1887 / 167 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 20 Jul 1887 18:00:01 GMT) scan diff

123 ab Bahn bez., feiner —, preußischer mittel 111,5, guter 116— 118 ab Bahn bei., feiner —. russischer per diesen Monat und per Juli⸗ Nugust 98.75 , per August⸗Septbr. = ver Septbr⸗ Sftober 102 - 162,25 162 bez., per Oktober Novem ˖ ber 10455 bez, per November ⸗Dezember 107,265 107,5 —107 bez.

Mais per 1000 kg. Loco unverändert. Termine geschäftslos. Gefündigt t. Kündigungkpreis —. Loco i04— 112 S nach Dualität, per diesen Mon. —, ver Juli⸗August —, Per August ˖ Sept. —, per Sey thr. Oktober per Okt. Nov.

Grbsen per 1000 kg. Kochwaare 140-200 Futterwaare 115 125 s nach Qual, feine Futter⸗ erbsen 129 bey.

gu wer, ptember⸗Oktober und Oktober Novemb 20 bez. .

Kartoffel mehl pr. 100 kg brutto incl. Sack. Ter,

mine still. Gekünd. Sack. Kündigungspreis Loco 17,40 MS, per diesen Monat und per igust 17,50 11, per August ⸗September 6, Abr. Oktober 17,60

Termine still. preis 6. Loco 17330 4, und per Juli⸗Aug. 17,20 M6, per Isjt, per Septemb. Oktober 17,50

Oelfaaten pr. 1000 kg. Gek. . Winterraps. Sommerraps M, Winterrübsen e, Sommer- rübsen M.

Räböl per 100 kg mit Faß. Termine flau. Getündigt Ctr. Kündigungspreis (6. Loco

jr Taß . ö zar Szesen M mit Faß 46 Loco ohne Faß per diesen Monat

ber Juli-⸗Auguft per August⸗ Sept. , per tember⸗-Oktbr. 45,5 t, ver Okt. Novemb.

4h, S, per November⸗Dez. 46,? bez;

Leinöl per 100 kg loco 6, Lieferung —.

Petroleum. (Raffinirtes Standard white) per 106 Rg mit Faß in Posten von 100 Ctr. Ter— mine still. Gekündigt Eg. Kündigungspreis Loco —, per diesen Monat —, per Juli⸗August —, per August September wer September ⸗Dltober 21,8 S6, per Oktober⸗November 22 MS, per November⸗Dezember 22,2

Spiritus per 1001 à 100 Termine matter. Gekündigt 59 000 Kün⸗ digungspreis 64,8 6. Loco mit Faß per diesen Monat u. per Juli⸗August 64,9 64,5 bez. per August September 65, 5 66,2 bez, per September⸗ Oktober 66,5 66,2 bez., per Oktober⸗November —, per Novem ber ⸗Dezbr. —.

Spiritus per 100 1 à 100 /“ 10 000 υ loco ohne Faß 65,5 65,0 bez.

Weizen: nehl Nr. 00 25,0 23,50, Nr. O 23,50 bis 21.00 bez. Feine Marken über Notiz bezahlt.

Roggenmehl Nr. 0 u. L 1125 16350, do. fein, Marken Nr. O u. I 18,75 7,25 bez., Nr. O 1, 75 höher als Nr. O u. 1 pr. 100 kg Br. inkl. Sack.

Berlin, 18. Juli. Marktpreise nach Ermitte— lungen des Königlichen Polizei⸗ Präsidiums.

Höchste Ittedrigste Prei ge.

Sack.

6 *

8

Per 100 kg für:

Weizen gute Sorte Weijen mittel Sorte Weizen geringe Sorte Roggen gute Sorte. Roggen mittel Sorte Roggen geringe Sorten. Gerste gute Sorte Gerste mittel Sorte. Gerste geringe Sorte Hafer gute Sorte.. Hafer mittel Sorte. Hafer geringe Sorte. Richtstroh d Erbsen, gelbe zum Kochen. Speisebohnen, weiße. Linsen. ö Kartoffeln Rindfleisch

von der Keule 1 kg.

Bauchfleisch 1 g. Schweinefleisch 1 kg. Kalbfleisch 1 kRg .. Hammelfleisch 1 kg. Butter 1 kg . Eier 60 Stück. Karpfen 1 Kg..

.

* = de 100

8 O C * .

W W W —— NC O NN

11

46 20 40 50 30 60 80 80 80 50 50 Schleie Bleie P 20 RFrebse pr. Schock.

(W. T. B.) Getreide⸗ Weizen unverändert, loco 172,090 182,00, Juli⸗Aug. 171,50. pr. September⸗Oktober Roggen unverändert, loco 117-120, pr. Juli⸗-Aug. 118,50, vr. Septemher ⸗Oktober 120,00. Rüböl ruhig, or. Juli 47,50, pr. September— Oktober 46,50. Soiritus still, loc 66,50, pr. Juli⸗Aug. 65.00, pr. August⸗ September 6b, 00, yr. September ⸗Oktober 66, 50. Petroleum loco

10, 35. 15 il. (. T. B SGysrttug , 30, rer August 65, 30, pr. pr. Oktober —. Gekündigt 1. Ruhig.

KBresian, 19. Juli. (RB. T. B.) Getreide⸗ markt. Spiritus pr. 1069 1 100, pr. Juli⸗ Augrust 65, 0), do. pr. Auguft⸗September 65,00, do. pr. September⸗Oktober 65,50. Weizen —. Roggen vr. Jali⸗August 118,0, do. pr. September⸗Oltober 120, 506. do. Dr. Oktober⸗ November 12200. Rüböl loco pr. Juli 49,00, do. pr. September⸗Oktober

48,00. Zink: fest.

