1887 / 191 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 17 Aug 1887 18:00:01 GMT) scan diff

große Mängel an, wenn sich dieselbe auch im Ensemble 6 und

e, e , mög, ,, frisch abspielte. Unter den mitwirkenden Künstlern ragten Fr. Frohn

1888 folgen laffen. Die Erfolge, welche die Gesellschaft mit der ,,,

Frankf Schau errungen bat, erleichtern derselben das Fenthalten 5 , . Ausstellungen. Die junge 8e n bat in Frankfurt nicht nur gezeigt, daß sie in e e nn ö eine Schau zu organisiren, sondern die landwirthi 2. 3. Bevölkerung hat auch das Unternehmen aufs Freu 7 begrüßt. Man hat erkannt, daß planmäßige e , ,. 8 2. Mittel sind, in dieser schweren Zeit das landwirtbschaftliche . zu beben und zu fördern. Für die süddeutsche Rindviehzucht ö rankfurter Schau geradezu epochemachend, weniger , . ̃ 3 sie für die Pferde und Merinoschaf⸗Zucht. In Breglau wer en . aussichtlich alle Thierklassen gleichmäßig vertreten . namen 5 wird es sich Schlesien nicht nehmen lassen, feinen , . . 6 gezüchteten Merinobeerden zu zeigen. Die Maschinenausste ung 4. e in Frankfurt sehr reich beschickt war, wird in Breslau 6 des zu gleicher Zeit in dieser Stadt, und zwar alljährlich, stattfinden

Maßschinenmarkts ausfallen.

Gewerbe und Handel.

Dem Deutschen Handels -⸗Archiv' Augustheft) wird aus Amasia (Kleinasien) geschrieben, daß dem Hafen von . sobald das Projekt einer Eisenbahn ven da. über Amasia ,, , dem Centrum Kleinasiens, seiner Verwirklichung ,,, ö. werde, eine große Zu kunft beporsteße J Handelsemporium an der Nordseite . . . sei, Samsun sich zu demjenigen der Südseite er ö ö 1 letzterem Hafenplatz bestehe bis heute kein deut ches —⸗ i ö. Da jedoch die Häfen des Schwarzen Meeres . . ; Konstantinopel emanzipiren und in direkten Verkehr . 6 ö treten, so würde die Uebergangsperiode ö ö deutsche Fabrikate mit denjenigen anderer Bezugslän 5 Konkurrenz treten zu lassen. Auch wãre vielleicht ne. . . eines Musterlagers unter Leitung eines mit Spracke un ö ö. trauten jungen Mannes in Erwägung zu ziehen. . Der k schen Papierindustrie soll es gelungen ein. 3 ,, Jahr sich steigernden Bedarf des Landes an Papier sich volllemm 4 . zu zeigen, so daz das Ausland im Verkehr mit Italien . die Liefe Spezialitäten zurückgedrängt . entweder Zeit

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Vom Rheinisch ⸗westfälischen Metallmarkt berichtet die „Rhein. Westf. Ztg.“: Die Haltung des rheinisch⸗westfälischen Eisenmarktes ist andauernd eine gute und, wenn . stattgefunden haben, so sind dieselben nur zu Gunsten . Mar . erfolgt. Die Nachfrage ist für die meisten Branchen jehr eg, 1 ö ron den Preisen läßt sich im Allgemeinen sehr feste Tendenz . ö tiren. Auch aus Schlesien lauten die Nachrichten 46 iger. ; Werfen wir einen Blick ins Ausland, so finden wir mit Ausna , Frankreich, wo die J noch n. V ö. i iur günstige Bilder vor. So herrscht Ligla 6 größere Festigkeit., und auch ꝛ,,, e, wenn auch still, fo doch in besserer Haltung. Am n,. ö. in der Regel die Nachrichten von unseren belgischen Na ö ö schon seit eiaigen Monaten die Tendenz des Marktes eine , * lich feste ist. Dabei scheint die Nachfrage. noch stetig , ., Die animirte Stimmung auf dem amerikanischen ,, ,,, Jeit ebenfalls zugenommen und in Folge dessen haben sich ,. jenseits des Oceans versteift und der amerikanische 6 tri 3 wachsender Lebhaftigkeit an den deutschen Markt heran. as . die Lage des cheinisch, westfalischen, Eisenmarktes gnbe engt, . ö Geschäft in Eisenerzen unverändert rege. Die D . be rn sich fest und sind sogar stellenweise um eine Kleinig 1 Höhe gegangen. Wir verweisen für die Preise der ö t . unseren letzten Bericht. In luxemburgischen Erzen 6 ie Pr . ebenfalls sehr fest. Die Nachfrage vom Ausland ist se . 2. sind Lieferungen bereits auf längere Zeit hinaus . . Roheisen bat die lebhaftere Nachfrage angehalten. Siegrlei s geht lebhafter als vor einiger Zeit ins Ausland; . Kind jedoch in letzter Zeit stationaͤr geblieben. ö . böherem Mangangebalt sind besonders stark gefragt. In hinz ö. eifen ist die Nachfrage anhaltend äußerst lebhaft und ö . langsam aber stetig steigend. Ueber die übrigen ,, ig nichts wesentlich Neues von Belang mittheilen. Erfreu ö k. . deutsche Eisenindustriz ist die Thatsache, welche sich aus dem Veri . österreichisch - ungarischen Konsulats ergiebt wonach 4 der gesam: . Robeiseneinfubr aus Deutschland via Antwerpen in,. . Serbien, Rumänien und Bulgarien bat die ,, ö des deutschen Eisens alle übrigen Provenienzen verdrängt. In . 3 eisen hat die lebhafte Beschäftigung bis jetzt dauernd angeha ö Der Verband der rheinisch-westfälischen Walzwerke betont in ö zweiten Rundschreiben nochmals ausdrüclich, daß es ,, . Werken fern liege, durch ihren Zusammentritt in willkürli— ö ö

