1887 / 191 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 17 Aug 1887 18:00:01 GMT) scan diff

: ; ; ö ; iq wz 5 indestens alle 2 bis 3 Monate, zu revidiren. Bei dieser die Brennvorrichtung mit Kunstschlössern oder geeigneten Falls mit ; .

j ) te und dergl. Da jedoch diese Prüfung zu zeitraubend und umstãndlich wãre, ] sind öfter, min ! t ! ; s z geeigneten Falls mit ] abweichung außer Gebrauch kommenden angemeldet . ;

wre , ,, n, , ,, nn,, ,,,, , , n,, were ge e n g, er ,, n ne dle e een

1 w Meß Arparat fechs vaar⸗ befondere zu unterfuchen, ob nicht ein Ausfließen an den Verschrau— 4. Wienen kann Seitens der Steuerverwaltung uch unter 2 En umdeeunlenden, gt säterbarrt, dicht ticker be. so bat de; Bremgerei. Inhaber hein Anmeldung (vergl. Anlage E)

Ausbeute aus den einzelnen Maischbottichen bestimmt sind, müssen be⸗ Temperatur erfolgen jollte, so sin e . ö stattfindet, ob fich Rost guf der Alkobolometerfeder oder stãndige steuersiche Aufficht gestelit werd er ennen werden kann, oder wenn derfelbe sich in der Ärt ändert, daß unter Angabe der Menge und Stark? dez in ken Frrer j

* ; 1 ; ; de Gewichte beigegeben, welche den Gewichten des ungen ꝛc. et, . J ? 1 icht g erden. für die nächften Tage die Bemaischung ein der lig nt 3 ö ! Stãrte in den freien Verkehr zu seitigt werden. Es ist den Brennerei ⸗Inhabern jedoch gestattet, weise zu gebrauchen ; : ' auf anderen beweglichen Theilen des Äpbaratg gebildet oder ob eine e. Zur deklarirten Stunde der Beendi des Wi n ; d chung einig ottiche ausfãllt, der sependen Branntweins vorbehaltlich der endaült;i a?

Prästens hes Axparate hne Fenrtesiuns des lteßesßettlts un; Schwimmnterrers gn. Möanntwein von verschiedenen Stätten bei an . von Unrath ꝛc. auf dem Schwimmkörper stattgefunden kat. falls das letztere unter ständige ö a. . w 26 2 e nn, nn, r mne ö . . ö

nntw J e die An

obne Probenehmer von Gebrüder Siemens in Charlettenburg oder pa ,,. ser, n,. dem Gewicht des Schwimmkorpers in Terre list earaus n schen, daß etwaiger Schmuß, weiche sich in den mmmittelbar nach Beendigung degfelben. ref g der Jen mt Tin gin . der wegfallenden zirksbebestelle zu übergeben, wel meldung in das Verbrauchs

n . ; * ö ee, ; aß. h ; . ö Einmaischungen, den Betriebs pla derweit fesl ĩ ; knliche Aprarate beizubehalten oder auf ibre Kosten aufzustellen; r ; ren angebrachten Baffins oder bindung des Proben ie schungen, Setri n anderweit feststellt und vollzieht. abgaben · Anmelderegifter (vergl. Anlaa intrã ãbn p Wafer, alfo bei O bo ent sprechen, Zuleitungsrobren, den an diesen Ro gebrach si 9 . P ehmers mit dem Kühler in der vorgeschriebenen b. Soll der Betrieb im laufenden Monat in anderer verãnderter x 6 . ne . der Jahres

. ies r ,, m, . 9 3 . . , , , ne,, 2) zwei dergleichen, welche demselben bei Branntwein von 800so in n , , . haben sollte, vollstãndig ent Weise wi bestimmungen zu §. 6 des Gesetzes). 2 Stãrke, und fernt werde, um den ung

II. Protokoll über die getroffenen Einrichtungen.

r her, erneuert die Verschlußanlagen zwischen beiden, Lott Art ie '“ : b. Die Verbrauchs aba ; z ; e . ; ; ; Art r aufgenommen werden, so hat der Brennereibesitze ; . ĩ . . 5 ae . . w En Be i 2 35 an der Brennvorrichtung angelegten Stck Deklaration aufzustellen, welche ebenfalls, nebst dem e . 6 n . nen, 21 rr, , . ä (dem Abgakenfase 3) zwei dergleichen, welche ihm bei reinem Alkohol (Branntwein w . e. * 97 . . 3 aer r une, g Me err i. . ] der letzteren zum Betriebsplan und der aufgenommenen Verhandlung, zur Feststellung nach diefem Satze 23 ne e. . ö. , d nn. jbęỹ j salichỹ⸗ ji j ü Stã i ö 3 . ; . ; eht. st s j 5 3 , , . J W Dsertig ) na Den Brennereibesitzern ift möglichst zeitig mitzutheilen, welche von 100 090 Stärke) gleichkommen. Mechanismus richtig wirken, und find ferner die oben unter Ha bis d f. In Brennereien vorbezeichneter Art, welche nach den örtlichen . . ö dem bisherigen Betriebsplan höheren Abgabensatze zu erfolgen, sosernꝰ der K .

. . ö 5 F ö f sind zur Verhütung von Mißbrauch stets im ver— ö 3 '. welg i ö fr *r 21 i er . Einrichtungen sie in ibren Brennereien zu treffen haben, und ist vor fol, . . 6. . ö ,, Verhältnissen der steuerlichen Kontrole Fein- Schnier gkeit en Tieten, En welche. Bret beirn mel. , 353 . beantragt; eine nachträgliche Abänderung dise— Antrages ist nicht

,,,, das Gewicht des Schwimmkörvers gelenkte Stoßhebel an der Alkohol⸗ Die etwa vorgefundenen Rostflecke ꝛc. sind mit Baumöl zu be⸗ lann auch, statt des Prohenchmers ein steuerlich verschlofentz fab Ist zu besorgen, daß bis zu nul fg,

Amte⸗Dirigenten oder dem Bezirks ⸗Ober ⸗Controleur festzustellen, ob i ;. . im Sn Wass streichen und trocken zu reiben, und ist der allenfalls auf dem Sam melgefãß für Lutter aufgeftellt werd x J J ĩ Betri / Vehirket. Kebehte le je birne, serlänßfg keret. ; ö *. F ö i ve auf Null stehen würde, wenn im Schwimmertopf nur Wasser reichen un en . J j 535. * den, aus welchem letzterer abgeänderte Betriebsvlan oker di? vollzogene Stũck⸗ i i Steuer für die g B ,,, Allen Anfolterurgen genügt ft, und b die erforderlichen Verfchlüffe e. ö wäre, werden mittelst einer an dem Ende der Alkoholometer Schwimmer befindliche Unrath nach Herausnahme des Schwimmers unter Feststellung seiner Menge und Stärke durch die hiermit von der Hebeftelle ö. Brennerei a U l. . at en g t 3 in 3. j . K 3 * / = 1 Dteuer aße auf =. n⸗

