1887 / 111 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 May 1887 18:00:01 GMT) scan diff

Die Zollsätze der T. Nin. 165 b (Seide sabgehaspelt oder filirt, auch gezwirnt, weiß gemacht u. f. w. mit unverän⸗ dertem Wortlaute wie bisher) und 165 b (Floretfeide sSeiden⸗ abfälle gesponnen!, auch gezwirnt, gefärbt u. f. w. mit un⸗ verändertem Wortlaute wie bisher) werhen erhöht von d

Die Anmerkung im Tarife hinter Nr. 167 erhält fol⸗ gende gasunß:

Anmerkung. Weiches Kammgarn, roh, von einem 8666 unfilirter Seide durchzogen, ist als nicht besonders

enanntes Wollengarn nach Rr. 154 zu behandeln.

Die T.Nrn. 168, 165 und 170 erhalten nachstehende Fassung:

Seidenwaaren:

168. Seidenwgaren, gestickt oder mit Mete llfäden: Tülle, Gaze; Blonden, Spitzen (Spitzentücher); Besatzartikel aus seidenen oder halbseidenen Schnüren, Biesen, Chenillen u. dergl. 1 Posamenten konfettionirt. d

169. Ganzseidenwaaren, d. i. aus Seide oder Floret⸗ seide alllin:

a. Knopf und Posamentierwaaren ö , inte den mgateenn

170. k. d. i. alle nicht unter Nr. 168 genannten Waaren, welche außer Seide oder Floretscide noch andere Spinnmaterialien enthalten, und zwar:

a. Sammete und Sammetbänder , ,

19) Die Klasse XXVI (Eleidungen ꝛc.) erfährt folgende Abänderungen: ö

Der Zollsaz der T. Nr. 171 (Künstliche Blumen u. s. w. mit unverändertem Wortlaute wie bisher) wird erhöht von GJ

Der Zollsatz der T. Nr. 172 Bestandtheile künstlicher Blumen) wird erhöht von 70 Fl. auf JJ

Die T. Nr. 176 erhält folgende Fassung:

176. Kleidungen, Wäsche, Putzwaaren, nicht besonders benannte, sind nach ihrem Hauptbestandtheile, als welcher bei Damenkonfektionen und Putzwaaren der höchst belegte Be⸗ standtheil gilt, mit einem Auffchlage von 10 , zu verzollen.

20) In der Klasse XXVII (GBürstenbinder⸗ und Siebmacherwaaren) sind am Schluffe der sonst im Wortlaute unverändert bleibenden T. Rr. J77 die Worte anzufügen: ‚„und zwar:“ und die Position fohin zu unter— theilen, wie folgt: .

a. Besen aus Reisstroh, Piassava oder anderen vege⸗ tabilischen Stoffen JJ JJ

In T.Nr. 178 sind die Worte „der Nr 261 a“ zu streichen, und der Zollsatz zu erhöhen von J

Der Zollsatz der T. Nr. 179 (nicht besonders benannte Bürstenbinder⸗ und Siebmacherwagren u. f. w. mit unver— ändertem Wortlaute wie bisher) wird erhöht von 15 Fl. auf

21) In Klasse XXIX (Papier und Papier⸗ waaxren) treten folgende Modifikationen ein: ;

Der Zollsatz der T⸗-Nr. 186 (Graues Löschpapier, rauhes Packpapier, ungefäͤrbt; ordinäre Pappendeckel; Theer⸗ und Steinpappe) wird erhöht von 1 Fl. auf....

Die T- Nr. 192 wird untertheilt:

a. bleibt wie bisher Nr. 192 mit unverändertem Zollsatz (15 Fl.), jedoch mit Streichung des Wortes „Tapeten“.

JI

Der Zollsatz der T-Nr. 193 . (Formerarbeiten aus Steinpappe, Asphalt und ähnlichen Stoffen: weder ange⸗ strichen u. s. w. mit unverändertem Wortlaute wie bis her) wird erhöht von 2 Fl. auf. .

22) Klasse XWX (K‚Oautschuk ꝛe) erfährt folgende Aenderungen: . .

Der Zollsatz der T. Nr. 200 (Schläuche und Treib— riemen u. f. w. mit unverändertem Wortlaute wie bisher) JJ,

Der Zollsatz der T. Nr. 203 (Waaren aus weichem Kautschuk u. s. w. mit unverändertem Wyrtlaute wie bisher) wird erhöht von 20 Fl. auf .. , k

Dagegen ist nach Nr. 203 aufzunehmen:

Anmerkung. Platten und Streifen aus weichem, nicht vulkanisirtem Kautschuk JJ

In der Anmerkung hinter T. Nr. 204 werden die Worte „und Kautschukdrucktücher für Zeugdruckereien“ gestrichen.

Die Anmerkung hinter T-Nr, 205 wird gestrichen.

Der Zollsatz der T⸗-Nr. 207 (Hartgummiwaaren) wird Rö,

25) In Klasse XXXI (Wachstuch und Wachs⸗ taffet) erfolgen nachstehende Modifikationen:

(Wachstuch, grobes u. s. w. ortlaute wie bisher) wird erhöht von

folgende Fassung:

209. Wagendecken aus groben Zeugstoffen mit Del, Theer oder Fettkompositionen überzogen oder rant

Der Zollsatz der T. Nr. 210 (Dicke Fußbodenbeläge u. s. w. mit unverändertem Wortlaute wie bisher) wird 1

Die T⸗-Nr. 211 hat zu lauten:

211. Wachstuch, nicht besonders benanntes, auch Wachs⸗ musselin; dann sogenannte Buchbinderleinwand 6.

3 ft der T⸗Nr. 212 (Wachstaffet) wird erhöht ,,,,

24) In Klasse XXXII (Leder und Lederwaaren) wird am Schlusse der T. Nr. 219 angefügt: schirurgische Bandagen u. dgl.“.

265 In Klasse XXXIII (KCürschnerwagaren) wird der Zollsatz der T. Nr. 221 a (Pelzwerk, konfektionitt aus gemeinen gell hh ht don R n,,

6) In Klasse XWXXIV(Holz-- und Beinwaaren) werden erhöht:

Die Zollsätze der T. Nr. 222 (gemeinste Holzwaaren ꝛc.):

2. weder gefärbt u. s. w.) von 1 Fl. auf.... C. (gefärbt, gebeizt u. s. w.) von 3 Fl. auf ..

a. werden in T.-Nr. 222 die Worte: grobe Korbflechterwaaren (3. B. Pack-, Trag⸗, Wagen und Wasch⸗ körbe, Fischreusen u. dgl.) gestrichen.

