.
Durch das Wort pensiongberechtigt⸗ soll die Greme bezeichnet J den
werden, bis zu welcher den Hinterbliebenen im Auslande angestesster Beamten ein Anspruch auf Zurückbeförderungekosten zugestanden wird; es werden damit die Hinterbliebenen aller widerruflich oder kündbar angeftellten, diätarisch remunerirten, sowie der nicht dem Reichtver⸗· bande angehörigen und der nur im Nebenamt fungirenden Beamten von der Anwendung des Gesetzes ausgeschlossen, soweit Beamten dieser Kategorien nicht auf Grund des Reichsbeamtengesetzes vom 31. März 1873 (vergl. z. 37, 38 und 44) ausnahmsweise ein An⸗ spruch auf Pension zusteht. urch die Worte deren dienstlicher Wohnsitz sich im Auslande befindet sodann soll angedeutet werden, daß das Gesetz nur Anwen⸗ dung findet guf solche Beamte, die entweder eine im Besoldungs⸗Ctat vorgesehene Amtsstellung mit dienstlichem Wohnsitz im Auslande be⸗ kleiden, oder deren kommissarische Entsendung in das Ausland keine — sondern eine auf längere Zeit, beziehungsweise auf die Dauer berechnete ist. . .
Durch den Zusatz „aus der Reichskasse besoldetenꝰ werden ferner die Hinterbliebenen solcher Reichsbeamten von der Zurückbeförderung auf Reichskosten ausgeschlossen, welche ihr Diensteinkommen (und im Falle ihrer Pensionirung ihre Penston) nicht aus der Reichskaffe be⸗ ziehen. Es gehören dahin beispielsweise die Beamten der Reichsbank und die Sekretäre des Archäologischen Instituts, da diese Beamten, obwohl sie Reichsbeamte sind, ihr Diensteinkommen (und beziehungt= weise ihre Pension) nicht aus der Reichskasse, sondern aus Fonds der Reichsbank beziehungsweise des Archäologischen Instituts bezlehen und daher auch nicht füglich ihre Hinterbliebenen auf Kosten der Reicht— kasse zurückbefördert werden konnen.
Bezüglich der 3. der Kosten bedarf es keiner beson⸗ deren Bestimmung, da dieselben aus den zu außerordentlichen be⸗ iehungsweise unvorhergesehenen Ausgaben zur Verfügung stehenden
itteln der betheiligten Verwaltungen bestritten werden können.
Der Reichskasse würden in gleicher Weise, wie dies schon bisher bezüglich der Hinterbliebenen der im Auslande verstorbenen Berufz— konsuln der Fall war, als Kosten der Zurückbeförderung insbefondere die Fuhrkosten und die Kosten des Transports der Einrichtungs— gegenstände zur Last fallen.
Nach Artikel 2 soll das Gesetz am 1. Januar nächsten Jahres in Kraft treten.
Volkswirthschaftsrath. Se ssion 1887.
Protokoll der ersten Sitzung
des permanenten Ausschusses des Volkswirth— schaftsraths.
Berlin, den 6. Dezember 1887.
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung um 2 Uhr.
Als Regierungskommissarien sind anwesend: der Direktor im Reichsamt des Innern, Herr Bofse, und der Geheime und vor— tragende Rath im Reichsamt des Innern, Herr von Woedtke.
Der Vorsitzende ernennt in Gemãßheil des 8. 2 der Geschäfts⸗ ordnung Herrn Geheimen Finanz⸗Rath a. D. Jencke zum Referenten und Herrn Landrath a. D. und , von Roeder zum Korreferenten des Ausschusses. Beide Mitglieder erklären sich zur Uebernahme dieses Amts bereit.
Zu Ziffer J der Grundzüge giebt der Regierungskommissar Herr von Woedtke eine erläuternde Uebersicht über den Kreis der nach der Vorlage dem Gesetz zu unterstellenden Personen und entwickelt inz⸗ besondere die Grünße, welche es angezeigt erscheinen ließen, die Haug⸗ industrie nicht von der Wohlthat des Gesetzes auszuschlleßen, anderer— seits aber auch nicht dem Versicherungszwange ohne Weiteres zu unterwerfen. So wünschenswerth es sei, diese Beruf klasse, welche in gewissem Sinn? den Uebergang vom Arbeiter zum selbständigen Gewerbetreibenden bilde, in vieler Hinsicht aber nicht besser gestellt sei als wie der Arbeiter, in den Kreis der Versicherungspflichtigen hineinzuziehen, so könnten doch die aus der besonderen und eigenartigen Stellung der Hausindustriellen sich für die in Autsicht genommene Versicherung ergebenden Schwierigkeiten nicht von vornherein und allgemein beseitigt werden. Wo bie Her⸗ anziehung diefer Personen sich ermögliche, werde man daher dem Bundesrath auf Grund der anzustellenden Ermittelungen die Ein⸗ . der Hausindustrie in den Rahmen des Gesetzes überlaffen müůssen.
Im Laufe der an diese Ausführungen sich anschließenden Debatte werden folgende Anträge gestellt:
1) von Herrn von Roeder: .
in Abfatz 1 hinter „werden“ einzuschalten: „vom zurückgelegten 14. Lebensjahre ab“; 2) von Herrn Heimendahl: an der unter 1 gedachten Stelle einzuschalten: „vom zurückgelegten 15. Lebensjahre“; 3) von Herrn Jencke: an der unter 1 gedachten Stelle einzuschalten: vom zurückgelegten 16. Lebensjahre“; 4) von Herrn Vorderbrügge: in Ab 5 die Worte „der Hausindustrie“ zu streichen.
Herr von Roeder weist zur Begründung seines Antrags darauf hin, daß es nicht angemessen erscheine, die Möglichkeit zu berück—⸗ sichtigen, daß auch Kinder dem Versicherungszwange unterworfen würden, es sei vielmehr erforderlich, für den Beginn dieses Zwanges eine Minimalgrenze festzusetzen. AUls solche empfehle sich das voll endete 14. Lebensjahr deshalb, weil, wenigstens bei der Landwirth⸗ schaft, alsdann die volle Beschäftigung einzutreten p ege.
„„Herr Heimendahl ist der Ansicht, daß das 14 Lebensjahr in Be⸗ rücksichtigung der Verhältnisse seiner Heimath zu niedrig gegriffen sei, daß sich dagegen das vollendete 15. Lebensjahr empfehle.
