1887 / 191 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 17 Aug 1887 18:00:01 GMT) scan diff

H. Vorschriften,

betreffend die Revision des nach steuerpflichtigen Branntweines.

§. 1. Nach Empfang der Deklarottonen haben sich die Revisionẽ⸗ nten 2a Ort und Stelle zu begeben, was bebufs Vermeidung von Stsru Jen im Geschäftebetriebe so rasch als möglich zu geicheben bat, die Rerisien der Brannweinvorräthe nach Menge und Stärke zunck men.

Dabei ist insbesondere davon Ueberzeugung zu. : Vortẽthe richtig angegeben worden sind. In dieser Beziehung ist Famertlich auf die einschlsgigen Geschãftsverbãltnifse und die in scnmiger Weise erbaltenen Anhaltepunkte Rückscht n nehmen.

Ergiebt sich der Verdacht, daß erhebliche Mengen von Brannt⸗ wen verkeimlicht worden sind, so ist eventuell durch Vornahme von Haussuchangen nach Waßgabe der bierüber bestebenden allgemeinen ge etlichen Vorschriten der Sachverhalt zu ermitteln, ein Prot okall, R mhm üie Terschwiegene Menge des Branntweines und der Stärke.

3 dessiclben angegeben sein muß, arfzunehmen und solches dem

serten Saurt⸗ Anne zur Strafverfolgung vorzulegen. . . e Rerisionen sind bei größeren oder weniger vertrauens, Den Geschäften töunlichst eingebend zu bewirken, während bei

no

zu ned men, ob alle

un Le ffolcken Geichäften, die bezüglich ihrer Solidität in r Verwaltung genießen, die Maß eingeschränkt werden

r

Hinsicht das Vertrauen der se vnbedinat nöihig das tvnbedingt nöthige

§. 2. ei Feststellung der Menge des Branntweines sind nachstehende Vorschrfften zu beachten: . 3 a. bei gewähnlichen Fässern, die, wenn sie nicht spundvoll sind, in der Regel söundroll gemächt werden müssen, kommt es darauf an, ob Ticselben amtlich geaicht sind oder nicht. Ersterenfalls ist die . dedarf

n auf

des Branntweins nach der amtlichen Aiche anzunehmen, und S daber einer weiteren bezüglichen Ermittelung nicht. .

Sind die Fässer dagegen nicht amtlich gegicht, jo müssen sie auf einer geaichten Waage verwogen werden; der Literinhalt wird alsdann mit Hälfe der Conradi'schen Tabellen zur Bestimmung der Litermeunge e Branntreeinss nach Gewicht festgestellt Steht jedoch eine geaichte Waage nicht zur Verfügung oder ist die Verwiegung mit Schwierig Titen verbunden, so muß der Literinbalt nach der Conradi'schen An⸗ leitung zur Bestimmung des Litergehaltes der Brennerei⸗ und Brau⸗ gerätben und nach den einjchlägigen Tabellen ermittelt werden. Es fst gestattet, die hiernach nothwendige Berechnung erst an der Amtsstelle rorunehmen, in welchem Falle die bezüglichen Daten über Länge und Turchmeffer der Fäßser 2c. zu notiren sind. .

Selten diesẽ Arten der Ermittelung des Literinbhalts und ins— besordere auch die Auffüllungen der Fässer (. oben Ab. 1) aus irgend welchen Gründen mit zu großen Schwierigkeiten oder Weitlãufigkeiten verknüpft sein, so kann die Litermenge mittelst des sogenannten Visir⸗ stabes oder in sonst zuverlässiger Weise (z. B. unter Benutzung der Fakturen und Handels bücher oder anderer Aufschreibungen der betr. Gewerbtreibenden) oder durch Schätzung (eventuell unter Zuziebung eines unbetheiligten Sachverständigen) festgestellt werden J

p. bei großen Stückfässern ist, falls dicselben amtlich geaicht oder mit einc Skala verseben find, der Literinbalt nach der Aiche, hezn. nach der Anzeige der Skala anzunebmen und beim Mangel einer Aiche der Sfala nach Maßgabe der Bestimmungen in Litt. a letztem Absas u rerfahren; .

ö . i Spiritusreservoirs ist der Literinhalt nach der Anzeige der etwa an den Refervoirs angebrachten Skala anzunehmen; ist eine folche nicht vorhanden, so muß der Inhalt in der unter Litt. a letztem Abfatz angegebenen Weise oder durch trockene Vermessung ermůtelt werden. Die Anwendung des Visirstabes ist hier (und ebenso im Falle der Litt. V) aus geschlossen. ;

4. bei Flaschen und Gläsern wird die Anzahl der Flaschen 2c. von je gleicher Größe festgestellt und sodann ermittelt, wie groß der In⸗ halt einer dieser Flaschen ist; hiernächst wird durch einfache Multi⸗ pflifation der erhaltenen Ziffern der Gesammt-⸗Literinhalt aller Flaschen ꝛc. von je gleicher Größe berechnet. .

Pei werthrollen Branntwemen ꝛc. ist von Oeffnung der mit be⸗ sonderem Verschlusse versehenen Flaschen, wenn hiermit eine Be⸗ nachtheiligung des betreffenden Inhalts verbunden wäre, unter der Beorarsfetzung abzusehen, daß sich der. Besitzer mit der Annahme ner wahren * Alkoholftärke von 56 0 einzerstanden erklärt und eine zuverläfsige Schätzung der Menge des Branntweines möglich ist. Unter den gleichen Voraussetzungen kann auch in anderen unbedenk⸗ lichen Fällen von Oeffnung der Flaschen Abstand genommen werden.

e. In denjenigen Spiritusfabriken, in welchen Spiritus mittelst Tiltrtrens über Kohlenstaub gereinigt wird, ist die Menge des in den Il nner befindlichen Spiritus in der Weise festzustellen, daß zunächst ermittelt wird, wie viele Liter eine Tagesfüllung für je einen Ständer beträgt, und welche Menge Spiritus ursprünglich zur Be⸗ feuchtung des Kohlenstaubes verwendet wurde; diese beiden Beträge zufammengenommen geben annähernd den momentanen Spiritus inhalt je eines Ständers. . ö . .

Hierbei kann als Anhaltspunkt dienen, daß auf, einen Ständer zu ca. 50 AM Rauminhalt täglich ungefähr 4 hl Spiritus aufgegeben und zur ursprünglichen Füllung ca. 20 Ctr. Kohlenstaub verwendet und auf einen Centner Köhlenstaub ungefähr 100 1 Spiritus gerechnet werden.

5. 3.

Bei Grmittelung des Stärkegrades ist folgendermaßen zu ver— fahren: J

2. Bei gewöhnlichen Spiritusfässern ist mittelst eines Stechbebers aus den mittleren Schichten des Fasses so viel Sxiritus auszuheben, um den Älkoholometerständer (Glascylinder) füllen zu können. Die

Alkoholisirung wird alsdann nach Maßgabe der Vorschriften vorge⸗ nommen, wie solche bezüglich der Ermittelung des Stäckegrades ei aus geführtem Branntwein gegeben sind.

