1887 / 300 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 22 Dec 1887 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung.

zur öffentlichen Kenntniß ge inanz-Ministers bis auf Zwillinger zu Weißensee des allgemeinen Brannt⸗ 9 des Regulativs, be⸗ zu gewerb⸗ und daß schon ie vorschriftlich deres Denaturi⸗

Es wird hierdur Seitens des H rma Gebr. Sch ei Berlin zur Zusammense wein⸗Denaturirung treffend die Steuerfreihe lichen ꝛc. jetzt das a geprüfte u rungsmittel gem genannten Firma bezogen w Berlin, den 20. Dezember 1887.

Der Provinzial⸗Steuer⸗Direktor.

bracht, daß

anntweins Zwecken, ermächtigt worden ist,

llgemeine Denaturirungsmittel, sow schte Pyridinbasen als befon es gedachten Regulativs von der

äß §. 109 d erden können.

Bekanntmachung. . vom 10. April 1872 (Gesetz⸗Samml.

1887, betreffend die rjenigen Grundstücke, ojektirten Regulirung berg zur Ausführung Jaktorowo im Kreise sblatt der Königlichen 30h, ausgegeben den 2. Sep⸗—

chste Erlaß vom 29. August 1887, betreffend die h m Chausseegeldtarif vom 2 hängten Bestimmungen wegen der Chausseepol Kreise Neuhaldensleben belegenen Chauffeen; 1 dem Bahnhof gleichen Namens und 2) rovinzialchaussee zwischen Tundersleben tsblatt der Königlichen Regierun ausgegeben den 19. November 1887

3 der Allerhöchste Erlaß vom 19. September 1887, die Verleihung des Enteignungtrechts Berlin zum Zweck der Einlegung eines Druckrohrs der analisation von Berlin in den der Gemeinde Nieder— gehörigen, nach Rosenthal führend Amtsblatt der Königlichen R Berlin Nr. 47 S. 421, ausgegeben den 25.

4) der Allerhöchste Erlaß vom 28. Se

Nach Vorschrift des Ge S. 357) sind bekannt gemacht?

1) der Allerhöchste Erlaß vom 20. Juli g des Enteignungsrechts bezüglich de bei der von der Staats bauverwalkung pr der unteren Netze im Regierungsbezirk Brom von Durchstichen bei Lindenwerder unterhalb Kolmar i. P erforderlich sind, durch das Amt Regierung zu Bromberg Nr. 35 S tember 1887;

2) der Allerhö Anwendung der de 9. Februar 1840 ange⸗ izeivergehen auf den im von Wefensleben nach von Groppendorf bis zur

und Brumby, durch das g zu Magdeburg Nr. 46 S. 473,

Stadtgemeinde allgemeinen Schönhausen en Schönholzer Weg, durch das Potsdam und der Stadt November 1887; ptember 1887, betreffend dem Chausseegeldtarif vom 29. Februar 1840 ungen wegen der Chausseepolizeivergehen auf der el im Kreise Kosten über Poladowo, Deutsch⸗ ucz und Saczkowo nach der Grenze des Kreifes ; g auf Priment, durch das Regierung zu Posen Nr. 45 S. 36 vember 1887;

5) der Allerhö Verleihung des E Regierung für die zur Ausführun entfallenden Strecke Eisenbahn von Tuttlin lichen Grundstücke, dur Sigmaringen Nr. 44

egierung zu

die Anwendung der angehängten Bestimm Chaussee von Schmie oppen, Barchlin, omst in der Richtun Amtsblatt der König⸗

9, ausgegeben den 8. No-

chste Erlaß vom 3. Oktober 1887, betreffend die die Königlich württembergische g der auf preußisches Staatsgebiet genannten Regierung zu bauenden gen nach Sigmaringen (Inzigkofen) erforder⸗ ch das Amtsblatt der Königlichen S. 279. ausgegeben den 4.

6) das Allerhöchste Privilegium vom Ausfertigung auf den Inhaber lautender

nteignungsrechts an der von der

Regierung zu November 1887

3. Oktober 1887, wegen Anleihescheine der Stadt im FBetrage von 750 000 , durch das chen Regierung zu Köln Nr. 45 6

ülheim am Amtsblatt der Königli ausgegeben den 9. November 1887; 7) der Allerhöchste Erla Verleihung des Enteignun Reulbachn und Wuͤstenfachse Herstellung einer Landw und dem Orte Wüstensachsen je innerhalb lichen Grundstücke, dur zu Kassel Nr. 56 S. 8) das unterm 5.

für die Ent⸗ Mehlenthal)

ß vom 5. Oktober 1887, betreffend die görechts an die Gemeinden Obernhausen, n im Kreise Gersfeld bezüglich der zur egeverbindung zwischen der Kreisstabt Gersfeld ihrer Gemarkungen erfor— ch das Amtsblatt der Königlichen R 285, ausgegeben den 23. November 188 . Oktober 1887 Allerhöchst und Bewässerungsgenossenschaft Meh hal) zu Gondenbrett im Kreife der Königlichen Regierung zu Trier Nr 28. Oktober 1887;

I) der Allerhöchste Erlaß vom 10. des Zinefußes der v Grund des Allerhöchsten Privilegiu genommenen Anleihe von 4] auf 400 Königlichen Regierung zu Sigmaringen Nr. den 11. November 1887;

10) der Allerhöchste Erla Verleihung des Enteignungs Erhebung an den Kreis Grottkau für die vo Chausseen von Voigtsdorf nach Seiffersdorf zur Kreisgrenze in der Richtung auf Kalkau der Königlichen Regierung zu Oppeln Nr. ovember 1887;

II) das Allerhöchste Privilegium vom 14 Ausferti ung auf den Inhaber lautender iederung im Betrage von 70 000 der Königlichen den 23. November 1887

12 das Allerhöchste Privilegium vom 14 Oktob eventueller Aus fertigung auf den Stadt Sorau N L. durch das Amtsblatt der Königlichen S. 345, ausgegeben den 23.

