SeyiemberDkibr. 46 bez., ver Dkt.· Norxemb. ö, 4 6, per November-⸗Dez. 46,9 bez. Leinbl per 100 kg — loco — „, Lieferung —. Petroleum. (Raffinirtes Stemdard white) ver 10ä6 kg mit Faß in Posten ven 100 Ctr. — Ter— wine still. Gekündigt — kg. Kündigungspreis — S Leo — per diefen Monat —, per Juli⸗August — per August· Sextember = ver September ⸗Oftober A 8 , per Oktober⸗November 22 6, per November. Dezember 22, 16. . Spiritus per 100 1 3 100 ͤ½ — 10 000 Lc. Termine behauptet. Sckündigt 150 000 1. Kün— digungspreis hö, M Loeo mit Faß — Per die sen Monat u. per S5uß-August 6b, 6 — 65,3 — 65,4 bez. per August⸗Sev nern der G66, 2 — 56, 0 = 66.1 bez, ver bez. per September ⸗-Oktober 67 bez.,
.
2 2 — 16
Nr. O 24. 60 Bis 21,50 bei,. Feine? zt. Roggenmehl Nr. O u.
, g,, , 13 78 17 2 be; Rr, 0 irh , . cken Nr. Gu. 18, 5 — 10.25 bez, Nr. D Mn, ö w , . . Kugust 13,40 bez, 13,423 Br., pr. September 13,05
Nr. O u. i pr. 100 kg Br. inkl. Sack.
Berlin, I5. Juli. (Waarenbör) e.) Die heutige Böese hatte einen ruhigen Verlauf. bei schwechem Seschäft. — Kaffee. Das Geschäft ist sehr unbedeutend und wird nur für den dringendsten Bedarf gekauft. Die Stimmung ist jedoch sest, zu⸗ mak sich auf den Terminmärkten eine Preissteige— rung vollzogen hat. — Zucker. Raffinirte Sorten haben fortgesetzt sehr festen Markt. Auf dem Termin—⸗ markt ist es faͤst ganz geschäftslos, weil Käufer und Verkäufer sich abwartend verhalten und fanden nur sehr geringe Umsätze statt. — Butter. Der Konsum hat sich in geraden auffallender Weise xerringertʒ trotzdein ist die Stimmung fest und animirt und baben Zufuhren feinerer Qualitäten zu besseren Preisen Nehmer gefunden. — Schmalz. Die Tendenz ist fest und sind Preise bei guter Kauf⸗ lust um — 4 „ pro Ctr, in die Höhe gegangen. — Kaffee (per 3 kg): Echter Mokka 1.25 —1,50 (6, Africa (Cazengo) O0. = 0,96 16, Ceylon (, 1A 35 MS, Laguayra Trill 1,695 — 1,07 S6, do,. ge⸗
höher als
waschen 1,ůH5H — 1,20 6, Guatemala 1,05— 120 6,
Portorico 1,15 — 1,26 „S6, Java fein braun Mengdo 1, 30 — 1, 50 S, do. gelb Preanger 1,20 - 1,35 A6, do. gelblich Java 1,15 —= 1,33 A, do. gut ord. und grün lich Cheribon 1,12 —1, 18 46, Domingo original . 1,66 6, do. verlesen 107 —1, 15 M6, Santos ordinär O, 89 — 0, 5 M6, do. reell ordinär 1, 93-196 lb, do. Eampinas 1,60. — 1, 13 16, Rio ordinär 0. 390 — 1,3 4, do. gewaschen 115 —- 1,25 46, Bahia 0, SS = 0,9 g, Triage und Brennwaare 9,8o— G. 83 6, Zucker (per 50 kg): Raffinade J. Brode 29,59 — 50,50. „66, do. II. 28,75 — 29,50 ν, do. . gemahlen 28,509 — 29,50 M, do. II. 25 — 28,50 Mb, Würfel⸗ 29, 31,25 S6, Melis J. Brode 28, 5 — 29,50 6, gemahlen 27 —27, 75 6, Farine 235,50 = 24, 75 M, Candis, weiß 35,50 — 39,50 416, do. gelb u. braun 37,50 — 8,50 (t. Teder: Sohl⸗Rhein. Wild in Bürden à 5 Haut ca. 50 kg 130 - 155 6, do. Norddeutsches do. do. 106— 134 ½½,, Zahmsohl. in Roll. 120 — 160 , Brandsohl Wild Per 50 kg 100-130 6, Deutsche 110 134 6, Fahl per kg 1,30 - 1,70 , Kips⸗ fahl 0,30 — 166. dαι, Maschinenriem mit Abjall 1,40 - 1,60 υς, do. ohne Abfall (Croupons) 1,40 - 2,25 M, Geschirr, braun 1301,60 A1, do. schwarz 120-1, B0 M6. ; - ; Butter. Hof-Butter aus Ost- und Westpreußen, Pofen und Schlesien Ia. 95 — 109 66, do. do. Ila. s8— 93 S, Hof⸗Butter aus Mecklenburg, Vor— pommern und Priegnitz Ia. 93— 98 M, do. do. a. S8 — 92 M6, fehlerhafte Butter von vorstehenden Pro⸗ duktionsländern 6h — 80 Sος, Landbutter: Preußische 68 - 70 66, Netzbrücher 68 — 70 6, Pommersche 68 — 70 1606, Polnische 68 — 700, Schlesische 68 = Oe, Galizische 63 — 5 „6, Kunst-Mischbutter 68 bis 85 S5, Margarinbutter 45 — 58 M — Käse, Schweizer, Emmenthaler 89 —– 35 , do. Bayerischer 55 — 65 M, do. Ost⸗ und Westpreußischer La. 65 — 70 46, do. IIa. 50 — 60 46, Holländer 5 — 85 t, Lim⸗ burger 30-35 S6, Qugdratmagerkäse 12 —22 4 — Schmalz, Prima Western 17 G Ta. 41 50 42 6 Amerikanisch raffinirtes 41 — 41,50 M, in Deutschland raffinirtes: 4. Hamburger 44 — 46 6, hb. Berliner 41,00 S, Berliner Bratenschmalz 48— 52 M6 per 50 kg. Berlin, 14. Juli. Marktpreise nach Ermitte—⸗ lungen des Königlichen Polizei⸗Präsidiums. Höchste Niedrigste Preise.
