15) Elisabeth Donalies Handarbeitslehrerin zu Insterburg, . 16) Verwittwete Frau Dutz, geb. Höhne, zu Schöne⸗ beck a. d. Elbe, 17) Verwittwete Frau Ebers, geb. Krüger, Hand— arbeitslehrerin zu Berlin, . . 18) Marie Engel, Handarbeitslehrerin zu Neustettin i. Pomm., 3 19 Hedwig Engel, Lehrerin zu Neustettin i. Pomm., 2) Luise Esch holz, desgl. zu Danzig, 21) Sophie Evenius, Zeichenlehrerin zu Straach bei
w,, ; 22) Elisabeth Fiebig, Lehrerin zu Oppeln, 23) Anna Fuhlrott, desgl., zu Berlin, . 24 Klara Geisel, Handarbeitslehrerin zu Berlin, 25 3 Göhlich, desgl. zu Bunzlau, 26) Johanna Gronert, Lehrerin zu Stoly, 27 Anna Grun, Handarbeitslehrerin zu Danzig, 28) Martha Günther, desgl. zu Jarotschin, Provinz Posen ö 29) Marie Häring zu Köslin, . . 30) Pauline Harder, Handarbeitslehrerin zu Berlin, 83) Helene Hasse, desgl. zu Königsberg i. Pr, 32 Lucie Hermann, Sprachlehrerin zu Züllichau, 33) Katharine Herrmann, Handarbeitslehrerin zu , , . Br, . 4 Elise Hesse, Lehrerin zu Krefeld, 1 Heubner zu Eutzsch bei Pratau, z. Z. u Berlin, . . 36) Martha Hildach, Handarbeitslehrerin zu Berlin, 37 Martha Holäu fer, desgl. zu Küstrin, 38) Marie Jeep, desgl. zu Emden, . 39) Emma . Lehrerin zu Tilsit, . 40) Elisabeth Kisting, Handarbeitslehrerin zu Berlin, 41 Wilhelmine Klein, desgl. zu Heimbach, Kreis Schleiden, e 6 42) Lydia Klemm, Lehrerin zu Königsberg i. Pr., 43 Emilie Koch, desgl. zu Köslin, . 44) Anna Köhn von Jaski, desgl. zu Königs— berg i. Pr., . ö von Lengefeld, Handarbeitslehrerin zu Wiesbaden, 46) Anng Leu, desgl. zu Berlin. 47 Mathilde Lichner, Zeichenlehrerin zu Berlin, 485 Hedwig Ludewig, Lehrerin zu Magdeburg, 49) Anng Lüdecke, desgl. zu Berlin, 50) Paula Magdalinski zu Berlin, . ; 51 Elisabeth Majewski, Lehrerin zu Friedrichshof, Kreis Ortelsburg, . 52) Hedwig Maske, desgl. zu Berlin, 53) Bertha Meißner, desgl. daselbst, . 54) Sophie Misch, Zeichen- und Handarbeitslehrerin zu Danzig, hö) Pau line Mix, Handarbeitslehrerin zu Berlin, 56) Jo hanna Moser, Lehrerin zu Köslin, 35) Anna Müller, Handarbeitslehrerin zu Neutorney bei Stettin, 58) Agnes Müller, desgl. daselbst, 59) Klara ef desgl. zu Kösen a. S. 60) Klara Nesselmann, Lehrerin zu Elbing,
9h Sophie Oppermann, desgl. zu Solingen,
623 Marie Prox, desgl. zu Warendorf i. Westfal. 63) Marie Raffel, Handarbeitslehrerin zu Berlin, 64) Marianne Rosenberg, Lehrerin daselbst, 65 Hedwig Sack, Handarbeitslehrerin zu Magdeburg, 66) Anna hn ld desgl. zu Halle a. S. 67 Luise von Schmeling, Lehrerin zu Charlotten—⸗ burg, . 68) Johanna Schmidt, Grabow g. O. bei Stettin, 59) Fanny Schneider zu Berlin, . 70) Hedwig Schneider, Lehrerin zu Berlin, 71) Elise Schoen, desgl. daselbst, . 72) Verwittwete Frau 4 geb. Trinkkeller, Handarbeitslehrerin zu Schöneberg bei Berlin, 73) Adele Schwiebs, Lehrerin z. 3. zu Schloß Pila bei Murowana⸗Goslin, 4) Anna Skopnik, Handarbeitslehrerin zu Danzig, 9 Elisabeth Sorgatz, Lehrerin z. 3. zu Laxdoyen bei Rastenburg, . 43 Marie Specht, desgl. zu Grottkau O.⸗Schl., 7I7I Anna Sponheimer, desgl. zu Sagan, 8) Eugenie Thywissen, desgl. zu Krefeld, 719) Anna Ulrich, Handarbeitslehrerin zu Stremoczyn bei Graudenz, 8M Lea Waetzoldt, Lehrerin zu Berlin, 3 6 Wande zu Arenbsee i. d. Altmark, 82 Olga Weinholtz, Handarbeitslehrerin zu Berlin, 83) Agnes Wendt, Lehrerin zu Goldberg i. Schles., 84 . Winzer, desgl. zu Berlin,
Handarbeitsl ehrerin zu
S5) Ida Wolff zu Berlin und .
S6) Bertha Zier, Handarbeitslehrerin Herzogthum Anhalt⸗Dessau.
Berlin, den 8. August 1887.
Der Minister . der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten. Im Auftrage:
Greiff.
zu Zerbst,
Ju stiz⸗Mini sterium.
Versetzt sind; der Amtsrichter Rosenth aal in Johannis⸗ burg an das Amtsgericht in Pr. Eylau, der Amtsrichter Neumann in Willenberg an das Amtsgericht in Mitten—⸗ walde, der Landrichter Lauffer in Beuthen als Amts—⸗ richter an das Amtsgericht in Militsch, der Amtsrichter Koch in Neumark an das Amtsgericht in Grünberg, der Amts— richter Or. Simon in Ohlau und der Amtsrichter Grieser in Treptow 4. R. an das Amtsgericht in Breslau, und der . Niemeyer in Sulingen an das Amtsgericht in
rburg.
In der Liste der Rechtsanwälte ist gelöscht: der Rechts—⸗ anwalt Oderski bei dem Amtsgericht in Kupp.
