August⸗Septbr. — MÆ, per , „MS, per Okt. November 106,5 , per ez. —. 3 per 1000 kg. Kochwaare 140-200 4 Fufterwaare 115 - 128 M nach Qual. — Roggenmehl Nr. O u. pr. 100 kg brutto intl. Sack. Matter. Gelümd. — Sack. Kündigungs hr. — 6, Ver diesen Monat 16,0 bez., ver August ⸗Seytbr. ver September ⸗Oktober 16,685 bez., ver Okt.“ Novbr. 16 85 = 16,75 bez., ver November ⸗Dezbr. ĩ 6. Sõ-· 16 56 bez. ;
Kartoffelmehl pr. 100 Eg brutto inel. Sack. Ter, mine fest. Gek. Sack. Kündigungsprei⸗ = , Loco 17,50 M, per diesen Monat und ver August⸗ September 17,590 „e, per Septhr. Dktober 17.45 S½ις, per Oktober ⸗ November, per No⸗ , und per Dezember Januar —, per April⸗WRai —. . 6 Kartoffelstärke pr. 109 kg brutto inkl. Sack. Termine ruhig. Gek. — Sack. Kündigungs preis — it. Loco 1740 AM, Her diesen Monat und ver Auguft⸗Seytemb. 17,40 6, ver Septemb. Okt. 17, 30 Mι, per Okt. November, per November Dezember und per Dezember⸗Januar — per April⸗ Mai —.
Delsaaten pr. 1000 kg. Gek. —. Winterravs. Sommerraps — „., Winterrübsen — „, Sommer⸗
rübsen= — Mp . ö Ruüͤböl ver 1060 kg mit Faß. Termine niedriger. Getündigt — Cir. Kündigungspreis = „60 Loco mit Faß — „ Loco ohne Faß —, per diesen Monat und per August⸗Sept. — ver September Sktbr. 4335 = 43.3 bez, ver Oktober⸗Novemb. 44, A438 bez, per November ⸗ Dez. 44,4 — 14, bez. ver Dezbr- Januar 44,8 — 44,6 bez., pr. April Mai Iss 16,1 4. . Leinöl per 100 Kg — loco — H, Lieferung —. Petroleum. (Raffinirtes Standard white) per 1065 kg mit Faß in Poften von 100 Ctr. Ter⸗ mine still. Gekündigt — kg. Kündigungspreis — f Loco —, per diesen Monat — ver August⸗ September — j per Sept.. Oktober 21 , per Sftober⸗ November — per November ⸗Dezember — Spiritus per 1001 3 100 9½ — 16 900 10/0, Termine niedriger, schließt wieder fest. Gekündigt 14060601. Kündigungspreis — 6 Loco mit Faß —, per diesen Monat und ver August· September 7477 -= 70 72,2 bei., per Sertember Oktober 75 — 70 = 72,5 bej., per Oktober ⸗November —, per November · Dezember —. Spiritus per 100 1 à 100, — 10000 oo loco ohne Faß 72 - 10,7 - 72 bez. ö Weljenmehl Nr. 00 24,00 = 22,50, Nr. 0 22,50 bis 206 25 bez. Feine Marken über Notiz bezahlt. Roggenmehl Nr. 0 u. 1 17609 — 15.25. do. fein. Marken Rr. G u. 1 1850 — 17. 00 bez., Nr. 0 1,18 * höher als Nr. O u. 1 pr. 100 kg Br. inkl. Sack.
6 Berlin, 16. August. Marktpreise nach Ermitte⸗ lungen des Königlichen Polizei⸗Präsidiums.
Vöchste Niedrigste Preise.
Nov.
Per 100 kg für:
Weizen gute Sorte. Weizen mittel Sorte Weizen geringe Sorten. Roggen gute Sorte. Roggen mittel Sorte Roggen geringe Sorten. Gerste gute Sorte Gerste mittel Sorte. Gerste geringe Sorte . gute Sorte.. afer mittel Sorten. . geringe Sorte. ichtstroh ; e Erbsen, gelbe zum Kochen. Speisebohnen, weiße. ,, Kartoffeln. Rindfleisch von der Keule 1 kg. Bauchfleisch 1 g.. Schweinefleisch 1 Eg. Kalbfleisch 1 Rg... J k. in, , Eier 60 Stück. Karpfen 1 Eg. Aale ö
ander Hechte Barsche
Schleie . Bleie ö Krebse pr. Schock.
Königsberg, 16. Auguft. (W. T. B.) Ge⸗ treidemarkt. Weizen unverändert, Roggen loco unverändert, 120pfd. 2000 Pfd. Zollgew. 100,50. Gerste still. Hafer unveränd., pr. 2000 Pfd. Zollgew. g2— 96. Weiße Erbsen pr. 2000 Pfd. Zollgew. 107,50. Spiritus pr. 100 1 100 loco 75,50, per August 75,50, pr. September 76,50.
Danzig, 16. August. (W. T. B.) Getreide m art t. Weizen loco ö. Umsatz 50 Tonnen. Bunt u. hellfarbig 153, hellbunt — —, hochbunt u. 4lasig — — . pr. September⸗Oktober pr. 126pfd. Transit 131,50, pr. April ⸗Mai pr. 126 pfd. Transi 138. Roggen loco matt, inländischer pr. 120pfd. 104 - 105, do. poln. oder russischer Trausit — —, v.. September⸗Oktober pr. 120 pfd. Transit 78,50, Pe. April⸗Mai pr. 120 Pfd. Transit 83. Rübsen laꝛo 100 — 101. Kleine Gerste loco —. Große Berste loco 9sz. Hafer loco 91-93. Erbsen loco —. Spiritus x. 10 9000 Liter ⸗Protent loco 79. 509.
Stettin,. 16. August. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen matt, loco 10,00 = 172,00, pr. Septem ber⸗Oktober 161.00, pe. Oktober Norember 162,00. Roggen flau, loco 119 — 5, pr. Seytember⸗Oktober 114,00, vr. Oktober⸗ Norenber 11600. Rüböl still. pr. Aug. 45,00, Pr. September ⸗ Oktober 4,50. Sxiritus matt, loco 75,40, pr. August⸗September 75,60, vr. Sep⸗ zember ⸗Ottober 7560, pr. Oktober⸗November —,
Petroleuns loco 10,35. WBVosen, 18. August. (W. S. B , Spiritus I168co ohne Faß 78,50, vr August 78,58. vr. Kö 78.50, pr. Oktober Gekündigt — 1. Höher.
