1887 / 170 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 23 Jul 1887 18:00:01 GMT) scan diff

egeben. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt 6 der Stadtkasse in Saarbrücken gegen Ablieferung der der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Anweisung. Beim Verlust der Anwei⸗ fung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheine an den Inhaber des 2A g ens, sofern dessen Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die Stadt mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.

Dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.

Saarbrücken, den ... 15 ;

Der Bürgermeister. Die städtische Finanzkommission.

(L. 8.) Unterschriften.)

Rheinprovinz.

,

Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe die Zinsen des vorbezeichneten Anleihescheins für das Halbjahr vom bis mit . . . . Mark bei der Stadtkasse zu Saarbrücken. Saarbrücken, den.. . ö. Der Bürgermeister. Die städtische Finanzkommission. (Faesimile.) (Eigenhändige Unterschrift eines ; Kontrolbeamten.) Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb fünf Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit erhoben wird.

Regierungsbezirk Trier. ; Anpweisnng . zum Anleiheschein der Stadt Saarbrücken, Nr. . . . über .... A

Rheinprovinz.

Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu dem obigen Anleiheschein die ... Reihe von Zinsscheinen für die bis .. .. bei der Stadtkasse zu Saarbrücken,

Saarbrücken, den . ten Der Bürgermeister. (Faesimile) (Eigenhaändige Unterschrift eines Kontrolbeamten.)

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Der bisherige kommissarische Kreis-Schulinspektor, Pastor Johannes Jeremias Mosehuus in Tondern ist zum Ire g C anf ett ernannt worden.

Der praktische Arzt Dr. Heinrich Otto zu Neurode ist zum Kreis⸗-Physikus des Kreises Neurode ernannt worden.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Dem Kreis-Bauinspektor Friling ist gestattet worden,

seinen Wohnsitz von Montjoie nach Aachen zu verlegen.

Angekommen: der Direktor im Justiz-Ministerium, Wirkliche Geheime Ober⸗-Justiz-Rath Droop, aus Tirol.

Per sonalveränderungen.

Königlich Preußische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Koblenz, 12. Juli., v. Schwerin, Sec. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 1, in das Inf. Regt. Nr. 20 versetzt.

XII. (Königlich Sächsisches) Armee⸗Corps.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. n nh eee, ß Funi Graf w Ren, wn mn, nnd Escadr. Chef im Garde⸗Reiter⸗Regt., vom 20. Juni cr. ab auf ein Jahr, unter Stellung à la suite des Regts., beurlaubt.

16. Juli. Blumstengel, Major àz la suite des Inf. Regts. Nr. 102, Unter⸗Kommandant und Platzmajor der Festung Königstein, Vorstand des Festungsgefängnisses und Führer der Arbeiter -Abthei⸗ lung, unter Belassung à la snite dieses Regts., zum Vorstand des Festungsgefängnisses zu Dresden ernannt. Schramm, Pr. Lt. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 28, zum Fuß⸗Art. Regt. Nr. 12, Arnold, Pr. Et. des Fuß-Art. Regts. Nr. 12, zum Feld⸗Art. Regt. Nr. 28, versetzt v. Egidy, charakteris. Major z. D. und dritter Offizier beim Bezirks-Kommando des Res. Landw. Bats. Nr. 108, unter Wiederanstellung in der aktiven Armee und Stellung à la suite des Inf. Regts. Nr. 104, zum Unter-Kommandanten und Platzmajor der Festung Königstein, sowie zum Vorstand des Festungsgefängnisses und Führer der Arbeiter⸗Abtheilung auf Festung Königstein ernannt.

Im Beurlaubtenstan de. 16. Fuli. Lucas Pr. zt. von der Res. des Pion. Bats. Nr. 12, zum Hauptm. der Res. befördert. Die See. ts. der Ref.:; Fickert, Schilling, Kretzschmar, Oesten, v Feilitzsich, Böhme des Gren. Regts. Nr. 101, Dr. Roth des Inf. Regts. Nr. 139, Jahn des Karab. Regts., zu . Lts. der Ref, Thate, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1.

ats. Landw. Regts. Nr. 133, zum Pr. Lt. der Landw. Inf., befördert.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 16. Juli. Wohlmann, Hauptm. z. D. v. Nostitz und Jänckendorf, charakter. Rittm, z. De, unter Fortgewährung der gesetzlichen Pension und mit der Erlaubniß zum Forttragen der bisher. Regts. Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen, der erbetene Abschied bewilligt. ö.

Im Beurlaubtenstan de. 16. Juli. Bouchs, Pr. Lt. von der Res. des Gren. Regts. Nr. 100, Müller, Pr. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 103, diesen beiden mit der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee⸗Uniform, Beck, Pr. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 107, Michel, Sec. Lt. von der Res. des Fuß⸗AUrt. Regts. Nr. 12, Gerlach, Hauptm. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 106 diesen mit der Erlaubniß zum Forttragen der bisherigen Uniform mit Inaktivitärs-Abzeichen, Querndt, Pr. Lt von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts Nr. 105, Roch, Pr. Lt. von der Landw. Inf des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 133, Wahle, Pr. Lt. von der Landw. Feld Art. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 133, der erbetene Abschied bewilligt.

Im Sanitäts-⸗-Gorps. 16. Juli. Dr. Ziegler, Ober⸗ Stabe arzt 1. Kl. und Regts. Arzt des Schützen⸗(Füs.) Regt. Nr. 108, beauftragt mit Wahrnehmung der divisionsärztlichen Funktionen bei der 3. Div. Nr. 32, Dr. Druschky, Ober Stabsarzt 1. Kl. und Regts. Arzt des Inf. Regts. Nr. 1094, in Genehmigung ihrer Ab— schiedsgesuche mit, der gesetzlichen Pension und der Erlaubniß zum Forttragen der bisher. Uniform mit den vorgeschriebenen Abzeichen zur Disp. gestellt. Dr. Schau schor, Stabsarzt von der Res. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 102, der erbetene Abschied bewilligt. Er. Schmidt, Assist. Arzt 2. Kl. des Hus. Regts. Nr. 18, zum Assist. Arzt 1. Kl. befördert.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 23. Juli. Se. Majestät der Kaiser und König begaben Sich, wie „W. T. B.“ aus Bad Gastein meldet, gestern zu Fuß in das Hotel Straubinger, um der Gräfin Grünne einen längeren Besuch zu machen, und kehrten sodann zu Fuß wieder nach dem Badeschloß zurück.