In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Rechtsanwalt Leonhardy in Königsberg i. Pr. bei dem Landgericht in Königsberg i. Pr., der Rechtsanwalt Dr. Wurm bach in Siegen bei der Kammer für Handelssachen in Siegen, der Rechtsanwalt Voß in Birnbaum bei dem Landgericht in Meseritz, der Gerichts⸗Assessor Erdmann bei
Gerichts⸗Assessor Bartsch bei dem Amtsgericht in Greifen⸗ berg i. Pr. der Assessor Arn hol; bei dem Amts⸗ ericht in Kustrin, der ichts⸗Assessor von Barm bei dem i e nch in Tondern, der Gerichts⸗Assessor Zdralek bei dem Amtsgericht in Kupp, der Gerichts-Assessor Bohtz bei dem Amtsgericht in Osterode a. H., der Gerichts⸗Assessor a. D. Meschelsohn bei dem Landgericht J in Berlin und der Bürgermeister a. D. Bleicken bei dem Amtsgericht in Rendsburg. . ꝛ .
Dem Notar, Justiz-Rath Dr. Gut jahr in Greifswald ist die nachgesuchte Diensestlassung ertheilt und der Charakter als Geheimer Justiz⸗Rath verliehen.
Der Landgerichts⸗Direktor Rohling in enn, der AmtsgerichtsRath von Martens in Wittmund, der Notar, JustizRath Wilb erg in Berlin, der Rechtaanwalt Opp er⸗ mann in Wischwill und der Rechtsanwalt Kuntze in Winsen a. L. sind gestorben.
Die Nummer 28 der Gesetz Sammlung, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter . .
Nr. M224 die Landgüterordnung für den Regierungsbezirk Kassel, mit Ausnahme des Kreises Rinteln. Vom 1. Juli 1887; und unter , ;
Nr. 2225 das Gesetz, betreffend die Vertheilung der öffent⸗ lichen Lasten bei Grundstückstheilungen und die Gründung neuer Ansiedelungen in der Provinz Hannover. Vom 4. Juli 1887.
Berlin, den 13. August 1887.
Königliches 6. J idden.
* Aichtamtliches. Deuntsches Reich.
Preußen. Bels(in, 13. August. Se. Majestät der Kaiser und Könung empfingen gestern Nachmittag ö. Schloß Babelsberg en Reichskanzler Fürsten von Bismar zum Vortrage. J
Heute nahmen Se. Majestät militärische Meldungen sowie den Vortrag des Chefs des Militärkabinets, Generals von Albedyll, entgegen.
— Se. Majestät der Kaiser und König haben unter dem 9. d. M. folgende Allerhöchste Kabinets-⸗Ordre, betreffend die Verleihung von Fahnen an die in diesem r r errichteten Truppentheile, an den Kriegs⸗Minister gerichtet:
Ich habe beschlossen, den in diesem Frübjahr errichteten 4 In⸗ fanterie · Regimentern sowie den neu errichteten vierten Infanterie⸗ Bataillonen und desn 3. und 4. Bataillon des Eisenbahn⸗Regiments, da dieselben sämmllich aus älteren Truppentheilen hervorgegangen sind, welche längst im Besitz von Fahnen sich befinden, schon jetzt und zwar am 18. d. M., als dem unvergeßlichen Gedenktage der Schlacht von Gravelotte⸗St. Privat, Fahnen zu verleihen. Ich hege dabei die zuversichtliche Erwartung, daß alle diese Truppen—⸗ theile die von Mir ihnen anvertrauten Feldzeichen jederzeit in hohen Ehren halten und bis in die fernste Zukunft zum Heile Deutsch⸗ lands und zum Ruhm des Heeres führen werden. Zur Ent— gegennahme der Fahnen, deren feierliche Nagelung und Wei hung Meinen dafür gegebenen besonderen Bestimmungen ent⸗ sprechend am 18. d. M. stattfinden soll, sind die betreffenden Regi⸗ ments⸗Commandeure, begleitet von so vielen Lieutenants und Unter⸗ offizieren, als der Truppentheil Fahnen erhält, zum 18. d. M., Morgens, nach Potsdam zu beordern. — Indem Ich bemerke, daß die Lieutenants zunächst aus den schon in Berlin, Potsdam oder Spandau kommandirten zu wählen sind, beauftrage Ich Sie, diese Meine Ordre der Armee bekannt zu machen und das Erforderliche danach zu veranlassen.
Bad Gastein, den 9. August 1887.
Wilhelm. An den Kriegs⸗Minister.
Der Kriegs-Minäster hat demgemäß 13. d. M. Folgendes bestimmt:
Die zur Empfangnahme der Fahnen zu kommandirenden Unter offiziere, auch Feldwebel, von jedem Bataillon der Infanterie⸗Regi⸗ menter Nr. 135, Nr. 136, Nr. 137 und Nr. 138, ferner von jedem vierten Bataillon der Infanterie⸗ bez. Füsilier⸗Regimenter Nr. 13, Nr. 14, Nr. 16, Nr. 17, Nr. 18, Nr. 39, Nr. 40, Nr. 53, Nr. 65, Nr. 80, Nr. 83, Nr. 112, Nr. 113, Nr. 114, Nr. 129 sowie von dem 3. und 4. Bataillon des Eisenbahn⸗Regiments je einer, haben sich im Laufe des 17. August bei der Kommandantur in Potsdam zu melden und erscheinen sowohl bei Nagelung als auch bei der Ein weihung der Fahnen im Parade⸗QOrdonnanz Anzuge, demnach ohne Gewehr. Die Kommandantur in Potsdam hat für die Unterkunft der Kommandirten Sorge zu tragen.
— Der Reichskanzler Fürst von Bismarck ist heute früh nach Bad Kissingen abgereist.
— Die Nachtheile, welche den Adjacenten an einer öffentlichen Verkehrsstraße in Folge von Reparaturen und Neubguten, zum Zweck der Erhaltung dieser Straße in einem für den Verkehr erforderlichen ordnungsmäßigen Zustande, treffen, geben nach einem Urtheil des Reichs⸗ gerichts, V. Civilsenats, vom 14. Mai d. J.,, keine Grundlage für Entschädigungsansprüche des Ad— ja cen ten ab.