Per 100 kg für: p,
Weizen gute Sorte.... 80 18 Weizen mittel Sorte. . 17 Weizen geringe Sorte... , Roggen gute Sorte... . 17 V Roggen mittel Sorte. . 12 25 12 Roggen geringe Sorte.. 11 11 Gerste qute Sorte. ) 17 Gerste mittel Sorte. 11 7114 Gersce geringe Sorte.. ,, 10 d / i 12 Hafer mintel Sorte... 11 Hafer geri nge Sorte. ö Richtz roh ö ö Erbsen gelbe zum Kochen. Speisebohnen, weiße. ö Kartoffrlaa . Mindfleisch ͤ von der Keule 1 kg... 410 D ,, 20 Schweine fleisch J Rg. 40 , 590 Ham melfleisch J kg.. 130 . 6560 ö. . . . 39 arpfen ö . : Aale d . 86 Zander kJ 60 Vechte ; Barsche 50 Schleie J 56 J 20 — 60 Krebse vr. Schock. 112 — — Stettin, 14. Juli. (W. T. B.) Getreihe⸗ markt. Weizen niedriger, la eo 172,900 -= 182,00, pr. Juli⸗Aug. 170,50, pr. September⸗Oktober 163,09. Roggen niedriger, loc9 117-120, pr. Juli⸗Aug. 119,50, pr. September Oktober 121,060, Rüböl matt, pr. Juli 48,00, pr.
r 47,00. Sceiritus matter, loco. 65,60, li⸗Aug. 5.00, pr. August⸗September 65,30, 65, 30. Petroleum loco
(BW. T. B) Juli 656,60, ,
Septemkh er ⸗Oktober
O, 35.
Posen, 14. Juli. ohne Faß 65,60, pr. vr. September
Bekündigt — J. Still. . .
Szreslan. 15. Juli. (GB. T. B). Getreide-
markt. Spiritus pr. 100 10600 vr. Juli⸗
Anzust 65,00, do. vr. August⸗Seprember 6a Ho, do.
pr. September⸗Oktober 66,00. Weizen —. Roggen
pr. Juli⸗August 118,00, do. vr. Seyptemher⸗Ofltober
12250, do. pr. Oktober⸗Nobember 124,006. Rüböl
loco pr. Juli 49, 00, do. vr. September⸗-Oktober
23.00. Zink: Schlesische Vereinsmarke 14,15 bez.
Magdeburg, 14. Juli. (W. T. B. . Zucker
bericht. Kornzucker, exkl, von 96 o, 2, hG, Korn
zucker, exkl., 886 Rendern. AI, 9), Nachprodukte, exkl. öh Rendem. 1850. Sehr fest. Gem. Raffinade
mit Faß 27,00, gem. Melis J. mit Faß 26,23.
Rohzucker J. Produkt Transito f. a. B.
ü n e,, , ,,
Syiritut ver August Oktober —.
Fest. Hamburg pr. bez. u. Br, pr. Sktober Dezember — —. Abwartend, geschãftslos. . ö . Köln, 14. Juli. (WB. T. B) Getreide- markt. Weizen loco hiesiger 19.50, fremder 18.50. pr. Juli 17.85, pr. Novbr. 16,89 Roggen loro hiesiger 14,50, pr. Juli 12,15, pr. November 12,66, Hafer loco 11,75. Rüböl loco 25,60, pr. Oktober 4 ho. . Bremen, 14. Juli. (W. T. B.). Petroleum (Schiußbericht?. Niedriger. Standard white loco 5,90 bez. u. Käufer. . Hamburg, 14. Juli. (B. T. B.) Getreide markt. Weizen loco flau, holstein. loe9 18000 — 185. Roggen loco flau, mecklenburgischer loch 150 – 134, ruf. loco ruhig, 96, o0M 102,00. Hafer matt. Gerste still. Rüböl still. loco 45. Spiritus matt, pr. Juli 24 Br., pr. August⸗Septbr. 24 Br., pr. Scyhtember⸗Oktober 20 Br., pr. Novem⸗ ber⸗Dezember Kaffee fefter, Umsatz — Sack. Petroleum flau, Standard white loco 600 Br., b, 50 Gd., vr. Augast⸗Dezember 6,20 Gd. Hamburg, 14. Juli. (W. T. B.) Kaffee (Schlußbericht) good average Santos pr. März 8iJ, do. pr. Mai 877. Käufer, Verkäufer, J Hamburg, 15. Juli. (W, T. B.) Kaffee (Anfangsbericht) good average Santos pr. März 87, do. pr. Mai 878. Käufer. Wien, (W. T. B.) markt.
J
Getreide⸗
h, 87 Gd.
hoh Br
Frühjahr 1888 6,27 Gd,
J markt. Weijen loco flau, pr. Herbst 7,5] d., 7,53 Br., pr. Frühjahr 1888 8.91 Gd., 803 Br. Hafer pr. Herbst 5, 58 Gd. 5,60 Br., Pr, Früh⸗ jahr 1888 5, 96 Gd. , 5,98 Br. „pr. Juli⸗August 5,61 Gd. b, 53 Br. Mais vr. Mai⸗Juni 1885 5,562 Gb., „,h64 Br. Kohlraps pr. August⸗September 12 Gd., 1 6. .
