Vom Absender ist Vom Absender ist Meist⸗ zu entrichten Meist 1 entrichten Benennung betrag Porto . Ein⸗ Versiche⸗ Benennung betrag Porto orn. Versiche⸗ der der für en. rungs⸗ Bemerkungen. der der für. gebühr rungs Bemerkungen. Länder. Werth ⸗ , a5 gebühr für Länder. Werth⸗ 1 für. gebühr für . je 19 8. den Brief. je 160 . angabe. den Brief je 160. 2 . Pt. Pt. pf. ; . 17 Dentschland nunbe⸗ His Ip — 5 Pf. für jes 17 Meistgewicht 290 g. Unfrankirte 13) Norwegen ...... unbe⸗ . 206 13) Üngefaßte Edelsteine in Wer s⸗ (Reichspostgebiet, schrantt geogr. I00 Me, Briefe zulãssig mit 160Pf. Zuschlag. schrãnkt . . briefen zulässig. Bavern und Württem— Meilen ür, . k 66 . 8. 14) Meistgewicht 250 8. Unf h 20Pf., ü 10 Pf. der Vorausbezahlung bei Ueber⸗ s *. ; f K 09 6, 2 gewicht 230 g. Unfran⸗ berg.) . 9 bringung eines Briefes mit 14 Oesterreich⸗ Ungarn . wie Deutschland . mindestens kirte Briefe zulässig mit 19 Pf. 46 Pf. Werthangabe bis 409 M einschl. 10 Pf. Iich Eilbestellung zulässig. ohne Un⸗ oder von Ablieferungsscheinen über 15) Portugal ...... S000 at ö 20 ie Einführung auslaͤndischer terschied Werthbriefe nach Postorten 25Pf, (einschl. Madeira und (10000 Lotterieloose ist verboten. des Ge⸗ nach Orten ohne Postanstalt 80 Pf. der Azoren) Franken) Nach Bosnien, Herzegowina, wichts. . Sandschak Novibazar (Oesterr. d S000 6 . 8 2) Eilbestellung zulässig. 16) Portugiesische Kolo⸗ 000 6 3 28 Okkupationsgebiet) gelangt neben (10 000 Lim Grenz⸗ , (10 00 dem deutschösterreichischen Porto Franken) bezirk 160 Franken) noch ein besonderes Porto zur 3) Bulgarien ..... 38000 40 3 w 20 17) Rußland.; unbe⸗ ö 8 Erhebung: ⸗ (10000 (auch nach den chinesische n schränkt a. Gewichtsporto 40 Pf.; Franken) Orten Kalgan, Peking, b. Versich. Gebühr 16 Pf. für 4) Dänemark nebst Island unbe⸗ . 8 4) Gilbestellung nur nach Post— Tientsin und Urga über P Werthangake bis 100 4, und den Faröer schränkt (im Grenz⸗ orten zulässig und mit Aus⸗ Rußland) P 20 Pf. über 100 4M bis 300 , 5) Dänische Kolonien: bezirk 10) schluß von Island und Faröer. 30 Pf. über 300 S6 bis a. in Westindien . . . 1 unbe⸗ 20 20 16 19) Schweden. ...... unbe⸗ , 20 00 M u. s. w., je 10 Pf. für je b. Grönland ..... sschränkt 20 20 28 schränkt 300 3) Egypten .... ... S000 20 20 28 16) Santiago (Cap Verdische In— 40000 19) Schweiz.. ...... unbe⸗ . 8 seln, San Thoms (Insel San Piaster schränkt (im Grenz⸗ ö Thome), Loanda (Angola). —=—10900 bezirk 16) je 40 M) 17) Die Einführung ausländischer Franken) ö,, S000 S , 20 Lotterieloose ist verboten. ) Frankreich m. Algerien . ö. 20 29 8 (10000Fr.) 19) Eilbestellung zulässig. 000 Franken) / 21) Spanien leinschl. der S000 (C , 20 s) Französischeolonien 8900 M 2 2 28 S] Guadeloupe, Martinique, Balearen u. Canarischen (10 000 (10000 Französisch Guvana, Senegal, . Franken) Franken) Reunion, Pondicherv, Cochinchina, 3) Helgoland.. .... unbe⸗ 20 20 8 Neu⸗Caledonien, Annam, Tonkin. 22) Tripolis . . . . . ... S000 M6 . 56 28 schränkt . durch Vermittelung von (10000 w S000 20 20 20 10) Briefumschläge mit farbigem türkischen Postanstalten Franken) (10 000 Rande oder aus Papier mit Franken) Linienvordruck dürfen nicht ver⸗23) Türkei... ...... unbe⸗ 20 20 28 23) Nur nach Beirut, Constanti— wendet werden. durch Vermittelung schränkt nopel, Salonich und Smyrna 1) Lnxemburg ...... S000 M . 8 II) Eilbestellung zulässig. von österreichischen zulässig. (10090 Postanstalten: Franken) . J . über Triest 12) Niederland ...... 8000 4 20 20 8 12) Eilbestellung zulässig. S000 Gul⸗sim Grenz⸗ , S000 M0 20 2 8 24) Nur nach den unter der Be— den oder bezirk 16 (10000 merkung 32a. zum Tarif A. auf⸗— 100900 Franken) geführten französischen Post⸗ Franken) anstalten in Tunis zulässig.
