1887 / 97 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 26 Apr 1887 18:00:01 GMT) scan diff

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thümlicher Form des Deckels, dessen platter Knopf vermuthen läßt. daß einst eine figürliche Darstellung den oberen Abschluß gebildet babe; endlich einen Schrank in den fast schwülstig üppigen Formen des Styls Henri's I. aus dem Louvre in Paris. Der Tert der Lieferung bietet mancherlei praktische technische Rathschläge und nützliche Notizen für den Kunstgewerbtreibenden, sowie u. a. einen Aufsatz über die gegen wärtige Lage der Glasfabrikation in Europa. ;

Der Cours für die hier zahlbaren Oesterreichischen Silber · Coupons ist auf 160.25 MS für 100 Fl. Desterr. Silber herab⸗ gesetzt worden.

Die dreißigste ordentliche Generalversammlung der Magde⸗ burger Lebensversicherungsgesellschaft vom 25. d. M.

genehmigte den Rechnungsabschluß und die Bilanz sowie die von den

Gesellschaftsorganen vorgeschlagene Gewinnvertheilung, nach welcher die Aktionäre eine Dividende von 7 Mo des eingezahlten Aktienkapitals 21 6 pro Aktie erhalten, und ertheilte dem Vorstande sowie dem Aufsichtsrath Decharge. Die statutenmäßige Wahl von drei Mitgliedern des Aufsichtsraths ergab die Wiederwahl der in Folge des Ablaufs ihrer Wahlperiode ausscheidenden Herren Kaufmann. E. See eben, Kaufmann Lorenz Lippert und Stadtrath Voigt. Dem Rechenschaftsbericht der Magde⸗ burger a, n, ,, , b. entnehmen wir, daß bei der Lebens- und Begräbnißversicherung im Jahre 1886 4193 Policen über 9 837 371 M Versicherungssumme abgeschlossen wurden, sodaß, da der Versicherungsbestand der Kapitalversicherung sich am 31. Dezember 1885 auf 41 987 Policen über S3 261 831 Versicherungssumme belief, sich 3 von 46 180 Policen über 93 099 202 M6 Versicherungssumme herausstellte. Von diesen Versicherungen erloschen im Laufe des Jahres 2801 Policen über 5 929 604 4 Versicherungssumme, sodaß Ende 1886 ein Versiche⸗ rungsbestand von 43 379 Policen mit einer Versicherungssumme von 87 169 598 6 zur Jahresprämie von 2 668 234,ů 2 M und einer einmaligen Prämienzahlun von 4197,70 MS vorhan⸗ den war. Mit Anspruch auf Dividende waren 38 303 433 4 in 11771 Policen versichert. Zu dem bei der Aussteuer⸗Versiche⸗ 4 (mit und ohne Prämien⸗Rückgewähr) am 31. Dezember 1885 vorhandenen Versicherungsbestande von 2460 Policen über 4665 444 Versicherungssumme trat im Jahre 1886 ein Nettozugang von 361 Policen über 650 O99 M Versicherungssumme, so daß am 31. Dezember 1886 25811 Policen über 5 315 543 60 Versicherungssumme gegen eine einmalige Prämienzahlung von 8046,65 und zur Jahresprämie von 215 841,87 M vorhanden waren. Der Bestand der Kinder⸗ versorgungskasse betrug am 31. Dezember 1886 117 Policen über 211 Antheile mit einem Vermögen von 54 813 M6. Von den am 31. Dezember 1886 vorhandenen 97 Personen, welche an der Renten ⸗Versicherung betheiligt sind, beziehen bereits jetzt 77 eine Rente von jusammen 41 4609 ½Æ½, während 11 210 M für 25 Personen den aufgeschobenen Renten angehören. An Prämien ⸗Reserven wurden 1214 856 „6 rechnungs mäßig zurück gestellt, wodurch sich dieses Conto auf 14 760 834 erhöhte. Die mit Gewinnantheil Versicherten erhalten für das Jahr 1886 eine Dividende von 17 9 der vollen Jahresprämie. Unter den bei der Lebens, uud Begräbnißversicherung Betheiligten war in dem betreffen den Geschäftsjahre eine Sterblichkeit von 787,77 Personen mit 1L 396821 66 Versicherungssumme zu erwarten. Es waren aber für A3 Todesfälle 1 393 148 M zu zahlen; demnach ergiebt sich, daß der Gesellschaft 43,77 Personen, weniger starben und 3673 M Ver—⸗ sicherungssumme weniger fällig wurden, als die Rechnung erwarten ließ. In der gestrigen ordentlichen Beneralversammlung der Aktionäre der Deutschen Bank, in welcher 13 917 Aktien mit 2747 Stimmen vertreten waren, wurde von der Verlesung des Jahres berichts Abstand genommen, der Rechnungkabschluß genehmigt, die Dividende auf 90 fete und der Verwaltung einstimmig Decharge ertheilt. Die nach dem Turnus ausscheidenden Mitglieder des Ver—⸗ waltungsraths Generalkonsul Anton Adelssen, Berlin; Kaufmann Georg Albrecht, Bremen; Kommerzien⸗Rath Ernst Hergersberg, Berlin; Banquier Ad, vom Rath, Berlin; Stadtrath Theodor Sarre, Berlin, wurden per Akklamation wieder⸗ und der aus der Direktion ausgeschiedene Präsident Jonas neu gewählt. Die Auszahlung der Diridende erfolgt von morgen ab an den bekannten Zahlstellen.

Die fünfzehnte , . Deutschen Rück⸗ versicherungsbank zu Frankfurt a. M. genehmigte die Jahres- rechnung und Bilanz für 1886 sowie die Gewinnvertheilungs⸗-Vor⸗ schläge. Aus dem Reingewinn im Betrage von 59 105 M gelangt eine Dividende von 9 0so zur Zahlung und es werden dem Kapital⸗ Reservefonds 8865 M6 sowie dem Sparfonds 17 329 überwiesen, während der Rest von 5910 9 zur Deckung der Tantiemen Verwen⸗ dung findet. Die Generalversammlung ertheilte dem Aufsichtsrathe und Vorstande die Entlastung, bestätigte die ausscheidenden Mit- . des Aufssichtsraths aufs Neue in ihrem Amte und wählte die

evisoren für das laufende Rechnungsjahr.

