1887 / 121 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 26 May 1887 18:00:01 GMT) scan diff

i i ami i in der bis⸗ iesen sei, daß die deutschen Prämien, sei es in 1. ss es 3 der jetzt von der Regierung de,, . rm, immer noch niedriger a als die in 3 ö. ö ewährten, dann möchte er glauben, baß kein Grund vor 6. 9g ö ortprämien anzukämpfen. Trotzdem könne er erk kee e, , n, , ,d, ,. einer Bewegung zu treten, J n . ö . i e m, eg en, zuweisen sein, daß die Fabriken, , i ders bestehen könnten, als unter de r . k Prämie. Redner ging auf * e, ö . ö gh e enn enn le 63 ß eine Fabrik, welche jährlich ö Prämie von etwa 14 0090 416 beziehen würde. n n , Strontianitverfahren gesprochen, es kämen dabei iken i laube, diese würden ihren Be⸗ Fabriken in Betracht, und er g ) !. n, w. ̃ seln müssen. Es schwebe ihm dabei namen gere e hr der Rositzer Fabrik vor. Er glauhe . es möglich sein werde, daß eine solche Fabrik ihren ,. noch fortsetzen könne. Man könne ja auch nicht alle ö 63. schritte, die noch erst gemacht werden könnten, in Betrach ziehen man würde sonst nie zu einer Verständigung über eine Vorlage kommen. Machten aber veränderte Verhältnisse eine anderweite Regelung der Frage nöthig, so werde seine Partei sich freuen, mit der Regierung zusammen gehen zu können.

ꝛer Abg. Dr. Barth äußerte: Bis vor Kurzem habe . a, ne, daß in der Export-Bonifikation eine wirkliche Prämie bezahlt werde; heute sei dies endlich ö. allen Seiten anerkannt worden. Wie man aber das Material⸗ steuersystem bestehen lassen könne, wo man doch die Konsum⸗ bezw. Fabrikatsteuer einführe, begreife er nicht. Jenes System möge allerdings die Industrie erheblich vervollkommnet haben, aber heute, nachdem dies erfolgt sei, könne nicht mehr davon die Rede sein, es beizubehalten. Die Expyrt⸗ prämie sei nichts weiter, als ein Zuschuß aus allge— meinen Mitteln zu den Produktionskosten der Zuckerindustrie Wie man diese Prämie, nachdem man die Fahrikatsteuer acceptirt habe, noch beibehalten könne, sei unverständlich, denn erade diejenigen, welche die wenigste Ausbeute machten, er⸗ dre. auch die geringste Prämie; von einem Ausgleich könne man da nicht reden! Die Situation liege so, daß die kon⸗ kurrenzfähigen Fabriken in die Höhe getrieben würden, während die werthschaftlich ungünstiger gestellten schlechter wegkämen. Der Abg. Witte sei kein Freund von Prämien, er wolle aber einen Uebergang herstellen von den früheren zu den heutigen Verhältnissen; er habe sich nur dazu bereit erklärt, die Prämien beizubehalten, . lange die Nachbarstaaten sie hätten. Die einzige Mögli hkeit, die letzteren davon abzubringen, sei, ihnen mit gutem Beispiele voran⸗ zugehen; dies sei um so nöthiger, als man sonst die deutsche Industrie gänzlich vernichten würde. Sollte es sich um eine definitive Regelung der Steuer handeln, was ja allerseits an⸗ genommen werde, so müsse das Prinzip der Exportprämien aufgegeben werden, sonst könne man dem Gesetzentwurfe nicht

zustimmen. Die Diskussion wurde geschlossen und nach einer kurzen

persönlichen Bemerkung des Abg. Nobbe wurde die Vorlage

ine Kommission von 28 Mitgliedern verwiesen. ö eder Abg. ö beantragte die Vertagung. Der Antrag rde abgelehnt. . J ö. Der . Dr. Bamberger bezweifelte die Beschlußfähigkeit des Hauses. . Der Präsident bemerkte, daß eine diesbezügliche Fesi— stellung nur stattfinden könne, wenn das Haus vor einer Ab— immung stehe. . gg Dr. Meyer⸗Halle beantragte nochmals die Ver⸗ tagung. . 4 . er Präsident hielt es nicht für statthaft, diesen Antrag nochmals zu stellen, nachdem derselbe soeben abgelehnt worden war. . Das Haus begann darauf die erste und eventuell zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes, betreffend Postdampfschiffs-Verb in— dungen mit uherseeischen Ländern, vom 6. April 18865. Der Abg. Bormann bat in Erwägung zu ziehen, ob es sich nicht empfehle, einen anderen westlichen Anlaufshafen an Stelle Antwerpens in Aussicht zu nehmen; es wäre wünschens⸗ werth, zu wissen, ob die Regierung beabsichtige, Antwerpen dauernd als westlichen Anlaufshafen b. izubehalten.