— Bei einer Verurtheilung wegen wissentlich falscher Anschuldigung 8. 164, 185 Str. G.⸗P.) oder wegen öffentlicher Beleidigung (6. 200 Str⸗G.⸗B.) kann nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Strafsenats, vom 17. Mai d. J, Publikationsbefugniß der Verurtheilung auf Kosten des Schuldigen dem während des Strafverfahrens verstorbenen Verletzten nicht zugesprochen werden. Hatte der Verletzte vor seinem Tode Ertheilung dieser Be⸗ fugniß beantragt, so ist sie in dem nach dem Tode des Verletzten ergehenden Urtheil auszusprechen. Bei einer Be⸗ leidigung in einer Zeitung oder Zeitschrift (5. 200 Abs. Y) ist auf Antrag des sodann verstorbenen Verletzten von dem zur Strafvollstreckung berufenen Richter die öffentliche Bekannt⸗
unter dem
— Der General der Kavallerie, Graf von der Goltz, General⸗Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs und Chef des Reitenden Feld⸗Jäger⸗Corps, hat sich auf seine Besitzung nach Hinterpommern begeben.
— Der General der Kavallerie, Graf von Wartens⸗ leben, kommandirender General des III. Armee⸗Corps, ist abgereist, um die Truppen des Corps zu besichtigen und dem—⸗ nächst den Manövern beizuwohnen.
— Der Dampfer „Salier“, mit der abgelösten Be⸗ satzung S. M. Kreuzer „Alb atroß“ und „Nautilus“, ist am 12. August er. in Antwerpen eingetroffen und beab⸗ sichtigt, am 14. August er. die Heimreise fortzusetzen.
Bayern. München, 11. August. Die „Allg. Ztg.“ schreibt: „Se. Königliche Hoheit der Prinz Ludwig, der nach der Rückkehr von dem Jagdzuge seines erlauchten Vaters aus dem bayerischen Hochgebirge auf Schloß Leutstetten weilt, begiebt sich, wie wir erfahren, bereits in den nächsten Tagen in Begleitung des als Ordonnanz— offizier kommandirten Kapitän ⸗Lieutenants Freiherrn von Plessen, des Königlich bayerischen Artillerie⸗Haupt⸗ manns Friedrich Ritter von Mann⸗Tiechler und des Premier⸗ Lieutenants Freiherrn 6 von Rotenhan vom Königlich bayerischen 2. Chevauxleger-⸗Regiment zur Einschiffung auf dem deutschen Kriegs-Uebungsgeschwader nach Nor—⸗ den. Vorerst wird Se. gr un llc. Hoheit aber noch Sr. Majestät dem Kaiser Wilhelm einen Besuch auf Schloß Babelsberg bezw. in Berlin abstatten.“
Mecklenburg ⸗Schwerin. Schwerin, 12. August. (Meckl. Anz) Der Großherzog hat sich gestern Nachmittag von Gelbensande nach Bornhöved begeben, um den Uebungen des Hannoverschen Husaren⸗-Regiments Nr. 165 bei⸗ ö und gedenkt zu Anfang nächster Woche nach Gel—
en san de zurückzukehren. — Gestern Nachmittag trafen, von Heiligendamm kommend, der Prinz Georg von Sachsen mit Prinzessin-Tochter und dreien seiner Söhne in Begleitung der Herzöge Friedrich Wil hel m und Adolph Friedrich hier ein. Die hohen Herrschaften haben das Großherzogliche Schloß besehen, darauf einen Aus—⸗ flug nach Rabensteinfeld und in das Buchholz gemacht und sind, nach Uebernachtung im Hotel du Nord, heute Morgen von hier wieder abgereist.
Ludwigslust, 11. August. Der Herzog und die Herzogin Paul Friedrich begaben sich heute Mittag zu längerem Aufenthalt nach dem Heiligendamm. Die Herzoglichen Kinder werden in den nächsten Tagen ebenfalls dahin abreisen.
Schwarzburg⸗Sondershausen. Sondershausen, 11. August. (Leipz. Ztg.) Der Herzog und die Herzogin von Anhalt sind von Schloß Gehren abgereist, um sich nach Berchtesgaden zu begeben.
Oesterreich⸗ Ungarn. Agram, 11. August. (Wien. Ztg.) Das Amtsblatt veröffentlicht die Einberufung des kroa⸗ tischen Landtages auf den 1. September.
Schweiz. Bern, 12. ug Zur Ausführung des Alkoholgesetzes schreibt der „Bund“: Bekanntlich soll ein
Viertheil des Bedarfs an gebrannten Wassern in der Schweiz
durch Lieferungsverträge beschafft werden, welche der Bund mit r n gr Produzenten abschließt, und es werden die Lieferungen vom Bundesrath in Loo sen von mindestens 150 und höchstens 1000 hl absoluten Alkohols zur Ueber⸗ nahme ausgeschrieben. Mitte nächster Woche tritt nun in Bern eine Fachkommission zusammen, welche das Pflichtenheft, resp. die Bedingungen festzustellen hat, auf welche gestützt die Ausschreibung dieser Loose statt⸗ finden wird.
Großbritannien und Irland. London, 12. August. (W. T. B.) Das Unterhaus nahm heute die Mehrzahl der Amendements des ö zu der irischen Landbill an, verwarf auf den Antrag der Regierung einige andere und vertagte in Betreff zweier, von den Parnelliten bekämpfter Amendements die Debatte mit Zustimmung der Regierung bis Donnerstag.
— 5 C.) Dem Parlament wurde der Bericht der Kommission vorgelegt, welche eingesetzt worden war, um Reformen des Rettungsdienstes zur See vorzu⸗ schlagen. Die Kommission befürwortet eine amtliche In⸗ spektion der Boote und Rettungsapparate aller Schiffe, macht auf die Bedeutung der Flöße bei Schiffbrüchen aufmerksam, und meint, daß alle Bänke und Stühle auf Deck so eingerichtet sein sollten, daß sie zur Noth eine oder mehrere Personen tragen könnten. Betreffs der Rettungsgürtel und Bojen wurden die Verordnungen der Vereinigten Staaten als Muster hingestellt. Zum Schluß räth die Kommission: das Handelsamt solle einen eigenen Ausschuß einsetzen, welcher neue Verordnungen über den Rettungsdienst zur See zu erlassen hätte. In diesem Ausschuß sollten Rheder, Schiffsbauer, prak⸗ tische Seeleute und Versicherungsgesellschaften vertreten sein.
