1887 / 99 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 28 Apr 1887 18:00:01 GMT) scan diff

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des Herrenhauses hinsichtlich des Entwurfs einer Kreis⸗ ordnung für die Rheinprovinz, und zwar speziell bezüg—⸗ lich der vom anderen Hause beantragten Bestimmung. daß die Ehren⸗Bürgermeister, gleichwie zu anderen städtischen Aemtern, durch Strafen (stärkere Heranziehung zu den Kommunalsteuern ꝛc.) zur Uebernahme ihres Amtes sollen ezwungen werden können Graf Brühl: daß nach einer Meinung ein Ehrenamt aushöre, wenn man zu seiner Annahme Strafen anwenden müsse. Selbst auf die Gefahr hin, die Rheinprovinz noch ein oder zwei Jahre ohne Selbst— verwaltung zu lassen, bitte er, auf dem prinzipiellen Stand—⸗ punkt des Hauses stehen zu bleiben und die Fassung des anderen Hauses abzulehnen. Das Ansehen des Hauses er— fordere ein Festhalten an den früheren Beschlüssen.

Herr Dietze bat um Ablehnung des Kommissionsantrages und empfahl die Annahme des von ihm und Herrn Linde— mann gestellten Antrags: den Beschlüssen des Abgeordneten— hauses zuzustimmen.

Der Minister des Innern, von Puttkamer, wies darauf hin, daß das Haus ganz ähnlich concedirend bei der westfälischen Kreisordnung verfahren sei, und meinte, daß das Ansehen des— selben dadurch nicht werde alterirt werden. Gerade die Vor— änge der letzten Tage müßten doch zu der Ueberzeugung ge— finn haben, daß das Herrenhaus keineswegs als unter— geordneter Faktor der Gesetzgebung anzusehen, sondern viel— mehr dazu berufen sei, wichtige Gesetzesvorschläge vorzubereiten. Das Bedürfniß dieses Gesetzes für die Rheinprovinz sei ein dringendes.

Nachdem der Referent, Herr Adams, die Debatte resumirt und den Kommissionsbeschluß befürwortet hatte, wurde bei lamensaufruf mit 51 gegen 29 Stimmen der Antrag der Kommission abgelehnt und der Antrag der Herren Dietze, Lindemann und Genossen: „den Beschlüssen des Abgeordneten hauses zuzustimmen“, angenommen.

Der zweite Gegenstand der Tagesordnung war die ein— malige Schlußberathung der Denkschrift über die Ausführung des Gesetzes vom 14. Juli 1886, betreffend die Bewilligung von Staatsmitteln zur Beseitigung der im unteren Weichselgebiet durch die Frühjahrs-Hochfluthen herbeigeführten Verheerungen.

Der Berichterstatter, Graf von Dönhoff-Friedrichstein, empfahl, den Bericht durch Kenntnißnahmsé für erledigt zu erachten, und das Haus trat diesem Antrage ohne Dis— kussion bei.

Es folgten Kommission:

Herr von Brand berichtete über die Petition des Archi— diakonus Dr. Gerlach zu Forst in der Lausitz wegen Gewäh⸗ rung einer Entschädigung für Stolgebührenausfälle und be— antragte, da der Petent den Instanzenzug noch nicht erschöpf habe, Uebergang zur Tagesordnung. Das Haus trat diesem Antrage ohne Debatte bei.

Herr von Schöning xeferirte über die Petition des emeritirten Lehrers Deltzer in Elbing wegen Abänderung des 8. 26 des Lehrerpensionsgesetzes vom 6. Juli 1885 und be— untragte Uebergang zur, Tagesordnung. Das Haus schloß sich diesem Antrage ohne Diskussion an.

Herr von Pfuel erstattete Bericht über die Petition des Rentners Dietze in Ober-Wittgendorf wegen zu hoher Steuer— veranlagung und beantragte, über die Petition zur Tages— ordnung überzugehen.

Herr von Mellenthin wünschte, daß die Petition nochmals an die Kommission zur Information durch Heranziehung eines Regierungskommissars verwiesen werde.

Der Regierungskommissar erklärte, daß nach den an— gestellten amtlichen Erhebungen sich ergeben habe, daß für den Petenten keinerlei Grund zur Beschwerhe vorhanden sei.

Herr von Mellenthin zog in Folge dessen seinen Antrag zurück, und das Haus trat dem Antrage des Referenten bei.

Herr von Pfuel berichtete ferner über die Petition des Erhebungscontroleurs Hagn zu Altona wegen Gewährung einer Entschädigung für die in Folge Annexion Schleswig-⸗Holsteins seiner Tochter entzogene Hauptkollektur der dänischen Staats— lotterie und beantragte Uebergang zur Tagesordnung, welchem Antrage das Haus ohne Debatte zustimmte.

Schluß 31½ Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag 1 Uhr.

mündliche Berichte der Petitions—

Das Haus der Abgeordneten genehmigte im weiteren. Verlauf der gestrigen (42) Sitzung ohne Debatte in dritter Berathung den Gesetzenkwurf, be— treffend Abänderungen der Kirchengemeinde und Synodal-Ordnung für die Provinzen Preußen (Ost- und Westpreußenz Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 10. September 1873, und der General-Synodal-Ordnung für die evan⸗

elische Landeskirche der acht 4 älteren Brovinzen der Monarchie vom 20. Januar 1876, sowie den Gesetzentwurf über die Aufhebung des Frank— furter Gesetzes vom 17. November 1846, die Breite der Radfelgen des Lastfuhrwerks betreffend. (Gesetz und Statuten⸗-Sammlung der Freien Stadt Frank— furt, Bd. VIII S. 182,183.)

Es folgte die zweite Berathung des Gesetzentwurfes, betreffend die Gewährung einer staatkichen Sub? vention an die Provinzialhülfstasse für die Rhein— provinz behufs Hebung des Grundkredits. Die Subventionssumme beträgt 750 000 M.

Die Kommission beantragte die Genehmigung der Sub— vention „zur leichteren Befriedigung des Bedürfnisses nach kleinem Kredit“.