Der Tarif für Briefe mit Werthangabe nach Griechenland, Montenegro und Rumänien ist bei den Postämtern zu erfragen. — Nach Großbritannien und Irland sind Briefe mit Werthangabe nicht zulässig.
C. Postanweisungen. Vorbemerkungen. Zu. Postanweisungen nach dem Auslande kommt ein besonderes . Für telegraphische Postanweisungen ist zu entrichten: a. die gewöhnliche Postanweisungs⸗ ; lin deutscher und französischer Sprache) in Anwendung. Auszufüllen ist dasselbe mit arabischen gebühr, b. die Gebühr für das Telegramm, e. das Eilbestellgeld für die Besorgung am Bestimmungsort, iffern und mit lateinischen Schriftzeichen, ohne Durchstreichungen oder Abänderungen. wenn die Anweisung nicht postlagernd lautet.
Benennung Meistbetrag Gebühr Die Ausstellung der Auf dem ö . . einer Post⸗ (vom Absender zu entrichten). Postanweisung hat zu erfolgen Abschnitte der Postanweisung Bemerkungen. . Länder. anweisung. Pf. ö in sind zulässig
1 Dentschland ... 160 A 26 bis 1060 M 1) Mark und Pfennig. 1) Schriftliche Mittheilungen jeder Art. 17 Eilbestel ? gebühr f. Tarif T — Tescgraphssce. VNöss-
(Reichspostgebiet, Bayern 30 üb. 100-200 4 anweisungen zulässig.
und Württemberg.) . ; , über 200 . 2) Postanweisungen nur nach Buenos⸗A ires zulässig. 2) Argentinische Republik 100 Pesos. 20, mindest. 40 20 6 2) Pesos und Centavos (Goldgeld! 2) Schriftliche Mittheilungen jeder Art. 3) Telegraphische Postanweifungen zuläfsig.
oro sellado) 1 Peso Gold — 4 Das Postanweisungsformular muß außer dem Namen des
. . J 1 4 7 Pf. ). . Empfängers und der genauen Bezeichnung desselben mindestens K 0) Franken. 20, mindest. 40 20 . 3) Franken und Centimen. 3) Schriftliche Mittheilungen jeder Art. den Anfangsbuchstaben eines Vornamens des Empfängers (bz. 4 Britische Besitzungen bz. 10 Pfund 20, mindest. 40 20 0s (109 Franken — 81 46). die Bezeichnung der Firma desselben) enthalten. Der Absender
bis London (ab London siehe Bemerkungen).