Ferner werden erhöht die Zollsätze der T. Nr. 223 (hölzerne Möbel u. s. w.):

J b. (gefärbt, gebeizt u. . w.) von 3 F ne,, d. Ggebolsterte Möbel mit eberzug) von 70 Fl. auf

Die T.⸗Nr. 225 wird abgeändert, wie folgt:

225. Holzwaaren mit fein eingelegter Arbeit (Boule, Intarsien); Gliedermaßstaͤbe . kJ

225 (bis). Korbflechterwagren:

a. gemeine (6. B,. grobe Pack-, Trag- Wagen⸗ und Waschkõrbe, i,, ö,, b. feine, sofern sie nicht unter Kurzwaaren fallen

Der Zollsatz der T. Nr. 229 a (hölzernes Spielzeug, grobes u. J. w.) wird erhöht von 1 ,

Der Zollsatz der T- Nr, 230 b. (Beinwaaren, nicht be⸗ sonders benannte) wird erhöht von 20 Fl. auf . *.

Hinter dieser T. Nr. 25h b wird folgende Anmerkung aufgenommen:

Anmerkung. Zur weiteren Verarbeitung vorgerichtete Stücke von Bein, Horn u. dgl., sowie von den in T. Nr. 3516 genannten Materialien. J

per 100 k

2 In Klasse TV (Glas und Glaswaaren) wird der Zollsatz der T. Nr. 239 (Gläser für Taschenuhren ꝛc. mit unveränderkem Wortlaute wie bisher) erhöht von 50 Fl. ö. k

t 28 In Klasse WXXVI (Steinwagrem) erhalten die T⸗Nrn. 244, 245 und 246 folgende Fassung:

244. Geschnittene, nicht geschliffene Steinplatten, mit Ausnahme der Schieferplatten und der Lithographiesteine

244 (bis). Nicht besonders benannte Arbeiten aus Ala⸗ baster, Marmor, Porphyr, Granit, Syenit und ähnlichen harten Steinen: . K

a. grobe Steinmetzarbeiten (d. i. Thür und Fenster. stöcke, Säulen und Säulenbhestandtheile, Rinnen, Röhren, Tröge u. dgl.) schlichte, ungeschliffene

b. andere nicht geschliffene Waren....

. geschliffen, auch derlei Platter...

244 (ter). Nicht besonders benannte Arbeiten aus anderen als den vorgenannten Steinen: .

a. grobe Steinmetzarbeiten, schlichte, ungeschliffene .

b. andere nicht geschliffene Waaren ......

C. geschliffen, auch derlei Platten.

Die unter b und e der Nr. 44 bis und ter genannten Arbeiten auch in Verbindung mit Holz und Eifen ohne Lack und Politur.

245. Schiefer:

a. in Platten, bloß geschnitten ....

b. Dachschiefer und anderer Tafelschiefetrr.

C. weiter bearbeitet. d. i. geschliffen, geschwärzt, linüirt, auch in Rahmen von rohem Holz . ..

245 (bis) a. Cement. J

b. Cementwaaren, nicht unter O genannte .. .

c. Cementwaaren, geschliffen, angestrichen oder lackirt

Die unter b und C der Nr. 245 bis genannten Ar—⸗ beiten auch in Verbindung mit Holz und Cisen ohne Lack und Politur. ö

245 (ter). Asbestwaaren:

a. Asbestpapier und Asbestpappen, ungeformt

b. dergleichen geformt, auch durchlocht!. .

C. Asbestgespinnste, auch in Verbindung mit anderen k oder Drähten aus unedlen Me— ö

. Asbestgewebe, auch in Verbindung mit anderen Spinnmaterialien . J andere Asbestwaaren, auch in Verbindung mit anderen Materialien, sofern sie nicht unter die , , ,, .

2465. Probir⸗, Schleif⸗ und Wetzsteine, ohne Verbin— dung; Mühlsteine auch mit eisernen Reifen oder Metall— e,, .

246 (bis). Künstlich gefärbte Erden und Steine, auch geschönte Farberden; natürliche Putz-, Schleif⸗ und Polir— mittel u. dergl. für den Detailverkauf adjustirt .

ö In Klasse TXXVII (Thonwaaren) erhalten die T. Nrn. 249 bis 253 folgende Fassung: 249. Gewöhnliche Ziegel (Dach⸗ und Mauerziegel) und ,,, 249 (bis). Glasirte Ziegel und Dachfalzziegel 250. Chamottewaaren nicht besonders benannte: a. Ziegel von gewöhnlicher Form und zugleich im Tinzelgewicht bis zu 5 kg einschließlich ö ,,, /

251. Pflasterungsmaterial und Röhren aus gemeinem Steinzeug, auch Röhren aus glasirtem Thon .

2651 (bis), Retorten, Schmelztiegel, Gefäße für Fabriks⸗ zwecke (aus Graphit, feuerfestem Thon oder gemeinem e nn, ö

262. Gewöhnliches Töpfergeschirr:

a. aus gemeinem Steinzeug, schwarzes Graphit geschirr J b. aus gemeiner oder gesinterter Thonerde J

Anmerkung. Waaren der Nrn. 249 bis 252 in Verbindung mit Holz oder Gisen ohne Lack und Politur.

253. Bauornamente (auch aus Terracotta) glasirt und unglasirt; ordinäre Oefen und Ofenbestandtheile; Wand— und Bodenbelagplatien. dd

30) In Klasse XXXVIII (Eisen und Eisen— wagaren) treten folgende Aenderungen ein: ;

Die Anmerkung 1 hinter T. Nr. 257 wird gestrichen.

Die Ta-Nr. 261 wird zerlegt in 261 und 261 (bis) und erhält folgende Fassung:

261. Blech und Platten:

in der Stärke von 1 mm und mehr.. in der Stärke von weniger als 1 mm bis G4 mm nne ;;, J Blech und Platten, dressirt: 1) in der Stärke von 0,4 mm und mehr. 2) unter 0, mm. JJ gefirnißt, verkupfert, verzinnt, verzinkt, verbleit, vernickelt; Blech und Platten polirt: 1Min der Stärke von 0,4 mm und mehr . , . f. dessinirt, moirirt, lackirt.

