1887 / 137 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 15 Jun 1887 18:00:01 GMT) scan diff

den Kommunen das . gebe, den Branntwein zu besteuern, man ihnen auch das Recht geben müsse, den Wein zu besteuern, wie sie auch das Bier zu besteuern das Recht hätten. Das Haas sei sehr wohl im Stande, diese Angelegenheit hier zu erledigen. Wenn den Kommunen gestattet würde, die Getränke im Allgemeinen der Besteuerung zu unterziehen, so wäre ihnen damit eine wirkliche Hülfe geleistet, denn was ihnen bisher zugewiesen sei, sei nicht im Stande, der Noth abzuhelfen. Man werde einwenden, der jetzige eitpunkt, wo man den Branntwein ohnehin besteuere, sei nicht der ge⸗ eignete, um auf dem Wege der kommunalen Besteuerung ihn noch mehr zu belasten. Das Getränk würde schließlich zu theuer werden, und die Einnahmen des Reichs könnten auch geschmälert werden. Deshalb sei der Antrag so formulirt, baß den Kommunen nicht ein unmittelbares Recht der Besteue⸗ rung gegeben werde, sondern nur die Landesgesetzgebungen in die Lage gesetzt würden, ihrerseits die bestehenden Schranken zu beseitigen und zu prüfen, wie weit in der That im ein— zelnen Lande ein Bedürfniß vorliege, den Kommunen die Möglichkeit der Besteuerung zu bieten. Und damit die Landes⸗ gesetzgebungen die Einnahmen des Reichs nicht allzu sehr zu schmälern in der Lage seien, seien gewisse Maximalgrenzen gezogen worden, über die nicht hinausgegangen werden solle. Der Antrag sei auch so gefaßt, daß die Besteuerung der Ge⸗ fraänke nicht auf die städtischen Kommunen allein eingeschränkt werde. Auch den ländlichen Gemeinden und den Kreisen könnte die Erhebung einer solchen Abgabe danach gestattet werden. In zahlreichen Kommunalverbänden würde es den freudigsten Widerhall finden, wenn der Antrag angenommen

würde.

Der Staats⸗Minister Dr. von Scholz äußerte sich folgendermaßen: . . ö

Meine Herren! Ich habe schon in der Kommission die Pflicht gehabt, einem gleichen. Antrag zu widersprechen und muß es auch heute gegenüber dem Antrage auf Nr. 205 der Drucksachen thun.

Der Hr. Abg. Struckmann nimmt an. daß die Theilnahme, welche bei der Geseßzgebung vielfach sowohl hier als im Landtage den Gemeinden ausdrücklich bezeugt worden wäre, immer nur eine sehr platonische gewesen sei, und daß es darauf ankomme, ihnen einmal (was unmiütelbar zu überweifen. Nun meine ich, wir haben den Vorwurf nicht verdient, und ich glaube auch für den preußischen Landtag in Anspruch nehmen zu müssen, daß dort die Bedürf⸗ nisse der Gemeinden von Preußen ernst und aufrichtig gewürdigt worden sind, und daß es sich dabei keineswegs nur um platonische Neigung gehandelt hat.

Ich möchte viel eher der Meinung sein, daß diefer Antrag, wenn er als ein wirklicher Hülfsantrag für die Gemeinden aufgefaßt wird, irrig aufgefaßt würde, daß er nichts be⸗ deuten könnte in diesem Gesetz, als das Bekenntniß der platonischen Liebe für die Gemeinden. Für die Gemeinden, für die Kommunen, wie der geehrte Herr Vorredner mit dem bestimmten Artikel gesagt hat, hat der Antrag gar keine Bedeutung. Wenn wir große Mittel bekommen aus den Quellen, die der Besteuerung durch das Reich' vorbehalten sind, dann ist es in die Hand der, Bundes staaten gegeben, den Bedürfnissen der Gemeinden abzuhelfen,; Wir sind ja wohl darüber zum großen Theil einverstanden, daß diese Be⸗ bürfnisse hauptsächlich z. B. auf dem Gebiete des Schulwesens liegen, daß durch Uebernahme eines erheblichen Theils der Ausgaben für das Schulwesen den Gemeinden zu Hülfe zu kommen ist, und zwar ganz gleichmäßig für die große Stadtgemeinde wie für die kleinste Land⸗ gemeinde. Daß aber solche Verbrauchsabgaben in allen Gemeinden gleichmäßig einzuführen nicht möglich ist, liegt auf der Hand. Es würden nur einige, namentlich städtische, Gemeinden in der Lage Fein, von diesem Mittel Gebrauch zu machen und einige Verbesserung ihrer Lage herbeizuführen. ;

Wenn der Herr Abgeordnete meint, es beschränke sich diese Hülfe nicht auf Einzelgemeinden, sondern sie dehne sich aus auf größere Gemeindererbände, auf ganze Kreise, so muß ich sagen, es fehlt mir das Verständnißz dafür, wie eine Verbrauchsabgahe von Branntwein in einem preußischen Kreise zum Beispiel erhoben werden sollte. Wenn die Herren eine Zollbarrière an den Kreisgrenzen aufrichten wollten, müßten wir uns doch ernstlich wehren! Vom Standpunkt der Freiheit des Verkehrs erscheinen schon Verbrauchsabgaben, wie sie auf manchen Artikel in den einzelnen Gemeinden gelegt sind, sehr bedenk—⸗ lich zu erheben. Ich habe im Allgemeinen Bedenken gegen die , laffung derartiger Verbrauchsabgaben, die nicht in der Form der Zu⸗ schläge zu den indirekten Steuern erhoben werden können, geltend zu machen.“ Wir wollen aber ganz gewiß nicht die Kreise mit Zoll—⸗ schranken umgeben, noch mit ganz unwirksamen Konzejsionen zur Er⸗ hebung solcher Abgaben ausrüsten.

Ber Herr Abgeordnete hat gesagt, jetzt sei der Rechtszustand ein überaus ungleichmäßiger. Ich gebe das vollkommen zu. Aber ich frage Sie: ist denn fein Antrag auch nur im geringsten geeignet, die Ungleichmäßigkeit zu beseitigen? Das gerade Gegentheil. Der Landes⸗ gesetzgebung soll es überlassen sein wir haben 25 Landesgesetz , hier und da dies und das einzuführen. Wirkt das da, ür, daß in Deutschland ein gleichmäßiger Zustand eintreten wird? Ich glaube, das Gegentheil würde der Fall sein. Seine Schilderung Don Fer Verschiedenbeit, die jetzt in der einen und der anderen Ge— meinde hervortritt, würde künftig ebenso zutreffend sein für die ver⸗ schiedenen Gemeinden.

