Material in genügender Vollständigkeit zuzuführen, ersuche ich Ew. . . . . ergebenst, gefälligst das Weitere zu veranlassen. Berlin, den 13. Juli 1887. Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. von Goßler. An sämmtliche Herren Ober-Präsidenten (an jeden besonders).
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Der Königliche Regierungs-Baumeister Salzmann in Marienwerder ist zum Königlichen Bauinspektor ernannt und demselben eine technische Hülfsarbeiterstelle bei her Königlichen Regierung daselbst verliehen worden.
Be nnn gn n
—
Das nach Maßgabe des Gesetzes vom 27. Juli 1885 (GesetzSamml. S. 327), betreffend Ergänzung und Abände—⸗ rung einiger Bestimmungen über Erhebung der auf das Ein— kommen gelegten direkten Kommunalabgaben, von der unter— zeichneten Behörde festgesetzte kommunalsteuerpflichtige Rein— einkommen aus dem Betriebsjahre 1886 resp. 1886,87 beträgt:
1) für die Holsteinische Marschbahn 307 078,50 M 2) Dortmund⸗Gronau-Enscheder Eisen⸗ , Ostpreußische Südbahn... . 270 000,00 Marienburg-Mlawkaer Eisenbahn 674 100,09, Hoyger Eisenbahn. 10 400,090 Kronberger Eisenbahn 10 500,00 Eisern-Siegener Eisenbahn , 59 000,00 Rhene⸗-Diemelthal-Eisenbahn 668,95, Alt-Damm Kolberger Eisenbahn 252 000,00, preußischen Strecken der Halber— stadt⸗Blankenburger Eisenbahn (antheilig an dem Gesammt-Rein— einkommen dieser Bahn von 108 000 Mιι6 . . ö 11) bezüglich der preußischen Strecke der Groß—
herzoglich oldenburgischen Eisenbahn Ol—
denburg—Leer würde eventuell ein Rein⸗
einkommen aus dem Betriebsjahre 1885
in Frage gekommen sein von
und aus dem Betriebsjahre 1886 ein desgleichen in Betracht kommen von 3 36D
Aus dem Betriebe der preußischen Strecken der Groß⸗ herzoglich oldenburgischen Eisenbahn Osnabrück — uakenbrück und Ihrhove —Neuschanz ist ein kommunalsteuerpflichtiger Reinertrag per 1886 nicht erzielt worden.
Berlin, den 18. Juli 1887.
Königliches Eisenbahn-Kommissariat. Ben en.
1 11
68 094,52
1 574,00
Bei der heute auf Grund des Gesetzes vom 30 Mai 18656 (Ges.« und Minist. Bl. S. 181) in Gegenwart eines Notars zum Zweck der Schuldtilgung öffentlich bewirkten Ausloosung von Holsteinischen Domanial-⸗Obligationen sind die nachbezeich— neten 19 Stücke gezogen worden:
. . .
e . n . . n . m 487 507 509 und ;
itt. D. Nr. 40 und 44.
Dieselben werden den Besitzern mit der Aufforderung zum 31. Dezem ber d. J gekündigt, die in den ausgeloosten Obli— gationen verschriebenen Kapitalbeträge vom 2. Januar 1888 ab gegen Quittung und Rückgabe der Obligationen mit den Zinsscheinen zu den Fälligkeitsterminen vom 31. Dezember 1888 bis einschließlich 1901, also mit je 14 Stück, bei unserer Hauptkasse zu erheben. Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird von dem zu zah— lenden Kapital einbehalten. .
Mit dem 31. Dezember d. J. hört die Verzinsung obiger Do⸗ manial⸗Obligationen auf. .
Formulare zu den Quittungen werden von unserer Hauptkasse unentgeltlich verabfolgt.
Von den nach unseren Bekanntmachungen vom 23. Juni 1885 und 21. Juni 1886 ausgeloosten Holsteinischen Domanial-Obligationen sind Litt. G. Nr. 30 bezw. Litt. C. Nr. 7 bisher noch nicht zur Ein—⸗ lösung gelangt. Eine Verzinsung derselben findet vom 1. Januar v. J. bezw. vom 1. Januar d. J. ab nicht mehr statt.
Schleswig, den 20. Juni 1887.
Königliches Regierungs-Präsidium. Grisebach.
w , die Unfallversicherung betreffend.
Ministerial-Verordnung, die Ausführung des Reichsgesetzes über die Unfall— versicherung der bei Bauten beschäftigten Per— so nen, vom 11. Juli 1887, betreffend.
Vom 18. Juli 1887.
Mit Höchstlandesherrlicher Genehmigung bestimmen wir in Ausführung des Reichsgesetzes vom II. Juli 1887, be— treffend die Unfallversicherung der bei Bauten beschäftigten Personen, hierdurch Folgendes:
X. 1
Es sollen im Sinne des angeführten Reichsgesetzes gelten:
a. als Landrath,
b. als „untere Verwaltungsbehörde“, „Gemeindebehörde“, „Orts-⸗-Polizeibehörde“ und als die nach §. 22 des Reichs⸗ gesetzes „von der Landes-Centralbehörde bestimmte Behörde“ in Stadt- und Landgemeinden der Gemeindevorstand, in Guts—, beziehungsweise Domänen⸗- und Forst⸗Polizeibezirken die Guts⸗, beziehungsweise Domänen⸗ und .
e; in den Fällen des 8. 8 A 3 1 und? des Reichsgesetzes als die zur erstinstanzlichen Entscheidung berufene „Aufsichts— behörde der Gemeinde“ der Bezirksausschuß und als obere i, für Rekurse gegen Entscheidungen des Bezirksaus— chusses das Ministerium, Abtheilung des Innern, für Rekurse
„höhere Verwaltungsbehörde“ der Fürstliche
kehr Entscheidungen des Gemeindevorstands als der Aussichts—⸗ ehörde einer Krankenkasse der Bezirksausschuß. . ͤ Die nach 8§. 11, 15 und 41 des Eingangs gedachten Reichsgesetzes, verbunden mit §. 11 Abs. 3, §. 345 Abs. 2 und
§. 82 Abs. 2 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 verhängten Geldstrafen fließen in die Kassen derjenigen Behörden, von welchen sie verhängt worden sind, die nach 44 des Reichsgesetzes vom 11. Juli 1887, verbunden mit S5 Abs. 2 des Unfallversicherungsgesetzes verfügten Strafen aber in die Fürstliche Staatskasse. Sondershausen, den 18. Juli 1887. Fürstlich schwarzburgisches Ministerium. von Wolffersdorff.