261 (bis) Draht:

a. in der Stärke von 1,» mm und mehr. ... b. in der Stärke von weniger als 1ů5 mm biz O,.5 mm é. in der Stärke von weniger als 95 mm.. . 4d. geficnißt, verkupfert, verzinnt, verzinkt, verbleit,

,,,

Die Bestimmung unter b. der T. Rr. 262 (gemeiner Eisenguß) erhält folgende Fassung:

267. b. gescheuert oder grob angestrichen; gebohrt oder an einzelnen wenigen Stellen abgeschliffen, abge⸗ dreht oder gehobelt; auch ornamentirter Rohguß, nicht unter T⸗-Nr. 270 gehöriger.

Die T Nr. 264 wird lauten:

264. Schmiedeeiserne Röhren, auch Verbindungsstücke; Sensen, Sicheln, auch in Verbindung mit Holz; Nägel (mit Außnahme der Hufnägel und der Zwecken); Drahtstifte

Die T. Nr. 265 wird lauten:

265. Gelochte oder vertiefte Schwarzbleche und Platten; nicht hesonders benannte Waaren gut Schwarzblech !!.

265 (bis). Geschmiedete Kessel (auch Dampfkessel).

Ib (ter). Blechwaaren, nicht besonders benannte, ver⸗ kupfert, verzinnt, verzinkt, verbleit, fein angestrichen.

Die T-Nr. 267 hat zu lauten, wie folgt:

267. Bänder (Charniere, Riegel u. dergl.); Federn für Straßenfahrzeuge; Heu und Dunggabeln im Gewichte von mindestens 2 kg per Stück; Hauen, Schaufeln; alle diese rauh, gescheuert oder an einzelnen wenigen Stellen abge⸗ schliffen, auch in Verbindung mit Holz;? ..

Die T⸗Nr. 268 erhält folgende Fassung:

258. Drahtseile, Drahtbürsten, Siebböden; grobe Drahtwaaren; alle diese aus Draht der Rr. 261 (bis) a..

Die T Nrn. 269 bis 272 haben zu lauten, wie folgt:

269. Schwarze Sägen; Feilen und Raspeln von 35 em oder mehr Hieblänge; Bohrer, Hämmer, Aexte, Beißzangen u. dergl.; Schneiderluppen; Heu⸗ und Dunggabeln, nicht unter T- Nr, 267 begriffene; Waagen und Waagenbestand⸗ theile; Schlösser, Schlüssel und andere Schloßbestandtheile; Hufnägel, Zwecke; Schrauben von mindestens 5 mm Bick; alle diese, soweit sie nicht unter eine höher belegte T-⸗Rr' fallen, auch in Verbindung mit Holz... .

Fl. Kr

8

per 100 kg Fl. Kr.

269 (bis). Blanke Sägen; Feilen und Raspeln unter 26 em Hiehlänge; Hobel und Stemmeisen, Meißel, Ahlen; grobe Messer und Scheeren für den gewerblichen (auch Maschinen⸗) und landwirthschaftlichen Gebrauch; fertige Werkzeuge aller Art im Einzelgewichte unter ' 505 8; Schrauben unter 5 mm Dicke; alle diese auch in Verbin⸗ dung mit anderen Materialien, sofern sie nicht unter Nr. 271 oder unter höher belegte Kautschuk, Leder⸗, Metall⸗ J

Feine Eisen⸗ und Stahlwaaren:

X70. Kunstguß und leichter Ornamentguß; rohe, unbe— arbeitete (nur gegossene, gepr che geschmiedete) Bestandtheile für Messerschmiedwaaren; Dra twaaren, nicht besonders benannte, auch Stahlsaiten; Waaren in Verbindung mit anderen Materialien; alle diese, soweit sie nicht unter Nr. 271 oder 272 oder unter höher belegte Kautschuk⸗ Leder, Metall⸗ oder Kurzwaaren fallen?.

271. Polirte, lackirte, vernickelte, emaillirte (mit Aus nahme des unter Nr. 2620 genannten emaillirten gemeinen Eisengusses); Waffen (mit Ausnahme der Handfeuerwaffen) und Waffenbestandtheile; mit Gespinnstfäden übersponnener Draht; Weberkämme und Weberzähne; Kratzen aller Art; Kinder pielwaaren; Schlittschuhe; Möbel, gepolstert, über— one,,

272. Messerschmiedwaaren; Handfeuerwaffen; Schreib⸗ federn; andere Federn (mit Ausnahme der Uhr⸗, Wagen⸗ und Möbelse dern; Steck-, Hälel⸗ und Stricknadeln, Schmür— stifte, Hafteln, Schnallen, Knöpfe, Fischangeln, Finger— hüte u. dergl. kleine Gebrauchsgegenstände; Rähnadeln in der Länge von 5 em und darüber?. ))

272 (bis) Nähnadeln unter 5 em Längen.

Die unier Nr. 271 und 272 genannten Waaren, so⸗ fern sie nicht unter höher belegte Kautschuk, Leder-, Metall— oder Kurzwaaren fallen.

31) In Klasse XXXIX (Unedle Metalle und

agren daraus) greifen folgende Abänderungen platz:

In T-Nr. 213 (Blei und Bleilegirungen) wird der Zollsatz der Bestimmung unter a (roh, auch alt u. s. w. mit unverändertem Wortlaute wie bisher) von 1 Fl. auf jener unter b (gegossenes u. s. w. mit unverändertem Wort.« . bisherj von 4 Fl. 50 Kr. auf K erhöht.

In T.Nr. 274 (Zink) wird für die Bestimmung unter a froh, auch alt, gebrochen und in Abfaͤllen) die bisherige Zoll⸗ freiheit aufgehoben und dafür ein Zollsatz von.. . festgesetzt; für die Bestimmung unter p (in Stangen, Platten und Blechen) wird der Zollsatz von 1 Fl. 50 Kr. auf

für jene unter 9 (Jin Drähten u. s. w. mit unverändertem . wie bisher) der Zollsatz von 3 Fl. au“ erhöht.

