1887 / 294 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 15 Dec 1887 18:00:01 GMT) scan diff

was er bezwecke, werde bereits der Mühlenindustrie gewährt, und bekanntlich werde auch für geschälten Reis beim Export nach einem bestimmten Prozentsatz der Eingangszoll zurückgezahlt. Manche könnten sagen, man sollte mit dieser Frage warten, bis man überhaupt an die Aufhebung des Identitätsnachweises komme. Dann könnte man lange warten. Und da diese Fabriken, namentlich die, welche schon jetzt im Zollverein lägen, sofort geschädigt würden, sei eine sofortige Annahme seines Antrags unerläßlich. Nun könnte gesagt werden, in seinem Antrag liege eine gewisse Begünstigung der ausländischen Produktion, indem die Cakesfabriken, Malzfabriken und Preßhefefabriken veranlaßt würden, fremdes Getreide und fremdes Mehl zu kaufen. Im Großen und Ganzen sei das gewiß nicht der Fall. Denn diese Fabriken seien heute bereits darauf an⸗ ewiesen, das bessere Mehl, welches von Oesterreich⸗Ungarn omme, für diese Cakesfabriken zu verwenden. Die Walz— fabrikation müsse böhmische Gerste verwenden und die Teig— fabrikation Mehl aus russischem Weizen. Selbst wenn aus— ländisches Getreide und Mehl begünstigt würde, würde er das von seinem Standpunkt aus eigentlich nur mit Freuden be⸗ grüßen können. Es sei schon darauf hingewiesen worden, daß Zollerhöhungen den definitiven Abschluß des Handelsvertrages mit Oesterreich erschweren könnten. Es würde das Zustande— kommen des Vertrags gewiß fördern, wenn wir den Verkehr mit dem Auslande nicht ein für allemal abschneiden würden. Schließlich betone er, daß es ihm gar nicht einfalle, der be— treffenden Industrie irgendwelche Exportprämie zu geben. Er habe deshalb im Antrage gesagt, ö. über das hierbei in Rechnung zu stellende Ausbeuteverhäliniß der Bundesrath Bestimmung treffen solle. Er bitte daher, im Interesse dieser Industrie diesen Antrag anzunehmen.

Regierungskommissar, Geheime Regierungs-Rath, Kraut bat, diesen Antrag abzulehnen. Er bezwecke ja wesentlich, die⸗ jenige Erleichterung, welche im 8.7 Nr. 3 unseres Zolltarifgesetzes der Mühlenindustrie gewährt sei, auf andere Industrien zu über⸗ tragen. Er gehöre also gar nicht hierher, sondern zu §. 7 unseres Tarifgesetzes, folglich auch nicht in den Rahmen der Diskussion, die das Haus hier beschäftige. Die Befreiung vom Eingangszoll im Veredelungsverkehr sei in das Ermessen der Verwaltung gestellt. Es ständen sich bei jedem Ver— edelungsverkehr verschiedene Interessen gegenüber. Man habe deshalb auch die mächtigsten Kämpfe der verschiedenen Branchen untereinander gesehen; er erinnere an die Krefelder Halbseidenindustrie, welche eine Befreiung der von ihr benutzten Baumwollengarne vom Eingangszoll erstrebte. Man wisse, wie eifrig ihnen die Weber entgegen— getreten seien. Deshalb sei es aber auch unrichtig, die Ent— scheidung hierüber durch das Gesetz zu treffen. Sie müsse vielmehr im einzelnen Falle durch die Verwaltung erfolgen. Bei der Mühlenindustrie lägen ganz besondere Verhältnisse vor; die Einfuhr von Mehl sei 1878 zurückgegangen und des— ö. habe etwas geschehen müssen. Was nun die Preßhefe etreffe, so sei es außerordentlich schwierig, das Ausz— beuteverhältniß bei derselben festzustellen. Die Hefe sei im Getreide nicht enthalten wie die Stärke. Die Preßhefe werde vielmehr durch eine Umwandlung gewonnen, welche durch Pilzbildung entstehe. Wollte man eine Ausfuhrvergütung für Preßhefe bezahlen, so würde das sein, wie wenn man bei der Ausfuhr von Vieh eine Ausfuhrvergütung für das Ge— treide zur Mast zahlen wollte. Es würden auch verschiedene Sorten von Getreide zur Preßhefefabrikation verwendet. Auch bei Cakes würden außer Getreide noch andere Materialien verwendet. Es komme hierbei wesentlich auf den Zucker— gehalt an.

Abg. Gamp bestritt, daß der Export durch die Schutz⸗ zollpolitik geschädigt worden sei. Einem Manne, der so sehr in der Praxis stehe wie Hr. Woermann, sollte es doch bekannt sein, daß noch nirgends die Beschwerden des Auslandes über die immer wachsende Konkurrenz Deutsch— lands in allen internationalen Gebieten so hervorgetreten seien, wie gerade jetzt. Er (Redner) könne dem Antrag Woermann schon deshalb nicht zustimmen, weil derselbe von der irrigen Voraussetzung ausgehe, daß eine dem Zoll entsprechende Vertheuerung des Getreides eintreten werde. Jedenfalls sei man an der Börse Her Ansicht, daß keine . eintreten werde, und der gestrige Be⸗

chluß habe an der Börse eine entschiedene Preisreduktion zur!

Folge gehabt. Mit der Annahme dieses Antrages gewähre man eine erhebliche Exportbonifikation für die Gebiete, bei welchen der Roggen⸗ und Weizenpreis nicht um den vollen Zoll höher sei als im Auslande. Wenn also z. B., der Preis nur 5 MM höher sei, als im Auslande und es bestehe eine Exportbonifikation von 50 S, so liege darin eine sehr un⸗ gerechte Behandlung. Sein Hauptbedenken bestehe aber darin, daß durch den 3a. Woermann die Interessen der inlän⸗ dischen Getreideproduktion erheblich geschädigt würden. Daß ausländisches Getreide hier verwandt werde, möge Hrn. Woermann erwünscht sein, den Schutzzöllnern aber durchaus nicht. Das Ausland solle sich daran gewöhnen, Produkte zu kaufen, die aus deutschen Rohstoffen gemacht seien. Nach den Erfahrungen mit der Mühlenindustrie, nämlich der Prämiirung der Einführung des ausländischen Getreides, warne er, noch einen Schritt weiter zu gehen. Hr. Woermann habe natür⸗ licherweise für die Hamburger Fabriken ein besonderes Interesse. Es wundere ihn aber, daß dieser Antrag auch die Zustimmung inländischer Kreise gefunden habe. Gerade die J würden durch seinen Antrag am Meisten geschädigt.

