1887 / 119 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 24 May 1887 18:00:01 GMT) scan diff

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Die Königliche Eisenbabn ⸗Direktion zu Altona giebt bekannt. daß zum Pfingstfest außer den mit besonderem Plakat angezeigten Extra Personenzügen am Sonnabend, den 28. Mai d. J, noch nach⸗ stehende Vorzüge abgelassen werden: Abfahrt aus Hamburg 1 Uhr Nm. bis Wittenberge Ank. 5,55 Uhr); aus Hamburg I0, 20 Uhr Abds, in Berlin um 5.53 Uhr Morgens; Abfahrt aus Berlin um 1.05 Uhr Nm. mit Ankunft in Hamburg um 9.35 Uhr Abdz. Das Nähere ist 2 den auf den Stationen zum Aushang gebrachten Plakaten zu ersehen. ö.

Hamburg, 23. Mai. (B. T. B.) Der ,, LLessing der Hamburg Amerikanischen Packetfahrt⸗ Aktiengesellschaft ist, von New⸗Nork kommend, heute Nach⸗ mittag auf der Elbe eingetroffen. Der Postdampfer Rhaetia“ derselben Gesellschaft ist, von Hamburg kommend, heute Morgen in New⸗JYork angekommen.

Berlin, 24. Mai 1887.

Amtliche Berichte aus den Königlichen Kunstsammlungen.

(Aus dem Jahrbuch der Königlich preußischen Kunstsammlungen, Berlin, G. Grote'sche Verlagshandlung.)

J Königliche Museen. 1. Oktober bis 31. Dezember 1886.

(Fortsetzung.)

E. Egyptische Abtheilung.

Unter den Erwerbungen egyptischer Alterthümer steht in diesem Vierteljahre ein Geschenk des Hrn. Professors Schweinfurth obenan, das für die Kulturgeschichte von besonderer Bedeutung ist. Es ist eine Sammlung von 1457 Kleidern und Kleidertheilen aus den etwa dem sechsten Jahrhundert nach Christus angehörigen Gräbern der alten Stadt Arsinoe in Faijum. Gewebe aus diesem und aus anderen ähnlichen Friedhöfen sind zwar in den letzten Jahren vielfach nach Furopa gekommen, aber man hat sich bei dem Sammeln derselben fast immer auf die ornamentalen Theile der Kleider beschränkt, während die Schweinfurth'sche Sammlung die Gewänder felbst in möglichster Vollständigkeit bietet. Im Anschluß an dieses werthvolle Geschenk wurde der Abtheilung aus dem Kunstgewerbe⸗ Museum ein vollständiges Kinderkleidchen derselben Provenienz Üüberwiefen, bei dem ebenfalls das kostümgeschichtliche Interesse das ornamentale über- wiegt, Hr. Prof. Dr. von Kaufmann überwies uns guͤtigst die Abdrücke von Abraxasgemmen, die seinerzeit Bellermann behuft' seiner Untersuchungen über diese Steine gesammelt hatte. Hrn. Dr. Dämmler in. Halle verdanken wir einen auf Cypern gefundenen Skarabäus. Die beiden letzteren Geschenke schließen sich der großen Vermehrung an, welche die egyptische Sammlung durch Ueberweifung der bisher in anderen Abtheilungen der Königlichen Museen aufbewahrten orien- talischen Alterthümer erfährt. Uebernommen wurden bisher die ein— schlägigen Alterthümer des Antiquariums, darunter die werthvollen alten Bestände an egyptischen und phönizischen Skarabäen; die Abraxas⸗ gemmen; die überaus reichen Sammlungen babylonisch ⸗-affyrifcher Siegelcylin der und sassanidischer Gemmen. Sodann die eghp— tisirende Silberschale aus Cypern, die Sammlung palmyrenischer Thon tesserä, eine Reihe kleiner Bronzen aus Persien u. a. m. Auch die älteren arabischen Siegelsteine des Antiquariums und des Münzkabinets . un, 3 , . den letzteren das merk⸗ würdige amtliche Bronzesiegel mit dem Namen des Bujiden⸗Sultans Muizzeddaula und des Chalifen el Muti.

Die Ausstellung dieser kleinen und der noch von der Skulpturen abtheilung zu übernehmenden großen Denkmäler vorderasiatischer Kunst kann erst nach Abschluß baulicher Veränderungen erfolgen; inzwischen konnte für die alsdann zu eröffnenden orientalischen Säle bereits ein werthvoller Zuwachs in einer Anzahl altarmensscher Alterthümer er⸗ worben werden. Dieselben stammen fast fämmtsich aus dem in ver⸗ chiedene Museen zerstreuten Funde von Toprakgaleh am Wansee, der

eihgeschenke des Tempels des Gottes Chaldis enthielt. Unter 3 ö ragen ö

ronzestatue eines Eunuchen in reicher Gewandung, das aus Alabaster, mit Resten von Vergoldung. s rn t

Bronzefigur eines Greifen; mit Resten von Vergoldung und gleich der vorigen augenscheinlich zu dem großen Throne gehörig, von dem mehrfach Theile gefunden sind.

Ein vollständiger Schild und Fragmente von zwei anderen; mit Reihen von Stieren und Löwen in getriebener Arbeit und mit der Weilinschrift des Königs Rusa versehen.

Bronzegefäß, am Rande drei Hieroglyphenzeichen, den chetitischen ähnlich. ö Erman.

F. Museum für Völkerkunde. I. Ethnologische Sammlung.

Aus Afrika hat Herr Stabsarzt Dr. Wolf die früheren bereits dem Museum angefügten Ergebnisse seiner epochemachenden Ent⸗ deckungsreise durch weitere Sammlungen vermehrt, in welchen jedes Stück, im Gepräge ethnischer Originalität, als werthvoll fter Baustein für, die fernere Bearbeitung central afrikanischer Völkerkunde ver⸗ bleiben wird.

Einen interessanten Beitrag von dorther hat Hr. Dr. v. Dankel— mann geliefert. Von den Herrero gingen dankenswerthe Geschenke des Hrn. Br. Marlott ein. Hr. General -⸗Konful Rohlfs schenkte werth' volle abyssinische Gegenstaͤnde im Anschluß an die durch seine Güte bereits früher von dorther dem Mufeum überwiesenen kostbaren Be⸗ , . . , ,,

lus Amerika ist ein wichtiger Beitrag für die altperuanis Geschichte gewonnen, in zwei Steinfiguren aus Huaratz, 2 . Hochsinne des Hrn. Sokolowski zu danken sind, eines alten Göönners

des .

Für Gupana wurden aus der Sammlung des Reisenden Ten K ö,. . sowie 6. (im 6 . eren

öniglichen Hef ⸗Museum in Wien, werthvolle Erinnerungszei aus früheren Reisen Natterer's in Brasilien. . Srn. Professor Philippi, Direktor des Museums zu Santiago, sind Alterthümer aus Chili zu danken, Hrn. Geheimen! Medizinal—= Rath Preofessor Dr. Virchow vorzüglich erhaltene aus San Salvador.