Der Staatssekretär des Innern, Staats-Minister von Boetticher bemerkte:

Ich würde es, shwohl, ich ja sehe, daß ein großer Theil der Mit- glied des Hauses sich nach dem Schlusse sehnt, für unhöflich halten, wenn ich nicht auf die Anfrage, die an mich gestellt ist, fofort ant⸗

rtete. . . 3. Wie die Herren wissen, ist im vergangenen Jahr als westlicher Anlaufshafen, welcher nach der Anlage zu dem Gesetz vom 6. April 1886 festgestellt werden muß, Antwerpen gewählt. worden. aber nur vorübergehend auf die Dauer eines Jahres. Dieses Jahr läuft mit dem 30. Juni dieses Jahres ab. Es wird sich dann darum han- deln, zu untersuchen, ob es im allgemeinen Interesse des deutschen Handels liegt, bei Antwerpen stehen zu bleiben oder einen anderen Hafen zu wählen. Welches Ergebniß diese Untersuchung liefern wird, darüber einen Aufschluß zu geben, bin ich heute außer Stande. Ich will aber bemerken, daß aus den handel— treibenden Kreisen bisher keinerlei Klagen laut geworden wenigstens nicht an uns gelangt sind darüber, daß Antwerpen zum westlichen Anlaufshafen bestimmt worden ist. Mit der Aende⸗ rung welche die gegenwärtige Vorlage anstrebt und die dahin geht, daß dem Reichskarzler die Befugniß beigelegt werden soll, den Kurs der Mittelmeerzweiglinie je nach, dem Bedürfniß zu bestimmen, glaube ich, hat die Frage des westlichen Anlaufshafens keinen inneren

usammenhang. Diese Vorschrift, die wir jetzt dem Reichstage zur ,, vorlegen, hat ihre Entstehung wesentlich dem Umstande zu verdanken, daß sich schon in der kurzen Zeit, in welcher die Post⸗ dampfschiffslinien in Betrieb sind, das Bedürfniß herausgestellt hat, die in 8. 2 des Gesetzes vom 6. April 1886 vorgeschriebene Kurs richtung zu ärrern. Es beruht das wesentlich auf der Thatsache, ß wir bald nach Eröffnung, der Linien es mit der Cholera an den Ufern des Mittelländischen Meeres zu thun hatten, die dazu führte, daß einerseits Egypten und anderer— seits Italien der Quarantäne unterworfen wurden. Es ist als noth⸗ wendig erkannt, diesen Hindernissen gegenüber sofort die Möglichkeit einer Korrektur zu schaffen, wenn man nicht die Gefahr laufen will, daß die Linien überhaupt nicht den Zweck erfüllen, den fie haben ollen. . . Ich will mich für jetzt auf diese Bemerkung beschränken, will aber noch hinzufügen, daß ich allerdings um deswillen eine baldige Beraihung der Vorlage gewünscht hatte, weil gerade etzt die Reisen und der Verkehr nach Australien und Ost Asien lebhafter werdens und es deshalb für den Llovd sowohl wie für die sonstigen Interessenten wünschenswerth ist, zu wissen, ob der Reichstag geneigt ist, wie es hier von ihm erbeten wird. dem Reichskanzler die Bestimmung der Stationen zu überlasfen. Auch selbft 2

weifel steht, es unmöglich ist, vor der Pfingstpause ö, den Lloyd und für die Interessen weg u entnehmen, welche Stellung im All . v 6 33 53 dieser Vorlage n,. 9 er 2 will ich den sonstigen Heimkehrbedürfnifsen keinen Eintrag g . i Vertagung; dieser bg. Richter beantragte nochmals gung; r , e ö , ö ö. e, , . weifelte nunmehr die Beschlußfähigkei . ö i eifel theilt, so erfolgte Namensaufruf, dur 2 ile . . 173 Abgeordneten festgestellt wurde. Das Haus war mithin nicht beschluß fähig. ö Der Präsident von Wedell Piesdorf berief zur . igen Wahl der Kommission zum Zuckersteuergesetz die Abthei ungen zusammen und bat die Kommission, ihre Berathungen mög—

ĩ beschleunigen. ö . 1 * . sich das Haus auf Dienstag, 7. Juni, 2 Uhr.

Die Erklärung, welche der Staats-Minister des Innern, von Boetticher, gelegentlich der dritten Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend Abänderung, bez w. Ergänzung des Gesetzes, betreffend die ö. leistung für die bewaffnete Macht während . Friedenszustandes vom 25. Juni 1868, so wie ö. . über die Naturalleistungen für die be— waffnete Macht im Frieden, abgab, hatte folgenden ö Herren! Ich muß mich wiederholt dagegen erklären, daß bei diesem Paiagraphen irgend etwas Anderes angenommen wird, als was Ihnen die verbündeten Regierungen vorgeschlagen haben. Ich sehe in der That, und zwar auf Erund der Einsicht der mir vor- liegenden Akten und der Erkenntnisse, die in denselben enthalten sind, gar kein Bedürfniß dafür, daß man die Frage der, Zu lãssigleit des Rechtsweges genauer präzisire, als dies bereits durch das Gesetz geschehen ist. ö. . ö.

liegt mir hier ein Erkenntniß des preußischen Kompetenz geri h eg vor, 6 welchem ein Flurbeschädigungsfall bebandelt wird. Aus diesem Erkenntniß ergiebt sich, daß der Kompetenzgerichts— hof, erkannt hat, daß in derartigen Fällen früher nach preußischem Recht zwar der Streit der Zustaͤndigkeit der ordentlichen Gerichte nicht entzogen gewesen, daß aber in diesem Rechtezustand durch das Reichsgesetz vom 13. Februar 1875 eine Aenderung eingetreten sei. Es wird nun deduzirt auf Grund dieses Gesetzes vom Jahre 1875, daß der Rechtsweg in dieser Sache für ausgeschlossen erachtet werden müsse. Es ergiebt sich aus diesem Erkenntniß zweifellos, daß der Kompetenz erichtshof der Meinung ist, daß allein bei der Entscheidung über die ulässigkeit des Rechtsweges das Gesetz vom Jahre 1565 u Grunde zu legen ist; und wenn jetzt durch die Aenderung, wie Sie Ihnen hier vorgeschlagen ist, konstatirt wird, daß der Rechtsweg autgeschlossen sei in denjenigen Fällen, in welchen es sich um die Feststellung der Entschädigung handelt, nicht aber in denjenigen Fällen, in welchen andere Rechtsfragen in medig sind, so ist gar kein Zweifel, daß der Kompetenzgerichtshof in Preußen und mit dem Kompetenzgerichtshof haben sämmtliche übrigen Appellationsgerichtshöfe in Preußen fich ganz auf denselben Standpunkt gestellt, daß also künftig die preußischen Gerichte nicht darauf kommen werden, den Rechtsweg in dieser Frage für absolut ausgeschlossen zu erklären, sondern eben nur in denjenigen Fällen für ausgeschlossen zu halten, in welchen es sich um die Fest— stellung der Hohe der Entschädigung handelt. .