Herr Janssen weist darauf hin, 2. es nicht wünschenswerth sein würde, die vielen in der Textilindustrie beschäftigten jugendlichen Arbeiter unberücksichtigt zu laffen und der Wohlthat des Gesetzes zu entziehen, wie dasselbe bei dem Antrage unter 3 der Fall sein werde. Die Ausdehnung auf die Hausindustrie erachtet er für dringend erforderlich, mit Rücksicht auf die Schwierigkeiten einer derartigen Maßnahme werde man jedoch, entsprechend der Regierungsvorlage, die Entscheidung im Einzelnen dem Bundesrath überlaffen müssen.
Die Herren Clauditz, Leuschner, Kochhann führen demgegenliber an, daß die große Masse der Arbeiter doch erst nach vollendetem 16. Lebensjahre, oder selbst noch später, in die Fabrik einzutreten pflege; wo dies früher der Fall sei, werde der Arbeiter für diese Zeit nicht als voll betrachtet und es könne daher auch nicht gerechtfertigt erscheinen, daß für denselben in demselben Maße gezahlt werden solle, wie für den erwachsenen.
Herr Jencke theilt diese letztere Auffassung und weist zur Be⸗ ründung derselben darauf hin, daß auf den Krupp'schen Werken der
urchschnittslohn der männlichen Arbeiter von 14 bis Is Jahren
98 49 n, während Derjenige der erwachsenen Arbeiter sich auf 3 96 und mehr belaufe. ö mußte daher bei einer Heran⸗ ier der jugendlichen Arbeiter zur Versicherung diesem Lohnver⸗ i, bei Bemeffung der Beiträge Rechnung getragen werden. Um die dadurch entstehenden Schwierigkeiten zu vermeiden, empfehle sich
der gãnzliche Aus schluß dieser Arbeiter aus der Versicherung.
Seitens des Reglerungskommissars Herrn Direftor offe wird demgegenüber ausgeführt, daß die Frage der Versicherung auch der 4 endlichen Arbester eine , . Prüfung gefunden habe. Aug⸗ ch , . für die in den Grundzügen . Entschließung sei die Erwägung gewesen, daß durch eine usnahme der n en Arbeiter von der Versicherungspflicht in Folge des Wegfalls des Ar⸗
beitgeberbeitrags ein bedenklicher Änrei gegeben werde, jugendliche
Arbeiter in ausgedehnterem . zu 6st en.
Herr Jencke theilt diese Befürchtungen 3 t und ist der Ansicht, daß auch jetzt die , dieser Arbeiterklasse nur auf dringen⸗ des Bitten der Angehörigen und der Arbeiter selbst stattfinde. n
er . Werken werde diesen Bitten nur unter besonderer und sorgfältiger Berücksichtigung der Verhältnisse des einzelnen Falls , en. Es könne daher eine Neigung der Industrie zur Be⸗ an jugendlicher Arbeiter nicht anerkannt werden.
Uebrigens verdiene auch das erzieherische Moment früher Heran ziehung zur Fabrikarbeit Berücksichtigung und lasse diefe Heranziehung im Interesse des Arbeiters wie des Arbeitgebers erwünscht erscheinen.
Herr Vorderbrügge begründet seinen Antrag damit, daß der Begriff der , ein wenig feststehender sei und daß er die in derselben Beschäftigten als selbständige Gewerbetreibende, wie dies die Handwerker seien, nicht anerkennen könne. Es empfehle sich daher, die Woblthat des Gesetzes auf alle selbständigen Gewerbetreibenden, welche derselben beduͤrftig seien, auszudehnen und die Entscheidung hierüber in die Hände des Bundegraths zu legen.
Herr Kalle schließt sich bezüglich des Antrags unter 3 den von . Direktor Bosse vorgetragenen Bedenken an und bemerkt zu dem
ntrag unter 4, 6 die Betheiligung des selbständigen Handwerks an der Alters und Invalidenversorgung nur als eine freiwillige aus⸗ führbar sein werde, da eine Grenze für den Begriff des kleinen Hand⸗ werksmeisters nicht festgestellt werden könne.
Herr Kochhann spricht sich für den Antrag unter 4 aus. Eine vor dem vollendeten sechzehnten Lebensjahre eintretende Versicherung der Arbeiter werde dazu führen, daß die jugendlichen Arbeiter fich zu den Fabriken drängten und in Folge dessen der Lehrlingsausbildung abgeneigt würden.
„„Der Antrag Vorderbrügge sei zwar grundsätzlich durchaus zu billigen, der Verwirklichung desselben ständen indessen so erhebliche Schwierigkeiten entgegen, daß man von demselben absehen müffe.
Die Heranziehung der Hausindustrie werde zwar einem Bedürf⸗ niß entsprechen, indessen billigerweise mit Rücksicht auf die vor⸗ handene Nothlage dieser Gewerbetreibenden nur dann gefordert werden dürfen, wenn der Staat zwei Drittel der Beiträge übernehme.
Herr von . empfiehlt den Jö 3; die geringe Höhe der Prämie lasse eine Befürchtung der Vermehrung der Fabrik arbeit nicht begründet erscheinen, das vollendete 16. Lebensjahr ent⸗ spreche dem Grundsatz der Gewerbeordnung, daß der Arbeiter alsdann in seiner Arbeitszeit unbeschränkt sei, und fei schließlich auch mancher als der Termin der Konfirmation.
Herr Fürst von Hatzfeldt spricht sich im Hinblick auf die von dem Regierungsvertreter vorgetragenen Bedenken gegen den Antrag unter 3 aus und für den Antrag unter 1, wenngleich in der Praxis ein wesentlicher Unterschied in Bezug auf die Beschäftigung der gedachten Altersklassen nicht hervorgetreten sei.
Herr fern, weist darauf hin, daß sich der Antrag unter 3 auch im Interesse derjenigen Arbeiterfamilien empfehle, welche im Sommer regelmäßig ihren Wohnort verlassen und anderwärts Arbeit fuchen. Mache man die Kinder dieser Familien bereits in jungen Jahren versicherungspflichtig, so sei zu befürchten, daß die Eltern ihrer Kinder wegen eine Beschäftigung bei den bisherigen Arbeirgebern nicht, oder nur schwer finden wurden.