Preisbestimmungen, welche durch die jeweiligen Verhãltnisf⸗ . . recktfertigt seien, durchführen zu wollen. CEbensꝑe soll . d sich genau dem jeweiligen Bedürfniß anpassen. In der 3 at sin ö. augenblicklich notirten Preise im Vergleich zu K durchaus nicht als unangemessene zu bezeichnen. Für Sta . sind dieselben außerordentlich fest. Die Werke sind bis jeh ö. . Ausnahme gut beschäftigt geblieben. Die Nachfrage vom 2 ist eine befriedigende, und es liegen bei den meisten e,. u rãge auf längere Zeit vor, nur läßt durchschnittlich die , ,. . Auslande noch zu wünschen übrig. Daß die . re Dre für Stabeisen ebenfalls um 4 6 pr. Tonne erhöht haben, . bereits a. a. D. gemeldet. In Kesselblechen ist eine , e Aenderung in der Geschäftelage nicht zu berichten. Bei dem . der Roheisenxreise ist der Preis für Kesfelbleche nicht mehr lohnend. Da aher ein Zusammengeben der Blecwalzwerke gesichert ift, ann eine 86 steigerung nicht mehr lange auf sich warten lassen. In Fein lechen hält die lebbaftere Beschäftigung an. Der Grundpreis ist, . bereits mitgetheilt worden, erböbt, doch scheint derselbe von den 3 nehmern noch nicht ohne Weiteres accevptirt worden zu sein. ö Walzdrahbt hat die Besserung, welche sich in. der letzten Zei namentlich durch die vermehrte amerikanische Nachfrage e,. halten und die Preise haben in Folge dessen angezogen. Die Stabl⸗ werke sind meist in flottem Betrie! Die Maschinenfabtiken und Eisengießereien sind in diesem Menat etwas besser als in den vor hergebenden s, Einzelne Werke sind sogar in recht iedigender That gkeit KJ Fr , , , n, der Sächsischen Gußstablfabrik zu

tlichen Abschreibungen zu verwen ; t 2 . gemäß soll in diesem Jahre eine erbeblich

verstärkte Ausloosung von Prioritäts⸗Obligationen der vorgenommen werden.

Id. gar in manchen Bezirken etwas gebessert,

t. al ; we . Drten nicht in so ausgiebigem Maße wie erwünscht

z. Spalter Land meldet theils gut, . Hallertau ist der Stand der Pflanze,

richteten, haben sich in Folge des Regens sehr gebessert.

kommen jetzt außer w und s Baden und der Hallertau bier an. G .

9 reli „s, doch ist die Frage noch schwach wenn auch etwas

besser wie in der Vorwoche. ; l

3959 Ballen, tbeils Mittelwaare zu 26 —= 45 , theils

ff i äfen der Ver⸗ sch if en der letzten Woche von den atlantischen Häfen ö ,, nach Großbritannien 206 Oo, 8. . , , . reich 14 000, do. nach anderen Häfen des Kontinents 192 000, 9. Kalifornien und Oregon nach Großbritannien 50 O00, do. nach anderen Häfen des Kontinents Orts.

Trojsan“ ist heute auf der Ausreise von Madeira abgegangen.

Verfügung des Königlich niederländischen Ministers des Innern vom II. August 1887 ist der Hafen von erklärt worden.

der Königlich spanischen General-Direltion 3. w 3

Sanität bom 2. August 1837 sind die unterm 1. 3 * ö. Provenienzen des Hasens Guayaquil Rerublik . an geordneten Quarantäne Maßregeln (. Reichs ˖ Anzeiger Nr. 74 vom 28. März 1887) wieder aufgehoben worden.

e . . . Königlich portugiesischen Ministeriums des Innern wird der von Daman seit dem 1. August d.

für dergleichen Krankheit „verdächtig“ erklärt.

Itali z f der östlichen bis Gasta auf der Italien und zwar von Cotrone auf der ö bis Gasta auf, e gen Seite kommenden Schiffe und n,, Effektiv Quarantäne verhängt, welche in den Quarantäne Station

Goubino (Corfu) oder in Delos abzuhalten ist.

h ftaͤgige Effektiv ⸗O äne verhängt, welche in der aus Malta eine elftäͤgige Effektip · Duarantãne erbãng ö Duarantäne Station Goubino (Corfu) oder in Delos abgehalten ist.

iff isende icht einer zehntägigen Qua— Schiffen, Reisenden und Waaren, welche nicht eir e . in nem otto man chen Hafen unterworfen worden sind, ist die Einfabrt in die bulgarischen Häfen untersagt.

Duarantäne in ottomanischen Häfen uͤberstanden haben, werden in bulgarischen Häfen einer ärztlichen Untersuchung

passiren, ohne die bulgarischen Häfen verkehren. nen ö , Universität München für die Forstkandidaten betreffend. Zufol ge einer im. Odess , 1 . Verschiedenes: Episode aus dem Forstschutz.

werden Probenienzen aus Reapel wegen der dort aufgetretenen Cholera .

Gesellschaft

Der erhoffte Regen ist fast allenthalben gefallen, wenn

theils mittelmäßig. In besonders ö ,

in schö i i isher schlecht be⸗ gen, ein schöner; die leichteren Lagen, welche bisher d p . Württemberg, nunmehr auch Gezahlt wird je nach Quali-

s6er wurden in den letzten Tagen ca. bessere Sorten

den fünfzig, verkauft.

New⸗ York, 15. August. Weizen⸗Ver⸗

(W. T. B)

Verkehrs ⸗Anstalten. . London, 16. August. (W. T. B.) Der Union⸗Dampfer

Sanitätswesen und QOuarantänewesen.

Niederlande. ö im ‚Nederlandsche Staatscourant“ veröffentlichten

18

Zufolge einer Neapel für von Cholera verseucht

Spanien. ; ö . Durch eine in der Gaceta de Madrid“ veröffentlichte Verfügung de

k . D e August 1887 veröffentlichte Verfügung des Durch eine unterm 9. August . J. für „von Cholera verseucht“

nd die übrigen Häfen von Portugiesisch-Indien seit demselben Tage

Griechenland. ; J . . . Die Königlich griechische Regierung hat über alle aus Un ö

Die Königlich griechische Regierung bat über die Provenienzen

Bulgarien. n Der bulgarische Gesundheitsrath hat folgende Anordnungen ge—

ffen: . . . ö Allen von Sizilien und der italienischen Küste kommenden

27) Reisende, die aus Schiffen gelandet werden, welche die

unterworfen.

