Staaten nicht erreicht.
überwiesen worden.
drängten sich zahlreich zum Tische des Hau in Augenschein zu nehmen, sodaß sich der ganze freie Raum um denselben dicht anfüllte.)
wenn irgend welche Bewegungen in Deutschland entständen, die Verfassungen umgeändert werden könnten — er wolle nicht hoffen, daß es geschehe — bis zum Einheitsstaat und in der
weiteren Entwickelung bis zur Republik.
5. 44 wurde angenommen, ebenso die §§. 44a und 45, sowie folgende von der Kommission beantragten Resolutionen:
JI. den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, im Bundesrath auf die Vorbereitung reichsgesetzlicher Bestimmungen hinzuwirken, welche geeignet sind, den noch vielfach üblichen Handelsverkehr in Branntwein nach dem räumlichen Inhalt der Fässer und Ge— binde ꝛc. (Liter) durch obligatorische Einführung des Branntwein
handels nach Gewicht (Kilo) zu ersetzen;
II. die verbündeten Regierungen zu ersuchen, in Erwägung zu ziehen, ob und inwieweit den Preßhefefabriken bei der Ausfuhr ihrer Fabrikate eine Rückvergütung des von ihnen verauslagten Zolles auf ausländisches Getreide gewährt oder in anderer Weise
für die Aufrechterhaltung ihres Exports gesorgt werden könne;
III. die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem Reichstage alsbald eine Vorlage zu machen, durch welche die Straf⸗ und Haftbarkeitsbestimmungen des Gesetzes vom 8. Juli 1868, betreffend die Besteuerung des Branntweins, den Bestimmungen dieses Gesetzes
entsprechend abgeändert werden.
Darauf wurde das Gesetz im Ganzen mit 233 gegen 80 Stimmen angenommen. Mit Ja stimmten geschlossen die Deutschkonservativen, die Reichspartei und die Polen; ferner die Nationalliberalen mit 2 Ausnahmen (Geibel und Büsing), das Centrum mit 32 Ausnahmen, endlich der elsässische Abg. ; Mit Nein stimmten ge— schlossen die Freisinnigen und die Sozialdemokraten, mit ihnen die beiden Wilden Retemeyer und Hildebrand, der Däne Jo⸗ hannsen, 7 Elsaß-Lothringer: von Dietrich, Guerber, Jaunez, Lang, Sieffermann, Simonis und Winterer, die Welfen von Schele und von Arnswaldt; endlich vom Centrum folgende Abgg.: Aichbichler, Bender, Biehl, Bock (Aachen), Braubach, Burger, Deuringer, Dieden, Fritzen, Gielen, Goeser, Grand— Ry, Gröber, Haanen, Haberland, Lehner, Lieber, Lingens, Orterer, Paetzold, Pfafferott, Racke, Reichert, Reindl, Rintelen, Rudolphi, Stötzel, von Strombeck, Virnich, Weber, Witzls⸗ perger und Zach. Die eingegangenen Petitionen wurden durch die An— nahme des Gesetzes für erledigt erklärt. Es folgte die dritte Lesung des Gesetzentwurfs, be— treffend die Verwendung . ung wurden ohne
Grad und der Wilde Deahna.
arben. Die Beschlüsse der zweiten Berat ebatte bestätigt.
Die Abgg. Engler, Witte und Baumbach (Berlin) be— antragten, hierzu folgende Resolution anzunehmen: den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dahin zu wirken, daß im Wege internationaler Vereinbarung diejenigen Farben bezeichnet werden, welche von den betheiligten Staaten bei der Fabrikation von Spiel⸗
waaren und von Tapeten nicht zugelassen werden sollen.
Der Abg. Witte empfahl., die Annahme der Resolution, die in ihrer jetzigen Modifikation die vom Staatssekretär von Boetticher in der zweiten Lesung geäußerten Bedenken hoffent— lich beseitige.
Der Staatssekretär von Boetticher erklärte, er vermöge auch die abgeänderte Resolution nicht zu acceptiren. Die Absicht der Antragsteller werde bei der Verschiedenartigkeit der An— schauungen über das Maß der Zulässigkeit in den verschiedenen Welche Farben in den einzelnen Ländern zugelassen würden, das könne man einfach auf dem Wege des diplomatischen Verkehrs feststellen.
Der Abg. Baumbach (Berlin) äußerte, er sei von der Stellung⸗ nahme des Staatssekretärs überrascht; Resolution hier einstimmig angenommen und dem Reichskanzler sesen Es könne doch nicht schwierig sein, mit dem hier in der Hauptsache nur in Betracht kommenden Frank— reich über die Behandlung von Zinnober und Chromgelb zu einer Verständigung zu gelangen.
Die Resolution wurde abgelehnt. Das Haus wendete sich nunmehr zur dritten Berathung
der Kunstbuttervorlage. Zum §. 2, welcher nach den Beschlüssen zweiter Lesung das Verbot der Mischbutter aus— spricht und nur einen höchstens 4prozentigen Zusatz von Butterfett zulassen will, lagen zwei Anträge vor: 1) des Abg. Duvigneau: 5. 2 wie folgt zu fassen:
Der Zusatz von Butterfett zur Margarine durch Beimischung von Milch, Rahm oder Butter, sowie das gewerbsmäßige Ver— kaufen und Feilhalten dieser Mischung ist verboten, sobald der Zusatz von Butterfett mehr als 20 ο beträgt;“ 2) des Abg. Schreiner: Absatz 2 des 8. 2 zu fassen: Unter diese Bestimmung fällt nicht der Zusatz von Butterfett, welcher aus der Verwendung von Milch oder Rahm kei der Her— stellung von Margarine herrührt, sofern nicht mehr als 100 Be— wichtstheile Milch oder 19 Gewichtstheile Rahm auf 100 Gewichts . der nicht der Milch entstammenden Fette in Anwendung ommen.
Zur Geschäftsordnung bemerkte der Abg. Hermes, die
meisten Mitglieder des Hauses würden nicht Gelegenheit gehabt haben, die Margarine und die daraus hergestellten Fabrikate kennen zu lernen. Mit Rücksicht darauf habe er eine Kunstbutterfabrik gebeten, ihre Produkte hierherzusenden, und es seien die Proben mit Erlaubniß des Präsidenten auf dem Tisch des Hauses ausgestellt. Jeder könne hier Margarine
und Mischbutter prüfen und kosten. . Abgeordneten es, um die Proben
Der Präsident fürchtete, daß durch die Aufmerksamkeit,
welche diese interessanten Gegenstände erregten, die Diskussion gestört werde. Er werde sie daher auf den Tisch in jener Ecke (der äußersten des Saales) setzen lassen.
