1887 / 306 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 30 Dec 1887 18:00:01 GMT) scan diff

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Termingeschäfts in

die, Wolle von Wglltämmern oder Spinnern in die ver— , eingetheilt und der Geldwerth diefer sssen festgestellt werden. Es wird alfo einmal eine öoͤffent⸗ liche matipirte Targ der Wollkonsumenten flattfinden, welche full all⸗ Theile, besonders aber für die Züchter fehr lehrreich zu werden ver⸗ Ee t. Ein jeder Züchter hat die Berechtigung, ein Loos von fünf r von ihm in Breslau ausgestelten Mutterf fen, die gleichaltrig sein müssen, zu diesem Wet frampf anzumelden; die Beurtheilung ge⸗ schieht ohne Namengnennung des Züchterz. ebenso die Veröffentlichung des Resultats des Probescheereng. Die AÄnmeldung wird geschlossen, sobeld 50 Gruppen zu fünf Stöck Schafen vorgemerkt fink! Dieses Vrobescheeren ist für das erste Mal möglichst einfach geplant, es ist nicht mit weitschweifigen Bestimmungen beschwert, 33 es ist beabsichtigt, nur einige einfache aber wichtige Fragen zu ftellen und zu beantworten. Troß dem ist zu erwarten, daß eine 86 der Be⸗ lehrung für die Merinozucht diesen ersten Versuch belo nen wird.

Gewerbe und Handel.

Vom Oberschlesischen Steinkohlenmar kt berichtet die „Schles. Ztg.: Der Uebergang der Witterung in der Weih— nachtswoche zu stãrkeren und anhaltenden Frosttemperaturen vermochte bei der Kürze ihrer Einwirkung den Absatz von Heizkohlen noch nicht sonderlich anzuregen. Dennoch bekundete sich alsbald in dem ört— lichen Vertrieb auf den Halde lätzen der Schächte eine Steigerung des Bedarfs an gangbaren Ko lensorten. Hinsichtlich des allgemeinen Absatzes ist die vorzeitige Beendigung des Betriebes der Zuckerfabriken zum Theil aufgewogen durch den erhöhten Verbrauch der Hütten und sonstiger industrieller Anlagen, sowie durch die gesteigerte Ab und Ausfuhr von Fettkohlen für, Gasbereitungs zwecke. Cen oc kann der Vertrieb von Kohlen nicht als auf der Höhe eines schwung⸗— haften Winterverkehrs angelangt bezeichnet werden. Die Ein⸗ lagerung größerer Bestände für den Bedarf der Hüttenwerke während der Feiertage, sowie das voraussichtliche Anhalten kälterer Witterung ließen zuletzt eine lebhafte Verladethätigkeit sich ent⸗ wickeln. Eine Steigerung der Preise hofft man von den Fettkohlen⸗ Gruben ausgehen zu sehen, zumal auf dem Steinkohlenwerk Guido in Folge der Schlammdurchbrüche eine Minderförderung eingetreten ist, welche über 50 Co des im Dezember v. J. erzielten Verfandts erreicht und auch auf einigen anderen Gruben durch ähnliche Unfälle der Leistungsfähigkeit Abbruch geschieht. Die Stimmung hat sich befestigt und ist durchaus zuverfichtlich.

Seit mehreren Jahren finden im Königreich Bayern be⸗ sondere Erhebungen über die Gast- und Schankwirth⸗ schaften, sowie über den Kleinhandel mit Branntwein und Spiritus statt; die Erhebungen erfolgen durch die Magistrate und Königlichen Bezirksämter, die Zusammenstellung im Koͤniglich bayerischen Statistischen Buredu. Aus“ den Erhebungen der letzten drei Jahre (1834 86) theilen wir folgende Angaben von allge⸗ meinerem Interesse mit. An Gesuchen um Verleihung von Gast⸗⸗ und Schankwirthschafts. Konzessionen wurden

1884 1885 1886 ö (26 6h genehmigt ö 76679 2736 2893;

von den verliehenen Konzessionen bezogen sich auf . 251 244 274

neue Betriebe s Besitz- und Pachtverände⸗ , 256562 2492 2619.