Die Hinweisung auf das, was die verbündeten Regierungen seiner Zeit bei dem Branntwein-⸗Monopol vorgeschlagen baben, ist nicht für diefen Antrag geltend zu machen. Damals handelte es sich um eine wie ich in der Kommission mir auszuführen erlaubte Las finanzielle Interesse an diesem Artikel erschöpfende Vorlage, neben welcher es sehr wohl angängig war. den Kommunen eine Bethei⸗ ligung zu geben in unmittelbarer Benutzung derjenigen Einrich— tungen, welche das Reich seinerseits hergestellt haben würde. Es war' bei dem Monopol gar nicht erforderlich, daß in der ein⸗ zelnen Kommune nun etwa noch besondere Erhebungsmodalitãten beschlofsen und eingeführt wurden, sondern es, wäre einfach durch die Organe, der Monopol Verwaltung der beschlossene Zuschlag zu der Reichsabgabe mitzuerheben und an die Gemeinde— kaffen abzuliefern gewesen. Das hat denn doch einen ganz anderen Charakter als die Erhebung selbständiger Verbrauchsabgaben inner⸗ halb einer Gemeinde, Auch war damals nicht der Landes geseß gebung irgend ein Einfluß eingeräumt, sondern die Reichsgesetzgebung betbei⸗ ligte ihrerseits gleichmäßig und unmittelbar die bedürftigen Kom⸗ munen, und das Interesse, welches dabei materiell bestand, war für die Reichsgesetzgebung zugleich auch das, auf die Preissteigerung des Branntweins an, gewissen Orten einwirken zu können, wo der Mo— nopolpreis vielleicht zu gering erschien. Alle diese Rücksichten sind hier nicht in medio.

Das Bedenken, daß der Antrag auch den Wein in das Brannt— weinsteuergesetz einführen will, hat der Herr Abgeordnete zwar selbst schon hervorgehoben, aber nur für formell und gering erachtet. Ich möchte doch glauben, daß irgend eine Vorbereitung dieser gesetzlichen Maßregel in Bezug auf Wein vollständig fehlt und daß es nicht ge— rathen wäre, derartige Gelegenbeitszusätze in das Gesetz aufzunehmen. Im Ganzen aber das sst die Hauptsache, ich muß Sie batten, daran sestzuhalten Art. 33 der Verfassung hat das Reich in den ausschließlichen Besitz dieser Steuerquelle gesetzt und wir sind nicht der Meinung, daß das Reich namentlich ke ihrer bisherigen Aus—⸗ beutung und bei der Beschränkung, die sich die verbündeten Regie rungen hierin auferlegt haben, nicht im Stande ist, den Einzelstaaten ein Fondominium an diefer Steuerguelle zu gestatten. Ich bitte Sie deshalb, lebnen Sie den Antrag mit der Entschiedenheit ab, wie die Mehrheit der Kommission ibn abgelennt hat.

Der Abg. Frhr. von Huene meinte: Der Finanz- Meinister habe angedeutet, daß das jetzige Gesetz noch nicht vollauf das⸗

jenige befriedige, was man vom Branntwein zu erwarten habe. Dem gegenüber müsse er (Redn e mit aller Bestimmtheit erklären und wohl auch im Namen aller seiner Freunde, daß sie gar nicht daran dächten, den Branntwein einer weiteren Besteuerung zu unterwerfen. Den Antrag Struckmann habe der Minister zutreffend charakterisirt. Es sei ein absolut städtischer Antrag, der das Land den Städten tributpflichtig machen wolle.

Der Abg. Meyer (Halle) wunderte sich, daß dieser Antrag, den er als Bürgermeister⸗Antrag bezeichnet habe, aufs Neue wieder aufgenommen worden sei von einem anderen Bürger⸗ meister, der gar nicht daran denke, einen praktischen Gebrauch davon zu machen. Anträge dieser Art gehörten nicht hierher, fondern in die Kommunassteuer⸗-Gesetzgebung,

Der Abg. Orterer sprach sich für den Antrag aus. Na⸗ mentlich den süddeutschen belasteten Gemeinden sei ein so be— scheidener Antheil an der Steuer wohl zu gönnen.

Der Abg. Miquel bat, den Antrag zurückzuziehen, da derselbe wirklich nicht genügend vorbereitet sei, um dieses schwere Gesetz mit einem sehr schweren Anhang zu belasten. Auch er habe bedauert, daß der Finanz⸗Minister sich mit der Hoffnung trage, demnächst den Branntwein noch mit einer höheren Steuer zu belasten, während er (Redner) überhaupt die Steuerreform im Reich mit den beiden jetzt vorliegenden Ge⸗ setzen der Zucker⸗ und Branntweinbesteuerung in absehbarer Zeit für völlig abgeschlossen halte. Er bemerke ausdrücklich, daß die Nationalliberalen gerade deshalb für den vollen Satz der Regierungsvorlage gestimmt hätten in der Hoffnung, daß dann auch die Branntweinsteuerfrage zur Ruhe komme. Sie befürchteten gerade, daß, wenn sie in diesem Augenblick zu niedrigeren Sätzen griffen, wir dann im nächsten Jahre auf die Sache wieder zurückkommen müßten. Das wollten sie vermeiden. Er betrachte in Uebereinstimmung mit seinen politischen Freunden die Branntweinbesteuerung in diesem Gesetz als definitiv abgeschlossen. .

Der Abg. Struckmann zog hierauf seinen Antrag zurück.

Der Abg. Richter meinte: Man habe schon Manches an der Steuergefetzgebung erlebt, aber das habe man nicht er— wartet, daß in einem Augenblick, wo die Mehrheit sich an⸗ schicke, der Reichsregierung eine Steuerbelastung von Millionen zu bewilligen, der Finanz-Minister es für angemessen erachten wurde, zu erklären, es sei die Belastung des Brannt⸗ weins noch nicht abgeschlossen, und er behalte sich vor, ihn zum Gegenstande weiterer Steuerexperimente zu machen. Diejenigen, die die Verantwortung für diese Belastung auf sich nähmen, hätten fich mit dem Gedanken beruhigt, daß nach Annahme dieses Gesetzes für lange Zeit die Erwerbs verhältnisse ungestört bleiben würden von neuen Steuervorlagen. Schon heute machten sie nun die Erfahrung, daß die bisherige Beunruhigungspolitik auch nach diesen großen Bewilligungen fernerhin herrschen solle. Der Minister habe sich nicht gescheut, eine folche Erklärung abzugeben, trotzdem gestern der Abg. Miquel eine Verwahrung gegen weitere Steuerpläne abgegeben habe. Das zeige, wie wenig von Seiten des Ministertisches auf solche Erklaͤrungen nahestehender Parteien gegeben werde. Eine Hoffnung, die der Minister ausgesprochen habe, sei heute schon zerstört, er (Redner) fürchte, es würden demselben in der Praxis noch mehr Hoffnungen zerstört werden zum Schaden des Vaterlandes.

