Bezüglich des ersteren Gesichtspunkts läßt sich allerdings nicht mit voller Sicherheit beurtheilen, inwieweit der ausländische Getreide bau in der Lage sein wird, sein Produkt noch billiger anzubieten, als ft die Wahrscheinlichkeit spricht dafür, daß dies nur in geringem
aße der Fall sein werde; dagegen kommt für die inländische Preis- gestaltung in Betracht, daß, selbst wenn die Zollerhöhung von 3 M für 100 Kg eine volle Wirkung auf den Preis äußern sollte, der hierdurch gegen den preußischen Septemberpreis auf etwa 184 46 für Weizen und etwa 1455 ι für Roggen erhöhte Preis noch nicht dem an sich schon niedrigen Durchschnittspreise der Jahre 1880 bis 1886, welcher sich fuͤr Weizen auf 18,9 M und für Roggen auf 16,5 stellte, entsprechen, ja, was Weizen anlangt, noch nicht einmal den mit 19,4 6 verzeichneten niedrigsten Preisstand in der zollfreien 12jährigen Periode, von 1867 bis 1878 erreichen, was Roggen be trifft, diesem niedrigsten, mit 14 3 M verzeichneten Preise ungefähr gleichkommen würde. Auch die höchste als Folge der Zollerhöhung denkbare Preissteigerung würde sich somit vollständig innerhalb des Rahmens der Preise halten, unter deren Herrschaft und auf deren Grundlage sich die heutigen Preise der Arbeit gebildet haben.
Entsprechend der Verdoppelung des Zollsatzes für Weizen und Roggen, wird der Zollsatz auch für die übrigen Cerealien zu ge— stalten sein. . ö .
Der Preis für Hafer ist nach den preußischen Durchschnittssätzen von 19,2 e im Jahre 1874 auf 13.3 M4 im Jahre 1886 gesunken und beträgt nach der letzten Publikation für September 1887 10, M0 für 190 kg. Mit Rücksicht auf die hohe Bedeutung, welche der
aferbau für die gesammte Landwirthschaft, insbesondere auch für die leineren Grundbesitzer, hat, dürfte ein wirksamerer Schutz berechtigt sein, und im Hinblick auf den überaus niedrigen Preisstand die Er— höhung des Zollsatzes von 1,50 (s½ auf 3 S6 auch gegenüber den⸗ jenigen Interessentenkreisen, welche Bedarf an Hafer haben, nicht be— denklich erscheinen. . J
Auch der Buchweizen ist erheblich im Preise gesunken. Unsere Statistik berechnet den Werth des eingeführten Buchweizens für 100 kg für das Jahr 18890 zu 12,25, für 1886 zu 9, 20 9ς Buchweizen wird bei uns hauptsächlich in Gegenden gebaut, deren ungünstige Boden⸗ verhältnisse den Anbau anderer Früchte verbieten, und ist dort für die Landwirthschaft von hervorragender Bedeutung. Die Einfuhr ist von 8357 t im Jahre 1880 auf 23 361:t im Jahre 1886 gestiegen; bei der Billigkeit der übrigen Cerealien kann nicht angenommen werden, daß dieses Steigen in einem zunehmenden Verbrauch des Buchweizens zur Nahrung Seitens der ärmeren Bevölkerungsklassen seinen Grund bat. Es ist daher die Erhöhung des Zollsatzes von 1 6 auf 2 M1. für 199 kg in Vorschlag gebracht.
Dülsenfrüchte sind im Preise ebenfalls erheblich zurückgegangen. Nach der preußischen Statistik stellte sich der Preis für Erbsen im Jahre 1875 auf 26.6 „6 für 160 kg, 1886 auf 20,8 6 und im Sep— tember 1887 auf 20,1 , für Bohnen 1875 auf 35 M6, 18865 auf 27,9. 4M, im September 1887 auf 25,2 6. Da diese Früchte eine kräftige Düngung und sorgfältige Bestellung beanspruchen, trotzdem aber häufiger als andere Feldfrüchte mißrathen, so wird ihr Anbau bei dem gegenwärtigen Preisstande geradezu verlustbringend. Der— selbe aber hat für die Landwirthschaft im Hinblick auf einen rationellen Fruchtwechsel hervorragende Bedeutung. Es ist daher bereits im Jahre 1885 von den verbündeten Regierungen eine Erhöhung des Zollsatzes auf 2 M in Vorschlag gebracht worden und dürfte sich mit Rücksicht auf die Herstellung eines angemessenen Verhältnisses zu den Getreidezöllen gegenwärtig um so mehr rechtfertigen.
Der Gerstenzoll dürfte auf 2, 5 MS zu normiren sein. Der preußischerseits ermittelte Durchschnittspreis für diese Fruchtart ist von 20 46 im Jahre 1874 auf 13,5 S im Jahre 18865 und auf 12,5 S im September 1887 gefunken. Der Preisrückgang wird von den kleineren, Gerste produzirenden Landwirthen um so drückender empfunden, als dieselben gerade in letzter Zeit mit großem Eifer und nicht ohne Opfer bemüht sind, feinere Qualitäten Braugerste zu er⸗ zeugen und dem einheimischen Markt zuzuführen, um den Bezug diefes Artikels aus dem Ausland entbehrlicher zu machen. Sowohl das Interesse der Landwirthschaft, als das damit Hand in Hand gehende Interesse, der Brauerei erfordern, daß diesen Bestrebungen weitere Unterstützung zu Theil werde, damit es gelingt, Deutschland in Betreff seines Verbrauchs von Braugerste vom Ausland unabhängiger zu machen, als bisher. Andererseits kommt aber in Betracht, daß die deutsche Landwirthschaft zur Zeit noch nicht dazu gelangt ist, den inländischen Bedarf an Braugerste in
der erforderlichen Qualität zu decken. Die Rücksicht auf die Brau⸗
industrie überhaupt, namentlich aber auf diejenigen Brauereien, welche für den Absatz im Ausland produziren und dortselbst mit der aus= sändischen Brauindustrie zu konkurriren haben, wird es daher recht- fertigen, wenn für . nur eine mäßige Zollerhöhung (um 50 oo) in Vorschlag gebracht wird.
Soll der auf Futtergetreide — namentlich Hafer — zu legende höhere Zoll seine Wirkung zu Gunsten unseres Landbaues nicht ver⸗ fehlen, so muß der Zoll für den in Deutschland als Körnerfrucht wenig kultivirten Mais ebenfalls einer entsprechenden Erhöhung unter⸗ zogen werden. Der Maisbau hat in Amerika bei dem Rückgange der Weizenpreise eine erhebliche Ausdehnung erfahren. Während die Pro⸗ duktion in den Vereinigten Staaten, allerdings nach mehrfachen Schwan⸗ kungen, sich im Jahre 1881 auf etwa 421 100 O00 hl belief, betrag dieselbe 1885: 682 3090 000 hl. In Folge dessen ist der Mais ebensowohl an seiner Hauptproduktionsstätte, als auch in Deutschland erheblich billiger geworden und hatte im September 1887 in Hamburg einen Preisstand von 9,48 „S für 100 kg. Daß die Möglichkeit eines derartig billigen Bezuges von gusländischem Mais, bei dessen Verwendung zur Her stellung von Spiritus überdies die Qualität des deutschen Produktes und damit sein bisheriges Renommee im Auslande rermindert wird, die Verwerthung der inländischen Erzeugnisse ähnlicher Art zu ers chweren und ungünstig zu beeinflussen geeignet ist, haben noch in letzter Zeit die Verhandlungen des deutschen Landwirthschaftsraths vom 1. April 1887 ergeben, welcher, vorbehaltlich weiterer Anträge wegen Zoll— erhöhung, einstimmig die Beseitigung der für Mais bestehenden Ausnahme⸗ tarife auf deutschen Bahnen für geboten erachtet hat. Vom Stand / punkt des allgemeinen landwirthschaftlichen Jnteresses rechtfertigt sich daher der Vorschlag, auch den Zoll auf Mais von 1, auf 2 16 für 100 kg zu erhöhen. Wie Mais wird spyrischer Dari (Durra) be⸗ handelt werden müssen, der je nach den Preisverhältnissen von den Brennereien als Ersatz von Mais bezogen wird. n
Der Raps ist für die deutsche Landwirthschaft nicht allein des⸗ halb von ganz besonderem Werth, weil seine Bestellung und Ernte in eine frühere Jahreszeit fällt, als die des Getreides, sondern auch weil die gegenwärtige landwirthschaftliche Gesammtlage aus mehr wie einem Grunde auf die Kultur gerade dieser, auch für die Fruchtfolge überaus wichtigen Fruchtart zwingend hinweist. Auch der Preis des Rapses hat einen fine, Rückgang erlitten. Als Preise für Raps wurden in Breslau im September der betreffenden Jahre notirt für 100 kg: .
1884. 1885. ; . 16 1665, ;
Der niedrige Preisstand macht den Anbau gegenwärtig verlust— bringend. Es ist daher auch die Anbaufläche für Raps, Rübsaat und die verwandten zur Herstellung des sogenannten Rüböls dienenden Oelsaaten von 180 4898 h im Jahre 1879 auf 132 291 h im Jahre 1886 zurückgegangen. Leider kann der Rapsbau, nachdem als Be— leuchtungsmittel an Stelle des Rüböls zumeist Mineralöle, Gas und elektrisches Licht getreten sind, und auch als Schmiermittel mineralische Oele in zunehmendem Maße Verwendung finden, seine frühere Bedeutung nicht wieder gewinnen, da neue Ver⸗ wendungszwecke für Rapß u. s. w. sich nicht erschlossen haben. Wie der Anbau ist auch der Ueberschuß der Einfuhr über die Ausfuhr im Sinken begriffen, obwohl von den Oelmühlen zur Herstellung des in wachsender Menge ausgeführten Rüböls meistens ausländische Saat bezogen wird. Die Einfuhr an Rüböl ist sehr gering. Es läßt sich daher mit Sicherheit behaupten, daß der deutsche Bedarf an Raps noch immer im Rückgang begriffen ist. Dennoch werden, auch wenn zur Gewinnung des zur Ausfuhr gelangenden Rüböls nur ausländische Saat verwendet wird, dem inlaͤndischen Rapsbau zur Deckung des deutschen Bedarfs etwa 30 000 ha wieder zugeführt werden dürfen. Vom landwirthschaftlichen Gesichtspunkt aus erfcheint deshalb eine Erhöhung des Zolls auf Raps ꝛc. wünschenswerth.
Dabei kommt aber in Betracht, daß der Zoll für Raps ze. nur dann von Wirkung sein kann, wenn auch der Zoll für Rüböl ent— sprechend bemessen ist. Der Zoll für Rüböl in Fässern beträgt nach Nummer 26f unseres Zolltarlfes zur Zeit 9 M für 106 kg. Mit dem Rüböl konkurriren in seiner Verwendung als Schmieröl die Mineralöle und das Baumöl als Beleuchtungsmaterial, soweit dazu fette Oele überhaupt noch Verwendung finden, das Baumöl, zu Ent— fettungszwecken die geringeren Sorten des Baumöls, Ricinutöl und Mineralöle. Seine Verwendung zu Speisezwecken ist uner-
heblich und begegnet der Konkurrenz des Leinöls. Der Zollsatz für
Baumöl in Fässern ist ,,, auf 4 M für 10 ermäßigt. Amtlich denaturirtes Baumöl ist vertragsmãßig ʒollft Der Zollsatz für . Schmieröl, desgleichen für Shen g in Faͤssern beträgt 19 4 für 100 ig, letzterer ist vertragtzmã ig bunden. Der Zoll für Leinöl in Fässern ist auf 4 M, für anti denaturirtes Riginusäl in Fässern uf 2½ für 190 Kg autonom 1 gestellt. Eine Preissteigerung des Rüböls gegenüber den konkurrii e den Oelen würde der Verwendung des ersteren Eintrag thun. Einen Versuche, für eine in Folge Erhöhung des Zolls auf Rapt und Rahn etwa eintretende Vertheuerung des Rüböls einen Ausgleich bu Erhöhung des Zolls für die konkurrirenden Oele herbe zuführen, stehen sehr gewichtige Bedenken entgegen. Bei den. jenigen Oelen, deren Behandlung durch Zollverträͤge gebunden if würde während der Dauer dieser Verträge, da die Einfuhr fast gan aus meistbegünstigten Ländern erfolgt, die Zollerhöhung ohne Wirkung sein Außerdem kommen bei denjenigen darunter begriffenen Oelen, wel e der Industrie dienen, ebenso bei dem Leinöl, dem Ricinusöl und den minerglischen Schmierölen die Interessen der diese Oele verwendenden Industriezweige in Betracht, bei den mineralischen Schmierßlen auch der Umstand daß bei einer Erhöhung des darauf ruhenden Zolles di inländische Industrie noch mehr als jetzt zur Gewinnung derartiger Oele aus Rohpetroleum oder Mineraltheeren übergehen und dadur wahrscheinlich die Wirkung der . in der Richtung der Vermehrung der Nachfrage nach Rüböl aufheben würde.
Bei dieser Lage der Sache erscheint es unzulässig, den Zollsaz für Rüböl in Fässern über den Betrag von 10 6 für 1690 kg j erhöhen. Ein solcher Zollsatz würde, weil nach 5§. 2 des Zolltarf⸗ gesetzes bei Flüssigkeiten das Gewicht der Fastage bei Ermittelum des Nettogewichts nicht in Abzug gebracht wird. daß Nettogewicht des Oels init etwa 12 6 für 1600 kg treffen un würde daher einerseits gestatten, den Zoll für Raps und Rübsaat auf 3. M6 für 100 kg zu erhöhen, andererseits auch nach der Erhöhun dieses Zolles den inländischen Oelmühlen, welche aus 100 kg Raps n etwa 365 kg Oel gewinnen, einen Zollschutz von 3,60 6 für je ld pe ihres Fabrikats gewähren. Es ist anzunehmen, daß dieser Schutz ein genügender sein wird, wenn er auch weniger erheblich ist als der nach den jetzigen bezw. nach den im Jahre 1879 eingeführten Zollsãätzen sich ergebende von 5,20 bezw. 3,96 Me ⸗
Zu einer Aenderung der Zollsätze für andere im Inlande erzeugte Oelfrüchte scheint kein genügender Grund vorzuliegen. Zudem ist bie wichtigste derselben, der Mohn, bis jetzt von dem Preisrückgang der übrigen Bodenerzeugnisse noch nicht betroffen. Ebensowenig wird e⸗ erforderlich sein, mit der Zollerhöhung für das Rüböl auch ein solche für die anderen zur Zeit mit demselben unter der Rr. I5t vereinigten Oele zu verbinden. Zu diesen Oelen gehören das Kakaoll, Behen und andere wesentlich zu Parfümeriezwecken benutzte Oele eine große Anzahl zum Medizinalgebrauch dienender Oele, ferner Hanföl, Eieröl, Nußöl, sämmtlich Oele, die in ihrer Verwendung nicht mit dem Rüböl konkurriren; sodann Klauenöl, Specht, Spermacetiöl und andere Oele des Thierreichs, die zwar ein Va— wendungsgebiet haben, welches theilweise mit dem des Rüböls zu— jammenfällt, aber nach Ursprung und Herstellungsweise gänzlich von dem Baumöl abweichen, endlich das Dotteröl, welches als trocknen— des Oel eine nähere Verwandtschaft mit dem Leinöl als mit dem Rüböl hat.
Dagegen läßt die zunehmende Benutzung des gereinigten Baum— wollensamenöls zu Speisezwecken, namentlich zur Herstellung von Margarine (Kunstbutter), die Versetzung dieses Oels aus der Tarf— position 266 mit dem Zollsatz von 4 e in die Position 26b mt dem Zollsatz von 10 SW für 100 kg angemessen erscheinen. Dem Interesse derjenigen Industriezweige, welche Baumwollenfamenöl z anderen Zwecken (Seifenfabrikation u. s. w.) verwenden, wird sih dadurch entsprechen lassen, daß Baumwollensamenöl in Fässern amtlih denaturirt, unter Nr. 266 verbleibt.
Die Erhöhung der Zollsätze für Getreide ꝛe. macht es noth— wendig, auch die Zollsätze für die aus Getreide oder unter wesentliche Mitverwendung von Getreide hergestellten Artikel einer Erhöhung u unterziehen.
Bei Bemessung der neuen Zollsätze wird im Allgemeinen von dem Gesichtspunkt auszugehen sein, daß der betreffenden Industrie ein Zollschutz in gleichem Verhältniß, wie er ihr bei der Jolltarif Reform im Jahre 1885 zu Theil geworden ist, auch künftig erhalten bleiben muß.
1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
2. Zwangtvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
4. Verloosung, Zinszahlung 2c. von öffentlichen Papieren. 5. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch.
Deffentlicher Anzeig
1) Steckbriefe
Mar é chaux, geboren am 11. Dezember 1862 zu
er.
44) der Boris Georg Wilhelm Rohde, geboren
Berufs⸗Genossenschaften. . .Wochen-Ausweise der deutschen Zettelbanken. ; k Bekanntmachungen. Theater⸗Anzeigen. n . ib gen fie ten. Sn det Börsen⸗ Beilaze
68) der Klempner Johann Rudolf Berthold Leh—
und Untersuchungs⸗Sachen.
41931 Der hinter dem Hausbesitzer Adolf Vogel aus Seitendorf unterm 26. April 1883 von dem König—⸗ lichen Amtsgericht hierselbst in Stück 96 sup Nr. 18213 — erlassene Steckbrief ist erledigt. Waldenburg, den 22. November 1887. Der Staatsanwalt.
39353 Oeffentliche Ladung.
In der Strafsache gegen Strahlendorf und Ge— nossen — J. III. D. 764. 87 — werden nachstehende Personen
1) der Tischler Auguft Karl Rudolf Strahlen dorf, geboren am 23. August 1864 zu Grimnitz,
Y) der Schriftsetz er Karl August Josef Laporte, geboren am 23. Juli 1864 zu Düsseldorf,
3) der Friedrich Albrecht Frenzel, geboren am 25. November 1864 zu Schwerta,
4) der Kaufmann Bernhard Lazarus, geboren am 31. Mai 1862 zu Berlin,
), der Wilhelm Julius Max Ladewig, geboren am 4. März 1863 zu Berlin,
6) der u Ernst Rudolf Max Lau, geboren am 7. September 1863 zu Berlin,
der Dachdecker Josef August Wilhelm Leh⸗ mann, geboren am 16. Februar 18653 zu Berlin,
5 Paul Karl Richard Lüdke, geboren am 6. März 1863 zu Berlin,
9) der Karl Wilhelm August Lange, geboren am 3. Januar 1864 zu Berlin,
10) der Arbeiter Paul Emil Max Lischke, ge—⸗ boren am 5. Januar 1864 zu Berlin,
11) der Max Lindau, geboren am 24. März 1865 zu Berlin,
12) der Kaufmann Paul Martin Reinhold Lebus, geboren am 16. Mai 1865 zu Berlin,
13) der Arbeiter Paul Karl Edmund Lenzer, geboren am 17. August 1855 zu Berlin,
14) der Arbeiter Karl Wilhelm Laufch, geboren am 22. Dezember 1866 zu Berlin,
15) der Julius Littmann, geboren am 14. Fe—⸗ bruar 1866 zu Berlin,
16) der Arbeiter Friedrich Wilhelm Adolf Lischke, geboren am H. Dezember 1866 zu Berlin,
17) der Gürtler Wilhelm Gustav Hermann Lange, geboren am 25. März 1865 zu Berlin,
185 der Klempnerlehrling Eugen Hugo Lange, geboren am 28. September 1866 zu Berlin,
19 der Kaufmann Albert Eduard Richard Ernst
Berlin,
20) der Optikus Adolf Ferdinand Albert Matern, geboren am 9. März 1863 zu Berlin,
21) der Salomon Mendlowicz, geboren am 28. März 1864 zu Berlin,
22) der Karl Gottlieb Paul Mülle, geboren am 1. April 1865 zu Berlin,
23) der Ledergrbeiter Paul Emil Anton Mosler, geboren am 1. November 1865 zu Berlin,
24) der Johann Alexander von Matthias, ge⸗ boren am 4. Mai 1865 zu Berlin,
265) der Schlosser Karl Albert Adolf Necke, ge⸗ boren am 2. September 1863 zu St. Petersburg,
26) der Franz August Karl Neubert, geboren am 19. September 1864 zu Berlin,
27 der Gustav Adolf Emil Noack, geboren am 17. Juni 1865 zu Berlin,
28) der Kaufmannslehrling Edmund Josef Heinrich Neuhaus, gehoren am 21. Juli 1865 zu Berlin,
29) der Karl Ferdinand Reinhold Neufünd, ge—⸗ boren am 14. September 1865 zu Berlin,
30 der Wilhelm Gustav Nowitzka, geboren am 13. November 1865 zu Berlin,
Il) der Karl Heinrich Edmund Neudewitz,ů ge— boren am 6. März 1865 zu Berlin,
32) der Kaufmann Moritz Oswaldt, geboren am 22. Mai 1861 zu Berlin,
33) der Arbeiter Otto Wilhelm Theodor Julius Oberkampf, geboren am 6. Mai 1863 zu Berlin,
34) der Gustav Adolf Franz Otto, geboren am 13. Mai 1863 zu Berlin,
365) der Kürschnerlehrling Johann Heinrich Wil— n, Ostermann, geboren am 19. April 1864 zu
erlin,
36) der Schauspieler Karl Richard Robert Peters, geboren am 18. März 1863 zu Berlin,
37) der Arbeiter Georg Friedrich Reinhold Paul Pforr, geboren am 19. Mai 1863 zu Berlin,
38) der Schuhmacher Josef Franz Gregor Paetzold, geboren am 11. August 1864 zu Berlin,
38) der Bäckerlehrling Johann Friedrich August Yig ssenberg geboren am 22. Januar 1864 zu
erlin, 3 der Julius Paul Polandt,
uli 1865 zu Berlin, 41) der Primaner Hermann Gustav Rudolf Reh⸗ feld, geboren am 31. Oktober 1861 zu Berlin, 42) der Kaufmann Karl Friedrich Emil Rowald, geboren am 21. Juli 1863 zu Berlin, 45) der Kaufmann Hermann Gustgv Albert Ruft, geboren am 20. April 1863 zu Berlin,
geboren am
am 24. August 1863 zu Prekuhn in Rußland,
45) der Karl David Rabe, geboren am 16. August 1864 zu Berlin,
46) der Johann Gustav Ludwig Robert Reimer, geboren am 18. August 1864 zu Berlin,
47) der Karl Friedrich Georg Reiske, geboren am 27. Mai 1864 zu Berlin,
9 der Gustav Adolf Richter, 12. August 1864 zu Berlin,
49) der Gustav Adolf Paul Ristow, geboren am 10. Dezember 1864 zu Berlin,
50) der Zimmermann Ernst Wilhelm Karl Röhl, geboren am 20. April 1864 zu Berlin, 51 der Bernhard Rosenstein,
21. September 1864 zu Berlin,
52) der Otto Karl Ernst Rentner, geboren am 165. April 1865 zu Berlin,
53) der Paul Johann Georg Roggendorf, geboren am I5. Januar 1865 zu Berlin,
54) der Kellner Richard Otto Rosenlöcher, geboren am 26. Februar 1865 zu Berlin, .
55) der Friedrich Karl Georg Hugo Liedke, geboren am 20. März 1862 zu Offenbach,
56) der Ernst August Hermann Kosanke, geboren am 21. Juli 1863 zu Elbing,
57) der Oskar Richard Johannes Neidhardt, geboren am 6. September 1864 zu Schöneberg, Kreis Teltow,
58) der Friedrich Wilhelm Johannes Müller, 6 am 19. September 18665 zu Leuthen, Kreis
agan,
59) der Schneider Isaak Süßkind, geboren am 13. Januar 1865 zu Rogasen,
60) der Händlersohn Salomon Zadek, geboren am 3. Januar 1865 zu Rogasen,
61) der Häuglersohn Stanislaus Ratajezak, geboren am 11. November 1865 zu Tarnowko,
62) der Geschäftsführersohn Paul Karl Heinrich
geboren am
geboren am
Reschke, geboren am 24. November 1866 zu Ludom,
68) der Händlersohn Louis Götz, geboren am 11. März 1866 zu Qbornik,
64) der Siegfried Ollendorf, geboren am 11. Juli 1865 zu Sagan, .
65) der Kaufmann Ludwi engel, geboren am 13. November 1863 zu Reichenbach,
66) der Kaufmann Julius Jakobs, geboren am 28. Mai 1861 zu Grätz, Kreis Buk,
67) der Schreiber Karl August Graf, geboren . 8. Oktober 1865 zu Hartwigswaldau, Kreis
agan, .
mann, geboren am 29. April 1864 zu Rackwitz,
69) der Otto Moritz Richard Krödel, geboren am 27. Juni 1864 zu Magdeburg,
70) der August Rudolf Hermann Liebermann, geboren am 24. April 1864 zu Buckau⸗Magdebur),
71) der Bruno Robert Wilhelm August Gusta . geboren am 19. Oktober 1864 zu Magde⸗ urg,
2) der Louis Heinrich Gustab Thormeyer, Ke boren am 13. Juni 1864 zu Magdeburg⸗-Neustadtz
73) der Louis Maximilian Woicke, geboren am 31. Januar 1864 zu Magdeburg,
74) der Gustav Hermann Maast, geboren am 22. März 1863 zu Köslin,
sämmtlich unbekannten Aufenthalts, deren lehttt bekannter Wohnsitz oder Aufenthaltsort Berlin ge wesen ist, beschuldigt, .
als Wehrpflichtige in der Absicht, sich den Eintritte in den Dienst des stehenden Heer oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubn das Bundesgebiet verlassen zu haben, beziehungk⸗ weise nach erreichtem militärpflichtigen Alt sich außerhalb des Bundesgebietes aufzuhalten Vergehen gegen 8. 140 Abf. 1 Rr. 1 R. Str -G. *.
Dieselben werden auf den g. Februar 1888, Vormittags 11 Uhr vor die IV. Strafkammer des Königlichen dun gerichts J. zu Berlin, Alt-Moabit 11/12, Saal bz zur Hauptverhandlung geladen.
Bei unentschuldigtem Ausbleiben der An gellay⸗ wird zur , geschritten werden 6 werden dieselben auf Grund der nach g. 473 der Reich Strafprozeßordnung von den betreffenden zuständigt Ersatz Kommissionen über die der Ankla ail Grunde liegenden Thatsachen ausgeftellten Erlli rungen verurtheilt werden.
Berlin, den 10. November 1887. 61 Königliche Staats anwaltschaft beim Landgericht! , die Richtigkeit der vorftehenden Abfchrift. erlin, den 14. November 1887. (L. 8) Peter sdorff, Sekretär.
(419321 Bekanntmachung. icht
Die durch rn . des Königlichen Amtz eri hierselbst vom 16. Juli 1580 in Stück 6 ge, Nr. 40181 angeordnete Beschlagnahme des e. mögens des Hausbesitzers Carl Vogel aus Seite dorf wird aufgehoben.
Waldenburg, den 22. November 1887.
Der Staatsanwalt.
2) Zwangsvollstreckungen, n Vorladungen u. dgl.
lilo Aufgebot.
Für Alexander und Ferdinand Benkler von Gausel⸗ fingen sind Bo a6 3. & bei, der Filialkasse Hechingen ber Spar und Leihkasse für die Hohenzollernschen Lande zu Sigmaringen gegen stgtutenmäßige Ver⸗ sinfung auf das Sparkassenbuch Nr. 2784 angelegt. Dieses Sparkassenbuch ist verloren gegangen, und deffen Amortisation von dem Dienstknecht Ferdinand Benkler auf Grund seines Miteigenthums und der, bon seinem Bruder Alexander an ihn erfolgten Abtretung des diesem zustehenden Antheils an der gedachten Forderung gemäß 5§S. 11 und 12 des Statuts vom 17. März 1854 beantragt.
Demgemäß werden die Inhaber des genannten Sparkassenbuches Nr. A784 aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine am
15. Mai 1888, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte (Zimmer 11) ihre Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch vorzu— legen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird. . Hechingen, den 24. September 1887. Königliches Amtsgericht. Sch lemm. 41775 Aufgebot.
Auf den Antrag des W. Quittmann in Hagen i. W. wird der Inhaber der angeblich verloren gegangenen eilf Prioritäts-Obligationen VI. Serie der Bergisch—⸗ Märkischen Eisenbahn-⸗Gesellschaft Nr. 8190 bis S200 à 200 Thaler aufgefordert, seine Rechte auf diese Obligationen spätestens im Aufgebotstermine am Mittwoch, den 25. Januar 1888, Mittags 12 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 24, anzumelden und die Obligationen vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der letzteren erfolgen wird.
Elberfeld, den 19. Mai 1887.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung V. gez. Kunckell. Fur die Richtigkeit: (L. 8) Kahn, A sistent, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abtheilung V.
lzorog Aufgebot.
Die von der Lebens-, Pensions⸗ und Leibrenten⸗ Versicherungsgesellschaft „Iduna“ zu Halle a. S. ausgestellten Versicherungs⸗ und Depositalscheine:
J. der Depositalschein Nr. 6215 d. d. Halle a. S., den 24. April 1877, Inhalts dessen der Arbeiter Franz Karl Stiller zu Neukirch die nach Tab. XI A. ausgefertigte Police Nr. 86 645 der Iduna d. d. den 19. Oktober 1867, ausgestellt auf fein Leben über 150 S Versicherungssumme als Unterpfand für ein Darlehn von 39 „6 bei der Iduna deponirt hat;
II. der Depositalschein Nr. 6h88 d. d. Halle a. S. am 13. August 1877, Inhalts dessen der Bauunter⸗ nehmer Johann Friedrich Meyer in Lauenburg die auf sein Leben über 600 66 Versicherungssumme nach Tabelle J. von der Iduna ausgefertigte Police Nr. 69518 d. d. Halle a. S., den 19. Dezember 1865, als Unterpfand für ein ihm laut Schuldschein vom 9. August 1877 gewährtes Darlehn von 85 MS bei der Iduna deponirt hat;
III. der Versicherungsschein Tab. A. Nr. 7560 d. d. Halle a. S., den 29. September 1868, lautend über 50 Thaler Versicherungssumme, zahlbar nach dem Tode des Aufsehers Johann Gottlob Döhler in Bräunsdorf, geboren am 22. Januar 1814;
LI. der Depositalschein Nr. 5146 d. d. Halle a. S., den 19. Februar 1876, Inhalts dessen der Zimmer⸗ mann Friedrich Scholz in Pogarell die nach Tap. XI A. auf sein Leben über 50 Thaler Versicherungssumme autgefertigte Police Nr. 55 794 der Iduna als Unterpfand für ein ihm von der Letzteren gewährtes Darlehn von 30 M6 bei derfelben deponirt hat;
V. der Depositalschein Nr. 4851 d. d. Halle a. S., den 23. August 1875, Inhalts dessen der Advokat Reinhold Schraps in Zwickau die auf das Leben des Maurermeisters Carl Fduard Sonntag in Dresden über 600 S6. Versicherungssumme von der Iduna nach Tab. J. ausgefertigte Police Nr. TPolh5 . d. 6. Januar 1863 als Unsterpfand fur ein ihm laut Schuldschein vom 17. August 1875 gewährtes Darlehn von 1309 6 bei der Iduna deponirt hat, sind angeblich verloren gegangen.
Auf Antrag:
zu J. des Arbeiters Johann Stiller zu Neukirch
bei Breslau und der Frau Hedwig Steinbach, geb. Stiller, zu Sprockhövel, ju II. des Maurerpoliers in Pommern, zu Ill. der verwittweten Christiane Elisabeth Doehler zu Freibergdorf in Sachsen, Siu JV. der verwittweten Auszügler Scholz, Su— anne, geb. Koecher, der unverehelichten Arbeiterin Anna Rosine Scholz und der verehelichten Arbeiter Srocka, Anna Rosine, geb. Scholz, sämmtlich zu Pogarell bei Alzenau, Reg. Bez. Breslau,
zu V. des Advokaten Reinhold Schrapz zu Zwickau,
werden die Inhaber der vorbezeichneten Ürkunden aufgefordert, spätestens in dem auf
den 1. Mai issSss, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte — Zimmer Nr. 31 — anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzu⸗ melden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls ie Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.
Salle a. S., den 14. September 1835.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung VI. Bourwieg.
F. Meyer zu Lauenburg
26320] Aufgebot.
Bezüglich der von der Beutschen Lebensversiche⸗ nung Gesellschaft in Lübeck über das Leben des Arbeiters Georg Friedrich Thiemann zu Hannover am 17. September 1858 ausgestellten Police Nr. 17439 über 360 16, — welche angeblich am Ib. Juni 1887 in Hannover verloren worden — ist don dem Versicherten, jetzt , Eisenbahn⸗ Oberputʒer Georg ö hiemann zu Hannover, vertreten durch Gustav Bormann daselbst, das Auf⸗ gehts verfahren beantragt.
d iesem Antrage gemäß wird, unter Bezeichnung der gegenwärtigen Sache als Feriensache, der un= ekannte Inhaber der Versicherungs⸗Police auf— gefordert, feine Ansprüchẽ und Rechten an dieser Urkunde spätestens in dem auf Freitag, den 9. März 1888, Vormittags 11 Uhr,
angesetzten Aufgebotstermine bei dem unterzeichneten Amtsgerichte anzumelden, auch die Urkunde vor. zulegen, widrigenfalls dieselbe für kraftlos erklärt werden wird. Lübeck, den 17. August 1887. Das ö Abtheilung II.
Der Ober. Amtsrichter Elder, Dr. Veröffentlicht: Fick, Gerichtsschreiber.
lain) Edictalladung.
Auf Antrag Berechtigter ist gegen nachfolgende verschollene Personen eine Ediktalladung zwecks Todes—⸗ erklärung beantragt:
a. Freerich Hinderikus Lolling aus Elsfleth, Sohn des Auktionators Eert Hinrich Lolling zu Jannelt, geboren 1827, Febr. 22, daselbst. ö ;
Derselbe war Führer des hiesigen Briggschiffes Adler, mit welchem Schiffe er im August 1869 von Portorico nach der Weser segelte Das Schiff ist nicht angekommen und ist auch nichts wieder von dem⸗ selben und der Mannschaft gehört worden.
b Heinrich Gerhard Christoph Degen aus Els— fleth, Sohn des Steuermanns Johann Hermann Degen daselbst, geboren 1847, Mai 4. 4
Derselbe fuhr als Steuermann auf dem hiesigen Schiffe Anna, Kapitän Weyhausen, trat mit diesem Schiffe Ende November 1873 eine Reise von Mexiko nach Glasgow an und fehlt seit der Abfahrt jede Nachricht über das Schiff und die Mannschaft.
C. Johann Heinrich Plate aus Elsfleth, Sohn des ,, Christian Plate zu Elsfleth, geb. 1863, Novbr. 3.
Derselbe fuhr als Matrose auf dem hiesigen Schiffe Ling, Kapitän Schweichel. Am 9. Januar 1882 trieb das Schiff in Sanct Antonio wegen Windstille auf die Klippen und fand der Verschollene vor den Augen einer zahlreichen Menschenmenge seinen Tod.
d.. Gerhard Pape aus Weserdeich, Sohn des ö Hinrich Pape zu Piependamm, geb. 1847, Aug. 26.
Derselbe war Führer des hiesigen Schiffes W. v. Fre⸗ den, segelte mit demselben am 153. Febr. 1883 von Talca⸗ huana nach Queenstown oder Falmouth for Ordre. Seit Abfahrt fehlt aber jede Nachricht vom Schiffe und der Besatzung.
er Hinrich Röfer aus Weserdeich, Sohn des Schiffers Claus Gerhard Röfer zu Weserdeich, geb. 1854, Dezbr. 24.
Derselbe war Führer des hiesigen Schiffes Her⸗ mann und segelte mit demselben am 6. Juni 1385 von Maldon Island nach Falmouth for Ordre. Seit Abfahrt des Schiffes ist aber nichts wieder von dem⸗ selben und der Bemannung gehört worden.
f. Sophie Marie Gesine Freye aus Oldenbrok, Tochter des Köters Peter Freye zu Hankhausen, jetzt zu Beckhausen, geb. 1854, Juli 19.
Dieselbe ist im Jahre 1872 nach Texas ausgewan⸗ dert, schrieb im Jahre 1873 von Fagette-County in Texas und hat seit der Zeit nichts wieder von sich hören lassen.
8. Kapitain Hinrich Gerhard Christoph Oltmanns zu Elsfleth, Sohn des Zimmermanns Joachim Diedrich Christoph Oltmanns daselbst, geboren am
19. Mai 1838.
Derselbe war Führer der, Deutschen Brigg „Wanderer“ und trat mit diesem Schiffe am 27. Dezember 13884 von Laguna die Heimreise an nach Falmouth for Ordre. Das Schiff ist an seinem Bestimmungsorte nicht angekommen, auch fehlt seit der Abfahrt jede Nachricht von Schiff und Mannschaft. ⸗
Die oben unter a. bis g. einschließlich aufgeführten Abwesenden werden daher aufgefordert, sich in dem auf Donnerstag, den 1. November 1888, anberaumten Termine zu melden, unter der Ver⸗ warnung, daß sie für todt erklärt und ihr Vermögen den in Folge ihres Todes dazu am nächsten Berech— tigten verabfolgt, auch soweit sie eine Ehegattin hier hinterlassen haben, dieser die Rechte und Eigen⸗
schaften einer Wittwe beigelegt werden sollen.
Zugleich werden alle Erben der oben sub a. bis g. einschließlich genannten Abwesenden und alle zur Nachfolge in deren Vermögen sonst berufenen Per⸗ sonen hierdurch aufgefordert, in dem obigen Mel⸗ dungstermine ihre Ansprüche anzumelden, unter der Verwarnung, daß soweit nicht etwa von den Verschollenen hinterlassene letztwillige Verfügungen ein Anderes bestimmen:
a. wenn sich Niemand meldet und als berechtigt legitimirt, das Vermögen des Verschollenen für erb⸗ loses Gut erklärt, im entgegengesetzten Falle aber den sich als berechtigt Legitimirenden eingehändigt werden soll, und
b. der nach dem Ausschlusse sich meldende und legitimirende Berechtigte alle nach dem Ausschlusse bis zur Anmeldung in Betreff des Vermögens des Verschollenen getroffenen Verfügungen anerkennen muß und keine Rechnungsablage fordern kann, sondern sein Anspruch sich auf die Bereicherung Derjenigen, welchen das Vermögen ausgehändigt ist mit Aus⸗ schluß der erhobenen Nutzungen beschränken soll.
Schließlich werden Alle, welche von dem Leben oder Tode der oben sub a. bis g. inkl. genannten Verschollenen Nachrichten besitzen, aufgefordert, solche gegen den oben anberaumten Termin dem unterzeichneten Gerichte mitzutheilen.
Ausschlußbescheid erfolgt am
Sonnabend, den 3. November 1888, wird jedoch nur in den Oldenburgischen Anzeigen be kannt gemacht.
Elsfleth, 1837, November 10.
Großherzoglich S gar bee Amtsgericht. uhrken.
al762
Aufgebot behufs Todeserklärung. Forcke, Adolf Friedrich Wilhelm, geboren am X Dezember 1847 zu Pattensen als Sohn des Steuereinnehmers Johann Justus Wilhelm Forcke
und dessen Ehefrau Katharina Margaretha Elisabeth,
geb. Klingemann, der ungefähr im Jahre 1857 zur See gegangen ist, als Seefahrer angeölich unter dem Namen Henry Wilkens gefahren und vermuthlich auf einer Reise des Schooners Onward von San Diego nach San Francisco am 26. Juni 1877 über Bord gefallen und ertrunken ist, wird, da von seinem ö en seit dem 3. April 1877 keine glaubhafte unde eingegangen ist, guf Antrag feines Bruders, des Gymnasiallehrers W. Forcke zu Gotha unter . Rechtsnachtheile aufgefordert, fich fpätestens in zem am
5. Februar 1889, 12 uhr Mittags, vor hiesigem Gerichte anstehenden Aufgebotoͤtermine zu melden, daß er im Nichtmeldungsfalle für todt erklärt und sein Vermögen den nächsten bekannten Erben oder Nachfolgern überwiefen werden, auch . seinem Ehegatten die Wiederver⸗ eirathung gestattet sein soll.
Ferner werden aufgefordert alle Personen, welche über das Fortleben des Verschollenen Kunde geben können, zu deren Mittheilung, und zugleich für den Fall der demnächstigen Todeserklärung etwaige Erb⸗ und Nachfolge ⸗Berechtigte zur Anmeldung ihrer Ansprüche unter der Verwarnung, daß bei der Ueber⸗ weisung, des Vermögens des Verschollenen auf sie keine Rücksicht genommen werden soll.
Jork, den 171. November 1887.
Königliches Amtsgericht. II. gez. Erxleben. Beglaubigt: (Unterschrift), Aktuar, als Gerichtsschreiber.
417631. Amtsgericht Hamburg.
Der hiesige Rechtzanwalt Dr. Otto Meier hat den Erlaß eines Aufgebots zwecks Todeserklärung nachstehend bezeichneter verschollener Perfonen be— antragt:
I) Der am 1. August 1837 hier geborene Conrad Ludwig Brauch. ist als Schiffsjunge zur See ge— gangen und seit mehr als 25 Jahren verschollen. Derselbe wird beerbt von einer Schwester Marie Therese, verehelichten Arnold, und einem gleichfalls verschollenen Bruder Hermann Hinrich Brauch. Sein Curator Joh. Georg Hinr. Brauch hat dem Antrag⸗ steller Vollmacht ertheilt.
2) Der am 10. Dezember 1839 zu Finkenwärder geborene Johann Hinrich Feldmann ist im April 1382 mit seinem Fischer⸗Ewer Nr. 59 vor der Weser verunglückt. Seitdem sind Schiff und Mann⸗ schaft vollstandig verschollen. Feldmann hinterläßt seine Wittwe und zwei Kinder, Hinrich Johannes und Anna Catharina Pauline.
3) Der am 18. März 1853 zu Finkenwärder ge⸗ borene Fischer Johann Hustedt ist in der Racht vom 13. auf den 16. Juni 1883 von seinem Ewer Rr. 27 verschwunden. Nach Ansicht der übrigen Be⸗ satzung, seines Schwagers Hinrich Cordes und Carl Richard Spruth, muß derselbe schlafend über Bord gefallen und ertrunken sein. Der Verschollene hinter⸗ läßt seine Wittwe als alleinige Erbin.
4) Der am 19. Mai 1858 hier geborene Johann Friedrich August Edelmann hat sich beim Untergang des Postdampfschiffes Cimbria in der Nacht vom 18.19. Januar 1883 bei Borkum als 3. Maschinist am Bord dieses Schiffes befunden und ist in der Liste als nicht gerettet aufgeführt. Sein Curator Friedrich Robert Hinrich Jahn hat dem Antragzzsteller Prozeß⸗Vollmacht ertheilt. Der Verschollene wird beerbt von folgenden Geschwistern:
1) Johann Carl Christian,
2) Wilhelm Heinrich Johann Diederich, 3) Amanda Auguste Wilhelmine,
4) Anna Johanna Henriette Mathilde, 5) Johann Carl Heinrich Ferdinand, 6) Johannis Christoph,
7) Ida Henriette Christine.
5) Die am 18. Januar 1828 hier geborene Jo⸗ hanna Hinriette Knaack hat Hamburg im Jahre 1856 verlassen und sich nach Angabe ihrer Ge⸗ schwister längere Zeit in Sydney und Neu⸗Seeland aufgehalten, ist aber seither verschollen.
Nächste Erben sind Geschwister:
1) Johannes Nicolaus Clemens Knaack,
2) der Curator Johann Heinrich Carl,
3) Juliane Wilhelmine Henriette, Ehefrau des Kohlenhändlers Anders,
4) Marie Catharina, verwittwete Ripakewitz.
Ihr Curator J. Heinr. C. Knaack hat dem An— tragsteller Vollmacht ertheilt.
6) Der im Jahre 1832 zu Leith geborene Kauf— mann William Morrison hat am 19. Oktober 1855 das hiesige Bürgerrecht erworben, und ist seit dem Jahre 1871 gänzlich verschollen. Das Erbschaftsamt in Verwaltung seines Nachlasses hat dem Antrag—⸗ steller Vollmacht ertheilt.
7) Der am 13. September 1829 in seinem Ge—⸗ burtsort Loscoe . getaufte Edwin Crestz⸗ well hat am 17. Oktober 1566 das hiesige Bürger⸗ recht erworben und ist seit dem Jahre 1872 gänzlich verschollen. Das Erbschaftsamt in Verwaltung seines Nachlasses hat dem Antragsteller Prozeß⸗ Vollmacht ertheilt.
Das beantragte Aufgebot wird dahin erlassen:
J. daß die nachbenannten:
1) Conrad Ludwig Brauch,
2) Johann Hinrich Feldmann,
3) Johann Hustedt, .
4) Johann Friedrich August Edelmann,
5) Johanna Hinriette Knaack,
6) William Morrison,
7) Edwin Cresswell
hiemit aufgefordert werden, sich spätestens in dem auf
Mittmoch, den 20. Juni 1888,
19 Uhr Vormittags, anberaumten Aufgebotstermine im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße Nr. 10, Zimmer * ö. zu melden haben, unter dem Rechtsönachtheile, aß die:
ad 1— 7 genannten werden für todt, und daß die Ehen ad 2 des . Hinrich Feldmann, ‚, „Johann Hustedt werden für aufgehoben erklärt werden;
II. daß alle unbekannten Erben und Gläubiger der genannten Verschollenen hiemit , werden, ihre Ansprüche spätestens in dem obbezeichneten Auf— gebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht anzu⸗ melden — und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten — unter dem Rechtsnachtheil des Ausschlusses und ewigen Stillschweigens.
Hamburg, den 21. November 1887.
Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung J.
Zur Beglaubigung:
Rom berg Dr., Gerichts⸗Sekretär.
ö Aufgebot.
In Sachen, betreffend das Aufgebot des Nachlasses des im Frühjahr 1887 in der Heil⸗ und liege anstalt zu Hildesheim unverehelicht verstorbenen Adolf Warnecke, Sohn des im Jahre 1838 zu Neu—⸗ stadt a. Rbge. berstorbenen Kantors Philipp War⸗ necke und dessen verstorbener Ehefrau Marie Mag⸗ dalene Elisabeth Warnecke, geb. Karsten,
werden hiermit auf Antrag der verwittweten Eli⸗ sabeth Zacherle, geb. Karsten, in Philadelphia, alle Diejenigen, welche Erbrechte an dem Nachlasse des oben genannten Adolf Warnecke zu haben vermeinen, aufgefordert, ihre etwaigen Rechte und Ansprüche spätestens in dem am
29. Februar 1888, Morgens 10 Uhr, ö hiesigen Gerichte anberaumten Termin anzu⸗ melden.
Wenn und insoweit bis zur Erlassung des Aus— schlußurtheils andere Erben sich weder melden noch legitimiren, soll der sich als Erbin legitimirenden Antragstellerin resp. den sich sonst meldenden Erben die Erbschaft ausgeantwortet werden.
Der sich nach dem Ausschlusse etwa meldende Erbberechtigte soll schuldig sein, alle bis dahin über die Erbschaft erlassenen Verfügungen anzuerkennen, nicht berechtigt sein Rechnungsablage, noch Ersa der erhobenen Nutzungen zu fordern, vielmehr so sich sein Anspruch auf dasjenige beschränken, was alsdann von der Erbschaft noch vorhanden sein möchte.
Neustadt 9. R., den 22. November 1887.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV. Freiherr von Wolzogen.
1 Aufgebot.
Auf Antrag des Vicefeldwebels Carl Schaefer in Burghausen als Beneficialerben des am 11. März d. J. zu Sagan verstorbenen Marine⸗Stabsarztes Dr. Paul Schgefer hieselbst. werden die Nachlaß gläubiger und Vermächtnißnehmer des Letzteren hier⸗ durch aufgefordert, ihre Ansprüche spätestens im Auf⸗ gebotstermine am 25. Januar 1888, Mittags 12 Uhr, hier anzumelden, und zwar unter dem Rechks⸗ nachtheile, daß sie gegen den Benefizialerben ihre An⸗ sprüche nur noch insoweit . machen können, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nutzungen durch Be⸗ , der angemeldeten Ansprüche nicht erschöpft wird.
Wilhelmshaven, den 24. November 1887.
Königliches Amtsgericht. Kreber.
41325
Auf Antrag des Rechtsanwalts H. Simonis hie⸗ selbst, als Kurator der ruhenden rbschaft des hie⸗ selbst am 14. Mai d. J. ohne Hinterlassung bekannter Erbe, verstorbenen Steueraufsehers a DB. Heinrich Anton Ferdinand Graabmann, gen. Brömbfen, ge— boren am 23. August 1819 zu Bom. Ratzeburg als Sohn der am 22 Januar 1796 zu Thürkow geborenen Sophie Elisabeth Graabmann werden hiemit alle Diejenigen, welche ein Erbrecht an dem beregten Nachlasse zu haben vermeinen, aufgefordert, solche ihre Rechte
binnen 6 Monaten a dato
hierher anzumelden und nachzuweisen, unter dem ein⸗ für allemal angedrohten Nachtheile, daß die sich Meldenden und Legitimirenden für die rechten Erben angenommen werden sollen und ihnen als solchen der Nachlaß überlassen und das Erbenzeugniß ausgestellt werden soll, die sich nach der Präklufion meldenden näheren oder gleichnahen Erben aber alle Handlungen und Dispositionen Derjenigen, welche in die Erb⸗ schaft, getreten, anzuerkennen und zu übernehmen schuldig sein sollen, und daß eventualiter mit dem Nachlaß als bonum vacans den Rechten gemäß ver—⸗ fahren werden wird.
Gegeben im Waisengerichte. Rostock, den 23. No⸗ vember 1887.
Anton Moeller, Sekr.
41777
Das unterzeichnete Gericht hat unter dem 18. No⸗ vember d. Irs. nachstehendes Urtheil erlassen:
Der Bergmann Johann Ludwig Zacharias Fried— rich aus Tanne wird für todt erklärt, und ist das Vermögen desselben als Erbschaft anzusehen.
Als Todestag gilt der 30. Juli 1885.
Hasselfelde, den 19. November 1887.
Herzogliches Amtsgericht. Ribbentrop.
läbrss! Bekanntmachung.
Durch Urtheil vom heutigen Tage sind die nach— stehenden Hypothekeninstrumente:
1) das Hypothekeninstrument über die auf dem Grundstücke Nr. 7 am Graben (jetzt Nr. 7 am Graben, Nr. 19 Kätzelohle) zu Breslau (Grundbuch der inneren Stadt Band 15 Blatt 41 in der dritten Abtheilung unter Nr. 17 noch haftende, zu fünf Prozent verzinsliche Restpost von 568 (fünf— hundert) Thalern,; welche von den nach der Ver— handlung vom 5. März 1863 zufolge Verfügung von demselben Tage ursprünglich für den Erbscholtisei= besitzer Gottfried Sauermann zu Radwanitz, Kreis Breslau, eingetragen gewesenen 1000 (eintausend) Thalern Darlehn nebst fünf Prozent vom 1. Aprit 1863 ab in halbjährigen Terminen zahlbaren Zinsen unter Löschung eines Theilbetrages von 500 Tfünf— hundert) Thalern nebst Zinfen laut Verhandlung vom 9. und Verfügung vom 13. April 1870 mit den nunmehr in vierteljährlichen Raten zahlbaren Zinsen seit 1. April 1870 auf den Schneidermeister rl Sauermann zu Breslau umgeschrieben worden
ind,
2) das Hypothekeninstrument über die auf dem Grundbuchblatte des im Grundbuche der Oder- vorstadt Band IV. Blatt A verzeichneten Grund- stücks Seitengasse Nr. 7 zu Breslau in der dritten Abtheilung unter Nr. 11 auf Grund des Dokuments vom 3. April 1861 zufolge Verfügung vom 25. des selben Monats für den Kohlenhändter Karl Kiese— wetter hierselbst eingetragenen, mit fünf Prozent feit 1. April 1861 in viertel jährigen Raten verzinslichen 7090 (siebenhundert) Thaler Darlehn,
3) das Hypothekeninstrument über die auf dem Grundbuchblatte des in der Gräbschener⸗Straße zu Breslau belegenen, damals die Nummer 28, jetzt die Nummer 18 führenden, Band 9 Blatt 377 des Grundbuchs der Schweidnitzer Vorstadt verzeichneten Grundstücks in Abtheilung II. unter Nr. 16 auf Grund der, Verhandlung vom 27. Januar 1865 zu⸗ folge Verfügung vom 28. desselben Monats für die verwittwete Seifensiedermeister Bergwitz, Karoline,
eborene Kuhnt, zu Hundafeld eingetragenen 1206 zwölshundert) Thaler Darlehn nebst den vom 1. Ja⸗ nuar 1865 ab mit fünf Prozent in viertel jährigen Terminen zu zahlenden inen
4) Das i erh nt trument über die auf dem Grundbuchblatte von Nr. 8 Groß. Sürding in der III. Abtheilung unter Nr. 6 aus dem rechtskräftigen