ordnung, die Behörden angewiesen worden, die Erhebungen durch eine Uebersicht über die Zahl der Betriebe und Arbeiter, für welche Sonntagsarbeit vorkommt, sowie für diejenigen, für welche Sonntags⸗ arbeit ar ni nicht vorkommt, zu vervoll ständigen. Die Herstellung dieser Uebersicht begegnete indessen erheblichen Schwierigkeiten insofern, als zunächst der Begriff der Sonntagsarbeit verschleden aufgefaßt wurde, indem man guf der einen Seite nur die produktive Thätigkeit, auf der anderen Seite jede auch aushülfsweise Verrichtung als Sonntagsarbeit anfah. Sodann zeigten sich Zweifel hinsichtlich der zeitlichen Begrenzung des Sonntags, und schließlich waren nicht alle Behörden im Stande, eine systematisch vorzubereitende Zäblung, wie die für die Uebersicht erforderliche, innerhalb der gestellten Frist mit der gewünschten Vollständigkeit auszuführen.
Eine Rachweifung über die Zahl der in sämmtlichen. Gemerbs= zweigen an Sonn- und Festtagen beschäfsigten und nicht keschäftigten Ketriebe und Arbeiter, aus welcher immerhin ein, wenn auch nur an⸗ näherndes Bild der Verhältnisse entnommen werden kann, liegt für alle preußischen Regierungsbezirke, mit Ausnahme von Danzig, Merseburg, Hildesheim, Münster, Wiesbaden und Düsseldorf, vor. wo die . theils zu große Lücken aufweisen, theils absolute Ziffern überhaupt nicht enthalten. .
Aus der die übrigen 30 Regierungkbezirke umfassenden Tabelle geht hervor, daß sich daselbst die zahlenmäßigen Ermittelungen ins;
efammt erftreckt haben auf Ho00 166 Betriebe mit 1582 591 Arbeitern. onntassarbeit kommt bei denselben vor für 288 939 Betriebe = 57,75 o, nicht vor für 211 217 Betriebe — 42,25 6, vor für 668 02 Arbeiter — 42,265 Cο, nicht vor für 919 564 Arbeiter — 57, 75 o. .
Hiernach steht die Zahl der Betriebe mit Sonntagsarheit im umgefehrten Verhältniß zu der Zahl der beschäftigten Arbeiter, es ist die Mehrzahl der Betriebe, Lagegen die Minderzahl der in den⸗ selben beschäftigten Arbeiter an Sonntagen thätig. Es kann dahin gestellt bleiben, ob schon dieses Ergebniß zu dem Schluß berechtigt, daß die Sonntagsarbeit am umfangreichsten in kleineren Betrieben zu sein pflegt, jedenfalls findet diese Thatsache im Laufe der Unter⸗ suchung in vielen Fällen ihre Bestätigung. Scheidet man aus den obigen? Gesammtziffern — 00 136 Betriebe mit 1582 591 Arbeitern — die Jahlen für Handel und Verkehr aus, und sieht dabei von dem Regierungsbezirk Arnsberg ab, für weschen die Angaben bezüglich der letzteren Gruppen nur für einen Kreis vorlagen und daher außer Betracht blieben, so ergiebt sich für die Sonn⸗ tagsarbeit in Großindustrie und Handwerk folgendes. Re⸗ sultat: In 357 057 Betrieben, mit 1224 134 Arbeitern kommt Sonntagsarbeit vor für 166091 — 47,2 C60. Betriebe und 466194 = 3533 50 Arbeiter, nicht vor für 185 966 — 52,8 Go Betriebe und 827 9460 — 64,1 0, Arbeiter. Hiernach ist die Sonntags- arbeit in Großindustrie und Handwerk verhältnißmäßig in, weniger Betrieben Üblich (47,2 ) als im gesammten Gewerbe 57,75 Fo); während in letzterem 42,235 ο der Arbeiter Sonntags thätig sind, werden in den 'ersteren nur 359 0o in Anspruch genommen, so daß das Verhältniß zwischen der Zahl der am Sonntag thätigen, und der in beiden Gewerbszweigen nicht thätigen Arbeiter, welches in Groß— industrie und Handwerk zusammen 42, 20 G': 57,75 Go betrug, auf 3h, o/o: 64.1 0υο herabgegangen ist.
Diese Zahlen lassen darauf schließen, daß im Handel und Ver⸗ kehr die Sonntagsarbeit in verhältnißmäßig größerem Umfange statt⸗ findet, als in der Großindustrie und im Handwerk.
Für die Beurtheilung, des Verhältnisses der Sonntagkarbeit in den letzteren liegen bezüglich der Großindustrie aus 16, bezüglich des Handwerks aus 15 Regierungsbezirken Angaben vor, für die übrigen waren entsprechende Angaben nicht festzustellen. Es kommt in den betreffenden Bezirken in der Großindustrie bei 29 939 Betrieben mit 450 755 Arbeitern Sonntagsarbeit vor für 14792 Betriele — 494 9,0 und 134 359 Arbeiter gleich 29,8 o, nicht, vor für 15 138 Betriebe — ho, G und 316 396 Arbeiter — 70,2 9lo.
Im Handwerk hingegen kommt dieselbe bei 151 436 Betrieben mit I44 5394 Arbeitern vor für 71 317 Betriebe — 47,1 ½0 und 144015 Arbeiter — 41,8oso, nicht vor für 80119 Betriebe — 52,9 o/o und 200 275 Arbeiter — 58,2 0so.
Verhältnißmäßig ist demnach in jenen Bezirken bei der Groß— induffrie zwar eine, wenn auch nicht erheblich größere Anzahl von Betrieben thätig, als im Handwerk — 49,4 Co: 47,1 ,o —, dagegen wird in diefem eine relativ um Vieles größere Zabl von Arbeitern Sonntags in Anspruch genommen, als bei jener, 41,8 O4ü : 29, S Oo. Diefe Zahlen legen die Annahme nahe, daß die Großindustrie im Allgemeinen einen geringeren Theil der in den einzelnen Betrieben thäkigen Arbeiter zur Sonntagsarbeit heranzieht, als das Handwerk. Es findet dies vornehmlich in dem Umstande seine Erklärung, daß einerseits Reparaturen und Reinigungsarbeiten auch in solchen Be— trieben Sonntags vorgenommen zu werden pflegen, in welchen im Uebrigen die Arbeit ruht, und andererseisls die Fei der Groß⸗ industrie in weit größerer Zahl vorhandenen kontinuirlichen Betriebs— theile eine Unterbrechung der an denselben erforderlichen Verrich⸗ fungen nicht gestatten, während der velle werktägliche Betrieb am Sonntag zwar vorkommt, aber im Allgemeinen doch die Ausnahme bildet. Im Handwerk aber, wo die einzelnen Theile des Be— triebs eine scharfe Scheidung der Arbeit und der Arbeiter im All— gemeinen nicht, oder doch nur für einzelne Gewerbszweige und An⸗ sagen aufweisen, nimmt die Arbeit, wo sie vorkommt, in weit höherem Maße auch die gesammte Arbeiterschaft in Anspruch. Ins⸗ befondere gilt dies vielfach für die kleinen Handwerksbet liebe. Es läßt sich dies, abgesehen von den übrigen Ergebnissen der Erhebungen, auch aus den obigen Zahlen schließen, nach welchen zwar 47, Co der Handwerksbetriebe, aber nur 41,8 Go der im Handwerk beschäftigten Arbeiter Sonntags thätig sind.
