1887 / 189 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 15 Aug 1887 18:00:01 GMT) scan diff

Waaren ist, wie das genannte Journal sagt, die Bedeutung Deutsch— lands noch weit vorwiegender, denn Deutschland erscheint in dieser Rubrik im Jahre 1885 mit einer Einfuhr im Werthe von 36 540 824 Rubeln, während England mit 196 Millionen Rubeln erst die zweite Stelle einnimmt. Dann felgen Oesterreich⸗Ungarn mit 6,5 Millionen und Frankreich mit 2,95 Millionen Rubel. Die ge— sammte Handelsbewegung Rußlands mit Deutschland im Jahre 1886 bewerthet sich auf 263,75 Millionen Rubel, und zwar die Ausfuhr aus Rußland auf 118,59 Millionen Rubel und die Einfuhr nach Rußland auf 1835,16. Millionen Rubel. Für die anderen Länder bewerthete sich die Handelsbewegung mit Rußland, in Millionen Rubel ausgedrückt, wie folgt: Großbritannien: Ausfuhr von Rußland 139,9, Eimuhr nach Rußland 108,0, Oester— reich Ungarn: Ausfuhr 23,9, Einfuhr 16,5. Niederlande: Ausfuhr 36,3, Einfuhr 3,9, Frankreich: Ausfuhr 24,5. Einfuhr 11,5, Italien: Ausfuhr 198, Einfuhr T, Türkei: Ausfuhr 1153, Einfuhr 16,,

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Belgien: Ausfuhr 172 Einfuhr 8,5, Vereinigte Staaten: Ausfuhr G3, Einfuhr 26,“, Egypten: Ausfuhr 2,9, Einfuhr 15,0. Den ersten Platz bezüglich des russischen Experts nimmt somit Groß— britannien ein als bedeutendster Abnehmer ver russischen Nahrungs— mittel⸗Produktion. Dagegen empfängt Deutschland von Rußland besonders die Rohstoffe für die Industrie (1386 für 65,5 Millionen Rubel), und zwar aus erster Hand, während Deutschland seinerseits für mehr als 77 Millionen Rubel Rohstoffe (allerdings größtentheils fremdländischer Herkunft) an Rußland übermittelt. Deutschland bleibt einer der Hauptabnehmer russischen Getreides: im letzten Jahre wurden von Rußland nach Deutschland ausgeführt: Weizen 7113000 Pud, Roggen 17311000 Pud, Gerste 2911000 Pud, Hafer 4038 700 Pud, Buchweizen 931 000 Pud, Hirse 31 500 Pud, Mais 172 300 Pud, Erbsen 984 9090 Pud, Grütze 24 8900 Pud, Mehl 118 600 Pud, Kleie 3751 800 Pud. Seit 1884 haben die Ausfuhren Rußlands abgenommen: um

64,3 Millionen Rubel nach Deutschland, um 12,V Millionen Rubel

nach England, um 1437 Millionen Rubel nach Frankreich und um 6,9 Millionen Rubel nach Oesterreich- Ungarn. Ueberhaupt hat der gesammte russische Handel in den letzten drei Jahren eine all— mähliche Abnahme erfahren. So sind die Einfuhren von 550,5 Mil— lionen Rubel im Jahre 1881 auf 497,9 Millionen Rubel im Jahre 1885 und 436,5 Millionen im Jahre 1386 gefallen. Die Einfuhren bewertheten sich in entsprechender Folge auf 486,3 Millionen, bezw. 379,, Millionen und 382,9 Millionen Rubel, wobei zu be— merken, daß die unbedeutende Zunahme im vorigen Jahre dem Ende 1886 außerordentlich gesteigerten Import gewisser Artikel zuzuschreiben ist, welche vom 1. Januar 1887 an mit einem höheren Zoll belegt worden sind. Was die Wein— Einfuhr betrifft, so haben, dem „Journal de St. P.“ zufolge, die Entwickelung des Weinbaus in Rußland und die Verheerung der französischen Weinberge durch die Phylloxera ihre Einwirkung darauf nicht verfehlt. Im Jahre 1884 hat Rußland 217913 Pud im— portirte französische Weine in Fässern, 123 099 Flaschen herben und 347 797 Flaschen Schaumwein verbraucht. Im folgenden Jahre fiel die französische Wein⸗Einfuhr auf 108 012 Pud Weine in Fässern, 70436 Flaschen herbe Weine und 316144 Flaschen moussirende Weine. Noch viel beträchtlicher war die Abnahme im Jahre 1886, in welchem die Einfuhr sich wie folgt bezifferte: Wein in Fässern 93 020 Pud, herbe Weine 70272 Flaschen, Schaumweine 151 495 Flaschen. Der Außenhandel Rußlands über die asiatische Grenze ist seit einigen Jahren in stetigem Wachsen: im Jahre 1884 bewerthete sich der russische Export von Waaren nach Asien auf 24,7 Millionen Rubel, im Jahre 1886 aber bereits auf 35,3 Millionen. Der In port über die asiatische Grenze hat in ähnlicher Weise zugenommen, närnlich von 36.2 Millionen Rubel im Jahre 1884 auf 45,3 Millionen Rubel im Jahre 1886.