Aus Asien hat Hr. Otto Blas orientalische Amuleite zum Ge— schenk überreicht, Hr. Herrings eine umfangreiche Sammlung von den Battg, Herr Pankow Bootsmodelle der Madras.

Aus Oceanien sind Gegenstände von Viti, sowie einige von den Inseln Mikronesiens erworben. Bastian.

. II. Vorgeschichtliche Alterthümer.

Die Uebersiedelung in das neue Gebäude und die dadurch er⸗ möglichte übersichtliche Aufstellung hat bereits begonnen (obwohl nur erst ein Drittbeil der Sammlung aufgeftellt ist, ihre wohlthãtige Wirkung zu außern, insofern, als schon eine namhafte Reihe von Geschenken eingegangen ist. Hoffentlich werden diefelben sich mit dem Weiterfortschreiten der Aufstellung in gleichem Maße mehren.

Folgendes ist der Zuwachs fuͤr das ver flossene Vierteljahr:

Provinz Brandenburg:

2. Geschente: Fund kon Mariendorf aus römischer Zeit (Schild buckel Lanzenspitze Schwert. Meffer und Riemen zunge), G'eschenk des Hrn. Oste in Mariendorf. Scherben und Feuersteinsplitter, die vom Galeriediener Wannemacher in Rosenthal bei Beriin ge⸗ sammelt wurden. Pfeilspitzen und Geräthe aus Feucrstein von Schmöcwitz im Kreise Teltom theils Geschenk des Hrn. Trangslators Finn, theils Ergebnisse einer Erkurfion der Beamten der Abtheilung. Ferner ein Grabfund von Amt Wittstock im Kreise Königsberg, bestehend aus mehreren Urnen, einem Bronzemesser und einem Stein⸗ hammer, Gesckenk des Hrn. Ober- Amtmanns Pfützenreuter. Drei sehr schöne Thongefäße aus 6 im Kreise Luckau, Geschenk des Hrn. Dr. Degner hierselbst (durch Vermittelung des Hrn. Direktors den im

Bronzen und Gefäßscherben aus einem Gräberfelde bei Grünow im Kreise Angermünde, Geschenk des rn. Rittergutsbesihzers Kühn. Ein Bleiwirtel aus einem Gräberfelde bei Breez, im Kreife West⸗ Prignitz, Geschenk des Hrn. Dr. Olshgusen hierselbst.

5 Ankauf: 2 rmringe von Bronze aus der Lausitz.

rovinz Sachsen.

ae, Geschenke: eine Bronzescheere und ein Hirschhornhammer aus Döllnitz bei Wolmirstädt, Geschent des Hrn. Direktors W. Schwartz hierselbst. Ein megalithisches Steinmonument, sog. Speckseile, Ge— schenk des Hrn. Geheimen Raths Profeffors Virchow.

b. Ankauf: eine große Zahl von Bronzen verschiedener Art, wahrscheinlich aus einem Gräberfelde bei Acken, im Kreife Kalbe.

ropinz Pommern. Ankauf: ö . ; erschiedene eiserne Waffen, ein Gefäß und Gefäßscherben aus einem Gräberfelbe der La. Tane⸗Jeit, sowie eine größere Zahl fertiger und in Herstellung begriffener Bernsteinperlen, aus einer Bernstein. ö römischer Zeit von Butzke bei Nassow, im Regierungsbezirk öslin.

. Westpreußen. Theils wohl erhaltene, theils zerbrochene Gefäße aus y, eschken bei Alt⸗Kischau, Geschenk des Herrn ,,,, Treichel daselbst.

Aus der Provinz Posen wurden verschiedene Ausgrabungen aus der Gegend von Luschwiß, im Kreise Fraustadt angekauft.

Aus der Rheinprovinz wurden fränkische Gefäße, Waffen und Gürtesschnallen von Kärlich und Ändernach angefauft.

Hroßherzogthum Hessen und Provin; Hessen⸗Nassau. Thongefäße

aus Mainz und Alzey, Geschenk des Hrn. Ernst Zais in Wieskaden.

Voß. (Schluß folgt.)

„Die Eröffnung der Ausstellung des künstlerischen Nach— asses des verstorbenen Professors H Spielberg in der Aula der Königlicken Technischen Hochschule findet morgen, Mittwoch, den 35. d. M. (10 is 3 Uhr), slatt. Än, den folgenden Tagen, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Fefttage, ist die Ausftellung bis zum 30. Juni von 12 bis 6 Uhr geöffnet.