Für die Regierungsbezirke Gumbinnen, Posen, Oppeln, Stade, Osnabrück, Köln, Trier und Aachen hat sich feststellen lassen, wie viele der Sonntags in der Großindustrie beziehungsweise im Handwerk (hier mit Ausnahme von Gumbinnen und Aachen) nicht beschäftigten Arbeiter solchen Betrieben angehören, in welchen Sonntagsarbeit üblich ist, und wie viele solchen Betriehen, in welchen dieselbe nicht üblich ist. Die Vertheilung dieser Arbeiter gestaltet sich in solgender Weise: Die Zahl der am Sonntag nicht beschäftigten Ar⸗ beiter beträgt in der Großindustrie 155 400; von diesen sind aus Betrieben ohne Sonntagsarbeit 80 023 — 51 Cο, aus Betrieben mit Sonntagzarbeit 75 377 — 48,5 0. Die Zahl der in Betrieben mit Sonntagsarbeit überhaupt beschäftigten Arbeiter beläuft sich auf I2 309. Es sind von diesen Arbeitern demnach Sonntags nicht beschäf⸗ tigt 75 377 — 52,9 0. Im Handwerk beträgt die Zahl der Sonntags nicht beschäftigten Arbester 15 896, von diesen sind aus Betrieben ohne Sonntagsarbeit 110 519 — 92,6 G, aus Betrieben mit Sonn—⸗ tagsarbelt 5377 — 7,4 c die Zahl der in Betrieben mit Sonn— tagsarbeit überhaupt beschäftigten Arbeiter stellt sich auf 72 122. Es sind demnach von diesen letzteren Arbeitern Sonntags nicht beschäftigt 5377 — 4,6 9o. ;
Während in den bezeichneten Bezirken bei der Großindustrie an⸗ nähernd die Hälfte der Sonntags nicht, beschäftigten Arbeiter Be⸗ trieben angehören, in denen Sonntagsarbeit üblich ist, welche letztere sonach mehr als die Hälfte ihrer Gesammtarbeiterschaft an diesem Tage nicht in Anspruch nehmen, sind im Handwerk nur 7,4 , der Sonn⸗ tags freien Arbeiter aus Betrieben mit Sonntagsarbeit, dagegen 26 o6 aus solchen Betrieben, welche Sonntags überhaupt nicht arbeiten lassen.
Für Handel und Verkehr liegen Zahlen aus 29 Regierungs⸗ bezirken vor. Die Ermittelungen haben sich hier erstreckt auf 47318 Betriebe mit 245 06j Arbeitnehmern. Sonntagsarbeit kommt ror: für 122 273 Betriebe gleich 77,6 9½ und 190 217 Arbeit- nehmer gleich 57,8 vo; nicht vor: für 25 0465 Betriebe gleich 224 0o und 54 844 Arbeitnehmer gleich 42,2 0/7. Diese Zahlen er— geben, daß bier sowohl der Großindustrie wie dem Handwerk gegen⸗ Über relativ sowohl mehr Betriebe wie Arbeiter Sonntags thätig sind.
Für je 109 Betriebe der Großindustrie, des Handwerks und des Handels und Verkehrs und für je 100 in einem dieser Gewerbs⸗ zweige beschäftigten Arbeiter ergiebt sich demnach, daß die Sonntags arbest üblich ist in der Großindustrie: für 496ů4 co der Betriebe und
29,8 G der Arbeiter, im Handwerk: für 47,1 olg der Betriebe und 1,8 o der Arbeiter, in Handel uad Verkehr: für 77,6 0/ der Betriebe und 57 9G der Arbeiter. ö beschäftigt am Sonntag; 1) die Großindustrie im Verhältniß zum Handwerk relativ mehr Betriebe, dagegen relativ weniger Arbeiter, im Verhältniß zu Handel und Ver⸗ kehr relativ weniger Betriebe und weniger Arbeiter; das Hand⸗ werk im Verhältniß zur Großindustrie relativ weniger etriebe, da⸗ gegen relativ mehr Arbeiter, im Verhältniß iu Handel und Verkehr relativ weniger Arbeiter und weniger Betriebe; 3) Handel und Verkehr sowohl im 8 zur Großindustrie wie zum Handwerk relativ mehr Betriebe und Arbeiter. ; .
Diele Verhältnisse stimmen mit den Ergebnissen der übrigen Ermittelungen, wenn auch nicht für alle Erhebungẽgebiete, so doch im Großen und Ganzen für das gesammte Erhebungzgebiet überein; jedoch ist Labei zu betonen, daß, wie bereits bemerkt, bei der zahlen ⸗ mäßigen Feststellung in der Regel nicht sowohl alle und jede ge⸗ werbliche Thätigkeit in Frage gekommen ist, welche am Sonntag in den einzelnen Gewerbebetrieben überhaupt vorkommt — nur ein kleiner Theil derselben dürfte ganz und gar ohne jegliche Sonntags— arbeit in diesem Sinne sein — als vielmehr nur die durchschnitt · liche, im Allgemeinen „ubliche“ gewerbliche Thätigkeit größeren Um⸗ fangs und mehr oder minder regelmäßiger Art. Eine über diesen Begriff der Sonntagsarbeit hinausgehende Auffassung der selben ist hingegen bei den schriftlichen Befragungen und vielfach auch bei den mündlichen Erörterungen vorwiegend, vertreten gewesen. Hieraus erklärt es sich, daß, wie aus den weiteren Ausführungen des Berichts hervorgeht, die Sonntagsarheit nach den Ergebnissen der übrigen Erhebungen sowohl in der Großindustrie wie im Hand⸗ werk meist in größerem Umfang üblich erscheint, als 49 496 be⸗ ziehungsweise 47, oo der vorhandenen Betriebe. Wenn ieser Gegen⸗ satz, wie es der Fall ist, beim Handel weniger hervortritt, so ist es darauf zurückzuführen, daß hier für die zahlenmäßige Ermittelung und für die Befragungen und Erörterungen in dem Offenhalten des Verkaufsgeschäfts im Wesentlichen eine übereinstimmende Voraus⸗ setzung für die Anwendung des Begriffs „Sonntagsarbeit“ gegeben wär, an welcher es für die übrigen Gewerbszweige gemangelt hat.