13) der Allerhöchste Erlaß vo die Uebertragung des den vormaligen Aktien verei Chausseen von Ohlau nach Sirch nach Strehlen verliehenen Rechts Kreise Ohlau, Strehlen und Brieg g zu Breslau Nr. 47 S. 351, a

14) das unterm 24. Oktober 1887 für die Entwässerungsgenossenschaft zu durch das Amtsblatt der Königlichen Re eben den 11. November 1 llerhöchste Erlaß vom echts zur Chau

vollzogene Statut lenthal II (Ober⸗ Prüm, durch das Amtsblatt 43 S. 3595, ausgegeben den

Oktober 1887, betreffend die on der Stadt Hechingen vom 16. August 1872 auf⸗ durch das Amtsblatt der 45 S. 283, ausgegeben

s vom 12. Oktober 1887, betreffend die Rechts zur Chausseegeld⸗ n demselben zu bauenden und von Ottmachau bis durch das Amtsblatt 46 S. 307, ausgegeben

Oktober 1887, wegen

Kreis⸗Anleihescheine des M, durch das Amtsblatt S. 397, ausgegeben

Herabsetzung

rechts, sowie des

Regierung zu Gumbinnen Nr. 47

er 1887, wegen

Inhaber lautender Anleihescheine der von 110 000 M Reichswährung, Regierung zu Frankfurt a. S.

November 1887;

m 19. Okt

bis zum Betrage

ober 1887, betreffend nen für den Bau der len und von Brieg über Wansen zur Chausseegelderhebung auf die Amtsblatt der Könitz⸗ usgegeben den 25. No-

Allerhöchst vollzogene Statut Jellowa im Kreise Oppeln gung zu Oppeln Nr. 495

26. Oktober 1887, betreffend ssergelderhebung an den Kreis m Kreise belegenen Strecke der dlinburg ˖ Halberstädter Chaussee Halberstadt, durch das Amtgblatt der deburg Nr. 47 S. 479, ausgegeben

ß vom J. November 1887, betreffend 2 des Statuts der Virchow ⸗Küddower vom 28. Juli 1883, durch das Amtsblatt zu Köslin Nr. 48 S. 331, ausgegeben den

1887, betreffend die eis Guben für die ee von Bresinchen nach Schlaben. Neuzelle durch das Amtsblatt der Königlichen Re= Nr. 48 S. 353, ausgegeben den 365. Ro⸗

ß vom 7. November 1887, betreffend inteignungsrechtsz an den Mansfelder Gebiras— m Bau der Chausseen 1) von der Kreisgrenze bei

ĩ durch das lichen Regierun vember 1887;

S. 301, aus

die Verleihung des Oschersleben hinsichtlich der in diese Chaussee von Wegeleben nach der Que im Dorfe Harsleben im Kreise Königlichen Regierung zu Mag den 26. November 1887;

16) der Allerhö änderung des 5. ationsgengssenschaft der Königlichen Regierung mber 1887;

ö ) der Allerhõchste Erlaß vom 7. November Verleihung des Enteignungsrechts an den Landkr

z erforderlichen Grundstücke rankfurt a.

gierung zu 2 188

die Verleihung des reis für Hie zu

Allerhöchste Erla

rode, Stangerode bis zur Gr

Mansfeld uͤber Möllendorf nach Gorenzen und 3) von

S. 467, ausgegeben den 10 Bejember 1887 usfertigung auf den

der Königlichen

gegeben den 7. Dezember 1887.

Westorf im Kreise Aschersleben über Welbsleben, Harkerode, Alte⸗ e mit dem Herzogthum Anhalt, 2) von Klostermang⸗ feld über Thondorf nach Siergleben erforderlichen Grundstücke, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Merseburg Nr. 56

19) das Allerhöchste Privilegium vom 7 November 1887, wegen J ; Inhaber lautender Kreisanleihescheine des Kreises Senzburg im. Betrage von 225 G00 M, durch das Amtsblatt Regierung zu Gumbinnen Nr. 49 S. 13, auz—

Bekanntmachungen

die periodische Druckschrift: ; „Soeial 8Seienee Deutsche Extra⸗Ausgabe.

Vol. J. Nr. 18. New - Jork, November 1887.“ auf Grund von 8. 11 des Reichsgesetzes gegen die gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom tober 1878 verboten.

Dresden, den 21. Dezember 1887. Königlich sächsische Kreis hauptmannschaft. von Bosse.

a uf Grund des Reichs gesetzes vom 71. Okto ber 1879. Die unterzeichnete Königliche Kreishauptmannschaft hat

emein⸗ 1. Ok⸗

Nichtamtliches Deu tsches Reich.

Preußen. Berlin, 22. Dezember. Se. Majestät der Kaiser und König hörten gestern Nachmittag noch den Vortrag des Staatssekretärs Grafen von Bitmnarck

Heute nahmen Se Majestät militärische Meldungen sowie die Vorträge des Kriegs⸗Ministers, General⸗Lieutenants Bronsart von Schellendorff, und des Obersten und Flügel⸗ Adjutanten von Brauchitsch entgegen, welcher den beurlaubten Chef des Militärkabinets, General von Albedyll, vertrat.

Sodann empfingen Se. Majestät die Meldung des Premier Lieutenants von Heyden⸗Linden vom J. Hannoverischen Ulanen⸗Regiment Nr. I3, kommandirt als Adjutant zum Militär⸗Reitinstitut.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz machte, wie „W. T. B.“ aus San Remo meldet, gestern mit Sr. Hoheit dem Erbprinzen und Ihrer Königlichen Hoheit der Erbprinzessin von ga h fen nn r. einen Spaziergang.

—= Die in Nr. 295 der „Neuen Preußischen Zeitung“, vom 17. d. M., enthaltene, dem „Frankfurter Journal“ ent⸗ nommene Mittheilung, daß Se. Königliche Hoheit der Prinz Heinrich Sich in einem Briefe resignirt über das Befinden Seines Vaters ausgesprochen habe, beruht auf Erfindung.

Der Bundesraͤth hat in der Sitzung vom 15. d. M. Nachstehendes beschlossen: .

Zur Herstellung des allgemeinen Denaturirungs⸗

mittels im Sinne des 5§. 8 des Regulativs, ö die

Steuerfreiheit des Branntweins zu gewerblichen ꝛc. . en, darf bis zum 30. Juni 1888 Holzgeist in der dein eschluß des Bundesraths vom 7. Juli 1881, 8. 441 der Protokolle, ent⸗ sprechenden Beschaffenheit verwendet werden;

2) Die im 5. 19 des vorbezeichneten Regulatiys zeitweilig zugelassene Denaturirung des Branntweins mit Holzgeist von der gleichen Beschaffenheit darf unter den daselbst vorgeschrie⸗ benen Beschränkungen und Maßgaben noch weiter bis zum 30. Juni 1888 statifinden.

