rlaghy, herrühren. Die Dame stellt sich dem Publikum selbst vor * ihrem in Lebensgröße entworfenen Selbstporträt. In vornehm fünstlerischer an,. angethan mit einem seidenen Kleide, bietet sie sich dem Beschauer dar. Der Entwurf ist großartig gehalten und effektvoll in der Ausführung. Die Behandlung des Kostüms scheint der Künstlerin sehr am Herzen gelegen . haben, doch zeigt sie auch in der geistvollen Behandlung des Kopfes ein hübsches Talent., Von ibr rührt ein Bildniß des einstigen ungarischen Diktators Ludwig Kossuth her, in welchem aber der finstre Hintergrund sich zu schwer dem Auge aufdrängt; ein dritte Bild führt uns ein junges, in der Farbe eliwas nüchtern gehaltenes Mädchen vor. .
Von Profeßor Gussow begegnen wir fünf Porträts, unter dene dasjenige der Schriftstellerin Ossip Schubin wohl am, meisten den Widerspruch des Publikums herausfordern dürfte. Wären nicht die ausdrucksvollen Augen, welche fragend und räthselhaft dem Beschauer enfgegenschauen und seinen eigenen Plick fesseln, so würde man ebenso wenig mit der überaus nüchternen Wiedergabe des wenig schönen An⸗
esichts wie mit der Ansführung des Kostüms zufrieden sein. Die ö. der Frau Gräfin H. und des Herrn Oe zeigen die bekannten
igenarten des Künstlers in anmuthigerem Licht. Der „Alte, schließt sich in Zeichnung und Kolorit, den niederländischen Meistern an. Frisch in Zeichnung und Farbe ist die Schwarzwälderin“. .
Trefflich in der Farbengebung und eichnung ist das von Fritz Paulsen ausgestellte Porträt des Präsidenten des Reichsgerichts, Dr. Simson.
le fahrlich die plein air⸗Malerei namentlich dem Porträtfach werden kann, beweist Sierry mit seinem Bilde des Prof. Kaselowsky; es scheint bald, als habe das helle Licht den zu Porträtirenden ge— blendet, s sonderbar ist der Gesichtt ausdruck; daß die Farbe eine kreidige ist, braucht wohl nicht erst, noch tadelnd hervorgehoben zu werden. Von der Schwärmerei für die Malerei in freier Luft dürften Diejenigen, welche in Zukunft abgebildet sein wollen, beim Anblick der auf der Ausftellung befindlichen Porträpproben sehr bald zurück⸗ 6 Brack, Enke stellten ansprechende Kinderporträts aus, Richard Scholz ahmt Herkomer in dem von ihm gemalten Bilde eines Mädchen nach, steht ihm aber an Weichheit im Ton und Höhe der Technik nach. ö.
Corinth hat in offenbarem Bestreben, etwas recht Originelles zu leisten, eiwas recht Abgeschmacktes geboten; der Reflex eines blauen Rouleaus, durch welches das Licht bricht, auf dem Antlitz eines am Fenster sißzenden Herrn ist ein wahrer Ausbund von Manzrirtheit.
Ernst Hildebrand's Porträt des Prof. Beyrich zeigt bei gesunder Auffassung eine treffliche Technik; dasselbe läßt sich von O. Heyden's Bildniß des Regierungs⸗Präsidenten von Pommer-Esche sagen und ilt in gleichem Maße von dem von Wilhelm Gentz ausgestellten
orträt; auch Steffen 's Porträt des Physikers Neumann ist tüchtig.
edwig Greve's Porträt einer alten Frau ist von ungemeiner Schärfe und beredtem Autdruck, gegen das in intensiver Farbengebung gehaltene Gesicht erscheint jedoch Kleid und Hintergrund zu dunkel.
Siegmund Gerechter bietet in seinem Kinderporträt eine recht ansprechende Arbeit.
ö Zickendrath's Porträt einer jungen Dame, betitelt: „In der Ballpaufen steht vollständig unter dem Einfluß der Herkomer schen Lid tmalerei, ohne das Vorbild erreichen zu können.
Robert Warthmüller's Porträt einer im Garten lustwandelnden Dame ist eine recht achtenswerthe Arbeit, zeigt jedoch eine nüchterne Auffassung und ist etwas glatt in der Ausführung. .
Sollte Max Fleischer eine Porträtstudie mit seiner ‚Mondaine“ beabsichtigt haben, so muß man diesen Versuch als ein in jeder Hin: sicht geschmackloses, die Verirrungen der impressionistischen Malerei in abschreckendster Weise darthuendes Experiment bezeichnen.
Fedor Enke's Porträt des Cellisten Hausmann weist tüchtige Zeichnung und prächtige Farbe auf, welch' letzteres von dem Damen— porträt nicht gesagt werden kann; hier fällt eine gewisse Härte störend auf. 2. ö.
Anton Haan wendet in seinem Weiblichen Porträt“ eine etwas gesuchle Beleuchtung an, welche demselben einen genrehaften Anstrich giebt; warum gerade die Augenpartie im Schatten steht, ist nicht recht erklärlich. . . .
Paul Haendler's Porträt, ein Offizier, ist lebenswahr, der land- schaftliche Hintergrund ist gefällig und giebt dem Bilde einen eigen—⸗ artigen Reiz. . ; .
Paul Hoecker zeigt in dem Bilde, auf welchem drei Kinder ab⸗ gebildet sind, e. Vorliebe für satte Farben, nur wäre eine etwas weniger flache Behandlung der Gesichter erwünscht gewesen.
Clementine von Hülsen hätte mehr auf die Behandlung des Ge— sichts, als auf den altmodischen Kleiderputz der dargestellten Person achten sollen. ⸗ 4
Rudolf Gudden hat mit dem Porträt seines verstorbenen Vaters, des durch sein tragisches Geschick bekannten Professors Bernhard von Gudden, eine ansprechende Leistung der plein air-Malerei geliefert.
Papperitz' Porträt einer Gräfin T. ist eine Arbeit von delikater Ausführung und vornehmem Charakter; der Hintergrund ist sorgfältig und mit großem Geschmack behandelt. .
Hans Fechner jun. weist in seinem Herrenporträt ein tüchtiges zeichnerisches Talent auf; die Farbe ist gesund, der silberne Ton, welcher darüber liegt, wirkt recht gefällig. . ;
J. Scheurenberg vergegenwärtigt uns in seinem Porträt des Piofessors Zeller die geistvollen Züge des Philosophen und verräth eine tüchtige Technik. . .