Regelmäßige und dauernde Sonntagsarbeit findet im Allgemeinen in der Groß. und Fabrikindustrie vorwiegend an kontinuirlichen Be⸗ triebstheilen und sür Reparaturarbeiten, im Handwerk, wenn auch nicht überall, so doch vielfach in den kleineren, namentlich aber in den mit einem Ladengeschäft verbundenen und den au die täglichen Be⸗ dürfniffe des Publikums angewiesenen Betrieben statt, während sie, vom Großhandel, zum Theil auch von großen Ladengeschäften größerer Slädte, sowie vom Verkehrsgewerbe abgesehen, die größte Ausdehnung im Handel hat.
Periodifche Sonntagsarbeit überwiegt bei denjenigen Gewerbs⸗ zweigen, welche entweder, wie die Campagne⸗Industrie, nur einen Theil des Jahres beschäftigt sind, oder in welchen sich zu gewissen Zeiten desfelben ein regelmäßig wiederkehrender Geschaͤftsandrang ein⸗ zustellen pflegt. An diefer Sonntagsarbeit ist sowohl die Großindustrie . das Handwerk und die Hausindustrie, theilweise auch der Handel
etheiligt.
Die ohne Regelmäßigkeit wiederkehrende Sonntagsarbeit tritt in der Großindustrie gegenüber der regelmäßigen und dauernden, im Handel dagegen überhaupt zurück, bildet aber im Handwerk einen erheb⸗ sschen Theil der vorkommenden Beschäftigung gewerblicher Arbeiter.
Bei' der tegelmäßigen und dauernden Sonntagsarbeit ist in der Großindustrie gewöhnlich nur ein Theil, der Arbeiterschaft betheiligt. Hauptsaͤchlich in Arbeiten an kontinuirlichen Betriebstheilen, in Repa⸗ raturen oder wohl auch in vorbereitenden oder fertigstellenden Arbeiten bestehend, nimmt dieselbe in der Regel nur die für diese Verrichtungen bestimmten Hülfskräfte in Anspruch, deren Verhältniß zur gesammten Arbeiterschaft des einzelnen Betriebes nicht nur bei den einzelnen Industriezweigen, sondern ebenso sehr auch bei den einzelnen Anlagen desselben Industriezweiges verschieden ist, sich da, wo der ununter⸗ brochene Betrieb, wie beim Hüttenwesen und bei einzelnen chemischen Industriezweigen, für den ganzen Produktionsprozeß überwiegt, der gefammten Ärbeiterschaft nähert, hingegen da, wo die Verrichtungen sich auf die Unterhaltung gewisser Feuerungen oder auf die Ausführung geringfügiger Reparaturarbeiten beschränkt, nur einzelne, meist wenige Arbeiter beansprucht.
Gleiches gilt beim Handwerk für diejenigen Betriebe, in welchen technische Gründe die Sonntagsarbeit veranlassen, oder wo die letztere in Reparatur, und Reinigungsarbeiten besteht. In beiden Fällen arbeitet meist nur ein Theil der Arbeiterschaft. Wo indessen, wie in kleineren Betrieben mancher Orte, die Sonntagsarbeit im Handwerk Brauch und Sitte geworden ist, oder in Gewerbszweigen, in denen der Sonntag, wie bei den Photographen, der beste Verdiensttag ist, trifft die Sonntagsarbeit in der Regel alle Arbeitnehmer, in manchen Fällen einschließlich der Lehrlinge.
Auch im Kleinhandel wird überwiegend die gesammte Arbeiter— schaft herangezoßen, jedoch in größeren Geschäften, namentlich der größeren Siädte meist nur ein Theil derselben, aber auch hier alle, wenn das Geschäft auf solche Kreife der Bevölkerung angewiesen ist, welche erfahrungsgemäß den Sonntag zu Einkäufen zu benutzen pflegen.
Die periodisch wiederkehrende Sonntagsarbeit beansprucht dagegen nahezu überall vorwiegend die gesammte Arbeiterschaft. Hier gilt es, in möglichst kurzer Zeit möglichst viel zu liefern oder möglichst, viel zu verkaufen, plötzlicher Andrang der oft lange vorher sehnsüchtig erwarteten Bestellungen, kurz bemessene, häufig unter Konventional⸗ strafen eingegangene Lieferfristen, das Drängen der Besteller, die mit ihren Aufträgen vielfach bis zum letzten. Moment zurückzuhalten pflegen, die Nothwendigkeit, bei überseeischen Aufträgen bestimmte Schiffe zu benutzen, diefe und andere, im Einzelnen noch zu erwähnende Ümstände geben dem Saisongeschäft ein charakteristisches Gepräge des Drängen und Hastens, welches seinen Ausdruck in einer weitgehenden Inanfpruchnahme nicht nur der Ueberstunden und Nachtzeit, sondern auch der Sonntagẽsarbeit findet.
Was die Ansichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Durchführbarkeit eines Verbotes anlangt, so haben sich dieselben für einen erheblichen Theil der Befragten zahlenmäßig ermitteln lassen.
In Verhältnißjahlen ausgedrückt, ist das Gesammtergebniß fol⸗ gendes: von je 160 Befragten halten ein Verbot für durchführbar ohne Einschränkung 23 Arbeitgeber und 32 Arbeitnehmer, für durch⸗ führbar mit Einschränkung 39 Arbeitgeber und 41 Arbeitnehmer, für undurchführbar 38 Arbeitgeber und 27 Arbeitnehmer.