Der Antrag unter 4 sei wohl bei der Errichtung einer Reichs . Anstalt in Erwägung zu nehmen, werde sich aber bel der von dem Entwurf vorgeschlagenen Organisation der Träger der Versicherung kaum ermöglichen lassen.
Herr Hagen spricht sich für den Antrag unter 3, dagegen bezüg—⸗ lich der Hausindustrie für unveränderte Annahme der Vorlage aus.
err Spengler steht dem letztgenannten Antrage zwar sehr sym⸗ pathisch gegenüber, hält aber gleichfalls die Verwirklichung desselben . ö. möglich und giebt daher der jetzigen Fassung der Grundzüge en Vorzug.
Damit ist die Debatte über Ziffer J der Grundzüge erschöpft.
Bei der Abstimmung ergab sich die Majorität für die Regierungs⸗ vorlage unter Hinzufügung des von Herrn Fencke vorgeschlagenen Zu— satzes unter 3. Damit erledigen sich die Anträge unter 1 bis 3. Ber Antrag unter 4 wurde unter Annahme der Regierungsvorlage mit 12 gegen 8 Stimmen abgelehnt. tus Hierauf stellt der Vorsitzende die Nr. 2 der Grundzüge zur Dis⸗ ussion.
Herr Jansen weist darauf hin, daß die Bestimmung des Ab⸗ J. 2 nach welcher solche Personen, denen auf Grund der reichsgesetz⸗
lichen Unfallversicherung eine Rente von 120 4Æ zustehe, der Ver⸗ sicherungspflicht nicht unterlägen, in dem Falle zu einer Härte führen könne, wenn der Bezug der Rente z. B. durch Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit in Fortfall käme.
Der Regierungskommissar von Woedtke giebt zu, daß die Grund züge diesen Fall nicht berücksichtigt hatten, und erklärt auf eine An—⸗ frage des Herrn Heimendahl, daß der Betroffene nicht in der Lage sei, diese Härte durch Nachzahlung der Beiträge auszugleichen. Er warnt zugleich davor, durch Aufnahme einer bezüglichen Bestimmung in das Gesetz die Schwierigkeiten, welche sich bei Ausführung desfelben in hinreichender Menge darbieten würden, noch zu vermehren.
Hierauf wird die Nr. 2B angenommen.
Sodann beschließt der Ausschuß auf Anregung des Fürsten Hetz⸗ feldt, die Ziffern 3 und 4 zusammen zu erledigen. Letzterer erbittet sich Auskunft darüber, ob Siechenhäuser, deren er mehrere mit bedeutenden Kapitalien und mit erheblichen Leistungen besitze, zu denjenigen Kassen⸗ einrichtungen zu zählen seien, auf welche durch Beschluß des Bandes⸗ raths die Bestimmungen der Ziffer 3 ausgedehnt werden könnten.
Vom Regierungskommissar von Woedtke wird dies vernennt.
Herr, Jencke will nicht, daß in diesem Gefez den sogenannten freien Hülfskassen eine gleiche bevorzugte Stellung wie in dem Kranken⸗ kassengesetz eingeräumt werde und stellt anheim, die Ziffer 4 in ent⸗ sprechender Weise abzuändern.
Dem gegenüber erklärt Regierungskommissar von Woedtke, 4 nach der Fassung der Ziffer 4 dem Bundesrath zwar die Befugni zustehe, die Vorschriften der Ziffer 3 auch auf die Mitglieder einer bestimmten freien Hülfskasse für anwendbar zu erklären, daß er aber von dieser Befugniß niemals Gebrauch machen werde, weil diese . keine genügende Garantie für eine andauernde Lebensfähigkeit
en.
„Herr Kochhann hält es für dringend nothwendig, daß in das 94. eine ausdrückliche Bestimmung aufgenommen wird, welche es rerhindert, daß die Insassen von Siechen⸗ und ähnlichen Häufern in den Besitz der auf sie entfallenden Alters ⸗ und Invalidenrenten ge⸗ langten. Letztere müßten vielmehr in das Eigenthum der in Rede stehenden Häuser übergehen.
Hierauf nimmt der Vorsitzende Veranlassung, noch einmal zu betonen, daß der Bundesrath sich niemals dazu verstehen werde, den freien Hülfskassen, die jeden Tag aufgelöst werden könnten, die Rechte der Ziffer 3 zu gewähren. Hierbei könnten nur solche Kaffen, welche durch ihre Verbindung mit einer bleibenden Institution die Gewähr der Dauer böten, in Betracht kommen. be , Heimendahl ist durch diese Erklärung des Vorsitzenden efriedigt.
Herr Leuschner glaubt, daß die Ziffer 4 die geeignete Stelle sei, die wohlerworbenen Rechte der an f cafe taff ausdrücklich zu wahren, denn bei der Bestimmung. daß der Bundegrath befugt sei, ber Kassen die Rechte der Ziffer 3 zu verleihen, könne er fich nicht eruhigen.
Herr Vorderbrügge wünscht darüber Auskunft zu erhalten, ob versicherungspflichtigen Personen, welche Zuchthausstrafe verblßten und in dem Zuchthause gegen Lohn beschäftigt würden, die Strafzeit bei der Bemessung der Rente in Anrechnung zu bringen fei.
Den beiden letzten Rednern erwidert der Regierung kommissar von Woedtke, daß in dem demnächst auszuarbeitenden Gesetzentwurf eine Bestimmung Aufnahme finden solle, nach welcher alle ersonen, welche sich in Strafhaft befänden, während der Dauer dersẽsben aus der Versicherungspflicht ausscheiden. Die Alters und Invaliden⸗ persicherung der Bergarbeiter habe nach den Grundzügen durch die Lnappschafts⸗Berufsgenosfenfchaft zu erfolgen. Es werde deshalb den Rechten der Knappschaftökaffen in keiner Weise u nahe getreten; im i würden sie durch Zuwendung des Reichszufchuffes von dem Gesetz nur Vortheil haben.