3) Schiffe, welche sich direkt nach Rußland begeben, können frei w . zu bestehen, dürfen jedoch nicht mit

Rußland.

I 1 6 veröffentlichten Anordnung des General-Gouverneurs von Odessa

iner Observation unterzogen.

14 . e. Alexandria hat in seiner Der internationale Gesundheitsrath zu Alexan gt i Sitzung vom 5. August 1887 beschlossen, gegen die aus Lehel 393 von der Insel Malta in egyrtischen Häfen , ,, 6 ö zur Verhätung der Cholera-Einschleppung bestimmte Reglemen

Kraft zu setzen.

Berlin, 17. August 1887.

Di ste englische Post vom 16 August ist aus⸗ 66, . . Ankunft des Schiffs in Ostende wegen ungünstiger Witterung.

ipzi st J tigen Sitzung ig, 17. August. (W. T. B.) In der heu des . deutscher Ingenieure wurde dem. ö Vereins für chemische Intereffen auf Einsetzung einer 9. 6. fich · technischen Reichsbebörde im Prinzip zwar a , ö gesichts der Schwierigkeiten, ö 36 ö. 3

i Instituts entgegenstehen, beschränkt ch d 6 , den Ausdruck des HJ Behörden der Einzelstaaten für jeden k heranziehen möchten. Dann folgte der Vortrag . mann's: über Zurichtung und Färberei von . . un 3 In genieurs Thiem: über Wasserversorgung großer Städte.

s Sonntag am

B l, 15. August. (W. T. B.) Ueber den am Sonnta— n

. Unfall liegen folgende 32 de ,,,

lungen vor: k . or k . ö

sämmtlich Angehörigen der Schweiz, und J

ĩ j ã lise Hepp aus Chur, welche

und einem jungen Mädchen, Namens Glise 23 .

suchen wollte, unternommen. Die Besteigung gelang trot

w Wetters glücklich . dem ö.

Derv an einer schlärfrigen Ste . V

fahren und stürzte in einen Abgrund. ö 6 .

Chur und Pancratius Boner aus Mavenfe . ũ . ö

das Mädchen aufzuhalten und zu retten, in den Abg ; ;

i z fen batten, aus Mayen

sie ibren beiden anderen Begleitern noch ,. ire m r, Hülfe herbeizubolen. Die aus Mavense erbeigeeilte

ö. nn vergeblich: alle drei Abgestürzten wurden todt aufgefunden.

i Bordeaux und der

daris, 16. August. (W. T. B.) In B * ö wäthete gestern ein Cyklon, welcher . Wein

berge zerftörte. Durch den Sturm wurden zwei Eisenba . * welche nach Arcachon fuhren, auf einander gestoßen und dadur

17 Reisende leicht verletzt.

* 3 I

Das Residenz⸗Theater öffnete gestern Abend noch einma

für 2 Zeit seine fern unter der Direktion Anton . 3 Das Scribe sche Lustspiel Das Glas al lex eine 9a ö

ragendsten Leistungen der gen cen er e , e n, . . s freulichen, wenn auch nicht mustergültig j

. w Thätigkeit des scheidenden Direktors. Die gestrige

in von Marlborough und Hr. Reid hervor k durch die Sicherbeit, Schärfe und Vornehmheit, mit air 8 i nahme ; hara k Bolingbroke ö Hrn. Reicher durch die überlegene

scheinung un

23 9. 3. 1 Interesse des Publikums dauernd 4 n, Das leichtblütige Hoffen und Vertrauen auf einen alü glichen Zufa i die stets gewappnese Geistesgegenwart des gewandten Staatz manne kamen völlig zur Geltung. schienen und

i als Abigail“ rdig . ai in 9 Sprache und in den Bewegungen.

önigin“ f i ss i ignete Vertreterin; lle der Königin“ fand in Frl. Fasser keine geeignete terin K ibr el und Hoheit der Gesten und der Sprache; die ächen der guten, J n und w waren zu stark betont und so auf . frivialer Alltäglichkeit m , welches für leidenschaftliche inen Raum mehr bot. J m. ö genügen, da der Darsteller die natürliche . und Wärme durch eine gekünstelte Sprechweise zu ersetzen versuchte. Die glänzende Besetzung der beiden Hauptrollen, geführte Regie ließ diese kleineren? Direktor und den Darstellern lebhafte, bezeigungen ein.

Pla D 1 283 * . Kronprinz Friedrich Wilhelm und Kronprinze sin Victerig-Forstwaisen Stif Adolf ˖ Ginsberg. Stiftung. e Militãr, 3 Unentgeltliche Ausrüstung und Verpflegung Einjäbrig Freiwilliger. ö i ichs postamt. Za zehõrd . . Prüfungen für den Staatsdienst im Bau. und Maschinen⸗ fach. Entwickelung des Rundreiseverkebrs. Sie , we gn er nasien des Deu d e nig Enn el ri e Bildungsanstalten. Ans dem Reichslande. Das Spiel in auswärtigen Lotterien. öffentlichen Schulen.

Bekanntmachungen der Zweigvereine. Nachrichten. Inserate.

24 8 1 SW. ; ; ö . , 9, ĩ Fast⸗ und Schankwirthschaftswesen, . Cendfertigkeitzu terricht, Knabenbort, Warte

schulen, Kaffeeschänke, lagen: 1) Deutscher e 27) Archiv fur Verwaltungsrecht.

Waldbaues, des Neudamm.) Nr. 206 * Forst⸗ der . D. 2 Samens. Aus dem Walde: w e N s es k ö ö. . H des Nordwestdeutschen Forstvereins.

Gesetze, Verordnungen, Erkenntnisse:

i n Jagdhunden. J. ? : gie rr. ir der Wildfrevel. Deutsche Waidmannssprache.

i s ials für den praktischen ugrundelegung des gesammtenuellenmateria

6 . Ernst Ritter von Dombrowski.