Gewerbeblatt aus Württemberg, herausgegeben von der Königlichen Centralstelle für Gewerbe und Handel. Nr. 17. Inhalt: Phantasie und Geschmack und deren Pflege im Kunst⸗ und Gewerbeleben (Schluß). Prüfung der Luft auf Kohlensäure. Verschiedene Mittheilungen. Neues im Landes⸗Gewerbemuseum. 1 n, .

Gewerbeblatt für das Großherzogthum Hessen. ge des Landesgewerb vereins. (Darmstadt, in e gn bei „Brill. Vr. 17. Inhalt: a. Hauptblatt: Aus dem Gewerbe⸗ leben. Die Innungen und ihre Gegner. Delune's Entwässerungs— röhren aus Cementbeton. (Mit Abbildung.) Aus den Lokal gewerb⸗ vereinen. Lauterhach. Alsfeld. Oppenheim. Alzey. Literatur. Hirth's Formenschatz. b. Anzeiger: Patente von im Großherzog thum Hessen wohnenden Erfindern. Offenbach (Industrielles).

Die New -⸗Porker Hand. Ztg. schreibt in ihrem vom 15. d. M. datirten Wochen bericht: Der Geldmarkt ist ent— schieden flüssiger geworden; für Call Loans ist zu 4— 600 ankömmlich ,., für Darlehen auf feste Termine zu 5 6“, wozu auch feinste ndossirte —— 4 Monats: Platzwechsel zu diskontiren waren. Der Wechselmarkt hat sich, bei beschränktem Verkehr, des Ferneren befestigt. Das Geschäft am Waaren- und Produktenmarkt hat, einen normalen Verlauf genommen. Brodstoffe hatten für Weizen und Mais schließlich sowohl in Locowaare als auch in Terminen lebbafteres Geschäft; Umsätze für Export waren in Weizen befriedigend, während es in Mais nach dieser Richtung stiller geblieben. Hafer und Gerste verkehrten zu stetigen Preifen. In das Geschäft am Frachtenmarkt hat noch immer kein Leben kommen wollen. Die Grundstimmung fuͤr Baumwolle ist sowehl für Loco⸗Waare als auch für Termine eine sehr feste geblieben, wenn auch Umsätze nicht gerade besonders lebhaft ge⸗ nannt werden können. Ganz bedeutendes Geschäft, bei stark anziehen den Notirungen, entwickelte sich in Brasil- Kaffees und in milden Sorten. Rohzucker hatte ruhigen Verkehr, während für raffinirten die Nachfrage schließlich etwas lebhafter aufgetreten. Am Theemarkt konzentrirte sich das Hauptinteresse auf grüne und japanische Thees. In Provisionen ist eine zuversichtlichere Stimmung zum Durch⸗ bruch gekommen, doch waren Umsätze sowohl in Schmalz als auch in Schweinefleisch nicht lebhaft. Am Metallmarkt hatten Blei und Zinn regeren Verkehr, Kupfer und Zink lagen still, doch war ersteres Metall im 7. fest, isen bewahrte die seit Wochen etablirte Festigkeit, hatte aber keine animirten Umsaãͤtze. Von Schiffsbedürfnissen war Terpentinöl durch bedeutende Festigkeit gekennzeichnet, während Harz zu steti⸗ gen Preisen verkehrte. Raffinirtes Petroleum findet nur wenig Beachtung, ebenso Pipes lines Certificates, für die sich das n täglich weniger interessirt. Schlußpreis 645 C. Am

ollmarkt mußten sich Eigner zu Preis-Konzessionen herbei⸗ ki In fremden und einheimischen Manufakturwaaren ließen Transaktionen an Lebhaftigkeit sehr zu wünschen übrig. Der Import fremder Webstoffe für die heute beendete Woche beträgt ö 436 26 Doll. gegen 1583 034 Doll. in der Parallelwoche des orjahres. Wien, 26. April. (W. T. B) Die „Presse“ meldet, die Sub⸗ skription auf die 5oige österreichische Notenrente im

ö.

n ca. 30 Millionen sei nunmehr definitiv auf den 3. Mai

ch rag, 25. April. (W. T. B.) Der Reingewinn der Busch⸗ therader Eisenbahn pro 1886 beträgt für das Netz Litt. A. 825 724 56 (gegen 1885 45 114 Fl. weniger) und für das Netz Litt. B. 7865 918 Fl. (122 873 Fl. mehr als 1885). Zur Verfügu der Generalversammlung stehen für die Aktien Litt. X. 965 645 9k und für die Aktien Litt. B. 922 386 9

London, 22. April. (A. C.) Nach dem 11. Jahresbericht der Königlichen Explosion⸗Inspektoren hat die Einfuhr von Pulver nach England in den letzten 16 Jahren bedeutend zugenommen. Im Jahre 1870 belief sich ihr Werth auf 6648 Pfd. Sterl., 1886 auf. 140 244 Pfd. Sterl. Zugleich hat die britische Pulver⸗ fabrikation stark abgenommen. 1870 betrug der Werth derselben 427 229 Pfd. Sterl, 1886 nur 290 055 Pfd. Sterl.

Glasgow, 25. April. (W. T. B. Die Verschiffungen von Roheisen betrugen in der vorigen Woche 7000 Tons gegen S400 Tons in derselben Woche des vorigen Jahres.

ö 25. April. (W. T. B.) Wolle und Garne ruhig.

ESubmissionen im Auslande.

Italien.

ui. 4 7. Mai, 1 Uhr Nachmittags. Königliche Präfektur zu odena.

Lieferung von 2090 kg weißer Merinowolle J. Qualität, 2500 Eg derselben Wolle II. Qualitãt, 4000 kg weißer, n Wolle und von 8000 kg feiner grauer Wolle fin die Wollfabrik der Straf- anstalt zu Saliceta S. Giuliano bei Modena. Kaution. Näheres an Ort und Stelle.

