Anlage A.
in dem Betriebe des Deutschen.
Unfall
See ⸗Berufẽsgenossenschaft in Hamburg.
w
Vertrauensmann und Wohnort J .
nach
Heimathshafen :.... Üünterscheidungssignals . Rheder (Korrespondentrbeder) und Wohnort desselben: Schiffer und Wohnort des⸗ selben: J Reise von .
1I) Wochentag, Datum, Tageszeit und Stunde des Unfalls.
2) Vor⸗ und Zuname der verletzten oder getödteten Person. ;
Im Betriebe beschäf⸗ tigt als? (Art der Be— schäftigung, Klasse der Schiffsbesatzung.)
Wohnort, Lebensalter (ungefähre Angabe in Jahren genügend)
Sind mehrere Perso⸗ nen von dem Unfall be⸗ troffen, so sind die Ver⸗ hältnisse jeder einzelnen Person getrennt anzu⸗ geben.
Veranlassung und Her— gang des Unfalls.
Hier ist eine Schilde⸗
Anlage B. ur der Deut schen . 8Gchiffezs. ...
Hufen . Unterscheidungssignal , Rheder (Korrespondentrheder) und Wohnort desselben: Schiffer und Wohnort desseiben: w
die in dem Schiffahrtsbetriebesich ereignenden Unfälle.
Folgen als einzuheftende Einlagen K A in der erforderlichen
Anlage C.
Heimathshafen... . Unter scheldunge signnnanann Rheder (Korrespondentrheder) und Wohnort desselben:
Schiffer und Wohnort desselben: .
Folgen als einzuhestende Einlagen Formulare A in der erforderlichen
Anhang zum Journal
betreffend
Der Anhang zum Journal enthält Seiten. Geführt vom. . 18 .. bis zum s
Anzahl.
Nach wei sung, betreffend die Unfälle in dem Betriebe des Deutschen See—
fahrzeuges .
Die Unfallnachweisung enthält... Seiten. Geführt voom His zur? 18.
Anzahl.
rung des Unfalls zu geben. Insbesondere ist der Betriebsraum, in welchem, und die Be⸗ schäftigung, bei der sich der Unfall ereignete, genau zu bezeichnen und, wenn der Unfall wäh⸗ rend des Betriebes in Folge eines Elementar⸗ ereignisses eingetreten ist, letzteres näher zu be⸗ schreiben. 4) Worin besteht die Ver—⸗ letzung? Wird dieselbe vor⸗ aussichtlich den Tod oder eine Erwerbs⸗
ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter
nisse in dem süstwestafrikanischen Schutzgebiet. zember 1887; und unter
und Oesterreich⸗Ungarn, ; Handelsvertrages vom 23. Mai 1881. ber 1887.
Die Nummer 49 des Neichs⸗Gesetzblatts, welche von heute
Nr. 1760 die Verordnung, betreffend die Rechtsverhält⸗ Vom 21. De⸗
Nr. 1761 das Abkommen zwischen dem Deutschen Reich betreffend die Verlängerung des Vom 8. Dezem⸗
Berlin, den 27. Dezember 1887. Kaiserliches Post-Zeitungs⸗-Amt. In Vertretung: Bath.
wd
unfähigkeit von mehr als dreizehn Wochen zur Folge haben?
5) Wo ist die verletzte Person untergebracht? k
(Krankenhaus, Fahr⸗ zeug, Wohnung.)
6) Krankenkasse, welcher die verletzte Person ange⸗ hört?
7) Augenzeugen des Un— falls.
(Name und Wohnort der Zeugen beziehungs— weise Name und Führer des Fahrzeuges, an dessen Bord sich die Zeugen befinden.) .
83) Ist in Betreff des Un—⸗ falls eine Verklarung abgelegt, oder wird eine solche abgelegt werden?
Zutreffendenfalls wo?
I) Besondere Bemerkungen.
(3. B. Angabe von Vorkehrungen zur Ver hütung ähnlicher Un— fälle ꝛc.)
TDegsanbigt. Wrichrift vorstehender Eintragung (Seite. .
des Anhanges zum Schiffsjournal — der Unfallnachweisung —. Anzeige vorstehend beschriebenen Unfalls geht an
das Seemannsamt (Konsulat) in ;
die Orts⸗Polizeibehörde in
den Vorstand der Sektion.
genossenschaft in. J
den Vertrauensmann Hern. in, .
Ort und Vatum: Name und Stand des Schiffsführers:
der See⸗Berufẽs⸗
Zur Beachtung.