An Betrieben sind eingegangen im Jahre 1884 409, i885 356, 1386 zob; es ergab sich mithin ein Abgang von 179 bezw. 112 und 61. Betrieben in den genannten Jahren. Nach den Berichten der Distriktsverwaltungébehörden standen am 31. Dezember 1886 im Ganzen 34 030 Gast⸗ und Schanlwirthschaften im Betriebe; es treffen mithin auf 1000 Einwohner 6,3 Bekrriebe. Die verhãltnißmäßig meisten Gast. und Schankwirthichaften bestehen in Mittelfranken (7, 8 auf 1000 Einwohner) ; dann folgen Pfalz und Oberpfalz, Nieder⸗ bare rn Oberfranken, Oberbayern mit Schwaben TUund Unterfranken (5, nuf 1900 Einwohner). Von der Befugniß des §. 33 Abf. 3b der Reichs Gewerbeordnung. wonach in Ortschaften mit mehr als 15 900 Einwohnern durch Ortsstatut festgesetzt werden kann, daß die Erlaubniß zum Betriebe der Gast⸗ und Schankwirthschaften von dem Nachweise eines vorhandenen Bedürfnisses abkängig sein soll, haben bisher die Städe Augsburg, Bamberg. Bapreuth Hof, Ingolstadt, k München, Passau, Speier) und Würzburg Gebrauch ge⸗ mach

An Gesuchen um Verleihung einer Konzession zum Kleinhandel mit Branntwein und Spiritus wurden

1884 1885 1886 JJ 341 405 k 1536 175 225; von den verliehenen Konzessionen bezogen sich auf . 666 97 134 Besitz. und Pacht-Verände⸗ ö 6809 78 91. Da in, den Jahren 1884 67, jss5 S8 und 1886 ebenfalls 88 Betriebe dieser Art eingegangen sind, so ergiebt sich für 1884 ein Abgang von 3, für die' beiden folgenden Jahre ein Zugang von 9 bejw. 46 solcher Betriebe. Am 31. Dezember 1886 waren 3646 Betriebe vorhanden, s entfallen also auf 1000 Einwohner O,7 der⸗ selben. Die verhältnißmãßig meisten Kleinhandel-Betriebe mit Brannt⸗ wein und Spiritus weist die Pfalz auf (5 Betriebe auf 1006 Einw.); dann folgen Mittelfranken. Oberbayern, Unterfranken, Oberfranken und Schwaben, Niederbayern und Oberpfalz (O, 5ꝛ Betriebe auf 1000 Einw.).

In, der ordentlichen Generalversammlung der Münchener Rückversicherungs⸗Geferlschaft wurde beschlossen, aus dem Reingewinn von 286 186 66 eine Dividende von 8 oso mit 96 000 zu vertheilen, dem gesetzlichen Reservefonds 14 309 S6, der Spezial⸗ reserve 44 775 und dem Gewinn⸗Reserve⸗ Conto 93 042 zuzu⸗ wenden. . Nach dem Geschäftsbericht des Vorstandes betrug die Prämien⸗Einnahme in der Feuerbranche, einschließlich 319 158 aus den Nebenbranchen 4380 289 „M, in der Transportbranche 1001316 Insgesammt wurde eine Prämie von 5381 606 wver— einnahmt und gegen die vorjährigen 5H 093 gs2 MS ein Zu⸗ wachs von 287 644 „Me, erzielt Die Prämien⸗Reserve stellt sich in der Feuerhranche einschließlich der Nebenbranchen auf 2375285 * gegen vorjährige 2167 864 , in, der Transportbranche auf 128 887 3. gegen 106 960 , welche nach Kürzung der Retrocessionsantheile und der gezahlten Provisionen mit 1 732678 dc, gegen vorjährige 16532 089 A dem neuen. Rechnungsjahre überwiesen werden. Die Garantiemittel der Gesellschaft bestehen in dem Aktienkapital von 4 800 000 , in der Schadenreserve von 646 292 „, in der Prämie meserve von 1732078 ½ , in dem gesetzlichen Reservefonds bon 93 858 „6, in der Spezialreserve von 208 54 S unb 'in der Gewinnreserve von 240 Ti Ms

. Hamburg, 29. Dejember. (W. T. B.) Der Hamburg. Börsenh; zufolge hat sich ein Verein der am Zuckerhandel bethei⸗ ligten Firmen konstituirt und ist die Einführung des Zucker⸗ Hamburg definitiv beschloffen.

Bradford, 29. Dezember. (W. T. B) Wolle fest, ruhig, e fteried und Mohairwolle anziehend, Garne thätiger, Stoffe esser.