Th. Wedepol's Damenporträt ist in der Farbe von großer Härte, das Schwarz des Kleides und des Hintergrundes verschwimmen in— einander. Besser ist es Georg Tyrahn gelungen, eine schwarzgekleidete Dame wirkungevoll darzustellen. Die Incarnation ist warm, die Be⸗ handlung des Seidenstoffes von trefflicher Technik. .
Die Knut Ekwall'schen Bilder leiden an einer gewissen Süßlich⸗ keit, welche nicht nach Jedermanns Geschmack ist; etwas mehr Kraft in der Zeichnung würde seinen Figuren nur zum Vortheil gereichen.
Das oft behandelte Thema. Kopf eines Mohren“ hat von Wil⸗ helm Gentz eine neue, prächtige Bearbeitung erfahren; der eigenthüm⸗ liche Glanz der schwarzen Haut mit den charakteristischen Lichtreflexen ist vortrefflich wiedergegeben. Viel weniger ist dies Bredt gelungen, dessen Sudanesin stumpf aussieht.
F. H. Behmer hat mit gesunden Farben und flott eine Dame gezeichnet; ein gesunder Realismus spricht aus dem Bilde; ein zweites Bild weift einen Vorzug lediglich in Behandlung des Kleiderstoffes, namentlich der rothen Taille, auf. .
Cacsar Philipp hat ein energisch gehaltenes Porträt des Bild hauers H. ausgestellt, während das andere, einen alten Herrn dar— stellend, kräftigere Accente hätte vertragen können
Max Metzoldt's Damenporträt ist etwas nüchtern gehalten. In Clisabeth Lüderitz' Porträt eines jungen Mädchens tritt das Gesicht vor der geradezu aufdringlichen Farbenwirkung des rothen Kleides ganz zurück. Fritz Hummel 's Bildniß und Selbstporträt sind ia e g Arbeiten, auch Joh. Kleinschmidt's Frauenporträt kann als solche gelten. R. Lepsius hat seine Farben wahrscheinlich mit Schlemm⸗ kreide angerührt, anders läßt sich dieses, allem Schönheitsgefühl widersprechende Frauenbildniß, das noch dazu zeichnerisch mangelhaft ist, nicht erklären. In erfreulichem Gegensatz dazu steht Marie Spieler's Damenporträt, dessen rosige, frische Gesichtsfarbe wohlthuend berührt. Ernst Nelsen hat zwei gut durch geführte Bildnisse ausgestellt; Voigtländer jeigt wenig Geschick in der lechnischen Behandlung des hellen Hintergrundes. Nel Grön— land's impressionistische Studie Am Strande“ läßt namentlich in der Zeichnung des Gesichts recht viel zu wünschen übrig. Toby Rosenthal hat ein energisch durchgeführtes Selbstporträt ausgestellt.
Magdeburg, 27. September. (W. T. B.) Die Jahres⸗ versammlung des deutschen Vereins für Armenpflege und Wohlthätigkeit wurde heute von dem Landtags ⸗Abgeord⸗ neten Seyffardt (Krefeld) eröffnet. An derselben nahmen unter An— xeren theil; der Reichstags⸗Präsident von Wedell⸗Piesdorf, der Ober⸗ Bürgermeister Ohly (Darmstadt), der Landarmen-Direktor Bokel⸗ mann (Kiel), der Regierungs- Präsident von Reitzenstein (Freiburg
i. B.), der Schriftsteller Lammers (Bremen), Dr Victor Böhmert (Dresden). Dr. Berthold (Berlin). Böslel (Landsberg), Herse (Posen). Der Ober ⸗Vürgermeister Bötticher begrüßte die Ver sammlung Namens der Stadt Magdeburg, der Qber Präsidial⸗Rath von Arnstedt Namens des dienstlich behinderten Ober, Präsidenten von Wolff, der Pfarrer Medem Namens des Provinzial Ausschusses für innere Mission. Zu Vorsitzenden wurden Seyffardt, Bötticher, Ohly, zu Schriftführern Ludwig Wolff e . Reimarus und Fölscher Magdeburg) gewählt. Nach geschäͤftlichen Mittheilungen referirte erse über Punkt 2 der K (Einsetzung einer Kommission zur Berathung der Frage über den Einfluß des Landarmen ⸗Instituts auf die Zustände des deutschen Armenwesens) und heantragte, den Gegenstand einer Kommission von 20 Mitgliedern zu überweisen. Die Versammlung stimmte dem Antrage zu. Sodann wurden über die Punkte der Tagesordnung, betreffend die Organisation der offenen Krankenpflege, sowie betreffend die Organisation öffentlicher Samm⸗ lungen, Lokterien und ähnlicher Mittel, bei außerordentlichen Noth⸗ ständen, die von Ludwig Wolff (Leipzig) und Lammers (Bremen) beantragten Resolutionen angenommen. Um 2 Uhr wurden die Ver handlungen auf morgen vertagt.
Essen, AN. September. Wie die „Rhein.Westf. Ztg. hört, hat Hr. Friedr. Grillo hierselbst der Stadt Essen ein derselben würdiges Theater mit entsprechender Subvention, im Gesammt-⸗ werth von einer halben Million Mark, als Geschenk zugesagt. Das Theater soll im Mittelpunkt der Stadt, vermuthlich auf einem zwischen dem ersten und zweiten Hagen belegenen Terrain erbaut und nach seiner Vollendung im Jahre 1891 der Stadt als Eigenthum übergeben werden.
München, 28. September. (W. T. B) In den auf der Oktoberfestwiese aufgeschlagenen Zeltbuden brach gestern Abend Feuer aus, durch welches ein Weinrestaurant und mehrere Ver⸗ nügungsbuden zerstört wurden. Das rechtzeitige Eintreffen der , verhinderte ein weiteres Umsichgreifen des Feuers. Der Wirth des Weinrestaurants wurde heute unter den Trümmern ver kohlt aufgefunden.
Dresden, 26. September. Der Allgemeine Deutsche Schriftstellerverbamd und der Deutsche Schriftsteller— verein haben sich auf dem heutigen Schriftstellertage nach Annahme der vom Verschmelzungs⸗Ausschuß vorgelegten Satzungen als Deutscher , . vereinigt.
— 27. September. (W. T. B.) Zum Sitz des Deutschen Schriftstellerverbands wurde Berlin bestimmt. Der neue Verband gliedert sich in Bezirksvereine, als deren Sitze zunächst Berlin, Breslau, Hamburg, Leipzig, München, Stuttgart, Frankfurt a M. Prag. Wien und Graz in Aussicht genommen sind. Zu Vorstands⸗ mitgliedern, denen späͤter die Vorsitzenden der Bezirksvereine hinzu⸗ treten, wurden gewählt: Robert Schweichel, L. Ziemßen und Otto Wenzel in Berlin, Emil Rittershaus (Barmen) Maximilian Schmidt (München), Klaar (Prag), Brasch (Leipzig), K. von Thaler (Wien), R. Keil (Weimar).