Der vom Parlament er fn der Schonung der Forsten eingesetzte Ausschuß schlägt in seinem Bericht die . eines Forstamts vor, welches der Regierung jähr⸗ lich über den Stand der britischen Forsten Bericht zu erstatten hätte. Dem Forstamt sollen Mitglieder verschiedener gelehrter Gesellschaften, 6 Parlaments⸗Abgeordnete und eine Anzahl großer Forstbesitzer angehören.
Spanien. Madrid, 13. August. (W. T. B.) Die Königin ist nach San Sebastian gereist.
Türkei. Kon stantin opel, 11. August. (R. B) Während der letzten wenigen Tage hat der hiesige Vertreter Bul⸗ ariens, Vulkovitch, der Pforte die Ankunft des . Ferdinand in Bulgarien notifizirt und dem roßvezier gleichzeitig die Nothwendigkeit e. diesen Schritt betont, Die Pforte besorgt, daß Prinz Ferdinand's Vorgehen zu weiteren Schwierigkeiten . werde, sie mißbilligt auch das Verhalten der Regenten und hat darum Riza Bey von Sofia abberufen. Artin Effendi, der Unter⸗Staatssekretär der auswärtigen Angelegenheiten, wurde zum Kagiserlichen Kommissgr in Bulgarien ernannt, wohin sich derselbe in einer besonderen Mission begeben wird. Diese Ernennung ist jedoch nur zeitweilig, und Artin Effendi wird nicht Riza Bey ersetzen, der bereits nach Konstantinopel abgereist ist. — (¶ Pol. Corr.) Die ann mdf National⸗Ver⸗ sammlung hat in der jetzt e, n, , Session einen Gesetzentwurf, betreffend das
dem Landgericht und bei dem Amtsgericht in Danzig, der
machung dem Urtheil gemäß zu bewirken.
ordnung, angenommen. In dem Gesetz wird das allgemeine
ahlrecht und die Wahl⸗
Stimmrecht stipulirt und bestimmt, daß die Abgabe der Stimmen durch Kugeln stattzufinden habe, wie dies in Griechenland geschieht. Die Dauer der Legislaturperiode wird auf drei Jahre festgesetzt. Kein Deputirter kann, selbst wenn er sein Mandat niederlegt, während der Dauer der Legislatur⸗ periode und vor dem Ablauf eines Jahres nach derselben zu irgend einer Staatsanstellung berufen werden. Man laubt, daß dieses Gesetz ohne Weiteres die Sanktion des ultans erhalten wird.
Bulgarien. Ru stschuk. 13. August. (W. T. B.) Prinz Ferdinand von Coburg, welcher gestern hier ein— traf und von der Bevölkerung mit großer Begeisterung empfangen wurde, ist heute früh über Sist owa nach Tir? no wg abgereist, wo morgen die Eidesleistung stattfinden soll. — Wie es heißt, werden die Regenten und Minißster ihre Entlassung geben und würde ein neues Mini—⸗ sterium mit Stambu loff als Präsidenten gebildet werden.
Zeitungs stimmen.
Zur Reichssteuerreform wird der „Landes-Zeitung für Elsaß⸗-Lothringen“ aus Berlin geschrieben:
. Der Beginn der Reichssteuerrefom fällt in das Jahr 1878. Ihre Ziele wurden klar und deutlich in der damaligen Tabacksteuervorlage ausgesprochen. Die Finanzlage war immer schwieriger geworden. Nicht nur, daß die Matrikularbeiträge der Einzelstaaten an das Reich immer mehr gewachsen waren und unabweislich neue Bedürfnisse für das Reich selbst sich geltend machten; auch die seitherige Entwickelung des Steuersystems in dem größten Theile von Deutschland, welche die Staaten und die kommunalen Korporationen und Verbände vorzugsweise auf, die Vermögens und Einkommensteuer anweist, hatte dazu geführt, daß namentlich die kommunale Selbft— verwaltung, um ihren Aufgaben zu genügen, die direkte Besteuerung auf eine unerträgliche Höhe zu steigern genöthigt war. Das Be— dürfniz wurde also nicht allein durch die damalige Höhe der Ma— trikularumlagen, sondern vielmehr durch den Umfang bezeichnet, in welchem für die Einzelstaaten zur Durchführung einer Reform der Landessteuern Deckung vom Reiche zu gewähren war. Sich selber konnten die Einzelstaaten keine ausreichende Deckung für die Höhe der Matrikularumlagen und noch viel weniger für eine Herabminderung ihrer direkten Staats- und Kommunalsteuern verschaffen, da sie die ergiebigsten Steuerquellen, die Verbrauchsabgaben auf Salz, Zucker, Branntwein, Bier, Taback, an das Reich abgetreten hatten, das aus diesen Quellen, namentlich aus Taback und Branntwein, im Vergleich zu anderen Ländern nur sehr geringe Erträge zog.
Durch die Erhöhung der Tabacksteuer und die Revision des Zoll⸗ tarifs (1879) wurde erreicht, daß die Matrikularumlagen jwar nominell weiter stiegen, aber mehr oder weniger durch die Heraus— zahlungen des Reichs — nach der sogenannten Franckenstein'schen Klausel — ausgeglichen wurden, d. h. man war der finanziellen Selbständigkeit des Reichs näher gekommen. Aber die nothwen“ digen Mittel für die Einzelstaaten und Kommunen zur Erleichterung des Drucks der direkten Steuern fehlten noch, die Matrikular⸗ umlagen waren noch nicht in Matrikulardividenden umgewandelt. Deshalb wandten sich die verbündeten Regierungen Anfang 1882 von Neuem an den Reichstag, um die Einnahmen des Reichs aus dem Taback weiter zu steigern. Die damalige Vorlage scheiterte ebenso wie das gleichzeitig eingebrachte neue Verwendungsgesetz für Preußen. Im Reichstage bieß es, wir können nichts bewilligen, wovon die Verwendung nicht nachgewiesen und sichergestellt ist; in den Landtagen, wir können über die Verwendung von Mitteln nicht verfügen, so lange die Mittel nicht bewilligt sind. Bei der Berathung des Taback⸗ monopols entwickelte nun der Reichskanzler selbst das Bedurfniß der Steuerreform. Den tiefsten Eindruck in der Bevölkerung brachten jene denkwürdigen Reden namentlich durch den statistischen Nachweis der erschreckenden Höhe der jährlichen, wegen Nichtzahlung der Klaffen⸗ steuer in Preußen vorgenommenen Exekutionen hervor. In Folge dessen ging der preußische Landtag in der nächsten Session wenigstens auf die Aufhebung der zwei untersten Klassensteuerstufen ein. Im Uebrigen verblieb Alles beim Alten.