Bekanntlich verbindet sich in der Gegenwart bereits seit ngerer Zeit mit dem Interesse für die Erhaltung und stilgemäße Wieder⸗ herstellung der Bauten und Denkmäler früherer Zeiten das Bestreben, die älteren plastischen Kunstwerke durch Nachbildungen weiteren Kreisen zugänglich zu machen und durch die Anschauung den Kunftsinn zu fördern. So befindet sich auch in dem Großherzoglichen Museum zu Schwerin eine werthvolle Sammlung von' antiken Sypsabgůssen, welche in dem vorigen und in dem laufenden Jahrzehnt eine erfreuliche Vermehrung erhalten hat. Der Museums - Direktor Hofrath Dr. Schlie, welcher bereits vor 3 Jahren ein treffliches beschreibendes Ver eichniß der Werke älterer Meister in der Großherzoglichen Gemälde⸗Galerie herausgab, hat nun soeben einen instruktiven Katalog jener Gypsabgüsse im Mufeum veröffent⸗ licht. Die Abgũsse werden von ihm in kunstgeschichtlicher Folge beschrieben und erklärt. Die Schrift (CI. u. 315 S. gr. ) ist in der Bären fprung— schen Hofbuchdruckerei in Schwerin erschlenen. Das Vorwort giebt in kurzen Zügen an, wie die jetzt vorhandene Sammlung entstand. Im Jahre 1565 gab es nur 8 Abgüsse nach antiken Bildwerken in den Groß⸗ herzoglichen Kunstsammlungen, von welchen 2 der verstorbene Geh. Kabi⸗ nets. Nat Dr. Ed. Presch, damaliger Intendant der Großherzoglichen Kunsisammlungen, geschenkt hatte. Im Winter 1868/69 arbeitete alsdann auf Wunsch des Ebengenannten Dr. Schlie, damals unter dem jüngst verstorbenen Professor Dr. Henzen Hülfsarbeiter am Archäologischen Institut in Rom, eine Denkschrift über die Be⸗ schaffung einer Sammlung von Gypsabgäffen nach den hervor- ragendsten Bildwerken der Alten für die Stadt Schwerin aus. Diese Denkschrift bestimmte den verewigten 9 Friedrich Franz II. dazu, Mittel für die Beschaffung von Sypsabgüssen zu gewähren und die ersten Bestellungen durch Br. Schlie in den Formereien bei Leopoldo Malpieri in Rom und Antonio Vanni in Frankfurt a. M. zu machen. Die Aufstellung der Abgüsse, welche später noch durch Lieferungen aus Formereien in München und Berlin ergänzt wurden, erfolgte zunächst in dem Hause, welches auch die Gemälde⸗Galerie und das Kupferstich-Kabinet enthielt, und die Eröffnung der Samm— lung von Gppsabgüssen fand im Sommer 1872 statf, um welche Zeit auch Dr. Prosch einen kleinen Leitfaden über die neue Abtheilung der Kunstsammlungen herausgab. Bereits 1875 war derselbe fo ver? mehrt worden, daß der eben genannte Intendant ein zweites Heft mit Erläuterungen folgen ließ, und Sstern 1877, als Pr. Schlie als Direktor der Kunstsammlungen eintrat, zählte die plastische Sammlung bereits 94 Nummern. Bald kamen noch 15 Abgüsse hinzu, aber dann wurden erst Ende 1851 durch die Munificen; des hochseligen Großherzogs weitere Anschaffungen möglich, um die Sammlung auf den Standpunkt zu bringen, von welchem der Katalog jetz Zeugnid giebt. Derselbe zerfällt in s Abschnitte: J) Werke der altzriébischen Kunst vom 7, Jahrhundert bis in die erste Hälfte des 5. Jahr⸗ hunderts vor Christo (Nr. 1-27), 2) Werke der alterthüͤmclnden gLrchaisirenden) Kunst (Nr. 28 —- 39, 3) Werke aus der zweiten Hälfte des 5. Jahrhunderts vor Christo Mr. 35— 148), 4) Werke aus dem 4. Jahrhundert vor Ehristo bis zu Alexander's des Großen Zeit (Nr. 149 206), 3) Werke der hellenistisch· römischen Zeit Nr. 207 - 263) und 6) Werke der Kleinkunst und des Kunsthandwerks Mr. 264— 368). Anhang J bringt noch ein Ver zeichniß antiker Originalwerke (Nr. 369 776) und Anhang II führt Nachbildungen antiker Werke in Marmor auf (Kr. N77 = 335, wor⸗ auf ein alphabetisches Register den Schluß macht. Wenn nun auch, wie aus den vorstehenden Angaben erhellt, zur Veranschaulichung des Entwickelungsganges der antiken Plastik, immer noch einige nicht un— wichtige Denkmäler, z. B. die von Phigalig und Halikarnaß, fehlen, so gewährt Doch im Ganzen die Sammlung, welche seit dem. 22. Oktober 1852 im neuerbauten Sroßberzoglichen Museum vereinigt, sowie sehr sachgemäß aufgestellt ist, und in der sich auch ein von Dr. H. Schliemann geschenkter Abguß der Metope eines Tempels in Neu-Ilion befindet, schon ein treff liches Bild von dem Reichthum und der Schönkbeit der antiken Kunst. Durch den Schlie schen Katalog wird nun die Sammlung dem Ver. ständniß des kunstsinnigen Publikums wesentlich näher gebracht. Nicht nur, was das alte Bildwerk vorstellt und kunstgeschichtlich bedeutet, sondern auch auf welchem Wege und in welchem Zufammenhange das Resultat gewonnen ist, erfährt der gebildete Laie aus dem vorliegenden Führer Der Verfasser des Katgiogs bat sich mit Recht jener Au., führlichkeit befleißigt, die in Werken über griechische und römfsche Kunstgeschichte sowie in wissenschaftlichen Katalogen üblich ist. Dabei ind auch längere Einleitungen bei einzelnen Gelegenheiten zur Drientirung voraufgeschickt. anche bereits vorhandenen guten Be⸗ schreibungen der, einzelnen Denkmäler, wie z. B. von Berndorf, Ton Brunn, von Michaelis und Klügmann, bat der Pr. Schlie wörtlich Zzufgenommen. Insbesondere fucht der Verfasser den Prof Br. von Brunn in Münqhen, der die eigentliche griechifche Kunstgeschichte in hervorragender Weife, wie jeder . weiß, gefördert hat, zu Worte kommen zu lassen. An Widersprüchen gegen einige wenige von den berkömmlichen Auffassungen abweichende Darlegungen im Katalog. Schlie s wird es freilich wohl nicht feblen, sicherlich aber auch nicht an vielfacher Zustimmung zu denselben, da sie durchweg bon gründlichem funstgeschichtlichen Wissen und praktifcher Erfabrung Zeugniß ablegen.

im Th. C) Geleitet von dem Wunsch, eine Stelle pietãtvoller Erinnerung an Lisjt zu schaffen, hatte Se. Köõnig⸗ liche Hoheit der Großherztog bestimmt, daß die von dem verstor⸗ benen großen Tonkünstler bewohnten Räumée in der Hofgãrtnerei ! in ein Li szt Mu seum umgewandelt würden. Dieselben sind gestern offiziell dieser Bestimmung übergeben worden. In Gegenwart der Großh

Weimar, 23. Mai.

lichen Herrschaften, des 8 nn, und der Herzogin

Albrecht von Mecklenburg Schwerin fand unter entsprechender Feier ·

Schwartz). Zwei Gefäße und zwel Bronzemesser von 3*

Kreise Königsberg, Geschenk des Hrn. Paul Wendeler in Soldin.

weil Hr, Friedmann durch die vor seines Armes noch am Spielen verhindert wär. Jetzt ist Hr. Fried⸗ mann wieder so weit hergestellt, daß ö!

Don Lope de Figueroa st

rolle am Donnerstag als folgen. Im „Freischütz', der am gastirt Frl. Wenzel als Aennchen.

wie immer, an beiden Pfingstfeiertagen 6 k ö Ion dem Musitcorps des Kaiser Franz Garde⸗Grenadler⸗Reai

Nr. 2 ausgeführt und beginnen um 5 ö et bei dieser Gelegenheit zum ersten Male das Kaiser'sche Charakter⸗

ponist und Dirigent größerer Symphonie⸗ vortheilhaft bekannter Tonkünstler, gab gestern im Saale der Phütr⸗ harmonie ein . . ,, ubinstein, dessen sechste, machte den Anfang; ĩ ie ver⸗ , fang. Des Künstlers nie ver . und riginellen Motiven, deren geschickte, stilvolle Durchfũb⸗ n licher Effektmittel Lãnge enthält, dem Eindruck Abbruch. Es concert (Es dur), das Hr. Arthur F klangvollen Flügel von Chickering und wohnter Bravour vortrug, und dem der von Liszt hinzufügte. den größten Theil des Weise erst mit seinen ,, . günstiger Umstand; nichtsdestoweniger feffelten feine Werke ö und , ere heren gungen. zu Shakespeare's „Sturm sind befonders?. itter und die sehr charakteristisch gehaltene , hervorzuheben. der Stucken, Therese Zerbst noch das hübsche zufügte, machte q komponirt und stattet, den Beschluß des Abends. endete allen Orchester unter der wiederum höchst Lobenswerthes.

bis zum 20. ippspringe bis zum 22. Mai (Kurgäste?