Herr Schimmelfennig ist der Meinung, daß die Fabrikkassen ungünstiger als die Knappfchaftskassen gestellt wären, und daß es sich
Reinholdt. — Vierzig Jahre Kün
deshalb empfehle, im Gese welche das Fortbestehen dieser Kassen ermöglichten. Regierungskommissar von Woedtke entgegnet, daß diese Normatip . bestimmungen in Ziffer 3 enthalten seien. . Die Abstimmung ergiebt die Annahme der Ziffer 3 und 4 in unveränderter Form. Hierauf wird die Sitzung geschlofsen und die nächste Sitzung des k auf Mittwoch, den 7. Dejember, Vormittags 10 Uhr, an eraumt. Festgestellt in der Sitzung vom 7. Dezember 1887. von Boetticher. von der Hagen. Dr. Wilhelmi.
—
Literarische Neuigkeiten und periodische Schriften.
Deutsche Gemeinde⸗Zeitung. (Verlag von P. Stankie⸗ wicz, Berlin 8W.) Nr. 45. — Inhalt: Die französische Gemein deverwaltung. Verfügung der Königlichen Regierung zu Erfurt, betreffend das Gedenken der schweren Erkrankung des deutschen Thronerben im Schulunterricht. — Reichshaushalts⸗Etat für daz Jahr 1888/89. — Erlaß des Ministers des Innern, betreffend die Stellung der Kreiswachtmeister der Landgendarmerie. — Ministerielles Schreiben, betreffend die Ausgrabungen der Denkmäler der Vorzeit und Erhaltung der Funde von Alterthümern in Preußen. — Ministerielles Einschreiten gegen die Verbreitung unzüchtiger Bilder und Schriften. — Zur Kriminalstatistik Deutschlands in den Jahren 1882 — 1886. — Zahl der Brände in Preußen i. J. 1886. — Ver⸗ zeichniß der im Regierungsbezirk Düsseldorf bis jetzt errichteten Alterg⸗ sparkassen. — Erlaubniß ⸗Ertheilung an städtische Lehrer zu unterricht lichen Nebenbeschäftigungen. — Amtliche Warnung vor Auswanderung nach Amerika. — Anweisung der Standesbeamten, betreffend Ehe⸗= schließungen bevormundeter Minderjähriger. — Leichentrangporte in Lohn- fuhrwerken. — Veranstaltungen zur Rettung von im Wasser Verun⸗
lückten zu Berlin. — Städtisches Gutachten über die Unterstützung der
Daf sn von einberufenen Reservisten und Landwehrmännern zu Nürn⸗ berg. — Städtische Elektricitätswerke zu Elberfeld. — Beilagen: LI Deutscher Gemeinde ⸗Anzeiger und Schul⸗Anzeiger Nr. 49. — 2 Ortsgesetze. — 3) Archiv er Verwaltungsrecht.
Deutsche Koloniglzeitung. Organ des Deutschen Kolo— nialvereins in Berlin (Verlag des Deutschen Kolonialvereins in Berlin 8W.). 23. Heft. — Inhalt: Außerordentliche General⸗ versammlung des Deutschen Kolonialvereins. — Satzungen der unter dem Namen Deutsche Kolonialgesellschast erfolgten Vereinigung des Deuntschen Kolonial vereins mit der Gesellschaft für deutsche Kolonifation. Die unpraktische Verwendung der Mifflonsgelder. Von Dr. Hübbe⸗ Schleiden. — Meine Eindrücke von Australien in weltwirthschaftlicher Beziehung. Von Graf Anrep-Elmpt. — Koloniale Rundschau mit Beiträgen von H. Soyaux,. C. G. Büttner, Dr. Otto Kersten, Dr. Otto Finsch, A. W. Sellin u. s. w.
Das Volkswo hl. (Augemeine Ausgabe der Sozial⸗Jorrespondenz. Pr. Victor Böhmert, Dresden.) Nr. 49. — Inhalt: Drei deutsche Sozialreformatoren. — Die Alters. und Invalidenversorgung der Arbeiter als Grundlage einer fortlaufenden Arbeiterstatistik. — Die Unfallverhütung in Oesterreich. — Der Dresdner Frauen ⸗Erwerbs⸗ verein. — Soziales: Statistik über die sächsischen Geistlichen und Lehrer. — Arheiterverhältnisse: Aktienverein zum Werner'schen Bruderhaus in Reutlingen. — Ueber durchschnittliche Tagelöhne und Liedlöhne. — Zufluchtsstätte für Arbeiter. — Ein Arbeiter⸗ und See⸗ manne heim. — Arbeiterwohnungen. — Kaffee und Aepfelwein in Fabriken. — Arbeiter⸗Bauverein zu Flensburg. — Beilage: Die Er⸗ richtung einer Arbeitsvermittelungsstelle in Dresden.
Volkswirthschaftliche Zeitschrift ‚Die Sparkassen, Organ des deutschen Sparkassen⸗Verbandes. (Essen.) Nr. 139. — Inhalt: Hannoverscher Sparkassen Verband. — Arbeit und Sparen macht reiche Knechte. — Alterssparkasse. — Resultate der belgischen Staats sparkaffe vom 15. September 1865 bis 31. Dezember 1885. — Aufruf des Vereins für Jugendsparkassen. — Die ländlichen ö 18865. — Niederlandische Reichspostsparkasse. — Verhältniffe der Pfennig⸗ sparkassen zu Darmstadt. — Der Osnabrücker Sparverein für Kinder. — Der Allgemeine Spar- und Vorschußverein zu Halle. — Spar⸗ und Darlehnskasse zu Richrath. — Geld-, Bank und Münzwesen: Checkverkehr bei der Reichsbank. — Falsches Geld. — Kreditwefen: Wucher auf dem Lande. — Versicherungswesen: Alte Leipziger Lebenz⸗ versicherungs. Gesellschaft. — Privatgesellschaften und Sozietäten. — Gemeinde- Angelegenheiten: Anleihe des Kreises Sensburg. — Juristisches: Verjährungsfristen. — Verschiedenes. — Briefkasten.
Forstwissenschaftliches Centralblatt. (Berlin, Paul Parey,) Heft 12. — Inhalt; Original⸗Artikel: Vergleichende Ver⸗ suche über den Einfluß der Streunutzung. Vom fürstlich hohenzoll. . Karl Friderich in Dettingen. — Die Festsetzung des Fällungs-Etats einer Hochwaldbetriebsklasse. Vom fürfstl. Forstmeister ö, in Büdingen. — Mittheilungen. — Literarische Berichte. —
otizen.