Der Staats⸗Minister von Scholz entgegnete:

Der Hr. Abg. Richter hat konstatirt, daß ich mich nicht gescheut hätte, eine Erklärung heute abzugeben, welche alle Hoffnungen, daß die Branntwein-Industrie und alle am Branntwein betheiligten Industrien zur Ruhe kommen könnten, wieder zu Grabe getragen. Ich bin viel⸗ leicht vorher schon, von dem Hrn. Abg. Pr. . glaube ich, miß⸗ verftanden worden, indem derfelbe gesagt hat, ich hätte heute eine Er⸗ klärung abgegeben, daß demnächst! der Branntwein weitere Leistungen für das Fäich und feinen Bedarf zu übernehmen haben werde. Meine Herren, ich habe weder heute etwas Neues erklärt, noch überhaupt srgend etwas, was nicht gedruckt seit dem Beginn der Session in Ihrer Aller Besitz sich befände, gesagt. Die Thronrede, mit der der Reichstag eröffnet worden ist, hat in Aussicht gestellt, daß die Arbeiten aufgenommen werden würden zur Fortsetzung der Reichs⸗ steuerreform. .

Wenn der Hr. Abg. Richter sodann die Begründung, mit der dieses Gesetz dem Reichstage vorgelegt worden ist, eines Blickes ge⸗ würdigt hätte und sich 8. gegenwärtig hielte, was darin gesagt ist, so würde er selbst wenigstens vor der Annahme behütet worden sein, als hätten die verbündeten Regierungen auf dasjenige, was sie seit Jahren als ihr Finanzprogramm dem Reichstage offen und ehrlich mitgetheilt haben, irgend verzichtet. Ich habe dem gegenũber keinerlei neus Erklärung abgegeben und insbesondere heute nichts Anderes ge⸗ sagt, als was auch der Leser des Kommissionsberichts schon finden konnte, und der Hr. Abg. Dr. Orterer, der vorhin gesprochen, hat doch auch anerkannt, daß meine heutige Aeußerung schon in dem Kom⸗ miffionsbericht steht, und dafeich heute nicht entternt neue Bemerkungen gemacht habe. Sie lesen auf Seite 44 des Kommissionsberichts alfo den Herren, die heute diesen Antrag hier aufgenommen haben, sehr bekannt —:

Der Herr Staats-Minister Dr. von Schol; erwiderte darauf, daß,

Tenn man uch mit der Tendenz des Antrags einverstanzen sei,

derfelbe doch für die verbündeten Regierungen nicht annehmbar sei,

weil das jetzige Gesetz nicht wie das Branntwein Monopol erschõpfend und für alle Zeiten die Ansprüche des Reichs an den Branntwein als Steuerobjekt befriedigte.

Ich glaube, daß der Versuch des Hrn. Abg. Richter, die national⸗ liberale Partei mit Zorn und Abneigung zu erfüllen deshalb, weil ich auf eine gestrige Erklärung des Hrn. Abg. Dr. Miquel nicht heute das Gegentheil von dem erklaͤrte, was ich pflichtmäßig und nach diesen Schriftstäcken gar nicht anders erklären konnte ich sage: ich hoffe, daß der Verfuch des Hrn. Abg. Richter, Unfrieden iu sãen, obnmächtig bleibt Ich wenigstens bitte die Herren dringend, sich nicht durch solche Einflüße bestimmen lassen zu wollen.

unter Berufung auf die Thronrege und Den Kommissions⸗ bericht dem Hause vom Finanz⸗-Minister klar und bestimmt

die Eventualttät gestellt worden sei, daß diese Bewilligung nur

eine erste Etappe sei, um demnächst zur vollen Ausnutzung des Branntweins als Steuerobjekt zu gelangen. Das habe das Haus sich absolut zu vergegenwärtigen, und es sei des⸗ halb ganz richtig, daß der Abg. Huene dagegen Protest 2 und erkläre, daß er mit seinen politischen Freunden diese An⸗ gelegenheit als definitiv abgeschlossen erachte. Der Abg. Miguel hat sich diejer Erklärung schließlich angeschlossen. Er sage ausdrücklich „schließlich“, denn gestern habe jener ge— sprochen von einem Abschluß auf mehrere Jahre, heute von absehbaren Zeiten und endlich sei er dem Abg. Huene bei⸗ getrẽten. Er (Redner) wisse, daß diese Erklärung voll und ganz fo gemeint sei, wie sie abgegeben worden sei, und hoffe, daß der Abg. Miquel und seine Freunde die Erklärung so auf⸗ gefaßt wissen wollten, wie sie der Abg. Huene abge eben habe. Aber er mache ausdrücklich darauf aujmerksam, da

anderer Reichstag, wenn er wieder so vaterlandslos sein sollte,

? 1 ; alle diese Erklärungen an sich Bindendes nicht hätten und daß ein

die Branntweinsteuer nicht so zu bewilligen, wie die

gierung es wolle, die Trommeln gerührt werden und al

lles wieder in Angriff genommen und neu gestaltet wenn

würde, was das Haus jetzt für abgethan erachte. Er

deshalb für besser gehalten, die Summe nicht so 7 zu 6 6

und die Taschen festzuhalten, bis sich das Bedürfni Er wiederhole, das Haus sei absolut nicht sicher, daß

rmiten

anders geftult

in den

folgenden Jahren nicht neue Forderungen an den Branntwen

min 2 ge z Ihn hab er g. Richter äußerte: Ihn habe die ü Ministers nicht im Mindesten überrascht. Nach .

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Erklärungen und nach denen des Reichskanzlers tian

sich nicht anders versehen können, als daß diese beiden St vorlagen nur die erste Etappe, nur das erste Kapitel darstelen

man euer.

zu noch umfangreicherer Vermehrung der Steuern. Er (Redng

mache auch

dem Minister keinen Vorwurf, er sei ihm in

Gegentheil dankbar, daß derselbe von Amtswegen besitg

habe, was er (Redner) immer gegen ihn und die Re

gierun

vorgebracht habe, daß er die Beruhigung, welche die nationa liberale Partei in der letzten Zeit zu verbreiten .

zerstört habe. insofern handeln können, als nicht heute schon in

Etwas klüger hätte der Finanz Minister m

diesen

Moment, so offen mit dieser Erklärung hervorzutreten. der That müsse derselbe seiner Sache. und der . sehr sicher sein, wenn er schon mitten in der zweiten Lefun

eine solche Erklärung abgebe.