Der Abg. Schreiner meinte: Der Ruf der deutschen
Naturhutter könne nur erhalten werden, der deutsche und aus— ländische Markt ihr im bisherigen Umfange nur gesichert werden, wenn die Gesetzgebung den Verkehr mit Kunstbutter einer Kontrole unterwürfe, wie etwa hinsichtlich der Bier— produktion bezügliche Bestimmungen in Bayern und anderen deutschen Staaten mit bester Wirkung erlassen seien und ge— handhabt würden. In erster Linie komme es darauf an zu verhindern, daß dem Publikum Mischbutter als Naturbutter verkauft werde; dieser Täuschung lasse sich mit den Vorschriften des Nahrungsmittelgesetzes nicht genügend entgegentreten; es bleibe daher als Radikalmittel einzig das Verbot der Misch— butter übrig. In der letzten Zeit habe die Produktion von Mischbutter in ansehnlichem Umfange zugenommen. Die Zweifel, welche in zweiter Lesung gegen die Ausführbarkeit genauer chemischer Analysen geäußert worden, seien nicht be— gründet; die Untersuchungsmethoden seien bereits so weit ge— fördert, daß ihre Ergebnisse die für die Zwecke dieses Gesetzes nothwendige Genauigkeit verbürgten. Diese Untersuchungen gehörten allerdings nicht zu den leichten. Um aber die ver— bündeten Regierungen zu veranlassen, den Wünschen seiner
weise auch dadurch betrogen werden könne, daß man ihm etwas Besseres gebe, als man ihm zu geben verpflichtet sei. Diese Besorgniß halte seine Partei für unbegründet. Der Reiche esse die reine Kuhbutter, der Arme die reine Margarine; weshalb solle nicht für eine Mittelklasse die Mischbutter zu⸗ lässig sein? In dieser Beziehung seien die Ausführungen des Ministers von Boetticher in zweiter Lesung nicht allein sehr klar, sondern auch . entschieden gewesen, so daß er (Redner) sich nicht von der
kaum den Rückwe . Der Antrag Schreiner enthalte lediglich eine Verschli
Duvigneau sich höchstens einwenden lasse, was überhaupt gegen die chemische Analyse sich sagen .
Lesung vom Abg. Witte gegen die Agrarier in Bezug auf ihre Agitation gegen die Kunstbutter erhobenen Vorwuͤrfe, als be— anspruchten f
vom Staate gestützt und von der Gesetzgebung geschützt zu werden. Beweise habe der Abg. Witte für diese schweren Be— schuldigungen nicht beigebracht. In der vorliegenden Frage hätten glücklicherweise Produzenten und Konsumenten . Interesse; die Freunde des Verbots der Mischbutter verträten recht eigentlich die Interessen der Konsumenten. Werde die Mischung weiter zugelassen, so sei Niemand in der Lage, auch nur annähernd beurtheilen zu können, was er kaufe. Das Verbot aber werde vor Allem auch der Korruption, die in die landwirthschaftlichen Kreise mehr und mehr eindringe, zu wehren vermögen. Er bitte, den Antrag Duvigneau abzu— lehnen, dagegen den Antrag Schreiner und mit diesem den §. 2 anzunehmen.
. ergriff der Staatssekretär von Boetticher das
(Halle) zu der Meinung gekommen ist, daß meine heutige Stell un zu der Vorlage eine andere sein werde als wie diejenige, welche ich . vertreten habe. Ich habe mich selbstverständlich mit dem Gegenstand an der Hand der Ausführungen, welche von den Vertheidigern des Mischbutterverbots vorgebracht worden sind, noch weiter mit der Frage beschäftigt, aber je länger und je eingehender ich mich dieser Beschäf⸗ tigung hingegeben, und je mehr persoͤnliche Informationen ich in land— wirthschaftlichen Kreisen eingezogen habe, um so sicherer bin ich in der Ueberzeugung geworden, daß dieses Mischbutterverbot sich nicht recht- fertigen läßt, und daß der Erfolg, den die Vertreter dieses Verbots sich davon versprechen, nicht eintreten wird.
früher sei dieselbe
Kürze Ihnen darzulegen, daß das, was man mit diesem Verbote beab— sichtigt, nicht eintreten wird. Die Herren Vertreter des Verbots sind jetzt während der 2. und und 3. Lesung — und das begrüße ich mit großer Freude — von ihrem ursprünglichen Vorschlage zurückge⸗ kommen, welcher im 2. Alinea des §. 2 eine Bestimmung enthielt, wonach der Zusatz von Butterfett, welcher aus der Verwendung von Milch oder Sahne bei der Herstellung ven Margarine herrührt, sofern dieser Zusatz nicht mehr als 400 beträgt, zulässig fein soll. Dadurch, daß die Herren diesen Vorschlag jetzt aufgaben, bekunden sie, daß sie meinen Ausführungen bei der zweiten Berathung, die dahin gingen, daß wir kein sicheres chemisches Verfahren haben, um einen bestimmten Prozentsatz von Naturbutter in der Kunstbutter festzustellen, jetzt die Zustimmung nicht ver— sagen. Sie sind nun auf einen anderen Weg gekommen: sie haben die chemische Untersuchungsmethode beseitigt und haben nun vorgeschlagen, die Latitude, die bei der Herstellung der Kunst— butter gewährt werden soll, in der Weise zu formuliren, daß es zu— lässig sein soll, eine gleiche Gewichtsmenge an Milch dem zur Ver— wendung kommenden anderen Fettstoff hinzuzusetzen, resp. 10 der Gewichtsmenge an Rahm, indem sie dabei von der Voraussetzung ausgehen, daß eine gleiche Gewichtsmenge an Milch genügt und aus— reicht, um das Oleg ⸗Margarin zur Margarine oder Kunstbutter zu verarbeiten, und daß ein . von 19 06½ Rahm äquivalent sei einer Gewichtsmenge von 190 00
ich zu, daß, insofern das chemifche Untersuchungsverfahren, das bei dem Festhalten an dem Vorschlag der Kommission eintreten müßte, aufgegeben ist, dieser Vorschlag ja einen Vorzug für sich hat. Dagegen stehen ihm lebhafte andere Bedenken entgegen.