2) 2. Mai. Intendantura delle Finanze in Mailand: Liefe⸗ rung von 22 500 g Kupferdraht für die oftieina contrasegni metallici der dortigen Zollbehörde. Voranschlag 240 Lire der metr. Centner. Depot 5400 KÄre.

3) 4. Mai. Farmacig centrale militare in Turin:

a. Verschiedene Medizinalien, 223 000 - 275 00 gire.

b. Chinin und solfato basieo di ehinina (97, 62 000— 100 060 Zire.

. Arzneien, 15 25 000 Lire. (Bedarf für das laufende Jahr.)

4 6. Mai. Direzione costruz. navali R. Marina in Venedig: Ein Ponton mit stählernem Gerippe für einen Bagger— Apparat, System Priestmann, nebst Zubehör. Voranschlag 38 000 re, Depot 3800 Lire. .

Ferner in Aussicht stehend

5) bei der Direktion der Eisenbahn Rom Solmona in Rom: „5 bewegliche Plattformen von 459 15 m Durchmesser, 2 Brücken waggen zu je 30 t, System Bianco Apessi,

15 hydraulische Säulen mit beweglichem Halse,

„1 Krahn zum Verladen, Tragfähigkeit 5 t, 18 Bassins aus Eisenblech, Ian je 15 ebm,

1109000 kg Röhrenleitung,

2 Fernsichtsignale (Diskus), beweglich,

. 9. 1 vollständige Dampf pumpe und 2 gewöhnliche Aspirations⸗ umpen.

6). Bei, der Direktion der Mittelmeer ⸗Fisenbahn: Mailand. Stahl schienen 527 m, für die Strecke Sieng Grosseto, sowie 8 Weichenstellen zwischen den Stationen Monte Amiata und Monte Antico. 41 500 Lire.

Y. Bei der Direktion der adrigtischen Bahn in Florenz: Stahlschienen 14 km, für die Strecke Orte Chiust Florenz. 411000 Lire.

8) Lieferungen für den in Aussicht genommenen Bau einer Tram- bahn zwischen Messing und Barcellona, längs der projektirten Eisenbahnlinie Messina = Patti Cerda.

Näheres an Ort und Stelle.

; Oesterreich. s.

10. Mai. Centralburegu der Mühlskreisbahn zu Linz. Her⸗ stellung des Unterbaus der Linie Linz Urfahr Eigen, in elf Loosen, von 20 000 bis 170 000 Fl.

; Bulgarien.

Termin noch unbestimmt. Regierung zu Sofia. Lieferung von 80 000 Tornistern von Leder, sowie verschiedener Ausrüstungsgegen⸗ stände wie Feldflaschen., Patrontaschen ꝛc. Näheres in der Redaktion des Muse eommereial, Brüssel, rue de Poingon 45.

I) 2. Mai, 2 Uh mu rer , llãndische Eisenbah

Mai, 2 Uhr Nachmittags. Holländische Eisenbahngesell⸗ schaft am Droogbak zu Amsterdam. Lieferung von 21 500 Eisen⸗ lg und von 804 ebm Eichenholz für Weichen. Lastenheft ür .

2) 18. Mai, 11 Uhr. Ministerium d. Waaterstaat im Haag. ,, mn einer Kanalsection nebst Anlagen. Voranschlag:

Fl.

1406 . ' Tür kei. Termin noch unbestimmt. Bau des Hafens von Trapezunt, dabei Aufführung von 2 Deichen von 940 beziehungsweise 4600 m Länge. Voranschlag: 270 00 Lira.

Verkehrs⸗Anstalten.

Hamburg, 265. April. (W. T. B.). Der Postdampfer Suevia“ der Hamburg ⸗Amerikanischen Packet fahrt Aktiengesellschaft hat, von New⸗York kommend, heute Morgen Lizard passirt.

EG O . 9

Sanitätswesen und Qnuarautänewesen.

Spanien.

Durch eine in der Gaceta de Madrid“ veröffentlichte Verfügun der Königlich spanischen General⸗Sanitätg-Direktion vom 15. . 18857 werden die unterm 3. März d. J. . R. A. Nr. 61 vom 12. März 1887) gegen Provenienzen der Insel Sici lien angeordneten Ouarantãne⸗ maßregeln wieder aufgehoben.

Portugal.

Durch eine unterm 18. April 1887 veröffentlichte Verfügung des Königlich portugiesischen Ministeriums des Innern werden die Häfen der Insel Sicilien wie alle übrigen italienischen Häfen am Mittelmeer seit dem 7. April d. J. für cholerafrei' erklärt.

. Brasilien.

Neue Verschiffungen von Dörrfleisch (Harque, Carne seceo) aus den La Platg⸗Staaten, dessen Einfuhr in brasilianische Häfen wegen der Choleragefahr verboten wurde (. R.-A.“ Nr. 296 vom 16. Dezember 1886), duͤrfen nach einer Bestimmung der brasi⸗ lianischen Regierung erst drei Monate nach dem Tage beginnen, an welchem die Cholera am La Plata durch die bezeichnete Regierung für erloschen erklärt sein wird.

Berlin, 26. April 1887.

Der zweite allgemeine deutsche Neuphilologentag findet zu Frankfurt a. M. am 31. Mai und 1. Juni 1887 statt. Die Tagesordnung lautet: Montag, den 30. Mai, Abends 8 Uhr, im 3. du Nord (Große Gallusstraße 17, 5 Min. von den Westbahn⸗

öfen): Gesellige Zusammenkunft, Begrüßung der Theilnehmer, Fest⸗ stellung des Programms für die allgemeinen Sitzungen. Dienstag, den 31. Mai, Morgens 96 Uhr, in der Aula der Boni hf. (Guiollettstraße 66): Erste allgemeine Sitzung. Vertheilung der Fest⸗ schrift des Ortsausschusses, sowie sonstiger der Versammlung etwa dargebrachten Drucksachen. Mittags 12 Uhr:; Gemeinsames Früh⸗ stück im Palmengarten. Nachmittags 2 Uhr: Zweite allgemeine Sißung in der Woͤhlerschule. Abends 6 Uhr: Festessen im Zoologi⸗ schen Garten. Mittwoch, den 1. Juni, Morgens 3 Uhr: Dritte allgemeine Sitzung in der Wöhlerschule. Wahl des

sungen worden; man hat es hier mit einem „Festspiel‘ zu thun, .