Abg. Woermann: Dem Regierungskommissar möchte er entgegnen, daß im Vorjahr bei der Berathung des Brannt⸗ weinsteuergesetzes eine Resolution von ihm (dem Redner) vor⸗ geschlagen worden sei, welche auf spezielle Befürwortung Seitens des Finanz⸗Ministers angenommen worden, wonach der Er— wägung der verbündeten Regierungen anheim gegeben worden sei, ob oder wie weit die Preßhefefabrikanten bei der Ausfuhr eine Rückvergütung erhalten könnten für den von ihnen veraus— gabten Zoll auf die von dem Auslande bezogenen Roh— materialien, und zwar im . der Aufrechterhaltung ihrer Exportfähigkeit. Der Regierungskommissar sagte, daß bei Cakes und Bisquits es namentlich auf den Zuckergehalt ankäme; er (Redner) habe aber hier einen sachverständigen Bericht, aus welchem unter Angabe der Zusammensetzung sich ergebe, daß vielmehr das Mehl die Hauptsache sei; wenn also die Mehl— preise so außerordentlich erhöht würden, wie es jetzt geschehe, so sei die Schädigung der betheiligten Industrie ganz offenbar. Man höre zwar, eine Vertheuerung des Mehles werde nicht eintreten, aber das sei immer der alte Zirkel, in dem jene Herren sich bewegten; das eine Mal gäben sie eine Vertheuerung durch die Zölle zu, das andere Mal bestritten sie dieselbe. Die Exportindustrie sei genöthigt, bei ihren Geschäften mit dem Weltmarktpreise zu kalkuliren, und wenn man vergleiche, so werde man finden, daß der Inlandpreis stets um so viel höher als der Weltmarktpreis sein werde, als der Zoll betrage, den man darauf gelegt habe. Er verwahre sich dagegen, seine Partei wolle keine Exportbonifikation, sie wolle nur eine Erstattung des für ausländisches Getreide veraus— lagten Zolles. Das Ausland werde Hrn. Gamp nicht den Gefallen thun, und künftig nur Cakes von Deutschland be— ziehen, welche aus deutschem Getreide hergestellt seien; viel mehr müsse die deutsche Industrie sich nach den Anforderungen der ausländischen Abnehmer richten. Das Ausland kaufe Deutschland nicht ab, was dieses ihm gerade anhängen wolle, sondern es kaufe nur, was es eben kaufen wolle.

Die Diskussion wurde geschlossen und der Antrag Woer— mann abgelehnt. Für denselben stimmten fast sämmtliche Nationalliberalen, die Freisinnigen, Sozialdemokraten und eine Anzahl von Mitgliedern des Centrums.

Um 5 Uhr wurde darauf die weitere Berathung der Tarifvorlage auf Donnerstag 11 Uhr vertagt.

Der Etat für den Reichstag weist Kap. 6 2576 „S Ein— nahmen auf, gegen den laufenden Etat 8 6 mehr, Kap. 2 355 526 M fortdauernde Ausgaben, 250 ƽ mehr durch die Besoldungserhöhung für zwei Unterbeamte.

Der ECtat für den Reichskanzler und die Reichskanzlei (Einnahme Kapitel 6 a: 2601 , Ausgabe Kapitel 3: 142 560 4) hat sich im Wesentlichen nur um 1200 ci. Mehrforderung für den ständigen Hülfsarbeiter geändert, die erfordert werden, um ihn mit den Hülfsarbeitern im Auswärtigen Amt gleichzustellen.

