Gesetz stimmen und glaube damit der Schule und den Lehrern einen Dienst zu leisten.

Der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenhei iten, Dr. von

en,, K eln

eine Herren! Ich werde versuchen, mit derjenigen Objeltivitãt und Ruhe, der ich mich in derartigen Diskussionen 1 hefe. be⸗ mühe, auf die etwas scharfen persönlichen Angriffe zu antworten, welche der Herr Vorredner meiner Person hat angedelhen lasen. Es ist ja ein sehr bequemes oratorisches Hülfsmittel, wenn man einen Minister gegen sich selbst ausspielt oder gegen einen anderen Minister und abwarten will, was der betreffende Minister darauf sagt, indem man naturgemãß überzeugt ist, der betreffende Angegriffene könne in seiner Vertheidigung nicht so weit gehen als der Angreifer im Angriff. Es ist durchaus unrichtig, als hätte ich in meinen Aeußerungen und ich ö. bemerken, daß ich auf die Reden von sieben Redner geantwortet babe, naturgemäß nicht jedem einzelnen in allen Punkten nachgehen konnte mich so pessimistisch ausgesprochen, wie mit eben nachgesagt worden ist. habe in keiner Weise meiner Verzweiflung Ausdruck gegeben, daß ich den Eifer der Schul⸗ rãthe nicht zu bändigen vermöchte; niemals ist über meine Lippen Aehnliches gekommen und noch weniger ist mein Herz von dieser Sorge erfüllt gewesen. Die Schulbehörden haben, wie ich das oft bier gut, esprochen babe, und ich bin heute zum ersten Mal in diesem Aud⸗ pruch unterstuͤtzzt, ihre Pflicht stets gethan, so gut sie vermochten. ie Verhältnisse sind stärker gewesen als die Macht der Schulbehörden war, d. b., es sind nicht die Mittel, welche der Staat dem Schulwesen zugewandt hat, in dem 26 ge⸗ steigert worden, als die Bedürfnisse gewachsen sind. Ich habe es wiederholt erklärt und wiederhole es erneut, daß im Wesentlichen dadurch die hier erörterten Schwierigkeiten hervorgetreten sind. daß, obwohl mit der Bevölkerungszunghme das Schulbedũrfnih erheblich gewachsen ist, doch die Mittel des Staats nicht in entsprechendem Maße haben vermehrt werden können und die Schulbehörden deßhalb genöthigt waren, denjenigen, welche . zu ee ,. und sie dorthin, wo die Unter⸗ er war, zu Übertragen. t. inn, 1 6 und t . k uch ist es nicht richtig, wenn von einem der Herren Vorredner gesagt worden ist, als seien die Schulräthe ,. diejenigen Beamten, welche die Uebel veranlassen. Hr. von Tiede. mann Cabischin) hat Ihnen eine Darlegung des inneren Gebietes der Regierungen gegeben, wo, soviel ich gehört habe die Schulraͤthe entweder gar nicht oder nur nebenfächlich genannt

Verbände neue Anforderungen herantreten, nicht jedes einzelne Mit-

worden sind. Die externen Angelegenheiten, um das nochmals kuri zu erwähnen, werden von den Schulrãͤthen überhaupt 6. oder nur

erledigt, sondern sie werden r eien bearbeitet, welche nicht dem schultechnischen Fache an⸗

xtgli

3

Reden verleugnet

eins ist nicht erwähnt, und das muß

des §. 2 au

ĩ je Fafsung ,

, was bisher e ng feftgelegt; 9. flichtigen au gane unte bisherige

fgebracht ist, nicht d

unterstellt ist,

It dies 1 . Irdert und gelel

r liber i auf we wrden das preußische s arg er f deshalb gar nicht, daß nch der ; ;

** Raum größer sein „baung finden werden. inne, welche in den z kemxetenzen stattfand und auf dringenden nnen gewisfen Abschluß gekommen e Lemmunen selbst. so weit sie in die mn enlich im Westen eibt den Lehrern. . der Pflichtigen nanes Erachtens ein nelche vor un en einzelnen heit erlangen. fest daß, wenn BGiedererwachen Fnen ergiebt

cht, dann

lcher durch

nicht in Frage

Ich halte weiter an der

einer kräftigeren

lenigen der sozialen und Berufẽsschichten, denen sie sich mit ann, dann auch die Regierung sowohl wie die Selbstverwaltungsorgane den Muth finden werden, die ihnen dann gebühren.