g s 8 P ist demnächst der Steuer hebe⸗ 1 ü ; 4. ł . ü 9. 7 k k zum Belags. feder angebrachten Vorrichtung die unter 1 bezeichneten Nullgewichte mit 66 ö e nen, 4 . k . und . 8. vorbezeichneten ein vom Ober. Controleur oder seinem Vertreter bescheinigter Auszug meldung vermerkt heft der Brennerei zn prinsen a,. prüfen, ob der Stoßhebel an der Skala 80. oder 6 re Reinigung des Apparats. es können gleichzeitig steuerlich , ö . um mumwischen bet der Bremeteitenfsian zum faba Der derechnete Steuerkstrag ist; saern dem Anmeldenden nicht Reri rennereien. m ferner zu prüfen, Stoh . a n mul h gli Schluß ñ ö in' mitt i egen K ; etwa Stu für di Verbrauchs abgabe 27 , 'i, Die euer lit d] if! ö V hat sich hinfort außer h prozentigen ,. menge, ö 3. , ,, , k 2 6 1 k . . oder die Fest⸗ . , . auf den Betriebszustand der Maisch. und Brenngeräthe mit aller ö ranntwein von entsrrechender Stärke lte, ö 1 or, es geit zuße. Verrieb and der Schwirnmertot nicht Berk indung gebracht eren ste Stück. Deklaration nicht beim Haupt mt selbst, so hat die hinterlegen, was von der Hebestelle ebenfalls auf de n, , . 553 ; ; . be; te angebängt werden. Alle rten rennerei längere . ö. ö Steuerhebestelle dem Haupt⸗Amt das Surlikat des ab . ; ö d nmeldung ver Gründlichkeit nicht nur auf sämmtliche Flanschen. und Hahnverschlüße, 2 bezw. 3 bezeichneten Gewich z die bezeichnen Vorrichtun mit Spiritus gefüllt, so muß der Schwimmkörper berausgenommen ) Zu §. 9 , , 8 Durli es abgeänderten merkt wird. . 3 den Sammelgefäßen führenden Robr⸗ Gewichte sind nacheinander paarweise an die bezeich Vorr ig Dpirilus gerultt, . j ; 7. ; 8. Vetrie planes oder der angenommenen Stück⸗Deklaration, im letzteren knie 9 a, . . sickeren Verschluß des anzuhängen, worauf die Trommel mit der Hand gedreht wird, bis . , a,,, . 1. g n K Die erste Anschafur re 9 . , Meñ. A t i. mutet Beifügung des Danrteremrlars de, ane, trat . geben, welche die Feststellung des in den freien Verkeßr * e Renn e, in welchem sich die Sammelgefäße befinden, zu erstrecken. die an den 2, . ,, . k n Dil ent? n,, ,,, . 8. . a, . J J, ö. 6 . der Be Branntweines bewirken, die hiernach zu ö ö fr Es ist dabei namentlich zu untersuchen und festzustellen, ob irgendwie an, d. b. stäßt er genau an den O, . un Strich der Pei rrrleur' die Ante? em bis T vorgefchricbenen Prüfungen Fedes Hal erfolgt für die bereils bestekenden rennen ch Tie d ö. , ,. ung und der Abänderungsursachen aufgenommenen und dem Steuerpflichtigen mittheilen. ö ;

r ö ; ĩ der richtig eingestellt. Haben sich jedoch bei troleur die unte 1. 3 ! n le Durch die Verwaltung. Verhandlung zur Prüfung einzureichen. Die Entscheidung des Haupt⸗ Das 6 , ,. JJ ö ein Versuch zur Ableitung von worden ist, was sich ist die lltoholometerf bern e ren der? Stohl ebell ent weber zu wiederholen. Auch können, wo sich bereits geeignete Sammelgefäße in den Brennereien Amts welche jedoch die ei ö 2147 3. g des Haupt „Das Ergebniß der Abfertigung, sowie die Steuerberechnung sind bei Zähnen und Flanschen nur durch Verletzung der amtlichen Ver⸗ dieser Prüfung Abweichungen ergeben, in S . Ueber das Ergebniß der unter V und V angeordneten Prüfungen befinden, für diese von der Verwaltung dem ge ärtigen Werth iebes r,. is einmal, nachgelassene Abänderung des Be. auf der Anmeldung zu vermerken, worauf diefelk? an die Steuerstell . * ö J ; der einen zu niedrigen Standpunkt an der Skala Ue is Erg ? 5 J i, , . do tung gegenwartigen Werthe trizkes, wenn solche auch nicht für gerechtfertigt erachtet werden fosst. ückgege b n . e m ,,. schlußanlagen, bei den Rohrleitungen nur durch Anbohren bewerk⸗ einen zu hohen oder koholometerfeder vorgenommen ist ein kurzgefaßtes Protokoll aufzunebmen und im Belagsheft der entsprechende Entschädigungen gezahlt werden. cht rückgängi dan d ö Pr mr; oh te, zurucgegeben. wird.

igen laßt. L ĩ Oberfläche einnahm, so muß eine Korrektur der Alkoholometerfeder vorg ĩ * 9 4 nicht rückgängig machen darf, dient nebst der schriftlichen Anzeige des 8 ; ,,,, n,. , ,, ö kJ 19 *r r w Alkoholometer K, Prüfung des Apparats erhebliche Anstände at,, . , J 3 ö ö. ö d sind ; . , n.

rm r, * 23163 m . ittelst eines i ängt die Gewichte un an die g . . . . . uh. 3. 1 . . J tun idlungen zum Registerbelage, und sind diese Schriftstü i zu übergebe Farm, . 8 . . ir . n,, . beobachtet, ob der Stoßbebel , 9 ae, J , und zur , . . eee en en. k . widrigenfalls der Steuerbetrag zwangsweise beige-

e, . ; ö ö , s geringsi Tror ie 100. Theilung der Skala zeigt. Ist dieses ni werden. . . ö. ; 6 aume zu tragen. Im Falle einer Unterbrechung des Betriebes in den d Ab⸗ ,,, 2. ; ( blank reiben zu können. Durch dies Verfahren ist auch das geringste Trommel gegen die ung. St ö ö vII. Rerision durch die Aufsichtsbeamten. K 5ndu“ 1 bree 8 ebes in den der (E. Uekersteigt die festgesetzte Steuer den binterlegten Betrag, so wieder verkittete oder versötbete Bohrloch wabrzunebmen. Bei dem der Fall, fo korrigirt man die eine Hälfte des Feh 9 2. Eine senstige Vehnnung bes Miez Arvaratz im Laufe der Brenn- w Ber dz. Ein Gerathe· Verl. findung. nach §. 13 des Gefsetzes unterliegenden Brennereien Rnden ist der Differen- Betrag bei Vermeidung der zwangsweisen Beitrei⸗

e,. if ñ sions sich iebige S Stoßhebels dadurch, daß man mit Hülfe der Mutter und Contre 1 . ; ung. die Bestimmungen unter a bis e sinngemäße Anwendung. bung desselben binnen 3 2 geringsten Zweifel baben die Revisions beamten sich jede beliebige Stelle des Stoß 1rchg da ; an welcher die Gewichte periode, außer zu besonderen Prüfungen durch die damit betrauten Wenn der Brennereikerriek unterßrecden?* . . ; n g. dee selben binnen 3 Tagen einzujaßlen, ker Rebrseitung sofort klark reißen zu lafsen,, Feze Watrnghrmng, NMutret den Hafen Ki. die Porrihtunn, a) Dber⸗Beamken, darf in der Regel nicht erfolgen. schluß oder einer derjenigen Theile der . Beim Zuss J. Zusammentreffen mehrerer Fälle. Bliibt die kestgeseßzte Steuer Hinter Tem hinterlegten Betrage