Die T.⸗Nr. 276 e wird lauten: e. plattirte versilberte) Drähte, Bleche, Tafeln, Platten aus Kupfer und Messing; unechter leonischer (cementirter) Draht, auch geplättet, jedo i n,, J

Die T. Nr. 277 (Zinnwaren, grobe u. s. w.) wird ge— strichen.

In der T. Nr. 278 (Metallwggren, gemeine) werden sub a die Worte „Koch und Destillirapparate, unlackirt, unpolirt“ gestrichen.

Der Zollsatz der T. Nr. 279 (Metallwaaren, feine ꝛc.) ird n, , ,,,, .

Der Zollsatz der T. Nr. 280 (Metallwaaren, feinste) we,

und wird zugleich der Text dieser Nummer erweitert durch, Aufnahme der Worte: Waaren aus Äluminium oder Nickel; Kinderspielwaaren; Nadeln, Schnallen, dafteln, Rnöpfe, Fingerhüte u. dergl. kleine Gebrauchsgegenstände⸗ hinter dem Worte „Legirungen“ und des Wortes „Bronze⸗ pulver am Schlusse der ganzen Nummer. Der Zollsatz der T.⸗Nr. 281 (Metalltücher, feine u. s. w.) wird ebenfalls

erhöht von 30 Fl. auf. JJ ;

32) Die Klasse TL erhält die Ueberschrift:

Maschinen, Apparate und Bestandtheile der—

selben aus Holz, Eisen oder unedlen Metallen“ und werden die T. Nrn. 282 bis 2587 abgeändert, wie folgt: 282. Lokomotiven, Lokomohilen, Tender

285. Nähmaschinen und Strickmaschinen:

a. Gestelle, auch zerlegt. .

b. Köpfe; fertig gearbeitete Bestandtheile von solchen

(mit Ausschluß der Nadeln) J

C. Bestandtheile zu Köpfen, unfertig gearbeitet,

auch aus rohem Guß; Näh- und Strickmaschinen

,

284. Maschinen für die Vorbereitung und Ver⸗

arbeitung von Spinnstoffen; Spinnmaschinen; Zwirn—⸗

maschinen: a. für Abfall- oder Streichgarnspinnerei aus Baum— JJ,, b. für alle andere Spinnerei .

284 (bis). Webstühle (auch für Spitzen), dann Hülfs—⸗ maschinen für die Weberei; Wirkstühle; Zeugdruck⸗Rouleaux⸗ maschinen; Stickmaschinen; Kratzensetzmaschinen; Dampf⸗ . . Alle diese (Nr. 284 und 284 bis) im kompleten (wenn auch zerlegten) Zustande.

284 (ter) Destillir⸗ und Kühlapparate für Brennereien, Gd

d (gte, re schtnasch nen

2865. 9 besonders benannte Maschinen und Apparate aus Holz (d; i, mit 75 Percent oder mehr Hol) ....

286. Nicht besonders benannte Maschinens und Apparate aus unedlen Metallen (. i. mit mehr als 50 Percent ,,,

287. Nicht besonders benannte Maschinen und Apparate, andere J Die Anmerkung 2 hat zu lauten:

2. Maschinen und Apparate oder deren Theile, auch in Verbindung u. s. w. mit im Uebrigen unverändertem Texte.

Die Anmerkung 3 wird lauten, wie folgt: .

3. Als Theile von Maschinen und Apparaten sind solche nicht namentlich tarificte Gegenstände zu verzollen, welche keinen anderen Gebrauch als zur Zusammensetzung von Maschinen, beziehungsweise Apparaten zulassen.

Nicht besonders benannte einzelne Theile von Maschinen oder Apparaten, welche ihrer Beschaffenheit nach unter die T.⸗Nrn. 262 a oder b, beziehungsweise 263 2 oder p ge⸗ hören, sind nach diesen Nummern zu verzollen, foferne fie ganz unbearbeitet sind oder behufs der Verwendung zum Bau von Maschinen oder Apparaten noch einer weiteren Bearbeitung durch Abdrehen, Hobeln, Feilen u. s. w. be⸗ dürfen. Zerlegt zur Einfuhr gelangende fertige Maschinen oder Apparate sind von dieser Begünstigung ausgeschlossen.

Kratzenbeschläge sind stets nach T. Nr. 271 feparat in Verzollung zu nehmen.

Die Anmerkung 4 ist zu streichen.

33) In Klasfe XII (Fahrzeuge) treten folgende Veränderungen ein: . .

Die Zollsätze der T. Nrn. 291 und 292 werden erhöht, wie folgt:

291. (Güterwggen) von 5 Fl. auf...

Y2. (Ungepolsterte Personenwagen) von 6 Fl. 50 Kr. auf

Die T.⸗Nr. 295 hat zu lauten:

295. Eiserne; auch aus anderen unedlen Metallen; Dampschiffe:

per Tonne Tragfähigkeit ö Fl. 9

a. für die Seen. J 5 b. andere per 100 kg Metallgewicht 6 34) In Klasse XIII (Instrumente, Uhren, Kurzwaar em treten folgende Veränderungen ein: per 100 kg

; Fl. Kr.

In T.:Nr. 299 (Instrumente für den allgemeinen Ge— brauch) wird der Zollsatz der Bestimmung unter a (optische: Dperngucker u. s. w. mit unverändertein Wortlaute wie bisher) erhöht von 125 Fl. auf... J

Die T. Nr. 300 (Musikalische Instrumente) wird unter- theilt, wie folgt:

a. Klaviere, Pianinos, Harmoniums und dergleichen Tasten⸗Instrumente (mit Ausnahme der Kirchen— , JI

Die T⸗Nr. 304 wird lauten: 304. Uhrfournituren J Der Zollsatz der T. Nr. 305 (Uhren und Uhrwerke ꝛc. mit unverändertem Wortlaute wie bisher) wird erhöht von ,, Dem Texte der T. Nr. 307 (Gold⸗ und Silberarbeiten 2c.) wird am Schlusse noch angefügt: „Arbeiten aus echt ver— goldeten oder versilberten leonischen Gespinnsten oder Drähten?, und werden in T.RNRr. 368 diefelben Worte. ferner die Worte „und Blattsilber“ gestrichen, so daß

T.„Nr. 308 fernerhin lauten soll:

308. Echtes Blattgold; Draht und Blech aus edlen ,, .

Die Te- Nr. 309 hat zu lauten:

399. Waaren nicht besonders benannte, aus unedlen Metallen, echt vergoldet oder versilbert oder mit Gold oder Silber belegt; auch echt vergoldete oder versilberte leonische

rähte oder Gespinnste; Waaren aus Halbedelsteinen, auch gefaßt; unechse Perlen, künstliche Zähne, Perrückenmacher⸗ arbeiten; Arbeiten zus unechten seonischen Gespinnsten oder aus unechten leonischen Drähten; Faffungen für Operngucker, Perspektive und Augengläfer .. . ö

In T.-⸗Nr. 315 sind die Worte Fassungen für Opern⸗ gucker, Perspektive und Augengläfer⸗ zu streichen.