Annfterdam, 14. Juli. (W. T. B.) Ge⸗ treide markt. Weizen pr. Juli — pr. November 205. Roggen pr. Jrli — pr. Oktober 115 à 116.
Am ftervam, 14. Juli. (W. T. B.) Banca⸗ zinn 623. . Anttuerpen, 14. Juli. (W. T. B.) Per o⸗ leum markt. (Schlußbericht). Rafsinirtes, Type we, m , ö n br. August 1685 Br., pr. Septeriber⸗Dezember 154 Br. Weichend, . ;
Antwerpen, 14. Juli. (W. T. B.) Ge— kreidemarkt. (Schlußbericht) Weizen ruhig. Roggen flau. Hafer behauptet. Gerste unbelebt.
London, 14. Juli. (WV. T. B.). 960 Sapa zucker 133 fest, Rüben⸗Rohzucker 133 fest. — An der Küste angeboten 16 Weizenladungen.
Liverposl, 14. Juli. (G. T. B.) Baum⸗ wolle. (Schlußbericht)7. Umsatz 12 905 B., davon für Spekulation und Export 1009 B. ZJest. Middl. amerik. Lieferung: Juli-August Huf is Käuferpreis, August⸗September 5i /n, Werth, Sep— tember Hit iz do,, Septemher-Oftober His/ a. Ver— käuferpreis, Oktober November be /ze do., November⸗ Dezember rz Werth, Dezeriber⸗Januar 5öls / ga do., Januar⸗Februar His /e. Käuferpreis, Februar⸗März His /s d. Verkäuferpreis. ; .
Liverpool, 14. Juli. (W. T. B.). (Offizielle Notirungen.) Upland good ordinary 5 /iz, Upland low middling 53, Upland middling 54, Orleans good ordinarh Hönig, Orleans low middling hs, Orleans middling 53, Orleans middling fair 6! / 16, Ceara fair 5, Ceara good fair His / i, Pernam fair It, Pernam, good fair 6, Maceio fair 5J, Maranham fair 5is/iz, Egypt. brown fair 66, Egypt. hrown. good fair 73, Egyptian brown good i Egyptian white fair 53, Egyptian white good falr 6516, Egyptian white good 6Yi, M. G. Broach good 415,1, M. G. Broach fine 57 is, Dhollerah fair Iz, Dhollerah good fair 4, Dhollerah good 43, Dhollerah fine 43, Oomrawuttee fair 33, Oomra good fair 4, Oomra good dis, Oomra fine 415 sig, Seinde good fair 2i5/ is, Benga! good fair 2E, Bengal good 33, Bengal fine 3i*/1i6, Tinneyelly good fair 13 /i, Western good fair 33, Western good 44, Peru rough fair 6ö /i, Peru rough good fair 6z, Peru rough good 64, Peru smooth fair His / i Peru smooth good fair bis / z, Peru moder. roug fair 6ö ez, Peru moder. rough good fair 68, Peru moder. rough good 6* 116. 26.
Glasgom, 14. Juli. (W. T. B.) Roheisen. (Schluß Mixed numbers warrants 41 sh. 11 d bis 41 sh. 104 d.
Paris, 14. Juli. (W. T. B.) Heute, morgen
und übermorgen kein Zuckermarkt. . New-⸗Hort, 14. Juli, (W. T. B.) Wagren“ bericht. Baumwolle in New⸗York 10/16, do. in New-Orlean; 93. Raff. Petroleum IG Mυ. Abel Test in New-Hork 66 Gdö., do. in Philadelphia 64 Gd. Rohes Perroleum in New-Jort D. 63 Ce, do. Pipe line Certificates — D. 6635 C. Mehl 3 D. 50 G. Rother Winterweizen loco S833, pr. Juli — DV. 821 C.. pr. August — D. 8235 E pr. Septbr. — D. 835 C., Mais (New) 45.