Eine Abneigung zwischen de

Nationalliberalen und dem Minister hervorzurufen, liege ihn

ganz fern. Der Staats-Minister Dr. von Scholz entgegnete:

Meine Herren Der Hr. Abg. Richter fährt fort, zu versuchn mir etwas in den Mund zu legen, was ich nicht, gesprochen habe zt muß deshalb fortfahren, zu versuchen, namentlich da er diesen Tizs

seiner Rede nach außen gebalten hat, ihm das unmöglich zu durch erneute Klarstellung. Hr. Richter hat also feststellen ich hätte mich nicht gescheut, heute irgend eine neue Erklärung

machen wolle bez

lich baldiger weiterer Besteuerung des Branntweins abzugeben. 6e

hätte mir aber größere Klugheit zugetraut (Das ist nun seine

Sache

ob er mir Klugheit zutraut oder nicht; darauf kommt es mit nt an.) Er glaubt, ich müßte meiner Sache doch sehr sicher sein j

ich schon in e Pläne her - orgetreten sei.

Hrn. Richter verfaßte Fabeln, denen ich ganz fern stehe.

zweiter Lesung so offen mit den Ankündigungen weitem Alles dies, meine Herren, sind Fabeln, run

Ich habe nur das wiederholt geäußert, was in dem gedruchn Bericht schon seit Tagen in Ihren Händen war, und ich habe m nicht zugeben können, daß man mir eiwa vorwerfen soll, irgend ein Zufage für eine unabsebbare Zukunft gegeben zu haben. irgend ein

Schranke aufgerichtet zu haben, die dann, wenn es nöthig ist, Schritte zu thun, entgegengehalten werden könnte und als Tr gedeutet.

Fegterungen zu wahren, indem ich sie vertrete. Wenn Ihnen

ande eubrih

Meine Herren, dagegen bin ich verpflichtet, die verbünden

in de

Begründung der Vorlage der Standpunkt der verbündeten e gierargen so klar, wie nur irgend etwas sein kann, gegeben ist un

daraus hervorgeht, daß die praktische Beschlußnahme, welche;

et an

die Besteuerung des Branntweins gerichtet ist, die Beschränkung du verbündeten Regierungen an den Tag legt, jetzt nur, die Ziele erreichen, welche als die dringendsten und nothwendigsten erreith werden müssen, dann haben Sie nicht das Recht, nun, wie oe

Richter, zu deduziren: das ist blos eine Ciappe, Sie soslen in der nächsten Session schon vor weitere Aufgaben gestellt we Bezug auf die Besteuerung des Branntweins. Nein, meine es ist nichts beschlossen, als was Ihnen vorgelegt worden etwas Anderem ist eine Verständigung Regierungen gar gebaut, daß, wenn in

Richtung gemacht werden anderen Umständen wer

der Zukunft Vorlagen in und gemacht werden müssen

kann die Zukunft beherrschen, we

ielleich rden i

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ist;

innerhalb der verbündet noch nicht vorhanden, Es ist bles

tel andern

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die Bedäͤrfnffe der nächften Jahre mit Sicherheit, übersehen!

daß Tann nicht Ihrerseits gesagt, werden soll: ; das Versprechen, daß diese Sache nicht mehr angerührt foll. Daß nun der Branntwein an und für sich einen höheren

hier haben ruf

wer Ctt⸗

noch geben könnte nach Ueberzeugung der verbündeten Regierungen, in diefer Vorlage angenommen wird, das wissen Sie, das das i

Meinung der verbündeten Regierungen ist, meine wenigstens einem Jahre; denn damals haben wir eine gemacht, die einen größeren Kinanziellen Ertrag vom Brar

bringen sollte, und Sie werden heute nicht annehmen können, d

Herren, ja

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mw

Jr.

vor einem Jahre eine Vorlage gemacht haben, die wir für unaus in

bar, für thöricht gehalten haben würden.

Also nach dieser Seit?

enthielt meine Bemerkung auch nichts Neues und war zi eben

Pflicht, damit später nicht etwa einmal das Gegentheil als an entgegengehalten werden möchte. Ich will noch hinzusetzen:

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in demselben Gedankengange bat.

mich auch noch dem Hrn, Dr. Miquel gegenüber rerwahrt, das demnächst' von mir nicht veranlaßt gewesen ist; ich habe von ent

demnächst“ nicht gesprochen. Der Abg. von Kardorff bezweifelte, Richter vielleicht zur Beruhigung diene,

seinerseits, und er glaube auch im Namen eines großen

ob es dem 1 wenn er (Nenn

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feiner politischen Freunde, erkläre, daß sie den jetzt erfalst

Abfchluß der Branntweinsteuer als einen definitiven ansa

Seien die großen Parteien dieser Meinun nächstens wieder eine neue Steuer auf werden. Anders sei der Standpunkt, treten habe. der Branntwein höhere Erträge gäbe, Minister nicht. Kalamitãäten.

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Auf immer und ewig darauf zu verzichten könne ein 5

so werde cher ranntwein votgeln den der Ministet i

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Man denke nur an den Kriegsfall ode an Die Konservativen und der ganze Reicht

betrachteten vorläufig diese Vorlage als einen definitiven

schluß. Dies schließe natürlich nicht aus, daß in einmal wieder der Branntwein angefaßt werden könnte, der Abg. Richter versucht habe, hieraus eine nach außen zu machen, so sollte er Lande

Er diskreditire sich nur selbst dadurch dem

über. aus freien Stücken erklärt, daß bewilligungen beendigt seien (Finanz- Minister Eine solche Erklärung Branntwein an sich ein Gegenstand sei, der, wenn au demnächst, einen höheren Betrag abwerfen könne

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große Agitu⸗ . doch wissen, daß 1j seine Agitation in der letzten . wirklich schlecht belomm une J sei. l

Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, nicht um irgend welchen Unfrieden, sondern um Klarheit zu schaffen, konstatire er— daß

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Der Abg. Richter bemerkte; Der Finanz /Ministet

leine wegs hiermit die

von * habe er nicht abgegeben); 3 Der l

wolle deshalb kein Kondominium der Gemeinde in Beju⸗

die Steuererträge. 9. (Redner) der Klarstellung der ganzen Sachlage s ein. erörtert werde oder nicht, sei ,, 1884 seien ] Erklarungen abgegeben, und bald darauf sei die Tabac erschienen.

habe nicht gesagt, wie auch nur in dieser Legislaturperiode

letzin Wahlen seien. die Steuerfragen

den Vordergrund geschoben worden, indem Kriegserregung hervorgerufen habe, Die heutige tion trage wesentlich dazu bei, klarzustellen, worau es g Jutunft hier unmittelbar praktisch ankommen werde,