Also, meine Herren, in dieser Beziehung sehe ich gar kein Be⸗ dürfniß, was darauf hinweisen könnte, einen AÄntrag, wie ihn der Hr. Abg. Rintelen gestellt hat, anzunehmen. Daß der Antrag seine Schwächen hat, . er seine Bedenken hat, das sehen Sie schon dar⸗ aus, daß, obwohl der Antrag erst vorgestern gestellt ist, schon heute wieder an demselben eine Korrektur vorgenommen wird. Also, meine Herren, ich denke, wir lassen uns auf diesen zweifelhaften Weg nicht ein, sondern nehmen einfach das an, was die Kommission in Ueber⸗ einstimmung mit den verbündeten Regierungen beschlossen hat.

Die Rede des Staatssekretärs des Reichs-Schatzamts, Dr. Jacobi, welche derselbe bei der ersten Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Besteuerung des Zuckers, hielt, hatte folgenden Wortlaut: .

Meine Herren! Bei der Branntweinsteuervorlage kam es wesent⸗ lich darauf an, die Reichzeinnahmen zu vermehren und dadurch die Deckung unabweislicher Bedürfnisse berbeizuführen. Die Zuchkersteuer— vorlage hat die bescheidene, aber nicht weniger dringliche Aufgabe, den Einnahme Ausfall auszugleichen, welcher sich gerade bei dieser Steuer in den letzten Jahren ergeben hat, Es besteben auch sonst wesentliche Unterschiede zwischen den beiden in Frage stehenden Steuerobjekten; ich gestalte mir in dieser Beziehung nur wenige Punkte hervorzuheben. Bei dem einen Objekt besteht der Wunsch nach vermindertem Konsum aus moralischen Gründen, bei dem anderen der. Wunsch der Vermehrung des Konsums aus wirthschaftlichen Gründen. Die bei der Branntweinsteuergesetzgebung gebotene Ünter⸗ scheidung zwischen gewerblichen und landwirthschaftlichen Anlagen kehrt bei der i ,,,, nicht wieder. Dagegen tritt bei letzterer sehr scharf in den Vordergrund die Frage der Exportverhältnisse und der damit verbundenen Steuer⸗ vergütung. Die schwerwiegenden und schwierigen Fragen, welche bei beiden Steuerobjekten zu entscheiden sind und jetzt ihrer Ent⸗ scheidung harren, beziffern sich bei der Zuckersteuervorlage wesentsich geringer, als bei der Branntweinsteuervorlage. Hierin ist auch da⸗ durch keine Aenderung bedingt, daß die Zuckersteuer vorlage äußerlich als die umfangreichere erscheint Dieser Umfang ist durch den Üm— stand bedingt worden, daß die gegenwärtig bestehende Gesetzge bung eine wenig üͤbersichtliche ist. Die betreffenden Bestimmungen finden sich zerstreut in einer ganzen Zahl älterer und neuerer Landes und Reichsgesetze; es erschien angezeigt, und wegen der Hinzufügung der Verbrauchssteuer, die bisher nicht existirte, geboten, bei dieser Gelegen heit eine einheitliche Gestaltung herbeizuführen. -. .

Die Erträge der Zuckersteuer haben sich in früheren Jahren auf nahezu 50 Millionen, in einigen Jahren auf etwas mehr belaufen, Die Summe von etwa 50 Millionen ist diejenige, welche auch bei den letzten Reformen ins Auge gefaßt worden ist. In den letzten Jahren haben sich nun aber in überraschender und schnell zunehmender Weise die Erträge verringert, Das Aufkommen betrug iss /s 37 700 000 ½, im Jahre 1884/85 32 190000 „6, im Jahre 1885/86 ist es bereits herabgesunken auf 18 Millionen, und für das Jahr 1836/87 wird sich das Erträgniß nicht auf mehr als eiwa 15 Millionen stellen. Eine genaue Feststellung dieses Betrages hat noch nicht statt⸗ finden können. Ich habe die Ziffern bewußter Weise nach den Etats jahren und nicht nach den Betriebsjahren angegeben. Es handelt sich . zunächst um die Feststellung der jährlichen fängnzie Llen Er⸗ gebnisse, und bei der Zusammenfassung mehrerer Jahre muß ja auch ein Ausgleich wischen den Erfolgen der Betriebsjahre und der Stats jahre von selbst sich ergeben. Denken wir, daß das Gesetz vom 1. Juni v, J. bereits voll in Kraft getreten wäre, so würde sich die gesunkene Einnahme unzweifelhaft wieder einigermaßen steigern, aber, wie sich gleichfalls schon jetzt sehen läßt, keinesfalls in genügendem ! Üaße. ; . ö. . . 6g glaube, schon durch diese wenigen Zahlen ist das Bedürfniß der Reform festgestellt. Die Bedũrfnißfrage ist auch in diesem Hause und in dieser Session bereits ausführlich erörtert, und nach dem Re⸗ sultat dieser Erörterungen werden die verbündeten Regierungen eine wesentliche Uebereinstimmung wenigstens in dieser Beziehung voraus⸗ setzen dürfen. Die Ursachen des Verfalls der Rübenzuckersteuer liegen, wie schon mehrfach hervorgehoben worden ist, in der unerwarteten, oder, wie der Hr. Abg. Dr. Witte nach der neulich eingenommenen