J. Nach §. 57 des See⸗Unfallversicherungsgesetzes und der dazu erlassenen Ausführungebestimmung des Reichs ⸗Versicherungsamts ist jeder Unfall, durch welchen eine auf dem Fahrzeuge beschäftigte Person auf der Reise getödtet wird oder eine Körperverletzung erleidet, die eine Arbeitsunfaͤhigkeit von mehr als drei Tagen oder den Tod zur Folge hat, in das Schiffsjournal (Tagebuch, Loggbuch) einzutragen und in einem besonderen Anhange zu demselben kurz zu beschreiben.
Ist ein Journal nicht zu führen, so hat der Schiffsführer eine besondere Nachweisung über die an Bord sich ereignenden Unfälle, welche die im Absatz 1 bezeichneten Folgen haben, zu führen.
Von jeder Eintragung eines Unfalls, welchen eine auf dem Fahr⸗ zeuge beschäftigte Person auf der Reise erleidet, hat der Schiffsführer dem Seemannsamt, bei welchem es zuerst geschehen kann, eine von ihm beglaubigte Alschrift zu übergeben. Statt dessen kann das Journal oder die Nachweisung dem Seemannsamt zur Entnahme Aner Abschrift der Eintragung vorgelegt werden. Das Seemannsamt hat das Journal oder die Nachweisung binnen vierundzwanzig Stun⸗ den zurückzugeben. .
. sich der Unfall im Inlande vor Antritt oder nach Beendigung der Reise, so hat der Schiffsführer binnen zwei Tagen nach dem Tage, an welchem er von dem Unfall Kenntniß erlangt hat, dem Seemannsamt oder, falls ein solches am Ort des Unfalls nicht vorhanden ist, der Orts⸗Polizeibehörde von dem Unfall Anzeige zu
achen. . 2 e Seemannsamt beziehungöweise die Orts⸗Polizeibehörde hat diese Abfchriften und Anzeigen dem Seemannsamt des Heimathshafens zu Üübersenden. ö. ö
II. Nach 8. 41 des Statuts der See ⸗Berufsgenossenschaft ist in allen zu J bezeichneten Fällen außerdem eine Abschrift der Eintragung beziehung weise Anzeige a. an den zuständigen Sektionsvorstand und b. an den Vertrauensmann am Ort des Heimathshafens zu senden.
III. Nach §. 118 des See Unfall versicherunge gesetz es können Schiffefübrer, welche ihrer Verpflichtung zur Eintragung der Unfälle in kas Schiffe journal, zur Führung der Unfallngchweisung und zur
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Unter-Staatssekretär im Justiz-Ministerium, Nebe⸗ Pflugstaedt, zum Wirklichen Geheimen Rath mit dem Prädikat Excellenz,
die Regierungs⸗Assessgren Schauinsland zu Arnsberg und Mundt zu Berlin zu Regierungs⸗Räthen, und
den Regierungs-Assessor Spring in Hörde zum Landrath zu ernennen; sowie
dem Intendantur-⸗Rath Marcard, Vorstand der Inten⸗ dantur der 20. Division, bei dem Ausscheiden aus dem Dienst mit Pension den Charakter als Geheimer Kriegsrath,
dem Hauptgestüt-⸗Rendanten Hermann Eichert zu Trakehnen, den Rentmeistern Berg zu Segeberg, Braubach zu Hadamar, Caesar zu Elberfeld, Dietrich zu Greifswald, Goepel zu Aurich, Hartmann zu Köln, Kay zu Neu— münster, Lehmann zu Inowrazlaw, Schmidt zu Neu— stettin, Selbstaedt zu Dülmen, Thomas zu Landeshut, W V— zu Fulda den Charakter als Rechnungs⸗Rath, un dem Fabrikbesitzer Heinrich Joseph Vygen zu Duis— burg den Charakter als Kommerzien-Rath zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen Strafanstalts-Geistlichen Hermann Rüping in Münster zum Domherrn bei der Kathedralkirche
daselbst, den Dekan, Propst Joseph Dydyüski in Kletzko zum Ehrendomherrn bei der Metropolitan⸗Kirche in Posen, und
den Dekan, Pfarrer Johann Nelke in Komorsk zum Ehrendomherrn bei der Kathedralkirche des Bisthums Kulm
in Pelplin zu ernennen.
Ministerium des Innern.
Dem Landrath Spring ist das Landrathsamt im Kreise Hörde übertragen worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗-Angelegenheiten.
Der praktische Arzt Dr. Tampke zu Stolzenau ist zum
Kreis⸗Physikus des Kreises Stolzenau ernannt worden.
Bekanntmachungen,
betreffend Verbote und Beschränkungen der Ein— und Ausfuhr über die Reichsgrenze.
Bekanntmachung,
betreffend das Verbot der Einfuhr von Schweinen aus dem Großherzogthum Luxemburg.