Der Aufsichtsrath der Aktienge sellschaft Lauchhammer vorm. Gräfl. Einsiedel'sche Werke hat die Vertheilung einer Diridende von 50½ für das verflossene Geschäftsjahr gegen 2,8 ½ im Vorjahre beschlossen. Der Reingewinn von 368780 6 ermöglicht neben der Dividende und der Abschreibung die Bildung einer außer— ordentlichen Reserve von 30 000 (

Dem Jahresbericht der Zuckerfabrik Glauzig für das letzte Geschäftsjahr entnehmen wir Folgendes: Die Rübenernte war gegen ihre Vorgängerin um circa 25 Ctr. pro Morgen zurückgeblieben. Der Ertrag der Landwirthschaft im Ganzen stand indessen in Folge der reicheren Getreideernte wenig hinter dem Vorjahr zurück. Der eigene Rübenbau umfaßte 3310, Morgen, von denen 20 710 860 kg Rüben abgeliefert wurden, deren Erzeugungspreis sich auf 1106/10 . pro 50 kg (gegen 1,076 10 „ιs in 1885 / 86) stellte. Angekauft wurden noch 7020 640 kg, so daß 27 731 500 kg zur Bearbeitung kamen, welche im Durchschnitt 14,91 νυ polarisirten. Der Durchschnittspreis der Rüben stellte sich auf 1,01 S per 50 kg. Behufs der Fabrikation von Konsum ⸗Zucker (granulated für das Ausland und gemahlene Raffinade für das Inland) wurden als Zusatz zum Rübensaft aus vorigem Rechnungsjahre im Inventur— werthe von 61 500 M herübergenommen: 150000 kg Roh— zucker von g6,„68 oo Polarisation, nelst ferner hinzugekauften S00 000 kg 96,27 polarisirend 327 483 , zusammen 950 000 kg durchschnittlich 20,47 A6 pr. 50 kg frei Glauzig gleich 388 983 (S6 verwandt. Das Ergebniß aus dieser gemeinschaftlichen Verarbeitung beziffert sich ausschließlich eines kleinen Restbestandes von 10950 kg gemahlenen Zucker aus vorjähriger Inventur auf 3 567 300 kg Granu— lated und gemahlene Raffinade à 24 66 1728 828 ½. und 2680 kg dergleichen 1340 S, 193 800 kg Nachprodukte 32 954 , 615 000 kg Füllmasse Nachprodukte 61 500 A, 140 100 kg Melasse 7005 „S, von welchen die erstbenannten Fabrikate zu dem beistehenden Erlöse verkauft wurden, die anderen im Inventurbestande pro ult. Mai er. verblieben, inzwischen aber zum größten Theil ebenfalls zu Preisen realisirt worden sind, welche den rorstehenden Werthannahmen voll entsprechen. Die Aufwendungen für Wiederherstellung der Fabrik umfaßten auf Fabrikgebäude⸗Conto 211 889 MS, auf Maschinen⸗Conto 428 124 /S. Der Betriebsgewinn beziffert sich mit 218 729 S Davon werden außer der durch Hypothek ⸗Amortisation sich ergebenden Tilgungsrate auf den Buch⸗ werth der Fabrikgebaude 28 442 St, Gebäude cußerhalb der Fabrik 1282 S6, Maschinen und Gerätbe 26711 ½, Mobilien 321 A ab⸗ geschrieben. Von den übrigen 1651 972 „0 unter Abrechnung des ein⸗ begriffenen Gewinnsaldo vom vorigen Jahre entfallen nach den Statuten zum Reservefonds 7775 66, als Tantiéme des Aufsichts— raths 7775 „S, desgl. für Beamte 7775 „1, es verbleiben hiernach 138 646 66 Reingewinn; hiernach beträgt die Dividende auf dat Aktienkapital von 4 500 000 Æ bei Ueber tragung von 3646 „M auf neue Rechnung.

Siegen, 17. August. (Köln. Volks-Stg.) Der hiesige Eisen—⸗ markt bleibt fortdauernd in guter nnd sester Slimmung, und die Nachfrage ist verschiedentlich stärker geworden. So mehren sich namentlich in Eisenstein die Anfragen für das vierte Quartal, und die Forderungen gehen für rohen Spath um etwa 2 6 per Waggon höher als vor ca. 14 Tagen; für Rosteisenstein beträgt die Steigerung stellenweise etwas mehr. In Roheisen ist ebenfalls die Nachfrage pro viertes Quartal stärker geworden und die zuletzt für Puddel⸗ eisen gemeldete Notirung von 43— 44 „MS per Tonne wird heute richtiger dahin angegeben, daß der Preis von 443 jetzt ziemlich allgemein verlangt wird, wenn nicht noch eine Kleinigkeit mehr. Zur weiteren Befestigung des Roheisen⸗Marktes trägt wesentlich bei, daß jetzt auch das Spiegeleisen⸗Geschäft lebhafter geworden ist. Sowohl bei dem Syndikat als auch denjenigen Hochofenwerken, welche vornehmlich das hochmanganhaltige Spiegel eisen erblasen, sind in letzter Zeit bedeutende Ordres eingegangen. Die Besserung auf dem amerikanischen Markt ist hier von besonders gutem Einfluß. Die Blechwalzwerke sind jetzt allgemein stark beschäftigt, und manche Werke wissen die Aufträge kaum zu be⸗ wältigen. Die seiner Zeit ziemlich niedrig gegriffenen Minimal—⸗ Grundpreise werden schlank bewilligt, und in Anbetracht der höheren Notirungen für Roheisen ist mit Sicherheit zu erwarten, daß in der innerhalb 14 Tagen stattfindenden neuen Versammlung der ver— einigten Werke der Grundpreis um 5 oder gar 10 S per Tonne erhöht wird.

Glasgow, 13. August. (W. T. B.) Die Vorräthe von Roheisen in den Stores belaufen sich auf 911985 Tons gegen S803 968 Tons im vorigen Jahre. Zahl der im Betrieb befindlichen Hochöfen 81 gegen 83 im vorigen Jahre.

New-⸗JYork, 13. August. (W. T. B.) Der Werth der in der vergangenen Woche eingeführten Waaren betrug 16192183 Doll., davon für Stoffe 3 185 997 Doll. Der Werth der Einfuhr in der Vorwoche betrug 9164776 Doll,, davon 2508 339 Doll. für Stoffe.

