gesundheitsschädlicher Farben zur Herstellung von Nahrunggmitteln, gleichem Sinne beurtheilt, so daß eine derarti schrift bei ĩ si ᷓ f j ĩ x smitteln, — 47 exartige Vorschrift bei der indem sie bezwecken, die Verwend 2 . und Gebraucht gegenstãnden u treffen sind, in einem e , Handhabung leicht auf Zweifel, und Schwierigkeiten zur Hertie — nem filshlen belt . * ö . susammenzufassen, so daß auch die Verordnung vom J. Mai stoßen kann. Ez erschien daher zweckmäßig, jene Bestimmung gemäßer Gebrauch es mit sich bringt, daß sie zu dem menschlichen I E 1 t E B E 1 1 6 E 2. someit sie seiner Zeit in Kraft getreten ist, demnächst in fallen zu lassen. Statt dessen ist, um über das Körper in mehr oder weniger nahe und dauernde Beziehung treten. 9
Wegfall kommen kann. Die Verwendung gesundheitsschaͤdlicher Bedürfniß nicht hinauszugehen, im Eniwurf allgemein be— Der Entwurf j ĩ ü ĩ ĩ ö
. einschließlich der zur Firirung derfelben erforderlichen Beizen, stimmt, daß alle in Glaftzren oder Emails ö. ebran ö Ber 3 J 2 ,,, ö 24 ö m ö ö J ö
ommt für die öffentliche Gesundheitspflege hauptfächlich nach folgenden ten, sowie) eine Anzahl solcher arben von ö. 5 are mn u ch az e nf fer , 3 D ts R cho⸗Al 3 d K l ch n sch St toõ⸗A 3 g Richtungen hin in Betracht: bote ausgeschlossen sein follen, welche uch f ee für die hier in ern, 363 M 1 ,, . um lll en li . n li er Un om 1 ren ĩ en llll n li lr.
M) kei der Kerstellung von Nahrungs- und Genußmitteln; Betracht kemmende Vuntpapierfabrikation schwer entbehrlich sind' und K Schreibmaterialien, sowi 1 chrkchi ; n Gen ml r Aufbewahrung und Vervcckung von Nahrungs- und bei . der . . , 9 diesem ö 6 F J ᷣJᷣᷣ, — M6 11H. Berlin, Freitag, den 13. Mai ISG. Fre; ö ⸗ 1 . zweige finden, als ungefährlich betrachtet werden können. Den Ge— die künstli lätter, B ü . ö . Y) bei der Herstellung von Spielwaaren, künstlichen Christbäumen, fäßen und Umhüllungen sind im Entwurf die Schutzbedeckungen gleich⸗ . y. lg eiffel gr. ö. — per 100 k per 100 kg ö 3, (
Blumentopfgittern und dergleichen; gestellt, welche in Form bon Drahtglocken und dergleichen zur Abwehr Vermeidung von Zweff ückli fü 3 bei ** ; z . ; ĩ ü ö Zweifeln ausdrücklich aufge ;
. . k der der Fliegen und anderen Üngeftefers sowehl in den Verkaufsstellen der diesen Ie ne ö, . Gewerbe und Handel. 6
. 9 , zer & eidungen) Möbelstoffen, Teppichen w . . , , ,. in weitvperbreitetem arsenhaltiger Farben vorkommen können und thatsächlich vorgekommen Die neue österreichisch⸗-ungarische Zolltarif-Novelle In T- Nr. 766 ist am Schlusse beizufügen: „‚Franz— 3 c. gefärbt JJ 5) bei der Hverstellung von Bekleidungsgegenständen, sowie von A 6 1 Did . ung gefund e adh che. Farben. zum sind daß mithin da: Bedürfniß besteht, die Vorschriften der Kaiser⸗ hat die Zustimmung beider Häufer des Reichsräths gefunden. ,, Cognac“ . a. mehrfarbig gewebt, bedruckt 80
künstlichen Blättern. Blumen und Früchten; . u clone. n . are e r e k ö ö. nn, ,,, . Weise zu erweitern ergiebt Indem wir dieselbe nachstehend zum Abdruck bringen, machen Der gok f der T-Nr. 78a (Speiseessig in Fässern) 130. Gemeine, dichte d. i. Gewebe aus Garn Nr. 56
d . Anstrich der Wände von Wohn— und Geschäftsräumen, Farbe beim Gebrauch sich ablösen und in die betreffenden Nahrungs · Material. erungen wiedergegebene literarische 5 darauf aufm m. daß das Gesetz voraussichtlich am wird erhöht von 3 Fl. auc; , und darunter, auf 5 mm im Quadrat mehr als 38 Fäden
zer D ö r r , geh sh ba ggen tand en ö mittel gelangen können. ⸗ P Die Ausnahmestellung welche im Absatz?' des g. 8 den Oblaten . Ju ni d. J. in Wirksamkeit treten wird. und jener der T. Nr. 78 b Epeiseessig in Flaschen oder zählend: h
gt n . . chminken, Haarfärbemitteln und . ö. ö. J rd fn er Stoffe zur verstellung eingeräumt ist, findet ihre Begründung darin, daß dieselben zum Zweck Das Gesetz 25. Mai . bet ffend den allgemeinen Zoll⸗ hug . Mich j e iy (Eßwaaren) werden erhöht: . .