Um zu verhüten, daß Schweine dänischen, schwedischen oder norwegischen Ursprungs nach Inkrafttreten des durch Kaiser⸗ liche Verordnung vom 29. November 1887 (R.-G.⸗Bl. Nr. 46) ausgesprochenen Einfuhrverbots über das Großherzogthum Luxemburg nach Deutschland eingeführt werden, wird auf Grund des 8. 7 des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880 und des 8. 3 des Landesgesetzes vom 12. März 1881 in Folge der Anordnung des Herrn Ministers für , e, Do⸗ mänen und Forsten hiermit folgendes Einfuhr⸗Verbot erlassen:
Grenzstrecke Weiteres verboten.
1. Die Einfuhr von Schweinen über die gesammte egen das Großherzogthum Luxemburg ist bis auf
strafe bis zu 150 6 oder haf bezw. nach 5. 328 des Straf⸗ een; (Gefängniß big zu 2 Jahren) bestraft; auch wird n . der bestimmungswidrig eingeführten Thiere erkannt. §. 3. Dieses Einfuhrverbot tritt mit dem Tage der Ver—⸗ kündigung in Kraft. Trier, den 22. Dezember 1887.
Der Regierungs⸗Präsident.
Nasse.
Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Das „Weihnachts-Gruß!“ überschriebene, mit den Worten: „Ein Hoch dem arbeitenden Volke, das seine Ketten bricht!“ ohne Benennung des Verlegers oder Herausgebers schließende Flugblatt, angeblich gedruckt in der Schweize⸗ rischen Genossenschaftsbuchdruckerei (Hottingen-Zürich), wird auf Grund des §. 11 des Reichsgesetzes gegen die gemein⸗ gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 hiermit verboten. Gotha, den 26. Dezember 1887.
Der Stadtrath.
Liebetrau i. V.
Aichtamtliches. Deu tsches Reich.
Preußen. Berlin, 27. Dezember. Se. Majestät der Kaiser und König wohnten am ersten Weihnachts— feiertage dem Gottesdienst bei, den der Ober-Hofprediger D. Koegel im Palais abhielt, und empfingen demnächst Se. Königliche Hoheit den Herzog Max Emanuel in Bayern. Dann nahmen Se. Majestät die Meldung der Adjutanten Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen, Majors von Lyncker und von Kessel, entgegen, die nach San Remo abgehen.
Gestern machten Allerhöchstdieselben Mittags die gewohnte Spazierfahrt.
Heute nahmen Se. Majestät der Kaiser militärische Mel⸗ dungen entgegen, hörten den Vortrag des Obersten und Flügel-Adjutanten von Brauchitsch und empfingen den Com⸗ mandeur der 11. Infanterie-Brigade, General-Major von Stülpnagel sowie den General à la suite von Winterfeld. — Ihre Majestät die Kaiserin und Königin wohnte gestern dem Gottesdienst in der Kapelle des Augusta— Hospitals bei.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz machte, wie „W. T. B.“ aus San Remo meldet, am Sonnabend wieder einen Spaziergang.
Gestern Abend ist Dr. Mackenzie wieder in San Remo eingetroffen.
— Bei der Abmessung der Verpflegungsgelder für eine geschiedene, im Scheidungsprozeß als unschuldiger Theil erklärte Frau, welche statt der einmaligen Ab— findung dauernde standesgemäße Verpflegung verlangt, sind, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IV. Civilsenats, vom 17. Oktober 1887, im Geltungsbereich des Preuß. Allg. Landrechts die Vermögens- und Erwerbsverhältnisse des für schuldig er— klärten Mannes zur Zeit der Publikation des rechtskräftig ge— wordenen Scheidungsurtheils maßgebend, und ebenso sind die in Anrechnung kommenden eigenen Einkünfte der Frau gleichfalls nach dem Zeitpunkt des Scheidungsurtheils zu bemessen. Dieser Zeitpunkt ist selbst dann maßgebend, wenn von der Frau der Anspruch auf Verpflegungsgelder erst längere Zeit nach rechtskräftig gewordener Scheidung erhoben wird. Be— zog die Frau zur Zeit des Scheidungsurtheils eine von dritter Seite bestellte dauernde Rente, welche ihr für den Fall der Wiederverheirathung entzogen werden sollte, so ist ihr diese Rente auf die Verpflegungs— gelder in Anrechnung zu bringen, selbst wenn die Frau erst nach ihrer Wiederverheirathung und der dadurch erfolgten Entziehung der Rente den Anspruch auf Verpflegungsgelder gegen den geschiedenen Ehegatten erhebt.