Die T.⸗Nr. 314 erhält folgenden Wortlaut:

814. Unechte leonische Gespinnste; echtes Blattsilber; unechtes Blattgold und Blattsilber J

Die T⸗Nr. 316 wird lauten:

316. Regen⸗ und Sonnenschirme:

50

per Stück

. ; Fl. Kr.

JJ .

JJ . a. aufgeputzt (mit Schleifen, Stickereien, Volants

,

365) In Klasse TV (Chemische Hülfs stoffe) haben folgende Abänderungen platzzugreifen:

In Tertr. 318 wird am Schlkuffe beigefügt: „Phos⸗ phor und Phosphorsäure“;

In T Nr. 319 a wird am Schlusse beigefügt: „Chlor⸗ kalium (salzsaures Kali)“ und werden dieselben Worte, dann das Wort Eisenvitriol' in T-⸗Nr. 319 b. gestrichen.

Die Anmerkung hinter T-Nr. 315 p ift hinter T.-Nr, 319 a zu versetzen und hat deren Eingang zu lauten:

Anmerkung. Dungsalze dürfen u. s. w. mik unvermin⸗ dertem Wortlaute wie bisher.

In T-Nr. 329 ist das Wort ‚Schwefelsäure“ zu strei⸗ chen; dagegen wird am Schluffe die er T Nr. beigefügt: Eisenvitriol M.

per 100 kg Fl. Kr.

Als neue T-Nr. wird aufgenommen:

320 ö ,, i;;

In Tä-Nr. 321 a ist hinter den Worten: „Pottaschs leinfach kohlensaures Kali)“ beizufügen: „mit Ausnahme der unter c genannten.“ .

Als neue Unterabtheilung der T- Nr. 321 ist aufzunehmen:

C. Pottasche mit einem Gehalte von mehr als Shos

n

In T Nr. 322 werden die Worte , Bleiglätte (Silber und Goldglätte); Borax raffinirt', dann „Holzessigsaurer Kalk; holjessigsaure Thonerde; Salpeter (Kall, und Natron— salpeter) raffinirt“ gestrichen.

Als neue T-Nr. wird sohin aufgenommen:

322 cbis). Bleiglätte (Silber⸗ und Goldglätte); Sal⸗ peter (Kali⸗ und Natronsalpeter) raffinirt N

In T. Nr. 323 werden die Worte, Bleiweiß, Zinkweiß (weißes Zinkoxyd), Zinkasche (graues Zinkoxyd) “, dann die Worte . Blei; Bleizucker; Blutlaugensalz, gelbes und rothes“, ferner die Worte Massicot, Menning“ und ,Weinsteinsäure; Zinnasche; Zinnfalz e rf n, und andere Zinnpräparate / gestrichen; dagegen ist am Schlusse neu aufzunehmen raffinirter Borax.“

Die T-Nr. 324 erhält folgende Fassung:

324. Aetzkoli (kaustisches Kali, Kalihydrath; Aetznatron kaustische Soda, Natronhydrat); schwefligsaurer und unter⸗ schwefligsaurer Kalk; rohes manganfaures und übermangan⸗ saures Kali und Natron; schwefligsaures und unterschweflig⸗ saures Natron; Oxalscure (Zuckerfäure, Kleesäure); oxal⸗ saures Kali (Kleesalßz); schwefelsaure Magnesia; Bleiweiß, Zinkweiß (weißes Zinkoxyd), Zinkasche (graues Zinkoxyd); Mennig und Massicot; künstliche Thonerde (Thonerdehydrath

z24 (his), Holzessigsaures Blei; Bleizucker; holzessig⸗ saurer Kalk; holzessigsaure Thonerde; chromsaures Kali und Natron (gelbes und rothes); Blutlaugensahz gelbes und rothes; Sinnasche; Zinnsal; (Zinnchlorür) und andere Zinn⸗ ,,, Q .

6) In Klasse VI (Chemische Produkte 2c.) treten nachstehende Veränderungen ein.

Die Ta Nr. 326 erhält folgende Fassung:

325. Ruß, Kohlenpulver und Kohlenschwarz (mit Aus— nahme der gekörnten J

325 (bis) Zubereitete Schwärzen; Schuhwichse . ..

Der Zollsatz der T-Nr. 326 (Leim u. s. w.) wird er⸗ ö. von ö . ö, und jener der T. Nr. 327 (Stärkegummi u. s. w) von 1ẽ 81. 30 Kr. auf .. . ö ö .

Die derzeit bestehende Anmerkung zu T⸗Nr. 328 wird gestrichen.

Die Te-Nr., 329 hat, zu lauten, wie folgt:

329. Carholsäure, reine, feste und flüssige; Quecksil ber⸗ präpgrate (auch Zinnober) ; Hefe aller Art, mit WUutnahme der Weinhefe und der Preßhefe; Milchzucker J

329 ö, k

Anmerkung. Dieser Zollsatz begreift den Brannt weinsteuerzuschlag von der mit der Branntweinerzeugung verbundenen Preßhefeerzeugung in sich.