9

nãchsten Versammlungtortes und des vneuen

12 Uhr. Mittagessen und Besichti

nach Belieben, unter Führung von M

Abends 64 Uhr: hau - stellung (etwa 9 Uhr): Jar. meldete Vortrãge: I) * die freien schriftlichen Franzõsischen f ͤ be, . Dr. .

*

(Schles. M. Bl.) Die Herren Landes⸗Bauin Breslau, Geheimer Il sn s; und Se e , gh. Stettin und Landrath von Tempelhoff zu Posen bilden ein ug welches eine evangelische Herberge zur Heimath in Je hannis bad in Böhm en zu . sich zur Aufgabe gestell 1. Diese Anstalt soll unter evangelischchristlicher Leitung stehen und sn unbemittelte Kranke ohne Unterschied der 3 eine lillige Shin stelle und einfache, billige Beköstigung sowie kostenfreie Thermäl' mn. unter Befreiung von der Kurtare bieten. Diese Wohlthat sol gleichen Theilen bedürftigen Bewohnern aus den Faferstaaten Hey reich und Deutschland, auf Grund amtlich nachgewiesener Bedürfti keit, nach Maßgabe der jeweiligen Mittel zu Theil werden. De Seitens des Comites gethanen Schritte haben zur Folge gehabt, in die K. K. Kurinspektion die Ertbeilung von Freibädern und die g. freiung von der Kurtaxe zugesichert hat. Auch mit der K. R. Suh. balterschaft in Prag ist das Comité bereits im vorigen Jahre in üma⸗ handlung getreten wegen der Bedingungen zur Errichtung diefes Hosrijet Es steht zu erwarten, daß die Bestrebungen des Comiteg allgemen⸗ Anerkennung und thatkräftige Unterstützung Seitens der wohlhabendern Bevölkerung Deutschlands und Oesterreichs finden werden.

Im Friedrich⸗Wilhelmstädtischen Theater wi Carneval in Rom . nur noch vier Mal gegeben und dann ,. en . in dem „Strauß ⸗Cyklus . fortgefahren, so daß die erste Weder. aufführung der dritten Strauß schen Operette, der unverwüͤstlihe Fledermaus, am Sonnabend, den 30. d. M. stattfindet.

Stuttgart, 25. April. (St -A. f. W.) Das Königliche a . beging gestern die hundertjährige Wiederkehr des Ce urtstages Ludwig Uhland's (26. April 1787) durch eine Ver. feier, welche die Aufführung eines Festspiels von Friedrich von Väscher und des Trauerspiels „Herzog Ernst von Schwaben“ brachte. Als sich der Vorhang zum Festspiel bet, zeigte die Scene eine schön komponirte Waldlandschaft, in deren Vorher. grund ein Denkmal des Dichters aufgestellt war. Di uͤberlebensgroße Büste giebt die wohlbekannten Züge Uhlam markig wieder und zeichnet sich durch edle geistige Belebmnz aus. Das Festspiel besteht in der Huldigung dreier Gemen, die an das Denkmal des Dichters herantreten und seine Größ verkünden: des Genius Schwabens, des Genius Deutschlands und det Genius der Menschheit. Es liegt nahe, wie der Dichter des Fef⸗ spiels die Charakteristik Uhland's als Mann und als Dichter in feine schwäbischen Eigenart, die wiederum sein echt deutsches Wesen ke dingt, und in der Zugehörigkeit seines Wirkens und Dichtens zu da gemeinsamen geistigen Gütern der ganzen Menschheit den drei reden eingeführten Genien in den Mund gelegt hat. . Die Dichtung Vischec geht in ihrer gemüthvollen Wärme tief zu 4 und sprüht zugleit von geistvollen Gedanken, sodaß der Inhalt des auf der Bühne ge= sprochenen Worts nur zu rasch an dem Hörer vorüberflieht; die Form ist vollendet, keine Phrase oder Floskel, große tiefe Gedanken in Worte und Bilder von krystallener Klarheit und Schärfe gegoffen. Schöneres und Treffenderes ist wohl nie über Uhland gesagt und ge.

dichtet zu Ehren eines Dichters von einem Ebenbuͤrtigen im Geiste und darum mit einem Erzeugniß, das selbst wieder eine werthroll Bereicherung unserer poetischen Literatur bedeutet. Wir hoffen, deß dasselbe recht bald dem deutschen Publikum durch den Druck zugäng⸗ lich gemacht werde. Gesprochen wurden die Verse von Frl. Doppler (Genius Schwabens), Fr. Wahlmann (Genius Deutschlands) un 6 athi Frank (Genius der Menschheit) Die darnf olgende Aufführung des „Herzog Ernst. war aufs Sorgfiltigst vorbereitet und nahm einen des festlichen Abends würdigen schönen Verlauf. Für die äußere Ausstattung war Alles geschehen, un die Aufführung auch für das Auge zu einem eindrucksvollen, treuen und farbenprächtigen Bilde deutscher Vergangenheit zu machen; zie Darstellung war von gutem Flusse und schöner Harmonie; eine weibe⸗ volle Stimmung war über Darsteller nnd Zuhörerschaft gebreitet Die Rollen waren gut besetzt; besondere Auszeichnung verdienen 64 Kauffmann als Herzog Ernst, Fr. Wahlmann als Kaiserin

isela; Das Haus war ausverkauft; die Mitglieder der Königlichen Familie wohnten der Aufführung an. Am morgigen Dienstag wird die Aufführung sammt dem Festspiel wiederholt.