Britische Postanstalten in
; ste 1, Sterling. außereuropäischen Län⸗
4) Pfd. Sterl. (), Schillinge (2), 4) Der Name und mindestens der Anfangs—⸗
. r J hat gleichzeitig mit der Einlieferung der Postanweisung den Pence (4), (10 R — 204 66 buchstabe eines Vornamens des Absenders
Empfänger von der erfolgten Einzahlung des Betrages durch
dern, namentlich Brit. Post⸗ 50 Pf.) (bz. die Bezeichnung der Firma des Absen⸗] ein besonderes Schreiben in Kenntniß zu setzen. anstalten am persischen Meer⸗ ders) und die genaue Adresse desselben Die Gebühr für die Uebermittelung ab London wird ujen u. in China; Cevlon, müssen angegeben jein. Sonstige Mit- seitens der Großbritannischen Postrerwaltung, welche die Cyvern, Straits ⸗Sęettlements, theilungen sind nicht statthaft. Ueberweisung der Postanweisungsbeträge nach dem Be— 2. Gap⸗Colonie, Mauritius, stimmungsgebiete vermittelt, von dem Einzahlungsbetrage in Mölgl. eu- Fhnd lang, Brit. Abzug gebracht. Wünscht der Absender guch diese Gebühr Westindien, — Australien. . . . . zu tragen, so muß er den Betrag der Postanweisung ent— 5) Bulgarien. 500 Franken. 20, mindest. 40 20 901 5) n, ö Centimen 5) Schriftliche Mittheilungen jeder Art. sprechend höher bemessen. . / 9 Franken = 81 ). 5) Telegraphische Postanweisungen n mehreren größ s) Canada (einschl. Britisch 50 Dollars. 20, mindest. 40 20 . 6) Dollars und Cents . 6) Wie Nr. 4. Drten . JJ
Columbien, Neu⸗Braun⸗ schweig, Neu⸗Schottland und Prinz Edward-⸗Inseln). ) Dänemark nebst Island 360 Kronen. 10, mindest. 40 20 A 7
(100 Doll. — 424 4). 6] Wie Nr. 4. — Dem Bestimmungsort ist der Name der Provinz und des Kreises (ꝗ0ounty) hinzuzufügen. 7) Telegraphische Postanweisungen mit Ausschluß von Island und Faröer zulässig. 8 Postanweisungen sind zulässig nach St. Thomas, Christians—
rt 9 . 7) Schriftliche Mittheilungen jeder Art. und den Faröer. Kronen und Oere
. ö . . ; , ö Kr. — 112 S 75 Pf ; 1 * ,, h S) Dänische Antillen 369 Kronen. 20, mindest. 40 20 8) ¶ oo Kr. S 112675 Pf) 8 ⸗ stad und Frederiksstad auf St. Croix und nach St. Jean. E gypten J Franken. 20, mindest. 49 20 4 8) Franken und Centimen ) Schriftliche Mittheilungen jeder Art. 3) Postanweisungen sind zulässig nach allen Orten Unter⸗ . , ö 500 Franken. 20, mindest. 40 20 160 10 (100 Fr. — 81 c). 10 Mittel- und Ober⸗-Egyptens bis Wadi-Halfa einschl., sowie Tunissow. Tanger ( Marocco). ö nach Suakim. Telegraphische Postanwels ungen nach Alexan⸗ 1h e orttannten und Ir 210 A6 Po, mindest. 40. 20 A 11) Wie Nr. 4. 11) Wie Nr. 4. drien, Cairo, Ismailia, Port Said und Suez zuläfsig. R ; . ö 10) Telegraphische Postanweisungen zulässig nach Frankrei 12 Hawaii (Sandwich-Inseln) 50 Dollars. 20, mindest. a0. 20 06 12) Dollars und Cents 12) Wie Nr. 30. Algerien und Tuns, ** en J
bis San Francisco Jab San
; (100 Doll. — 424 MS). Francisco s. Bemerkungen).
11) Wie Nr. 4. — 12) Wie Nr. 30. — Für die Beförderung ab San Franeiseo
13) Helgoland 400 M 160, mindest. 40 20 0 13) Mark und Pfennig 13) Schriftliche Mittheilun . ꝛ ird v e erikanischen Postver ĩ ̃
Tel J ; 1160, mindest. 20 3) mig. Schrif Nitth gen jeder Art. wird von der amerikanischen Postverwaltung eine weitere Ge—
14 Japan (nur nach Hiogo oder 500 Franken. 20, mindest. 40. 20 6 14 Franken und Centimen 14) Schriftliche Mittheilungen jeder Art. bühr von? Les Betrages zu Lasten des Empfängers berechnet. Kobe Delodate, Tiesto, Na⸗ (100 Fr. — 81 „). 13) Telegraphische Postanweisungen zulässig.
