1887 / 242 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 15 Oct 1887 18:00:01 GMT) scan diff

Das Oktoberheft 33. Bandes 1887 von Dr. A. Peter- mann's Mittheilungen aus Justus Perthes' Geogra— phischer Anstalt! (herausgegeben von Prof. Pr. A. Supan; Gotha, Irstus Perthes) bringt eine Beschreibung des sudlichen Koloniengebiets von Rio Grande do Sul, von Pr. H. von Ihering und. P Langhans, und zwar zunächst die Schllderung einer Bootfahrt zur Aufnahme und Erforschung des Unterkaufs des Camacuam. Die Ergebnisse sind auf einer großen „Driginalkarte der südlichen Kolonien von Rio Grande do Sul und der Verkehrs« verbindungen mit ihren Absatzorten. (Maßstab 1: 506 6066) eingetragen; eine Nebenkarte veranschaulicht das Camacuam Delta zur Trockenzeit; eine zweite Karte bietet eine Originalskizze der deutschen Kolonie S. Lourengo und der benachbarten Kolonien (im doppesten Maßstabe der ersteren Karte)) In dem zweiten 1 Bei⸗ trage des Hefts giebt der Nordpolaiforfcher Dr. Fr. Boas interessante, ausführliche Auskünfte über die religioͤsen Vor⸗ stellungen und Sagen sowie die Festgebräuche der Eskimo's. In dem „geographischen Monatsbericht ist u. a. ein Brief von M. von Dechv über seine dies jährige Kaukasus⸗Expedition abgedruckt.

erner werden unter ‚Asien Mittheilungen über die geplante ibirische Eisenbahn gemacht; es heißt dort: „Nach der glücklichen Vollendung der transkaspischen Eisenbahn, deren . bis Samarkand in Bau begriffen ist, sodaß sie sich zur central asiatischen Bahn gestalten wird, ist in Rußland der Ausbau der lange geplanten sibirischen Eisenbahn bis nach dem Großen Ozean ernsthaft ins Auge gefaßt worden. Die Inangriff⸗ nahme der Arbeiten ist von dem Reichsrath beschlossen und vom Garen genehmigt worden. Allerdings handelt es sich vorläufig noch nicht um die Anlage eines fortlaufenden Schienennetzes, sondern einst⸗ weilen sollen nur diejenigen Gebiete durch einen Schienenstrang er—⸗ schlossen werden, welche bequemer Verbindungsmittel gänzlich enthehren, während auf den übrigen Strecken einstweilen noch Fluß läufe zur Vermittelung des Verkehrs. dienen müssen, wie es auch noch im europäischen Rußland auf der Strecke wischen Nischni⸗Nowgorod und Perm, dem Ausgangspunkt der ibirischen Bahn, der Fall ist. Zunächst begonnen werden die Strecken Tomsk Irkutsk, Baikalsee Srjetensk und Chabarowka (event. Chanka See) Wladiwostok, und sollen dieselben innerhalb 5 Jahren vollendet sein. Die Leitung des Baues übernimmt General Annenkow, welcher durch den Bau der transkaspischen Linie sich hervorragende Verdienste erworben hat. Den übrigen Inhalt des Hefts bildet, . . der reichhaltige und mannigfach interessante ‚Litteratur⸗ ericht!.

Im Verlage von Ernst Siegfried Mittler und Sohn, König liche Hof⸗Buchhandlung, Kochstraße 68 70, erschienen soeben: „Die Offizier-Patrouille und die strategische Aufgabe der Kavallerie von Georg von Kleist, Rittmeister. (1,30 4) Betrachtungen über das Einschießen mit Bekagerungs—⸗ und Festungsgeschützen, von Wie be, General der Infanterie z. De, besonderer Abdruck aus dem Juniheft 1887 des „‚Ärchiv für Artillerie, und Ingenieur-Qffiziere des Deutschen Reichs‘. (60 (9.

Im Verlage von Schngebeli u. Co, Kunstverlag für Militär, Sport und Landwirthschaft, Berlin W., Unter den Linden 20, ist eine Garnisonkarte des Deutschen Reichs mit besonderer Angabe der wichtigeren Eisenbahnverbindungen, entworfen bon dem Major g. D. Schmidt“, erschienen. In anschaulicher und übersicht⸗ licher Weise sind die einzelnen Garnisonorte derart in dieser Karte verzeichnet, daß man mit einem Blick die Stärke der Garnison und die verschiedenen, in den einzelnen Garnisonorten liegenden Truppen⸗ gattungen nach ihren Regimentsnummern zu erkennen vermag. Die Karte gewährt somit einen nicht blos für Militärs, sondern auch für das große Publikum höchst interessanten Einblick in die Vertheilung der , . Armee über das ganze Reich. Der Preis beträgt nur

Seit dem 1. Oktober d. J erscheint zu Berlin, im Ver⸗ lage von S. Kunz, Kommandantenstraße 65, die Zeitschrift „Der Appell, Organ für die ehemaligen Kameraden der deutschen Armee und sämmtliche Krieger-⸗Vereine'. Dieselbe bringt, neben den Be— richten aus den Krieger Vereinen, u. A. auch Nachrichten vom Kaifer—⸗ bause und der Königlichen Familie, Neues von der Armee und der Marine, Neues von fremden Armeen, Aus vergangener Zeit, Humo— ristisches Größere Erzählungen und Romgne sowie Erzählungen aus dem Militärleben, die Vakanzenliste, Familien- Nachrichten, Billigste Waaren Bezugsquellen u. s. w. Es dürfte daher das Blatt fuͤr jeden Kameraden“ und auch für seine Familie Interesse haben. Die Zei⸗ tung erscheint an jedem 1, 11. und 21. des Monats. Man abonnirt für 5 3 vierteljährlich (frei ins Haus) bei jeder Postanstalt, bei den Vorständen der Krieger⸗Vereine und bei Kunz a. a. S.