Aichtamtslich es. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 22. Juli. Se. Majestät der Kaiser und König begaben Sich, wie „W. T. B.“ aus Bad Gastein meldet, gestern Abend nach 8i4 Uhr zu der Gräfin Lehndorff, welche zu Ehren Sr. Majestät eine Soirée veranstaltet hatte.
Heute Vormittag 10 Uhr machten Se. Majestät eine Aus— fahrt auf dem Wege nach Böckstein.
— Eine für kommunale Sparkassen und für In— haber von Sparkassenbüchern wichtige Entscheidung ist vom Reichsgericht, VI. Civilsenat, durch Urtheil vom 5. Mai d. J., gefällt worden. Derselben liegt folgender Fall zu Grunde: Nach §. 3 der Sparkasse-Ordnung für Bautzen ver— tritt die Stadtgemeinde alle Verbindlichkeiten, welche ihre Sparkasse-Anstalt gemäß dieser Ordnung übernimmt. Zum Rückempfang der Einlagen erklärt 8. 15 der Sparkasse-Ord— nung die Produktion des Buchs für genügend. Unter der Ueberschrift „Verlorene Bücher“ bestimmt jedoch §. 16, daß auf die Anzeige eines Einlegers von dem Abhandenkommen seines Buchs die Direktion der Anstalt dessen Verlust öffent— lich bekannt machen und den etwaigen Inhaber auffordern soll, seine Ansprüche daran binnen 3 Monaten zu melden, daß aber, wenn das Buch während dieser Frist von einem Andern produzirt wird, der Vorgang der Gerichtsbehörde mitzutheilen ist u. s. w. — Die Ehefrau des Lederhändlers St. in Bautzen produzirte der Sparkasse am 16. Januar 1886 ein auf den Namen des Mannes ausgestelltes Quittungshuch über eine Einlage von 1800 6 und kündigte dieselbe. Als der Ehe— mann einige Tage später der Sparkasse den Verlust seines Buches anzeigte, wurde ihm dieses mit der Auf— forderung mitgetheilt, weitere Schritte zu thun, widrigen— falls seiner Ehefrau gezahlt werde. Der Letzteren ist am 17. April 1886 gegen Ausantwortung des von ihr droduzirten Quittungsbuchs die Einlage nebst Zinsen aus— zezahlt worden. St. klagte nun gegen die Stadtgemeinde
auf Ausstellung und Aushändigung eines parka ssenbuchs
über 1800 ις nebst Zinsen und erstritt in beiden Instanzen obsiegende Urtheile. Die Revision der Stadtgemeinde wurde vom Reichsgericht zurückgewiesen, indem es begründend aus— führte: „Der Berufungsrichter macht die Entscheidung des Streitverhältnisses mit Recht von der Frage abhängig, ob der §8. 16 der Spark.-Ordn. auf dasselbe Anwendung findet. Er bejaht dieselbe, indem er ausführt: Wenn auch in der Ueberschrift dieses Paragraphen nur von „ver— lorenen“ Büchern, dem Wortlaut nach also anscheinend nicht von solchen die Rede sei, welche dem Einleger durch dritte Personen weggenommen seien, so gebe doch der Zweck und Inhalt dieser Bestimmung unzweideutig an die Hand, daß unter den verlorenen (abhanden gekommenen) Büchern alle Diejenigen verstanden werden müssen, deren Inhabung der Einleger auf irgend eine, von seinem Willen unabhängige Weise verloren habe, gleichviel, ob dabei die rechtswidrige Thätigkeit eines Dritten mitgewirkt habe oder nicht.“
Württemberg. Friedrichshafen, 20. Juli. (St. -A. f. W.) Der König und die Königin empfingen heute den Besuch des Großherzogs und der Großherzogin, sowie des Erbgroßherzogs und der Erbgroßherzogin von Baden. Höchstdieselben trafen gegen 2 Uhr hier ein, nahmen an der Tafel Theil und kehrten gegen Abend wieder nach der Mainau zurück.
Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 21. Juli. (Meckl. Anz.) Der Großherzog wird sich morgen von Ludwigslust nach Neukloster, zur feierlichen Enthüllung des von mecklen— burgischen Lehrern dem Andenken des hochseligen Groß— herzogs Friebrich Franz 1I. auf dem dortigen Seminar— hof errichteten Denkmals, begeben und am Nachmittag von dort zum Aufenthalt in Schwerin eintreffen. Die Großherzog— lichen Kinder werden ebenfalls von morgen an in Schwerin Aufenthalt nehmen.
