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3711 (Kat. 30) die griechische und römische Grammatik, die griechische und römische Metrik, die griechische und römische Literaturgeschichte, sowie die philologische Kritik und Eneyklovädie betreffen, von 3713 — 4800 aber historische und archäologische Abhandlungen sind. Diese in den vorliegenden Katalogen verzeichneten Abhandlungen sind fast ohne Ausnahme nicht im Buchhandel erschienen, sondern meist nur in kleiner Anzahl bei Gelegenheit von Promotionen, Habilitationen, akademischen Festen oder als Schulprogramme gedruckt, deren Be- schaffung daher oft mit Schwierigkeiten verbunden ist. . — Die am 12. d. M. erscheinende Nr. 2315 der Il lustrirten 2 enthält u. A. folgende Abbildung; Villa Zirio, die ohnung der Kronprinzlichen Familie in San Remo. — Blick auf die Isola dei Pescateri und den Sasso del Ferro vom Ufer der Villa Clara in Baveno aus. Nach einem Aquarell von A. Lutteroth. — Ansicht von San Remo an der Riviera, Winter-Aufenthaltsort des
Deutschen Kronprinzen.
Land⸗ und Forstmirthschaft.
Das Forstrecht. Von Dr. Karl Siebarth, ordentl. Pro⸗ fessor in der juristischen Fakultät der Universität Göttingen. Erster Theil: Civilrecht. Berlin. Verlag von Paul Parey. 1887, Preis 2,50 M — Das das „Torstrecht“ behandelnde Werk wird nach seiner Vollendung aus drei Theilen bestehen, von denen der J. das Civil⸗ recht, der Il. das Verwaltungsrecht, der III. das Strafrecht und Prozeßrecht enthält. In diesen verschiedenen Abtheilungen wird haupt sächlich Grundeigenthumerecht in weitestem Umfange dargestellt, da⸗ neben mancherlei Geschäftsrecht, auch Fiskusrecht, Beamtenrecht, Kom⸗ munalrecht, vom Strafrecht sopiel irgend den Forst⸗ und Jagdschutz berührt, sodann Grundzüge des Civil⸗ und Verwaltungsproʒesses, aus- führlicher der Strasprozeß, kurz privates und öffentliches, materielles und formelles Recht, alles in steter Beziehung zu den Interessen der Forstwirthschaft und der Staatsforstverwaltung, in einer Form, die juristische Kenntnisse nicht voraussetzt, sondern mittheilt, berechnet auf die Antheilnahme und, das Verständniß aller Forst= wirthe, der lernenden und in Vorbereitung befindlichen sowohl, als der laͤngst in Leben und Ausübung stehenden. Von diesem um— fassenden Gesammtwerk über „Das Forstrecht! ist bis jetzt in der vorstehenden Schrift der erste Theil Civilrecht“ zur Ausgabe gelangt. Derselbe zerfällt in eine Einleitung“ und drei besondere Ab⸗ theilungen. Die Einleitung handelt vom Recht, dem Privatrecht und dem öffentlichen Recht, sowie von der Entstehung und dem Herrschafts⸗ ebiet des Rechts, ferner vom gemeinen Recht, dem preußischen Recht ki zum Allgemeinen Landrecht, von der preußischen nachlandrecht⸗ lichen 9 . sowie vom Reichsrecht, insbesondere vom Handels—⸗ recht; die J. Abtheilung vom Obligationenrecht, die 2. Abtheilung vom Sachenrecht, die 3. Abtheilung endlich vom Familienrecht und Erbrecht. Die einzelnen Paragraphen sind von recht nützlichen und brauchbaren Anmerkungen begleitet. . r .
Stockholm, 8. November. Im Frühiahr dieses Jahres richteten viele Domänenpächter an die Regierung das Gesuch, ihnen wegen der traurigen Lage der Landwirthschaft im Allgemeinen eine Ermäßigung des Pachtzinses zu gewähren, eventuell eine Kündigung der inne— habenden Pachtungen gestatten zu wollen. Diesem Gesuch wurde auch insofern entsprochen, als für gewisse Domänen der Pachtzins um 100½e herabgesetzt wurde und es einer anderen Kategorie von Domänenpächtern zufolge einer Königlichen Bekanntmachung vom 13. Juli d. J. freigestellt wurde, ihre Pachtkontrakte zum 14. März 18889 kündigen zu dürfen. Wie die Domänenverwaltung dem König gemeldet hat, haben von letzterer Erlaubniß bis jetzt nicht weniger als 489 Tomänenrächter Gebrauch gemacht und sernerweite Kündi⸗ gungen sind noch zu erwarten. In dieser Veranlassung ist in einem am 4. unter Vorsitz des Königs abgehaltenen Staatsrath eine be⸗ trächtliche Verstärkung des Personals der Domänenverwaltung be— schlossen worden.
Washington, 10. November. (W. T. B.) Dem Bericht des landwirthschaftlichen Bureaus für November zu— folge ist das Baumwollen-⸗Pflücken rasch fortgeschritten und die Ernte bereits geschlossen, ausgenommen auf solchem Boden, welcher dem nachtheiligen Einfluß der Jahreszeit widerstanden hat. Der Ertrag der Ernte wird sich auf eirca 6 300 000 Ballen auf einem Areal von etwa 19640000 Morgen stellen. Das Verhältniß der Ernte nach Staaten ist folgendes: Virginia 32, Nord-Carolina 37, Süd⸗Carolina 36, Georgia 295/10, Florida 26, Alabama 2870, Mississippi 382/10, Louisianag 433 / i, Texas 33, Arkansas 38 und Tenneffee 31. Der Mais-Ertrag stellt sich auf 198ͤ 1 Bshl. Per Morgen und ergiebt im Ganzen etwa 1453 Millionen Bshl. Die Qualität ist viel geringer als gewöhnlich, in den trockenen Regionen ist das Verhältniß des verkaufbaren Mais beträchtlich unter dem Durchschnitt. — Die Taback⸗Statistiken deuten kaum mehr als eine
Drittelsernte an. Gewerbe und Handel.