Par is, 27. Dezember. (Fr. C) Die Minister des Ackerbaus und des Handels haben ein neues Dekret über die Einfuhr von frischem Fleisch nach Frankreich festgestellt. Darnach kann die Einfuhr von solchem Fleisch fernerhin nur bei bestimmten Zoll⸗ äamtern stattfinden, wo die durch das Gesetz vom 5. April 1887 vor- . Beschauung vorgenommen wird. Die Importeure von

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ch müssen entweder ganze Thiere oder nach den Gebräuchen der chlächterei zerlegte Stucke präsentiren; bei Rind. und Schweine⸗ fleisch muß an, einem der Stücke noch die Lunge festsitzen. Auch dürfen die Stücke an feinem inneren Theil der Brust und des Bauches Spuren von . oder Abschabhen tragen. Das als

kann, und unter dem Präjudiz eventueller gerichtlicher Verfolgung seiner Unterstützung werden ihm ein fachwissenschaftlich gebildeter und

gegen ihn. . ein speziell ii. fh ausgebildeter Assistent an die 3 gegeben ür ich 29. Dezember. W. T. B.) In der heutigen Ver werden.

. 5 e,. . r 3 . 6 9 66. Aktien K

Fttreten. Die vom Verwaltung rath beantrag mission von Paris, 29. Dezember. . T. B.) Aus dem Su doste 22 O00 neuen tien, sowie eine Revision der Statuten wurde ein⸗ i . . große ir. 3 in ge enn stimmig genehmigt. ; . Departement Basseg Alves fiel das Thermomteter um Ye. Grad;

Neem York, 29. Dezember. (W. T. B. Die Gesellschaft in Riza hat es geschneit der Phil ad clp. Rg dinge Gisentz rz n. zrließ in? Mr en machung an ihre Angestellten. in welcher sie erklärt: die Angestellten hätten sich nunmehr zu entscheiden, ob ' sie lim Dienst der Gefellschaft bleiben oder den Befehlen der Ritter der Arbest⸗ gehorchen wollten. Sie müßten einseben, daß der Bahnbetrieb nur nach den Anordnungen der Gesellschaft und keines Dritten gehandhabt werden könne. Heute Abend soll eine neue Konferenz der Delegirten der Angestellten in Reading stattfinden.

Suhmissisnen im Auslande. ,

Vietoria;: Theater und Walhalla ⸗Theater. Auf viel- fache, der Direktion zugegangene Wünsche beginnen am morgigen Sylwesterabend die 80 Tagen und Alle Neune“ schon um 5 Uhr (Ende 9 Uhr)

Kroll's Theater. Der Mika don wird nur noch bis zum 1. Januar gegeben. Vom 2. bis zum 5. Januar werden, vielfach ausgesprochenen Wünschen entsprechend, Wiederholungen der asthetischen . Burles koxer „Patience“ geboten werden. Morgen, am Syl veftertage, J. Belgien. . wird noch eine Nachmittags vorstel kung des Mikado! 1 1. Februar 18886. 114 Ühr Vormittags. Socists Nationale zu halben Preisen, stattfinden. deren Beginn guf 3. lh des chemins de fer vieinaux, rus de ja jsi No. 5 zu Brüssel: angesetzt ist Am. Sylvester⸗Abend findet, wir alljährlich, Lieferung von 40 Waggons 1. Klasse, in den prachtvollen, elektrisch erleuchteten Sälen des Kroll'schen 195 Waggons 2. Klaffe, Etablisseinents ein Masken Ballfest statt. Die Ballmusik wird 22 Waggons 1. und 2. Klasse, von der Kapelle des Hauses und dem Musik corps des 2. Garde⸗ 532 Gexãckwagen, Ulanen⸗Regiments ausgeführt. Hr. Kommißfsionsg. Rath Engel hat 287 Güterwaggons. den Mitgliedern der. R ikado. - Gesellschaft die große Seitenloge seines Näheres ebendaselbst. r Saales eingeräumt, um denselben Gelegenheit zu geben, einen Masken⸗ DS Februar 1888. 1 Uhr Vormittags. Soeists Nationale ball nebst Splvesterfeier in Deutschland mitmachen zu konnen. des chemins de fer vicinaux, rue de ja loi No.9 zu Brüssel: Bau K der Strecke Furnes pres. Näheres im obigen Buregu sowie beim Die letzte Aufführung des großen Requiem von H. Berlioz Provinzial · Ingenieur Bonnevie, Rue du Mareeage 62 zu Bruges. unter. Prof. Taver Scharwenka's Leitung findet heute, Freitag, Abend Il. Niederlande. 75 Uhr, in der Philharmonie statt. Das Programm enthält 3 .. Januar 1888, Mittags 13 lihr Ministerig van Koloniän außer dem „Neqn zm. das Vorspiel; zu Ph. Schärnenka z Salun im Haag; Tieferung des metallenen Oberbaus von fünf Brücken für J tala“ und die Rhapsodie für eine Altstimme, Männerchor und den Dienst der öffentlichen Werke, in 3 Abtheilungen. Autkunft im Orchester von Brahms. Wie bei der ersten Aufführung tritt auch obigen Ministerium. . an diesem Abend Frl. Marie Schneider aus Köln als Solistin auf, 2) II. Januar 1888, bis Nachmittag 1 Uhr. College van Regenten und wirken wiederum der aus 300 Personen bestehende Chor und 9 ö . ö . , ö. van . Korte das auf 150 Künstler verftärkte Philhaͤrmonische Orchester mit. dogstraat daselbst: Lieferung von 25 900 m weißes Leinen in Im ĩ j . i n ; Im nächsten Philharmonischen Concert unter Dr. Hans . „dt und C90 m fuͤr Gefangenenarbeit. Auekunft an Ort gon Bülgw's. . am 6. Januar, gelangen unter ge n', ; Reinecke 's Orchester Variationen über den Luther'schen Choral Ein seste Burg“ zur Aufführung; das interessante Wert ist dem Grafen Hochberg gewidmet.