Magdeburg, 18. Juli. (W. T. B.). Zucer⸗ bericht. Kornzucker, exkl., Lon 96 0 22,46, Korn—= zuder, exkl., Seß Rendern. II,, Nachprebutte, exkl. ö Nendem. 18,50. Still. (em. Raffinade mit Faß 27.00, gem. Melis J. mit Taß 26,25. Ruhig, aber hest. Rohzucker JI. Produkt Transito f. a. B. Hamburg pr. Zuli 15,16 bez. u. Gd, pr. August 15,17 bez, Lö, Br. pr. September 12,85 bez. u. Br., pr. Oktober Dezember —. Anfangs matt, Schluß befestigt,

CS = d N - NN VJ

*

tin, 18. Juli.

Köln, 18. Juli. (W. T. B) Getreide! mar kt. Weizen loco hiesiger 1950, fremder 1950. pr. Juli 17,86, pr. Novbr. 16,70. 6 loco hiesiger 14,50, pr. Juli 12, I, pr. November 12556, Hater loco 11,75. Rüböl loco 26,60, pr. Ottober 25, 00.

Bremen, 18. Juli. (W. T. B.) (Schlußbericht). Ruhig. Standard 5,95 Br.

Hamburg, 18. Juli. (B. T. B.) Getreide markt. Weizen loro flau, holstein. loch 180,00 185. Roggen loco flau, mecklenburgischer loco 130 1354, rufs. loco flau, 95,00 102,00. Hafer still. Gerste slill. üböl still, loco 45. Spiritus mitt, . all, August⸗Septhr. 241 Br., pr. September ⸗Oktober 26 Br., Pr. Novem⸗ ber⸗Dezember 254 Br. Kaffee fest, Umsatz 2500 Sack. Perroleun still, Standard oco G. 0 Br., b, 9h God., pr. August · Dezember 6,20 Gd.

Hamburg, 18. Juli. (W. T. B.). Kaffee (Schlußbericht) good average Santos pr. März ðot, do. pr. Mai 905. Käufer. .

Hamburg, 19. Juli. (W. T. B.) Kaffee (Anfangsbertcht) good average Santos pr. März ILK, do. pr. Mai 9iz. Käufer.

Wien, 18. Juli. (W. T. B.) Getreide markt. Weizen pr. Herbst 7,74 Gd., 7,39 Br., pr. Frühjahr 1888 8,22 Gd., 8,27? Br. Roggen pr. Herbst 6,18 Gd., 5,23 Br., pr. Frühjahr 1888 6,40 Gd, 6,49 Br. Mais pr. Sept. Oktober 5, 87 Go., 6, 067 Br. pr. Mai⸗FJuni 1885 5,97 Gd., 97 Br. Hafer pr. Herbst 5.883 God., 5, 93 Br., pr. Frühjahr 1888 6,23 Gd., 6,28 Br.

, markt. Weizen loco weichend, pr. ö Gd., 7,3 Br., pr. Frühjahr 1888 7, 86 Gd., Br. Hafer pr. Kerbst b, 50 Gd. 5,52 Br., pr. Früh— jahr 1688 5,88 Gd, 5, 96 Br. Mais pr. Juli-August 5, S0 Ed., 5, 62 Br., pr. Mai⸗Juni 1888 5,62 Gb., D, 6 Br. Koblraps pr. August⸗September 111 Gd., 1

2Aunsterdam, 18. Juli. (B. NR. B.)

zinn 52.

Amsterdanm, 18. Juli. (W. T. B.) treidemarkt. Wegen auf Termine höher, pr. Juli —, pr. November 2065. Roggen loeg fester, auf Termine unverändert, pr. Oktober 1165 à 116. Rapß pr. Herbst —, Rübsl loco 27, pr. Herbst 268, pr. Mat 1888

Autwerzen, 13. Juli. (WBV. T. B.) Perro— le um mark t. (Schlußbericht). Raffintrtes, Type weiß, loer 147 bez, 165 Br, Pr. Ful 1 pr. August 158 Br., pr. September⸗Dezenmber .

Antwerpen, 18. Juli. (B. T. B). Ge⸗ treide markt. (Schlußbericht. Weizen unverändert. Roggen flau. Hafer fest. Gerste unbelebt.

London, 18. Juli. (W. T. B.). Ot Java—⸗ zucker 153 ruhig, Rüben⸗Rohzucker 13 à 133 ruhig, Un der Küste angeboten 7 Weizenladungen.

London, 18. Juli. (W. T. B.) Getreide markt. (Schlußbericht). Englischer Weizen knapp, unverändert, fremder ca. R sh. niedriger als vorige Woche, angekommene Ladungen ruhig, stetig, Mehl träge, Hafer anziehend, Erbsen ze sh. theurer, übrige Artikel stetig.

Liverpool, 18. Juli. (B. T. B.) Baum⸗ wolle. (Schlußbericht). Umsatz 12 069 B., davon für Spekulction und Export 1000 B. Unentschieden. Middl. amerik. Lieferung: August⸗September Hi? / 33 Verkäuferpreis, September 5irsaz do., September— Oktober Sin za Käuferpreis, Oktober⸗November 5? /a Verkäuferpreis, November⸗Dezember Hils Käufer— preis, Dezember⸗Januar 5u s Verkäuferpreis. Ja—⸗ nuar⸗Februar hit / q do., Februar ⸗März bs / is d. do.