Ob im Schooße der verbündeten Regierungen die⸗

Fine Situati en, h Eine solche Situation zu martin ahn

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4 oll 4

Die Erklärung des Abg. von Karborff könn, nicht beruhigen. Derselbe spreche von einem „or lau s n

er zu weiteren St ;

ich n

sfle nicht, daß die Wähler schon selbst die richtigen Kon⸗ e wee, und sich mehr als bisher vorsehen wurden, gtenererhöhungen. selbst über das Maß der nöͤthigen Aus⸗ ben hinaus, herbeizuführen. . . 9a Der Abg. von elldorff erklärte, daß, nachdem einmal in dieser Frage es so enorm schwierig gewesen sei, eine Verstän⸗ digung zu erzielen, seine Partei diese Vorlage nicht als ein Provisorium sondern als ein Definitinum auffaßte. . Ter Abg. von Bennigsen hielt sich für verpflichtet, in uebereinstimmung mit dem Abg. Dr. Miquel, auf das hestimmteste zu erklären, daß er, und das könne er auch von feinen Freunden wohl sagen, sich nur schwer ent⸗ schlossen habe, angesichts lediglich der großen Bedürfnisse des Reichs und der Finanzen in den verschiedenen deutschen Bundes⸗ staaten eine so große Bewilligung aus dem Branntwein zu machen. Er habe es gethan, weil der Branntwein als ein sehr steuerfahiges Objekt bis dahin nicht genügend herangezogen sei. Kenn aber dieses Gesetz zu Stande komme, so müsse er auf das bestimmteste hoffen und erwarten, daß der Reichstag auf water Ansprüche an diesen Artikel nicht eingehe. Er möchte berhaupt damit die Bitte verbinden, daß, wenn das Haus in dieser Woche, wie wohl anzunehmen sei, die Steuervorlagen hinfichtlich des Branntweins und Zuckers zum Abschluß bringe und damit weit über 100 Millionen den verbündeten Regie⸗ rungen bewillige, daß dann dieser Reichstag in dieser Legis—⸗ laturperiode mit anderen Steuervorlagen nicht weiter belästigt verde. Was die Zukunft bringe, möge einem künftigen Reichs⸗ age Sorge machen. Es wäre aber sehr gerathen, wenn die mäbündeten Regierungen nach so großen Bewilligungen in der ersten Session dieser Legislaturperiode nicht den Anspruch erhöben, diesen Reichstag noch mit weiteren Steuerforderungen anzugehen. Was den Äbg. Richter anlange, so sei man ja von) ihm gewohnt, daß Fer bloß die Re⸗ gierung, sondern auch die anderen. Parteien in iner agitatorischen Weise und auch hier im Hause anzugreifen pflege, wie, er dürfe es wohl sagen, namentlich, was die Angriffe gegen seine eigene Partei anlangte, es nur ein Gleiches finde in der Presse und den Agitationen Seitens der Sozialdemokraten. Der Abg. Richter habe wiederholt das Ergebniß der Wahlen ein Angstprodukt genannt. Heute habe man von ihm gehört, daß die Wahlen aus der Kriegsaufregung hervorgegangen seien. Er möchte doch den Abg, Richter bitten, sich genau zu überlegen, was in diesem letzten Ausdruck liege. Renn der Abg Richter in dieser Weise die Regierung und die Parteien weiter angreife, und dies in der Absicht thue, nicht hier im Reichstage, sondern nach außen hin eine Wirkun hervorzurufen, so konstatire er (Redner) mit Vergnügen, da der Abg. Richter von seinen Reden im Reichstage sich nicht mehr denselben Erfolg verspreche wie früher, daß er jetzt nur noch sich bemühe, an die Massen draußen zu appelliren. Früher habe er auch seine Reden ihrem Inhalte nach höher geschätzt, als ir es jetzt zu thun scheine. Wenn er aber heute Hoffnungen hervorgekehrt habe, daß andere Parteien als jetzt später die Mehrheit bilden und die Nationalliberalen einst in schwächerer Zahl als er und seine Freunde zurückkehren würden, so könne er Redner) nur sagen, daß das Haus, wenn in dieser Weise die Führung der deutschfreisinnigen Partei fortgesetzt werde, ruhig sein könne. Auf dem Wege werde die Partei den Einfluß, ben sie früher gehabt habe, nicht wieder gewinnen, und bei der rein negativen Haltung, die sie seit 20 Jahren behauptet . könne Riemand wünschen, daß sie jemals ihren verderb— ichen Einfluß wiedergewinne. . . Der Abg. Richter entgegnete: Wenn die Deutschfreisinnigen seit zwanzig Jahren nichts gethan hätten, als das Volk vor iner höheren Belastung und vor, einer unberechtigten Be⸗

einer schraͤnkung der persönlichen Freiheit zu bewahren, so hätten und auch im Interesse

sie sich schon darum im Volksinteresse und.

des Reichs verdient gemacht. Wenn er gesagt habe, er spreche nach außen, so sei er dem Beispiele des Mannes gefolgt, der sonst für den Abg. von Bennigsen maßgebend sei. Wie oft habe der Reichskanzler, wenn er mit seinen Plänen in der Minderheit gewesen, gesagt: er spreche nach außen, um das Volk zu uͤberzeugen. Genau das⸗ selbe thue er. Sozialistisch nenne. der Abg., von Bennigsen diese Methode. Nein, sozialistisch sei es, die ein— zelnen? Erwerbsklassen gegen einander aufzuhetzen. Er gebe zu, er habe eine große Wirksamkeit in der Presse; Niemand werde aber ihm einen Widerspruch nachweisen können außer⸗ halb des Reichstages und innerhalb desselben. Der Abg. von Bennigsen scheine ein aufmerksamerer Leser der deutsch⸗ freisinnigen Presse als seiner eigenen zu sein. In jedem nationalliberalen Blatte sei er (Redner) Gegenstand der hef— tigsten und niedrigsten Anfeindung, der persönlichen Angriffe. Die nationalliberale Presse unterscheide sich in keinem Stücke mehr von der Reptilienpresse, deren unwürdige Haltung der Abg. von Bennigfen früher so oft verdammt habe;, der Abg. von Bennigsen meine, die geringe ahl; in der die Deutsch⸗ freisinnigen hier erschienen seien, sollte si