Im Jahre 1884,85 erhielten zwar die Einzelstaaten 32 Millionen Mark mehr vom Reich, als sie an dasselbe zu zahlen hatten, aber schon im folgenden Jahre kehrte sich das Verhältniß wieder um, in der Hauptsache wegen des Verfalls der Zuckersteuer, welche zu reformiren fortan eine Aufgabe für sich bildete. Die freisinnige Partei hat seitdem bei jeder Etatsberathung über das „Fiasko der Finanzpolitik. Klage geführt, obgleich sie selbst stetig Alles gethan hatte und weiter that, was zur Verhinderung der Vermehrung der Reichs einnahmen zum Zweck der Deckung der gewachsenen Bedürfnisse des Reichs dienen und was vollends die Verwirklichung des Ueberweifungs⸗ prinzips aufhalten konnte. Handelte es sich um neue Steuern, fo waren dagegen die Finanzen immer ganz leidlich und befondere Be⸗ dürfnisse in den Einzelstaaten trotz Defizits nicht vorhanden.
Diese Taktik wurde namentlich auch bei den ersten Versuchen (1586) angewandt, endlich dem Branntwein die ihm nach den Er fahrungen anderer Länder gebührende Stellung im Steuersystem zu— zuweisen. Gleichwohl ist es nun doch in dem neuen Reichstage gelungen, die in der Sache selbst liegenden großen Schwierigkeiten zu beseitigen und der Reichskasse aus dem Branntwein eine Mehreinnahme von ca. 1090 Millionen Mark zuzuführen, von denen freilich ein großer Theil auf nothwendige Mehrausgaben des Reichs (Reliktenversor⸗ gung, Pensionen, Zinsverluste und neue Zinsen) verwendet werden muß. In, den Begründungen zu allen drei Vorlagen über die Branntweinsteuer ist von den verbündeten Regierungen stets vor— weg betont worden, daß sie unverrückt an der Nothwendigkeit fest⸗ halten, durch Ueberweisungen des Reichs die nöthigen Mittel zur Entlastung der Einzelstagten und Gemeinden zu beschaffen.
Das Prinzip, das Reich von seiner Kostgängerrolle zu befreien und es für die Versorgung der Einzelstaaten kräftig zu machen, hat sich nun endlich durchgekaͤmpft. Selbst die Mehrheit des Centrums hat darauf verzichtet, die alten Bedenken, unter denen die vermeint-⸗ liche Schwächung des Einflusses des Parlaments voranstand, zu er—⸗ neuern und es dem Freisinn? und den Sozialdemokraten allein über⸗ lassen, grundsätzlich Opposition zu machen.
— Unter der Ueberschrift „Zur Geschäftslage in Deutsch— land“ sagt die ‚„Kölnische Zeitung“: .
„Die von uns mehrfach geäußerte Ansicht von einem im Ganzen befriedigenden Geschäftsgang in Deutschland findet in den Jahres⸗ berichten der Handelskammern für 1386 nur zum Theil eine unmittel⸗ kare Bestätigung, indem die meisten derselben über Rückgang des Gewinnes, schwierigere Absatzverhältnisse und stärkern Wettbewerb klagen. Dies sind bekanntlich seit vielen Jahren in den Handels- kammerberichten die stehenden Redengarten, die gegenüber der allgemein wahrnehmbaren und auch in den gedachten Berichten nicht abgestrittenen Thatsache, daß die Gütererzeugung regelmäßig wãchst und daß seit dem Jahre 1886 die Ausfuhr sich wieder merksich hebt, nicht viel besagen wollen. Das erste rückhaltlose Zugeständ⸗ niß von der erfreulichen Wendung zum Bessern im Ausfuhrhandel machte bekanntlich der bereits mit Beginn des Jahres 18587 erfchienene Bericht der Handelskammer zu Hamburg. Die binnenlãndischen Kammern lassen sich mit der Berichterstattung mehr Zeit und bringen ihre Mittheilungen über das abgelaufene Geschäftejahr erst sechs dis sieben Monate hernach an die Oeffentlichkeit, wobei sie allerdings jugleich oft eine große Anzabl von längern Abhandlungen, Einzel⸗ berichten, statistischen Nachweisungen u. s. w. liefern, die erst lange nach Schluß des Berichtsjahres zu beschaffen sind. Von diesen neuer⸗ dings erschienenen Berichten verdienen diejenigen einiger rheinischen
Handelskammern in der Beziehung Erwähnung, daß sie die im Jahre S6 unleugbar eingetretene oder wenigstens angebahnte und bis jetzt
im Allgemeinen anhaltende Besserung der Geschäͤftslage der Wahrheit i n e g . schreibt een, nen. 4 olgt im Wesentlichen der im N.-A.‘ schon mitgetheilte Auszu aus dem betreffenden Bericht) 3 .
Die Handelskammer in Krefeld hat ebenfalls Veranlassung, das Jabr 1885 als ein besonders geschäftgreiches, vornehmlich gegen die Mitte des Jahres und im weiteren Verlaufe desselben, zu bezeichnen. Auf den verschiedensten Arbeitsgebieten fand aus Anlaß des ver⸗ größerten Betriebs der Hauptindustrie eine Inanspruchnahme aller Arbeits krãfte zeitweilig statt, wie solche nur in Jahren doher Blüthe zu erwähnen war.