Außerdem beantragte die Kommission folgende Resolution:

Die Staatsregierung zu ersuchen:

1Neinen angemessenen Betrag behufs der ersten Einrichtung genossenschaftlicher Darlehnskassen in den Etat einzustellen, welche auf Grund eines Normalstatuts einzurichten und unter die Auf⸗ sicht der Selbstverwaltungsorgane bezw. des Kreisausschusses zu

stellen sind; J 2) dahin zu wirken, daß die öffentlichen Sparkassen Einrich⸗

tungen treffen, welche sie befähigen. Darlehne in kleinen Beträgen

unter Festsetzung angemessener Rückzahlungsfristen zu gewähren und

. sich der Vermittelung der Selbstverwaltungsorgane zu be⸗ Der Abg. Graf on Kanitz meinte, in der Resolution liege das Anerkenntniß nicht blos der Nothwendigkeit einer inn des Kredits, sondern auch der Steigerung des Kredit⸗ bedürfnisses, die es nothwendig machten, die Grund⸗ und Gebäudesteuer ganz aufzuheben oder den Kommunen zu über⸗ tragen. Angesichts des finanziellen Nothstandes sei an diese Hülfe jetzt aber nicht zu denken. Hülfe müsse indessen ge⸗ schaffen werden, wenn auch auf anderem Wege. Die land— wirthschaftlichen Zölle genügten nicht mehr, dem billigeren

Angebote des Auslandes eine Schranke entgegenzusetzen. Frankreich habe seine landwirthschaftlichen Zölle erhöht, und damit seine Landwirthschaft und indirekt auch seine Wehrkraft gestärkt. Der Viehexport Deutschlands nach Frankreich könne leicht dadurch ins Stocken gerathen; der englische Markt sei schon jetzt so gut wie verloren. Wohin solle das führen? Das Gesetz gegen die Kunstbutter habe man nicht vom landwirthschaftlichen Standpunkt aus im Reichs tage vertreten, sondern diese Vertretung dem Kaiserlichen Gesundheitsamt überlassen. Er bitte den Minister für Land— wirthschaft dringend, seine ablehnende Haltung aufzu— geben. Es seien noch viele freihändlerische Vorurtheile vorhanden; man betrachte die Schutzzölle noch immer als ein Uebel. Gegenüber den äußeren Verhältnissen sollte man die Einigkeit im Innern herstellen. Man habe heute den Kulturkampf beendet, um einen unnützen Parteihader aus der Welt zu schaffen; man möge diese Rücksicht auch gegenüber der ländlichen Bevölkerung gelten lassen, auf der unsere Wehr— krast beruhe. Das würde eine patriotische That sein.

Hierauf entgegnete der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, Dr. Lucius:

Ich habe bei Gelegenheit der Diskussion über dieses Gesetz nicht eine große Diskussion über landwirthschaftliche Verhältnisse und Agrarpolitik erwartet, ich glaube mich auch berechtigt, darauf auf— merksam zu machen, daß nicht hier das Forum ist, über Zollerhöhungen zu diskutiren, sondern daß das der Reichstag ist und daß, wenn dort bezügliche Anträge werden gestellt werden, es Sache der verbündeten Regierungen sein wird, diesen Fragen näher zu treten.

Ich glaube, ich bin nicht blos berechtigt, es an dieser Stelle ab— zulehnen, unvorbereitet Auskunft über das zu geben was die Königlich preußische Staatsregierung etwa im Bundesrath in diesem Sinne beab⸗ sichtigt oder thun wird. Die preußische Stimme wird im Bundesrath ein heitlich abgegeben, und es ist der einzelne Ressort-Minister nicht be— rechtigt Erklärungen abzugeben über seine persönliche Wirthschafts— politik, sondern das sind Fragen, die das gesammte Staats Ministerium beschästigen. Insofern bin ich also auch nicht in der Lage, hier unvorbereitet Erklärungen darüber abzugeben, wie sich die Königlich preußische Staatsregierung verhalten würde gegenüber An— trägen, die auf. Zollerhöhungen etwa im Reichstage gestellt werden.

Ich habe im vorigen Jahre bei einer Diskussion, die sich um die— selben Gegenstände bewegte, bereits erklärt, daß die Frage der Ge— treidezölle eine diskutable ist, daß die Königliche Staatsregierung aber in dem damaligen Moment, wo zum Theil kaum 5 oder 9 Monate die höheren und erheblichen Zollsätze in Kraft waren, eine Verände—⸗ rung des Tarifs nicht in Aussicht nahm. Ich kanr dabei jetzt rur

hinzufügen, daß diese Frage neuerlich nicht wieder zur Diskussion ge⸗

stellt ist; wird das im Reichstage geschehen, so werden die verbündeten Regierungen dazu ihre Stellung zu nehmen haben.

Das aber kann ich dem Herrn Vorredner ganz bestimmt rer— sichern, daß bei allen, solchen Maßnahmen und Entschließungen die Rücksicht auf ausländische Verhältnisse nicht maßgebend fein wird, sondern lediglich die Rücksicht auf die heimischen Produktionsbedin⸗ gungen und auf den heimischen Wohlstand. Ich glaube, anders ist

überhaupt nie die gesammte wirthschaftliche Politik Preußens und

Deutschlands geleitet, und wir haben nie eine andere Politik gehabt als diejenige, die berechtigten heimischen Interessen überall wahr zunehmen.