Breslau. 17. August. (W. T. B.) Getre id e⸗
SC Q & tαί ' tc t= — —— —
Seytember Oktober] Weizen = Roggen pr. September⸗Oktober 116500.
do. pr. Oktober · November 119800, do. px. Novem ˖ ber · Dezember 123, 00. Rüböl loco vr. Sevtember k do. pr. Oktober⸗November 46,00. Zink: fest. .
VMagdebarg, 16. August. (W. T. B) Zu cer bericht. Kornzucker, exkl., von 6 Co 22, 36, Korn- zucker, ext., 880 Rendem. 21.00, Nachprodukte, exkl. 750 Rendem. 18,30. Fest. Gem. Raff. mit Faß 27,00, gem. Melis L. mit Faß 25,50. Ruhig. Rohzucker J. Produkt Transito ES. a. B. Hambarg pr. August 12, 873 bez.. pr. September [2,575 Gd., 12350 Br., pr. Oktober Dezember 12,177 ez. u. Br., Januar März 12,30 Gd., 12,873 Br. Ruhig, fest. .
Köln, 16. August. (W. T. B.). Getreide⸗ markt. Weizen hiesiger alter loco 18.75, hiesiger neuer loco 16 50, pr. Aug. — — vr. Novbr. 16,35. Roggen hiesiger neuer loco 15,509. pr. Aug. — ** pvr. November 11,85, Hafer hiesiger loco 1175. Rüböl loco 25,50, pr. Oktober 24, 00, pr. Mai 24,30.
Bremen, 16. August. (W. T. B.) Petroleum (Schlußbericht). Rubig. Standard white loco 5, 85.
Hamburg, 16. August. (W. T. B.) Getreide: markt. zeizen loco ruhig, holstein. loco 165,00 175. Roggen loec ruhig, mecklenburgischer loco 126— 152, rufs. loco ruhig, S5, 0 – 98, 00. Hafer still. Gerste still. Rüböl still, loco 42. Sxiritus matter, pr. August 266 Br., pr. September⸗ Oktober 267 Br., pr. Novem ber⸗Dezember 269 Br., pr. April. Mai 263 Br. Kaffee fest aber ruhig, ÜUmsatz Ibo Sack. Petroleum ermattend, Standard white loco ß, O5 Br., 5.95 Gd., pr. Septhr- Dezember 6,15 Gd.
Hamburg, 16. August. (W. T. B.) Kaffee (Schlußbericht) good average Santos pr. Dezember S853, do. pr. März ot, do. pr. Mai 895. Matt.
Hamburg, 17. August. (W. T. B.) Kaffee (Anfangsbericht) good average Santos pr. Dezember 884, do. pr. März 89g, do. pr. Mai 89. Fest.
Wien, 16. August. (W. T. B.) Getreide mar kt. Weizen pr. Herbst 715 Gd., 7, 20 Br., pr. Frühjahr 1888 7, 60 Gd., 7,bö Br. Roggen vr, Perbst 5,82 Gd., 5, 87 Br., pr, Frühjahr 1888 5,13 Gd., 6,18 Br. Mais pr. Sert. Oktober 5, 85f Gd., 396 Br., pr. Mai⸗Juni 1888 5,93 Gd., . 938 Br. Hafer vr. Herbst 5.77 Gd., b, 82 Br., pr. Frühjahr 1888 6,18 Gd., 6,23 Br.
Peft, 16. August. (W. T. B.) Produkten-⸗ markt. Weizen loco behauptet, pr. Herbst 6, 80 Gd., 6,82 Br., pr. Frühjahr 1888 7.37 Gd., 7,39 Br. Hafer pr. Herbst 5.46 Gd, 5,48 Br., pr. Trüh⸗ jahr 1588 5,330 Gd., 5,832 Br. Mais pr. August⸗Sept. — Gd., — Br., pr. Mai⸗Juni 1888 5568 Gd; b,61 Br. Kohlraps vr. August. Seytember 113 — 12.
Aimsterdam, 16. August. (W. T. B.) Banca⸗ zinn 621.
Amsterdam, 15. August. (W. T. B.) Ge⸗ treide narkt. Weizen pr. Aug. —, pr. November 196. Roggen pr. Oktober 1064, pr. März 111 à 110.
London, 16. August. (W. T. B.) 96 Cοo Java⸗ zucker 155 fest, Rüben⸗Rohzucker 123 ruhig. — An der Küste angeboten 4 Weizenladungen.
Liverpool, 16. August. W. T. B.) Baum wolle. (Schlußbericht). Umsatz 8000 B., davon für Spekulation und Export 500 B. Stetig. Middl. amerik. Lieferung: August 53 Verkäufer preis, August⸗Seytember ois Käuferpreis, Sep tember-Oktober bu /s do., Oktober bois do., Okto⸗ ber⸗November 5â / . Verkäuferpreis, November⸗De⸗ zember Hè /e do., Dezember⸗-Januar hizzz Käufer⸗ preis, Januar ⸗Februar bi / zz do., Februar⸗März 5ꝰ /e Verkäuferpreis, März ⸗April hi iz d. Käuferpreis.
Liverpool, 16. August. (W. T. B.) Getreide markt stetig. . ;
Glasgow, 16. August. (W. T. B.) Roheisen. (Schluß. Mixed numbers warrants 42 sh. tz d
Hull, 16. August. (W. T, B.) Getreide markt. Weizen Tendenz zu Gunsten der Käufer.
Manchester, 16. August. (W. T. B.) 12x Water Taylor 64, 30r Water Tavlor 83, 20r Water Leigh 73, 30r Water Clapton 8, 32r Mock Brooke 8, 40r Mule Mayoll 8tz, 40r Medio Wilkinson 94, 32 Warpcops Lees 74, 36r Warp⸗ cops Rowland 8tz, 40r Double Weston Sz, 6or Double courante Qualität 12, 32 116d 162 16 grev Printers aus 32r/46r 168. Ruhig.