Paris, 25. April. (W. T. B.. Die Aufführung der Qper „Lohengrin“, welche morgen stattfinden sollte, ist bis au Weiteres aufgeschoben worden.

Frl. Elsag. Menzel, eine bereits vortheilhaft bekannte, unket Leitung Franz Liszt's ausgebildete Pianistin, gab gestern im Eanle der Sing. Akadem ie ein Concert, in welchem sie durch die junge an dieser Stelle gleichfalls lobend erwähnte Violinistin Frl. Geral⸗ dine Morgan Schülerin des Professors Joachim) unterstützt wurde Die Concertgeberin begann mit der Fuge (A-moll) von Bach ⸗Lißzt di sie mit sorgfaͤltiger Hervorhebung des Themas und mit eminenter Kraft des Anschlags in den von Liszt hinzugefügten Oktavengängen vortrug. An ihre zarte Ausdrucksweise bewährte sich in Stücken von Chopin und Hemel ja selbst den etwas trockenen und unbedeutenden Piecen von Tschai⸗= kowsky. Glinka und Rameau wußte die Spielerin einen gan; bescn, deren Reiz abzugewinnen. In der großen Polonaise (Fis-moll) von Chopin, fowie in dem Frühlingslied von Henfelt erschien ung de Tempo zu langsam. Die virtuose Seite ihres Spiels brachte die Fünf lerin noch sehr wirkungsroll in einer neuen Rhapsodie von Liszt zur Gl, tung, die mit lebhaftem Beifall aufgenommen wurde. Das Biolimfri des Frl. Morgan erwarb sich eine ebenso wohl verdiente Anerkenmumz des sehr zahlreich erschienenen Publikums. Mit sehr vollem und modulationsreichem Ton, der auch in leisestem Piano deutlich bleilt spielte sie eine Sonate von Tartini, in der sie zugleich ein tiefe Vir ständniß für klassische Musik erkennen ließ, während sie in den neueren Salonstücken von Wieniawskl allen Rei des virtuofen Sriels en, faltete. Die zum Theil schwierige Begleitung der Violinpiecen wunde von Hrn. Bruno Dehn mit lobenswerther Präzifion ausgeführt.

Hr Reimund von Zur-Mühlen veranstaltet am Freital den 29. d. M. (77 Uhr), im Saale der Sing⸗Akadem ie einen Liederabend.

.

Redacteur: Riedel.

Verlag der Expedition (S choly.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags ⸗Anstalt, Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Acht Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage),

und die Juhaltsangabe zu Nr. S5 des öffentli eigen e , , ,,. 2 ir ie und a e, n e m für die Woche vom 8. bis 23. April iss7. 4

Berlin:

zum Deutschen Reich

n 92.

Deuntsches Reich. Bescheide und Beschlüsse

des Reichs⸗

ine Schiffahrts-Berufsgenossenschaft hatte bei einem 2 n,, n. eines schiffßéaren Kanals bezweckenden Baggereihetriebe auch die von dem Bauunternehmer beschaftigten Erdarbeiter als gesetzlich mit versichert auf⸗

genommen.

8 Reichs⸗Versicherungs amt hat unter dem 28. Fe⸗ . h hiergegen erhobene Beschwerde des

Hetriebsunternehmers mit folgender Begründung zurück⸗

bruar 1887

ewiesen:

9 ĩ —⸗ r

nten Unternehmer ist bei der Erweiterung des

Dann. der zur 6 dieses Baues erforder⸗ e

ganals ein Theil lichen w,. Aubeiten

haz Ufer gezogen und Ptahmen wird die

st und dort regulirt. ; s life u dull i sen i e dect oder mit Grassgmen besäet.

d diesen Arbeiten sind nach den angestellten Ermitte= ö. i gin e nl. beschäftigt, ein Stamm von 19 denen das Baggern ausgehobenen Erdmassen mittelst Prahme bis an die Auslade⸗ selln' und der Rücktransport der leeren Prahme nach den Baggern obliegt, und ferner ein Stamm von 54 60 welche zum Auskarren des Bodens aus den am Ufer fest— gelegten Prahmen und zur Anlegung der Böschungen ver—

angelegt, mit

Nann,

vendet werden.

zur den zuerst gedachten Stamm von 19 Mann hat der unternehmer als versicherungspflichtig bei der Schiffahrts⸗ Herufsgenossenschaft angemeldet, während der Vorstand dieser Genossenschaft auch die übrigen Arbeiter als im Nebenbetriebe eines versicherungspflichtigen Hauptbetriebes heschäftigte Per- sonen in die Unfall versicherung einbezogen wissen will. ung muß beigetreten werden.

abgesehen davon, daß Zweck und Schwerpunkt des Gesammt⸗ unternehmens in der Erweiterung des Kanals zu finden sind, die zur Ausführung der Böschungen erforderlichen Erdarbeiten

ich lediglich als mit jenem tber sich lediglich Nebenarbeiten

linfallversicherungsgesetzes) darstellen,

Der letzteren Auffa

zusammenhängende

Auskunft fest, daß ein

angehörenden sogenannten „Erdarbeiter“

betritt, um die dorthin

Karren ans Ufer zu befördern. Dieses Entleeren der Prahme ier n. . Falle offenbar einen wesentlichen Be⸗ standtheil des eigentlichen Baggereibetriebes, welcher begriffz⸗ mäßig erst mit dem Entleeren der Prahme abgeschlossen wird. Da nun aber, wie ferner ö ist, die Auskarrer sich aus dem Rest des Erdarbeiterstammes na dürf

so läßt ich die von dem k beabsichtigte Scheidung solche, welche r

und in solche, weg H nicht unter⸗ liegen, praktisch nicht durchführen, es muß,

. gi g Gesammtbetrieb als ein einheitliches, nach s 1 Ziffer ? des Ausdehnungsgesetzes vom 28. Mai 1885 versicherungspflichtiges Unternehmen behandelt werden.