Paris, 18. Juli. (B. T. B.) Rohzucker 380 fest, loco 30,50. Weißer Zucker ruhig, Nr. 3 pr. 100 kg pr. Juli 53, 19, pr. August 33,30, pr. Oktober⸗Januar 35,609, pr. Januar ⸗April 34,26.

Paris, 18. Juli. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weiten ruhig, pr. Jult 24,30, pr. pr. August 23,75, pr. September⸗Dezember 25,00, pr. Nobember⸗Februar 25,0. Mehl 17 Margues ruhig, pr. Juli 55,10, yr. August 53, 25, pr. Sep= tember Dezember 50, 80, pr. November⸗Februar 50, 90. Rüböl behauptet, pr. Juli bö, 25, pr. August b6,b0, pr. September⸗Dezember 57,50, pr. Januar April . Spiritus behauptet, pr. Juli 44, 00, pr. August 4325, pr. September ⸗Dezember 11, 60, pr. Januar April 40,75.

Rewm⸗York, 13. Juli. (W. T. B.) Wagren bericht! Baumwolle in New⸗York 105,16, do. in New⸗Orleans 96. Raff. Petroleum J05½ . Abel Test in New-⸗Hork 65 Gd., do. in Philadelphia 63 Gd. Rohes Petroleum in NewYork D. 63 E., do. Dive line Certificate; D. 603 G. Mehl 3 D. 50 J. Rother Winterweizen loco 82t, pr. Juli D. SI G., pr. August D. 828 C., pr. Septbr. D. 835 C., Mais (New) 456F. Zucker (Fair refining Wußcopados) 4'/is. Kaffee (Gacir Rio) 20, do. Rio Nr. 7 low ordinary pr. Aug. 18, 3᷑9, do. do. pr. Oktbr. 18,15. Schmal (Wilcox) 7.25, do. Fairbanks 7, 25, do. Rohe und Brothers 7,25. Speck nominell. Getreidefrachz 33.

Petroleum white loco

. while

ö

Vac nca⸗

Ge⸗

Berlin. Centzal- Markthalle. 18. Juli. Bericht des städtischen Verkaufsvermittlers J. Sand mann auf Grund amtlicher Nötirungen. Butter. (Reine Naturbutter 1. Feinste, haltbare Säüß⸗ rahm⸗Tafel butter (bekannte Marken) 5 –— 100, II. frische reinschmeckende Tafelbutter 88 95, IIl, feine Tisch= butter 78 38 S6, LV. fehlerhafte Tischbutter 68 bis 78 A. V. Roch n. Backbutter 0 0 M pr. Ctr. Auktion täglich 10 Uhr Vormittags. Eier 2, 900 2,15 S netto ohne Abzug pr. Schock. Auttion täglich Jo Uhr Vorm. Käse. Import. Emmenthaler sz, Inländischer Schweizer 45 58 65 , ( WBack⸗ stein j0 14 —- 18, Limburger 14 - 28 - 32 M, Rhei⸗ nischer Holländer Käse 40 - 50 604½ pr. Ctr., Edamer 66 -= Hh, Harzer 2,20 –— 2, 40.6 pr. Kiste. Dtsch. Camem⸗ bert MS pr. Dtzd., Neufchateler 6 per 10) Stück. Auktion täglich il Uhr. Wild, Reh⸗ böcke 6h 66 —– 75, Damhirsch 40 60 , Rothhirsch 30 = 55 *, Schwarzwild 25 = 465 8 pr. Pfd. Kaninchen 56—– 65 3 pr. Stück. Wilde Enten G. S0 = 1,20. MS. per Stück. Wildauktion, täg ich um 6 Uhr Nachmittags. Fleisch. Rindfleisch 36 45— 50, Kalbfleisch im Fell 39 49, Hammel 41 4, Schweinefleisch 41 pr. Pfd. Geflügel, fett, geschlachtet, junge, fette Hänse 60— 50 pr. Pfd. Fette Enten 60 bis 8 z. Tauben 30-45 , Porlarden 3—6 6

Hühner O, 40 0,80 —– 2, 00 o pr. Stück. Geflügel,

lebend. Junge Gänse Ia 4 - 6 (6, IIa 2,50 3-00, Enten 0 dh 1 -= 1,20 Mn, junge Hühner 30 K0 . alte Hühner 0, 80 1, 10 d, Tauben 30 40 pr. Stück, Auction täglich um 6 Uhr Nachmittags. Obst und Gemüfe. Neue weiße Speisekartoffeln 12— 15 4, alte Kartoffeln 3,00 - z,50 ½6½ς, Zwiebeln 10 pr. 106 Ko., Blumenkohl 12 —=18 1 pr. 100 Kopf. Gurken 20 = 40 ( pi. 100 Sick. Einlege⸗Gurken 6 —= 7 4 pr. 160 Stck. Süße Kirschen 19418, Saure Kirschen 15 20 16, Blaubeeren 10 t, Stachelbeeren 8— 9 Æ pr. Ctr. Aprikosen 16— R M pr. Ctr. Birnen 16— 18 6 pr. Ctr. Pfirsiche z 6 pr. Kilogr., Himbeeren 20 25, Johannisbeeren 19, Reineclauden 20 256 46 pr. Ctr. Fische in Eispackung. Hechte 40— h5, Bleie 9.20, Zander 0, 70 - 0, 90 = 100, Steinbutte 0 = 0. 90, Seezunge 0,30 1,00, Scholle 16— 30, Schellfisch m 696, Kahn or sch⸗ Ostseelachs O, 9), Aal O70 —–- 1.00. Schleie 25 —35 s pr. Ctr. Krebse 10-12 em 1B 25 = 2, 9) c, mittel 3 —5 Mÿ, große 6—- 12 ½ pr. Schock. Hummern 130-150 s pr. Ctr. Krabben 3. Ge— räucherte und marinirte Fische. Bücklinge 2 2,60 ct. pr. Wall in Kisten von 50 Stück, Rauchgal ü , , , Räucherlachs Flundern 1,B50 4,00 M pr. Schock.