I) Bis zum 30. Juni 1888 darf als allgemeines Dena⸗ turirungsmittel im Sinne des Regulativs, betreffend die Steuerfreiheit des Branntweins zu gewerblichen 2c. Zwecken, ein Gemisch von 4 Theilen Holzgeist und 1 Theil Pyridinbasen verwendet werden, welches dem zu denaturirenden Branntwein in dem Verhältniß von 2 1 zu je 100 1 reinen Alhohols zugesetzt wird. Ferner; daß landwirthschaftliche Preßhefe⸗ bKrennereien, welche statt der Maischbottichsteuer den Zuschlag zur , . 48 1. Absatz 3 des Branntweinsteuer⸗ 66. vom 24. Juni 5. J.) entrichten, den Zuschlagssatz von 20 M6 auch dann zu zahlen haben, wenn sie in einem Jahr nicht mehr als 100 beziehungsweise 150 hl reinen Alkohols erzeugen. . Und: daß bis zum 30. Juni 1888 allen Gewerb⸗ treibenden, welche Lacke oder Polituren bereiten, die De⸗ naturirung des dazu zu verwendenden Branntweins mit 1 Proz. Terpentinöl auch dann gestattet werden darf, wenn die Lacke oder Polituren nicht zur Verarbeitung im eigenen ö (8. 10 des Regulativs), sondern zum andel bestimmt sind.

Der Bundesrath hat in der Sitzung vom 15. d. M. beschlossen. daß der im 8. 42 II. Absatz 2 des Branntweinsteuer⸗ Gesetzes vom 24 Juni d. J. vorgesehene Zuschlag zur Branntwein Vexbrauchs abgabe von 6065 *pe⸗ ziehungsweise O04 MS, für das Liter reinen Alkohols von den daselbst bezeichneten landwirthschaftlichen Brennereien nur insoweit zu erheben ist, als sie die Maischbottichsteuer eng chte n gc dies n

it Vücksicht auf diesen Beschluß ist der eingeklammerte Satz am Schluß der Ziffer 3 1a im 8. 3 der Anweisung zur Erhebung und Kontrolirung der ranntweinsteuer vom 18. September d. J. (Wenn diese Brennereien bis: Beträge) zu streichen.

Der Bundesrath hat in derselben Sitzung im Interesse des Terminhandels mit ö und zur Erleichterung des Transports von abgabepflichti⸗ gem Branntwein Nachstehendes beschlossen: .

Die Vorschriften unter Nr. 6 der vorläufigen Ausführungs- bestimmungen zu dem Branntweinsteuergesetz vom 24. Juni d. J. erhalten im Abschnitt III., Abfertigung zum Lager oder zur Versen⸗ dung, nachstehende in,

L. zu b. Hinter dem AÄbsatz 3 folgt als Absatz 4:

Die Transportfrist kann jedoch, wenn der Branntwein zur Be⸗ sichtigung durch den Käufer außerhalb einer Niederlage oder eines

bestimmt, daß die evangelischen der Armee verpflichtet sind, den durch Ordre vom 33. Mai 1866 vorgeschriebenen und im Felde zu tragenden schwarz⸗ tuchenen Ueberrock schon im Frieden zu halten und bei allen denjenigen dienstlichen Verrichtungen zu tragen, welche nicht die Anlegung des Talars erfordern; ferner Pals Dienstanzug der evangelischen Militärgeistlichen der Armee für das Friedens, wie für das Feld⸗-Verhältniß: schwarze Beinkleider, Handschuhe 9 , ,

warzen Cylinderhut bezw. runden schwarzen Filzhüͤt: fu das Feld⸗Verhältniß: . . , n, ö. Tilzhut, zum Reiten: Handschuhe von wei em Waschleder. Die durch Ordre vom 15. Juni 1866 . ie. der evangelischen Militärgeistlichen der Armee ist mit dem rothen Kreuz zu versehen.

Privatlagers ausgelegt werden soll, auf Antrag des Ver endungsschein⸗

Extrahenten ausnahmsweise um einige Tage l ref gen hmsweis nige Tage 2 bemessen werde

Transport erforderliche Zeit betr.

t. 2. zu 4. Den V

orschriften wird als 7. und 8. Absatz jzugesetzt:

Die amtliche Begleitung fowie die Anlegung eines ste Verschlusses darf auf Antrag des Extrahenten ge c ner ben , . . der der esdungẽ fcheinet 1

Lüchtigung durch den Käufer ausgelegt werden soll, ; P 6. 3

erner kann ausnahmsweise auf Antrag des Extrahenten werden, den Branntwein auf dem Transport ohne e e rlgligen n trale aus den Fässern in Bassinwagen, und umgekehrt, umzufüͤllen Die ertheilte Erlaubniß ist Seitens des Lusfertigungsamts in Spalte zj des Versendungẽsscheins zu vermerken, und werden alsdann in der An⸗ nahmeerklärung des Extrahenten die Worte im ersten Absatz . Gestalt und gestrichen. Auch in diesem Falle wird der Branntwein ohne amtliche Begleitung oder Steuerverschluß abgelaffen.

ersendung

3) zu e. Als 2. Absatz wird zugesetzt: Falls Branntwein ohne amtliche Begleitung oder Steuerverschlu

versandt wird, bleibt der Extrahent verpflichtet, für die etwaige ö menge, welche bei der speziellen Revision des Gump fene . über der in dem Versendungsschein überwiesenen Menge relnen Alkohols festgestellt wird, den Abgabebetrag zu entrichten. Diese Fehl menge kann indeß bis zur Höhe eines halben Prozents der bei dem Ausfertigungsamt ermittelten Menge außer Steueranspruch ge⸗ lassen werden, falls die gestatteten Umfüllung auf dem Transport nachgewiesen wird.