führung dieser Vorschrift gestalten? Und man muß doch kein Gesetz machen, von dem man sich von vornherein sagen muß, daß die Ueber⸗ tretung dieses Gesetzes nicht in ausreichendem Maße kontrolirt wer— den kann. Hätten wir es bei dem vorliegenden Wirthschaftszweige lediglich zu thun mit einer bestimmten Anzahl von Kunstbutterfabriken — ich glaube, es sind deren in Deutschland augenblicklich 45 — so würde ich es für angänglich halten, daß man — ob die Herren Finanz⸗Minister der Einzelstaaten dafür zu haben sein werden, ist mir freilich sehr fraglich — ähnlich wie man das im steuerlichen Interesse bei der Zuckerfabrikation und bei der Spiritusfabrikation thut, einen Polizeibeamten in die Fabriken schickt, der kontrolirt, ob auch wirklich nicht mehr als das in dem Schreiner'schen Antrage vor— gesehene Milchquantum verwendet wird. Allein, meine Herren, so liegt die Sache nicht. Auch wenn die fabrikations mäßige Herstellung sich ausschließlich auf diese 45 Fabriken in Zukunft beschränkt, — was ich gar nicht annehmen kann, sofern das Geschäft der Kunst— butterfabrikation ein lohnendes ist, — so ist der Prozeß ein so einfacher und leichter und Sie haben dafür auch die Erfahrung, sogar in landwirthschaftlichen Kreisen, daß jeder Mensch, der Interesse daran hat, die Mischung der Butter mit der Kunstbutter vornehmen kann. Sie tönnen aber unmöglich eine wirksame Kontrole in jedem landwirthschaftlichen Betriebe und in jedem Handlungsbetriebe des Vaterlandes dahin einführen, daß wirklich nur ein zulässiges Quantum Butterfett oder Milch zum Oleo⸗Margarin behufs Herstellung der Margarine verwandt wird. Das ist Etwas, was absolut unmöglich ist.
gessen. Selbst, wenn alles dieses denkbar wäre selbst, wenn durch den Zeugen- oder Urkundenbeweis, von dem He. Schreiner gesprochen hat — wie sich der Urkundenbeweis gestalten soll, ist mir nicht recht klar —, wenn auf Grund von Denunziationen festgestellt werden kann,
Partei zuzustimmen, habe er den Antrag eingebracht, der die chemische Analyse entbehrlich mache und dem daher kaum ein sachliches Bedenken entgegenzusetzen sein werde. Er bitte um die Annahme dieses Antrages. .
Der Abg. Meyer (Halle) äußerte: Zu den schmerzlichsten Erfahrungen, die seine Partei machen müsse, zähle diejenige, daß sie niemals heftiger von den Konservativen angegriffen werde, als dann, wenn sie für eine Regierungsvorlage eintrete. Daß sie so selten in diese angenehme Lage komme, daran sei nach seiner Meinung nicht sie schuld, sondern die Regierung. Sie wolle, daß dem Konsumenten da, wo ihm zwei Waaren vorgesetzt würden, die er nicht unterscheiden koͤnne, in der Unterscheidung zu Hülfe gekommen werde. Er solle wissen, wenn er Kunstbutter kaufe, daß er ein Kunstprodukt kaufe. Nach einer Richtung sei für den wirklichen Schutz des reellen Butterproduzenten noch lange nicht genug gesorgt. Seine Partei wolle, daß Derjenige, der Milch von einer mit Schlempe gefütterten Kuh verkaufe, gezwungen werde, seine Butter nur als Schlempe— oder Fabrikbutter, oder wie man sonst wolle, zu bezeichnen. Er hoffe, das Kaiserliche Gesundheitsamt werde dieser Frage einmal recht nahe treten. Er widersetze sich dem 5. 2 der Kommissionsbeschlüsse. Das neue Prinzip, welches dieser aufstelle, sei dahin zusammenzufassen, daß Jemand möglicher—
nsicht trennen könne, derselbe würde
mmerung, während gegen den Antrag Der Abg, Graf Holstein verwahrte sich gegen die in zweiter
ie das Recht, in allen ihren Erwerbsverhältnissen
ort: Ich weiß nicht, auf Grund welcher Thatsachen Hr. Dr. Meyer
Meine Herren! Ich werde die Aufgabe haben, in möglichster
ilch. Nun, meine Herren, gebe
Meine Herren, wie wollen Sie die Kontrole für die Durch—
Nun aber haben die Herren bei ihrem Antrage noch eins ver—
daß bier und dort über die Vorschrift des 2. Aline 2 Milch und Rahm und Butterzusatz verwendet ist 2 a binn mit der aus dem Auslande importirten Butter machen“ n Sir Herstellung haben Sie absolut gar keine Kontrole, und wenn die die Grenze überschritten bat, so sind Sie rach den bereits x mir gemachten Bemerkungen nach denselben Erfahrun 2 welche Sie dazu bestimmt haben, den früheren Vor außer Stande, mit Sicherheit festzustellen, ob ein best 2 satz der Naturbutter bei der eingeführten Kunstbutter mr een, oder nicht; Sie baben absolut kein anderes Mittel, hier wi e tte ist 26 und zur Durchführung des Mischbutterverbots vor. i n daß Sie den Butterimport überhaupt verbieten. Das reer en gk aber um deswillen nicht, weil wir durch dandelsvertrãge nen Si K Fh 6 (. . in dieser Also ich glaube, Ihnen nachgewiesen zu haben, daß diesess wie Sie es hier beabsichtigen, auch in der Fassung . e ehe Hrn. Abg. Schreiner nicht durchführbar ift. ges da Ich will hier gleich bemerken, daß auch der Antrag Duyia das Bedenken gegen sich hat, daß hier eine Naturbuttergren e . ist für die Herstellung von Mischbutter, die chemisch nicht e 2 wer fh, ö sengestlt s ist mir außerordentlich interessant gewesen, diejeni ; von Chemikern, die ich selber provozirt habe, ne f ge, 1 und durchzustudiren. Einer unserer bedeutendsten analytischen Chen Ir. Frefenlus in WHics baten, spricht sich ganz pofltib afin rem Alle diese chemischen Proꝛesse keine absolute Gewähr für die Sicherheit . Feststellung geben, und noch heute sind mir von vereidigten . wiederum Gutachten zugekommen, welche sich ausdrücklich dahin ö. sprechen, daß es keine Methode gebe, welche in dieser Beziehung ans reichende Sicherheit gewährt. Ich kann mich nicht enthalten. Jen aus diesen Mittheilungen etwas vorzulesen. Da sagt unter Rut in das chemische Laboratorium in Magdeburg von Dr. Albert! n Dr. Hempel, nachdem es verschiedene Butterproben untersucht und zi Analyse dafür gemacht hat: J Die drei Proben zeigten keine Buttersäureätherreaktion und würden wir demgemäß sowie nach weiteren eingehenden Pri ungen diesel ben für reine Kunstbutter oder Gemische mit geringen Menn von Naturhutter erklären. Eine genauere Bestimmung' nach die n Richtung ist nach den heutigen Methoden nicht möglich ;
In einem zweiten Briefe sagen dieselben Herren:
Auf Ihren Wunsch theilen wir Ihnen mit, daß es ach unserg Ansicht nicht möglich ist, nach bisher bekannten analytischen Metke— den genau den Gehalt von Butterfett in Gemischen mit andern Fetten zu bestimmen. Die besten bis jetzt angewandten Methoden genügen nur, mit Sicherheit festzustellen, daß eine Butter reine Naturbutter, oder ein Gemisch von Naturbutter mit mehr oder weniger Kunstbutter oder reine Kunstbutter ist. Bestimmte Zahlen welche man nach diesen Methoden erhält, sind nur im Vergleich von Werth, und können Differenzen bis 19060 und mehr leich auftreten. .