Wenn wir das thun, so sind wir aber doch unmöglich in der Lage, andere Länder zu verhindern oder sie zu beeinflussen, daß sie ihre heimischen Interessen ihrerseits im selben Sinne auch pflegen. Wenn der Herr Abgeordnete hingewiesen hat auf Frankreich, was vor Kurzem eine erhebliche Erhöhung der Getreide⸗ und Vieh— zölle vorgenommen hat. so hat Frankreich darnit weiter nichts gethan, als was wir 1879 und 1885 gethan haben, und was wir vielleicht in einem späteren Moment weiter thun können, wenn die betheiligten Faktoren eine solche Maßnahme fuͤr zweckmäßig erachten sollten. Dasselbe trifft Rußland gegenüber zu in Bezug auf die Vieh- und Getreidezölle. Wir haben das ausländifche Vieh mit höheren Zöllen nicht darum belegt, um anderen Nationen gefällig zu sein, sondern deshalb, weil bei uns das wirthschaftliche Bedürfniß zur Einfuhr dieser oder jener Viehrassen vorhanden ist. Ich glaube nicht, daß Ler Import von schweizer, holländischem, englischem und dänischem Vieh anders, als im deutschen landwirthschaftlichen Interesse stattfindet. Diese Thiere finden doch jedenfalls ihre Verwerthung innerhalb der heimischen Landwirthschaft. Diesen Import von Zuchtvieh ganz ausschließen, würde, glaube ich, sehr bald auf eine bedeutende Opposition innerhalb der heimischen land— wirthschaftlichen Kreise stoßen. Ich kann in der Beziehung nur darauf hinweisen, daß aus veterinaͤr⸗polizeilichen Gründen schon jetzt die Landesgrenzen namentlich gegen Osten gegen Rindvieh und Schafe seit Jahren bereits gesperrt sind und gefperrt fein müssen, daß sich der gesammte Import von Wiederkäuern blos auf die schweizer, hollaͤndischen und englischen beschränkt; aus Frankreich werden meines Wissens nur geringe Stämme bezogen, aber aus diesen drei Ländern in hohem Maße. Ich muß in diefer Beziehung nur daran erinnern: innerhalb der letzten 8 Jahre sind wir genöthigt ge— wesen, etwa die, Hälfte der Zeit auch den holländischen Rindvieh— import vollständig zu sperren, weil damaliger Zeit die Lungenseuche in großer Ausdehnung dort herrschte. Damals find von einer un— gemein großen Anzahl von landwirthschaftlichen Vereinen, und zwar nicht nur von in der landwirthschaftlichen Welt untergeordneten Namen, sondern es sind Petitionen massenhaft eingelaufen, unter denen die notabelsten Namen standen, die das Ministerkum bestürmten, die Einfuhr von hol ändischem Vieh wieder zu erleichterr, weil es für Zuchtzwecke, Milchwirthschaft u. s. w. vollständig unentbehrlich sei. Wenn also solche Einfuhrerleichterungen wieder gestattet werden, so sind dafür lediglich die Rücksichten auf unsere heimischen landwirth— schaftlichen Verhältnisse maßgebend und gar keine anderen.

Dann hat der Hr. Abg. Graf Kanitz und das nöthigt mich zu einer Art persönlichen Bemerkung mir gewissermaßen zum Vor—⸗ wurf, gemacht, daß ich eine landwirthschaftliche Brofchüre bon Hr. Franz den landwirthschaftlichen Vereinen zur Begutachtung und Aeußerung habe zugehen lassen. Der Herr Abgeordnete hat schon selbft dabei betont, daß ausdrücklich in dem Begleitschreiben gesagt ist, daß man sich hier nicht identifizire mit den Ausführungen allgemeiner Natur, die etwa in der Broschüre ständen. Er hät aber nicht dabei, erwähnt, daß auch ausdrücklich darauf hingewiesen ist, daß ich, der landwirthschaftliché Minister, den Werth dieser Broschüre hauptsächlich darin. fände, daß für den Betrieb in den Kleinwirthschaften KRathschläge gegeben seien, die ge⸗ eignet wären, den Betrieb innerhalb der Kleinwirthschaften zu ver— bessern und zu erhöhen. Das bitte ich besonders zu beachten, und ich glaube, doß ich damit durchaus eine richtige Anregung gegeben habe. Denn ich meine doch: man mag in allgemeinen wirthschaftlichen und Zollmaßregeln so viel erwarten, als man will in jedem Falle wird es nie übrig sein, daß auch jeder Landwirth selbst sich innerhalb seiner Wirthschaft Mühe giebt, seine Wirthschaft zu verbeffern und zu vervollkommnen.

Diese Auffassung hat auch in landwirthschaftlichen Kreisen durch— aus kein Mißverständniß erregt. Ich habe ungefähr jetzt von 10 oder 11 Centealvereinen die bezüglichen Berichte, und ich kann nur als ein erfreuliches Faktum konstatiren, daß in diesen Berichten erwähnt ist, daß diese Broschüre Anlaß gegeben habe zu einer fehr lebhaften Diskussion innerhalb der einzelnen landwirthschaftlichen Vereine, daß zwar dabei die verschiedensten Anschauungen hervor getreten sind und daß diese und jene Ancegung als richtig, andere als falsch befunden worden sind. Einen anderen Zweck hatte das auch gar nicht, und ich meine, das Vereinsleben ist micht fo, daß es solche Anregungen ganz entbehren könnte, sondern ich halte es auch selbst noch für durchaus zweckmäßig, daß solche Fragen einmal zur Dis kussion gelangen.

Dann hat der Hr. Abg. Graf Kanitz noch bemängelt, daß inner

angenehmes Präjudiz sein,

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halb des Reichstages bei der Vorlage über die Bebandlung der Kunst⸗ butter das landwirthschaftliche Ressort nicht besonders vertreten wäre. Meine Herren, das ist ressortmäßig garnicht meine Sache. Diese Vorlagen werden im Reichtamt des Innern be- arbeitet und werden von dort aus vertreten. Ich bin. Mitglied des Bundesraths und habe das Recht, jederzeit im Reichstage mich an den Verhandlungen zu betheiligen, aber keineswegs die Pflicht, und ich würde in sehr vielen Fällen glauben, auf das Gebiet des Geschäftskreises anderer Ressorts überzugreifen, wenn ich dort erscheinen würde ungebeten und ungefragt. Im Uebrigen ist ja die Vorlage durchaus im Interesse der landwirthschaftlichen Be— völkerung gegeben; es ist auch früher im deutschen Landwirthschafts⸗ rath, und im Landes ⸗Ockonomiekollegium diese Frage durch lang⸗ jährige Diskussionen vorbereitet, und dabei ist auch das preußische Landwirthschaftliche Ministerium betheiligt gewesen. Diese Vorlage bewegt sich vollständig in der Richtung, wie sie von landwirthschaft⸗ lichen berechtigten Interessenvertretungen befürwortet war, und da das der Fall ist, so liegt auch durchaus keine Veranlassung für mich vor, dort, noch besondere Assistenz zu leisten. Werden Beschlüffe dom Reichstage gefaßt, die diese Vorlage im landwirthschaistlichen Interesse noch zu verbessern geeignet sind, so werde ich das meiner seits nur freudig begrüßen und jedenfalls innerhalb des preußischen Staats-Ministeriums meine Stimme in diefer Richtung geltend machen. .