Lübeck, 20. Juli. aus schuß zugegangene folgendermaßen begründet:
„Die auf Grund eines Beschlusses der vormaligen deutschen Bundesversammlung vom 13. Juli 1854 am 8. November desselben Jahres hierselbst erlassene Verordnung, das Vereinswesen betreffend, ist durch Rath und Bürgerschluß vom 21. März 18706 wiederum aufgehoben worden, weil die in derselben enthaltenen Be— schränkzungen des Vereinsrechts als den Grundsätzen eines freien Gemeinwesens widerstrebend anerkannt werden mußten. Der Senat hielt damals einen Ersatz für jene Verordnung nicht für erforderlich, insbesondere auch weil voraussichtlich das Vereinswesen im Norddeutschen Bunde demnächst eine einheitliche Regelung durch die , ,. finden würde. Wenngleich nun die unter dem 16. April 1871 erlassene Verfassung des Deutschen Reichs im Artikel 4 Nr. 16 die Bestimmung enthält, daz der Be— aufsichtigung Seitens des Reichs und der Gesetzgebung desselben auch die Vorschriften über die Presse und das Vexeinswesen unter—⸗ liegen, so ist letzteres bisher doch noch nicht Gegenstand der Reichs— Geseßgebung geworden. Inzwischen hat sich aber die Zahl derjenigen Vereine, welche sich mit öffentlichen Angelegenheiten beschäftigen, ganz erheblich vermehrt, und ebenso finden zahlreiche Versammlungen statt, in denen derartige Gegenstände zur Erörterung gelangen. Bei solchen veränderten Ver in ff, wird nun keilich davon abzusehen sein, aufs Neue so einschränkende Bestimmungen zu treffen, wie sie in der ein—⸗ gangs gedachten Verordnung enthalten gewesen sind. Auch wird gegenäber der in Aussicht stehenden reichsgesetzlichen Regelung des Vereinswesens die landesrechtliche Ordnung des vorliegenden Gegen⸗ standes sich darauf zu beschränken haben, für Vereine, welche sich mit öffentlichen Angelegenheiten beschäftigen, und für öffentliche Ver⸗ sammlungen, in welchen derartige Materien erörtert werden sollen, gewisse polizeiliche Vorschriften aufzustellen, welche die Sicherung und Aufrechthaltung der Ordnung bezwecken und ermöglichen. Jun dieser Richtung aber scheint es nach den seither gemachten Er— fahrungen und in Uebereinstimmung mit den in anderen Bundes-
(Wes. Ztg.) Die dem Bürger⸗ Vereinsgesetz-Vorlage ist
staaten bestehenden Vorschriften angezeigt, daß das bisher beobachtete Verfahren, nach welchem dem Polizeiamt fast von allen öffentlichen Versammlungen vorher unter Angabe der Tagesordnung Anzeige ge— macht wird, auch von den hier gegründeten Vereinen meistens die Statuten aus freiem Antriebe eingereicht werden, eine gesetzliche Grundlage erhält, die nicht allein die Befugnisse, sondern ganz be— sonders auch die Pflichten der Polizeiverwaltung ihrem Um⸗ fange nach genau begrenzt. Aus diesen Gesichtspunkten ist an der Hand des Bremer Gesetzes vom 20.—22. März 1871, das Vereins- und Versammlungsrecht betreffend, der Entwurf eines Ge— setzes, betreffend die Vereine und die öffentlichen Versammlungen, be⸗ arbeitet worden, dessen Einzelbestimmungen einer besonderen Begrün⸗ dung nicht bedürfen werden. Der Senat beabsichtigt, diesen Entwurf zur Mitgenehmigung der Bürgerschaft zu verstellen, sieht jedoch, auf Grund des Art. 70 der Verfassung, zunächst der gutachtlichen Erklä⸗ rung des Bürgerausschusses über densel ben entgegen.
In der heutigen Sitzung des Bürgerausschusses wurde der Gesetzentwurf nach kurzer Debatte an eine Kommission verwiesen.
Großbritannien und Irland. London, 21. Juli. (A. C) Die Königin wurde bei ihrer Ankunft in Cowes von der deutschen Kronprinzessin und deren drei Töchtern begrüßt. Ihre Kaiserliche Hoheit kehrte alsdann, begleitet von dem Kronprinzen, nach der Königlichen Macht „Victoria and Albert“ zurück.
Der Prinz von Wales ist von der Königin zum britischen Admiral honoris causa ernannt worden.
Prinz Devawongse von Siam traf gestern, von Berlin kommend, in London ein. Am nächsten Sonnabend begiebt derselbe sich über Liverpool nach New-York, um von dort nach Siam zurückzukehren.
Das Unterhaus setzte in seiner gestrigen Nachmittags- sitzung die Berathung des Civilbudgets fort und erledigte ih fünfstündiger Diskussion wiederum mehrere Posten des⸗ elben.
Lord Salisbury's Erklärungen im Carlton— Klub werden von der Presse im Allgemeinen mit Befriedi⸗ gung entgegengenommen. Die „Times“ schreibt: „Das Zugeständniß von Aenderungen in der Landbill ist weniger durch die Furcht diktirt, die Verbündeten möchten in einem Ekritischen Augenblick fahnenflüchtig werden, als durch den Wunsch, nichts zu thun, was die Stellung der liberalen Unionisten und damit den Werth ihrer Allianz schwächen könnte. Die Maschinerie, wie in den richter⸗ lich festgesetzten Pachtzinsen intervenirt werden sol, steht noch nicht endgültig fest; aber es werden sich schwerlich unüber— windliche Schwierigkeiten zeigen, um den Wünschen der unionistischen Partei zu entsprechen. Das Verfahren der Re— gierung hat die Anerkennung der liberalen Unionisten gefunden, und der Hauptangriff der Opposition wird sich von jetzt an . dagegen richten, daß die Landbill nicht umfassend genug ist.“
— 21. Juli. (W. T. B.) Vom Oberhause wurde heute die Bill, betreffend die Buttersurrogate, in zweiter Lesung angenommen; die Entscheidung darüber, ob die Butter— surrogate Margarine oder Butterine genannt werden sollen, wurde der Einzelberathung der Bill vorbehalten.
Im Unterhause erklärte der Unter-Siaatssekretär Fergusson auf eine bezügliche Anfrage: der noch übrige Theil des diplomatischen Schriftwechsels über die egyptische Konvention werde in nächster Woche vorgelegt werden — Hierauf wurde die Debatte über die von dem Führer des Unterhauses, Smith, beantragte einmonatliche Sus— pension des Deputirten Tanner wegen Beleidigung des Deputirten Long fortgesetzt. Tanner erklärte: Long's Anschuldi⸗ gung gegen ihn sei ungenau; er bedauere indeß die gegen Long ge— brauchte n Ausdrücke und ziehe dieselben zurück. Smith hielt diese Erklärung Tanner's für nicht genügend und beharrte bei dem Antrage auf Suspendirung Tanner's. Gladstone be— kämpfte, Lord Hartington unterstützte den Antrag Smith's. Der
Sprecher des Hauses erklärte auf die an ihn gestellte—
Anfrage: er halte Tanner's Entschuldigung für genügend. Der Antrag Smith's wurde in Folge dessen zu rück— gezogen. — Bei Berathung des Antrags, zur Diskussion über die einzelnen Artikel der irischen Landbill überzu— gehen, ertheilte der General-Sekretär für Irland, Balfour, die Zusicherung, daß er während der Parlamentsferien eine Untersuchung betreffs der auf dem irischen Grundbesitz haftenden Hypotheken und Familienlasten an— ordnen werde. — Im weiteren Laufe der Debatte brachte
Belfour die in der Versammlung der Konservativen
am 19. d. angekündigten Amendements ein, unter anderem die zeitweilige Ermäßigung der Pachtzinsen während der nächsten 3 Jahre. — Das Haus beschloß, die Einzel— berathung vorzunehmen, die alsdann auf Montag anbe— raumt wurde.