Ein anderer vereidigter Chemiker aus Kiel, das ist möglicherweise derselbe, welcher die Butter untersucht hat, von der der Hr. Abz. Graf Holstein gesprochen, sagt:
Ich muß die Frage: Lassen sich nach der Methode von Reichert Zusätze von Naturbutter zu Margarin, wenn dieselben nur 4—- 56 betragen, mit Sicherheit genau nachweisen? dahin beantworten: Es ist unmöglich, auf chemischem Wege nach der Reichert'schen Methote, welche anerkannt die beste ist, einen so geringen Gehalt an Natur— butter in Margarinprodukten mit Sicherheit genau zu ermitteln. Aus Margarin und Naturbutter habe ich mir Präparate dar— gestellt, in denen der Gehalt an Naturbutter 4, 5 und S 0so betrug, und dieselben analysirt. Die Resultate, welche ich für die drei einzelnen Proben erhielt, stimmten unter einander nicht überein. Ich fand bei ein und derselben Probe sowohl mehr als auch weniger Naturbutter, wie dieselbe in Wirklichkeit enthielt. Da ich sämmtliche Untersuchungen mit der peinlichsten Genauigkeit gleich= mäßig ausgeführt, bin ich gewiß, daß die von mir gewonnene, oben ausgesprochene Ueberzeugung auch die jedes chemischen Sach verständigen sein wird, der sich mit dieser Frage beschäftigt bat. Auf dem Wege der chemischen Analyse kann, es sei noch einmal hervorgehoben, kein Resultat erzielt werden, für dessen Richtigkeit der chemische Sachverständige mit seinem Eide bürgen könnte.
Meine Herren! Nach diesen Aeußerungen sachverständiger Leute werden Sie doch unmöglich annehmen können, daß wir ein Gesetz machen dürfen, welches dazu nöthigt, den prozentualen Zusatz von Naturbutter bei einem bestimmten Butterprodukt festzustellen. Wir würden der Möglichkeit ausgesetzt sein, daß in zwei verschiedenen Fällen, in denen die Butter aus demselben Faß genommen ist, aber von zwei verschiedenen Chemikern untersucht wird, ja sogat,
wenn derselbe Chemiker sie untersucht, eine Verschiedenheit des Be⸗
fundes dahin sich ergiebt, daß der eine Fall innerhalb der
erlaubten Grenze, und der andere außerhalb derselben fällt; daß also
in dem einen Falle gestraft werden muß, in dem andern nicht. Sie
können als Gesetzgeber nicht wollen, daß wir ein solches Geset machen.
Nun, meine Herren, habe ich noch mit einigen Worten nachju—
weisen, daß das, was Sie eigentlich wollen, daß insbesondere der Schutz, den Sie wollen, in wirksamerer und rationeller Weise bereits gegeben ist. Das Nahrungsmittelgesetz schreibt vor, daß Derjenige, welcher zum Zwecke der Täuschung dem Dinge einen anderen Namen giebt und dadurch das Publikum übervortheilt, bestraft wird. Die Her— stellung von Mischbutter ist bis jetzt nicht verboten; es ist aber ver= boten, Mischbutter unter einer anderen Bezeichnung als Mischbutter oder unter einer solchen Bezeichnung, aus der sich ihre Qualität als Mischbutter nicht ergiebt, auf den Markt zu bringen. Daraus ziebe ich den Schluß: die ehrliche Mischbutterfabrikation, welche ihre Waare unter der richtigen Bezeichnung auf den Markt bringt, schädigt die Landwirthschaft nicht; wohl aber wird die Landwirthschaft geschädigt durch die unehrliche Fabrikation, die ihr Fabrikat unter einem anderen Namen, also als Naturbutter, auf den Markt bringt. Wenn Sie jetzt das Verbot der Mischbutter erlassen, beseitigen Sie die ehrliche Fabrikation, die unehrlich beseitigen Sie nicht. Der Anreiz — und Tas haben die Herten früher schon anerkannt — zur Herstellung der Mischbutter ist ein viel. zu
roßer. Der unehrliche und unkontrolirbare Hersteller der Misch⸗ utter — ich erinnere daran, was ich vorher ausgeführt habe — wird
also nach wie vor seiner Naturbutter Oleo⸗Margarin resp. Kunstbuttet zusetzen, er wird das Produkt auf den Markt bringen, er wird gar nicht oder nur selten gefaßt werden können, und Sie haben ibm gegenüber keinen stärkeren Schutz, als Sie ihn igt haben. Ver⸗ schiedene Gerichtshöfe haben bereits ausgesprochen, daß d von Mischbutter unter einem andern Namen, der die Qualität dieser Misch butter nicht erkennen läßt, strafbar ist. Es liegt namentlich auch aus neuerer Zeit ein Erkenntniß des Königlich sächsischen Ober⸗Landes gerichts in Dresden vom 31. März und ein Erkenntniß des Föniglich preußischen Landgerichts Bielefeld vom 16. März d. J. vor. In diesen Erkenntnissen ist ausdrücklich festgestellt: Erstens daß die Mohr'sche Mischbutter als nachgemachte bezw. verfälschte Butter zu betrachten ist, und daß die Bezeichnungen „‚Mischbutter? und „Gut- mischbutter“ und ähnliche sehr wohl geeignet sind und zu dem Zwecke gewählt zu sein scheinen, das Publikum irre zu leiten.