Berlin. Central Markthalle. 14. Juli. Bericht des städtischen Verkaufspermittlers J Sand mann auf Grund amtlicher Notirungen. — Butter. (Reine Naturbutter. J. Feinste, haltbare Süß⸗ rahm⸗Tafelbutter (bekannte Marken) 92 – 98, II. frijche reinschmeckende Tafelbutter 88 — 82, III. feine Tisch⸗ butter 80-88 S, IV. fehlerhafte Tischbutter 68 bis 80 A6, V. Koch. u. Backbutter 50 — 10 6 pr. Ctr. Auktion täglich 10 Uhr Vormittags. — Eier 2,9) — 2.10 6 netto ohne Abzug pr. Schock. Auktion täglich 19 Uhr Vorm. — Käse. Import. Emmenthaler 82, Inländischer Schweizer 43-58 —= 65 6, Vat stein 10 - 14 — 18, Limburger 14 - 28 - 37 4116, Rhei⸗ nischer Holländer Käse 40– 50 – 60416 pr Ctr., Edamer 66 = 66, Harzer 2, 20 — 2, 40 66 pr. Kiste. Disch. Camem⸗ bert — M pr. Dtzd., Neufchateler — 6 Per 109 Stück. Auktion täglich 1 Uhr. Wild, Reh böcke 6 —65— 75, Damhirsch 30-50 3, Rothhirsch 360— 50 g, Schwarzwild 25— 45 » pr. Pfd. Kaninchen 50 — 65 pr. Stück. Wilde Enten O S5 — 20 Sι per Stück. Wildauktion, täglich um 6 Uhr Nachmittags. — Fleisch. Rindfleisch 32— 44 — 66, Kalbfleisch im Fell 41— 52, Hammel 40 — 46, Schweinefleisch 42 3 pr. Pfd. — Geflügel, fett, geschlachtet, junge, fette Gänse 60— 80 4 pr. Pfd. Fette Enten 60 bis S0 3. Tauben 30-4. 3, Vonlarden 3 = 6 6 Hühner 0,40 — 0,80 - 2.00 M pr. Stück. Geflügel, lebend. Junge Gänse Ja 4-5 6, Ila 2, 25 — 3,26, Enten O, 30 — 1 - 1, 15 4, junge Hühner 40 — 80 alte Hühner 0h — 1,25 , Tauben 30— 40 wp. Stück, gluction käglich um 6 Uhr Nachmittags. — Obst und Gemüse. Neue weiße Speisekartoffeln 10— 198 , alte Kartoffeln 3,00 —– 3,50 M. Zwiebeln 16 —12 pr. 190 Ko., Blumenkohl 12418 ½ pr. 1090 Kopf, Gurken 20— 40 ½6 pr. 100 Stck. Süße Kirschen 8 —18, Saure Kirschen 15— 20 1M, Xlaubeeren 10— 12 6, Stachelbeeren 9— 10 1Æ pr. Ctr. Aprikosen 20 —25 MS pr. Ctr. Birnen 20 — 25 M6 pr. tr, — Fische in Eispackung. Hechte 30 — 55, Bleie C. 20, Zander O46 — G90 = 1490, Steinbutte 40-900, Seezunge 14,20, Scholle 16— 30, Schellfisch 10— 20, Kabliau — Dorsch —, Ostseelachs O, IM == 6, 75, Agl 9, 70-1, 00, Schleie 364 - 40. pr. Ctr. — Krebse 19-12 em 1,75 — 2, 230 , mittel 3—5 MS, große 6 —12 S6 pr. Schock. Hummern 130 — 150 66 pr. Ctr. Krabben — 8. — Ge⸗ räucherte und marinirte Fische. Bücklinge 2 —= 2,59 4 pr. Wall in Kisten von 50 Stück, Rauchaal OMh0 — 0, So- 1, 001,40 M. pr. Pfund. Ossee— Räucherlachs —. Flundern 1,50 – 5,60 16 pr. Schock.
—
Wind.
201551 Bekanntmachung. . Die Hypothekenurkunde über die für den Büdner Johann Friedrich Müller auf dem Grundstücke Birkenwerder Band II. Nr. 92 eingetragenen 200 Thlr. ist für kraftlos erklärt. Oranienburg, den 13. Juli 1887. Königliches Amtsgericht.
201521 Das Herzogliche Amtsgericht zu Dessau hat durch die Ausschlußurtheile vom 11. Juli d. J. für Recht erkannt:
I) die Nebenausfertigung des Kaufvertrages, d. d. Dessau, 12.12. Januar 1874, über 2190 66, For⸗ derung der Geschwister Natalie und Max Preisigke hier an die Wittwe des Tischlermeisters August Günther Louise, geb. Markgraf, hier, und die Erben deren Ehemannes, und die anderweite Nebenausfer⸗ tigung desselben Kaufvertrages über 800 „6, For— derung der Wittwe Caroline Preisigke, geb. Triebel, hier, an diesel ben Schuldner, .
2) die Schuld! und Pfandyerschreibung, d. d. Dessau, 21.21. Juli 1876, über 3600 „S, For⸗ derung des Ofenfabrikanten Louis Voigt hier an den Tischlermeister Leopold Krüger hier,
werden für kraftlos erklärt.
3) Die im Grundbuche von Sollnitz Band JI. Blatt 51, 69 und 70 für die Wittwe Justine Richter, geb. Moll, in Sollnitz, eingetragene Hypo— thek wegen 108 M ist zu löschen.
Dessau, am 11. Juli 1887.
Herzoglich Anhaltisches Amtsgericht. . 201391 Im Namen des Königs!
In der Aufgebotssache, betreffend die Besitztitel⸗ berichtigung des Grundstückes Flur 5 Nr. 294 der Steuergemeinde Rüthen
ertennt das Königliche Amtsgericht zu Rüthen durch den Amtsrichter Schwarze guf Antrag des Tagelöhners Kaspar Gockel zu Rüthen in der Sitzung vom 7. Juli 1887
—⸗ für Recht:
Sämmtliche Eigenthumsprätendenten an dem Grundstücke Flur 5 Nr. 294 Steuergemeinde Rüthen werden mit ihren Ansprüchen an das Grundstück ab⸗ gewiesen und erfolgt die Berichtigung des Besitz— titels im Grundbuche für Antragsteller, dem die Kosten des Verfahrens auferlegt werden.
Von Recht Wegen. 20147] . .
Durch das am 9. Juli 1887 verkündete Ausschluß⸗ urtheil des anterzeichneten Gerichts ist der Hypo⸗ thekenbrief über die in Abtheilung III. Nr. 10. des dem Gastwirth Salomon Weißenberg gehörigen Grundstücks Städtisch Dombrowa Nr. 35 für Pr. Isaac Schlockow eingetragenen 1500 „MS nebst Zinsen für kraftlos erklärt worden.
Beuthen O. / S., den 12. Juli 1887.
Königliches Amtsgericht.