glichstellen können, daß dmdes vertretung und die firfniß erkennen und diejenigen Bezüge zuzuführen, di

Ih kann nur wiederholen: ich habe d

3 mid zu haben, daß unter die Vergange

ird, über den parlamentarische Aktionen und sonstige Angriffe nicht und daß das . sich bezieht nur nicht

neht hinübergehen, . nur oder erhöhte Leistungen, bicher gefordert und geleistet word Argrifn gegenüber kann ich nicht kan der prophezeite gegensätzliche Zustand eintreten muß.

nudschuß Maron ausgegangen, da nicht als erziehliche Kraft in dem Alz solche bewährt. Ich glaube, daß wir ind, durch Selbstschutz,

sihigen, intellektuell und materiell leistungsfähigen in das Bewußtsein der Ve sibleit unfer Staatsleben einer großen Entwickelung zuzuführen, und

tragen des Staat gedankens,

is bin überzeugt, daß, wenn diese Hoffn wir uns geirrt haben sollten vor and

wischen eingetretene Entwickelung ein großes daß, wenn werden, sich

diefe Besorgniß, ich glaube,ů zrorinzialrathe gesetzlich genöthigt n gaz schwierige Gebiet des Volksschulwes

gtfahrungen die Hoffnung haben können. 1 nelche doch, Gott sei Dank, noch unser preufssches Volk auszeichnet,

Gedeihen heute wichtigen

uch diese Aufgabe zum Die , sind gysetgebung erkennen läßt, auf katig, ich au Nomenten, swinen zuweilen etwas knarren und siß erst an einander gewöhnen müssen, nicht fallen lassen, daß auch die hier un

und wenn ich

die

mischen Regierung und Kreisausschuß immer mehr s Organe genöthigt sind, ut Erfüllung der wichtigsten Staatsaufgaben zu arbeiten. W terhin gefazh habe, kann ich nur wiederholen; ich hoffe und bin auch iberzeugt, daß in der höheren Einheit sich diese Differenzen, so weit daß man si

und desto mehr, je mehr diese

sie noch bestehen, auflösen werden, sch unter Kreisausschuß und Regierung Behörden zu denken, sondern diejenigen r besätimmt abgegrenzten Gebieten fachlicher Arbeit zu leisten.

Der Abg. von Rauchh meine, daß dieses Gesetz da

ĩ

hab di.

den katholischen Provinze so würde man si

an

daß

nicht, Jet allenfalls noch befreunden.

der ob

ch Geltung hätten, ja 1872 später noch zu t Ministerial⸗ Verordnungen über⸗

Deshalb sei er geneigt dem

Schorlemer⸗Alst erklärte, die ein

ets legt und

t dümmer zu sein,

Hhꝛigen an tsetz, welches entschie wärtigen Zustande bringe, unbrau

tens trifft auch die Bemerkung nicht zu, wel d tande von 1880 in ihren Schlußbetrachtungen

betonen: ein Großes wird erreicht nach dem Vorschlage Ihrer Kommission. . Schulwesen gefordert und geleistet ist, wird es wird ausgesprochen, daß das, was bisher von

sondern das Neue und das Mehr, ze Maß der Leistung hinaus gefordert wird. hne Zweifel, ist ein Strich unter das, was bisher ge

Schulwesen gefördert ist.

Derr Vorredner ein großes Jnteresse hat ich glaube aber, als das meinige in diesen Worten Be⸗ Denn die erhebliche Vermehrung ihrer Ein⸗ siebziger Jahren in Ansehung der Lehrer⸗

die Anfangsgehälter der Lehrer gemindert ehrern gefichert und kann an der Hand dieses Gesetzes gestellt werden. Auch das ist erheblicher Erfolg, daß die Durchschnittssaätze, efähr 14 Jahren mit Ermächtigung des Ministers von tegierungen erlassen sind, nunmehr eine erhöhte Sicher

es fich an, der Hand der Erfahrungen und bei dem

Leistungsfähigkeit des Volkes im daß die Verhältnisse der Lehrer nicht mehr entsprechen

meine Von meinem Standpunkt aus bin. ich immer 5 die Selbstverwaltung eine Thorheit ist, wenn sie Volksleben betrachtet wird und sich

durch Einführung unserer gebildeten,

bereits.