Aus der Jagdtasche:

Hr. Reicher (Bolingbroke) hervor;

schfüchtige Herzogin, der doch die mensch⸗ . 6 1 ver ant blieb, charakterisirte,

des Auftretens, sowie durch die feine

Neben diesen beiden Darstellern er⸗ ihren Aufgaben nicht ganz gewacksen oder minder mattem Lichte. Frl.

liebenswürdig und naiv wie immer, Die

alle darum in

übrigen mehr

charakterschwachen Königin, die Launen und die

Auch der ‚Masham“ des Hrn. Eis⸗

die ,, 3. Mängel vergessen und trug em nicht endenwollende Beifalls⸗

Belle ⸗Alliance / Theater. Im letzten Theil des morgigen

Doppel⸗Concerts wird als Gedenkfeier der Schlacht von Gravelotte eine große Schlachtmusik bei ausgeführt werden, und ist

bengalischer Beleuchtung des Gartens bierzu das Tongemälde „Erinnerung an

76 und 1871 von Saro gewählt.

Literarische Neuigkeiten und periodische Schriften.

Deutsche Beamten -Zeitung. ,, . n Nr. 16. Inhalt: , r Militäranwärter. Füͤnfundzwanzigjähriges Dienf jubiläum

6s ö für orientalische Sprachen. Wohlfahrtseinrichtungen.

Portofreiheit der Militär⸗

eines Bureaus für jremde Sprachen der Postbehörden und Beamten. Er⸗

Verwendung 9. ie in der Rechtspflege. Höhe des Schulgeldes an Len ö , Stittungsfeier der Königlichen

Züchtigungsrecht der Lehrer an Entfernung von J . ö Sommerfrischen; Görbersdorf. eichnungen ꝛc. Kurorte und So ö (Verlag von P. Stankie⸗

Deutsche Gem eindezseitung, Zur Wohnungsfrage:

ö Inhalt:

Volkskache und Herbergswesen zu Kiel. —Bei— en, und Schul ·˖ Anzeiger Nr. 33.

4 K die Interessen des

s st-Zeitung, Organ für die u

. en es und der Forstbenutzung. (J. Neumann, Inhalt: Zu dem Artikel: ‚Ueber die Dienst; und Jagdbeamten in Preußen in Nr. 12 3. . Von ,,, ,n . rfahrungen e . . Berichte: Die Die dies⸗

Stehen de. Saatschule.— 2 Elsaß⸗Lothringischen Forstvereins.

Entscheidung des Reichs-Ver icherüngzamts vom 24. April 1887. Bekannt machung die Prü⸗ Personalien. und Fragekasten.

che Fäger⸗Zeitung, Organ für Jagd, Fischerei, Zucht

26 Neumann, Neudamm.) Nr. 39.

ö Saisonberichte. Ueber die Behandlung z ñ Sb beim Mähen freigelegte Eier von der Henne weiter r we . Zur Jagdschaäͤdlichkeit des Daches An drei Abenden nacheinander auf zwei nahe enger r r n . 6 schoffen. Eine rein weiße Bekassine ge ge ee n,, Aus Sand mann's Berliner a,, bericht vom 5. August 1887. Kyrnologisches. Lustige Ecke. K K furt a. M.) Nr. 24. Inhalt: ; agen: Bir nf the. Nebenbestandes und des Windes auf die . der Bestände vom Professor Forstratb Weise in Karlsruhe. Sck . ; II. Mittheilungen: Berichte 6 k e. Märkische, 2) der Ost⸗ und Westpreußische For . w aus dem Buchhandel: Chronik des 2 . 39 . 3 1856 von Professor und Forstrath Weise (B. 13 m . . icht Über die Leistungen und Foxtschritte in der Forstwirth. . 3. . Price . (B. Dr. Jäger). ,, schriften. Vermischtes: , 6 ö 6 rzogtkum Hessen. Blitzbil der. Betrügerif 1 k Cisenbahnen der Erde. Dienst und Personal i : Aus Bayern und Preußen. ö 23 ö * 5 . h l. (Allgemeine en, der , Vi Böhmert, Dresden) Nr. 33. Inhalt: ß ö. Arbeiterernãbrung und Prixatinduftrie . . Millionen⸗Stiftung für . ö . . wien,, Pariser Ausstellung von 1883. Fe. ;. nn,, aädten., Literatur: ‚Blätter für Knabenhbandarbeit.. Arbeiter- Str gif; Chemnitzer Wohnung verhãltnisse . . , , Kriege. Die xierte internatignale Konferenz 7 w, Volkswirthschaftlicher Kongreß. Beilage: ) ö n, 34 Dampflessel⸗Explosionen im Deutschen i 377—1886. Anzeigen. ( ö ex iecanos. Secretaria de , Seccion 42. Informes 7 Documentos relati vos 6. m mercio Interior y Exterior. agricultura, mineris è in u . Nümero 23: Mes de Mayo 1887. Nerzico. Ofieins tip. de

Secretari à de fomento.

Redacteur: J. V.: Siemenroth.

. Verlag der Expedition (Scholy.

chen Buchdruckerei und Verlags ⸗Anstalt, ö Wie er Wilhelmstraße Nr. 32.

ünf Beilagen , Bãrsen⸗ Beilage).

Aufführung ließ zwar die Sorgfalt und künstlerische Feinfũbhligkeit

Döhlen hat beschlossen, auf das Geschäftsjahr 1886/87 eine Divi-

.

des Regiffeurs erkennen, aber der Darstellung hafteten im Einzelnen

zum Deutschen Reichs—⸗

M 10m.

Erste Beilage Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Mittwoch, den 17 August

1887.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 17.

August. Seitens de

führungsbestimmungen zu dem Branntweinsteuerge 24. Juni d. J. zur Begutachtung mit der nach Maßgab

e der Bestimmungen dieses Entwurfs Der Entwurf

derselbe nachstehend in seinem ganzen Umfange, 6 der ihm beigegebenen

uster u. dergl., zum Abdruck gebra

ir len, Formulare t.

Entwurf.

Bestim mungen zur Ausführung des Gesetzes, betreffend

die Besteuerung des Branntweins. Zur Ausfübrung des Gesetzes, Branntweins, vom 24. Juni 1857,

ertheilt: 1) Zu F. 3. L Stundungsbedingungen.