20145 Bekanntmachung.
WSW 4 wolkig
SW wolkig
Mullaghmore 763 Aberdeen. 1761 Fhristiansund. I9 O QMO 2 heiter Ropenhagen. 764 NW Stockholm. 764 S
Haparanda . 763 S ; St. Petersbrg. 764 WMW 1pwollenlos ! Moßlgun 6 ö gork. Queens /
, , 6565 Hel e, 66h , . Hamburg.. ]75665 Swinemünde 764 Neufahrwasser 764 M,, ö
k Münster.. . 1266 Karlsruhe.. 167 Wiesbaden . 167 München.. 168 Chemnitz.. I.65 , . — . still wolkenlos Breslau.. Iiß5 SO 3 wolkenlos
7168 NNO 3 wolkig
764 O heiter 7165 still wolken los
1) Nachls Regen. 2) Gestern Abend starkes Ge— witter mit Regeuguß. 3) Nachts Donner. . H Dunst. 5) Thau. 6) Abends Gewitter. I) Nachmittags Ge— witter. 3) Abends Wetterleuchten. ) Abends Ge— witter. 1) Abends und Nachts Gewiter.
Skalg für die Windstärke: 1 — leiser 3, 2 S leicht, 3 — schwach, q — mäßig, 5 — frisch, 6 — stark, 7 2 steif, 8 — stürmisch, 9 — Sturm, 10 — starker Sturm, 11 — heftiger Sturm, 12 —
Orkan. Uebersicht der Witterung. —
Auf dem ganzen Gebiete ist der Luftdruck gleich— mäßig vertheilt und daher die Winde allenthalben schwach und abhängig von lokalen Depressionen. Ueber Centraleuropa dauert das heitere und warme Wetter fort. Die Temperatur stieg gestern Nach- mittag in Altkirch und Wiesbaden auf 30, in Kassel auf 31, in Königsberg auf 32, in Berlin auf 33 Grad. In Deutschland kamen zahlreiche Gewitter vor, wo⸗ . in Hannover 21, in Hamburg 23 mm Regen fielen.
still heiter 2 bedeckt wolkig still Ddunstig 2 woltig?) 1Lwolkig?) 1 heiter) 2 volkenl. s) 1 halb bed. heiter) still bedeckt? heiter) heiter X heiter) 2 heiter o)
ga =* 5
. 6c
S G GGn
Deutsche Seewarte.
2) Zwangsvollstreckungen, AUufgebote, Vorladungen u. dgl.
los!! Bekanntmachung.
Durch das Ausschlußurtheil vom 5. Juli 1887 ist das Hypothekendokument auß dem Mandate vom 26. Ok⸗ tober 1855 über 7 Thlr. 13 Sgr.; 3 Pfg. nebst Zinsen, eingetragen für den Torffabrikanten Heinrich Woeblich in Naumburg a. S. im Grundbuche dã
Zucker (Fair refining Muscoyados) 476. Kaffee (Fair Rio) 195, do. Rio Nr. ? low ordinary pr. Aug. 17,60, do. do. pr. Oktbr. 18,00. Schmalz
September⸗ 1 Brothertz 7, 15.
(Wilcox) 7, 15, do. Fairbanke 7, Ih, bo. Rohe und Speck nominell. Getreidefracht 31
selbst — Häuser Band XIV Blatt 7651 Abtheilung III. Nr. 7 für kraftlos erklärt. Naumburg a. S., den 5. Juli 1887. Königliches Amtsgericht.
Die unbekannten Rechtsnachfolger des verstorbenen
Schuhmachers Salomon Mendlowicz in Pleschen
werden mit ihren Ansprüchen und Rechten auf die im Grundbuche von Sobotka Nr. 10 Abth. III. Nr, 6 für den Salomon Mendlowiez eingetragene Judit ate forderung von 50 Thlr. nebst Zinfen und dem Recht auf Erstattung der Prozeßkosten ausgeschlossen. Pleschen, den 8. Juli 1887. Königliches Amtsgericht.
g) Theater⸗ Anzeigen.
Uralls Theater. Sonnabend: Male: Das goldene Krenz. . .
Sonntag; Gastspiel des Hrn. Heinrich Bötel und vorletztes Gastspiel der Frau Carlotta Grosst. Martha.
Täglich: Bei günstiger Witterung vor und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter elektrischer Be⸗ leuchtung des Sommergartens: Großes Doppel—⸗ Concert.
Anfang des Concerts 55 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr.
Billets 3 6, 2 M, 1 S6 50 3 und Abonne⸗ ments ⸗Billets Dtzd. 9 S6 sind vorher zu haben an der Kasse, bei den Herren Bach, Unter den Linden 46, Schirmer u. Möllendorf, Unter den Linden 48, Lindenberg, Leipzigerstr. 50 a., und im
2
Invalidendank, Markgrafenstr. 51a.
Zum ersten
Belle - Alliance - henter. Sonnabend: Gastspiel der Mitglieder des Residenz- Theaters. Zum 7. Male: Franko⸗Serben. Lustspiel in 4 Akten von Gondinet und Veron. . ;
Im prachtvollen Sommergarten: Sommernachtsfest. Doppel · Concert. Auftreten d. kleinen Piston⸗Virtuosen Geschwister Rettberg, der Geschwister Deling, der Wiener Duettisten Herren Schmutz und Rück, der Geschwister Laura, Amalie und Gisela Neumann, des Wiener Schnab'l⸗Trios und des Schwedischen Damen ⸗Doppel⸗Quartetts. — Abends: Bengalische Beleuchtung durch 20000 Gasflammen. ;
Anfang des Concerts 6 Uhr, Ende desselben 12 Uhr Nachts, Anfang der Vorstellung ? Uhr.
10) Familien Nachrichten.
Verlobt: Frl. Theofile Gräfin Finck von Fincken⸗ stein mit Hrn, Lieut., Hans von Schierstaedt. — Frl. Emma Lichtenfeld mit Hrn. Gutsbesitzer Wilhelm Richter (Barby). . . .