Submissionen im Auslande.

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1) 18. August. Direz. Costruz. Navali d. R Marina in Spezia. 16 Kohlentransportkähne zu je 60t Tragkraft. Voranschlag 116000 Lire (bereits ein Mal vergeblich ausgeschrieben, vergl. R. A. Nr. 170).

2) 20. August. Prefettura in Como. Bau eines Zellen—⸗ gefängnisses in Varese. Voranschlag 105 800 Lire (bereits ein Mal vergeblich ausgeschrieben, vergl. . R. A.“ vom 21. Juli 1887).

3) 23. August. Direz. Arwamenti R. Marina in Neapel. Segeltuch, halbleinen. Voranschlag 111 562 Lire (vergl. . R. A.“ vom 26. Juli d. J., bereits ein Mal vergeblich ausgeschriebem).

4) 31. August. R. Fonderia (Gießerei) in Genua. Kupfer in Stäben. 9908 kg, Modell H, und bö77 kg, Modell 1. Vor— anschlag zusammen 32 728,50 Lire.

5) 3. September. Eben dort. Kupfer in Stäben. 17800 kg, Modell HE, und 10 200 kg, Modell J. Voranschlag zu⸗— sammen 58 800 Lire.

6) 5. September. Ebendort. 800 kg Treibriemen zu 90— 150 mm. Voranschlag 6560 Lire. Ferner demnächst

7) bei der Direktion der Mittelmeerbahn in Mailand. Bau einer eisernen Brücke von 40 m Länge über den Lordo-Fluß, zwischen den Stationen Gioiosa und Siderno, Linie Tarent-Reggio⸗ Calabria.

Verkehrs ⸗Anstalten.

Hamburg, 13. August, (B. T. B.) Der Po stdampfer Lessing“ der Hamburg⸗Amerikanischen Packetfahrt⸗ Aktiengesellschaft hat, von New-⸗York kommend, heute Vor— mittag Seilly passirt. Der Post dampfer ‚Borussia“ der—⸗ selben Gesellschaft ist, von Hamburg kommend, gestern in St. Thomas eingetroffen.

Sanitätswesen und Quarantänewesen.

Spanien.

Laut Verfügung der Königlich spanischen General-Direktion der Wohlthätigkeit und der Sanität vom 3. August 1887 werden alle seit dem 30. Juli d. J. zur See von der Insel Malta kommenden Pro— venienzen für unrein erklärt und der Abhaltung einer Quarantäne unterworfen.

Rußland.

Zufolge einer in Odessaer Amtsblatt vom 7. August / 26. Juli 1887 veröffentlichten Anordnung des General-Gouverneurs von Odessa werden Provenienzen aus Malta wegen der dort aufgetretenen Cholera einer Observation unterzogen.

Berlin, 15. August 1887.

Die erste englische Post vom 13. August ist aus— geblieben. Grund: Das Schiff hat den Anschluß an den Zug nach Verviers nicht erreicht.

Die erste englische Post vom 14 August ist aus⸗ geblieben. Grund: Das Schiff ist in Ostende wegen Un— wetters im Kanal nicht herangekommen.

Der Hotelbesitzer Adolf Mühling in Berlin hat im Jahre 18361 aus Veranlassung der damaligen glücklichen Errettung Sr. Ma⸗ jestät des Kaisers und Königs bei dem Attentat auf Aller— höchstdenselben am 14. Juli des genannten Jahres im Anschluß an den National-Dank für Veteranen eine Spezial⸗Stiftung zum Besten schulpflichtiger Kinder von Unteroffizieren der Armee mit der Bestimmung errichtet, daß die Revenuen alljährlich am 14 Juli zur Verwendung gelangen. Nachdem in den Jahren 1862 bis 1886 die Revenuen dieser Stiftung der Reihe nach in den Bezirken der preußischen Armee-Corps vertheilt worden sind, ist im Jahre 1887 die Summe von 240 V! an fleißige schulpflichtige Kinder von Unteroffizieren aus dem Bereich des II. Armee⸗Corps zur Vertheilung gelangt.

Das Meeting, welches der Verein für Hindernißrennen“ am gestrigen Sonntage auf seiner Rennbahn bei Charlottenburg veranstaltet hatte, war wiederum vom Wetter begünstigt und sehr zahlreich besucht. Die einzelnen Konkrrrenzen begannen um 35 Uhr mit:

l. Preis von Börnicke. Ehrenpreis, gegeben von einer Misgliede des Vereins und 1000 6 Herren-Reiten. Flach-Renner⸗ Handicap. Für 4jähr. und ältere Pferde, welche mindestens drei Mal im Hinderniß Rennen gestartet sind. Distanz ca. 3600 m. Von 8 zu diesem Rennen angemeldeten Pferden zahlten 5 Reugeld und Wer— schienen am Pfosten, von denen des Lieut. Herzog Ernst Günther zu Schleswig⸗Holstein (Garde⸗Hus.) 4jähr. br. W. ‚„Balnagowan“ 71 lig unter Lieut. v. Sydow vom Regt. der Gardes du Corps des Lieut. Kekrlé (25. Art.) a. F- W. „Cadichon“ unter seinem Besitzer leicht mit 6 Längen schlug. Der Sieger erhielt außer dem von Hrn. Ritter gutsbesitzer Siemon⸗Börnicke (Kapt. Jos) gegebenen Ehrenpreis, einem Silbergeschirr, 1000 M64 und der Zweite die Einsätze in Höhe von 220 M Zeit: 2 Minuten 13 Sekunden.