nicht

l ie zur Einkehr mahnen. Sei dieses Schicksal den Nationalliberalen nicht noch in viel größerem Maße widerfahren? Von 170 Mitgliedern seien sie in der letzten Legislaturperiode bis unter 50 herabgesunken gewesen. Hätten sie da Einkehr gehalten? ert von national⸗ liberaler Seite: Ja!) Er danke für diese Erklärung, das habe er vrovoziren' wollen. Sie hätten auch vollständige Umkehr gehalten, allerdings zunächst ohne die Ahgg. von Ben⸗ nigsen und' Miquel; sie hätten das bequemere Theil erwählt. Sie hätten sich unter ungünstigen Verhältnissen aus dieser politischen Arena zurückgezogen, vielleicht um im Stillen zu büßen. Erst wie bie Sonne des Reichskanzlers wieder gelacht e und ihnen die äußeren Verhältnisse . gelegen ätten, seien sie wieder vor der Front als Marschãälle erschie⸗ nen. Darin ahme er ihnen nicht nach; Sache eines Mannes sei es, auch gegen eine Majorität festzustehen, ungegchtet der Verdächtigungen und Anfeindungen. Der Abg. von Bennigsen sei auch auf die letzte Wahl zu sprechen gekommen. Sei es nicht künstliche Kriegserregung gemesen“ Die gefährliche Situation, in welcher das Reich sich seit 1870 befinde, sei auch in dieser Zeit vorhanden, aber überaus künstlich sei es ge— wesen, eine akute Kriegsgefahr hinzumalen und es so den lellen, als ob davon, ob die Heeresverstärkung bis zum Jahre 1550 oder his 1594 bewilligt, werde, ab— änge, ob Frankreich Deutschland mit Krieg überziehe obernicht. ie Kriegsgefahr habe sich freilich balb anders dargestellt, Herr oulanger, der bamals eine so große Nolle gespielt habe, sei sang⸗ und klanglos von der Tribüne verschwunden,. Nun würden die Rechnungen vorgelegt in der Höhe von 200 Millionen. Da wolle man es ben Deutschfreisinnigen nun verübeln, wenn sie auf diese Perhältnisse verwiesen, wenn sie obendrein noch o ungeschickt provozirt wöürben. Trotz der neuen Steuer⸗ bewilligungen hätten die Nationalliberalen nicht so viel Ein—

fluß auf die Regierung und den Finanz Minister, um wenigstens etwas größere Beruhigung in große Erwerbs kreise 3 utragen. Der Abg. von Bennigsen habe für sich und eine . eine Erklärung abgegeben. Aber sei er im Stande, mit feinen Erklärungen die Beruhigun hervorzubringen, welche die Erklärung des iner i f en wacherhalten müsse? Die Nationalliberalen bewilligten weit über das Be⸗ dürfniß hinaus im Vertrauen auf die Zukunft und seien nicht im Stande, die Regierung zu binden, daß sie auch ihrerseits eine solche Erklärung abgebe. Parteien würden groß und ver⸗ minderten sich. Die Deutschfreifinnigen seien schon als Fort—⸗ schrittspartei einmal noch kleiner als jetzt gewesen, nach der künftlichen Erregung in Folge des Sozialistengesetzes. (Ruf: Kunstlich? Ja wohl kuͤnstlich, denn man habe die Meinung hervorzubringen gesucht, als ob man durch das Sozialistengesetz im Stande sei, Attentate zu verhindern. Die Deuͤtschfreisinnigen hätten sich dadurch nicht beirren lassen. Die Rätionalliberalen aber hätten auch damals nach den Wahlen ein großes k sich entrollen sehen und die Verantwortung dafür übernommen. Die Deutschfrei⸗ sinnigen seien dann von 30 auf 60 und auf 100 Mann ge⸗ kommen, und so hoffe er, werde es auch einmal wieder kommen, wenn sie sich erst wieder unter einem anderen Regierungssystem befänden, das die Wahlen nicht als bloße Machtprobe ansehe, wie weit die Regierung durch Benutzung amtlicher Mittel die Wahlen beeinflussen könne, wenn erst freie Wahlen in Deutsch⸗ land sich vollzbgen, in denen die Ueberzeugung des Volkes ganz zum Ausdruck gelangen könne.

Der Abg. Freiherr von Mirbach bemerkte, seine Erwerbs—⸗ genossen, die von der Steuervorlage so schwer betroffen seien, seien der Ansicht, daß die Gesetzgebung auf diesem Gebiete, soweit die Mitwirkung der Konservativen möglich sei, definitiv abgeschlossen sei.

Da der Antrag Struckmann zurückgezogen war, so er⸗ folgte eine weitere Abstimmung nicht.

Die Debalte über 8. 43 (Nachsteuer) wurde auf Vor⸗ schlag des Präsidenten ausgesetzt.

F§. 4 bestimmt zunächst, daß für die der Branntwein— steuergemeinschaft neu beitretenden Staaten die zum niedrige⸗ ren Abgabenfatz herzustellende. Menge Branntwein auf 31 pro Kopf festgestellt wird. Diese Vorschrift sowie die Vor— schrift, betreffend die Vertheilung der Erträge nach Maßgabe der matrikularmäßigen Bevölkerung, kann ohne Zustimmung der betreffenden neu beigetretenen Staaten nicht geändert werden.

Der Abg. Frhr. von Gagern stellte und begründete ausführ⸗ lich den Antrag, daß auch die Abänderung der in der Brannt⸗ weinsteuergemeinschaft zum niedrigeren Abgabensatz zu produ⸗ zirenden Menge Branntwein nicht ohne Zustimmuͤng der neu eingetretenen Staaten erfolgen dürfe.

Der Staats-Minister von Scholz bat, den Antrag des Abg. von Gagern abzulehnen. Er (Redner) wolle nur den inen Grund dafür anführen: der Absatz 2 des ö l, welcher die Hauptbestimmung des Gesetzes über die periodische Revision enthalte, gelte für die Branntweingemeinschaft als Recht. Wenn einer der süddeutschen Staaten beigetreten wäre, würde dies absolute Recht der großen Gemeinschaft nicht mehr dieser felbst angehören, sondern unter das Reservatrecht fallen. Es würde lediglich von Bayern abhängen, ob der Paragraph be⸗ stehen bleiben solle. . ,

Der Abg. Hr. Windthorst meinte: Der 5. 44 könne nicht acceptirt werden, weil er die . wesentlich hindere. Das Haus müsse sich die volle Freiheit wahren, um die Legis⸗ lative ungehindert walten lassen zu können. Bei der Neuheit des Gefetzes, bei den scharfen Eingriffen, welche das Gesetz in die ganze Gewerbeordnung mache, bei den Erwägungen, wie die berschiedenen Interessen ausgeglichen werden sollten, sei es schwer, gleich das Richtige zu treffen, und auch er sei über⸗ zeugt, nach drei Jahren werde man nicht bloß eine Revision des 8. 1 vornehmen müssen, sondern vor einer sehr großen, vielmehr totalen Revision stehen. Insoweit liege der 8. 44 nicht im Interesse des Centrums, er glaube aber auch nicht, daß durch die erwähnten drei Punkte die Interessen Bayerns durchaus geschützt würden, Die wirthschaftlichen Interessen Bayerns würden eine noch weitere Beschränkung verlangen, wenn sie vollkommen gesichert sein sollten. Das sei aber nicht seine Sorge, sondern die der Herren aus Bayern. Aber die gewährten Zugeständnisse schütze die Form des s, 44 nicht, der ja, im Wege der egislative geschaffen, auch so beseitigt werden könne. Nur durch einen formalen Vertrag könnte Bayern geschützt werden.