Verehelicht: Hr. Dr. med. Georg Sander mit Frl. Rose Brandt.
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Major von Werlhof (Leisnig — Eine Tochter: Hrn. Pastor Beyer (Spechtsdorf b. Marzdorf). — Hrn. Sec.“ Lieut. Max von Massow (Dresden),
Gestorben: Hrn. Hauptmann Kade Sohn Albert. — Hr. Prem. ⸗»Lieut. Georg von Geldern ⸗Crispen⸗ dorf (Rittergut Beuchlitz bei Halle a. d.. S.). — Hr. Geh. Regierungs⸗Rath a. D. Wilh. von Mützschefahl (Jauer). — Hr. Kanzlei⸗Rath Julius Köhler (Lüben). — Hr. General⸗Major z. D. Julius von Safft (Hirschberg). — Hr. Bergrath a. D. Friedr. Brandes (Ilsenburg).
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* * 8 Inserate nimmt an:
— — ———— — ruckzeile 340 5. die Königliche Expedition des Neutschen Reichs Anzeigers und Königlich Kreußischen taats- Anzeigers Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
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er,, .
Berlin, Sonnabend, den 16. Juli, Abends.
LESS 7.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem bisherigen Vorsteher des Chiffrir-Bureaus des Aus— wärtigen Amts, Geheimen Hofrath St. Blanguart, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Gymnasial-Oberlehrer a. D., Professor Lademann zu Greifswald, dem Notar, Justiz-Rath Lin xweiler zu Viersen, dem Notar, Justiz-Rath Paniel zu Benrath und dem prak— tischen Arzt Dr. Overkamp zu Recke im Kreise Tecklenburg den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Rechtsanwalt und Notar, Geheimen Justiz-Rath Dr. Boele zu Münster den Königlichen Kronen-rden zweiter Klasse; dem Eisenbahn— Bau⸗ und Betriebs⸗Inspektor a. D., Baurath Ba yer zu Bonn, und dem Oberförster a. D. Schlösser zu Poppelsdorf bei Vonn, früher zu Gemünd, den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse; dem Arzt Isaak Korach zu Posen den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse; dem katholischen Hauptlehrer Krüll zu Elberfeld und dem katholischen Lehrer Wildner zu Ratibor den Adler der Inhaber des Königlichen Haus— Ordens von Hohenzollern; sowie dem erangelischen Lehrer und Küster Richter zu Profen im Kreise Zeitz, dem Steuer— Aufseher a. D. Becker zu Bremervörde und dem Kornboden— meister Beuger zu Itzum im Kreise Marienburg i. H. das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Königlich spanischen Fregatten-Kapitän Bermejo den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse mit dem Stern; dem früheren Marine-Attachs bei der Königlich spanischen Gesandtschaft zu Berlin, jetzigen Oberst-Lieutenant Sanchez, den Königlichen Kronen⸗-Orden zweiter Klasse; dem Direktor der Deutschen Handels- und Plantagen-Gesellschaft der Südsee⸗ Inseln, Eberhard Sch mid zu Hamburg und dem Forschungs— Reisenden Dr. phil. Otto Finsfch zu Bremen den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; sowie dem Schlosser Karl Rost ö. Straßburg i. Els. das Allgemeine Ehrenzeichen zu ver— eihen.
Deutsches Reich.
Dem Kaiserlichen Notar Henry in Kurzel ist die zum 1. Oktober 1887 nachgesuchte Entlassung aus dem Justizdienst des Neichslandes ertheilt worden.
Dem Kaiserlichen Notar Hospes in Hüningen ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Justizdienst des Reichslandes erthe lt worden.
Die Referendare Pa qué in Metz und Pauli in Straß— burg sind auf Grund der bestandenen Staatsprüfung zu Gerichts⸗-Assessoren ernannt worden.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den außerordentlichen Professor in der medizinischen Fakultät der Universität, Pr. med. Emil Richter zu Breslau, zum Medizinal-Rath und Mitglied des Medizinal⸗ Kollegiums der Provinz Schlesien zu ernennen; den beim Ministerium ver öffentlichen Arbeiten angestellten eamten, und zwar: 9 dem Geheimen expedirenden Sekretär und Kalkulator, JNechnungs-Rath Orlich den Charakter als Geheimer Nechnungs⸗Rath, — den Geheimen expedirenden Sekretären und Kalkulatoren Löwer und Hoppe, sowie dem Geheimen Revisor Kreth den Charakter als Rechnungs⸗-Rath, beim Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten dem Geheimen expedirenden Sekretär und Kalkulator Giebel den Charakter als Rechnungs-Rath, dem praktischen Arzt Dr. Leopold Scheele zu Danzig den Charakter als Sanitäts⸗-Rath, und dem Kaufmann Ernst Adolf Noack zu Berlin das Prä— dikat eines Königlichen Hoflieferanten zu verleihen.
Gesetz,
betreffend die Fürsorge für Beamte in Folge von Betriebsunfällen.
Vom 18. Juni 1387. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden
Preußen 2c.
verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtages
unserer Monarchie, für den . derselben, was folgt:
König von
Unmittelbare Staatsbeamite welche in reichsgesetzlich welche , h der Uinfa ler sicherung unterliegenden Betrieben anf, sind, rhalten, wenn fie in Folge eines im Dienst erlittenen Be⸗
undsechzigzweidrittel Prozent ihres jährlichen Diensteinkommens, soweit ihnen nicht nach anderweiter gesetzlicher Vorschrift ein höherer Betrag zusteht.
