Brasil ˖ und La Plata⸗Linien: remen 10. Dez. von Antwerpen. Bremen 9. Dez. in Antwerpen.
SGoruñg. 2. Nov. von Buenos Aires.
ntwerpen, Bremen ö ͤ . ö La Plata 26. Nov. in Montevideo. Gr. Bismarck Brasilien 24. Nov. in Bahia. ö // La Plata 27. Nov. Condor. La Plata 8. Dez. St. Vincent pa Frankfurt La Plata t Fr. Fr. Wilh.“ . ö, ; 5. Dez. von Lissabon. 5 ntwerpen, Coruña, Ohio Vigo. Ka Piat io Dez. von Bremerhaven. Linien nach Ost⸗Asien und Australien:
Salier . Bremen Dez. in Aden . . Bremen von Sydney.
ohenstaufen“. Australien in Colombo. Australien von Southampton. Bremen von Antwerpen. Bremen in Colombo. Ost⸗Asien ; in Shanghai. Neckar“. Ost⸗Asien ; in Suez.
Hamburg, 11. Dezember. (W. T. B. Der — 36 Lessing“ der Ham burg⸗Amerikanischen Packetfahrt Aktien⸗Gesellschaft hat, von New⸗York kommend, heute Nach⸗
mittag Lizard passirt.
Triest, II. Dezember. (W. T. B.) Der Llovddampfer Euterpe“ ist mit der ostindischen Post heute früh aus Alexandria hier eingetroffen.
London, 19. Dezember. (W. T. B.) Der Ca stle⸗ Dampfer „Norham Castle“ hat heute auf der Heimreise Madeira passirt.
Leipzig!... Sr re t ͤ
Straßburg! ⸗
Nürnberg“. Sachsen⸗ Preußen Bayern
Berlin, 12. Dezember 1887.
Preußische Klassenlotterie. (Ohne Gewähr.)
Bei der ö. angefangenen Ziehung der 3. Klasse 177. Königlich preußischer Klassenlotterie fielen in der Vormitiags⸗Ziehung:
1 Gewinn von 15 000 MS auf Nr. 38 896.
1 Gewinn von 5000 M auf Nr. 25133.
1 Gewinn von 3000 S auf Nr. 13471.
1 Gewinn von 1500 S auf Nr. 79 692.
6 Gewinne von 500 S auf Nr. 7671. 118934. 132351. 146172 167 629. 189130.
16 Gewinne von 300 S6 auf Nr. 6726. 23 588. 29 832. 69 199. 69 779. 76 700. 78 749. 83 891. 94108. 112492. 125 857. 139 426. 156 3738. 157 796. 175 182. 177 932.
Amtliche Berichte aus den Königlichen Kunstsammlungen.
Aus dem „Jahrbuch der Königlich preußischen Kunstsammlungen.“ (Erscheint vierteljährlich im Verlage von G. Grote in Berlin 'zum Preise von 30 M fuͤr den Jahrgang.)
J. Königliche Museen. 1. April = 30. Juni 1887. (Schluß.)
H. Kunstgewerbe·Museum.
A. Sammlungen. In der Zeit vom 1. April bis 36. Juni 1887 wurden unter Anderem erworben: Helzareiten.
Tisch auf vier Säulen üßen. Deutschland, TVI. Jahrhundert.
Schrank mit farbigen Holzeinlagen. Deutschland um 1726.
Schreibsekretär mit Holzelnlagen und Bronzebefchlägen. Würz⸗ burg um 1750.
Toilettentisch mit Bronzebeschlägen. Deutschland um 1770.
Theil einer Wandtäfelung. Holz, geschnitzt. Paris um 1750.
Lehnstuhl. Holz, geschnitzt und vergoldet. Paris um 1786.
Metallarbeiten.
Vier Mörser. Bronze. Italien, TVI. Jahrh.
Rauchfaß. Bronze. Italien, Frühmittesalterlich.
Rauchfaß. Bronze. Italien, XV. Jahrb.
Schreibzeug. Bronze. XVIII. Jahrh.
Sammlung von Möbelbeschlägen. Bronze. TviII.— XVII. Jahrh.
Drei Gefäße. Bronze, gravirt Aeltere orientalische Arbeit.
Kirchenleuchter. Zinn. Deutschland, Anfang TVisi. Jahrh.
Vier Thürklopfer. Schmiedeeisen. Deutschland und Italien, XVI. -=- XVII. Jahrh.
Nachguß eines Messingkronleuchters Original in der Marien— kirche zu Kolberg. Deutsche Arbeit, TV. Jahrh.
Kunsttöpferei. süddeutschen Fabriken. XVIII. Jahrh.
und Gruppen aus Sammlung süddeutscher n XVIII. Jahrh. Sammlung französischer Fayencen. XVIII. Jahrh. Ofen, Fayence, blau bemält. Hamburg um 1756 Zwei Porzellanvasen, mit lumen reich bemalt.
um 1770 Verschiedenes. Schmuckschale aus Achatonyr, mit Gold eingelegt.
persische Arbeit. Geldschaufel. Knochen, gravirt. Italien, XV. Jahrh. Fächer, bemalt. Frankreich um 1760. An Geschenken gingen der Sammlung zu: Frau Justiz Rath Freusberg in Insterburg durch Se. Excellenz 83 Staats⸗Minister von Goßler: Flacon aug Wedgwoodmasse.
ngland um 1790. Philipp Arons. Porzellanfigur. Berlin
Herr Historienmaler um 1760.