8 bei der Herfteflung von Briefpapier Briefumschlägen und 6 , t rr rj 1 . . , des, Befeuchtens in den Man eingeflihrt zu werden pflegen. Die tarif 3. ö. . . n 1 1. . Hanf j 47) Der Zollsatz der T-Nr. 85 (Brot, gemeines, fowohl . gefarbt
fen fte e,, , ,, J 6 n esundhei per nüpft ist, wird in den technischen Erläuterungen ein Beimengung giftiger Farbstoffe begruͤndet daher bei ihnen nahezu 6. . . isch:unggrischen Zo ö. es (R. G.-Bl. Nr. 4), , Ga ff back uon hing , . mnchrfarbig gewebt J ö,, . ö lcäetzarzen ] hend arfelegt.. Ihn, 8. G sind daher Lich für, diesen, Gewerk nig dieseiben G'fahren, wic bei dens Nahrun , u Genußmitteln, so daß . i gr ge erde, un teh a fear lg. ver B te der Kunst fon, ö ö. J Felng d. i. Gemcht aus charn über Nr. 50 bis
kö Ver en den d n dene ee ö ae Farben nt sprechende. Porschriften gekroffen. Der Begriff der kotmetijchen es zweckmäßig erscheint, sie ben“ ien leßttere geltenden Besttuimung? Aifennslrtikel MlIi, 3. 8 ist an Stelle der Worte . ö. cer . , , , n ge, einschlleßlich Nr. 160: .
3 , , n n, wecken aus geschlossen werden Mittel ist nicht fest abgegrenzt; eine scharfe Trennung von den Heil. zu unterwersen. ; und. Wissenschaft“ zu setzen „der Kunst, Wissenschaft und des Gewerb⸗ Tapioka, rrowrgot) daun 32 eigwerk! von 6 Fl. auf ö
, . Bedeutung, Üüm ö. Interessen der In. mitteln einerseits und von den Genußmitteln andererseits stößt auf Eine hesondere Berücksichtigzung haben im Absatz 2 des 8.7 fleiße⸗ . : Der Zollsatz der iR , ö Fl. auf z. . J
die n. , 1 5. . durch mannigfache Schwierigkeiten. Um in dieser Beziehung etwaigen die in der Färberei, Druckerei und Appretur der Gewebe zur Ver— 2 Artikel x J. 6 hat zu lauten: f Schi j . 3666 3. . 3 ö 39 ple . ⸗ ö. ere, JJ ;
4 Her neh n n ö Goch ne , . , ö 6. ,, ö. ., vorzubeugen, sind in Klammern diejenigen wendung kommenden arsenhaltigen Beizmittel gefunden Dieselben V . . . Jö Schiffe unter den im eg ah deere ee r. . ö. 132. Feinste . Gewebe aus Garn über Nr. 100,
der betheiligten Jewerbszmei tan n — . g n Vertretern egenstände, we che ausschließlich von dem Verbote betroffen werden lassen in dem fertigen Gewebe gewisse Mengen von Arsen zurück, so n, nn n . festgesetzten Be ann n. 168 8 . HJ . Tülle Vobbinets, Petit ets, derlei Vorha gstoffe und Möobel⸗
ö theiligten G SZinßige stattg'sunden, Dabei ist hauptsächlich sollen, namentlich bezeichnet, nämlich die fogenannten Gebrauch¶= daß sie an und, für sich durch das Verbot des s. 7 betroffen wwe! ) In Artikel B. 3. 4 sind die Worte: „mit Ausnahme von Ver 56 Fi J 3 8G 4 ni. w 3 . abe
56 ö J än welchen Kcösengz sowie . Mittel zur Pflege der, Haut, des Haarets und der Eeh— Die betheiligten Industriezweige find jedoch auf die Venue zehru ße . , 1 erf n ln, ö . . 3. ö. 2 ö. de , P
. n, nn , ö. ö . oschädliche Stoffe ent⸗ Mundhöhle. Andere nach dem allgemeinen Sprachgebrauch unter den diefer Beizen angewiesen und würden empfindlich geschäͤdigt Artikel Xl, Z. hat zu lauten: . De, r. 105 rden und minera ische . gebrannt, ge⸗ 19 ng, . . . .
Farben eüel Mänltttalsaticterwendung temhheng ob einzelne dicser Begriff der kosmetischen Mittel salenbél CzeFenfftn ehrah beispiels- werden. wenn jenes. Verbot auch hierauf llem n iel n luft fürn hrs ngen, ae Gattz g bänser Cr zer. schlenint Bet gemahlen zerleßt. wie scigt: 37 . vagren (mit
Farben wegen ihrer Unlöslichkeit oder mit Rückficht auf die Ver weife Mittel zur E zon Wohlgerückh er ÄAb— i . R itzueran zin vollem Umfang schiedenen Religionen bestimmten Gegenstände (exkl., der Orgeln) JI // 138. Sammete und sammetartige Webewaaren (mit
wendung schützender Ueberzüge oder derglé ,. . M6 zur Erzeugung von Wohlgerüchen, sollen nach zer Ab— Anwendung erleiden sollte. In sanitärer Hinsicht bieten die frag⸗ 8 gignen bestimm 9 ; , . , fgeschnitt der nicht aufgeschnitt Flor); Band⸗
x 94 1. er öerfs ge g erg lichen als unschadlich ange⸗ sicht Tes Entwurfs den Vorschristen des 5. z nicht unterliegen. lichen Beizmittel zu erheblichen Bedenken keinen Aunlaß und eg a). dann zer. Materialien zum Baue oder zur Herstellung solcher Kirchen d . 1 . , d Wr ,,,, J.