wärtiges Amt 1 434 839 1 (4.67 729 6). Von dem Mehr ent. fallen 19 809 M auf die Besoldung dreier , Sülfsarbeiter deren Anstellung nothwendig geworden ist, ferner auf Sonntagszulagen an 12 Unterbeamte à 160 6 1920 6 Mit n. darauf daß im Auswärtigen Amt fr einen großen Theislf der Ünlerbeamt:) an Sonn⸗ und Feiertagen der Regel nach voller Dienst herrscht, er⸗ scheint es billig, hierfür eine besondere Zulage zu gewähren. Es ißt deshalb für 12 Unterbeamte eine Zulage von 10 /, des Durchschnittz. betrages ihres etatmäßigen Diensteinkommens von 1690 S6 mit rund je 1665 (ο, zusammen also mit 1929 6, in den gtat eingestell worden) A6 000 6 sind dem Bedürfniß gemäß zur Ver— stärkunß des. Fonds für. Erleuchtung, Heizung, Druck kosten, Utensilien und sächliche Ausgaben bestimmt, Kap. 5 Gesandtschaften, Konsulgte und Schutzgebiete 6 050 750 S0 erhöht sich um 194 990 6. Davon treffen 42 099 M auf die Minifter⸗ Residenten in Bangkok. (Nachdem die siamesische Regierung beschloffen hat. ihrem hiesigen Gesandten, welcher früher in der Regel in Pari residirte, seinen ständigen Sitz in Berlin anzuweisen, erscheint es mit Rücksicht auf die zunehmende Bedeutung der deutschen Beziehungen zu Siam angezeigt, das bisherige Konsulat in Bangkok zu einer Minister⸗Residentur zu erheben, und damit den Schutz der umfang— reichen deutschen Interessen einem diplomatischen Vertreter anzuver. trauen. Bereits gegenwärtig sind Amerika und Großbritannien durch Minister⸗Residenten, Frankreich durch einen Geschäftsträger bei der siamesischen Regierung vertreten); 9009 Zulgge fur den Gesandten in Buenos Aires (wo bisher nur ein Minister⸗Resident war); 1300 Zulagen für den Kanzleivorstand und ersten Botschafts⸗Kanzlisten in Paris, 2100 6 für den Dolmetscher und die beiden ersten Botschafts= Kanzlisten in St. Petersburg, 10 000 „S für den Gesandten in Teheran, 7890 6 für das Vize⸗Konsulat in London, 3000 M6 für den Konsul in Buenos Aires, 3090 6 für den Sekretär in Kowno, 6000; für den Dragoman in Moskau, 1200 für den in St. Petersburg, 28090 für das Konsulat in Zanzibar, 500 „6 für den Kanzler in Triest, 28 190 M6 Dotation für das Generalkonsulgt in Barcelona, 20 0060 M für das neu errichtete Konsulat in Madrid, 9000 Ma Be⸗ soldung für den Kanzler in Liverpool, 36 000 , zu Remunerationen und Diäten, 50 000 MS, Porto, Telegraphengebühren u. j. w. Bei den allgemeinen. Fonds Kap. 6: 576,564 M, (Hh 42 169 M) sind 36000 S für die Unterhaltung des orientalischen Seminars neu ein— gestellt worden: ‚Nach dem Gesetz vom 23. Mai 1887, betreffend die Errichtung eines Seminars für orientalische Sprachen (Reichs⸗Gesetz⸗ blatt Seite 193), und der auf Grund desselben mit der Königlich preußischen Regierung abgeschlossenen Vereinbarung hat das Reich zu den Kosten des bei der Königlichen Friedrich Wilhelms -⸗Universität zu Berlin errichteten Seminars einen Beitrag in Höhe der Hälfte mit der Maßgabe zu leisten, daß der Beitrag zu den Kosten der ersten Einrichtung 20 000 66. (Zwanzig Tausend Mark), der Beitrag zu den jährlichen Kosten 36 000 e, (Sechs und Dreißig Tausend. Mark) nicht überschreiten darf. In dem Etat des Königlich preußischen Ministeriums der geistlichen zc. Angelegenheiten sind die jährlichen Unterhaltungskosten für das Etatsjahr 1887/88 unter Kapitel 119 Titel 2 auf 57 0900 ς veranschlagt. Der hiernach für das laufende Etatsjahr auf das Reich entfallende Betrag wird, nachdem der Etat des Auswärtigen Amts für das Etatsjahr 1887/38 bereits vor Emanation des Gesetzes vom 23. Mai 1887 festgestellt war, für dieses Mal außeretatsmäßig zur Verrechnung zu gelangen haben. Für das Etatsjahr 1835/89 hat sich die Anstellung eines neuen Lehrers, eines Sekretärs und Bibliothekars und eines Dieners, sowie die Erhöhung des Durchschnittsgehalts für die beiden zur Zeit vor— handenen Lehrer und besonders auch des Fonds zur Remunerirung der Lektoren und , als geboten erwiesen und sich damit

1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 2. Zwangzvollstreckungen, ,,. Vorladungen u. dergl. 3. Herre Verpachtungen, Verdingungen ꝛe.

4. Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren. 5. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch.

1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

45060

Gegen den Arbeiter Hermann Brox von Heissingen ist wegen Unterschlagung am 24. Juli 1884 Steck⸗ brief erlassen.

Weil Ergreifung noch nicht erfolgt, wird dieser Steckbrief auch hier erneuert. (J. 9656 / 84.)

Hanau, den 10. Dezember 1887.

Der Erste Staatsanwalt. J. A.: Kitz. 45025 Steckbriefs⸗ Erledigung.

Der gegen den Friseur resp. Kaufmann Adolph Alex Kördel genannt Hüttmann, geboren am 9. . 1847 zu Berlin, wegen theils vollendeten, theils versuchten Betruges in den Akten U. R. J. 919. S2, jetzt J. II D. 705. S2 rep. unter dem 2. Oktober 18872 erlassene und unter dem 1. November 1883 er⸗ neuerte Steckbrief wird zurückgenommen.

Berlin, den 10. Dezember 1887. Staatsanwaltschaft bei dem Königlichen Landgerichte J.

abo] Strafvollstreckungs⸗Ersuchen.

Der Tischlergeselle Heinrich Gustav lintermann, geboren zu Freistadt am 6. November 18652, ist durch vollstreckbaren Strafbefehl des Königlichen Amts⸗ gerichts hierselbst vom 5. November 1887 wegen Bettelns zu 3 Tagen Haft verurtheilt worden. Es wird um Strafvollstreckung und Benachrichtigung zu den Akten G. 38. 87. ersucht.

Berlinchen, den 12. Dezember 1887.

Königliches Amtsgericht.

146059] Der Comtorist Hugo Carl Wieczoreck in Mis urg, zuletzt in Peine, geboren am 16. Oltober 1568

Strafbefehl des hiesigen Königlichen Amtsgerichts vom 21. Juni d. J. zu einer Geldstrafe von 20 S eventuell 4 Tage Haft und in die Kosten, welche 196649 . betragen, verurtheilt.

Um Einziehung von Geldstrafe und Kosten eventuell Vollstreckung der substituirten Haftstrafe und Nach⸗ richt zu der Aete C. 107/87. wird ersucht.

Hannover, den 8. Dezember 1887.

Königliches Amtsgericht. VI b. Berckemeyer. 451631 K. Staatsanwaltschaft Tübingen.

Durch Beschluß der Strafkammer des K. Land⸗ gerichts hier vom 9. Dezember 1887 ist die am 8. Dezember 1880 verfügte Beschlagnahme des Ver⸗ mögens des am 21. Dezember 1858 geborenen Bauern Ludwig Ulmer von Willmandingen, O. -A. Reutlingen, wieder aufgehoben worden.

Den 10. Dezember 1887.

Staatsanwalt Schanz.

2 2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

ls cool Aufgebot.