Der Abg. Miquel bat, den Antrag Gagern abzulehnen. Die Herren in Bayern sollten sich klar machen, daß man eventuell die Branntweinsteuer auch in Norddeutschland allein einführen könnte. Er würde das im wirthschaftlichen Interesse beklagen, wenn eine Zollgrenze zwischen Bayern und dem Reich hergestellt würde. enn der die Revision nach 3 Jahren beschränken sollte, würde auch er bedenklich sein vom ,, Standpunkte. Die Schwierigkeiten würden aber in der Zukunft hauptsãchlich in der Differenz liegen, welche allerdings auch die Kontingentirung berühre. Aber eine loyale Berücksichtigung beider Theile sei unter allen Umständen verbürgt. Er bitte also, den Antrag von Gagern abzulehnen und den . mit möglichst großer Mehrheit anzunehmen.

Der bg. Orterer äußerte; Das Centrum müsse bemitht sein, die gewährten Vortheile festzuhalten. Die Differenzsätze seien eine unerläßliche Bedingung für das Centrum. Er gehe nicht so weit wie der Abg. Windthorst. Er würde damit zu⸗ frieden sein, wenn eine Mehrheit in diesem Hause den Antrag von Gagern annehmen würde. Diese gewünschte Sicherung sei für das Centrum außerordentlich wesentlich, für die meisten geradezu eine conditio sine qua non,

Der Staats-Minister von Scholz bemerkte: Die verbün⸗ deten Regierungen, welche jetzt in völliger Einmüthigkeit es sich zur Aufgabe gestellt hätten, den Schutz der Schwächeren zu verwirklichen und namentlich die kleineren Brennereien in Süddeutschland zu schützen gegen die Konkurrenz der größeren Vetriebe Norddeutschlands, würden doch wohl auch in Zukunft nicht minder besorgt sein für den Schutz dieser Juteressen. Im Uebrigen hätten auch in Mitteldeutschland und Westdeutschland die kleinen Betriebe ganz dieselben Interessen wie in Bayern und könnten sich detäz Wohlwollens der Regierung versichert halten. Zwischen dem Antrag Gagern und, dem jetzigen zweiten Absatz des §. 4 bestehe ein prinzipiell bedeutender Unterschied. . .

Im 5. 44 seien allerdings eine Reihe Punkte sestgelegt, aber nur solche, welche den betr. einzelnen sübdeutschen Staat angingen, nicht solche, welche auch die norbdeutschen Stagten beträsen. Damit würden die Verhältnisse der Gesammtheit von diesen Staaten nicht abhängig gemacht, wie es in dem Antrag Gagern der Fall sei⸗

Der bayerische Bevollmãchtigte zum Bundesrath, Graf Lerchenfel -Köfering führte aus:

Meine Herren! Ich habe nicht das Wort ergriffen, um Namens meiner Regierung zu dem Antrage Gagern Stellung zu nehmen. Ich kann nach den Acuherungen, welche in diesem hohen Hause bis jet gefallen sind, annehmen, daß dieser Antrag wohl nicht genügende y, finden wird, um zur Annahme zu gelangen. Ich halte es aber fuͤr meine Pflicht, Ihnen die Annahme des §. 44 dringend zu empfehlen. Was die Einwendungen gegen diesen Paragraphen be⸗ trifft, die von dem Hrn. Abg. Dr. Windthorst vorgebracht worden sind, so hat auf dieselben bereits der Königlich preußische . Finanz⸗ Minister geantwortet. Meinerseits will ich nur einige Worte auf die Behauptung des geehrten Herrn erwidern, daß Bayern, wenn es feinen förmlichen Vertrag abschließe, die Zukunft vollständig preisgebe, indem dann die Reichsgesetzgebung sederzeit in der Lage wäre, den 8. 44 wieder zu befeitigen und damit auch das, was Bayern in demselben zugesichert ist, aufzuheben. Meine Herren, diefe Ausführung muß ich als eine durchaus irrige erklären. Der 5. 44 bildet seinem Inhalt nach einen Vertrag, wenn auch die Form des Gesetzes gewählt ist. Es sind die Staaten der Branntweinsteuer⸗ gemeinschaft, die gegenüber den süddeutschen Staaten, d. h. jedem biefer Staaten, welcher später dem Gesetz beitreten sollte, die Ver⸗ pflichtung übernommen haben, gewisse, die beitretenden Staaten be— freffende Bestimmungen dieses Gesetzes nur mit deren Zustimmung abzuändern. Wenn das heute geltende Recht über die Besteuerung des Branntweins in den Reservatstaaten ursprünglich in den Bündniß⸗ verträgen stipulirt worden ist, so sind die betreffenden Bestimmungen doch später im Art. 35 der Reichsberfassung in die Form des Gesetzes gebracht worden. Heute soll das eventuelle künftige Verhältniß gleich in Gesetzesform gekleidet werden. Ein Unterschied für das Recht der süddeutschen. Staaten entsteht hieraus aber keineswegs. Wohl Riemand kann ernstlich daran denken, daß die Regierungen im Bundesrath, daß der Reichstag, wenn er. dieses Gesetz mit 5§. 44 angenommen haben wird, einseitig, ohne Zustimmung des betreffenden Reservatstaats den 5. 44 wieder aufheben könnte. Ich glaube also, daß die Befürchtungen des Hrn. Abg. Windthorst in dieser Beziehung durchaus unbegründet sind. Er kann es übrigens getrost Bayern überlaffen, in diefer Beziehung für die Zukunft Sorge zu tragen.