Neuenahr bis zum 20. Mai K Oeynhausen bis zum 265. Wiesbaden bis zum 257. Mai Kurgãste und fonstige Fremde, Wildungen bis zum 3. Mhai (37 Nrn.) .

von 9s Personen (in 82 NR 91 Kurgãästen und 27 sonftigen Fremden.

meine deutsche Musikverein dem Großherzog, seinem Erinnerung an den verstorbenen Meister e hat. Namenz Vorstandes, des Vereing Fielt Prof Pr. A. Stern aus Hregben Liszt's Beziehungen zu Weimar und Weimars Bede fur die eine Richtung in der Tonkunst darlegende warme und geistvolle Anf . an die Anwesenden. Gesang leitete die Feier ein und endete ee Kunstwerk ist eine vortreffliche Arbeit von monumentaler Wirlung aber auch ausgezeichnet durch große Aehnlichkeit.

Prgtettor,

Coburg, 23. Mai. Die 17. Generalversammlung der gGesell schaft für Verbreitung von Volksbildung, welche heul vi morgen hier im Gesellschaftshaufe tagt, wurde gestern Abend durch ö Kommers eingeleitet., Heute Vormittag 8 Übr besichtigten 3 wesenden Gäste die Sehenswürdigkeiten der Stadt, fowie eine Et. zus stellung in der stäbtischen Mädchenschule. Sodann begann Zäh, 16 1 2 erste k ; ri

er · Bürgermeister Muther · Coburg begrüßte die V j . der . ö ; . ersanmlung in . ur ersten auf, der Tagesordnung stehenden Frage d * führung des Unterrichts in der Geseßeskunde in . rl kinn schulen wurde folgende Resolution einstimmig angenommen:

„Die Versammlung beschließt; 1) Bie Berückfichtigung der Gesetzeskunde, sowohl für das öffentliche als auch für das Priratreght in dem Unterricht der Fortbildungsschule ist als ein dringendes Er. forderniß anzuerkennen. 2) Dieser Unterricht ist in Anlehnung an praktische Fälle des Lebens zu ertheilen und in möglichste Verbindung w ,,, ö * . zu bringe⸗

ur weiteren Anbahnung der Angelegenheit ist die S 1. . 6 k 254 Schaffung en

um zweiten egenstande, Studienstiftungen für entlassen Zöglinge der Volksschule, nahm die Versammlu ; Re ö. 86 ; fehl g n ne, „Die Versammlung empfiehlt die Errichtung von Stiftu Beschaffung anderweitiger Fonds zum . der , 96 voller Zöglinge aus der aͤrmeren Klaffe der Berölkerung Für den ö und technischen Beruf. Sie empfiehlt insbesondere den ildungsvereinen die Förderung dieser Bestrebungen.“ j ,, . . Fränkel⸗Berlin berichtete ann über die Frage der Errichtung dauernder gewerbli ; stellungen durch Gewerbe⸗ und Bildungsvereine. ; . ö

London, 23. Mai. (W. T. B.) Nach einer heute einge an Meldung aus Saint Thomas (am Goff von Guinea) 1 . geditign Stanlevsss zur Aufsuchung und Befreiung Emin Bey's am 50. April von Stanley Pool in 1 Dampfem den Cong aufwärts gegangen. Von dem einen der Dampfer warch mehrere Lichterschiffe ins Schlepptau genommen worden.

Im Deutschen Theater wird am nächsten Freita Calderon' Schauspiel Der Richter von Zalamea⸗ wieder . g. Aufführung sollte bereits in voriger Woche am zweihundertjãhriger Todestage des Dichters stattfinden, mußte aber aufgeschoben werden, einiger Zeit erfolgte Verletzung

er am Freitag in der Rolle des zum ersten Mal wieder auftreten kann.

Kroll's Theater. Sgra. Bendazzi läßt ihrer ersten Gast⸗· zweite die Margarethe von Gounod Freitag zur Aufführung gelangt, Der Sonnabend bringt Mozarzz

.

Zauberflöte.

Belle⸗Alliance⸗Theater. Auch in diesem Jahre finden, Frühvorstellungen und in dem statt. Diese letzteren werden

Ubr M

orgens. Im Theater

ild „Doctor und Friseur in Scene.

Herr Frank van der Stucken, ein in New. Jork als Kom⸗ und Choraufführungen

Concert, in welchem er zum erffen Maß vor dem Eine neue Symphonie 6 A-moll) von

zeigte sich auch bier in den höchst inter⸗

zugleich klar und gehalten ist;

das unter

überall frei vom Ueber maß sinn—

nur thut die ungewöhnliche andern drei Moderato Sätze folgte Lisit's beliebtes Clavier⸗ riedheim auf einem sehr Sens in New⸗-HYork mit ge— ö Virtuos noch eine Rhapfodie Daß der Concertgeber nun nach so bedeutenden, Toncerts einnehmenden Leistungen bescheidene⸗ eigenen Kompositionen hervortrat war ihm kein

des Werkes,

Interesse der Zuhörer noch in reichem Maße und erwarben ihm

Aus der Musik

] Hetziagd auf Caliban · lobend Nach zwei recht anmuthigen Liedern von Frank von denen die rühmlichst bekannte Concertsãngerin Frl. noch „iche Gute Nacht' von Brakms kin— Ein Sänger · Fest zug, vom Concertgeber für Orchester mit allem Glanz moderner Instrumentirung ausge⸗ ( nd. Das zablreich erschienene Publikum Vorträgen, reichlichen Beifall. Has philharmonmsche umsichtigen Leitung des Concertgebers leistete

Bäder ⸗Statistik. Mai (Fremde).

ö Mai (nebst 423 is

(Nrn. der Kurgaste) 9. , 615 Von anderen Bädern wurden besucht: Esster bis zum 1J. Mai rn. ; Saljbrunn bis zum 18. Mai von

nebst Durchreisenden)

lichkeit die Enthüllung der Marmorbuste Liszt's statt, die der Allge⸗

* die Inhaltsan

Redacteur: Riedel.

Verlag der Expedition (Schol y.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und V 86A Berlin Sm., Wil bel mftraße Rr⸗ Hao 6.

Sechs Beilagen (einschließlich Börsen · Beilage),

abe zu Ar. 5 des öffentlichen mmanditgesellschaften auf Atti ö

Berlin:

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Käniglich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

M 119.

Berlin, Dienstag, den 24. Mai

1887.

Reichstags ⸗Angelegenheiten.