Das auf den Namen des Wilhelm Hankel zu Böllberg ausgestellte Sparkassenbuch Rr. 8 gig der städtischen Sparkasse zu Halle a. S. Über 21 ist angeblich verloren gegangen.

Auf Antrag des Handarbeiters Wilhelm Hankel zu Böllberg wird dasselbe hierdurch aufgeboten und der Inhaber des Buches aufgefordert, spätestens in dem auf den

15. Mai 1888, Vsrmittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 31, anbe⸗

e raumten Ert seine Rechte bei dem unterzeichneten

zu Rosatz, Kreis Oppeln, ist durch ponstrectbaren

Halle a. S., den 8. Oktober 1887. Königliches Amtsgericht. Abtheilung VII. Bourwieg. 450801 ; n, ,,,

Die unverehelichte Pauline Stephan zu Dorf Berg hat das Aufgebot des für Pauline Stephan aus Alt⸗ , ausgefertigten angeblich verloren gegangenen Sparkassenquittungsbuchs der Sparkasse der Stadt Krossen a. O. Nr. N23 über 130 M 36 3 beantragt. Der Inhaber des Buches wird aufgefor— dert, spätestens in dem auf

den 12. Juli 1888, Vormittags 10 uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 1h, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte an⸗ zumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.

Krossen a. OS., den 5. Dezember 1887.

Königliches Amtsgericht. 30032]

Der Bahnwärter a. D. Christoph Neddermeyer zu Broizem hat das Aufgebot der Pfandbriefe der Braunschweig Hannoverschen Hypothekenbank Ser. 12 itt. D. Nr. 13 202 und 13 203 je über 200 S. beantragt.

Die Inhaber dieser Pfandbriefe werden aufgefordert, spätestens in dem auf

den 16. Dezember 1892, Morgens 11 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte, Zimmer Nr. 27, an⸗ i erm, ihre Rechte anzumelden und die

andhriefe vorzulegen, widrigenfalls solche für kraft los erklärt werden werden.

Braunschweig, den 19. September 1887.

Herzogliches Amtsgericht. IX. L. Rabert.

39369 Der Königlich Bayerische Zoll⸗Inspektor Johann Blab zu München hat das Aufgebot des Äntheil⸗ scheins der Herzoglich Braunschweigischen Prämien⸗ Anleihe vom 1. März 1869 Serie 5960 Nr. 27 be— antragt.

Der Inhaber dieses Antheilscheins wird damit aufgefordert, spätestens in dem auf

den 14. Juni 1888, Morgens 11 uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte, Zimmer 27, ange— setzten Termine sein Recht an dieser Urkunde anzu—⸗ melden und solche vorzulegen, widrigenfalls dieselbe für kraftlos erklärt werden wird.

Braunschweig, 10. November 1887.

Herzogliches Amtsgericht. L. Rabert. 137555]. Aufgebot. .

Der Königliche Regierungs⸗Hauptkassen⸗Buchhalter E. Damm in Breslau hat das Aufgebot der Halle⸗ Sorau⸗ Gubener Eisenbahn ⸗Prioritäts⸗ Obligation Litt. B. Nr. lb über 300 ½ beantragt. Der In— . . Urkunde wird aufgefordert, spätestens in

em au

den 22. Mai 1888, Vormittags 11 uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 58, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfallt die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Erfurt, den 29. Oktober 1887.

Das Königliche Amtsgericht. Abtheilung VIII.

37774 Aufgebot.

Der Schuhmacher Markus Leuthäuser gus Sonne⸗ berg, als Ahwesenheitsvormund des früheren Pofst⸗ hülfsboten Eduard Beyer daher, hat das Aufgebot des von der Kaiserlichen Oberpoftdirection zu Erfurt unter J. Nr. 12 701 am 25. Dezember 1881 über einen bei der genannten Direction als Dienstkaution hinterlegten Schuldbrief der Herzoglich Sachsen⸗Co—-

burger Staatsfasse vom Jahre 1881 litt. D. Nr. 2396 im Betrage von 260 M nebst Talon und Zinsscheinen für die Zeit vom J1. Januar 1885 bis 7 Juli 1891 ausgestellten Kautionsempfangsscheins, wescher angeblich verloren gegangen, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf ö

den 22. Mai 1888, Vormittags 11 Uhr. vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 58, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Erfurt, den 19. Oktober 1887. .

Das Königliche Amtsgericht. Abtheilung VIII.

lzis? 2 Aufgebot.

Nachdem der Vollhöfner Hermann Mahlstedt in St. Magnus das Aufgebot der drei von der All—⸗ gemeinen Assecuranz in Triest (Assicurazioni Gene- rali) ausgestellten angeblich verbrannten Lebens⸗ persicherungs · Policen: ;

I) vom 18. Juni 1872 Nr. 5403/92 320 D. über

500 Thaler, ) vom 18. Juni 1872 Nr. 5404 / 2 321 D. über

500 Thaler,

3) vom 10. Dezember 1875 Nr. 6569/112050 D. über 1500 A,

sämmtlich auf den Inhaber lautend und in St. Magnus zahlbar, beantragt hat, so wird der In⸗ haber dieser Policen hiedurch aufgefordert, spätestens in der Sitzung vom

17. April 1888, Morgens 11 Uhr,

seine Rechte anzumelden und die Policen vorzulegen, widrigenfalls Letztere für kraftlos erklärt werden.

Lesum, den 28. September 1887.

Königliches Amtsgericht. Adickes.

337671 Die Patrone und Konservatoren der Ludolf von Schrader'schen Stipendien⸗Stiftung haben das Auf⸗ gebot der gerichtlichen Obligationen vom 1. No⸗ vember 13221 und 2. Mai 1822, Inhalts welcher der Zimmergeselle Heinrich Julius Friedrich Venter gegen Verpfändung des an der Mauernstraße Nr. 1774 gelegenen Hauses und Hofes sammt Wassergange und übrigem Zubehör der Wittwe des Sergeant Fr. Zimmermann, Johanne Wilhelmine, geb. Franke, in zwei . 700 Thlr. Conv. Münze schuldet, be⸗ antragt.