Die Älkobolisirung ist thunlichst in demselben Raume vorzunehmen, in welchem der Spiritus lagert.

Fs ist gestattet, sich bei der Alkoholisirung des Alkoholometers des Betheiligten, falls dasselbe von der Königl. Normal ⸗Aichungs⸗ Kommission geaicht ist, zu bedienen.

Steht ein folches Alkobolometer nicht zur Verfügung, so muß für jedes Faß ca. J bis 3 Liter des ausgebobenen Spiritus in eine mit dem FBienstfiegek zu versiegelnde Flasche gefüllt und dieselbe dem vor- gesetzten Haupt ⸗Amt zum Zwecke der Alkobolisirung gut verpackt über endet werden. Das Haupt ⸗Amt bat das Resultat der Alkobolisirung der Hebestelle mitzutheilen.

b. Bei Spixitusreservoirs und großen Stüchässern ist mit dem Stechheber (der einern sonstigen geeigneten Hülfsmittel) aus der Teren, wittleren und unteren Schicht je eine kleinere Quantitãt Spiritus ausjubeber und sodann eine gründliche Mischung der ver · fiietenen Quantitäten vorzunehmen. Diese Mischung ist sodann in Der vorgescheiebenen Weile zu alkoholistren.

Wern der Nachftererpflichtige in den Fällen zu 8 und b die wahre Stärke mit 0 bo 2nd darüber deklarirt, so ist von Ermitte⸗ ung des Stärkegrades überhaupt abzusehen und der Nachsteuer⸗ Tercchnung der angemeldete Stärkegrad zu Grunde zu legen.

Erklaͤrt der Pflichtige, des Stärkegrad des Branntweines zc. nicht angeben zu können, so ist der Stärkegrad nach Maßgabe der vor⸗ stehenden Vorschriften festzustellen.

4. Bei den Ei Zucker versrtzten Branntweinen ist allgemein der Alkoholgehalt auf 30 C½9 anzunehmen.

e. Bei anderen als mit Zucker versetzten Trinkbranntweinen, bei Arrak, Rum, Sbstbranntwein, Brasntweinessen en 2. ist gleichviel, b diese alkobolhaltigen Stoffe sich in Fässern oder Jlascken xc. befinden der Stärlegrad probeweise zu ermitteln. Von dieser Ernnttelung darf nur dann abgesehen und der angemeldere Stärke · grad der Nachpersteuerung zu Grunde gelegt werden, wann ven den Nachsteuerpflichtigen die wahre Stärke mindestens mit 50 Ye dellarirt wird.

Resuftate mn die Deklaration nach Maßgabe Mustereintragungen einzusetzen, zu u n den Betbeiligten jur Anerkennung mit unterschreiben zu lassen.

Stãrkegrades auf probeweise Ermittelungen wenn die Revision eines Theiles

grades abzusehen, wenn

oder in seinen n .

gegen diese Angabe keine Bedenken besteben; der

ift alsdann die bezügliche Angabe zu Grunde zu legen. 5

Bestimmungen von allgemeinem Interesse zur des Gesetzes vom 24. Juni d. J.

der Ver hältnisse

Wegen Trunks wurden überhaupt 75 oder 1,ö5

F. In Fallen des 8. 2 itt. e ist für die ermittelte Menge ein

Stackegtad don 0 oo anzunehmen.

4. ;

die bei den Revisionen ermittelten des Vordruckes und der den Befund zu unterzeicknen und von

Die Steuerbeamten baben

Hierbei wird bemerkt, daß die Feststellung der Menge und des

beschränkt werden kann, der deklarirten Vorräthe Ueberein- Angaben des Nachsteuerpflichtigen

e timmung zwischen den bezüglichen

und dem amtlichen Befunde ergeben hat,

Auch ist es gestattet, von einer amtlichen Ermittelung des Stãtke⸗ duf der vom Betheiligten vorgelegten Faktura Handlungs büchern der Stärkegrad angegeben ist und Nachsteuerberechnung

8

. U ö Pfennigbetrãge, die mit 5 nuͤcht tbeilbar sind, bleiben bei Fest—

stellung der Nach steuerschuld jedes Pflichtigen außer Ansatz.

Der Herr Finanz⸗Minister hat ferner folgende weiteren Ausführung erlassen:

Es bleibt den Provinzial ⸗Steuer Direktoren überla ssen. aach Lage sse in ihren Verwaltungsbezirken die Anschaffung der selbst zu veranlassen oder den Haurt ⸗Aemtern zu sbertragen oder die Beschaffung durch die Brennereibesitzer nach Ge⸗ nebmigung der Kostenanschläge zu gestatten. . . . Falls Brennereibefitzer aus beionderen Gründen die Aufstellung von hölzernen statt eiserner Sammelgefäße wünschen, kann diesem Wunsche nachgegeben werden. An einem Sammelgefäß mehr als einen erscheint unbedenklich. . . . . Ws ie Brennereibesitzer dies ausdrücklich wünichen oder die räumsicen Verbältniffe oder der geringe Betriebsumfang es ange meffen erscheinen läßt, kann statt zweier Sammelgefäße ein solches von genügendem Raumgehalt aufgestellt werden. Insoweit es im Interesse der Verwaltung scheint, konnen ausnahmeweise auch Sammelgefäße, welche zur Aufnahme der 14 lägigen Branntweinausbeute der Brennereien nach ihrer jetzigen oder mit Zuverlãss̃igkeit zu erwartenden demnäck stigen Produktion Raum gewãhren. auĩgestellt und ementfprechende Aknahmetermine mit den Brennereihesitern, verein. bart werden. In anderen Fällen kann in der gleichen Weise ver⸗ fahren werden, Falls die Brennereibesitzer dies besonders beantragen und fich bereit erklären, die Mehrkosten für. die Vergrößerung der Sammelgefätzze zu tragen. Dagegen erscheint es unzulässig, dem verschiedentlich von Brennereibesitzern geäußerten Wunsche nach Aufftellung von Sammelgesäßen, welche die Ausbeute won bedeutend mehr als 7 Wochen aufzunehmen im Stande sind, stattzugeben. Um einen einigermaßen zuverlässiger Ueberblick über die Produktion der einzelnen Brennerei zu behalten, irt die Abfertigung in längeren als höchftens 14 tägigen Abschnitten nicht erfolgen dürfen; ein sicheres Urtheil über das Ergebniß dieser eirzelnen Betriebsperioden wird aber

Sammel gefãe

Ablaßhahn anzubringen,

erwünscht er⸗

nur dann möglich sein, wenn der in ihnen gewonnene Branntwein von älteren Bestaͤnden streng ge⸗ trennt gehalten wird. . ö .