Srer= pc 2

Ausmeis über den Verkehr auf dem Berliner Schlachtoiehmartt vom 18. Juli 1587. Auftriehß und Marktpreise nach Fleinchgewicht, mit Nusnahme der Schweine, welche nach Lebendgewicht gehandelt werden. .

Rinder. Auftrieb 2911 Stück. (Durchschnittspr. für 160 kg.) J. Qualität 100-106 A6, 1I. Qua- lität 0 565 M, HI. Qualität 72 - 84 S, IV. Qua- lität 60 68

Schweine. Auftrieb 7802 Srück. (Durchschnitts⸗ preis für 100 kg.) Mecklenburger. 4 (6, Land⸗ schweine: a. gute 73 80 „, b. geringere 72 tz eis bei 200so Tara. Bakony is, Serben „t,, Russen (6,

Kälber. Auftrieb 1818 Stück. (Durchschnittspr, für 1 Kg) I. Qualität 0,76 0,92 4, II. Qualität O52 = r ., .

Schafe. Auftrieb 28 0860 Stück. (Durchschnittẽpr, für 1 kg.) J. Qualität 0, So l, 0 , II. Qualitat

*

Eisenbahn⸗ Einnahmen.

Hessische Ludwigs-Eisen bahn. Nicht garantirle Linien im Junt er. 1 249 040 66 ( 39271 46), bis ult. Juni cr. 6 545 844 M (4 241 008 M6) Garantirte Linien im Juni er. 151. 683. 4 (4 4459 M), bis ult. Juni er. 843 827 S 4 24 445 0)

Pfälzische Eisen bahn. Im Juni er, 373 46 (4 48 0655 AM), bis ult. Junt er. 7 4714 57 . 4 202 363

Gotthardbahn. Im Juni cr. für den Per— sonenverkehr 266 300 lim Mai 335 000). Fr.. Für den Güterverkehr 53 700 (im Mai 5lh 9000) Tr, zufammen S2 000 (im Mai 950 00) ‚Fr., Die Betriebs- Ausgaben betrugen im Juni 390000 (im Mai 350 G00) Fr.. demnach Ueberschuß 430 g09 lim Mai 570 000 Fr. Der Betriebs ⸗Neberschun im Juni 1885 betrug 300000 Fr. .

Griasi⸗-Zarizyn-Eisenbahn. Im Mai ex. 827 2061 Rll. 38 115 Rbl., vom 1. Januar bis ust. Mai cr. 2 931 9985 Rbl. (4 403738 Rbl.)

Orel-Griasi⸗-Eifenbahn. Im Mai er. 376932 Rbl. ( 17 156 Rbl.), bis ult. Mai er. 1521751 Rbl. ( 359 007 Rbl.)

Moskau Kursk⸗ Eisenbahn. Im Mai cr. 977 194 Rbl. (4 46568 Rbl-). bis ult. Mai er. 4735 308 Rbl. (4 559 267 Rbl.)

* ü

S Uhr Morgens.

1Fedeckt 4 halb bed. 1Nehel

Wind. Werter.

78 660 ew 838

NMullaghmore Aberdeen Ghristiansund. Kopenhagen. 2 roblkig Stockholm ( SW A2halb bed. Hararanda . I6 halb bed. Moskau . . . z he ter Cork, Queens 3 heiter 3 heiter 2 wolkig 2 bedeckt wolkig) 3 heiter?) 2 Regen 2 Regen * wolkenlos m NW H heiter Karlßruhe.. 764 NO 2 wolkenlos Wiesbaden 5 heiter München .. heiter Thernitz .. still bedeckt) wrlin.... 2Phalb bed. Wien .. NW 1 Regen Breslau . .. NW 3 zedeckt) Ile d tr ,. UO 6 bedeckt gti... 69 O eiter t still halb bed.

Filet. Nachmittags Regentropfen. Thau. “*) Nach⸗ mittags Regen. 3) Thau. ) Nachmittags Regen. Skala für die Windstärke: 1 leiser Zug, 2 leicht, 3 schwach, 4 mäßig, 5 frisch, s stark,? sieif, 8 stürmisch, 8 Sturm, 10 starker Sturm, 11 beftiger Sturm, 12 *

Drkan. Uebersicht der Witterung.

Das gestern erwähnte Minimum hat sich in eine . niederen Luftdrucks umgewandelt, die sich von

änemark nach Nord⸗Skandinavien erstreckt, während das Maximum in Irland wenig verändert ist. Ueber Deutschland ist das Wetter ruhig, im Norden kühl und veränderlich, im Süden meist heiter und ziem— lich warm. Gewitter werden nur von Moskau und Uleaborg gemeldet. Die oberen Wolken ziehen über Deutschland meist aus West.

Damburg.. Swinemünde Neufahrwasser

Beutsche Seewarte.

2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

208521 Oeffentliche Zustellung. Die Töpferfrau Julie Poerschke, geb. Wiczenke wiez, zu Oranienburg, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Dr. Gaupp in Elbing, klagt gegen ihren Ehemann, den Töpfer Franz Poerschke, unbekannten Aufenthalts, zuletzt in Freystadt W. Pr., wegen Nichtgewährung des nöthigen Unterhalts, sowie wegen böswilliger Verlassung, mit dem Antrage auf Trennung der Ehe und Verurtheilung des Betlagten für den allein schuldigen Theil, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts— streits vor die Erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elbing auf den 16. Dezember 1887, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Elbing, den 12. Juli 1837.