Herr Hof⸗Antiquar J. A. Lewy. Ein Schlüsselschild. Schmiede⸗ eisen. Deutschland, TVI. Jahrh. — Zwei Möbelbeschläge. Bronze. XVIII. Jahrh.
Herr. Direktor Dr. Bode. Kastengriff. Bronze. Italien, XVI. Jahrh. — Formplatte in Steinzeug. Deutschland, XVI. Jahrh.
Herr Kaufherr, Hamburg. Holjform für Kuchen. Anfang
XVIII. Jahrh. Brosche. Silberfiligran. Egvpten,
Frau Direktor Erman. modern.
Herr Landesgerichts ⸗Präsident vom Baren in Insterburg. Brief— tasche mit Silberbeschlag. England, XVIII. Jahrh. — Taucher figürchen. Glas.
XIX Sonderausstellung
vom 11. April bis zum 5 Juni 1887.
Durch Allergnädigste Gewährung Sr. Majestät des Kaisers und Königs wurden augsgestellt die Höchstdemselben bei der Feier des 90. Geburtstages dargebrachten Adressen; unter den nahezu hundert Adressen trugen die meisten künstlerischen Schmuck.
Hinzugefügt waren:
Standuhr, bemalt. Geschenk Ihrer Königlichen Hoheiten des Großherzogs und der Großherjogin von Baden.
Prunkschale aus Gold und Edelsteinen. Nachbildung eines Ge⸗ fäßes aus dem Schatze von Pietrogssa. Geschenk Ihrer Majestaten des Königs und der Königin von Rumänien.
Porzellanfiguren
Berlin
Aeltere
St. Vincent aft
7. Dez. Santa Cruz passirt.
Die letztgenannte Schale und die Adresse der Stadt. München in einer in Silber getriebenen Kapsel sind durch Allerhöchste Be⸗ stimmung nach Schluß der Ausstellung leihweise im Museum be⸗ lassen. Lessing.
B. Unterrichtsanstalt.
Das Sommerquartal wurde am 14. April begonnen und am
30. Juni geschlossen. ;
Nachdem die an die Königliche Kunstschule verlegten Klassen mit
Beginn des neuen Etatsjahres von der Museumsverwaltung getrennt
worden waren, betrug die Zahl der ausgegebenen Unterrichts ö. 264 glaht der Beluch
ie Kopfzahl der Besucher: Volksschüler Hospitanten Zusammen Schüler V 217 290
Schülerinnen . 43 49
Summa. . 75 2660 3359 Der Lehrerschaft wurde ihr ältestes Mitglied, Professor J. Schaller, nach langen und schweren Leiden am 25. Juni durch den Tod entrissen. Ausstellung der Schülerarbeiten Anfang Oktober im Lichthof des Museums. E. Ewald.
II. Königliche National⸗ Galerie. A. Oelgemälde. — J. Scheurenberg in Berlin: Bildniß des Geheimen Regierungs- Raths Professor Dr. Zeller (nach Bestellung). . K. Stauffer⸗Bern in Berlin: Bildniß des Geheimen Raths Dr. Gustav Freytag (nach Bestellung). Karl Triebel in Berlin, : Harzlandschaft. ĩ ; ⸗ 4. J. Schrader in Berlin: Anbetung des Christuskindes durch die heiligen drei Könige (aufgestellt in der Drei ⸗Königskirche zu Elbing). Hertel in Berlin: Drei Entwürfe zu den s. Z. für die Hygiene- Ausstellung in Berlin ausgeführten Dioramen von Gastein (aufgestellt im Hygienemuseum). Gesammtaufwand 34 400 .
B. Handzeichnungen ze. . ich Gottfr. Schadow: Denkmal des Grafen von der Mark. Kreide⸗ zeichnung. Ed. Mandel in Berlin, : Bildniß G. Schado w's nach J. Hübner Kreidezeichnung. ; Jul. Hübner in Dresden, A: „Germania“. Federzeichnung. H. Johann in Berlin, : 12 Blatt Landschaften und Baum— studien. Blei und Feder. Geyer in Berlin, : 10 Blatt Landschaften. Oel, Wasser— far be und Blei. Carl Gehrts in Düsseldorf: 14 Blatt Kompositionen Wasser⸗ farbe und Feder. C. Triebel in Berlin, : 10 Blatt Landschaftliche Studien. Blei. v. Hanstein: Jugendbildniß des Professors J. Schrader. Wasserfarbe. Gesammtaufwand 4800 . An Geschenken erhielt die Königliche National⸗Galerie: 1 Stillleben (Rebhuhn) von M. Leyendecker, als Vermächtniß der zu Paris verstorbenen Wittwe des Künstlers. 7 Landschaften von Gleichen⸗Rußwurm in Weimar, vom Künstler. Die XXV. Sonderausstellung im Mai und Juni umfaßte Werke der verstorbenen Maler J. G. Meyer von Bremen geb. 1813, 4 1886 in Berlin), Rudolf Schick (geb. 1840, 1887 in Berlin), Fr. G. Hausmann (geb. 18235, 5 18665 in Hanau) und August Behrendsen (geb. 1819 in Magdeburg, 4 1886 in . ordan.