Meine Herren, ich glaube mich auf diese halb persönlichen Be⸗ merkungen beschränken zu müssen, da eigentlich zu S§. 1, der uns zunächst beschäftigt, wohl in den Ausführungen des Herrn Vor⸗ redners nichts zu finden war, was die Annahme dieses 5. erschüfstern könnte. Ich kann in seinen Ausführungen, daß diefe Vorlage sich nur auf eine Provinz bejchränke, unmöglich einen Grund 'sehen, einen an sich guten und nützlichen Schritt deshalb zu unterlassen, weil er blos einer Provinz zu Theil wird. Im Gegentheil, wenn es auf einem Gebiet richtig ist, provinziell vorzugehen, so scheint mir gerade das für die vorliegende Frage der Fall zu sein.

Die Frage des Kreditbedürfnisses der kleinen Leute ist es ja, die hier ausschließlich diskutirt wird; ich gehe deshalb auch gar nicht wieder auf die Frage des Real- und Personalkredits der Großgrund⸗ besitzer ein. Wir verhandeln hier über eine fpezielle Frage, über die Frage, in welcher Weise dem Bedürfniß des kleinen Kreditnehmers in einer hilligen und leichten Weise Rechnung getragen werden kann. Die Frage hat ja auch seit Jahren nicht nur die landwirthschaftlichen Interessen⸗ vertretungen beschäftigt, sondern sie hat auch diesem hohen Hause einen regelmäßigen Gegenstand der Erörterung fasft alljährlich geboten, sei es bei Gelegenheit von speziellen Nothstandsgesetzen, sei es bei Ge⸗ legenheit von Etatsberathungen, die sich auf landwirthschaftliche Verhaͤltnisse bezogen. Es ist da immer übercinstimmend konstatirt worden, daß es in manchen Landestheilen an der nöthigen Gelegenheit fehle, den kleinen Gewerbtreibenden und den kleinen Landwirthen einen leichten und billigen Kredit zu gewähren. Wir haben kei Vorlagen, die bestimmt waren, den Nothstand einzelner Landestheile, wie Ober⸗ schlesien, zu bekämpfen, bei der Gewährung von Mitteln versucht, auch immer nach der Richtung zu wirken, daß Darlehnskassen nach verschiedenen Systemen in syolchen Kreisen etablirt würden, um den kleinen Kreditnehmer billigst zu befriedigen.

Für die Rheinprovin; lag, die Frage um so näher, als

die Bekämpfung des Nothstandes in dem ECifelgebiet ja zu besonders eingehenden Erörterungen gerührt hat, wie diefen spezifischen Formen des Wuchers, die sich dort in der Viehleihe und den Gelddarlehen entwickelt haben, zu begegnen sei. Es sind nun schon von Seiten der rheinischen Provinzialvertretung und insbesondere von der Provinzial⸗ verwaltung, dem Landesdirektor 2c, mit großem Eifer nach dieser Richtung hin Schritte geschehen, um dem Nothstande zu begegnen. Wie schon in dem einleitenden Vortrage des Herrn Referenten an⸗ geführt ist. existiren eirea 200 Raiffeisemsche Darlehnslassen in dem dortigen Bezirk, und außerdem besteht eine Verbindung zwischen den Darlehnskassen und der Verwaltung der Provinzialhülfskasse seit etwa 13 Jahren und zwar in der Weise, daß die Provinzial hülfskasse Depots an⸗ nimmt von diesen einzelnen Kassen, sie sehr hoch verzinst und außerdem in einem Contocorrentverkehr mit ihnen steht und ihnen dadurch er⸗ möglicht, ihren Kredit zu erweitern. Wenn ich mich recht erinnere, ist in dieser kurzen Zeit schon ein Betrag von zwischen 11 bis 12 Millionen auf diesem Gebiet umgesetzt worden. Ich meine, in dieser Thatsache, daß einmal die Provinzialverwaltuns schon thätig geworden ist, daß sie eine Organisation geschaffen hat, liegt doch auch schon für die Königliche Staatsregierung ein unmittelbarer Anstoß, solchen Schritten, die sie für gemeinnützig und förderlich hält für den kleinen wirthschaftlichen Betrieb, auch ihrerseits entgegenzukommen, und aus dieser Rücksicht rechtfertigt es sich meines Erachtens, daß zunächst nur für eine Provinz in diesem Sinne vorgegangen wird. Ich meine, gerade für Diejenigen, die ähnliche Schritte auch ür andere Provinzen wünschen, muß es ja ein günstiges und s daß für eine Provinz ein solcher Schritt geschehen ist; die Konsequenz für andere Provinzen zu ziehen, das wird Sache wiederum der Initiative der Provinzial ⸗Landtage und der hrovinzialvertretungen fein. Wie hier der rheinische Provin zial⸗ Landtag initiativ mit Erfolg vorgegangen ist, so wird die Königliche Staatsregierung es auch abwarten können, ob und inwieweit in anderen Provinzen ähnliche Bedürfnisse hervortreten. Treten diefe hervor, so habe ich keinen Zweifel, daß den Anträgen gegenüber, die an die Centralstelle gelangen, auch dasselbe Entgegenkommen wie hier geübt werden wird.

Aus allen diesen Gründen empfehle ich Ihnen lediglich die An— nahme des §. 1, wie er aus der Kommissionsberathung hervorgegangen if. Ich habe in dieser Beziehung nur zu bemerken, daß die Jlende— rungen, die die Kommission im 5. 1 beschlossen hat, daß sie an Stelle der Worte des Kreditbedürfnisses der kleinen Grundbesitzer gesetzt hat: „dez Bedürfnisses nach kleinem Kredit“, meinerseits' zu 'einer Beanstandung keinerlei Anlaß giebt. Ich glaube allerdings, die andere Fassung hätte ungefähr dasselbe auch getroffen. Denn bekanntlich ist es in keiner Provinz leichter Grundbesitz zu erwerben, als in der Rheinprovinz, und die größte Zahl der ländlichen Gewerbetreibenden wird wahrscheinlich auch im Besitz eines kleinen Grundbesitzes sein, der sich allerdings vielleicht nur nach Aren oder Quadratruthen be— rechnet. Aber, wie gesagt, ich halte beide Fassungen für vollständig acceptabel, und ich habe deshalb keinen Anlaß, den Vorsfchlag der Kommission irgendwie zu beanstanden.