Verkehrs ⸗Anstalten.

Hirschbergi. Schl., 29. Dezember, Abends. (W. T. B.) Der Personenverkehr ist, wenn auch mit großen Anstrengungen und längeren Verspätungen, auf allen Bahnlinien aufrecht er⸗ halten, dagegen wurde der Güterverkehr in der Richtung nach Dittersbach heute Nachmittag sistirt. Der Schneefall hat heute

Literarische Neuigkeiten und periodische Schriften.

Deutsche Gemeinde ⸗Zeitung. (Verlag von P. Stankie⸗ wicz. Berlin 8Ww.) Nr. 52. Inhalt: Dse rechtskundigen Bürger⸗

Abend nachgelassen.

Karlsruhe, 29. Dezember. (W. T. B.). In Folge starken Eisganges mußten heute die Eisenbahnbrücken bei Maxan' und Spei er abgefahren werden. Der Verkehr mit der Pfalz über diese Stationen ist auf unbestimmte Dauer unter⸗ *. brochen. Die Züge werden über Germersheim und Mann Kleinbauern und Arbeiter für geordnete Rechnungsführung. Reichs⸗ heim geleitet. gerichtliche Entscheidung, betreffend die Beschäͤftigung von Kindern

Norddeutscher Lloyd in ö ö K 6 K . . be⸗

4 . ]. . e mtssuspension. orgehen der olks =

Eetzte Nachrichten über die Bewegungen der Dampfer) lehrer gegen das Verbot der Masser ee n. = .

New · Jorl⸗ und Baltimore⸗Linien: eines allgemeinen Tanzsteuergeseßzes. Statistik der preußi⸗

. . Bestimmung schen Sparkassen. Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in 38 ider. Bremen Gewerbebetrieben. Einreihung von Baugewerbetreibenden 56 Aller Bremen in Berufsgenossenschaften. Berufsgenossenschaft der land und forst⸗ 86 O

meister. Der Befähigungsnachweis im Handwerk. * Verhand⸗ lungen des Reichstages. Petitionen beim Reichstage. Petition des Vereins gegen den Wucher an den Reichstag. Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Aenderungen der Wehrpflicht. Prämien an

Lizard pass.

von New⸗Nork. Lizard pass. Dover pass.