In den einzelnen Gewerbegruppen stellt sich das Verhältniß fol
endermaßen: 1) In der Groß und Fabrik⸗Industrie halten von 1090 efragten Arbeitgebern bezw. Arbeitnehmern ein Verbot für durch führbar ohne Einschränkungen 13 Arbeitgeber und 18 Arbeitnehmer, für durchführbar mit Einschränkungen 54 Arbeitgeber. 57 Arbeit ⸗ nehmer, für undurchführbar 33 Arbeitgeber und 25 Arbeitnehmer. 2) Im Kleingewerbe halten von je 100 befragten Arbeitgebern bezw. Arbeitnehmern ein Verbot für durchführbar ohne Ein⸗ schränkungen 18 Arbeitgeber und 21 Arbeitnehmer, für durch ührbar mit Cinschränkungen 41 Arbeitgeber und 52 Arbeit- nehmer, für undurchführbar 41 Arbeitgeber und 27 Arbeitnehmer. 3) Im Handelsgewerbe halten von je 109 befragten Arbeitgebern bezw. Arbeitnehmern ein Verbot für durchführbar ohne Einschrän, kungen 41 Arbeitgeber und 59,5 Arbeitnehmer, für durchführbar mit Einschränkungen 37 Arbeitgeber und 1835 Arbeitnehmer, für undurch⸗ führbar 32 Arbeitgeber und 22 Arbeitnehmer. 4) Im Verkehrs⸗ gewerbe halten von je 100 befragten Arbeitgebern bezw. Arbeitnehmern ein Verbot für durchführbar ohne Einschränkungen 12 Arbeitgeber und 16 Arbeitnehmer, für durchführbar mit Einschränkungen 11,5 Arbeit⸗ geber und 14 Arbeitnehmer und für undurchführbar 76,5 Arbeitgeber und 70 Arbeitnehmer.
— In dem Konkurse der Firma Eskolin & Co. zu Helsing⸗ fors ist nach amtlicher Bekanntmachung der Prüfungstermin, welcher vor dem Rathhausgericht zu Helsingfors stattfindet, auf den 16. Januar 1888, Vormittags, festgesetzt worden.
— Der Aufsichtsrath der Deutschen Genossenschafts⸗ Bank von Soergel, Parrisius u. Co. hat beschloeen, eine
Aufsichtsraths und der persönlich haftenden Gesellschafter auf Er= höhung des Kommanditkapitals von 5 Millionen auf 15 Millionen Mark durch Auzgabe von 50g0 Aktien à 1200 n zum Mindest⸗ betrage von 118 Veschluß zu fassen hat. ;
== Pie dem Aufsichtsrath der Vi etorig⸗Brau erei vorgelegte Bilanz für das abgelaufene Geschäftsjahr ergiebt nach reichlichen Ab= schreibungen einen Reingewinn von rund 90 O90 „M, Es wurde be⸗ schloffen, die Vertheilung einer Dividende von 6 (gegen 43 ,ν im Vorjahre) der Generalversammlung in Vorschlag zu bringen.
— Der ufsichtsrath der Spandauerberg⸗ Brauerei (vorm. C. Bechmann) hat die von der Dixektion y Bilanz für das am 30. September beendete zweite Geschäftsjahr der Gesell— schaft genehmigt und beschlossen, der Generalversammlung die Ver⸗ theilung einer Dioidende von og (gegen 70½ im Vorjahre) nach Vornahme der Abschreibungen in Vorschlag zu bringen.
— In der Generalversammlung der Vereinigten Stral sunder Spielkarten⸗ Fabriken, Aktien- Gesellichaft, wurde die vorgelegte Bilanz genehmigt und einstimmig Decharge ertheilt; danach entfällt eine Dividende von 5 Y gleich 33 M6 pro Aktie für beide Aktiengattungen. .
— In der Generalversammlung der Sächsischen Kamm garn spinnerei (vorm. C. F. Solbrig) zu Harthau wurde den An= trägen gemäß die Dividende pro 1886,87 auf 70M festgesetzt und 16 So — I0 600 M für das neue Betriebsiahr in Reserve gestellt.
Leipzig, 18. Oktober. (W. T. B.). Die „Leipziger Börsen⸗ halle“ meldet, daß die Leipziger Dis konto⸗Gesellschaft wegen n, Seitens der Direktoren vorläufig die Zahlungen eingestellt hat.
Wien, 18. Oktober. (W. T. B.) Die hiesige ottomanische Bo tfchaft giebt Folgendes bekannt; „Gewisse Zeitungen haben mit⸗ getheilt, daß die Betriebsgesellschaft der orientalischen Bahnen im Begriff stehe, ihre Aktien und Rechte an fremde finanzielle Institute abzutreten und zu übertragen. Um jeden Irrthum zu vermeiden, erklärt die Botschaft, daß die Pforte ihre Zustimmung zu keiner Kombination dieser Art geben würde, wie vortheilhaft dieselbe auch anderweitig sein möge, insolange nicht die Ansprüche und die Rechtsstreitiekeiten, welche gegen die erwähnte Gesellschaft schweben, geordnet sind.“
Glasgow, 17. Oktober. (W. T. B.) Die Ver⸗
schiffungen von Roheisen betrugen in der vorigen Woche
6700 Ton gegen 6600 Tons in derselben Woche des vorigen Jahres. Bradford, 17. Oktober. (W. T. B.) Wolle ruhig, aber stetig, Preise für Garne Spinnern zu niedrig, viele Spinner haben die Ärbeitszeit abgekürzt, um Preise zu halten, Stoffe etwas besser. Paris, 16. Oktober. (Köln. Ztg.) Handel während der neun ersten Monate des Jahres 1887 brachte folgendes Ergebniß: Einfuhr 3091 Millionen (1386 3058), Ausfuhr 2183 Millionen (1386 3313). 4 Keüeitr . .
i, . e, n Verkehrs ⸗Anstalten.
Zwischen der Insel Formosa und dem Festlande von China ist ne Kabelverbindung bergestellt. Folgende Telegraphen⸗ anstalten sind auf Formosa eröffnet: Kelung, Taipeifoo (Taiwanfoo) und Tamui (Tamsui). Die zu entrichtende Wortgebühr beträgt für Telegramme aus Deutschland für die Strecke bis Fochow in China 7 Me, für die Strecke von Fochow bis zum Bestimmungsort. 1 46 Es ist jedoch letztere Gebühr mindestens für 7 Wörter zu entrichten.
Hamburg, 17. Oktober. (W. T. B.). Der Post dampfer „Rhenania“ der Hamburg -Amerikanischen Packetfahrt⸗ Aktiengefellschaft ist, von Hamburg kommend, am 15. d. M: in St. Thomas eingetroffen. — Der Postdampfer „Rhaetia“ derselben Gesellschaft hat, von New⸗York kommend, heute Nachmittag Seilly passirt.
London, 17. Oktober. (W. T. B.) Der Uniondampfer „Roman“ ist heute auf der Heimreise in Southampton an— gekommen.