Verhandlungen des Vereins zur Beförderung des Gewerbfleißeg. (Berlin, Verlag von Leonhard Simion.) 1887. X. Heft. — Inhalt: Abhandlungen: Vermischte Abhandlungen. Ueber die deutschen Rohpetrole, deren Unterfuchung und Verarbeitung. Von Dr. G. Kraemer und Dr. W. Böttcher. — Ueber die Wider- stands fähigkeit auf Druck beanspruchter eiserner Baukonstruktionstheile bei erhöhter Temperatur. Von M. Möller und R. Lühmann. — Die deutschen Erdöle. Von Dr. C. Engler.
Die Nr. 49 (1887) von Schorer's Familienblatt“ (red. von Dr. Franz Hirsch) hat u. A. folgenden Inhalt: Lumpenprinzessin. Roman von O. Gayer. (9. rn, — Nanei. Gedicht von T.
r tlerleben. Von Ernesto Rossi. — Die goldene Jugend. Von Paul Strom. — Christus und die Ehe—⸗ brecherin. Gedicht von Th. Nöthig. — Unerkläͤrliches aus Vergangen—⸗ heit und Gegenwart. XI. Der Tod des Kaufmanns Fönen. —
inale, Eine einfache Geschichte von ,, Dupont. (Schluß.) — Ein Allerweltsbaum. Von Viktor Rödgen. Mit 2 Abbildungen. — Kleine Ursachen, große Wirkung. Skizze aus dem Leben eines Einjährig⸗Freiwilligen. Von A. Oskar Klaußmann. Mit einer Vignette. — Plauderecke; Die Gehälter der Helden vom hohen C. — Durchschzut — Scharfblick. — Ungenau. — Vom Trinken. — Maximilian Ludwig. — Dem Berliner Opern ⸗Direftor E. — Der Thierstruwwelpeter. Mit Abbildung. ;
Für die Schreibstube. (Schmidt, Berlin G, Neue Friedrich= straße 39.) 4. Jahrgang. Nr. 5. — Inhalt: Die Fortführung der Sozialreform durch die Alters- und Invalidenversicherung. — Ein Strafprozeß wegen Gebührenüberhebung. — Gebühr des Rotars für An und Aufnahme von Interventionserklärungen der Nothadressaten beim Wechselprotest. — Liquidation des bevollmächtigten Rechts⸗ anwalts, welcher sich beim Amtsgericht im Behinderungsfalle nicht 6 einen Rechtsanwalt vertreten läßt. — Der öffentliche Schreiber in Spanien. — Vermischtes. = Aufgaben. — Briefkasten. — Inserate.
Glinigue Ele ctro-HomSopathiqu e. Gonrrie? de I- nouvelle Thérapeutique expérimentals. Parait a nice le Jer et le 16 de chaque mois. Directeur: Commandeur Ghirelli. Ko. 19. Sommaire: Communication. — La maladie du Kronprinz. — L Electro Homsopathie en Espagne. — Notes du Pocteur: Surdits Gutturale. — Questions: Du Sacicylace des aliments solides et liquides. — Petite Correspondance. — Avis Divers.
selbst Normativbestimmungen ju geben.
1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 2. Zwangs vollstreckungen, u .
3. 6 Verpachtungen, Verdingungen ꝛe.
4. Verloo uu. , , , 2c. von öffentlichen P 5. ⸗
Kommandlst⸗Gesellschaften auf Aktien u. AÄktien⸗
orladungen u. dergl.
ieren.
esellsch
Berufs Genossenschaften.
9. Theater⸗Anzeigen. 10. Familien⸗Nachrichten.
. r Deffentlicher Anzeiger.
u der Börsen⸗Beilage.
1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
(43580 Steckbrief.
Gegen den unten beschriebenen Kaufmannslehrling Hermann Ball, am 3. Dezember 1869 zu Berlin eboren, mosaisch, welcher flüchtig ist, ist die Unter⸗ feen e mf; wegen Diebstahls in den Akten Jꝛ. La. 658. S. verhängt. Es wird erfucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungsgefängniß zu Berlin, Alt⸗Moabit 1112 abzuliefern.
Berlin, den 2. Dezember 1887.
Königliche Staatsanwaltschaft beim Landgericht .
Beschreibung: Alter 18 Jahre, Größe mittel, Statur schlank, Haare dunkel, Stirn , Bart fehlt, Augenbrauen dunkel, Augen braun, Nase ge⸗ wöhnlich, Mund gewöhnlich, Zähne vollständig, Kinn oval, Gesicht rund, Gefsichtsfarbe gesund, Sprache deutsch.
(43579 Steckbriefs⸗Erledigung.
Der gegen den am V. Oktober 1886 aus der Strafanstalt zu Halle a. S. entwichenen Sattler Karl Weißer unter dem 1. November 1886 in den Akten J. IV D. 87. S5 erlassene Steckbrief wird hierdurch zurückgenommen.
Berlin, den 3. Dezember 1887.
Königl. Staatsanwaltschaft beim Landgericht J.
38568]
Der Knecht August Carl Daniel Siedschlag aus Dieckow, Kreis Soldin, wird beschuldigt, als be—⸗ urlaubter Reservist ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein. Uebertretung gegen 5§. 360 Nr. 3 des Straf⸗ gesetzbuchs.
Derselbe wird auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts hierselbst auf den 24. Februar 1888, ,, 9 Uhr, vor das Königliche . zu Berlinchen zur Hauptverhandlung geladen.
Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach 8 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Bezirks⸗Kommando zu Küstrin ausgestellten Erklärung verurtheilt werden.
Berlinchen, den 7. November 1887.