Die Begründung zu dem dem Reichstage vorgelegten Ent⸗ wurf eines Gesetzes,; betreffend die Besteuerung des Zuckers, hat folgenden Wortlaut:

Das Gesetz, die Besteuerung des Zuckers betreffend, vom 1. Juni 1886, verfolgte die Absicht, die zur Wiedererlangung befriedigender Steuererträge vom Zucker gebotene Reform ausschließlich auf dem Boden der Materiassteuer zu vollziehen. Die Erreichung des er⸗ srebten finanziellen Erfolges war dadurch bedingt, daß die wirkliche durchschnittliche Ausbeute an Zucker aus den Rüben nicht erheblich uber das bei der Neuregelung der Steuer und Steuervergütung zu Grunde gelegte Verhältniß hingusgehe. Das letztere entspricht bei einer Steuer von 1,70 M sür 100 kg rohe Rüben und einer Steuer⸗ vergütung von 17,25 S6 für 100. kg Rohzucker der Annahme, daß zur Herstellung von 10) kg Rohzucker im Durchschnitt 10, 15 Doppel⸗ centner Rüben erforderlich seien. Eine höhere Durchschnittsaus— beute war bis dahin nur in den Betriebsjahren 1883 841 und 1884 85 erzielt worden. Inzwischen sind die Ergebnisse dieser beiden Jahre durch die durchschnittliche Zuckerausbeute im Jahre 188586 erheblich übertroffen worden, und die laufende Campagne 1886 87 wird voraus sichtlich abermals ein höheres Ausbringen an Zucker aufweisen. Bei Ausbeuten von der in den Campagnen 1885/85 und 1886/87 erreichten Höhe würde das gedachte Gesetz auch nach dem Inkrafttreten der definitiven niedrigeren Vergütungssätze nur Reinerträge von jährlich kaum 25 bis 30 Millienen Mark ergeben. Unter diesen Umständen bat die Aussicht auf sichere und angemessen hohe Steuererträge aus dem vorigjährigen Gesetz sich so verringert, daß eine alsbaldige weitere Abänderung unserer Zuckergesetzgebung im Interesse der Reichẽ⸗ finanzen unvermeidlich erscheint.

Dem bisherigen Entwickelungsgange würde es entsprechen, wieder⸗ um eine Erhöhung des Steuersatzes der Rüben in Verbindung mit einer Korrektur der Vergütungssätze herbeizuführen. Um auf diesem Wege einen dauernden jährlichen Reinertrag von annähernd 50 Mill. Mark mit einiger Sicherheit zu erzielen, muͤßte die Steuer für 100 Eg Rüben auf 2 M erhöht und die Steuervergütung für 100 Kg Roh⸗ zucker bis auf den, dem vorigjährigen Ausbeuteverhältniß von un— gefähr S560: 1 entsprechenden Betrag von 17 M herabgesetzt werden. Erscheint eine Erhöhung der Materialsteuer in dem bezeichneten Maße schon an sich bedenklich, so würde sie in Verbindung mit einer so niedrigen Bemessung der Steuervergütung unzweifelhaft von ver⸗ derblichen Folgen sein. Denn bei einer derartigen Einrichtung würde die Steuervergütung selbst in Jahren günstiger Rübenernten vielen Zuckerfabriken nicht den vollen Ersatz der verlegten hohen Steuer ge⸗ währen, in Jahren mit schlechteren Rübenernten aber würde die Mehrzahl der Fabriken namhafte Beträge an der Steuer zusetzen. Dies müßte zu der Betriebseinstellung einer großen Anzahl von Zuckerfabriken und einem erheblichen Rückgang unserer Zuckerproduk⸗ tion, damit aber auch zu einer weitgreifenden Schädigung wichtiger wirthschaftlicher Interessen führen.

Kann hiernach in einer Umgestaltung der Materialsteuer allein die geeignete Art der Reform nicht erblickt werden, so erscheint es andererseits auch nicht rathsam, die Materialsteuer gänzlich zu be— seitigen und hinfort den Zucker etwa ausschließlich mittelst einer Ver⸗ brauchsabgabe vom fertigen Fabrikat zu besteuern. Die Material⸗ steuer bildet seit langen Jahren die Grundlage unserer Zucker⸗ besteuerung; unter der Herrschaft dieser Steuerform hat sich unsere Rübenzuckerproduktion aua kleinen Anfängen allmählich zu einer der bedeutendsten nationalen Industrien entwickelt. Diese. Steuerform bat auf die Gestaltung des Rübenbaues und der Zuckerfabrikation, sowie aller damit in Verbindung stehenden Verhältnisse einen entscheidenden EGinfluß ausgeübt und kann durch eine andere Steuerform nicht ersetzt werden, ohne daß die bezeichneten weitverzweigten Verhältnisse, mit welchen das wirthschaftliche Gedeihen großer Gebietstheile Deutsch— lands eng zusammenhängt, davon in tiefgreifender und schädigender Weise berührt werden. Die hiernach gegen einen vollständigen Wech⸗ sel des Steuerspstems sich ergebenden Bedenken wiegen besonders schwer in der gegenwärtigen Zeit, in welcher unsere Zuckerindustrie sich ohnehin durch den andauernd niedrigen Stand der Zuckerpreise und die scharfe Konkurrenz der Zuckerproduktion anderer Länder in nicht günstiger Lage befindet. Es wird daher von einem solchen Spstemwechsel um so mehr Abstand zu nehmen sein, als sich ein an⸗ derer Weg bietet, welcher unter größerer Schonung der Interessen unserer Rübenzuckerindustrie und der betheiligten Landwirthschaft einen ausreichenden finanziellen Erfolg in Aussicht stellt. Es ist dies die Verhindung einer Verbrauchsabgabe mit der angemesfen abzuändern— den Materialsteuer. .

Für die Ausgestaltung einer derartigen Zuckersteuer wird davon auszugeben sein, daß der beabsichtigte Mebrertrag zu einem wesent . lichen Theile durch Beseitigung der bisher von der Rübenzuckerindustrie genossenen Steuervortheile und thunlichst ohne Mehrbelastung des in⸗ ländischen Zuckerverbrauchs erfolgen soll. Diesen Gesichtspunkten ent— spricht es, wenn die Materialsteuer für einen Doppelcentner Rüben von 1570 S auf 1 10, die Steuervergütung für einen Doppelcentner Rohzucker von 1725 6 auf 10 60 herabgefetzt und die Berbrauchs⸗ abgabe für 1 Doppelcentner Rübenzucker jeder Art, ausgenommen Syrup und Melasse, welche als solche zum Verbrauch gelangen, auf 10 bestimmt wird. . . U

Die bezeichnete Herabsetzung der Materialsteuer beträgt etwa 41 vo; in demselben Maße verringern sich die zufolge dieser Steuer⸗ form zwischen den einzelnen Zuckerfabriken bestehenden Ungleichheiten der Steuerbelastung des Fabrikats und die von den Fabrikinhabern zu verlegenden Steuersummen.