Vornahme einer von dem Ausfertigung amt

N zu g. Als 5. Absatz folgt: Wenn für Branntwein, welcher sich in einem amtlich verschlosse⸗

nen Lager befindet und zur Besichtigung durch den Käufer aus

werden soll, die Ausfertigung eines Versendungsscheines 1 . wird, so kann gestattet werden, das Ausfertigungsamt gleichzeitig als Empfangsamt zu bezeichnen. den Versendungsschein entweder bei Wiedergestellung

Demnächst hat, das Aus!

ranntweins selbst vorschriftsmäßig zu erledigen, oder auf Antrag

des Extrahenten auf ein anderweites Empfangsamt zu überweifen. Der Finanz-Minister hat bei Uebersendung . Be⸗ schlusses den Provinzial-Steuer⸗Direktoren de. bemerkt, daß es unbedenklich erscheine, beim Transport in Bassinwagen auch die Mischung von Branntwein, der aus verschiedenen Brenne⸗ reien herstamme, zuzulassen.

Se. Majestät der König haben unterm 19. v. M. Militärgeistlichen

für das Friedens ⸗Verhältniß:

Mantel von schwarzem Tuch mit und schwarzen Knöpfen, schwarzen runden

Auf Allerhöchsten Befehl werden zum 31. März 1888

die J. und III. Abtheilung Posenschen Fel d-Artilkerie— Regiments Nr. 20 von Glogau bezw. dem Schießplatz bei derchenberg nach Posen, die II. Abtheilung Niederschlesischen Jeb Artillerse eg mne t Nr. 5 von Sprottau nach Glogau

. Regiments Nr. ? zum 31. März k. J. von Memel nach Danzig verlegt werden. Il. Badische Landwehr-Regiment Nr. 112 zur 57. und das 6. Badische Landwehr-Regiment Nr. 114 zur 58. Infanterie⸗Brigade über.

Compagnie Pommerschen Fuß⸗Artillerie⸗

Am 1. April 1888 tritt das

„Mit Bezug auf F§. 2 der Bestimmungen über den

Geschäftsgang der Ober ⸗Militär⸗ Examinations Kommission bei

Prüfungen zum Portepee⸗-Fähnrich und zum

Offizier vom 11. März 1880 wird bekannt gemacht, daß im Jahre 1888 bei einer hinreichenden Zahl von Anmeldungen außer in den Monaten April, Mai, September, Oktober und November nur noch in der ersten Hälfte des Januar sowie in der zweiten Hälfte des März und August Prüfungen statt—⸗ finden werden.

Der Kaiserliche Botschafter am Russischen Hofe, von

w 237 ist von dem ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub nach St. dortigen Botschaft wieder übernommen.

etersburg zurückgekehrt und hat die Geschäfte der

Sachsen. Dres den, 21. Dezember. (Dr. J.) Die

Zweite Kammer ertheilte in ihrer heutigen Sitzung au Antrag der Gesetzgebungsdeputation dem , n ö treffend die Dauer der Landrenten-Entrichtung und die . ö. renten sowie der Hülfsrenten im Grund- und ypotheken⸗ buch, unverändert ihre . ch längerer Debatte, in welcher der A holt den ablehnenden Standpunkt der sozialdemokratischen Partei darlegte, die von Polenz und Opitz dagegen ihre zustimmende Haltung be— gründeten, den Gesetzentwurf wegen der Heranziehung von Militärperfonen einigen von der Gesetzgebungsdeputation mit Zustimmung der Staatsregierung beantragten, lediglich formellen Aenderungen.

durch Amortisation erloschenen Land⸗

Zustimmung und genehmigte hierauf bg. Bebel wieder⸗ Abgg. Herrmann, Dr. Schill, Bönisch,

zu örtlichen Abgaben' mit

Baden. Karlsruhe, 21. Dezember. (W. T. B.) Der

Großherzog empfing heute den neu ernannten bayerischen Gesandten, Grafen Taufkirch . von dessen Beglaubigungsschreiben.

en, zur Entgegennahme

Desterreich⸗ Ungarn. Wien, 2lñ. Dezember. (Wien. Abdp.) Theil der Landtage hat bereits seine Arbeiten beendet.

gestern sind die Landesvertretungen von Istrien und Dal⸗ matien, heute der schlesische Landtag unter begeisterten Hoch— 6. auf den . Ih andtagen wird ein Theil seine Session noch im Laufe dieser Woche schließen, während die übrigen ihre Ce un' f bis in den Januar sortsetzen werden.

= 22. Dezember. zufolge ist in hiesigen maßgebenden Kreisen über Ver hand— lungen, welche zwischen den Mächten über die bulgarische Frage gepflogen würden, durchaus Nichts bekannt.

Großbritannien und Irland. London, 20 Dezember. C.) Die Delegirten der hier tagenden internationalen

ucke rprämien⸗ onferenz unterzeichneten gestern das olgende Protokoll: J . 9

Die unterzeichneten Delegirten Deutschlands, Oesterreich⸗ Ungarns, Belgiens,

geschlossen worden. Von den anderen

(W. T. B.) Dem „Fremdenblatt“

Dänemarks, Spaniens, Frankreichs, Großbritanniens,

Itzlliens, der Niederlande. Rußlands und Schwedens versammelten ich in Londen am 24 November 1887, um die Grundlagen eines inverständnisses, bezüglich der Abschaffung der Prämien auf die Zucker⸗

ausfuhr n besprechen. Nach den in den procès Terbaux der SiFungen

niedergelegten Krörterungen sind sie zu einem Einverständniß über die in dem Bericht der Kommisstoan dargelegten Grundsätz? gelangt.

Um dieser Darlegung eine praktische Anwendung ju geben, hat der

Präsident der Konferenz ihnen einen Vorschlag? fur eine Konvention

unterbreitet, weschen sie geprüft und der Erwägung ihrer Regierungen

unterbreiten wollen, und sie zugleich gebeten, Ihre britannifche Ma jestät vor dem 1 März wissen zu lassen, ob sie den Prinzipien diefer vorgeschlagenen Konvention, welche dem gegenwärtigen Protokoll bei— gefügt ist. zustimmen Im Falle des CGinverftändnisses soll jede Regie rung der britischen Regierung vor dem erwähnten Batum einen Vor— schlag mittheilen, welcher die Grundlagen der Anwendung des Systems, die Mengen des fabrizirten Zuckers zu besteuern, anzeigt., Diefer Vor⸗ schlag soll melden, unter welchen Einschränkungen und in welchen

Fällen die Saecharimetrie anzuwenden ist. Jede Regierung wird

zugleich bekannt geben, ob sie der Gleichförmigkeit wegen die im

Handelsverkehr verschiedener Natiohen angewandte sogenannte fran⸗

zösische Methode zuzugeben geneigt ist. Mit Bezug auf Artikel M der

besagten vorgeschlagenen Konvention behalten fich die französischen

Delegirten, da sie nicht glauhen, daß das von Belgien zur Abschaffung

der Prämien vorgeschlagene System die Garantien bietet, welche die

hohen Kontrahenten besitzen sollten, ausdrücklich ihre Einwendungen gegen diesen Artikel vor. Die Delegirten Deutschlands, Desterreich⸗

Ungarns, Spaniens, Italiens, der Niederlande und Rußlands stimmen

den von den französischen Delegirten erhobenen Einwendungen bei.