In dem Bericht der Handelskammer zu Mülheim a. Rh. heißt es: ‚ Die wirthschaftliche Lage Deutschlands geht unleugbar einer Besse⸗ rung entgegen. Auf verschiedenen Gebieten des Handels und der In- dustrie wurden sogar im vergangenen Jahre recht kräftige Anläufe be— merkbar, das Versäumte gewissermaßen im Sturmschritte nachzuholen. (Folgt ein Hinweis auf die große Preissteigerung von Rohwolle, Raffee u. J. w.) Im Gebiete der Gewerbethaͤtigkeit, namentlich der Großindustrie, traten derartige Konjunkturen nicht ein; wenn dennoch auch hier im , . von einer Besserung der Lage gesprochen werden kann, so beruht das auf der Beobachtung, daß der Bedarf ein stetigerer und stärkerer geworden ist als früher“ u. s. w. Der Be— richt vermeldet dann vom Groß ⸗Eisengewerbe eine Befestigung der lange Zeit anhaltend weichenden Verkaufspreise und eine spätere Besserung derselben, die hoffentlich von Dauer sei, und eine ver— größerte Nachftage für die fuͤr den Handels kammerbezirk hochwichtige Sammet: und Seidenanfertigung, wenngleich hier, wie in vielen anderen Industriezweigen, die gedrückten Preife des Vorjahres noch nachwirkten.
Auch die Handelskammer zu Trier äußert sich in ihrem Jahres
bericht für 1886 dabin: es dürfte berechtigter Grund zu der Annahme vorhanden sein, daß die wirtbschaftliche Lage im Allgemeinen sich gegen das Jahr 1885 etwas gebessert habe. Sie verweist in dieser Beziehung namentlich auf das Eisen⸗ und auf das Sohlleder⸗Gewerbe, während sie in Betreff einiger anderer Gewerbzweige, so z. B. der keramischen Erzeugnisse, bemerkt, daß ausländische Zollerhöhungen und Fracht- vertheuerungen im internationalen Verkehr eine Betheiligung an der erfolgten Zunahme der Ausfuhr verhinderten. Hierzu ist nach den Einzelberichten ergänzend zu bemerken, daß hinsichtlich der von einer weltbekannten Firma an der Saar betriebenen Steingutanfertigung ein höherer Verkauf, namentlich an besseren Erzeugnissen, hauptfäch⸗ lich auf dem inländischen Markt, und ebenso ein stärkerer Betrieb und Absatz in der Terracottaherstellung gemeldet wird, während von einer großen Thonplattenfabrik im Handelskammerbezirk berichtet wird, daß der Absatz annähernd der gleiche war wie im Vorjahre, daß aber bei der allenthalben immer mehr zunehmenden Beschränkung des Absatzes auf das Inland eine theilweise Ermäßigung der Ver— kaufspreise eintreten mußte. WVon den sächsischen Handelskammern stellte diejenige zu Zittau in Betreff der für ihren Bezirk maßgebenden Stoffgewerbe fesf, daß im Verlauf des Berichtsjahres „ein erfreulicher Wechsel zum Bessern, wenn auch noch immer nur in geringerm Maße, erfolgt jei, und zwar eine Besserung, die nicht nur für den Augenblick eingetreten, sondern deren Bestand auf längere Jahre hinaus gesichert erscheint, dafern dem Vaterlande der Friede erhalten bleibt.
Nach dem bisherigen Geschäftsgange in den rbeinischen Groß— gewerbebezirken, nach den Verkehrsverbältnissen der Eisenbahnen und Wasserstraßen, nach den amtlichen Anschreibungen für die Ausfuhr und nach den besonderen Ausweisen der amerikanischen Konsulate über die Ausfuhr nach den Vereinigten Staaten von Amerika, sowie nach manchen anderen Anzeichen zu schließen, wird das Urtheil der Handels— kammern über das laufende Kalenderjabr allgemein befriedigend lauten können. Dies gilt insbesondere vom Eisen⸗ und Stahlgewerbe, das sich seit vorigem Herbst in einem unleugbaren, nur im Frühjahr auf einige Zeit durch rückgängige Preisbewegung unterbrochenen Auf— schwunge befindet und auf Monate hinaus stark beschäftigt ist. Auch mit dem Baumwollgewerbe geht es dieses Jahr besser, während die Wolle verarbeitenden Geschäftszweige bekanntlich schon seit der vor⸗ jährigen Preissteigerung von Wolle sich befriedigender Betriebsverhält nisse erfreuen. Im Uebrigen darf man zur richtigen Beurtheilung der inländischen Geschäftslage den Vergleich mit der ausländischen nicht unterlassen. Dieselbe zeigt uns in vielfacher Hinsicht eine Ueber⸗ legenheit des deutschen Geschäftsbetriebs in Bezug auf Ertrags— verhältnisse. Dies gilt z B. von der Baumwollspinnerei, die in England ausweislich der Rechnungsabschlüsse der dortigen zahlreichen Aktienunternehmungen noch viel unbefriedigendere Erträgnisse liefert als in Deutschland.
Centralblatt für das Deutsche Reich. Nr. 32. — Inhalt: Zoll⸗ und Steuerwesen: Abänderung des Regulativs, die zollamt— liche Behandlung des Güter ⸗ und Effekten⸗Transports auf den Cifen⸗ bahnen betreffend; Abberufung eines Reichs⸗Bevollmächtigten. — Bankwesen; Status der deutschen Notenbanken Ende Juli 1887. — Konsulatwesen: Ernennungen; Exequatut ⸗Ertheilungen. — Polizei⸗ wesen; Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet.
Centralblatt der Bauverwaltung. Nr. 33. — Inhalt: Amtliches: Cirkular-Erlaß vom 28. Juli 1887. — Personak-Nach. richten. — Nichtamtliches: Zur Sicherung des Eisenbahnbetriebes. Neubau des Staatsarchiv Gebãudes in Mũnster i W. — Ueber die Größe des Wasserdrucks im Boden. — Das neue Arresthaus in St. Petersburg. — Vermischtes: Errichtung einer neuen Beamten klasse für Techniker in Württemberg. — Technischer Unterricht in England. — Bücherschau.
Statiftische Nachrichten.