Was nun noch die Anfrage des Hrn. Abg. Dr. Orterer betrifft, die ich leider nicht genau verstanden habe ich glaube, der Herr Abgeordnete hat gesagt, er wäre den Vertretern der baverischen Regie⸗ rung dankbar, wenn sie sich über die etwaigen Befürchtungen äußern möchten, welche sie bei Einführung dieses Gesetzes in Bayern hegen so kann ich nur darauf verweisen, was von dem Königlich bayerischen Herrn Staats ⸗Minister von Riedel seiner Zeit hier ausgeführt worden ist. Aus den Darlegungen des Herrn Staats Ministers möge der Herr Abgeordnete entnehmen, welche Stellung die bayerische Regie⸗ rung zur Sache eingenommen hat, Diesen Ausführungen habe ich meinerfeits nichts hinzuzufügen; die Frage, inwieweit dieser Gesetz⸗ entwurf für uns günstig wirken wird, hat übrigens seiner Zeit im bayerischen Landtage zur Erörterung zu. kommen.

Der Abg. Br. Windthorst meinte: Die heutige Ueber⸗ einstimmung der verbündeten Regierungen und des Reichs⸗ tages garantirten ihm nicht die Zukunft. Es kämen andere Leute, andere Verhältnisse, und dann habe die vertrauensselige Stimmung ein Ende. Von einem Vertrage sei absolut nicht die Rede; wenn ein solcher vorliege, hätte er erwartet, daß der Finanz-Minister ihn hier vorgelesen hätte.

Der württembergische Bevollmächtigte zum Bundesrath,

von Schmid, führte aus:

Meine Herren! In der Sitzung des d. Is, in welcher die Branntweinsteuer⸗Vorlage zur Befchlußfaffung gelangte, haben die Vertreter von Bayern, berg und Baden die Erklärung abgegeben:

Im übrigen nehmen Bayern, Württemberg und Baden im Hin— blick 2 Art. ?7 und 35 der Reichsverfassung an der Abstimmung nicht Theil, behalten sich jedoch vor, indem sie ihr Einverständniß mit §. 44 erklären, je nach dem Ergebniß der weiteren Berathung die in diesem Paragraphen vorgesehene Zustimmung zu der Aus dehnung des Gesetzes auf ihre Staatsgebiete zu ertheilen.

Die Vertreter der Südstaaten, der Reservagtstaaten, haben also mit dieser Erklärung den vertragsmäßigen Standpunkt, wie er in der Reichsverfassung niedergelegt ist, hier festgehalten. Es ist von mir schon in der Sitzung des Reichstages vom 106. Mai darauf hin⸗ ewiefen worden, daß es sich hier lediglich bei den bezüglichen Ver⸗ , um den) Vertragsstandpunkt als solchen handelt. Ich kann auch ausdrücklich konstatiren, daß in den Berathungen des Bundesraths selbst von den Bevollmächtigten der süddeutschen Staaten nicht unterlassen wurde wiederholt darauf hinzuweisen, daß die Aktion, um die es fich handle, im Wesentlichen die eines Vertrages sei, und hier im Plenum des hohen Reichstages ist von meiner Seite mit großer Absicht dieser Standpunkt wiederum klar kundgegeben worden.

Meine Herren, der Hr. Abg. Dr. Windthorst hat am Schlusse seiner ersten Rede gesagt, nur fuͤr den Fall, daß ein formeller Ver— trag zum Abschluß gelange, würde die Reservatbasis für die Süd— staaten eigentlich konservirt bleiben. Wir stehen thatsächlich in dem Sinne auf diesem Standpunkte, daß wir eben die Vereinbarung, die zum Abschluß kommt, in der Form des Gesetzes bewirken.

Meine Herren, das ändert und hindert in der Sache nichts. Im dem großen politischen und staatsrechtlichen Leben, und namentlich Föllends innerhalb des Deutschen Reichs, der einzelnen Bundesstaaten unter einander, ist es doch da gewiß nicht nöthig, daß man ein formelles Vertragsinstrument so, wie zwischen zwei Privatkontrahenten, die sich wechselseitig ein Lukrum abzuringen suchen, festzulegen hat.

Meine Herren, so liegt es glücklicherweise im Deutschen Reiche

mit der öffentlichen Rechtsordnung noch nicht. Außerdem aber, meine Herren, glaube

ich, Sie ausdrücklich darauf hinweisen zu sollen, daß der Inhalt, der Tenor dieses F§. 44 der Vorlage wesentlich übereinstimmt mit den bezüglichen Bestimmungen der Reichs⸗ verfafsung, in welchen die Reservatrechte festgelegt wurden, mit dem Art. 35 und namentlich mit dem Art. 78 der Reichsverfas⸗ sung, welche ich den geehrten Hrn. Abg. Dr. Windthorst nachzulesen bitte. Dort wird er finden, daß gerade solche befonderen Rechte, welche den einzelnen Staaten zustehen und gewahrt bleiben sollen, unter den besonderen Schutz der Verfassung in dem Sinne gestellt sind, daß gegen das Veto des betheiligten Staates eine Ab— änderung derselben nicht stattfinden kann. (Abg. Dr. Windthorst bittet ums Wort.) Ich bin noch nicht fertig, Herr Doltor! Meine Herren, es ist aber von mir des weiteren zu bemerken, daß, Jo lange es überhaupt ein Deutsches Recht giebt, darüber kein Zweifel und' keine Sorge bestehen kann, daß ein Reservatrecht auch respektirt werden wird, wenn es in der Weise festgelegt wird, wie es hier von Seiten der Reservatstaaten in einer Vereinbarung mit den gesetzgebenden Faktoren des Deutschen Reichs nicht bloß, sondern mit den im Bundesrath vertretenen deutschen Fürsten und Regierungen geschieht. Meine Herren, dieser Sorge glauben wir ent- hoben zu sein. Wenn der bochverebrte Hr. Abg. Dr. Windthorst exemplifizirt hat darauf, wie man in Absicht auf die Koinpetenzen zweifelhaft sein könne und wie in Folge davon eben verschiedene Interpretationen uücht bloß in der Theorie, sondern nach Umständen auch in der Praxis gemacht werden, und wenn er speziell den Fall angeführt hat, den Sie soeben bon ihm vernommen haben, ja, meine Herren da halte ich doch mit vollem Grunde enigegen: in Abficht auf jene Bestimmungen waren vielleicht nicht verba clara und noch weniger klarer Sinn, hier aber, meine Herren, was diese Bestimmung in F§. 44 anbelangt, da steht mit nicht mißzuverstehenden Worten, daß die besonderen Rechte, um die es sich hier handelt, und mit der positiven Zustimmung des belheiligten Staates, und zwar jedes einzelnen, abgeändert werden Es giebt hier kemen Zweifel; und gerade die Stellen, Au welche der Hr. Abg. Windthorst selbst im römischen Recht sich berufen hat, beweisen nur, daß meine Auffassung die richtige ist.

Bundesraths vom 30. April Berathung und Württem⸗

können.