Paris, 16. August. (W. T. B.) Rohzucker S80 ruhig, loo 30,560 à 30,75. Weitzer Zucker weichend, Nr. 3 pr. 100 kg vr. August 33,25, pr. Sept. 33,30. pr. Oktober⸗Januar 33,75, pr. Januar April 34,40.
Paris, 16. August. (W. T. B) Getreide markt. Weizen ruhig, pr. August 22,30, pr. Septbr. 21,50, pr. September⸗Dezember 21,60, pr. November⸗Februar 21,80. Mehl 12 Margues träge, pr. . 46,40, vr. Sept. 46, So, pr. Sep- tember · Dezember 47,40, pr. November⸗Februar 47,75. Rübör ruhig, pr. August 5,50, pr. Sept. bo, 76, pr. September⸗Dezember 56,25, pr. Januar⸗April 56,75. Spiritus träge, pr. Aug. 42.25, pr. Sept. 1.75, pr. September ⸗Dejember 41,25, pr. Januar
April 41,25.
St. n ,, 16. August. (W. T. B.) Vroduktenmarkt. Talg loco 45,00, pr. August 16,00). Weizen locs 11,50. Roggen loco GI0. ö loco 3,40. Hanf loco 45, 00. Leinsaat loco
New ⸗ Jork, 16. August. (W. T. B. Waare n⸗ bericht. Baumwolle in New⸗York 98, do. in New ⸗ Orleans 8 / is Raff. Petroleum 70 *M½υ ,. Abel Test in New⸗gork 63 Gd., do. in Philadelphia 66 Sd. Rohes Petroleum in New⸗Nork — D. bt C., do. Pipe line Certificates — D. 61 6. Mehl 3 D. 40 C. Rother Winterweizen loco 818, rr. August — D. 80 C. pr. Septbr. — D. S803 C., pr. Dezr. — D. 81 C., Mais (New) 48. Zucker (Fair refining Mrugcopvados) 416. Kaffe (Fair Rio 195, do. Rio Nr. 7 low ordinary pr. Sept. 17,90, do. do. pr. Novbr. 18, 15. Schmal! i n, 720, do. Fairbanks 7, 00, do. Rohe und
rothers 7.20. Speck nominell. Getreidefracht 2.
GBerliu. Central ⸗Markthalle, 16 August. Bericht des städtischen Verkaufs vermittlers J Sand ⸗ mann auf Grund amtlicher Notirungen. — Butter. (Reine Naturbutter.) J. Feinste, haltbare Süßrahm⸗ Tafelbutter (bekannte Marken) 102 — 110, II. frische reinschmeckende Tafelbutter 98 — 102, III. feine Tisch⸗ butter 9292 — 98 M, IV. fehlerhafte Tischbutter 72
markt. Spiritus xr. 190 1 10002 pr. Augtst⸗— September 75, 00, do. pr. September ⸗Oktober 75,50.“
bis 90 M, V. Koch. u, Backbutter 50 — 2 0 pr, Ctr. Auktion täglich 10 Uhr Vormittags. — Eier 2, 35. —
250 4 netto ohne Abzug pr. Schock. Auktion fäglich Io Ehr Vorm. — Käse. I‚port. Emmenthaler S0, Inländ. Schweizer 45 —- 58 665. „*, ¶ Bad stein oö =- 14 — 18, Limburger 18-28-30 M, Rhei⸗ nischer Hollãnder Kase 55 = b0 -= 65M pr Ctr., Gdamer 66, Harzer 2,20 = 2,40 4 pr. Kiste. Dtsch. Camem⸗ bert — „ vr. Dtzd. . Neufchateler rer 100 Stück. Auktion tãglich 1 Uhr Vorm. Wild, Reb⸗ böcke 10 - 50 - 55, Damhirsch 40-55 8, Rothhirsch 36 = 50 3, Schwarzwild 25— 40 * vr. Pfd. Kaninchen 50 = 65 3 pr. Stück. Wilde Enten 975 = 1.30 A, Schnepfen 3, 004,00 M ver Stück. Wildauktion täglich um Uhr Vormittags und 55 Uhr Nachmittags. Fleisch. Rindfleisch 32 = 165 —- 56, Kalbfleisch im Fell 83 —=59 —– 60, Hammel z5 — 50=- 53, Schweinefleisch 046 3 pr. Pfd. Geflügel, fett, geschlachtet, junge, fette Gänse 66 -= 80 3 pr. Pfd. Fette Enten 60 bis S0 pr. Pfd. Tauben 30 = 45 3, Poularden 3— 6 4, Hübner 046 = 9. 80-2400 S pr. Stück. Geflügel, lebend. Junge Gänse Ia 4-6 6, IIa 2, 00 - 3, 00, Enten 0 S5 = 1.26 = 1,50 u½s, junge Hühner 40 - 15 3, alte Hühner 0, S5 = 1, i0. , Tauben 30-03 pr. St., Auktion täglich um J Uhr Vormittags. und 53 Uhr Nachmittags. Obst und Gemüse. Neue weißfleisch. Speisekartoffeln 5— 8 „6, Zwiebeln 5 — 7 41 pr. 100 Ko., Blumenkohl 8— 20 - 35 * pr. 100 Ko. Gurken bis 25 ι pr. 100 Stck. Einlege⸗ gurken 6 - 8,00 υ pr. 100 Stck. Preißelbeeren S M pr. Ctr., Süße Kirschen 8 — 15, saure Kirschen 6,56 — 8 1, Blaubeeren 6 — 7 M6, Stachelbeeren 8 = 10 1 pr. Ctr. Aprikosen 13-22 Birnen H - 12 - 30 40 0, Aepfel 8 —- 10- 16— 20 pr. Ctr. Pfirsiche O - 70 ινs pr. b Ko., Himbeeren 30— 52, Johannisbeeren 8— 9, Reineclauden 15 = 25 M pr. Ctr. = Fische in Eispackung. Hechte 66 -= 84, Bleie 256 * 138, Zander 70-80 = 1,10, Steinbutte 9.85, Seezunge O, Sa- 0, 91, Scholle 12 —- 30, Schellfisch I0— 15, Kabliau —, Dorsch Ostseelachs l, Io =- 1,30. Aal O60 - 1,25, Schleie 70 - 80 M pr Eentner. — Krebse 10 —12 em 1,50 Æ, mittel 3 = 8, 50 A1, große 10—- 12 ½ pr. Schock. Hummern 150 206 46 pr. Ctr. Krabben — 3 — Ge räucherte und marinirte Fische. Bücklinge 2,50 c pr. Wall in Kisten von 50 Stück, Rauchgal 50M = M 76 -= I, O0 - 1,z09 66. pr. Pfund. SOstsee⸗ Räucherlachés 150 — 2,00 ½0, Flundern 3,50 6 pr. Schock.