Die Dorotheenstädtische Gemeinde feierte gestern das 200jährige Bestehen ihres Gotteshaufes. Die Kirche war aus diesem Anlaß festlich erleuchtet und prangte in reichem Blumen schmuck. Der Altarplatz war den Ehrengäsken und den Gemeinde— Kirchenbehör den reservirt. In Vertretung der höchsten Behörden erschienen die Staats-Minister von Puttkamer und von Goßler, vom Epangelischen Ober-Kirchenrath hatten sich die beiden Präsidenten Hermes und Brückner, sowie Ober Konsistorial⸗ Rath Richter, vom Konsistorium der Provinz Präsident Hegel und Konsistorial⸗ Rath Arnold eingefunden. Von Sr. Majestät dem Kaiser war ein Kabinetschreiben eingegangen, in dem Allerhöchstderselbe Sein Bedauern bekundet, der Feler Seiner Gefundheit wegen nicht beiwohnen zu können, aber Seiner freudigen Theilnahme Auß— druck giebt, namentlich auch über die finanzielle Ent⸗ . der, Gemeinde, und die Versicherung der Fortdauer Seiner Allerhöchsten Huld ausspricht. Se. Majestät hatten außer⸗ dem den Minister für geistliche zc. Angelegenheiten beauftragt, Aller⸗ höchste Auszeichnungen zu überbringen, die vor Beginn der Feier in der Sakristei überreicht wurden. Die Feier felbst begann mit dem vom Kirchenchor vorgetragenen 100. Psalm, den Musikdirektor Ueberlse eigens für den Tag in Mußstk gesetzt hatte. Die Liturgie hielt der zweite Geistliche Prediger Vogel. Eingefügt war der Liturgie die Motette: ‚Ehre sei Gott in der Höhe“ und der von R. Stechow gedichtete, von A. Ueberlse komponirte Fest⸗ gesang:; »Rührt die Saiten, singet, ihr Chöre.“ Die Festpredigt hielt Prediger R. Stechow über 1. Kor. 3, 11. Danksagung, Gebet und Gesang schlossen die Feier.
Breslau. Vom 8. — 10. Dezember fand hier der XVI. schlesische Bädertag statt, dem die Kurorte Alt aide, Char⸗ lottenbrunn. Kudowa, Flingberg, Goczalkowiß, Görbers dorf, Königs— dorf · Jastrzemb, Landeck, Muskau, Reinerz, Salzbrunn und Warm⸗ brunn angehören. Aus der reichhaltigen, zur Erledigung gelangten Tagesordnung, welche 21 Vorlagen umfaßte, heben wir folgende Themata von größerer Bedeutung hervor? 1 Bericht über den Besuch des schlesischen Bäadertages in Salzbrunn am 16. und 1I. September d. J. 2) Bescheid des Königlichen Regierungs⸗ ö , zu Breslau auf die Petition, betreffend die balneologischen ahresberichte. 3) eber die Maßregeln Seitens der Kurverwal⸗ tungen gegenüber Fällen von contagiösen Erkrankungen in den Logir⸗ häusern. 4) Bescheid des Ober-⸗Präsidenten, betreffend die Steuer⸗ und Konzessionspflicht des Restaurtrens durch die Badewirthe. 5) Die Gefahrenklassen der Unfallversicherung in Bezug auf die Bäder. 6) Messungen des Ozons resp. Festsetzung eines bestimmten Systems, nach welchem für die Folge gemessen werden soll. 9 Vorläufige Mittheilungen über den rh der Hulwa'schen ethode zur Klärung der Schmußwässer. 8)
kurorte und Terrginkurorte. ihr Verhältniß zu einander. 2) Ausstellung in Brüssel, Theilnahme der Bader. 109) Balneo⸗ technisches. er schlesische Bädertag ist der erste und älteste derartige Verband, der in rastlosem Streben an der Verbesserung alter Uebel⸗ stände und der Einführung eines gefunden Fortschritts gearbeitet hat. Seine Publikationen werden von den betheiligten Kreisen daher auch mit besonderem Interesse entgegengenommen. Die Verhandlungen werden vom Vorsitzenden bearbeitet und künftiges Frühjahr, wie seither als Brochüre, im Druck erscheinen.