Hierdurch wird jedoch nicht ausgeschlossen, daß den Brennerei⸗ besitzsrn gestattet wird, sofern die Abfertigung des Branntweins aus den anitlichen Sammelgefäßen dadurch keine Behinderung erfährt, in den zur Aufnahme diefer Gefäße hergerichteten Räumen noch weitere Privatsammelgefãße auf ihre Kosten aufzustellen, in welchen der amt⸗ lich abgefertigte Branntwein weiter lagert Priyvatniederlage).

Gbenso bkesßt den Brennereibesizern die Aufstellung von be⸗ sonderen Sammelstellen für den Vor. und Nachlauf in den bezeich⸗ neten Räumen auf ihre Kosten unbenͤmmen.

Der Gewährung einer Entfcädigung für schen vorhandene Sammelgeft ze, welche die Befißer für die künftige Feststellung der Ilkobolausbeute zur Verfügung stellen, steht, vorbehaltlich definitiver Beschlußfassung durch den Bundesrath, kein Bedenken entgegen, sofern die Sammelgefäße sich als für die Zwecke der Verwaltung brauchbar erwesffen und die Besitzer mit dem Ersatz des gegenwärtigen Werthes einverstanden sind. . .

Die Ausführungsvorschriften unter TI zu §. 6 werden nicht allein auf Brennereien, welche auf derselben Blase lutte und wienen, sondern auf alle Betriebsanstalten, welche ibr Produkt einem mehr maligen Destillationsprozeß unterwerftn, Anwendung finden können.

Die Beschaffung der nöthig werdenden Meßapparate wird durch die Verwaltung erfolgen.

Statistische Nachrichten.

Ueber den Stand der deutlchken Arbeiterkolocnien ent. nehmen wir dem dritten Heft der Schriften des deutschen Vereins für Armenpflege und Wohltätigkeit? folgende Daten: Eine Uebersicht sber alle feit Eröffnung der einzelnen 15 Kolonien bis zum 1. April 158565 Entlaffenen in Kombingtion mit der Aufenthaltsdauer ergiebt; Von allen 1E 6658 zur Entlaffung gekommenen jede Person ist lo oft gezäblt, wie sie aufgenommen bezw, entlassen wurde waren S587 eder 7,6 Go noch nicht 7 Tage in einer Kolonie, über 7 bis 14 Tage blieben 8 /; der Schwerpunkt liegt bei einem Aufenthalt don 35 39 Tagen mit 11,5 o; länger als 126 Tage verblieben o. Die Tabelle über die Aufnahmen und Entlassungen in allen Kolonien nach Kalendermonaten in der Berichtsperiode 18585 1835 zeigt, daß die Aufnahmen in den Wintermonaten Oftober, November 1885 sowie im Februar 1856 belonders Khlreich waren, wie andererseits die Enktlassungen mit Eintritt der wärmeren Jahreszeit sich mehren; Jo besonders im April 1885 und März 1885. Vergleicht man die Neuaufnahmen unter einander so fällt die Thatsache auf, daß Friedrichs wille bei 0 Plätzen 660 Mann (17.3 5 aller) aufnahm, wäͤbrend Wilhelmsdorf bei 360 Plätzen nur mit 360 Mann oder 11,8 0 zu verzeichnen ist. An den Entlassungen ift ebenfalls Friedrichswille mit 680 oder 13,4 0 (vom Bestand und Zugang) am stärksten betheiligt; es folgten Wilhelmsdorf mit 672 'der 1352 5., dann Rickling mit 574 oder 11.3 / und Seyda mit 5I7 oder 122 5o. Des Weiteren wird über die Ursachen der Ent- laffung berichtet: In Arbeit konnten im Ganzen nur 13891 oder 2 dio untergebracht werden, 2755 oder 5432 Cο gingen da— gegen wieder auf die Wanderschaft; wegen Trunks schieden 75 oder 1,55 aus, wegen Arbeitsscheu 87 oder 1,5o; Arbeitsunfähigkeit wurde nur bei id oder 0,47 fonstatirt. Reniten; und schlechtes Betragen bildete bei 180 oder 35 oο den Entlassungsgrund, 120 oder 2,4 os verließen die Kolonien heimlich; wegen ZJeitablaufs wurden in 3 Kolonien (Seyda 258, Dauelsberg 1. Wunsch 2) 261 oder 5,13 Yo enilassen. Faßt man die aus denselben Ursachen in allen Kolonien Gntlaffenen zufammen und fragt, wie groß der auf jede Kolonie ent⸗ fallende Antbeil ist, so ergeben sich solgende Verhältrisse; von Friedrichs wille aus kamen 16,4 9 in Arbeit, es folgten Rickling mit 15,9 13,9 96, Kästorf und

Co, Wilhelmsdorf mit ö. Meierei mit je 3,5 Jo. Die Mehrzahl, der Entlassungen entfprang, wie schon erwähnt, dem Wunsck, wieder auf die Wanderschaft zu gehen. Nicht weniger als 55 Kolonisten 54 Yo aller Cutlaffenen verließen die Kolonien gus diesem Grunde; für die einzelnen Kolonien ergeben sich folgende , Wilhelms dorf 15,1 So, Friedrichswille 15,6 „, Rickling 106383 9, Karlshof jo, 5h Fo, Dornahof 8.4 Jo, Meierci 7,2 o, Kästorf 6.9. c/o 2. oso entlassen; jedoch setzen

waren die einzelnen Kolonien hieran sehr verschieden betheiligt;