Der Abg. Dr. Freiherr von Schorlemer⸗Alst bemerkte: Als der Abg. Dr. Wehr (Konitz) den Minister für Land— wirthschaft angegriffen habe, da habe er (Redner) praktische Vorschläge erwartet, aber nur unpraktische zu hören bekommen, während die Vorlage des Ministers sehr praktisch sei. Die Landwirthschaft leide daran, daß sie zu viel Doktoren à la. Eisenbart habe. Die Naturforscher glaubten, sie ganz beseitigen zu können, indem sie die Nahrungsmittel künstlich herstellten; andere Leute wollten durch billige Pro⸗ duktion den ausländischen Export vernichten. Zur Ausführung des Planes, den z. B. Franz in seiner Broschüre aufgestellt habe, gehöre aber viel Geld, während die Verschuldung des Grundbefitzes eine sehr große, stetig steigen de sei Das Mittel, welches auf dem Kon⸗

greß der Steuer- und Wirthschaftsreformer vorgeschlagen worden

sei, nämlich die sämmtlichen Schulden der Landwirthschaft zu amortisiren und die Verschuldungsgrenze bis zur Hälfte des Werthes zu ziehen, sei nicht ausführbar. Die Grundbesitzer müßten auch selbst etwas thun. Der Grundbesitz sei im Osten zu groß, im Westen zu zersplittert; wenn der Großgrundbesitz im Osten zu Grunde gehe, dann werde nicht der Bauernstand an seine Stelle treten, sondern der Kapitalist. Die Grund— besitzer sollten sich einen Arbeiterstand durch Ansässigmachen mit eigenem Grundbesitz erziehen. Die Hypothekenzinsen seien zu hoch; Handel und Gewerbe arbeiteten mit billigerem Kapital. Hier könne durch, die Landschaften geholfen werden; neben der Ermäßigung des Zinsfußes müsse f

aber auch eine Amortisation eingeführt werden. Nach einem die . nur einen finanziellen Ertrag geben sollten, ohne die Ueberschlage würden in Westfalen etwa 2 750 000 S an Zinsen

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. Zwangs vollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c.

. Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien ⸗Gesellsch.

1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗-Sachen.

15311 Steckbriefs⸗Erledigung.

Der unterm 6. April 1887 hinter den Kaufmann und Buchhalter Robert Ernst Bayer, geboren am 12. Mai 1860 zu Lewin, Kreis Glatz. in den Akten J. J. a. 190, 87 erlassene Steckbrief ist durch Fest⸗ nahme des 2c. Bayer erledigt

Berlin, den 25. April 13837.

Königliche Staatsanwaltschaft beim Landgericht J.

5621 Bekanntmachung.

Am 17. April 1887 ist im Kreise Gumbinnen bei Brakupönen oder Szurglauken 1 brauner lederner Reisekoffer von einem Wagen gestohlen worden. Am 19. d. M., Morgens, ist der qu. Koffer, gewaltsam geöffnet, auf der Straße von Brakupönen nach Kussen aufgefunden; es werden aber daraus folgende Gegenstände vermißt:

a. mehrere thieraärztliche Instrumente, insbesondere eine gebogene Scheere und verschiedene Operir— messer,

ein Paar graubraune Stoffhosen und ca. 20

Cigarren,

4 Werthpapiere, nämlich:

1) ein 449 Pfandbrief der Frankfurter Hypo- thekenBank von 1885 Litt. 0. Ser. XII. Nr. 12935 à 1000 ,

2) zwei Partial n Obligationen der Buderus'schen Eisenwerke Litt. 5 Nr. 3216 und 1184 2 560 M,

3) eine Partial⸗Obligation der Buderus'schen Eisenwerke Litt. a. Nr. 3293 à 1000 416

Vor dem Ankauf der vorbezeichneten Gegenstände wird gewarnt, und Jeder, der über den Verbleib derselben oder die Person des Diebes Angaben zu machen im Stanre ist, ersucht, bezügliche Mitthei⸗ lungen schleunigst hierher zu richten.

Insterburg, den 21. April 1887.

Der Königliche Erste Staatsanwalt.

(63 10 Bekanntmachung.

Das in der Strafsache gegen Ruppert u. Gen.

J. IVa. 356. 83 rep. .

unterm 5. Dezember 1885 bekannt gegebene Ersuchen um Strafvollstreckung dgegen die darin näher bezeich— neten Personen wird hiermit in Erinnerung gebracht mit der Maßgabe, daß die Strafvollstreckung in Betreff:

a. des Kaufmanns Maximilian Paul Albert Stegemann, gehoren am 29. Dezember 1859 zu Labes, Kreis Regenwalde,

(ad Nr. 7 des cit. Ersuchens),

des Commis Karl Friedrich Richard Fuchs, geboren am 29. März 1860 zu Berlin,

(ad Nr. 22 des eit. Ersuchens),

des Kaufmanns Max Erdmann Bennig—⸗ haus, geboren am 27. Januar 1862 zu Herlin,

(ad Nr. 25 des eit. Ersuchens),

„des Commis Eduard Richard Dittrich, ge⸗ horen am 5. September 1859 zu Berlin,

(ad. Nr. 29 des cit. Ersuchens),

e. des Kaufmanns Michael Mottek, geboren am 18. März 1860 zu Samter,

(ad Nr. 48 des cit. Ersuchens),

f. des Commis Karl Heinrich Rudolf Bar— ting, geboren am 15. November 1858 zu Liegnitz,

(a Nr. 50 des cit. Ersuchens), inzwischen theils durch Zurücknahme, theils ander— weitig ihre Erledigung gefunden hat.