sehen werden . obe die schdlichen Stoffe nur zufällige Ver Der F. 3 geht nach seiner Wortfasfung etwas weiter, als die scheint mit den Anforderungen der Gesundheitspflege wohl vereinbar und Gotteshauser. e ,,, ö, J i, eg , 36 ö Schläuche; Retz
,, . . , Farben sind oder zur Bereitung der übrigen Theile des Entwurfs, indem er nicht nur die Verwendung die Verwendung, solcher Beizen zu gestatten, fofern durch entsprechenke ; , 1 F§inf tar wird . Re sl '. zu lauten haben: d Si ö. J . 24
er dier, o er, ö l. ö Bestandtheile ,, ob die der bestimmte Stoffe enthaltenden Farben, sondern die Verwendung Vorschriften dafür gesorgt wird, daß einerseits das Arfen in den fer · M Der dem im 8. 1 Ewähnten Gesetze beiliegende Einfuhr -Zolltarif 109. Jar hh zer; 1m J
* . . inn ena . . =. y. . der . , kommenden Stoffe selbst. ahne NRücksicht darauf, ob tigen Geweben nur in, einer weniger schädlichen . sich vorfindet kö . i e ter T. Nr. 20 aufzunehmen: 6. ö i. geraspelt, gemahlen, geschnitten 16, n re, n, (lachs, Hanf, Ju te )
fernung der schaͤblichen Stoffe bechwisch an* rühlhhe inn; rn eme Cnt= sie- Bestandtheile einer Farbe bilden, verbietet. Dies mußte un des. und deß anzcterseit di- Menge desselben sich in bestimmten Grenzen In Klasse . (Zucker) ist hinter Tar. 20 auffunehmen: ert e , feen 9 ö J ö treten solgenze Veränderungen, ein;
,, ö. . a . . . ö. endlich ob die willen geschehen, weil die fraglichen Stoffe zum Theil nicht dazu hält. Zu diesem Behufe schreibt der Entwurf vor, daß Gewebe der per 100 kg 13 ö ö ern eng n. . ö. . Der Zoll der T-Nr. 157 (Flachs und Hanfgarne;
ö , ö. e Se e f., er dieselben ent—⸗ dienen, dem kosmetischen Mittel eine gewisse Färbung zu verleihen, in Rede stehenden Ärt zur Anfertigung der imm 83. 7 beʒeich. — - ö . Fl. Kr. ee e, w men h ug ö Garne nicht besonders benannte: gezwirnt) wird erhöht von gli 6 . ,, . is ö a. sondern ., beigemischt werden, um ihm die den Zweck des neten Gegenstände nur verwendet werden dürfen, wenn sie das . Anmerkung, zu Nr. 20. ¶ Nelasse für bereits ö sat ö ö 5 (Asphaltmastix, Asp 12 Fl auf.. d .
,, . . ö. sist. der vorliegende demnächstigen Gebrauchs bildende färbende Kraft zu geben, und weil Arfen in nicht wasserlöslicher Jorm und nur“ bis zu 2 mg bestehende Brennereien, bis J. August 1858 gegen Erlaubniß— erhöht ö. . JJ l Die Cr. I37 ä cthält felgende Faffüng:
. 6 l si in chem Duhalte von es zweifelhaft sein kann, ob hierin die Verwendung einer Farbe auf 100 gem enthalten. Bi. Festsetzung einer Maxlmalgrenz scheine unter den im Verordnungswege festzusetzenden J Gępa , u. J. w.) 1374 Leinengarn für den Detailverkauf adjustirt:
e fen gen a 8 6 ö. Verond ung vom 1. Mai 1882 haupt— im Sinne der in den 5§§. 1 und 2 gegebenen Vorschriften zu ist hier nicht zu umgeben, da es Fan“ einem anderen Mittel J wird das Wort Citronenjaft ; ö. ö. 1. einfach JJ
sq ö. ) in JJ . finden ist, . . . fehlt, um etwaigen Mißbräuchen mit Erfolg entgegen rukreten 2) In der Klasse VI (Getreide ꝛe.) haben die 14) Die Klasse XI (Mineralöle, dann Braun⸗ k ö
d 49. n e nl e, . 6 3. m . zu betrachten Bezüglich der Spiel waaren (8. M unterscheidet sich der Entwurf Zur Herbeiführung einer gleichmäßigen Handhabung dieser Vorschrift T.⸗Nrn. 23 bis 27 zu lauten, wie folgt: kohlen- und Schiefertheer) erhält folgende Fassung: Die Anmerkung hinter T. Nr. 157 wird gestrichen.