Fulda“. New⸗ Jork wirthschaftlichen Betriebe. Uuszeichnung unbe choltener Brautpaare Elben .. New⸗HYork ; . Deffentliche Armenpflege im Deutschen fn ge nr New · Jork 3. St. FGatherines pass. des Branntweinschankwesens. Thausseenetz des preußischen Staats Bremen z. von Baltimore. Säuglings ⸗Sterblichkeit im Deutschen Reich während der Jahre Baltimore . Dej. von Bremerhaven. 1875 1577. Ergebnisse des Impfgeschäfts im Deutschen Reich im Brasil· und La Plata dinien Jahre 1884. Gemeindesteuerfreiheit in Schuliß. = Wildabschuß 3 29. Dez. in Bremerhaven. J ö . ö ö k Sachsen. Feuerboten⸗ Coruña, ; ö. ien er Radfahrer in walbach. Beil 5 ö 28. Dez. St. Vincent passirt K,, und Schul Anzeiger Nr . e . issabon g waltungsrecht. Antwerhen Bremen 2I. Dez. von Bahia. Deutsche Forst-Zeitung, Organ für die Interessen des Corun6a Bremen 26. von Buenos Aires. Wald baues, des Forstschutzes und der Forstbenutzung. ( J. Neumann, La Plata 26. in Montevideo. Neudamm.) Nr. 39. Inhalt: In welcher Weise ist mit der La Plata 25. in Montevideo. Bildung von Förstervereinen vorzugehen und wie sist ein Verein von Brasilien 19. in Bahia. geringer Mitgliederzahl zweckmäßig einzurichten? J. Referent: Rewvier⸗ 4 olala 25. Santa Cruz passirt. y. , K Die Rechte und Pflichten Leipzig“. ö oruna . Dez. von Antwerpe r, Prirbatforstbeamten. Von Friedrich Mücke. (Schluß.) . Die . a Garcia La Plata ; n. Aspe (Espe), Populus tremula. Was ka ö ĩ Baltimore!“ Lissabon, Brasilien 26. Dez. in Antwerpen. ; ve le en sr fre, ne ; Linien nach Ost-Asien und Aufiralien: Salier . Bremen 9 von Antwerpen.

Rhein“. Weser“. Hermann“.

Straßburg! Hannover“.

Gr. Bismarck“ Köln!“. Condor . . Kr. Fr. Wilh.“

,.

Walde zur Erhöhung der Dauer des gefällten Holjes thun? Urtheil des Reichsgerichts, IV. Strafsenats, vom . d. J. Zur Verschsnerung unserer Wälder. Von Buntzel. Ausstellung in Kopenhagen 1885. Personalien. Vakanzen für Militär⸗ ö 8

eutsche Jäger⸗Zeitung, Organ für Jagd, Fischerei, Zucht und Dressur von Jagdhunden. (J. Neumann, e Tn Tn chr 265 . Inhalt; Weihnachtsträume. Von Rot Weiß. Ueber Fuchsreizen. Vom Forstkandidat G. Blankenburg. (Fortsetzung Offizieller Hofjagd⸗Rapport der am Sonnabend, den J7. Dezember d= J., im . , e fg; Herichte über Treibjagden.

; . leber die Einwirkung des Hüttenrauches auf di 6

Ham burg, 29. Dezember. (W. T. B.) Der Postdampfer Georg Weiß. Fähe . em . . gr ö