as Feilhalten
Nun, meine Herren, Sie sehen daraus, daß jetzt an der Dand
der gegenwärtigen ,, schon wirkfam gegen eine fraudulöse Verwendung r
kann. Durch die Regierungsvorlage, sofetn Sie dieselbe annehmen, wird weiter ein Schutz dahin gewährt, daß der Aus. druck. Mischbutter überhaupt von der Bildfläche verschwindet; es wird keine Mischbutter mehr geben, sondern es wird Alles, was bisher als Mischbutter bezeichnet wird, fortan die Bezeichnung Kunst= butter oder Margarine tragen, und wird den Vorschriften unterworsch sein, denen die Kunstbutter unterworfen ist, d. h. sie muß öffent ic gekennzeichnet werden. Ich bin überhaupt sehr zweifelhaft, wo di Herren die Grenze ziehen wollen zwischen Mischbutter und Kunstbuttet. Die Mischbutter ist ein Uebergang von der Kunstbutter zur Naturbutter,
er Mischbutter eingeschritten werden
und jemehr Naturbutter darin ist, um so mehr nähert sie sich der
tter darin ist, um so mehr nähert ie eine Grenze statuiren und be die unf let auf 2. hier fängt die r bis jetzt nicht klar geworden; k dadurch ziehen wollen, daß das gelten lassen wollen, was mit höchstens Milch hergestellt wird, eine wissenschaftlich icht zu begründende. . n, bin ich mit meinen Bemerkungen fertig. ine Ausführungen noch etwas geholfen at der dritten Lesung ein anderes als das der zweiten Lesung. Aber au st das: man sagt — und das ist mir hen entgegengehalten worden — ; wir glauben Weg der Butterkalamität abhelfen wird, nicht daran glauben,
emehr Kunstbu
und jedenfalls
unftbutter nur b 4 das Result
so können
hoffte, daß die Regierung die deutschen lben Rücksicht behandeln werde, mit der Industrien an der Hand der Thatsachen Die Ausführungen des Staatssekretärs hauptsächlich gegen den Antrag des Abg. Duvigneau cht zutreffend gegenüber dem Antrage der chemischen Analyse absehen wolle. n nichts helfen, so lange man nicht einen ll auf Butter legte. Was stehe dem entgegen? jedenfalls kein Gegen— u Fall zu bringen. den Antrag Schreiner anzu⸗ Sollten sich bei der Ausführung Schwierigkeiten er⸗ ohne daß das Gesetz geändert würde, unh Ausführungsbestimmungen ausgeglichen werden. nitze einen traurigen Eindruck im Lande machen, wenn am hiuß der Session der Molkereibetrieb allein das Stiefkind er Nation bliebe. . ;
Die Generaldiskussion wurde geschlossen. .
Der Abg. Duvigneau zog seinen Antrag zurück.
In der Spezialdiskussion wurde §. 1 unverändert ange—
zu 8. 2 bemerkte der Abg. Drechsler: Wenn der 5. 2 ühren sei, so sei auch das ganze Gesetz nicht aus⸗ Der 8. 1 verlange schon eine chemische Anal alder 6 Proz. Butterfett seien allerdings durch die chemische snalyse mit genügender Sicherheit nachweisbar.
Der Staatssekretär von Boetticher äußerte: Der Vor⸗ der habe gemeint, auch bei §. 1 sei eine chemische Unter⸗ ichn nothwendig, welche ganz dieselben Schwierigkeiten cke, wie sie bei Annahme des § 2 eintreten würden. Nach 1 sei aber nur eine Untersuchung der Naturbutter vor— scschen, ob überhaupt Kunstbutter darin enthalten sei oder iht. Dies sei leicht festzustellen. Im zenan umgekehrt festgestellt werden, wie vie n dem Fabrikat enthalten seien. ; hfnichn Analyse könnte aber die Untersuchung leicht zu hurschidenen Resultaten führen, so daß nach dem Gutachten ß cinen Chemikers Strafe eintreten müßte, nach dem Gut— then des andern Chemikers nich
Der 5. 2 wurde darauf mi
Abg. Frege molkereien mit derse anderen großen
richtet, seien aber n
lle Gesezze würde heren Eingangszo
ind, um den §. 2 hier z ue man gut daran,
ben, so würden sie,
QZ solle dagegen Prozent Butterfett Bei der Unsicherheit der
t dem Antrage Schreiner mit 1 gegen 1233 Stimmen angenommen; ebenso der Rest des Besezes und das Gesetz im Ganzen.
E63 folgte die dritte Berathung ; wereffend Abänderungen und Ergänzungen der (Bestimmungen über den Arbeiterschutz!« r iskussion erklärte der sozialdemokratische 3. Schumacher, daß er mit seinen Freunden für das Gesetz inmen werde. Redner wendete sich sodann hauptsächlich gegen ie Ausführungen in der zweiten Berathung, welcher es als eine
des Gesetzentwurfs,
Feverbeordnun In der Genera
speziell gegen die sozialdemokratische daß durch verkürzte Arbeitszeit die Wenn die Arbeitszeit verkürzt werde, tirden sehr viele Leute Arbeit bekommen, die jetzt nichts ver⸗ kenn könnten. Es sei doch unsinnig, daß einige Arbeiter ( an mn arbeiten müßten, während Andere nichts thun
6 Abg. Baumba shorie bezeichnet hne erhöht würden.
Der Abg. Oechelhäuser sprach die Hoffnung aus, anträge, weiche dazu dienten, den sozialen Frieden zu sihenommen würden. „Damit schloß die General ilussion zum 8. 135, welcher nttei vorschreibt, wies der Abg. Sabor darauf hin, nspeltoren über die mangelhaf i „iich der Kinderarbeit in jedem Bericht ' ttheilungen der Handelskammer in ukt seien ja in zweiter Lesung „chalh wäre eine strengere J mch dieser Riichtun 8135 wurde darauf mit sehr großer so der 8. 136 a, welcher sich auf di ung meiblicher Arbeiter bezieht Eebtty den Central verband deutscher erhobenen Vorw
In der Spezial⸗ Einschränkungen der Kinder—
daß die Klagen der Fabrik— te Beaufsichtigung der Fabriken wiederkehrten. Die lauen über diesen angezogen worden. ö .
in sehr wünschenswerth. h ) er Mehrheit angenom⸗ e Beschränkung der nachdem der ; dustrieller gegen die ürfe in Schutz genommen blehnende Haltung damit weiten Lesung, selbst wenn l doch wohl kaum herbei⸗
diskussion.
zweiter Lesun
irt hatte, daß die Beschlüsse der z Gese werden sollten, einen Wande fen würden.