er 5 k reib . ehm J . . . j dürfniß nach der einen ; f ff s . i t . ; ; erfchlüßse oder ein Andohren der in ihren hängen) am freien Ende der Feder, je nach Bedür, 1 ̃ ficht —ů t . 8 cf ; ; e , , . mmentreff e in V del zurück- o ist der lleberfchuß innerkaik s Tagen auf Ter Hehe . e 94 3 terfuchenden Rohrleitung vor! oder anderen Seite bewegt; die andere Hälfte des Fehlers korrigirt Die Aufsichtsheamten dürfen nur den Zinkkasten abheben und Sam melgefäß; oder Meß. Apparate, aug, welchen eine heimliche zz., ten Falle mũff . för me n ehe eden beate gegen Suittung, akzube ßen ni . ,. unteren Theilen ganz besonders zu untersuchen g it Hülfe der Stellschrauben am Kopfe der Feder. haben sich bei den Brennereirevisigcnen neben Prüfung der Brennerei⸗ leitung oder Entnahme von alkoholkaltigen Dämpfen, Lutter od Fälle müssen die verschiedenen Maßnabmen neben einander ar, gegen Quittung abzubeben, widrigenfalls derfelbe, fotern der Betrag aussetzen läßt, ist . ö geit Zeit noch be man t 21 5 3 bei den Gewichten 100 und 100 eine geräthe, der Rohrleitungen, der Flanschen⸗ und , Branntwein möglich ist, verletzt wird, fo Fat dies der Her n ef, ; . ö för DJ em Hauptamt bleibt überlassen, von Zeit zu Zeit n . ö. f bei den Gewichten 0O0und O u. s. w. auf eine äußere und innere Besichtigung des Zinkkastens (ins sofort in Spalte 15 des Betkiebs⸗ Planes ein ier * Zu 8. 11 . , 6 * er Berfchlüff richtige, so überzeugt man sich, ob sie auch bei den Gewi . 6 , . 5 i. , ; tl, . 9 Tes Betriebs Planes einzutragen und hiervon ö ö III.. Abfertigung zur Ausf der zum sondere Pruͤfungen der J , e, ,,,, heraus, 3 der a,. . ö . 89. e, ,,. . ö. ö , . ö K. ö 3 ab, dem ö . des Branntweins in den Brennereien. a. Wenn . w 33 ö 9 Bug ö ;. 6. . . , o Hor sichtigung de 8 . . zirs-⸗Dber-Gontroleur und der Hebestelle, und im Falle sich am Orte a. Die Feststellung der Menge und Stärke des in der B ĩ 3 de bi 3 mnfteuer nelnscheft e em rm ö ,, , ,, en e, en, der Hebestelle. und im O ung der Meng Sts es in der Brennerei aus dem Gebiet der Branntweinsteuer. Gemeinschaft ausgefuhrt * 4 . . ( ĩ desselben zur einen Hälfte mit Hülfe sich ferner durch Vergleichung der Anzeige des Alke der lennezei nur der Wehnsitz eines Aufsehers befindet, auch diefem erzeugten Branntweins' geschießt durch 2 Steuerkenmte der? nn in ein zur Aufn 2 in ne, . 2. In Brennereien, wo die Finrichtung besonderer unter sicherem k . z dern Hälfte ver⸗ Vorlage mit der Anzeige des Stoßhebels an der Altoholkurve, welche schriftliche Anzeige zu mach Auf diese Anzeige bin muß si in der Regel ein Ober⸗ sei 6. Herr Stan hmeff st erkin fat. Kfbn een ninin brefthnmees hegers betbrach . , , Ra Aufstellung von der Stellschrauben am Kopfe der Feder und zur andern Halfte 9 , , n,, beob d ; zeige zu machen. Auf diese Anzeige hin muß sich der R. Regel ein Fber-Beamter sein muß; Der Branntwein ist zum werden soll, fo ift *chtt einig ssiehe 16 Abs. 2) eine g steuerlichen. Mitverichluß stebender Räume zur Aufst 3. r Si 2. 23 ien Ende der Feder letztere durch die Glasscheibe im Apparatmantel beobachtet werden Ober Controleur oder, wenn dieser nicht Stell Zwecke der Feststeñf . . ; so tzeitig (siebe 2) eine Anmeldung nach . fäßem n m nnn, unh i sten mittelst der betreffenden Schrauben am freien Ende der Feder. 6 ö . e , n, Der, e g „wenn dieser nicht zur Stelle ist, der Finnehmer Marräb'liellteg. n hängt, an fällen Tad erfolgt zie leßtere Anlage K bei der Hebestelles einzureichen, rms dienen m. ine Sammelgefäßen nicht oder nur mit unverhältnißmäßigen Koste . dichten O und 0 korrigirt ist, kann, davon zu überzeugen, ob der Stoßhebel die richtige Alkohol falls dieser am Orte der Brennerei wohnt der Auffeb nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften i ie Sent 3 f . zalich R sonsti ĩ ie Aufstellung von Meß— Nachdem der Fehler bei den Gewichten 9 und g lann, daron; ] . sich bei dieser Prüfung kei 5. D ri wohn oder der Aufseber ohne Däne der bestehenden Vorschriften über die Feststellung des Verfendungsscheins J für unverstererte in“ (vergl. Anlage I möglich ist oder wo aus sonstigen Gründen Lie Aufstellun . . di Gewicht d wiederbolt stärke an der Alkoholkurve anzeigt, Hat sich bei diefer Prüfung keine Aufschub, und im Falle der h e 8 Alkobolgehaltes u . es ins, 1 w /-) Apparaten den Vorzug vor derjenigen von Sammelgefäßen verdient, hängt man wiederum die Gewichte 8 s Stoßbebels bei beid Erinnerung ergeben, und ist insbesondere eine Anbohrung des Zink Brennerei wohnt, spätestens innerhaft 24 S der Ausfuhr eine Sten ü s 8 K ; , ö & Verfahren sch'lange, bis die Lage des Stoßbebels bei beiden Frinnerung ergeben, ist ins ahrun Enne ut, spätsten innerkals 4 Stunden nach dem Cin. der Ausfuhr eine Steugrrergütung in Anstruch genommen wirk be Der Anmeldet. üternimmt, mit zi sind an Stelle der Sammelgefäße, zur Feststellung der aus der Lieses Verfahren so lange, kastens und Apparatmantels nicht wahrnehmbar gewesen, so baben die treffen der Ameige, in ie B ö ö . Der B ** g me, . . me, nennt, mt de tee hmmm de, d. . 6657 K , , e, tf = ige wird. ; * r h : 26 zeige, in die Brennerei begeben und durch Augenschein Ver Brennerei Inhaber hat die zur Aufnakme des Branntweins meldung die B flich im Versendungssche Maische ohne Rücsicht auf späteres Wienen oder Rektifiziren gewon⸗ Gewichten eine richtige wir ĩ S0 und 80 d beobachtet, Beamten in Spalte 23 des Betriebsplans (vergl. Anlage D) eine zuverlässige Zeugen oder auf fonst geri R die FRichtiateit erforderlichen Fäffer Pere ö 5 , , e ns die, Verpflichtung, den im Versendungsschein kezeichneten , ? Stãrke, * Seitens der Sierauf hängt man die Gewichte 80 und 80 an und beobacktet, ; Spalte 25 d eber zuversaisige Zeuge SkM!onstzf eeignctem Wege die Richtigteit icrderlichen Fäfser Hereit u walten. Er. ift verpflichten auf feine Branntäein in nberdnbäller Fstg h merlstungs Kein bwzi nenen geistigen Flüssigkeit nach Menge und, Stärke, Seitens ir Stoßhebel die So Thei S ist dieses nicht tsprechende Eintragung zu bewerkstelligen. der Anzeige an Ort und Stelle prüft b 5 is eine R Kost ' s, vor Wi gs Einflůs schütztes schri KJ ; a,, arch 5 2 8 S S0 ⸗Theilung der Skala trifft; ist dieses ni entsy ö. ug zu 9 z ö. . Anzeige a und Stelle grüsen, über das Ergebniß eine Ver. Kosten ein geeignetes, vor Witterungs-Einflüffen geschüßtes Ak? Der. eschriebenen Weg; sporti in dem besti Steuerbehörde geeignete Siemens'sche Meß Apparate Spiritus. ob der Stoßbebel die s⸗ ö. ö Maßgab Entg esetzten Falls ist der Thatbestand sofort protokollarisch bandlung aufneb d f i . igungslokaf zu f dass. 214 e , . kergelchriebenen Weg zu transrortiren und in dem bestimmten Zeit. ; i - ; s eine Korrektur der Feder nach Maßgabe Entgegengesetzten Falls Ge, . ung zufebmen und den Befund in dem Betriebz-Plane ver. jertigungslokal zu stellen, dasselße mit den zur Ausführung der Ab- rau d e gegebenen Ort zur Rexisi d wei Meß ⸗Apparate oder Probenehmer nach Maßgabe der folgenden der Fall, ö abermals . festzustellen und das Protokoll nach Vernehmung aller Betheiligten merken. In Abwesenheit des Oh z if 8 ñ fertigung forderli sili ð Materialien auszuf . neh Apt . , Sestimmungen stattfinden. festzustellen und das . Laa 2 n Ylerlbwesenhzit des Hber⸗-Gontroleurs ist der Drtzrorstand ertigungen erforderlichen Ütenfilien und Materialien auszustatttn, rtiun eu l'amn Bleichen die Verbindlic keit, für rschriften aufzustellen und zu kontreliren; der obigen Best e . 80 B g = vorzulegen, welches nach Lage der Sache assi a, e Ber fern dies erf ich ist, für dessen Hei 3. JJ 1 ö I. ff iu des Meß ˖ Apparats. Rach Prüfung mit den Gewichten 80 und 80 hängt man dem zuständigen Haupt-Amte vorzuleg elch ch Laz Sach 'der ein anderer zuverlässiger Zeuge zuzuziehen. welcher die Befunds. auck, sofern dies erforderlich ift, fur deffen Deizung und Beleuchtung auf dem Branntwein ruhenden Verbrauchs abgabe, foweit nicht Furch natürliche Einflässe oder Zufall eine Verminderung oder Vernichtung