Karlsruhe, 27. September. Die IV. Internationale Konferenz der Vereine vom Rothen Kreuz trat heute zur letzten Sitzung zusammen. Es erfolgte zunächst die Fortsetzung der gestern abgebrochenen Verhandlung über die Frage: „Sollen die europäischen Gesellschaften vom Rothen Kreuz den verwundeten und erkrankten Soldaten Hülfe spenden in. Kriegen, welche in außereuropäischen Ländern geführt werden?“ Die Diskussion dehnte sich auch jetzt wieder sehr aut. Der Kongreß beschloß endlich: „Die Konferenz erkennt es in Bezug auf die Prinzipienfrage als absolut feststehend an, daß in einem außereuropäischen Kriege für alle diejenigen Staaten, welche der Genfer Konvention beigetreten sind und in denen Gesellschaften vom Rothen Kreuz bestehen, die Hülfe— leistung nach ganz denselben Grundsätzen zu leisten sein wird, wie dieselbe im Ällgemeinen angenommen worden ist. Im Uebrigen beauftragt die Versammlung in Entsprechung des. von den niederländischen Vertretern gestellten Antrages mit der Untersuchung und Berichterstattung über die einschlagenden praktischen Spezialfragen die nächste internationale Kon⸗ sereni.“ Oberst Ziegler ⸗Bein sprach hierguf über die Frage: „Welche Maßnahmen sind bereits getroffen, oder für die Folge durch die Gesell⸗ schaften vom Rothen Kreuz zu treffen, um die Kenntniß der Genfer Konvention sowohl in der Armee, wie in den sich für ihre Anwendung besonders interessirenden Vereinen und in dem großen Publikum zu verbreiten?“ Der Redner proponirte eine Resolution, die der , an⸗ nahm. Ueber die Frage der Hülfeleistung der Vereine vom Rothen Kreuz im Seekriege berichtete im Namen des deutschen Central-Comités Regierungs⸗Rath Haß. Derselbe beantragte, die Frage zu vertagen, was genehmigt wurde. Der letzte Punkt der Tagesordnung betraf den von der Konferenz des Jahres 1884 ausgedrückten Wunsch, daß in Genf ein Denkmal zur Erinnerung an die Stiftung des Rothen Kreuzes errichtet werde. Vorgelegt war ein Entwurf des Bildhauers Kießling, . Ausführung etwa 150 000 Fr. kosten würde. Auf Antrag des Hrn. von Lagerheim-Schweden, beschloß jedoch die Kon⸗ ferenz, die Angelegenheit fallen zu lassen. Der Vorsitzende, Graf Stolberg, schloß dann die Konferenz.
Wien, 26. September. (W. T. B.) Der Hygienische Kongreß ist heute durch den Kronprinzen Rudolf feierlich eröffnet worden. Nach einer Ansprache des Präsidenten des Organi⸗ sationscomités ergriff Kronprinz Rudolf das Wort zu einer mit Be⸗ geisterung aufgenommenen. Rede. Der Eröffnung wohnten auch der Erzbischof sowie die Minister Ziemialkowski. Graf Falkenhayn, von Prazak, von Gautsch und Marquis von Bacquehem, ferner der Botschafter Prinz Reuß und fast das gesammte diplomatische Corps bei. Nach den Vorträgen der Prosessoren Gruber, Bruardel, Petten⸗ kofer und des Geheim⸗Raths Köler erfolgte die Eintheilung in Sek— tionen Hierauf wurde die öffentliche Sitzung geschlossen. — Kron— prinz Rudolf ließ sich mehrere hervorragende Theilnehmer an dem Kongreß vorstellen und richtete an dieselben huldvolle Ansprachen.
Belle⸗Alliance⸗Theater. Hr. Felix Schweighofer hat die Sommermuße dazu benutzt, um sein Repertoire durch einige neue künstlerische Gestalten zu bereichern. Das Berliner Publikum wird ibn zunächst in der Treptow ⸗Herrmann'schen Vovitäͤt „Der Rosen. Onkel“ begrüßen können, mit welcher am 1. Oktober das Gastspiel des Hrn. Schweighofer im Belle ⸗Alliance⸗Theater seinen Anfang nimmt.
Das Concerthaus wird am 1. Oktober für die Winter⸗ Saison 1887/88 wieder eröffnet werden. Seit dem Bestehen des Hauses ist diese Saison die zwanzigste, und es findet in diesem Jahre, und zwar am 16. November, das 4000. Concert statt: ein Ereigniß, das wohl selten an einer Stätte wieder vorkommen dürfte. Auch für diese Saison ist der Kapellmeister Karl Meyder mit seiner aus 75 Künstlern (19 Solisten) bestehenden Kapelle für das Unternehmen gewonnen worden. Die Besetzung der Kapelle ist folgende: 26 Violinen, 8 Bratschen, 8 Violoncelli, 8 Contrabässe, 2 Flöten, 1 Piccolo, 2 Oboen, 1 englisches Horn, 2 Klarinetten, 1 Baß Klarlnette, 2 Fagotts, 1 Contra Fagott, 4 Hörner, 3 Trompeten, 3 Posaunen, 1 Tuba, 1 Timpani, L große Trommel, 1 Harfe und 1 Orgel.