Die T.⸗Nr. 33 erhält folgende Fassung:

333. Tusche; Reißkohlen, Zeichenkreide; Blei⸗ Roth⸗ und Farbstifte, gefaßt oder ungefaßt; alle Farben in Bläs— chen, Kapseln, Muscheln, Pasten und Kästchen; Aether, Collodium, Chloroform; Essigsäure konzentrirte?! *

E Der Zollsatz der T. Nr. 34 a (Delfirniffe u. . w. in Fässern) wird erhöht von 3 Fl. auf .. .. .

per 100 k

Kr. Der Zollsatz der T. Nr. 337 (Parfumeriewaaren u. s. w. mit unverändertem Wortlaute wie bisher) wird erhöht von 2 . 37 In Klafse TvIn Kerzen und Seifen) wird der Zollsatz der T. Nr. 340 (Wachskerzen u. f. w.) erhoht km 38) In Klasse TvIIn (Zündwaaren) wird der Zollsatz der T. Nr. 343 (3ündwaaren, gemeine u. s. w. mit unverändertem Wortlaute wie bisher) erhöht von 1 Fl. w . und der Zollsatz der T. Nr. 344 (Feuerwerkskörper, Lunten Zünd und Sprengschnüreh von ö w Die Kaiserl. Königl. Regierung ist ermächtigt, im Einvernehmen mit der Königlich ungarischen Regierung den Zollsatz für Korinthen im Verordnungswege bis auf ö.. ver 100 kg zu erhöhen. Dieses Gesetz tritt mit 1. Juni 1857 in Wirksamkeit. 5

S. 5. Mit dem Vollzuge dieses Gesetzes sind der Finanz-Minister und der Handels Minister beauftragt.

Verkehrs ⸗Austalten.

Zu sammenstel lung der wesentlichsten Aenderungen ꝛc. des im Eisenbahn⸗ Direktions⸗Bezirk Erfurt am' 1. Fani in Kraft tretenden Sommer Fahrplans fur 1887 gegen den Winter ⸗Fahrplan 1886/87. (Seitangaben nach Ortszeit.)

1. Strecke Berlin = Halle, Korbetha— Bebra Leipzig Kassel.

1) Neue Züge. Es erfolgt mit dem J. Juni:

2, Besondere Beförderung der Nachtschnellzüge zwischen Berlin und Leipzig auf der Strecke Bitterfeld Berlin, Zug Nr. 31 ab Leipzig 4,22 Bm., Ank. Berlin 751 Vm. , und Zug Nr. 32 ab Berlin 8, 10 Rachm., Änk. Leipzig 11,10 Nachm.

b, Besondere Beförderumg der Tages schnellzüge zwischen Berlin und Leipzig,. Zug Nr. 33 ab Leipzig 5,10 Nachm., Ank. Berlin 8,25 Nachm. Ünd Zug Nr. 34 ab Berlin 8,10 Vm, Ank. Leipzig 11,26 Vm.

e. Einlegung eines besonderen, mit dem erwähnten Zug Nr. 34 von Berlin bis Bitterfeld vereinigten Vor⸗Schnellzugs für den Berlin-Frankfurter Tagesschnellzugs Nr. 4 (L, 2. Kl) unter Nr. 42 auf der Strecke Berlin bis Neu⸗ dieten dorf, wo sodann Vereinigung und Weiterbeförderung mit dem nachfolgenden Hauptzug Nr. 4 erfolgt: Abf. Berlin 8, 19 Vm. , ab Halle 11,12, ab Weißenfels 12,02 Nchm., ab Erfurt 1.51. Der nachfolgende Hauptzug Nr. 4, mit Abfahrt Berlin 83560 Vm., welcher bis Neudietendorf nur auf den wichtigeren Betriebs stationen Wittenberg, Halle, Großheringen, Weimar, Erfurt anhält, dient sodann nur dem Durchgangsverkehr über Eisenach hinaus und es haben deshakb akke nur bis einschließlich Gisengch reisenden, sowie auf die bis dahin abzweigen⸗ den Bahnen (auch nach Kissingen) übergehenden Passagiere schon den mit Äbf. Berlin 8,10 Vm. voraus fahrenden Zug 4a zu benutzen, welcher auch in Stadtsulza anhalten wird. .

d. Getrennte Beförderung des Frankfurt⸗Leipzig⸗ bezw. Berliner Abendschnellzugs Nr h dergestalt, daß der Berliner Theil desselben, unter Nr. 75 schon von Bebra aus be— sonders vorausgehen wird: Abf. Bebra 4,30 Nchm.. Eisenach 5,35, Erfurt 51, Weißenfels S, sg, Halle 9, 15, Ank. Berlin 12,36.

e. Besondere Durchführung des München Probst⸗ ella Weißenfelser Schnellzugs Nr. 175 von Weißen⸗ els bis Berlin, no sodann Ankunft bereits 11,45 Nchm. (gegen

jetzt 12,35) erfolgt.

f. Wje dereinlegung der Schnellzüge von und nach

ipzig (Leipzig⸗Korbetha) zum Anschluß an die Berlin⸗-Frankfurter gesschnellzüge Nr. 73, Abf. Leipzig T1, 060 Vm. , Ank. Korbetha 1,35 und Nr. 73, Abf. Korbetha 5, Gz Nchm., Ank. Leipzig 5,48.

g. Wiedereinlegung je eines . . zwischen Weißenfels und Halle in beiden Richtungen. Nr. 29 Abf. Weißenfels 1,45 Nchm. Ärk. Halle 2,483, und Nr. 30 Abf. Halle 3,15, Ank. Weißenfels 4,19 Nchm.

h. Wie de reinlegung der Sonntags-⸗Extrazüge (bis 496 . von Leipzig und Halle nach Kösen und um— gekehrt:

Abf. Leipzig 10. Abf. Halle 7, 20 Vm., Ank. Kösen 9,27 und Abf. Kösen 8, 35 Nchm., Ank. Halle 10. 13, Änk' Leipzig 10,30.

i. Durchführung der zwischen Erfurt und Eifenach bestehenden ö und. Abendzüge Nr. 20 und 19 des Sonntags (bis

nde August) von und bis Weimar, Zug 20 Abf. Weimar 5,20 Vm. Zug 19 Ank. Weimar 10 56 chm.

k. Wiedereinlegung der Sonntags-Extrazüge (bis Ende August) von Erfurt nach Suhl und zurück. Zug 204 a Abf. Erfurt 6, 15 Vm. Ank. Suhl S47 und Rr. 3094 Abf. Suhl 7,05 Nchm., Ank. Erfurt 9, 30. .

l Personenbeförderung (2.— 3. Kl.) mit Güterzug 317 von Großheringen bis Weißenfels, Abf. Großheringen 10,50 Nchm. zum Anschluß an einen 10,31 dafelbst eintreffenden Saalbahnzug, Ank. Weißenfels 12,14.

m,. Per sonenbeförderung (2.— 3. Kl) Lentz sch Leipzig mit Gäterzug 353 an den Wochentagen: Abf. Leutzsch 8,25 Abds., Ank, Leipzig 42 (Sonntags befteht der Extrazug Nr. gl a, Abf. Korbetha 7, 30 Nchm., Markranstedt 8, 25, Leutzsch 8, 45, Leipzig Ank. 8.55. Die sonntägliche Personen⸗Beförderung mit Zug ' 361, Leutzsch Abf. 6,86 Nchm. wird wegfällig).