33 Aus Anlaß einer Katasterbeschwerde hat das Reichs⸗ , unter dem 3. Februar 1887 beschlossen,

daß Schürfarbeiten, bei

der Arbeiter in

männisches Eindringen

suhhungs von Mineralien zum langung des Bergwerkseigenthums reien anzufehen sind und der Steinhru ; anzugehören haben (vorbehaltlich einer etwaigen Anwendung des g. 9 des ö Nach erfolgtem Funde un ; Abbau nech e g hel des gefundenen ö tuell die knappschaftliche Organisation der , ür die

Destimmung der nunm maßgebend sein.

331) Ein Berufsgenossenschafts⸗Vorstand hatte einem Ver⸗ letzten bei Mittheilung deren die Entschädigung bemessen werden Absatz 3 des Ünfallversicherungsgesetzes) et, Anweisung der berechneten Rente könne „ohne Weiteres erfolgen“, wenn der Bezugsberechtigte „unter Verzicht

auf förmlichen

der Berechnung

auch thatsãächlich

Dieses Ver

amt mittelst na

1887 als den ge bezeichnet.

Die Unterlassung

stellungsbescheides ersch

Rente für völlige ie, ,, 5. Ahsatz 6a 3. a. O) ugebilligt ist, und ungeachtet sich derselbe ir ; . . u der berechneten Rente ausdrücklich „einverstanden

erklärt, nicht unbedenkli Im Wege der Ver

den ümfong' des Anspruches, den Grad der Erwerbsunfähig⸗ leit ꝛc. e ihr , das Endergebniß solcher Verhand⸗ ae ,., ,, ,,. in um Ausdruck gebracht werden. . ung desselben 9 3 nach privatrechtlichen Grundsäßen u beurtheilen; vielmehr ist im Hinblick auf den ö entlich⸗recht⸗ lichen Charakter verschiedener verwandter Bor

über die regelmäßige Unzulässigkeit von Kapital

G. 65 Absatz 2 in V bsatz 3, §. 67,

richten des J-. M von 185 Seite 293

die beschränkte Pfänd

Erd⸗ und Böschungsar ind . Art.

ie behufs Erweiterung . Vodenmassen werden durch Dampfbagger gehoben und in die Prahme geschüͤttet, welche letzteren demnächst an

Erde mit Handkarren an das Land ge⸗

5§. 966 Absatz 3 a. g. O. 3.

Versiche rung s amts.

iten übertragen. Diese

des Kanals aus demselben zu

hier festgelegt werden. Von den

Endlich werden die Böschungen

selbst, das Fortschaffen der

Mann,

Denn

Hauptbetriebe unlösbar G. 9 Absatz 3 des steht durch amtliche Theil der dem größeren Stamme die Prahme selbst ausgeschütteten Erdmassen mittelst

ch Bedürfniß ergänzen, versicherungspflichtig sind,

und es muß auch aus

denen es sich um ein berg— Erdoberfläche behufs Auf⸗ Zwecke der späteren Er⸗ andelt, als Gräbe⸗ s⸗Berufsgenossenschaft

in die

begonnenem bergmännischen

ehr zuständigen Berufsgenos enschaften

Grund te (5. 57

der Unterlagen, au so ; eröffnet, die

a. a. O.) sich mit

. * . Letzteres ist

einverstanden erkläre. eschehen. . . hat das Reichs⸗Versicherungs⸗ folgender Verfügung vom 12. März etzlichen Vorschriften nicht entsprechend

der Ertheilung eines förmlichen Fest⸗ eint, wenn auch dem Verletzten die

in seinem Antwort⸗

ch.

einbarung können zwar Zweifel über

Form eines Bescheides Ein Verzicht auf die Erthei⸗

chriften, so Ab . 6G Ziffer 2 itt. a 588 differ e Nach⸗ Ziffer 244), über

erbindung mit

6. 68 a. a. O.), schränkungen 23 * e richten d RV. A.“ 18535 Seite 283 Ziffer e. u. s. w. kein Zweifel, daß auch im 5. 61 a. a. O. zwingen ; st werden follen. Das liegt auch im Interesse der Berussgenossen⸗ nder ausdrücklicher Antt t ist, schaften selbst, da durch nicht berufungsfähige (6. 62 Absatd ? der Sektionsvorstand seinerseits den Endtermin des a. a. S.) Vereinbarungen eine endgültige Entscheidung nicht herbei⸗