. Naleszinski, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

20853 Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Louise Conradine Auguste Friederike Braun, geb. Milde, zu Altona, vertreten durch den Rechtsanwalt M. Schmidt in Altona, klagt gegen ihren Ehemann, den früheren Höker Christian n Braun, unbekannten Aufenthalts, wegen

öslicher Verlassung, mit dem Antrage, die zwischen

Parteien bestehende Ehe vom Bande zu trennen und den Beklagten für den schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand— lung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Altona auf den 17. Dezember 18857, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Altona, den 13. Juli 1887.

. C. Stahl, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

20854 Oeffentliche Zustellnng.

Die verchelichte Weber Ernestine Teuber, geborene Schindler, zu Schweidnitz, vertreten durch den Rechtsanwalt Felscher zu Hirschberg, klagt gegen ihren Ehemann, den Weber Adolph Teuber, zuletzt zu Reichhennersdorf, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu tzennen, den Be⸗ klagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und die Kesten des Rechtsstreits zu tragen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des König— lichen Landgerichts zu Hirschberg auf

den 21. Oktober 1887, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Wersig, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

ö Tarn, m, , 2 rr ,

.

8) Theater ⸗Anzeigerz.

Krolls Theater. Kreuz.

Donnerstag: Aennchen von Tharan.

ö . des Conceris 55 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr.

Täglich: Bei günstiger Witterung vor und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter elektrischer Be—⸗ leuchtung des Sommergartens: Großes Doppel⸗ Concert.

Billets 3 „S, 2 e, 1 6 50 und Abonne⸗ ments Billets à Dtzd. 9 A sind vorher zu haben an der Kasse, bei den Herren Bach, Unter den Linden 48, Schirmer u. Moͤllendorf, Unter den Linden 48, Lindenberg, Leipzigerstr. 5M a., und im Invalidendank, Markgrafenstr. Ha.

Mittwoch: Das goldene

Zelle Alliance - henter. Extra ⸗Vorstellung zu halben Kassenpreisen. Parquet 1 M. u. s. w.

Gastspiel der Mitglieder des Residenz⸗Theaters. Auf allgemeines Verlangen: Georgette. Schauspiel in 4 Akten von Victorin Sardou.

Im prachtvollen Sommergarten: Zweites grostes Volksfest. Großes Doppel ⸗Coneert, ausgeführt von dem Musikeorps des 3. Garde⸗Regiments z. F. (in Uniform), unter Leitung des Königl. Musikdirektors Hrn. Arnold, u. der Hauskapelle. Auftreten der kleinen Piston⸗Virtuosen Geschwister Rettberg, der Geschwister Delina, der Wiener Duettisten Herren Schmutz und Rück, der Geschwister Laura, Amalie und Gisela Neumann, des Wiener Schnab'l-Trios und des Schwedischen Damen ⸗Doppel⸗Quartetts.

Abends: Bengalische Beleuchtung und brillante Illumination durch 20 000 Gazflammen.

Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr. Entre 50 4.

Donnerstag: Der Kernpunkt. Schwank in 4 Akten nach Labiche von Ad. Gerstmann.

Freitag: Großes Monstre ⸗Concert.

Mittwoch: Zweite

10) Familien ⸗dtachrichten.

Verlobt: Frl. Lotte v. Voß mit Hrn. Sec. Lieut. Herm. v. Wißmann (Halle a. S.). ö Geboren: Ein Sohn: Hru. Pastor Joh. Gensichen (Flossen b. Gramzow N. M.).. Hin. v. Burgsdorff (Hohenjesar b. Schönfließ, Kr. Lebus). Hrn. Prem. Lieut. Schmidt (Gr. Labenz i. M). Eine Tochter: Hrn, Eberhard Gräf v. Haugwitz (Hotsdam). Hrn. Oberst v. Chappuis (Darmstadt). Gestorben: Hr. Oberst-Lieut. a. D. Wilh. van Schultzendorff. Hr. General⸗Konsul a. * Serm. Mumm von Schwarzenstein (Frankfurt M). —= Hr. Gencral- Major 3. D. August Reinh/ Orlovius (Danzig). Fr. Reg. und Med. ⸗Rath Lina Richter, geb. Graef (Erfurt) Verw. Fr. Oberst Friederike Krupp, geb. Galland

(Erfurt).

Erstes⸗

Alle Nost-Anstalten nehmen Kestellung an;

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für Berlin außer den Post - Anstalten auch die Ezpedition

S8W., Wilhelmstraße Nr. 32. E

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ts⸗Anzeiger.

*

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Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

—— 8

Berlin, Mittwoch, d

L Ses 7.

e 167.

Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller— gnädigst geruht:

dem Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Grafen von Bismarck-Schönhausen, die Erlaubniß ö. Anlegung des von des Königs von Rumänien Majestät ihm verliehenen Großkreuzes des Srdens „Stern von Rumänien“ zu ertheilen.

Deutsches Reich.

Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den bisherigen Konsul mit dem Charakter als GeneralKonsul, Eduard Fappe in Yokohama, zum General-Konsul für Japan, mit dem Amtssitz in Jokohama, zu ernennen geruht.

Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 30. v. M. beschlossen:

dem Innungsverbande „Bund deutscher Tischler— Innungen“ zu Berlin auf Grund des 5§. 1041 der Reichs⸗ Gewerbeordnung die Fähigkeit beizulegen, unter seinem Namen Rechte, insbesondere Eigenthum und andere dingliche Rechte an Grundstücken zu erwerben, Verbinblichkeiten einzugehen, vor Gericht zu klagen und verklagt zu werden.

Berlin, den 19. Juli 1887.

Der Reichskanzler. In Vertretung: Eck.

Bekanntmachung.

Zwischen Berlin und Hamburg ist eine Fern sprech— verbindung hergestellt worden, welche vom 25. Juli ab dem allgemeinen Verkehr übergeben werden wird.

Die Leitung kann täglich von 8 Uhr Vormittags bis 10 Uhr Abends zum unmittelbaren Austausch, mündlicher Mittheilungen zwischen beiden Orten und zwar nicht nur von den Sprechstellen der Börsen und der einzelnen Abonnenten, . auch von den öffentlichen Fernsprechstellen aus benutzt werden.

Die Gebühr für jedes Gespräch bis zur Dauer von fünf Minuten beträgt eine Mark; dieselbe wird von derjenigen Person erhoben, welche das Gespräch einleitet.

Die Benutzung der Anlage regelt sich nach der Reihen—

folge der Anmeldungen. Falls anderweite Anmeldungen vor— liegen, darf die Verbindungsleitung einem und demselben Korrespondenten nur für zwei auf einanderfolgende Gespräche, jedes zu fünf Minuten, überlassen werden. Im Uebrigen kommen auf den Sprechverkehr zwischen Berlin und Hamburg die Bestimmungen für die bereits an beiden Orten bestehenden anderweiten Fernsprech⸗Verbindungs— anlagen zur Anwendung.

Berlin W., den 19. Juli 1887.

Der Staatssekretär des Reichs⸗Postamts. von Stephan.

Rundschreiben an die Vorstände der Baugewerks-Berufsgenossen— schaften, betreffend die Ausführung des Bau— unfallversicherungsgesetzes vom 11. Juli 1887.

Vom 15. Juli 1887. R.⸗V.⸗A. JL 11652.

Das Reichs-Versicherungsamt nimmt Anlaß, die Vorstände der Baugewerks⸗Berufsgenossenschaften bezüglich des Vollzuges des Gesetzes vom 11 Juli 1887, betreffend die Unfallversicherung der bei Bauten beschäftigten Personen, unter Bezugnahme auf die Rundschreiben vom 21 und 2. Mai 18387 R.⸗V-A. 1 8679 und 9399 ergebenst auf Folgen⸗ des aufmerksam zu machen:

J. Durch das Gesetz vom 11. Juli 18357 ist, das Unfall⸗ versicherungsgesetz vom 5. Juli 1884 hinsichtlich der be⸗ stehenden Baugewerks-Berufsgenossenschaften in nachstehender Weise geändert worden:

I) 5. 2 des Mnfallversicherungsgesetzes hat durch §. 2 des neuen Gesetzes, welcher zufolge 8. 48 Absatz 1 4. a. O. auch bei den im Geltungsbereich des Unfallversicherungsgesetzes errichteten Berufsgenossenschaften für Baugewerbetreibende . findet, in mehrfacher Beziehung eine Abänderung erlitten.

Nach Inkrafttreten des Gesetzes vom 11. Juli 1887 kann durch das Statut die Versicherungspflicht nicht nur auf Be⸗ triebs beamte mit einem 2000 Mh Übersteigenden Jahresarbeits⸗ verdienst erstreckt (5.2 Absatz 1 des Unfallversicherungsgesetzes), sondern auch auf Gewerbetreibende ausgedehnt werden, welche nicht regelmäßig ,, einen Lohnarbeiter beschäftigen. (Solche Gewerbetreibende konnten bekanntlich bisher nicht ein⸗ mal statutarisch zur Unfallversicherung für ihre Person von

der Berufsgenossenschaft zugelassen werden Die Höhe des

der Versicherung der Unternehmer zu Grunde zu legenden Jahresarbeitsverdienstes hat das Statut zu bestimmen.

An Stelle des 5. 7 Absatz 2 des Unfallversicherungs⸗ gesetzes tritt die Bestimmung des §. 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 11. Juli 1887. Hiernach sind Unternehmer von Bau⸗ arbeiten berechtigt, andere nach §. 1 des letzteren Gesetzes nicht versicherte, bei der Bauausführung beschäftigte Personen zu versichern. Es tritt demnach dieses Recht in Zukunft von felbst und Kraft Gesetzes ein, während bisher nur durch das Statut bestimmt werden konnte, daß, und unter welchen Bedin⸗ gungen Unternehmer versicherungspflichtiger Betriebe berechtigt sein sollen, andere nicht versicherungspflichtige Personen gegen die Folgen von Betriebsunfällen zu versichern. Bisher konnte durch Statut bestimmt werden, daß und unter welchen Be— dingungen Unternehmer berechtigt sein sollen, sich selbst zu versichern. Nach 5. 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 11. Juli 1887 sind die Unternehmer von Bauarbeiten, sofern ihr Jahres⸗

arbeitsverdienst 2000 ½½ nicht übersteigt, Kraft des Gesetzes Durch Statut kann diese

berechtigt, sich selbst zu versichern. Berechtigung auf Unternehmer mit einem 2000 gt über⸗ steigenden Jahresarbeitsverdienst erstreckt werden. Die Höhe des der Verficherung der Unternehmer zu Grunde zu legenden Jahresarbeitsverdienstes bestimmt, wie schon oben erwähnt wurde, das Statut. .