Dem Geschäftsbericht der Bismarckhütte entnehmen wir Folgendes: In dem Puddelwerk wurden im abgelaufenen Geschäfts⸗ jahre verarbeitet: 20 690 097 kg Roheisen, Gußbrucheisen, Schmelz— eisen u. s. w., gegen 19 633 663 kg desselben Materials im Vorjahre, und aus diesen Einsätzen 17 4ę7 432 kg Rohschienen gegen 16710247 kg im Vorjahre produzirt. Die Produktion an Walzeisen betrug 14705 839 kg (gegen 14 371289 kg im Vorjahre) und setzte sich dieselbe zusammen aus: 11698015 kg zum Verkauf bestimmten Handelseisen und 3007825 kg Walzeisen zur Blechfabrikation und zu anderem Verbrauch in unserem Betriebe. An Walzeisen wurden abgesetzt 11967692 kg (10 541 481). An Feinblechen wurden produzirt 2593 9030 kg (2504447). Zur Herstellung dieser Feinbleche waren 3 179 400 kg Blecheisen erforderlich, welches Quantum mit 2296742 kg, d. h. mit ca. 78,1 aus eigenem Fabrikat gedeckt wurde. Im Ganzen wurden verkauft: an Walzeisen 11 9567673 kg im Gesammtwerth von 1752733 66 Der Bruttogewinn beträgt 200 744 ½ und wird wie folgt verwendet: 9858 M Reservefonds, 62 009 S., Amortisation, 6 9½ Dividende 108 900 „M, 14 382 AM Tantiemen, 5000 S1 Gratifi⸗ kationen, 1404 M Vortrag. Schließlich bemerkt der Bericht, die bis⸗ herigen finanziellen Resultate des neu begonnenen Geschäftsjahres seien recht gute; alle Fabrikationszweige seien mit Aufträgen gut besetzt.
London, 10. November. (A. ö. Der handelsamtliche Ausweis für den Monat Oktober bestätigt den bereits seit geraumer Zeit vorherrschenden Eindruck, daß sich der britische Handel stetig wiederbelebe. In der Einfuhr für Oktober figurirt mit der größten Zunahme „rohe Baumwolle“. die um 44 υί–6, im Werthe gestiegen ist. Jute ist gleichfalls in größeren Quan— titäten eingeführt worden, während sich die Einfuhr von Wolle, Seide, Hanf und Flachs verminderte. Der Weizenimport aus den Vereinigten Staaten und Indien war geringer, aber Ruß⸗ land sandte mehr, sodaß sich die Reduktion im Ganzen nur auf 14 69 in der Quantität stellt. Der Import von Thee und Zucker hat bedeutend zugenommen, und zwar der letzte Artikel um über 100 0. Kupfer und Zinn zeigen in Folge des Preisaufschwunges eine enorme Zunahme. Die Verbesserung beim Export erstreckt sich auf alle Han⸗ delszweige, ist aber am meisten bemerkenswerth bei Metallen, Eisen— waaren und Maschinen. Die Goldentdeckungen in Südafrika und Indien haben der Verschiffung von Maschinen eine größere Ausdehnung gegeben, aber auch andere Länder haben ihre Aufträge vermehrt. Baumnmoll⸗Fabrikate zeigen im Ganzen genommen eine Besserung, aber in Sfückgütern zeigt sich eine Abnahme von 4,3 GG in der Quantität, und von 3969 im Werthe. Wollengarne sind um 21 0 zurückgegangen. Obwohl daher in einigen Departements ein Rück⸗ gang zu verzeichnen ist, so ist doch im Ganzen genommen der Handel befriedigend und verspricht weiteren Aufschwung.
Bradford, 10. November. (W. T. B.) Wolle ruhig, Deepgrewn und Kent wethers fest, für Botany⸗Wolle Tendenz zu Gunsten der Käufer, Garne ruhig
Antwerpen, 10. November. (W T. B.) Wollauktion.
ESubmissionen im Auslande.
Italien.
In Aussicht stehend; ö ;
I) Palermo. Direktion der Sizilischen Eisen bahnen. Rollendes Material für neu zu eröffnende Strecken, nämlich 1 Lokomotive zu 2 gekoppelten Axen; 28 geschlessene Güterwagen mit Hemmvorrichtung, zu 12 t Tragfähigkeit; 10 offene Güterwagen mit hohen Seitenwänden ohne Hemm vorrichtung, gleichfalls zu 12 t Tragkraft, endlich 6 Kiestransport⸗
2) Florenz. Direktion der adriatischen Eisen bahnen. Materlal für die während des Verwaltungjahres 1887 S5 zu eröffnenden Strecken, nämlich: 300 km Stahlschienen (2l 600 t); ferner 3427 1 Zubehörstücke, als Laschen, Platten, Schraubenbolzen. Voranschlag: Stahlschienen 2916000 Lire. Zu⸗
behörstücke 998 873 Lire. ; 3) Mailand. Direktion der Mittelmeerbahn.
1rückenwaage von 30t Tragkraft für die Station S. Marcel, Linie Jorea —Aosta.
Verkehrõ⸗Austalten.