rankreich. Paris, 21. Juli. (W. T. B.) Bei der Berathung der Mobil machungs-Vorlage in der heutigen Sitzung des Senats erklärte der Kriegs⸗ Minister: er glaube, daß der Mobilmachungsversuch günstig ausfallen werde; sollten sich einige Mängel herausstellen, so werde man denselben abzuhelfen suchen. Er übernehme die volle Verant— wortlichkeit für die Vorlage vor dem Senat und vor dem Lande. General Arnaudeau bezweifelte das Gelingen des Ver— suchs und machte Ausstellungen in Bezug auf die Güte des militärischen Materials. Der Kriegs-Minister erwiderte: das Alles habe sich geändert, seitdem General Arnaudeau aus der Armee geschieden sei. General Canrobert erklärte: die Angelegenheit sei u mehrere frühere Minister sowie der jetzige Kriegs-Minister hätten den Mobilmachungsversuch als nothwendig bezeichnet; er werde unter diesen Umständen für die Vorlage stimmen, Der Senat nahm darauf den Gesetzentwurf mit 172 gegen 82 Stimmen an. Ebenso fand die Vorlage wegen , n n, eines technischen Arbeiterraths An— nahme.
Die Deputirtenkammer beschloß heute nach langer Berathung der Vorlage, betreffend den Bau der Pariser Stadtbahn, mit * gegen 221 Stimmen, auf die Be⸗ rathung der einzelnen Artikel nicht einzugehen. — Der Schluß der Session der Kammern erfolgt wahrscheinlich morgen.
— 21. Juli. (Köln. Ztg.) Die Regierung wird das Parlament um die Ermächtigung ansuchen, Nickel münzen zu 20, 10 und 5 Centimes an Stelle der Kupfer— münzen schlagen zu lassen. — der Bund von 1889“ beschloß in seiner vorgestrigen Versammlung, daß jedes Mitglied einen einmaligen Beitrag von 20 Fr. und einen Monatsbeitrag von 50 Ct. zu bezahlen habe. Hierauf wurde ein Central— Ausschuß ernannt; , . besteht aus 15 Abgeordneten,
einmal angefangen, und
darunter Clsmenceau, Lockroy, Achard, Barodet, Came— linat, A. de la Forge, Tony Revillon, Madier de Montjau, Yves Guyot; fünf Senatoren, fünf Gemeinde⸗ räthen und zehn Journalisten, darunter Camille Pelletan („ Justice“), Eug. Meyer („Lanterne“), Menier („Rappel“), Rochefort („Intransigeant“), Lalou („France“), Camille Drey⸗ fus („Nation“), Simon („Radical“).
Italien. Livorno, 21. Juli. (W. T. B. Der König ist heute Nachmittags hier eingetroffen und enthusiastis ch empfangen worden. Se. Majestät bestieg später die König⸗ liche Yacht „Savoya“ und ließ das hier vor Anker liegende Marinegeschwader Reyue passiren. Nach der Revue stieg der König unter den Salutschüssen der Schiffe, an denen sich auch das hier vor. Anker liegende amerikanische Kriegsschiff Pensacola“ betheiligte, wieder ans Land, besuchte dann das Atelier Orlando, empfing später den Bischof und die Behörden und ließ die Vereine der Stadt, die in festlichem Aufzuge erschienen, an sich vorüberziehen. Abends 7 Uhr trat der König die Rückreise an. Von der Bevölkerung wurden dem König überall, wo er sich zeigte, enthusiastische Ovationen dargebracht. Dem Geschwader hat der König seine Be— friedigung über die Leistungen bei dem heutigen Seemanöver aussprechen lassen.
Serbien. Belgrad, 21. Juli. (W. T. B.) Mehrere Zöglinge der Akademie, welche anläßlich des französischen Nationalfestes am 14. d. M., unter Führung des Lehrers der französischen Sprache, sich zu dem franz ösischen Gesandten begeben und denselben zu der Feier beglück wünscht hatten, wurden vom Schulkommando mit Disziplinarstrafen belegt — Bei einem sich hier aufhaltenden Kerzegowiner ist eine Proklamation, die zu einem Aufstande in Bos— nien auffordert, gefunden worden; derselbe wird aus— gewiesen werden.
Zeitungsstimmen.
Die „Elberfelder Zeitung“ bringt folgenden Artikel über unsere Wirthschaftspolitik“
So oft wir Gelegenheit hatten, die praktische Wirthschaftspolitik unserer Reichsregierung gegen Angriffe zu vertheidigen, so geschah dies keineswegs ausschließlich mit Rücksicht auf jene Angriffe, welche von der verbissenen Manchesterpartei unternommen wurden, in deren Mitte die der strikten Negation ergebenen Verschworenen sich bewegen. Es giebt „gute Leute, aber schlechte Mufikarten , die bis beute als eifrige Vertreter der im Jahre 1971 inaugurirten Wirthschaftspolitik gelten konnten, allein nunmehr, nach— dem sich Symptome der Besserung gezeigt haben, es für passend erachten, schleunigst ihre bisher bewahrten Ansichten über Bord zu werfen und ihrer Sehnsucht nach einer gründlichen Aen— derung dieser Politik in der kräftigsten Weise Ausdruck zu verleihen. Es wird von diesen Ungeduldigen darauf hingewiesen, daß ein Staat nach dem anderen, von den Ideen des engherzigsten Protektionismus er— griffen, durch willkürlich einseitige Auslegungen bestehender Be— stimmungen seinen Markt gegen die auswärtige Konkurrenz abzusperren uche. Ob und inwieweit Deutschland auf dem Gebiet