Die Steuervergütung für Rohzucker würde um etwa 42 96 herab⸗ gesetzt werden und in ihrem künftigen Satze von 10 M der An⸗ nahme entsprechen, daß im . aus 10 Doppelcentnern Rüben 1 Doxppelcentner Rohzucker gewonnen werde. Wie sich die Ausbeuteverhältnisse während der letzten 10 Jahre gestaltet haben, ergiebt die (folgende) Tabelle, welche auf Grund der amtlichen Statistik mit der Ergänzung aufgestellt worden ist, daß auch die bisher nicht zur amtlichen Erhebung gelangte Zuckerproduktion der selbständigen MelasseEntzuckerungsanstalten (obne Rübenverarbeitung) auf Grund der bezüglichen Mittheilungen von Fachzeitschriften Berũct⸗· sichtigung gefunden hat. Zu bemerken ist, daß die danach für die Betriebsjahre 1880/81 bis 1882,83 2 Produktionsmengen jener Anstalten von 75 000, 85 000 und 125 Doppelcentnern Roh⸗ zucker größer sind, als die von der Zucker⸗Enquetekommission im Jahre 1885 ermittelten Mengen von I J0 961, 62 233 und 74 463 Doppelcentnern Rohzucker. ; . =

Nach der (vorstehenden) Tabelle hat das Erforderniß an Rüben zur Herstellung von 1 Doppelcentner Rohzucker, die Produktign der selbständigen Melasse Entzuckerungsanstalten eingerechnet, im Durch⸗ schnitt der 19 Jahre 1876,77 bis 1885/86 10, 00 Doppelcentner, im Durchschnitt der 5 Jahre 1881.82 bis 1885/86 9,42 Doppel centner betragen. Wird auch die laufende Campagne 1886/87 in Be⸗ tracht gezogen und dabei übereinstimmend mit Schäßungen aus sach- verständigen Kreisen angenommen, daß diesmal im Durchschnitt 8,20 Doppelcentner Rüben zur Gewinnung von 1 Doppelcentner Rohzuger ge⸗ nügen, mithin aus den verarbeiteten 83 056 518 Doppelcentnern Rüben 10 130 099 Doppelcentner Robzucker werden erzeugt werden, so ergiebt eine vorläufige Berechnung für die Periode 1877, u8 bis 1886/87, daß sich die durchschnittliche Zuckerausbeüte aus den Rüben während der bejeichneten 10 Jahre auf 966: 1 und während der letzten 5 Jahre

1882 83 bis 1886/87 auf 900; 1 gestellt hat. Gegenüber diesen Ergebnissen ist das Ausbeuteverhältniß von 10:1 als Grund age für die künftige Bemessung der Steuervergütung rechnungsmäßig zu niedrig gegriffen. Es kommt jedoch in Betracht, daß zu den sehr hohen Zuckerausbeuten aus den Rüben in den Jahren 1885/86 und 1886357 außergewöhnlich günstige Witterungsverhältnisse nicht uner⸗ beblich mitgewirkt zu haben scheinen, und daß die große Versicht, deren es überhaupt bei dem Ausmaß der Steuervergütung bedarf, damit nicht die Zuckerfabriken mit schlechterem Rübenboden in der Regel, die übrigen Fabriken aber wenigstens in unbefriedigenden Erntejahren empfindliche Einbußen an der Steuer erleiden, gerade jetzt in bejonderem Maße geboten ist. Denn der niedrige Preis⸗ stand des Zuckers und die verschärfte, zum Theil durch hohe Prämien begünstigte Konkurrenz der Zuckerproduktien anderer Länder bedingt bei der Neugestaltung der Zuckersteuer die Rücksichtnahme, daß unsere Zuckerindustrie auch ferner in einen erfolgreichen Wettbewerb mit dem Auslande treten kann. . . .

Die Zuckerpreise sind im Laufe der letzten Jahre auf dem englischen Weltmarkt und folgeweise auch auf unserem Inlandsmarkt erheblich gesunken. Der durchschnittliche Jahrespreis in Magdeburg für einen Doppelcentner Rohzucker von 6 betrug: 188681 61,20 M; 188182 64,00 M; 1882 83 59,20 M; 1883/84 34,29 M; 18841835 44.770 Æ ; 1885/85 46, 20 60; zur Zeit beträgt derselbe etwa 43 bis 44 M Eine mitwirkende Urfache dieses für unsere Zuckerindustrie sehr empfindlichen Preisrückganges bilden die der Zuckerrroduktion in den wichtigeren Produktionsländern gewährten Steuervortheile, durch welche ein starkes Wachsen der Produktion und ein billigeres Angebot gefördert worden ist. Insofern kommen andererseits die Steuerprämien für Zucker auch wieder den Konsumenten der Ursprungsländer zu Gute. .

Eine Steuerbegünstigung der Zuckerindustrie findet fast überall in den hauptsächlichen Konkurrenzlaͤndern statt. Insbesondere wird in Desterreich und Frankreich auch bei der dermaligen Umgestaltung der Zuckersteuer die Weitergewährung erheblicher St

ru r. Steuervortheile beab⸗ sichtigt. Der österreichische Gesetzentwurf will den Zucker ausschließ⸗ lich im Wege der Verbrauchsabgabe besteuern, sieht jedoch für die Ausfuhr desselben Prämien vor, welche nach bestimmten Sätzen, ins. besondere für mittleren und besseren Rohzucker nach einem Satze von 1 Gulden 26 Kreuzer, bis zur Höhe eines Jahresbetrages von 4 Mil⸗ lionen Gulden gezahlt werden sollen. Durch diese Zahlung würde auf 1 Doppelcentner Rohzucker, wenn die Ausfuhr nicht über die durch⸗ schnittlich während der drei letzten Jahre exportirte Menge von 3 106 336 Doppelcentner hinausgeht, die vorgedachte Ausfuhrprämie von 1 Gulden 25 Kreuzer entfallen; außerdem wird angenommen, daß die Zuckerfabrikanten auch an dem zum inländischen Verbrauch ge— langenden Zucker in dem Inlandspreise einen dem Prämiensatze von 1 Gulden 36 Kreuzer entsprechenden Steuergewinn für je 1 Doppel centner Rohzucker machen werden. Was Frankreich betrifft, so wird nach dem Gesetz vom 29. Juli 1884 den Zuckerfabrifanten für 160 Rg Rüben eine Ausbeute von 6g beziehungsweise 5 kg raffinirten Zucker, je nachdem die Saftgewinnung mittelst Diffusion oder mittelst eines weniger ausgiebigen Verfahrens stattfindet, zur Last geschrieben, und zwar nach dem Stfuersahe von 50 Fr. für 100 kg raffinirten Zucker; der über das gesetzliche Ausbeuteverhältniß hinaus gewonnene Zucker ist steuerfrei. In Folge der seit dem Jahre 1884 gemachten Fort- schritte im Rübenbau und in der Fabrikatienstechnik hat die steuer freie Zuckergewinnung bereits ein so hohes Maß erreicht, daß für die laufende Kampagne voraussichtlich ein Ausfall, von 60 Millionen Franken an der etatsmäßigen Steueraufkunft eintreten wird. Die wirkliche dermalige Zucktrausbeute aus den Rüben wird zu 90 raffinirten Zucker geschätzt. Nichtsdestoweniger soll nach dem vor⸗ gelegten Gesetzentwurf die gesetzliche Ausbeute aus 100 kg Rüben nur festgestellt werden: ;

für 1887/88 auf 7

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K

Zur Begründung wird der in Folge des Gesetzes vom 29. Juli 1884 eingetretene Aufschwung der Rübenzuckerindustrie nachdrücklich gewürdigt und die Fortdauer von Steuervortheilen als im Interesse dieser Industrie und der Landwirthschaft nothwendig bezeichnet. Bis zum 31. Deiember 1887 soll zur einstweiligen Aufbesserung des Steuerertrages eine Erhöhung der Zuckersteuer stattfinden.