II. Preis von Stendal. Jagd⸗Rennen. Für 4jährige und ältere Pferde, im Besitz von aktiven Offizieren der Deutfchen Armee und von solchen zu reiten. Distanz 3000 m. 19 Pferde waren zu diesem Rennen angemeldet: es starteten 8, von denen nach einem interessanten Lauf des Rittmeisters von der Osten (Gde.⸗Kür) Hjähr. br. W. . A. D. C.“ unter seinem Besitzer sicher mit zwei Längen des Rittmstr. von Boddien (17. Ul.) 5jähr. F. St. „Peereß“ unter ihrem Besitzer mit zwei Längen schlug. Eine Kopflänge hinter der letztern landete des Lieut. Suffert J. (17. Ul.) bjähr. br. St. Erins Hope“ unter ihrem Besitzer als Dritte. Dann folgten: „Alwin“, „Modjeska“, „Montebello“, „Paragon“ Stute und ‚Roserea“. Zeit: 5 Minuten 11 Sekunden. Werth des Rennens: 970 s dem Sieger, 300 A6 der Zweiten, 260 der Dritten.

III. Steglitzer Hürden⸗Rennen. Jockey Rennen. Für 3 jährige und ältere Pferde, die noch kein Hürden⸗Rennen gewonnen haben und die für 4000 „6 käuflich sind. Mit Gewichtsermäßigung je nach Herabminderung des Preises und den bisherigen Leistungen der Jockey. Von 7 angemeldeten Pferden starteten 3. Es siegte leicht im Canter mit 2 Längen des Hrn. Adalbert 3 jähr. dbr. H. . Doria“ gegen des Lieut. Grf Schwerin 6jähr. F. St. ‚Telegram“. 8 Längen hinter dieser wurde des Lieut. 5. Wuthenau 4 jähr. schwbr. W. „Ganymeden Dritter. Zeit 4 Minuten 45 Sekunden. Werth des Rennens: 1280 dem Sieger, 200 dem Zweiten.

II. Großes Charlottenburger Jagd⸗Rennen. Preis 3000 . Für 4 jährige und ältere Pferde; mit Ge— wichtsermäßigung je nach den bisherigen Leistungen der Pferde. Distanz ca, 5000 m. Von 17 zu diesem Rennen angemeldeten Pferden zahlten 11 Reugeld und 6 erschienen am Start, von denen nach einem sehr spannenden Lauf des Grafen Sierstorpff ⸗Franzdorf 4. dbr. W. Anderton“ unter Lieut. von Sydow (Garde du Corps) sicher mit

drei Längen des Rittmstr. von Goßler (Grd.-Hus.) a. br. H. . Cliffs Brow“ unter Lieut. von Heyden Linden (I53. Ul.) schlug. Des Rittmstr. von Schmidt-Pauli (1. Gde-Ul.) 6 jähr. br. St. „Viper“ unter Rittmstr. Graf zu Dohna (1. Garde Drag.) wurde Dritte. Zeit: 7 Minuten 43 Sekunden. Werth des Rennens: 3050 S dem Sieger, 800 M dem Zweiten, 300 der Dritten.

V. Peculium⸗Jagd⸗Rennen. Preis 1000 (66 dem ersten,

300 dem zweiten Pferde. Jockey Rennen. Zu reiten von deutschen und österreichisch⸗ungarischen Jockeys, die noch kein Rennen gewonnen haben. Für 3jährige und ältere Pferde, die für 3000 M0 käuflich sind, mit Gewichtsermäßigung für Ermäßigung des Preises. Von 8 zu diesem Rennen angemeldeten Pferden starteten drei. Es siegte nach Gefallen und im Canter mit 20 Längen des Lieut. Prinz Fried⸗— rich Carl von Hohenlohe 5jähr. br. St. Idee“ gegen des Lieut. v. Willich a. dbr. St. Mrs. Bedsant'“. Hrn. O. Germann's 5jähr. F. St. „The Nun“ wurde noch weiter zurück Dritte. Dauer des Rennens: 5 Minuten 16 Sekunden. Werth des Rennens: 1220 41. der Siegerin, 300 M der Zweiten. Den Schluß des Tages bildete um 6 Uhr: VöVöI. Stolper Hürden-Rennen. Preis 1000 M. Herren⸗ Reiten. Für 4jähr. und ältere Pferde. Mit Gewichtserhöhungen je nach den Leistungen im letztverflossenen Jahr. Distanz ea. 2660 m. Von 16 zu diesem Rennen angemeldeten Pferden zahlten 12 Reu⸗— geld und 3 erschienen am Starf. Des Hrn. Adalbert 4jähr. schw. St. „Vesper Bell“ unter Mr. Beasley siegte nach einem interessanten Lauf und scharfem Schlußgefecht mit einer guten Halslänge gegen des Rittmstr. v. d. Osten (Garde-Kür.) 4jähr. br. W. ‚Longknock“ unter Rittmstr. v. Kramsta von demselben Regiment. Des Lieut. von Wuthenau (1. Garde⸗Drag.;) Hjähr. br. St. „‚Norna“ unter ihrem Besitzer kam an der fünften Hürde zu Fall, konnte aber bald wieder bestiegen werden und zur Waage zurückkehren Da sein Reiter versäumt hatte, die letzten beiden Hindernisse zu nehmen, so konnte er den dritten Preis nicht erhalten. Die Siegerin erhielt 1060 „S, der Zweite 300 M. Dauer des Rennens: 4 Minuten 38 Sekunden.

Das nächste Meeting findet auf derselben Bahn am Sonntag, 21. August, Nachmittags 33 Uhr, statt.