Geschehen, London, 19. Dezember 1887.

Dem Protokoll ist folgender Anhang beigefügt:

»Da die hohen Kontrahenten die gänzliche Abschaffung der Prämien, sei es offener oder versteckter, auf die Ausfuhr von Zucker zu erreichen wünschen, so haben sie beschlossen, eine Konvention zu dem Zweck abzuschließen und die folgenden Herren zu ihren Pleni— votentiargesandten ernannt: .... . .... , welche, nachdem sie ihre Vollmacht als in richtiger und gehöriger Form ausgefertigt erwiefen haben, über die folgenden Artikel übereingekommen find:

1) Die hohen Kontrahenten wollen solche Maßregeln ergreifen, oder sie ihren resp. Legislaturen vorschlagen, welche eine absolute und vollständige Sicherheit gewähren, daß keine, weder offene, noch versteckte Prämie auf die Zuckerausfuhr gewährt wird. .

2) Die hohen Kontrahenten wollen ein System der Besteuerung des erzeugten und zum Verbrauch bestimmten Zuckers annehmen oder ihren resp Legislaturen vorschlagen, als dem einzigen Mittel. die fraglichen Prämien abzuschaffen. Dasselbe soll auch für die Glukose⸗ Fabriken und die Fabriken, welche Zucker aus Melasse herstellen,

elten.

ö 3) Da Belgien sich nicht in der gleichen Lage befindet, bezüglich

der Anwendung des Systems, die Mengen des erzeugten Zuckers zu

besteuern, so kann das gegenwärtig in diesem Königreich in Kraft be— stehende System unter den folgenden Modifikationen aufrecht erhalten bleiben: Die Steuer soll von 45 Fr. auf 25 Fr. herabgesetzt werden von der Zeit an, wo die gegenwärtige Konvention in Kraft tritt. Die

Leistungsfähigkeit der Compound-⸗Fabriken soll von 1500 auf 1700

Gramm vermehrt werden.

4) Staaten, Kolonien und Besitzungen, welche nicht den hohen Kontrahenten angehören, welche, obgleich sie nicht das in Artikel 2 erwähnte System annehmen, dennoch nicht Steuern auf Zucker erheben, oder welche bestimmen, weder auf Rohzucker noch raffinirfen Zucker, welcher zur Ausfuhr bestimmt ist, keinen Rabatt, keine Rückzahlung oder Herabsetzung der Gebühren oder Mengen zu gestatten, sollen auch zur Konvention zugelassen werden. . ;

5) Im Falle ein Staat, welcher keine Zölle auf Zucker erhebt, solche auferlegen sollte, muß die Erhebung dieser Zölle auf die Mengen des erzeugten und zum Verbrauch bestimmten Zuckers oder wenigstens kein Rabatt, Rückzahlung oder Befreiung von Gebühren oder Mengen stattfinden .

6) Die hohen Kontrahenten werden die Gesetze, welche etwa schon angenommen sind oder welche in ihren respektiven Staaten bezüglich der Zwecke der gegenwärtigen Konvention erlassen werden, mittheilen.

7) Staaten, welche an der gegenwärtigen Konvention nicht theil⸗ genommen haben, werden auf ihr Ersuchen, wenn sie sich anschließen wollen, zu derselben zugelassen werden. Dieser Anschluß soll im diplo matischen Wege Ihrer hritannischen Majestät und durch Sie den anderen kontrahirenden Mächten mitgetheilt werden.

8) Die Stipulationen der gegenwärtigen Konvention sollen auch auf die Kolonien und Besitzungen Ihrer Britannischen Majestät anwendbar sein, mit Ausnahme der hier genannten, d. h.: Ost⸗ Indien, Canada. Neufundland, Cap, Natal, Neu- Süd ⸗Wales, Victoria, Queensland, Tasmania, Süd ⸗Australien, West-⸗Australien und Neu⸗ Seeland. In jedem Falle sollen die Stipulationen der gegenwärtigen Konvention auf jede der eben erwähnten Kolonien anwendbar sein, sobald die britische Regierung den Anschluß dieser Kolonien oder Besitzungen den anderen kontrahirenden Mächten mittheilt. Jede der erwähnten Kolonien oder Besitzungen, welche sich der gegenwärtigen Konvention angeschlossen hat. behält das Recht, in der gleichen Veise wie die kontrahirenden Mächte von derselben zurückzutreten. Im Falle eine der besagten Kolonien oder Besitzungen von der Konvention zurückzu— treten wünscht, wird die britische Regierung den anderen Kontrahenten eine bezügliche Mittheilung machen. .

2) Die gegenwärtige Konvention soll in Kraft treten vom... Sie soll 10 Jahre von diesem Tage und im Falle, daß keiner der hohen Kontrahenten 12 Monate vor dem Ablauf dieses Zeitraums von 19 Jahren seine Absicht, sie zu Ende kommen zu lassen, mit— getheilt hat, soll sie ein weiteres Jahr in Kraft bleiben, und so von Jahr zu Jahr. Im Falle eine der Signatarmächte sich von der Konvention lossagen sollte, so soll diese Lossagung nur diese Macht berühren. .

109) Die gegenwärtige Konvention soll ratifizirt werden und die Ratifikationen sollen in London ausgetauscht werden innerhalb .. Monaten oder, wenn möglich, eher ;;.

Wie die „Times“ erfährt, 9. sich die Konferenz am 5. April n. J. wieder versammeln. . .