Berlin, den 11. April 1887. Staatsanwaltschaft beim Königlichen Landgericht J.

5315 Die nachbenannten Personen, und zwar: I. Reservisten und Wehrleute: I) Franz Albert Buchna aus Podfidlin, 2) Albrecht Sarnowski aus Ellerfeld, 3 Leon Wrobel aus Klobezyn, 4) Alexander Kuptz aus Königl. Stendsitz, August Thecdor Nofs aus Fidlin, 6) Joseph Mathias Stolz aus Königl. Stendsitz, 7) August Friedrich Tramski aus Fidlin, 8 Anton Mentikomski aus Rheinfeld, 9) August Nagel aus Warsznau, 10) Joseph Anton Konkel aus Klukowahutta, 11) Joseph Albert Breske aus Chosznitz, 12) Johann Rieschke aus Koponiewo, 13) Rudolph Joseph Wolff aus Zieg. Babenthal, 14) Franz Johann Potratz aus Parchau, 15) Joseph Kullaß aus Rübenhof, 16 August Seebruch aus Pempau, 17) Jakob Adalbert Hinz aus Grabowo, I. Ersatzreservisten Erster Klasse: I) Johannes Krause aus Karthaus, 2) Joseph Jakob Czerzon aus Parchau, 3) Franz Lietzau aus Zukau sind ad J. wegen unerlaubter Auswanderung, ad II. wegen Auswanderung, ohne von der bevorstehenden Auswanderung der Militärbehörde Anzeige erstattet zu haben, zu je 30 A6 Geldstrafe oder im Unver— mögensfalle zu 10 Tagen Haft verurtheilt. Behufs Vollstreckung der vorbezeichneten Strafen wird ergebenst ersucht, sofern etwas über den Auf— enthalt der Verurtheilten im Inlande bekannt wird,

solches zu den diesseitigen Akten schleunigst anzu—

zeigen. Karthaus, den 16. April 1887. Königliches Amtsgericht.

Landwirthe sollten sparsamer

Klassen groß, aber die Landwirthe sollten mit ihrem Beispiel n der Studentenjahre, Offiziere seien sehr hoch und griffen

vorangehen. Die Kosten der Zuschüsse für die

tief in den Geldbeutel der

Studirenden sei überhaup ein Schaden für unser wirthschaft—

u. dergl.

os 14 Offenes Strafvollstreckungs⸗Ersuchen.

Die Heerespflichtigen:

1 Johann Friedrich Wilhelm Ernst Oesterreich, zu Rathenow am 13. Mai 1861 geboren, zur Zeit in Amerika,

2) Julius Wilhelm Hermann Schulz, zu Rathe— now am 19. August 1861 geboren, z. 3. unbekannten Aufenthalts, .

3) der Weber Heinrich Emil Macher, zu Nowa— wes am 38. Juli 1861 geboren, z. 3. unbekannten Aufenthalts,

4) Robert Jahnke, geboren am 30. März 1862 zu Caracas in Venezuela, z Z. in Amerika,

5) Johann Friedrich Wilhelm Paul, unehelich geboren zu Potzdam am 25. Januar 1862, z. 3. unbekannten Aufenthalts,

6) Karl Adolf Schumann, zu Potsdam am 28. April 1862 geboren, z. Z. in Amerika,

7) Julius Bernhard Arthur Steldt, zu Potsdam am 16. Dezember 1862 geboren, z. Z. unbekannten Aufenthalts,

8) Ernst Friedrich Wilhelm Schüler, am 12. August 1862 zu Riga in Rußland geboren, z. 3. unbekannten Aufenthalts,

9) Franz Rudolf Alexander Wilhelm von Micha— lowsky, geboren am 22 Mär; 1861 zu Freiburg, Kreis Schweidnitz, z. 3. in Texas,

10) der Fleischer Heinrich Gabrielsohn, am 12. Dezember 1851 zu Usch geboren, z. Z. in Amerika,

11) der Schreiber Max Georg Adrian Falken⸗ hagen, am 4. März 1858 zu Pasewalk, Kreis Ueckermünde, geboren, U

12) Albert Friedrich Ganzert, am 23. November 1862 zu Kammer geboren,

13) der Knecht August Franz Bunge, am 24. Februar 1862 zu Sandberg geboren

14) der Schreiber Richard Wilhelm Max Sachse, am 3. März 1861 zu Dahme geboren,

15) der Kaufmann Johann Adolf Ferdinand Gerlach, am 26. Oktober 1861 zu Luckenwalde ge— boren,

16) der Cigarrenmacher Gustav Hermann Schulze, am 9. Dezember 1861 zu Dahme, Amtsfreiheit, ge⸗ boren,

17) Karl Friedrich Wilhelm Lennins, am 30. Dezember 1861 zu Woltersdorf geboren,

18) der Knecht Erdmann Franz Senst, am 7. Juni 1863 zu Reetz geboren,

19) der Knecht Hermann Bunge, am 18. No— vember 1863 zu Sandberg geboren,

20) der Schneider Karl August Eschholz, am 20. November 1861 zu Lehnin geboren, ;

sind durch die vollstreckbaren Urtheile der Straf— kammer des hiesigen Königlichen Landgerichts vom 18. September resp. 20. November 1885 wegen Verletzung der Wehrpflicht zu einer Geldstrafe von je 180 „S, welcher für je nicht bezahlte 5 S ein Tag Gefängniß substituirt ist, verurtheilt worden.

Es wird ersucht, von den vorgedachten Angeklagten, wo sie betroffen werden, die Geldstrafe im Wege der Zwangsvollstreckung beizutreiben, im Unver— mögensfalle die substituirte Freiheitsstrafe zu voll⸗ strecken und hierher zu den Strafakten . Kersten und Genossen MI 68/85 Mittheilung zu machen.

Potsdam, den 23. April 1887. Der Erste Staatsanwalt beim Königlichen Landgericht.

53131 Auszug aus dem Urtheil der Strafkammer des Ksl. Land gerichts zu Metz vom 8. März 1887.

In der Strafsache ö. gegen Karl Wonner, geboren am 1. Juli 1864 in Hargarten, wegen Entziehung der Wehrpflicht, hat die Strafkammer für Recht erkannt:

Der Angeklagte Wonner wird freigesprochen und die durch Beschluß der Strafkammer vom 10. De— zember 1886 verfügte Beschlagnahme des Vermögens desselben aufgehoben. ö

Metz, den 24. April 1887.