. J , ö gentg ilch . 3 dasselbe drei von den Vorschriften der. Kaiserlichen Verordnung vom 1. Mai iss Fit es erforderlich, über das zur Ermittelung des Arsengchaltes anzu⸗ Getreide; 1I9. vohemit Ausnahme der in T-Nr. 120 genannten Der Zollsatz der T. Nr. 139 (Graue Packleinwand
fpickigkelt w n 6 han a men, . . seiner Kost⸗ hauxtsächlich dadurch, daß eine größere Zahl von Verbindungen der wendenge Verfahren nähere Bestimmungen zu erlassen, welche sich fo— 323. Mais, Hirse, Heidekorn. .... . der au. Beleuchtungszwecken ohne doörausgegangene mit u. s. w. wie bisher) wird erhöht von 2 öl. auf
vieligkei wegen n Where f . . ran, die eiden gesundheits⸗ an sich als schädlich erkannten Stoffe von dem Verbote ausgenommen wohl auf die Menge des zur Untersuchung zu verwendenden Gewebes W Destillation verbundene Raffinirung oder Reinigung nicht Die Anmerkung hinter T. Nr. 139 wird lauten:
schädlich wirkenden Theerfarbstoffe (Dinitrokresol und Korallin). ist. Während die Kaiserliche Verordnung eine solche Ausnahme — als auch auf die Art und Weise der quantitativen Feststellung . 24. Weizen, Spelz, Roggen, Halbflucht.. . verwendbar: ; . . Anmerkung. Gebrauchte signirte Säcke aus grauer
Anmerkung 1. Für den Bedarf Dalmatiens und a. schwere, deren Dichte bei 120 R. S830 Grade Packleinwand, welche zum Füllen mit Getreide eingeführt
und gefüllt binnen zwei Monaten wieder ausgeführt werden,
— unter den im Verordnungswege vorzuzeichenden Bedingungen
2) Die von dem Reichstage seinerzeit beanstandeten Vorschriften abgesehe zersp nd Zi ů f r ö 2 * 9 5tage seiner: nstan V gesehen von Schwerspath, Chromoxyd und Zinnober — nur für vorhandenen Arse icht , ; J , . y, ö J. J . er Ehre d und . ; . andenen Arsen zu richten haben werden. Indessen kann e 2 9 in Be . lenz e , . . 3. ö J . von Nahrung und Genuß Zinkweiß und Chromgelb schremsauret Blei) machte, sind im Ent« zweckmäßig erscheinen, diefe Vorschriften in das erg . der quarnerischen Inseln kann die Kaiserl. Königl. Regierung (Tausendstel der Dichte des reinen Wassers) Über⸗ k , , ,, ,. eschn ch! m . ungen und ö die Spiel⸗ wurf auch noch die im S. 2 Absatz 2 bezeichneten Stoffe, sowie ferner da dieselben mit den Fortschritten der Wissenschaft und Technit fort⸗ im Einvernehmen mit der Königl. ungarischen Regierung steigt J 2 . J . ö. Rede ; Et . ,, eihe ö Ver- Schweselantimon und Schwefel kadmium, Bleioxyd, Bleiweiß und die gesetzt im Einklang erhalten werden müffen. Der Entwurf legt daher die zollfreie Einfuhr der nachbenannten Getreidegattungen, lich inen, r tin , n 9. . n kö zu den frag⸗ in Wasser unlöslichen Zinkverbindungen unter gewissen Voraussetzun⸗ dem Reichskanzler die Befugniß bei, die in der bezeichneten Richtung und zwar; Mais bis zur Maximalmenge von jährlich icher J h ng ecke J ö ö, Hierbei war die Erwägung gen zugelassen. Außerdem findet die Vorschrift des §. 10 auch erforderlichen Anordnungen zu kreffen. 80 000 Mtr. Ctr. und Weizen und Hirse bis zur Maximal⸗ ö ; na ge . aß ö in ö. st kommenden Farbzubereitungen von auf die Spielwaaren Anwendung. Diese Bestimmungen kommen Im S. 9 ist die Anwendung arsenhaltiger Farben zum Anstrich menge von jährlich, 20 900 Mtre⸗Ctr, über einvernehmlich 120 roh, zu Beleuchtungszwecken ohne vorausgegangene wende, Url lch, chenden kenn während ehe er, det. Intetefsen unk Witefget. de Sptelatenihbustrie weit zen Huh öden, Wänden r., dnl hche nde rhef nsteit Ki bestimmmende Zollä mtsz und unter eindernehmlich jeweilig k d . ,. i eden, mfr . h . hliche E . nicht entgegen, indem eine große Zahl derjenigen Farhzubereitungen, deren Menschen bestimmten Räume (Wohn- und Geschäftsräume) und von festzus'tzenden näheren Modalitäten, bewilligen. verwendbar J , Ebleicht, gefärbt, mehrfarbig gewebt oder bedruckt 30 . . J ,,, ö kJ bedient und welche sie ohne Nachtheil nicht entbehren häuslichen Gebrauchsgegenständen untersagt; das Verbot ist jedoch . Anmerkung 2. Für die Einfuhr von Getreide ser⸗ , - Damast aller Art, auch roh. . 80 ihn , . en err . ö. . . ö ö h gen ö. ö des J. ö nicht betroffen wird. auf Wasser⸗ und Leimfarben beschränkt, da bei den in Oel oder Firniß lischen Ursprunges im Gren zderkehre aus ö . . 1 ö . . Grad llbersteigt, bunkle Der Zollsat der T.⸗Nr. 14, S*ihen, Kanten; gestickte J Yesaß gen ö zen fe. risten des n wurf wird „daher eine Schädigung verriebenen Farben, die Gefahr einer Gesundheitsschädigung eine sö ͤ ung irisch⸗ und bosnische serbische Grenze bleiben Lie öl e 3. ehe , a ö 366 ü . tür 1 , Weben aar u wird erhöht von 200 Fl. auf.... . n m sesundheiteschädlich erkannt . . auch gegenüber . Ton uhrren⸗ des geringe ist, daß keine Veranlassung vorliegt, der Verwendung solcher der rr, 23 ung 24 * z allgemeinen Zolltarifes vom . 36 stände von der Mineralöl⸗-Destillation ; Die Anmerkung hinter Nr. 148 hat zu lauten: . Stoff. . ö, . 4 . . er ⸗n en uslandes, nicht zu befürchten sein. Im 5. 