Höhen⸗
Leipzig, 12. Dezember. (W. T. B.) Heute Vormittag 9 Uhr begann vor dem Reichsgericht der Landes verrathsprozeß egen den Kanzleibeamten Carl Paul Cabannes aus Straßburg. Der Gerichtshof ist aus dem Zweiten und Dritten Strafsenat ge⸗ bildet; den Vorsitz führt Präsident Drenkmann. Die Srer— Relchsanwaltschaft ist vertreten durch den Sber⸗ Reichs anwalt Tessendorf und den Reichsanwalt Galli. Der Angeklagte wird vom Rechtsanwalt Sachs vertheidigt. Nach dem Anklagebeschluß ist Cabannes, welcher im Dienst des Kaiferlichen Bezirkspräsidiums in Straßburg gestanden, beschuldigt des Landesverraths, der Be⸗
licher Urkunden. Diese Verbrechen sind dadurch begangen, daß der Angeklagte seit dem Jahre 1384 die Verwaltungsberichte del Bezirkspräsidien in Straßburg, Kolmar und Metz, welche Aufschluß über Bauten wegen Mobilmachungsangelegenheiten und über Pferde⸗ musterung geben und zum Wohl des Deutschen Reichs fremden k. gegenüber geheim zu halten sind, sowie ferner ,, krete des Straßburger Bezirkspräsidiums an den Chef des achrichtenbureaus des französischen Kriegs ⸗Ministeriums, Obersten Vincent, gegen Geldvergütung gesandt hat. Der Angeklagte bekennt * schuldig, will sich aber der Schwere seiner Handlungsweise nicht ewußt gewesen sein. Aus dem Verhör des Angeklagten geht weiter hervor, daß derselbe durch einen Herbst 1883 veranlaßt worden ist, nach Paris zu reifen und dort mit einem gewissen Müller, welcher angeblich Redacteur des „Figaro“ sein sollte, in Wirklichkeit aber der bekannte Oberst Vincent, Leiter des Nachrichtenbureaus im französischen Kriegs⸗ Ministerium war, in Verbindung zu treten. An diesen hat unter verschiedenen Adressen der Angeklagte theils direkt von verschiedenen Grenzorten, meist von Luneville aus Briefe aufgegeben, theils durch Mittelspersonen, die von Straßburg nach Paris reisten, die geheim zu haltenden Berichte und Urkunden abgesendet und von Vincent Beträge von 50, 100, 200 und 400 Fr., ferner die Zusicherung einer Entschädigung von 1000 Fr. erhalten. Bei der Verhaftung des Angeklagten wurde ein ganzer 4 von Berichten und Urkunden, die zur Absendung bereit waren, vorgefunden.
gewissen Nottinger im
Die englische Operngesellschaft des Mr. D Oyly Carte brachte im Krolk'schen Theater am Sonnabend die nästhetisch⸗ satirische Burlesk⸗Oper Patience“ von W. S. Gilbert, Musik von Arthur Sullivan, aufs Neue zur Aufführung. Das Werk war schon zu Ende des diesjährigen Frühjahrsgaftspiels der Gesellschaft einige Male hier gegeben worden, hafte aber . des Beifalls, den auch in diesem Fall die pikant erfundene, prickelnd rythmisirte Musik des Hen. Sullivan und die äußerst sorgfältige Inseenirung und Darstellung fand. doch nicht des Zuspruchs sich zu erfreuen wie der „Mikado“. Und dies That feinen guten Grund, denn das Stück ist durchaus einseitig tendenziös und eine ohne den auf dem Zettel gebotenen Kommentar für unser Publikum gänzlich unverständliche Satire auf englische Zustände. Die Burleske will nämlich die „ästhetische Bewegung geißeln. welche, von dem Bunde der zu den Kunstprinzipien Botkicelli's und Giotts'z schwörenden Prä ⸗Raffaeliten aus Opposition gegen die akademische Schule angeregt, eine Zeit lang die Salons der vornehmen Gesell⸗ schaft in England ergriff und zu allerhand lächerlichen Auswüchsen in Kleidung und Gebahren geführt hat, die ja auch von dem Punch“ und anderen Witzblättern ergötzlich karikirt worden sind. Auch auf die jüngere literarische Richtung übertrug sich diese Aestheto⸗ manie, deren Streben auf vollkommene Einfalt des Herzens gerichtet war, schließlich aber innerhalb des Bundes einen Antagonismus zwischen den erotischen und idyllischen Dichtern zur Folge hatte. Speziell diese Spaltung bot den Vorwurf zu dem Libretto, in welchem außer den , poetischen Richtungen noch eine Schaar schwär—⸗ merischer ästhetischer Comtessen und auf der anderen Seite ein naives Milchmädchen und ein Chor von schneidigen Dragoner⸗Offizieren auftreten Beim besten Willen wird auch demjenigen deutschen Besucher, der sich vor der Vorstellung die Mühe nimmt, die Einführung zu lesen, das Libretto gleichgültig, wenn nicht uninteressant erscheinen. Um so mehr bleibt dagegen die Sorgfalt der Inscenirung und Darstellung anzuerkennen, ganz abgesehen von der gefälligen, reich und glän⸗ zend wie immer instrumentirten Musik des Hrn. Sullivan, dem' nur die Melodien in diesem Opus nicht so leicht und originell zufließen wollten als sonst; wenigstens fehlt es einige Male nicht an frappanten Anklängen an bei uns höchst friviale Be— lannte⸗ indessen könnte das auch nur neckifcher Zufall sein. Was die Darstellung betrifft, so debütirte als Milchmädchen Patience Miß Margaret Cockburn recht glücklich, mehr noch durch ihre an⸗ muthige Erscheinung als in gesanglicher Beziehung. Die schwärme⸗ rischen Comtessen wurden von der tüchtigen Altistin Miß Elsie Fameron sowie den Misses Duggan, Vince und Jenoure mit wirk— samer Komik dargestellt. Den erotischen Dichter Bunthorn gab der beliebte Buffo· Tenor Mr. Muir höchst burlesk als idyllischer Dichter Grosvenor führte sich der neu engagirte Baritonist Mr. Campbell sehr vortheilhaft ein. Vielen Beifall errang auch Mr. Billington als Drggoner⸗Oberst mit seinem schneidig vorgetragenen Couplet. Cinige Nummern wurden mehrfach da capo verlangk, die groteske Scene der idyllischen Erzählung des Dichters Grosvenor (von dem Magneten und der Kaffeemühle) mit dem Damenchor nicht weniger als dreimal. Auch diese Oper ist in Kostümen und Dekora— tionen mit feinem Geschmack ausgestattet. Namentlich boten die malerischen Gruppirungen und Aufzüge der leierspielenden Damen in ihren geschmackvollen, farbenharmonisch abgetönten Gewändern eine Reihe . Bilder. Der große Königssaal war vollständig ausverkauft.