Mehrere Zeitungen haben vor Kurzem die Mittheilung gebracht, daß sämmtlichen Spar kassen des Deutschen Reichs gestattet worden sei, für alle von ihnen ausgehenden nicht frankirten Post ; sendungen sich der Aufschrift Portopflichtige Dienstsache' zu bedienen, wodurch den, Empfängern die Zahlung des Zuschlagsportos erspart werde!. Diese Angabe ist, wie wir von zuständiger Seite erfahren, unrichtig. Der Schriftwechsel in Sparkassen⸗Angelegen⸗ heiten darf nach den bestehenden Bestimmungen nur von solchen Sparkassen unter der Bezeichnung „Portopflichtige Dienstsache Hen dn werden, welche die Eigenschaft einer öffentlichen Behörde besitzen. Dieses Erforderniß trifft aber durchaus nicht bei allen Sparkassen zu.
Norddeutscher Lloyd in Bremen. (Letzte Nachrichten über die Bewegungen der Dampfer.) New⸗JVork⸗ und Baltimore⸗Linien:
Bestimmung
,, Bremen 10. Nov. ron Southampton.
Werra“... Bremen 5. Nov. von New⸗York. Ems“... Bremen 9. Rov. von New-⸗Vork. Eider“. New⸗ York 8. Nov. in New⸗Vork. Trave) .. New⸗York 3. Nov. von Southampton. Fulda.. New⸗ Jork 6. Nov. von Southampton. Saale.. New⸗ Jork 10. Nov. Dover passirt. American. Bremen 8. Nov. in Bremerhaven. Main“ . Bremen 2. Nov. von Baltimore. Weser“. Bremen J. Nov. von Baltimore. Donau“. Baltimore 26. Okt. von Bremerhaven.
2. Nov. von Bremerhaven.
,,, Baltimore Hermann“. Baltimore 9. Nov. von Bremerhaven.
Brasil⸗ und La Plata⸗Linien: Frankfurt“. Bremen 9. Nov. in Bremerhaven. Antwerpen, Bremen 5. Nov. von Lissabon.
Berlin“. . . ; Vigo, Antwerpen, 2. Nov. von Rio.
Ohio... Bremen Leipzig. La Plata 26. Okt. in Montevideo. Baltimore! Brasilien 24. Okt in Bahia.
26. Okt. St. Vincent passirt.
„Straßburg“ La Plata Hannover“. La Plata 2. Nov. Villa Gareia passirt. 7. Nov. von Lissabon.
Gr. Bismarck Brasilien ,, ,,. 10. Nov. von Bremerhaven. Linien nach Ost⸗Asien und Australien:
Bremen 3. Nov. in Colombo. Australien 25. Okt. in Adelaide. Australien 6. Nov. in Colombo. Australien 5. Nov. von Antwerpen. Bremen 19. Nov. von Antwerpen. Bremen 7. Nov. von Singapore. Preußen! Ost ˖ Asien 6. Nov. in Shanghai. kö Ost⸗Asien 8. Nov. in Suez. London, 19. November. (W. T. B.) Der Castle⸗Dampfer
„Drum mond Castle ist gestern auf der Ausreise von London
abgegangen.
Sanitätswesen und Quarantänewesen.
Spanien.
Die Königlich spanische General-Direktion der Sanität und Wohlthätigkeit hat mittelst eines in der ‚Gaceta de Madrid“ ver—⸗ öffentlichten Cirkulars vom 29. Oktober 1887 die durch Verfügung vom 14. November 1886 angeordneten Quarantäne⸗Maßregeln gegen die Provenienzen aus Rosario de Santafs (Argentinien) (. R. .“ Nr. 275 vom 22. November 1886) außer Kraft gesetzt.
Dänemark.
Durch eine Bekanntmachung des Königlich dänischen Justiz= Ministeriums vom 2. November 1887 sind für die von St. Jago di Cuba kommenden Schiffe die gesetzlichen Bestimmungen über gesundheitspolizeiliche Untersuchung, sowie das Einfuhrverbot in . gebrauchter Leinwand, Kleider, Betten 2. in Kraft gesetzt worden.
Schnell dampfer
Habsburg“.
k Hohenzollern !. Hohenstaufen“. Neckar“.
Sachsen
Berlin, 11. November 1887.
Zwei Bazare haben heute ihre Pforten geöffnet. Der Lette— Verein hat im ersten Stock des Hauses der Firma Ascher u. Münchow, Leipzigerstr. 43, einen Weihnachts verkauf eröffnet, der wieder überreich ausgestattet ist. An der Fensterwand stehen zwischen Kugellorbeeren und Blumen die Büsten des Kronprinzlichen Paares und des Begründers des Vereins, des Präsidenten Lette. Unter den edlen Geberinnen ist in erster Reihe Ihre Majestät die Kaiserin zu nennen, Allerhöchstwelche Bilder Ihres Kaiserlichen Gemahls und des Kronprinzen in kostbaren Cuivre-poli⸗ Ständern, einen Blumenkorb aus Porzellan, ein Riechfläschchen aus Glas mit Emailverzierung und anderes mehr geschenkt hat. Paul Meyerheim hat in Verbindung mit Fr. Heinauer eine japanische Bude ausgestattet, in der u. A. ö che Zeichnungen des genannten Künstlers »in streng japanischem Geschmack! zum Verkauf ausgeboten werden. Die Kunststickereischule ist mit wunderbaren Erzeugnissen erschienen. — Der zweite Bazar, in den Parterresälen des Kultus⸗Ministeriums errichtet, soll dem Verein zur Speisung armer Kinder und Noth— leidender Mittel liefern, sein wohlthätiges Werk in immer weitere Kreise zu tragen und namentlich die Fruͤhstücksvertheilung an arme Schüler und Schülerinnen noch über mehr Schulen auszudehnen. Auch hier hat sich die Wohlthätigkeit in opferfreudigster Weise in den Dienst der guten Sache gestellt.