feiner Wirth— schaftspolitik stets den richtigen oder einen irrigen Standpunkt ver— treten habe, das — meinen diese Herren irrthümlicher Weis? — käme hier gar nicht in Betracht: auf jeden Fall fei es nun an der ö daß, die internationale Zollpolitik wiederum in freiheitlichere — ahnen einlenke, und daß Deutschland keine Gelegenheit verfäume, im Rathe der Völker seinen Einfluß nach Kräften zu Gunsten einer Besserung der Verhältnisse auf diesem Gebiet geltend zu machen. Derlei Bestrebungen sind absolut unzeitgemäß und aus eben diesem Grunde gefährlich. Sie gleichen den Wünschen. des Halbgenesenen, der sich gleich in den ersten Tagen der Rekonvaleszenz leichten Herzens die bedeutendsten Anstrengungen zutraut, weil seine Wünsche eben den Kräften vorengeeilt sind. Die Krankheit hat den Körper der deutschen Industrien und des Handelsverkehrs in Folge der lange Jahre hindurch fortgesetzten leichtsinnigen Lebensweise mächtig ergriffen; ungeheuerer Anstrengungen bedurfte es, um die zerrütteten Kräfte wieder einigermaßen in Ordnung zu bringen, dem Körper wieder neues Leben einzuhauchen, nachdem die gefährlichen Krisen, sorgsam überwacht, mit weiser Vorsicht überwunden worden waren,. Eine neue Lebensweise, eine vollkommene Veränderung in den Gewohnheiten wurde zur Bedingung gemacht und es fehlte nicht an schlechten Rathgebern, welche thells aus Mangel an Verständniß, theils aus Böswilligkeit dem Kranken die Behandlungsweife zu ver— leiden, ihm das Zutrauen zu seinem Arzte zu benehmen eifrigst be⸗ müht waren. Langsam aber sicher hat sich der Genesungsprozeß vollzogen; mit der wachsenden Einsicht, daß der Arzt auf dem rechten Wege sich befinde und daß die Rathschläge der guten Freunde zum mindesten irrthümliche genannt werden dürften, hat die Besserung sich mächtig geltend gemacht, die Lebensfreudigkeit und die Lust am Schaffen ist dem Kranken wiedergekehrt, und schon sinnt er, wie er nach vollendeter Krankheitszeit die Tage der neu gewonnenen Ge— sundheit, der wiedererlangten Kraft verwenden werde. Unter folchen Umständen ist Vorsicht doppelt und dreifach nöthig, damit kein Rück— fall die eben wiedergewonnenen Kräfte wieder vernichte. „Noch ist Deutschland,“ schreibt der Jahresbericht für Aachen und Burtscheid, „nicht auf allen Gebieten der Industrie im Stande, die fremde und besonders die englische Konkurrenz zu bestehen. Um dieses Ziel zu erreichen, bedürfen die in Betracht kommenden Industrie— zweige, sofern sie an sich lebensfähig sind, eines ausreichen den Schutzes gegen die gewaltige auswärtige Konkurrenz, bis es ihnen gelungen ist, hinreichende Widerstandsfähigkeit und höhere Absatz⸗ gebiete zu erwerben. — In England, dem Lande der Massenproduk— tion, sind in den letzten Jahren sehr große Anstrengungen gemacht worden, die zu manchen Fortschritten und Erfolgen geführt haben. Etablissements, die durch ihre veralteten Einrichtungen oder durch ihre minder günstige Lage nicht mehr konkurrenzfähig waren, sind dort außer Betrieb gestellt. An ihrer Stelle sind andere Anlagen in Thätigkeit getreten, welche, mit den vorzüglichsten maschinellen Ein— richtungen versehen und durch ihre Lage an Wasserstraßen oder Eifen— bahnen zu sehr billigem Transport befähigt, bedeutend billiger als die alten Anlagen zu produziren und ein lohnendes Geschäft zu machen
vermögen.“ Politischen Nachrichten“
. Die schreiben:
Dem schweizerischen Industrie⸗ und Handelsdepartement vor— liegende Fachberichte aus den Kreisen der dortigen Gewerbevereine erkennen einen der Hauptgründe für die Ueberlegenheit der deutschen Konkurrenz sowohl auf dem Weltmarkte, als auf dem Markte der engeren schweizerischen Heimath in der besseren Fach⸗ bildung, auf welche neuerdings bei uns, und zwar mit Recht, ver⸗ stätrktes Gewicht gelegt wird. Die Fortbildungsschulen und die Er— richtung vorzüglicher Fachbildungsschulen hätten dem deutschen Hand⸗ werk und Gewerbe aufgeholfen und eine Stellung verschafft, die zu überwinden im Konkurrenzkampf äußerst schwer falle. Auch im Hin— hlic auf die Ausnutzung der großen und kleinen Hülfsmittel zur Absatzuermehrung, wle Verkaufshallen, Musterlager, Ausstellungen,
„Berliner
Reisende wird das deutsche Beispiel als ein mustergültiges und nach—
ahmenswerthes bezeichnet.
Reichstags⸗ Angelegenheiten.
Straßburg i. G., 21. Juli. (W. T. B. Antliches Er— gebniß der heute hier stattgehabten Reichstagswahl an Stelle des verstorbenen Abg. Kablé. Gültige Stimmen sind abgegeben 7694; davon erhielt Rechtsanwalt Emil Petri hier (deutschfrdl. Elf.) 6d 74, General -⸗Feldmarschall Graf von Moltke 1163 Stimmen; Petri ist sonach gewählt. An nicht beschriebenen, ungültigen Stimm— zetteln wurden 2936 abgegeben.
Statistische Nachrichten.