21. Dezember. (W. T. B.) Sheehy, irisches Mit—⸗ glied des Unterhauses, wurde heute in Clonmel zu einem Monat Gefängniß wegen Aufreizung zum Ungehorsam

gegen die Gesetze verurtheilt.

rankreich. Paris, 20. Dezember. (Fr, E.). Der gent Mäinisterrgth unter dem Vorsitz des Präsidenten der Republik beschäftigte sich fast ausschließlich mit der Er⸗ ledigung laufender Geschäfte. Die Frage der Aufhebung des Unter-Staatssekretariagts der Kolonien wird erst in der nächsten Sitzung des Ministerraths, die am Sonn⸗ abend stattfindet, gelöst werden. Wie es heißt, sind sämmt⸗ liche Minister fuͤr die Beibehaltung dieses Postens, indeß der Marine⸗Minister de Mahy jeden Mitarbeiter ablehnt, was möglicherweise den Rücktritt de Mahy's zur Folge haben könnte. Der Minister des Aeußern, Flourens, empfing estern den italienischen e gent g. General Mena⸗ 66 und hierauf den Deputirten Felix Faure. In Betreff der Wahl des Delegirten, der wegen des Handelsver⸗ trages an die italienische Regierung entsandt werden soll, ist noch nichts entschieden; möglicherweise entsendet die französische Regierung zwei Delegirte, allein es ist nicht ausgeschlossen, daß die Unterhandlungen zwischen den beiden Regierungen durch Vermittelung der . weiter gepflogen werden.

Italien. Rom, 21. Dezember. (W. T. B.) Der Senat genehmigte heute den Handelsvertrag mit Oesterreich⸗ Ungarn. Der Minister-Präsident Crispi

hatte die Annahme des Vertrages, wel er auch eine Sym⸗ pathie-Kundgebung für das Nachbarreich sei, lebhaft empfohlen und die Ueberzeugung ausgesprochen, daß auch der Handelsvertrag mit Frankreich demnächst zu Stande kommen werde. 4.

Der Kardinal Randi ist gestorben.

Schweiz. Bern, 21. Dezember. (W. T. B.) Der Bundesrakh hat den Beginn der Frühjahrs-Session auf den 12. März festgesetzt. Der Nationalrath be— schloß die offizielle Betheiligung der Schweiz an der ariser Weltausstellung und bewilligte zu diesem weck einen Betrag von 5 060 Fr.

Niederlande. Haag, 12. Dezember. (Allg. Ztg.) Der König hat sein Vorhaben, einen Theil des nächflen Früh— jahrs in der Schweiz zuzubringen, aufgegeben. Die Re— gierung hat der Zweiten Kammer eine Kreditvor— lage zum Ankauf eines Theils der berühmten Schrift— stücksammlung von i d eh in Cheltenham, welche von Sir Thomas Phillipps hinterlassen wurde, zugehen lassen. Die Sammlung enthält Ci f für die niederlän⸗ dische Geschichte überaus wichtige Schriftstücke. Die Er ste Kammer wird am 19. l. M. ihre Thätigkeit von Neuem aufnehmen.

Griechenland. Athen, 22. Dezember. (W. T. B.) Die Kammer hat in erster Lesung den provisorischen Han— delsvertrag mit Frankreich angenommen, durch welchen Griechenland Reziprozität und die Behandlung als meist begünstigte Nation gewährt wird.

Serbien. Belgrad, 21. Dezember. (W. T. B.) Bei der Berathung der Eisenbahn-Konvention mit Bul— garien erklärte der Minister Präsident Ristie in der Skupschtina: Serbien habe mit der faktischen Regierung Bulgariens verhandelt; die Lösung der Frage bezüglich Bul— gariens sei Aufgabe der Berliner Vertragsmächte. Das Kabinet halte seit seinem Regierungsantritt an dem Programm fest, mit allen Staaten freundschaftliche Beziehungen im Sinne gegenseitiger Achtung zu pflegen. Die Eisenbahn-⸗Konvention wurde sodann genehmigt.

Dänemark. Kopenhagen, 20. Dezember. Die Be⸗ festigungs arbeiten an der Nordfront von Kopenhagen sollen im nächsten Frühjahr mit großer Kraft betrieben werben. Die Zwischenzeit wird zur Herbeischaffung des Materials be— nutzt; schon seit einiger Zeit wird täglich von Aunsöggard bei Kallundborg ein Extrazug mit Strandsteinen hierher ab— gelassen.

Amerika. New-⸗Jork, 20. Dezember. (R. B.) Die Prohibitionspartei wird ihre Nationalkonvention am 6. Juni in Indignopolis abhalten, um einen eigenen Kandidaten für das Amt eines Präsidenten der Vereinigten Staaten aufzustellen.

Asien. Afghanistan. (A. C) Nachrichten aus Afghanistan über Bombay, vom 20. Dezember, zufolge hat die Grenz⸗Kommission die Grenzlinie den Fluß n aufwärts festgestellt, und sollte eine Abtheilung der Kommission nach dem 18. d. sich nach dem Oxus auf den Weg machen.

Bis zum 11. d. reichende Nachrichten aus Gundamuck besagen, daß der Sirdar Nur Mahomed Khan die zum Kampf gegen den Emir im Shinwari⸗Land unlängst an— geworbenen Rekruten entlassen und die von ihm angesammelten Waffenvorräthe verkauft hat. Es wird hinzugefügt, daß der Sirdar sich den Engländern zu ergeben gedenke.

Afrika. Transvaal. Lüneburg, 13. November. (Köln. Ztg. Die Bürger der Neuen Republik haben sich durch eine Abstimmung in den verschiedenen Bezirken mit großer Mehrheit für den Anschluß an Transvaal aus⸗ gesprochen. Die „Volks stem“, ein in Pretoria erscheinendes Blatt, wendet sich gegen die von einer englischen Zeitung versuchten Verdächtigungen der Deutschen. Sie zieht eine vermehrte deutsche Einwanderung nach Vollendung der Delagoa-Bai⸗Eisenbahn in Betracht und erklärt: es sei für Trans vaal entschieden besser, eine vermehrte Einwan— derung von Deutschen zu erhalten als eine solche von Engländern oder Irländern; denn überall, wo Deutsche; das Land beackerten, könne man sich überzeugen, wie deutscher Fleiß den Werth des Landes zu steigern wisse.