ion lieber sagen würde, in der zu spät erkannten erhebl

ö der rr und in der damit verbundenen Eil rvergütung.

der ö Ziel 2 Rꝛeform muß sein, 8 vor Allem der i wieder zu seinem alten Rechte gelangt. s darf dieses Jie abe nicht mit einem Ruin der Zuckerfabrikation und der dabei betheiligte

landwirthschaftlichen Interessen erreicht werden. Die Intereff können erwarten, daß das Steugrsystem, welches Urfache oder un zu der großen Ausdehnung . gewesen ist, nicht ylttz it und unerwartet einen Weg einschlägt, welcher für die Produktion ver nichtend wirken könnte. Die Interessenten dürfen aber, auch in ihtem eigenen Interesse, nicht erwarten oder verlangen, daß Steuersystem beibehalten werde, bei welchem neuerdingz z große Vergünstigungen stattfinden, und welches, wenn nickt eine vermittelnde Reform eintritt, zu einem Ende gelangen kõnn an dem Cine Plötzliche und radikale Umkehr nicht, mehr zu vermeite wäre. Die Reform hat ferner ins Auge zu fassen, daß das gegen wärtige Verhältniß wonach, für die, Zugersteuerausfaälse diejenlen Steuerzahler aufkommen müssen, welche überhaupt nicht oder nicht direkt Konsumenten sind, möglichst beseitigt werde; wogegen ein etwas stärkere Heranziehung der Konsumenten, welche zum gering fte Theile in den unteren Klassen der Bevölkerung zu suchen sind, nicht

ĩ erscheint. . . . 1e, der Wege, welche behufs Erzielung einer Reform einzuschlagen sind, wird man nicht daran denken dürfen, abermals iine Erhöhung der Rübenzuckersteuer eintreten zu lassen. Es wuͤrre damit von Neuem eine Erhöhung der Vergütung beim Export verbanden sein, oder es müßte diese Vergütung in einem zu weit gehenden Maße eingeschränkt werden. Wollte man zu der reinen Verbrauchs. oder Fabrikationssteuer übergehen, so würden allerdings auf diesem Wege die finanziellen Interessen am einfachsten und sichersten befriedigt wei⸗ den; indessen, meine Herren, würde bei dieser Form jede Steuer er · gütung mit, einem Male kassirt werden. und es, würde dies jene Radikalkur in sich schließen, von deren bedenklichen Folgen schen bor⸗ her gesprochen ist. Wollte man ferner zu einer inneren Kon sumstener ähnlicher Art übergehen, wie in Frankreich, oder wollte man direlte Exportprämien gewähren, so würde man, abgesehen von entgegenstehen⸗ den internatignalen Verträgen zur Einführung eines neuen Steuer spstemz gelangen, dessen Folgen im Voraus nicht zu übersehen sind, und daz in gleicher Weise anfechtbar sein würde, wie der heutige Zustand. Ez würde sich dann ein neuer Kampf, entspinnen über die Höhe der zu gewährenden Exportprämien, und ich glaube, sie würden sicher nicht niedriger feftgestellt werden können, als unter Umständen und ʒeitweije in der heutigen Exportvergütung eine solche . enthalten sein könnte. Während Sie das heutige Prinzip befestigen wollen, würde eine neue Befestigung desselben eintreten und ein Modus gewählt werden, der dann schwer wieder zu beseitigen sein würde. Unter diesen Umständen haben vie verbündeten Regierungen eglaubt, in dem bisherigen Fahrwasser bleiben und nur an dieses die . Hand anlegen zu sollen. Wir schlagen Ihnen vor Eine Schwächung des bisherigen Steuersystems, die Herabsetzung der Rüber · steuer, in Folge dessen eine wesentliche Herabsetzung der Ausfuhr, vergütung und daneben die Einführung einer Verbrauchssteuer. Ez ist gemeint worden, daß die Vorlage schon den Uebergang zu der reinen Verbrauchssteuer in sich schließe. Nun, meine Herren, wem das richtig ist, dann sollten gerade diejenigen, welche für dieses Steuer · system eingenommen sind, den Regierungen zunächst auf dem von ihnen eingeschlagenen Wege folgen Es ist uns auch bereits entgegen ge⸗ halten worden, daß eine erbindung der beiden Steuern zugleich eine Vereinigung der Nachtheile beider Steuersysteme in sich schließe. In dieser Beziehung läßt sich leicht erwidern, daß, wenn eine Theilung der Steuer herbeigeführt wird, durch diese Theilung auch die Nachtheile des einzelnen Stenersystem; sich ermäßigen und gewissermaßen gegenseitig neutralisiren. Indessen den verbünde⸗ ten Regierungen ist es im Wesentlichen darauf angekommen, praktische, nicht theoretische Gesichtspunkte zu verfolgen und nicht mit den zukünftigen, sondern mit den heutigen Möglichkeiten zu rechnen. Das künftige Aufkommen auf Grundlage des neuen Geseßes ist berechnet auf 45 bis 52 Millionen. Wenn wir auch nur bei der niederen Zahl von 46 Millionen stehen bleiben, so können wir diese Summe schon als eine vorläufig befriedigende und als eine den ge—