Bäder⸗Statistik. Personen
23 8b 8
Aachen bis zum 25. September (seit dem 1. Januar, Fremde
j 386 Ahlbeck bis zum 16. September . 3750 Altengu Harz) bis zum 9. September (Kurgäste)h. 5891 Altheide bis zum 19. Septbr. (außer 543 Durchreis, Kurgäste) 303
St. Andreasberg bis zum 6. September (Kurgäste) 1800 Arnstadt bis Mitte September (Kurgäste)ß J 251 Augustusbad (bei Radeberg) bis zum 18. Sept. (6658 Parteien) 918
Personen Baden⸗Baden (Fremde), Stand am 23. September.. Badenweiler bis zum 21. September . Bentheim bis zum 5. September (Schluß der Badezeit). Dergin hübel bis zum 18 September (15 Part) ... Berka J Im) bis Mitte September (Kurgäste)ꝰ⸗)) Bertrich bis zum 15. September (Schluß der Saison, Kw // Bibra bis zum 17. Sept. (Schluß des Bades, Badegäste) Binz bis zum 16. September.. Blankenburg (Schwarzathal) bis Mitte September. Blankenhain (Thüringen) bis Mitte September. Boltenhagen bis zum 16. September (Badegäste). Borby bis zum 15. September (Badegäste) Borkum bis zum 15. September.... Breege bis zum 15. September,. 36 Burtscheid bis zum 22. September Deep (Bez. Stettin) bis zum 15. September. Dievenow bis zum 15. September.... Einsiedel bis zum 18. September (61 Part) .. Frankenhausen (Kyffhäuser) bis Mitte September (darunter 1560 Pfleglinge der Heilanstalt für skrophu⸗ löse Kinder) ß . bis Mitte September (Kurgäste). andersheim bis zum 15. September.. . Georgenthal (Hzgth. Gotha) bis Mitte Sept. (Kurgäste) . Glücksburg bis zum 22. September Godesberg bis Mitte Sept. (außer 450 Durchreis., Kurg.) Göhren (Rügen) bis zum 15. September. Görbersdorf bis zum 16. September (Kurgäste) Gottleuba bis zum 18. September (130 Part)! Großmöllen und Umgegend bis zum 15. Sept. (Badegäste) Großtabarz bis Mitte September (Kurgäste) K Grund bis zum 8. September sKurgäste)h. .. Harzburg bis zum 11. September (Kurgäste) .. Heiligendamm bis zum 11. September (Badegäste) . Helgoland bis zum 19. September (Nrn.)... elmstedt bis zum 15. September (Kurgaͤste) . ecingsdorf bis zum 15. September,, .. erzberg (Harz) bis zum 15. September (Kurgäste) . orst, Groß und Klein, bis zum 15. September. Ilmenau bis Mitte September (Kurgäste) ?.. Jonsdorf bis zum 18. September (184 Parteien). Juist bis zum 15. September (Fremde)... Kammerberg bis Mitte Septem ber (Kurgäste)). Königsbrunn (Königstein a. d. Elbe) bis z 18 Sept. (186 Part.) Köstritz bis Mitte September (Kurgäste! !... Kolberg bis zum 15. September.... Kreischa bis zum 18. September (138 Parteien) . Krampag bis zum 6. September Kreuznach bis zum 18. September (Kurgäste)ẽ.;.. . Kudowa bis zum 19. Sept. (außer 938 Durchreis., Kurgäste) Kuxhaven bis zum 15. September (Badegäste). . Landeck bis zum 19. Sept. (außer 2913 Durchreis., Kurgäste) Langebrück bis zum 18. September (338 Parteien) b.. Langensalza bis Mitte September (Kurgäste) . Langeoog bis zum 15. September (Fremde); Lauferberg (Harz) bis zum 15. September (Kurgäste) ! Liebenstein (S.⸗Meiningen) bis Mitte September CRurgäste) Liegau (Radeberg) bis zum 18 September (227 Parteien). Lobenstein (Reuß) bis Mitte September (Kurgäste) . Lohme (Rügen) bis zum 15. September.. Louisenhall (bei Stotternheim) bis Mitte Sept. (Kurgäste) Lüneburg bis zum 15 September (Badegäste))J! ... Marienborn (Panschwitz) bis zum 18. Septbr. (181 Part.) Misdroy bis zum 15. September Münster a. Stein bis zum 16. September . Mulda bis zum 18 September. Neuenahr bis zum 10. September (Fremde]) .. Niendorf (Ostsee) bis zum 15. September (Badegäste) . Vorderney bis zum 15. September. . Oberhof bis Mitte September (Kurgäste)! ... Oeynhausen bis zum 23. Septbr. (außer 9779 Durchreisenden, n,, Oldesloe bis zum 15. September (Badegäste))ꝭ. .. ö . . bis zum 18. September dl ne,, Osternothhafen bis zum 15. September .. Oybin bis zum 18. September (185 Part.). Prerow bis zum 15. September... Puthbn bis unt ö. enten ne, . Rastenberg (Thüringen) bis Mitte September (Kurgäste) . Nerhahl bi zun J. Geptembeeerrrr̃ Rothenfelde bis zum 15. September (Fremde) . Rügenwaldermünde bis zum 16. September Ruhla bis Mitte September (Kurgäste) . Sachsa bis Mitte September (Kurgäste)])]! Sal;brunn bis zum 19. September (außer 2426 Durch⸗ w Salzungen bis Mitte September. Saßnitz bis zum 16. September Schandau bis zum 18. September (außer 17 763 Durchreis., Parteien der Kurgäste 163g) ö Schmalkalden bis Mitte September (Kurgäste) Schwarzburg bis Mitte September (Kurgäste? !; Schweizermühle bis zum 18. September (389 Parteien) Sonneberg (S. Meiningen) bis Mitte September (Kurgäste) Spiekeroog bis zum 15. September (Fremde):. ... Stadtsulza bis Mitte September (Kurgäste) . Stolpmünde bis zum 15. September (Fremde) Swinemünde bis zum 15. September.... Tennstädt bis Mitte September (Kurgäste)?! . Thal (Herzogthum Gotha) bis Mitte September (Kurgäste) Tharandt bis Mitte September (601 Parteien)... Thiessow bis zum 15. September. k Travemünde bis zum 15. September. .. Wangeroog bis zum 15. September (Fremde). Warmbrunn bis zum 21. September (Badegäste und e Warnemünde bis zum 15 September (Familien bezw. einzelne , Weißer Hirsch bis zum 18. September (555 Parteien) Westerland⸗ Sylt bis zum 19. Sept. (Kurgäste u. Passanten) Wiesbaden bis zum 26. September (Fremde) 34 Wyk (Föhr) bis zum 21. Sept. (Badegäste und Passanten) 3 bis zum 17. September. J innowitz bis zum 19. Seytem ber.. 2 6460 Von anderen Bädern wurden besucht: Gesrgenbad (Neukirch i. d. Lausitz) bis zum 18. Sept. von 58 Pers. (21 Part.), Gruben (Sachsen) bis zm 18. Sept, von 76 Pers. (15 Part), Neuendorf bis zum 15. Sept. von 8 Per, Schleusingen bis Mitte Sept. von 24 Pers., Schwarzwald (Herzogth. Gotha) von 32 Personen.
Redacteur: Riedel.
Verlag der Expedition (Scholy.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags ⸗Anstalt, Berlin 8WwW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Sechs Beilagen leinschließlich Börsen⸗Beilage).
Berlin:
Erste Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗-AUuzeiger.
M 227.