Erste Beilage

Berlin, Dienstag, den 26. April

über das Verbot vertragsmäßiger Be⸗ (5. M a. a. OS; „Amtliche Nachrichten des

es Recht hat aufgestellt

geführt wird, und die Berufsgenossenschaften sich durch dieselben

ern können und jedenfalls im Falle der Erhebung solcher Ansprüche einen der Berufung unterliegenden Bescheid er⸗ theilen müßten. (Vergleiche auch „Amtliche Nachrichten des R. V.⸗A.“ von 1886 Seite 251 Ziffer 211 Absatz 3) Die Nichtertheilung des Bescheides kann auch praktische Unzuträg⸗ lichkeiten im Gefolge haben, zumal der Bescheid die Grundlage für die Anweisung der Post zur Rentenzahlung (8. 690 des 6 ,,, sowie für die Ausfertigung des Berechtig ungsausweises (5. 64 a. a. O) bildet. . Das Reichs-Versicherungsamt empfiehlt deshalb dem Vor⸗ stande, dem Verletzten trotz seines Perzichtes noch nachtraglich einen entsprechenden Bescheid (G5. 61, 62 Absatz 4 a. 2. .) zu ertheilen. 332) Einem Verletzten war durch einen unter dem 29 Mai 1886 ergangenen, am 22. Mai ihm zugestellten Bescheid eine Rente zugebilligt und in dem Bescheide aus—⸗ drücklich hinzugefügt, daß ihm diese Rente nur bis zum 1. Juni 1586 zustehe, weil er nach ärztlichem Gutachten bis dahin wieder vollständig erwerbsfähig sein werde. Auf eine nach Ablauf der Berufungsfrist über die in⸗ zwischen erfolgte Einstellung der Rentenzahlung erhobene Beschwerde des Verletzten hat das Reichs⸗Versicherungs⸗ amt unter dem 17. Februar 1887 folgende Verfügung erlassen: . . gh f Sie die zur Einlegung der Berufung auf schieds⸗ richterliche Entscheidung im 8. 62 fi 3 des Unfallversiche⸗ rungsgesetzes vorgeschriebene Ausschluß rist von vier Wochen unbenutzt haben 3 lassen, ist der erwähnte Bescheid rechtskräftig geworden. ? . gel He e cherungsamt ist daher außer Stande, in der vorgetragenen Angelegenheit zur Zeit etwas zu ver—⸗ anlassen. ken muß Ihnen vielmehr anheimgestellt werden, falls in⸗ zwischen in den Verhältnissen, welche für die Feststellnng Ihres Entschädigungsanspruches maßgebend gewesen sind, nach Ihrer Ansicht eine wesentliche Veranderung eingetreten ist, Sich dieserhalb von Neuem an den Vorstand zu wenden und einen anderweiten Feststellungsbescheid zu beantragen. G. 65 Absatz 1 a. a. O.) . nzbesondere würde es, da die in dem Bescheide vom 20 Mai 1886 enthaltene Beschränkung des Rentenbezugsrechts bis zum 1. Juni 1885 ausdrücklich auf die Annahme gegrün⸗ det ist, daß Sie „nach ärztlichem Gutachten bis dahin wieder vollständig erwerbsfähig“ sein würden, an sich nicht aus⸗ geschlossen sein, eine entgegen dieser Annahme nach Ihrer Meinung über den 1. Juni 1886 hinaus verbliebene theilweise , als einen Umstand geltend zu machen, welcher bei Feststellung der Rente nicht in Erwägung

ezogen fei, und dessen demnächstiger Eintritt eine wesentliche 6 der für die Feststellung maßgebend gewesenen Verhãltnisse darstelle. ö

. einen etwaigen neuen Bescheid würde Ihnen, falls

ie Sich d denselben beschwert fuͤhlen sollten, wiederum in rg g 9 3 a. s O. binnen einer Ausschlußfrist

von vier Wochen nach der . die Berufung auf iedsrichterliche Entscheidung zustehen,. (. . . noch bemerkt, daß in Anwendung des aus dem 5§. 65 Absatz 3 a. a. D. ersichtlichen Grundsatzes die Ge⸗ währung einer Rente auf Grund veränderter . nur für die Zeit nach Anmeldung des neuen Anspruchs gefordert werden kann. ö ö. ĩ Ueber das Verfahren bei der Ertheilung von Fest= . e ,, welche Seitens eines statutarisch für die Dauer des ,, . zuständigen Sektions⸗ vorstandes nach Beendigung des Heil verfahrens erlassen worden waren, hat sich das Reichs⸗Versicherungsamt in einer Verfügung vom 18. März 1887 wie folgt aus⸗

ochen: .

re. Anlagen hat sich der Sektionsvorstand in seinen nach Beendigung des Heilverfahrens erlassenen Bescheiden, durch welche die Rentenzahlung wegen Be⸗ endigung des Heilverfahrens eingestellt wurde, auf den Standpunkt gestellt, daß er den einzelnen , all nur nach Maßgabe seiner beschränkten ZJuständigkeit . Bescheid erledigt, und unter Verweisung auf die weiter⸗ gehende Zuständigkeit des Beruf ggenossenschaftsvorstan des wegen Gewährung einer „dauernden“ Rente, dem Verletzten überlassen hat, weiteren Bescheid des Berrifsgen a ssenschafte vorstandes abzuwarten beziehungsweise weitere Anträge bei demselben zu . Die Hg hiervon ist gewesen, daß die betreffenden Verletzten ng der Ertheilung des Seltisus⸗ vorstunds⸗BVescheides zunächst eine Rente nicht bezogen haben, obgleich nach beendetem Heilverfahren eine dauernde? nvaliditãat, wie sle behaupten, verblieben war, beziehungsweise daß ie in Un a , darüber gelassen sind, ob mit dem nen ertheilten Bescheide die Sache als erledigt auzusechen sei . ob noch ein weiterer Bescheid in Aussicht stehe. In Folge dieser Ungewißheit ist den Verletzten die sachgemäße Eunt⸗ schließung über die etwaige Anfechtung des Einstellungd beschelds durch die Berufung an das Schiedsgericht erschwert.

Daß dieses auch bei späterer Nachzahlung der Rente

ein . den sozialpolitischen Zwecken der Unfall versicherung und ben gesehlichen Bestimmungen (G. 68 8 3, 4 des ün sallerss herih ge e ches nicht entsß ebe de , land ist, leuchtet ohne Weiteres ein, und es wird im Hege . en e geil Verwaltung Vorkehrung gegen derartige

uträglichkelten zu tressen sein. ö 1 Etz 1 . ausgegangen werden, daß dag Feststellungs⸗

schaftsvorstand abzugeben haben.

s⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

1887.

ist. Dabei sind folgende zwei Fälle zu unterscheiden. Venn der Sektion zworstand der Ansicht ist, daß die Erledigung eines Entscha vigungsfalles in seiner Zustandigkeit liegt, und wenn von dem Entschaädigunge berechtigten ein darüber hinaus= gehender ausdrücklicher Antrag nicht gestellt ist, jo hat

des Bez ugs⸗ rechts durch jormlichen Bescheid gemäß 5. 579 Absatz 3, 55. 51, 62 Absatz 4 des Unfallversicherungsgesetzes (vergl.

. die Erhebung späterer höherer Ansprüche nicht zuverlässig auch die Entscheidung 253, „Amtliche Nachrichten des R.⸗V.A.“ ĩ

15357 Seite 19) festzusetzen und ausdrücklich zu bemerken, daß

die Weiterzahlung einer Rente für die Zukunft abgelehnt

werde. In diesem Falle bedarf es einer Verweisung darauf,

daß der Berufsgenossenschaftsvorstand zu entscheiden haben

würde, falls ein weitergehender Anspruch auf dauernde Rente erhoben werden sollte oder sonst in Frage gekommen wäre, überhaupt nicht, da dieselbe nur irre zu führen geeignet ist.