— Durch Allerhöchste Ordre vom 14. Dezember d. J. ist dem Kreise Templin, welcher den Bau einer Chaussee von Templin über Stegelitz bis zur Boitzenburg⸗Greiffenberger Kreischaussee mit Abzweigung nach Ringenwalde beschlossen hat, das Enteignungsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, sowie gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Er⸗ hebung des Chausseegeldes auf derselben nach den Be—⸗ stimmungen des Chausseegeld Tarifs vom 29. Februar 1840 einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen sowie der sonstigen, die ren betreffenden zusätzlichen Vorschriften — vorbehaltli der Abänderung der sämmtlichen voraufgeführten Be— stimmungen — verliehen worden. Auch sollen die dem Chausseegeld- Tarif vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chausfec⸗ Polizerverg ehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
— Der Kaiserliche Botschafter am Königlich groß— britannischen Hofe, Graf von Hatzfeldt⸗Wildenburg, hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten. Während der Abwesenheit desselben von London fungirt der Botschafts-Rath Freiherr von Plessen als interimistischer Geschäftsträger.
— Der Kaiserliche Minister-Resident für Venezuela, Wirkliche Legations-Rath Peyer, ist von dem ihm Aller— höchst bewilligten Urlaub nach Caracas zurückgekehrt und hat die Geschäfte der dortigen Mission wieder übernommen.
— Der hiesige amerikanische Gesandte, George H. Pendleton, ist vom Urlaub nach Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.
— Der Gouverneur von Köln, General⸗-Lieutenant von Sanitz, ist mit Urlaub hier eingetroffen.
Bayern. München, A. ö, , (Allg. Ztg.) Die a
Mittheilung der bezüglichen Eintragungen und Anzeigen nicht oder n, nachkommen, von dem Genossenschaftsvorstande mit Drdnungsstrafe bis zu 300 M belegt werden.
§. 2. Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot werden nach 3. 66 zu 1 des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880 (Geld⸗
Landräthe des Königreichs ö en, nach den soeben ver—⸗ öffentlichten, amtlich festgestellten Ziffern, in ihren im Novem⸗
ber abgehaltenen Sitzungen in di
zusammen 10 472300 z 1 Bud, 2156 74
3, P 634 346 ö
anken 1
M6 (6367 ; Ec, 5 Proz) . ö . ö . .. Für Erziehung wurden ins für Wohlthätigkeit 1371 Söõ0 4, Straßen 1 153 065 r d h, 294 984 6. Gesundheit 75 741 M, Feuerwehren V 0 t eingesetz. Für Verwaltung sind zujammen li5 Sag M0 ein- fetzt, während fur sammtliche Landrathe, furl il te ies iin
agung ꝛc. 41 500 S vor ö sie id nnen 67 405 gesehen sind. In Reserve stellten
; Mecklenburg⸗ Schwerin. Schwerin, 26. Dezember Von Neujahr an erscheint in Rostock unter dem Tick Li⸗ berale Mecklenburgische Zeitung“ und unter der Redaktion des Hrn. Adolph Pri witz, bisher zu Weene in Ostfries land, ein neues freisinnisses Blat! im Verl von Carl Hinstorff's Buchdruckerei. Geleitet wird die Zeitun 4 ; einem Comité, welches aus dem Reichstags⸗Abgeordneten 3 n Witte zu Rostock, dem Vertreter des 2. Meiningenschen . kreises, den früheren Neichstags-Abgeordneten . Wil bran r' Pisede und dem Sengtor Thode⸗Güstrow besteht. Kur; vor dem Feft sind bereits 3 Probenumimern ausgegeben worden welche 4 ? kunden, daß die „Liberale Mecklenburgische Zeitung⸗⸗ , . auf dem Boden der deutschfreisinnigen Parte steht. In dem beigefügten Prospekt heißt es, „das Organ woll mit ganzer Kraft. für die Prinzipien eintreten welche in der schöpferischen Zeit von 1866—= 1878 der deutschen NReichs⸗ esetzgebung eine liberale Grundlage zu geben strebten Die eaktion hebe sich mit jedem Tage anspruchs voller empor Unter dem Ansturm rücksichtsloser Sonderinteressen gelangten mehr und mehr jene verderblichen Grundsätze wieder zur Geltung, durch deren muthige Bekämpfung während eisles halben Jahrhunderts das liberale Bürgerthum in' Stadt und Land der Einigung Deutschlands die Bahnen vorbereitet und geebnet habe. Vor allem sei es die seit Jahren befolgte Wirthschaftspolitik, welche dieser freiheitsfeindlichen Str dinun Vorschub leiste. Zum Kampfe gegen diese . Bestrebungen wolle das neue Unternehmen die liberalen Kräfte des Landes zusammenfassen und jenen schädlichen Elementen entgegentreten, die unter falscher liberaler Flagge segelten. Das Blatt soll täglich, zum Preise von 141059 5 für das Vierteljahr herauskommen. Gegen die Tendenz des selben, welche dem E. Richter'schen Programm entfßrichi haben sich seither nicht nur die konservativen „Mecklenburger Nachrichten“, sondern auch die liberale Roflocker Zeitung erklärt. Da der „Freisinn“ überhaupt nur wenig Boden in Mecklenburg hat, so wird die neue Zeitung wohl schwerlich prosperiren. Jedenfalls thut sie dar, daß die Fiktion einer einheitlichen liberalen Partei in Mecklenburg hinfällig ist und die Spaltungen unter den Liberalen des Landes immer schärfer werden. Meckleuburg⸗-Strelitz. Neustrelitz, 25. Dezember An Stelle des im Oktober verstorbenen Landgerichts Pröãfi⸗ denten von Blücher ist der bisherige Landgerichts Direktor Dr. Carl Piper zu Weihnachten d. J. zum Chef des Land- gerichts ernannt worden. ; .