Die Inhaber dieser Obligationen werden damit aufgefordert, spätestens in dem auf

den 5. Mai 1888, Morgens 11 Uhr,

vor Herzoglichem Amtsgerichte, Zimmer 27, an⸗ gesetzten Termine ihre Rechte anzumelden und die Obligationen vorzulegen, widrigenfalls solche für kraftlos erklärt werden sollen.

Braunschweig, 8. Oktober 1887.

Herzogliches Amtsgericht. L. Rabert.

ö Aufgebot.

Die Firma Binswanger K Co. in Frankfurt a. M. hat das Aufgebot eines Primawechsels, d. d. Han⸗ nover, 26. Oktober 1887, über 200 M, n am 26. April 1888, ausgestellt von C. Schievers Nachf. in Hannover an eigkne Ordre, acceptirt von Ferdi—⸗ nand Boden in Einbeck, girirt vom Aussteller am 4. November 1887 an die Antragstellerin, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 3. Juli 1888, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Einbeck, den 6. Dezember 1887.

Königliches Amtsgericht. III. . gez. Wolff.

Ausgefertigt: (L. 8.) Heinemann, Aktuar,

als Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts.

34730 Aufgebot.

Das Comptoir d' Escomptée de Mulhouse zu Mülhausen i. Elsaß, vertreten durch die Rechts- anwälte Dres. Donnenberg und Jaques und Dr. Fr. Krüger, hat das Aufgebot beantragt zur Kraftlos⸗ erklaͤrung des von Riensch C Held auf die Ham— burger Filiale der Deutschen Bank in Hamburg an die Ordre von Gros Roman Marozeau & Co. am 15 Juli 1886 gezogenen Checks, groß M 724,70 Nr. 140 769.

Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spä—⸗ testens in dem auf

Mittwoch, den 16. Mai 1888, 19 Uhr Vormittags, vor dem unterzeichneten Gerichte, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 23, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftleserklärung der Ür— kunde erfolgen wird. Damburg, den 12. Oktober 1887. Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung J. Zur Beglaubigung: Rom berg Dr., Gerichts⸗Sekretär.

ö Aufgebot.

Auf Antrag des Tischlers Wilhelm Bornefeld zu Eichholz bei Halver bei Lüdenscheid, vertreten durch seinen Prozeßbevollmächtigten, Rechtsanwalt Tenz⸗ mann in Lüdenscheid, wird der Inhaber des durch die Firma Gimbel C Neumond in Ludwigshafen g. Rhein am 20. Februar 1887 auf Johann Bummer in Hemshof ⸗Ludwigshafen a. Rh. gezogenen Prima—⸗ Wechsels über 130 6 52 3, zahlbar drei Monate nach dem Ausstellungstage, welcher Wechsel durch Indossament auf den Antragssteller übergegangen und diesem zu Verlust gegangen ist, aufgefordert, spä⸗= testens in untenbezeichnetem Aufgebotstermine seine Rechte bei dem Königlichen Amtsgerichte Ludwigs⸗ hafen a. Rh. anzumelden und besagten Wechfel vor⸗ zulegen, widrigenfalls die Kraftlotzerklärung dieses Wechsels erfolgen wird.

Als Aufgebotstermin wird Mittwoch, der

„März i8ss8s, Vormittags 11 Uhr, im Sitzungssgale des Königlichen Amtsgerichts Ludwigs⸗ hafen a. Rhein bestimmt.

Ludwigshafen a. Rh., den 10. Dezember 1887.

er Königliche Ober⸗Amtsrichter: gez. Culmann. Fin Beglaubigung: Der K. ain ä ef eiber: (L. 8) (Unterschrift), Kgl. Sekretär.

34019 Bekanntmachung.

Auf dem Anwesen der Bauerseheleute Michael und Marie Halbritter von Jachenhausen ist auf Grund eines Uebergabsvertrags vom 16. Januar 1804 seit 2. August 1825 für die Bauerstochter Agathe Wibmer von dort ein Vater⸗ und Muttergut von 60 Fl. 102,86 4M versichert. ;.

Die Nachforschungen nach dem rechtmäßigen In⸗ haber dieser Forderung sind fruchtlos geblieben und seit der letzten auf dieselbe sich beziehenden Hand⸗ lung mehr als 30 Jahre verstrichen, weshalb auf Antrag des Michael Halbritter an alle diejenigen, welche auf die Forderung ein Recht zu haben glauben, die Aufforderung ergeht. binnen sechs Monaten und spätestens im Aufgebotstermin am

Dienstag, den 15. Mai 1888, ; Vormittags 8 Uhr, . ihre Ansprüche dahier anzumelden, widrigenfalls die orderung für erloschen erklärt uud im Hypotheken⸗ uch gelöscht würde. Riedenburg, den 8. Oktober 1887. Kgl. bayr. Amtsgericht. gez. Meyer. ;

Den Gleichlaut vorstehender Ausfertigung mit der Urschrift bestätigt.

Riedenburg, 10. Oktober 1887.

Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts.

(L. 8.) Reitz, K. Sekretär.

465031

Auf zulässige Anträge:

1) des Töpfers Ernst Drube zu Dassow als Be— sitzers der Töpferwerkstätte auf dem sogenannten Moorplatze daselbst von 91 4m Mio Qu. . lächeninhalts ex Nr. 257 der Dassower

arte,

2) des Tischlers Gustav Petersen daselbst als Be—⸗ sitzers des Grundstücks Nr. 78 von Sa 45 m 39 Qu.Ruthen Flächeninhalts es Nr. 239 der Charte, .