Frau Margarete Stern aus Leipzig, Gattin des in den dortigen Kunstkreisen thätigen Professors Stern, gab am Sonnabend ein Concert in der Sing⸗Akademie, woselbst fie bereits vor etwa 2 Jahren in Gemeinschaft mit Marcella Sembrich concertirt hatte. Unfehlbare Sicherheit in Ausführung aller technischen Schwierig keiten, lobenswerthe Klarheit in der Darstellung des Inhalts der gewählten Kompositionen, kräftiger und zugleich modulationsreicher Anschlag bei mäßigem Pedalgebrauch sind bemerkenswerthe Vorzüge ihres Spiels. Diese kamen der Ausführung des O- moll-Concerks von Beethoven sehr zu statten. Der erste Satz mit der sehr kunftvoll konstruirten Kadenz, sowie der letzte Satz gelangen der Künstlerin vorzüglich, während im Largo mehr Wärme des Ausdrucks zu wünschen blieb. In dem stil⸗ und schwungvoll gehaltenen Concert (G- moll) von Saint-Sasns entfaltete sie noch befonders den Glanz ihres virtuosen Spiels auf das Wirksamste. Ein Gleiches gilt von dem Vortrag der Solostücke von Chopin, Bizot, Dräseke und eis Der Auf schwung“ von Schumann litt jedoch unter der zu kapriöfen Manier ungdug⸗= gesetzter Tempoveränderungen, die wir beim Vortrag diefes Stücks durch Frau Schumann, der gewissenhaften Interpretin der Werke ihres Gatten, nie gehört haben. Die Concertfängerin Fr. Emilie Wir th unterstützte die Soirée durch den Vortrag einer Arie auß der Oper Titus. von Mojart, und durch Lieder von Raff, Leßmann und Mozart. Mit einer sehr umfangreichen und wohltlingenden Sopranstimme begabt, bewies die Sängerin zugleich einen hohen Grad künstlerischer Ausbildung, und eine tief innerliche Ausdrucksweise. Durch ein geschicktes Verhüllen des Athemeinsatzes und durch die sehr . Anwendung des Tremolirens begünstigt, war das ruhige und gleichmäßige. Dahinströmen der Töne oft von bejaubernder Wirkung. Reicher und wohl verdienter 3 wurde beiden Künstlerinnen zu Theil. Das Philharmonische Drche unter Leitung des Kapellmeisters Kogel bewährte bei Begleitung der Klavler⸗Concerte wiederum seine anerkannte Tüchtigkeit.
Redacteur: Riedel. Verlag der Expedition (Scholy.
Berlin:
Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 33. Sechs Beilagen (einschließlich 2 Börsen⸗Beilagen), (1662)
sowie die Bekanntmachung der Sauptverwaltung der Staats schulden, betreffend die Niederlegung der im Eiatsjah 2 1886/87 durch die Tilgungsfonds eingelösten Staats schul dendokumente. .
stechung und des Diebstahls, fowie der Beiseiteschaffung amt
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Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags ⸗ꝛnstalt, ĩ⸗
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Erste Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
M 291.
Berlin, Montag, den 12. Dezember
1887.
Deutsch Nach w
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der Einnahme an Wechselstempelsteuer im Deutschen Reich für die Zeit vom 1. April 1887 bis zum Schlusse des Monats November 1887.
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1. 2.
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3. 4. 5. .
Einnahme im Monat
Ober⸗Post⸗Direktions⸗ Bezirke. November
Hierzu Einnahme Vormonaten.
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IJ. Im Reichs⸗Postgebiete.
1) Königsberg 2) Gumbinnen . 4
9156 40 3112 80 7310 10 75 373 50 4 3041 20 5 388 40 6130 1355 4 512 1870 11 596 6 842 4618 15 119 6771 11671 5 548 5 742 2138 4362 14048 1 4639 28 759 1 16456 6873 3 624 40 443 1616 13 427 37 826 21 110 5743 11058 2145 3 857 6 068 DN 12 722 , 63 612
Danzig. enn,
Potsdam.
6) Frankfurt a. D. . 7) Stettin . 8) Köslin.
9) Posen ..
10) Bromberg.
11) Breslau
12) Liegnitz .
13) Oppeln..
14) Magdeburg
19 6. e a S. 16) Erfurt... 9 k 18) Hannover.
ö. Münster
20) Minden.
h Arnsberg.
K 2 Frankfurt a. M. 8 , 3 Aachen. ; 26) Koblenz;.
27) Düsseldorf.
28) Trier
29) Dresden
30) Leipzig..
31) Karlsruhe .
32) Konstanz .
33) Darmstadt .. 34) Schwerin i. M. . 36) Oldenburg. 36) Braunschweig. 37) Bremen
38) Hamburg .. 39) Straßburg i. E. 1 m,, .