Seitungõstimmen.

Die Berliner Politischen Nachrichten“ schreiben:

Dem Vernehmen nach bestätigt sich die Nachricht, daß nach der Weihnachtspause im Reichstage die Frage der Aufhebung des Identitätsnachweises zur Erörterung ge tellt werden wird. Diese Frage ist ohne Zweifel von erheblicher praktischer Bedeutung; den von der Maßregel erhofften Vortheilen stehen jedoch mancherlei Bedenken gegenüber, deren gegenseitige sorgsame Abwägung unerläßlich, aber wesentlich durch den Umstand erschwert ist, da über die voraussicht⸗ lichen Wirkungen der Maßregel selbst in, den Kreisen der zunãchst Betheiligten noch Meinungsverschiedenheiten bestehen. Bei dieser Lage der Dinge war der Standpunkt der Regierung bei der Zollverhandlung gegeben: sie mußte der derzeitigen Anregung der 85 zwar keinen sachlichen Widerspruch, wohl aber ein nnon liquet entgegensetzen. Auch wäre es sicher gerathen gewesen, zunächst eine weitere Klärung der Materie abzuwarten, wenn die Regierungs vorlage in vollem Umfange angenommen worden wäre. Nachdem indessen die Zollsätze für Weizen und Roggen auf nur 5 „M für den Doppel⸗ Centner festgesetzt worden und dadurch der minderwerthige russische Roggen konkurrenzfähiger mit dem inländischen Korn geblieben ist, liegt die Sache augenscheinlich einigermaßen anders, und die Anhänger der Regierungsvorlage werden sich nicht ohne guten Grund hierauf berufen können, wenn sie eine baldige Erledigung der Frage der Aufhebung des Identitätsnachweises in positivem Sinne beantragen. Es ist daher eine sachliche Erörterung derselben und der verschiedenen zur Lösung gemachten Vorschläge, ihrer Vorzüge und Bedenken, zur weiteren Klä⸗ rung der Ansichten jedenfalls dienlich. ; .

Dabei wird freilich der von dem Abg. Rickert mit Unterstützung zahlreicher Mitglieder der liberalen Parteien und des Centrums ein- ebrachte Antrag, welcher die Aufhebung des Identitätsnachweises nur 1. die Transitläger statuiren wollte, nicht in Betracht kommen können. Denn damit würde ein weitgehendes Privileg zu Gunsten einselner See und Handelsplätze auf Kosten der Allgemein- heit geschaffen, ja, wie im Handelstage hervorgehoben wurde, für diese geradezu ein Handelsmonopol eingerichtet werden. Solcher Privilegirung von Sonderinteressen kann selbstverständlich von Denjenigen, welche den Standpunkt des Gemeinwohls vertreten, nicht zugestimmt werden, und es wirft ein sehr merkwürdiges Licht auf die Aufrichtigkeit Derjenigen, welche alle dem freihändlerischen Standpunkt widersprechenden Maßregeln als Ausflüsse einer Interessen .

sich zur

wie im

örderung der krassesten Sonderinteressen hergeben, wenn ihre

Wahlkreise dabei in Frage sind. ; Der Antrag hic en wird bei einer auf praktische Ziele ge—⸗

richteten Erörterung von vornherein auszuscheiden fein.

n demselben Blatt lesen wir: ; 3 dn, n. Legende von der als unvermeidliche und direkte

Folge der neuen Wirthschaftspolitik hingestellten Vertheuerung der , . sien Volksnahrungsmittel wird durch eine Die Le ensm

preise in Volksblatts“ in sehr bemerkenswert her Weise illustrirt. Der dieser Correspondenz beleuchtet eingehend die gegenwärtige Lage und

erlinꝰ betitelte Berliner Correspoudenz des Cineinnatier erfasser

Preisbewegung des Berliner Lebensmittelgeschäfts sowohl im Groß- im Kleinverkehr, unter spezieller Berücksichtigung der Artikel: leisch, Geflügel, Milch, Butter, Eier Fische, Gemüse, Obst, Kaffee, hee, spendet dem kontrolirenden und regulirenden Eingreifen sowohl der staatlichen als der städtischen Behörden in der Reichshauptstadt

wärmste Anerkennung und schließt mit der refumirenden Bemerkung:

Alles in Allem sind die Lebensmittel in Berlin billiger als

irgend einer anderen Weltstadt. Der Vergleich kann nur mit aris,

London, New-⸗NYork, St. Petersburg, Rom gezogen werden. Wer zu uns kommt und in ein Restaurant geht, nicht blindlings, sondern nach eingeholter Erkundigung, wird den Unterschied schnell merken.“

Der „Hamburgische Correspondent'“ schließt seine Mittheilungen über die Landwehr⸗- und Landsturmvorlage

mit den Worten: . Der Deutsche darf mit Stolz auf einen Entschluß von dieser Tragweite blicken; dem Auslande wird er einen Fingerzeig dafür geben, was Deutschland einzusetzen entschlossen ist, und insofern kann und wird hoffentlich die neue Stärkung der Wehrkraft eine neue weitere Bürgschaft für den Frieden werden.

Zu der Reichstagsdebatte über die Wehrvorlage bemerkt das genannte Blatt:

Die Bedeutung der Generaldebatte über die Landwehr⸗ und Landsturmvorlage liegt in der grundfätzlichen Zustimmung, welche alle Parteien des Hauses mit alleiniger Ausnahme der Sozialdemokraten sowohl zu dem Entwurf als zu dem Schlußsatz der Thronrede aus- sprachen. Selbst der Welfe Langwerth von Simmern machte hierin keine Ausnahme, und Hr. Windthorft beeilte fich, Hrn. Eugen Richter, welcher es sich nicht versagen konnte, seiner prinzipiellen Zu⸗ stimmung eine kleine retrospektive Empfehlung der zweijährigen Dienst⸗ zeit anzuhängen, nachdrücklich zurückzuweisen. .