Berlin, Mittwoch, den 28. September
18g 7.
tam .
Deutsches Reich.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 27. d. M. beschlossen, daß die Ausführung des Gesetzes, be⸗ treffend die Besteuerung des Branntweins, vom 24. Juni d JI, vorbehaltlich der definitiven Feststellung der Ausführungsbestimmungen, einstweilen und bis auf Weiteres nach Maßgabe der nachstehenden Vorschriften zu erfolgen habe:
563 . JI. Stundungsbedingungen.
Gewerbtreibenden, welche Branntwein erzeugen oder damit Handel treiben, ist die Verbrauchsabgabe sowie der Zuschlag zu derselben zu irn sofern sie für den Betrag derselben ausreichende Sicherheit
estellen.
Abgabenbeträge, welche für eine Branntweinpost 50 M nicht erreichen, sind von der Stundung ausgeschlossen.
II. Stundungsfrist.
Die Frist, bis zu welcher die Abgabe gestundet werden kann, beträgt sechs Monate, mit der Maßgabe, daß die gestundete Ver⸗ brauchsabgabe bis zum 25. Tage des Monats, in welchem die Stun— dungsfrist abläuft, und wenn dieser auf einen Sonn oder Feiertag fällt, am Tage vorher baar eingezahlt oder durch fällige Bonifikations⸗ Anerkenntnisse abgelöst werden muß.
Wer es einmal versäumt, die Zahlung der gestundeten Abgabe pünktlich zu leisten, hat auf fernere Stundungsbewilligung keinen
Anspruch. III. Sicherheits leistung.
Gleich bei dem Antrage auf Stundung und jedenfalls vor der Bewilligung derselben muß der Abgabenpflichtige auf Höhe des zu stundenden Abgabenbetrages der Steuerbehörde Sicherheit leisten.
Die Sicherheitsleistung kann geschehen:
a. durch Niederlegung einer gleich großen Summe courshabender inländischer Staatepapiere oder sonstiger von der Reichsbank beleih— barer Effekten. Inländische Staatspapiere sind zum Nennwerthe an— zunehmen. Bei anderen Effekten ist der Courswerth, soweit er nicht Über den Nennwerth hinausgeht, zu Grunde zu legen, in jedem Falle jedoch nach, den Grundsätzen zu verfahren, welche von Seiten, des nächsten Reichs bank⸗Comtoirs bei der Annahme von Werthpapieren als Unterpfand beobachtet werden; fällt der Cours derartiger Effekten erheblich unter den Werth, zu welchem dieselben bei der Annahme in Ansatz gebracht worden sind, so ist die Sicherheit zu ergänzen.
Die zu den Werthpapieren gehörenden Zinsscheine (Coupons), Dividendenscheine und Anweisungen zu Zinsscheinen (Talons) sind mit zu hinterlegen;
b. durch Ausstellung gezogener oder trockener, von sicheren Per— sonen acceptirter oder avalirter Wechsel;
E.. durch Hypotheken oder Grundschulden, sofern dieselben bei ländlichen Grundstücken innerhalb der ersten zwei Drittel des durch die Taxe einer zur Aufnahme von Taxen zuständigen Behörde oder amtlich verpflichteter Sachverständiger, bei städtischen Grundstücken innerhalb der ersten Hälfte des durch die Taxe einer zuständigen Behörde oder durch die Taxe einer öffentlichen Feuerversicherungs— Gesellschaft zu ermittelnden Werthes derselben zu stehen kommen. Für städtische Grundstücke bleibt bei besonderen örtlichen Ver— hältnissen der obersten Landes⸗Finanzbehörde eine andere Bestim mung der Beleihungsgrenze vorbehalten;
d. durch Bestellung eines Faustpfandes an Branntweinvorräthen oder anderen Waaren dergestalt, daß das Unterpfand gleich realisirt . kann, wenn die gestundete Abgabe nicht rechtzeitig entrichtet wird.
Die nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen zulässige Stundung der Verbrauchsabgabe kann von den Hauptämtern selbst— ständig bewilligt werden.
Soll die Sicherstellung auf andere Weise, z. B. durch Bürg— schaftsleistung erfolgen, so bleibt die Entscheidung den Direktivbehörden vorbehalten.
JIV. Stundung ohne Sicherheitsleistung.
Die Hauptämter sind ermächtigt, Gewerbtreibende, welche als zuverlässig und hinreichend sicher bekannt sind, von der Verpflichtung, für den zu stundenden Abgabenbetrag Sicherheit zu bestellen, ganz oder zum Theil zu entbinden, sofern nur eine dreimonatliche Skun⸗ dungsfrist in Anspruch genommen wird.
V. Entziehung der Stundung.
Treten Umstände ein, welche einen Ausfall an der gestundeten Abgabe besorgen lassen, so kann die bewilligte Stundung jeder Zeit entzogen werden und die zwangsweise Beitreibung der geschuldeten Abgabe erfolgen, sofern nicht der Steuerpflichtige für die sofortige Bestellung der , ,,,, trägt.
u
Für Brennereien, für welche nicht nach 8. 13 des Gesetzes eine bindende Festsetzung der Verbrauchsabgabe von dem zu gewinnenden Branntweln im Voraus statlfindet, gelten die folgenden Vorschriften:
I. Sammelgefäße.
Es sind ein oder mehrere unter sich durch Uebersteigerohre ver— hundene, geschloßsene Branntwein ⸗Sammelgefäße, in der Regel aus Eisenblech von ihrem Rauminhalt entsprechender Stärke, in einem all⸗ seitig geschlossenen, genügend einbruchsicheren, unter Mitverschluß der Steuer⸗Verwaltung zu haltenden Raume aufzustellen, in welche der gesammte gewonnene Branntwein geleitet wird. In Brennereien, wo sich bereits hölzerne Sammelgefäße befinden, können dieselben, sofern sich steuerliche Bedenken nicht ergeben, bis auf Weiteres fort benutzt werden.
Die Zahl und Größe der amtlichen Sammelgefäße ist so zu be⸗ messen, daß sie in der Regel die acht. bis zehntägige, höchstens aber die vierzehntägige Branntwein ⸗Ausbeute der Brennerei bei vollem Betriebe nach Maßgabe der vorhandenen Betriebseinrichtung auf— nehmen können.