17310 3 053
260 309
273 459 132730
429 451 105 349
716 037 90 24 563 50 75 036 30 579 784 90 23 431 50 48290 70 52 217 30 9255 90 34 535 20 21832 80 111210 40 58 503 50 37 373 90 99 235 20 55 912 70 S6 210 50 39 444 — 47 348 90 13 5765 25 36 508 50 115 886 40 35 520 50 222 882 75 110 855 30 52 183 10 25 750 10 270 668 60 13 244 — 93 703 30 298 690 80 149 019 85 44 499 20 83 748 50 16646 70 29 258 70 44949 80 101 8063 — 452 48388 70 127 515 50 26784 80
74 496 24 692 66 266 572723 25 092 46 877 49729 10625 35 196 18 578 106 385 59 582 38796 104 012 53 695 90 529 39 533 48 400 15 143 36 267 120 209 38 430 216 461 115782 56 616 25 831 300 752 12281 100 366 311265 153 841 45 948 85 233 16706 28 282 40 346 112415 493063 122 659 23 102
1541 60
128 70 8169 80 061 40 1661 10 1413 30 2483 30 1369 60
661 — 3 254 265 4825 40 1079 30 1422 40 4727 — 2217 20 4319 20
89 — 105110 1567 495 30 60 10 4h 90 50 20 30 80 70 85 15 809 30 40 50 80 40 50 80
65 339 21 579 58 956 97 350 22 051 41489 43 598
9270 30 683 16708 94 788 52 740 34 178 88 892 46 924 78 858 33984 42 657 13 005 31904 06 1660 33 791 87 701 99 325 49742 22 206
10664 86 938
140 204 74 175 14 560 24 424 34277 99 692
ti I4RtttTttlttttlttlkttrsttt!ltt!!it*
20 048
506961 5h 657 . 22 201
Summe JI. II. Bayern. II. Württemberg
3 450 156
145 002
3 936 218 408 417 167 204
3 846 445 45 393 748 20 160 943 10
352 760
Ueberhaupt Berlin, im Dezember 1887.
683 9gꝛo 560
Haupt⸗Buchhalterei Bi
3927919
***
4511840 4401141 75 110698
des Reichs⸗Schatzamts. e st e r.
Aichtamtliches.
Preußen. Berlin, 12. Dezember. Der dem Reichs—⸗ tage vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, betreffend Aenderungen der Wehrpflicht, hat folgenden Wortlaut:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2e. - verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstages, was folgt: Erster Abschnitt. , .
ö. Die Landwehr wird in zwei ö eingetheilt.
Die Verpflichtung zum Dienst in der Landwehr ersten Aufgebots ist von fünfjähriger Dauer. .
Der Eintritt in die Landwehr ersten Aufgebots erfolgt nach ab— geleisteter Dienstpflicht im stehenden Heere.
Die Dienstverhältnisse der Landwehr ersten Aufgebots regeln sich nach den bisher für die Landwehr gültigen Bestimmungen. /
Mannschaften der Kavallerie, welche sich freiwillig zu einer vier ⸗ jährigen aktiven Dienstzeit verpflichtet haben, dienen in der Landwehr ersten Aufgebots nur drei Jahre.
8 3.
Die Verpflichtung zum Dienst in der Landwehr zweiten Auf⸗ gebots dauert bis zum 31. März desjenigen Kalenderjahres, in welchem das 39. Lebensjahr vollendet wird.
Der Eintritt in die Landwehr zweiten Aufgebots erfolgt
a. nach abgeleisteter Dienstpflicht in der Landwehr ersten Auf—
ebots, ! b. für Ersatzreservisten, welche geübt haben, nach abgeleisteter rl ,, (vergl. §. 15). f .
ie Dienstverhältnisse der Landwehr zweiten Aufgebots regeln sich nach den für die Landwehr ersten Aufgebots . . Bestim⸗ mungen, jedoch mit den im 5§. 4 id Abweichungen.
Für die zur Landwehr zweiten Aufgebots gehörigen Personen greifen folgende Vergünstigungen Platz:;
1) Dieselben dürfen im Frieden zu Uebungen und Kontrolversamm⸗ lungen nicht herangezogen werden. .
2) Die für ihre Kontrole erforderlichen Meldungen an die zu⸗ ständigen Militärbehörden können auch durch Familienangehörige er⸗ stattet werden. ;
3) Sie bedürfen außer dem Falle einer besonderen Anordnung für die ö eines Krieges oder einer Kriegsgefahr (8. 17 des Gesetzes vom 1. Juni 1879, Bundes,Gesetzbl. S,. Ib, sowie s. 140 Ziffer 3 des Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich) keiner Erlaubniß zur Auswanderung, sind vielmehr nur verpflichtet, von ihrer bevorstehenden Auswanderung der zuständigen Militärbehörde Anzeige zu mgchen. Die Unterlassung dieser Anzeige unterliegt der im §. 360 des Straf⸗ gesetzbuchs für das Deutsche Reich . Strafe.
Die Versetzung aus der Landwehr ersten Aufgebots ,,, weise der Ersatzreserve in die Landwehr zweiten Aufgebots erfolgt im
Frieden bei den nächsten auf Erfüllung der betreffenden Dienstzeit folgenden Frühjahrs, Kontrolversammlungen. Diejenigen Mannschaften, deren Dienstzeit in der Landwehr ersten Aufgebots in der Zeit vom 1. April bis zum 30. September abläuft, treten bei den Herbft. Kon« trolversammlungen des betreffenden Jahres zur Landwehr zweiten Aufgebots über.