Weißenburg i. E., 13. August. (W. T. B.) Heute trafen 800 Mitglieder der Kriegervereine des Königreichs Sachsen hier ein, besuchten den Geisberg und die übrigen Punkte, wo am 4. August 1870 um den Besitz von Weißenburg gekämpft wurde, und legten auf den dort befindlichen Massengrabstätten der Gefallenen Kränze nieder. Bei einer Nachmittags stattgehabten geselligen Zusammenkunft brachte der Commandeur des hier garnisoni⸗ renden 60. Infanterie⸗Regiments, Oberst von Hake, ein Hoch auf Se. Ma jestät den Kaiser sowie auf Se. Majestät den König von Sachsen aus, ig welches alle Versammelten begeistert einstimmten.

Basel, 14. August. (W. T. B.) Aus Mayenfeld (Grau⸗ bünden) wird gemeldet, daß heute auf dem Falknis drei Personen durch Abstürzen den Tod gefunden haben.

NewYork, 13. August. (W. T B.) Die Zahl der bei dem großen Cisenbahn-Unfall bei Bloomington getödteten Personen beträgt nach den bis jetzt erfolgten Feststellungen 155, wird sich aber wahrscheinlich durch weitere Nachforschungen noch erhöhen. Viele Todte oder Verwundete wurden der Werthgegenstände, die sie an sich trugen, ganz oder theilweise beraubt aufgefunden; man will daraus schließen. daß dem Brande der Brücke resp. dem Herabstürzen des Eisenbahnzuges nicht ein unglücklicher Zufall, sondern ein Ver⸗ brechen zu Grunde liege.

Das Friedrich-Wilhelmstädtische Theater brachte am Sonnabend vor ausverkauftem Hause und mit durchschlagendem Er— folge die erste Novität der neuen Saison zur Aufführung. „Farinelli“, eine Operette in 3 Akten, mit Benutzung eines älteren Stoffes von Willibald Wulff und Charles Caßmann verfaßt und von Hermann Zumpe in Musik gesetzt, verdient den Erfolg, sowohl des Stoffes der Handlung als der gefälligen Musik wegen. Der Schauplatz der Handlung ist Madrid und der Gegenstand derselben bringt in unterhaltender neuer Gestalt die Macht des Gesanges auf das ver— düsterte Gemüth eines Königs zur Darstellung. Dem Libretto wird hierdurch ein poetisches Motiv untergelegt, welches das menschliche (Gemüth schon seit uralter Zeit bewegt und gerührt hat. Die Abenteuer des Sängers Farinelli bilden zwar den her— vorragendsten Theil der Handlung, aber trotzdem hat die erwähnte Grundidee des Stücks genügend eingewirkt, um das Libretto verständig, zum Theil sogar poetisch zu gestalten. Hermann Zumpe hat mit vielem Geschick die musikalische Ausstattung des Werkes durchgeführt. Er wendet sich der Annahme zu, daß die Operette vor Allem gefällig und ergötzlich sein soll, und hat deshalb die Melodien leicht sich einschmeichelnd und im Rhythmus unserer Tanzweisen gehalten, wie das auch seine berühmtesten Vorgänger thaten; aber Zumpe monopolisirt nicht die eine oder andere lustige Weise Terpsichore's, sondern läßt in buntem Durcheinander Polka— oder Walzerklänge ertönen, welche ihre anregende Wirkung auf das Publikum nicht verfehlten. Einzelne Lieder erheben sich auch durch Gefühlstiefe und Zartheit der Empfindung über das Durch— schnittsniveau ähnlicher Leistungen, wie das Duett im zweiten Akt „Schon fingt mit süßem Schalle im Hain die Nachtigall“, das Antrittslied der Königin im dritten Akt und das Lied Farinelli's im ersten Akt „Wenn der Spanier lieberglüht. Auch eine große Zahl anderer Nummern fand reichen Beifall und mußte oft wiederholt werden. Brausenden Jubel erregte ein von den Herren Wellhof und Hanno ganz vorzüglich vorgetragenes Couplet mit dem Refrain „Das hab' ich nicht kontraktlich'; Strophe auf Strophe mußte gesungen werden beinahe bis zur Erschöpfung der Darsteller. Man kann sagen, daß im Durchschnitt jede Nummer gefiel und viele außergewöhnlichen Beifall fanden, welcher auf Kosten der heiteren, unterhaltenden Musik zu setzen ist. Die Ausstattung zeigte in ihrer glänzenden Pracht und malerischen Wirkung die geschickte und freigebige Hand des Direktors. Bei der Darstellung waren natürlich die besten Kräfte des Instituts hervor— ragend betheiligt. Frl. Stubel war als Manuela humorvoll, eine pikante Sängerin, deren Stimme vorgestern besonders glockenhell und rein tönte. Die Königin wurde von Frl. Fischer geschmackveoll esungen, doch fehlt ihren Gestalten noch immer die belebende Wärme. ᷣ. Schmidt leistete in ihrer kleinen Rolle sehr viel an drastischer Tomik. Der glänzende Vortrag der Herren Wellhof und Hanno ist schon erwähnt worden; der Haupttheil des Erfolges ruhte aber auf den Schultern des Hrn. Steiner, welcher mit glühender Em— pfindung sang und spielte. Dem Beifall, welchen die Darsteller ernteten, schloß sich die lebhafte Anerkennung des Publikums für den Komponisten, den Hrn. Direktor Fritzsche und auch den Kapellmeister . nach jedem Aktschluß mehrfach auf der Bühne erscheinen mußten.

Kroll's Theater. Fr. Baumann ⸗Triloff, welche am Mitt⸗ woch die „Norma“ singt, beschränkt sich mit ihren Gastrollen nur auf zwei Abende. Die bereits erwähnte Schülerin der Fr. Artéöt, Frl. Milka Kronegold, debütirt am Donnerstag als „Pamina“ in der Zauberflöte“.