Jedes Sammelgefäß ist mit mindestens einem Ablaßhahne oder steuersicheren Pumpwerke zu versehen, durch welche die vollständige Entleerung desselben und Ueberfüllung des Inhalts auf Versandtfässer möglich ist. Neu anzuschaffende Sammelgefäße sind außerdem mit Standglas und Skala zu versehen. Saͤmitliche vorgenannte Theile sowie das Mannloch und die i sind verschlußfähig ein jurichten und unter steuerlichem Verschluß zu halten. Soweit die bereits vorhandenen Sammelgefäße nicht mit Standglas und Skala dersehen sind, so ist bei der nassen Vermessung der Rauminhalt des Geräthes unter Feststellung einer bestimmten Skala zu ermitteln und scftere auf einem in der Brennerei unter amtlicher Verwahrung auf— zubewahrenden Maßstocke dergestalt kenntlich zu machen, daß aus dem Höhenstande des Branntweins im Sammelgefäße an der Skala ohne Weiteres ersehen werden kann, welche Menge sich im Gefäße befindet.
ie Sammelgefäße sind amtlich und zwar in der Regel auf nassem
ege zu vermessen, mit fortlaufender Nummer und Liter⸗Inhalt zu bezeichnen und zu inventarssiren. Sie müssen der Besichtigung überall zugänglich sein und auf Füßen über dem Mauerwerk ruhen. II. Brennvorrichtungen.
a. Die Brennvorrichtung muß ganz frei dastehen und von allen Seiten eine genaue Besichtigung gestatten. Für bereits aufgestellte
rennvorrichtungen können die Birektivbehörden, soweit die steuerliche Sicherheit nicht gefährdet erscheint, Ausnahmen widerruflich zulassen.
.Wenn begründeter Verdacht entsteht, daß die Rohrleitung eines Brenngeräthes, in welcher die Alkohoidämpfe zur Kondensation
nach der Kühlvorrichtung geleitet, oder die Räume, durch welche sie hindurchgeführt werden, zur Ableitung von Alkoholdämpfen gemißbraucht werden, so sind folgende Verschlüsse anzubringen:
12 Bei sämmtlichen Brennvorrichtungen, welche aus einer Blase nebst Vorwärmer oder aus zwei in aufsteigender Richtung neben ein—⸗ ander stehenden und mit Helm oder Deckel ⸗Vorrichtung (Schlußstück, versehenen Blasen nebst Vorwärmer bestehen, sind
A. an den Flanschen, welche die Blasen mit den Helmen resp. Deckeln verbinden, je 2 bis 3 Kunstschlösser oder Plomben anzubringen. Die Flanschen werden zu diesem Zweck an von einander gleich weit entfernten Stellen durchlöchert und durch das Bohrloch der Bügel des Kunstschlosses oder eine Plombenschnur so gezogen, daß kein zu großer Spielraum entsteht;
S. alle Flanschen, welche die Rohre verbinden, in denen die Alkoholdämpfe aus einer Blase in die andere und nach der Lutter— kammer aus dem Vorwärmer in die Becken, endlich in die Kühl⸗ vorrichtung geführt werden, erhalten Plomben und Kappenverschlüsse nach den unter III d. und s. folgenden Vorschriften.
2) Bei Zylinder- und Kolonnen ⸗Apparaten sind nur die Flanschen, welche sich zwischen dem Vorwärmer oder der Kolonne und dem ersten Becken, zwischen den Becken selbst und an dem nach der Kühl— an ft, führenden Geistrohr befinden, wie vorstehend unter 16 zu verschließen 3) Bestehen die Blasen bezw. der Vorwärmer aus hölzernen Ge— . so kann verlangt werden, daß dieselben mit Blechmänteln um⸗ geben werden, die in geeigneter Weise durch Anbringung von Kunst⸗ schlössern oder Plomben zu sichern sind.
C. Zur Verhinderung der Ableitung von Lutter aus den Brenn⸗ vorrichtungen genügt es bei Säulen⸗ und Kolonnen-Apparaten in der Regel, wenn dieselben zur Zeit ihrer Unthätigkeit und namentlich, sobald sie eine Reparatur durch den Kupferschmied erfahren, einer gründlichen innerlichen Revision unterworfen werden.
Bei allen Brenngeräthen, bei denen die Lutterbildung in einem im Vorwärmer befindlichen Behältaiß — dem Lutterkasten — oder in einem besonderen Gefäß — dem Separator — erfolgt und zu denen die einfachen Maischwärmer⸗Apparate, die Dorn'schen, Pistorius'schen Apparate mit nebeneinander stehenden Blasen, die Gall'schen und ähnlichen oft nur unwesentlich von einander verschiedenen Apparate gehören, sind dagegen folgende Vorkehrungen zu treffen:
1) Befindet sich, wie z. B. bei dem Pistorius älterer Art, auf dem Helm der ersten Blase ein mit Hahn versehenes Rohr, welches zum Zwecke der Prüfung, ob die Maische vollständig abgebrannt sei, in eine Kühlvorrichtung führt, wo die Alkoholdämpfe sich nieder⸗ schlagen, so muß diese Einrichtung beseitigt werden.
2) Ebenso müssen, wo sich kleine Glasständer zur Anzeige des Höhestandes des Lutters an dem Lutterkasten, beziehungsweise an den 2 befinden, dieselben beseitigt und die zurückgebliebenen Oeffnungen vernietet werden.
3) Die zur Reinigung des Lutterkastens oder des besonders auf⸗ gestellten Separators dienende, mit einer Scheibe verschraubte Oeffnung erhält an den Flanschen einen Plombenverschluß.
4) Der an dem Rohr, welches aus dem Lutterkasten oder dem Separator den angesammelten Lutter nach der Blase führt, befindliche Hahn ist, je nachdem es ein gewöhnlicher Durchlaßhahn ist, welchen nach geschehener Oeffnung die Flüssigkeit in gerader oder kurvenartiger Richtung durchströmt, oder ein Winkelhahn, dessen Konstruktion die i ,. zwingt, im rechten Winkel hindurchzufließen, in geeigneter
eise amtlich zu verschließen, um zu verhindern, daß der Konus des Hahnes aus dem Gehäuse gezogen und eine Ableitung der Flüssigkeit ermöglicht wird.
Bei gewöhnlichen Durchlaßhähnen wird der amtliche Verschluß wie folgt zur Ausführung gebracht:
An dem unteren Ende des in Zeichnung J auf Anlage A dar⸗ gestellten Konus a wird eine das Gehäuse b vollständig deckende Scheibe e mittelst einer Mutterschraube 4d fest angezogen, so . der Konus auf dem Gewinde zwar beliebig gedreht, nicht aber gehoben werden kann. Damit die Schraube d nicht geöffnet wird, erhält diese Einrichtung eine mit Gewinde versehene metallene Kappe e, welche auf das gleichfalls mit Gewinde zu versehende Gehäuse fest auf⸗ geschraubt wird und deren Oesen ff sodann mit dem Rohr gg durch Plombenverschluß verbunden werden.