Gewerbtreibenden, welche Branntwein erzeugen, oder damit Handel sofern sie für

treiben, kann die Verbrauchsabgabe gestundet werden, den Betrag derselben ausreichende Sicherheit bestellen. Abgabenbetrãge, welche für eine Branntweinpost 50 1 nicht er⸗ reichen, sind von der Stundung ausgefchloffen. II. Stundungsfrist. Die Frist, bis zu welcher die Abgabe gestundet werden kann, be⸗ trägt sechs Monate, mit der Maßgabe, daß die gestundete Verbrauchs⸗ abgabe bis zum 25. Tage des Monats, in welchem die Stundungs—⸗ frist abläuft, und wenn dieser auf einen Sonn. oder Feiertag fällt, am Tage vorher baar eingezahlt, oder durch fällige Bonifikations⸗ Anerkenntnisse abgelöst werden muß. Wer es einmal versaumt, die Zahlung der gestundeten Abgabe pünktlich zu leisten, hat auf fernere Stundungsbewilligung keinen

Anspruch. III. Sicherheitsleistung.

Gleich bei dem Antrage auf Stundung und jedenfalls vor der Bewilligung derselben muß der Abgabenpflichtige auf Höhe des zu stundenden Abgabenbetrages der Steuerbebörde Sicherheit leisten.

Die Sicherheitsleistung kann geschehben:

a. durch Niederlegung einer gleich großen Summe courshabender inländischer Staatspabiere oder fonstiger von der Reichsbank beleih! barer Effekten. Inländische Staats vapiere sind zum Nennwerth anzu— nehmen; bei anderen Effekten ist der Courswerth, soweit er nicht über den Nennwerth hinausgeht, zu Grunde zu legen, in jedem Falle jedoch nach den Grundsätzen zu verfahren, welche von Seiten des nächsten Reichs⸗Bank⸗Comptoirs bei der ÄAnnahme von Werthpapieren als Unterpfand beobachtet werden.

Die zu den Wertbhpavieren gehörenden Zinsscheine (Coupons), Dividendenscheine und Anweisungen zu Zinescheinen (Talons) sind mit zu deponiren.

Fällt der Cours unter den Werth, zu welchem die Werthyapiere bei der Annahme in Ansatz gebracht worden sind, so ist die Sicherheit zu ergänzen. z

b. durch Ausstellung gezogener oder trockener, sonen acceptirter oder axalirter Wechfel.

c. durch Hypotheken oder Grundschulden, sofern dieselben bei ländlichen Grundstücken innerhalk der ersten z des durch die Taxe einer zur Aufnahme von Taxen zuständigen Behörde, bei städtischen Grundstücken innerhalb der ersten Hälfte des durch die Tare einer zuständigen Behörde oder durch die Taxe einer offentlichen Feuer · Der si herungs · Gesellschat zu ermittelnden Werthes derselben zu stehen ommen.

d. durch Bestellung eines Faustyfandes an Branntweinvorräthen und anderen Waaren dergestalt, daß das Unterpfand gleich realisirt werden kann. wenn die gestundete Abgabe nicht rechtzeitig ent richtet wird.

Die nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen zulässige Stundung der Verbrauchsabgabe kann von den Haupt⸗Zoll⸗ und Hauxt⸗ Steuerãmtern selbstãndig bewilligt werden.

„Soll. die Sicherstellung auf andere Weise, z. B. durck Bürg— schaftsleistung erfolgen, fo bleibt die Entscheidung den Direktiv. Behörden vorbehalten.

von sicheren Per⸗

betreffend die Besteuerung des werden folgende Vorschriften

ihres Umfanges wegen schwer zu und Kühlvorrichtung doraus, vermag auch, infofern die Affo nicht nach ihrer Dephlegmirung aus den

geringer Alkoholstãrke zu liefern; wenn begründeter Verdacht entftebt, gerãths, in welcher die Alkoholdämpfe zur Kondensation nach de Kühblvorrichtung geleitet oder die Räume, durch welche sie hindurch geführt werden, zur Ableitung von Alkoholdãmpfen gemißbrauch werden, solgende Verschluffe anzubringen: I Bei jämmtlichen Brennvorri zwei Helm oder D bestehen, ft s ; 2 an den Flanschen, welche die Blasen mit den elmen res Deckeln verbinden, je 2 bis 3 Kunstschlösser oder 9 ;. gleich weit entfernten Steslen durchlöchert unt der Bügel des kein zu großer Spielraum entstebt. S. Alle Alkoholdaͤmpfe aus einer Blase in die kammer geführt werden, sowie die Flanschen, welche den B

Rohrleitung verbinden, erhalten bis Küblvorrichtung tritt, Plomben⸗ IIe. und 4. folgenden Vorschriften.

Y. Bei Sylinder. und Kolonnen. Apparaten sind, da Rohrleitung für die Fortführung der entwickelten innerhalb der Brennvorrichtungen befindet, mithin weniger leicht ist, nur die Flanschen, welche sich zwischen dem Vor? wärmer oder der Kolonne und dem ersten Becken, zwischen den Becken selbst und an dem nach der Kühlvorrichtung führenden Geistrohr be⸗ fin den, wie vorstehend unter 16 zu verschließzen.

e. Zur Verhinderung der Ableitung von Lutter aus den Brenn⸗ vorrichtungen genügt es bei allen Säulen. Und Kolonnen ˖ Apparaten, wenn dieselben nur zur Zeit ihrer Unthätigkeit und namentlich, sobald sie eine Reparatur durch den Kupferschmied erfahren, einer gründlichen innerlichen Revision unterworfen werden. Bei allen Brenngeräthen, bei denen die Lutterbildung in einem im Vorwärmer befindlichen Vebältniß dem Luttertaft-3 N. oder in einem besonderen Gefäß dem Sexparator erfolgt und zu denen die einfachen Maischwärmer Apparate, Di Dorn'schen, Pistorius'schen Apparate mit nebeneinander stebenden Blafen, die Gall'schen und ähnlichen oft nur unwesentlich von einander verfchiedenen Apparate gehören, sind dagegen folgende Vorkehrungen zu treffen:

L Befindet sich, wie z. B. bei dem Pistorius? älterer Art, auf dem Helm der ersten Blase ein mit Hahn“ versebenes Rohr, welches zum Zweck der Prüfung, ob die Maische vollständig abgebrannt fei, in eine Kühlvorrichtung führt, wo die Alkoboldaͤnipfe dich mieden; schlagen, so muß diese Einrichtung beseitigt werden. Für Kolonnen Apparate können jedoch derartige kleine Kühlvorrichtungen an der untersten Kolonne nachgelassen werden. 2) Ebenso müssen, wo sich kleine Glasständer zur Anzeige des Höhestandes des Lutters an dem Lutterkasten, beziehungsweife an den Seyxaratoren, befinden, dieselben befeitigt und die zurückgebliebenen Oeff nungen vernietet werden. 3) Die zur Reinigung des Lutterkastens oder des besonders auf⸗ gestellten Separators dienende mit einer Scheibe verschraubte Oeffnung erhält an den Flanschen einen Plombenverschluß. 4) Der an dem Rohr, welches aus dem Lutterkasten oder dem Sexarator den angesammelten Lutter nach der Blafe führt, befindliche Hahn ist, je nachdem es ein gewöhnlicher Durchlaßhahn ist, welchen nach geschebener Oeff nung die Flüffigkeit in gerader oder kurvenartiger Richtung. durchströmt, oder ein Winkel bahn, dessen Fon sttutttn die Flüssigkeit zwingt, im rechten Winkel hindurchzufließen, in verfchiede⸗ ner Weise amtlich zu verfchließen, um zu verhindern, daß der Konus des Hahnes aus dem Gehäufe gezogen und eine Ableitung der Flüssig keit ermöglicht wird. Bei gewöhnlichen Durchlaßbähnen wird der amtliche Verschluß wie folgt zur Ausführung gebracht:

An dem untern Ende des in Zeichnung 1 auf Anlage A dar- gestellten Konus a wird eine das Gehäufe b vollständig deckende Scheibe e mittelst einer Mutterschraube d fest angezogen, so daß der Konus auf dem Gewinde zwar beliebig gedreht, nicht aber gehoben werden kann. Damit die Schraube 4 nicht geöffnet wird. erhãlt diess Einrichtung eine mit Gewinde verfekene? metallene Kappe e, welche auf das gleichfalls mit Gewinde zu verfehende Schaut fest aufgeschraubt wird und deren Desen ff fodann mit dem Rohr gg durch Plombenverschluß verbunden werden.

L. Stundung ohne Sicherheits leistung.

Die Haupt ⸗Aemter sind ermächtigt, Gewerbtreibende, welche als zuverlässig und hinreichend sicher bekannt sind, von der Verpflichtung, für den zu stundenden Abgabenbetrag Sicherheit zu bestellen, ganz oder zum Theil zu entbinden, sofern nur eine dreim onatliche Stundungs⸗ frist in Anspruch genommen wird.

Derjenige, welchem die Verbrauchsabgabe ohne völlige Sicher⸗ stellung gestundet worden ist, muß sich auf Anordnung des Haupt- Amts jederzeit einer Revifion feines Branntweinlagers unterwerfen. Treten Umstände ein, welche einen Ausfall an der gestundeten Abgabe besorgen lassen, so hat der Steuerpflichtige für die fofortige Bestellung der erforderlichen Sicherheit Sorge zu tragen, widrigenfalls die zwangs⸗ weise Beitreibung der geschuldeten Abgabe erfolgt.

2) Zu 5. 5. „Für Brennereien, für welche nicht nach S. 153 des Gesetzes eine bindende Festsetzung der Verbrauchs abgabe von dem zu ewinnenden ranntwein im Voraus stattfindet, gelten die folgenden orschriften: ö I. Sammelgefãße. .

Es sind mindestens zwei unter sich durch Uebersteigerohre ver⸗ bundene, geschlosfene Branntwein ⸗Sammelgefãße, in der Regel aus Gisenblech von ibrem Rauminhalt entfprechen der Stuͤrke, in einen allseitig geschlossenen, unter Yar ral der Steuerverwaltung zu haltenden Raume aufzuftellen, in welche der gesammte gewonnene Branntwein geleitet wird. In Brennereien, wo sich bereits bölzerne e. Aumelgefah befinden, kõnnen dieselben bis au Weiteres fortbenutzt

erden. Die Zahl und Größe der e, . ist so zu bemessen, daß

k n der Regel die acht bis zehntägige Branntwein. Ausbeute der ennerei bei vollem Betriebe nach . der vorhandenen Be⸗ triebgeinrichtung aufnehmen können. ö

Jedes Sammelgefaß ist mit einem Ablaßhabne zu versehen, durch kelchen die vollständige Entieerung desfesten und Ueberfũllung des Inhalts auf Verfandt,asser möglich ist? Neu anzzufchaffen e Sammel · Ha sind außerdem mit Standglĩas und Skala zu versehen⸗ Diese kbeile sowie das Mannloch unde die Luftstulpen sind verschlußfähig einzurichten. Die Sammelgefäße find amtlich naß zu vermessen, nil if l laufender Nummer und Liter Inhalt zu bezeichnen und zu

arisiren.

II. Brennvorrichtungen. Sn. Die Brennvorrichtung muß ganz frei dastehen und von allen eiten eine genaue , 6 d. Die Ableitung von Tlkoboldämpfen aus der Brenn-

Ein noch einfacherer Verschluß oberhalb des Hahns wird durch zinen s mm starken metallenen Ring a. (vergleiche Zeichnung 2 auf Anlage A) bewirkt, dessen ringförmige Fläche nicht allein das Sehãufe, sondern auch den Kopf des Konus zu seiner Kreisfläche bedeckt, dessen mit Oeffnungen versehene Lappen bb aber das Gehaͤuse über⸗ ragen, sodaß sie durch einen Plombenverschluß so fest mit dem Rohr verbunden werden können, das nur eine vertikale Drehung des Konus möglich ist. Winkelhähne werden nur den Verschluß erhalten können, welcher aus der Zeichnung 3 auf Anlage A ersichtlich ist.

8) Endlich sind die Flanschen des zwischen Vorwärmer und Blase befindlichen Lutterrohrg, sowie der zum Separator und von bier nach der Blase führenden Rohrleitung enter Plombenverschluß zu setzen.