Die „Statistischen Mittheilungen über das Groß— berzogthum Baden“ veröffentlichen in der Nr. 3 V. Bandes 1887 die Resultate der Erhebungen über die Bestrafungen des Bettels und der Landstreicherei im Jahre 1855. Im Ganzen ergaben sich danach für das vergangene Jahr derartige Be—⸗ strafungen 6464, Beftrafte 5270. Die Zahl. der Bestrafungen hat 66 das Vorjahr zugenommen, während in den weiter vorher- 8 enden Jahren eine erhebliche Abnahme stattfand. Den 6464
estrafungen im Jahre 1886 stehen nämlich 12105 im Jabre 1882, S890 im Jahre 1385, 6952 im Jahre 1381 und 735 im Jahre 1885 gegenüber. Die Vertheilung der Straffälle und der Bestraften nach Derkunft, Beruf, Landestheil ꝛc. hat sich nicht erheblich verschoben. — Was die Vertheilung der Bestrafungen auf die Kreife anbelangt, so hatten im Jahre 1886 die Kreise Karlsruhe (1113), . (29) und Konstanz (807) die meisten, Villingen (226),
aldshut 34) und Baden (os) die wenigsten Fälle, wie im Jahre 1885 und 1884 (mit der Beschränkung, daß im Jahre 1884 Sffen⸗ burg mehr . als Freiburg aufwies). — Nach dem Geschlecht be⸗ trafen die Bestrafungen in 5957 Fällen oder zu 92, 2 ½ν Manner, in 507 Fällen oder zu 7.8 C Frauen, während im Jahre 1885 die Frauen 8, 9 /, im Jahre 1881 95 c ausmachten. Das Ueberwiegen der Männer findet in allen Freisen statt; der Antheil der Frauen bewegte sich zwischen 3, und 14409; am stärksten waren dieselben in den Kreisen Baden (14,0), Moshach (9,7), Karlsruhe (9,4) und 6 (S5) vertreten, am schwächsten in Waldshut (3,8), Lörrach (5,2) und Konstanz (64). — Nach der Jahreszeit fielen, wie in den Vorjahren, die meisten Bestrafungen in den Winter, die wenig⸗ sten in den Sommer. Wie zupor steigt die Häufigkeit des Bettels von einem Mindest im September (1886: 285, 1885: 237, 1884: 206 Fälle) bis in den Januar, wo sie den höchsten Monatsstand (955 ben. 246 und 1209 Fälle) erreichte und von wo sie mit gerin⸗ gen Schwankungen wieder auf den tiefsten Stand herabsinkt; en gere Arbeitsgelegenheit und größere Leichtigkeit des Unterbalts und Unterkommens im Sommer erklären dieses Verhältniß ausreichend. — Was die Art der Uebertretung betrifft, wegen deren die Bestrafung erfolgte, so handelte es sich in 8813 Fällen (59,0 ο) um Bettel, in
1379 Fällen (21,3 ͤ 0) um Landstreicherei und in 1272 Fällen (18 7 00 um Bettel und Landstreicherei. Den Behörden nach 2 89 strafungen (6.3 o/) von den Amtsgerichten, 49654 ( 6, S vsꝗ) von den Bezirksämtern und 1089 (16g do von den Bürgermeistermtern aug— gesprochen. . Den 6454 Bestrafungen entsprechen im Jahre 1855 im Ganzen 5270 Bestrafte, gegen 4335 im Fabre 1885 und 56579 im Jahre 1884; eg kamen auf 1 Bestrafung 5 87 Bestrafte oder auf L Bestraften 1,23 Bestrafungen (1535 1,19; 13884 1,29). Von den Bestraften waren 1695 oder 32,2 dso in Baden geboren (1885 32,9, 1884 35, 8 oo), 3575 oder 67,8 c / im Aus⸗ lan de gehoren (1385 67, L C609. 1884 64,2), und zwar 957 in Preußen, 751 in Bayern, 690 in Württemberg, 213 in Hessen, 138 in Clsaß ˖ Lothringen, 241 in anderen deutschen Staaten, 194 in DJesterreich Ungarn, 2isz in der Schweiz und 175 in sonfligen Ländern. Von den Bestraften wurden 4452 oder 84,5 oo einmal, 8, 18 oder 15,5 0½ mehrere Male bestraft, und zwar kamen 5968 2 mal, 159 3 mal, 43 4 mal, 20 5 mal, 8 6 mal, 6 7 mal, 1 8 mal und 3 98 oder mehr Mal (28 mal, 1 11 mal) Bestrafte vor. Von den mehrere Male Bestraften waren 421 in Baden (1885 3143, 1884 458), 397 im Auslande geboren (1885 348, 1884 392), und zwar 92 in Preußen, 83 in Bavern sl in Württemberg, 25 in, Hessen, 27 in Effaß. Kothbringen, 27 in anderen Bundesstaaten, 12 in Oesterreich⸗Ungarn, 25 in der Schweiz und 21 in senstigen Landern. Aus diesen Zahlen geht hervor, daß wie in den Vorjahren, ein erheblicher Theil der Bestraften gewohn⸗ heitsmãßige Bettler und Landstreicher waren und blieben, welche durch die Bestrafung sich von dem umherstreifenden Bettekleben nicht abbalten lassen. Nachdem es im Jahre 1885 schien, als ob die Rückfälligen sich im stärkeren Rückgange befänden, hat das Fahr 1835 wieder eine Vermeh⸗ rung gebracht. — Was das Alter der Bestraften betrifft, so namen die Bettler im Ganzen, abgesehen von den unter 20 jährigen, mit dem Alter an Zahl ab, und zwar der absoluten wie der relativen Zahl nach, Die letzter, d. h. die Zahl im Verhältniß zu der Zahl der gleichalterigen Bevölkerung steigt erst mit den höheren Lebensjahren, erreicht jedoch auch bei den über 70 jährigen nur 5,11 auf 1600 Ein wohner, während im Ganzen labgesehen von den unter 14 jãbriaen) 1 bestrafter Bettler auf 200 Einwohner kommt. Das Nähere ergiebt die folgende Tabelle:
Bestrafte Bettler Männer Frauen
unter 14 Jahren. 6 3 14 —20 ö 770 67 20-25 ö 930 80 25 — 30 ᷣᷣ 729 46 30 40 . 61
40-50 . 783 91
in υ der gleichalterigen Einwohn.