; 4 5 ie e G wi O und G auf und die weiteren Anordnungen zu treffen hat. Kescheinigung mit zu vollhicken bat. In diesem Falle muß dem Sber. Sorge zu tragen Soba Mer⸗ in der Brennerei eingetroffen, hat wiederum die Gewichte 100 und 100 und 5 ei h it 2 In don de ignis alißals. bt K . . der 3 . Tage ab ere Rüfstel, keobacter, obe der Stoßhebel richtig ameigt; . . . . w ,,, , n af dr gi erg , ö . k— . 67 ,, , Trag. des Vrangtweins auf dem Transport erfolgt ift, zu baften e,, ,, f nzuzeigen; die AUufstellung Korrektur der Feder vorgenommen werden. ei Ausführung aller Beamte h m,, , , n,, * S ;. rm nich no g, hals möglich zur Brennerei begeben, die Ver- Fistern; herlt den erfogzerlichen geaichten Gewichten sowie die Die Amts telle ist kefugt, für die Erfüllung dieser Verwfli⸗ lung beginnen kann, der Steuerhebestelle anzei rn; bis nl ö dieser . muß man mit dem Apparat äußerst vorsichtig Kaiferlichen Normal⸗Aichungs ⸗Kommission, betreffend den Siemens kältnisse nachträglich prüfen und den vermerkten Befund bekräftigen. erforderlichen geaichten Revisions· und Vermẽeffungsinstrumente be⸗ angemessene Sicherheit u . Findet der Tranzvort des Branntweins nicht auf einer Eisenbabn

kann nur zescheben, wenn die Brznnerei außet Vetrist fick befindet, ; 5 dicht, aber nicht zu fest an die schen Spiritus⸗Meß ⸗Apparat und den Siemens'schen Probenehmer Im Einzelnen ift Folgendes an? besten! schaffen

2 z ali ter Leitung des Haupt⸗Amts-Dirigenten, umgeben. Die Contre-⸗Mutter muß dicht, aber nicht zu se 8. * e ; ; D verm zac 2 ' Volgendes iu beachten: . . J . . . t . w . . Rormas - lichungs. Schraubenmutter gefchraubt sein, die Trommel darf nicht schnell . k—— ,, . .J. Behandlung bloßer Plombenverletzungen. ö . Aufftellungz art der Daag⸗ wird nach Anhörung des Brennerei⸗ oder Wafferstrasße ftatt, so fann der Weg, welchen der Transport Kommission angelegten, vom Brennereibesitzer zu erbaltenden Ver., dreht werden, und muß man ein starkes Anstoßen der Kurve an den eigener Anschauung . Liegt eine bloße Plombenvderleßzung vor, ohne daß dadurch ein Inhabers durch den Bezirks⸗-OberControleur beftimm?. zurückzulegen hat, in dem Versendungsscheine vorgeschrieben werden,

en tli tile des Meß⸗ ündlich vertraut ; an ; f j De ei ist f idi st di f habung aller wesentlichen Theile des Meß⸗Apparats gründlich Zugang zum Alkohol u' f. w. möglsch geworden, sc istz ins sseäden! 8 Der Brennerei⸗Inhaber ist ferner verpflichtet, den revidirenden auch ist die Transportfrist auf die zur Zurücklegung dieses Weges eamten diejenigen Hülfsdienste zu leisten oder leiften zu lassen, unbedingt erforderliche Zeit zu beschrãnken.

d. Die Anmeldung ist hierauf den Abfertigungs beamten zu über⸗

t zu. entrichtende Verhbrauchsabgabe Stundung be— . . 2 2 2 2 26 1 8 a 8. ng e⸗ ber den Vorfall aufgenommenen Ver⸗ willigt, so ist der Hebestelle innerbalb 3 Tagen das Kredit Anerkennt⸗

. . . ö * Stoß eide 1 no ird, daß durch unrichtiges luffes. tuell mit Sülfe einer Wasserwage wagerecht zu Stoßhebel vermeiden, wobei noch bemerkt wird, ? ich . l mʒglie ĩ Er re mit he für . einer gfächenraunt von ungefähr Änzicen der Schrauben der Allobolemeterfeder eine ö Anzeige zu machen. vu. Zäblwerks Register ja ermitteln und im Protokoll festzustellen, eb die Verschlaßrersetzung ö fte ; Afsten. zu . Lam genügt. kat in Ler Kegel in dem Raum, in welchem sich Ri des Alkeholzählnertes bis zu 2e berbigeführt wergen ann, a. Unmittelbar vor Besinn und nach Beendigung des täglichen irgend Jemandem zur Last gelegt werden kann. Der Verschlus ist welche erfarderlich sind, um die ibnen obliegenden Geschäfte in den C. Wird bei der Ausfuhr nach einem Lande außerhalb der

wenn der Aufsicht? vorgeschriebenen Grenzen zu vollziehen. Branntweinsteuer⸗Femeinschaft oder bei der Aufnakme in eine fiir un⸗

bierauf unverzüglich wieder zu erneuern, wozu ,,,, ; ; ren follte, einstweilen Die Feststellung des erzeugten Branntweins hat in jeder rerjollte Waaren estimmte oSffentliche Niederlage die Rückvergütung