Im Kriege finden Versetzungen in die Landwehr zweiten Auf— gebots und Entlassungen autz V. nicht statt.
In Berücksichtigung dringender häuslicher und gewerblicher Ver— hältnisse können Mannschaften der Landwehr ersten und zweiten Auf gebots, sowie in besonders dringenden Fällen auch einzelne Reservisten, für den Fall der Mobilmachung hinter die letzte Jahresklasse der Landwehr zweiten Aufgebots zurückgestellt werden, jedoch darf in keinem Aushebungsbezirk die Zahl der hinter die letzte Jahres klasse der Landwehr zweiten Aufgebots zuxückgestellten Mannschaften drei Prozent der Reserve und der nn,, Landwehr übersteigen.
1). Zur erstmaligen Aufstellung der Listen haben sich die zur Landwehr zweiten Aufgebote gehörigen Personen, welche im Jahre 1850 und später geboren wurden, innerhalb 5 Wochen nach Inkraft⸗ treten dieses Gesetzes schriftlich oder mündlich unter Vorlage ihrer Militärpapiere, soweit diefe noch vorhanden sind, im Stationsort der betreffenden Landwehr ⸗Compagnie zu melden. Bei Unterlassung der Meldung kommen die Bestimmungen des § 67 des Reichs-Militär⸗ gesetzes in Anwendung. .
2) Die vorstehend festgesetzte Meldefrist wird für die zur Land- wehr zweiten Aufgebots gehörigen Personen, welche sich außerhalb Deutschlands beziehungsweise auf Seereifen befinden, bis zum 36. Sep tember 1888, beziehungsweise, wenn dieselben vor diesem Zeitpunkt nach Deutschland zurückkehren oder bei einem Seemannsamt des In⸗ landes abgemustert werden, bis 14 Tage nach erfolgter Rückkehr be— ziehungsweise Abmusterung verlängert.
Zweiter Abschnitt. 6m,
Die Ersatzreserve dient zur Ergänzung des Heeres bei Mobil⸗ machungen und zur Bildung von i, Tir nmnthtllen.
Der Ersatzreserve sind alljährlich so viele Mannschaften zu über⸗ weisen, daß mit sieben Jahresklassen der erste Bedarf für die Mobil⸗ machung des Heeres gedeckt wird. . ;
In erster Linie sind derselben diejenigen Personen zu überweisen, welche zum Militärdienst tauglich befunden, aber als Ueberzählige, d. i. wegen hoher Loosnummer, nicht zur Einstellung gelangt sind.
Der weitere Bedarf ist zu entnehmen
a. aus der Zahl derjenigen tauglichen Militärpflichtigen, deren häusliche Verhältnisse die Befreiung von der Ableistung der aktiven Dienstpflicht zur Folge haben;
b. aus der Zahl derjenigen Militärpflichtigen, welche ig ge⸗ ringer körperlicher Fehler von der Ableistung der aktiven Dienstpflicht befreit werden (8. h. bedingt tauglich sind))..
e. aus der Zahl derjenigen Militärpflichtigen, welche wegen zeitiger Dienstuntauglichkeit von der Ableistung der aktiven Dienst⸗
pflicht befreit werden (d. h. zeitig untauglich sind), deren Kräftigung aber während der nächstfolgenden Jahre in dem Maße zu erwarten ist, daß sie den Anstrengungen des Sienstes gewachsen sind.
Die Ueberweisung ist in der vorstehenden Reihenfolge zu be⸗ wirken. Ist ein Ueberschuß vorhanden, so entscheidet unter den Frei⸗ geloosten (Ueberzähligen) die Reihenfolge der Loos nummer, unter den Übrigen Militärpflichtigen die Abkömmlichkeit, das Lebensalter und die bessere Diensttauglichkeit. 3
§. 10.
Eine Ueberweisung anderer als der im §. 9 bezeichneten taug⸗ lichen Militärpflichtigen zur Ersatzreserve kann durch die Ersatz behörden dritter Instanz ausnahmsweise verfügt werden, wenn besondere im Reichs-⸗Militärgesetz vom 2. Mai 1874 nicht ausdrücklich vorgesehene Billigkeitsgründe eine Befreiung von der Ableistung der aktiven Dienstpflicht gerechtfertigt . n,
Die der Ersatzreserve überwiesenen Personen gehören zu den Mannschaften des Beurlaubtenstandes und sind allen für die letzteren — insbesondere den für Reserve und Landwehr — gültigen Bestim⸗ mungen unterworfen, insoweit nicht in den nachstehenden Paragraphen besondere Festsetzungen getroffen Inn, .
Die Ersatzreservisten können allsahrlich einmal — und zwar zu den im Frühjahr stattfindenden Kontrolversammlungen — heran— gezogen werden.
§. 13. - Die K sind im Frieden zur Ableistung von drei Uebungen verpflichtet, von denen die erste zehn Wochen, die zweite sechs Wochen und die dritte vier Wochen dauert.
Der Ersatzreserve überwiesene Personen, welche auf Grund der Ordination oder der Priesterweihe dem geistlichen Stande angehören, sollen zu Uebungen nicht herangezogen werden. .
Tritt während Ableistung einer Uebung durch eigenes Verschulden oder im eigenen Interesse der Uebenden eine Unterbrechung ein, so kommt die Zeit der letzteren auf . Uebungszeit nicht in Anrechneng.