3) des Uhrmachers Heinrich Kröger daselbst als Besitzers des Bauplatzes Nr. 193 der Charte von 16 a 26 gm 75 Qu.⸗Ruthen Flächeninhalts,

4) des Fischers Joachim Ohlert daselbst als Be⸗ sitzers des Grundstücks Nr. 220 von 45 a 13 4m 2082/19 Qu. -Ruthen Flächeninhalts ex Nr. 163, 161 und 164 und Nr. 185 und 387 der Charte,

von welchen zwecks Niederlegung eines Grund⸗ und Hypothekenbuchs für ihre oben aufgeführten, zu Dassow belegenen Grundstücke und Verlassung der—⸗ selben auf ihre gegenwärtigen Inhaber ein Auf— gebots verfahren beantragt ist., wird ein Aufgebots⸗ termin im Gerichtslokale zu Dassow auf

Mittwoch, den 15. Februar 1888,

Vormittags 105 Uhr, bestimmt und werden alle Diejenigen, welche Wider⸗ spruchsrechte gegen die Verlassung dieser Grundstücke auf die bezüglichen Antragsteller oder dingliche An⸗ sprüche oder Privilegien nicht dinglicher Rechte, welche nach den bisherigen, aber nicht nach den neueren Rechtsgrundsätzen einen Vorzug vor den in die Grund⸗ und Hypothekenbücher eingetragenen Posten gewähren, geltend machen können, hiedurch aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte spätestens im Aufgebotstermine genau anzumelden, unter dem Nachtheile, daß widrigenfalls die nicht angemeldeten Widerspruchsrechte und sonstigen dinglichen Rechte . bezeichneter Art für erloschen erklärt werden.

Grevesmühlen, den 9. Dezember 1887.

Großherzogliches Amtsgericht. (gez. Heidensleben. Zur Beglaubigung: Woltmann, Gerichtsschreiber.

1 Aufgebot.

Nachdem Herzogliche Kreisdirektion Holzminden Namens des dortigen Kreis ⸗Kommunalverbandes behuf Auszahlung und Vertheilung des Entschädi⸗ gungskapitals, welches für die zum Zwecke der Ver⸗ legung der Scharfoldendorf-Linser Kommunalstraße in den Feldmarken Buchhagen und Linse abge⸗ tretenen Privatgrundstücke bisher Zubehörungen des Rittergutes No. ass. 4 von Buchhagen und der Höfe No. ass. 7 und 11 zu Linse zu zahlen ist, die Ediktalladung aller Realberechtigten beantragt hat, so werden in Gemäßheit des §. 14 des Expropriations⸗ gesetzes vom 13. September 1867 und Gesetz Nr. 18 vom 20. Juni 18453, auch §§. 824 836 C.-P. «- O. alle Realberechtigten bei Vermeidung des Ausschlusses und Auszahlung der Entschädigung an die sich mel⸗ denden Berechtigten aufgefordert, ihre Rechte in dem auf Freitag, den 109. Februar 1888, Vor⸗ mittags 163 Uhr, bestimmten Termine hier an⸗— zumelden.

Ein Verzeichniß der abgetretenen Grundflächen nebst Situationskarten, der Grund⸗Eigenthümer und der zur Auszahlung kommenden Beträge liegt auf hiesiger Gerichtsschreiberei zur Einsicht der Be⸗ theiligten aus.

45079] Aufgebot.

Das Eigenthum des Grundstücks Leichholz Band II. Nr. 1, dessen Besitztitel gegenwärtig für die verehelichte Hausmann Reschke, Anna Charlotte, geb. Sommerfeld, berichtigt ist, soll für den Ko⸗ lonisten Heinrich Muß zu Leichholz eingetragen wer⸗ den. Auf den Antrag des Letzteren werden deshalb:

I) alle ihrer Existenz nach unbekannten Eigen- thumsprätendenten aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf das Irn n fg spätestens im Aufgebots⸗ termin den 8. März 1888, Vormittags 8 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden, widrigen⸗ falls sie mit ihren etwaigen Realansprüchen auf das Grundstück ausgeschlossen werden;

2) die ihrem Aufenthalt nach unbekannten Eigen⸗ thumsprätendenten, verehelichte e n n ulke, Bertha, geb. Reschke, verehelichte Hammerschmied Lamprecht, Pauline, geb. Reschke, und ö Hammerschmied Golke, Wilhelmine, geb. Reschke, Töchter der eingetragenen Grundstücksbesitzerin Anna Charlotte Reschke, . Sommerfeld, aufgefordert, spaͤtestens in demselben Termine und bei demselben

erichte ihre Ansprüche und Rechte auf das Grund⸗ stück anzumelden und ihr etwaiges Widerspruchsrecht gegen die beabsichtigte Besitztitelberichtigung zu be scheinigen, ern ren fuß die ,, des Eigen⸗ thums für den Kolonisten Heinrich Muß zu Leich—⸗

holz eifolgen wird, und ihnen nur überlassen bleibt,

. Ansprüche in einem besonderen Prozesse zu ver—⸗ olgen. . Reppen, den 7. Dezember 1887. Königliches Amtsgericht.

. Aufgebot.

Der , Conrad von Sydow auf Westhusen hat das Aufgebot der Parzelle Flur 17 Nr. 66 der Steuergemeinde Westerfilde, früher Steuergemeinde Mengede eingetragen im Grund⸗ buch von Mengede Vol. VII. Fol. 5, belegen im Westbruch, Wiese, 25 a 75 4m groß, zwecks Besitztitelberichtigung beantragt. Derfelbe hat durch Attest der Ortsbehörde den Erwerb des genannten Grundstücks als vor dem 1. Oktober 1872 geschehen und den vor länger als einem Jahre erfolgten Tod des eingetragenen Eigenthümers nachgewiefen. Es werden daher alle bekannten und unbekannten Eigen thumsprätendenten, namentlich auch die Erben der verstorbenen Eheleute Bergmann Carl Breuckmann und Anng Catharina, geb. Budde, früher zu Froh⸗ linde, später Amt Recklinghausen, aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf das Grundstück spätestens im Aufgebotstermine am 2. März 1888, Morgens 9 uhr, bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden und Be— scheinigung ihres Widerspruchsrechts beizubringen, widrigenfalls der Ausschluß aller Eigenthumspräten⸗ denten und die Eintragung des Befitztitels für den Antragsteller erfolgen wird. Kastrop, den 26. November 1887. Königliches Amtsgericht.