Personen der vorbezeichneten Art erhalten, wenn sie in Folge eines im Dienst erlittenen Betriebsunfalls nicht dauernd dienstunfähig geworden, aber in ihrer Erwerbsfähigkeit beein⸗ trächtigt worden sind, bei ihrer Entlassung aus dem Dienst als Pension:
1) im Falle völliger Erwerbsunfähigkeit für die Dauer derselben den im ersten Absatz bezeichneten Betrag;
2) im Falle theilweiser Erwerbsunfähigkeit für die Dauer derselben einen Bruchtheil der vorstehend bezeichneten Pension, welcher nach dem Maße der verbliebenen Erwerbsfähigkeit zu bemessen ist.
Steht solchen . nach anderweiter gesetzlicher Vor⸗ schrift ein höherer Betrag zu, so erhalten sie diesen.
Nach dem Wegfall des Diensteinkommens sind dem Ver— letzten außerdem die noch erwachsenden Kosten des Heil— verfahrens zu ersetzen.
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Die Hinterbliebenen solcher im 8§. 1 bezeichneten Personen, welche in Folge eines im Dienst erlittenen Betriebsunfalls gestorben sind, erhalten:
I) als Sterbegeld, sofern ihnen nicht nach anderweiter Bestimmung Anspruch auf Gnadenquartal oder Gnadenmonat zusteht, den Betrag des einmonatigen Diensteinkommens be— ziehungsweise der einmonatigen Pension des Verstorbenen, jedoch mindestens 30 M6;
2) eine Rente. Dieselbe beträgt:
a. für die Wittwe bis zu deren Tode oder Wieder— verheirathung zwanzig Prozent des jährlichen Diensteinkommens des Verstorbenen, jedoch nicht unter 160 ½ und nicht mehr als 1600 M6; ü .
H. für jedes Kind bis zur Wllendung des achtzehnten Lebensjahres oder bis zur etwaigen früheren Verheirgthung, sofern die Mutter lebt, fünfundsiebenzig Prozent der Wittwen⸗ . und sofern die Mutter nicht lebt, die volle Wittwen— rente;
é. für Ascendenten des Verstorhenen, wenn dieser ihr einziger Ernährer war, für die Zeit dis zu ihrem Tode oder bis zum Wegfall der Bedürftigkeit zwanzig Prozent des Dienst— einkommens des Verstorbenen, jedoch nicht unter 160 S6 und nicht mehr als 1600 MS; sind mehrere derartig Berechtigte vorhanden, so wird die Rente den Eltern vor den Großeltern gewährt.
Die Renten dürfen zusammen sechzig Prozent des Dienst— einkommens nicht übersteigen. Ergiebt sich ein höherer Betrag, so haben die Ascendenten nur insoweit einen Anspruch, als durch die Renten der Wittwe und der Kinder der Höchst— betrag der Rente nicht erreicht wird. Soweit die Renten der Wittwe und Kinder den zulässigen Höchstbetrag überschreiten, werden die einzelnen Renten in gleichem Verhältniß gekürzt.
Steht nach anderweiter gesetzlicher Vorschrift den Hinter— bliebenen ein höherer Betrag zu, so erhalten sie diesen.
Der Anspruch der Wittwe ist ausgeschlossen, wenn die Ehe eist nach dem Unfall geschlossen worden ist.
8. 5 S.
Erreicht das Diensteinkommen nicht den von der höheren Verwaltungsbehörde nach Anhörung der Gemeindebehörde für Erwachsene sestgesetzten ortsüblichen Tagelohn gewöhnlicher Tagearbeiter (5. 8 des Gesetzes, betreffend die Krankenversiche⸗ rung der Arbeiter, vom 15. Juni 1883, Reichs-Gesetzbl. S. 73), so 6 der . der Berechnung zu Grunde zu legen.
Bleibt bei den nicht mit Pensionsberechtigung angestellten Beamten (5. 1) die nach vorstehenden Bestimmungen der Be— rechnung zu Grunde zu legende Summe unter dem niedrigsten Diensteinkommen derjenigen Stellen, in welchen solche Beamte nach den bestehenden Grundsätzen zuerst mit Pensionsberechti⸗ gung angestellt werden können, so ist der letztere Betrag der Berechnung zu Grunde zu legen.
S. 4.
Der Bezug der Pension beginnt mit dem Wegfall des Diensteinkommens, der Bezug der Wittwen- und Waisenrente mit dem . des Gnadenquartals oder Gnadenmonats, oder, soweit solche nicht gewährt werden, mit dem auf den Todestag des Verunglückten folgenden Tage.
Gehört der Verletzte auf Grund gesetzlicher oder statutarischer Verpflichtung einer Krankenkasse oder der Gemeindekranken⸗ versicherung an, so wird bis zum Ablauf der dreizehnten Woche nach dem Eintritt des Unfalls die Pension und der Ersatz der Kosten des Heilverfahrens um den Betrag der von der Kranken— kasse oder der Gemeindekrankenversicherung geleisteten Kranken— unterstützung gekürzt. Der Anspruch auf das Sterbegeld 8 2 Absatz 1 Ziffer 6 und vom Beginn der vierzehnten Woche ab auch der Anspruch auf die Pension und auf den Ersatz der Kosten des Heilverfahrens (8. I) geht bis zum Betrage des von der Krankenkasse gezahlten Sterbegeldes be— ziehungsweise bis zum Betrage der von dieser gewährten weiteren Krankenunterstützung auf die Krankenkasse über. Als
triebsunfalls dauernd dienstunfähig werden, als Pension sechs—
Werth der freien ärztlichen Behandlung, der Arznei und der Heilmittel (8§. 6 ffn 1 Ziffer 1 des Krankenversicherungs—⸗
gesetzes) gilt die Hälfte des gesetzlichen Mindestbetrages des Krankengeldes. z ö
Ein Anspruch auf die in den §§. 1 und 2 bezeichneten Bezüge besteht nicht, wenn der Verletzte den Unfall (3. 1) vor— sätzlich oder durch ein Verschulden herbeigeführt hat, wegen kf auf Dienstentlassung oder auf Verlust des Titels und Pensionsanspruchs gegen ihn erkannt oder wegen dessen ihm die Fähigkeit zur Beschäftigung in einem öffentlichen Dienst— zweige aberkannt worden ist. ;
J
Ansprüche auf Grund důses Gesetzes sind, soweit deren Feststellung nicht von Amtswegen erfolgt, bei Vermeidung des Ausschlusses vor Ablauf von zwei Jahren nach dem Eintritt des Unfalls bei der dem Verletzten unmittelbar vorgesetzten Dienstbehörde anzumelden.