„Alt⸗Egypten? von D. Miguel Morayta, Professor an der Universitat Madrid. Deutsch von Dr. Adolf Schwarz. (5 Seiten gr. 80 elegant broschirt 1,50 M ord. Karl Siegismund, Berlin, Mauerstraße 68.) Bei dem großen Aufsehen, welches die juüngsten Funde und Ausgrabungen in Egypten in der ganzen gebildeten Welt hervorriefen, dürfte dieser Essay des Madrlder Professors Morayta gewiß auch in Deutschland das allgemeine Interesse erregen, wie bei seinem Eischeinen in Madrid. Der gedankenreiche Inhalt, der die Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschung in kurzer und übersichtlicher Form und gemeinverständlich für jeden Gebildeten zusammenfaßt, bietet in strenger Objektivität einen Auszug aus der Kulturgeschichte der alten Egypter, in welchem die Religion dieses wunderbaren Volkes, seine Vorstellung vom Wesen des Menschen, sein Unsterblichkeitsglaube, die Familienverhältniffe, besonders die für jene Zeiten merkwürdige Stellung der Frau, ferner die Rechtspflege, Sprache, Schrift, Literatur, Kunst, Jeitrechnung, Heilk nde ꝛc. be⸗ handelt werden Durch die daran geknüpften Folgerungen wird diese ausgezeichnete Arbeit in der meisterhaften Uebersetzung des Dr. Schwarz ein dauerndes Interesse in Anspruch nehmen dürfen.

Im Verlage von Eduard Baldamus in Leipzig hat Fritz Feller ein neues Spiel unter dem Namen, Konstantinopel? erscheinen lassen. Dasselbe ist als ein vereinfachtes Schachspiel, also wie letzteres als ein Figurenspiel erdacht, aber gegenüber dem Schach“ wesentlich vereinfacht, sowohl durch die geringere Zahl der

. und Figuren, wie durch die Erleichterung der Kombinationen ei der Beendigung des Spiels. Auf diefe Weise ist es er— möglicht, daß auch schon einigermaßen. herangewachsene Kinder mit Vergnügen. und Erfolg das Spiel benutzen können, welches zugleich ihre Kombinationsgabe übt und erweitert. Auch die Phantasie der Kinder wird durch das neue Spiel kräftig angeregt, insofern die kämpfenden Parteien nicht als abstrakte Figuren, son⸗ dern als Engländer und Russen gedacht sind, welche sich den Besitz von Konstantinopel mit ihren Herren streitig machen. Daher führen denn auch die Figuren militärische Benennungen wie General. (im Schach „König), Adjutant! ( Läufer), „Arkillerie C Thurm.) Kavallerie! (. Springer), Infanterie. (. Bauer *). In beigegebenen Erläuterungen werden das Wesen und die Eigenthüm—⸗ lichkeiten des Spiels „‚Konstantmopel“' leicht faßlich dargestellt, wie auch die Unterschiede des neuen Spiels vom Schach in einem Anhang gekennzeichnet sind. Hierdurch gestalten sich die Erläuterungen zu einer methodisch geordneten und in Verbindung mit dem Spiel zu * einer praktischen Anleitung zur Selbsterlernung des Schachspiels.

Gewerbe und Handel.

Die Generalversammlung der Görlitzer Eisenbahn⸗ bedarfsgesellschaft, vorm Lüders, genehmigte nach einem Tele⸗ gramm der . Voss. Ztg. einstimmig die Bilanz, sowie die Verthei⸗ lung von 44 ½ Dividende. In den Aussichtsrath wurde Hr. Adolf Wollstein, Vorstand der Görlitzer Kommandite des Schlesischen Bank— vereins, neu gewählt. Nach Mittheilung der Direktion ist die Fabrik in diesem Jahr lebhaft beschäftigt.

Dem Aufsichtsrath der Vereinsbrauerei Rix dorf er—= stattete die Direktien unter Vorlage der Bilanz für das verflossene Geschäftsjahr einen Bericht, welcher die günstige Lage der Gesellschaft

konstatirt. Das Resultat des vergangenen Jahres gestattet neben den Abschreibungen und Reservestellungen eine Bividende von 6 6so für die

Stamm ⸗Prioritäten und 49 für die Stamm⸗Aktien; es wurde be⸗ schlossen, der bevorstehenden Generalversammlung diese Gewinn vertheilung vorzuschlagen.

Dem Geschäftsbericht der Aplerbecker Hütte, Brüg⸗ mann, Weyland u. Co. in Aplerbeck, pro 1886/87 entnehmen wir Folgendes: Das Betriebsergebniß des verflossenen Geschäfts⸗ jahres war ein besseres als im Vorjahre; der Ueberschuß reicht zur Deckung der erforderlichen Abschreibungen aus, ein Reingewinn konnte jedoch nicht erübrigt werden. Die gesammte Roheisenproduktion be—⸗ trug 35 764 t, und zwar 33317 t Qualitäts⸗Puddeleisen und 2447 t Gießerei ⸗Roheisen. Die Gießerei⸗Roheisenproduktion wird im laufenden Geschäftsjahre voraussichtlich wesentlich erhöht werden. Auf der Kokerei wurden aus 48540 t Kohlen 35543 t Koks bei einem Ausbringen von 73,2 G0 erzeugt. Nach der Gewinn ˖ und Verlustrechnung beträgt der gesammte Betriebsgewinn nach Abschreibung von 6710 S auf Geräthe⸗ und Utensilien Conto 196 068 S und unter Hinzurechnung der Einnahmen für Pacht und Wohnungsmiethen von 22 941 MM in Summa 129 909 66 Nach Deckung des Zinsen ⸗Contos inkl. Seontovergütungen im Betrage von 37 201 6, verblieben 91 808 S6. welche zu Äbschrei⸗ bungen auf Hochofen ⸗Zustellungs⸗Conto und auf Neubau. Conto zu verwenden sind. Nach dem Vorschlag der Direktion wurde ersteres ganz amortisirt und der Rest von 72 665 ½ auf Neubau⸗Conto abgeschrieben. Zum weiteren Ausbau des Hochofenwerks sind im ver= gangenen Jahre im Ganzen 135 309 , abzüglich des Erlöses für alte Materialien verausgabt.

Die nächste Börsenversamm lung zu Essen findet am 17. Oktober 1887 im „Berliner Hof bei E. Hartmann statt.