Rew-⸗HYork, 15. Oktober. (R. B.). Der mit Baumwolle beladene britische Dampfer ‚Hughenden“ gerieth auf der . nach Barcelona in Savannah in Brand. Das Feuer an Bord des „Bothal“ in Charleston, welcher gleichfalls eine Baumwollladung hatte, wurde gelöscht. Auch auf zwei an deren Schiffen, welche Baumwolle luden. in Norfolk und Wil⸗ mington, brach ein Feuer aus. Die Versicherungsgesellschaften sind der Ansicht, daß in allen diesen Fällen Brandstiftung vorliege.
Berlin, 18. Oktober 1887.
Separat⸗Ausstellung der Gemälde
Die derzeitige von Hans Makart: ist vollbracht i“ Ac. ꝛce. — im Salon des Vereins Berliner Künstler, Wilhelmstraße 92 — wird nur noch diese Woche stattfinden.
Straßburg, 17. Oltober. (W. T. B.) In dem Landes verraths⸗-Prozeß gegen Cabannes und Brückner wurde heute auf Anweisung der Reichsanwaltschaft in Leipzig Brückner, Ober ⸗Botenmeister beim hiesigen Bezirks⸗Präsidium, auf freien 36 gesetzt; das Disziplinarverfahren gegen denselben wird hierdurch jedo nicht sistirt. . n
Im Friedrich-Wilhelmstädtischen Theater findet sich́ auch zu der neuen Reihe von Aufführungen der Operette Farinelli⸗ allabendlich ein zahlreiches und dankbares Publikum ein. Der Komponist Zumpe hat für den dritten Akt eine neue Serenaden einlage komponirt, die durch den höchst amüsanten Vortrag der Herren Hanno und Wellhof, des spanischen Direktors und seines Faktotums, große Heiterkeit erregt.
Das erste der 10 Philharmonischen Congerte unter Leitung des Hrn. Dr. Hans von Bülow findet im Saale der Philharmonie am Freitag, den 21. Oktober statt, die folgenden Concertabende am 14. November, 5. Dezember, 6. und 23. Januar, 6. und 20. Fe. bruar, 5. und 19. März, 6. April. Die Concerte beginnen jedesmal pünktlich um 73 Uhr.
Am nächsten Montag, den 24. d. M. beginnen im Saale der Sing-Akademie für diesen Winter die Montags-Congerte der Srrn. Br Hans Bischoff und Kammermußfker W. Hellmich. Richt nur die Mitwirkung einer großen Anzahl hervorragender foliftischer Kräfte, sendern auch die musterhafte Vorführung der mit feinem künftlerischen Verständniß aus dem Gebiet der Kammermusi und der modernen Literatur ausgewählten sonstigen musikalischen Gaben haben diese Concerte bereits seit Jahren zu einem beliebten Sammel⸗ punlt einer zahlreichen Zuhörerschaft gemacht. Auch in der bevor⸗ stehenden Saison wird das Programm reiche Gaben bringen. Im ersten Concert wirken Frau Professor Schulzen von Asten und die Königlichen Kammermusiker Hrrn. Gentz und Maneke mit.
Redacteur: Riedel.
Verlag der Expedition (Scholz).
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags ⸗Anstalt, Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
Fünf Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage),
und die Inhaltsangabe zu Nr. 5 des öffentlichen 3 (Kommanditgesellschaften auf Aktien und Aktiengesell scha ten)
Berlin:
außerordentliche Generalversammlung der Kommanditisten der Bank auf den 29. Oktober cr. einzuberufen, welche über den Antrag des
für die Woche vom 10. bis 15. Oktober 1887.
Der französische
Lützelhausen ist der Theilungsplan auf der Ge—
„Der Frühling“, Gabriel MaxS⸗ „Es
Btzob] Aufgebot.
M 244.
Erste Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Dienst
ag, den 18. Oktober
—— 20 , , amen, m,,
1887.
1. Steckbriefe und Untersuchungs ⸗ Sachen.
2. Zwangs vollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
3. Verkäufe, Verpachtungen. Verdingungen ꝛe.
4. Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren. 5. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. .
Deffentlicher Anzeiger.
6. B
2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.
343191
In Sachen des Verwalters im Konkureverfahren des Banquiers Eduard Bremer aus Seesen, Kauf⸗— manns B. Mielziner II. zu Braunschweig, Klägers, gegen den Kaufmann Carl Siems zu Seesen, Be⸗ klagten, wegen Forderung, wird, nachdem auf An⸗ trag des Klaͤgers die Beschlagnahme des dem Be⸗ klagten gehörigen, zu Seesen sub Nr. ass. 205 belegenen Wohnhauses sammt Zubehör zum Zwecke der Zwangsbersteigerung durch Beschluß vom 16. Ok⸗ teber 188, verfügt, auch die Eintragung dieses Be— schluses im Grundbuche am 19. Oktober 1887 erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den 23. Januar 1888, Morgens 10 uhr, ror Herzoglichem Amtsgerichte hieselbst, angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypotheken⸗ briefe zu überreichen haben.
Seesen, am 10. Oktober 1887.
Herzogliches Amtsgericht. v. Rosenstern.
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In dem Verfahren, betreffend die Vertheilung des Erlöseß der am 24. Februar 1887 auf . der Maria Katharina Müller und der Franziska Magdalena Müller, Rentnerinnen zu Molsheim, als Gläubiger, gegen J. die Petronella Ruffenach, Wittwe von Kaspar Belticot und II. die Kinder aus Erben des Letzteren, als; I). Louise Belticot, Fabrik arbeiterin, 2) Joseph Belticot, 3) Johann Peter Belticot, diese drei großjährig, sowie ) Karl Bel⸗ tieot und 5) Helena Belticot, letztere beide noch minorenn und unter der Vormundschaft ihrer ge— nannten Mutter stehend, alle früher zu Lützelhausen, icht ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, als Schuldner, durch den Versteigerungsbeamten, Notar Bätz zu Molsheim vorgenommenen Zwangsversteige⸗ ung mehrerer Grundstücke, gelegen in der Gemeinde
üichtsschreiberei des Kaiserlichen Amtsgerichts dahier offen gelegt und Termin zur Erklärung über den selben auf Sonnabend, den 19. Dezember 1887, Bormittags 9 Ühr, im Geschäftslokale des Amtsgerichts hierselbst be—⸗ t ö ie obengenannten Schuldner werden aufgefor⸗ dert, von dem Theilungsplan Einsicht zu n. demnächst in dem Termine behufs Erklaͤrung über den Theilungsplan zu erscheinen und spätestens in diem Termine bei Vermeidung des Ausschlusses ttwaige Widersprüche gegen den Plan zu erheben. Molsheim, den 17. September 1887. Kaiserliches Amtsgericht. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird Vor— stehendes bekannt gemacht. Der Amtsgerichtsschreiber. (L. S.) Ehlers.