Wenn dagegen die obigen Voraussetzungen für die deñinitive Erledigung der Sache durch den Sektions⸗ vorstand nicht vorliegen, so wird der Seltionsvorstand sich einer Entscheidung über die Invaliditätsrente gänzlich zu enthalten und die Angelegenheit an den Berufsgenossen⸗ Der letztere hat dann über den ganzen Rentenanspruch nach seinem Ermessen zu entscheiden,

felbst dann, wenn er abweichend von dem Sektionsvorstande

annehmen follte, daß dieser für die Erledigung der Sache zu⸗ ständig gewesen wäre. Die letztere Maßnahme empfiehlt sich sowohl aus formellen Gründen, weil im Zweifel die Zuständig⸗ keit des mit der weitergehenden Befugniß ausgestatteten Organs den Vorzug hat, als auch aus materiellen Gründen, weil von einer berufenen Seite (wenn auch nicht von dem Verletzten selbst, sondern von dem Sektionsvorstande) ein Anspruch auf Ge⸗ währung einer „dauernden“ Rente als vorliegend erachtet wird, ker welchen nur der Berufsgenossenschaftsvorstand ent— scheiden kann.

334) Ueber die Abgrenzung der statutarischen Zuständigkeiten des Genossenschafts- und Sektionsvorstandes hinsi tlich der Festsetzung der für die Dauer einer voraussichtlich vorübergehenden beziehungsweise für eine dauernde Erwerbsunfähigkeit zu gewährenden Rente S5. 57 Abs. 1 des Unfallverficherungsgesetzes) hat sich das Neichs⸗ Versicherungsamt unter dem 6. April 1887 dahin aus⸗

esprochen, . .

daß 9 e. sachgemäßen Verständigung zwischen den betheiligten Vorständen überlassen bleibt „die, fragliche Abgrenzung festzusetzen. Dabei würde diesseits nichts dagegen zu erinnern sein, wenn in Anlehnung an die Unterscheidung in Tabelle 3 Spalte 243 26 der Nachweisung über die Rechnungsergebnisse („Amtliche Nachrichten des RV. Al.“ 1886 Seite 115) als Grenze für die „vorüber⸗ gehende“ Erwerbsunfähigkeit die Dauer von sechs Monaten nach dem Ünfall vereinbart würde. Ueber die „voraussicht= liche“ Dauer der Erwerbsunfähigkeit wird im Allgemeinen ein ärztliches Gutachten als maßgebend anzusehen sein. .

Was sodann den . darauf betrifft, daß in Fällen, wo hiernach der Genossenschaftsvorstand zur Feststellung der

Rente berufen ist, nach den mit §. 57 Absatz 1 des Unfall⸗

versicherungsgesetzes übereinstimmenden Bestimmungen des dort⸗

seitigen Genossenschaftsstatuts gleichwohl über den Ersatz der Kosten des Heilverfahrens von dem Sektionsvorstande zu befinden sei, und daß die verschiedenen hiernach zur Veurthei⸗ lung eines und desselben Falles nach verschiedenen Richtungen berufenen Genossenschaftsorgane zu grundsätzlich unverein⸗ baren Entscheidungen gelangen könnten, so muß die

Möglichkeit eines solchen Vorkommnisses zugegeben werden.

Indessen dürfte es bei einer rechtzeitigen Verstandigung

zwischen den betheiligten Organen wohl gelingen, die

nothwendige Einheitlichkeit zu wahren; insbesondere wird es die Aufgabe des Sektionsvorstandes, welcher zunãchst mit der Sache befaßt wird, sein, Die Verständigung rechtzeitig, d. h. bevor er selbst eine präjudizielle Entscheidung trifft, anzubahnen, und sich im Allgemeinen thunlichst den Auffassungen des in der Hauptsache zuständigen Centralorgans der Berufsgenossenschaft anzubequemen. .

Aehnlich wie mit den Kosten des Heilverfahrens verhalt es sich übrigens mit den Beerdigungskosten (G. 57 Absatz 1 Ziffer 1 Litt. e des Unfallversicherungsgesetzes nur wird dier in einzelnen Fällen wegen der Eilbedürftigkeit der Cut cheidung eine vorherige Verständigung. mit dem Genossen . tsvorstande nicht zu ermöglichen sein. In diesen Fallen oi. nichts übrig, als daß der Sektionsvorstand ahne Weiteres im ÜUmsange seiner Zuständigkeit nach bestem Ermessen entscheidet, wie denn uberhaupt auch durch die oben einpfohlenen Maßnahmen eine andere Nichtschnur als die & wissenhafte eberzeugung den zur Entscheidung derusenen Genossenschastsorganen elbstverstandlich nicht hat gegeben werden sollen.

Amtsblatt des Reichs- Postamts. Nr. dE. Qwdalt: Verfügungen: vom 22. April 188 Post · Dampfschtffverbindung au der Linie Stralsund —-Malms.

Gisenbahn ⸗· Verordnungs - Blatzt. Nr. 14. QGibolt Allerböchster Erlaß vom 6. April 1882 betreffend den. Wen und x ichsti etrie er 8 Gesetz vom 1. April 1885 zur demnächstigen Betrieb ders durch das CGWeb won gh! . Aussührung genehmigten Eisenbahnen. (G. G. S. GM =. 8 2 des Maler? der Sfentlichen Arbeiten; Vom 13. Wwril 1 belreffend Prüfung des normalen Dor permdgeng des im neren Ei babubetriebe beschäftigten Personals. Vom 16. m 18 betreffend Anwendung der JInstruktion für das Gentral. 3 rechnungöbureau und der Voerschristen über R x= E Wagenbenutzung der Staatsbabuen de. uf der Tordhausen⸗Erfurte und der Aachen-Jülicher Gisenbahn. Nachrichten.

verfahren der Berussgenossenschaft, wenn auch verschiedene

barkeit der Entschädigungsforderungen

Organe der letzteren dabei mitwirken, einheitlich zu handhaben