Die übrigen Paragraph ener mehr redaktionellen 9. zesetzentwurf im Ganzer mmigkeit grenzenden n zweiter Lesung erledigte das Haus meine Rechnüng über den Reichshau
en wurden ohne erhebliche Debatte Aenderung in 8. 154 angenommen. wurde darauf mit einer an Ein—
Mehrheit angenommen. us darauf
Der Staatssekretär Dr. Jacobi wies darauf hin, daß der
Bundesrath und der Reichskanzler die von dem Reichstag be⸗ züglich der Decharge⸗Ertheilung aus dieser Rechnung gemachten Vorbehalte für nich h kanzler es deshalb unterlassen habe, die geforderte nachträg⸗ liches Kontrasignatur der betreffenden justifizirenden Kabinets⸗ ordres zu ertheilen. Angesichts der Geschäftslage wolle er diesen Vorbehalt des Bundesraths nur konstatiren.
t berechtigt erkannt hätten, daß der Reichs—
Die Abgg. Dr. Meyer (Halle), Dr. Miquel und Dr. Windt⸗ horst . den Kommissionsbeschluß anzunehmen, da bei
einer Verschiebung der ganzen Situation mindestens eine ein⸗
gehende Erörterung nothwendig wäre, wozu jetzt im Hause wohl kaum Stimmung vorhanden wäre. ; Der Antrag der Konimission auf Decharge⸗Ertheilung unter Vorbehalt wurde gegen die Stimmen der konservativen Gruppen angenommen.
1 1. vertagte sich das Haus auf Sonnabend 10 Uhr.
Centralblatt für das Deutsche Reich. Nr. 24. — Inhalt: Zoll! und Steuerwesen: Ergänzung der Ausführungs⸗ vorfchriften zu dem Gesetz, betreffend die Erhebung von Reichs⸗ Stempelabgaben; — Veränderungen in dem Stande oder den Be⸗ fugniffen der Zoll⸗ und Steuerstellen. — Militärwesen; Erlöschen der einer Lehranftalt verliehenen Berechtigung zur Ausstellung wissen⸗ schaftlicher Befähigungszeugnisse für den einjährig⸗freiwilligen Militãr⸗ dienst. = Konfulatwesen: Ernennung. — Finanzwesen: Nachweisung der Einnahmen des Reichs im Etatsjahre 1886,87; — desgleichen vom 1. April bis Ende Mai . — Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. Marine⸗Verordnungs⸗Blatt. Nr. 11. — Inhalt: Seefahrzeit. — Friedens⸗Geldverpflegungs Reglement. — Schiffs⸗ kassen⸗ Reglement. — Dörrbohnen. — Verpflegungsrapporte. — Forcirte Fahrten. — Schulverzeichnisse. — Salutkartuschen. — Tag⸗ fernrohre. — Lieferungsverträge. — Amtskautionen. — Proviant⸗ lieferungs vertrag. — Personalveränderungen. — Benachrichtigungen. — Deckblãätter. . ö ; Ju stiz⸗Ministerigl-⸗Blatt, Nr. 24. = Inhalt: All⸗ gemelne Verfügung vom 19. Juni 1887, betreffend Ahänderungen der Ftats⸗Inftruktion vom 3. März 1885. — Allgemeine Verfügung vom 8. Jun 1887, betreffend die Zusammenstellungen von Zwangsverstei⸗ gerungen. — Allgemeine Verfügung vom 11. Juni 1887, betreffend bie Behandlung von Anträgen und Beschwerden in den Angelegen⸗ heiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. . Centralblatt für die gesammte Unterrichts⸗Ver⸗ waltung in Preußen. Mai⸗Juni-⸗Heft. — Inhalt:; Ministerium der geiftlichen z. Angelegenheiten. — Stagts ausgaben für öffentlichen Unterricht, Kunst und Wissenschaft, — Bestellung des Papierbedarfes nach dem Einheitsfatze von 10560 Bogen pro Ries; Einführung dieses Zählungsmodus in den Schulunterricht. — Ausscheiden der Städte Hagen aus dem Verbande des bisherigen Kreises gleichen Namens und Spandau aus dem Verbande des Kreises Osthavelland, sowie Theilung der Kreise Hagen in die Kreise Landkreis Hagen und den Kreis Schwelm und Tandkreis Dortmund in die Kreise Landkreis Dortmund und den Kreis Hörde. — Ausgrabungen der Ueber reste der Vorzeit, Erhaltung der Funde an Alterthümern. — Uebertragung der Würde eines Rector magniticentissimus der Universität Göttingen an den Regenten des zerzogthums Braunschweig, Prinzen Albrecht von Preußen, Königliche Hoheit. Veranstaltung einer Jubelfeier dieser Universität. Bestätigung der Rektorwahl bei der Üniversität Greifswald. — Eisenbahn Transport von Leichen, welche für Universitäts ⸗Anstalten bestimmt sind. — Herausgabe von Universitäts . Chroniken. Förderung. der Zwecke des neu begründeten Hygiene: Museums zu Berlin. Abführung des Er⸗= löfes für alte Baumaterialien an allgemeine Staatsfonds. — Prü⸗ fung von Entwürfen und Kostenanschlägen zu Universitäts bauten durch die Regierungs und Bauräthe. — Ausscheiden eines Abtheilungsvorstehers und Bestätigung der Ersatzwahl an der technischen Hochschule zu Hannover. Preisbewerbung bei der Akademie der Künste zu Berlin. — Veranstaltung der großen akademischen Kunstausstellung im Jahre 1887. — Iutschreiben wegen Bewerbung um Felix Mendelssohn· Bartholdy⸗ Staatsstipendien für Musiker. — Preis ausschreiben der Akademie der Künfle zu Berlin. — Nebenamtliche Beaufsichtigung der Fürstlich Lippeschen Gymnasien durch den Provinzial⸗Schulrath Dr, Rothfuchs zu Münster sowie der drei höheren Lehranstalten im Herzogthum Sachsen⸗Altenburg durch den Provinzial Schulrath Dr, Todt zu Magdeburg. — Zuständigkeit der Königlichen Proyinzial⸗Schulkollegien zur selbständigen Bewilligung von einmaligen Unterstützungen bis in Höhe von 56 „S an aktive Subaltern— und Unterbeamte höherer UÜnterrichtsanstalten aus dem Titel ‚Inegemein“ der resp. Anstalts— Etats. — Bedeutung und Militärberechtigung, der den Unterricht in den alten Sprachen ausschließenden höheren Bürgerschulen. — Er. hebung statistischer Nachrichten über den Besuch der höheren Lehr⸗ anstalken in Preußen. — Bekanntmachung für Eltern und Vormünder, welche ihre Söhne. und. Pflegebefohlenen der Königlichen Landesschule Pforta übergeben wollen. — Auf— gabe der Schullehrer⸗Seminare; Verwaltung des DOrdinariats der Seminar-⸗Uebungsschule durch einen ordentlichen Seminarlehrer. * Nuffkunterricht in den Schullehrer Seminaren. D Nessortverhältnisse der höheren Mädchenschulen — Termine für die Lehrerinnen Prü⸗ fungen im Jahre 1887. — Verlegung eines Termins für Prüfung von Lehrerinnen für weibliche Handarbeiten. — Zahlung der Prüfungs⸗ gebühren bei den Lehrerinnen⸗Prüfungen. — Statistische Uebersicht über die in Preußen vorhandenen öffentlichen höheren Mädchenschulen. — Unter höheren Unterrichtsanstalten, deren Besuch, gemäß S. 30 Ziffer 1 in Verbindung mit 8. 