ch nicht verkennen will, daß in den exsten wo solche tiefgreifende Gesetze

so kann ich doch die Zuversicht

Lichtblick sei die das Gesetz einen

iedene Besserun

von anderen Regierungs⸗

enkschrift über das

hãtte. ich dem

er Mitwirkung der Selbst⸗

ist durch dieses Gesetz die die Arbeit der Unterrichts⸗

auch die Lehrer, für welche

Wunsch der Schul verbände ist ja, ich Er. erwähnen, Lage kommen, haben vielfach,

Hoffnung und Ueberzeugung

Recht

das Be⸗ den Lehrern

as Bewußtsein, etwas Großes nheit ein fester Strich gezogen

b auf auf Leistungen, welche en sind. Auch den letzten Ueberzeugung ändern,

zwischen Regierung und Kreis⸗

Preußen vorzugsweise berufen s leistungs⸗ Kräfte in das Mit Verantwort⸗

ungen scheitern sollten, wenn erthalb Jahrzehnten, die in⸗ Unglück wäre. Ich hege die Kreisausschüsse, die hinein zu begeben in ens, wir nach den bisherigen daß mit der Pflichttreue,

Staates erfüllt werde. wie die Kompetenz- Gebieten der Schulverwaltung

des

erlaffen werden, die Ma⸗ Behörden und die Menschen

d dort bestehenden Differenzen chwinden werden mit einander Was ich

ch daran gewöhnen muß, nicht einander widerstrebende Organe, welche berufen sind, Cĩinheitliches in gemeinsamer

llen, es komme nden das volle

Strich unter sich in Zukunft nur Ermäßigungen handeln wenn es drin stände,

es

dritten Lesung noch hinein⸗ die Bestimmungen über die ob die Recht be⸗

Gewicht auf in Westfalen als die An⸗ r Antrag Rickert würde das

nüber dem gegen⸗

großes namentlich

guch ganz überflüssig machen. der Nationall

Antra iberalen,

piel, den Abg. ammen zu sehen; liberalen Bundesgeno Ueber die Ursachen

unterrichtet.

Der Abg. besuchten noch über Schulen; die über

. dafür zu haben sein.

verwaltungsorganen eine streben, und schon die hieraus

nichts, ihnen zie aller Einzelfälle seit lange erprobte Regierung Der Abg. von Pilgrim Dr. Freiherrn von S Man hätte es, was

beim Alten lassen können;

e er na

der Weise des Antrags Pr,

tungsorganen überlassen, auch wohl der Abg. Dr.

Dr. Enneccerus müsse er wu

oder in der dritten Lesung druck finde.

Es kam nunmehr Genossen zur Berathung, 1892 gelten zu lassen. Der Abg. Natorp Schorlemer gegenüber, der Schule so günstig worden sei. Der Vor

die Annahme

Der Antrag des Dr.

beschlüssen angenommen Schluß 4 Uhr.

Rickert diesmal mit d

das Erreicht gegebene Zufriedenheit bedürfe also sehr der Juf der anderen Seite werde bei dieser Sachla —ͤ kolossale Arbeit aufgebürdet. Werde die Vorlage Gesetz, dann würden die Kreisausschüsse vor Allem in jedem neuen Falle einen Staatszuschuß sich ergebenden Eifer, olg des Gesetzes hindern. Die Selbstverwaltungsorgane verständen von den S ulsachen gar ch wie vor die unparteiische durch eine auf dem Gebiete des Schulwesens

würden einen gedeihlichen Erf

orlemer gemachten estfalen betreffe, freilich ebensowohl werde er für das Gesetz stimmen, aber mit der Modifikation einer Zeitbeschränkung in

369 Erlaß fester Gesetzes⸗ ie Entscheidung den Selbstverwal⸗ n diesem Sinne habe rtheil über die Selbst⸗ Mit dem Abg. daß die Ansicht des Mi⸗ Leistungen bis zur dritten dem Gesetze präcisen Aus⸗

inde

Friedber Der Abg. Rickert erklärte, nach normen werde auch er sehr gern die En früher nicht. Langerhans sein verwaltungskörper verstanden wissen

nisters hinsichtlich der bisherigen

Er sei deshalb auch gegen den die Geltungsdauer des Gesetzes 68 ränken. Wenn man es abschaffen wolle und dabei mit

Fiegierung übereinstimme, dann werde auch das Herren Man erlebe das seltsame Schau⸗ nit den Nationalliberalen zu⸗ die Konservatinen seien von den national⸗ en aus politischen Gründen verlassen. iefes Freundschaftsbruches sei er nicht

Dr. Langerhans meinte, von 4300000 Kindern Millionen ungenügend ausgestattete e Seitens des Ministers kund⸗ Einschränkung. e den Selbst⸗

vor.

wollen.

nschen,

in

dies

rau

u erreichen

bestätigte durchweg die vom Abg. Ausführungen.