Ein noch einfacherer Verschluß oberhalb des Hahnes wird durch einen 6 mm starken metallenen Ring a (vergleiche Zeichnung 2 auf Anlage A) bewirkt, dessen ringförmige Fläche nicht allein das Gehäuse, sondern auch den Kopf des Konus zu z seiner Kreisfläche bedeckt, dessen mit Oeffnungen versehene Lappen bb aber das Gehäuse überragen, so daß sie durch einen Plombenverschluß so fest mit dem Rohr verbunden werden können, daß nur eine vertikale Drehung des Konus möglich ist.
Winkelhähne werden nur den Verschluß erhalten können, welcher aus der Zeichnung 3 auf Anlage A ersichtlich ist.
5) Endlich sind die Flanschen des zwischen Vorwärmer und Blase befindlichen Lutterrohres, sowie der zum Separator und von hier nach der Blase führenden Rohrleitung unter Plombenverschluß zu setzen.
6) Ist neben dem eigentlichen Brenn ⸗Apparat und in Verbindung mit diesem ein besonderer Apparat für die Destillation des Lutters aufgestellt, aus welchem der Rückstand durch einen Hahn abgelassen wird, so ist die Rohrleitung dieses Hahnes nach außen zu führen und in solcher Weise abzuleiten, daß eine mißbräuchliche Benutzung der Rückstände unmöglich ist.
Im Uebrigen sind die Uebersteigerohre dieses Apparates, die . und Flanschen desselben in gleicher Weise wie vorstehend zu plombiren.
Glasständer zur Anzeige des Höhenstandes des Lutters an den einzelnen Theilen dieses Apparates sind, zu beseitigen und die zurück gebliebenen Oeffnungen zu vernieten. Ein in die Wandungen fest ein⸗ zunietendes Schauglas darf dagegen angebracht werden. .
d. Befinden sich zwei Brennvorrichtungen für Maische in der Brennerei, so müssen beide mit den Sammelgefäßen in Verbindung und unter die vorgeschriebenen Verschlüsse gesetzt werden.
III. Rohrleitungen.
a. Alle Rohrleitungen, in welchen die Alkoholdämpfe bezw. die geistige Flüssigkeit vom Brenngeräth bis zu den Sammelgefäßen fort⸗ geführt oder durch welche die Lutterrückstände nach außen abgeführt werden, müssen durchweg freiliegen und von allen Seiten eine genaue Besichtigung gestatten. Durchgänge der Rohrleitung durch Mauer—⸗ werk oder Fußböden müssen gleichfalls freigelegt und können mit Glasscheiben verschlossen werden.
b. An den unter a bezeichneten Rohrleitungen dürfen sich . halb des Sammelgefäßraumes keine Ventile oder sonstigen Vor⸗ richtungen, durch welche der Ablauf des Branntweins unterbrochen werden kann, befinden, sofern nicht durch besondere von der Steuer behörde genehmigte Einrichtungen (s. z. B. unter VI) die Möglichkeit vermittelst Anstauens des Branntweins eine widerrechtliche Entnahme desselben herbeizuführen beseitigt wird. .
6. Alle vom Kühler nach den Sammelgefäßen führenden Rohr leitungen müssen aus gezogenen, polirten Hilf n oder Kupferröhren, welche keine Löthnaht zeigen, hergestellt werden. Bestehenden Brenne⸗ reien kann jedoch die vorläufige Weiterbenutzung der vorhandenen, mit einer Löthnaht versehenen, polirten Messing⸗ oder Kupferrohre wider, ruflich gestattet werden. In keinem Falle sind jedoch Röhren mit anderen, durch Reparaturen hervorgerufenen Löthstellen zu dulden. Alle bezeichneten Rohrleitungen sind hell und blank zu erhalten.
d. Alle Flanschenverbindungen der unter C bezeichneten Robr⸗ leitungen sind nach erfolgter scharfer Anziehung der Verschraubungen
mit Plomben zu verschließen (vergl. Zeichnung 4 auf Anlage A) und diese Plombenverschlüsse weiter durch aus 2 Hälften bestehende Zink⸗ blechklappen zu schützen, deren umgebogene Ränder gleichfalls Plomben⸗ verschluß erhalten (vergl. Zeichnung 5 und 6 auf Anlage A).
e. Zu allen Plombirungen ist mit Kupferdraht durchsponnene Schnur zu verwenden. Der Plombenverschluß wird bewirkt, indem durch die Flanschen der mit einander verbundenen Rohre an 2 bis 3 verschiedenen Stellen neben den Verschraubungen Löcher gebohrt werden, durch welche eine Kupferdrahtschnur von ungefähr 1 mm Stärke gezogen wird. Die Enden derselben werden hierauf hart um den Rand der Flanschen fest angezogen, geknotet und durch die Oeffnung einer Plombe dergestalt gezogen, daß nach nochmaliger Verknotung die Plombe möglichst nahe an der Flansche zusammengeyreßt werden kann und auch die geringste Lockerung der Verschraubung ohne gleichzeitige Zerreißung der Plombageschnur unmöglich wird.
Die Hebestellen und, wo erforderlich, auch die Aufsichtsbeamten sind mit Plombirungswerkzeug zu rersehen.
. . IJ. Kühlgeräthe. ;
a. Kühlfässer mit Kühlschlangen darin dürfen nicht direkt auf Mauerwerk, sondern müssen auf Füßen ruhen. Für offene Kühlfässer der in Rede stehenden Art ist durch passende Plombirung die Heraus—⸗ nahme der Kühlschlangen zu verhindern. Auch sind Revisionen der Schlange unter vollständigem Ablassen des Kühlwassers zulässig.
b. Schlangenartige (Giemens sche) Kühler (vergl. Zeichnung 7 auf Anlage A) sind stets senkrecht an einer Wand aufgestellt. Die Alkohol dämpfe treten aus dem Geistrohre in das Rohr a und der durch Niederschlag gebildete Branntwein nimmt seinen Weg durch dies schlangenförmige Rohr nach der Vorlage b. Das Kühlwasser tritt durch das Rohr e in dem unteren Theile des Geräthes bei d in Cylinder, welche das Geistrohr umgeben und welche mit einander durch kurze Rohre e verbunden sind Um ein Anbohren des Geist⸗ rohrs zu verhindern, sind folgende Sicherheitsmaßregeln anzuwenden:
. das bogenartig hervortretende Geistrohr muß . erhalten werden;
. sämmtliche Flanschen (g) sind unter Plombenverschluß zu setzen oder, wenn besonderer Verdacht vorliegt, ist zu beiden Seiten des Kühlgeräthes, da wo das Kühlrohr hervortritt, ein schrankartiger hölzerner Verschluß (f) herzustellen, welcher sich bequem öffnen und amtlich mit Kunstschlössern verschließen läßt.