J Tokio und 14 ö Postanweisungen nach Tokio und Jokohama D Dh 7 f I = 7. 8 7 — ö 3 ( 7222 . . 9 — 7 C. 3 . 1 7 1 zu lig;
15) Ostindien (Gritisch) Vor⸗ 20 Pfd. Sterl. 20, mindest. 40 20 46 15) Wie Nr. 4. 15) Wie Nr. 4. lo] Wie Nr. 4. — Auf Postanweisungen an Personen indischer er, ien nf, d. nicht⸗ Abkunft muß der Name, der Stamm oder die Kaste des iti hen Besitz ungen und Empfängers, und der Name des Vaters desselben angegeben sein. Britisch⸗Birma s, dagegen . mit Ausschluß von Ceylon).
Vegen Ceylon J. Nr. 4. ⸗. . ‚
16) Italien (auch San Marino, 500 Franken. 20, mindest. 40 20 0 16) Franken und Centimen 16) Schriftliche Mittheilungen jeder Art. 16] Telegraphische Postanweisungen nach Italien und San Susa (Tunis), Tunis, la Go⸗ , 3. Marino zulässig.
. b. Tunis und Tripolis). ; euzemburg wie Nr. 1 — — ͤ — — — 17) Telegraphische Pos is zulässig
. g wie Nr. 1. w . . graphische Postanweisungen zulässig.
189 Malta und Gibraltar . 10 Pfd. Sterl. 20, mindest. 0. 20 S6. 18) Wie Nr. 4. 18) Wie Nr. 4. 18) Wie Nr. 4. ö ö
; . . bis London (ab London s.
19 Marocco (Tanger) s. Nr. 10 Bemerkungen).
ö. . . 20) Eilbestellung zulässig. Telegraphische Postanweisungen nach
20M Niederland ...... (G ß 5 20, mindest. 40 20 0 20) 20) Schriftliche Mittheilungen jeder Art. bestimmten Orten zulässig. .
Buld.) Ndrl.
Gulden und Cents 21) Die Postanweisung muß deutlich den Vermerk ‚Nieder⸗
21) Niederländ. Besitzungen 150 Fl. B30, mindest. 10 20 0 21) (100 Fl. — 169 0 50 Pf.) 21] Angabe des eingezahlten Betrages, kändifch Indien“ tragen. i Absende f ; erlän 150 FI. ; ; . N gabe des gezahlten B s, 18 agen. Von einem Absender darf an . 0 Guld) Ndrl. k . Name und Wohnort des Absenders. denselben Empfänger innerhalb 8 Tagen nur eine Postanwei⸗ 22) Norwegen... ..... 360 Kronen. 20, mindest. 40. 20 . 22) ö und Oere 22) crifmliche Mitth sung zum Meistbetrage von 150 Fl. zur Absendung gelangen. . . ö Oh Kr. 112 S 76 Pf), Schriftliche Mittheilungen jeder Art. 22) Telegraphische Postanweifungen nur sti t , , , . 409.416. 10, mindest. 40 20 0 23) Mark und Pfennig. r) 23) . zul fte . ö J 1 Portugg⸗ seinschl. Madeira 90 Milreis. 20, mindest. 410 20 0 24) Milreis und Reis 24 23 Die Umwandlung in die österr. Währ. erfolgt in Oesterreich⸗ 26) un der Azoren) . ᷣ (¶ Milreis — 4. 55 Pf). und Ungarn auf Grund des Wiener und des Budapester Börsen⸗ . 500 Franken. 20, mindest. 40 20 960 25) ,,, 5 26) urses. Ein Absender darf im Laufe eines Tages nicht mehr ö. ö. . O Fr. — 81 49). Sri RK tn πιράίe⁊ . als zwei Postanweisungen an ein un denselben Empfänger auf⸗ 26) Schweden.... 360 Kronen. 20, mindest. 40 20 16 26) 8. und Derf, 26) Schriftliche Mittheilungen jeder Art. ö . k nach ken len Der e zl. ö. . * Kr. — 112 A 75 Pf.. 24) Telegraphische Postanweisungen nur nach Lissabon und Porto , 500 Franken. 20, mindest. 40 20 27) Franken und Centimen 27) 3 ien . 5 9
. ö (100 Fr. — S1 M1). 25) Postanweisungen sind nur nach größeren Orten zulässig. 28) Tripolis siehe Nr. 16. 275 Telegravhische Postanweisungen zulaͤssig.