Redacteur: J. V.: Siemenroth. Berlin: ——— —— Verlag der Expedition (Scholz). Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags ⸗Anstalt, Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32. Sechs Beilagen

(einschließlich 2 Börsen⸗Beilagen).

(11275)

M H8æꝙ.

Erste Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗-Anzeiger.

Berlin, Montag, den 15. August

L887.

. 9 en die Unfallversicherung betreffend.

Die Königliche Regierung erhält beifolgend 4 Exemplare der Anweisung zur Durchführung der Bestimmungen der §§. 102 bis 167 des Reichsgesetzes vom 5. Mai 1886, be— treffend die Unfall= und Krankenversicherung der in land— und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen, für die dem Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten unterstellten Betriebe, welche für Rechnung des preußischen Staats verwaltet werden, insoweit diese Betriebe den Berufs— genossenschaften nicht angeschlossen worden sind, und des zu— gehörigen Wahlregulativs vom heutigen Tage nebst Anlagen mit der Veranlassung, von dem Inhalt genaue Kenntniß zu nehmen und schon jetzt die Ausführung thunlichst vorzu— bereiten. n

Ueber den Zeitpunkt der Ausführung, sowie bezüglich der Veröffentlichung der Anweisung und des Wahlregulativs wird der Königlichen Regierung von mir, dem Minister für Land⸗ wirthschaft, Domänen und Forsten, noch eine weitere Mit— theilung zugehen.

Berlin, den 16. Juli 18587.

Der Minister für Landwirth— schaft, Domänen und Forsten. Gewerbe.

Lucius. In Vertretung:

Der Mag deb urg.

Minister des Innern. Der Finanz-⸗-Minister.

In Vertretung: In Vertretung:

, Meinecke. An sämmtliche Königlichen Regierungen.

Der Minister für Handel und

, zur Durchführung der Bestimmungen der §S§. 102 bis 197 des Reichsgesetzes vom 5. Mai 1886, betreffend die Unfall⸗ und Krankenversicherung der in land- und forstwirthschaft ichen Betrieben beschäftigten Personen, für die dem Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten unterstellten Betriebe, welche für Rechnung des preußischen Staats verwaltet werden, insoweit diese Betriebe den Berufsgenossenschaften nicht an— geschlossen worden sind.

Auf Grund des §. 1068 des Reichsgesetzes vom 5. Mai 886 (Reichs-Gesetzbl. S. 132) werden für die oben hezeich neten Betriebe die nachstehenden Ausführungsvorschriften erlassen:

n

Ausführungsbehörden (5. 102 des Gesetzes) sind die Re— gierungen innerhalh ihrer Bezirke mit folgenden Abweichungen.

Die Regierung zu Minden ist die Ausführungsbehörde für die Regierungsbezirke Minden und Münster und den Kreis Rinteln im Regierungsbezirk Kassel.

Die Regierung zu Osnabrück ist die Ausführungsbehörde für die Regierungsbezirke Osnabrück und Aurich.

Ahgesehen von der Oberförsterei Münster sind für die einzelnen Oberförstereien diejenigen Regierungen, von welchen sie ressortiren, die Ausführungsbehörden ohne Rücksicht auf die Lage der Oberförsterei Und der zu ihr gehörigen Flächen.

Bei denjenigen Regierungen, bei welchen Abtheilungen für direkte Steuern, Domänen und Forsten bestehen, sind diese Abtheilungen die Ausführungsbehörden.

.

Für den Bezirk jeder Ausführungsbehörde ist ein Schieds— gericht mit dem Sitz am Orte der Ausführungsbehörde zu er— richten. (8. 50 des Gesetzes.)

lll

Sind in dem Bezirk der Ausführungsbehörde eine oder mehrere wahlberechtigte Orts- oder Betriebskrankenkassen vorhanden, so erfolgt die ihnen zustehende Wahl zweier Bei⸗ sitzer des Schiedsgerichts und deren vier Stellvertreter nach Maßgabe des Regulativs vom heutigen Tage (8. 51 Absatz 4, 6 des Gesetzes).

Befinden sich dagegen keine wahlberechtigten Orts- oder Betriebskrankenkassen in dem Bezirk der Ausführungsbehörde, so werden diese Beisitzer und Stellvertreter durch den Provinzial— ausschuß derjenigen Provinz, welcher die Ausführungsbehörde angehört, berufen (8. 51 Absatz 5, 6 des Gesetzes).

Bis zu dem im §. 155 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung (G.-S. S. 195) bezeichneten Zeitpunkte treten an die Stelle des Provinzialausschusses:

1) in der Provinz Posen die Provinzialständische Ver— waltungskommission bezw. dasjenige Organ, welchem die Ob— liegenheiten der genannten Behörde übertragen werden; .

2) in der Provinz Schleswig-Holstein einschließlich des Herzogthums Lauenburg die Provinzialständische Ver— waltung;

3) in der Rheinprovinz der Provinzial-Verwaltungsrath.

IV

Die Ausführungsbehörde hat die nach 8. 1065 Absatz 1 des Gesetzes von ihr ernannten und die nach der vorstehenden Vorschrift gewähltem Beisitzer des Schiedsgerichts und deren Stellvertreter von ihrer Ernennung bezw. Wahl mit dem Be— merken zu benachrichtigen, daß dieselbe als angenommen an— gesehen werden würde, falls nicht deren Ablehnung unter An— gabe der Gründe (8. 29 Absatz 2, 8§. 53 Absatz 2 des Gesetzes) binnen 14 Tagen schriftlich angezeigt werden sollte.