Die Nr. 42 Jahrg. 1887 von dem Hewerbeblatt für das Großherzogthum Hesfen“, Zeitschrift des Landesgewerb⸗ vereins, hat folgenden Inhalt; a. Hauptblatt: Herausgabe einer Sammlung der auf Grund des Reichsgesetzes vom 36. November 1874 geschützten Waarenzeichen. Deutsch⸗ nationale Kunstgewerbe⸗Aut⸗ tellung zu München 1888. Landes⸗Baugewerkschule Darmstadt. Nachrichten aus der chemischen Prüfungs⸗ und Auskunftsstation für die Gewerbe. Ueber Herstellung von Gasleitungen. Gesetz, betr. die Unfallversicherung der bei Bauten beschäftigten Personen (Fort— . Aus den Lokalgewerbvereinen. Alzey. Literatur. Ueber Buchführung. b. Anzeiger: Kataloge der Bibliothek des Landes gewerbvereins. Roheisen⸗ Produktion. Konsulargerichtsbarkeit. Ein Sachwverständiger. Werke Galilei's. Unfall verficherung. Post⸗ Blatt.

Nürnberg, 13. Oktober. (Hopfenmarktbericht von Leopold Held.) Seit dem letzten Bericht war das Geschäft unver⸗ ändert still und die Zufuhren überragten die Absätze bedeutend. Der Markt war heute mit 690 Ballen Landzufuhr und 700 Säcken Bahn⸗ abladungen bestellt Das Geschäft entwickelte sich ruhig. Expor— teure kauften diverse Posten geringe Markthopfen zu 40 —=44 M und Mittelwaare zu 50 55 ις, während die Kundschaft bessere Sorten zu 60 55. 1M Hallertauer und Württemberger zu 70— 78 M über⸗ nahm. Die Tendenz des Geschäftes ist gedrückt, die Lagerbestände sind groß und Preise schwankend. Notirungen: Gebirgshopfen 706 85 (½ςο, Marktthopfen La 60 = 68 „66, do. mittel 48 57 ½, do. gering 38—– 42 1, Hallertauer 69 90 ½½, Württemberger 60 —= 105 Mt, Badische 60 90 6, Elsässer 66—– 80 Jυς, Pofener 70 660 K, Wollnzacher 95 120 0

Magdeburg, 14. Oktober. (W. T. B.) In der heute statt— gehabten Sitzung, des Aussichtsraths des Grusonwerks' legte der Vaerstand die Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das erste mit dem 39. Juni er. abgelaufene Geschäftsjahr vor. Der Bruttogewinn stellt sich auf 1967 467 4 und der Reingewinn nach reichlichen Abschreibungen auf 751 573 „S6 Der Aufsichts⸗ rath hat beschlossen, der Generalverfammlung die Vertheilung einer Dividende von 74 G vorzuschlagen. Nach dem Geschäftsbericht gelangte im abgelaufenen Geschäftsjahr an Kriegsmaterial und an Artikeln für den Civilbedarf zusammen nur ein Umsatz von eirea 4 Millionen Mark zur Abrechnung, während der Bestand an halb— fertigen und fertigen Fabrikaten, welche noch nicht zur Ablieferung gelangten, cirea 1 500 0690 M. beträgt. Die vorliegenden Aufträge auf. Kriegsmaterial einschließlich der beiden Thürme für Spezia beziffern sich z. Z. auf die Summe von cirea 11 Millionen Mark.

Köln, 14 Oktober. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Verwaltungsraths der „Phönix Bergwerksgesellschaft? ist die Dividende für Stammaktien Fitt. A auf 23 festgesetzt.

New⸗Jork, 14. Oktober. (W. T. B.) Baum wollen Wochenbericht. Zufuhren in allen Unionshäfen 276 500 B. Ausfuhr nach Großbritannien 67 060 B., Ausfuhr nach dem Kontinent 71 000 B., Vorrath 518 000 B.

Verkehrs ⸗Anstalten.

Der Meistbetrag der Postanweisungen aus Deutschland nach Canada wird von jetzt ab von 50 auf 100 Doll. erhöht. Die Taxe beträgt, wie bisher, 20 g für je 20 46, mindeftens jedoch 40 5.

Triest, 14. Oktober. (W. T. B.) Der Lloyddampfer Aglaja“ ist heute früh aus Konstantinopel hier eingetroffen.

London, 14. Oktober. (W. T. B.) Der Castle⸗-Dampfer „Grantully⸗CFastle⸗ hat heute Madeira auf der Heimreise passirt,, Garth-⸗Cast le“ ist am Mittwoch auf der Heimreife von Capetown, und Norham-Castle“ heute auf der Ausreise von London abgegangen.

Berlin, 15. Oktober 1887.

In diesen Tagen beging der Präsident der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion in Hannover, von Schmerfeld, sein fünfzigjähriges Dienstjubiläum. . Derselbe, im Jahre 1815 geboren, trat im Oktober 1837 im vormaligen Kurfürstenthum een in den Staatsdienst ein, wurde im Jahre 1853 zum O K und im ihr. 1860 zum Eisenbahn⸗Direktor befördert. Seit dem Jahre 1857 fungirte er als Vorsitzender der Direktion der Main⸗Weser-Bahn in Kassel. In dieser Stellung verblieb er auch nach Einverleibung des Kur—⸗ fürstenthums Hessen in die preußische Monarchie. Im Jahre 1868 mit dem Charakter als Geheimer Regierungs⸗

ath begnadigt, wurde er im Oktober 18369 zum Vorsitzenden der. Direktion der vormaligen Königlichen Niederschlesisch⸗ Märkischen Eisenbahn in Berlin ernannt, sodann nach Be⸗ förderung zum Rath dritter Klasse im Januar 1875 in gleicher Amtseigenschaft zur Eisenbahn⸗-Direktion in Hannover versetzt und im Oktober 1875 Allerhöchsten Orts zum Eisen— bahn Direktions⸗Präsidenten mit dem Range eines Raths zweiter Klasse ernannt. Wiederholt sind dem Jubilar in Würdigung seiner amtlichen Thätigkeit durch Verleihun hoher Ordens⸗ auszeichnungen zuletzt 1881 durch Se hun des Rothen Adler⸗Ordens zweiter Klasse mit Eichenlaub Allerhöchste Gnadenbeweise zu Theil geworden. Als ein weiteres ö. huldreicher Anerkennung seines verdienstvollen Wirkens haben Se. Majestät der König nunmehr Allergnädigst geruht, dem Jubilar den Stern zum Rothen Adler⸗Srden zweiter Klasse mit Eichenlaub und der Zahl Ho zu verleihen.