Der Antrag Rickert wurde hierauf . gegen die Stinimen der Freisinnigen und der meisten

§. 3 a. gelangte unverändert zur Annahme, ebenso der Antrag des Dr. Friedberg und

das Gesetz nur bis zum 1. Juli

ationalliberalen; S8. 4 und 6.

bemerkte dem Abg. Dr. Freiherrn von daß die Katholiken do esinnt seien, wie itzende des rheinis beantrage eine Abkürzung der Schulzeit; schulen erfreuten sich der Gunst der Herren. des Antrags Friedberg, we ; Charakter des Gesetzes genauer zum Ausdruck bringen solle. Friedberg wurde da ö Stimmen der Nationalliberalen, Freisinnigen un : Theiles der Freikonservativen mit 149 gegen 101 Stimmen abgelehnt und die Vorlage Unverändert nach den Kommissions—

ch nicht immer hier dargestellt chen Bauernvereins auch die Halbtags⸗ Redner empfahl lcher den provisorischen

en. Nächste Sitzung Montag 11 Uhr.

Prüfung

gegen die d des größeren

betra 8 in dem Etats jahr 1887 88 das Dringendste

und ist daher dieser Betrag für 1887/88 einge für die bayerischen worden. Hiervon sind

in den Etat für 1887 88 für den beregten Zweg bereits ummen verwendbar und jwar aus Kavitel 6 Titel 26 Ausgaben 3 500 000 Æ, aus Kapitel 6 Titel 27 der ben 7 000 000 6 Der neu zu fordernde Gesammt⸗ um 16 500 000 A, daber auf 114 300 090

zur Ausfübrung

ebracht werden kann, ist noch etwa ein Viertel des angegebenen Ge⸗

ammtbetrageg, gleich rund 28 300 999 n ü 6

Festungen ist auf 12 0000090 veranschlagt fur das Etats jabr 1887 885 in dem vorstehenden

Betrag 180600 4 zum Ansatz gelangt. ; * ) z6 zia Goo M für die Vervollständigung des deutschen Eisen · babnnetzes im Interesse der Landegvertheidigung, . Bie Bedeutung des Eisenbahnnetzes für die Schlagfertigkeit des ist seit den Kriegen der letzten Dezennien auch in den Nach⸗ arreichen in zunehmendem Maße ,. worden. ie Die Schnelligkeit und Sicherheit der Versammlung der Streit · kräfte an der Grenze ist abbangif von der Zahl und Leistungsfähigkeit der dorthin führenden Transportlinien;, z

Um die plötzlich herantretenden Massentransporte mit dem vor— handenen Fuhrpark in kürzester Frist sicher zu bewältigen, sind an das Bahnnetz die folgenden Grundanforderungen zu stellen:

I daß eine ausreichende Anzahl möglichst direkter Verbindungen nach den bedrohten Grenzgebieten vorhanden sei, m.

2) daß die Leistungsfähigkeit der Haupttrantportlinien durch Doppelgeleise gesteigert werde, fo daß die Beförderung der vollen und Rückfahrt der entladenen Züge ohne gegenseitige Siörung und Gefährdung erfolgen kann, ö 3) daß die für die Abfertigung von Massentransporten erforder⸗ lichen Einrichtungen zum Ein und Ausladen der Züge Militär- rampen und Ladegeleise schon im Frieden in der Ausdehnung und Anzahl vorhanden seien, wie sie rechtzeitig und in entsprechendem 1 bei Eintritt der Mobilmachung nicht mehr hergestellt werden önnen.

Die Nachbarreiche haben diesen militärischen Anforderungen inzwischen in zunehmendem Maße durch eine entsprechende Entwicke⸗ lung der Eisenbahnnetze Rechnung getragen. .