Durch das Genossenschaftsstatut kann bestimmt werden, daß die Versicherung von Unternehmern, welche als Bau— gewerbetreibende Miiglieder der Genossenschaft sind, sowie anderer von diesen Baugewerbetreibenden bei der Bauausfüh— rung beschäftigten, nicht versicherten Personen bei der Ver⸗ sicherungsanstalt (vergl. unten Ziffer ) zu erfolgen hat (s. 16 Absatz 3 des Gesetzes vom 11. Juli 1887) Sofern nicht von rorstehender Bestimmung Gebrauch gemacht wird, muß das Genossenschaftsstatut auch über die Anmeldung und das Ausscheiden der nach 8. 2 des obenbezeichneten Gesetzes . Unternehmer Vorschristen enthalten (6. 12 Absatz ? a. a. O.).

2) Zu ber Bestimmung des 8. 9 Absatz 3 des Unfall⸗ versicherungsgesetzes tritt die des 8. 9 Absatz 2 des Gesetzes vom 11. Juli 1887 hinzu. Durch letzteren ist angeordnet, daß, wenn ein Baubetrieb sich auf verschiedene Arten von Bau— arbeiten erstreckt, für dessen Zugehörigkeit zur Tiefbau⸗ oder zur betreffenden Baugewerks-Berufsgenossenschast der Hauptbetrieb entscheidet. Es sind demnach in Zukunft bei den Baugewerks⸗Berufs⸗ genossenschaften auch Tiefbauarbeiten (5. 4 Ziffer 1 des letzt genannten Gesetzes) versichert, insofern sie nämlich Neben⸗ betriebe eines der Baugewerks-Berufsgenossenschaft angehörigen Hauptbetriebes sind.

3) Zu §.ö 9 und 5§. 34 des Unfallversicherungsgesetzes:

Während bisher nur diejenigen Gewerbetreibenden, deren Gewerbebetrieb sich auf die in 8 1 Absatz ? des Unfall⸗ versicherungsgesetzes und in den zur Ausführung des Absatz 8 a. a4. O. von dem Bundesrath gefaßten Beschlüssen genannten Bauarbeiten erstreckte, Mitglieder der Baugewerks-Berufs⸗ genossenschaften waren und sein konnten, sind nach 8 5 des Gesetzes vom 11. Juli, 1887 das Reich, die. Bundes⸗ staaten, die Kommunalverbände und andere öffentliche Korpo⸗ rationen berechtigt, bezüglich aller oder einzelner Arten der von ihnen als Ünternehmer ausgeführten Maurer-, Zimmer⸗ und ähnlichen Bauarbeiten der für den Bezirk, in welchem die Bauarbeiten stattfinden, errichteten Baugewerks-Berufs⸗ genossenschaft als Mitglieder beizutreten. Vergleiche des Näheren den angeführten 5. 5. ;

4) 8§. 42 des fi 1 üderiicherungsgesehes ist dahin ab— geändert, daß

a. duch die Vorstände der Bau krankenkassen wahlberechtigt sind und daß .

p. nur wählbar sind Deutsche, welche bei Bauarbeiten der Genossenschaftsmitglieder und im Bezirk der Sektion be⸗ ziehungsweise der Genossenschaft dauernd beschäftigt sind (8. 35 Absatz 2 und 3 des Gesetzes vom 11. Juli 1887).

Die . unter Litt. a wird insbesondere dann zur Anwendung kommen, wenn für einen Regiebau des Reichs eines Bundesstaats, eines Kommunalverbandes ze. bezuglich dessen das Reich 2c. Mitglied der Berufsgenossenschaft ge⸗ worden ist (vergleiche oben Ziffer 3), eine Baukrankenkasse errichtet ist. . t

5) 5§. 59 Absatz 4 des Unfallyersicherungsgesetzes tritt zufolge 8 37 Absatz 2 des Gesetzes vom 11. Juli 1887 außer Kraft für Betriebsunfälle, welche sich bei Bauarbeiten ereignen, nachdem dieses Gesetz seinem ganzen Umfange nach in Kraft getreten ist. ;

6) 8. 66 des Unfallversicherungsgesetzes ist abgeändert und s. 67 a. 4. S. aufgehoben durch 8. 39 des Gesetzes vom II. Juli 1887, wonach ;

a2. die Genossenschaft befugt ist, die Zahlung der Ent⸗ schädigungsrenten einzustellen, o lange der Berechtigte nicht im Inlande wohnt, und .

p. die Genössenschaft den Berechtigten, wenn er ein Aus⸗ länder ist, für seinen Iz ige sruch mit dem dreifachen Betrage der Jahresrente abfinden kann.

7 Die §§. 71 ff. des Unfallversicherungsgesetzes sind in der Beziehung abgeändert, daß den Baugewerks⸗Berufs⸗

genossenschaften durch §. 48 Absatz 1 des neuen Gesetzes ge⸗ stattet worden ist, die Bestimmungen des §. 10 Absatz 2 und 4 des letzteren durch das Genossenschaftsstatut einzuführen. Den Baugewerks-Berufsgenossenschaften ist hiernach die Möglichkeit gegeben, sich auf die Beiträge von Genossenschafts— mitgliedern vierteljährliche Vorschüsse leisten zu lassen.

8) 5. I6 Absatz 1 Satz 2 des Unfallversicherungsgesetzes ist dahin ergänzt, daß verfugbare Gelder und Werthpapiere bei einer zur Aufbewahrung von Geldern oder Werthpapieren be— fugten öffentlichen Behörde oder Kasse niederzulegen sind (5. 45 Absatz 1 des Gesetzes vom 11. Juli 1887).