Nach Ablauf dieser Frist ist der Anmeldung nur dann Folge zu geben, wenn zugleich glaubhaft bescheinigt wird, daß die Folgen des Unfalls erst später bemerkbar geworden sind, oder daß der Berechtigte von der Verfolgung seines Anspruchs durch außerhalb seines Willens liegende Verhältnisse abgehalten worden ist.
Jeder Unfall, welcher von Amtswegen oder durch Anmel— dung der Betheiligten einer vorgesetzten Dienstbehörde bekannt wird, ist sofort zu untersuchen. Den Betheiligten ist Gelegen⸗ heit zu geben, selbst oder durch Vertreter ihre Interessen bei der Untersuchung zu wahren.
8.7
Soweit vorstehend nichk⸗ Anderes bestimmt ist, finden auf die nach §. 1, und hinsichtlich der Berechnung des Dienst— einkommens auch auf die nach §. 2 zu gewährenden Bezüge die für die Betheiligten geltenden Bestimmungen über Pen— sion, auf die nach 5. 2 zu gewährenden Renten im Uebrigen die Vorschriften üher die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der unmittelbaren Staatsbeamten Anwendung.
Die nach §. 1 beziehungsweise 2 dieses Gesetzes zu ge— währenden Pensionen beziehungsweise Renten treten an die Stelle derjenigen Pension beziehungsweise derjenigen Wittwen— und Waisengelder, welche den Betheiligten auf Grund ander— weiter gesetzlicher Vorschrift zustehen, soweit nicht die letzteren Beträge die nach Maßgabe dieses Gesetzes zu gewährenden Betüge übersteigen (3. 1 Absatz 1 und 5§. 2 Absatz 3).
8
Die in den §§. 1 und 2 bezeichneten Personen können einen Anspruch auf Ersatz des durch den Unfall (5. 1) er— littenen Schadens gegen den Staat überhaupt nicht und gegen die Betriebsleiter, Bevollmächtigten oder Repräsentanten, Be— triebs- oder Arbeiter-Aufseher derjenigen Betriebsverwaltung, in deren Dienst sie den Unfall erlitten haben, nur dann geltend machen, wenn durch strafgerichtliches Urtheil festgestellt wor— den ist, daß diese den Unféll vorsätzlich herbeigeführt haben.
Der hiernach zulässige Anspruch geht in Höhe der den Entschädigungsherechtigten auf Grund des gegenwärtigen Ge— setzes oder anderweiter gesetzlicher Vorschrift (88. 1 und 2) vom Staat zu zahlenden Beträg⸗ auf letzteren über.
Die in dem 5. 8 bezeichneten Ansprüche können, auch ohne daß die daselbst vorgesehene Fesistellung durch strafgerichtliches Urtheil stattgefunden hat, geltend gemacht werden, falls diese Feststellung wegen des Todes oder der Abwesenheit des Be⸗ treffenden oder aus einem anheren in der Person desselben liegenden Grunde nicht . kann.
5. 10.
Die Haftung anderer in dem 5. 8 nicht bezeichneten Personen, welche den Unfall vor etz ich herbeigeführt oder durch Verschulden verursacht haben, bestinmmt sich nach den bestehenden gesetzlichen Vorschriften. Der hiernach zulässige Anspruch geht in Höhe der den Entschädigungsberechtigten auf
Grund des gegenwartigen Gesetzes oder anderweiter gesetzlicher Vorschrift vom Staat zu zahlenden Beträge auf letzteren über. .
Kommunalbeamten und ihren Hinterbliebenen, für welche durch statutarische Festsetzung gegen die Folgen eines im Dienst erlittenen ö eine den Vorschriften der §§. 1 bis 5 mindestens gleichkommende Fürsorge getroffen ist, stehen gegen den Kommunalverband, in dessen Dienst der Unfall erlitten isi, ö nicht zu.
Gegen das Reich stehen den in den §§. 1,2 und 11 be— zeichneten Personen aus preußischen Landesgesetzen weiter— gehende Ansprüche als auf die gedachten Bezüge nicht zu. Derselben Beschränkung unterliegen die Ansprüche dieser Personen gegen andere Bundesstaaten und gegen Kommunal— verbände, sofern für deren Beamte durch die Landesgesetz⸗ gebung beziehungsweise durch statutarische Festsetzung gegen die Folgen eines im Dienst erlittenen Betriebsunfalls eine den Vorschriften der §§. 1 bis 5 mindestens gleichkommende Fürsorge getroffen ist und durch die Gesetzgebung des bezüg⸗ lichen Bundesstaats weitergehende Ansprüche der Beamten und ihrer Hinterbliebenen aus den Landesgesetzen gegenüber dem Reich, sowie den Bundesstaaten und Kommunalverbänden
ausgeschlossen sind.