Namentlich in Frankreich sind für die systematische Vermehrung der Transportftraßen nach der Ostgrenze, für. die Steigerung der Leistungsfähigkeit der Linien durch Doppelgeleise und für die Her⸗ stellung der zur planmäßigen Abfertigung der Massentransporte er. forderlichen Lade⸗ und Entladestellen außerordentliche Aufwendungen gemacht worden. ; . Gegenüber dieser Verschiebung der Transportverhãltnisse und dem von unferem Nachbar erreichten Grad der Kriegsbereitschaft ven Heer und Land kann von einer , , des deutschen Bahnnetzes, an dessen Leistungsfähigkeit bei der geograp ischen Lage und Gestaltung Deutschlands ohnehin größere Anforderungen heran⸗ treten, nicht länger abgesehen werden, wenn die rechtzeitige Ver⸗ fammlung unferer Streitkräfte zum Schutze der Grenzen sicher= gestellt und das Land gegen die Gefahr eines feindlichen Einfalls geschützt werden soll. Nur unter dieser Voraus setzung läßt sich unsere sorgfältig vorbereitete Mobilmachung zum Schutze der Grenze voll und rechtzeitig verwerthen. Von Reichswegen sind dem⸗ gemäß die erforderlichen Vorbereitungen und Abkommen mit den be⸗ theiligten Bundesregierungen getroffen worden, damit die dringendsten

an fortdauernden 1610 „6, höhere Truppenbefehl Landes vermessungswesen 5760 19 400 .

1731641 ,

und Reservema

der Ersatz⸗ ; Remontepferde

Ankauf der Remontedepots 31 000 6, und Transportkosten 209 900

Unterhaltung der Festungen zu im Feldpionierdienst 200 , Unterstützungen 5 A,

J 218 7539 M (Preußen 14

stellen. Die einmali

befinden sich unter den Zulagen u. s. w. 3 377 692 4 aufzuftellenden Truppentheile,

wesen (meist Kasernenbauten), (inkl. Lazarethbauten), dd 8 000 in ger der

O00 S. Mar 242 674 Steigeru

Compagnien), 125 und Transportkosten, 5h 45 613 100 S zur fertigkeit des materials, was die Verwaltung nicht im ausreichenden Maße die Ausgaben Sachsens und rechnet sich nach (5d 185 Mann) Im AÜuße rordentliche

20 Positionen, zum Theil nur zur Steigerung

beftritten werden konntem. 2) 29 500 000 zu bezw. Berti iz gan te r n

Die auf dem

Jahren fest, doch bat es dedurft, um festzustellen, ausgeführt werden müssen,

welche u

Summe von

festungsbaufonds und zur sp

unannehmbar, ja

ch

Ergänzung der Befestigungen

S, Ingenieur⸗ Geldverpflegung der. verpflegung 4582 377 M, Bekleidung und

Garnisonverwaltung und Serviswesen Verwaltung der Train⸗Depots

43 800 S, Verpflegung s 138 948 Verwaltung ekosten und Tagegelder, Vorspann⸗ Militär ⸗Erziehungs⸗ und Bildungs⸗ wefen 22745 4, Artillerie ˖ und Waffenwesen 16014150 , Bau und den iebungen der sãchsischen Truppen

Wohnungsgeldzuschüsse 252244 , Verschiedenes 3461 ,

Militär Medizinalwesen 298 287 , und Instandhaltung der Feldgerãthe

Reis t,

Württemberg 640 156 ), dazu Ba 5 658 ig M Zur Verzinsung der hinzu, wodurch sich die fortdauern

gen Ausgaben betr (Kap. 5 a.) 80 226 677 M, davon für 5 339 34 M, Württemberg 2 643 444 Ausgaben

Heeres verstãrkung. 69 Dienstpferde für die neuzuerrichtenden

Württembergs; bem Verhältniß der Kopf zu der des übrigen Reichsheere

1) 6943065 M zu Garnisonbauten ze.

der Operations- . (nothwendige e die aus den verfügbaren

„MS zur Ergän

vom preußischen Kriegs- Min sterium ressortirenden 130 So 000 AM erforderlich. der Gesammtkosten , , werden:

Bauten) des Kölner Stadterweiterungsfonds 4600 durch 3. Etats für 1886/86 und 1886/87 bewilligten , zur

Reichstags ⸗Angelegenheiten.