. Wagner, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
435811 Beschluß.
Auf Antrag der Königlichen Staatsanwaltschaft wird gegen:
I den Philipp Gumprich, geboren am 27. Juli 1860 zu Trier,
2) Julius Simon, geboren am 12. Dezember 1861 zu St. Paulin,
3) Peter Sabel, geboren am 28. August 1863 zu Trier,
4 Alexander Samson, geboren am 9. Februar 1863 zu Trier,
5) Johann Marion, geboren am 27. Dezember 1864 zu Trier,
6 Johann Martin, geboren am 30. Juli 1864
zu Trier, I Johann Krames, geboren am 3. Februar
1864 zu Euren,
8) Peter Wilhelm Becker, geboren am 28. No- vember 1864 zu St. Paulin,
9) Friedrich Wilhelm Stolle, geboren am 5. März 1864 zu St. Paulin,
19) Karl Eduard Ludwig Dietsch, geboren am 9. Au gust 1865 zu Trier,
11) Jacob Franz Breiling, geboren am 28. April 1865 zu Kürenz,
12) Johann Herres, geboren am 10. August 1865 zu Maar,
13). Josef Eifel, geboren am 12. Januar 1866 zu Trier,
14) Peter Josef Graeff, geboren am 8. März 1866 zu Trier,
15) Peter Ittenbach, geboren am 29. April 1866 zu Trier,
16) Eduard Paul Friedrich Schulz, geboren am 16. Februar 1866 zu Trier,
ö. Julius Ferdinand Adems, 18. Oktober 1867 zu Trier,
18) Georg Blasius, geboren am 5. September 1867 zu Trier,
19 Markus Goldschmidt, geboren am 20. Mai 1867 zu Trier.
20) Peter Schawel, geboren am 24. November 1867 zu Trier, .
21) Johann Baptist Schorn, geboren am 8. Fe⸗ bruar 1867 zu Trier,
22) Andreas Heser, geboren am 19. Juni 1867 zu Heiligkreuz,
235) Peter Simon, geboren am 26. Fe bruar 1867 zu Heiligkreuz,
24) Mathias Vester, geboren am 9. Januar 1867 zu Löͤwenbrücken,
25) Lazarus Aach, geboren am 14. September 1867 zu Mahr,
26) Plilipp Lautwein, geboren am 5. Januar 1867 zu Zurlauben,
27) Anton Kleemann, geboren am 12. Januar 1864 zu Ensch,
* Mathias Wenzel, geboren am 3. Mai 1864 zu Waldrach, 29) Nicolaus Michels, geboren am 19. Juni 1864 zu Welschbillig,
30) Bernard Feltes, geboren am 27. Oktober 1866 zu Metzdorf,
31) Peter Schu, geboren am 22. Mai 1866 zu Pellingen, 9 Mathias Reis, geboren am 2. Juni 1866
zu Riol, 33) Wilhelm Esch, geboren am 22. Februar 1866 zu Ensch,
34) Mathias Schmidt II., geboren am 31. Ja⸗ nuar 1866 zu Minden,
36) Nicolaus Bauler, geboren am 15. November 1866 zu Orenhofen,
9 Johann Peter Schneider, 25. April 1866 zu Zemmer,
37) Peter Litsch, geboren am 1. März 1866 zu Schweich,
geboren am
geboren am
. Mathias Sebastian Thul, geboren am 20. Januar 1866 zu Schweich,
39) Mathias Kruppert, geboren am 23. Novem⸗ ber 1866 zu Eisenach,
40) Nicolaus Esch, geboren am 5. Dezember 1867 zu Ensch,
41) Mathias Merges, geboren am 14. August 1867 zu Ensch,
42) Isaak Lorig, geboren am 4. Januar 1867 zu Butzweiler,
9 Johann Jacob Bollinger, geboren am 15. Juli 1867 zu Thrönchen, Gemde. Trittenheim,
44) Mathias Blau, geboren am 31. Januar 1864 zu Osburg,
45) Peter Jacobs, geboren am 18. September 1866 zu Bescheid,
46) Michel Müller, geboren am 23. April 1866 zu Osburg, ‚
47) Johann Karl Schmidt, geboren am 17. März 1866 zu Geisfeld,
48) Mathias Nickels, geboren am 15. August 1866 zu Gusenburg,
49) Mathias Alles, geboren am 3. Dezember 1866 zu Hermeskeil.
50) Josef Wahlen, 1866 zu Hinzert, .
51I) Hermann Frühauf, geboren am 24. April 1866 zu Züsch,
. Karl Poth, geboren am 7. August 1866 zu
ü 60 53) Peter Wilhelm Weber, geboren am 3. Mai 1866 zu Züsch, ; 54) Peter Kirchen, geboren am 28. Juni 1866 zu Schillingen. 5) Franz Schmitt, geboren am 1. Oktober 1866 zu Buweiler, . 56) Johann Michels, geboren am 18. März 1867 zu Osburg, 57) Mathias Eiden II., geboren am 12. Sep⸗ tember 1367 zu Hermeskeil, 58) Peter Becker, geboren am 18. November 1867 zu Rathen, ö 59) Peter Barth, geboren am 24. März 1867 zu Sitzerath, 60) Jacob Stroh, geboren am 17. Oktober 1867 zu Sitzerath, . . sämmtlich ohne bekannten Wohn⸗ und Auf⸗ enthaltsort, welche hinreichend verdächtig erscheinen, ⸗ in noch nicht rechtskräftig verjährter Zeit als Wehrpflichtige, in der Absicht, sich dem Ein⸗ tritt in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen, oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter 64 außerhalb des Bundes⸗ gebiets aufgehalten zu haben, Vergehen gegen §. 146 Nr. 1 des Strafgesetzbuchs, das Hauptverfahren vor der Strafkammer des Königlichen Landgerichts hierselbst eröffnet. Ferner wird das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen der Angeschuldigten zur Deckung einer dieselben möglicherweise betreffenden Geldstrafe von 3000 S6 und eines Kostenbetrages von 50 S0 bis zur Höhe von 3050 „S mit Beschlag belegt. Trier, den 17. November 1887. Königliches Landgericht. Strafkammer. gez. Crönert. Koenig. Münch. Für gleichlautende Abschrift:
geboren am 17. August
Der 2 des Königlichen Landgerichts.
Schmidt.
(43682 K. Staatsanwaltschaft Tübingen.
Die am 20. April 1887 wegen Verletzung der Wehrpflicht verfügte Beschlagnahme des Vermögens des am H. Januar 1864 geborenen Küfers Jakob Kautt von Bempflingen, O.⸗A. Urach, ist durch Beschluß der hiesigen Strafkammer vom 29. No⸗ vember J. J. wieder aufgehoben worden.
Den 29. November 1887.
Der Erste Staatsanwalt: Scheurlen.
mea α οV.᷑ᷣQimQIe, 2) Zwangsvollstreckungen,
Aufgebote, Vorladungen u. dgl.
aäs6es Zwangsversteigerung.