Zu dem Diner bei Sr. Majestät waren der russische Gesandte in Bern, von Hamburger, und der Ober-Hosprediger D. Kögel geladen.

Später machten Se. Majestät einen Spaziergang.

Heute Morgen 8 Uhr nahmen Se. Majestät der Kaiser ein Bad und empfingen später den Chef des Militärkabinets, General von Albedyll, zum Vortrage.

Zum Diner sind heute geladen General Graf Palffy sowie der Wirkliche Geheime Rath Brenner.

Durch Allerhöchste Ordre vom 11. Juli d. J. ist dem Kreise Greifswald im Regierungsbezirk Stralsund, welcher den Bau einer Chaussee von der Gützkow-Wolgaster Chaussee bei Gützkow nach Ziethen beschlossen hat, gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung dieser Straße das Recht zur Erhebung des Chaussee—⸗ gel des auf derselben nach den Bestimmungen des Chaussee— geld⸗Tarifs vom 29. Februar 1840 einschließlich der in dem— selben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vor— schriften vorbehaltlich der Abänderung der sämmtlichen vor— aufgeführten Bestimmungen verliehen worden. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarif vom 29. Februar 1840 an— gehängten Bestimmungen wegen der Chaussee-Polizei— vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.

S. M. Kanonenboot Iltis“, Kommandant Kapitän— Lieutenant von Eickstedt, ist am 22. Juli er. in Hongkong eingetroffen.

Der Dampfer „Salier“, mit der abgelösten Besatzung S. M. Kreuzers „Albatroß“, ist am 21. Juli er. in Aden,

der Dampfer „Hohenzollern“, mit der abgelösten Besatzung S. M. Kreuzer-⸗Fregatte „Bismarck“, am 20. Juli er. in Melbourne eingetroffen. Letzterer beabfichtigt, am 2. Juli er. die Reise fortzusetzen.

Stettin, 23. Juli. (W. T. B.) Heute Mittag 12 Uhr lief auf der Werft des „Vulkan“ die Ersatzkorvette für die „Elisabeth“ glücklich vom Stapel. Ihre König⸗ lichen Hoheiten die Prinzen Wilhelm und Heinrich wohnten der Feier bei. Prinz Heinrich vollzog die Taufe des Schiffes, welches den Namen „Irene“ erhielt.

Baden. Baden-Baden, 21. Juli. (Schw. Merk.) Die Herzogin von Genua hat heute nach dreiwöchigem Aufenthalt Baden verlassen, um sich zunächst zum Besuch der Großherzoglichen Herrschaften nach Schloß Mainau zu he⸗ geben und später in Stresa einen längeren Sommeraufenthalt zu nehmen.

Mecklenburg ⸗Schwerin. Schwerin, 22. Juli. (W. T. B.) Heute fand im Hofe des Lehrer-Seminars zu Neu kloster die feierliche J des von den Volksschullehrern des Großherzogthums dem verstorbenen Großherzog Friedrich Franz II. errichteten Denkmals statt. Der regierende Großherzog wohnte der Feier bei und sprach den Errichtern des Denkmals seinen Dank aus.

Oesterreich⸗ ungarn. Wien, 21. Juli. (Prag. Abdbl.) Die Kaiserin wird, soweit bi jetzt bestimmt, am 3. August, von Bad Cromer in England kommend, in München eir.— treffen und sich alsbald von dort zum Besuch ihrer Mutter der Frau Herzogin Ludovica nach Bad Kreuth be— geben, wo die Kaiserin bis zum 17. August zu verweilen gedenkt. Auch der Kaiser wird um diese Zeit in Kreuth erwartet.

Belgien. Brüssel, 19. Juli. (M. Allg. Ztg.) Die ersten Vorarbeiten zu den Maas-Befestigungen sind am 15. Juli vorgenommen worden, und in wenigen Tagen werden die eigentlichen Arbeiten beginnen. Ein ganzes Genie⸗ Corps ist bereits an die Maas beordert worhen, und General Brialmont, welchem die oberste Leitung der Festungsarbeiten zufällt, wird sein Hauptquartier von Brüssel nach Lüttich verlegen. In den finanziellen Verhältnissen des Congo⸗ Staats ist in der letzten Zeit unzweifelhaft ein großer Aufschwung zu verzeichnen. Der letzte Ausweis über den Ausfuhrhandel aus dem Congo-Staat in den ersten drei Monaten des laufenden Jahres ergieb! einen Werth der ausgeführten Waaren von fast 4 Millionen Francs. Als ein in finanzieller Hinsicht nicht minder gün— stiges Zeichen muß die Thatsache angesehen werden, daß der Congo-Staat in die lateinische Münzunion eingetreten ist und zwar mit einer Silbermünzen-Prägung von 25 Mill. Fr. Die letztere wird gegenwärtig in der Brüsseler Münzstätte vor—

enommen. Schließlich sei noch erwähnt, daß auch die Vor— tudien zur Congo-Eisenbahn rüstig fortschreiten. Die Congo— Compagnie emittirt in der Zeit vom 25. zum 29. Juli eine zweite Million ihrer Aktjen und wird ihre Vorarbeiten Ende 1888 vollendet haben.

Großbritannien und Irland. London, 21. Juli. (A. C.) Auf dem gestrigen Banket der nationalen Union der konservativen Vereine sprach sich der —ᷣ des Hauses, W. H. Smith, ausführlich über die

andbill aus. Er meinte: so sehr man das Gesetz auch gegenwärtig schmähe, würde es doch harte und grausame Gutsherren hindern, Ausweisungen vorzunehmen, und außer— dem kämen Tausende von Leaseholders unter den Schutz des Gesetzes. welche nach der Landakte von 1881 sich nicht solcher Vortheile zu erfreuen gehabt hätten.