3 des Hannoverschen Volkeschulgesetzes Dom 26. Mal 1845 von der Verpflichtung zur Zahlung des Volk⸗ schulgeldes befreit, sind nicht blos öffentliche, sondern auch private höhere Unterrichtsanstalten zu verstehen. — Bedeutung der Vorschrift des 5§. 21 der Schulordnung vom II. Dezember 1845, wonach ein Lehrer, wenn er versetzt wird oder sein Amt freiwillig niedergelegt, dasselbe drei Monate vorher kündigen muß. — Gnadenkompeten; für die Hinterbliebenen von Schullehrern; Gnadenquartal für die Hinterbliebenen solcher Schullehrer, wesche als Lehrer an einer mehrklassigen Schule in einem kollegialischen Verhaͤltnisse gestanden haben. — Regelung des Verhältnisses zwischen den Haupt. und den Klassenlehrern an den zwei⸗ und mehrklassigen Schulen; Mißbilligung der Einreichung von Kollektiy-Vorstellungen,. — Von 'der Wiederaufnahme von Lehrern in den Schuldienst aus anderen Bezirken ist den betreffenden Regierungen, aus deren Bezirk die Lehrer freiwillig ausgeschieden oder unfreiwillig entlassen worden sind, Mittheilung zu machen. — UmzugskostenRegulatiw für die auf Grund des Artikels III des Gesetzes vom 15. Juli 1886, betreffend die Änstellung und das Dienstverhältniß der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen im Gebiete der Provinzen Posen und Weftpreußen, versetzten Lehrer und. Lehrerinnen,. Auszeichnung der Lehrerinnen an öffentlichen Schulen anläßlich ihres Dienstautztrittes oder ihres. Dienstjubiläums. — Ableistung. der Militärdienstpflicht jüdischer Volksschullehrer, welche an einer jüdischen Religionsschule wirken. — Ahänderung der Aussührungsbestimmungen zu dem Gesetze vom z. Juli 13885, betreffend die Pensionirung der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen. — Die bei der Anstellung einesãz Lehrers zu bewinrkenden Festsetzungen des Geld— werthes der einzelnen Einkommenstheile sind bei dẽr Pensions berech, nung maßgebend. — Festsetzung des Werthes der. Dienstwohnung bei der Pensionirung der Volksschullehrer. — Verpflichtung des Fiskus zur . der Volksschullehrer⸗Pensionen bis zum Betrage von 00 M in besonderen Rechtstiteln beruhende Verpflichtungen Dritter.
t pro 1883/54.
— Persönliche Zulagen, zu deren Zahlung die Genehmigung der
ulaufsichtabehörde weder nachgesucht noch ertheilt worden ist, können 31 1 Diensteinkommen nicht angerechnet werden. — Be⸗ rechnung, bejw. Aufbringung der Pensionen von Inhabern vereinigter Schul. und Kirchenämter. — Unterscheidung der Fälle, in welchen ein Lehrer ein kirchliches Amt nur als ein Nebenamt verwaltet, von den⸗ jenigen, in welchen Schul! und Kirchenamt mit zin anzer vereinigt find, sowie die Zuständigkeitsverhältnisse und das Verfahren bei Be⸗ setzung und bel Trennung vereinigter Schul- und Kirchenämter.!.— De Kosten für Subfellien, Lehr und Lernmittel sowie andere Gegen⸗ ffände der inneren Ausftattung der Schulzimmer gehören nicht zu den Schulbaukosten bezw. nicht zu den Pertinenzien des Schulhauses. — Bei der Beaufsichtigung des Privat⸗Unterrichts und Erziehungs⸗ wesens in der Provinz Hannover sind die Vorschriften der Allerhöchsten Kabinets⸗Ordre vom 10. Juni 1834 (Gesetz⸗ Samml, S. 135) und der Staats⸗Ministerial⸗Instruktion vom 31. Dezember 1859 ebenso zur Richtschnur zu nehmen und in Anwendung zu bringen, wie dies in den Provinzen Schleswig ⸗Holstein und Hessen⸗Nassau geschieht. — Rechtliche Bedeutung der Schul matrikel, (§. 66 der Schulordnung vom 11. Dezember 1845). Zu einer Abänderung der Schulmatrikel ist der Schulvorstand nicht befugt. Der Schul vorstand ist die örtliche Behörde, welche nach S. 32 a. a. O. das Vermögen der Schule zu verwalten, dieselbe in Prozessen und sonstigen Rechtsangelegenheiten zu vertreten, die Leistungen für die Schule auf die verpflichteten Ge⸗ meinden und Gutsbezrke umzulegen und auszuschreihben und auf Ein⸗ sprüche gegen die Heranziehung zu Schullasten gemäß §. 16 Des Zu ständigkeitsgesetzes vom 1. August 1883 zu beschließen hat. Der Be⸗ schluß des Schulvorstandes macht aber kein Recht für die an dem Unterhalt der Schule Betheiligten. Die Streitigkeiten zwischen den Be⸗ theiligten sind gemäß Abs. 3 des F. 45 des Zuständigkeitsgesetzes im Ver⸗ waltungsstreitverfahren zu entscheiden.! Form bezw. Stempelpflichtigkeit des Unkerrichts-Erlaubnißscheines für Privat-Lehrer und Lehrerinnen. Im Geltungsbereiche der Schulordnung vom 11. Dezember 1845 ist der Antheil an den Kosten der Unterhaltung der Schule, welcher auf eine zur Schule gehörende Gemeinde entfällt, in derselben Weise auf⸗ zubringen, wie die übrigen Kommunalbedürfnisse, entsprechend der in Ansehung der Gemeindelasten bestehenden Ortsverfassung 2c. — Die zu den Schulunterhaltungekosten Verpflichteten haben den auf sie fallenden Theil der an den Lehrer zu zahlenden Pension aus eigenen Mitteln zu decken, können jedoch, sofern sie unfähig werden sollten, die Befoldung des im Amte stehenden Lehrers zu sichern, aus dem Fonds Kap. 121 Tit. 27 Abth. III. pos. 1 des Ctats eine zeitweilige Beihülfe zu diesem Zwecke erhalten. — Mitwirkung der Schule zum Schutze nützlicher Vogel. — Turnen in der Volksschule. — Ein⸗ führung junger Lehrer in den Unterricht an Mittel⸗ und Oberklassen — Genehmigung zum Gebrauche des von dem Regierungs- und Schul⸗ rath Schumann zu Frankfurt a. O. in seinen drei Theilen umge⸗ arbeiteten Wetzel'schen Lesebuchs in den Schulen. — Einsendung der von den Regierungen erlassenen Cirkular-Verfügungen an die Geheime Registratar des Ministeriums der geistlichen re. Angelegenheiten. — Grenze für das dem Lehrer zustehende Züchtigungsrecht.́ Verhütung von Brandstiftungen durch Kinder. — Nicht amtlicher Theil. Bericht eines Schulmannes über den Besuch von Schullehrer: Seminaren. — Adolf⸗Stiftung zur Ausbildung von Lehrerwaisen im Regierungsbezirk Wiesbaden. — Personalchronik.