Wunscha 10 90, Zeyda 9 9οé; am niedrigsten standen Rickling, Neu · Ulrichstein und Schnegdengrün mit je l o. Schlechtes Betragen, Reniten; z. bildete bei 180 oder ülo aller Enrfaffenen den Grund des Austritis; für die einzelnen Volonien ergicbt fich, daß Dornabof mit 134 0 am höchsten stand; es folgten Seyda mit 10,5 9 und Berlin N, mit 10,9 ole, dann Karlskof und Wunscha mit je 9, 4 „o; die niedrigsten Prozentsãtze zeigten Dauelsberg und Schneckengrün mit ie 155 So. Von den weiteren Entlassungsgründen sei nur noch der Zeitablauf ge nannt, der eigentlick nur für Seyda (255 Kolonisten in Be⸗ tracht kommt, vereinzelt sich auch in Wunscha () und Dauels berg findet. Was nun die Gesammtfrequenz der Kolgnien seit ihrer Entstebung bis zum 1. April 1886 betrifft, so veransckaulicht Tab. A alle Aufgenommenen mit Unterscheidung der der letzten Berichts- periode Angebörenden in Kombination mit dem Alter der Betreffenden; ferner ist angegeben, wie lange die einzelnen Kolonien bestehen und eie viel Aufnahmen im Monatsdurchschnitt stattfanden. Insgesammt fanden 15 151 Koloniften Aufnahme, davon in Wilbelmedorf, welches seit Januar 1882 bestand, 3504, in Rickling, seit Oktober 1833 er- öffnet, 1667, in Kästorf, seit April 1883, 1192. in Friedrichs wille, eröffnet im November 1883, 1462 u. . w. Die durchschnittlichen Penatsaufnabmen im Berichtsjabr schkwankten zwischen 64 in Lüler. beim und 14 in Ankenbuck. Die Gesammtaufnahme in allen 5 lolonien in der Berichtsperiode betrug 5358 oder mongtlich 44 für alle Kolonien. Dem Alter nach waren von den 5353 Kolonisten 5.3 oo noch nicht 20 Jabre alt, weitere 11,40 10-25 Jabre; in dem unproduktiben Alter von äber 50 Jahren standen 151 Y0. Tab. B ent bält im Gegenjatz zu Tab. A die Entlassungen. Insgesammt wurden II 658, in der Berichtsperiode 5085 entlassen, so daß am letzten Maͤrz 1856 in allen Kolonien 1435 Kolonisten sich befinden mußten, eine Zabl, die sich natürlich tãglich, ja ständlich ãnderte. Im Monats. durchschnitt kamen in der Berichtsperiode 424 Entlaffungen in allen Kolenien vor. Für die einzelnen Kolonien ergiebt sich, daß z B. in Friedrichswille 5e, in Wilhelmsdorf 6, in Rickling 48, in Seyda 43, n Karlshof 34 u. s. w. durchichnittlich entlassen wurden. Betrachtet man die 5083 im Jahre 1885 86 Entlassenen nach dem Alter, so waren 5.2 oo unter 20, 1120,30 20 725 Jahre, 14,5 o 25— 30 Jahre alt; das 50. Jahr batten i450 o überschritten, Tabelle . giebt den Restand 3m Schluß jedes Monats für die Jahre 1334. 18385 und 1835 an. Es erhellt hieraus, daß die Kolonisten und Kolonien sich ron Jahr zu Jahr vermehrt baben, die Zahlen für die 3 Winter— monate Oktober, November, Dezember der betr. Jabre zeigen dies deutlich; wäbrend im Jahre 1883 nur 935, 1233, 1400 Kolonisten in allen Kolonien vorbänden waren, befanden sich in demselben Monate des Jabres 1885: 1170, 1513 und 1663 Personen in den Kolonien und TsS6 sogar 1553, 1927 und 2070. Es stieg also der Bestand von 1st. 1384 zu ult 1835 um 195 c/o, von ult. 15885 zu ult. 1886 um 23,3 cοο6. In Wilhelmsdorf ist, trotzdem diese Kolonie über 3650 Plätze verfügte, eine fortgesetzte Ubnahme der Kolonisten zu konstatiren. Die Jahre 1884 85 ergaben namlich folgende Zahlen für den Schluß der Monate 2 Ok z JJ 172 225 285 116149 225.

2257 , Karlshof 12 0so,

8

den Elementen belieb

muthung, die auch dadurch unterstutzt wird d

Wilbelmsdorf frei waren, andere Kolonien, 3. B

Jeit (Dezember 1836 221 Mann wegen Ueberfül

Ieu-Ufrichstein 28, Kästorf 48, Seyda 31, S ; . Friedrichswille 54, Dornehof 54 und Lülerheim 76. Eine weitere nicht unerhebliche Steigerung der Kolonisten zeigt auch der Bestand ult. Januar 1887 mit 20687; selbst bei Abrechnung von 334 Mann, die fich in den erst 1836 eröffneten Kolonien Berlin, Lülerheim, Scneckengrün und Glkenroth, befanden, bleiben immer noch 53 Kolbnisten ult. Januar 1887 gegenüber 1684 ult. Januar 1855. In dem Bericht wird ferner untersucht, ob durch die Arbeiter kelonien und Verpflegungestationen eine Herabminderung der Bettelei eintritt; es wird erklärt, daß dies nicht der Fall ist, da die Kolonien bei Weitem nicht ausreichen. Wenn in Wilhelmsdorf 2. B. 1886 noch Plätze frei waren, so spricht dies duch nicht gegen die Ansicht des Beräns, da Lälerheim im Rheinland dafür fast stets ũber⸗ voll befeßt war und auch das neu mit 50 Plätzen Ende 1335 eröffnete Elkenroth (Rheinland) Ende Januar 1887 schon 37 Kolonisten batte und 50 Mann- abgewiesen werden mußten. Wenn ferner aus der Zu- oder Abnahme der in die Korrigenden. anstalten in den letzten 5 Jahren Eingelieferten bezw. Rückfãlligen schen bestimmte Schlüsse auf die Erfolge der Arbeiterkolonien ꝛ. abgeleitet werden, so bält der Bericht ein solche⸗ Vorgehen für ver früßt. Er schließt sich bier dem Ausspruch des Frhrn. v. Wintzingerode. Knorr i) an, welcher sagte: Aus. der Zabl der Rückfälligen, aus dem Anwachsen oder Herabfinken dieser Jahl in den Arbeitsbäusern eines Staates, einer Provinz läßt sich nicht schließen, ob die Vaga⸗ bondage in dem betr. Theil des Deutschen Reichs größer oder geringer geworden, weil die Zabl der in den Arheits hänsern befindlichen ruck⸗ fälligen Korrigenden durch die mannigfachsten Umstände bedingt wird. Einer derselben ist der, daß die Polizei des gewerbsmãßigen Bettlers und Vagabonden verhältnißmäßig viel seltener habhaft wird, als des unerfahrenen Gelegenbeitzbettlers; der erstere weiß ganz genau, richt nur, wie er die Polizei täuscht, wie und wo er, ohne von derselben gestört zu werden, Las Publikum belästigen kann, sondern auch, wie er es, fobald er wünscht, sich von seinen Streifereien auszuruhen, sobald er für den Winter ein besseres Unterkommen sucht, einzurichten hat, daß er in dem Bezirk dieses oder jenes Arbeits hauses, dessen Einrichtungen er bereits kennt auch einzelne Kolonien. scheinen bereits besonders beliebt zu sein aufgegriffen wird.“ Die Zahlen der eingelieferten Korrigenden sind daber mit besonderer Voꝛsicht aufzunehmen, und wenn auch hach einem Auffatz des Statistischen Bureaus die zur Vollstreckung ber Korreltionsbaft gemäß 8. 362 des Reichs -Strafgesetzbuchs in den einzelnen preußischen Provinzen von 1881 bis 1881 eingel ieferten Korrigenden von 20 407 auf 21 411 gestiegen, für die Folge auf 20 83 und 18 157 Ferabgegangen sein sollen, so scheinen doch die für 1885 bezw. 1885/86 aus den meisten preußischen Provinzen für ] Jahr gegebenen Zahlen wieder auf eine Steigerung binzudeuten. Wenn ferner die Vehauptung aufgestellt wird, daß auch daraus eine erfolgreiche Thãtig⸗ eit der Kolonien sich ergebe, daß in Provinzen, in denen Kolonien bezw. Verpflegungsstationen erst später eingerichtet wurden, im Ver⸗ hbältniß zu andern Provinzen mit Kolonien besonders viele Korrigenden tingeliefert fein. . B. in Schlesten 1835: 117 1885: 1252, 1834: 179 und 1885 vermutlich 12774 (), wäbrend Westfalen in denselben Jahren nur 451, 476, 430, 312. 315 vermuttlich) hatte, so schwindet diefer Unterschied erkeblich, wenn man sich die Verschiedenheit der Bexölkerungs zahlen der betr. Provinzen vergegenwärtigt. Für Sch lesien mit (1850) 4 667 325 Menschen gegenüber Westfalen mit 2 (43 40 Täelen kaben zuns Tst doppelt so Kobe Zablen an Korrigenden nicht Kefer. Datz b rigens zwischen Westz alen und Schlefien Kezägli der Zahl der Ünterstäßten keine erbeblichen Unterschiede besteben, zeigt die vom Reich für 1855 erhobene Armenstatistik, wonach in Westfalen die Unterstützten 2,9 o/ o der ortsanwesenden Bevõlkerung Kematen, in Schlesten dazezen 3.ü /o. Die Beschäftigung der Kolonisten erstreckt fich auf folgende Zweige: Landwirthfbaft, Gãrtnerei, Beer, Hütter, Salinen, ferner Indujttie der Steine nnd Stn Merellocratheitung, Maschinen und Werkzeuge, Tertilindustrie, Paziet Hweterernrgen, und, Scntpstoffe, Rakrungs, und Genußmüitzs. X. kleidung und Reinigung, Baugewerbe, Druckerei, kũnftlerische Betrie für gewerbliche Zwecke, Handelsgewerbe, Verkehr gewerbe, Arbeiten ohne nähere Angabe.

wir alle 75 = 50, fo kamen auf Kaͤstorf 30,7 Yo, auf Berlin N.

zum Deutschen Reichs⸗

2191.

Dritte

Beilage

Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Mittwoch, den 17. August

1887.

Steckbriefe und Untersuchungs Sachen.

Zwangs vollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

Verkäufe, Verpachtungen. Verdingungen ꝛc.

.Verloofung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Paxieren. Keommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien ⸗Gesellsch.

Deffentlicher Anzeiger.

6. Berufs ⸗Genossenschaften. Wochen ˖ Ausweise der deutschen Zettelbanken. Verschiedene Bekanntmachungen.

9. Theater Anzeigen.

10. Familien Nachrichten.

In der Börsen-Beilage.

. 1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

(24722 Steckbrief.

Gegen den Fleischergesellen Richard Fiedler aus Gramschütz, geboren am 2. September 18418 zu Grunau bei Görlitz, welcher fluͤchtig ist, ist die . wegen rersuchter Nothzucht ver⸗ ãngt.

Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Centralgefängniß zu Glogau abzuliefern.

Glogau, den 10. August 1887.

Der Untersuchungerichter bei dem Königlichen Landgericht. Sattig.

247731 Der gegen die unverehelichte Louise Kuckuck aus Mackensen unterm 4. Mai 1887 erlassene Steckbrief wird hiermit zurückgenommen. Hannover, den 8. August 1887. Königliches Amtsgericht. Abtheilung 6b. Fer mar

2) Zwangsvollftreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

is? 16] Aufgebot. Aktenzeichen F. 1 bis 6. / 87.

Bei dem unterzeichneten Amtsgerichte ist das Aufgebot der nachstehend bezeichneten Urkunden be— antragt:

1) Seitens des Gastwirths Borchers zu Wangelist: das Aufgebot der Obligation vom 29. September 1876, in welcher von der Wittwe des verstorbenen Gastwirths Fr. Kuhlmann zu Wangelist bei Hameln, als Vormünderin für ihre minderjährigen Kinder zu Gunsten ihrer Mündel Elise Kuhlmann, jetzigen Ehefrau Rehmstedt zu Bremen wegen eines Erbtheils von 300 S nebst 4 0, Zinsen, Hypothek an dem Hause Nr. 37 zu Wangelist bestellt worden, welche an demselben Tage eingetragen ist in das Hypotheken- buch Tom. VI. Fol 1474.

2) Seitens des Rentiers, jetzt Gutsbesitzers Carl Zeddies, früher in Hameln, setzt zu Rickbruch bei Rinteln: das Aufgebot der zu seinen Gunsten von der Wittwe des Oekonomen Zeddies hieselbst, als Vormünderin ihrer 6 minderjährigen Kinder und als Vertreterin des volljährigen ältesten Sohnes Louis wegen eines Darlehns von 1900 4 nebst 40, Zinsen unter dem 31. Dezember 1879 ausgestellten Obliga—⸗ tion, in welcher Hypothek an dem Hause Nr. 8 an der Osterstraße zu Hameln (alte Nummer 244) be stellt worden, welche eingetragen ist in das Hyro— tbekenbuch der Stadt Hameln Tom. II. Fol. 364 am 31. Dezember 1879.

3) Seitens der Kinder und Erben der verstorbenen Wittwe des Halbmeiers Heinrich Thielke, Louise, geb. Beeke, zu Kl. Berkel, nämlich:

a des Halbmeiers Heinrich Thielke aus Kl.

Vollmeiers Louis

Berkel,

b. der Ehefrau des Lücke,

Louise, geb. Thielke, aus Waalsen,

c. des Verwalters Friedrich Thielke aus Kl.

Berkel, zur Zeit zu Wülfingen, das Aufgebot der Obligation vom 22. März 1871, ausgestellt von dem Köthner Heinrich Harland zu Halpestorf, zu Gunsten des Bankiers Adolf Frank zu Hameln, über ein Darlehn von 400 Thlr. und Zinfen zu 5 event. 6 9o, in welcher Generalhvpothek an dem gesammten Vermögen des Schuldners, namentlich an seiner, unter Nr. 10 zu Halvestorf belegenen Kleinköthnerstelle nebst allen Pertinenzien bestellt worden, welche am 27. März 1871 in das Hppothekenbuch für Halvestorf Bezirk III. Ab— tbeil. J. Band II. Fol. 10 Seite 20 Nr. 5 ein⸗ getragen ist, .

ferner das Aufgebot der Urkunde vom 8. Dejem-⸗ ber 1872, durch welche die fragliche Obligation ihrer verstorbenen Mutter und Erblasserin, Wittwe Thielke, von dem genannten Bankier Adolph Frank cedirt worden ist.

Die durch die vorstehend sub 1—3 bemerkten Ur—= kunden verbrieften Darlehne sind angeblich zurück gezahlt. Zwecks Löschung der bezeichneten Hvypo⸗ tbeken ist die Kraftloserklärung der Urkunden er⸗ forderlich.

4) Seitens der Ehefrau des Arbeiters Wilhelm

Wittkopp zu Brünnighausen, Johanne, geb. Bor⸗ mann, gebürtig aus Bessingen, das Aufgebot des Duittungsbuchs Nr. 1161 der Spar und Leibhkasse zu Hameln über eine für sie von ihrer Mutter, der Wüime des Leinewebers Friedrich Ernst zu Afferde, früber verheirathet gewesen mit dem Steinhauer Fr. Bormann zu Bessingen, gemachte Einlage von 0 (S, laut Kreditorenbuchs der genannten Spar— und Leihkasse Band 23, Fol. 51. 5) Seitens des Dienstknechts Carl Röver aus verbeck, zur Zeit zu Hameln: das Aufgebot des ihn von der Spar und Leihkasse zu Hameln gefertigten, aber angeblich verloren gegangenen arkassenbuchs Nr. 5767, lautend über 9 66, 55 S6 nd 65 „S, zusammen 210

s) Seitens des Drittel meiers Friedrich Stahlhuth zu Hemeringen und der Ehefrau des Köthners Hein⸗ rich Weber daselbst, Louise, geb. Stablhuth, als Erben der verstorbenen Einnehmerin Louise Stahl but, geb. Schäfer, in Hemeringen: das Aufgebot der zu Gunsten ihrer Erblasserin von dem Köthner Heinrich Harland zu Halvestorf über ein am 21. Avril 1874 in das Hypothekenbuch von Halvestorf, Bezirk? III. Abthl. J. Band 2 Fol. 10 pag 63 sub Nr. 14 eingetragenes Darlehen von 65d Thlr. nebst 41 , Zinsen am 20. April 1874 ausgestellten Obligation,

3

**

* Cc Im

8

Kaufmann H. A. Spanier in Heß. Oldendorf und von diesem an den Kleinköthner Heinrich Thielke zu Kl. Berkel weiter cedirt worden, der betreffende Vermerk im Hvpotheken⸗ bezw. Grundbuche aber unterblieben ist. Die Obligation ist angeblich ver⸗ loren gegangen. Zwecks Löschung der an der Stelle Nr. 16 zu Halvestorf bestellten Hypothek ift die Kraftloserklärung der Urkunden erforderlich. Nachdem die gestellten Anträge für zulässig erklärt worden sind, so werden die Inhaber der vorbe⸗ zeichneten Urkunden unter 1, 2, 3 und 6 aufgefeor⸗ dert, spätestens in dem auf Sonnabend, 24. September d. J., die Inhaber der unter 4 und 5 vorbezeichneten Urkunden spätestens in dem auf Sonnabend, 7. Januar 1888, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 17, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzu⸗ melden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfakls die J der obigen Urkunden erfolgen wird.

Hameln, den 16. Juni 1357. Königliches Amtsgericht. Abtheilung J. Kern.

42966 Die unbekannten Erben g. des am 4. Juni 1885 zu Neinstedt vexstorbenen Militärinvaliden Christian Brockel, b. der am 13. Juni 1888 zu Quedlinburg ver— storbenen Wittwe des Instrumentenmachers Franz Bosse, Johanne, geb. Winter, werden auf Antrag der Nachlaßpfleger, nämlich zu a. des Rechtsanwalts Stegmann hier, zu b. des Auktionskommissars Hopfe hier, hiermit aufgefordert, sich bei dem unterzeichneten Amtsgerichte spätestens in dem auf den 17. Oktober 1887, Vormittags 10 Uhr, Zimmer Nr. 16, anberaumten Aufgebotstermine zu melden und zwar bei Vermeidung des Rechtsnachtheils, daß die betr. Nachlässe dem sich meldenden und legitimirenden Erben, in dessen Ermangelung aber dem Fiskus werden verabfolgt werden und der sich später mel⸗ dende Erbe alle Verfügungen des Erbschaftsbesitzers anzuerkennen schuldig, weder Rechnungslegung noch Ersatz der Nutzungen, sondern nur k des noch Vorhandenen wird fordern dürfen. Ouedlinburg, den 24. November 1335. Königliches Amtsgericht.

24809 Bekanntmachung.

Ueber den am 28. Januar 1858 geborenen gewerb⸗ losen Clemens Ferdinand Josef Wegener von hier, Sohn der hier verstorbenen Eheleute Galanterie⸗ und Sxpielwaarenhändler Joses Wegener und Ger— trud, geborene Keuter, welcher auf Grund des Be: schlusses des biesigen Amtsgerichts V. vom 16. April cr. für einen Verschwender erklärt worden, ist die Vormundschaft eingeleitet.

Zum Vormund ist der Fabrikant Josef Hebebrand in Elberfeld bestellt. Dies wird auf Grund des F. S5 der Vormundschaftsordnung hiermit öffentlich bekannt gemacht. Elberfeld, den 10. August 1357.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung J. (24729 Im Namen des Königs?!

Verkündet den 2. Juli 1887. gez. Lehmann, als Gerichtsschreiber. In Sachen, betreffend das Gesammtaufgehot der Hvpothekenpoften und Hppothekenurkunden Gen. T. Fr. 13 55, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Wollftein durch den Amtsrichter Kübler

für Recht:

I. Die eingetragenen Gläubiger folgender Hypo⸗ thekendosten oder deren Rechtsnachfolger: 1 4 Thlr. 18 Sgr. und zwar 4 Thlr. 10 Szr. nebst 5 dο Zinsen jeit dem 6. Juli 1861 Haupt⸗ forderung und 8 Sgr. Kostenforderung sowie das Recht auf Erstattung der Kosten, insbesondere der Eintragungskoften, aus dem rechtskräftigen Mandate vom 28. Juni 1851 für den Handelsmann J. Saabor zu Kolzig, eingetragen auf Requisition des Prozeßrichters zufolge Verfügung vom 8. Januar 13863 in Abtheilung III. Nr. J des dem Eigentbümer Bottlieb Walter zu Kreutz und seiner gütergemein⸗ schaftlichen Ehefrau Julianne, geborene Mathes, ge— hörigen Grundstücks Lupitze Band III. Blatt 100, 27) 300 Thlr. Darlehn, zahlbar nach halbjãhrlicher Kündigung und mit 5 vom 2. August 1849 ab verzinslich, eingetragen ex obligation vom 23. Ok- tober 1819 fur die Wittwe Roslalie Danziger von Wollstein es decreto vom 1. Dezember 1819 auf dem folgenden Personen: a. der verebelichten Kaufmann Caro, Röschen,

geborene Kristeller, zu Wollstein, b. der verehelichten Buchhändler Gabriel. Hanne

(Johanna), geborene Wertheim, zu Wollstein, e. der verehelichten Kaufmann Graetz, Eidel

(Emilie), geborene Wertheim, zu Wollstein,

dem Kaufmann Israel (Isidor) Wertheim zu

Wollstein, dem Kaufmann Peritz (Paul) Wertheim zu

Berlin, der verehelichten Kaufmann Wiener, Brosche

(Bertha), geborene Wertheim, zu Wollstein,

der unverehelichten Ernestine Wertheim in

Amerika, dem Kaufmann Baruch (Berthold) Wertheim

in Amerika,

i, dem Kaufmann Juda Leib Wertheim in

Amerika,

der verehelichten Kaufmann Rosenthal, Auguste,

geborene Wertheim, zu Berlin,

der verebelichen Kaufmann Glaser, Therese,

m. dem Kaufmann Max Wertheim zu Berlin, n. den unbekannten Erben der Frau Kristeller, Charlotte, geborne Blum,

gehörigen Grundstück Wollstein Band J. Blatt 31 früher 33) in Abtheilung III. Nr. 3, 3) 43 Thlr. Vatererbe der vier Christian Sculz⸗ schen Kinder: Johann Gottfried, Christian, Diene— gott und Anna Dorothea Schulj;j, welches dieselben zu gleichen Antheilen, d. i, zu 10 Thlr. 22 Sgr. 5 Pf. nach erreichter Großiährigkeit aus der Wirth⸗ schaft zu fordern haben, und das auf den Grund des gerichtlichen Erbrezesses vom 5. November 1828 ex decreto vom 5. Januar 1829 eingetragen worden ist in Abtheilung II. Nr. ? des dem Eigenthũmer August Kernchen zu Alt Tuchorze, welcher mit seiner Ehefrau Bertha, geborene Schulz, in Gũtergemein⸗· schaft lebt, gehörigen Grundstaͤcks Alt Tuchorze Band JI. Blatt 5, ö

4) 4 Thlr. 11 Sgr. 8 Pf. Mandatariengebühren nebst Proje5 und Eintragungskosten für den Justiz- rath Wittwer in Wollstein, auf Grund des rech tẽ · kräftigen Mandats vom 22. Mai 1843 und der be- stätigten Rqguidation vom 25. November 13415 auf die Regquisition des Prozeßrichters im Wezge der Exekution gemäß Verfügung vom 10. April 13849,

5) 22 Thlr. 10 Sgr. nebst 5 ο Zinsen seit dem 6. November 1349 und 15 Thlr. nebst 5 dο Ver⸗ zugszinsen seit dem 6. Norxember 1349 nebst dem Rechte auf Erstattung der Intabulationskosten aus dem rechtskräftigen Erkenntnisse vom 25. März, 1. November 1850 auf den Antrag des Prozeß⸗ richters vom 1. November ejusdem anni für den Häusler Andreas Hahn zu Kiebel ex decreto vom 7. Dejember 1856, eingetragen zu J. 4 in Abthei⸗ lung III. Nr. 7, zu J.5 in Abtheilung III. Nr, 12, des dem Wirthschaftsinspektor Ludwig Reinsch zu Kiebel, zur Zeit in Wilanowo bei Warschau, ge— hörigen Grundstücks Kiebel 126,

werden mit ihren Ansprüchen auf die gedachten Hypothekenposten ausgeschlossen; jedoch werden

a auf die unter J. 3 aufgeführte Hypothekenvost: 2. dem Arbeiter Friedrich Wilhelm Schul; aus

Belenein, jetzt zu Kuschten wohnhaft, und der verehelichten Arbeiter Dorothea Auguste Neu⸗ mann, geborenen Schul;, zu Kloster Jerichow, bezüglich des Antheils des Johann Gottfried Schulʒ. dem Eigenthümer Friedrich Schul; zu Tuchorze, dem Arbeiter Wilhelm Schul; zu Belencin und der verehelichten Eigenthümer August Kernchen zu Alt ⸗Tu Horze bezüglich des Antheils des Christian Schuli,

r. der verehelichten Anna Elisabeth Zieboll, ver⸗ wittweten Liebster, vordem verwittweten Schul; geborene Pãch, zu Vorwerk Abitzau bezüglich des Antheils des Dienegott Schulz,

g. der verehelichten Anna Dorothea Lange, geborene Schulz, zu Klein⸗Narojnik, bezüglich des Antheils der Anna Dorothea Schul;,

b. auf die unter L 4 aufgeführte Hypothekenvost dem Fräulein Cäcilie Wittwer zu Wilda bei Posen,

auf die unter J. 5 aufgeführte der Frau Schuhmachermeister Wollstein,

ihre Rechte vorbehalten.

Il. Folgende Hypotbenurkunden:

I) über die Restpost von 50 Thalern Darlehns⸗ kapital zu 3 verzinslich, ursprünglich nebst den Kosten der Wiedereinziehung in Höbe von 209 Thlr. aus der Schuldverschreibung vom 1. Februar 18435 für das Generaldepositorium des Land- und Stadt gerichts zu Wollstein, jetzt aber nach Löschung von 150 Thlr. und der am J. November 1551 erfolgten Cession des Ueberrestes nebst den Zinsen seit dem 24. Juni 1851 für den Kaufmann Julius Schiff zu Wollstein,

2) über die Post von 170 Thlr., Schuld des

Samuel Beer Kristeller aus dem gemeinschaftlichen

Betriebe eines Produktenhandels mit dem Gläubiger

nebft 5os Zinsen vom 23. Mai 1845 ab nach

11 Jahren zu zahlen, ursprunglich nebst den Kosten

der Einziehung aus der Schuldverschreibung vom

23. Mai 1815 für den Kaufmann Benzion

Behrend zu Krotoschin, jetzt aber nach

der am 24. Juni 1851 erfolgten Cession für

den Kaufmann Julius Schiff zu Wollstein einge—⸗

tragen zu H. 1 in Abtheilung III. Nr. 1, zu II. 2

in Abtheilung III. Nr. 2 des der oben unter

JI. Da n. benannten Personen gehörigen Grund⸗

stücks Wollstein Band J. Blatt 31 (früher 33),

3) über die Post von 250 Thlr. Mattererbtheil,

verzinslich zu 5 Gο, zu gleichen Antheilen für die

5 Geschwister Marianne, Alerander, Xaver,

Anastasia und Julian Mielcarek in Blotnik auf

Grund des Franzisca Mielcarek schen Erbrezesses vom

I5. Dezember 1842 20. März 1343 und des An⸗

meldungsprotokolls vom 23. Mai 13846, sowie der

Interimsrecognition vom 12. Mai 18413 zufolge

Verfügung vom 24. Jani 1845, eingetragen in Ab—⸗

theilung II. Nr. 1 des dem . Valentin

Maver und dessen gütergemeinschaftlichen Ehefrau

Marianne, geborene Mielcarek, zu Blotnik gehörigen

Grundstücks Blotnik Band J. Blatt Nr. 17 und

noch bestehend über die 150 Thaler Antheil der drei

zuletzt bezeichneten Geschwister,

4) über die Posten von:

a. 161 Thlr. 19 Sgr. 8 Pf. Kaufgeld nebst 5 90 Zinsen für den Häusler Johann Piskor; zu

Fielpin aus dem Vertrage vom 11. Juni 1857, nach im Exekutionswege in Höhe von 198 Thlr. 12 Sgr. an die Stanislaus und Marianne Kulus fchen Eheleute zu Kielxin mit dem Vor- zugsrecht vor dem Ueberrest erfolgter Ueberweisung noch gültig über 56 Thlr. 7 Sgr. 8 Pf. nebst Zinsen (Hauptdokument), durch notarielle Cession abgetreten an den Gerichtsschulen

pothekenpo st lotowicz zu

Hy D*

—=——

geborne Wertheim, zu Zittau,

b. 103 Thlr. 12 Sgr., den Stanislaus und Ma—⸗ rianne Kulus'schen Eheleuten zu Kielpin mit dem Rechte der Cession überwiesener Antheil der Post zu a. (Zweigdokument),

eingetragen zu II. 4a. und b. auf dem dem Michael Pigtyszek zu Kielpin gehörigen Grundstäck Kielpin Band J. Blatt Ne. 20 Abtheilung III. Nr. 6,

5) über die Post von 302 Thlr. 24 Sgr. ö mütterliches Erbtheil für die vier Geschwister ? salie, Balbina. Valentin und Margaretha Navierala, zahlbar bei Aufhören der väterlichen Gewalt des Schuldners Wenjel Napierala aus dem Anna Na— pierala'schen Erbrezesse vom 30. April 31. Juli 1341, der Interimsrekognition vom 21. Oktober 1843 und der Anmeldung vom 99. Mai 1349, eingetragen in Abtheilung III. Nr. 1 des der Marianna Eichler, gebornen Napierala, und deren gütergemeinschaft⸗ lichen Ehemann Johann Eichler gehörigen Grund—⸗ stücks Reudorf Band J. Blatt 8 und noch bestehend über die Antheile der beiden erstgenannten Geschwister mit 151 Thlr. 12 Sgr. 6 (45) Pf.

6) Über die Post von 49 Thlr. Darlehn nebst 5 o Zinfen aus der notariellen Urkunde vom 18. Februar I855, eingetragen für den Gärtner Johann George Nitsche zu Schlawa in Abtheilung III. Nr. 1 des dem Taver Adamezewsti und seiner gütergemein⸗ schaftlichen Ehefrau Barbara, gebornen Gonda, zu Schleunchen gehörigen Grundstäcks Schleunchen Band J. Blatt 20.

7) über die Post von 59 M 70 4 erstrittene Forderung und Kosten nebst 60 Zinsen von 535 seit dem 8. Mai 1878 für den Kaufmann M. L.

zu Schlawa auf Grund des Mandats vom

3. Mai 1378 und der Requisition vom 8. Juli

von 23 S 90 3 erstrittene

2

über die Post

2

8

Adler zu Schlawa, auf Grund des Mandats vom 23. Oktober und der Requisition vom 7. November 13783,

eingetragen zu II. 7 in Abtheilung II. Nr. 4, zu II. 8s in Abtheilung II. Nr. 5 des dem Andreas Schmeisser zu Lupitze gehörigen Grundstücks Lupitze Band III. Blatt 1807,

werden Zwecks Löschung der Posten für kraftlos erklart. III. Die Kosten des Verfahrens werden den Antrag⸗ stellern auferlegt.

Kübler.

24503 Bekanntmachung.

Durch Urtheil vom 8. Juli 1857 ist das Spar⸗ kassen- und Quittungsbuch Nr. 742 der Sparkasse des Amts Weidenau über eine Einlage von 1513, 80 4 für kraftlos erklärt.

Siegen, den 14. Juli 1337.

Königliches Amtsgericht.

3) Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen re.

2056565)

Die im Kreise Schroda belegene Königliche Do—⸗ mäne Strumin, unmittelbar bei der Stadt Kostrzyn, Station der zum 1. Juli I. J. in Betrieb zu setzen⸗ den PosenWreschen er Eisenbahn und 22 Em von Posen entfernt, soll zum sofortigen Pachtantritte nach Ertheilung des Zuschlages auf die Zeit bis Johannis 1905 im Wege des öffentlichen Ausgebots anderweit verpachtet werden, ju welchem Behufe wir

auf Dienstag, den 30. August d. J., ; Vormittags 11 Uhr, in unserem Sitzungszimmer, Termin anberaumt haben. Die Domäne besteht aus dem Vorwerke Strumin mit einem Gesammt-⸗Flächeninbalt von 257,434 ha. Das festgesetzte Pachtgelder⸗ Minimum beträgt jährlich 7500 66, die Pachtkaution ist auf 2590 und der Werth des Vieh- und Wirtbschafts⸗Inven⸗ tariums, mit welchem die Pachtstücke mindestens be⸗ setzt zu halten sind, auf 30 000 ( festgesetzt. Jeder, der sich beim Bieten betheiligen will, bat sich vor dem Termin bei dem Licitations ⸗Kommissa— rius, Regierungs Rath Buck über den eigenthüm⸗ lichen Besitz eines disponiblen Vermögens von 458 00 6 sswie über seine landwirthschaftliche und sonstige Qualifikation auszuweisen. Die übrigen Pachtbedingungen und die Licitations— regeln, sowie die Karten, Register, Auszüge aus der Grundsteuermutterrolle und das Gebäude⸗Inventa⸗ rium können vor dem Termine sowohl in unserer Domänen⸗Registratur während der Dienststunden als auch auf der Domäne Strumin selbst eingeseben werden, woselbstt nach vorheriger Anmeldung auch die Besichtigung der Pachtobjekte geftattet und son⸗ stige Auskunft ertheilt werden wird. Posen, den 16. Juli 18537. Königliche Regierung, Abtheilung für direkte Steuern, Do mänen und Forfsten.

23597 Bekanntmachung. Das im Kreise Usedom Wollin, eine Meile von dem Seebad Heringsdorf belegene Do mãnenvorwerk Pudagla mit einem Gesammtflächeninhalte von 19,227 ha, darunter 350, 258 ha Acker,

3, 05 ha Gärten, 194,425 ha Wiesen, 124,357 ha Hütungen,

17.224 ha Holzungen.

10874 ha Wasserstücke, mit einem Srundsteuer⸗Reinertrage von 3075, 24 Tbl. soll von Johannis 1888 ab auf 18 Jahre anderweit

Martin Piskors; zu Chorjemin,

verpachtet werden.

4 .