Hinsichtlich der Zwangsakte verwahrte sich der Minister

dagegen, die Regierung . verantwortlich zu machen. „Wir haben so schreiende Mißstände in Irland vorgefunden“, sagte er, „daß wir uns nach Heilmitteln umschauen mußten. Wir lieben diese Art Gesetze auch nicht, aber die Autorität des Staates muß wiederhergestellt werden, um Dinge zu verhüten, welche Schrecken im Lande verbreitet und viele ö veranlaßt haben, sich ihren Verpflichtungen zu eni— ziehen.“

Wie dem „Standard“ aus Dublin gemeldet wird, werden

die Grafschaften Clare, Kerry, Galway und ein—

Theil von West-Cork unverzüglich als unter dem Ver— brechensgesetz stehend proklamirt werden. Andere Theile Irlands werden proklamirt werden, falls die Nothwendigkeit dafür entstehen sollte. Man hofft jedoch, daß es möglich sein werde, die Handhabung des Gesetzes innerhalb eines begrenz— ten Flächenraums zu lese ante.

Am 10. August giebt der Lordmayor den Ministern ein Gastmahl im Mansion-House, bei welcher Gelegenheit der Marquis von Salisbury die Hauptrede halten wird.

Auus Simla, vom 21. Juli, meldet das „Reuter'sche Bureau“: Zwölf Ingenieur-Offiziere sind abkommandirt worden, um an der von der Regierung befohlenen Unter— suchung über den Vertheidigungszustand Indiens im Innern und an der Grenze mitzuwirken.

22. Juli. (W. T. B.) Lord Salisbury empfing heute Nachmittag eine Arbeiterdeputation, welche ihn um Maßnahmen zur Herbeiführung der Aufhebung der von auswärtigen Regierungen gewährten Ausfuhrprämien ersuchte. Lord Salisbury erwiderte: er erkenne die große Wichtigkeit der Frage vollständig an; die englische Regierung stehe aber augenblicklich zwecks Einberufung einer Konferenz, die sich mit den Ausfuhrprämien beschäftigen solle, mit den auswärtigen Regierungen in Verhandlung und könne die Maß— nahmen dieser Regierungen nicht diskutiren, ohne dem Vor— gehen der englischen Vertreter auf der eventuell stattfindenden Konferenz Eintrag zu thun.

25. Jult, (W. T. B.) Wie die „Times“ meldet, hätte der türkische Botschafter Rustem Pascha dem Premier Lord Salisbury eine Note der Pforte über— reicht, in welcher neue Unterhandlungen betreffs der egyptischen Frage auf anderer Grundlage als der der Konvention vorgeschlagen werden.

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Frankreich. Paris, 22. Juli. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer erklärte in Beantwortung einer Anfrage des Deputirten Dreyfuß der Minister⸗Präsident Rouvier: daß er die Nützlichkeit des Baues einer Pariser Stadtbahn anerkenne und die bevorstehenden Parlamentsferien zur Ausarbeitung einer bezüglichen neuen Vorlage benutzen werde. Hierauf gelangte die Vorlage über die Pen sionen zur Berathung, welche den bei der Februar— revolution von 1848 verwundeten, noch lebenden Personen gewährt werden sollen. Die Abstimmung unter— blieb, weil sich die Beschlußun fähigkeit des Hauses herausstellte. Der Kammer⸗Präsident Floquet verlas darauf ein Dekret des Präsidenten Grevy, durch welches die Session für geschlossen erklärt wurde.

Im Senat gelangte das Dekret über den Sessionsschluß gleichfalls zur Verlesung.

Den Abendblättern zufolge würde der Mobilmachungs— Versuch mit einem der im Westen stehenden Armee⸗Corps gemacht werden und am 8. September beginnen.

Italien. Rom, 18. Juli. (Köln. Ztg.) Die Königliche Ver— orbnung über das neue Kolonialcorps enthält folgende Bestimmungen: Das afrikanische Corps bildet einen geschlosse— nen Bestandtheil des stehenden Heeres und setzt sich zusammen aus dem Kommando, dem Stabe und Zubehör, aus zwei Re—⸗ gimentern Infanterie (Jäger), jedes zu drei Bataillonen von vier Compagnien, einer Schwadron reitender Jäger, einer Ab— theilung von vier Compagnien Artillerie, einer Compagnie In— genieurkruppen, einer Sanitätscompagnie, einer Compagnie Ver— pflegungstruppen und einer Compagnie Train. Die Offiziere werden dem stehenden Heere entnommen; ein Theil jedoch kann aus den Offizieren des Beurlaubtenstandes gewählt werder. Bei ihrem Austritt treten die Letzteren mit dem er— dienten Range in das frühere Verhältniß zurück. Unteroffiziere und Nannschaften werden aus dem stehenden Heere und der Reserye rekrutirt. Die Kapitulationsdauer beträgt vier Jahre, doch kann nach zwei Jahren die Entlassung gewährt werden.

Bulgarien. Sofia, 227. Juli. (W. T. B.) Der Minister-Präsident Stoiloff ist hier wieder ein— gerroffen.

Rutland und Polen. St. Petersburg, 22. Juli. (W. T. B.) Das „Gesetzblatt“ veröffentlicht einen unterm 6. d. M. ergangenen Kaiserlichen Ukas, durch welchen die freie und ungehinderte Ausfuhr von Pferden in das Ausland wieder gestattet wird.

Nach einer Meldung der „Polit. Corresp.“ aus St. Petersburg ist das Protokoll, betreffend die Regelung der afghanischen Grenze, bereits unterzeichnet und würde die Ratifikation Seitens der beiden Regierungen wahrscheinlich binnen acht Tagen erfolgen.

23. Juli. (W. T. B.) Wie das „Journal de St. Pétersbourg“ erfährt, würde Oberst Ridgeway mit seinen Kollegen heute St. Petersburg verlassen, da ihre Mission erfüllt sei. Das Blatt bestätigt, daß eine Verständigung zwischen den russischen und englischen Delegirten erzielt worden sei und daß man hoffen dürfe, diese Verständigung werde dazu dienen, den Frieden und die Ruhe in Central— Asien zu sichern.

23. Juli. (W. T. B.) In einem nunmehr veröffent— lichten, vom Kaiser bereits am 22. Mai er. vollzogenen Gesetz sind die näheren Bestimmungen bezüglich der Anordnung fest— gesetzt, wonach die Güte rumladung in Wirballen nicht mehr durch eine besondere Agentur, sondern durch die Bahn— beamten selbst zu bewerkstelligen ist.

Schweden und Norwegen. Christiania, 16. Juli. (Kiel. Ztg. Der Kronprinz und die Kronprinzessin sind auf ihrer Reise nach dem nördlichen Skandinavien am 13. auf dem Nordkap gewesen und von dort gegen Osten nach Süd-Varanger und der russischen Grenze zu weitexzgereist.