steckten Zielen entsprechende bezeichnen. Die Ertragsberechnung, welche

Motiven beigefügt ist, ist mit möglichster Vorsicht aufgestellt. Wr sind von . . ausgegangen, daß dauernd und regelmäßig die Ausbeute eines Centners Zucker aus 8 oder auch aus 3 Centnern Rüben erreicht werden könnte. Ich bitte, dabei zu berücksichtigen, daß es sich um eine Durchschnittszahl handelt, welche also zur . setzung hat, daß zwar in einigen Landestheilen und einigen 3a ö 9 günstigere Verhältnisse bestehen, folgerecht aber auch in anderen Lan ö. theilen und anderen Fabriken ungünstigere. Der wirkliche Ertrag wir natürlich auch von diesen oder jenen anderen Umständen, namentlich auch 9 der Höhe der jährlichen Ernte abhängen. Tritt eine Vermehrung 4 Konsums ein, wie es wünschenswerth ist, so wird sich auch der Steuer ertrag um Einiges erhöhen; andererseits, wenn unter günstigen ö. beuteverhältnissen ein Mehrexport stattfindet, kann allerdings auch Ie. der gegenwärtigen Gesetzesvorlage wiederum eine Verminderung de Steuerertrages herbeigeführt werden. Indessen, meine . Ausfall in dem Maße und in der Weise, wie er in den letzten 33 stattgefunden hat, ist für die Zukunft unbedingt ausgeschlossen. ö. sprechend vermindert sich dann auch die Mitleidenhest, in welche ö. Steuerzahler, die nicht Konsumenten sind, gezogen werden. 3.

erxanziehung der Konfumenten erfolgt, wie eine in den Motiven 4 ; ann Berechnung ergiebt, in verhältnißmäßig geringem Maße. 8 hat auch diese Berechnung bereits Anfechtung erfahren, man hat unt entgegengehalten: wenn die Rübensteuer von 1,70 Mt 9 lO. AM, herabgesetzt wird und wenn man von einem Ausbeute verhältniß von 38: 1 ausgeht, so würde die Rübensteuer n um 5 69 3 ermäßigt werden, während die an die Stelle tretende Verbrauchssteuer 1 S beträgt. Indessen, abgesehen von der dral⸗ ob. auf ein hierbei vorausgesetztes Ausbeuteverhältniß von 8:1 reg mäßig gerechnet werden kann, ist bei dieser Gegenrechnung , sichtigt geblieben, daß sich der Inlandspreis nicht ein fach nach er Steuer berechnet, sondern nach der gesammten Exportvergütung Au läßt sich in dieser Beziehung der Hinweis der betheiligten Fabrikanien nicht abweisen, daß durch die bisherige Art der Steuervergütung an Druck auf den Weltmarkipreis eingetreten ist und also eine Ermãhz gung auch des Inlandspreises, wie das sonst nicht zu erwarten ge wesen wäre. ö . ,.

Die Art und Weise, wie die Fabrikanten durch die Vor age troffen werden, hat nach zwei Seiten hin in entgegengesetzter ich Anfechtung erfa hren. Die. Fabrikanten, oder wenigstens ein Thei derselben, behaupten, daß schon bei einer Herabsetzung der tg er. in sie geplant ist, von 1' 61670 3 auf 1440 ihre Existenz gefährdet sei. Nun 1 ; ja richtig, daß diese Herabsetzung eine wesentliche Verringerung Exportvergütung in sich schließt; aber, meine Herren, dies ist au

gewollt worden und mußte gewollt werden, wenn wir überhaupt zu

einer Reform kommen wollten, und wenn wir nicht durch eine Ver⸗

schiebung dieser Reform die Zustände weit bedrohlicher machen wollten.

Die Fabrikanten dürfen nicht vergessen, daß wir bei dieser Steuer , noch etwas hinter den Vorschlãgen zurückgeblieben sin wie sie ursprünglich gemacht wurden. Die Herabsetzung der Steuer. vergütung bedingt auch eine Minderung der Steueraublagen, welche von den Fabrikanten zu machen sind. Wir haben zurückhaltender Weise das Ausheutererhältniß nur in geringem Maße gegenüber den gegenwärtigen Verhältniß geaͤndert. Endlich liegt auch in der Ver chiebung des Inkrafttretens des Gesetzes eine Rücksicht sa, . . der Fabrikanten. In letzterer Beziehung ist allerding noch ein anderer Punkt durchschlagend. Der Beginn. der Wirksamkeit des Gesetzes muß mit dem , des Betriebsjahres zusammenfallen; und es ist nicht mehr mögkich, bis zum J. August d. J. alle Vorbereitungen zu treffen, welche durch die Einführung det Gesetzes, namentlich durch den Hinzutritt der neuen , nothwendig werden. Die verbündeten Regierungen hoffen, daß si unsere Industrie auch auf der neuen Grundlage wird einrichten können, Sowohl hinsichtlich der Rübenkultur, als hinsichtlich der Fabrikations—⸗