45034

Der Pächter und Eigenthümer Jos eph Koseierski zu Lodzia, vertreten durch den Justizrath Krause zu Nakel, hat das öffentliche Aufgebot des Grundstücks Lodiia Nr. 20 b. auf Grund des Gesetzes vom 7. März 1845 und der Allerhöchsten Kabinetsordre vom 9. Mai 1839 J. Nr. 2 beantragt. Das Grund⸗ stück liegt auf der Feldmark TLodzia, umfaßt die Parzellen Kartenbl. J Abschn. 116, 117, 118, 1I9 und 120, hat einen Flächeninhalt von 2 ha 6l ar 30 am mit 6,53 Thlr. Reinertrag und 18 0 Nutzungswerth und ist im Grundbuch als dessen Eigenthümer Eva Smolinska, welche mit Jacob Majewski in gütergemeinschaftlicher Ehe lebt, ein getragen. Diese Cigenthümer sind am 2. resp. 16. Mai 1863 verstorben und haben als nächste Erben ihre ehelichen Kinder Thomas, Julianna und Franziska, Geschwister Majewski, hinterlassen. So—⸗ wohl diese Personen wie der Eigenthümer Johann Smolinski und dessen Ehefrau Michalina, geb. Ma—⸗ jewska, der Arbeiter Michael Grabski als Rechts nachfolger der eingetragenen Eigenthümer, wie auch alle sonstigen Eigenthumsprätendenten werden aufge⸗ fordert, ihre Ansprüche und Rechte auf das Grund⸗ stück spätestens im Termin am 22. September 1888, Vormittags 10 Uhr, anzumelden.

Im Falle nicht erfolgender Anmeldung und Be— scheinigung des vermeintlichen Widerspruchsrechtes spätestens im obigen Aufgebotstermine wird der Aus⸗ schluß aller bekannten und unbekannten Eigenthums⸗ prätendenten und die Eintragung des Antragstellers, als Eigenthümer des Grundstücks erfolgen.

Nakel, den 9. Dezember 1887.

Königliches Amtsgericht.

450331 Aufgebot.

Der Altsitzer Carl Nierzwicki in Driezmin hat das Aufgebot des im Grundbuche von Driezmin Band 11I. Blatt 58 verzeichneten Grundstücks, welches die Katasterparzellen 476/315, 477,315 und 517/317 bildet, aus 8 Hektar 91 Ar 60 CO Meter Ackerland besteht und noch auf den Namen des am 9. März 1879 verstorbenen Altsitzers Anton Garich, welcher mit Rosalig, geborene Garich, in güter⸗ gemeinschaftlicher Ehe gelebt, eingetragen ist, zum Zwecke der Eigenthumseintragung auf seinen Namen beantragt. .

Alle Diejenigen, welche Eigenthumsansprüche auf das bezeichnete Grundstück erheben, werden deshalb aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf dasselbe spätestens in dem auf den 14. März 1888, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 5 anberaumten Aufgebotstermine anzumelden, widrigen⸗ falls der Ausschluß derselben und die Eintragung des Eigenthums auf den Namen des Antragstellers erfolgen wird.

Schwetz, den 7. Dezember 1887.

Königliches Amtsgericht.

450691 Anfgebot. .

Auf den Antrag seiner Mutter, der Wittwe Marie Lehmann, geb. von Klinckowström, zu Hannover, Grasweg Nr. 6, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. jur. Reichert daselbst, wird der Haussohn Hugo Lehmann, welcher im Herbst 1876 von Guben aus über Hamburg nach Amerika ausgewandert ist, auf— gefordert, sich spätestens im Aufgebotstermin am 1. Dezember 1888, Vormittags 19 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht (Zimmer Nr. 28) zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung er⸗ folgen wird.

Guben, den 7. Dezember 1887.

Königliches Amtsgericht. J.

(450771 Todeserklärung.

Der frühere Eisenbahnbeamte, spätere Einwohner Louis Albert Ferdinand Blanck, Sohn des Gürtler meisters Joachim Anton Blanck, und dessen Ehefrau Marie Louise, geb. Treue, geboren am 10. Oktober 1812 zu Berlin, wohnhaft zuletzt 1877 zu Rixdorf, seitdem verschollen, wird ene ,. sich bei hiesi⸗ gem Gerichte, spätestens im Aufgebotstermin am 15. Oktober 1888, Vormittags 11 Uhr, im hiesigen Gerichtsgebäude, Erkstraße 19, Zimmer Nr. 7, schriftlich ode persönlich zu melden, widrigen⸗ falls er in diesem Termine fur todt erklärt wer⸗ den wird.

Rixdorf, den 23. November 1887.

enn, Amtsgericht. chmidt.

465071]

Der Simon. Grajkowski alias Grajek aus Budzislaw und der Büdner Jacob Friedrich Wil⸗ helm Franz aus Kwieciszewo sind verschollen und sind von dem Ersteren seit über 15 Jahren und von dem Letzteren seit 12 Jahren keine Nachrichten ein⸗ gegangen. Auf den Antrag des Rechtsanwalts Tonn

Aufgebot.

zu Tremessen, Vormundes des Simon Grajkowski alias Grajek, und auf Antrag des Grundbesitzers Carl Weiß aus Kwieciszewo, Vormundes des Jacob Friedrich Wilhelm Franz, werden Simon Grajkgwski alias Grajek und Jacob Friedrich Wilhelm Franz aufgefordert, sich spätestens in dem im Zimmer Nr. 11 des unterzeichneten Gerichts am 24. No⸗ vember 1888, Vormittags 5 Uhr, anste henden Aufgebotstermine persönlich oder schriftlich zu mel den, widrigenfalls dieselben für todt erklärt werden. Tremessen, den 30. November 1887. Königliches Amtsgericht.

. Aufgebot.