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Zeitungsstimmen.

Die „Deutsche Volkswirthschaftlich respondenz“ schreibt:

Unsere Fortschrittspresse kann sich immer noch nichst beruhigen über den Erfolg, welchen die Reichsregierung im letzteßn Reichstage mit ihren neuen Steuergesetzen davon getragen hat. / Fast tägli macht sich in diesem oder jenem Fortschrittsblatte das Mißbehagen be⸗ merkbar, welches man über die so glatte Bewilligung der erhebli vermehrten Einnahmen des Reicht empfindet; als Deckmantel müssen banale und gelehrt ausfehende Phrasen über direkts' und indirekte Besteuexung herhalten, die nichtäß als Trugschlüsse Fer bedenklichsten Art enthalten und schließlich garnichts beweisen.

Jeder weiß, daß die Steuerpolitik des Reichskanzlers nicht nur die Reform, sondern auch die Vermehrung der dem Reiche zu seiner Erhaltung und zur Erfüllung seiner Aufgaben nöthigen Steuer einnahmen verfolgt. Ebenso bekannt ist es, daß die nothwendige Ein⸗ nahmevermehrung aus erhöhten Matrikularbeiträgen der Einzelstaaten, welche von diesen doch nur mittelst Erhöhung ihrer direkten Steuern aufgebracht werden müßten, aus sehr triftigen Gründen nicht wünschens—⸗ werth und auch nicht möglich ist. . . .

Was nun schließlich die von den Gegnern oft hervorgeholte frag⸗ liche Gerechtigkeit der Verbrauchsbesteuerung betrifft, so kommt es hierbei zunächst auf die Art der Besteuerungsobjekte an Ebenso wie eine Besteuerung nur der nothwendigsten Lebensmittel des allgemeinen Verbrauchs sehr ungleich auf die Staatsbürger wirken und daher mit Recht als unzweckmäßig angesehen wird, ist die Be— steuerung der in letzter Reihe entbehrlichen Verbrauchsartikel des Wohllebens und Genusses geeignet, die Reicheren im Verhältniß zu den Armen erheblich stärker zu belasten und daher gerecht. Zudem giebt es aber noch Genußmittel, welche, in größeren Quantitäten ge— nossen, schädlich wirken, sich also aus diesem Grunde im Interesse der allgemeinen Gesundheit und Arbeitstüchtigkeit gleichfalls besonders zur Besteuerung eignen. Alles in Allem läßt sich nicht verkennen, daß die Steuerpolitik des Reichskanzlers sich im richtigen Fahrwasser bewegt; die von ihr gewählten Steuerobjekte sind durchaus solche, welche sich aus den angeführten Gründen vor— nehmlich zur Besteuerung eignen, da sie nicht zu den unentbehrlichen Lebensmitteln des Volks gehören; wenn man nun den Branntwein etwa als ein solches anführen will, so mag derselbe, zur rechten Zeit und ganz mäßig genossen, manchen stimulirenden Einfluß auf den im Freien arbeitenden Menschen ausüben; die Mengen, welche vom Branntwein gegenwärtig in Deutschland vertilgt werden, müssen dagegen zur Entnervung, zur Schwächung der Arbeitskraft, zum Ruin des Volkes führen, so daß eine mäßige Vertheuerung desselben nur günstig wirken kann.

Der „Deutsche Landbote“ sagt über die neue Branntweinbesteuerung und die Landwirthschaft:

Kommt nun das neue Branntweinsteuergesetz der nothleidenden Landwirthschaft zu Hülfe? Wird dadurch die landwirthschaftliche Brennerei so gekräftigt, daß dieser Nebenbetrieb einigermaßen die allgemeine Nothlage mildert? Und hat auch die nicht Branntwein fabrizirende Landwirthschaft mittelbaren Nutzen davon?

Die Fortschrittspartei hatte durch ihre Reden in und außer dem Reichstage in weiten Kreisen der Bevölkerung den Glauben zu ver— breiten gesucht, als ob das neue Gesetz nichts anderes als „ein Triumph der Agrarier“ sei, als ob es nur den Großgrundbesitzern zu gute käme und ihnen einen riesenhaften Gewinn abwürfe, während dem „armen Manne“ ein „unentbehrliches Genußmittel“ ungebührlich vertheuert werde

Daß die verbündeten Regierungen bei dem Entwurfe einer neuen Branntweinbesteuerung auch die Landwirthschaft im Auge gehabt haben, ist richtig, und mit Recht wurde im Reichstage gesagt, daß es »grausam und dumm zugleich gewesen wäre, wenn man die Inter— essen dieses hochwichtigen Berufsstandes außer Acht gelassen hätte. So kann man denn im Allgemeinen sagen: Las neue Branntwein— steuergesetz hat wenigstens dem weiteren Rückgang, ja dem drohenden Untergang der deutschen Landwirthschaft einen Riegel vorgeschoben, einigen Schutz ,, aber von einem „Triumph“ kann für dieselbe keine Rede sein.

Zunächst ist zu betonen, daß die neue Besteuerung die landwirth— schaftlichen Brennereien, die doch nur ein Nebenbetrieb der Grund— besitzer sind, vor der erdrückenden Konkurrenz der großen städtischen Brennereien durch einen niedrigeren Steuersatz zu schützen sucht. Die Sache verhält sich nämlich folgendermaßen:

Das neue Gesetz setzt eine Verbrauchsabgabe auf das Liter reinen Alkohols, aus welchem etwa 235 1 Trinkbranntwein hergestellt werden, fest. Die Folge hiervon wird nun unzweifelhaft die sein, daß durch diese Verbrauchssteuer der Branntweinpreis im Inlande steigt, der Verbrauch aber zurückgeht, was in sittlicher und gesundheit« licher Hinsicht jc nur wünschenswerth und vom Gesetzgeber auch be— absichtigt ist. Mit dem geringeren Verbrauche an Branntwein ist aber auch nothwendigerweise ein Ausfall in den Einnahmen der Brennereibesitzer verbunden, und es ist darum nicht nur gerecht und billig, sondern auch nothwendig und unerläßlich, daß den Brennern ein Ersatz für diesen sie bedrohenden Schaden gewährt werde. Das Gesetz will nun durch die Einführung von zwei Abgabesätzen diese Ent schädigung bieten. Es berechnet auf den Kopf der Bevölkerung 451 reinen Alkohols pro Jahr, und der Gesammtbedarf, der sich hieraus für das ganze Volk ergiebt, soll mit einer Verbrauchsabgabe von 50 3 für ein Liter reinen Alkohols, also mit 50 Me für einen Hekto—⸗ liter ( 100) besteuert werden. Was jedoch über diesen Gesammt— bedarf hinaus an Spiritus gebrannt wird, soll vom Liter 70 3 und vom Hektoliter demnach 70 M an Verbrauchssteuer bezahlen. Für jede einzelne Brennerei wird nun alle drei Jahre festgestellt, wieviel Branntwein sie für den Inlandsverbrauch zu dem niedrigeren Steuersatze herstellen darf. Dieser Betrag von 0c wird nun natürlich dem Inlands⸗ preise des Spiritus zugeschlagen, sodaß der Brenner dadurch einen Preisauf⸗ schlag für seine Fabrik erhält. In dem höheren Satze von 70 6 liegt zugleich ein gewisser Schutz gegen die Ueberproduktion, da die Brennereien nicht so leicht den Theil vom Gesammtjahresverbrauch, der ihnen festgestellt ist, übersteigen werden, wenn nicht die nöthige Nachfrage vorhanden ist.

Aber durch diese Möglichkeit, höhere Einnahmen für den Spiritus zu erzielen, ist doch das landwirthschaftliche Interesse nur theilweise gewahrt, wichtiger noch ist die Neubestimmung über die Maischraum— steuer, wodurch ein Schutz der landwirthschaftlichen Brennereien gegen die großen' gewerblichen, meistentheils städtischen Betriebe be⸗ zweckt wird.

Unter landwirthschaftlichen Brennereien versteht das Gesetz solche, in welchen ausschließlich Getreide oder Kartoffeln verarbeitet und bei deren Betrieb die sämmtlichen Rückstände in der Wirthschaft des Besitzers verfüttert werden, und der erzeugte Dünger vollständig auf dessen Grund und Boden verwendet wird. Solche Brennereien unterliegen nun, wenn sie nur vom 1. Oktober bis 15. Juni betrieben werden, einer Abgabe von 1 Æ 31 3 für je 1001 des Raum— inhalts ihrer Maischbottiche und für jede Einmaischung; von dieser Steuer aber werden ihnen noch je nach der Größe des Bottich raumes, den sie täglich bemaischen, Abzüge von Uio bis „io der Maischraumsteuer bewilligt. Die übrigen Brennereien, die als gewerbliche bezeichnet werden, haben keine Maischraumsteuer mehr zu entrichten, dafür aber einen Zuschlag zur Verbrauchsabgabe in Höhe von 20 für das Liter reinen Alkohols. Diesem Zu— schlage unterliegen jedoch auch diejenigen landwirthschaftlichen Brennereien, welche in der Zeit vom 16. Juni bis 30. September mehr als 1500 1 Bottichraum täglich bemaischen. Es mag bei dieser Bestimmung die Absicht obgewaltet haben, die Brennereien außerhalb der Zeit vom 1. Oktober bis 15. Juni am Betriebe zu hindern. Aber für den September wird es den landwirthschaftlichen Brennereien fast zur Nothwendigkeit zu brennen, da in diesem Monate sowohl Grünfutter als Viehweide an Kraft verlieren und deshalb Schlempe oder anderes Kraftfutter dringend nöthig ist, um die Milch⸗ ergiebigkeit der Kühe nicht sinken zu lassen und die Zugochsen bei der anstrengenden Herbstarbeit in, Kraft zu erhalten. Durch diese Bestimmung wird also die landwirthschaftliche Brennerei nicht unbe⸗ deutend belastet. Dazu kommt nun aber noch, daß die großen land—⸗ wirthschaftlichen Brennereien, welche täglich mehr als 10060 bezw. mehr als 20 000 1 Bortichraum bemaischen, einen Zuschlag von

bezw. 4 ½ für je 100 1 Spiritus zu entrichten haben. Und wenn man nun weiter erwägt, daß die mittleren und größeren Brennereien wenig mehr als nur ein Drittel ihrer bisherigen Pro— duktion zu dem niedrigen Steuersatze von 50 „M pro Hektoliter erhalten, so daß sie auch dadurch schon ungünstiger als bisher gestellt werden, so fragt man sich erstaunt, wie die Herren Richter und Rickert dazu kommen, von einem „Geschenk für die Agrarier“, von einem „Triumphe“, von einer „Beute“ derselben zu sprechen!

Man sieht hieraus, daß den möglichen Vortheilen einer Preis steigerung auch schwere Belastungen der landwirthschaftlichen Brennereien gegenüberstehen. Wenn diese nun, wie es ja natürlich wäre, solche Mehrbesteuerungen von sich abwälzen wollten, so könnten sie dies nur dadurch, daß sie die Kartoffelpreiss um etwa 15 Pfennig für den Centner herabdrückten, und den Schaden hätten dann die kleinen Landwirthe und Tagelöhner, welche ihre Kartoffeln hauptsächlich an die großen Brennereien verkaufen. Und so würde also auch die Hoff⸗ nung, daß die höheren Spirituspreise zugleich höhere Kartoffelpreise mit sich bringen werden, eine trügerische sein. Viel weniger als den Brenner treffen die Nachtheile den Konsumenten, dagegen gar nicht den Schnapsschänker, den Gastwirth. Aus einem Liter schenkt er 16 Glas, jedes kostet ihm 1 3, und er verkaufte es bisher mit 3 8; durch die höheren Spirituspreise wird ihm nun vielleicht das Glas 3 3 kosten; er wird es dagegen sicher mit 5 verkaufen, an seinem ganz besonderen Profit .... also garnichts einbüßen. Wer aber sich Spiritus kauft und daraus sich seinen Branntwein selbst bereitet, der wird ihn auch in Zukunft so billig trinken, wie bisher. Nur die gewohnheitsmäßigen Schnapstrinker werden den Unterschied in ihrem Portemonnaie merken, und wenn sie dadurch zu einer Beschränkung dieses Genusses gezwungen werden, so kann man sich vom sittlichen und gesundheitlichen Stand punkte aus darüber nur freuen. Hoffen wir, daß die guten Ab— sichten der verbündeten Regierungen, die sie der Landwirthschaft gegen⸗ über ganz gewiß hegen, voll und ganz in Erfüllung gehen. . . . daß dem Deutschen Reich eine finanzielle Stärkung zu Theil wird, welche es nach außen in Achtung gebietender Weise auftreten läßt und es in den Stand setzt, seine schöne Aufgabe, den Frieden Europas mit mächtiger Hand zu schirmen, auch für die Zukunft zum Segen der Nation zu erfüllen.