ethode steht De e, m nn. um ju demselben Zi elangt ift,

chland an der S

arstaaten welteife gesammten Zucker⸗

der Nachfol Ber fe

ahrung und eini

erungen in doppeltem deren Bedürfniß ser Beziehung

getreten sein, und dies haͤtte allerdings für die Industri hãngniß d 63 bitte auch bei diesem Punkt cht zu lassen,

rn zwar in zu welchem

nde Stellung, die deutschen Reform anzuba dadurch auch in zu erleichtern. Ez schlands nicht

zu beseitigen im . . geplanten Gesetzes ma

Betrieb einzust n t

e dominiren einnimmt. verpflichtet ihrerseits eine überall gefühlt worden ist den Nachbarstaaten die Nachfolge denken, daß ein derartiges Vorgehen Weltmarkte einen Einfluß gewinnen folite tungen zum großen Theile man, wie es auch Seitens einem Inkrafttreten des sein würden, ihren zeichen, daß schon unter den eintreten ö z er heutigen Verhältni Weltmarkte viel f Keinenfalls

also für eine ane Zahl von ahl von Fa

ft. Bc urchtet

abriken genöthigt ellen so fehlt 3 hben bh

Preisrückgang auf dem eine Preissteigerung. Betriebseinstellun diese Thatsache ohne

nach Annahme desselben

eher eintreten würde,

nöthig werden

es auf Rechnung des vorliegenden G

gestellt werde

ü sprechu Steuervergůtung sprech

verbündeten Regierungen Erwägungen statt⸗ chnung der Vorlage ernden besseren Aus⸗ chwerwiegende Gründe Annahme festzustellen, oder umgekehrt zu ensteuer bedingt eine ng. Hätte man nun als das soeben bezeichnete,

e mit einem Mal ein—

gefunden, und sie können auf die E selbst hinweisen, welche die Möglichkeit beuteverhältnisses zugiebt.

dazu geführt, das Ausbeuteve daß 10 Centner Rüben rechnen sind. wesentliche Herabsetzung a ein anderes Rendement ar so würde diese Minderung

Dennoch haben f rhältniß unter der gleich 1 Centner Zucke Herabsetzung der Rüb uch der Steuervergütu mnehmen wollen,

in doppeltem M

Schon die

es sich nur um einen

riken, die unt

n, daß

weit höher belaufen als bei für unsere Zuderindustrie e Miß verhãltnisse, welche ebe ich nicht, aber ich be⸗ einem Male ganz und voll

uckersteuer · Prãmien ge⸗

age zum Vorwurfe gereichen könnte. ondern es liegt an den sich entwickelnd

würde ihnen Bestreben Er

etheiligung der übrigen

mmen nur wirksam

ung auf den inländischen eit es in den inländischen dagegen für das Export⸗

brigen Punkte, auf welche die

U mehr für eine Berathung in eignen. Die Bestimmungen Aenderungen zielen haupt⸗

bei dem geringen Import

pt nicht als eine für die

Die Kontrolvorschriften haben

in möglichst mäßigen Grenzen nicht vergeffen, daß in dieser st nicht zu vermeiden ist. er Vorschläge der Bundes—⸗

mmt, eine sehr lange Dauer haben wird, wage

ich nicht zu sagen. Wir haben gethan, was wir gekonnt haben, und ich bestreite, da

heutigen Vorl dem Willen, s wohin Sie in. de dort gleichmäßig fortdauernd die Zuckersteuergesetzgebung im Flusse ist. ie verbündeten Regierungen sind auch bei dieser Gelegenheit bemüht gewesen, die verschiedenen Interessen möglichst auszugleichen, und es zur Genugthun ng gereichen, wenn sie in diesem ihrem

folg und Anerkennung finden könnten.

ß, wenn die Dauer eine kürzere sein sollte, sie der

Es liegt nicht an ö. en Verhältnissen; den Nachbarstaaten blicken, werden Sie finden, daß

l. Steckbriefe und Unter suchungs· Sachen. ckungen, Aufgebote, Vorla Verdingungen ffentlichen Pavieren. Aktien u. Aktien. Gefellsch.

2. Zwangs vollstr⸗

) dungen u. dergl. 3. Verkäufe,

fe, Verpachtungen, 4. Verloofung, Zinsjahlung: 5. Kommandit · Gesellschaften auf

Oeffentlicher Anzeiger.

Berufs · enossenschaften. Wochen. Ausrweife der deutschen Zettelbanken. Verschiedene Bekanntmachungen.

Theater Anzeigen. . en ien gr e hte. In der Böͤrsen ⸗Beilage.

2) Zwan

gsvollstreckungen, Aufgebote,

Vorladungen u. dgl.

Nach heute erlassenem, nach durch Anschlag an di gemachtem Proklam finden zu der dem Erbpächter D. Westp pachtstelle Nr. JIV. behör Termine

1) zum Verkaufe nach

lirung der Verkaufs Sonnabend, den 135. Vormittags 1 2) zum Ueberbot am

Sonnabend, den 3. September

Vormittags 11 Uhr, eldung dinglicher Rechte an das zur Immobiliarmasse genstaͤnde am 3. August 1887, s 11 Uhr,

seinem ganzen Inhalte e Gerichtstafel bekannt Zwangs versteigerung tphal gehörigen Erb= zu Wendisch⸗Rambow Y mit Zu⸗

aeceptirten Wechsel beantragt: a. des Wechsels 4. .