Hoffen wir, daß der Jubilar, welcher mit Befriedi ung auf die abgelaufene, an Arbeit ünd Erfolgen reiche Amts? 'exiode zurückblicken darf, dieser lern fn Auszeichnung ich noch recht lange erfreue.

Die erste englische Post vom 14. Oktober i 2 Grund: Verspätetes Eintreffen des 1 4 ende.

Der Direktor des Friedrichs⸗Real Gymnasiums, feierte heute sein 50 jähriges Dienstjubiläum, welches ihm eine Reihe ebrenvoller Auszeichnungen brachte. Das Schulgebäude prangte aug Anlaß des Tages in reichstem Festschmuck. Von der Zinne des aufeß herab wehte eine neue, 13 m lange Fahne, welche von den S ülern aus freiwilligen Sammlungen gestiftet worden war. . und Treppen waren mit Lorbeeren und Guirlanden geschmückt. e, Aula war au Veranlassung der städtischen Behörden durch den Gartendireftor Macht in einen entzückenden Hain exotischer Pflanzen umgewandelf. In mitten desselben standen die dem Jubilar zugedachten Ehrengaben Um 10 Uhr fand hier ein feierlicher Aktus statt.

Der amtliche stenographische Unterricht im Hause der Abgeordneten beginnt am Bonnerstag, den 26. Oktober. Neben den Anfängerkursen, die besonders für Schüler der oberen Klassen höherer Lehranstalten bestimmt sind, finden auch praktische Üebungen für die⸗ jenigen statt, welche sich zu Fachstenographen ausbilden wollen. An⸗ meldungen werden vom Montag, den 17. d. M. ab, Vormittags von 11 bis 1 Uhr, im Stenographischen Bureau des Hauses der Abgeorbh⸗ neten angenommen.

rof. Rungg J

(Berl. Pol. N.) Es dürfte wenig bekannt sein, daß bereits seit einer Reihe von Jahren Unteroffizier -Stenographen vereine, und zwar, zur Zeit schon in deutschen Garnisonstädten, existiten, welche alljährlich im Oktober Schreibkurse für Anfänger, Forthil, dungs und Schnellschreibkurse eröffnen, an denen sich steis eine an · sehnliche Zahl von Unteroffizieren der betreffenden Garnisonen be⸗ theiligt. Die Thatsache, daß die Stenographie überall mehr und mehr in denjenigen bürgerlichen Berufsarten zur Einführung gelangt ist und sich vielfach unentbehrlich gemacht hat, welche viel mit Cor respondenzen zu thun haben, ist auch in militarifchen Kreisen immer fühlbarer geworden und hat in den verschiedensten Garnison⸗ staͤdten aller Kontingente des deutschen Heeres den Wunsch hervor— gerufen, eigene Militär⸗ oder Unteroffizier-Stenographenvereine grün · den zu dürfen. Abgesehen von dem großen unschätzbaren Werth, welchen die Stenographie speziell für den militärischen Dienst hat, z. B. zum raschen Niederschreiben von wichtigen und elligen Berichten, Meldungen u. f. w., dürfte die Kenntniß und die Fertig keit in der Anwendung derfelben allen denjenigen, dem Unter⸗ offizierstande angehörigen Personen, welche nach ihrem Ausscheiden aus dem, Militärdienst sich einem Beruf widmen wollen, dessen Erfüllung die Erledigung umfangreicher schriftlicher Arbeiten erheischt, eine sehr schätzenswerthe Empfehlung sein. Dem Vernehmen nach beabsichtigt der in Ingolstadt (Bayern) seit dem Jahre 185 thätige Unteroffizier⸗Stenographenverein, welcher am nächstzährigen Allerhöchsten Geburtstage Sr. Majestät des Kaifers, 22. Mät; 1858, sein 10jähriges Bestehen feiern wird, mit dieser Feier ein großeß Prämien; Wettschreiben zu verbinden. An demselben können deutsche Unteroffiziere aller Kontingente und aller Waffengattungen theilnehmen, und zweifeln wir nicht, daß die Betheiligung an diesem interessanten Wettkampf eine recht rege und lebhafte sein wird.

Der Afrikareisende Lieutenant Wißmann ist nach vierjähriger Abwesenheit soeben aus dem schwarzen Erdtheil zurückgekehrt, nach⸗ dem er zum zweiten Mal das ungeheure Ländermassiv vom Westen nach Osten durchzogen hat. In schneller Fahrt, von Zanzibar auf. wärts, legte er die Heimreise zurück, über Egypten, Konstantinopel, Wien, berührte auch im Fluge Berlin, das er aber sofort wieder verließ, um sich direkt nach Brüssel zu begeben und seinem Königlichen Gönner, in dessen Privatauftrag er die Reise ausgeführt hat, dem König Leopold der Belgier persönlich Bericht zu erstatten. Cr äußerte sich über seine nächsten Pläne dahin, daß er nach der Berichterstattung an König Leopold nach Berfin zurückkehren und zunächst am 5. November d. J. in der Gesellschaft fur Erdkunde einen Vortrag halten, alsdann aber wieder in die Armee eintreten werde. Es erwartet ihn viel Arbeit, da noch nicht einmal der gewaltige wissenschaftliche Stoff über seine erste Reise bearbeitet worden ist. Das von seinem Reisegefährten, Stabsarzt Dr. Wolf, inzwischen vorbereitete Werk über die zweite, jetzt vollendete Reise wird vom Lieutenant Wißmann endgültig fertiggestellt werden und baldigst im Verlage von F. A. Brockhaus erscheinen.