zu⸗ am men
36-66 351 11 60-70 171 38 über 70 39 12 J 3 2 Nach dem Familienstande waren (in ähnlichem Verhältniß wie in den Vorjahren) von den bestraften 4325 Männern 1355 90,09) ledig, 316 (6,5 ,) verheirathet, 140 (2, 9 0, o) verwittwet, 7 (0,200) geschieden; von den 441 Frauen 274 ledig (62, 1 0, 0), 110 verbeirathet (24,9 9½υ), 54 verwittwet (12.3 0,υν), 3 geschieden (0,7 ). — Dem Beruf nach gehörten die hestraften Bettler und Stromer überwiegend dem, Gewerbestande an. Am zablreichsten erscheinen die Taglöhner (65, mit landwirtbschaftlichen Taglöhnern S243); sodann folgen in größerer Zahl als 100 die Schuhmacher (S321, Raurer und Steinhauer (268), Bäcker (250), Schneider (234), Schlosser (211). Schreiner (145), Metzger (135), Kaufleute und Händler (133), Maler und Anstreicher (27), Weber und Tuch⸗ macher (10), Müller (101), ferner Knechte (186), sonstige Dienft— beten (132) und Personen ohne Beruf (147). Beim weiblichen Ge— schlecht sind vornehmlich die Tagelöhnerinnen (1665, einschl. landw. 133), Dienstboten (108), und Personen ohne Beruf (169) dertreten, in weitem Abstande folgen Kellnerinnen (18), Fabrikarbeiterinnen (*), Händlerinnen (13), Näherinnen (II). ö
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Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Von dem „Handbuch des Preußischen Verwal— tungsrechts“, von K. Parey, Kgl. Verwaltungsgerichts, Direktor a. D., ist soeben des J. Bandes (. Der Verwaltungsprozeß .) II. Ab⸗ theilung erschienen (Berlin, J. J. Heines Verlag. 1887). Der zweite Band wird das materiele Verwaltungsrecht behandeln. Beide Bände zusammen sollen 4 bis 6 Abtheilungen umfaffen und höchstens 12 „ kosten. Jeder Band ist auch einzeln zu beziehen.
— Das sceben erschienene 1. Heft XIII. Bandes des Neuen Archivs der Gesellschaft für ältere deu t sche Geschichts⸗ kunde zur Beförderung einer Gesammtausgabe der Quellenschriften deutscher Geschichten des Rittel⸗ Alters“ (Hannover, Hahn'sche Buchhandlung, 13887 kat folgenden Inhalt: J. Bericht über die dreizehnte Plenarversammlung der Central ⸗Direktioan der Monumenta Germaniae Berlin 1857 — II. Zu deutschen Heiligenleben. Von O. Holder⸗Egger. — III. Ueber ein verlorenes sachsisches Annalenwerk. Von L. von Heine⸗ mann. — LV. Zur Kritik ungarischer Geschichtsquellen im Zeitalter der Arpaden. Von L. von Heinemann. — Y. Der Vertrag von Anagni im Jahre 1175. Von P. Kehr. — VI. Die Eberbacher Chronik der Mainzer Erzbischöfe. Von Dr. Widmann. — Vj. Aus einem verlorenen Codex traditionnm der Bonner Münsterkirche St. Cassius und Florentius. Mitgetheilt von M. Perlbach. — III. lleber die Deutsche Chronik und andere historische Schriften des Magister Dietrich Engelhus. Von L. von Heinemann. — X. Miscellen: Ermahnungsschreiben an einen Karolinger. Heraus⸗ gegeben von E. Dümmler. — Zu deutschen Geschichtsquellen des 5. und 11. Jahrhunderts. Von M. Manitius. — Ein unedirtes Diplom Heinrich's 7. Mitgetheilt von H. Breßlau. — Zur Gefchichte
riedrich's II. und Richard's von Cornwall. Von F. Liebermann. — Zu Heinrich von Dissenhoven. Von H. Simonsfeld. — Zur . des Dietrich von Niem. Von Bruno Gebhardt. — Nach richten.
— Am Dünenstrand der Ostsee. Skizzen und Erinne— rungen aus den Oftseebädern. Von Dr. Adolph Kohut. 2 Bände. J. Die Seebäder Pommerns. — II. Rügen und seine Secbäder Berlin, Verlag von J. L. V. Lavertenz. Preis des Bandes 1 — Durch unterhaltend geschriebene Skizzen und geschichtliche Erinnerungen wird dem Leser Gelegenheit geboten, die Ostsee und die Ostfeebäder mit ihren. Schönheiten, ibten balneologischen Vorzügen und Eigen thümlichkeiten, das Badeleben, die Bewohner Pßdũémerns und Rügens, die Sitten und Gebräuche der Bevölkerung, ihre Gescichte, Sagen und Legenden kennen zu lernen. Das vorliegende Buch dürfte dem⸗ nach wohl geeignet sein, denjenigen, welche die vommerschen und rügen⸗ schen Bäder bereits besucht haben, angenehme Eringerungen ins Gedächtniß zurückzurufen, wie auch denjenigen, welche jene erst besuchen wollen, manchen nützlichen Fingerzeig zu gebe. Wir lassen nachstehend eine Uebersicht des Inhälts folgen: J Band: 17 Von Berlin nach Stettin. 2) Stettin, fein Hafen und (ie deutsche Flotte. 3) Nach Swinemünde. 4) Swinemünde. 5) Kringesdorf und Abl beck. 6) Misdrovp. 7) Die kleineren pommrschen Seebäder. — II. Band: 17 Nach Rügen. 2) Saßnitz un. Krampas. 3) Das Schloß am Meer. 4) Stubbenkam mer. 5) Hünengräber und Opfer⸗ steine. Alterthümer. S6) Die kleineren Räder Rügens. 7) Rach 2 8) Putbus und das JagdschloFb 9) Mönchsgut. Arkonn und Hiddensoe.
Wien, 9. August. (M. Allg. Ig.) Der Kaiser hat mit Entschließung vom 25. Just d. J. ie Wiederwahl des wirklichen Mitglieds der Akademie der Wsenschaften in Wien, Univer⸗ sitãätsprofessors Hofraths Dr. Hein:ch Siegel zum General⸗Sekretär, zugleich Sekretãr der philofophis m bistolischen Klasse und des Wirk⸗ . Mitglieds, Universitäts pr ef ars Dr; Eduard Sueß zum Sefretär der mathematisch⸗naturwissenfcäftlichen Klasse dieser Akademie, und
zwar Beide auf die Funktion dauer von vier Jahren, bestätigt. ferner die Wahl des Direkto⸗ der Abtheilung für Handschriften
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