ö ' 5 jf üf ie S lkoholkurve eine 3 291

Vorlage befindet, zu erfolgen. Die c. Ferner ist zu prüfen, ob die Stellung der Alkol 2 mittel? . ; . rn, wo k 3. Bren ge glb oder der richtige it. Dies geschieht dadurch, daß die 100. Gewichte an die Maiichbetriebs , , K . eamte den Plombir; Ararat nicht bei fich fäh ̃ a. e,. in. ier Vannpfmaschine ist fo viel als möglich zu vermeiden, damit der richtig gestellte Alkobolometerfeder gehängt werden, worauf sodann die verxslichtet, den . pen in vierteljährigen Zeitabschnitten zu gi en, der. leunigst zu benerkstflligenden Wiederherstellung des Brennerei dutch Hnittlich alle 8 15 Tage stattzufinden. Die hierfür der RMasschkottich, oder Branntwem“ Materialsteuer beanfprucht M 9 arat der vom Brenngerãth ä. fw. ausgehenden Wärme zum Trommel mit der Hand so lange gedrebt wird, bis dieselbe fünf volle in Spalte 14 . ierũ ö 1 . ; * ee, n ,,. Plombenverschluffes Dienstsiegel verschluß statthaft ist. destimmten Termine werden nach Anhörung des Brennerei⸗Inhabers (vergl. Branntwein ⸗Riederlage. Regulatiy §. 2 Abf. 2), so ift die . , ,,,, D 1 e. 2 d. ne, . Tas II. Behandlung anderer zufãlliger und rechtzeitig ange eigter Verletzungen w ö auf die Dauer eines hierfür ele erleben Anmeldung neben Ter Annmeltüng zun Venn z zur? ichen Rexisionen geeigneten, hinreichend macht hat. Es muß alsdann das Alkoholzählwe nau. ͤ we e ,, ,, ö j ö oder Störungen. ; , , n , . . ö sendung abzugeben. . k 8 ant snden ö, ‚. ö 6 5 . . . ö. 5 K ö. I durch zufãllige ve e ,, oder auf andere unabsicht · des . ö ö . K 1 Sie Se ße, in . der Branntwein zur Versendung ge— b. Vor der Aufstellung ist der Fußboden der Brennstube zu unter Rolle des Winkelhebels losgeschraubt und. xz F . erer efarmlich akgescklofsen und der Steuer hebeftelle bis zum übe Art ein Zugang zum Alkohol geschaffen, oder eine Störung des ftatt unnd * e. z Penlalls an dielen Tagen langt, müßen, sofern nicht Raumverfschluß oder amtliche Begleitung * ; * e t im sei s Die fortgesetzten je fünf Trommelumdrehungen ein inbaber förmli— geschlos Wer hebestele Meß. Apparats welche die richtige Fett istun. Tes nen ö zufinden. Die hierzu erforderlichen Anträge sind der Bezirks eintritt, so eingerichtet sein, daß ein sickernder ntlicher Verschluß suchen. Der Meß Apparat von Gebrüder Siemens besitzt in seinem Freht. werden, ki ; ö 106 1 anzeigen. Auch 5. Tage des ersten Monats im neuen Vierteljahr eingesandt werden. . 5. ber die richtige Feitstellußsgs des durch denselben hebestelle fo zeitig vorn daß diese sie f üũf ö ö .

Thei ĩ ichtu s ze e, wenn das Fortschreiten des Alkohol zähblwerkes um genau anzeigen. Tage des . ; ; 7 * geflossenen Branntweins unmögli zweifel haft . e, eFeltig vorzulegen, das diese sie nach erfolgter Prüfung den angelegt werden kann. kJ , , , , bre eee gal wen, ,, ee eie irre lie, ,, dere gg, n en e e, a , 8 nr en esse . izufü Vorsicht verfahren und namentlich ein starkes ‚. 5 ner, , r, ,,, . i 2 ü j worden, so hat m . auf Vergütung der Maischraum⸗ oder Materialsteuer zur Ausf

twaige Störung des selbsttbätigen Ganges desselben herbeizuführen, und Vorsich dem zuerft im neuen Biertel⸗ . . . . . sutung der Maischrar ͤ Materialsteuer zur Ausfuhr etwaige S g g die Richtigkeit dieser Uebertragung vor ; e 2 der Bczirks-Ober. Controleur außer der den Thatbestand dar— Wird von dem Brennęrei⸗Inbaber eine Feststellung seines Brannt⸗ gelangen soll, bleihen die hierfür bestehenden Vorschritten in Geltung.

46. . . ;. 266 ,,, n,. ie d ein, wenn auch noch so unbedeutendes ertr; vlt in . diese Absicht vereitelt und den solchergestalt aufgesammelten Brannt- Stoßhebels an die Kurve und ein, ; ; ü ei erscheinenden Steuer⸗-KAufsichts beamten Zu be— ö ̃ er . , , , : rannt hen rifte ; wein mittelst eines Rohrs in das Innere des Erdbodens führt, Rückwärtsdrehen der Trommel vermieden werden. jahr in der Brenner sch stellenden Verhandlung, in welcher die Retro fenen Maßnahmen auf. eins oder eine sonstige Abfertigung an anderen Tagen verlangt, so e. Ver der Ausfubr oder vor der Aufnabme in eine Niederlage

1 n, . ; ö 0 . * ö san i brüfungen der Meß ⸗Apparate scheinigen. . uffỹ . , ne,. = kann diesem Antrage stattgegeben' werden, fofern ein Bedürfniß bier hat regelmäßig ei . jche Rent . e.

e ung zu gestatten. Die Zäblwerke dürfen bei den Prü . lachen ö ö 8. Pe 8 ö zuführen sind, ein Duplikat des u ngli b . 1 gegeben 1, dürfniß hier at regelmäßig eine nochmalige amtliche Feststellung des Branntweins ie,, . J . we, en rer abgeseßen von besonderen Veranlassungen nicht abgenommen „In Spalte 5 und 5 des Zählwerk ö hat , 2 r n g ö J, är nachgewicsen irren dec hre erfe ecllczer Free len er, t, k ge drr, ,, ö un besitzer cmwaige Störungen im regelmäßigen Gang und Verletzung * ö. fügung tehen. Der Brennerei Fnbaber ist jedoch zur Entrichtung der Reriston *aE3ebes erde r, mn re. Transvort Unter Ran

. 3 N, . X 2 dbIL 1e U aum

direkt auf dem Erdboden, so kann obige Rohrvorrichtung etwa 1 m werden. der amtlichen Verschlüffe des Apparats unmittelbar nach ihrer Seschäfts büchern über die bisherige Ausbeute an Alkobol, für gesetzlichen Tagegel der und Reif

.

. , , e me. .

h i i se if ü ies i i ü . e ers f 1 den Verkandlung der Stand der 3 5 7 5905 S8 werks R iste d 5 I 5 Nj ö 11 4 Der Betrag der auf dem M twei ö 8 N. b chs edoch die mindesten Zweifel darüber, ob diese Einrichtung den beab· über jede derselben aufzur ehmen . * r zum Zählwerks⸗Register liefert die Steuer⸗ Register für das laufende Vierteljabr dem Haupt⸗-Amte vor . . w ; ; Der Berrgg ein Branntwein rubenden Verbrauchs. 1 Zweck vollständig erreichen läßt, indem man vielleicht unter Zählwerke zu registriren, die ron letzteren ohne wirklichen Durchlauf , Formular zum Zäh gis . . . unter , .. , , höchsten Brannt⸗ J . . ist aufzufordern, selbt oder durch einen abgabe ist nach Maßgabe der Borfchriften untet MIt! und d Tfest⸗ ö 10 . Bes iner i, in w i Apparat ein Ausbeute, sowie, der Art des Betriebes und der jeweiligen Das 1 6 = 57 9 ; ?