343 Aufgebot. Die Frau Fugenie Rudolph, Lehrerin zu Grand⸗ Hit bei Schnierlach, vertreten durch Rechtsanwalt eyer hierselbst, hat das Aufgebot einer Elsaß— Ylhringischen Landes- Obligation, zweite Serie 1876 Ir El6715 über 1000 Franken beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 6. Juli 1888, Bormittags 10 Uhr, bor dem unterzeichneten Gerichte im Sitzungssaale r Civilsachen anberaumten Aufgebotstermine seine stechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen widrigenfalls die Kraftloserklärung der Ürkunde erfolgen wird. Straßburg, den 11. Oktober 1887 Das Kaiserliche Amtsgericht. . gez. Kaufmann. Beglaubigt: Bode, Gerichtsschreiber.
Die Hypothekenurkundẽ vom H. Januar 1841 ein⸗ tragen auf Grund der Schuldurkunde vom 22. De⸗ en 6g, über 2900 Thlr. für den Ackermann
; helm Witte zu Sargleben in Abtheilung III. . des zu Garlin belegenen, im Grundbuch von
Ban II. Nr. 62 verzeichneten und der Wittwe
Beschlüsse der Erschienenen. Feldberg, 14. Oktober 1887. Großherzoglich Mecklenb. Strel. Amtsgericht. Runge.
34314 Aufgebot.
getragen werden.
Grundstüͤck spätestens im Aufgebotstermine den 9. Dezember 1887, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte
auf das Grundstück werden ausgeschkossen werden Recklinghausen, 5. Oktober 1, Königliches Amtsgericht.
34308 Aufgebot.
hagen für sich und Namens seiner Ehefrau Marie
aufseher Ernst Heinrich Schwarz berichtigt stehen,
Grundstücke zu haben vermeinen fgef J 3 auf k en 109. Februar 1888, Vorm. 11 vor dem unterzeichneten Gerichte Ir in lilli gebotstermine anzumelden bei Vermeidung des Aus—⸗ schlusses ihrer etwaigen Rechte. ö Petershagen (Weser), den 11. Oktober 1887. Königliches Amtsgericht.
34320 Aufgebot. S Die Ehefrau des Kothsassen und Malers Carl Behrens, Dorette, geb. Göke, zu Lichtenberg hat glaubhaft gemacht, daß sie mit dem ihr nach Aug⸗ weis des Grundbuchs gehörigen Kothhofe No. ass. 78 daselbst an Garten und Hofraum, einschließlich der Baustelle, eine Fläche von 36 a 95 gam, auf dem überreichten Situationsplane mit a, d, e, k. , m n, a, bezeichnet, sowie zwei daneben belegene sogen Knickbleeke zu 6 a 77 4m, auf dem fraglichen Plane mit a, b, e, d, a bezeichnet, zu Eigenthum erworben haber und, da diese Zubehörungen im Grundbuche n ,,,, . eingetragen sind, ge⸗ äß §. 23 der Grundbuchordnung das v ĩ 2 beantragt. w s werden daher Alle, welche ein Recht an den bezeichneten Grundstücken zu haben? i dessen Anmeldung ö. KJ den 8. Dezember 1887, Morgens 10 uhr, dor das hiesige Herzogliche Amtsgericht unter dem Rechts nachtheile damit vorgeladen, daß nach Ablauf der Frist die Ehefrau des Kothsassen und Malers Carl Behrens, Dorette, geb. Göke, als Eigen⸗ thümerin der angegebenen Flächen in das Grundbuch eingetragen werden wird, und daß, wer die ihm ob liegen de Anmeldung unterläßt, sein Recht gegen inen Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs die Grundstücke ganz
oder theilweise erworben hat, nid . hat, nicht mehr geltend
Salder, den 12. Oktober 1887. Herzogliches Amtsgericht. Kunze.
34308
zg Aufgebot.
Nachdem Derzogliche Kammer, Direktion der Forsten, zu Braunschweig behufs Auszahlung des der Gemeinde Holenberg zustehenden Entschädigungs⸗ kapitals von 290 ½ 335 3 nebst. Zinfen zu 450 jährlich vom 1. Februar 1857 an für Ablösung ihrer Streusaubberechtigung in den herrschaftlichen Forften des Reviers Merxhausen (Rezeß Nr. 727 vom 8. v. Mts., bestätigt am 14. v. Mts.) das Auf⸗ gebotsverfahren beantragt hat, werden glle Diejenigen,
Rävids, Marie, geb. Wässe, zu Garlin gehörigen
hrundftücks, gebildet aus der Schuldurkunde vom kapitale zu haben vermeinen,
. Dejember 1840
ng; Januar 1841 ist verloren gegangen und soll
J. Antrag der Grundstückseigenthümerin zum Zwecke Löschung aufgeboten werden.
9 Hypothekenurkunde, fowie alle Diejenigen, na. Ansprüche an dieselbe zu haben vermeinen, . aufgefordert, spätestens im Aufgebots⸗
Mittwoch, den 29. Februar 1888,
Vormittags 10 Uhr, 343041
or dem unterzei ĩ ͤ zeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 14 nberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzu⸗
ktraftloserklͤrung derselben erfolgen wird. erleberg, den 53. Oktober 1887. Königliches Amtsgericht.
zl) k
Ste 9 ö F mnmühle, wegen geschehener Aufwendungen, ins- h
gam „, ins dere wegen Verwendung des Inventars für die zur Auszahlung des Kapitals auf
D ö f '. 2 utemasse, ist Lin Termin auf Freitag, den
und dem Hypothekenscheine Rechte in dem zur Auszahlung desselben auf
: . anberaumten Termine bei Meidun Auss s werden deshalb die Inhaber der oben bezeich⸗ geltend zu machen. k
„len und die Ürkunde vorzulegen, wiprigenfalls Forsten, zu Braunschweig behufs Alussahlung des der Gemeinde Deensen zustehenden Entschäͤdigungskapitals von S000 nebst Zinsen zu 4 9, jährlich vom J. Februar 1886 an für Ablöfung ihrer Streulaub⸗ berechtigung in den, herrschaftlichen Forsten des 1 ö ĩ . Reviers Merxhausen (Receß Nr. 723 vom 8. v. Mts. ö ö zersetzung zwischen den Gläubigern bestätigt am 15. v. Mts) das Aufgebot verfahren warn l . Meinhard'schen Konkurs- (namentlich beantragt hat, werden alle Diejenigen, welche ein
Masse und den Hypothekengläubigern der Recht an dem fraglichen Entfchadigungskapitale zu
welche ein Recht an dem fraglichen Entschädigungs⸗ aufgefordert, diese
Mittwoch, den 7. Dezember 1887, Morgens 109 Uhr,
Stadtoldendorf, den 7. Oktober 1887. Herzoglich ö Amtsgericht. ; gez. Wolff.