Die Benachrichtigung ist nach Vorschrift des §. 132 des Gesetzes zuzustellen. ;

Erkennt die Ausführungsbehörde die Gründe der Ab— lehnung als gesetzlich an, so hat sie eine anderweite Ernennung vorzunehmen bezw. eine Nachwahl zu voeranlassen, andernfalls aber den Ablehnenden über die Unzu— lässigkeit der Ablehnung aufzuklären und wenn der— selbe dennoch bei seiner Ablehnung verbleibt, darüber an den Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten zur Entscheidung zu berichten (8. 53 Absatz 37des Gesetzes).

Schiedsgerichts und ihrer Stellvertreter und der Annahme des Amts Seitens derselben deren Vor⸗ und Zunamen, Stand, Beruf und Wohnort dem Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten unge— säumt anzuzeigen (5. 52 des Gesetzes).

Stellvertretern zu geschehen (5. 51 Absatz 7 des Gesetzes).

von dem Zeitpunkt ab zu rechnen, mit welchem der Ab— schnitt A 1X des Gesetzes in Kraft tritt.

Loos ist von dem Vorsitzenden des Schiedsgerichts und zwar in dessen erster Sitzung zu bewirken; findet eine Sitzung während der ersten beiden Jahre nicht statt, so hat der Vor— sitzende nach Ablauf derselben die Ausloosung unter Zuziehung

V. Nach der Ernennung bezw. Wahl der Beisitzer des

hat die Ausführungsbehörde

Dasselbe hat bei jeder Neubestellung von Beisitzern und

Die Amtsdauer der ersten Beisitzen und Stellvertreter ist

Die Bestimmung der erstmalig Ausscheidenden durch das

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eines vereideten Protokollführers vorzunehmen.

VI. Für das von den Betriebsvorständen zu führende Unfall—

verzeichniß (5. 56 des Gesetzes) sind Formulare nach dem anliegenden Muster zu benutzen.

Ünfälle, welche nach 5. 57 des Gesetzes zwar eine sofortige

Untersuchung nicht erfordern, indeß auch nicht als ganz un— erheblich anzusehen sind, hat der Betriebsvorstand in ihren weiteren Folgen zu beobachten, damit bei etwa eintretender

Anlage zu den Ausführungsvorschriften.

schaft, Domänen und Forsten.

ll

Verschlimmerung die Untersuchung rechtzeitig eingeleitet wer— den kann.

Bei Fällen dieser Art ist in Spalte 9 anzugeben, warum

die Untersuchung erst nach einiger Zeit vorgenommen wor— den ist.

VII. Die Feststellung der Entschädigungen erfolgt in allen

Fällen durch die Ausführungsbehörde (8. 62 des Gesetzes).

ll. Die Kosten des Verfahrens, insbesondere auch die Kosten

des Schiedsgerichts, sowie die Kosten des Verfahrens vor demselben, sind aus der Regierungs-Hauptkasse am Sitz der Ausführungsbehörde zu bestreiten. (5. 53 Absatz 2, 5§. 54 Absatz 5, 8. 58 Absatz 2, 8. 60 Absatz 1, §. 61 des Gesetzes)

87

Zu dieser Kasse fließen auch die auf Grund des 5§. 53

Absatz 3 des Gesetzes etwa festzusetzenden Geldstrafen.

Ebenso hat die Regierungs-Hauptkasse am Sitz der Aus⸗

führungsbehörde die von den Postbehörden gemäß 5. 84 Absatz J des Gesetzes liquidirten Beträge zu zahlen.

Berlin, den 16. Juli 1887. Der Minister für Landwirth« Der Minister für Handel und Gewerbe. Lucius. In Vertretung: Der Magdeburg. Minister des Innern. Der Finanz-Minister. In Vertretung: In Vertretung: h Meinecke.

.

(8. 56 des Reichsgesetzes vom 5. Mai 1886).

Wird die Verletzung oraussichtlich den

Betrieb, Tag Vor⸗ und Zuname, 8991ifende J 9. ö . ö 6 Lausende in welchem sich des sowie Wohnort des Nr der Unfall Verletzten, bezw. ereignet hat. Getödteten. 1. 2 3. 1

Tod oder eine Er⸗ bsunfähigkeit von

2 ; ö. 23 des Unfalls.

mehr als 4

zur Folge haben? Tage?

Ist der Unfall untersucht? Wenn ja, an welchem

. Veranlassung

Bemerkungen.

7 ! ö. 8. 9.

Friedrich S be Friedrich Schönberg

1 Oberförsterei l in Uentrop.

(Bei⸗ Rumbeck. spiels⸗

weise aus—

gefüllt.)

2)

559 .

k

betreffend die Wahlen der dem Arbeiterstande angehörenden Beisitzer des Schiedsgerichts für die dem Minister für Land— wirthschaft, Domänen und Forsten unterstellten land- und

forstwirthschaftlichen Betriebe, welche für Rechnung des preußi— schen Staats verwaltet werden, insoweit diese Betriebe den Berufsgenossenschaften nicht angeschlossen worden sind, auf Grund des §. 51 Ahsatz 4 und G6 des Unfallversicherungs— gesetzes vom 5. Mai 1886 (R.⸗G.⸗-Bl. S. 132). .

Die Ausführungsbehörde hat die nach 8. 51 Absatz 4 des Gesetzes wahlberechtigten Orts- und Betriebskrankenkassen und die Zahl der ihnen angehörenden, in den oben bezeich— neten Staatshetrieben beschäftigten versicherten Personen fest— zustellen.

ö

Mit der Leitung des Wahlverfahrens wird der Justitiar der als Ausführungsbehörde fungirenden Regierung bezw. Regierungs-⸗Abtheilung beauftragt.