Dresden, 10. November. (Dr. J.) Heute fand in der Antonsstadt unter großer Betheiligung der Bebölkerung die Ein weihung der Martin Luther-Kirche statt.
Bremen, 10. November. (W. T. B.) Die Rett ungs⸗ station Juist telegraphirt: Am 9. November von der englischen Bark „County of Pembroke“, Kapitän Hughes, gestrandet auf dem Juister Riff, sind 13 Personen durch das Rettungsboot Magdeburg“ der Station Juist⸗Westland gerettet worden. Das Rettungsboot war 8 Stunden unterwegs. Sturm aus O. Hohe
Brandung.
London, 9. November. (A. C.) Der heutige Lor dm ayort⸗
Tag war vom Wetter übel bedacht. Es war ein .
nebliger Londoner Novembertag, und vom frühen Morgen biz
um Abend strömte der Regen mehr oder minder heftig vom Himmel
erab. Dennoch waren die Schaaren der schaulustigen Bevölkerung
der englischen Hauptstadt, welche überall, wo der mit allen
Paraphernalien mittelalterliche und moderner. Romantik. aus
gerüstete Zug passirte, zu Tausenden Spalier bildete, um die In⸗
ihronisation des neuerwählten Hauptes der City, Polydore de Keyser,
Besitzers des Royal ⸗Hotels, anzuschauen, kaum an Zahl geringer als
in früheren mehr vom Wetter begünstigten Jahren. Die dieses Mal
getroffenen Vorbereitungen werden vielleicht noch umfangreicher sein, alt
seit lange. Der ganze Pomp vermochte nicht den richtigen Eindruck zu
erzielen, und der Zug hatte etwas Schwerfalliges und Lahmes. Punkt 12 Uhr setzte sich die Prozession von der Guildhall in Bewegung und
nahm die bereits angegebene programmmäßige Route. Voran ritt eine Abtheilun . Die Brückenmeister und die Gold⸗ und Silberdraht⸗Compagnien, denen das berittene Musikeorps der König⸗ lichen Artillerie und der Jeomanry⸗Kavallerie von Middlesex folgten, eröffneten den eigentlichen Zug, in welchem die anderen Citygilden in der folgenden Ordnung eingereiht waren: die Handschuhmacher⸗ Compagnie, die Schiffszimmerer⸗ Com⸗ pagnie, die Sporer⸗Compagnie, die Geflügelhändler Compagnie, die Wirths ⸗ Compagnie, die Fleischer⸗Compagnie und die Brillen macher⸗Compagnie. Jede Compagnie war selbstverständlich von einer eigenen Musikkapelle begleitet. Dann kam der alle— gorische Theil des Zuges, welcher mehr als alles Andere der Gegenstand der Schaulust der Menge ist. Die Ausführung der ein⸗ zelnen dargestellten Scenen ließ an dabei entwickeltem künstlerischem Geschmack gewiß nichts zu wünschen übrig, jedoch wurde natürlich gerade dieser Theil der Prozession durch die Ungunst der Witterung besonders beeinträchtigt. Der erste Wagen dieser Abtheilung stellte die öffentlichen Plätze den Stadtwald Epping Forest und andere der Er⸗ holung der Bevölkerung von London gewidmete Oertlichkeiten dar. Pinsel und Farbe und die Kunst des Gärtners hatten sich hier ver⸗ einigt, um auf engem Raum ein äußerst ansprechendes Naturbild zu liefern. Dann kam die allegorische Darstellung des Londoner andels. Auf hohem goldenem Sitz thronte voller Liebreiz eine londe jugendliche Gestalt als Repräsentantin Englands, umgeben an den vier Seiten von bildlichen Wiedergaben der verschiedenen Handels⸗ zweige. Auch dieses Bild verdient die Anerkennung eines höchst künst— lerischen Entwurfs. Der dritte Wagen führte die ehrwürdige City von London vor, welche natürlich in keinem Lordmayors⸗Zuge fehlen kann, und in welcher namentlich die großartigen Wohlthätigkeitsanstalten und Hospitäler dem Zuschauer veranschaulicht wurden. Der letzte Wagen war keine Allegorie, sondern trug das neue, für Hunstanton, bestimmte große Rettungsboot, völlig bemannt und zum augenblicklichen Gebrauch ausgerüstet. Die Mannschaft trug ihre Korkjacken und die Segel waren theilweise aufgespannt, so daß der erhaltene Eindruck durch us der der Wirklichkeit war. Sodann kam die dritte Abtheilung des Zuges, die zurücktretenden und neuerwählten Beamten der City, alle in ihren Staatskarossen, worauf unter Vorantritt der City⸗Trompeter und des City⸗Marschalls, die goldene Kutsche des neuen Lordmayors, den Zug beschloß. Soweit bekannt, haben nirgends Ruhestörungen stattgefunden. Die Polizeiorgane hatten allerdings energische Maß⸗ regeln getroffen, um jeden Versuch, das alte populäre Schau— spiel zu stören, von vornherein unmöglich zu machen. Von 11 Uhr an besetzten starke Abtheilungen Polizei den Trafalgar⸗ Square und namentlich den Sockel des Monuments, von wo aus die Volksredner die Menge zu haranguiren pflegen, und jede Ansamm⸗ lung verdächtiger Elemente wurde sofort aufgelöst. Indessen mag man wohl mit Recht sagen, daß der anhaltende Regen, dieser ärgste ö aller aufrührerischen Bestrebungen, das Meiste dazu beigetragen at, daß London seinen Lordmayors⸗-Tag in althergebrachter Weise, ohne die geringste Störung, wieder einmal feiern konnte.