4 sind die Bilderbogen, Farben zu den in Rede stehenden Zwecken aus fanitären Gründen 25. Mai 1882 (R. G. Bl. Nr. 145 ,, ,,,, — Anmerkung. Gebrauchte signirte Säcke aus Jute, ö. . ö ae. ger . . . Farben von der Jer Bilderbücher un Tuschfarben für Kinder durch einen ent sprechenden entgegenzutreten. Jin Uchri)ens euch Een F. von den vorher⸗ Anmgrkun gl Für Mühlen und Bäckereien im ; , . j welche um Füllen mit Getreide eingeführt und gefüllt binnen J ung J ö Sula . ö 9 zugczählt, um jeden Zweifel gehenden Paragraphen inscfern ab, als er fich nicht nur auf die Grenzbezirke, bis höchstens 10 km ,, bleiben beim . J K ö bei Monaten wieder ausgeführt gberden, unter den im abr he Grkene ö. lte 3 eng ten daß dadurch daran auszuschließen, daß auch diese Gegenstände den Vorschriften des nm Verkauf bestim im ten Gegenstände bezieht, sondern die Bezuge von Getreide aus meistbegünstigten Nachbarländern, und röthlich gelbe, dam mieröle, auch gemeng Verordnungswege vorzuzeichnenden Bedingungen und Kon— e. ö ö . fe . nicht khetzor= hargzraphen unterworfen fin sollen. Ünter „Tuschfarben ,, in Verwendung der, arsenhaltigen Farken 's zur Herstellung des auf, Ersaubnisschein unter den üm Verordnungswegz vor, mit, animalischen oder vegetabilischen Oelen oder dd 3e . 3er , Der Industrie wörde hierdurch die Ver— einzelnen Gegenden Deutschlands auch „Male oder „Kolorir⸗ Inftrichs von Fußböden . schlechthin untersagt. Die Vegrün— ¶ zuzeichnenden Bedingungen und, Kontrolen, die Zölle der Nr. 23 Fetten. wd ; „Die Zollsätze der T. Nr. 151 (Seilerxwaaren) werden ö ö 1 Ine . , , i ng ic, genngrht farben ö sind. . hier. solche Farbiubereitungen zu der- dang hierfür liegt darin, daß ez sich, in, den Fällen des Z. 9 zu meist 9 und 24 des allgemeinen Zolltarifesß vom 5, Mai 1852 . . . ö erhöht bei ö 3 . aß entscheidende ge unk geit liche üücksichten dafür geltend stehen, welche aussch hieß lich dazu bestimmt sind, als Spiel⸗ nichk um die Anfertigung von selbständigen Gegenständen zum Zweck . (R. G. Bl. Nr. 47) bis zum 31. Dezember 1887 in Kraft. c. leichte, von und unter der Dichte von 880 Graden a. Seile, Taue, Stricke, auch gebleicht, getheert von J, . (. . der Industrie erwachsenden zeug für Kinder zum Bemalen von Bilderhogen und dergl. zu der demnaͤchstigen Verwerthung mittelst Verkaufs handelt, sondern . ö J ö ö J , d ö . . J n. ! 1 sauger emnmen, dienen und welche in. der Form, bon Farbsteinen als Wasser arben um die nachträgliche Ausführung eines Anstrichs an Gegenständen. ; 9. Hä ls en rüch te; ö. , . 1 ag ig ö. J b, Alle anderen u. s. w. von 12 Fl. . . ö . br ung solcher Farben mit gewissen Beschrän— ö der . . ö . w an Theilen von solchen, welche bereits? aus ben . . . , . . . . i gere Vi i , . , n, ö t Hinter der T. Nr. 151 a wird folgende Anmerkung neu J ᷓeltatt ö . . . zen, welche an und für sich höheren ecken, wie beispielsweise Handen des izenten i aue hrivatbesi übern ; . 26. Mehl un ahlprodutte (gerollte, ö . , lese, Berbraucht ; d. gun ni aufgenommen: 4) Endlich hat der CEht nun verschie dene Erweiterungen gegenüber zum Unterrichte, zur Herstellung von Bauplanen, ö . ede e, ö gef e , ö e , schrotete, geschälte Körner; Graupen, Grütze, Gries) aus . dasjenige mittelst Kaffinirung (Reinigung) in den in Reichs⸗ Anmerkung. Kokos u. dergl. Fasern zu. Strängen der K ö. J. . . ö ö nungen und dergl. dienen sollen, fallen dagegen nicht unter, den 8. 4, inzegrirender Bestandtheile von Gebäuden, welche letzteren nur selten H Gerrgide und Hülsenfrüchten. , 83 76 mathe k ö . 6. n Hahn üscammmengedreht (Kekasgarn us dergl. zur Fabrikation von elne Das Verbot der Vermentung sat en altiger Farben zur Her. und. zwar auch dann nicht, wenm sie qusnahmsweise Kindern als g „zum Verkauf bestimmt“ anzusehen sein werden. Wenn Über⸗ . 3) In Klasse Lil (Gemüse, Obst ze) treten des Zollausschlusses von Triest dargestellte nn , Decken u. dergl. auf Erlaubnißschesn unter den im Ver- , ö auf . J. ö ,. 1 vielmehr findet in folchen Faupt auf dem hier in Betracht kommenden Gebiete ein wirksamer . folgende Aenderungen ö ö. . sische, fr ,,, . ö 9 ordnungswege vorzuzeichnenden Bedingungen und Kontrolen frei. I ⸗ ) ö H, ; X h ) f 5 ( 2 ö t ⸗ i S z erreicht wor s s 39 ‚ ; z — * z TD. 7 eint I, ͤ de, t 88 ' e eite. . . ö. . Schreibmaterialien, Kerzen, ferner hinsichtlich der Wassen und . k ö . ö J 0 ,, en ö ö. . 33 . den a , r . 1 ö 2) IRroher und zu Beleuchtung m ecken ohne voraus⸗ 16) In Klasse XI) Walle Wollengarn Karben auf die Herstellung des Anstrichs von Fußböden, Wänden bezeichneten Art, namentlich! CG ebe st: f Papier, Tpcken 6 ; ö . , . . ge n heile chadlich zu bet rach⸗ — J ri der T. Nr. 36 (Gtüsse und Haselnüsse gegangene Raffinirung ober Reinigung nicht verwendbares Wo lln wagten treten folgende Modisikationen ein: Decken, Thüren und Fenstern der Wohn und Hefchzftzräume, von wendet. Gs würde für die Spiel manren · Induftrie ö. großen 36. . . ⸗ nen . ö ö. ,, n , trocken der aus heschůltj und 31 Feine Tafelgem e, frischz Mineralöl rumänischer Erzeugung, dessen Dichte bei 126. Die Te-⸗Nr. 154 erhält folgende Fassung: Fensterläden und dergleichen, sowie von häuslichen Gebrauchs gegen. lästigungen führen, wenn, diese Fabrikate im . . lch , ,, ö . , . wird erhöht n 251. 