Das „Chemnitzer Tageblatt“ theilt eine tabel— larische Uebersicht über die Werthe der aus dem Konsular— distrikt Chemnitz in dem mit dem 30. Juni 1887 endenden Jahre nach den Vereinigten Staaten von Amerika ausgeführten Produkte und Waaren mit. Es ergiebt sich daraus für 1886/87 ein Gesammtwerth von 10 554 173, 75 Doll. gegen 9 392 508,77 . in 1885/86, was eine Zunahme von 1 161 664,98 Dollars edeutet.

Centralblatt der Abgaben-Gesetzgebung und Ver⸗— waltung in den Königlich preußischen Staaten. Nr. 15. Inbalt: Anzeige der in der Gesetzsammlung und im Reichs⸗-Gesetzblatt erschienenen Gesetze und Verordnungen. J. Allgemeine Verwaltungs gegenftände: Veränderungen in dem Stande und in den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen. Sexvistarif und Klasseneintheilung der Orte. III. Indirekte Steuern: Erkenntniß des Reichsgerichts. Der elektrische Strom ist als Sache in dem Sinne anzusehen, daß er Gegenstand eines Lieferungsvertrages sein kann. VI. Personal⸗ nachrichten.

Centralblatt der Bauverwaltung. Nr. 30. Inhalt: Amtliches: Personal ⸗‚Nachrichten. Nichtamtliches: Das neue Gym— nasium in Neuß. Das neue Bahnhofsgebäude in Brügge. (Schluß.) Eine neue selbstthätige durchgehende Bremse. Die Erdbewegungen am Zuger See. Baukosten amerikanischer Staats⸗ gebäude. Vermischtes: Aenderungen und Schutzeinrichtungen an den Fenstern der Durchgangswagen. Zum Eisenbahnunfall auf Bahnhof Wannsee. Eisenbahnunfall in St. Thomas in Canada (Nord Amerika). XVI. Abgeordneten-Versammlung des Verbandes deutscher Architekten- und Ingenieur⸗-Vereine.

Statistische Nachrichten.

Aebersicht über die Zahl der Studirenden auf der Königlichen Universität zu Breslau in Sommer⸗Semester 1887. A. Im Winter⸗Semester 1886/67 sind immatrikulirt ge⸗ wesen 1304. Davon sind: a. verstorben 1, b. abgegangen mit Ex⸗ matrikel 247, (. weggegangen, ohne sich abzumelden und daher ge— strichen —, d. gestrichen auf Grund des 8 13 der Vorschriften für die Studirenden ꝛc. vom 1. Oktober 1879 —, e. gestrichen aus sonstigen Gründen 3, zusammen 251. Es sind demnach geblieben 1053. Dazu sind in diesem Semester gekommen 355. Die Gesammt⸗ zahl der immatrikulirten Studirenden beträgt daher 1406. Die katholisch⸗theologische Fakultät zählt: Preußen 181, Nichtpreußen 1, zusammen 182; die evangelisch-theologische Fakultät zählt: . it?, Nichtpreußen 3, zusammen 165; dee juristische Fakultät zählt: Preußen 213, Nichtpreußen 4, zusammen 217; die medizinische Fakultät zählt: Preußen 382, Nichtpreußen 8, zusammen 390; die philosophische Fakultät zählt: a. Preußen mit dem Zeugniß der Reife 294, b. Preußen ohne Zeugniß der Reife nach §. 3 der Vor—⸗ schriften ꝛe. vom 1. Oktober 18765 129, e. Nichtpreußen 29, zusammen 452; in Summa 1405. B. Außer diesen immatrikulirten Studirenden haben die Erlaubniß zum Hören der Vorlesungen vom Rektor erhalten: nicht immatrikulationsfähige Preußen und Nichtpreußen 57. Die Ge⸗ sammtzahl der Berechtigten ist mithin (A. und B.) 1463. Von diesen Berechtigten hören Vorle ungen: AA. von den immatrikulirten Stu— direnden: in der katholisch⸗theologischen Fakultät 182, in der evan⸗ gelisch'theologischen Fakultät 164, in der juristischen Fakultät 217, in der medizinischen Fakultät 389, in der philosophischen Fakultät 452, zusammen 1104. Vom Hören von Vorlesungen dispensirt sind: in der katholisch'theologischen Fakultät in der evangelisch⸗theologischen Fakultät 1, in der juristischen Fakultät —, in der medizinischen Fa— kultät 1, in der philosophischen Fakultät zusammen 2; BB. von den übrigen berechtigten Personen: nicht immatrikulirte Preußen und Nichtpreußen, welche vom Rektor die Erlaubniß dazu erhalten haben, 57. Die Gesammtzahl der Berechtigten, welche die Vorlesungen hören, ist mithin 1461. J