Im Deutschen Theater wird morgen. Sonntag, „Galeotto' und am Montag „Faust‘ gegeben. Am nächsten Freitag, den 31. beginnt Hr. Hermann Nissen vom Deutschen Landes-Theater in Prag ein Gastspiel als Conrad Bolz“ in den auch fonst zum Theil nen besetzten „Journalisten“. Außerdem bringt das Wochenrepertoire noch Aufführungen von „Galeotto“, „Goldfische und „Faust‘

Friedrich⸗Wilhelmstädtisches Theater. Hr. Direktor Julius Fritzsche wird binnen Kurzem eine neue Operette von Louis Roth, dem Komponisten des seiner Zeit so beifällig aufgenommenen „Marquis von Rivolie aufführen. Dieses jüngste Werk desfelben, welches hier in Berlin seine erste Aufführung erlebt, trägt den Titel „Die Lieder des Mirza Schaffy' und ist in der That aus der populären Gedichtsammlung von Bodenstedt hervorgegangen. Dasselbe spielt im Orient, in den Grenzdistrikten Persiens und Rußlands. Emil Pohl, der Verfasser der Schulreiterin' und zahlreicher anderer Lust⸗ spiele, Possen und Schwänke, die seit Jahren im Repertoire der deutschen Bühnen heimisch sind, ist der Verfasser des Librettos.

Im Belle-Alliance⸗-Theater erzielt Berg's Posse „Nr. 28“ mit Hrn. Schweighofer fortgesetzt volle Häuser, wird auch morgen (Sonntag) wiederholt und verbleibt vorläufig weiter auf dem Repertoire.

Central,Theater In der kommenden Woche erreicht das amüsante, Zugstück „Höhere Töchter“, von Mannstädt, bereits die 560. Aufführung, und die allabendlich vollen Häufer erlauben schon jetzt den Schluß, daß auch das zweite halbe Hundert an Vorstellungen absolvirt werden wird.

Im Panorama Deutscher Kolonien ist heute die inter— essante Buschmann“ und Hottentotten“ Schaustellung, mit welcher eine Ausstellung ethnologischer Gegenstände aus Süd-⸗Afrika verbunden ist, eröffnet worden. Eine Broschüre giebt über die Busch= männer und Holten toten, speziell über die hier vorgeführten, belehrende Auskunft. Der Buschmann Tsj⸗ko⸗lur⸗oh war in feiner Helmath Krieger, Löwenjäger und Zauberer und zeigt sich hier als gewandter Tänzer, Springer, Bogenschütze, Geigenspieler und Thierstimmen 6 ier Seine Gattin Pfage⸗dioh ist eine nicht unbegabte

ängerin.

Redacteur: Riedel.

Verlag der Expedition (Scholy.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags ⸗Anstalt, Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Fünf Beilagen leinschließlich Börsen⸗ Beilage).

Berlin:

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Sonnabend, den 15. Oktober

18G 7.

Königreich Preußen.

Ministerium für Landwirthschaft, Do mänen und Forsten.

Gemäß 5. 13 des Gesetzes, betreffend die Unfall- und Krankenversicherung der in land⸗ und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen vom 5. Mai 1886 (R. G. Bl. S. 132), gilt als Regel, daß die Unternehmer der unter 8. 1 fallenden Betriebe in Berufsgenossenschaften nach ört⸗ lichen Bezirken vereinigt werden. Als Ausnahme bestimmt 8. 102, daß für Betriebe, welche für Rechnung des Reichs oder eines Bundesstaats verwaltet werden, bei Anwendung dieses Gesetzes an die Stelle der Berufsgenossenschaften der Staat tritt.

Die §8§. 102 —107 enthalten sodann die für die Staats— versicherung getroffenen besonderen Vorschriften, über deren Durchführung bereits durch Erlaß vom 16. Juli d. J. C.-⸗V. Nr. 17 nähere Anweisung ergangen ist. Die Bestimmungen der 55. 102 107 finden jedoch nach §. 109 auf Betriebe der im 8. 102 bezeichneten Art keine Anwendung, insoweit die Reichs⸗ bezw. Landesregierung vor der Bildung der Berufs— genossenschaften für den betreffenden Bezirk erllärt, daß solche

etriebe den Berufsgenossenschaften angeschlossen werden sollen.

Hiernach sind fur land⸗ und forstwirthschaftliche Betriebe, welche auf den der diesseitigen Verwaltung unterstellten fis⸗ kalischen Grundstücken vorhanden sind, drei Kategorien zu unterscheiden: U .

I) Betriebe, welche nicht für Rechnung des Staats sondern dritter Personen erfolgen, seien letztere Pächter (von Domänen und Pachtparzellen) oder Nießbraucher (von Dienstländereien). Diese Betriebe fallen unter die Regel des ö. 13, gehören also kraft Gesetzes zu den Berufsgenossen⸗

aften. ch fh Dauernde Staatsbetriebe, welche gemäß §. 103 der Staatsversicherung unterliegen. . diesen gehö⸗ ren, abgesehen von den Betrieben der Staatsforstverwaltung, insbesondere noch: . .

a. die mit landwirthschaftlichen, Forst⸗ und Gãärtner⸗ Lehranstalten verbundenen Betriebe (z. B. Akademie in Poppelsdorf, Lehranstalt für Obst- und Weinbau in Geisen⸗ heim, Pomologische Anstalt in Proskau, Pomologischer Garten in Kassel, Landesbaumschule in Engers ꝛc.);

b. die Betriebe der sämmtlichen Haupt- und Land⸗

estüte; gef e. die für Rechnung des diesseitigen Ressorts verwalteten Betriebe auf Dünenflächen; .

d. die fiskalischen Weinbergsbetriebe;

e die fiskalische Bewirthschaftung größerer Parkanlagen (. B. Karlsaue bei Kassel), auf welche die lediglich Haus⸗ und Ziergärten treffende Bestimmung des 5§. 1 Abs. 5 keine Anwendung leidet. . .