Colonia“ der Hamburg merikanischen Packetfahrt⸗ f ; ; J

Verge ruz eingetroffen. * ĩ j z z ö WWüen herbe lber. (R. g. B) In ng n ,. . des Eiche shahers. Von G. B. Krähe von abweichender perme hungen ist der Verkehr überall hin gestört. Von Pest 3 Y, ö. . V ist seit. gestern kein Zug hierher abgegangen. Ueber? den heute früh Berli etz ö. , Merhg vonn. Kram Stn in in, Pest fällig gewesenen Orient ⸗Expreßzug ist bis Mittag * n . Achter fs derstrase . 4 ade hat: leine Nachricht eingegangen Der Frachtverkehr auf der österreichischen Do ö. Wochen bericht. Zur Ocganisation des Getreidehandels. Slate dehne stssältcben itt; zie ittaßn äs dänn geehse! Fan en sinds ute, Geldes,, Lief nen Steel ska h en fi g teßä nn, start ne r e, an ö. Haus industrie Landwirthschaftliche Zeitung. Die Auswanderer. ö Tn, 29. DHejemher (W. T. B) Der Union Dampfer ar e g, . w m n . unpoli⸗ Mer * rem, ; ö , Aufruf und an alle guten Menschen. ö ist gestern auf der Heimreise von Capetown* ab Der Einbruchsdiebstahl bei Trick u. Cie. 6e g n d, sicherungswesen. Gesundheitspflege und Heilkunde. Gerichts⸗ halle. . Vermischtes Allerlei zur Kurzwell. Briefkasten. Friedreich s Blätter für gerichtliche Medizin und Sanität s polizei. L Heft: Januar und Februar. Nürnberg, Friedrich Korn.) . Inhalt: Ein Fall von chronischem iechthum, . estlande Italiens, au Sardinien, Siciklen und nh bisher hervorgerufen durch wiederholte Einathmung von Blausaͤure. Beobachtet horgefchriebenen Quarantäne. Nahr el fad nt Ausnahme einer und mitgetheilt vom Medizinal- Rath. Dr. AÄlois Martin, K. Un iber! 24 stündigen Beobachtung für Provenienzen aus Messina, nunmehr sitäts. Professor und dandgerichtsarzt in München. Kindes⸗Tödtung aufgchoben worden! oder Kinds Mord? Mitgetheilt von Dr. Zaggl, Kgl. Bezirksarzt in bert gal Mallersdorf. Ein Fall von Bruch des Kehlkopfes als Folge einer Durch eine unterm 19. Bezembct Ss veroffentlichte Verfügung Körperverletzung. Mltgetheilt vom Königl. Landgerichtsar t Pr. Land- des Königkich portugiesischen Mini teriu nig bes Innern werden' die graf in Bayreuth. Geburt eines lebenden Kindes in einen Eimer Häfen der Insel Sieilien für rein“ von Cholcta erklärt. Vergl. wn Lr. g. Kornfeld, Kgl. Kreis, Phyfikus in' Krottkan. (od, des Reichs. Anzeiger / Ilr. hn plum In Dejember 887) Kindes in Folge Erstickung. Ohnmacht der Mutter). = Rezensionen Eine unterm 21. Desember 1837 beröffentlichte Verfügung des und Referate. Königlich portugiesischen Ministerium des Innern ergänzt die am 14. dess. M. publizirte Verfügung „(Reichs⸗Anzeiger Ir. 302 vom 24. Dezember 1887) dahin, daß unter den, der' Cholera verdächtig erklärten Haͤfen des italienischen Festlandes nicht die Häfen am Adria⸗ tischen Meer einbegriffen sind, welche als rein“ angesehen waren.

. ; Bremen von Adelaide. Hohenstaufen ). Australien in Adelaide. Nürnberg“. Australien in Aden. „Habsburg“. Austral ien in Antwerpen. J ö , , von Genua. Bayern zremen z. in Hongkong. Neckar. Ost⸗Asien 3. in n . Braunschweig ! Ost Asien von Genua.

Sanitätswesen und Quarantänewesen.

. . Frankreich. Die in den französischen Mittel meerhäfen gegen Provenienzen aus

Redacteur: Riedel. Verlag der Expedition (Scholy.

Berlin:

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags ⸗Anst Berlin 8W. , Wilhe lum tat . Anstalt,

Fünf Beilagen J(einschließlich Böͤrsen · Beilage),

Berlin, 30. Dezember 1887.

. N.). Im Hinterlande von Togo wird deutscherseits eine aftliche Forschungsstatton eingerichtet, an deren

ungesund oder gesundheitsgefährlich erkannte Fleisch wird sofort ver⸗ nichtet, ohne daß der Importeur Anspruch auf ii e. erheben

iglich saͤchsische Stabsarzt Br. Wolff treten wird. Zu und die Besondere Beilage Nr. 7.

orstellungen von Die Reife um die Welt in

zum Deutschen Reichs⸗-Anzeiger und Köni

M 306.

Erste Beilage

Berlin, Freitag, den 30. Dezember

glich Preußischen Staats⸗A1nzeiger.

1882.

Deu tsches Reich.

Bekanntmachung.

Der Bundesrath . in den Sitzungen vom 8. Juni und 15. Dezember d. J. beschlossen, das nachstehend abgedruckte Konten⸗Regulativ vom 1. Januar 1888 ab in Kraft zu setzen und mit dem gleichen Zeitpunkt die zur Zeit gültigen Regula⸗ tive, die fortlaufenden Konten betreffend, und die fortlaufenden Konten in Lübeck betreffend, aufzuheben. Berlin, den 22. Dezember 1887. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Aschenborn.

Konten⸗Regulativ.

Zur Erleichterung des Vertriebes ausländischer Waaren nach dem Auslande können unter den nachstehenden Bestimmungen an Groß— handlungen unverzollte fremde Waaren mit der Maßgabe verabfolgt werden, daß die Eintragung der Waaren in ein fortlaufende Kontzo stattfindet und demnächst die Wiederausfuhr derselben nach dem Auslande nachgewiesen oder die Verzollung zum Eingange be⸗ wirkt werden muß.