Nach Heft IILIV der „Zeitschrift des Königlich preußischen Statistischen Bureaus“ (Jahrgang XXVI) haben unter den A7 Real—⸗ gymnasien und Real-Progymnasien, bezw. Anstalten gleicher Art des Deutschen Reichs einen Schulgeldfatz bis 69 6: 20, und zwar 3 in Preußen, 4 in Bayern, 3 in Württemberg, 4 in Baden, 1 in Braunschweig, 1 in Oldenburg, 1 in Schwarzburg⸗Rudolstadt und 3 in Elsaß ⸗‚Lothringen; einen Schulgeldsatz von 70 bis 74 S: 15, und zwar 12 in Preußen, 1 in Sachfen⸗Weimar, 1 in Sachsen⸗Coburg⸗ Gotha und 1 in Elsaß-Lothringen; einen Schulgeldsatz von 75 bis 79 A6: 7, und zwar 6 in Preußen und 1 in Sachsen Altenburg; einen Schulgeldsatz von 80 bis 84 „S: 28, und zwar 13 in Preußen, 1 in Sachsen, 4 in Hessen, 1 in Oldenburg, 2 in Sachsen⸗ Meiningen, 4 in Anhalt, 1 in Schwarzburg-Rudol⸗ stadt, 1 in Schaumburg-Lippe und 1 in Elsaß Lothringen; einen Schulgeldsatz von 8 bis 89 „M!: 1, und zwar in Lippe; einen Schulgeldsatz von 90 bis 94 6: 409, und zwar 34 in Preußen, 1 in Sachsen, 4 in Mecklenburg⸗Schwerin und 1 in Reuß j. L.; einen Schulgeldsatz von 95 bis 100 M:; 16, und zwar 15 in Preußen und 1 in Braunschweig; einen n ne fh, von 100 bis 104 M6: 22 und zwar 21 in Preußen und 1 in ecklenburg Schwerin; einen Schulgeldsatz von 105 bis 109 M 12, und zwar 11 in Preußen und 1 in Mecklenburg⸗Schwerin; einen Schulgeldsatz von 110 bis 115 06: 5, und zwar 4 in Preußen und 1 in Mecklenburg⸗Schwerin; einen Schul⸗ geldsatz von 115 „½ und mehr: 51, und zwar 35 in Preußen, 8 in Sachsen, 1 in Mecklenburg⸗Schwerin, 1 in Sachsen⸗Weimar, 1 in Anhalt, 1 in Reuß j. L, 1 in Lübeck, 1 in Bremen, 2 in Hamburg. Von den 177 Realschulen und höheren Bürger schu len, bezw. Anstalten gleicher Art des Deutschen Reichs einen Schulgeldsaß bis 69 „: 87, und zwar 3 in Preußen, 33 in Bayern, 2 in Sachsen, 8 in Württemberg, 18 in Baden, 6 in Hessen, 1 in Mecklenburg⸗Schwerin, 2 in Mecklenburg⸗ Strelitz, 3 in Sachsen⸗Coburg⸗Gotha, 2 in Schwarzburg⸗Sonders⸗ häusen und 4 in Elsaß⸗Lothringen; einen Schulgeldsatz von 70–— 74 M6: 15, und zwar 3 in Preußen, Lin Bayern, 5 in Sachsen, 2 in Sachsen⸗ Weimar, 1 in Braunschweig, 1 in Waldeck, 1 in Schaumburg-Lippe

und 1 in Lübeck; einen Schulgeldsatz von 75 —79 Æ: 7, und zwar 1 in Preußen, 5 in Sachsen und 1 in Sachsen Altenburg; einen Schulgeldsatz von 89— 84 S: 20, und zwar 5 in Preußen, 5 in Sachsen, 1 in Württemberg, 2 in Hessen, 1 in Olden⸗ burg, 1 in Braunschweig, 1 in Sachsen⸗ Meiningen, 2 in Bremen und 2 in Elsaß⸗Lothringen; einen Schulgeldsatz von 85 89 M: 1, und zwar in Oldenburg; einen Schulgeldsatz von 90 94 MS: 9, und zwar 6 in Preußen, 2 in Sachsen und J in Elsaß-Lothringen; einen Schulgeldsatz von 95 99 S: 3, und zwar 2 in Preußen und 1 in Mecklenburg⸗Schwerin; einen Schulgeldsatz von 100 104 „M: 6, und zwar 4 in Preußen, 1 in Sachsen und 1 in Mecklenburg⸗-Schwerin; einen Schulgeldsatz von 1065— 109 Mm: 1, und zwar in Oldenburg; einen Schulgeldsatz von 110—114 S : 1, und zwar in Preußen; einen Schulgeldsatz von 115 ƽ und mehr: 27, und zwar 9 in Preußen, 3 in Sachsen, 1 in Hessen, 1 in Sachsen⸗Weimar, 1“ in Braunschweig, 1 in Lübeck, 1 in Bremen, 9 in Hamburg und 1 in Elsaß ⸗Lothringen.

Irrenanstalten in Oesterreich. Nach den Mittheilungen der K. K. statistischen Centralkommission („DOesterreichische Stetistik“ XIII. Band, 3. Heft) bestanden im Jahre 1884 in den österreichischen Ländern 20 öffentliche und 5 Privat-Irrenanstalten mit 7571 Betten, welche 11448 Irre beherbergten. Die Zahl der Letzteren hat sich gegen das Jahr 13883 um 24 und gegen 1882 um 5,1 G erhöht. Im Vergleich zur Bevölkerung kam im Jahre 1884 eine Irren⸗ anstalt auf 875 273 Einwohner, 1 Bett in einer Irrenanstalt auf 2903 Einwohner und ein in einer Irrenanstalt Verpflegter auf 1920 Einwohner. So reichlich hiernach scheinbar für die Unterbringung der Irren gesorgt ist, ergiebt sich doch, daß dem vorhandenen Be— dürfniß dieser Unglücklichen gegenüber ganz ungenügend vorgesehen ist, wenn man eine Vergleichung der in Irrenanstalten untergebrachten Geisteskranken mit der Gesammtzahl der Irrsinnigen zu Ende 1884 und zwischen den Betten der Irrenanstalten und den Irrsinnigen über— haupt vornimmt; denn es waren von je 100 Irrsinnigen in einer Irren—⸗ anstalt 26 und es kam 1 Bett in einer Irrenanstalt auf 3,6 Irrsinnige. Ueber die Bewegung des Krankenstandes werden folgende Angaben gemacht: Vom Jahre 1883 sind verblieben 6968, im Laufe des Jahres 1884 wurden aufgenommen 4480, mithin betrug die Zahl der Behandel⸗ ten 11 448. Davon wurden als geheilt entlassen g88 oder 8,6 , unge⸗ heilt entlassen oder an eine andere Anstalt abgegeben 1815 oder 15,8 00 und starben 1301 oder 11,3 , so daß Ende 1884 ein Bestand von 7344 Köpfen verblieb. Nach den Krankheitsformen vertheilten sich im Berichtsjahre die behandelten Irren in nachstehender Weise:

Behandelte Irre

männl. weibl. überh. Oo , 1 886 Lo, . , 7883 782 1 108 , h 1629 32783 28,6 , .. 1356 ,, Geistesstörung mit Lähmung 910 241 1 6 Geistesstörung mit Fallsucht 528 292 820 .