Nach Mittheilung des Statistischen Amts der Stadt Berlin sind bei den hiesighn Standesämtern in ver Woche vom 19. Juli bis inkl. 165. Juli cr. zur Anmeldung gekommen: 256 Ehe— schließungen, 899 Lebendgeborene, 35 Todtgeborene, 743 Sterbefälle. Y. Nach Heft IIIV, der „Zeitschrift des Königlich preußischen Statistischen Bureaus“ (Jahrgang XVI) sind im preußischen Staat während des Jahres 1885 1 108509 Kinder geboren worden. Von diesen waren nach dem Familienstand der Mütter 1017 296 oder 91,77 Yo eheliche und 91 213 oder 8.23 6 uneheliche; nach dem Dlaubensbekenntniß der Mütter 699 047 oder 63,06 6 evangelische, 397 031 oder 36, 82 G katholische, 2121 oder O, 190 sonst christliche und 10310 oder O, 93 o israelitische. Unter den evangelischen be— fanden sich 632 8383 oder 90, 54 ͤο eheliche und 66 164 oder J, 46 Yo uneheliche; unter den katholischen 372 301 oder 93,77 0½ eheliche und 24 730 oder 23 0 uneheliche; unter den sonst christlichen 2061 oder 397, 17 9 eheliche und 60 oder 2.83 ,υο uneheliche, und unter den israelitischen 10 051 oder 97,49 oo eheliche und 25h oder 2,51 o un— eheliche. Das Verhältniß jwischen den ehelich und unehelich Ge— borenen war somit am günstigsten bei den israelitischen, am wenigsten günstig bei den evangelischen. — Es kamen an ehelich Geborenen auf je 100 der ortsanwesenden weiblichen Bevölkerung 7.05, der evangeli⸗ schen 6,79, der katholischen 7,54, der sonst christlichen 4,79 und der israelitischen „40. Demnach war der Kindersegen am (rößten bei den katholischen Ehefrauen, am geringsten bei den sonft christlichen, während die evangelischen und die israelitischen die zweite bezw. dritte Stelle einnahmen. — Unter den evangelischen Geborenen befanden sich 669 954 oder 95, 84 o Lebendgeborene und 29 093 oder 4,160 Todtgeborene, unter den katholischen 382 446 oder 96, 53 o o Lebendgeborene und 14585 oder „67 υ Todtgeborene, unter den sonst christlichen 2044 oder 6,37 Y Lebendgeborene und 77 oder 3,33 oo Todtgeborene und unter den israelitischen 9698 oder 96,45 *, Lebendgeborene und 353 oder 3,51 υG Todtgeborene — unter den ehe—⸗ lich Geborenen überhaupt 973 106 oder 96, 15 o Lebendgeborene und 39 190 oder 3,85 oo Todtgeborene, unter den unehelich Geborenen überhaupt 8ß 295 oder 94,61 G Lebendgeborene und 4518 oder 39 6 Todtgeborene, endlich unter den Gebocenen überhaupt 1664 401 oder 26,02 cο Lebendgeborene und 44 108 oder 3,98 0 Todtgeborene. Das Verhältniß der Lebendgeborenen zu den Todtgeborenen war am gän— stigsten bei den israelitischen Geborenen, sodann bei den sonst christ—
lichen, den katholischen und am ungünstigsten bei den evangelischen — Dem statistischen Werk der staatlichen geologischen Abthei⸗
lung der Vereinigten Staaten von Amerika: „Mineral resources of the United States“ (1885), entnehmen wir abschließend fol— gende Angaben: Der Werth des gewonnenen Kobalt würd für 1885 auf 65 373 Doll. geschätzt; davon entfallen auf Kobaltoryd 19 373 Doll. (8423 Pfd.). — Manganerze wurden im Werthe von 207 599 Soll. gefördert. — Von chromhaltigem Eisenerz wurden 2700 t im Werthe von 40 000 Doll. produzirt; der Verbrauch nimmt stetig zu zur Her— stellung von doppeltchromsaurem Kalium und Natrium; Rohmaterial dazu wird auch aus Klein-Asien eingeführt. — Die Pro— duktion von Aluminium stieg von 1300 Goldunzen in 1884 auf 3400 Unzen in 1885 (Werth 2550 Doll.). Aluminiumbronze wurde in einer Menge von 4500 Pfd. fabrizirt. — Bausteine wurden ungefähr in der gleichen Menge wie in 1884 produzirt im Werthe von 19000 009 Doll. Die Nachfrage, und in Folge dessen die Pro— duktion von Ziegeln und Mauersteinen nahm gegen das Vorjahr zu; dieselben stellten in 13885 einen Werth von 35 000 0900 Doll, dar. Die Kalkproduktion stieg von 37 000 000 Barrels in 1884 auf 40 900 909 in 1885. Die Produktion von Cement aus Naturstein erhöhte sich bis auf 4000000 Barrels (à 300Pfd.), repräsentirte aber nur einen Werth von 3200099 Doll. Känstlicher Portandcement ergab 1500660 Barrels (à 400Pfd.) im Werthe von 292560 Doll. Das Gefammterzeugniß in Cement ergab 4 150 000 Barrels im Werthe von 3 493 506 Doll. gegen 3720 009 Doll. in 1884. — Der Werth der in 1885 produ— zirten amerikanischen Edelsteine belief sich auf 69 900 Doll. Außer— dem wurden noch für 140 000 Doll. Goldquarz zu Mustern, Zier— rathen und Schmuckgegenständen verfaurt. — Ber Umfatz in Mähl— steinen hat seit der Einführung der Malzmühlen bedeutend nach— gelassen; es wurden ungefähr für 109 090 Doll. produzirt. Schleif⸗ steine wurden im Werthe von 500 000 Doll. produzirt. — Phosphate wer⸗ den hauptsächlich in Süd-Carolina gewonnen; dieselben erreichten ein Ge— wicht von 457 856 long tons im Wert ze von 2 846 0664 Doll, = An Gips wurden 172 800 t im Werthe von g59 600 Doll. gewonnen. — Die Gesammtproduktion an Salz betrug 7038 655 Barrels (æ 380 Pfd.), d. h. 523 TI6 Barrels mehr als in 1884. Der Werth hatte sich um 32 387 Doll. erhöht und belief sich auf 4825 345 Doll., zum Theil in Folge des erhöhten Werthes der Michigan-Produkte und theils in Folge der erhöhten Produktion im westlichen New⸗Nork. — Die Gewinnung von Brom stieg von 281 160 Pfd. in 1884 auf 310 000 Pfd. (Werth: 89 900 Doll,) in 1885. — Borax wurde, nur in Kalifornien und Nevada gewonnen und zwar in einer Menge von 8 000000 Pfd., d. h. 1006 000 Pfd. mehr als in 1384. Der Preisrückgang drückte aber den Werth gegen 1838 um 19 000 Doll, herab, so daß der Werth nur 480 000 Doll. betrug. Die Produktion an Schwefel betrug nur 700 t im Werthe von 18 000 Boll, — An Kies wurden 49 060 t gefördert (Werth 220 566 Doll.) und 476500 t eingeführt; die Produktion an Schwerspath be⸗ trug 15000 t im Werthe von 75 000 Doll. — Die Glimmer— produktion nahm ab; dieselbe betrug nur noch 92000 Pfd. im Werthe von 161 900. Doll. Die Förderung von Feldspath betrug 13 600 t im Werthe von 68 000 Doll. Von Asbest wur⸗ den 300 t gefördert (Werth 90600 Doll.). Die Asphastproduktion blieb ziemlich unverändert; sie erreichte 3000 t (Werth 16550 Doll.). — Der Werth der verkauften Mineralwasser ist in 1885 etwas geringer gewesen als in 1834. Derselbe betrug in 1885: 9 148401 Gallonen im Werthe von 1312 845 Doll. gegen 10 215 328 Gallonen im Werthe von 1459 143 Doll. in 1884. — Der Gesammtwerth der in den Vereinigten Staaten geförderten mineralischen Produkte wies in den Jahren 1883 und 1884 einen kontinuirlichen Rückgang auf; dagegen machte sich in 1885 wieder eine Zunahme bemerkbar. Der Gesammtwerth betrug in 1885: 428 520 356 Doll. gegen 413 214748 Doll. in 1884.