9) Die 5§§. 18— 386 des Ünfallversicherungsgesetzes sind durch 5. 44 des Gesetzes vom 11. Juli 1887 abgeändert worden.

II. In jeder Baugewerks-Berufsgenossenschaft ist eine Versicherungsanstalt zu errichten. Vergleiche des Näheren hierüber die 88. 16 ff. des Gesetzes vom 11. Juli 1887.

III. Von der Genossenschaftsversammlung jeder Bau— gewerks-Berufsgenossenschaft ist für die betreffende Versicherungs⸗ anstalt ein Nebenstatut zu errichten. Dasselbe muß die in §. 18 des Gesetzes vom 11. Juli 1887 aufgeführten Bestim— mungen treffen und kann auch Bestimmungen gemäß 5. 19 Absatz 1 enthalten.

Ein Normalnebenstatut für die Versicherungsanstalten wird vom Reichs-Versicherungsamt festgestellt und den Vor⸗ ständen der Baugewerks-Berufsgenossenschaften mitgetheilt werden.

IV. Wie schon oben unter 1 Ziffer 1 erwähnt worden ist, muß das Statut die Höhe des der Versicherung der Unternehmer zu Grunde zu legenden Jahresarbeitsver— dienstes bestimmen. Da nach den Statuten aller Baugewerks - Berufsgenossenschaften Selbstversicherung der Unternehmer zugelassen ist, so enthalten zwar die Statuten schon eine solche Bestimmung. Im Hinblick auf den Inhalt des §. 2 des Gesetzes vom 11. Juli 1887, insbesondere darauf, daß hiernach die Unternehmer das Recht haben, sich selbst zu versichern, wird es immerhin nöthig sein, wenigstens die Fassung des bezüglichen Paragraphen des Statuts (ver— gleiche Normalstatut 5. 49) zu ändern.

Ferner muß das Genossenschaftsstatut, sofern nicht von der Bestimmung des 8§. 16 Absatz 3 des Gesetzes vom 11. Juli 1387 Gebrauch gemacht wird, über die Anmeldung und das Ausscheiden der nach 5. 2 a. a. O. versicherten Unternehmer Vorschriften enthalten (vergleiche oben 1 Ziffer 1 letzter Absatz).

V. Mehrere Paragraphen des Gesetzes vom 11. Juli 1887 ordnen an, daß durch die Statuten der Baugewerks-Berufs— ; gewisse Bestimmungen getroffen werden können, nämlich:

3.2 Ahsatz 1 und 2 (vergl. hierüber oben JL Ziffer 1),

§. 10 Absatz 2 und 4 in Verbindung mit §. 48 Absatz 1 (vergl. oben JL Ziffer 7) und

§. 16 Absatz 3 (vergl. oben J 3Ziffer Ü letzter Absatz).

Ein bezüglicher Nachtrag zum Normalstatut wird zu 1IV und V vorstehend für die Baugewerks-Berufsgenossenschaften vom Reichs-Versicherungsamt festgestellt werden.

VI. Die Aufbringung der Mittel für die Versicherungs⸗ anstalt erfolgt nicht nach dem Umlageverfahren, sondern nach dem Kapitaldeckungsverfahren gegen seste im voraus bemessene Prämien nach Maßgabe eines Prämientarifs (6. 21 Absatz 1, 8. 23 Absatz! und 2, 8. 24), welcher für jede Berufsgenossen⸗ schaft vom Reichs-Versicherungsamt im voraus festzusetzen ist. Während für die Zukunft der Prämientarif nach Maßgabe der erwachsenen rechnerischen Grundlagen festzustellen ist, fehlt es für die erstmalige Festsetzung an einer solchen Basis.

Die Konferenz der Vorsitzenden sämmtlicher Baugewerks— Berufsgenossenschaften, welche am 20. und 21. April 1887 zu Berlin stattgefunden, hat sich vorläufig dahin geäußert, daß als niedrigster Satz der zu zahlenden Prämien 3 Prozent der gezahlten Löhne anzusehen sei.

Um nähere Anhaltspunkte die del hn der Prämientarifs zu gewinnen, ersucht das Reichs -Ver— sicherungsamt die Vorstände der Baugewerks⸗-Berufs⸗ genossenschaften, sich nach eingehender Berathung und geeignetenfalls nach Anhörung der Sektionsvorstände unter motivirter Zugrundelegung der bisher gemachten Erfahrungen und der durch die Rechnungs- und Geschäftsführung gewonne— nen Zahlenresultate bezüglich ihrer Berufsgenossenschaft über folgende Punkte gutachtlich zu äußern:

1) Welches ist der Kapitalwerth derjenigen Leistungen, welche der Versicherungsanstalt aus den hei Bauarbeiten der im 8. 21 Litt. a des Gesetzes vom 11. Juli 1887 bezeichneten Art im Jahre durchschnittlich zu erwartenden Unfällen vor— aussichtlich erwachsen werden (vergl. 8. 24 a a. O.)?

2) Welche Zuschläge zum i errä fonds der Versicherungs⸗ anstalt (F. 17 des Gesetzes) erscheinen angemessen und werden deshalb im Nebenstatut zu bestimmen sein?

3) Wie hoch ist der Pauschbetrag der für die Versiche— rungsanstalt im Jahresdurchschnitt entstehenden Verwaltungs⸗ kosten (3. 17 Absatz 6 a. a. O.) anzunehmen und zwar:

a. an Aufwendungen, welche durch die besondere Ver⸗—

für

waltung derselben thatsächlich erfordert werden,