= Elsas:⸗ Lothringen. Straßburg, 24. Dezember. Der „Landes⸗Zeitung für Elsaß⸗Lothringen“ geht gegenüber der gegentheiligen Nachricht des Pariser „Figaro“ die Mittheilung zu, daß die Annahme, die Einstellun g des gerichtlichen Verfahrens gegen den Jäger Kaufmann ssei beantragt oder beabsichtigt, auf Irrthum beruhe. Kaufmann werde vielmehr nach Beendigung der Voruntersuchung durch den zuständigen militärischen Befehlshaber zur förmlichen kriegsgerichtlichen Untersuchung gezogen werden. ⸗ Hierzu bemerkt das genannte Blatt, daß das Kriegsgericht wohl jedenfalls auf Grund des Gesetzes, betreffend den Waffen— gebrauch des Militärs in Friedenszeiten, vom 28. Mär; 1872 über die Schuld oder Nichtschuld des Jagers Kaufmann ab— zuurtheilen haben werde. .
Desterreich⸗ Ungarn. Wien, 24. Dezember. Die Wiener Allgemeine Zeitung“ hebt mit Genugthuung das be— friedigende Ergebniß der Verhandlungen über die. Ver— kehrsbeziehungen zu Deutfchland und Ftalien her— vor. Der Werth des Uebereinkommens mit Deutschland bestehe darin, daß es einen regelrechten Zollkrieg hintanzuhalten geeignet sei und ein erträgliches Verhältniß schaffe im Verkehr mit einem Reich, welches wir seit Jahren im Lichte politischer Bundesgenossenschaft zu sehen gewohnt sind. Immerhin sei wenigstens in formeller Richtung erzielt worden, was zu erzielen war. Noch erfreulicher seien die aus dem neuen Vertrage mit Italien zu gewärtigenden Beziehungen. Die bestimmte Fassung des Vertrages werde es dem Außen— handel möglich machen, die Aussichten für die Ausfuhr und die Einfuhr in klare Berechnung zu ziehen. . 26. . Dezember, Abends. (W. T. B.) Unter dem Vor— sits des Kaisers fand heute in der Hofburg eine militärische o nserenz statt, welcher der Erzherzog Albrecht, der Kriegs— Minister v. Bylandt⸗Rheydt und der Chef des Generalstabes Feldmarschall Lieutenant von Beck beiwohnten.
— 27. Dezember. (W. T. B.) Das „Fremdenblatt“ it auf Grund authentischer Informatienen in der Lage, ver— schiedenen Meldungen der „Times“ aus Wien gegenüber zu versichern, daß seit dem vor einer Woche als 5rsenmanöver konstatirten Gerücht von dem Rücktritt des Grafen Kainoky in“ glaubwürdigen reisen Niemand mehr hiervon gehört habe und daß Graf Kälnok am 'allerwenigften daran denke, rade im gegenwärtigen schwierigen und verantwortlichen ugenblick seinen Posten zu verlassen. Ebenso erklärt das CFremdenblatt“ die wiederholten Gerüchte über Entsen⸗ dung eines Kaiserl ichen Prinzen oder eines besonderen unktionärs nach St. Petersburg als völlig aus der uft gegriffen. In maßgebenden Kreisen sei nie an eine solche Hife gedacht worden.
Gegenüber dem Artikel des „Norb“ vom letzten Sonn⸗ abend konstatirt das „Fremdenblatt“, daß, wenn eine rela⸗ tive Beruhigun eingetreten sei, dies nur der Mäßigung und der ö jener Kabinette zu verdanken wäre, von
Das Fremdenblatt/ bezeichnet die Reise des Prinzen Josef e e , ri, nach Berlin als 6 2 . derselbe habe keinerlei politische Missicn.