— j ᷣ mn K r,, een e, ,. . . 97 n nn, . Post⸗ (vom Absender zu entrichten). ostanweisung hat zu erfolgen bschnitt der Postanweisu . Lände ö anweisung. Yi. für je s gin sch e n sung Bemerkungen MNTurtei: a. Constantinopell 100 Æ Fi. mindef. d Vd , e mr fdr Deen er nm mr , Sarffff ide Miftfen ine, e-, rr de sem mn anner dem Tann des Ti fan acrõ K K ĩ ĩ i ; iaster . = oder mindestens die Anfangsbuchstaben seines oder seiner Vor⸗ p. Adrianopel ö Phi. Hob Franken. 20, mindest. 0. 20 00 29h) Franken und Centimen 31) Der Name und die Adresse des Ab namen enthalten; bei 1 . . . erh i. Be⸗ hi, J J,. (100 Fr. = 81 ). gie. nh — * ö. 2 ,, 9. ö. . em Bestimmungsort ist 2 im 16 . etrag und der er Einzahlun es Staats (state) und, wenn möglich, des es zij Vereinigte Staaten von 50 Dollars. 20, mindest. 40 20 31) Dollars und Cents können angegeben 6mm Weitere 1 (county) hinzuzufügen. ö e Amerika. gaben sind nicht zulässig.
Hriefen als Anlagen sind unzulässig.
(100 Doll. — 424 6).
HD. Postaufträge zur Einziehung von Geldbeträgen.
Vorbemerkungen. Das Postauftragsformular (für den Verkehr nach fremden Ländern ein solches mit Vordruck in deut⸗ cher und französischer Sprache) ist, dem Vordruck entsprechend ausgefüllt, mit den Anlagen Rechnung, Quittung, Wechsel u. s. w) in verschlossenem Umschlage unter Einschreibung an die Poftanstalt abzusenden, in deren Bestellkreis der Schuldner wohnt, nach Portugal leinschl. Madeira und Ajoren) an das Postamt in Lissabon. Der von der Postanstalt eingezogene Betrag wird abzüglich der Post⸗ anweisungsgebühr dem Absender des Postauftrages mittels Postanweisung übersendet. — Postaufträge ohne Anlagen, sowie solche mit
Im Vereinsverkehr darf eine und dieselbe Sendung mehrere Werthpapiere enthalten, welche von einer und derselben
stanstalt bei mehreren Zahlungspflichtigen zu Gunsten eines und desselben Absenders einzuziehen sind. Ven dem Betrage eines jeden eingelöst en Werthpapiers wird im Vereinsverkehr eine Einziehungsgebühr durch die mit der Einziehung beauf⸗ tragte Postverwaltung erhoben. Diese Gebühr beträgt, von Frankreich abgesehen, 10 Pf.
bz. Valeurs à recouvrsr, Bureau
. Solche Zinsscheine und Dividendenscheine, auf welche nur bei Vorlegung der Obligation u. s. w. selb ahlun geleistet wird, sind vom Postauftragsverktehr überhaupt ausgeschiossen. Kö g Der Postauftragsbrief ist mit der Aufschrift Postauftrag nach
e (Name der Postanstalth, Einschreiben, de poste à . . . ... (Name der Postanstalt) RSeommands, zu versehen, im Vereins⸗
Benennung Meistbetrag Taxe: Feste Benennung Meistbetrag Taxe: Zest der eines Porto. 0G6chihr. Bemerkungen. der eines Porto Geller Bemerkungen. Länder. Postauftrags. Pf. 1 Länder. Postauftrags. Pf. Vf. ITentschland 600 4 36 — 1 Die Aufschrift hat zu lauten: Postauftrag nach; ) Xuxemburg. S800 S5. 26 35 7 Wechfelprotefte werden Durch de Postanftasten Reichspostgeb. Wechselproteste werden durch die Post vermittelt. für je 15 g vermittelt. Bayern und 2) Wechselproteste werden vermittelt, wenn der Ver⸗ 8) Niederland. 150 Gulden 20 20 89) Wechselproteste werden nicht vermittelt. Württemberg). merk, rotét“ oder, Protèt immèédiat“ auf dem Auf⸗ für je 15 g ͤ Y Belgien 100 Franken 20 20 trage sich befindet. im Grenzbezirk / für je 15989 J . . . . / 10 für je 15 9g) im Grenzbeztrk I) Zinsscheine und Dividendenscheine dürfen nicht 9) Oesterreich⸗ 400 Gulden 10 / 9 Bei Aufträgen nach Ungarn sind die Namen 10 für je 15 g) beigefügt sein. Wechselproteste werden nicht vermittelt. Ungarn.. 