e, Kühleylinder (vergl. Zeichnung 8 auf Anlage A) bieten zur Ausführung von Hinterziehungen die geringste Gelegenheit, da sie einen überall festverschlossenen und vernieteten Cylinder darstellen, welcher mit kaltem Wasser aus einem höher stehenden Reservoire gespeist wird und in seinem Innern einen zweiten Cylinder enthält, in welchem die Alkoholdämpfe niedergeschlagen werden. Aus dem Geistrohr treten die Alkoholdämpfe durch das Rohr a in den Cylinder b und fließen, nachdem sie niedergeschlagen sind, durch das Ausflußrohr c in die Vorlage. Das Kühlwasser tritt durch das Rohr e in den äußeren und inneren Cylinder f und fließt durch das Rohr g ab.
Ein Anbohren dieses Kühlgeräthes würde nur den Ausfluß von Wasser zu Wege bringen, weshalb sich hier die Sicherheitsmaßregeln auf die Anbringung eines Plombenverschlusses an den Flanschen des Einströmungs⸗ und des Ausströmungsrohres beschränken können.
Der Kühleylinder muß ferner von allen Seiten der Besichtigung re lic und entweder am Gewölbe der Decke mit eisernen Streben befestigt sein oder auf Füßen über dem Mauerwerk ruhen.
V. Vorlage.
Die Vorlage (vergl. Zeichnung 9 auf Anlage A) — auch Pistorius'scher Verschluß genannt — besteht aus einem mit dem Kühl rohr a, welches die geistige Flüssigkeit leitet, in Verbindung stehenden Trichter b, in dem das Alkoholometer sich befindet und welcher von einer kupfernen verschließbaren und mit einer Glasglocke c versehenen, hell und blank zu erhaltenden Umfassung umgeben ist. Gewöhnlich ist die Vorlage vom Brennereibesitzer verschlossen, sie muß aber außerdem noch einen amtlichen Verschluß erhalten, um die Ent⸗ fernung von Branntwein durch Oeffnung der Vorlage oder durch miß— bräuchliche Benutzung des Luft- oder Gasrohres e zu verhindern.
Der Verschluß der Vorlage hat in der Weise zu geschehen, daß die sämmtlichen Verbindungsschrauben, welche die Glasglocke der Vorlage festhalten, und die sämmtlichen Schraubenmuttern zu durch⸗ bohren und die Oeffnungen mit einer Plombenschnur zu durchziehen sind, deren Enden mit einer Plombe gesichert werden. Außerdem sind diese Schrauben mit einer Blechkappe zu umgeben, welche ebenfalls zu plombiren ist.
Läßt die Beschaffenheit der Vorlage einen derartigen Verschluß nicht zu, so ist der untere Theil der Vorlage bis über den Metall⸗ ring hinauf, in welchen die Glasglocke eingelassen ist, mit einer Blech⸗ kappe zu umgeben, welche, der Form der Vorlage sich anschließend, aus zwei Hälften besteht, die durch Verschraubung und Plomben fest zusammengehalten werden. Die Kappe erhält an ihrer oberen Seite einen rechtwinklich nach außen gelegenen Rand, welcher mit dem ebenso beschaffenen Rande einer über die Glasglocke gestülpten Haube durch Schrauben und Plombenverschluß in Verbindung gesetzt wird (Zeichnung 9b auf Anlage A). Der obere Theil der Haube kann aus einem Messingdrahtnetz oder aus zwei kreuzweise sich schneidenden kupfernen Bügeln bestehen. .
Nächstdem muß das Luftrohr e vor , Benutzung durch Aufstülpen einer entsprechend langen kupfernen Kappe f geschützt werden, in deren oberen Rand vier gleich weit von einander abstehende Oeffnungen gebohrt sind, welche mit vier gleichen im Luftrohr an—⸗ zubringenden Oeffnungen dergestalt korrespondiren, daß zwei Plomben⸗ fchnüre im rechten Winkel durchgezogen und ihre Enden verschlossen werden können (vergl. Zeichnung 10 auf 2 A). Der Luftstutzen ist gegen Einführung von Heberohren durch Einlegung und Plombirung eines Kupfer oder Messingdrahtnetzes zu sichern.
Ueberall, wo sich kein Pistorius'scher Verschluß vorfindet, sondern der Alkohol in einen offenen Trichter ausströmt, muß ein solcher Ver⸗ schluß hergestellt werden.
VI. Privatmeßapparate und dergl.
In der Brennstube schon vorhandene Sammelgefäße, welche zur Aufnahme der täglichen Alkoholausbeute oder zur Feststellung der Ausbeute aus den einzelnen Maischbottichen bestimmt sind, dürfen, vorbehaltlich des Widerrufs Seitens der Steuerbehörde, bis auf Weiteres fortbenutzt werden, falls dieselben unter Aufstellung auf einem gemauerten Postament, von welchem sie durch eine eiserne Platte abzuschließen sind, und unter Umkleidung mit einem innen an estrichenen Zinksturz in gleicher Art wie amtliche Meßapparate teuerlich sicher verschlossen werden 6 Ausführung; Bestimmungen zu §. 6 des Gesetzes), auch sich sonst keine steuerlichen Bedenken gegen ihre Zulassuͤng ergeben. Ein Anstauen des Branntweins in diesen Gefäßen durch Verschließen des zu den Sammelgefäßen füh⸗ renden Hahnes wird sich z. B. dadurch verhindern lassen, daß aus dem oberen Theile des be,. ein zweites Rohr angebracht wird, welches direkt in die Sammelgefäße oder jenseits des Hahnes in die zu ihnen führende Rohrleitung mündet. Ferner ist den Brennerei⸗ besitzern gestattet, Präzisions⸗Meßapparate ohne Feststellung des l d geb i und ohne Probenehmer oder ähnliche Apparate bei⸗ zubehalten oder auf ihre Kosten aufzustellen; dieselben find in Bezug 94 . Verschlüsse ebenso wie amtliche Meßapparate zu ehandeln.
VII. Behandlung der ihr Erzeugniß mehrmals destillirenden Brennereien.
Für. Brennereien, welche ihr e, einer mehrmaligen Destillation unterwerfen, gelten die folgenden Bestimmungen: