1887 / 294 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 15 Dec 1887 18:00:01 GMT) scan diff

Artikel 64, Abtheilung II. Nr. 5 eingetragene Brautschatz forderung der Ehefrau Marie . 9 , in Höhe von 14100 4A wird für kraftlos erklärt.

klärt, und dessen Vermögen an den Vertreter der genannten drei Erben gusgehändigt werden wird.

Schotten, den 109. Dezember 1887. Großherzoglich Hessisches Amtsgericht Schotten. Fresenius.

144885! Im Namen des Königs!

erbe, für todt erklärt und sei

achlaß zu behandeln. 26 Veru den alt , 3 Dezember 1887.

Beglaubigt: i ,,,, ö

gez. Dr. Frankenstein. Garms. 45085] Verkündet am 23. November 1887.

2 Ausgefertigt: Das Königliche Amtsgericht zu Oelde erkennt Elze, den 7. Dezember 1887. Jaeg er, Justizanwärter, als Gerichtsschreib Les Im Namen des Königs! n

durch den Gerichts. Assefsor Raestrup für Recht: 28. Ga rms, Sekretär, 1 Auf den Antrag des Rechtsanwalts Westhoff Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts. In Sachen, betreffend die Todeserklärun Matrosen Louis Karl Julius Brofin aus hon

zu Oelde, als Vertreter ö 1) des Ackerers Heinrich Berkensträter zu 1448844 Im Namen des Königs! hausen L. 687 erkennt das Königliche gericht zu Nordhausen durch den n r enn t,

Diestedde Verkündet am 10. De ĩ . ; . Dezember 1887. . Kötters Gottfried Schilpkötter zu Alten uuf Ant . ö Weber für Recht: J Auf Antrag des Kolonen Heinrich Wilhelm Gott⸗ 1 fe Louis K ĩ t h des minderjährigen Nottbeck, vertreten durch den lieb Schnelle, gt. Hartkemeyer, Nr. 27 Destel, ver⸗ a,. , 36 ö Brosin an 6 Seiler meister Wilhelm Witte treten durch den Rechtsanwalt Filbry zu Lübbecke, 2) die Kosten des e sackemr if h si ö. ejw. den Anton Bröckelmann Kspls. . ö. ö n,, zu Lübbecke dem Nachlasse desselben zu ,, find au 5 . urch den Amtsrichter Schulte für Recht: —̃ 4 des Kötters Hermann Fenke zu Kspls. Liesborn: Die Hypothekenurkunde, welche ö. die Band J. 6 . e. af zende nypaihelenutkuß ben wecken fit fraftsoe Dien, . Ii5. Nr. is des Grundbuchs [aßoss) J . . von Destel für den Grafen von dem Busche Ippen— ttheil isi ü B ö . , im Grunz uche von Diestedde burg-Kessel zu Ippenburg auf Grund des aer, Sr sh w S i. ö. al i then R,, . ääntl non Stein um aus der Urkunde befehls vom 4. März 4 eingetragene Judikat= I 1817, ei li 2 n, ,,, n , , , , , zeyn Xhalern. Gr; 4 ne Thlr. gr. Kosten der Verfü f , w . un ad 2) die über die im Grundbuche von Diestedde 28. Juni 1854 gebildet ist, wird für . d ö , nn ist sein Vermögen als Nachlaß zu behandeln. ö.

Band 1 Blatt 86 Abthl. III. Nr. 3 für den Johann Die Kosten des Aufgebotsverfahrenz ö ö . 3 aus dem Antragsteller ,, ö Braun fchmeig, . De e n ber 1857 3 c 5 27 d z ö 6e, = 984 OGC. . . 6 h 1 4 ö Abfindung von ö. w dad eingetragene ö Herzogliches Amtsgericht. IX. Zu Ziffer 1, wie dieselbe aus den Beschlüssen der ersten Lesung Anfall versicherungsgesetz die Möglichkeit der Selbstversicherung der W. v. Praun. hervorgegangen ist, liegen die folgenden Anträge vor: Betriebsunternehmer gegeben sei, hätten diese immer nur die einfachen 1) von Herrn von Roeder und Jencke, welche folgenden Zusatz Beiträge zu zahlen.

Der Antrag Roeder stehe zu sehr auf dem Standpunkt des )

sie 1 41 Verwaltungskosten auf den Kopf des versicherten Arbeiters

ö ö r, . im Grundbuche von Oelde Uurgter der zuhenden Erhschaft der hieselbst am a. Abtht Kinn R . ! die yy ;

zl. Ill. Nr, 1 aus der Schuldurkunde vom slück Nr. 77 Mittel⸗Horka Abtheilung JiJ. Nr.? en,, Beschluß des Bundesraths kann bestimmt werden, daß Arbeitgebers; es gebe ganze Kategorien von Arbeitern, die aus der

und in wie weit vorübergehende Dienstleistungen nicht als Be⸗ wechselnden Arbeit ein Gewerbe machten und es fei kaum rathsam, für zu hoch. Sie glaubten, daß man mit der Annahme von diefe Leute, für deren Fürforge vielleicht ein dringenderes Bedürfniß 4. J auf den Kopf des männlichen versicherten Arbeiters nicht zu weit ginge, und kämen somit auf einen Gesammtiahresbedarf

8. Juli d. J. verstorbenen Präbnerin Eva? l r Maria Cech , . , * Dezember 1897 für den Kaufmann Herm. Stefan haftende Post von 200 Thlrn. für kr 3 erkla Tochter des weiland Walkmüllers Simon Hecht hie⸗ Schem zum-Oelde und der Fession vom 25. No⸗ Rothenburg D. * 6 ö. , ö 366 ; j j d selbst und seiner weiland Ehefrau Eva Magdal vember 1836 für den Kirchenfonds zu Liesborn ein— , er 1887. schäftigung im Sinne dieses Gesetzes angesehen werden. deren rrge R geborenen Nicolai, werden ö t al 6 lena, getragenen Post von vierzig Thalern Conv Müirm Königliches Amtsgericht. 2) von Herrn Hagen: vorliege, als für die ständigen Arbeiter, aus der Versicherung . , d t n, 35 ; lf sen nebst ö, ) 8 . unter b. 39 ,. hulfen, ehrli inschliehlich der G ,, . e ahr fgti! ien ,, 6. . . . r ir den in en, a . n vermeinen, aufgefordert. solcke Br, . b. Abthl. III. Nr. 5. aus der Schuld 45084 m Namen önigs! ö ; ͤ „sowie Handlungsgehülfen, Lehrlinge, einschließlich der Ge⸗ zahlungsperiode vorgesehen sei dürfe nicht gefolgert werden, daß nur jedem der Kontribuenten jährlich zu erheben sei Im Prinzip müßten haben verngnn sfhls ne sienbäs techt:. zan w gtr, fs ee gef hen en,, beten tn ele enthaltẽ, wegen Mißhandlungein, mi zlüisen und Lehrlinge in Apotheken Ale Alete gegen äernden Lohn änter ba Gez fallen solthen,. Ke fich für bas ümiazezztsahten entsshe den ind bätt n, daher. arch hieher anzumelden und zu descheini . ö Hartwig zu Oelde eingetragene Post von Hundert Rottschalk als Gerichtsschreiber ö , ö zu streichen. Die Schwierigkeiten, von welchen Fürst von Hatzfeldt spreche, nicht sagen können, zuerst Deckungs, dann Umlageverfahren; sie sagten ; ö 8 aemtgen unter dem Khalern nebst Zinsen, Auf, den Antrag des Wirthschafters Carl Schulz 3 . den Parteien bestehende Ehe dem 3) von Herrn Vorderbrügge: ließen sich in der Praxis überwinden. Hinsichtlich der Frage, wer vielmehr nur Umlageverfahren aber sie seien bereit, für die ersten Jahre zu Kolk, als Vormund der mnin bersährigen 3 . em nach zu trennen und den Beklagten für hinter a, b, é zu setzen: . als Arbeiter und wer als Arbeitgeber arzufehen fei, werde auch für auf Erhebung der ratirlich zu berechnenden UÜmlagebeträge zu verzichten ö en schuldigen, Theil zu erkennen, d. Betriebsunternehmer, welche nicht regelmäßig wenigstens das vorliegende Gesetz 5. 9 Abfatz 2 des , . und statt dessen 4 6 zu erheben. Wie sich das Prinzip des Umlage⸗ anzuwenden sein, wonach als Unternehmer Derjenige gelte, für deffen verfahrens später ausbilden werde, sei eine cura posterior. Ein Novum bei dem gegenwärtigen Antrag sei das Plus von 10 09 zum Reserve—

ein⸗ für allemal angedrohten Nachtheile, daß die sich Meldenden und Legilimirenden für die rechten Erbe e Abthth 1II. Jir. 8 aus der Schuldverschreibun egitimtrenden für die vechten Erben vom I September 1857 für den ref r mn de un Creß s Mellen verstorbenen Pfarrkolonus und ladet den Beklaeiten züe nctndlsen Vert ĩ rbei äfti Wilhelm Schulz, erkennt das Königliche Amtsgericht des Rechts treit k n ner e n din J Rech der Betrieb erfolge. Diese. Besti werde in ko : stsstreits v 6 mer dez echnung der Betrieb erfolge. Diese Bestimmung werde in kon—⸗ ; ĩ fonds, das vorsichtshalber noch mit erhoben werden solle.

Zweite Beilage zum Deutschen Reichs⸗-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

n 294. Berlin, Donnerstag, den 15. Dezember 18G 7.

hierorts anzumelden, widrigenfalls die Nachla

des Karl Anton Maper an den k. Notar i nf.

, g behufs Vertheilung an die obengenannten,

bisher mit Erbansprüchen aufgetretenen Perfonen nach Maßgabe des Vergleichs vom 7. Juli 1885 hinausgegeben würde, so daß es den etwa später sich meldenden Erbinteressenten überlassen werden müßte, ihre allenfallsigen Rechte gegen die zu verfolgen, denen der gu ausgehändigt wurde.

Diese Aufforderung ergeht insbesondere an folgende ö noch lebende Personen bezw. an deren Des⸗ zendenz:

Georg Martin Mayer, geb. 14. Novbr. 1782, . . gie. 3 Juli 1784, aria Anna Sibylla Mayer, geb. 17. Sep⸗ tember 1787 ö ö. Melchior Mayer, geb. 31. Oktober 1796, sämmtlich Kinder der Hammerschmiedseheleute Mathias und Maria Anna Mayer, ferner Georg Schiller, geb. 24. Februar 1812, und n . n, , . Januar 1824, Söhne der obenerwähnten Forstwartseheleute Baptist und Maria Anna Schiller. h ö

Leßztgenannte Personen sind in den bei den Akten befindlichen Stammbäumen aufgeführt, jedoch konnten bis jetzt Nachweise über deren event. Ableben und ev. Descendenz nicht beigebracht werden.

Königshofen, im Grabfeld Unterfranken 17. November 1887.

Königlich bayr. Amtsgericht.

(IL. 8.) Walber.

5) von Herrn Heimendahl ist zu Ziffer 33 die folgende Fassung beantragt worden:

Um die Höhe der Prämien ermitteln zu können, welche die Versicherungsanstalten zur sicheren Aufbringung der aus den Alters. und Invaliditätsfällen erwachsenden Kosten aus dem Reich, von den Arbeitgebern und Arbeitnehmern einzuziehen haben, soll zunächst für die ersten fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes jede Versicherungsanstalt für den Kopf, und Arbeits—⸗ jahr bei versicherten männlichen Arbeitern 4 , bei versicherten weiblichen Arbeitern zwei Drittel dieses Beitrags erheben. Bruchtheile sind für die Löhnungsperiode auf volle Pfennige nach oben abzurunden.

6) Herr Kochhann endlich beantragt, zu Ziffer 33 die Beiträge der männlichen Arbeiter auf 2,7, die der weiblichen auf 1, zu normiren.

Herr Jencke führt zunächst aus, daß nach den am Schluß der vorigen Sitzung regierungsseitig vorgelegten Berechnungen bei dem Deckungsverfahren ein Beitrag von 5, für das Jahr und auf den Kopf des männlichen Arbeiters erforderlich werde. In dieser Summe seien 12 Millionen Mark Verwaltungskosten enthalten, und es seien außerdem die ungünstigsten Verhältnisse zu Grunde gelegt. Er und seine Mitantragsteller glaubten nun, daß es nicht nothwendig sei, auf Grund dieser ungünstigsten Verhältnisse zu operiren, auch hielten

welche nur rasch vorübergehende Dienstleistungen versehen, a priori

aus dem Gesetz herauszulassen, die Beiträge derselben würden doch nicht zu erheben sein.

Herr Geheimer Regierungs Rath von Woedtke: Was den Antrag

ann * e . . er, hie. . ,. ner ee

; gegen denselben Nichts einzuwenden sei. er Regierung sei die Be⸗

des Permanenten n , des Volkswirth— schränkung des Kreifes der Versicherten durch die Festsetzung einer

; n,, . . a, ,,, j egen den Antrag Hagen sei einzuwenden, daß der Stand der Berlin, den 12. Dezenber 1886. n ,, und Lehrlinge unter den gebildeten Klassen der

Der Vorsitzende, Staats ⸗Minister von Boetticher, eröffnet Arbeiterbevölkerung., wenn man diesen Ausdruck hier gebrauchen wolle, die Sitzung um 11 Uhr. ( . am schlechtesten stehe, und daß eine Fürsorge für diesen Stand daher Das Protokoll der gestrigen Sitzung liegt aus. . nothwendig erscheine. Auch sei ein Uebertreten aus demselben in den Als Regierungskommissare sind anwesend: der Direktor im Stand der versicherungspflichtigen Betriebsbeamten sehr wohl möglich. Reichsamt des Innern, Herr Bosse, der Geheime Regierungs⸗Rath Hinsichtlich des Antrags Vorderbrügge sei zuzugeben, daß der End bortragend Rath im Reichtamt des Innern Herr von Woedtk e. kleine Gewerbetreibende häufig so schlecht gestellt sei daß eine Für⸗ Herr von Nathusius ist für heute entschuldigt. ö sorge für ihn wohl möglich erscheine. Zu bedenken sei aber, c bei Kuf der Tagesordnung steht die zweite Lesung der Grundzüge zur Annahme des Antrags diese Leute doppelte Beiträge, den für Arbeiter Alters und Invalidenversicherung der Arbeiter, und den für Arbeitgeber, zu zahlen haben würden. Da, wo nach dem

Volkswirthschaftsrath. Session 1887. Sechste Sitzung

large Durch Ausschluß Urtheil vom 6. Dezember 188 ist die bypotheken Urkunke über die auf ö. .

26177 45110 Oeffentliche Zustellung.

Die Ghefrau des Arbeiters . att zu Lüne⸗ burg, Anna Catharina Magdalene Klatt, geb Gewecke, zu Lüneburg, vertreten durch den Rechte anwalt Haacke zu Lüneburg, klagt gegen ihren Ghe⸗ mann, Arbeiter Franz Klatt zu Lüneburg, jetzt un

angenommen werden sollen und ihnen als solchen der

. - 4 1 7 434 . * ; . . 1 7 . . ;

.

schmidts Antrag wird Aufgebotstermin auf

Nachlaß überlassen und das Erbenzeugniß ausgestellt werden soll, die sich nach der Präklusion meldenden näheren oder gleich nahen Erben aber alle Hand— lungen und Dispositionen Derjenigen, welche in die Erbschaft getreten, anzuerkennen und zu übernehmen schuldig sein sollen und daß eventuell mit dem Rach— lasse als bonum vacans den Rechten gemäß ver⸗ fahren werden wird. . Gegeben im Waisengerichte. Rostock, den 17. August 1887. . ß, W. G.⸗Rgstr.

10782 z l ö ö Aufgebot. uf Antrag des zum Nachlaßpfleger bestellten Rechtsanwalts Tepfer zu Oels wird hiermit der an! geblich erblose Nachlaß des am 23. Januar 1887 zu Netsche im Alter von 61 Jahren verstorbenen Frei⸗ gärtners Traugott Hiller aus Neische behuf⸗„Gr— mittelung der unhelannten Erben aufgeboten. Nach Ingabe des Nachlaßpflegers beträgt der Nachlaß ohne Abzug . 6 5000 ν und haben: . a. die Anna Rosina Hiller, später verehelichte Arbeiter Mosch, z. Z. Orts in Sitz . ö. sch, z. 3. Ortsarme in Süß— die verehelichte Inwohner Karoline Kulawick zelich . Kulawi . . idm ig odor hh, 6. die verehelichte Hofeknecht Rosina Bartnie . geb. Drabe, zu Peuke, J sich als Erben desselben zwar gemeldet, aber nicht egit imirt, 8 werden daher alle Diejenigen, welche Erbansprüche an den Nachlaß zu haben vermeinen, hiermit aufgefordert, diese Erbansprüche mündlich oder schriftlich spätestens in dem hierzu auf den 15. März 1888, Mittags 12 Uhr,

in unserem Schöffengerichtssaale anberaumten Termine Blatt 14 Abthl. III. Nr. 3 aus dem aum! 33. Ok⸗

anzumelden, und zugleich das behauptete Srbrech nachzuweisen, widrigenfalls der Re n ihre denden und legitimirenden Erben, in Ermangelung deffen aber dem preußischen Fiskus verabfolgt werden wird und der sich später meldende Erbe alle Ver— fügungen des Erbschaftsbesitzers anzuerkennen schuldig Nutzungen, sondern nur Herausgabe des Vor⸗ handenen fordern darf. HJ Oels, den 17. Mai 1887. Königliches Amtsgericht.

lazo o Aufgebot.

Auf den Antrag des Nachlaßpfle 8 de gers, Rechts⸗ anwalts Beninde zu Bunzlau, werden die .

Rechtsnachfolger des am 28. April 1857 Burg⸗ Und lehn im Mühlgraben todt aufgefundenen , für kraftlos erklärt;

Nagelschmieds zuletzt Musikus) Gustav Kropp aus

G, Dez Vormittage 0 ; ; ihre Ansprüche und Rechte auf den 6 n, Post von fünfhundert ö n ., betragenden Nachlaß bei dem unterzeichneten Gerichte ö. , . der hun 6

17 . rd Heinri ntied, ö geschlossen, die Post wird für erloschen ehe; .

(Zimmer Nr. 9) anzumelden. widrigenfalls der Rach= 16 dem landesherrlichen Fiskus zugesprochen ö

Königliches Amtsgericht.

3 Aufgebot.

Als nächste gesetzliche Erben des am 15. Juni Johannes Becker von Rudingshain haben sich die

rich Becker, nämlich Heinrich Becker, Kathäri

Becker und Elisabethe Becker in Milledgeville, ö. Illinois, Nordamerika, legitimirt und durch ihren Bevollmächtigten, Herrn Rechner Wolfschmidt da⸗ hier, um Auslieferung des bei uns verwalteten Ver⸗ mögens des Johannes Becker gebeten. Auf Wolf⸗

Donnerstag, den 1. März 1888, Morgens 190 uhr,

anbergumt, in welchem spätestens Johannes Becker d

sein Vermögen in Empfang zu nehmen, beziehungs · n

weise dessen sonstige Rechtsnachfolger ihre Ansprüche

und Rechte an dasselbe dahler geltend zu machen ist heute folgendes Ausschlußurtheil verkündet:

haben, gegenfalls sie auf im Termin von Wolf⸗

und das Abthl. II. Nr. 4 für denselben einge

nd, dae ; ! getragene ö un n,. ausgeschlossen, . z perden die Posten i Gru für erlosc ist und weder Rechnungskegung noch Ersatz der erklärt; J

sprüchen auf die im Grundbuche von Enni erl J ; Uche ? 0 and *. Blatt 41 Abthl. III. Nr. 1 . . J 3 September 1815 für die Kinder der ittwe Maria Agnes Farwick i. a Agnes Farwick, geb. lara, Bernard, Maria Anna, Philipp Farwick, eingetragene Abfindung von je achtzig 3 Conv. Münze ausgeschlossen, die Post wird für erloschen

Bunzlau, den 30. November 1887. srüchen, auf die im. 6 r , gerichtlichen Schicht: und Theilungsprotokolle vom 253. Juni 1820 für jedes der Geschwister Thöle, als Anng Catharina, Johann ; chi Heinrich, Johann Xheodor. Gerhard, Anna Elisabeth, Uoyß6 geborenen und seit vielen Jahren verschollenen . . . di r hn et fi ff de seines in Amerika verstorbenen Sohnes Hein⸗ Iii fte ger. ent guy J . Posten werden für erloschen erklart. ö .

zu tragen.

44886

,, ö Friedrich Göbel zu Oelde eingetragene Post vo , ö nebst Zinsen; ; . ö ad 4) die über die Band XIII. Blatt 31 1 von Liesborn, . a. Abthl. III. Nr. Ja aus der Obligation vom 1 Oktober 1832 für den Brenner Heinrich Schriever zu Lieshorn, b. Abthl. III. Nr. 1b aus der Obligati . thl; III. Nr. 3 gation vom 23. April 1833 für den Schmied Stefan Thomas zu Liesborn, eingetragenen Darlehne von je Hundert und ĩ Mark nebst Zinsen. . , Die Kosten hat der jedesmalige Antragsteller zu ragen. II. Auf den Antrag des Rechtsanwalts Midden— Torf von hier, als Vertreter des Auctions commiffars Bernard Wie hhölter zu Liesborn: Die Ausgehliebenen werden mit ihren Ansprüchen gu dem im Grundbuche von Liesborn Band X. Blatt 42 Abthl,. III. Nr. 3 zur Sicherheit einer Forderung des Theodor Bockenhaus zu Benteler in Höhe von neunhundert und sieben Thalern einge— tragenen Arrest, ausgeschlossen. Der Arrest selbst wird für erloschen erklärt. J , . zu tragen.“ II. Auf den Antrag des Rechtsanwalts West— . als Vertreter . des Kötters Stefan Lütke⸗Uphues ispls chern a phues zu Kspls. 2) des Arbeiters Josef Ohlmeier zu Enniger ö , 1 223 erloh 3) des Rentmeisters Beckmann zu kiel nn ö Namens der Minorennen Maria und Theodor Schulze Walgern zu Sünninghausen, 4 des Kötters Franz Thöle zu Kspls. Oftenfelde: ade l) die Ausgebliebenen werden mit ihren An— sprüchen auf die im Grundbuche von Vellern Band!.

tober 1349 publizirten Testamente der Colong Ger⸗

trud Füsch of für den Franz Heinr. Rüschhoff ein⸗ getragene Abfindung von sechs und dreißig Thalern

ad 2) die Ausgebliebenen werden mit ihren An—

zu Ennigerloh nämlich Elisabeth,

das darüber gebildete Hypotheken ⸗Instrument

ad 3) die Ausgebliebenen werden mit ihren An—

ad 4) die Ausgebliebenen werden mit ihren An⸗

Bernard, Johann

Die Kosten haben die jedesmaligen Antragsteller

Verkündet am 10. Dezember 1887. Borries, Aktuar, als Gerichtsschreiber.

In Sachen, betreffend den Antrag der ( es Köthners Witte, Amanda, geb. .

uf Aufgebot der Urkunde vom * 16. Mar; 1874

30. Dezember 1868

Die Hypothekenurkunde vom

schmidt zu stellenden Antrag mit ihren A ü ausgeschlossen werden, Johannes Becker ,

16. März 1874

46091

buch Band 17 lat 3] h

i e, hiho von Botenhagen einge— 400 Thlr., 25. Juni 1831, zu

ten Erben und Rechtsnachfolger werden mit ihre etwgigen Ansprüchen auf die vorgenannte ut 3 geschlossen, und jst dieselbe auf Antrag des Auf— gehotsklägers im Grundbuch zu löschen.

30. Dezember 1665 45989

. ,. e , . ahlhorst von hier, geb. am 26. Dezember 1814 ein Sohn des weiland Schuhmachermeisters Heinrich Jacob Dahlhorst hieselbst und ,,,,

zu Dramburg durch den Amtsgerichtsr iesl ö h mtsgerichtsrath Kiesler as. Sparkassenbuch der Dramburger Kreis— , . n . 1 223,50 ½υ wird fer ö ärt, Die Kosten des Verfahrens falle An⸗ ,,, . Verfahrens fallen dem An

Von Rechts Wegen.

laz gd. Bekanuntmachung. Nr. 30 998. Das Sparkasfenbuch der Privat⸗ Sparkasse dahier vom 7. Oktober 1865 Nr. 25 154 über 129 „6 wurde durch Urtheil Gr. Amtsgerichts ö . . i387 auf Antrag des ehülfen C ͤ ültling arler . . ö. hristian Gültling von Karlsruhe Karlsruhe, den 6. Dezember 1887. Gerichtsschreiberei Gr. Amtsgerichts. (L. S.) Braun.

ae , ö. e, , ,, die auf den Namen des Polizei⸗Korporals Paul Stein in Würzburg lautenden n me rl Stadtgemeinde Würzburg, vom 4. August 15765 Litt. A. Nr. 387 über 1000 S und . Litt. ö. . 388 über 200 A6, wurden auf Antrag der Polizei-Korporals-Wittwe Magdalena Stein von hier durch dies gerichtliches , 6 . a. 1887 für kraftlos ; was hiermit gemäß §. 848 der Civ. Proz Ordg. bekannt gemacht wird. . & ir nr. am 109. Dezember 1887. erichtsschreiberei des Kgl. Amtsgerichts Würzburg (L. S.) Baumüller, Sekr. .

45087 . l . ; ; Belanntmahung, Durch rtheil des Königlichen Amtsgerichts zu ö 2. Dezember 1887 ist für Recht erkannt Der schlesische altlandschaftliche 3) 0nige Pfand brief Dobischan, Kretz Ceses Mies r ge ghd. wird für kraftlos crllart J Kosel, den 2. Dezember 1887.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung III.

y . , , ,, Der am 15. April 1886 von Lorenz Bar . Würzburg auf den Lieutenant a. D. Erh y nn hurg gezogene und von diesem geceptirte, am 30. Mai 1886 sällige Wechsel über 133 6, welcher auf den FRaufmann JI. Sauerbrunn in Lambrecht und von Letzterem auf, den Kaufmann Jean Müller in Lud— wigshafen girirt wurde, wurde auf Antrag des Jean Müller in Ludwigshafen durch diesgerichtliches Aus⸗ i rte, . . . 1887 für kraftlos

„was hiermit gemäß §. 848 der Civ. ' Ordn, bekannt gemacht wird. ö . *r , ö . 1887.

reiberei des Kgl. Amtsgerichts Würzb

(L. S) Baumüller, ger b .

Durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts 3. Dezember 1887 ist bezüglich der in ö

Ahhtheilung III. 1 . . un Recht erkannt: Der Albert Heinrich Schröder und seine unbekann⸗

daselbst von Verfügung vom

Schivelbein, den 8. Dezember 1887. Königliches Amtsgericht. II. Abtheilung. Roeßler.

Durch Urtheil vom 1. d. M. ist der seit dem

Johann Theodor

über die im Grundbuch von Eitzum Band II. A. storbener Ehefrau Johanne Louise Charlotte geb.

klagten solidarisch zur 3 6 Yo p. a. Wechselzinsen feit dem J. Dezember 153587 und. 4 Protestkosten zu verurtheilen, Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und er gr. ngen, re rn Verhandlung des en, e. as Königliche Amtsgericht J. zu den 7. Febrnar 1888, er mitz gg 10 Uhr. t

Königlichen Landgerichts zu Lüneburg auf

den 20. März 1888, Vormittags 19 uhr mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. um Zꝛvecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Lüneburg, den 12. Dezeinber 1837. . . Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

13192 Deffentliche Zustellung. ‚. Die Ehefrau des Hausknechts Hermann Maur, Wilhelmine, geborne Silberkorn, zu Düsseldorf woh⸗ nend, vertreten durch Rechtsanwälte Belles T und 1 kleigt gegen den genannten Hermann Maur, Hauz⸗ knecht zu Düsseldorf, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen grober Beleidigung, mit dem Antrage auf Trennung der zwischen den Parteien bestehenden Ehe, eventuell auf Zulafsung dersel ben und Ermächtigung der Klägerin, die Chescheidung vor dem zuständigen Standesbeamten aus sprechen ju lasen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die J. Civilkammer des Königlichen, Landgerichts zu Düsseldorf auf den 6. März 1888, Vormittags 3 Uhr mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten , zu bestellen.

um Zwecke der öffentlichen Zustellu zird dies Auszug der Klage bekannt . . Steinhaeuser, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

45105

. Durch Urtheil der J. Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Straßburg i. E. vom 11. No— vember 1887 wurde die Ehescheidung zwischen den Cheleuten Kaufmann Martin Simon zu Straßburg und Julie, geb. Fischer, zu Melun, Seine et Marne Frankreich, ausgesprochen.

Der Landgerichts⸗Sekretär. (L. 8.) Krümmel.

45094 Oeffentliche Zustellung. Die Wittwe Marie Kuntze, geb. z, zu Alt⸗ Tornow, vertreten durch den Rechtsanwalt Fensch zu Wriezen, klagt gegen den Gutsbesitzer v. d Heydt, zuletzt in Frankfurt a. Main, Koselstraße 10 wohn⸗ haft. jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurtheilen, an die Ilägerin 300 6 xückständige Hypothekenzinsen bei Vermeidung der Zwangsvollstreckung in das dem Beklagten Jeh6rige im Grundbuche von Lüdersdorf Band J. Blatt Nr. 2 verzeichnete Grundstück zu zahlen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu ,

ur mündlichen Verhandlung des Rechtsstrei ladet Klägerin den Beklagten . das r tren Amtsgericht zu Wriezen auf den 17. Februar 18 Ss, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung' wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Wriezen, den 10. Dezeinber 1887.

. . Arendt,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

460998] Oeffentliche Zustellung.

Der Rechtsanwalt Justiz- Rath . zu Rends⸗ burg, klagt gegen die Eheleute, Bierhändler Paul Vogel und dessen Ehefrau Jacobine Vogel, früher

zu Rendsburg, jetzt unbekannten Aufenthalts 8 dem am 30. November 1837 nir sel l W 3

10. Oktober dess. Jahres, mit dem Antrage, die Be⸗ ahlung von 306 nebst

auch das

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird

Adolf dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

; olde, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

4) von Herrn Jansen:

hinter „werden“ zu sagen:

statt vom vollendeten sechzehnten vollendeten vierzehnten Lebensjahrẽ⸗..

5) von Herrn Frentzel ist beantragt worden, in. Litt. a hinter dem Wort „Gehalt“ die Worte „von demselben Arbeitgeber einen Tag oder länger“ einzuschalten. . .

Herr Jansen bemerkt zur Begründung seines Antrags, daß kein Grund geltend gemacht werden könne, aus dem die jungen Leute, die genöthigt seien, schon in so frühem Alter dem eigenen Verdienst nach⸗ zugehen und in Folge dessen sich früher aufrieben, von der. Wohl⸗ zshat des Gesetzes auszuschließen seien. In der Textilindustrie werde die Zahl der Arbeiter zwischen 14 und 16 Jahren auf. 60 bis 80 Taufend geschätzt, in Gladbach sei dem Redner ein Betrieb bekannt, jn dem unter 76h beschäftigten Personen 99 jugendliche Arbeiter seien. Auch in der Landwirthschaft würde eine ganze Menge von Leuten in diesem Alter beschäftigt. ⸗— . . ö

Herr von Roeder begründet seinen Antrag mit dem Hinweis darauf, daß Ziffer 1 zwar von einer Regelmäßigkeit der Beschäftigung ausgehe, daß in der Praxis aber eine große, Zahl von Fällen voruͤber⸗ gehender Arbeitsleistungen denkbar sei, die, ihrem Wortlaut nach unter Ziffer 1 fielen. Man brauche hierbei nicht nur an die zahl⸗ sosen Fälle aus der Landwirthschaft zu denken, auch in den Städten kämen solche Dienstleistungen häufig vor Die obligatorische Ver⸗ sicherung der so beschäftigten Leute würde in der Praxis auf die größten Schwierigkeiten stoßen,

Herr Leuschner wendet sich gegen den Antrag Jansen. Man könne die jungen Leute zwischen 14 und 16 Jahren nicht als voll: berechtigte Arbeiter ansehen, namentlich in der Montanindustrie sei die Benutzung solcher Leute durch die vielen vorgeschriebenen Pausen absolut beschränkt. . ;

Der Fürst von Hatzfeldt fragt an, ob ein Droschkenkutscher, der weder selbständig sei, noch in einem ständigen Dienstverhältniß stehe, unter das Gesetz fallen, und wie es bei Leuten in ähnlicher Lage sein würde, : ! .

Herr Heimendahl spricht sich für den Antrag, Jansen aus. Seine (des Redners) Erfahrungen bestätigten die Mittheilungen des Herrn Jansen aus der Praxis. Durch die Annahme des Antrags Roeder dagegen wurde große Unsicherheit in die Ausführung des Gesetzes ge⸗ bracht werden. Die vorübergehenden Beschäftigungen müßten auch von demselben gefaßt werden. .

Herr Vorderbrügge: Mit der Annahme seines Antrags werde einer Menge von Leuten ein bedeutender Dienst erwiesen. Die kleinen Handwerksmeister, welche er in den Kreis der versicherten Personen ziehen wolle, feien vielfach schlechter gestellt, als die Arbeiter. Diese kleinen Betriebsunternehmer seien im Handwerk diejenigen, welche die meisten und auch wohl die besten Lehrlinge ausbildeten; es sei ihm (dem Redner) nicht gleichgültig, ob die Lehrlinge bei unzufriedenen oder bei zufriedenen Lehrmeistern die Lehrzeit zubrächten; es könne im ersteren Falle vorkommen, daß der junge Mann bei beendeter Lehrzeit gleichzeitig als brauchbares Element für die Sozial demokratie aus⸗ gebildet sei. Bessere man hier das Loos der, kleinen Handwerker, so sei zu hoffen, daß die Sozialdemokratie viele Anhänger in deren Kreisen verliere. ;

Herr Hagen begründet seinen Antrag auf Befreiung der Handlungs⸗ gehülfen u. f w. von der Versicherungspflicht mit dem Bemerken, daß ein Wechsel zwischen Arbeitern und Handlungsgehülfen nicht statt⸗ finde, die letzteren blieben nicht ihr Leben lang, das, was sie seien, jeder strebe dahin, Betriebsbeamter oder selbständiger Betriebsleiter zu werden. Für diese Klasse von Leuten träfen die Voraussetzungen der fiaatlichen Fürsorge nicht zu. Diese Erfahrung habe man auch bei der Ausführung des Krankenversicherungsgesetzes machen können; von der statutarischen Befugniß zur Versicherung sei in den fraglichen Kreisen kaum Gebrauch gemacht worden.

Herr Kiepert spricht sich für den Antrag des Herrn von Roeder aus. Die Belastung werde für die Landwirthschaft nicht zu ertragen 6. wenn auch alle nicht ständig beschäftigten Personen in die Verx— icherung fallen sollten, zumal da von 500 beschäftigten Leuten wohl nur von 50 die Beiträge einzuziehen sein würden. Die Leute aus der Praxis behaupteten, das Abziehen der Beiträge lasse sich überhaupt nicht durchführen. Man möge nur an gewisse Arbeiten in der Landwirthschaft denken, zu denen möglichst viele Leute auf. kurze Zeit herangezogen werden müßten, an die Kartoffel“, an die Rüben; ernte, an Srainagen. Wie für alle diese Leute Listen geführt und wie ihnen die zwei Pfennige abgezogen werden sollten, sei un⸗ erfindlich. Redner würde noch weiter gehen, als der Antrag von Roeder, und dessen Gedanken in das Gesetz selbst aufnehmen, er ent⸗ halte sich aber eines Antrags in dieser Hinsicht, da er sich denke, daß der Bundesrath in der Instruktion zu dem Gesetz ausdrücklich sage, . nur vorübergehend beschäftigte Arbeiter nicht unter das Gesetz

ielen. Herr Jansen spricht sich für den Antrag Vorderbrügge aus, aber gegen den Antrag Hagen, da es eine große Menge von Handlungs⸗ 'fer gebe, die niemals zur Selbständigkeit kämen, die Lage dieser eute sei thatsächlich nicht viel besser, als die der gut gezahlten

Arbeiter.

Lebensjahre: „vom

stanter Praxis dahin ausgelegt, daß Derjenige, dem das wirthschaftliche Ergebniß eines Betriebes r oder Schaden bringe, als Unter—⸗ nehmer dieses Betriebes anzusehen sei. Herr von Roeder: Der Antrag Frentzel würde in der Praxis doch zu großen Schwierigkeiten führen und leicht eine Umgehung des Gesetzes möglich machen. : Herr Vorderbrügge: Daß die von ihm gemeinten kleinen Hand⸗ xi werksmeister bei Annahme seines Antrags doppelte Beiträge zu zahlen haben würden, sei ihm bewußt gewesen; wer von diesen kleinen Leuten ,, besitze, Meister zu werden, der zahle auch gern dopyelte

eiträge weis auf die Gefahr, welche die weitere Ausdehnung der So ial⸗ demokratie in den fraglichen Kreisen in sich schließe. Herr Kalle: Die Motivirung des Antrags Hagen, daß die Handlungsgehülfen meist selbständig würden, erscheine nicht zutreffend; mit demselben Rechte könne ö Hagen sagen, auch die Gesellen seien nicht zu versichern, weil sie einmal selbständig werden könnten. Auch er (Redner) erkenne das dringende Bedürfniß nach der Versiche— rung der Handlungsgehülfen u. s. w. an, auch er sei gegen jeden Antrag, der den Kreis der zu versichernden Personen verengere. Das Ziel des Herrn Vorderbrügge sei zwar sehr erstrebenswerth, sein An— trag erscheine aber praktisch nicht durchführbar, man könne den kleinen Handwerkern, die doppelte Beiträge zahlen müßten, doch nicht auf ihre eigenen Kosten helfen. Undurchführbar erscheine der Antrag des Herrn von Roeder, beim Antrag des Herrn Frentzel erscheine die Be⸗ schränkung auf einen Tag nicht praktisch. Im Uebrigen bemerkt der Redner, daß es ihm dem Zweck einer zweiten Lesung nicht zu entsprechen schiene, noch mit einer Fülle von Anträgen zu kommen. Hierauf erfolgte der Schluß der Debatte.

Von den obengenannten . wurden diejenigen der . Jansen, . und Hagen abgelehnt, die der Herren Vorderbrügge und von Roeder angenommen und in der hiernach sich ergebenden Fassung der Vorlage die Zustimmung ertheilt. Die Ziffern 2, 3, 4, 5 und 6 wurden in der Fassung der zweiten

Lesung angenommen. ; Zu Ziffer 7 beantragt Herr Hagen die Worte „oder durch ge—

2— schlechtliche Ausschweifungen“ zu streichen.

Herr Jencke beantragt, den letzten Satz in Alinea 1: „Es kann ihnen jedoch u. s. w.“ bis „bewilligt werden zu streichen.

Bei der Abstimmung wird der Antrag Hagen angenommen, der Antrag Jencke abgelehnt.

Zu Jiffer 8 beantragt Herr Hagen, die Wartezeit bei der In— validenrente auf ein Beitragsjahr festzusetzen und Alinea 3 zu streichen. Herr Jencke beantragt: .

1) Alinea 2 und 3 zu streichen, ;

2) für den Fall der Ablehnung des Antrags Wiederherstellung der Regierungsvorlage in Alinea 1 unter 2.

Der Antrag Hagen wird abgelehnt, ebenso der Antrag Jencke unter 1, dagegen wird der Antrag Jencke unter 2 angenommen. Damit ist die Regierungsvorlage wieder hergestellt.

Zu Ziffer 9 beantragt Herr ,. in Alinea 1 das Wort nicht“ wieder zu streichen. Der Antrag wird abgelehnt, es bleibt bei

den Beschlüssen der ersten Lesung. ; Ziffer 10 wird nach Maßgabe der Beschlüsse der ersten Lesung

angenommen. ; . Der Vorsitzende eröffnet hierauf die . über Ziffer 11 und gleichzeitig über Ziffer 33. Es liegen hierzu die solgenden

Anträge vor: 1) der Herren von Roeder, Jencke und Genossen: der Ziffer 11

Alined 3 die folgende Fassung zu geben: Die Beiträge der Arbeitgeber und Arbeiter werden in der Form des Umlageverfahrens erhoben, wobei als Anhalt für bie Berechnung der im laufenden Jahre zu erhebenden Bei⸗ träge genommen werden:

a. die Gesammtleistungen des vorletzten Jahres, b. ein Zuschlag von 10 ͤυ der Gesämmtleistungen zu a. 2) des Herrn Frentzel: folgenden Schlußpassus in Ziffer 11 ein⸗

ufügen:

29 Nach Zahlung des Beitrags für 280 Arbeitstage in einem Kalenderjahre erlischt die Verpflichtung zur Zahl ung weiterer Beiträge für dieses Jahr. .

3) von Herrn von Roeder: folgenden Zusatz zu Ziffer 11 hinzu⸗

ufügen:

4 Mit Genehmigung des Bundesraths kann durch Statut bestimmt werden, daß für besondere Arten von Dienstleistungen die Bemeffung der Arbeitstage nicht nach Zeit, sondern nach anderweitem Maßstabe erfolgt.

4) der Herren von Roeder, Jencke und Genossen: der Ziffer 33 die folgende Fassung zu geben: ;

Bis zur e fie en des Beitragsmodus Ziffer 11 Absatz 4, welcher innerhalb längstens 6 Jahren zu erfolgen hat, werden zur Deckung der in den ersten Jahren sich ergebenden Ver— pflichtungen und zur Ansammlung eines Reservefonds längstens für die Dauer von 6 Jahren pro Kopf der männlichen Ver— sicherten je 4 M vom Arbeiter und vom Arbeitgeber. erhoben.