über 60h, 20 M, an die Ordre des AI Gerken zu Bremen, b. des Wechsels 4. über 1326,55 M, fällig an die Ordre der Ausstell

C. des Wechsels

über 1131,50 4, fällig am 10.

an die Ordre der Reichsbanknebenstelle zu Iserlohn,

zuvoriger endlicher Regu⸗ bedingungen am

AUugust 1887,

3) zur Anm

desselben gehörenden Ge Sonnabend, den 1 Vormittag

8 des hiesigen Amtsgerichtsgebãudes

Auslage der Verkaufsbedin dJ. an auf der Gerich Sequester bestellten He tens zu Wismar. Zubehör ist nach dem Herrn Erbyächter die

ie in dem nachstehenden Verzeichnisse aufgeführten Personen haben das Au

und resp. Abfindungsansprüche beantragt.

n Zimmer Nr. welche auf die tatt

gungen vom 30. Juli tsschreiberei und bei dem zum rin Rechtsanwalt J. A. Mar⸗ Besichtigung des Grundftücks Anmeldung bei

seberg zu Wendisch⸗Rambow

Aufgebot. , von der Firma. Ravensberger Dampf⸗ Der Rechtsanwalt

Namens der na irmen das Au

mu

z 8 3. . uu r, ö. . e wn & Comp. zu Bielefeld= chend als Autzsteller bezeichneten geforderd ihn ens e ö Aufgebot folgender, sämmtlich' auf die i , gr,, 3. 9 . Gunkel und Sohn zu Iserlohn gezogenen Zimmer Rr. 15, anberaurnten n Aufgebotstermine feine Rechte anzumelden und die Bremen, 8. März 1887, , . ; 9. fal ig an Y M nn 16h a fh. , ,, ,, widrigenfalls die Kraftlos usstellers, der Firma Johs.

zeichneten Gerichte.

erfolgen wird. Iserlohn, 30. April 1857.

. 3 1. Bremen. 8. Mar 1887, Königliches Amtsgericht.

am 8. Juni 1857. zahlbar Quincke. erin, Firma Joh. A. Müller

VJ. Aufgebot. d. d. Bielefeld 10, März 1887, Auf Antrag des Dr. med. S. Müller zu H Mai 1887 zahlbar berg a. H. wird der Inhaber der zur Aktie Litt. A. Nr. 11347 der Hannoverschen Bank zu Hannover

er der beieichneten Urkunden wird auf⸗

Herzogliches Amtsgericht. Th e kem ang.

, Die unbekannten Inhaber der Urkunden und alle, welch ingetragenen Abfindungen Anspruch machen, werden aufgefordert, spätestens in dem auf . . Freitag, den 7. Sttober 1887, Vor mitt vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte Urkunden fur kraftlos erklärt, die Hvpotheke

anzumelden und die n Sarzburg, den 19. März 1887.

aber gelöscht werden, resp. daß die Löschung der A

(250. Thlr.) gehörigen Scheine Nr. 1—10 einschließ⸗ lich, über die am 1. Ilprif. der Jahre 1857 bid un. schließlich 1895 fälltgen. Divsdenden aufgefordert, . in dem, bezüglich der Dividendenschein⸗ kr. I bis 5 einschließlich auf

Freitag, 9. Oktober 1891, , 12 Uhr, und bezüglich der Dividendenscheine Rr. vz bis i einschließlich auf

Freitag, 9. Oktober 1896, Mittags 12 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte bei dem Gerichte anzumelden und die Urkunden vorzulegen,

widrigenfalls die Kraftloserklaͤrung der Urkunden er⸗ folgen wird.

Haun over, den 21. Mai 1887. Königliches Amtsgericht. 1Vp. (gez) Jordan. L. S.) Ausgesertigt? Thiele, Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts.

fgebot hinsichtlich der darin bezeichneten Schuld und Pfandurkunden f die Hypotheken Anspruch machen, refp. alle Diejenigen, 64592

ags 9 Uhr,

Urkunden vorzulegen unter dem Rechtsnachtheile, daß die fragl. bfindungseintragungen erfolgen werde.

den 21. Mai 1887.

8 Antragsteller rg-Schwerinsches Amtsgericht.

Großherzogl. Mecklenbũ

Zur Beglaubigung:

j s JJ

P Belastetes Grundstück Bezeichnung der Urkunde Art und Höhe der Belastung Eingetragener Sypathet. ref.

Abfindungsberechtigter

P. Schutte, Act. Geh.

che Zustellung. etreffend die Vertheilung des nuar 1887 auf Anstehen des aris als Gläubiger nd dessen Ehefrau jetzt in Amerika Schuldner vor⸗

tsschreiberei offen über denselben auf 1887

ö 1 Gemeinde lis Oeffentli

In dem Verfahren, rlöses der am 31. Ja Eigenthümer Jakob V egen den Pächter Hei aroline Bieber, früh unbekannten Wohnor Zmangsverstei uf hiesiger Geri zur Erklärung

2 Bormann, August

an n 3 Schwenzel, Conrad nrich Graff er in Lixheim 4 Willgerodt, Heinrich

yeilungsplan a gelegt und Termi

Mittwoch, Vormittags elf Uhr,

köthers Heinrich 6 Diedrichs, Wilhelm 7 Lüttge, August

fa Koch, Wilhelm

8 Sievers, Andreas ö 9 Wolf. Gustar

16 Dege, Wilhelm 11 Wellner, Carl

12 / Robrade, Franz

13 Sievers, Heinrich

Die Sparkassen bücher der Kreis . neue Folge Nr. 9226 und 9

Stephan Ma

sparkasse zu Dt. 121, lautend über auf die Namen des w. der Leocadia Marie Die Inhaber der aufgefordert

bezw. 50,58 nthey und bez sind verloren geg nbücher werden hiermit in dem auf den 11. Nov ags 10 Uhr, beraumten Auf d die Bücher vorzuleg klärung derselben Krone, den 19. April 1885. Königliches Amtsgericht.