Rom, 10. November. (W. T. B.) Gestern wurde in Forli um 15 Uhr Morgens ein langanhaltendes Erdbeben verspürt. Zu derselben Stunde wurde ein solches auch in Imola wahrgenommen; dasselbe dauerte 15 Sekunden.
Christiania, 4. November. Kürzlich ist es dem hiesigen Kunst⸗ gewerbe⸗Mußseum geglückt, in den Besitz ines werthvollen Teppichs oder richtiger eines Stücks von einem solchen zu gelangen, der aus alter Zeit herstammt. Dieser in meisterhafter Gobelinweberei ausgeführte Teppich zeigt zwei von kurzstämmigen Säulen getragene Rundbogen; in dem einen ist ein vollständig geruͤsteter Krieger zu Pferde dargestellt, in dem anderen eine männliche Gestalt in langem Gewande mit weißen Aermeln, umgeben auf beiden Seiten von aufwärts strebenden Pflanzen mit einer Menge von Vögeln. Unten wird der Teppich abgeschlossen von einer breiten romanischen Blätterkante, oben von einem unvollkommenen Mäander. Ueber dem einen Bogen steht das Wort „(A) PRlIILIS, über dem anderen etwas uch deutlich die Buchstaben „HINIS“, deren Bedeutung zu erklären bisher nicht geglückt ist. Die Einzelheiten entsprechen den Formen der kriegerischen Ausstattung in der zweiten Hälfte des elften, bis zum Schluß des zwölften Jahrhunderts. Der Werth des jetzt hier gefundenen Teppichs wird in wesemlichem Grade durch die vorzüg— liche Erhaltung erhöht. Nach einer gründlichen Reinigung sind die weichen schönen Farben, wie weiß, blau in mehreren Nuancen, roth, grün und gelb, wieder so frisch und klar geworden, als wenn der Teppich erst kürzlich den Webstuhl verlassen hätte. Ob dieser in Norwegen gestanden hat, ist freilich nicht bestimmt zu behaupten, aber es liegen doch viele Berichte darüber vor, daß in alter 5h die Gobelinweberei auch hier im Lande betrieben wurde. Jedenfalls ist dieser Teppich aber schon viele Jahrhunderte hier im Lande, denn er wurde bei dem kürzlich vorgenommenen Abbruch der alten Kirche in dem Dorfe Baldeshol in Hedemarken zwischen den dop— pelten Dielen des Fußbodens gefunden.
Im Saale der Sing-Akademie ließ sich die Pianistin Frl. Clotilde Kleeberg gestein Abend zum ersten Mal vor dem
in der Auswahl. Mit einem Präludtum und einer Fuge von Bach beginnend, über Händel, Beethoven, Schumann weitergehend, schloß es mit einem Walzer der neuesten Zeit von Moszkowski. Der Ruf, welcher der begabten Künstlerin vorausging, hatte nicht zu viel ge— sagt. Sie hat einen guten Anschlag, eine ungewöhnliche Fertigkeit und Ausdauer. Die Passagen sind klar und auk— drucksvoll, das Melodiespiel ist reich und voll im Ton, und die Begleitung diskret; Alles war verständlich und gut phrasirt. Leb= hafter, wohlverdienter Beifall wurde Seitens des Publikums ge— spendet und veranlaßte die Künstlerin zum Schluß noch zu eint Zugabe. Zu wünschen wäre, daß Frl. Kleeberg das Seelische beim Vortrage noch mehr berücksichtigen und darin den Intentionen der Komponisten näher treten möchte. Der „Aufschwung“ von Schumann hätte sich z. B. mächtiger hinaufschwingen, und in den „Grillen“ der ing deutlicher zu Tage treten können. Am 17. November wird rl. Kleeberg ein zweites Concert geben.
An dem für morgen angekündigten Gesellschafts-Abend in Concerthaufe wird der Tenorist Hr. Ludwig Heß sich hören lassen.
r ,
Redacteur: Riedel.
Verlag der Expedition (Scholy.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗Anstalt, Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
Vier Beilagen (einschließlich Börsen⸗ Beilage).
Berlin:
Angeboten wurden 2014 B. Laplata⸗Wollen, wovon 1777 B. ver⸗ kauft wurden. Stimmung unverändert fest.
Berliner Publikum hören. Ihr Programm war reichhaltig und gut;.
nach demjenigen Bauwerth, welchen das Gebäude zur Zeit des Ein
tritts des Brandes ztw . Ife, seetztwrtk) noch hatte. (Vergl. 8) 53 Ziffer 1
d ; ĩ . en z. 3 nd 14 der Gesetze Artikel I des V. Statuten-˖ durch folgende ersetzt:
meindebezirk belegene und einem und demses ß
ebäude nicht ebenfalls bei s . ei der ersichert si i 2 ⸗ e,. , , ee, özran taff. verischerk d rig stellungen von 5 zu 5. Jahren zu prüfen und soweit nöth
der Brief als unbestellbar ü * 5 r ! Gemeindevorstand des Orts, ,
legen ist, mit gleiche ĩ ĩ ö ᷣ eicher Wirkung wie an den Versicherten selbst zu⸗ 18 29 outete fertan;
gefügt:
Personen bleibt dem Ermessen der Direktion überlassen
vom 3. Januar 1872) erhält der Abfatz 2 Ziffer fol Gebänderevision G. 21) eine Ueberversicherung ergiebt.