Im Wege der Jwangsvollstreckung foll das im Grundbuche von der Königstadt Band 34 Nr. 18891. auf den Namen des Kaufmanns Alexander Ernst Leopold Elster zu Berlin ö hierselbst Große Franksurterstraße 124 belegene Grundstück am 19. Februar 1888, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht — an Gerichtsstelle — Neue Friedrichstr. 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 40, versteigert werden.
Das Grundstück ist mit 9480 MS Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer⸗ rolle, ö., Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstuͤck betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf⸗ bedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda⸗ selbst. . 41, eingesehen werden. —⸗
Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden . deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund⸗ buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks nicht hervorging, . ren, derartige For⸗ derungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗· boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gericht glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei gef fen, des n gn Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Verthei⸗ lung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten An ⸗ sprüche im Range zurücktreten. ö
Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden ,,, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widtigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des .
Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 10. Jebruar 1858, Mittags
1 , an obenbezeichneter Gerichtsstelle verkündet werden. Berlin, den 23. November 1887. Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 52.
läösss! Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung foll das im Grundhuche von Freiburg Band Xi. Seite 281 unter Grundbuchnummer 530 auf den Namen der s,, n,, . Fortuna“, Eingetragene Ge⸗ nossenschaft, zu Freiburg eingetragene, zu Freiburg belegene Fabrikgrundstück am 30. Januar 1888, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht — an Gerichtsstelle — versteigert werden. Dag Grundstück ist mit 20,49 M Reinertrag und einer Fläche von 0, 150 ha zur Grundsteuer, mit 1200 1M Nutzungöwerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und an⸗ dere das Grundstück betreffende Nachwelsungen, so= wie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichts- schreiberei J. Zimmer Nr. 1, eingesehen werden.
Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 31. Januar 1888, Vormittags 11 Uhr, an Gerichtsstelle verkündet werden.
Freiburg i. Schl, den 31. Oftober 1887.
Königliches Amtsgericht. Bennhold. (43634
Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt gemachtem Proklam finden zur Zwangs versteigerung des der Wittwe Henriette Kröpelin, geb. Kabel, zugeschriebenen Häuslerei Nr. VI. zu Losten mit Zubehör Termine .
1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regu⸗ lirung der Verkaufs⸗Bedingungen am Sonnabend, den 25. Februar 1888, Vormittags 115 Uhr,
2) zum Ueberbot am Sonnabend, den 17. März 1888,
Vormittags 11 Uhr,
3) zur Anmeldung dinglicher Rechte an das Grundstück und an die zur Immobiliarmasse desselben gehörenden Gegenstände am
Sonnabend, den 25. Februar 1888, Vormittags 119 Uhr, ö Nr. 8 des hiesigen Amtsgerichtsgebäudes att.
Auslage der Verkaufsbedingungen vom 10. Februar 1838 an auf der Gerichtsschreiberei.
Die Besichtigung der Häuslerei ist gestattet.
Wismar, den 5. Dezember 1887.
Großherzogl. Mecklenburg ⸗Schwerinsches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: Der Gerichtsschreiber: Dannehl, Akt.⸗Geh.
(43630
In Sachen des Herzoglichen Steuer⸗Collegiums zu Braunschweig, Implorantin, wider den Fuhr⸗ mann Heinrich Kühne hierselbst, Imploraten, wegen rückständiger Staatssteuern und Brandkassenbeiträge, wird, nachdem auf Antrag der Implorantin die Beschlagnahme des dem Beklagten gehörigen Wohnhauses No, ass. 2659 hieselbst nebst Zubehör zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 14. d. Mts. verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am nämlichen Tage erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den 23, März 1888, Morgens 10 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte hie elbst angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben.
Königslutter, den 19. November 1887. Herzogliches Amtsgericht. Brinckmeier.
(43635 Aufgebot. .
Nachdem das Aufgebot der nachstehend bezeich⸗ neten, angeblich abhanden gekommenen Sparkassen˖ bücher der städtischen Sparkasse zu Löwenberg:
13 Nr. 10 113, ausgestellt für Wilhelm Hermann zu Kunzendorf und ult. Dezember 1885 über 199 ½0 32 3 einschließlich der Zinsen lautend, Antrag steller: der Häuslersohn Wilhelm Hermann zu Kunzendorf im Beistande seines Vaters, des Häus—⸗ lers Karl Hermann, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Geisler zu Löwenberg,
2) Nr. Lo, ausgestellt fuͤr Mathilde Berner zu Löwenberg und ult. Dezember 1885 über 239 , 53 8 lautend, Antragsteller: die verehelichte Kauf⸗ mann Marie Schmidt, geb. Berner, zu Löwenberg,
3) Nr. 8068, ausgestellt für Marie Scholz in Löwenberg und ult. Dezember 1335 über 6 „M 57 3 inkl. Zinsen lautend, Antragsteller: die ver⸗ ehelichte Tagearbeiter Marie Renner, geb. Scholz, in dfn, Ehemann, der Tagearbei ter August Renner
ierselbst,
beantragt worden, werden alle diejenigen unbe⸗ kannten Personen, welche aus diesen Sparkassen⸗ büchern alg Inhaber Ansprüche erheben wollen, auf⸗ gefordert, dieselben bei uns spätestens in dem am 3. Inli 1888, Vormittags 10 Uhr,
im Gerichtsgebäude, Zimmer Nr. 10, anstehenden Aufgebotstermin unter Vorlegung der Sparkassen⸗ bücher anzumelden, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗ rung der letzteren und die Ausfertigung neuer an die Verlierer erfolgen wird. Löwenberg, den 23. November 1887. Königliches Amtsgericht.
[32506 Das Kgl. Amtsgericht München J. btheilung A. für Civilsachen, hat am 1. Oktober 1887 folgendes Aufgebot erlassen:
Es ist zu Verlust gegangen ein Interimsschein der Bayr. Hypotheken⸗ und Wechselbank dahier über eine theilweise Einlage von 25 Fl. zur J. Klasse der II. Jahresgesellschaft 1841 . 45 Nr. 448) vom 31. Dezember 1841, unterzeichnet von Direktor Frei⸗ herr von Eichthal und Administrator Josef Riezler, wornach Fräulein Anna Louise Magdalena Weidel von Regenzburg Mitglied dieser Jahresgesellschaft geworden ist.