Aus den vorstehend bezeichneten Gründen erscheint es zur Zeit bedenklich, bei uns die Steuervergütung für Rohzucker nach einem höheren Rendement zwischen Rübe und Zucker als 19:1 zu be— stimmen. Sollte diese Bemessung der Vergütung in Jahren guter Rübenernte zur Gewährung einer durchschnittlichen Praͤmie für die Zuckerproduktion führen, so ist dies eine unerwünschte, aber auch unvermeidliche Folge der erwähnten Verhältnisse. Jedenfalls wird durch die . der Materialsteuer und der Vergütung auf beziehungsweise 1 66 und 10 66 die Höhe der etwaigen Prämien wesentlich abgemindert. Der Vortheil, welcher für die Reichskasse und die Zuckerkonsumenten von einer, weiteren Herabsetzung der Ver— gütung, welche sich jedenfalls in mäßigen Grenzen halten müßte, zu erwarten wäre, steht außer Verhältniß zu der Größe des Schadens, welcher aus einer zu knappen Bemessung der Vergütung für die Zuckerindustrie, die Landwirthschaft und die Wohlfahrt weiter Land striche und Bevölkerungskreise hervorgehen könnte.

Die für raffinirte Zucker in Aussicht genommenen Vergütungs— sätze von 12.50 66 und 11,50 MS sind, auf Grund des Vergütungs- satzes für Rohzucker nach den Verhältnißzahlen berechnet, welche sich aus den bezüglichen definitiven Sätzen des Gesetzes vom 1. Juni v. J. (17, 25 AM, 21,50 A, 20, 15 M) ergeben. Durch die damalige Rege⸗ lung wurden die raffinirten Zucker gegenüber dem Rohzucker ein wenig besser gestellt als nach den Gesetzen vom 26. Juni 1869 und 7. Juli 1833, um damit auf die Förderung der in der Entwickelung zurück= gebliebenen Produktion und Ausfuhr von Raffinaden hinzuwirken. Im Betriebsjahre 1885586 sind an Zucker gegen Steuervergütung ing—⸗ gesammt 4 906 600 Doppelcentner ausgeführt, darunter an Raffi⸗ naden erster Klasse 660 196 Doppelcentner oder 13,46 (,, an Raffinaden zweiter Klasse 205 689 Doppelcentner oder 4,1096. In den ersten acht Monaten der Kampagne 1886/87, bis Ende März 1887, betrug die Zuckerausfuhr gegen Steuervergütung im Ganzen 4436276 Doppelcentner, worunter 842 555 Doppelcentner, oder 18,99 0½9 Raffinaden erster Klasse und 149 836 Doppelcentner oder 3, 38 6so Raffinaden zweiter Klasse. Dieses Anwachsen der Raffinadenausfuhr wird allerdings nicht blos auf die Verbesserung im Autmaß der Ver⸗ gütungssätze, sondern guch darauf zurückzuführen sein, daß durch das vorjährige Gesetz die Würfelzucker allgemein und demnächst durch Be⸗ schluß des Bundes raths auch die sogengnnten eristals und die granu⸗ lirten Zucker in die höchste Vergütungeklasse versetzt worden sind. ;

Die Steuerbelastung des inländischen Zuckerkonsums durch die Verbrauchsabgabe von Io. M und die umgestaltete Materialsteuer zusammen wird ungefähr die gleiche sein, wie bisher durch die Mate⸗ rialsteuer allein. Zum inländischen Verbrauch gelangen fast aus⸗ schließlich raffinirte Zucker. Dieselben würden künftig im Inlands- preise durch den Betrag der , , der Materialsteuer von 12,509 M bezw. 11.70 M für 1 Doppelcentner, unter r,, ,,,. der Verbrauchsabgabe mit 22,50 66 bezw. 2zis7o M be astet werden. Gegenwärtig beträgt die Steuerbelastung durch die Vergütungssätze 22,20 4M bezw. 20, S0 MS, vom 1. November d. J. ab 21,50 A bezw.

kg raffinirten Zucker

20, 15 4A

Die Einführung eines einheitlichen Satzes der Verbrauchsabgabe ist im Hinblick auf die geringen Preisunterschiede der einzelnen in Betracht kommenden Zuckerarten sachlich gerechtfertigt und gestattet, die Kentrolen einfacher zu gestalten, als es im Falle der Erhebung der Abgabe nach verschiedenen Sätzen möglich wäre. Die Frei⸗ lassung des Spyrups und der Melasse von der Verbrauchsahgabe ist zu empfehlen, weil diese Stoffe, insbesondere der letztere, überhaupt nicht in großer Menge zum menschlichen Genuß gelangen, als Genußmittel aber vorzugsweise für die ärmeren Klassen der Bevölke⸗ rung in Betracht kommen, und den letzteren durch die Auflegung einer Verbrauchs abgabe, auch nach einem niedrigeren ie ungeachtet der Herabsetzung der Materialsteuer, voraussichtli vertheuert werden würden. Die Erstreckung der Verbrauchsabgabe auf den Stärkezucker ist nicht in Aussicht genommen, weil, abgesehen von der Frage, ob nicht durch die Steuerbelastung des Stärkezuckers dieser Industriezweig sowie folgeweise die Stärkebereitung und der Kartoffel⸗ bau empfindlich geschädigt werden könnte, dermalen aus einer solchen Besteuerung ein nennenswerther Ertrag nicht zu erwarten wäre. Denn unsere Jahresproduktion an Stärkezucker beträgt bisher nur zwischen 300 900 bis 400 000 Doppelcentner, woron der größte Theil in das Ausland geht und nur etwa ein Drittel im Inland verbraucht wird. Ueber den Ertrag der künftigen Zuckersteuer ist die in der An—⸗ lage 1 enthaltene Berechnung möglichst vorsichtig aufgestellt und durch die beigefügten Bemerkungen erläutert worden. Danach läßt sich ein jährlicher Reinertrag von 46 bis 52 Millionen Mark erwarten. Im finanziellen Interesse würde es erwünscht gewesen sein, die neue Steuer schon von der nächsten, mit dem 1. August d. J. be⸗ ginnenden Betriebsperiode der Rübenzuckerfabriken ab erheben zu lassen. Es ist jedoch nicht möglich, bis dahin alle zur Kontrole und Erhebung der Verbrauchsabgabe nöthigen Einrichtungen zu treffen. Auch . die Fabrikanten ihre Dispositionen für das bevorstehende Betriebsjahr bereits abgeschlossen, während sie dabei die noch unbekannte Aenderung der Steuerverhältnisse zu berücksichtigen um so weniger im Stande waren, als erstmals in der Reichs tagssitzung vom 23. März d. J. amtlich die Absicht öffentlich kundgegeben worden ist, das Zuckersteuergesetz vom 1. Juni 1885 alsbald wieder einer Revision zu unterziehen. Es