Diese Einmüthigkeit einer sonst von so scharfen Gegensãtzen beherrschten Versammlung wird dem Auslande den sicheren Beweis liefern, daß das deutsche Volk von dem festen Willen beseelt ist, alle seine Kräfte für die Sicherung des Vaterlandes gegen Kriegsgefahr anzuspannen. Man wird im Osten wie im Westen darüber keinen Zweifel hegen dürfen, daß mit der Regierung die Nation von dem Ernst der Lage voll, durchdrungen und von der Nothwendigkeit über zeugt ist, für die Erhöhung der Wehrkraft vor teinem Opfer zurück- zuschrecken. Es kann nicht fehlen, daß der energische Ausdruck der männlichen Entschlossenheit, in welcher sich trotz aller Friedensliebe Regierung und Volk zur Abwehr drohender Angriffe begegnen, in den Reihen unserer guten Freunde wie unferer haßerfüllten Nachbarn ernstlichen Eindruck machen, die friedlichen Elemente stärken, die kriegslustigen zur Einkehr mahnen wird.

Die beredteste und wirksamste Vertretung fand die Grund- stimmung der Nation in der Rede, mit welcher Hr. von Bennigsen die Verhandlung eröffnete. Selten ist es selbst ihm so gut gelungen, in großen Zügen scharf und klar dazulegen, wie unser Volk über die gegenwärtige Lage, die deutsche und europäische Politik denkt, und dabei zugleich dem entschlossenen Willen desselben Ausdruck zu geben, für die Sicherheit und die Ehre des Vaterlandes das Aeußerste aufzubieten. Man kann zweifelhaft sein, ob die knappe und klare Herausschälung des Grundgedankens der Vorlage und ihrer Wirkung in Bezug auf die kriegerische Stärke, ob die Hervorhebung der bei gleicher Macht und gleichen kriegerischen Er⸗ solgen einzig dastehenden Friedfertigkeit, Anspruchslosigkeit und Un⸗ eigennützigkeit Deutschlands, ob die Charakterisirung der friedeng—= gefährlichen Kräfte im Osten und Westen, der ob endlich der wirksame Vergleich zwischen den Opfern für den glücklichen Kriegserfolg und den Folgen eines unglücklichen Krieges in der Rede das höchste Lob verdient. Wie immer aber man darüber denken mag, so viel ist sicher, daß der Redner für die patriotischen Gefühle, welche die Vertreter unseres Volls im Reichstage beseelen, die geeignetsten Worte fand. .

Sind die weiteren Verhandlungen von dem gleichen Geiste ge⸗ tragen wie die Generaldebatte, wird auch bei der Einzel berathung die Klippe nörgelnder Kritik und Rechthaberei vermieden und unter großen Gesichtspunkten gearbeitet, so berechtigt das Ergebniß der Generaldebatte zu der Hoffnung, daß sich Herrn von Bennigsen's Schlußwort erfüllen und die Vorlage ihre Wirkung auch im Auslande nicht verfehlen wird. Gelingt es, die Unruhe und Sorge, welche nun schon so lange auf Europa lastet und Handel und Verkehr in der schlimmsten Weise lähmt, zu bannen, so find wir für die Opfer, welche die Vorlage fordert, reichlich belohnt. .

Wenn Hr. Bebel es für gut fand, selbst in einem solchen Mo⸗ ment pattiotischer Einmüthigkeit sich unter einer Begründung, die sich nicht über den Gesichtspunkt eines Bierbank-Polititers erhob, gegen das Gesetz auszusprechen, so mag dies in der Konsequenz der Pzialdemokratischen Anschauung und Taktik liegen. Aber die große Masse des deutschen Volks dürfte dafür kein Verständniß haben. Auch, die im Uebrigen im Banne der Sozialdemokratie ftehenden Arbeiter werden zu ernstlichen Zweifeln an der Richtigkeit einer Politik angeregt werden, welche sich in so dirckten Ge gensatz zu den nationalen und patriotischen Gefühlen der Übrigen Theile des Volks setzt. Der He n eprateß der sozialdemokratischen Verirrung kann durch solche Vorgänge nur gefördert werden, und deshalb ist es trotz des Mißtons, welchen diese eine ablehnende Stimme in die Verhandlung brachte, nicht zu beklagen, daß Hr. Bebel sich veranlaßt sah, selbst bei diesem Anlaß Farbe zu bekennen.

Armee⸗Verordnungs- Blatt. Nr. 30. Inhalt: Bekleidung der evangelischen Militärgeistlichen. Verlegung von Artillerie⸗Truppentheilen V. Armee ⸗Corpz. Uebergang der Be⸗ festigungen an der unteren Elbe, ausgenommen Grauerort, in den Geschäftsbereich der Kaiserlichen Admiralitaͤt. Termine für die Portepee ⸗Fähnrichs⸗ und Offtziers⸗Prüfungen im Jahre 1883. Ver- , ,. der durch das „Armee ⸗Verordnungs Blatt S. 303 r. ff. für 1887 bekannt gemachten Nachweisung der Baukreise in der Gar⸗ nison · Bauverwaltung. Veränderungs⸗Nachweisung Nr. 6 zum Namentlichen Verzeichniß der für die Dauer des zur Jeit bekleideten 8 . zu i, . bez. Stellvertretern der Vorsitzenden der Schiedsgerichte im Bereich der preußischen n,, ernannten Militärbeamten (Nr. 20 Seite 193/94 „‚ÄUrmee Verordnungs⸗Blatt“ für 1885. Verlegung der 7. Compagnie Pommerschen Fuß⸗rtillerie- Regiments Nr. 2. Wechsel der Landwehr . Regimenter Nr. 112 und 114 in ihrem Brigade⸗Verbande. Grundsätze für den Hufbeschlag. Benutzung von Postanweisungen. Zutheilung der aus aug wärtigen Garnisonen zur Akademischen Hochschule für Musik kom⸗ mandirten Militärmusiker zu einem Truppentheil der Garnifon Berlin. Lederpreise.

Etatiftische Nachrichten.

Nach dem elften statistischen Ausweis der, Wiener ,, über die mit 1. Dezember leerstehenden und die zum nächsten Februar= beziehungsweise Mai ⸗Termin zu vermiethenden Wohnungen, Ge⸗ schäftslokalitäten und sonstigen Räumlichkeiten in Wien ist, während sich in der Regel die Zahi der leerstehenden Wohnungen zum

politik bezeichnen, wenn gerade die eifrigsten Vertreter dieser Ansicht

Novemberquartal vermindert, nachdem Familien, welche den Sommer

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