Wetterbericht vom 17. August, S Uhr Morgens.
Temperatur
CST in o Celsius
Wetter.
illim.
Stationen. Wind.
Bar. auf 06r. u. d. Meeressy 56 C. — 40 R.
red. in M
5 wolkig N heiter OSO 1 halb bed. still heiter WSW zZ heiter Haparanda. still bedeckt St. Petersbrg. SW 3 Regen Moskau ... 1' wolkig
Cork, Queens⸗
town ... ö Helder .... ö Ham burg . Swinemünde Neufahrwasser Memel ...
. Jö
Münster ...
Karlsruhe.. Wiesbaden. München .. Chemnig .. Serlin . . . . Wien .... Breslau ... Ile d'Aix .. . .
1) Abends leichter Regen.) Abends und Nachts Gewitter. /
Skala für die Windstärke: 1 — leiser 9)
— leicht, 38 — schwach, 4 — mäßig, 5 — frisch, 6 stark, 7 2 steif, 8 — stürmisch, 9 — Sturm, 10 — starker Sturm, 11 — beftiger Sturm, 12 —
Orkan. Uebersicht der Witterung. . Das gestern über Nord-Frankreich liegende Mini⸗ mum ist unter geringer Vertiefung schnell ostwärts bis nach Polen fortgeschritten; eine zweite ebenfalls sehr flache Depression liegt beute über England. In Süd-Frankreich ist das Barometer gestiegen, doch ist die Luftdruckvertheilung noch sehr gleich- 5 Ueber Deutschland herrscht, bei im Süden mäßigen westlichen, im Norden östlichen Winden, meist trübes und etwas wärmeres Wetter. Besonders im Binnenlande fielen gestern erhebliche Regen . mengen, in Bamberg und Breslau unter Gewitter⸗ erscheinungen. Kaiserslautern meldet 21 mm Regen. Auch in West ⸗Oesterreich fanden zablreiche Gewitter statt. Obere Wolken ziehen über Münster aus Süd, über Kiel aus Westsudwest. Deutsche Seewarte.
2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.
I24783 Oeffentliche Zustellung. J Die Eheleute Babetta, geborene Roos, Wittwe erster Ehe des in Wittlich verlebten Handelsmannes e. Kahn, sie selbst Rentnerin, und Isidor Isay— aufmann in Trier, vertreten durch Rechtsanwalt Rheinart, klagen gegen die Erben und Rechtsnach⸗ folger des in Berlingen mit Tode abgegangenen Rentners Philipp Raupach, als: A. dessen Kinder: 1) Heinrich Raupach, Schreinergeselle zu Koln, Gr. Spitze Nr. 46, 2) n n Raupach, Schreinergeselle in Sieg⸗ urg, eter Raupach, Commis, früher zu Esch bei
Mullaghmore N Aberdeen. Christiansund. Kopenhagen. Stockholm
22 S Si O S8 122
—— C ,
— — C d
halb bed. wolkig wolkig wolkenlos Dunst!) bedeckt bedeckt Regen bedeckt heiter wolkig bedeckt wolkig bedeckt bedeckt wolkenlos halb bed.) Regen wolkenlos wolkenlos
—— — — — — Sir O ⏑e᷑-—w
. 8
3, R R C — O = Q —— — —
8 86
3) . ietzt ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort,
B. die Rechtsnachfolger der in Berlingen ( Kreiz Wittlich) verlebten Susanna Faust, ohne besonderen Stand, als:
1) Katharina, geborene Kohl, ohne besonderez
Gewerbe, Wittwe des Ackerers Jacob Faust
in Berlingen, . ;
2) Mathias Faust, Maurer, früher in Luxem, jetzt in Chicago, Ward St. 377 Lacke. Wir. Ill. Nord ⸗Amerika,
3) die Eheleute Maria Anna Faust, ohne be— sonderen Stand, und Franz Lieser, früher Ackerer in Berlingen, jetzt in Chicago Mo— hawk Street Nr. 131. Ill. Nord ⸗Amerika,
4) Anton Faust, früher Tagelöhner in Berlingen,
jetzt in Platten (Kreis Wittlich,
5) die Ehe- und Ackersleute Katharina Faust und Joseyh Menth, früher in Berlingen. jetzt ohne besonderen Stand, vertreten durch ihren gerichtlich bestellten Pfleger, den Ge— schäftsmann Peter Bungert zu Wittlich,
wegen Forderung,
mit dem Antrage; Wolle Königliches Landgericht die
Beklagten kostenfällig verurtheilen, an die Kläger zu
zahlen 1545 M nebst Zinsen zu 5 o/ von 16509 4
vom 15. August 1882 und von 45 16 vom Klage
tage ab, mit der Maßgabe, daß die Beklagten sub A
für je 386 ½ 25 3 nebst Zinsen zu 50ν von 3754
vom 15. August 1882 und von 1125 1 vom Klage⸗
tage ab haften, die Beklagten ad B1 für 96,56 4
nebft Zinfen zu Ho /o von 5 „S 765 3 vom 15. August
1832 und von 2,851 6 vom Klagetage ab, und die
Beklagten B2— 5 für je 72,42 S nebst Zinsen zu
5 oso von 70,31 M vom 15. August 1882 und von
2, 1 S vom Klagetage ab, ö . die Beklagten sub B. auch die Kosten der Arrest,
prozedur beim Königlichen Amtsgericht Berncastel
G. 4u87 zur. Last setzen; . k das Urtheil ohne, eventuell mit Sicherbeitsleistung
für vorläufig vollstreckbar erklären; und laden den Beklagten Peter Raupach, Commik,
früher zu Esch bei Jünkerath, jetzt ohne bekannten
Wohn und Aufenthaltsort, zur, mündlichen Ver—
handlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer
des Königlichen Landgerichts zu Trier aäuf
den 18. November 1887, Vormittags 9 Uhr,
mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗
richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. . Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
Auszug der Klage bekannt gemacht.