ist deshalb in Aussicht genommen, das neue Gesetz erst mit dem

1. August 1888 in Wirksamkeit zu setzen.

Bisher gelten in Betreff der Zuckerbesteuerung eine Anzahl älterer, nicht durchweg in allen Einzelheiten übereinstimmender Landes gesetze, in Verbindung mit späteren abändernden und ergänzenden Bundes und Reichsgesetzen. Der Hinzutritt der Verbrauchsabgabe läßt es als nothwendig erscheinen, alle bezüglichen Bestimmungen in ein einheitliches Gesetz zusammenzufassen und damit zugleich die jetzt fehlende Uebersichtlichkeit herbeizuführen.

Zu den einzelnen Bestimmungen des Gesetzes ist noch Folgendes zu bemerken:

1) Zu 5. 1.

Die Unterscheidung der in die bisherigen zwei Zollklassen ge— hörigen Zucker unter Benutzung der Mustertvven ist mit Schwierig- keiten und Unsicherheiten bei der Zollabfertigung verbunden. Die ein⸗ geführten Rohzucker der zweiten Zollklasse gelangen in der weit über⸗ wiegenden Menge ebenso ohne zuvorige Raffination in den Verbrauch wie die Zucker der ersten Klasse, meistens zum Zweck der sogenannten Weinverbesserung, welche nicht zu kegünstigen ist und auch mit in⸗ ländischem Zucker beschafft werden kann. Aus diesen Gründen em⸗ pfieblt es sich, die jetzt mit 24 M für 100 kg belegten geringeren Rohzucker künftig gleichfalls dem für die übrigen importirten 36. geltenden Zollsatz von 30 M zu unterwerfen. Die Einfuhr von Zucker ist unbedeutend, neuerdings jährlich ungefähr 12 000 Doppelcentner erster Klasse und 20 000 bis 25 000 Doppelcentner zweiter Klasse.

Die Befugniß der zollfreien Einfuhr von Melasse zur Brannt— weinbereitung soll nicht weiter aufrecht erhalten werden, weil einerseits von derselben in den letzten Jahren fast gar kein Gebrauch gemacht worden ist, andererseits der Fortbestand derselben, falls dadurch die Melassebrennerei wieder an Ausdehnung gewönne, unserer Landwirth⸗ schaft zum Nachtheil gereichen könnte.

Da der Eingangszoll vom Zucker zugleich ein ausreichendes Aequivalent für die auf dem inländischen Zucker ruhende Steuer, ein—⸗ schließlich der Verbrauchsabgabe enthält, so wird die letztere von dem—⸗ jenigen Fabrikat, welches durch Verarbeitung von zollpflichtigem aus— ländischen Zucker in einer inländischen Zuckerfabrik, insbesondere z. B. einer Raffinerie, hergestellt wird, nicht nochmals erhoben werden dürfen. Dieser Erwägung entspricht die Bestimmung im zweiten Ab—

satz des 5. 1. 2) Zu 5. 4.

Gegenüber finanziell unsicheren Inhabern von Rübenzuckerfabriken hat sich der Mangel einer gesetzlichen Bestimmung fühlbar gemacht, welche es der Steuerbehörde ermöglicht, die Steuerkasse gegen Nach—= theil aus der zugelassenen monatsweisen Nachweisung der Material steuer zu schützen. Dem soll durch die Bestimmung am Schlusse des ersten Absatzes abgeholfen werden.

Nach Absatz 2 ist die Verbrauchsabgabe von demjenigen zu ent⸗ richten, welcher den Zucker zur freien Verfügung erhält. Ben Produ— zenten als solchen trifft eine Verpflichtung zur Zahlung der Ver— brauchsabgabe nicht. Der Rohzucker wird voraussichtlich künftig in der Regel nicht mehr in den freien Verkehr treten, sondern unter Steuerkontrole direkt von der Rohzuckerfabrik beziehungsweise über eine steuerfreie Niederlage entweder in eine Raffinerie oder in das

Ausland gehen. 3) Zu §5§. 11 bis 38.

Es ist Bedacht darauf genommen, die Kontrolen auf das mit der Steuersicherheit verträgliche Mindestmaß zu beschränken. Ins— besondere ist es vermieden worden, die Fabrikanten in Bezug auf die Art und den Gang des Betriebes in irgendwie hemmender oder be— schwerender Weise zu binden. Dagegen ist es unvermeidlich, alle Rübenzuckerfabriken, auch die Raffinerien und die Melasse ⸗Entzucke⸗ rungsanstalten, ohne Rübenverarbeitung, so lange sie im Betriebe sind, einer ständigen Ueberwachung durch Steuerbeamte zu unterwerfen.

Daß den Inhabern bestehender Zuckerfabriken, die erstmaligen Kosten der im Steuerinteresse erforderlichen Umfriedigung der Fabrik anlagen aus der Reichskasse erstattet werden (5. 13 am Ende), ent⸗ spricht der Billigkeit. Die Kosten der sonstigen durch die neue fr r ltung bedingten baulichen Einrichtungen werden nicht er⸗ eblich sein. .

Von der im 5. 14 ausgesprochenen Verpflichtung zur Gewährung von Wohnungen für die Steuerheamten wird die Steuerbehörde be züglich der Inhaber von Zuckerraffinerien und selbständigen Melasse⸗ Entzuckerungzanstalten einen umfassenden Gebrauch zu machen voraus- sichtlich nicht genöthigt sein, weil die bezeichneten Etablissements meistens in größeren Ortschaften liegen, in welchen leicht auch anderswo, als beim Fabrikanten, die erforderlichen Wohnungen zu erlangen sind. Bei den Zuckerfabriken mit Rübenverarbeitung. welche sich meist auf dem platten Lande befinden, ist überall bereits Wohnung für die zur Kontrole der Materialsteuer erforderlichen Aufseher vor⸗ handen, und es wird daher die Neubeschaffung hauptsächlich nur in Bezug auf die Vermehrung der Beamtenkräfte von praktischer Be⸗ deutung werden. 9

Zu 5. 39. Die Bestimmung im Absatz 4 empfiehlt sich für den Fall, daß demnächst die Vergütung der Zuckersteuer bei der Ausfuhr von zucker⸗ haltigen Fabrikaten, insbesondere von Chokolade und Consitüren, zu⸗

gestanden wird.