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n,, welche das zweiunddreißigste Lebensjahr über schritten haben, werden zu Uebungen nicht mehr herangezogen. Diese Bestimmung findet jedoch keine Anwendung auf diejenigen, welche a. in h eigenen Verschuldens verspäͤtet der Ersatzreserve über⸗ wiesen, b. wegen Kontrolentziehung in ver setzt oder . e. auf ihren Antrag von der zuletzt vorhergehenden Uebung befreit worden sind. z
S. 15.
Die Zugehörigkeit zur Ersatzreserve (Eisatzreserveyslicht) dauert , 5 und rechnet vom J. Oktober des ersten Militärpflicht⸗ jahres ab. ; .
Nach Ablauf der Ersatzreservepflicht treten die Ersatzreservisten, welche geübt haben, zur Landwehr zweiten Aufgebots, die übrigen Ersatzreservisten zum Landsturm ersten Aufgebots über. .
Die . in die Landwehr zweiten Aufgebots beziehungs⸗ weise die Entlassung zum Landsturm ersten Aufgebot erfolgt im Frieden bei den nächsten, nach Ablauf der Ersatzreservepflicht folgenden Frühjahrs ⸗Kontrolversammlungen. .
Mannschaften, welche durch eigenes Verschulden verspätet der Ersagtzreserve überwiesen werden, treten stets in die jüngste Jahres- klasse ein. In diesem Fall, sowie in denjenigen Fällen, in welchen eine Zurückversetzung in jüngere Jahresklassen wegen Kontrolentziehung stattfindet, erfolgt die Ueberführung zur Landwehr zweiten Aufgebots beziehungsweise zum Landsturm ersten Aufgebots erst zu demfelben Zeitpunkt wie die der betreffenden .
S. 16.
Die für die Mannschaften der Reserve und Landwehr wegen Zurückstellung hinter die letzte Jahresklasse der Reserve beziehungs · weise Landwehr getroffenen Bestimmungen finden auf die Ersatz⸗ reservisten entsprechende Anwendung. Die Zahl der auf Grund häus— licher und gewerblicher Verhältnisse hinter die letzte. Jahresklasse Zurückgestellten darf in keinem Aushebungsbezirk fünf Prozent der vorhandenen Ersatzreservisten n r hen
.
Für die Dauer einer Mobilmachung sowie während der Zeit einer Einberufung zum Dienst findet ein Uebertritt der Ersatzreser visten zur Landwehr zweiten Aufgebots beziehungsweise zum Landsturm ersten Aufgebots nicht statt.
§. 18.
Die im Falle der Mobilmachung oder Bildung von Ersatz⸗ truppentheilen zum Dienst einberufenen Ersatzreservisten sind bei der Demobilmachung beziehungsweise bei Auflöfung der Ersatztruppen⸗ theile zu entlassen. .
Sind sie nicht militärisch ausgebildet, so treten sie, sofern sie das ersatzreservepflichtige Alter noch nicht überschritten haben, wieder in die Ersatzreserve zurück. ö . .
Gelangen dieselben als militärisch ausgebildet zur Entlassung, so treten sie, sofern sie sich im reservepflichtigen Alter befinden, zur Reserve, sofern sie dem landwehrpflichtigen Aller angehören, zur Land⸗ wehr über, . .
Die Dauer der ihnen hiernach obliegenden Reserve · , mne weise Landwehrpflicht ist so zu berechnen, als wenn sie am 1. Oktober ihres ersten Militärpflichtjahres zur Einstellung zum aktiven Dienst gelangt wären.
§. 19.
1) Die bisherige Eintheilung in Ersatzreserve erster und zweiter Klasse wird aufgehoben. Sämmtliche bisher der zweiten Klasse zu überweisenden Mannschaften sind fortan dem ersten Aufgebot des Landsturms zuzutheilen. .
2) Diejenigen Mannschaften, welche der gegenwärtig bestehenden ersten Klasse der Ersatzreserve angehören, werden vom Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes ab Angehörige der Ersatzreserve, die⸗ jenigen Mannschaften, welche der gegenwärtig bestehenden zweiten Klasse der Ersaßreser ve angehören, von dem gleichen Zeilpunkt ab Angehörige des Landsturms ersten Aufgebots.
53) Diejenigen Mannschaften der gegenwärtig bestehenden ersten Klasse der Erlatzreserve, welche vor dem Inkraftreten dieses Gesetzes nicht übungspflichtig sind, bleiben während ihrer weiteren Zugehörig— keit zur Ersaßreserve von Uebungen befreit; ihre Ueberweisung zum Landsturm ersten Aufgebots erfolgt zu demfelben Zeitpunkt, zu welchem nach den bisher maßgebenden Bestimmungen ihre Ueberweisung zur zweiten Klasse der Ersatzreserve erfolgt sein würde.
Dritter Abschnitt.
Seewehr und Marine-Ersatzreserve. §ę. 20. ö Die im ersten und zweiten Abschnitt dieses Gesetzes für die Landwehr und Ersatzreserve getroffenen Bestimmungen finden mit nach⸗ stehenden besonderen Festsetzungen auf die Seewehr und Marine⸗ Ersatzreserve sinngemäße Anwendung. S8. A. Seewehr. 1) Die Seewehr theilt sich in die Seewehr ersten und zweiten Aufgebots.
jüngere Jahresklassen zurück⸗