Kunft, Wissenschaft und Literatur.
Die Rechtsgrundsätze in preußischen Bausachen. Aus den Entscheidungen der höchsten Gerichtshöfe zusammengestellt und systemgtisch geordnet von M. von Oesfeld. Ein Hülfsbuch zur Drientirung auf dem Gebiete des preußischen Baurechts. Breslau 1887. J. U. Kern's Verlag (Max Müller). Preis 6 „Mt. — Der Herausgeber des vorliegenden Buches, in welchem er die aus der Herrschaft der gesetzlichen Bestimmungen von den verschiedenen obersten Gerichtshöfen angenommenen Rechtsgrundsätze, speziell über das preußische Baurecht, systematisch zusammengestellt hat, giebt den Polizei- und Kommunalbehörden, den Baumeistern, Bauunternehmern, Bauhandwerkern, ebenso wie den . eine Basis und einen Wegweiser auf dem umfangreichen Gebiete des preußischen Baurechts an die Hand, soweit dasselbe nicht in den einzelnen provinziellen Bau— ordnungen festgestellt ist, welche aber immerhin auf den wichtigen Grundsätzen des ersteren beruhen und aus diesen heraus ausgelegt werden müssen. Was die Bearbeitung selbst betrifft, so hat der Heraut⸗ geber bei der Anordnung des gegebenen Stoffes das System befolgt, welches die Gesetzgebung selbst bietet. Demgemäß sind die in den Bestimmungen
des Allgemeinen Landrechts fundirten Grundsätze vorangestellt, da diese die Grundlage des preußischen Baurechts für die altländifchen Pro⸗ vinzen überhaupt bilden, denen sich dann die übrigen außerlandrecht— lichen theils preußischen, theils Reichsgesetze, soweit diefe für den preußischen Staat von Bedeutung sind, anschließen. Von ihnen dürfte das allgemein geltende sog. Straßenfluchtgesetz und vor allem das hochwichtige und in seiner Auslegung vielfach bestrittene Ent— eignungsgesetz ein vorwiegendes Interesse in Anspruch nehmen. Eine absolute Vollständigkeit ist selbstredend nicht zu erreichen gewefen, ob= wohl der Herausgeber aus bisher unbenützten Quellen geschöpft hat; andererseits sind allerdings auch einige wenige durch die neueste Gesetz⸗ gebung bedeutungslos gewordene Rechtssprüche stehen geblieben, u. 4. die auf das Zuständigkeitsgesetz vom 26. Juli 1876 und die durch die neue Bau-Polizeiordnung für den Stadtkreis Berlin in Frage ge— stellten Entscheidungen, welche durch Einklammerung gekennzeichnet sind. Nicht aufgenommen sind diejenigen Rechtssprüche, welch: das Wasser- und Wegebau, sowie das Kirchen⸗ und Schulbauten-Recht betreffen. Zur eingehenderen Orientirung dient das beigefügte aus⸗ führliche Sachregister.
— „Der Wucher auf dem Lande. Berichte und Gutachten, veröffentlicht von dem Verein für Sozialpolitik. Schriften des Bereins für Sozialpolitik“, XXV. Leipzig, Duncker und Humblot. Preis ungeb. „S. I.60. — Der Verein für Sozialpolitik versandte im Frühjahr 1886 zur Vervollständigung seiner früheren Berichte über die ländlichen Verhältnisse einen Fragebogen, welcher mit Angaben über den Wucher auf dem Lande ausgefüllt werden sollte. Zweck desselben war, die Mittel, zur Abhülfe des Wuchers auf dem Lande ausfindig zu machen. Diese Untersuchungen sollten sich nicht be⸗ schränken auf den Wucher im engeren Sinne, alfo den Geld- oder Kreditwucher; sondern sich auf wucherische Geschäfte aller Art erstrecken, also auf alle Geschäfte, bei welchen unter Ausnutzung der Nothlage, des Leichtsinns, der Unerfahrenheit und Unwirthschaftlichkeit, der eine Theilnehmer zu zukünftigen Leistungen verpflichtet wird, welche zu der gegenwärtigen Gegenleistung des anderen Theilnehmers oder zu dem aus dem Geschäft vernünftigerweise zu erwartenden Nutzen in einem mehr oder minder großen Mißverhältniß stehen und die, an und für sich ungerechtfertigt und bedrückend, zu einer schweren Vermögens— schädigung oder gar zum wirthschaftlichen Ruin des Verpflichteten führen müssen. In diesen Beziehungen kommen hier neben dem Geld⸗ und Kreditwucher hauptsächlich in Betracht: der Viehwucher, der Grundstückwucher und der Waarenwucher. Der Verein stellte also, nach allen diesen Richtungen erschöpfende Fragen auf. Während diese Fragebogen zur Erledigung kamen, hatte sich auch auf Veranlassung des Ministers für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, Dr. Lucius, das Preußische Landes-Oekonomie⸗-Kollegium im Herbst 1886 mit der Wucherfrage befaßt und von seinen Mitgliedern
Herichte über die bezüglichen Verhältnisse in ihren Vereinsgebieten
eingezogen. Die im Laufe des Winters 1886,87 eingegangenen Berichte und Gutachten konnten daher mit Erlaubniß des Ministers durch das Material des Landes-Oekonomie⸗Kollegiums da ergänzt werden, wo es nicht möglich gewesen war, einen Berichterstatter für den Verein für Sozialpolitik zu gewinnen. Auf diese Weise dürften ie vorliegenden Berichte ein ziemlich vollständiges Bild der zetreffenden Verhältnisse in Deutschland ergeben, wenn auch natürlich
9 Nachri . 18 ) 2znzoslnan (Geogondo wvorschienpon uA 9 die Nachrichten aus den einzelnen Gegenden verschieden aus ährlich us