3) Vorübexgehende Staatsbetriebe, welche in Anwendung des §. 109 den Berufsgenossenschaften angehören sollen. Gegenstand dieser Betriebe sind gemäß der unter dem 26. März d. J. diesseits an den Herrn Reichskanzler abge— ebenen Erklärung solche Grundstücke, welche ihrer Natur nach . zum Betrieb durch dritte Personen (Pächter oder Nieß—⸗ braucher) bestimmt sind, jedoch zur Zeit aus irgend einem Anlaß vorübergehend für Rechnung des Staats bewirthschaftet werden. Ein derartiger Betrieb ist der Berufsgenossenschaft anzu⸗ schließen; ebenso wird, wenn ein unter die Kategorie 1 fallender Betrieb später vorübergehend in einen Staatsbetrieb umge— wandelt werden sollte, der letztere, wie bisher der Privat— betrieb, im Verbande der Berufsgenossenschaft verbleiben.

Was nun insbesondere die land- und forstwirthschaftlichen Nebenbetriebe anlangt, so fallen dieselben grundsätzlich unter dieses Gesetz, sofern sie nicht durch 8. 1 des Unfallversicherungs⸗

esetzes vom 6. Juli 1884 (R.-G-⸗Bl. S. 69) erfaßt sind. He. (z. B. Sägemühlen, Torfstiche, Steinbrüche) verbleiben nach wie vor bei den betreffenden Berufsgenossenschaften. Da⸗ egen scheiden diejenigen Nebenbetriebe, welche nach dem Aus⸗ . vom 28. Mai 1885 (R-G.⸗Bl. S. 159) ver⸗ sicherungspflichtig waren (3. B. Wald⸗Eisenbahnen, Flößereien, Kellereien) aus dem bisherigen Genossenschaftsverbande aus und folgen, wie alle nicht versicherten Nebenbetriebe, der Ver— sicherung des land⸗ oder forstwirthschaftlichen Hauptbetriebes. Wegen der ausscheidenden Nebenbetriebe wolle die Königliche Regierung seiner Zeit das Erforderliche veranlassen.

Um nun den Regierungen, welchen die Aufsicht über die meinem Ministerium unterstellten fiskalischen Grundstücke ob— liegt, die künftige Prüfung der von den Gemeindebehörden aufzustellenden Unternehmer-Verzeichnisse und der darauf ba⸗ sirenden Genossenschaftskataster rücksichtlich jener Grundstücke innerhalb der Einspruchsfrist zu ermöglichen, wird es sich empfehlen, schon jetzt für diejenigen Gemeinden, Kreise und Regierungsbezirke, in welchen Betriebe auf derartigen Grund⸗ stücken vorhanden sind, Verzeichnisse außzustellen, aus welchen ersichtlich ist, zu welcher der oben bezeichneten drei Kategorien jeder einzelne Betrieb gehört. .

Die Königliche Regierung wird deshalb angewiesen, mit der Ausstellung derartiger Verzeichnisse so schleunig vorzugehen, daß merh, bis spätestens 1. April 1888 abgeschlossen sind.

Wegen der Betriebe auf den der Ansiedelungs-Kommission fn win Grundstücken bleibt die weitere Bestimmung vor⸗

ehalten.

Berlin, den 29. September 1887. ;

Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Lucius.

An sämmtliche Königliche Regierungen.

Ew. 2c, lasse ich beifolgend Abschrift eines an die König⸗ lichen Regierungen unter dem heutigen Tage ergangenen Lircular-Erlasses zur gefälligen Kenntnißnahme mit dem Er⸗ suchen ganz ergebenst zugehen, von dem Inhalt bei Gelegen⸗ heit der konstituirenden Genofsenschaftsversammlung erforder- lichen Falls geeigneten Gebrauch machen zu wollen.

Der Minister für tn . Domänen und Forsten.

ue ius.

Entwurf

eines Normalstatuts für land- und forstwirth⸗ schaftliche Berufsgenossenschaften, welche nach de m preußischen Ausführungsgesetz vom 26. Mai 1887 gebildet werden.

A.

Falls die Verwaltung der Genossenschaft nicht an Organe der Selbstverwaltung übertragen wird.

Auf Grund der 5§5§. 19 ff. des landwirthschaftlichen Unfall⸗ versicherungsgesetzes vom 5. Mai 1885 (Reichs⸗Gesetzbl. S. . und des Gesetzeß vom 20. Mai 1887 (Gesetz Samml. S. 189) wird für die Schlesische landwirthschaftliche Berufsgenossenschaft das nach⸗ stehende Statut errichtet.

I. Name, ö Um fang sund Eintheilung! der

erufsgenossenschaft.

. Name und Sitz der Genossenschaft. .

Die Berufsgenossenschaft der Unternehmer land, und forstwirth⸗ schaftlicher Betriebe . der Provinz Schlesien) führt den Namen Schlesische) landwirthschaftliche Berufsgenossenschaft und hat ihren Sitz in 1Breslaul. . ö

Anmerkung. Es empfiehlt sich, einen möglichst kurzen Nam en u wählen.

3. Ressort.Minister kann den Sitz der Genossenschaft nach träglich anderweitig bestimmen; vergl. Artikel 1 des preußischen Aus⸗

führungsgesetzes.

8 7 Umfang der Genossenschaft. Der Bezirk der Genossenschaft erstreckt sich über die Provinz Schlesien! lund umfaßt alle unter S. 1 des landwirthschaftlichen Unfall versicherungsgesetzes fallenden Betriebe, deren Sitz sich in dem Genossenschaftsbezirk befindet). Anmerkung. Vergl. §. 109 des Reichsgesetzes.

Eintheilung ö. .

Sektionen. Die Genossenschaft zerfällt in Sektionen. Jeder Kreis bildet eine Sektion. Der Sitz der Sektion ist die Kreisstadt. . Anmerkung. Vergl. jedoch Artikel V des preußischen Aus⸗ führungsgesetzes. . . ö. 9j . beachten, daß für jede Sektion ein Schiedsgericht ge⸗ bildet werden muß; vergl. S§. 50 ff. des Reichsgesetzes. . Der Ressort⸗Minister kann den Sitz der Seltion nachträglich anderweitig bestimmen; vergl. Artikel U des preußischen Ausführungs-

esetzes. gesetz .