Trier, den 12. August 1887.
Oppermann, .
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
24782 Oeffentliche Zustellung.
Der Privatmann August Andrä zu Erfurt, ver— treten durch den Rechtsanwalt Ehrlich daselbst, klagt gegen den Asphalteur Hermann Kramer, Mit— inhaber der früheren Firma Kramer C Zilling zu Erfurt, jetzt in unbekannter Abwesenheit, wegen 130 AÆ, Theilbetrag eines am 21. April 1810 erhaltenen baaren Darlehns, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten Kramer zur Zahlung von 136 46 und auf vorläufige Vollstreckbarkeitt⸗ erklärung des Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Erfurt, Abthei— lung VII., auf ; den 26. Oktober 1887, Vormittags 19 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Erfurt, den 12. August 18537.
oscher, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abtheilung VII. — ——
9) Theater ⸗Anzeigen.
Jriedrich Wil helmstãdtisches Theater. Direktion: Julius Fritzsche. Chaufs eestraße 256.
Donnerstag: Mit neuer Ausstattung zum 6. Male: Farinelli. Operette in 3 Akten mit Benutzung eines älteren Stoffes von Willibald Wulff und Charles Caßmann. Musik von Zumpe. In Scene gefetzt von Julius Fritzche. Dirigent: Hr. Kapell⸗ meister Federmann.
Anfang 7 Uhr.
Von 6—7 Uhr: Bei günstiger Witterung: Großes Garten ⸗ Concert. e
Preise der Plätze wie gewöhnlich.
Freitag: Farinelli.
Nesidenz Theater. Direktion: Anton Anno.
Donnerstag: Zum 3. Male: Das Glas Wasser. Lustspiel in 5 Aufzügen von A. C. Scribe. Regie: Anton Anno.
Rrslls Theater. Donnerstag: Die Zauber-
fl öte.
Freitag: Gastspiel des Fräul. Jenny Broch. Lucia von Lammermoor.
Täglich: Bei günstiger Witterung vor und nach der Vorstellung, Äbends bei brillanter elektrischer Be= leuchtung des Sommergartens: Großes Doppel⸗ Concert. ⸗
n des Concerts 55 Uhr, der Vorstellung
t.
Billets à 3 , 2 Æ, 1 M 50 8 und Abonne⸗ ments Billets Dtzd. 9 AM sind vorher zu haben an der Kasse, bei den Herren Bach, Unter den Linden 45, Schirmer u. Möllendorf, Unter den Linden 48, Lindenberg, Leipzigerstr. 50 a., und im Invalidendank, Markgrafenstr. la.
Belle Alliance Theater. Donnerstag: . Gast⸗ spiel der Mitglieder des Residenz⸗Theaters und des Irn. Hecht, vyn Hoftheater zu Kaffel. Zum 8. M.: Tricoche und Cacolet. Posse in 5 Akten von Meilhac und Halévy.
Im Sommergarten: Doppel ˖ Concert. Im letzten Theil, bei bengalischer Beleuchtung: Große Schlacht musik von H. Saro.
Auftreten des Schweizer Doppel Quartetts Wacker (4 Damen und 4 Herren in Nationaltracht), der Wiener Duettisten Herren Schmutz und Rück, der Wiener Schnabf⸗ Trios (Gert und Frau Schnab'l und Herr Walder) und der Geschwister Laura, Amalie und Gisela Neumann.
Abends: Brillante Illumination durch 20 00
Gas n. . der Vorstellung
Anfang des Concerts 6 Uhr, 8 Freitag: Tricoche und Cacolet. Im Sommer
7 Uh garten: Großes Elite ⸗Concert. Drei Musikeorps.
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1882.
den 8. August,
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Obersten a. D. von Drygals ki, bisher Brigadier der 5. Gendarmerie⸗Brigade, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife und Schwertern am Ringe; dem Bibliothekar der Königlichen Museen in Berlin, Br. phil. 5 und dem Bürgermeister Techn au zu Schwetz den othen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Direktor der Breslauer Baubank, Kommissions⸗Rath ilch, den Königlichen Kronen⸗ Orden vierter Klasse; dem Partikulier Leopold von Baehr zu Ragnit das Kreuz der Ritter des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern; sowie den Lehrern Galinowski zu Hirsch⸗ berg im Kreise Allenstein, Brassel zu Lichtenau im Kreise Witzenhausen und Möbis zu Wuthenow im Kreise Ruppin den Adler der Inhaber desselben Ordens zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren ꝛ. die Erlaubniß zur An⸗ legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens-Insignien zu ertheilen, und zwar: des Fürstlich reußischen (j. L.) Ehrenkreuzes zweiter Klasse: dem Major Freiherrn von Bothmar im Infanterie⸗ Regiment Nr. 136, des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Herzoglich sachsen⸗-ernestinischen Haus-Ordens: dem Second⸗Lieutenant von Bülow im 1. Garde⸗Regi⸗ ment z. F.; . der Fürstlich schaumburg⸗lippischen silbernen Verdienst⸗Medaille:
dem Sergeanten Blaeser im Westfälischen Jäger⸗
Bataillon Nr. 7; ferner: des Ritterkreuzes des Kaiserlich österreichischen Franz⸗Joseph⸗Ordens: dem zum Auswärtigen Amt kommandirten Second⸗Lieute⸗
nant im 3. Badischen Dragoner-Regiment Prinz Karl Nr. 22, Grafen von Pückler;
des Großherrlich türkischen Os mani é-Ordens vierter Klasse:
dem Second⸗Lieutenant Müller J. vom Reitenden Feld⸗ jäger⸗Corps.
Deutsches Reich.
Dem Kaiserlichen Konsul Espitalier in Cette ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Reichsdienst ertheilt worden.
Rekursentscheidungen des Reichs-Versicherungsamts.
377) In der Unfallversicherungssache des Schmieds Heinrich S. zu M., Klägers und Rekurs— beklagten, wider die Hannoversche Baugewerks-Berufsgenossenschaft, Be⸗ klagte und Rekurskläͤgerin,
hat das Reichs⸗Versicherungsamt in seiner Sitzung vom 13. Juni i887 nach mündlicher Verhandlung für Recht erkannt:
Der Rekurs gegen das Urtheil des Schiedsgerichts für die Sektion J der Hannoverschen Baugewerks⸗Berufs⸗ genossenschaft vom 8. Januar 1887 wird zurückgewiesen.
Gründe.
Der Schmied Heinrich S. aus M., welcher ständig in dem Be⸗ triebe des Thurmubrfabrikanten A. in B. beschäftigt war, ist am 19. Mai 1886, als er bei dem Einbringen und Richten des Gebälks in einem neuen Fabrikgebäude des A. Hülfe leistete, von einem herab stürzenden Balken getroffen und verletzt worden.
Der Zimmermeister W. in B., welcher die Zimmerarbeiten in dem A.'schen Neubau im Akkord übernommen hatte, hat unter dem 20. Mai 1886 Unfallanzeige an die Hannoversche Baugewerks ⸗Berufs⸗ genossenschaft erstattet. . .
Der Vorstand der Sektion J der letzteren hat mittelst eines unter dem 16. September 1886 an den Schmied S. erlassenen Bescheides die Entschadigungspflicht abgelehnt, weil S. zur Zeit des Unfalls keineswegs zu W, der Mitglied der Hannoverschen Bau⸗ erer le Heerufẽgenoffen chat ist, sondern lediglich zur Firma A,. in sestem Lohnverhältnisse gestanden habe und folgeweise bei der Genossen ⸗ schaft, welcher die Letztgenannte angehört, versichert sein müsse.
Auf die hiergegen bon S. eingelegte Berufung hat das Schie dt · gericht am 8. Janugr 1887 unter Aufhebung jenes Bescheides die beklagte Berufsgenossenschaft verurtheilt, dem S. eine nach Maßgabe
1887 zugestellt worden.
ir Unfallversicherungsgesetzes festzusetzende Entschädigungsrente zu en.
Dieses Urtheil ist dem Gengffenschaftgvorstand am 1. Februar
Das Schiedsgericht ist davon ausgegangen, daß S., der mit einigen anderen Arbeitern von der a A. dem Zimmermeister W. zur Hülfe bei dem Einbringen und Richten des Gebälks überwiesen , ö. *r 5 gien n d f it des . ien gewesen sei (S. a x erungsgesetzes). enn Letzterer habe das ie nen e e ff, übernommen gehabt; diese Bauausführung, für welche S zur Beihülfe überwiesen gewesen, sei ein Theil des W.'schen Gewerbebetriebs. W. sei demgemäß als der Unternehmer zu betrachlen, dez den ihm von dem Bauherrn überwiesenen S. zur Ausführung iner von ihm übernommenen Leistung herangezogen und somit ihn heschäftigt habe. Dies erhelle noch i e daraus, daß die Ueberweisung der A. schen Arbeiter an W. nach Inhalt der polizeilichen Unterfuchungs-Verhandlungen unter der ausdrücklichen Verabredung erfolgt sei, kr die von A. zu stellen⸗ den Arbeiter während der in Rede stehenden Arbeit hinsichtlich der Unfallgefahr den übrigen Arbeitern des W. gleichgestellt sein sollten. Darauf aber, ob und von wem S; Lohn, bezüglich festen Lohn er ⸗ halten habe, und ob die Beschäftigung im W. 'schen Betriebe eine dauernde oder nur vorübergehende sei, komme nach dem Unfall⸗ versicherungsgesetz Nichts an. ;
Daß bei der mündlichen Vereinbarung zwischen A. und W hin sichtlich der von Ersterem zu den Zimmerarbeiten zu stellenden Hülfs⸗ mannschaften von A. die ausdrückliche Bedingung gestellt und von W. genehmigt worden ist, daß die Hülfsarbeiter Hinskh ltc der Unfall⸗ gefahr den übrigen Arbeikern des W, gleichgestellt sein sollten, dies hat A. in seiner Cingabe vom 21. Oktober 1886 behauptet, und hat der Magistrat zu B. gelegentlich der Unfalluntersuchung am 26. i 1886 unter Ziffer T des von W. um nnter chr ebenen Protokoll
festgestellt. 63 , nn z
Die Berufsgengssenschuft hat da schiedsgerichtliche Urtbeil mit Rekurs vom 26. Februar 1887, eingegangen beim Reichs ˖ Versiche⸗ rungsamt am 28. Februar, angefochten und unter Bezugnahme auf die Rekursentscheidung vom 1. Februar 18387 (Amtliche Nachrichten des R. V. -A. von 1887 Seite 29 Ziffer 279) bestritten, daß S. zur Zeit des Unfalls als im W. 'schen Betriebe beschäftigt angesehen werden könne. . .
In der Rekursschrift ist zugleich die Zuständigkeit des Schieds⸗ gerichts um deswillen bemängelt, weil es zweifellos sei, daß sich der Ünfall nicht in einem zur Berufsgenossenschaft gehörigen Betriebe ereignet habe und daher nicht das Schiedegericht babe entscheiden dürfen, sondern nach 5. 59 Abfatz 4 des Unfallversicherungsgesetzes die untere Verwaltungsbehörde, habe thätig werden müssen. Hieran an⸗ knüpfend wird in erster Linie die Annullirung des schiedsgerichtlichen Urtheils beantragt.
Eventuell wird beantragt, die Streitsache mit Rücksicht darauf, daß S. vom 19. Mai 18865 bereits erwerbsunfähig gewesen und die Erwerbsunfähigkeit zur Zeit der Rekurseinlegung noch andauerte, für appellabel zu erklären.
In dritter Reihe wird eventuell beantragt, daß unter Aufhebun des schiedsgerichtlichen Urtheils die Sache an die Vorinstanz . verwiesen werde.
Der Rekursbeklagte hat um Abweisung des Rekurses gebeten.
ö . der Kostenerstattung sind von keiner Seite Anträge gestellt.
Es war, wie geschehen, zu erkennen.
Der von der Beklagten gegen die Zuständigkeit des Schieds⸗ gerichts gerichtete Angriff ist verfehlt. .
Es stebt keineswegs fest, daß sich der Unfall nicht in einem zur Berufsgenossenschaft gehörigen Betriebe ereignet hat. Dies ist viel⸗ mehr gerade die Hauptstreitfrage, und jedenfalls behauptet der Kläger seinerseits ausdrücklich, zur Zeit des Unfalls, am 19. Mai 1886, in dem Betriebe des finger fun W. von diesem beschäftigt gewesen zu sein und den Unfall in dessen Betriebe erlitten zu haben. Da nun der W. unbestritten Mitglied der beklagten Berufsgenossenschaft ist so war die Beklagte verpflichtet, über den Entf chãdigungsan pruch des Klägers einen Bescheid nach s. 59 Absatz 3 a. a. S. zu erlassen, und dem Kläger stand nach §. 623 Absatz ? daselbst gegen diesen Be⸗ scheid die Berufung auf schiedsrichterliche Entscheidung zu, welche bei dem Schiedsgericht für die beklagte Berufsgenossenschaft anzu⸗ bringen war. Die Voraussetzungen der von der Beklagten als in erster Linie anwendbar in Bezug genommenen, höchst subsidiären Vor schrift des 5. 59 Abs. 4 4. a. O. liegen somit nicht vor (zu ver⸗ gleichen Amtliche Nachrichten des R. V. A. 1886 Seite 125 Nr. 1 bas , 1887 Seite 28 Ziffer 278).
as ferner die von der Beklagten in ihrer Rekursschrift an—⸗ eregte Ii. nach der Zulässigkeit des Rekurses betrifft, so muß die⸗ . unbedingt bejaht werden, weil es sich hier nicht um eine vor—⸗ aussichtlich vorübergehende Erwerbsunfähigkeit des Klägers im Sinne des §. 57 Absatz 1 Ziffer 16 in Verbindung mit §. 63 Absatz 1 des , n, , ,. handelt, da zur Zeit der Rekurseinlegung die Erwerbtunfähigkeit des Klägers nach dem Attest des Dr. K. vom 18. Februar 1887 noch fortbestand, und das Ende derselben, wenn auch in der Zukunst wahrscheinlich, doch noch nicht bestimmt abzu— sehen war (vergl. ‚Amtliche Nachrichten des R.⸗V. A.“ 1887 Seite 137 Ziffer 334). .
In der Sache selbst hängt die Entscheidung davon ab, ob der Kläger zur Zeit des Unfalls von dem Zimmermeister W. in dessen Betrieb beschäftigt gewesen ist und den Unfall bei diesem Betrieb erlitten hat (6. 1 Absatz 1 und 2 4. a. O.). Diese Frage 3 aber mit dem Schiedsgericht bejaht werden, indem den zutreffenden Gründen desselben beizutreten ist.
Zunächst kann nichts darauf ankommen, ob S. zu W; in einem festen Lohnverhältniß gestanden und ob er überhaupt Lohn bezogen bat. Denn wie selbst ungelohnte Personen in einem versicherungs⸗ pflichtigen Betriebe beschäͤftigt und in demselben versichert sein können (vergl. „Amtliche Nachrichten des R. V. A. 1885 Seite 3 Ziffer 10), so wird die Zugehörigkeit zu einem Betriebe und das Ver- sichertsein in demselben nicht unbedingt dadurch ausgeschlossen, daß dem Arbeiter, gleichviel aus welchen Gründen, der Lohn von einem Dritten gezahlt wird. Freilich wird in der Regel das Lohnverhältniß ein Erkennungsmittel für das Beschäftigungsverhältniß in dem Sinne
sein, daß, wer den Lohn zahlt, damit zu erkennen J daß er für
seine Zwecke die Kraft des Arbeiters hat dienstbar und nutzbar machen wollen; indessen muß dies nicht immer zutreffen.
Da dem Unfallversicherungsgesetz der Gedanke zu Grunde liegt, daß diejenigen Betriebe, beziehungsweise Betriebsunternehmer, welche Arbeiter einstellen, um sich deren Arbeitsleistung unmittelbar anzu- eignen und zur Erzielung des Unternehmergewinns zu verwerthen, auch die mit der Beschäftigung der Arbeiter verbundene Unfallgefahr — zwar nicht einzeln, sondern in korporativer Zusammenfassung — tragen sollen (5. 1 Absatz 1, 5. 9 Absatz 1 4. a. D), so kommt es für die 3 nach dem Arbeitgeber wesentlich darauf an, wer als Herr der
rbeit in dem Sinne zu betrachten ist, daß ihm eine unmittelbare Verfügungsgewalt über die Arbeitsleistung zukommt, wem mit andern Worten der Werth der Arbeit unmittelbar zum Vortheil, der Unwerth derselben oder vollends der durch dieselbe verursachte positive Schaden zum Nachtheil gereicht.