50. Kr. au e . dss gde cberfteigt (r j, Lide in, erer Cin uh; siber die J KJ ir Verm r n. i , . H . . ö 33 Gemüf 86 m s s rumäni 8 g Urs scertifikate auf E iß⸗ BVigognegarne: ständen. . ö a . . Verwendung strengeren Vorschriften unterliegen sollten, alt irt feiner eigenen Wohnung, beziehungsweife an den für seinen eigenen In Te Nr. 32 (Gemüse und Ohst, nicht besonders be rumanische Grenze gegen Ur sprungscertifilat nf r neh g. a. Garne aus groben Thierhaaren (Rindviehhaaren be Die Verwendung arsenhaltiger Beizen und Firirungtmittel All aem— f dieselb d . j dd Allsatz der Best unter b (ge⸗ scheine unter den im Verordnungswege festzufetzenden Be . ö ö J el Allg . „für dieselb: ;. in. den 83 und 8 vorgesehen Gebrauch bestimmten häuslichen Gebrauchsgegenständen einen Anftrich nanntes) wird der Zollsatz, der e n, e, J . heagngs n nnen, ,, . jährlichen Marimalmenge u. dergl.) bis inkl. Nr. 5 metrisch, einfach oder JJ it durch eine besondere ist; Um dies zu vermelden, ist im Aibsatz 3. des . 4 „or. mit arfenhalligen Wasser, ober Leimfarben ansstchrt nen aus führen ö trocknet oder zubereitet u. J. , n n, gun 06 Mr , 61 n ö! . D V 2 Lid Ge fltsunq der sogengmtn kezmetzschen Mitte ( ö daß ö auch wenn sie zur Herstellung läßt. Allein dies kann als ungerechtfertigt nicht betrachtet werden ) laute 1; P . ö. 251. 50 Kr. auf bon , b. Mohair, AÄlbacca. (auch mottied Aipacea-) und särbemittel, Schminken ꝛc.) ist in den Vereich der zu ö Der. ö ö J ö. ; . ö ist . . mur die Gesundheit des Pauseigen. ] 5 ö. kö tarifirte J Diese Jahresmaximalmenge wird auf die im Reichs— Genappes⸗ Garn; hartes Kammgarn aus Glanz— schriften gezogen. und 8 zu, beurthfilen sind. Von g fn dhest ichn fr ge pets u, thüämnert. Auflun ges g' Wehn nmnsinhbers, sondern auch dic en ige Hö chis). Zeinsaat, Palin kerne. Sbsttern⸗;.⸗ . rath vertretenen Königreiche und Länder und die Länder olle (Westgarn) zr Nr. 30 metrisch; alle diese Ueber die einzelnen Vorschriften des Entwurfs ist, abgesehen von ersche int dies um so weniger hee ne, als es fich in 39 36 t. ö. . . 4 n g Iffähtzzr anderer itz hahn zich dr . In T. Nr. t weiden die Worle Cichorienwurzel der ungarischen Krone nach dem durchschnittlichen Bezugs— linfacz oder doublirt, Loh, bei der Einfuhr über den in Betracht kommenden technischen Fragen, welche in den bei. um sö geringfügige Mengen der fraglichen Gegenstände , . . ö. n ö. ö *. n . de. Haudeigenth imer stz henden und . getrocknet snicht gebrannt)“ gestrichen J ö verhältnisse der Jahre 1884 und 1885 vertheilt. desonders ermächtigte Zollämter . gefügten Erläuterungen näher erörtert find, Folgendes zu bemerken! eine Gefundheitsf chä digung nicht zu be ter ff Pie ner, . , w . ,,, ö T. Nr. 35 hat zu lauten; 3) Raffinirte, für industrielle Zwecke als Lösungs- und SBarne, nicht, besonders benannte, roh, einfach: Im 8. 1 sind hinsig tlich der Nahrung, und Genußmittel der welchen es zweckmäßig erscheint, die künstlichen Christbaume und die Vie beregte Erweiterung der im 6 9 , ö ö 35. Frische Zierblumen und Blattwerk, geschnitten e e,, n. bestim m e n neralöle ö . ö . ier . kJ , . J 3. Fal der Kaiserlichen Vergrdnung Blumentopfgitter den Spieswaaren gleichzustellen, sind in den tech« bei den Strafbestimmungen im 8. 12 unter Rr 3 entsprechenden Aus⸗ 66 (bis) Lebende Gewächse; Cichorienwurzel, getrocknet, 36. , , . tin n ,, Sarne, nicht beso ders“ benannte. roh, doublirt ö ese s e . ö . nischen . ane, druck gefunden. ö! (nicht , J vin (Gila ö. ö ; ez vorgezeichneten Bedingungen und Kontrolen. .... ö ö ö . liß der als ges eil sschädlich zu betrachtenden Stoffe, wie berei ür die Herstel in Buch⸗ zteindruck a i f ö ie B ĩ . 4 1 Klafse : Schlacht- un ug vieh ⸗ 56 — tr fch . eine H erfahren hat, erscheint es geboten, bei . 85 h ö ö J ö z . ,, . , . ., — n, 9 Zan l der rar a belt nc ren Tarif⸗ 2 16) . KlasFse , au 9 w 61 ö J ö J 586 . 1. J . D . ö. ? h 57 6 z , F 5 n 37 , . * . ) . J ) 91 9 1 . zt. ar 5 5 Nrn. nl? . er. ö G =. ung der Nahrungs- und Genußmittel strenge Anforderungen zu usschluß arfenhaktiger Farben; weitergehende Beschränkungen erschei. Bekracht kommenden technischen Gesichtspunkte sind in den Erlaäͤute' ; nummern erhöht: , ar aus) erhält in den Nn J big g Garne, . benannte, gebleicht, gefärbt, . bedruckt, einfach:
. . itt; frei. b. leichte von und unter der Dichte von 830 Graden 2 40 Die T.-Nr. 142 wird lauten: , netto 2. Leinenwaaren gemustert, bis 20 Kettenfäden auf
2
300
— —
frei.