Bezirke der Vertrauensmänner.

Für jede Sektion sind Vertrauensmänner und Stellvertreter der selben als örtliche Genossenschaftsorgane zu wählen.

Die Bestimmung der Zahl der Vertrauensmänner und Stell⸗ vertreter, die Abgrenzung und die Veränderung ihrer Bezirke, sowie ihre Wahl wird der Genossenschaftsversammlung dem Genossenschafts⸗ vorstande] dem Sektionsvorstande] übertragen. . ; .

ß . Bestim mungen sind nicht obligatorisch; vergl. 8. 23 des Reichsgesetzes. k ;

gin her die Abgrenzung der Bezirke, sowie über die Wahl der Vertrauensmänner und N. Stellvertreter ist im Statut selbst nähere Voerschrift zu treffen, wenn nicht von der Bestimmung im §. 23 Absatz 3 des Reichsgesetzes Gebrauch gemacht wird. Die in dem Absatz 2 vorstehend aufgestellten Obliegenheiten können von ver⸗ schiedenen Organen wahrgenommen werden, so daß z. B. der Ge⸗ nossenschaftsvorstand die Bezirke abgrenzt und der Sektionsvorstand die Wahl der Vertrauensmänner vornimmt.

IJ. Organisation der Berufsgenossenschaft. Allgemeine Bestim mung.

8. 5.

Die Angelegenheiten der Berufsgenossenschaft werden nach Maß— gabe des Gesetzes und dieses Statuts durch die Genossenschafts⸗ versammlung (5. ), den Genossenschaftsvorstand (6. 12), den Genossen⸗ schaftsausschuß (5. 23), die Sektionsvorstände (§. 25) lund die Vertrauensmänner (§. 28) verwaltet.

Genossenschafts versammlung. §. 6. Zusammensetzung.

Für jede Gemeinde bezeichnet die Gemeindevertretung oder, wo eine solche nicht besteht, die Gemeindebehörde aus der Mitte der der Gemeinde angehörenden, unter das landwirthschaftliche Unfallversiche rungsgesetz fallenden Unternehmer oder bevollmächtigten Betriebsleiter einen Wahlmann. Innerhalb jeder Sektion wählen die derselben an⸗ gehörenden Wahlmänner aus ihrer Mitte je leinen! Delegirten. In denjenigen Gemeinden, welche einen Kreis für sich bilden, wird der Delegirte aus der Zahl der unter das landwirthschaftliche Unfall- versicherungsgesetz fallenden Unternehmer, oder Betriebsleiter durch die ,, bezeichnet. Diese Delegirten bilden die Genossenschaftsversammlung. . .

Für jeden Delegirten ist gleichzeitig ein Ersatzmann zu wählen.]

Abwesende Delegirte können sich durch andere Delegirte in der Genossenschaftsversammlung vertreten lassen.]

Die Delegirten lund die Ersatzmänner werden auf lpier] Jahre ewählt. Scheidet ein Delegirter oder sein Ersatzmann] vor dem blauf der Wahlperiode aus, so hat die betreffende Sektion für die

noch laufende Zeit eine Ersatzwahl vorzunehmen.

Die Delegirten (und die Ersatzmänner) werden auf (drei) Jahre gewählt. Jedes Jahr scheidet (lein Drittel) aus. Die Ausscheidenden

ersten und zweiten Male durch das Loos bestimmt.) , Vergl. §. 23 des Reichsgesetzes und Artikel III des preußischen Ausführungsgesetzes.

Durch das Genossenschaftsstatut kann auch vorgeschrieben werden, daß die Zahl der für jeden Kreis zu wählenden Vertreter vermindert wird und daß in diesem Fall Kreise zu gemeinsamen Wahlbezirken vereinigt werden. (

Die Wahl von Ersatzmännern und die Zulassung einer Ver tretung abwesender Delegirter durch andere Delegirte ist wie hier noch ausdrücklich bemerkt wird nicht obligatorisch.

§. 6. ! Zum ersten Mal werden die Wahlmänner der Sektion durch den

rovisorischen Genossenschaftsvorstand (S. 21. des Reichsgesetzes), päter durch den Sektionsvorstand zur. Wahl eingeladen. Der provisorische Genossenschaftsvorstand bestimmt ein Mitglied der

Sektion, welches die erste Wahlversammlung zu eröffnen und zu

leit . J ö 19. Wahl erfolgt, indem jeder anwesende Wahlberechtigte so

viel Namen auf einen Stimmzettel schreibt, wie Delegirte lund Ersatzmänner] gewählt werden 66 Die Wahl kann auch auf andere Weise (durch Akklamation, Handerheben ꝛ6) erfolgen, wenn

sind wieder wählbar. Die Reihenfolge des Ausscheidens wird beim

Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten haben. Stimmen, welche auf nicht Wählbare fallen oder die Ge⸗ wählten nicht deutlich bezeichnen, werden nicht mitgezählt. Bei k entscheidet das durch den Vorsitzenden zu ziehende oos.

Von dem Ausfall der Wahl ist unter Einsendung der Wahl⸗ verhandlungen dem Genossenschaftsvorstande binnen brei Tagen Nachricht zu geben.

§. 8. Obliegenheiten. Der Genossenschaftsversammlung liegt insbesondere ob: 1. die Wahl der Mitglieder des Genossenschaftsvorstandes der Sektionsvorstände! und ihrer Ersatzmänner ssowie die Bestimmung des Vorsitzenden des Genossenschafts⸗(Sektions⸗vorstandes und seines Stellvertreters]; ,

2. die Beschlußfassung über , der Beiträge für diejenigen Genossenschaftsmitglieder, welche die auf sie gefallenen Wahlen ohne gesetzlichen Grund ablehnen; ) . = 3. die Beschlußfassung über die Abänderung des Bestandes der ang e und deren vermögensrechtliche Folgen nach §5§. 42, 43 des Reichsgesetzes;