7, Vormitt

vor dem unterzeich⸗ neten Gerichte an

gebotstermine anzu⸗ en, widrigenfalls die erfolgen wird

14 Bothe, Heinrich

15 Homann. Catharine, geb Schaaf, Wittwe

Aufgebot. Itz Bothe, Heinrich

Johann Beuer in Unterbach hat sse zu Düsseldorf ausgestell ten Spar 184759 60 be-

Der Bahnbeamte Aufgebot des v Johann Beuer zu Unterha 22 884 über zer Inhaber der Urkunde wird stens in dem auf den 21. September 1887, dem unterzeichneten Geri otstermine seine rkunde vorzulegen, rung der Urkunde erf Gerresheim, den 21. Mai 1887. Königliches Amtsgericht.

on der Sparka

buches Nr.

17 Fi isti antragt. Der 7 Biedler, Christian

aufgefordert,

Vormittags 10 uhr, chte anberaumten Auf⸗ anzumelden und die

widrigenfalls die Kraftloserklä⸗ olgen wird.

18 Seiler, Heinrich 19 Breustedt, Heinrich /

20 Breustedt, Heinrich

; Gemeinde Verngeroõdẽe. Gemeindebackhaus und

Gemeindearmenhaus No. ass. 12 und 30 Karthenführerhof No. ö vom 17. September 100 ,

Brinksitzerwesen No. ass. Schuld und Pfandverschreibung 20 16 vom 14. Juni 1820

do. Obligation vom 5. 7. Mai 1827 15 ( Großkothhof No. ass. 2s Obligation vom 2. Juli 1595 265.

do. Obligation vom 16. März 1808 90

geb. Lüttge, Karrenführerh of No. ass. Obligation vom 19. Januar 1801 50 Klein. 38 und Großkothhof

No. ass. 10

Kleinkothhof No. ass. 27 Schuld⸗ und Pfandverschreibung 60 ͤ vom 16. Februgr 1810

do.

P Gemeinde Bündheim.

Kleinkothhof No. ass. Ohl gtton vom 13. December 300 M zu 38 ol Zinsen Kleinkothhof No. ass. 26 Schuld⸗ und Hypothekverschrei⸗ 50 Mn Conv.

bung vom 165. Mai 18231

* —̊. 16 *. II7 Schuld und Pfandverschreibung 106, vom 21. April 1821 57 Schuld und Pfandverschreibung 100 , 19. Januar 1813

rom ö. . Sa fg raabckoniratt v. I6. April Abfindung zu 100 Ma nebst 34 9/oc Zinsen zi

ö . 2 Hofabtretungsvertrag vom 18. März 1864

! '. 9 Hofabtretungsvertrag vom 9g. De⸗ / zember 1857

Anbauerhaus, S1 Hofabtretungsrertrag vom 16. ktober 1857

Kleinkothhofft 16 Hefghtretungs ertrag v. 5. nun

. 14 Hofabtretungs vertrag vom ö

August 1852

Mai 185

Ke genf hrer hof No. ass. Obligation vom 17. Mär; 1840 100, Courant zu

Conv. Münze zu Kleinkothhof No. ass. 5 Contract vom 4. December 1850 ca. 120 Mun Abfindung

Desgleichen u. 12. December 1850 ca. je 177 Qs Abfindung zu 4960 ðZinsen

je 6 Min

je 18 Mn

April 1850 Rind tesp. 60 Hofabtretungsvertrag vom 17. Abfindung zu 15 Mar

. Sc hlt gsvertrag vom 16. nicht näher zu bestimmen

50 Mun Conv. Münze zu 5 0 Zinsen Karrenführer Christoph Breust

Wittwe in Bettingerode.

Gestütknecht Chr. Fricke in Bündheim. Kirche zu Westerode.

Bettingeröder Kirchenkasse.

Holzhändler Chriftoph Breust in. Bettingerode.

Kaufmann Wilh. Landsberg in Bettingerode.

Karrenführer Conrad Bormann

in Bettingerode.

Ehefrau des Hirten Walter in

Lochtum, Johanne, geb. Steckhan.

Armenkasse in Bettingerode.

Waldarbeiter Conrad Koch in Bettingerode.

August und Friedrich Bolm zu

Goslar.

Sattler Christoph Waldmann zu Bündheim.

Münze zu 3 Yo Zinsen Lohgerbermeister Heinrich Trumpf

in Goglar. ö Kirchen⸗Aerarium zu Neustadt. Wilhelm Lücke in Buͤndheim.

ö . Cantor August Philipp Kramer in Harlingerode.

mmermann Johann Friedrich Christian Sievers in Bünd heim.

50 Nun g Bothe in Bündheim.

ͤ

Chefrau des Handarbeiters GChristovh Wesche, Johanne, geb. Homann, in Neustadt. Delschlaͤgergesell August Bothe, die unverehelichten Rosine und Ghristiane Bothe in Bind hen. Ehefrau des Fuhrmanns Heinrich Krüger, Catharine, geb Fiedler, in Harlingerode und Johanne Schmidt in Bündheim.

ö . und ein 2 jähriges Marie Seiler in Bündheim.

Auguste Breust, nachherige Ehe⸗ frau des Tifchlers Christoph Breustedt in AÜbbenrode.

irt n n, Heinrich Dette.

(Schluß umstehend. )