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ellen, da einerseits diese Gegenstände zur unmittelbaren Aufnahme nen im Hinblick auf die geringe Menge, in welcher dabei die Farben rungen näher beleuchtet. . Baum wollg ö. . ( . ; . 1. bis Nr. 45 metrisch. ö ; 124. einfach roh: 2. wer hir 16 , . .
in den menschlichen Körper bestimmt find, so daß die Gefahr einer Verwendung finden, im Interesse der Gesundheitspflege nicht geboten Bei der Färbung von Pelzwaaren kommen ifti ( en heit e enn, ö . gelegt ist, andererseits die Die sogenannten Tuschfarben Mal Kolorirfarben) werden viel⸗ in , allein dies e. in . . 6 . gar g, ö. 39. DOchsem) von ,. k,, bis Rr. I englisch , . ; nr g n ö rie . , it ö sie 3 , fach von den Jabrikanten in den öffentlichen Anpreisungen und auf sgnitäre Gefahren nicht mit sich bringt, wie denn auch Fälle von . . ö 61 rn ß ö nber Fr eng. , ; Garne, nicht befonders benannte, gebleicht, gefärbt, , Raik i , , . ö. i 1 . . den Etiquetten als gintfrgi oder in ähnlicher Weise bezeichnet, weil Gesundheitzschädigi ngen zurch gefärbte Pelzwoaren seither nicht bekannt ö . . . 95 . e hie . (C. Über Nr. 25 bis Nr. 56 engfisch⸗⸗ bedruckt, doublirt oder mehrdrähkig: ,,,, , , , . Int wurf enthaltenen . F777 . w 1. iz die, e nete f nichr tig: Hr nr nnn . Eng srilh 79 ür si ; ö e 4 icher 8 Die Gefahr einer Gesundheitsschädi lang für zus geschloffen hält, deu. Vorschriften auf die Peliwaaren ausdrücklich auszuschließen, wie es im ⸗ 9 lfte Gh ce ö. Fisch ris ge u; unz ,,, ,,,, den nr, nicht ,, . . . . . ö ö. 1 . 3 . e n lich . . sich in r ll oder k ö 38 2. bis Nr. 19 englifch Anmerkun 3 h und ( In der Wolle gefärbte ĩ ,, . ! ö ach 8 en er Regel zu de aufgeführten Gegenständen gehören u 65. . . ö e, r, , 9 nn,, nelirte einfache und doublirte Garnes. .. . unt , von Nahrungs- und so wird die in einer solchen Beschaffenheit liegende Gefahr wesentlich unter Umständen auch von den 8§. T und 4 . ö. kon! 6 besw. von 10 Fl. auf 26 Fl. 100* ö. . . . . . . mae is. . . k zu t. Teppich Kettengarn, bedruckt, auf . n,, — fe, J . . 2 Vor. erhöht. Denn einerseits lasfen sich häufig Eltern dadurch bewegen, Der 8. 12. des Entwurf enthält. die erforderlichen Straf⸗ . pet 95 d. über Nr. 66 , . . Erlaubnißschein unter den im Verordnungswege vorzuzeich ö . , ,, , en, welche die ö. otenen solche , den Kindern zum Spielen zu überlassen; andererseitß androhungen, welche einer veiteren Erläuterung nicht zu bedürfen ; 6). In der Klafse x. (Thierische Produkte) ö 125. einfach oder douhlint gebleicht oder gefärbt: nenden Bedingungen und Kontrolen ... , . . ,, - . ent ᷣ zuch Erwachsene beim Gehrguche der ausdrücklich als giftfrei scheinen. Der 8. I3, welcher sich mit der Einziehung der vorschrifts⸗ . vtrd . 3 las ö. eg N erg h h on g. pig tr. B englisch ö . Der Jollsatz der T. Nr. 156 . (Fußteppiche, andere med her tt hic kö ie Verstellung der Nahrungs , wbezeichueten Farben diejenige Vorsicht außer Acht zu lassen, welche im widrig hergestellten Hegenstände beschäftigt, lehnt sich an die ent—⸗ . vin 9 K ö . z b. über Rr. 12 bis Rr. 29 P — auch bedruckt) wird erhöht von 40 Fl. auf....