Ksl. Staatsanwaltschaft.

53121 Beschlusf. In der Strafsache gegen den Seefahrer Johannes Martin Zach und Genossen wegen Verletzung der Wehrpflicht wird gegen den Angeschuldigen Schmied Franz Ferdinand Fehlhaber, geboren am 11. Ja nuar 1863 zu Groß-Schönfeld, Kreis Greisenhagen, zuletzt dort aufhaltsam, jetzt unbekannten Auf— enthalts, ; da derselbe beschuldigt ist: in noch nicht rechtzverjährter Zeit als Wehrpflich tiger in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß entweder das Bundesgebiet verlassen oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebiets aufgehalten zu haben, Vergehen gegen §. 147 Nr. J des Str. G. B., auf Grund der §5. 480, z26 der Str. Pr, Ordn. zur Deckung der den Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Angeschuldigten Fehlhaber mit Be— schlag belegt. . Stettin, den 9. April 1887. Königliches Landgericht. S gez. ö Fabrieius. Ausgefertigt: Stettin, den 9. April 1887. (L. S.) Rahn, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Strafkammer II. Pauli.

Preise zu bessern. Auf dem Gebiete des Transportwesens könnten noch manche Erleichterungen geschaffen werden. Die

Deffentlicher Anzeiger.

sein; der Luxus sei in allen . wirthscha die Höhe

Eltern. Die Ueberzahl der

liches Leben. Der Frundbesitz, die Hauptstütze unserer staat⸗ lichen Ordnung, müsse erhalten werden.

Abg. Dr. Wehr (Konitz) erklärte, daß es ihm bei seiner schon . besprochenen Rede fern gelegen habe, den land⸗ tlichen Minister anzugreifen.

bitte er abzulehnen, da die östlichen Provinzen sich jedenfalls in einer schlimmeren Lage besänden, als die Rheinlande.

Die weitere Berathung wurde hierauf vertagt.

Schluß 33 Uhr.

Den Gesetzentwurf

Nächste Sitzung Donnerstag 12 Uhr.

2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

5410

In Sachen des Kaufmanns Ph. Frank hieselbst, Klägers, wider den Kothsassen Heinrich Curland zu Hötzum, Verklagren. wegen Forderung, sowie des Medizinal⸗Raths Theodor Engelbrecht hieselbst, Klägers, wider den ze. Curland, Verklagten, wegen Hypothekforderung, ist der zur Zwangsversteigerung des Kothhofs No. ass. 8 zu Hötzum auf den 29. d. Mts. angesetzte Termin in Folge der Zurücknahmen der desfallsigen Aaträge der Kläger aufgehoben.

Braunschweig, am 25. April 1887.

Herzogliches Amtsgericht Riddagshausen. E. Kulemann.

4525

In dem Kollokationsverfahren gegen den Severin Münz, Hauderer und Ackerer, früher in Godesberg, jetzt ohne bekannten Wohn, und Aufenthaltsort, zeige ich als betreibender Anwalt und Namens des Johann Winand, Schmiedemeister in Godesberg,

la7tss)

dem Subhastaten 2c. Münz hiermit an, daß der Richterkommissar Herr Landgerichts-Rath Haaß den provisorischen Vertheilungsplan angefertigt und auf der Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts in Bonn hinterlegt hat, weshalb derselbe hiermit aufgefordert wird, binnen Monatsfrist Einsicht zu nehmen und seine etwaigen Einwendungen zum Pro— tokoll des Herrn Richterkommissars vorzubringen.

Bonn, den 22. April 1887.

Schunck, Rechtsanwalt. Veröffentlicht: Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts. Donner, Landgerichtssekretär.

o385) Die Sparkassenbücher der Kreissparkasse zu Dt.“ Krone neue Folge Nr. 9226 und 9121, lautend über 1248 M6 und bezw. 50,58 AM auf die Namen des Stephan Manthey und bezw. der Leocadia Marie Czanecki sind verloren gegangen. Die Inhaber der Sparkassenbücher werden hiermit aufgefordert, ihre Rechte spätestens in dem auf den 11. November

neten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine anzu— melden und die Bücher vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird. Dt. Krone, den 19. April 1887. Königliches Amtsgericht.

3925 Aufgebot.

Der Sattler Josef Lantermann zu Oberhausen, als Vater und gesetzlicher Vormund seiner minder jährigen Kinder: 1) Johanne Helene Marie, 2) Helene Marie Lantermann, hat das Aufgebot des von der Sparkasse zu Moers unterm 13. März 1867 auf „Wittwe Johann Nagels in Alpen“ ausgestellten Sparkassenbuchs Nr. 995 über 162 beantragt.

Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf ; den 16. Dezember 1887, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 1, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Moers, den 14. April 1887.

Königliches Amtsgericht.

= 8

ö Aufgebot.

1 der Schneidermeister Johann Bauer,

2) der Fabrikarbeiter Wilh. Laurick,

3) der Fabrikarbeiter Ed. Leuchtenberg,

4) der Privatsekretär Heinrich Kruse,

5) der Bote Friedrich Behrenbruch . zu Hagen als Vorstandsmitglieder der Allgem. Hage— ner Sterheauflage haben das Aufgebot des über die von derselben in der städtischen Sparkasse zu Hagen gemachten Einlagen für die Allgem. Hagener Sterbe⸗ auflage gebildeten Sparkassenbuchs Nr. 14 294 mit der Behauptung, daß dasselbe von der genannten

langung eines neuen Sparkassenbuchs beantragt. Die Einlagen betrugen zur Zeit des Verlustes im Jahr 1883, insbesondere am 19. Juli dess. Jahres 5849, 48 M

Der unbekannte Inhaber des vorbezeichneten Spar⸗ kassenbuchs sowie alle Diejenigen, welche an dem verlornen Sparkassenbuch irgend ein Anrecht zu haben vermeinen werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 25. November 1887, Vormittags 111 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 165, anberaumten Termine ihre Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des letzteren erfolgen und der Ver— liererin ein neues Sparkassenbuch an Stelle des ver— lorenen ausgefertigt werden wird.