Zi 2) Wichtigere Veränderungen und Verlegung von ügen.

. Die Nachtschnell züge Nr. 1 und 2 halten wieder in Kösen, die Tagesfchnellzüge 53, 4 und 6 wieder in Frött⸗ städt (Anschluß von und nach Friedrichsroda).

b. Der Tagesschnellzug 3 Frankfurt Berlin verkehrt von Bebra bis Eisenach ca. 10 Min. früher und erhält Mittags⸗ pause in Eisenach von 20 Minuten.

e. Der Frühzug Nr. 11 Erfurt Halle und Leipzig, ab Erfurt 4900, wird etwas beschleunigt, fo daß Ank. Leipzig bereits 7,30 (statt 7, 32) erfolgt. .

d. Der Frühzug Nr. 13, Erfurt Halle und Leipzig, ab Erfurt 705, wird um 5— 10 Min. früher verkehren, Abf. Erfurt 7,00, Ank. Halle 10,28, Leipzig 16,55 Vm.

e. Der Nachmittags ⸗P ersonenzug Nr. 15 Halle Berlin wird, um durchschnirtlich ? Stunde früher verkehren: Abf. Halle 1.40, Wittenberg 3,56, Berlin Ank. bereits 6,25 (gegen 7, ic)

tin Der Ab en dzug Nr. 19 Eifenach—=Erfmrt verkehrt ca. 10. Min. früher: Abf. Eisenach 7,55, Abf. Gotha Y,06, Ank. Erfurt 10,06. felpsts. 6 ug Nr. 22, ab Berlin 5.50 Vm. ͤfährt bereits 5,45 da⸗ elbst ab.

h. Der Zug Nr. , Korbeth a -=- Leipzig schließt in Korbetha wieder direkt an Zug Al an und verkehrt ea. 20 Minuten früher. ö. . Nr. 94d, ab Leipzig (nach Thüringen) B, 25, künftig 20 Vm.

k Der Abendsichnelllzug Nr. 35 Leipzi Berlin, ab Leipzi 9,06, künftig 9.90 Nchm., Ank. Berlin 12,50. . .

l. Der Abendzug Halle —=—Bit terfeld Nr. 421, jetzt ab i . verkehrt erheblich später: ab Halle 10,20, Ank. Bitter⸗ e .I19.

II. Lo kalzüůge Berlin Großlichterfelde.

Die Zahl derselben wird um je einen in beiden Richtungen vermehrt.

Abf. Großlichterfelde 7 Nchm. und Abf. Berlin 7,30 Nchm,

Der erste Zug Nr. 252 fährt bereits 5, 0 aus Berlin.

Einige der übrigen Züge erfahren eine geringe Späterlegung.

III. Strecke Cöthen Defsau Witten berg Berlin).

1I) Neue Züge. Es 3 vom 1. Juni ab:

a. Durchführung des Abendzugs Rr io (Ank. Dessau 8,19 his Cöthen: Abf. Deffau 8.25, Änk. Cöthen 9, 10 (Anschluß nach Bernburg, Aschersleben, Halberstadt 2c.)

b. Einlegung eines neuen Abendzuges Nr. 101 mit 3 Kl. Cöthen—Dessau: Abf. Cöthen 10,15, Ank. Dessau

2) Wichtigere Veränderungen ze.

a. Zug Nr. 54 (Berlin) Wittenberg Cöthen verkehrt, zum Anschluß in Wittenberg an den neuen Schnellzug 4a von Ber⸗ lin um ca. 3 Stunde früher, Abf. Wittenberg F55 Vm., Abf. Dessau 10,55, Ank. Cöthen 11,24,

b. Zug Nr. 55 Cöthen De ssau— Wittenberg, ab Cöthen 12,5, verkehrt von Dessau bis Wittenberg um 5— 16 Min. früher.

IV. Strecke Zerbst Bitter feld Leipzig.

a. u 656 Leipzig Zerbst (etzt ab Leipzig 2.00 Nchm.) verkehrt bis Dessau etwas früher: Abf. Leipzig 1,40, Bitterfeld 2,52, k 3

Zu g (Magde urg = Zerbst Leipzig (ietzt ab Magdeburg 20, ab Zerbst S8, 46 Nchm.), künftig aus Magdeburg 7,10, ab Zerbst 8, 36. V. Strecke Halle und Leipzig Eilenburg Guben. Veue Züge:

a. Der versuchsweise seit 1. Dezember v. J. bestehende Früh⸗ zug. Torgau Falken berg, ab Torgau 4,56, wird auch bis auf ö noch beibehalten: Abf. Torgau demnächst 4,52. Weiter erfolg

b. Einlegung eines neu en Zuges mit 2. —4. Kl. Halle Eilenburg = Falkenberg: d

Abf. Halle 11,15 Vm; Eilenburg, 12,45, Ank. Falkenberg 1,54 Nchm.¶

c. Einlegung eines des gleichen Falkenberg Eilen⸗ burg. Halle:

Abf. Falkenberg 7,43 Nchm., Eilenburg 9,02, Ank. Halle 10,18.

4 Wie dereinlegung der Sonntags-Extraͤzüge (bis . Seplbr. Leipzig Eilenburg und zurück:

Abf. Leipzig 1, i5 Nchm., Eilenburg Ank. l, 6 und Abf. Eilen⸗ burg 9,15 Nchm., Leipzig Änk. 10,24.