Kunst, Wissenschaft und Literatur

Das Gesetz, betreffend die Un fallversicherung der Seeleute und anderer bei der Seeschiffahrt bethei— ligter Personen, vom 13. Juli 1887, ist mit der Bekannt⸗ machung des Reichs-Versicherungs amts, betreffend die Anmeldung unfallversicherungspflicht iger Seeschiff— fahrts⸗ und verwandter Betriebe, vom 21. Juli 1887, in einem besonderen Abdruck in der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin 8W., Wilhelmstraße 32, erschienen (Preis 50 6.

Das dritte Heft der „Schriften des Leutschen Vereins für Armenpflege und Wohlthätigkeit“ behandelt: Die Entwickelung der deutschen Arbeiterkolonien“?“. Von Dr. G. Berthold, Pr. ungeb. 3,60 „S Die Arbeiterkolonien verdanken ihre Entstehung dem Bestreben, Bedürftigen, welche durch Selbstverschuldung in Un— glück und Noth gerathen sind, Gelegenheit zu geben, sich durch eigene Kraft, durch eigene Arbeit wieder zu geordneten Verhältnissen empor⸗ zuringen. Die erste deutsche Arbeiterkolonie wurde am 17. August 1882 vom Pastor von Bodelschwingh in Wilhelmsdorf für die Provinz West⸗ falen mit 150 Plätzen eröffnet und allmählich bis zu 360 Plätzen er— weitert. Trotz der stetigen Zunahme der Arbeiterkolonien, in denen im ganzen gleichzeitig etwa 2306 arbeitslose Leute und Bettler am Schluß des Jahres 1886 Aufnahme und Beschäftigung finden konnten, genügten dieselben der, namentlich in der kälteren Jahreszeit eintretenden starken Nachfrage nicht. Wenn also behauptet wurde, daß das thatsächliche Vorhandensein der Arbeiterkolonien den Behörden ausreichend Ver— anlassung gebe, nicht nur gegen Wanderbettler, sondern auch gegen diejenigen mit aller Strenge vorzugehen, welche einen etwaigen Mangel an Arbeitsnachweisung auf den Verpflegungsstationen die ja ein Korrelat zu den Kolonien bilden zum Vorwand arbeits— losen Umherziehens machen, da die Behörden nun annehmen dürften, dabei keinen Unschuldigen zu treffen, so ist diese Behauptung nach Ansicht des Verfassers den angeführten Thatsachen gegenüber nicht aufrecht zu erhalten. Erst dann, wenn die Kolonien, den wirklichen Anforderungen entsprechend, nicht mehr genöthigt sind, wegen Platz—⸗ mangels Hälfe und Arbeit Suchende abzuweisen, werden die Be— hörden in der gedachten Weise vorgehen können. Für das wirkliche Bedürfniß kann eben der Sommer und die wärmere Jahreszeit, wo viele Leute im Freien leicht Beschäftigung finden und auch ein Nachtlager im Freien nicht scheuen, nicht maßgebend sein. Allerdings sind die Kolonien bestrebt, die Zahl der belegbaren Plätze von Jahr zu Jahr zu erhöhen; so waren dieselben z. B. in Karlshof bereits auf 200 gestiegen, und vor kurzem ist Elkenroth als zweite Kolonie für Rhein— land mit 50 Plätzen eröffnet worden; doch ist nicht zu übersehen, daß die oben genannten Zahlen der Abgewiesenen sich noch erheblich er— höhen wärden, wenn nicht bereits viele Kolonien die etatsmäßigen Zahlen überschritten hätten. Befanden sich doch z. B. in Rickling bei 150 Plätzen 170, in Friedrichswille bei 175 Plätzen 199 Kolo— nisten ꝛc, die, so gut ez ebea ging, meist in Nebengebäuden unter— gebracht wurden. Um die Kolonien in den Stand zu setzen, über die wiederholten Aufnahmen und die persönlichen Verhältnisse der Kolonisten zuverlässige Nachrichten zu gewinnen, sind 1885 Zähl— karten bei allen Kolonien eingeführt worden, welche Auskunft geben über den Namen, Geburtsort und das Geburtsjahr, über eheliche oder uneheliche Geburt, das Militär— verhältniß. den Familienstand, den Beruf des Kolonisten, über die Beschäftigungsart in der Kolonie, die Bestrafungen, Art der Strafe (Gefängniß, Zuchthaus); ferner enthalten sie:! den Aufnahme⸗ und Entlassungstermin, die Ursachen der Hülfsbedürftigkeit, den Grund der Entlassung, den Unterstützungswohnsitz, den letzten Wohnort, den täglichen durchschnittlichen Arbeitsverdienst in der Kolonie, die dem Kolonisten beim Abgange verbleibende baare Arbeitsvergütung bezw. die hinterlassenen Schulden und schließlich die wiederholten Auf— nahmen. Vielfach oberflächlich beantwortet war die Frage nach der Ursache der Hülfsbedürftigkeit, und ist deshalb von einer Verwerthung dieser Angaben vorläufig Abstand genommen worden; auch betreffs der Bestrafung und der wiederholten Aufnahme ließen die Karten zu wünschen übrig. Für die Kolcnien Seyda, Wunsche und Friedrichswille wurde eine gemeinsame Asphabetisirung mit folgendem Resultat durch— geführt: es hatten auf Grund der Karten überhaupt im Berichts jahr 1885/86 1454 Aufnahmen stattgefunden; von diesen 1464 Per⸗ sonen waren 231 oder 169, bereits in der Berichtsperiode, also in einem Jahr, mehrfach in der Kolonie gewesen. Bedeutend höher aber steigt der Prozentsatz, wenn man fragt: wieviel von jenen 1464 Kolonisten überhaupt, auch in früherer Zeit, wiederholt in den Arbeiterkolonien sich aufhielten. Man erhält dann 492 oder etwa 34 ,, wobei gesagt werden muß, daß diese Zahlen nur als Minimum gelten können, und daß etwa 40 ½υη in Wirklichkeit dem Durchschnitt entsprechen. Die vorliegende Arbeit wendet sich entschieden gegen die wiederholte Aufnahme in den Kolonien, welche als in jeder Hin sicht verderblich sowohl für den Pflegling wie für die Kolonie be— zeichnet wird, und führt dann in durchweg sachlicher und anschau— licher Weise den weiteren Entwickelungsgang der Kolonien fort.