Ministerial⸗ Blatt für die gesammte innere Verwal- tung in den Königlich preußischen Staaten. Herausgegeben im Bureau des Ministeriums des Innern. Nr. 5. — Inhalt: Allgemeine Verwaltungssachen. Aenderungen des Familiennamens im Standes⸗ register. — Behörden und Beamte, Uebernahme von Nebenämtern Seitens der unmittelbaren Staatsbeamten. — Medizinal⸗Angelegen⸗ heiten. Erkenntniß des Ober⸗Verwaltungsgerichts, betr. die Verpflich⸗ tung der Kreise zur Uebernahme der durch Ausführung des Impf— gesetzes entstehenden Kosten. Polizeiverwaltung. A Im Allgemeinen. Üebertragung der städtifchen Polizeiverwaltung vom Buͤrgermeister auf ein anderes Magistratsmitglied. —= B. Gefängnißwesen, Straf- und Besserungsanstalten. Aufnahmefähigkeit der zur Strafverbüßung in die Strafanstalten einzuliefernden Gefangenen. Militär- und Marine⸗ Angelegenheiten. Embleme auf Fahnen der Krieger. und ähnlichen Vereine. — Denselben Gegenstand betr. — Verzeichniß derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig⸗freiwilligen Militärdienst berechtigt sind.
Centralblatt der Bauverwaltung. Nr. 20. — Inhalt: Amtliches: Personalnachrichten. — Nichtamtliches: Der Festplatz von Holtenau. — Die Westfront des Doms zu Mailand Schluß). — Die Verunreinigung der Gewässer. — Die innere Ausstattung von Seminargebäuden. — Benutzung eines Eisenbahndammes als Nie derungs⸗Schutzdeich. — Vermischtes: Brand der Straßenbrücke über die Elbe bei Wittenberg. — Waarenverkehr der Stadt St,. Peters burg während der Schiffahrtsdauer des Jahres 1886. . Inlands· und' Auslandspreise. — Technische Hochschule in Berlin. — Bücherschau.
Statistische Nachrichten.
Dem statistischen Theil des Jahresberichts der Handels- und Gewerbekammer zu Stuttgart pro 1886 entnehmen wir folgende No- tien: Nach dem Gewerbesteuerkataster von 18774373 betrug im König. reich württemberg die Zahl der Gewerbe 175956 2113 weniger als am 1. April 1886; von dem Weniger fallen auf die Stadt Stuttgart 16657, auf das Oberamt Kannstatt 137, Vaihingen 10, Waiblingen 30. In allen übrigen Oberämtern hat die Zahl der Gewerbe um 8 66 zugenommen. Die Gewerbesteuer ist nach dem Kataster vom 1 April 183687 von 70 206 248 auf 68 059 630 6 oder um 2146 618 (t gefallen; von dem Weniger fallen auf Stuttgart 1688 Ot , auf das Oberamt Ludwigsburg, wo die Zahl der Gewerbe um 123 zurück. gegangen ist, 109 914 (½ In Eßlingen hat die Zahl der Gewerbe um 31h und die Steuer um 185 966 „ zugenommen.
An Wirthschaften standen in Württemberg in Betrieh:
Sons Brannt⸗ Gast ! Schank⸗ Davon mit k i . wirth, wirth— Brannt⸗· ien e schaften schaften weinschank konzessionen handel 1. April an gg ] 71686 8987 7472 1417 850 Avxri am g, ö. 7579 7934 6348 1169. 1035 Nicht eingerechnet sind die Heckenwirthschaften der Weinproduzenten. Danach hat sich vom 1. April 1879 bis 1. April 1885 vermindert die Zahl der ,, Schankwirthschaften überhaupt.. Schankwirthschaften mit Branntweinschank . : k während die Kleinhandelbetriebe mit Branntwein und Spiritus sich 185 vermehrt haben. . 4 An in Betrieb stehenden Gast⸗ und Schankwirthschaften zu— sammen mit Ausschluß der bloßen Branntweinkonzessignen trasen im Landesdurchschnitt am 1. April 1879 eine auf 118 Einwohner, am J. April 1885 eine auf 129 Einwehner. . Von den 7954 Schankwirthschaften, welche am 1. April 885 im ganzen Lande im Betrieb standen, betrieben 89 9 auch den Aut⸗ schank von Branntwein; neben diesen 636 auch Branntwein aus⸗ schänkenden Schankwirthschaften und den 759 auch um Branntwein. schank berechtigten Gastwirthschaften standen noch 1169 Jonge sionen zum bloßen Branntweinschank in Betriebs daneben war die Jahl der Kleinhandelbetriebe mit Branntwein und Spiritus auf 12! Tgestiegen. Die Verbrauchssteuern in Stuttgart ergaben im Jahre 1886 brutto auf Bier 246 398 M, Fleisch 459 660 6. Gas 198 40 . zu— sammen 904 467 M, netto S823 592 M, gegen 80 3650 1½ im Vorjahr, Der Konsum von Bier belief sich (bei 273 431 h] Produltion, 195 565 hl Ein und 76902 hl Ausfuhr) ,. auf M2 094 hl oder 240 Pro Nopf, gegen 266] im Vorjahr. An Fleisch wird der Konsum aul d 529 0 ks (gegen S 400000 Kg im Voriahr) oder 67, kg pro Kopf geschätzt An Gas wurden 4 957 957 ehm versteuert.