Dr. Zivny, Eigenthümer und Redacteur des Wochen⸗ blattes Der Parlamentär“, Schwiegersohn des verssorbenen ,, e. 7. . m. Hochverraths, be⸗
urch pansslavistische Agitationen, i ichtli , g in landesgerichtliche
Großbritannien und Irland. London, 27. Dezember CG. . V). Die Yorn dagyost⸗ at rd re wh sei mit keinerlei politischen Mission betraut; der Kaiser von Rußland bedürfe nicht einer Versicherung daß die Politik Englands eine durchaus friedliche sei. Lorb Salis bu ry habe erklärt: es würden alle Kräfte, die England zur Verfügung ständen, zur Unterstützung derjenigen Nationen verwendet werden, die wie England bemüht seien, einen Krieg von Europa abzuwenden. Es würde widersinnig sein anzu⸗ nehmen, daß England sich jetzt amtlich oder nichtamtlich einer anderen Sprache bedienen werde, als der von ihm in Berlin Wien, Rom und Konstantinopel geführten. ;
Frankreich. Paris, 24. Dezember. Ministerrath hat beschlossen, das Bud get des Mini⸗ steriums Rouvier unter dem Vorbehalt einiger Detail— änderungen zu dem seinigen zu machen.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 26. Dezember W. T. B) Lord Ehurchill stattete am . dem Mini ster des Auswärtigen, von Giers, einen Besuch ab und empfing darauf dessen Gegenbesuch. Heute begeben sich 36. . 9 , nach Gatschina.
Sa im 1. Vktober d. J. betrugen die Reichseinnahm 520 9009909 Rbl, gegen 457 806 909 Rbl., ch 2 9 . 537 300 000 Rbl., gegen 542 400 609 Rbl. des Vor⸗
. Italien. Rom, 26. Dezembeg. (B. T. B) Der Pa pst empfing heute in besonderen Audienzen die Mitglicher des diplomatischen Corps, welche demfelben ihre Glück⸗ wünsche anläßlich seines Priester⸗Jubiläum s sowie zu dem bevorstehenden Neujahrsfest darbrachten. Der Herzog von Norfolk überreichte dem Papst Namens Der Sh nig in von England ein Geschenk; der König der Niederlande, der König ven Württemberg und der Großherzog von Baden ließen gleichfalls Geschenke über— reichen. l
ö. Ein Telegramm der „Agenzia Stefani“ aus Massovah, von gestern, meldet: Die zum Negus von Abessynien entsendete englische Rission ist nach zwölf⸗ tägiger Reise heute in Monecullo eingetroffen, nachdem sie om Negus in Achanghi empfangen worden war. Der Ober⸗-General San Marzano hat sich nach Moncullo begeben, um den Chef der englischen Mission Portal, zu besuchen, Die Mitglieder der Miffion befinden sich gefund und wohl und erwarten ein Packetboot zur Abreise.
. Eine weitere Depesche der „Agenzia Stefani“ aus Massovah besagt: Wie gerüchtweise verlaute, habe die eng⸗ lische Mission den Negus nicht dazu bewegen können Italien um Frieden zu bitten. Auf dem Wege nach Abessynien ei, die. Mission mehrfachen Vexationen Stifens Ras Alulng s ausgesetzt gewesen. Die Abreise der Mission von Noncullo nach Kairo sei auf morgen festgesetzt.
a Rea pel, 25. Dezember. Der frühere Khediwe Ismail Pascha ist heute früh an Bord der „Regina Margherita“ nach Kon stant inopel abgereist. J ö. 27 Dezember. (BW. T. B.) Durch Königliche Erlasse sind folgende Veränderungen im diploma tischen Corps Italiens verfügt worden: die Ge— sandten Italiens in Lissabon und München Aldeini und Graf Barbolani, sind Graf Ostiani, bisher in Bern, ist nach Athen bisher in Athen, ist nach Bukarest, G in Bukarest, ist nach Madrid, un Madrid, nach Kopenhagen versetzt.
(Fr. C.) Der
Maffei,
Bern ernannt worden. Der Sirektor der politischen Ange⸗
wärtigen Amt die politische Abtheilung weiterführen, die durch Vereinigung mit den . Kolonien erweitert wurde.
Me, ; 3, ö 1x * ö . Der „Riforma“ wird aus Massovah, vom 26. d. M., gemeldet: 5
* . 2 31 KRarrr or- 4 * ö 9 22 England, aus welchem hervorgeht, daß es Ras Alu la ge⸗ lungen ist, den Negus zum Kriege zu verleiten. dafür, daß, nachdem er
. seine
Negus halte Armee auf Kriegsfuß ge⸗
setzt, er nicht um Frieden bitten könne, ohne seine Autoritat
gegenüber Ras Alula und seinen Völkern zu erschüttern. Der i
64 . n, ö * ex ö ö 2 d * ö. . * Gr 195 * 1. 2 . — — . * g
R wünsche, 6 Italiener sollten sich auf Besetzung der far . 31 n . * .
ehemals von den Egyptern okkupirten Positionen beschra n das Limiagergersanren bei den Arbeitgebern und für das Prämien J 2ypt Uri Pofitionen beschräͤnken. spstem bei den Arbeitern aus. ; .
Er befinde sich auf dem Wege nach Adua. iz. Bern,
2 Hor Bor c T2
w
39rw r 111
des
onalen Bureaus zum Schutz des gewerb⸗ l und litexarischen Eigenthums den National— ath Morel aus Neuenburg.
Niederlande. Haag, 20. Dezember. (Köln. Ztg.) Die Zweite Kammer hat gestern das ganze Militär budget
*
Marquis zur Disposition gestellt; ch? Curtopassi, Graf Tornielli, bisher . bisher . rid, ; ; nsherige ? der Konsular⸗-Angelegenheiten, Peiroleri, ist zum R .
legen heiten, Malvano, wurde zum außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister ernannt, wird aber im Aus- ständige Abtheilungen für Handel und für . Stimmenmehrheit entschied Invaliden versicherung
der Führer der britzschen Mission, Portal, über? Ninterkeit wait
dringt ein Schreiben des Negus an die Königin von
sammt den außerordentlichen Ausgaben für die Verstãrkung der sogenannten Festung Holland“ mit 45 gegen 7 Stimmen bewilligt Die sctan ngge Ausgaben für die Landes verthei⸗ digung werden im nächsten Jahre 2 274391 F. betragen. In dieser Summe ist auch die einmalige Ausgabe für die Umwandlung der jetzt bei der Armee gebräuchlichen Beaumont⸗ Gewehre in Magazin⸗Gewehre nach dem Muster des böster= reichischen Mannlicher⸗Bewehrs enthalten.
Belgien. Brüjsel, 23. Dezember. (göln. Zt Di Kamm er hat heute die von der giegieruny 21 * von * 3 44 nicht genügend bezeichnete Aushebungs⸗ ziffer der belgischen Armee für das nächste und sich dann vertagt. ,,
welchen der „Russische Invalide“ seine Leser glauben machen will, daß sie heimtückisch den Krieg vorbereiten.
— 24 Dezember. (B. T. B.) Der Nord sagt: Ni beweise besser die Grundlosigkeit der K
der jüngsten Zeit, als die in Wien in dem Mini e . Diese Beschlüsse zeigten, , kü angeblichen gtüstungen Rußlan achten 4
wenig Thatsächliches zu Grunde liege, und es habe 12 gesichts der friedl Gesinnungen der ru Ne⸗ ierung nicht anders sein können. Diese nnungen eien Jedermann bekannt. Der „Nord“ führt zur Unter⸗ stützung seiner Ausführungen an, baß die österreichisch⸗ unga⸗ rischen Delegationen nicht einberufen worden feien, und daß der dem gemeinsamen Kriegs- Minister bewilligte Kredit sich nur auf die bescheidene Summe von 12 Millionen Gulden helaufe. Das genannte ö. schreibt dem be⸗
kannten Artikel des „RFuffischen Invallden“ dis be ruhigende Wirkung zu, von welcher die in Wien gefaßten Beschlüsse zeugten, Beschlüsse, welche Maßnahmen so wenig entsprä en, wie man sie am Vorabend eines Krieges treffen würde. Aus dem Artikel des „Invaliden“ gehe hervor, daß die militärischen Maßregeln Ruplands einen rein defensiven Charakter hätten, und daß Rußland entschlossen sei, seiner Friedensliebe nicht zu entfagen und Alles zu“ thun, was erforderlich sei, um sich gegen einen Angriff zu sichern. Unter diesen Umständen erscheine jede Befürchtung eines Kon⸗ flikts ausgeschlossen und dürfe man hoffen, daß der Lärm, welcher so lebhafte Aufregung hervorgerufen, verstummen werde, um einem größeren Sicher e t Platz zu machen.
Griechenland. Athen, 25. Dezember. (W. T B. Di
26 (W. T. B.) Die
Dey utirten kammer hat den pros rf fi en ee, vertrag mit Frankreich definitiv angenommen.
Türkei. Konstantinopel, 26. Dezember. (W. 3 be ng, Ma . d Dje ⸗ 5 ‚ 4. 53 scha, ist an Stelle Zuhdi scha' r ⸗ Minister ernannt . k 3
Amerika. New⸗-York. 24. Dezember. (B. T. 3 Der frühere Sekretär hes Staatss ̃ . 2. 1 gestorben. aatsschatzes, Manning, i
Zeitungs stimmen.