. ö. z vom S8. Januar 1872. Artikel 4 des III. Nachtrags vom 24. Juli 1872
und Artikel 3 des V. R ö ö 7 folgende Bestimmung ,. HJ durch
in die Anstalt, beziehungsweife wegen C
ohne Verzug die Abschätzung anzuordnen und darauf zu halten
der Schätzun ᷣ . , ngsanschlag binnen 14 Tagen nach dem Antrage
Direktion anerkannt i 4 ist, oder durch 2 Bau ewerksmei ĩ gewerksmeister werden für jeden Kreis, ö. n ier nr.
selben (insbesondere für die selbständigen Städte in den Landkreisen)
der Lehn, destellt. Seit. zeitherigen Schätzer bleiben bis zur Bestellung neuer Schätzer
Sachverständigenẽid.
icherungsnehmer oder im K f oder im Falle seiner Abwesenheit eine . kamen. oder einen di erh ffn tes . beit einen Gemelnde⸗ und
von on weniger als 1506 M in Frage, so genügt die Bestellung nur
Ist nach Beschaffenheit d ö. so sin wn g gn enheit des Gebäudes besondere Sachkunde nöthi gkeit ; , , ig, , seit ü Len, lhschätzungen Jach 8. 18 Ziffer 1, sofern das ñ 1 der letzten Abschätzuing keine bauliche n, n . por cup . weit das Gebäude seit der letzten Abschätzung und
zu den j 27 -. zu besst hen ch 8. iz Jiffer 3 ist ais Schätzer allemal ein Bautichniker
M 265.
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Köni
Erste Beilage glich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Freitag, den II. November
Königreich Preußen.
Auf den Bericht vom 21. Ok . 22 2 ö t i wiederbeiliegenden, in Folge der g hi? , .
Grubenha ; h n rn genschnn und der dildes heünschen Landschaft auf⸗
VI. Nachtrage zu den Statuten für die ver—
einigt : n e landschaftliche Brandkasse zu Han⸗
auf Grund des Gesetzes vom 6 jru Februar 1 ö⸗
lung Seite 90) hierdurch Meine J ö Berlin, den 26. Oktober 1887. ö
Wilhelm.
An den Minister des Innern. von Puttkamer.
VI. Nachtrag
zu den Statuten für die J v ; Brand kasfe zu Fe mn ere, lan df chafttr iche
Vergl. hannoversche Gesetz S ri (letz Sammlung von ( ö ö. von 1863 Abt esen ng Seite ö . 5 . r mmlung von 1871 Seite 235 und' von. a . . 3 att für Qnnover von 1872 Seite 281 , 29, von 1878 Seite 93, 106 und von 1881 Seit 235)
Die Gesetze vom 17. Juni 186. itẽ 1⸗⸗ — 1, Juni 1862 (hannover ; en g ten n i alen ber Hiri en hagen ,, Seite lg), bet n Juni 1563. (Hhannoversche Gesetz. Sam nn ; . . * Jö Brandverflcher nge n rn f Gesehe a , , dn e üͤtte fbi häaraghan en glefar
heilung 1
Die Abänderungen und Ergãͤ 53 J n . . Argänzungen treten für das ganze Gebiet . schaftlichen Brandkasse, einschließlich des Oberharʒes,
in Kraft. Artikel 1 In dem 5§. 3 der Gesetze fallen i s. J. tze fa en, im 1. Absatz die Worte und . zwischen dem 3. und 4! Absatz wird folgender Die Direktion vertritt die Anstalt gerichtli ᷣ soweit nicht dem Ausschuß die , n ,.
1882.
Artikel VII. 1872) und §. 21 der Gesetze lauten fortan: 2
r die den Prämienfal Gebãudebeschreibung) zů 6
erforderlichen Materialien und Arbeit * 7. — . etten na . zur Zeit der Schätzung, in kr en gn . gen Kauf⸗ und Herstellungspreisen, unter Absatz de X rung ufa ge Alters und sonstiger Umstände . Vorübergehende Schwankun ĩ
hverminde⸗
Bei der von Zeit zu Zeit de . — zeit orz Hevision hat die Direktkon die Revis Bestim mungen in de Die Revisions
Prüf . w sie ver⸗ Werth des Gebäud— rgiebt, daß die lag au en ee des erheblich übersteigt,
idriger, Umstände 3) unter⸗
mangelh einer au liegen.
Dem 5§. 23 Ab trags vom ö ö. 9. gabe der Gründe bei Verlust des
; . * ) Ab i ö Orr e fr l nütreg, bezw. des ö . ; zl n. 8 ie m . direkt eine Mittheilung zu machen. k Anttaitelser Artikel X Der S8. 29 der Gesetze (Ärtick 5 ,, ö. ö 56 des III. Statuten⸗Nachtrags
Der ordentliche Beitrag ist für jedes Kalenderjahr, in welchem
Der §. 20 (Art. 6 des JI. Statuten. Nachtrags vom 8. Januar
Den Bauwerth bildet der Werth der zum Neubau des Gebãudes
en mittleren Orts— ch den gängi⸗
Artikel XVIII.
An Stell iften i e,, der Vorschriften im S. 54 der Gesetze treten folgende
. Innerhalb. acht Tage i, , ö thunli ermin behufs Ab . g des Bran h Betheiligten oder . dlungen Theil nehmen.
dem Behuf zeitig eine
größeren Feuers⸗
stelle unter Leitung der von denen zunächst der n anderen ernennt.
er ü ; müsser taats oder Kommunal⸗
dienst, oder höhere Baut Wirkt kein Baubeai Schãtzern einer Zir Bei der. Wah Sach verstãndigen a S. 19 bestellten S
l ; en aus denselben Gründ . ,, iche, , d, wi, ein, gelehnt werden. . erechtigen, von den Bethenigtem ab!