ausgefallen sind. Ueber das mehr oder minder häufige Vorkommen des Wuchers in seinen verschiedenen Formen ist es leider nicht möglich, positive statistische Daten zu ermitteln, die Kriminalstatistik zeigt nur die geringe Zahl der zur gerichtlichen Kognition gekommenen Fälle des eigentlichen Geldwuchers, im Uebrigen ist man auf Stimmungsherichte mit der Sache vertrauter Personen angewiesen. Da die Praktiken des Wuchers überall ziemlich dieselben sind, so muß die Zusammenstellung der Berichte an einer gewissen Gleichförmigkeit und häufigen Wiederholung derselben Schilderungen leiden, was aber der Natur des Stoftes nach nicht zu vermeiden war, wenn man nicht statt der Originalberichte nur einen trockenen Auszug hätte geben wollen. Wenn es möglich ist, ein kurzes Gesammtergebniß aus den Berichten zu ziehen so dürfte es diefes sein, daß der Wucher überall verhreitet ist, daß er aber in größerem, gemeinschädfichem Umfange sich nur, da entwickelt hat, wo unwirthschäftliche Formen der Besitzverhältnisse, also vor Allem eine keine genügende Gxistenz bietende Zwergwirthschaft oder unwirthschaftliche Charaktereigenschaften in der Bevölkerung weit verbreitet auftreten, ohne daß mit ent— sprechenden Mitteln gegen die Ursachen dieser Schäden angekämpft wird. Neben den trüben Bildern, welche die Berichte von dem wirthschaftlichen Kranksein ganzer Gegenden entrollen, melden sie doch auch, mit welchem Erfolg einzelne Männer und ganze Vereine diesen Schäden entgegengearbeitet haben, und zeigen auf diese Weise die zur Bekämpfung des Wuchers einzuschlagenden Wege. Die Vorbedingung der Besserung ist wie immer die Erkenntniß des Uebels und seiner Ursachen ind das Aufgeben der Meinung, wie sie nur zu leicht durch die Gewöhnung an bestimmte Zustände erzeugt wird, daß solche Mißstände naturgemäß und nicht zu beheben feien. Wieviel auch immer Der Gesetzgebung in der Bekämpfung des Wuchers zufallen mag, allein wird sie diese Aufgabe nie vollständig lösen können; es muß das Mitwirken aller an der Gesundung und Gesunderhaltung unserer wirthschaftlichen und gesellschaftlichen Zustände interefsirten Bevölkzrungskreise hinzutreten, um nachhaltige Erfolge zu erreichen. — Diese Andeutungen lassen einen Schluß auf den wichtigen und reichen Inhalt desselben ziehen. .
Gewerbe und Handel.
Vom schlesischen Montanmarkt wird der „Voss. Ztg.“ unter dem 20. Juli berichtet:; Die fest' Stimmung im Hanzel mit bergbaulichen und metallurgischen Produkten übertrug sich aus der ersten Hälfte dieses Monats auf die neue Berichtszeit. Dennoch würde man fehlgehen, wollte man die Exträge der montan-industriellen Thätigkeit innerhalb bestimmter Gruppen hoch veranschlagen. Die Steinkohlengruben prosperiren bei den heutigen Kohlenpreisen mit Aus— nahme einiger günstig situirten Bergwerke wenig oder garnicht, worauf der schon in den Vormonaten bemerkbar gewordene Widerstand gegen Preis- ermäßigungen zu einem guten Theil zurückzuführen ist. Nicht minder hatten mancherlei Erz-Gräbereien keineswegs vortheilhafte Erträge aufzuweisen. Im Gegentheil konnten einzelne bei den im ersten Halb⸗ jahr d. J. üblichen Preisen kaum ihre Rechnung finden. Rohprodukte des Eisenhüttenbetriebs kamen eine Zeit lang nicht weit über die Produktionskosten zu stehen. Die Geschäftslage hat sich jedoch allmählich gebessert und zwar befonders für un“ verarbeitete Metalle, wie für die davon abhängigen Artikel. Ia. Zink behauptet sich mit anderen ähnlichen Produkten auf einem gegen Antang des IJ. Quartals d. J. um 1 6 und mehr höheren Werthstand. Für geringere und Mittelsorten erhält man 2820 —– 28,40 -= 25,50 6, für beste Zinkmarken 6,50 S über letztere Notiz, fr. Wagg. Breslau. Hochgeläutertes Blei bezahlt man theils mit 23 — 26,50 , theils höher. — In der Roheisen“
branche stehen vorläufig nur 27 Kokshochöfen im Feuer nachdem
die Donnersmarckhütte 1 Hochofen ausgeblafen hat. Rechnet man diesen Ausfall und die durch die früher geschehene Außerbetrieb— setzung eines Hochofens Seitens der Oberschlefischen Eisenbahn— bedarfsgesellschaft in Abzug kommende Roheisenmenge zusammen, fo sinkt die ehedem auf 80 000 D. Ctr. und Höher gestiegene Roheisenproduktion um mindestens 6900 D.Ctr. pro Woche herab. Es ist dabei aber nicht zu übersehen, daß sich in ver rück— liegenden Zeit ziemlich bedeutende Bestände angesammelt haben. Die Preishaltung für Roheijen unterscheidet sich gegen die Vorwoche dadurch, daß die am Markt meist betheiligten Hochöfner vereint bemüht sind, bessere Erlöse zu erzielen. Für Puddlings⸗ Roheisen sind ca. 4,7096 —–4,75 (S zu notiren, für Dugalitäts— marken mehr. Zum Eisenguß bevorzugteres Material komint z. Th. auf 3,20 S6 und darüber zu stehen. Bauguß und Konstruk— tionstheile sind gängige Artikel. Zu den in dieser Beziehung ziemlich rege beschäftigten Werken gehört auch die Donnersmarck— hütte, Die führende Rolle auf dem Eisenmarkt fällt andauernd den Walzwerksfabrikaten zu. Für den Geschäftsgang in der Stab— und Handelseisenbranche ist es bezeichnend, daß die vorhandene Waagre