Aus Württemberg wird der „Norddeutschen Allge⸗ ö geschrieben: ̃
Die Handels- und Gewerbekammern haben dies ge ü Entwurf der Alters. und Inralidenversicherurg 2 3 durchweg zustimmend zu demsel ben ausgefrrochen Berathungen und Beschlüffen theilen wir werthe mit: Die Stuttgarter Handels⸗ und Gewerbeka : sãmmtliche Reden ibre sympathische Stellung zu , . bezeichnete die Festsetzung des Minimalbetrages der Rente auf 139 1. Als Surchau⸗ zutreffend, entschied sich für Renten⸗ (nicht kapital ⸗ Ya hlung, fũr Aufnahme der Kleinhandwerker (. unter Kal] in den Rahmen des Gesetzes, und pflichtett Tem Reichzuschuß in Höhe von J bei. Dagegen konnte sich die Kammer Über dir Frage, ob Umlage oder Prämienverfahren, und ferner, ob Reichs / Versicherung? anstalt, örtliche oder Landesverbände, nicht einigen. ; r . Die Handels⸗ und Gewerbekammer in Reutlingen drückte ibre freudige Zustimmung zu der Vorlage aus und begrüßte die dem Arbeiterstande darin zugedachten Wohlthaten als einen neuen rop Fortschritt in der Sozialreform. Im Laufe der Debatt⸗ 23 2 tont. daß die Befürchtung, die deutfche Induftrie könnte durch weitere finanzielle Belastungen für die Sosialresorm in ihre Leistunges fähigkeit dem Ausland gegenüber gefaãhrdet werden nicht begründet, daß vielmehr in Aussicht u nebmen sei dic übrigen Länder werden auf dem vom Deutschen Reich be⸗ schrittenen Wege nachfolgen. Kommerzien⸗Rath Otto Nürtingen theilte mit, daß in seinen Fabriken die Inralidenunterstũt un fat 1565 bestehe; die Altersrenten bewegen sich zwiscken ö und 6 . Der Arbeitgeber zahle die Hälfte der Summe alle? von den Ake
24 geder zahle die Dälfte der Summe aller von den Arbeitern
aufgebrachten Beiträge in die Kasse. Dieser Modus h . beide Theile bewährt. Ein Antrag: . Arbeitgeber und Arbeiter je ein 4 Stimmen abgelehnt und d
Die Handels⸗ und
von S auf die ndwerker; gemacht, daß viele dieser Handwerker, bald
ö seien; den verlangt werden,
daß sie der Beiträge zahlen. Mit Ssich die Kammer dafür, die Alters und den Berufs genossenschaften zu übertragen, die Ute eine Landesversicherungsanstalt. Ferner beschloß die Kammer, daß mindestens für die ersten drei Jahre das Prämien⸗ vstem zu wählen sein werde, obwohl prinzipiell das Umlagederfahren
müßte
e3 u den Vorzug verdiene. durch unrichtige Darstellungen ; übrigens si Em nicht zu unterschätzen,
Auch die Handels⸗ und
sich für den Entwurf aus
V n,, ö . Temerkekammer von Rottweil sprach ; Die neue Belastung der Industrie fe aber man dürfe, nachdem das sosiale Ref
e 3 . Ute, nacdem das oz orm⸗ . einmal in Angriff genommen sei, nicht auf halbem Rege **en bleiben. Die Kammer wäünscht gleichfalls die fakultative Aufnahme
w 118.
Ein weiterer Gegenstand, den die Handels- und GSewerbekammern
in berathen hatter, war der Stand des fleina⸗ i itwes
1 x h r der Stand des zewerblichen Kreditwesenz in Württemberg. und die Frage, ob ein Ein — gebung in dieser Richtung wümschenswerth erscheine. Das Letztere wurde von sämmtlichen Kammern verneint und
Eingreifen der Landes ge setz⸗
mn tlichen Kamme das Kreditwesen mehr oder minder als ein befriedigendes und geregeltes bezeichnet 1 konftatixt, daß in Warttemberg 111 Gewerbebanten, 153 landwirth⸗· schaftliche Kreditgenofsenschaften und 45 Ober · Amte sparkassen besteken.
— Das „Süddeutsche Bank⸗ und 4 39 * z ö Dan z. . . zur Jahreswende: . Nur noch wenige Tage — und wir stehen am End f eines . die Geschichte Deutschlands bedeutungsvollen , . Das Jahr 18537 beendet mit dem letzten mirternachtlichen Glocten. sclage seinen auf, ein neues Jahr im Westenlarf begiant. lien, 21 =. 6. 4 — Vergangenheit, so können wir nicht 1. nzuerkennen, daß in dem nun scheidenden Jah a ien, worden ist. , Vor Allem ist es das große Gesengebungs werk eines einbeitli deut chen, bürgerlichen Rechte, —— ——— — n . Arbeits und Berathungsthätigkeit nun endlich zum AIbschluß g und als Neujabregeschenk für das dentsche Bolt dem Reichskanzler soeben auf den Weihnachtetisch gelegt worden sst. Die Wohlthaten. die uns ein gemeinsames, nach einheitlichen festen Rege n aue gearbeitete, Cirilgeseß buch für alle Färgerlichen Lebens · wird jn wür⸗
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