Auftrags zur Vornahme d ü
ö Borna er Schät ,, . r Bran * 7. sichti gn gr sich um die Abschätzung eines . ö. cus. . keit ich nicht übersteigenden Brandschadens so bed . ö 6 Kitung, des, Wenns nicht . * . ern g tene, von, der Obrigkeit zu ernt n end nd der Schatzli h igen Abschätzung. Derfelbe hat das 5 de en r nl ö aufiufetzen, dem Beschädigten nit; en und ö J verzeichnen i n, zureichen.
kunde . s besondere Sach= sonde n Schätzer von ö , be⸗ * nach leicht zu überse wenn Ueberresle v 1 d, kann d
das Gebäude bei der Änst ĩ das Geb b r Anstalt versich ; Zahlungstermin ist von der Hier n gen. ,
Artikel II.
Im 5§. 4 Zi Gesetze i zufügen: Ziffer 1 der Gesetze ist folgende Bestimmung hinzu⸗
und die Ueberwachun— pa fta allen Zweigen der , Geschäftsführung der Direktion in
Artikel III.
, ,,, timmen und öffentlich
und demgemäß wird in d 2 J j ö em 2. Ab ü 6 . 30 . son (. ö. z ö. ĩᷣ Statuten · Nachtrags a ndnd yd ern, 6a 16 * . ᷣ Wort Jahr“, sowie in dem §. 45 Artit᷑ 6.
,
Der §. 12 Absatz 4 der G lrti Absat esetze ( : ö . 8. Januar 1875) dhl ,, . 986 urg lber ö dz Gebäudes nach der Ente geststel zh fel herne Diner Verfall, Altersentwerthung oder ah kin indert, so bestimmt sich die Ersatzpflicht der 6.
Halbjahrs durch das Wort Beitrags jahrs ersetzt Artikel X] 3 In dem 8 44 der Gesetze Artikel 31 . 8 . E P e d 8 1 5 S en⸗ tr vom i,, 1. . z s. . 5 cr, , . . erichtigung der Beschreihung hat dis Sbrig⸗ ö Mir ene nn e e k satz 3) Zu demselben können bei den Landgemeinden die
Artikel JV.
rags vom 25. März 1878) wird die Bestimmung in Ziffer 5
. . 5) von Gebäuden aller Art, falls andere in dem gleichen Ge— en Eigenthümer gehörige
und der Absatz 4 erhält fol 1 folgenden Zusatz: Die Zustellung erfolgt mittesst ö Briefes. Kommt
die Verfügung an den betreffende Gebäude be⸗
Artikel V. durch die für die
behörden. Die D f ĩ ; cht der den Stene Rollen nebst einer Gesammtüber⸗
em 5§. 15 der Gesetze wird am Schluß folgender Zusatz hinzu⸗ s 1 N * Die Annahme von Versicherungen Seitens sonst betheiligter .
di
. Artikel VI. Im S. 18 der Gesetze (Artikel 4 des II. Statuten ⸗Nachtrags
4 hinsichtlich derjenigen Gebäude, bel welchen ,
Artikel VII.
Der §. 19 der Gesetze (Artikel 5 des JI. Statuten⸗Nachtrags ö
Die Obrigkeit hat au den Antrag wegen Aufnahme des Gebäudes
rneuerung der Abschätzung daß 7 4 ein⸗
ie Abschätzung geschieht nach dem Ermessen der Obrigkeit ent⸗
der Direktion nach Verhandlung mit der Obrigkeit in ausreichen⸗ jede der Direktion in Funktion.
Die Schätzer sind und i zwar d ĩ ür di Amts von der ö zu J . und Kommunalbegmten, sowie bei den berei ö 1 höhern Bautechnikern . r ge. vom g un 3 Berufung auf den geleisteten Diensteid bezw ie Schätzer haben, wenn thunlich, den Ver⸗
Auf besonderen Antrag hat die Obrigkeit die Leitung der Ab⸗—
schätzung an Srt ü . . . Stelle selbst zu übernehmen, oder einem Unter⸗ vom
teht die Abschätzung eines Gebäudes im muthmaßlichen Werth augewerksmeisters.
gende
§. 12
Vorst i Vorsteher, bei den fel bständ: Stä ; q Städten Bü t 4 , Städten Bürgervorsteher oder Bezirks
der Direktlon bis zum Schlut en keit Kenntniß —̃ chu Monats Oktober von der Obrig⸗
Jahr d
die allgemeine ] Beitrq e rk. s d c s f 8 Vert 9 n die Steue asse Ur 3 j ̃ z t j ) Orts ammler ab ulie ern, alls
vorzulegen.
besondere
wendung.
Seitens des Verficherten hat derselbe der Brandkasse die Löschungs⸗
1878) geschaltet:
Bei Betrã e j 4 1 J entscht et äh, r doe lann zie Diecktünm die Brun.
entwerthun ähnlich ässe ei dera ĩ 9 5 ähnliche Anlässe eine Veränderung erlitten vergl.
h 6 (Absatz 9.) Von dem Ergebniß der Nutationsbeschreibung ist
ö ; Artikel XII. Im S5. 45 der Gesetze sind die Worte zu streichen: die Fest⸗
Die Feststellun ie di ig zu änder: — 1 1 en Ir M . D. ern. gen sowie die Aenderungen find öffentlich bekannt
zu machen.