, 1 r Aufbewah . , den Duschfapben gegenüber geboten erscheint und in der Regel sprechenden Vorschriften des Nahrungsmittelgesetzez an, während im . 7 erhilt gie T-Nr. 55 folgende Fassung !?!. . über Nr. 25 bis Rr. Fh englisch.⸗⸗ In T. Nr. 168 (Wollene Webewaaren, nicht befonders JJ ö 9 ng brung, nd, Ver Zuch beohachtet wird. Zur Vermeidung dieser Gefahren die sämmtlichen S. 14 die Bestimmungen des letzteren über bie Veröffentlichung der / ,, Is uch fia . 5 . ng: d. über Nr. 56 englijch .. . . benannte) wird als neue Unterabtheilung hinter b. aufge⸗ er unn 5. ; ö mi . n , en Gefäßen und Tuschfarben den für die Spielwaaren geltenden Vorschriften zu unter ergehenden gerichtlichen Erkenntnisse und über die Verwendung der auf⸗ . 69 ah ö ö. nm h69: ͤ 126. drel⸗ und mehrbrähtig, roh gebleicht oder gefarbt nommen: pe ig rg cn . 9 . eng i BVorschriften wer en, erscheint nicht sißängig, weil, hieraus den Fabrikanten in der erlegten Gelbstrafen auch für den Fall der Verurtheilung auf Grund der . k. . / e 14 . öh d 157. Garne, für den wer line auf? bf sie''t rn e. im Gewichte von 200 g und weniger per 1 am, ,,, rn ns elm Mai zunächst in⸗ Wahl der Nohmagterialien für jene Farben weitgehende Beschränkun⸗ im Entwurf enthaltenen Bestimmungen für anwendbar erklrt werden. ö 7 n ran f, ft XJ Felt * n, litze auh gejwirnten Garnen . n ,,,, . und Umhüllungen nude ff e n , st k Auel, gen ecteschlergh rde em lng liegt zu einer sessen Maßregel eine Ingdndn istz fin be tim:mter Fern in für das Inkrafttreten des J. 3 Iten sãure alen fene ren . Baumwollwaaten,;. . Die Te Nrn. 159 und 160 erhalten folgende Fassung: oben Erwähnung gefunden hat A Hr. elt ö . e gr gn k ide e rc. ö . 3 oeh gr 3. chan ht nel , ö , . . . 65. 6 Wailrath J 128. Gemeine glatte, d. i. Gewebe aus Garn Nr. ho sch ö. 9 6 , 4 anz, 36. der, Schwierigkeit der Grenjbeftimmung swischen diefen“ beiden ausgeschlossen wird. Es erscheint vielmehr genü fer re e te aohangltn burknachfn ist, fu welchem das Geseh un , 3. d . und darunter, auf 5 mm im Quadrat 38 Fäden oder weniger kel cnittenem oder nicht ufgeschnittenem Flor); Band-,
z . ] z Es erschen nehr genügend, für solche Tusch« abschiedung gelangen wird. Um den betheiligten gewerblichen Kreisen . , , . ; ; ö ö ; ,,, Posamentier⸗, Knopf⸗ und Wirkwagren w
966 t K . . . it i. hierdurch, vor, sarben, welche gesundheit schädliche Stoffe enthalten, die Bezeichnung genügende Zeit zu laffen sich mit der gern greg genf ,, . . ö. git ö. J , Kö . ; . , mn r Beg wagten mit Ausnahme , . gesl * rte har . ö . J Verordnung als giftfrei zu verbieten, wie es im S. J geschehen ist. Diefe Vor schriften einzurichten und mit den vorhandenen Waarenbeständen zu n ö 6 Fir xi (Oele fett e wird der 9 l= P. gebleicht JJ der unter Nr, 156b, 1586 und 157 genannten! 80 gen Fall descheenke n in, fils ft gl m 9j 4 ,. r Hess ße an schrift ist übrigens nicht dahin zu verstehen, daß nur der Gebrauch räumen, wird das. Gesetz nicht vor Ablauf eines Jahres nach seiner . 3 * zi 334 (Olibensl . . w mt n . a ö Der el g der T. Nr. 161 (Shawls u. s. w. mit un⸗ , . . Weise der Auf. des. Wortes giftfrei ⸗ unterfagt sein solle, das Verbot erstreckt sich Publikation in Wirksamkeit treten dürfen. . r . * . . erãnder KJ K ,, des h fe befürchten läßt, ist im ir f . r. . zellen bl Kenllrk der, e ning, hel, seeignet ist. bein . ö 73 . Leinöl u. s. w. mit un; kes Gemeine genusterte, d. Gewehe qus Gagen Rer. 6 ö. . G r re fbi, 9h Frage ob untzt geen ingen, a r rn eee rn, JJ . d ö. ang, anf n in Drabrei g Fizen ader ta , . 6 W ö Giftstoft in die Nahrungs. oder Genußmittel Gbergehen kann wird Die 55. 7 und 8 beruhen im sWefentlichen au Hesichts⸗ ö 1 erhöht, weniger zähl end, gemmustert: . . Sei K wie die Cörsahrung gezeigt hat, von hen Sachversssnt en nick lm, punk'öle öh. ge . der . n e def e h r . [ k n,, . ehlacht , wann , ö, J
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