Hagen, den 16. April 1887.

Königliches Amtsgericht.

3768 Aufgebot.

Nr. 9449. Der Bankier Ernst Zimmermann von Frankfurt a. M. hat das Aufgebot des Badischen 35 Flu Looses Serie 7803 Nr. 390 112 dessen Besitz und Verlust glaubhaft gemacht wurde beantragt. Der Inhaber des Looses wird aufgefordert, spätestens in dem auf

Dienstag, den 22. November 1887, Vormittags 11 Uhr,

vor dem Gr. Amtsgericht Karlsruhe anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die

Berufs ⸗Genossenschaften. Wochen ⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken. Verschiedene Bekanntmachungen.

Theater ⸗Anzeigen Familien⸗Nachrichten.

83n der Börsen⸗Beilage.

Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos—⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird. Karlsruhe, den 14. April 1837. Gerichtsschreiberei Gr. Amtsgerichts. Braun.

Aufgeboi.

Die Catharina Walter, geb. Schul;, in Neundorf, hat das Aufgebot folgender auf die Inhaber als Gläubiger lautenden Schuldbriefe der Herzogl. Landrentenbank hier, nämlich:

1) Schuldbrief II. Nr. 6755, d. d. 23. Juni 1880, über 109 (,

2) Schuldbrief II. Nr. 73 über 100 4,

3) Schuldbrief II. Nr. 9082, d. 4d. 3. Mai 1884, über 109 S beantragt

Die Inhaber dieser Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf

Donnerstag, den 14. Juli 1887, Vormittags 11 Uhr,

vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 20, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumel⸗ den und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird.

Coburg, den 29. Dezember 1886. Herzogl. S. Amtsgericht, V. Abth.

Gruner.

70, d. d. 25. Juni 1881,

la7 us! Aufgebot. ö Die Ehefrau des Mühlenbesitzers Müller, Sophie

Dorothee Caroline Auguste, geb. Kracke, in Wöhnin⸗ gen, und deren Schwester Fräulein Betti Louise

den 6.

Kracke, zu Bergen a. d. D., als alleinige Intestat⸗

erben des am 26. Februar 1386 verstorbenen Kan⸗— tors a. D. Johann Diedrich Rippe Kracke zu Bergen a. d. D., haben das Aufgebot der von der Hannoverschen Lebensversicherungsanstalt in Hannover ausgestellten Police Nr. 33.2, nach welcher der vor— gedachte verstorbene Kantor a. D. Kracke zu Ber⸗ gen a. d. D. sein Leben für 1800 SS bei der er⸗ wähnten Anstalt versichert hatte, beantragt. Der

Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in

dem auf Juli 1887, Vormittags 19 Uhr,

vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf—

Gläubigerin verloren worden, zum Zweck der Er⸗

ö ' ; ; gebotstermine seine Rechte anzumelden 18 Die ;. 18557, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeich. gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung

der Urkunde erfolgen wird. Lüchow, den 20. Dezember 1886. Königliches Amtsgericht. II. gez. Heuser. Ausgefertigt: (L. S.) Hempen, Gerichtsschreibergehülfe.

54095 Aufgebot.

Der Kaufmann J. S. Keins zu Königshütte hat durch Rechtsanwalt Geissler zu Gleiwitz angezeigt, daß der zu Königshütte verstorbene Klempnermeister Franz Hübner die auf seine Lebenszeit, sowie auf Lebenszeit seiner Ehefrau Josepha, geborenen Walliczek, von der Deutschen Lebensversicherungs⸗ Gesellschaft in Lübeck gezeichnete Police Nr. 25 427 über 6 16500 dieser Gesellschaft als Unterpfand für ein ihm gewährtes Darlehn übergeben habe, daß aber der darüber von der Gesellschaft ertheilte Depositalschein d. d. Lübeck, 3. März 1876, sowie die Bescheinigung der Gesellschaft darüber, daß sich dieselbe im Besitz der Quittung Nr. 76 574 über die für die Zeit vom 6. September bis 5. Dezember 1878 auf obige Police bezahlte Prämie von MS 14,20 befinde, auf welche beide Urkunden er im Prozeß⸗ wege ein Recht erworben, abhanden gekommen seien.

Dem Antrage des Kaufmannes Keins gemäß wird der unbekannte Jahaber der gedachten beiden Urkunden (Depositalschein und Deposital-Prämien⸗ quittung) aufgefordert, seine Rechte und ÄAnsprüche auf die selben spätestens in dem auf

Freitag, den 30. Dezember 1887, Vormittags 11 Uhr, angesetzten Aufgebots termin bei dem unterzeichneten Amtsgericht zu melden, auch die Urkunden selbst vorzulegen, widrigenfälls dieselben für kraftlos erklärt werden.

Lübeck, den 19. April 1887

Das Amtsgericht, Abth. II. Asschenfeldt, Dr. Veröffentlicht: Fick, Gerichtsschreiber.

4h75] Aufgebot.

Der Gutsbesitzer Gottlieb Wilke sen. in Schack— stedt hat das Aufgebot der für ihn ausgefertigten Schulde und Pfandverschreibung vom 8. Januar 1867 . ann. uͤber Eintausendachthundert Mark, Schuld der Maurer Friedrich Ramdohr'schen Ehe— leute in Sandersleben, später in Folge Schuldüber⸗ nahme des Bandarbeiters Friedrich Bischoff daselbst und gegenwärtig des Handelsmannes Wilhelm Bauer meister daselbst, eingetragen im Grundbuche von Sandersleben Band J. Blatt 40, beantzagt.

Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf

Dienstag, den 20. September 1887, Vormittags 10 Uhr, von dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf— gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur— kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird. Sandersleben, den 29. Januar 1887. Perzoglich Anhaltisches Amtsgericht. (gez.) Behr. Ee eee t: Sandersleben, den 29. Januar 1387. (L. S) Hartmann, Bureau⸗Diätar, ; i. Vertr. d. Gerichtsschreibers Herzoglich Anhaltischen

Amtsgerichts.