4. die Beschlußfassung über Abänderungen des Statuts?) (8§. 53); 5. die Vereinbarung mit anderen Genossenschaften zu gemein⸗ samer Tragung des Risikos nach §. 41 des Reichsgesetzes; . 6. die Beschlußfassung über die Aufstellung des Hekahrentarif, über die Beibehaltung oder Aenderung desselben vorhehaltlich der Befugniß der Genossenschaftsversammlung, diese Beschlußfassung dem Genossenschaftsvorstande leinem nach . 13 zu wählenden Ausschußl zu übertragen —, beziehungsweise darüber, ob von der Aufstellung eines Gefahrentarifs Abstand genommen werden soll; ?) 7. die Beschlußfassung darüber, ob gemäß 5§. 35 Absatz 5 des Reichsgesetzes einzelnen Unternehmern Zuschläge aufzulegen oder Nachlässe zu bewilligen sind; . 8. Idie Beschlußfassung über die Anlegung und Verwaltung des Reservefonds und über die Verwahrung der in demselben befindlichen Werthpapiere und Gelder, sowie die Beschlußfassung über weitere n lh zum Reservefonds (5. 35) und über die Erhöhung des⸗ en;

sel * * 9

9. die Beschlußfassung über die zu erlassenden Unfall verhũtungs · vorschriften, sowie wegen der Ueberwachung der Betriebe; 53)

10. die Feststellung des Etats für die Verwaltungskosten der Genossenschaft, sowie die Vie n nn, darüber, ob und in welcher Zahl Bureaubeamte und Beauftragte für die Verwaltung der Ge⸗ nossenschaft und der Sektionen anzustellen sind, und unter welchen Bedingungen Beamte und Beauftragte durch den Genossenschafts⸗ vorstand angestellt werden dürfen, insbesondere über die Höhe der denselben zu gewährenden Gehälter und sonstigen t he e e

11. die Prüfung und Abnahme der Jahresrechnung einschließli des von dem Scktionsvorstande alljährlich über die K aufzustellenden Rechenschaftsberichts und die Wahl eines aus drei! Mitgliedern bestehenden Ausschusses zur Vorprüfung derselben, sowie e ö Wahl eines Ausschusses zur Prüfung und Abnahme der

ahresrechnung: ?)

12. die Festsetzung von Pauschsätzen für die den Genossenschafts⸗ organen und den aus der Genossenschaft . Mitgliedern des Schiedsgerichts an Stelle der ihnen nach §. 48 zustehenden Ver—= fe eg zu gewährenden Entschädigungen für Reise⸗ und Zehrungs⸗ osten; 8) . ö.

13. die Bestimmung der öffentlichen Blätter, durch welche die Bekanntmachungen des Genossenschaftsvorstandes erfolgen sollen; )

14. die Beschlußfassung über Anträge von Mitgliedern der Ge⸗ nossenschaftsversammlung; ib) ö .

15. die Berathung und Beschlußfassung über alle Angelegen⸗ heiten, welche der Genossenschaftsversammlung zu diesem Zweck von dem Vorstande oder von dem Reichs⸗Versicherungsamt vorgelegt

Anmerkungen.

Vergl. 5. 29 des Reichsgesetzes.

) Vergl. §. 22 Ziffer 13 des Reichsgesetzes ö

3) Auch wenn die Beiträge der Berufsgenossen durch Zuschläͤge zu direkten Staats⸗ oder Kommunalsteuern aufgebracht werden, ist die Aufstellung eines Gefahrentarifs nicht ausgeschlossen.

) Vergl. 5. 17 des Reichsgesetzes. s) Vergl. S§. 87 ff. des Reichsgesetzees.

6) Es ist zulässig, mehrjährige Etats einzuführen; vergl. 5. 9 Anmerkung 2. .

Soweit Beamte zur Besorgung der Geschäfte der Berufsgenossen schaft angestellt werden müssen (Geschäftsführer, Sekretäre, Kassen⸗ führer), kann denselben selbstverständlich eine Entschädigung gewährt werden. ;

) Vergl. §. 22 Ziffer 10 und 5. 26 Absatz 2 Ziffer 3 des Reichsgesetzes, sowie 5. ) Anmerkung 2 des Statuts.

8) Vergl. §8§. 30, 53 des Reichsgesetzes. . .

9) 3. B. Anzeigeblatt der Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗ Versicherungsamts.

10) Vergl. §. 11 Absatz 4.

. 9. Geschäftsordnung.

Die Genossenschaftsversammlung wird von dem Genossenschafts⸗ vorstande (68. 12) unter Angabe der Gegenstände der Verhandlungen durch eine wenigstens ljweis Wochen vorher in den für die Bekannt- machungen der Genossenschaft bestimmten Blättern zu veröffentlichende Einladung berufen. (Außerdem werden die Delegirten einzeln geladen.! Als Ort der Versammlung wird von dem Vorstande abwechselnd der Sitz einer Sektion bestimmt. .

Jede auf, solche Weise einberufene Genossenschaftsversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschluß⸗

ähig.

hic h ahrlic. spätestens im Juni, findet eine ordentliche Genossen schaftsversammlung statt. Wie dieser Versammlung behufs Prüfung und Abnahme vorzulegende Jahresrechnung muß vorher durch einen Ausschuß von drei, Genossenschaftsmitgliedern geprüft worden sein. Dieser Ausschuß wird erstmalig in der ersten auf die Genehmigun des Statuts folgenden gaffen hh voi ammlung und demnãäch jedes Mal in der ordentlichen Genossenschaftsversammlung für das folgende Jahr nach Maßgabe des §., 13 gewählt.?)

Außerordentliche Genossenschaftsversammlungen beruft der Ge- nossenschaftsvorstand, sofern dies im Interesse der Genossenschaft er- forderlich erscheint.

Die Berufung der Genossenschaftsversammlung muß binnen drei Wochen erfolgen, wenn das Reichs⸗Versicherungßamt, oder wenn zweiJ Sektionsvorstände, oder wenn (zehn] Delegirte, oder wenn

itglieder es schriftlich verlangen, welche mindestens den sjwanzigsten! Theil der Unternehmer der in der Genossenschaft vereinigten Betriebe

An die sämmtlichen Herren Ober⸗-Präsidenten.

nicht mehr als der zehnte Theil der Anwesenden widerspricht.

ausmachen.