Auf Antrag der Ebengenannten, nun verehelichten Kaufmannsfrau Guggemos, wird der Inhaber obigen Interimsscheins aufgefordert, längstens bis zum Auf⸗ gebotstermine, am
Montag, den 30. April 1888, Vorm. 9 Uhr, im diesgerichtlichen i,, ,. Nr. 1811. seine Rechte anzumelden und den Interimsschein vorzu⸗ keen. widrigenfalls dessen Kraftloserklaͤrung erfolgen wird. München, den 4. Oktober 1887. Der geschäftsleitende Kgl. Gerichtsschreiber: (L. 8.) Hagenauer. (43624 Aufgebot. Die nachbenannten e fer r: 1) der Oekonom Gottlieb Bagehorn zu Haar⸗
dorf, 2) der Oekonom Friedrich Hornbogen zu Groß⸗ gestewitz, 3) die Wittwe Wilhelmine Zeh, geb. Hauer, aus Osterfeld haben das Aufgebot folgender Hypotheken ⸗ Dokumente, welche angeblich verloren gegangen find, beantragt: zu 1) des am 1. Mai 1824 und 7. Mai 1827 gebildeten Dokuments über 75 Thlr. Forderung der Wittwe Christiane Sophie Strehso zu Osterfeld, eingetragen Band IV. Artikel 131 Seite 481 Ge⸗ sammtgrundbuchs, J zu 2) des am 26. Juni 1885 gebildeten Doku⸗ ments über 25 Thlr. Darlehn für den Major Ernst Ludwig Ferdinand von Nostitz, eingetragen Band j. Seite 25 des Grundbuchs von Großgestewitz, Ab⸗ theilung III. Nr. 2, zu 3) des am 23. Oktober 1862 über ein Darlehn von 2235 Thlr. für die verehelichte Wilhelmine Zeh, eb. Hauer, zu Osterfeld, eingetragen Band XTX. krritef 994 Seite 657 Gesammtgrundbuchs des unterzeichneten Gerichts gebildeten Dokuments. Die Inhaber dieser Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 30. Mai 1888, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 1, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden wenn möglich vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird und die Posten im Grundbuche auf Antrag der Eigenthümer der belasteten Grundstäcke gelöscht werden werden. Osterfeld, den 5. Dezember 1887. Königliches Amtsgericht.
1 m Aufgebot.
Zum Zwecke der Besitztitelberichtigung werden folgende Grundstücke auf Antrag der nachbenannten Besitzer aufgeboten:
I) auf Antrag des Rentiers Lewin Herz zu Schneidemühl das Grundstück Schneidemühl Nr. 204, ef en eingetragene Eigenthümer sind Saul Samuel⸗ sohn, Abraham Samuelsohn, Moses Samuelsohn, Arndt Lewin Samuelsohn, Lewin Herz und Benjamin Herz, bestehend aus: .
a. Acker, 0, 19, 10 ha mit 1,35 MS. Reinertrag
J. 246 sep. Kartenblatt 2, Flächenabschnitt 85, b. Wohnhaus mit Hofraum und Hausgarten Qob,90 ha nebst Abtritt, . c. Stall und Leichenwagen⸗Remise, blatt 3, Abschnitt 625, 4. Holz 0, 12, 80 ha mit O,06 MS. Grundsteuer⸗ Reinertrag, Beiblatt 4. Abschnitt 73, zu Schneidemühl belegen (Wilhelmeplatz);
2 auf Antrag der verwittweten Frau Rosalie Israel, geb. Lociwe, zu Usch das Grundstück Usch Band 5. Blatt Nr. 234. dessen eingetragene Eigen ⸗ thümer die Ackerwirth Martin und Flisabeth, geb. Egert ˖Lieske'schen Eheleute aus Miroslaw sind, bestehend aus O, 04. 30 ba Wiese, Kartenblatt 1, Flächenabschnitt 3826, belegen zu Usch.
Alle Eigenthumsprätendenten, Betreffs des Grund⸗ stücks Schneidemühl Nr. 204, namentlich der Dr. med. Benjamin Samuelsohn oder dessen Erben, werden aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche auf die Grundstücke spätestens in dem auf den 14. Juni 1888, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 3, anberaumten Aufgebots ⸗ termine anzumelden und ihr vermeintliches Wider⸗ spruchsrecht zu bescheinigen, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen werden und die Ein⸗ tragung des Besitztitels für die Antragsteller erfolgt.
Schneidemühl, den 27. November 1887.
Königliches Amtsgericht. (43632 J,.
Der Particulier Carl Müller in Stapelnburg hat das Aufgehot des loco obl. ausgfertigten Erbergleichs (2. Ausfertigung) vom 8. Juni 1849 inhalts dessen eine Absindungkforderung von 3500 Thlr. für den wegen Geistesschwäche entmündigten Wilhelm Hein⸗ rich Carl Müller hieselbst, auf das dem Oeconomen Heinrich Homann hieselbst gehörige, suh No. ass. 276 hier belegene Grundstück eingetragen ist, und die ,, , Maßen im Erbgange auf den v. Carl Müller übergegangen ist, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf
den 29. Juni 1888, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf gehotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗ rung der Urkunde dem Eigenthümer des verpfändeten Grundstücks gegenüber erfolgen wird.
Helmstedt, den 1. Dezember 1887.
Herzogliches Amtsgericht. Kruse.
Karten⸗
38970
: Zum Ausbau des Kommunikationsweges von , nach Brevörde innerhalb der Glesser Feld⸗ mark haben ; .
1) der Großköther Christian Albrecht in Glesse von seinem Großkothhofe No. ass. 5 daselbst 1 a96,53 4m, .
2) die Ehefrau des Halbmeiers August Seume⸗ nicht, Auguste, geborene Kather, in Glesse von ihrem Salbmeierhofe No. ast. 4 daselbst 3 a 62,53 qm e
in . wangsenteignung an den Kreißkommunal⸗ Verband Holzminden abgetreten, und ist Termin zur Auszahlung der Entschädigungskapitalien von be⸗ ziehungsweise 33 M 89 8 und 61 „ 36 3 nebst 5 go Zinsen seit dem 1. Juli 1386 auf Donner⸗ stag, den 5. Jannar 1888, Morgens 10 uhr, vor unterzeichnetem Gerichte angesetzt.
Realberechtigte, welche an die abgetretenen Grund⸗