Veröffentlicht: Schünemann, Gerichtsschreiber.
Aufgebot.
Nachdem Herzogliche Kammer, Direktion der
aben vermeinen, aufgefordert, dieses Recht in dem
Mittwoch, den 7. Dezember 1887,
pvember 1887, Vormittags 16 uhr,
vor hiesigem Gerichte ange setzt, zu welchem die anberaumten Termin bei hn z 1
,, , namentlich Pfand⸗ resp. Pfändungs⸗ geltend zu machen. K gläubiger und die Hypothek engläubiger geladen wer⸗ den unter dem Nachtheil des Gebundenseins an die
Das Eigenthum des zum ĩ ĩ i ver ? e . . ger,, ihres seit 1876 verschollenen Ehemannes beantragt. -G. Recklinghausen Stadt, groß 19 a 65 4m, soll Aufgebotstermine, 19. September 188 für den Sattlermeister Wilhelm Krimpert hier ein 11 Uhr, Zimmer Nr. se, vor . .
Auf Antrag des Letzteren ergeht deshalb erklärt werd ᷣ alle unbekannten k r A! ein gr sorderung, ihre Rechte und Ansprüche auf das
1 den nterzeich zen, 134315 widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen , .
Auf Antrag des Maurers Carl Nolting zu Peters⸗
geb. Stahlschmidt, als Besitzer der im Grundbuch . Michael Roßheimer, geb. am 20. Janar von Peftershagen Bd. VI. Bl. 22 eingetragenen 1827, Grundstücke Flur 4 Nr. 266 mit dem Wohnhaufe Nr. 211, Flur 6 Nr. 29, Flur 3 Nr. 2907 welche noch für den im Jahre 1870 verstor benen Gren⸗
werden Alle, welche Eigenthums ⸗Ansprüche auf die
erufs⸗Genossenschaften.
7. Wochen ⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken.
8. Verschiedene ,,
3. Theater ⸗Anzeigen. In der Boͤrsen-Beil 10. Familien⸗Nachrichten. er Börsen⸗ eil age.
Stadtoldendorf, den 7. Oktober 1887. Herzoglich i, ,,. Amtsgericht. ö gez. Wolff.
Veröffentlicht: Schünemann, Gerichtsschreiber. 34316 Aufgebot.
Die Ehefrau Stallmeister Caspar Pieper, Catha— rina, geb. Thalheim, zu Essen, hat das Aufgebot
Derselbe wird aufgefordert, sich spätestens in dem
Gerichte zu melden, widrigenfalls derselbe für todt
Essen, 10. Oktober 1887. Königliches Amtsgericht.
Ausfertigung.
Aufgebot.
1) Die nachbenannten Kinder der Handelsmanns— Eheleute Seckel und Schändel Roßheimer von .
a. Löb Roßheimer, geb. am 20. April 1820 b. . geb. am 27. Dezem⸗ er 1323,
. von Hüttenbach, sind seit den Jahren 1552 bezw. 1844 und 1845 verschollen und nachrichtslos abwesend. Der Bauernsohn und Metzgergeselle Georg Rein⸗ vogel von Beerbach, geboren am 18. April 1800, Sohn der Bauern⸗-Cheleute Georg und Exc Kunigunda Reinvogel, Letztere geborene Sperber, in Beerbach, ist im Jahre 1828 oder 1529 in die Fremde gegangen und seit dieser Zeit keine Nachricht mehr über das Leben desselben vor— handen. Das Gleiche ist der Fall mit dem Bauernsohn Johann Prottengeier von Raschbach, Königl. Amtsgerichts Altdorf, Sohn der Sekonomen— Eheleute Justus und Kunigunda Prottengeier, Letztere eine geborene Fink von dort, welcher, nachdem seine Ehefrau im kinderlosen Stande verstorben, vor dem 28. Oktober 1847 nach k . ö ntrag der Kuratoren und beziehungsweise nächsten gesetzlichlichen Erben der a e n, e. n es Kaufmanns Josef Süß ? ĩ . sef Süß Roßheimer von 2 des Oekonomen Peter Weidinger von Beerbach, 3) des Oekonomen Konrad Fink von Weigenhofen, 66 cht nun in Gemäßheit der §§. 824 bis 826 F, d, O. und Art. 108 und flgde. des bayerischen Ausführungsgesetzes zur Reichs⸗Civilprozeßordnung und Konkurgordnung die Aufforderung: ) an die vorbezeichneten Verschollenen Loeb, Rebekka und Michael Roßheimer — Georg Reinvogel — Johann Protkengeier, spätestens im Aufgebotstermine, welcher auf Montag, den 17. September 1888, Vormittags 8 Uhr, im diesgerichtlichen Sitzungsscale festgesetzt wird, persönlich oder schriftlich bei Gericht sich anzumelden, widrigenfalls sie für todt werden erklärt werden, an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Aufgebotsverfahren und spätestens im Auf— Lebotstermine wahrzunehmen, 83) an alle Diejenigen, welche über das Leben ze in . 13 geben können, ittheilung hierüber bei Gericht Lauf. den 1 . 1887. J königliches Amtsgericht. n 8) Schwarz, K. Amksrichter.
„Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Lauf, am vierzehnten Oktober achtzehnhundertsiebenundachtzig. Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts.
(L. S.) Der K. Sekretär: Bickel. .
34323 ö . ; Bekanntmachung. Dur rtheil des unterzeichnet ichts 10 i n tre, e, zeichneten Gerichts vom 1) der im Jahre 1864 nach Amerika ausgewan⸗ derte Georg Heinrich Julius Gustav Fuchs aus Klausthal, geboren am 5. Juni 18365, 2) der seit Dezember 1862 verschollene Bergmann . Frick aus Zellerfeld, geboren am 6. Februar 30 n,, 6 waige Erb⸗ und Nachfolgeberechtigte haben ihre Ansprüche innerhalb go Tagen anzumelden, widrigenfalls bei der Ueberweisung des Vermögens der fur todt Erklärten auf sie keine Rücksicht genom⸗ men wird. Zellerfeld, den 13. Oktober 1887.