5. W. ö. 20 mit lateinischen Buchstaben zu schreiben. 3) Egypten . 1000 Franken 20 für je 15g 20 I) Im Falle der Annahme werden von dem ein⸗ 20 ( Wechselproteste werden nicht vermittelt. H Frankreich 1000 Franken 26 — gezogenen Betrage 10 Pf, für je 20416, höchstens aber i über 15-2509 10) Zinsscheine und Dividendenscheine dürfen nicht mit Algerien. 10 Pf als Einziehungsgebühr in Abzug gebracht. Wechsel⸗ 10 Portugal.. 180 Milreis 26 20 beigefügt sein. Wechselproteste werden nicht vermittelt. proteste werden vermittelt (auch auf der Mehrzahl (einschl. Madeira. für je 15 9g II) Zinsscheine und Dividendenscheine dürfen nicht der unweit der französischen Küste belegenen Inseln); und der Azoren). beigefügt sein. Wechselproteste werden nicht vermittelt. / hierzu Vermerk „à protester«“ auf dem Auftrage, 1) Rumänien 1000 Franken 20 20 12) Lotterieloose und andere auf das Lotteriespiel / außerdem eine schriftliche Verpflichtung des Absenders für je 15 9 bezügl. Papiere, sowie Zins- und Dividendenscheine zur Zahlung entstehender Protestkosten erforderlich. 12 Schweiz .. 1000 Franken 20 20 dürfen nicht beigefügt sein. Postaufträge mit dem o) Helgoland S0 M. 20 20 5) Postaufträge mit dem Vermerk „Sofort zum für je 15 g Vermerk Zum Protest“ oder „Sofort zum Protest“ ll Protest. sind unzulässig. (im Grenzbezirk sind zulässig. 6) Italien... 1000 Franken 20 20 6) Alle auf den Inhaber lautende Werthpapiere, . lo für je 15 g) 13 Nur nach, den unter der Bemerkung 324. zum für je 159 Loose oder Schuldbriefe auswärtiger Lotterien 2c. sind 13) Tunis s. unter Tarif A aufgeführten französischen Postanstalten in
A. Das Porto beträgt für Packete:
vom Postauftrags
dienst ausgeschlossen. Wechselproteste
werden nicht vermittelt.
auf , (in geogr. Meilen): über über über über bis 10 20 50 100 über im Gewichte 10 bis bis bis bis 150 20 50 100 150 Zone 1 Zone 2 Zone 3 Zone 4 Zone 5 Zone 6 Pf. Pf. Pf. Pt. Pf. Pf. nd d Ts 7mnschlch lich ö , , . F für jedes weitere Kilo⸗ gramm mehr ..... 5 10 20 30 40 50
Vorbemerkungen. Die Taxen sind nur insoweit angegeben, als einheitliche Portosätze bestehen. Die Vorausbezahlung bildet die Regel. Packete nach Griechenland, Helgoland, Luxemburg und Oesterreich-Ungarn können
jedoch auch unfrankirt abgesandt werden.
4) Frankreich mit Algerien.
E. Packetsendungen.
liegen diesem Zuschlag nicht.
Für die als Sperrgut zu behandelnden Packete wird das Porto (nicht aber der Portozuschlag und die Versicherungsgebühr) um die Hälfte erhöht. Als Sperrgut gelten alle Packete, welche in irgend einer Ausdehnung 151m überschreiten, oder welche in einer Ausdehnung 1L m, in einer anderen Sm überschreiten und dabei weniger als 109g wiegen, oder welche bei der Verladung einen unverhältnißmäßig großen Raum, bz. eine besonders sorgsame Behandlung erfordern, z. B lebende Thiere, Körbe mit Pflanzen und Gesträuchen, Hutschachteln
oder Cartons in Holzgestell, Möbel, Korbgeflechte u. dergl.
Tunis zulässig. — Wechselproteste werden nicht ver— mittelt.
Packete ohne angegebenen Werth und Packete mit Werthangabe nach Orten innerhalb des Deutschen Reichs-Postgebiets, sowie nach Bayern, Württemberg und Oesterreich-Ungarn.