Wegen der Berufung siehe §. 3. Artikel XIII ö ; ⸗ Der §. 47 (Artikel 9 des III. Statuten⸗Nachtrags vom 24. Juli Die Erhebung der in den Beiträge geschieht Beit: e ständigen Steuer⸗
asse zu Übersenden. Die Steuerkasse hat
Abbruch, ö , (Er. S. 53 Ziffer 1 bern in berichtigen , wenn und m,, .,
; 23 ist, 1 insowe e z minderung nicht durch bauliche Verbesserungen . . 2
Steigerung der dem Schätzungsans z — als ausgeglichen anzusche⸗ ö. lb r rum. ,
Zustande behuft der Versich schů 3. tand. behn srsicherung geschätzt sind, haben die Schs ᷣ isenden Hebung für das betreffende n, . . 9 ö *. . ö
. 25. März 1
irch den Brand, sowie ; ö
egen, auch für di rge zu tragen. .
anzuweisen, nach Maßgabe der folgenden
Werth des Gebäud i 3
. äudes zur Zeit des Brandes, sowie . . ö, m Brande zc. übrig gebliebenen Gebäudetheile
zuschätzen und hiernach de s l i ĩ schiede 1 Verthe ketten en aden, J ö Ar Sind voin Brande nur Materialien übria gebließ l ö e rc lien ,,. reer, , me sestgestellte Bauwerth anzunehmen ,. 6 f nach den Ermittelungen über die 53 nsturz. Verfall, Alt und ähnliche Ailuf⸗
zuvor von den
Sod Bestimm
erfolgte
welche im unvollendeten
d bei s den bei der Versicherung festgestellten Bauwerth zu berichtigen
e aße ih J s 6 * . . ö , en me, f. ö e F are nnn, Gebäudetheile übrig geblieben, nach welchen
iträge anderweit festgestellt sind. d
göpflichtige hat die Zahlung bei der Steuerkasse, in voll
Gebäude beschrieben ist, zu leisten
in der Gemeinde behufs Abltef— ; genommen sind. hufs Ablieferung der dir elten Steuern
— 3 M . 2 J . Den Beitragspflichtigen sind auf Verlangen die Rollen zur Einsicht
Dem §. 49 Fallen in eir
br
zunächst zu untersuchen: ob und wie weit sie etw
de 8 n R. — 33 durch B ch 4. zurch den Brand oder Die Löschanstalten erlittenen Beschãdigung
9 7 5 ss werthungsverhaͤftniffe, welche dem vorher au
anschlag zu i ĩ . g zu Grunde liegen, festzustellen. Ergiebt dagegen die Unter⸗
Gebäudes zur Zeit des 8 mi
; ö ĩ 2 es Brandes m ichen ·
ö SGi er en ben ehm läßt (Vartialschar cin) Eo! 1 ö X erth des Gebäudes nach den Vorfchriften des 5 39
Die Versich Hemer ( in Schã s st sicherten des Gemeindebczi lz sind. verpflihtet, ihre i Gb une n chi nebst Gebãudebeschreibung aufzustellen, welcher des Brandes zu veranschl d . ö 'eranschlagenden Neuwerk 8 der baulichen Werthminderung, welche . .
Abnutzung g. erlitte . Brandes nachwelsen , festzustellenden Werth
den unter Zugrundelegung der gängigen Ortspreife zur Zeit den nach Abfatz zufolge Alters, zur Zeit des „Hinsichtlich der vom Brande übrig gebliebenen Gebäudetheile ist
a lediglich wegen , untauglich und deshalb ein Ab— eu. und Zetztwerth nach . ö , fgestellten Schãätzungs⸗
ung, daß wegen der erlittenen Brandbeschädigung der Abbruch
g ; ö. eines Ge 5 ; B J n Gebäudetheils nothwendig geworden, so ist der Werth der
ieraus gewonne iali gewonnenen Materialien, unter Absatz der Kosten des Ab⸗
ordent⸗ bruchg zu veranschlagen.
fes i Ausschrei
die Zahlungsfristen zu ö 2. die
nach 2 außerordentlichen Beitrag eines the echnen und behufs der Erhebung —
Im U de ö die
n B
Artikel XV. Der 8§. 51 der Gesetze Artikel g 9 ät 8. . 1579 i r, 9 Eh den . ce tuten Rahtrags m Falle der Brandstiftung oder der Beförderung einer solchen
sonstige Nebenkosten zu ersetzen. Artikel TV] In dem 8§. 52 der Geseße 52 de setze (Art. 10 de ö i 8 . und Artikel 6 des J . , git ird zwischen dem J. und 2. Absatz folgender Jufaßz 3.
Artikel XVII. 2
Im 5§. Hz der Gesetze wird im Absatz 2 die Ziffer 1 durch fol ⸗ daß
Bestimmung ersetzt:
setzen, die den Wert nicht erhöhen (Rep
Caen, der 6 gebliebenen Gebäudetheile können . , zen leubauwert der wiederherzustellenden Gebaude⸗ Jagen, von dem die vorschriftsmäßig zu ermittelnde Ent⸗
w wi übri erthung, fowie der Werth der übrig gebliebenen Materialien in
satz zu bringen sind. Auf besonderen Antra Schätzer die Werth 3) Sind die B ch
and genommen und de der sten der Wi * genommen werden. iederherstellung
Zu 1—5. Sind Theile und Zubehs ö ö ( versichert, so sind sie von der r, m genre gf ne .
ie aber behuss Ver ü ) trennte aner , besonders abgeschätzt,
finden d
ubniß zerstört ode sie zur Wiederher
zuschätzen.
263 M = j ö ; des Brandes durch Abbruch, Einsturz, Verfall, Akters⸗ zu . K Irm , ,, el t in .
Absatz
Sind die Werthanqaben der Schä s gaben der Schätzer verschiede schaden nach dem Durchschnitt zu .
en oder ih hter s ihr Gutachten auf Verlangen schriftlich einzureichen , so ist der Brand