8

Der Beauftragte übersendet dem Vorstande einer jeden wahlberechtigten Kasse (5. I) einen Stimmzettel nach an— liegendem Formular mit dem Ersuchen, die Vornahme der Wahl zu veranlassen und den ausgefüllten und bescheinigten Stimmzettel innerhalb zweier Wochen, von der Zustellung des Schreibens an gerechnet, portofrei an ihn zurückzusenden.

Auf dem Stimmzettel hat der Beauftragte Namen und Sitz der Kasse, sowie die Zahl der in Betracht kommenden Kassenmitglieder zuvor anzugeben, ; ö

In dem Schreiben, für dessen Zustellung 8. 132 des Gesetzes maßgebend ist, sind die etwa sonst noch wahl— berechtigten Kassen nebst der Zahl ihrer in Betracht kommenden Mitglieder anzugeben, um den betheiligten Kassen die Ver— ständigung über die zu i, en, Personen zu erleichtern.

Sogleich nach Empfang des Schreibens (8. 3) beruft der Vorsitzende nach der für die Kasse geltenden Geschäftsordnung die Mitglieder des Kassenvorstandes mit Ausschluß der Arheit⸗ geber zur Wahl.

Gehört der Vorsitzende zu den Arbeitgebern, so wählt er selbst nicht mit.

§. 5.

Die erschienenen Vorstandsmitglieder bezeichnen unter Leitung des Vorsitzenden mit einfacher Mehrheit der Stimmen die in den Stimmzettel als gewählt einzutragenden beiden Beisitzer, die beiden ersten und die beiden zweiten Stellvertreter.

Außer Vor- und Zunamen ist auch der Wohnort des Gewählten, sowie der Betrieb, in welchem er beschäftigt wird, in den Stimmzettel einzutragen.

Darunter ist mittelst Namensunterschrift der Wählenden zu bescheinigen: . .

a. daß die wahlberechtigten Mitglieder des Kassenvor— standes in üblicher Weise zur Wahl der Beisitzer des Schieds—⸗ gerichts und deren Stellvertreter eingeladen worden sind,

b. daß mehr als die Hälfte der Erschienenen denjenigen Personen, deren Namen vorstehend eingetragen worden, ihre Stimmen gegeben hat,

Erwerbsunfähigkeit).

Ja, Untersuchung nach— am 15. No⸗ träglich vorge⸗ vember 1888. nommen, da die Her—

stellung des Verletzten sich hinzieht.

(ca. 3 Wochen Fall von über— hängendem

Gestein.

e daß die Gewählten großjährige, auf Grund des Reichs gesetzes vom 5. Mai 1886 (R.-G.⸗Bl. S. 132) versicherte Persfonen sind, welche in den in der Ueberschrift bezeichneten Betrieben beschäftigt werden, sich im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte befinden und nicht durch richterliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind.

8. 6

Innerhalb zweier Wochen nach der Zustellung an den Vorstand (8. 3) ist der Stimmzettel dem Beauftragten porto— frei zurückzusenden. .

83

Stimmzettel, welche nicht nach dem vorgeschriebenen Formular ausgefertigt oder nicht unterschrieben sind, sind ungültig. k

Stimmen, welche auf nicht Wählbare fallen oder die Ge— wählten nicht deutlich bezeichnen, werden nicht mitgezählt.

§. 8.

Binnen längstens zwei Wochen nach Ablauf der Einliefe— rungsfrist (8. 6) stellt der Beauftragte aus den eingesandten gültigen Stimmzetteln das Wahlergebniß fest.

8. 9.

Ist in dem Bezirk der Ausführungsbehörde nur eine wahlberechtigte Orts- oder Betriebskrankenkasse vorhanden, so sind die in dem Stimmzettel dieser Kasse gültig bezeichneten Personen als gewählte Beisitzer und Beisitzerstellvertreter des Schiedsgerichts anzusehen.

Ist der Stimmzettel einer solchen Kasse für ungültig zu erachten oder sind die darin bezeichneten Personen oder einzelne derselben nicht wählbar, so hat der Beauftragte eine Nachwahl herbeizuführen.

Wird auch hierbei den gesetzlichen Anforderungen nicht rechtzeitig genügt, so ist nach Vorschrift des 5. 53 Absatz 4 des Gesetzes zu verfahren.

8. 10

Sind in dem Bezirk er Ausführungsbehörde mehrere wahlberechtigte Orts- oder Betriebskrankenkassen vorhanden, so gilt für die Ermittelung des Wahlergebnisses Folgendes:

Die Stimme einer Kasse, welcher bis zu 109 in den in der Ueberschrift bezeichneten Betrieben beschäftigte versicherte Personen angehören, zählt einfach, einer Kasse mit mehr als 100 bis zu 509 solcher Mitglieder doppelt, einer Kasse mit mehr als 500 bis zu 1000 solcher Mitglieder dreifach, einer Kasse mit über 1000 solcher Mitglieder vierfach. .

Unter Bexücksichtigung dieses verschiedenen Geltungs— werths der Stimmen wird zunächst aus sämmtlichen Stimm— zetteln bezüglich des ersten Beisitzers ermittelt, welcher der Bezeichneten die meisten Stimmen (relative Stimmenmehrheit) auf sich vereinigt. Derselbe gilt als gewählt; bei Stimmen— gleichheit entscheidet das oon dem Beauftragten zu ziehende Loos. .

Die gleiche Ermittelung findet der Reihe nach für den zweiten Beisitzer, für den ersten Stellvertreter des ersten Bei⸗ sitzers, für den ersten Stellvertreter des zweiten Beisitzers, für den zweiten Stellvertreter des ersten Beisitzers und für den zweiten Stellvertreter des zweiten Beisitzers statt. . Hat einer der Bezeichneten in der Reihenfolge der Ermitte⸗ lungen bereits einmal die Mehrheit der Stimmen auf sich

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