Der Nachtrag zu den Etats für Reichsheeres 1887/88 setzt für Preußen, Ausgab Ih 4606 M, Militär Geistlichkeit 7290

en fest: shaber

Truppen 6

nnschaften u. s. w.

136 298 .

574 274 M, Sachsen

für

M60 150 66

schgebũhrnisse, „MS Artillerie⸗ ng der Operations-

Heeres (Vervollkommnung und Ergänzun

mit den bisher verfü

er

en in denselben.

ebiete der Waffentechnik in neuerer rtfchritte bedingen durchgreifende Aenderungen im

o i Ünzulänglichkeit der jetzigen erst der

Verstärkungen in diefen Verstarkungen

eziellen Verwendung

in Elsaß⸗Lothringen

die Verwaltung des Sachsen und Württemberg

Militãr⸗Intendanturen S, Militär ⸗Justizverwaltung 69 857 M, Generalstab und und Pionier ⸗Corps z 665 812 „*, Natural⸗ Ausrüstung der Truppen s 869 Æ,

1959

agen im Ordentliche Preußen 62 912 157 46,

Ss, Bayern 9 280 342 Es Preußen 117 675 1 besondere Bekleidung und Ausrüstung der neu⸗ 5 479 584 MS ,, , gol 00 S6. Militär Medizinalwesen zur Beschaffung des Feldgerãths Remontewesen (1383 71 Feldbatterien und 12 Train⸗ 1135192 1 Umzugs und Waffenwesen und

und

Es können aber zur Ded aus . des Reichs ei O00 46, aus den

den

zusammen 2004349 , vern 143352140 Mn, insgesammt Reichsschuld treten J56 000 den Ausgaben auf 19408019 4

des Kriegs⸗ gbaren Mitteln bewerkstelligen konnte). Analog sind die Quote Bayerns be— stärke des Kontingents 86 (414 224 Mann). n Etat (Kap. 6a.) sind aus eworfen: in Elsaß⸗Lothringen ste Raten; darunker 1 199 196 und Schlagfertigkeit des Her Mitteln bisher nicht

zung und Verstärkung der Festungen

eit gemachten estungswesen. Einrichtungen steht zwar schon seit Jusführung umfangreicher den Festungsbauten in den wichtigeren Festungen ist eine

Versuche

16. des

nEtat Sachsen

chlag⸗

in

Heeres

Deckung

Kölner

Ergänzungen des Bahnnetzes ins Werk gesetzt werden. Die For⸗ derungen der Heeres verwaltung entsprechen lediglich dem durch die ,, der Nachbarländer bedingten dringendsten Bedürfniß an egenmaßregeln. Sie bezwecken eine Steigerung der Leistungsfãhig⸗· keit' des Bahnnetzes durch Ergänzungsbauten gweite Geleise, Lade⸗ vorrichtungen) an vorhandenen Linien und durch Ausbau einer direkten Verbindung zwischen dem Ober⸗Elsaß und den übrigen südlichen Theilen des Reichs. ; . . . .

Die Kosten trägt das Reich theils allein, theils antheilig nach Verträgen mit den einzelnen Bundesstaaten, fie belaufen sich für zweite Geleise und Ladevorrichtungen auf 27 217 642,40 und für neue Bahnstrecken auf 40 0h 950 M, die Gesammtkosten mithin auf 67 270 592, 40 M, wovon für das erste Jahr 36 314 000 M in den

Etat eingestellt sind. ;

Außerdem sind bei den einmaligen Ausgaben noch. 500 0900 MS zu Kasernenbauten in Preußen (für eine Artillerie Abtheilung in Allen⸗ stein, erste Baurate) und 3195 785 M zur Verstärkung der eisernen Vorschüsse für das Reichsheer angesetzt. .

Tie einmaligen Ausgaben stellen sich dadurch auf 166 677 93 1 4 und die Gesammtausgaben auf 176 083 g59, 60

Die einmaligen Ausgaben mit 156 577 331 4 werden aus der Anleihe, die übrigen 18 408 019 durch Matrikularbeiträge gedeckt.

Etatistische Rachrichten.