Für unfrankirte Packete bis 5 kg einschließlich wird ein Porto— zuschlag von 10 Pf. erhoben. Portopflichtige Dienstsendungen unter
Für die Begleitadresse zu Packeten wird besonderes Porto nicht in Ansatz gebracht. Gehören mehrere Sendungen zu einer Begleit— adresse, so wird für jedes einzelne Stück das Porto berechnet.
Die Packetsendungen sind thunlichst zu frankiren.
B. Fur Packete mit Werthangabe wird erhoben: 1) das für Packete ohne Werthangabe zu entrichtende Porto (s. unter A). 2) Versicherungsgebuühr gleichmäßig 5 Pf. für je 300 S oder einen Theil von 360 MS, mindestens jedoch 10 Pf., ohne Unterschied der Entfernung. - G0. Dringende Packete (nach Oesterreich⸗Ungarn nicht zulässig) müssen frankirt sein. Besondere Gebühr, außer Porto und etwaigem Eilbotenlohn, 1 10
HI. Frankirte Packete im Gewichte bis 3 bz. 5 Eg nach dem Auslande.
des Raummaßes nicht.
fang derselben ist außerdem auf 20 Cubikdecimeter begrenzt. Für Packete nach Großbritannien und Irland besteht eine Beschränkung
Soweit der nachstehende Tarif die erforderlichen Angaben nicht enthält, sowie bezüglich derjenigen Packete nach
Packete nach Bulgarien, Egypten, Frankreich, Franz5s. Kolonien, Großbritannien und Irland, Italien, Niederland, Portugal, dem Auslande, welche den Bedingungen unter II nicht entsprechen, ertheilen die Postämter nähere Auskunft. Schweden, Serbien, Spanien, Tripolis, der Türkei und Tunis dürfen in keiner Ausdehnung 66 Centimeter überschreiten. Der Um⸗ ö J An Zoll⸗ ö. . An Zoll⸗ Tarif Inhaltserklärungen Tarif 8, 8 G sind beizufügen ⸗ R Nach e e,, Bemerkungen. Nach . Syr he, mn der Bemerkungen. ; ö . Sprache, in der Gewicht Stück dieselben auszu⸗ Gewicht Stück dieselben auszu⸗ von 4 Fi. stellen sind: von. 40 P stellen sind: I AUfrita West⸗ und Südwestküste J 5 kg 15601 2 französisch oder 17 ccra, Addah, Ambriz, e. Ceylon .... . . ...... 3kg 3 — 7 deutsch od. franzöͤs. (mit Woermannschen Dampfern) englisch, nach Ba⸗Ambrizette, Bagida (Bageida), bis (Kamerun s. unter 17, Kongostaat gida, Klein⸗Popo Banana (Congo), Cabenda, Cape . 450 ö. über Belgien s. unter 1) .... und Lome deutsch Coagst Castle, Cape Palmas, Eloby, f. Cypern .... . . .. .... 3 kg 250 2 deutsch od. französ. Y Argentinische Republik .. Gabun, Grand Bassa, Grand Popo, bis über Hamburg oder Bremen 3 kg 380 3 deutsch Kinsembo, Landana, Klein-Povpo, . 460 (Hauptweg) Loanda, Lome, Mayumba, Mon⸗ 1I. Afrika. . . . ; . über Frankreich.. 3 kg 4205 4 1 deutsch, 3 franz srovia, Muculla, Musera, New⸗ a. Cap-⸗Kolonie und Britisch 2601 2 deutsch od. französ. . 3) Il. ar bee. Nähere Auskunft nur a. Verlangen d. Absenders) P Calabar, Quittah, Salt Pond, ö sch ang and 3 kg bis über Beförderungswege, Taxen c. ) Australien . ͤ Sinoe, Waida (Wydah) und . ö ertheilen die Postanstalten. a. Samoainseln: über Bremen 5 Eg 320 2 deutsch Winnebah. JJ 3kg 320 2 deutsch od. französ. n 9 21 deutsch 2) Bis auf Weiteres nur nach bis / b. Tongainselnt:., Bremen 5 kg 320 2 deutsch Buenos Ayres. . ; 6575 . kJ deutsch 3a) Nur nach Apia mit deutschens E. Ascension, St Helena . . . 