Bei weiblichen Arbeitern werden zwei Drittel dieser Bei⸗

Er beabsichtige, mit seinem Antrag die Ziffer 1

err Frentzel: rr Es sei das Beste, die Leute,

mit Ziffer 11 in Einklang zu bringen.

träge erhoben.

aus. Der Ausdruck Deckungsverfahren sei zwar in den vermieden worden, aber im Allgemeinen solle dasselbe Resultat herbei⸗ geführt werden, nur in viel komplizirterer Art und Weise, als nach

der Regierungsvorlage.

das allein richtige. u nach Bezirken durchgegangen, dann würde man das Umlageverfahren

eher haben einführen können, aber da das Ganze nach Berufszweigen

gegliedert worden,

wichtige Bedenken geltend ̃ ganz zu existiren aufhören könnten. Er habe wiederholt die Erfahrung

Herr von Roeder befürwortet im Interesse der Landwirthschaft

den von ihm mit Herrn Jencke u. A. gestellten Antrag. Wenn es nach der Vorlage gehe, dann würde die Belastung für die Landwirth⸗ schaft zwischen 0 und 80 für den Morgen variiren. Durch An: nahme des Antrags würde die Last um z vermindert; sie bleibe dabei

mmer noch enorm hoch. . Herr Frentzel: Durch den Beschluß zu Ziffer , wonach die inner—

halb eines Kalenderjahres mehr geleisteten Arbeitstage, als das Bei⸗ tragsjahr beträgt, bei Berechnung der Wartezeit auf das nächst—

olgende Beitragsjahr nicht in Anrechnung gebracht werden, wäre eine

Redner befürwortet seinen Antrag nochmals mit dem Hin⸗ f 9. t i ;

Ungleichheit zwischen densenigen Arbeitern, die nur 280 Tage aus—⸗ nutzten, und denjenigen, die 360 oder 365 Tage gearbeitet hätten; um das auszugleichen, stelle er seinen Antrag; wie die Vorlage eben liege, würde der Arbeiter mit 280 Arbeitstagen 5 60 Gan Beiträgen im Jahre zu entrichten haben, und derjenige mit 365 Tagen 7 30 Z; mit der Differenz von 1 S 70 4 falle Letzterer aber voll⸗ ständig ins Wasser, das halte er nicht für gerechtfertigt.

Herr Heimendahl begründet seinen oben angeführten Antrag mit

dem Hinweis darauf, daß man jetzt einen bestimmten Beitragsmodus noch nicht aufstellen dürfe, man müsse einmal abwarten, wohin diese 4 S. Beiträge führen würden, nach 5 Jahren möge man dann einen weiteren Beitragsmodus bestimmen.

Herr Schimmelfennig: Eigentlich wollten Alle auf dasselbe hin⸗ Anträgen

Seines Erachtens sei das Deckungsverfahren Wäre die Eintheilung der Versicherungsanstalten

sei doch gegen das Umlageverfahren das ge— zu machen, daß gewisse Berufszweige

gemacht, daß auch die für gewisse Industriezweige gegründeten Kassen sich nicht leistungsfähig erhalten könnten. Alle Vertreter der schlesischen Invalidenkassen theilten seine (des Redners) Ansicht von der Un⸗ Faltbarkeit des Umlageverfahrens für die reichsgesetzliche Regelung der Invalidenversicherung. Auch diejenigen Kassen, welche ein gemischtes System besäßen, müßten jetzt daran gehen, das reine Prämienverfahren einzuführen. Er spreche sich daher für die Vorlage aus; zeige sich nach einiger Zeit, daß die Beiträge zu hoch seien, dann müsse selbst⸗ verftändlich eine Ermäßigung eintreten, welche auch ganz zweifellos von der Regierung veranlaßt werden würde, da die Ansammlung übermäßiger Kapitalien auch dieser keineswegs erwünscht sein könnte. Herr Kochhann will das Prämienverfahren beibehalten wissen, glaubt jedoch, daß nach den rechnerischen Unterlagen der Denkschrift, von welchen er gestern durch Vermittelung des Regierungskommissars Kenntniß erhalten habe, die Beiträge unbedenklich gemindert werden könnten. Er beantrage deshalb, den für den Kopf und Arbeitstag zu entrichtenden Beitrag bei versicherten männlichen Arbeitern auf 2,7 Z, bei weiblichen Arbeitern auf 168 3 festzusetzen. Soweit auch dieser Beitrag sich später als noch zu hoch herausstelle, stände ja einer weiteren Reduktion nichts im Wege. Der Antrag des Herrn Frentzel hat für den Rezner viel Einnehmendes, er fürchtet aber, daß derselhe zu großen praktischen Bedenken führen würde. Da er die über Lie Zahl Wo hinaus absolvirten Arbeitstage für die Versicherung völlig ins Freie fallen lasse, könnte er insbesondere die Arbeiter verführen, nach Erfüllung der für die Rente in Betracht kommenden Arbeitszeit, sich der weiteren Arbeit zu begeben und müßig zu gehen . Herr Hagen steht bezüglich des Aufbringungsmodus vollständig auf dem Standpunkt der Grundzüge. Er hält das Umlageverfahren für ungerecht und kann auch dem Antrage des Herrn Frentzel nicht zustimmen. Hinsichtlich des Umlageverfahrens weist Redner noch befonders darauf hin, daß man es auf dem vorliegenden Gebiet nicht wie bei der Unfallversicherung lediglich mit einem kontinuirlichen Stande von Arbeitgebern, vielmehr auch mit den zum großen Theil lofen Arbeitnehmern zu thun habe. Es würden sich wahrscheinlich bei der Umlage die Verpflichteten vielfach gar nicht greifen lassen und hierdurch für die Versicherungsanstalten Ausfälle entstehen, zu deren Deckung in letzter Reihe das Reich eintreten müßte. Dies bedeute aber nur einen weiteren Reichszuschuß, gegen den er sich bereits wieder holt erklärt habe. Herr Fürst von fre wendet sich gegen den Antrag Heimen- dahl, dem nur die Befürchtung zu Grunde liege, man könne sich schon jetzt für die Zukunft binden, und welcher von der Auffassung ausgehe, man dürfe erst nach Maßgabe der späteren Erfahrung sich über einen eventuellen anderweitigen Aufbringungsmodus schlüssig machen. Wenn der von Roeder-Jencke'sche Antrag diese Entscheidung für alle Zukunft unwiderruflich festlege, so würde Herr Heimendahl allerdings Recht haben. Ersteres sei aber nicht der Fall. Gerade auf dem vorliegenden Gebiete würden zahlreiche Bestimmungen nur die Bedeutung eines ersten Versuchs haben, gerade hier wurde der zukünftige Gefetzgeber in ausgedehntem Maße die bessernde Hand

anlegen . . Der Regierungskommissar, Geheime Regierungs-Rath von

Woedtke, will auf die Streitfrage, ob das Deckungs⸗ oder Umlage