S) Ist neben dem eigentlichen Brennapparat und in Verbindung mit diesem ein besonderer Luttersammler mit Lutterblase aufgestellt, in welcher der Lutter destillirt und der Rückstand durch einen Hahn abgelassen wird, so ist die Rohrleitung diefes Hahns in eine Grube nach außen zu führen, welche mit einem festen Beckel und Kunstschloß verschlossen zu halten ist. ; ĩ Im Uebrigen sind die Uebersteigerohre dieses Apparates, die Hähne und Flanschen desselben in gleicher Weise, wie vorstehend zu plombiren. Glasständer zur Anzeige des oõhenstandes des Lutters an den! einzelnen Theilen dieses Apparats sind zu beseitigen und die zurück gebliebenen Oeffnungen zu vernieten. .

d. Befindet sich eine zweite Brennvorrichtung für Maische in der Brennerei, so muß auch diefe mit den Sammel gefãhen in gleiche Ver⸗ bindung und unter die vorgeschriebenen Verschlüͤsse gesetzt werden.

. Brenngerãthe, welche lediglich zur Rektifikation des gewonnenen Branntweins oder zum Abziehen des Branntweins über ehe bst⸗ e dienen der sogenannte Wienbiafen dürfen in der Brennstube? nicht aufgestellt werden, müssen vielmehr in einem andern mit diefer nicht in Verbindung stebenden Raume Aufstellung erhalten. Aus— nahmen können nur von der Direftivbeßsrde. widerruflich gestattet werden. Die bezeichneten Brennvorrichtuagen sind bei jeder . der Brennerei darauf zu untersuchen, ob auf ihnen nur rektifizirt oder gewient, nicht aher etwa Maische abgeteieben wird.

In. den bestehenden Brennereien kann von der Entfernung des aleichseitig in der Brennstube aufgestellten Rekltifizir Apparates u. s. w. unter . , Abstand genommen werden:

ah ei dem Maischbrenn Apparat werden die Flanschen, durch welche:

vorrichtung setzt die tzung einer besonders aufzustellenden und

verheimlichenden Dephlegmations- i . 3 ; e e. Tbeilen des Brenn— Königlich preußischen Herrn Finanz⸗Ministers sst den Pro= z erden, nur ein unverwendbares Robproduft von vinzial⸗Steuer⸗ Direktionen kurzlich ein Entwurf zu Aus— fe, vom

. zur Anweisung zugegangen, alle schon jetzt nothwendig werdenden Einrichtungen Der Vestimmung. zu treffen.

rf ist in die öffentlichen Blätter übergegangen, da dies aber vielfach in ungenauer Form geschehen ist, so wird nur unter

es sind daher nur für den Fall, daß die Rohrleitung eines Brenn⸗

Jän . kungen, welche aus einer oder in aufsteigender Richtung neben eingnder stehenden und mit eckelvorrichtung versehenen Blafen nebst Vorwãrmer

bringen. Die Flanschen werden zu diesem Zweck an von einander

1 Sieh durch das Bohrloch ö Kunstschlosses oder eine Bleiplombe so gezogen, daz

Flanschen, welche die Rohre verbinden, in denen die andere und nach der Lutter : n, soꝝ ü orwãrmer mit den Becken und diese mit der nach der Kühlvorrichtung führenden dahin, wo das Geiftrohr in die und Kappenverschlüsse nach den unter

sich die Alkoboldãmpfe eine Ableitung

T. die einzelnen Theile des aus den Beden nach dem Kühlgerät führ enden Geistrohrs verbunden sind, unter . , 27) Das Rohr an dem Rektiftzir. Apparat, welches den zu Jänmteỹ. den Branntwein in den Apparat fübrt, erhält an der kur; vot Cin tritt in den Apparat befindlichen Flansche einen derartigen Plomben⸗ Verschluß, daß zwischen den beiden Theilen der Flansche eine durch⸗ r löcherte metallene Scheibe eingefügt wird, welche nur den Zufluß von Branntwein oder Lutter, nicht aber von Maische zuläßt. t f. In Brennereien, wesche nicht auf einen Zug fertigen Brannt— wein herstellen, ist es in der Regel nicht gestattet, das Luttern und Wienen auf demselben Brenngeraͤtk vorzuneb men, vielmehr sind, vor⸗ behaltlich der Aus nahme⸗Vorschriften unter WN der Ausfübrungs— bestimmungen zu S. 6 des Gesetzes, für beide Verrichtungen getrennte Brenngerãthe auf; ustellen.

Bleiplomben anzu⸗ III. Rohrleitungen.

8. Alle Rohrleitungen, in welchen die Alkoholdãmpfe bezw. die geistige Flüssigkeit vom Brenngeräth bis zu den Sammelg efã den fortgeführt werden, müssen durchweg freiliegen und von allen Seiten eine genaue Besichtigung gestatten. Ducchgänge der Rohrleitung durch Mauerwerk oder Fußbeden muͤffen gleichfalls freigelegt und können mit Glasscheiben verschloffen werden.

b. Alle bezeichneten Rohrleitungen sind hell und blank zu erhalten.

. Alle Flanschenverbindungen der bezeichneten Rohrleitungen find nach erfolgter scharfer Anziebung der Verschraubungen mit Plomben zu verschließen (vergl. Zeichnung 4 auf Anlage A) und diese Plomben⸗ verschlüsse weiter durch aus 3 Hälften bester ent; Zinkblechkappen zu schützen, deren umgebogene Ränder gleichfalls Plombenverschlußz er⸗ halten (vergl. Zeichnung 5 und 6 auf Anlage A. . Zu allen Plombirungen ist mit Kupferdraht durchsponnene Schnur zu derwenden. Der Plombenverschluß wird bewirkt, indem durch die Flanschen der mit einander verbunden? Rohre an 2 bis 3 verschiedenen Stellen neben den Verschraubungen Löcher gebohrt werden, durch welche eine Kupferdrahtschnur von ungefähr 1 mm Stärke geiogen wird. Die Enden derfelben werden bierauf hart um den Rand der Flanschen fest angezogen, geknotet und durch die Jeffnungen einer Plombe dergestalt geiogen, daß nach nochmaliger Verknotung die Plombe mögli st nahe an der Flansche durch die be⸗ kannte Maschine zusammengepreßt werden kann und auch die geringste Lockerung der Verschraubung ohne gleichzeitige Zerreißung der Plombage⸗ schnur unmöglich wird. ; . Hekestellen und. wo erforderlich, auch die sind mit Plombirungs Werkzeug zu verfcken.

. . IV. Kũblgerãthe.

Sas Den Kühlgeräthen und den weiteren Geistrohren bis zu den Fammelgefäßen bin ist ein befonderes Augenmerk zu widmen, da die Alkoholdämpfe sich mit dem Eintritt in Ei Kuͤhlvorrichtung ver⸗ möge der eintretenden Verdichtung in Branntwein verwandeln, mit diesem Augenblick also auch der Reiz zur Anbohrung der Leitungen erheblich wächst. 3 Kühlfässer mit Kühlschlangen darin dürfen nicht direkt auf Mauerwerk, sondern müssen auf Füßen ruben. Für offene Kühlfässer der in Rede stehenden Art ift dutch passende Plombirung die Heraus⸗ nahme der Kühlschlange zu verhindern. Auch sind Rerisionen der Schlange unter vollstãndigem Ablassen des Kühlwaffers zulãssig.

b. Schlan genartige (Siemen fche Kübler) (vergl. Zeichnung 7 auf Anlage A) sind stets fenkrecht an einer Wand aufgestellt. Die Alko⸗ holdämrfe treten aus dem Geistroht in daz Rokr und der durch Niederschlag gebildete Branntwein nimmt seinen Weg durch dies schlangenförmige Rohr nach dem Verschluß b. Das Kublwasser tritt durch das Rohr e in dem unteren Theile des Geräthes bei d in Cy— linder, welche das Küblrohr umgeben und welche mit einander durch kurze Rohre e verbunden sind, worauf es bei * wieder austritt. Eine Ableitung von geijtiger Flüffigkeit Könnte daher nur durch Anbohren des Kühlrohrs a stattfinden, und zwar auch nur an den Stellen, wo es bogenartig aus den Cylindern tritt und wo es zur Vorlage führt. Um dies zu verhindern, sind folgende Sicherheitsmaßregeln anzu⸗ wenden:

a. das bogenartig halten werden; 6. sämmtliche Flanschen (2) sind unter Plombenverschluß zu setzen oder, wenn besonderer Verdacht vorliegt, ist zu beiden Seiten des Küblgerätbes, da we das Kübfrehr hervértritt, ein schrankartiger böljerner Verschluß (h) berzustellen, welcher sich bequem 5ffnen und amtlich mit Kunstschlössern verschließen läßt.

e, Küblevlinder (vergl. Zeichnung 8 auf Anlage A) bieten zur Ausfuhrung von Hinterziehungen die geringste Gelegenheit, da sie einen überall festverschlossenen und vernieteten Srstader darstellen, welcher mit kaltem Wasser aus einem böher stebenden FReserr* it. ge⸗ speist wird und in seinem Innern einen zweiten Cylinder enthält, in welchem die Alkoboldämrfe niedergeschlagen werden. Aus dem FGeistrobr treten die Alkoboldämpfe durch das Rohr a in ten Cy⸗ linder b und fließen, nachdem sie niedergeschlagen sind, durch das Ausflußrohree in die Vorlage. Das Küblwasser tritt durch das * * . den äußern und innern Cylinder F und fließt durch das

ohr g ab.

Ein Anbohren dieses Küblgeräthes würde nur den Wasser zu Wege bringen, auf die Anbringung eines

Aufsichts beamten

hervortretende Kühlrobr muß hellblank er⸗

zes würde nur Ausfluß von weshalb sich hier die Sicherheits maßregeln ff die Plom ben Verschlusses an den Flanschen des Einströmungs, und des Ausstrõmungsrobres beschraͤnken kon em „Der uühlcylinder muß ferner ron allen Seiten der Besichtigung zugänglich und entweder am Gewölbe der Decke mit eifernen! Stüben befestigt sein oder auf Füßen äber dem Mauerwerk ruben.

J. Vorlage. Die, Vorlage gvergl. 6 8 auf Anlage A) auch Pistorius scher Verschluß, genannt bestebt aus inen mit dem Kübl⸗ rohr a, welches die geistige Flüssigkeit leitet, in Verbindung stebenden Trichter b, in dem das Alkobolometer sich befindet und welcher von einer kupfernen verschließbaren und mit einer Glasglocke C versebenen

Umfassung umgeben ist. Gewöbnlich ist die Vorlage vom Brennerei⸗

besitzer verschloffen, sie muß aber außerdem noch einen amtlichen Ver⸗

schluß erhalten, um die Entfernung von Branntwein durch Oeffnung der Vorlage oder durch mißbräuchliche Benutzung des Luft oder Gas⸗ rohres e zu verhindern.

** , Vorlage hat in der Weise zu gescheben, daỹ die sämmtlichen erbindungsschrauben, welche die Glasglocke der Vorlage festhalten., und die faͤmmtlichen Schraubenmußtern zu durch⸗ bohren und die Seffnungen mit einer Plombenschnur zu durchziehen lombe gesichert werden. Außerdem

nd, deren Enden mit einer ind diese Schrauben mit einer Blechkappe zu umgeben, welche eben alls zu plombiren ist. Nächstdem muß das Luftrohr e vor miß · brãuchlicher . durch Aufstülpen einer entfprechend langen

vier gleich

fernen Kappe f geschützt werden, in deren oberen Rand gebohrt sind, welche mif vier

weit von einander abstehende . gleichen im Luftrohr anzubringenden Beff nungen dergestalt korrespon diren, * zwei Plombirungsdrãhte im 2 Winkel durchgezogen und ihre Enden verschloffen werden kännen (vergl. Zeichnung 10 auf

Einfübrung von Heberobren

Anlage A). Der Luftstulpen ist gegen Kupfer oder Messing Draht⸗

durch . und Plombirung eines ern. Ueberall, wo sich kein Pistorius scher Verschluß vorfindet, sondern

a. Vorwärmer oder Kolonne mit den Becken. 5. die Becken selbst und

netzes zu si der Alkohol in einen offenen Trichter ausstrõmt, muß ein solcher Verschluß hergeftellt werden.