3 kg 220 2 deutsch od. französ. Y Belgien (direkt). .. . . ... 5 kg — 80 3 französisch Postdampfern. bis / 5 , . , , , bz. i. 6 a ö ö. , . ö / rit. Bostanstalten in außer- deutschen Postdampfern Sperrgu I. Amexika. . . ; ,,, Ländern. S0 oοĩ Portozuschlag. Werthangabe a. Britisch⸗Guyaga .. . . . . 3 kg 240 2 deutsch od. französ. 5) III. a, b, e, d u, IV. Nähere I. Asien. bis 406 6 zulässig. Versicherungs— bis Auskunft über Beförderungswege, a. in China gebühr über Bremen 16 Pf., über . . J Taxen ꝛc. ertheilen die Postanstalten. 1) Hongtong und Shanghai ö Triest 28 Pf. für je 160 6. b. Britisch Westindien . . . . . 3 kg / 2201 2 deutsch od. französ. über Bremen 5 kg 36h ? deutsch ) Werthangabe unbegrenzt, Nach⸗ his Triest . 5 Eg 44M 2 deutsch nahme bis 400 Sς zulässig. — . . 380 / . ) Amoy, Canton, Foo⸗Chow Sperrgut 1 4½ 20 Pf. ( . Britisch Honduras (Belize) 3 kg 220 2 deutsch od. französ. (Futschau), Hankow, Hoi⸗ 5) Ta und b) Mit deutschen Post— his how (Kiung⸗Schow) Ning⸗ dampfern. 380 . . . po, Swatow: über Bremen 5 kg 3530 2 deutsch , 3 kg 180 2 deutsch od. französ. Triest. 5 kg 460 2 deutsch bis b. Straits⸗Settlements 460 über Bremen 5 kg 380 2 deutsch V. Australien. ö e ü 6 2 deutsch Neu⸗Süd⸗Wales, Victoria 3 kg 260 2 deutsch od. französ. die vorstehend unter a. und b. / bis bezeichneten Orte bz. Kolonien: . ; 6 40 über Hamburg oder Bremen 6) , . (über Oesterreich⸗ 3 Eg 180 3 , ern g u. England . 2 6 . J 3 deutsch Nur auf Verlangen des Absenders. 7) Dänemark mit den Faröer m nns unbegrenzt, Nach⸗ über 1g bis3 kg 4606 2 deutsch und Island 5 kg 280 2 deutsch nahme (ausschl, nach Island) bis über Belgien und England ö 89) Dänische Antillen (St. Tho⸗ 100 66 zulässig;. Sperrgut Packete bis 1 kg... 329 2 deutsch od. französ. mas, St. Jean und St. Croix) 5ökg 240 2 11 deutsch, l. 4M. 20 Pf. — Eilbestellung zu⸗ über 1g bis 3 kg 480 2 deutsch od. französ. lber Hamburg 1 französisch slässig. . — c. Labuan: über Hamburg oder 9) Egypten . / . 8) Sperrgut 3 S 60 Pf. Bremen u. England über Triest .. 5 kg 2 — 4 2 deutsch, 2 franz. 9) Postpackete sind ua ssi nach Packete bis JI kg... 320 2 deutsch 3 über Oestr-⸗Ung. ] Allen Orten Unter, Mittel⸗ und über 18 bis 3 kg 41806 2 deutsch ; und Italien. 3 kg 220 5 2 deutsch, 3 franz. Ober- Egyptens bis Wadi Halfa über Belgien und England lber Schweiz u. ö. . . einschl., sowie. nach Suakim. Packete bis 1 kg.... 340 2 deutsch od. französ. Italien.... 3 kg 220 31 berg, 2 franz. Werthangabe bis dab A6 nach über 1g bis 3 kg 5 — 2 deutsch od. französ. Rah Augkumf . Seht n 5 kg 220 4 2 deutsch, 2 franz. l gore . . — 1 3 3 kg 320 2 deutsch od. französ. . 5) J. d, e, f. Nähere Auskunft s⸗ über Oestr.⸗Ung. riest, ngabe den 8 5 ö abet Beförderungswege, Taxen c er⸗ b. 4 . und Italien. 3 Ag 220 5 Q deutsch, 3 franz. 109 e u. Nachnahme bis 400 4 675 theilen die Postanstalten. lber Schweiz und nach Alexandrien sowohl wie nach Italien . . . . 1 3 Eg 220 3 1 deutsch, 2 franz lden übrigen Orten zulässig.