Der Statistit der zum Ressert des Königlich preußischen Mi nisterlums des Innern gehörenden Stra. und Gefangen⸗ Änstalten pro 1. April 1885,36 entnehmen wir in Bezug auf das bei sämmtlichen Anstalten angestellte Beamtenpersonal, daß am letzten März 1886 2238 Beamte angestellt waren; von ihnen amtirten nur gebenamtlich 40 Geistliche, 17 Lehrer und dehrerinnen und 63 Aerzte, Wundärzte und Heilgehülfen. Ueber die Verpflegung der Gefan⸗ genen giebt der Bericht folgende Daten: Die Gesammtzahl der De⸗ kentionstage betrug 10 115 053, wovon 5788 für gewisse Korrigenden, so daß 16 109 269 verbleiben. Die Zahl der Verpflegungstage in Anstalten mit männlichen Gefangenen, deren Verpflegung nach dem bisherigen Speisungs⸗ Etat erfolgte, betrug 4145982 auf männliche Gefangene mit Anstaltsverpflegun in denjenigen 9 Anttalten in denen die Verpflegung der gesunden len el nach dem neuen Speisungs. Etat erfolgte, kamen 2 077 994 Tage. Im täglichen Durchschnitt wurden mit Gefundenkost verpflegt 265 768 Gefangene; mit Kranken⸗ koft i796 Gefangene. Die Vergünstigung, einen Theil des Arbeits⸗ verdienst⸗ Antheils zur Verbesserung der Verpflegung verwenden zu dürfen, haben genossen 30 110 Männer und 5084 Weiber, Die Zahl der im kläglichen Durchschnitt detinirten Gefangenen mit Arbeitszwang (Zuchthaus Gefangene, Gefängniß Gefangene und Gefangene in ge⸗ schärfter Haft) betrug 26 Obl, is Personen beiderlei Geschlechts. Be⸗ schäftigt wurden 24 161,94 Personen; die Beschäftigung fand statt für den . Bedarf der AÄnstalt mit 6182 0* Personen, für eigene Rechnung der Anstalten zum Verkaufe mit 343579 Personen, für Dritte gegen Lohn mit 17 636,11 Personen. Von den Gefangenen, welche Arbeiten für eigene Rechnung der Anstalten zum Verkauf an⸗ fertigten, sind durchschnittlich tãglich 24550 gegen 2 70,86 im Jahre 1. r 1884585) mit Herstellung von Fabrikaten für andere Straf · anstalten im Ressort des Ministeriums des Innern und für weitere Zweige der Staatsverwaltung fowie für die Reichsbehörden beschãftigt Dorden. Seit dem Etats jahre 1881 / 82 werden sämmtliche Webestoffe zu den Bekleidung und agerungsgegenständen, welche für die An⸗ stalten nöthig , in den Strafanstalten zu Wartenburg⸗ Insterburg, Sonnenburg. Naugard, Halle a. S., Celle, Rendaburg, Brandenburg und Lichtenburg durch Gefangene angefertigt. Die Beschaff ung der zur Herstellung des alljährlichen Bedarfs an leinenen und baum

vollenen Webestoffen erforderlichen Garne erfolgt seit dem Etatsjahr 9. mh durch die Strafanstalt zu Moabit bewirkten

1. April 1883/34 in einer dur rlt Submifsion. In den Straf; u. s. w. Anstalten zu Mewe, i g Brieg, Striegau. Jauer, Ratibor, Rendsburg, Lüneburg, Münster

(St. A.), Diez, Werden, Elberfeld und Köln ind bei einigen Arbeits-⸗ zweigen, welche für Dritte betrieben werden, im Jahre 1886 / S6 Dampf⸗ maschinen in Gebrauch gewesen. Von den fuͤr Dritte gegen Lohn beschäftigten Gefangenen aben durchschnittlich lich 204,29 (gegen 176,57 in er Ärbeiten gemacht, die von Staats oder Reichs behörden direkt bestellt worden sind. Von den . Dritte gegen Lohn beef ge, Gefangenen sind für Stra anstaltsbeamte durchschnittlich beschäftigt worden mit S uhmacher ⸗Arbeiten 108.09, ;

18S / S5, mit Schneider Arbeiten 102,97 gegen 102,165, arten ˖ Arbeiten 30 03 gegen 32,85, anderen Arbeiten ,b gegen 21.98, zusammen

6.

7 106,23 in

,

ifo Ade Hecsangene in I8d6,/ S5 gegen zz, in 188 / 8.