27) Wichtigere Veränderungen ꝛc.

a. Die Züge 133,123 (Abf. Leipzig 8,0 Vm. , Abf. Halle 7,45 Vm) werden bis Falkenberg etwas beschleunigt, so daß dafelbst noch Anschluß erreicht wird an den Expreßzug Nr. 41 nach Berlin:; Zug 123 künftig ab Halle 7.40 Vm., Ank' Falkenberg 10, 12 (Zug Nr. 41 ab Falkenberg 10,30 Vm. nach Berlin).

b. Zug 135/125 künftig Abf. Leipzig 7.30, Abf. Halle 7.20 Nchm.

R Der Abendzug Nr. 128 Kottbus Falkenberg wird ö ab beschleunigt, so daß Ankunft Falkenberg bereits 11.356 erfolgt.

XI. Strecke Merseburg Mücheln.

„Der Vormittagtzug 245 ab Mücheln 9.10, künftig 5 Min. früher, der Abendzug 247, ab Mücheln 5, 3, 10 Min. früher, der Abendzug 248, ab Merseburg 6,45, künftig 10 Min. später.

VII. Strecke Leipzig Gera und Weißenfels Zeitz.

LNeue Züge. Es erfolgt

Wiedereinlegung des Sonntags-Extrazugs lbis Ende August) Gera Leipzig: Abf. Gera 8,20 Nachm., Zeitz 9g, 20, Ank. Leipzig 10,55.

2 Wichtigere Veränderungen ze.

2. Zug Nr. 156. Leipzig Gera, Abf. Leipzig 420 Nchm. , verkehrt etwas früher: Abf. Leipzig 4, 16 Nchm.

„P. Es verkehren die Züge Rr. I6g und 16s Weißenfels Zeitz, ab Weißenfels 12, 30 und 4, 40 Nchm., um 5 Minuten früher. Ersterer hält auch in Theißen.

„c. Die Züge Nr. i63 und 167 Zeitz Weißenfels, ab Zeitz 945 Vm. und 8,15 Nchm, verkehren etwas später, Zug 163 ab Zeitz 1000 Vm., Zug 167 ab Zeitz erst 3,40 Nchm.

VIII. Strecke Neudieten dorf Ritfchenhausen, Plaue Il menau.

1 Neue ge. Es erfolgt

2. Wiedereinlegung je eines Nacht⸗Personenzugs ö beiden Richtungen zwischen Neudietendorf und Ritschenhausen, in Neudietendorf anschließend an die Berlin- Frankfurter Nachtschnellzüge, in Ritschenhaufen Anschluß nach und

zw. von Schweinfurt und Kissingen: ab Neudietendorf 2, 1, Vm., Ankunft Ritschenhausen 5, itz, und ab Ritschenhausen 11,42 Nchm. Ank. Neudietendorf 1,25 Vm.

. Wiedereinlegung eines besonderen Zuges Neu— dietendorf Ilmenau und zurück zum direkten Änschluß in

Neudietendorf an die Hauptbahnzüge 24,15 und bezw. 21,22:

ab Neudietendorf F 50 Vm, Arnstadbt 1008, Ilmenau Ank. 11,18, und ab Ilmenau 11,43 Vm. Arnstadt 135,53, Neudietendorf Änk' l, 9 Nachm.

6. Weitere Sonntags ⸗Extrazüge siehe unter J. 1B.)

2) Wichtigere Veränderungen ꝛc.

a Der Schnellzug Rr. 268 verkehrt ab Neudietendorf und Arnstadt bis zu 8 Minuten früher.

n ö Zug 392 (bisher 202), ab Suhl 7,45 Vm., um 15 Minuten rüher.

e: Die Schnellzüge 207 und 208 halten nicht mehr in Haarha usen

18. Strecke Gotha Leine felde.

1) Neue Züge. Es werden wieder eingelegt:

a. ein Frühzug Mühl hausen Gotha, Abf. Mühlhausen ö. Vm., Ank. Gotha 5,23 (Anschl. nach Erfurt, Eisenach, Ohr⸗

ruf),

b, ein Aben dzug Gotha Mühlhausen Gum Anschl. von Erfurt, Eisenach, Ohrdrus), Abf. Gotha 20, Ank. Mühlhausen 10,27. 27 Die bestehenden Züge Rr. 221, 223, 225 228 erfahren streckenweise eine geringe Verschiebung, theils etwas früher, theile etwas später.

X. Strecke Gotha Ohrdruf.

6s werden wieder, wie im vorigen Sommer, 6 Züge in beiden Richtungen verkehren und gleicht auch der Fahrplan derselben im Al gemeinen dem vorjährigen.

Wegen der sonstigen kleineren Zugverschiebungen und Abänderun⸗ gen muß auf den Fahrplan selbst verwiesen werden.

London, 11. Mai. (A. C) Der jetzt veröffentlichte amt⸗ liche Bericht der britischen Direktoren des Suezkanals an den. Marguis von Salizbury zeigt eine beträchtliche Abnahme der Zahl der Schiffe, welche den Kanal passirten, ihrer Tonnen zahl und somit auch der Einnahmen. Die Zahl der Schiffe war im Jahre 18856 um 524 geringer als 1885. Die Tonnenzahl nahm um 568 097 ab, und die Einnahme verminderte sich um 22. 200 Pfd. Sterl, obwobl die gleiche Abgabe in beiden Fahren erhoben wurde. Großbritannien steht noch immer unter allen Nationen, deren Schiffe den Kanal befahren, obenan. 77 ο , der gesammten Netto⸗ Tonnenzahl, kommen auf diefes Land. Der Tonnengehalt fran, zösischer Schiffe ist von 9 Jο0ö' des Gesammtberrages auf 36 M heruntergegangen, während die der deutschen Schiffe von 3.14.9, im Jahre 1885 auf 3, 69 o/o in 1886 ge tiegen ist. Die nieder⸗ ländische Tonnenzahl beträgt 4 0ͤi wie im Jahre 1885, während die ,. etwas gestiegen, und die Italiens, trotz der Exve⸗ dition nach Abyssinien, eine geringe Abnahme zeigt. Der achtverkehr

in einem Theil des Kanals wurße im vorigen Jahre eröffnet, und

seit dem letzten März kann der ganze Kanal auch zur Nachtzeit be⸗ fahren werden. Auf diese Weise können die Schiffe jetzt in 9 Stun⸗ den durch den Suez⸗-Kanal fahren, während fie frühßer 36 Stunden dazu brauchten.