Groschupf. . Richtige Ausfertigung: 1. S) Unterschrift), als Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts.
(34301
Auf Antrag des Nachlaßpflegers, Justiz⸗Raths Wielisch zu Brieg werden die unkekannfen Erben: z l) der am 18. April 1886 zu
Morgens 19 Uhr,
Sänger in Bischwitz, zuletzt mit dem Häusler Gottlieb Teichmann in De, Teen ö 2) des in Michelwitz, Kreis Brieg, zuletzt orts- 2 4 in k Kreis odz. am 22. September 3 verstorbene Schmiedes Wilhelm Wittke ; . — bezüglich des Letzteren auch dessen dem Aufenthalt nach unbekannter Erbe Wilhelm ö geboren in Lodz den 24. November aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 21. September 1888, Vormittags 11 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte auf den Nachlaß bei dem unterzeichneten Amtsgericht — Lindenstraße Nr. 40 — anzumelden, widrigenfalls dieselben mit ihren An⸗ sprüchen auf den Nachlaß werden ausgeschlossen und der Nachlaß dem sich meldenden und legitimirenden Erben, in Ermangelung dessen aber dem Fiskus wird verabfolgt werden, der sich später meldende Erbe aber alle Verfügungen des Erbschaftsbesitzers anzuerkennen schuldig, von demselben weder Rech- nungslegung, noch Ersatz der Nutzungen zu fordern berechtigt ist, sich vielmehr mit der Herausgabe des noch Vorhandenen begnügen muß. Der Teichmann'sche Nachlaß beträgt cirea 300 4, der Wittke'sche zur Zeit 23,90 M Brieg, den 8. Oktober 1887. Königliches Amtsgericht. II.
34317 f : ö ö. Aufgebot. uf den Antrag des Nachlaßpflegers, Rechts⸗ anwalts Pawelitzli zu Ostrowo, werden die ö. kannten Rechtsnachfolger des am 16. Februgr 18587 , , ,, . Rudolph Titus Livius aus Raduchow aufgefordert, spätest im Aufgebotstermine ö . den 18. September 1888, Vorm. 10 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte auf den etwa 406 M betragenden Nachlaß bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, widrigenfalls der Nachlaß dem landes⸗ herrlichen Fiskus zugesprochen werden wird. Ostrowo, den 14. Oktober 1887. Königliches Amtsgericht. sg 360 Das Verfahren betreff. das Aufgebot der Nach⸗ laßgläubiger und Vermächtnißnehmer des ge . e Michael Rubin aus Georgenberg ist be⸗ endet. Tarnowitz, den 8. Oktober 1887. Königliches Amtsgericht. Fronzig.
3450909 Amtsgericht Hamburg.
I. Das Erbschaftsamt in Verwaltung der nach⸗ stehenden Verlassenschaften, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Otto Meier, beantragt den Erlaß eines Kollektiv⸗Aufgebots:
. 1) Am 13. Dezember 1880 verstarb hieselbst der Insasse des Werk⸗ und Armenhauses, frühere Schuh⸗ macher Johann Albert Christoph Bahrs. In dem Nachlasse hat sich ein am 5. Dezember 1576 aus einem Schein D. Nr. 7596 übertragenes Sparkassen⸗ buch des Altonaer Unterstützungs⸗Instituts Litt. M. Nr. 2817, lautend auf den Namen Peter Monteiro Newis in Hamburg, gefunden.
Erhen sind unbekannt.
2) Am 25. April 1887 verstarb hier der aus Pe- lotas in Brasilien gebürtige minderjährige Rudolpho Rank.
Erben sind nicht bekannt.
3) Am 6. Juli 18387 verstarb zu St. Andreas berg der aus Groß-Düngen bei Hildesheim gebürtige in,. Hamburg wohnhaft gewesene Oberlehrer Theodor Diedrich Seifer. l
Als Intestaterben sind gemeldet: 1) der Bruder Carl Seifer in Groß⸗Düngen, I der Bruder August Seifer in Amerika, 3) die beiden Kinder der am s. Februar 1859 verstorbenen Schwester Elisabeth Albrecht, geb. Seifer Namens Marie und Franz Albrecht, 4) die vier Kinder des am 10. Oktober 1884 verstorbenen Bruders Franz Seifer, Namens: 2 Louise Marie Martha Seifer, b. Dorette Marie Franeiska Seifer, C. Henriette Amanda Seifer d. Bruno Theodor Heinrich Seifer. * ? 4 n 6 1887 verstarb hier der am September 1821 zu Fahren bei Hagen geborene . zu Fahren bei Hagen geborene . Intestaterbe ist bisher nur der Bruder des Verstorbenen, Namens Hans Klindt hier, bekannt geworden.
5) Am 15. Dezember 1886 verstarb hier die aus Schwerin gebürtige Charlotte Louise Helene, geb. Zwenzin, des Friedrich Wilhelm Schmidt Wittwe Erben sind unbekannt. . 6) Am 13. Juli 1887 verstarb hier Anna Johanna Friederike, geb. Enguari, des Lorenz Seinrich Martin
Schober Wittwe.
Als Intestaterben sind vier Kinder und drei Enkel
zn li des Ar er nr . . deren Namen dem Amtsgericht aufgegeben
7) Am 24. Juli 1887 verstarb hieselbst der am
16. Dezember 1810 zu Altona geborene Cigarre * * 2 * 1 n arbeiter Claus Martin Ludwig Lindemann. .
Erben sind unbekannt. s) Am 6. Juli 1887 verstarb zu Moorburg die
Aufgebot. ,, Elisabeth Grünwald, richtiger Gröne⸗
Als Intestaterben sind gemeldet: 1) zwei Kinder
der verstorbenen Schwester Anna Maria Beenke ,,. zu Gr.. Döbern, geb. Grünwald, 8: é Veter Gran. reid Vrieg, verstorbenen Däus lerwit twe Susann kid in ,, ie n dn, n e, „geboren als uneheliche Tochter der Cbenda, ) eine Tochter der derstorbenen Scheele . n , in Steindorf den 26. Dezem. Margaretha Helmcke, geb. Grünwald, Namens: er 1810 verehelicht gewesen gerst mit einem Catharina Eddelbüttel, geb. Helmcke, in Ultenwãrder.
gewissen Runge, dann mit dem Auszügler Karl
9) Am 14. Juli 1887 versturb hier der aus
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