ö a fflensnnas —⸗ ö so i z * der Brennerei (siehe unter VIII) Bei jedem Besuche einer Brennerei, in welcher ein Meß Ap , , , , iebez der, seweiligen Das Frgebniß Ker nt ichen ff fm, git beine eg endigun dd befinden sich unter dem Aufstellungsraum andere Räume, so ist ermitteln und im Zählwerks⸗Register aufgeftellt ift, kaben die Aufficiz beainten, die an jedem ein elnen Betriebsmaterialien die Mindestmenge des zur steuerlichen Abfertigung derselben in ein in e, ee, . . hen. e. . 6. k. w an wee. un : f ö fãß i schei 8 sweis s Abnehmen der Zählwerke noth⸗ Den. 1 ,, , , 3. ö X gen glei s zu ve

des Arvparats mit einem entsprechend großen Gefäß in Erscheint ausnahmsweise das men 3 8.39 r en Branntwein. und Alkobosmengen, sowie den 1 wenn der Zeityunkt, mit welchem die Störung eingetreten ist ; re neee, 142 . ; . .

ind ö 3 sichtli = e s thunlich wieder an dem Apparat Meß ⸗Apparat gegangen a , . ĩ ; ö ö . cerzeugung“ vergl. Anlage ) einzutragen, welches zugleich zur Kontrole Abfertigung auf Versendungs PVerkindung zu ringen. welches den urch absichtüiche Ver. went iz; so, sins ziecsesbes sotlt, . st Rauminhalt der nach dem Betriebsplane an jedem der e, Tage keftimmt ermittelt wird, von dem Tage der letztvorhergegangenen dafür zu dienen hat, daß die Jahre incnge ö weich. die a. Soll 3. . . k—— gesetzt . 4 rr, ö. 3f i Schrauben, welche zur Fixirung der richtigen Stellung iebe ü Die. I. e . ; ; j Verkehr ge nimmt. Dieses unter amtlichen Verschluß zu setzende Gefäß kordirten Schrauben, welche zur Fixiru f , m mee . Branntweins und die durchschnittliche Raum⸗ net; . . 5 = ö , ,, das. 8 c —ͤ trichtung de chr al ; muß gleichzeitig mit ben Meß -⸗Apparat aufgestellt' und sein bei der Zählwerke dienen, in die für sie bestimmten Deff nungen fest ein⸗ des täglich erzeugten ch 2) wenn der Zeitpunkt, mit pe ten g Stõrung cer ist, , , überschritten wird. In diesem Konto. Hebestelle, in deren Bezirk die Abfertigung zum freien Verkehr erfolgt

. 5 ag au se des 8 ittelungen in Spalte ?7 bis 14 des Zählwerks⸗Registers einzu— vt von der der letzten Rexision des Haupt⸗Amts-⸗ den Sammelgefäßen oder sonst unskackte?ti verhle m, e. 1 ner, anderen St. . n o ist re 24 1 , nn,, ,. zunehme er H eberzeugung zu nehmen, datz das auf der Achse des Alkohelrtades Ermittelungen in Syale. ö wr, Dirigent ssen V =. e. ; munelge aßen, oder, sonst unagktgefertigt verbleibende Rest des zeitig (siebe I. Abf. 2) die Ausfertigung cines Bersend unüssck= es n m , , n, . e . ener n 4 un . in das Triebrad des Alkohol! tragen. Ferner sind die Anzeige des Stoßhebels an der Alkobolkurwe sansigenten der dessc n, Fertretert., brhergegangenen steüerlicken ii Er zeugnisses nach seiner Menge nachrichtlich zu vermerken. nach Anlage M. bei e d zn ( e,, , ,. mitzutheilenden Protokolls, unbeschade 9 8 ] bechftenz für den Zeinkanm Tor Ho Tare nrielgel cer ner Dr s, ee, 6 K . ie, e. 6. . 5 K oder , . K. , de, n, ,. zu leisten. iesem ist 5 s ei it e ö zültiakei ü sti z , . ö ö 'on den Abfertigungsbeamten jedesmal zu Die festgestellte Verbrauchsabgabe ist innerhalb der vorgeschrie⸗

ü ö ibeñ gke ; 8 ö * . . 2 zabgabe ist innerhalb der vorgeschrie

ai,, . 66 k mit e aus welchem den beteiligten Brernereibesigern in nennensmwerther 4 m n , n, finden ertigt verbliebenen Bestände an Branntwein find hierbei nicht An— e ,n, nme . . 5 . 1. benen Frist . Verlage des Versendungs cheins II bei ben Emyfang?⸗

up abiger . V 3 . 3. . SIubrtungs ö . . 5 VIII. . jurechnen, jf . l . ö irt. stelung, . V 3u ebenden A ertigungsy iere 6 nmel dung amt einzuzahlen, widrigenfalls die Einziehun derselben von de Ve .

dacht zu nel daß der' aus der Vorlage flietkende Branntwein ein Thfatzes getroffene Änordnung keine Anwendung zu finden. Es ist auf Brennereien, in welchen Meß ⸗Apparate aufgefstellt sind, ent ee, a, , durchschnitt · zur Versteuerung oder Niederlage, Versen dungs schein) zu fübren. sendungẽ schein Crtra ken fen erfolgt. 3 4 dacht zu nebmen, daß der aus der Vorlage fließ Brann —⸗ im Prüfungsprotokoll die Anzeige der sprechende Anwendung. zu be en; d. Wird in der Brennerei ein Meß⸗Aprarat benutzt, so ist das V. Verfahren für Versendungsscheine I und H en min? ; . ; . r , f vermerken und anzu⸗ ; ö e, h . —; ĩ

d. Hierauf ist der Meraprarat mit den zur Leitung des Brannt⸗ beiden Zählwerke vor der Abnahme derselben zu m Syke a.,. 8 r Köontrontung von mindestens iefert, so wird dem Brennereibesitzer die Mindestmenge des zur *r n. 286 * . n x A . lu. ng ; u

neir? Kerernten Räetran erkunden unn sind Tiese verschriftemätig geben, aus weichem Grunde deren Abnahme erfolgt ist Spiritus Meß. Apparate sind nur zur K ö zeuerlichen Abfertigung zu stellenden Branntweins vom Tage seiner er, des, Meß- Apratrats zu fübrende Zählwerkz-Register und f fnzen, sofern nicht im Vorstekenden abreisen Bestimmungen 3 ; ; de arg 1 ; f derselben Blase lutternden und wienenden t nehmern bat dies aeb chr , , d,, . . 3, . r t Er: Prüfung des Meß⸗? s vor Inbetr:ebsetzung J zu ftellen; später dürfen diese Ziffern nicht meb XI. Behandlung der auf den 96 Der Benrks. Sber⸗ esti ö zt ; zu gesckchen, nachdem der Probekasten im Meß ledigung der Begleitscheine j und If im Vereins; 5llgeseß rum!. H. Prüfung des Meß ⸗Arparats zor Inbetrzebsetzung, Zählwerke auf 0 zu stellen; sp rf Hramere len. b. Der Bezirks. Ober ⸗Controleur bat Bestimmung über nötbig Apparat entleert und der . des Inbalts ermittelt worden 1855 und in dem auf Grund des J. 58 Reel e, De. ,. e , d. Es ist darauf zu achten, daß die Bremsfeder des Alkobolrades ö ; 2 j f e f schlußverletzung oder sonsti Fingri ĩ itenden Stratverf 8 . ; e 4 z . , n Ueber eugung genommen werden, daß der Raum, in angeschraubt ist und reh! wirkt. . bee, n, n n ,,, . i . 8 n,, , 2 ö , n,, ö. fe et . ist . a. Ueber 9 Ausstellung und Gtletigung der Versendungsscheine w . 8 ö eat u 7 36 . neben der * Aus * . = ö. . off ne . Ser Sr . 377 i . 86 Yeenge ) J 1 au run er Anzeige ist von dem Ausfertigungsamt ein? ersendungsschein⸗Ausfertigungs⸗ welckem die Meßtrommel sich bewegt und welcher die gemessenen Hierauf ist der Mantel des Apparates zu sckließen und zu plom, keiten stößt, kann das Luttern und Wienen des Branntweins auf der e e g rn ier nr t n ö ö des Meß Apparats oder der zm ttichn pen setz n ermittelten Sell Register nach Rnlage ö . führen. 96 3sch ö vollstãndig leer ist. daß auch bei der inneren Besichtigung keinerlei höͤri i d fe . bestande um einen größeren Betrag zurück, als für den unter gewöõhn · Ist die Bestellung einer Sicherbeit für die auf dem Brannt- 3. vi etre. **. 6 IT. ee ; . ö 2. en. ö . ö 27 mittelst der zuge origen zwei werden: ö . . 8 * . D Me j 1 15 cx * * s ö = 2 egenftänte wie Holzfräbne u. s. w. in denselben bineingerathen, weil selben zu bringen und der Zinksturz Am Statt der Sammelgefaͤße ist ein Siemens scher Probenehmer . Der. Weiterbetrieb der Brennerei ist dem Inhaber bei recht Aitehol in Abrechnung zu bringen ist, so ist der Sachrerbalt Froto.! der Sicherbeitsbestellung in Spalte 8 des Ausfertigungs⸗Regifters . im F e deren und hintern Wand des Apparates t ; n. = 2 ; Mindestme zur ñ fert 2 ö ar ! vermerkt. 9 e, ,. Siemens ichen Men⸗A t gesört ein mit der . d,. r 34 Zinksturzes passenden Oeffnungen ge als nicht eine Trennung desselben vom Kühler behufs des Wienens 2 * . 33 61 39. stellenden Brannt bierfür zu hören. . ae , r,, , gn, rn eg, ; ; Die entstandenen Verbandlungen sind dem Haupt Amt einzureichen, bei der Steuerstellmster⸗ in 2 Exemplaren einzureichen. re r, deffen sorafästiae ? Diun f s an B findlichen Locher dienen, einseitig vnentfernbar gemacht . j 8365 ; ne 5 k eee üg ie . e, . befindlichen TLöch genau zu deklariren, an welchen Tagen, zu welcher Stunde ö,. k BVerletzun en oder Störungen. . entsprechende Betrag der Verbrauchsabgabe zu erheben ist. Als Be. sowie die etwa erforderliche Angabe des Transportweges durch den empfehlen werden muß, weil eine Veränderung oder Fung e K Protekoll über Aufstellung des Apparates. der gesetzlich zulässigen Brenafrist und wie lange er die Brennt Fst die Anzeige üher Verschlußverletzungen oder Störungen an trag des uner gewöhnlichen Verhältnissen durch Verdunstung ersten Abfertigungsbeamten, welcher den Versendungsschein nach er⸗ stellenzen j. ech m Grate 2 i ĩ der deklarirten Stunde des Beginns des Wienens begiebt Wparaten unterlassen, oder nicht rechtzeitig erstattet worden, oder fabrungen bis n'] dio, bei Lutterb ien, in d schrif D ;

ö n , ner, ,,, 98. f . „Anlage C) aufsunehmen und an das Haupt ⸗Amt einzureichen, c. Zu der deklarirten S zes ) oder tz tstatte f g zu 1 do, bei utterktennereien, in denen der Lutter nac ats rTurch Unterscheit n oel chen at me ,, , nn, w , ö rift ö aber zum Belaßshefte der Brennerei zu sich ein Beamter in die Brennerei, überzeugt sich durch Oeffnen Ellt sich heraus, daß eine absichtlicke Verschlußverletzung oder dem Durchgange durch den Meß. Apparat zu Branntwein verarbeitet Versendungsscheines ist bierauf an die Steuerstelle , und beeintrãck tigen mite bringen. ö ; ch in der Brennvorrichtung keinerlei Maische s Gesetzes zu berechnen, für eine Zudielan zeige des Meß⸗Arparafes werden ñ * .

Hevor dieser ab etertẽõ . k erfe n Wied ungen des Arparatet wärmer, daß sich in der * j ĩ ĩ k s m al ( 5 a,, J . ; c. Die Ergebnisse der Revision sind in die Spalten 14— 23 des K 9 n g en. liegi dem Haupt. Amts. mehr. befindet. löst bierauf, die Verbindung dez Kühlers mit det Na chlaß nicht zn genaähren, . Hat der. Brennerei Inbaber es unterlassen, rechtzeitig Anträge we, einzutragen. ö ;

tief unter amtlicher Aufsicht in die Erde geführt werden. Walten Vor Ausführung und nach Beendigung der Prüfungen ist in der ö , Brennereien mit Meßapparaten auch einen Auszug aus dein Zãbl · cixsiermn. ekosten für die zu entsendenden Beamten verschluß oder amtlicher Begleitung erfolgt ift. irdisch zu der genannten Rohrvorrichtung gelangen kann, oder von Branntwein während des Prüuͤfungsaktes angezeigte Menge zu Abfertigungen in der Brennerei beizuwohnen. zustellen und in dem Versendungsfcheine zu vermerken. z z ; f ie Prũf ĩ s zuschreiben. ö J ö , . h e, , ee, i e. s die obengedachte Rohrrorrichtung ? innerhalb des Postaments von dem die Prüfung leitenden Beamten amzusch Täre seit der lezten Kontrole nach Anzeige der Zäblwerke durch den uu stfllenden Branntweins festzusetzen hat, und zwar: Abfertigungebeamten zu fükrendes ‚Kontebuch äber Branntwein. fahren! Ber? . ringen, . . 6 . f sehen ist, daß die beiden 2 n triebs . ; 2 e , , . ; ge t gen stopfung des Ausflußrohrs angesammelten Branntwein auf zu befestigen, wobei insbesondere darauf zu se 5 ö teuerlichen Abfertigung von Branntwein in der Brenneref an ge Brennerei zu dem Abgaben satz. don O, 50 für das Liter keinen werden, die Entrichtung der Verbrauchsabgabe aber nicht bei der / . 1 wer- cLSDI* * 14 * * z J 5 sbꝛ·eute j i i is und diese 1 s. srste 5 z 3 * z 775 5 z 2 2 . . zeitweiker Revision etwa gefundener Inbalt nach Menge und Stärke geschraubt werden. Nach erfolgter Wiederanbringung der Zählwerke ausbeute für je ein Hektoliter Maischraum zu berechnen nicht Ermittelt witz ststellung des erzeugten Branntweinz der in ist, sondern bei einer anderen Steuerstelle stattfinden, fo ist recki⸗ 2 ; 3 j =. sertig v ein i Bre e j stelle zu beantrage lgemei Strafcerfabrens, befonderz zur Versteuerung gezogen werden. Zu jählwerkes eingreift. Da dieser Zweck schon durch ein kurzes Vor⸗ und der Stand des . in ö. Vorlage zur Zeit der Re rtigung von Branntwein in der Brennerei an gerechnet, jedoch zu beantragen und allgemeine Stra ver azrens, ders . ce. ö . 3 ̃ ; ision in S ö zermerken. ) 1 2314 ' e wärtsdreßen der Meßtrommel oder des Alkobolrades erreicht wird, vision in Spalte 13 und zu verm e, gn, m,, , . c. Bei der Aufstellung des Meß Apparats ist ferner darauf Be⸗ Schaden nicht erwächst, so hat hier die am Schlusse des vorstehenden 225 * —‚0n indes⸗ 3 75 2 p je au in diesen Fallen 1 ; . S * . 2 5⸗ 8 3 we f sta st e 5 5 5. . . 1 . nere k ö 1 . ĩ Gerälle von mindestens 75 em erhält. jedoch auch sen Falle T. Anwendbarkeit des Spiritus ⸗Meß⸗Apparats. ie) Pen festgeftellt wird, daz der Meß Apparat zu hohe Angaben Ergebniß der amtlichen Festttellung jckezmal in as Fi6ber dil r gur dis Ar cke, df dne Penrngscheinzen zu vlombiren. Vor dem Inbetriebsetzen des Apparats sind alle Ziffern der beiden 40prozentigem Branntwein aufzustellen. neige ab entsprechend kerabgescht. ge E) einzutragen und mit dem letztern zu vergleichen; bei Probe- vorgeschrieben sind, die Bestimmungen Über die Ausstellung und Er⸗ Ma 1 Cx —— 2776 TJ * 53 . 3 15 5 T * 7 3 2 . e, . 5 z j er i = 7 * 39 . h 2 *. 2 2 . . Vor der Inbetriebsetzung des Meß Apparats ist weiter das Fol⸗ verstellt werden In Brennereien, welche Ticht auf einen Zug fertigen Branntwein vicheinende Reparaturen zu treffen, unbefchadet des wegen Ver ist. Bleibt bierbei, sowie in dem Falle, in welchem ate l Mrer ef, den. en fi n t fg end re , e, , er, III. Aeuferer Verschluß des Apparates. Brannweinmengen zur Fortführung aus dem Apparate aufnimmt, i ; Ben 3 geen ig keen terne ngo e , H nern n nächelaffen ven s paß ̃ sodann der dem Meß⸗Apparate beigegebene Zinksturz über den⸗˖ selben Brennvorri g ane ne einen : J . , 6 ö er, Ge r che, hien Verhsstnifsen durch Verdunstung entstekenden Äbgäang an wein? haftende Verbrauchsabgabe erfolgt, so wird die Art und Höbe 1 ir ere, h *r stʒ ; schli ies durch die J . x 3 zeit ; ; 2 ; . 0 are del ar Finderriz ia det freien Bewetung der iesttronmei äber, en Kees, ndert ek res wre. aufzustellen und bleibt derselbe mit dem Kübler so lange verbunden, Fiiger Anzeige nicht zu versagen, vielmehr wegen Festfetzung der kollarisch festzustellen, auch der Brennerei. Inhaber über die Gründe di Ende * rforderlich wird b. Der Antrag auf Ausfertigung eines Versendungsscheines ist ian, , . 5 n , , m, n ; ee, wozu die am Ende der erforderlich ; . k r, . . ̃ t Ver 3 Nummer des betreffenden Arrarats versebener Alkoholometerkörver steckt und durch Anlegung je einer Plombe, wo; b. Der Brennerei⸗Inhaber hat in Spalte 9 des Betriebsplans III. Behandlung absichtlicher oder nicht rechtzeitig angezeigter welches darüber zu entschedent kat ob tür nie g ,n m rer en, J n, , . n ö Ueber die Aufstellung des Rteß - Apparates ist eine Verbandlung richtung zum Wienen zu benutzen beabsichtigt. . Brennereigerätken, Rohrleitungen, Sam melgefäßen oder Meß entftehenden Abganges an Alkobel kann, vorbebaltlich weiterer Er. folgter Rerision es Brann eines auch im Namen des Ausfertigungs ziebenden) Volumens die regelrechte Aeußerung serner Wirkungen des Ablaßhabns der Blase und des etwa vorhandenen Maisch⸗ Störung stattgefunden hat, so ist die Verbrauchsabgabe gemä5 8. 21 wird, bis zu 2lo von dem Sollbestande in Abrechnung gebracht wird Belag zum Ver sendungẽschein · Ausfertigungs.· Register. aängt wird, muß der Skrimmertzr? mit TIüssigkeit gers Die spezielle Prüfung der ĩ ; . ; ; e e. . 28 B rechtzeitig Ar ; ; gebängt wird. muß der Schwimmertorf mit Flüssigkeit gefüllt werden. . . 2 eter ob und muß im Laufe jeder Brenn⸗ dem Probenehmer an einer bierzu vorgerichteten, bis dahin unter IV. Betriebzunterbrechungen. auf weitere Abfertigung des nach Menge und Stärke feftgesteslten Die Jahl der Transportgefäße, das Bruttogewicht derselben und

Sodann näre eigen: lich . nrnters- dee, ob ens Semickt des Alkohol- ; j ĩ s balt Stelle, an welcher demnächst ein Ist eine wirkliche Unterbrechung des Brennereibetriebes einge, Branntweins u“ Uen, so kann die Aufnah in ei ie stã ö a fe,, 57 r n , g,. 1 1 . ; nn,, en vorgenommen werden. Die Plomben . Verschluß gehaltenen an 1 1 J ge DTanntweins zu stellen, o kann die Aufnahme des letzteren in eine die wahre Alkebolstärke des Branntweins ind in Spalte 15, 1 meterkẽrrers 4 427 , . eder dergestalt 6, n,. ,, , r,. 23 . . des neuen Betriebes esonderes Ableitungsrohr für Branntwein eingeschaltet werden . ö. W ist don dem Anfangstermine derselben und ihrer muthmaß— 'ffentliche oder Privat. Niederlage von Amtswegen auf Gefahr und und X des Ver sent une cschemn sowohl in 3ifeh als 1 6 Werten daß der mit ihr dur verbundene oholanzeig , fene Jahr hindurch 2 hierauf die ,, . . e, e. 2 . . zu . mr, ln, ee. en, . , veranlaßt, * kann der Branntwein anzugeben.

alten. Besonders rektifizirenden Lutter, oder wo dies üblich ist, mit dem zu re n fimg, vorbanzenen, nicht zum Vetriebe gelangenden Maische bis dahin auf Gefahr und Kosten des Brennerei⸗Inbabers unter d. An Stelle der Verschlußa i a. 66. 3 ̃ Gemisch von üutter und Branntwein füllen, und verschließt demnãchst and, nach Umständen, fur den Verschluß der kurch die Betriebz— amtliche Bewachung gestellt werden. Begleitung terer zerschlußanlage kann in allen Fällen amtliche

6

ige Alkeholstärke an der stattzufinden. Für Brennereien, welche das

gt. im arbeiten, sind mindestens 3 solcher Revisionen a

Flũssigkeit wirklich enthalt gefãhrdet erscheinende Meß ⸗Apparate, wie die in Melassebrennereien,