Von diesem Gesichtspunkte aus muß der W.sche Betrieb als
derjenige angesehen werden, für den am 19. Mai 1888, wenn auch nur zeitweilig, die S.'sche Arbeitskraft dienstbar gemacht worden ist. Denn auf Grund der polizeilichen Feststellungen, insbesondere des Protokolles über die ortspolizeiliche Untersuchung vom 26. Juli 1886, ist als erwiesen zu erachten, daß W. bei Uebernahme der Zimmer⸗ arbeiten sich die Stellung der Hülfskräfte ausdrücklich ausbedungen hat, wie dies in jener Gegend üblich, daß andererseits der Bau— herr A. dabei ausdrücklich die Bedingung gestellt hat,. daß die von ihm zu stellenden Arbeiter hinsichtlich der Unfalls= gefahr wie die übrigen Arbeiter des W, gestellt sein sollten, und daß W. auf diese Bedingung eingegangen ist. Die Beklagte hat zwar in der mündlichen Verhandlung noch die eidliche Vernehmung des A. und W. über das von ihnen nach dieser Richtung hin getroffene Ab⸗ kommen beantragt, auf diesen 6 war jedoch nicht weiter einzu⸗ gehen, da jenes Abkommen durch die polizeilichen Ermittelungen in genügender Weise klargelegt, und insbesondere das obenerwähnte Pro⸗ tokoll vom 25. Juli 1886 sowohl von W. als von A. anstandslos unterzeichnet ist.
Wenn nun auch die Versicherungspflichtigkeit eines Arbeiters sich nicht nach Privatwillkür, sondern lediglich nach dem Gesetze richtet, so ist doch jenes Abkommen bedeutsam für Beurtheilung des von den Kontrahenten beabsichtigten Beschäftigungsverhältnisses, in welches die Hülfsarbeiter eintreten sollten. Aus jener Vereinbarung ergiebt sich aber, daß nicht blos ein Nebeneinanderwirken der W.'schen Betriebs arbeiter einerseits und der Arbeiter des A. andererseits in der Weise
ewollt war, daß W. dieses Zusammenwirken zulassen, der Bauherr aber Herr der Arbeit der von ihm gestellten Hülfsmannschaft bleiben und mithin auch die mit der Arbeit der letzteren verbundene Gefahr tragen sollte, — sondern daß vielmehr eine vorübergehende Aufnahme der vom Bauherrn gestellten Arbeiter in den W.'schen Be— trieb und lediglich ein einheitliches Wirken des durch Hülfskräfte ver= stärkten Baugewerbebetriebes mit einheitlicher Verantwortlichkeit des W. beiderseits beabsichtigt war. W. sollte und wollte die Hülfs⸗ arbeiter als seine Arbeiter beschäftigen.
Daß auf diese Weise auch zwischen W. und S. ein Arbeitsver⸗ hältniß für die kritische Zeit begründet worden war, dürfte nicht zu bezweifeln sein. Wenn in dieser Richtung auch weniger Werth darauf zu legen ist, daß S. jetzt nachträglich in der Rekursbeantwortung angiebt, seine Verwendung im W. chen Betriebe sei mit seiner Zu⸗ stimmung erfolgt, und wenn, auch aus den Akten über eine frühere ausdrückliche Erklärung des Einverständnisses Nichts zu entnehmen ist, so hat doch S. durch seine thatsächliche . beim Richten des Gebäudes stillschweigend genehmigt, daß er in der von A., seinem regelmäßigen Arbeitgeber, beabsichtigten Weise beschäftigt werde.
Ist hiernach der S. aber, als er am 19. Mai 1886 beim Ein— bringen und Richten des Gebälkes in einem neuen Fabrikgebäude des A. Hülfe leistete und dabei einen Unfall erlitt, in dem Betriebe des Zimmermeisters W. von diesem beschäftigt gewesen, so ist auch die Beklagte verpflichtet, ihn nach Maßgabe des Unfall versicherungsgesetzes zu . und mit Recht vom Schiedsgericht hierzu verurtheilt worden.
Demgemäß war der Rekurs der Beklagten gegen das Vorder urtheil zurückzuweisen. . ö
Diese Entscheidung steht auch nicht im Widerspruch mit der von der Beklagten angeführten Rekursentscheidung vom 1. Februar 1887 in Sachen Th. wider die Hamburgische Baugewerks⸗Berufsgenossen⸗ schaft (. Amtliche Nachrichten des RV. A.“ von 1837 Seite 29 Ziffer 279); denn dort waren die thatsächlichen Verhältnisse in wesent⸗ licher Beziehung anders gestaltet, als im vorliegenden Falle. Dort war davon auszugehen, daß der Baugewerbetreibende die vom Bau⸗ herrn gestellten Arbeiter nicht angenommen, sondern bei der Bauausführung nur zugelassen hat, und zwar nicht etwa unter solchen begleitenden Umständen, welche den Schluß rechtfertigen würden, daß die Uebernahme des in der Regel durch den Bauherrn beschäftigten Arbeiters in den Betrieb des Baugewerbetreibenden beabsichtigt war und thatsächlich erfolgt ist.
Das Bedenken endlich, daß bei der vorstehend entwickelten Auf⸗ fassung der Entschädigungspflicht der Rekursklägerin nicht die Beitrags⸗ pflicht des Betriebsunternehmers genau entsprechen würde findet seine Erledigung darin, daß im 5§. 18 Absatz 1 und §. 71 Absatz 2 des Unfallversicherungsgesetzes für die Bemessung der Beitragspflicht nicht die in einem bestimmten Betriebe wirklich ausgezahlten, das heißt: von dem bestimmten Betriebsunternehmer bestrittenen Löhne, sondern die in dem betreffenden Betriebe „verdienten Löhne als maßgebend bezeichnet sind. Wenn nun auch nach der gewöhnlichen Gestaltung des Geschäftslebens in der Regel die Löhne von demselben Betriebe bestritten werden, in dem sie verdient worden sind, so ist doch nicht ausgeschlossen, daß in besonders gearteten Fällen, wie in dem vor liegenden, Lohne als in einem bestimmten Betriebe „verdient“ gelten
müssen, obgleich dieselben nicht von diesem Betriebe aus, sondern von einer dritten Seite bezahlt worden sind.
Unter diesen Umständen ist die Meinung der Beklagten, die dem S. als Hülfzarbeiter gezahlten Löhne kämen für die Berufsgenossen⸗ schaft, 8 1 diese zahlen solle, Er nicht in Betracht“, nicht zu⸗ treffend: W. hat allerdings die von S. und anderen, unter gleichen Um ständen von ihm beschäftigten Hülfssarbeitern in seinem Be— triebe verdienten Löhne in der gemäß ö 71 Absatz 2 a. 4. O. von ihm einzureichenden Nachweisung aufzuführen, und bei der Feststellung