Auf den Antrag der verehelichten Lehrer Leopold Becker, Friederike, geb. Kayserling, zu Niederzahden werden deren Brüder, ;

1) der Steuermann August Kayserling,

2) der Matrose Gustav Kayserling,

3) der Matrose Carl Kayserling,

4) der Matrose Johannes Kayserling, sämmtlich aus Meng, von denen August seit 1862, Gustav seit 1860, Carl seit 1860 und Johannes seit 1870 verschollen sind, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine, den 25. Oktober 1888, Mittags 12 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht zu melden, widrigenfalls ihre Todeserklärung er⸗ folgen wird.

Pölitz, den 2. Dezember 1887.

Königliches Amtsgericht.

lers! Gwiktalcitation.

Für den am 25. April 1827 in Königshofen im Grabfelde geborenen, im Jahre 1848 nach Nord⸗ amerika ausgewanderten Uhrmacher Karl Anton Mayer, Sohn des am 7. Juli 1790 in Schwarzen feld in der Oberpfalz geborenen, nachmaligen Kgl. bayr. pens. Oberlieutenants Georg Mayer zuletzt in Königshofen fiel bei dem am 4. Mai 1865 erfolgten Ableben seines genannten Vaters ein Ver—⸗ mögen von 14712 Fl. an und wurde dasselbe, welches sich nunmehr auf 49 608 S 76 4 beläuft, hierorts pflegschaftlich verwaltet.

Karl Anton Mayer wurde durch Urtheil des unter— fertigten Kgl. Amtsgerichts vom 31. März lfd. Ihrs. für todt erklärt und hierauf die Verlassenschafts⸗ behandlung eingeleitet. 2.

Ansprüche auf den Nachlaß werden erhoben sowohl auf Grund eines bereits im Jahre 1866 von dem Häfnermeister Johann Kaspar Full von Aidhausen bei Hofheim produzirten angeblichen Testaments des Karl Anton Mayer, als auf Grund des Intestat⸗ erbfolgerechts.

Mit dem Testamente produzirte Johann Kaspar Full auch einen „Begräbnißschein', wornach Karl Anton Mayer in der Nacht vom 4. 5. August 1866 in St. Aurelia, Kalifornien, Nordamerika, gestorben wäre.

Auf Grund des erwähnten Testaments erhoben Ansprüche die Enkel und Erben des genannten Jo—⸗ hann Kaspar Full, nämlich: .

Adalbert Full, Kaufmann in München, Ottilie, verehelichte Fleischmann, in Bockenheim a. M., Anna, Hugo, Karl und Lina Full, diese in Toms⸗River in Nordamerika.

, machen folgende Personen geltend:

I. Bahnamtsvorstand August Theodor Mayer in Edesheim (Rheinpfalz), Sohn des Johann Mayer, eines Bruders des Oberlieutenants Georg Mayer,

II. Kammerdienersehefrau Julianng Fischer, ge⸗ borene Schiller, z. Zt. in Passau wohnhaft, Tochter der Maria Anna, geb. Mayer, später ver ehelicht mit dem Forstwart Johann Baptist Schiller, diese wohnhaft gewesen in Pressat, Auerbach, Wiesau, Altmugl (Oberpfalz), Schloß Seehof bei Bamberg, welch' Maria Anna, verehel. Schiller, eine Schwester des Oberlieutenants Georg Mayer war,

III. pens. Kgl. Rechnungsrevisor Franz Xaver Streibl in Eichet bei Passau, als Ehemann und Erbe der Margaretha, geb. chiller, einer Tochter der unter Ziffer II. genannten Maria Anna, geborenen Mayer, verehelichten Schiller,

IV. nachgenannte Nachkommen der verstorbenen Glaserseheleute, Ernst und Maria Anna Josefa Weber in Mainz, letztere eine geborene Mayer, Schwester des Oberlieutenants Georg Mayer, nämlich:

a. die Kinder der verstorbenen Apollonia, verehe⸗ licht gewesenen Sieglitz, in Mainz: Heinrich, Josef, Klara. Michael, Philipp Sieglitz und Josefine, verehel. Faldermann,

b. die Kinder der verstorbenen Franziska, verehe⸗ licht gewesenen Bott, in Mainz, nämlich Paul, Philipp und Michael Bott,

6. die Kinder der verstorbenen Klara, verehelicht gewesenen Schuhmann Il, in Mainz, nämlich Josef Tobias, Anna Maria, Katharina Schuhmann und Margaretha Eva, verehel. Stürer,

unter a. mit C. Enkel der Maria Anna Josefa Weber, und

d. Mar aretha Theresia, geb. Weber, verwittwet gewesenen Bruel mann 11. nun verehel. Esch, in Mainz, diese eine Tochter der Maria Anna Josefa Weber.

Die genannten Oberlieutenant Georg Mayer, Johann Mayer, Maria Anna, verehel. Schiller, und Maria Anna Josefa, verehel. Weber, waren Kinder des Hammerschmiedmeisters Mathias Mayer (auch Maier geschrieben) von Feilershammer in der Ober⸗ pfalz, zuletzt wohnhaft in Zintlhammer und daselbst am 18. November 1826 gestorben, und seiner Ehe⸗ frau Maria Anna, geb. Boesl (auch Poesl geschrieben) aus Schwarzach in der Oberpfalz.

Die oben genannten Erbprätendenten, welche über die Gültigkeit oder Ungültigkeit des von Johann Kaspar Full produzirten Testaments viele Jahre hin⸗ durch im Rechtsstreite untereinander lagen, . sich am 7. Juli 1885 vor dem k. Notar Albrecht Höfer in Schweinfurt, Urkunde G. R. Nr. 712, über die Vertheilung der Masse geeinigt, genannten Herrn Notar als Verlassenschaftscommissär bestellt und die Ausantwortung der Masse an denselben beantragt.

Antragsgemäß und in Anwendung der bayr. G. DO. Kap. V. §. 3 ergeht nun an alle nie Per sonen, welche nähere oder gleich nahe Erbansprüche mit den oben aufgeführten Erbprätendenten geltend machen können, die Aufforderung, spätestens im Termin von

, den 16. Februar 1888, , 9 Uhr, Vorlage ö Zeugnisse

ihre Erbansprüche unter rad derselben

über die Verwandtschaft und den