A. Bedingungen für die Bewilligung eines fort— laufenden Kontos.

1) Großhandlungen, denen ein ö bewilligt werden kann.

Die Erlaubniß, ein fortlaufendes Konto zu halten, wird nur solchen Großhandlungen ertheilt, welche im Rufe der Zuverlãssigkeit und kaufmännischen Solidität stehen, einen erheblichen Handel 'mit ausländischen Waaren nach dem Auslande betreiben und über ihre Handelsgeschäfte gehörige kaufmännische Bücher führen, welche ferner den Beweis, daß eines der nachstehend (8. 2) bestimmten Kriterien von ihnen bereits erfüllt worden sei, zu führen und die erforderliche Sicherheit (5. 5) zu bestellen im Stande sind. Die Bewilligung er⸗ folgt durch die Direktivbehörde. Sie ist lediglich ein Akt des Ver— trauens und kann jederzeit von der obersten Landes-Finanzbehörde ohne Weiteres widerrufen werden.

Ausnghmsweise können neuerrichtete Großhandlungen von Füh— rung des Nachweises, daß eines der im 5. 2 vorgezeichneten Kriterien von ihnen bereits erfüllt worden sei, entbunden werden, wenn befondere Umstände vorhanden sind, aus denen sich mit hinlänglicher Sicherheit darauf schließen läßt, daß der Waarenumsatz den vorgeschriebenen Üm⸗ fang erreichen werde.

Waaren, auf welche das Konto sich erstrecken kann, und die erforderliche geringste Menge derselben.

Die Bewilligung eines fortlaufenden Kontos kann sich auf folgende Waaren erstrecken:

baumwollene Waaren; Waaren aus Wolle oder anderen Thier—⸗ haaren; Leinenwagren; seidene und halbseidene Waaren; Kleider, Leibwäsche und Putzwgaren; Gewebe aller Art mit Kautschuck überzogen, getränkt u. s. w; kurze Waaren; lederne Handf uhe; Stroh u. s. w. Hüte; Hemlock. und Valdivialeder; Ledertuch; Wachstuch mit Ausnahme des groben unbedruckten, Wachtmuffelin und Wachstafft; Fußdecken aus Kamptulikon, Linoleum u. f. w.; gefüttertes Pelzwerk; feine Waaren aus weichem Kautschuck; feine Eisenwaaren. .

Der obersten Landes ⸗Finanzbehörde bleibt es überlassen, soweit sich ein Bedürfniß dazu erglebt, auch andere, als die oben verzeichneten Waaren zur Kontirung zuzulassen.

Die Vergünstigung ist an die nachstehend zu a und b angegebenen Bedingungen geknüpft: ͤ

a. die Menge der im Konto von einem Jahre zum anderen, de h. von einem jährlichen Kontoabschluß bis zum anderen (8. 31) zur Anschreibung gelangten Waaren muß mindestens betragen:

19 bei Waaren aus Baumwolle der Tarifnummer 2d 1 bis 3, bei Waaren aus Pferdehaaren der Tarifnummer 11 (mit Ausnahme der Roßhaargeflechte und Spitzen) und bei Waaren aus Wolle oder anderen Thierhaaren der Tarifnummer 414d 3 und 4

7b kg;

2) bei Eisenwaaren der Tarifnummer 6e 3

5b kg;

I) bei Leibwäsche der Tarifnummer 18e, bei leinenen Waaren der Tarifnummer 22f 2 bis 4, g und Anmerkung zu k und g (mit Aus—⸗ nahme der Fußdecken aus Manilahanf⸗, Kokos⸗, Jute und ähnlichen 3 und bei Waaren aus Wolle oder anderen Thierhaaren der

arifnummer 414 5 und 6 6000 kg;

) bei feinen Waaren aus weichem Kautschuck, bei Geweben aller Art mit Kautschuck überzogen, getränkt oder durch Zwischenlagen aus Kautschuck verbunden oder mit eingeklebten Kautschuckfäden, bei Geweben aus Kautschuckfäden in Verbindung mit anderen Spinnmaterialien und bei Strumpf und Posamentierwaaren in Verbindung mit Kautschuck— fäden: Tarifnummer 174 und e

4000 kg;

5) bei seidenen und halbseidenen Wagren der Tarifnummer 306 und f, bei Kleidern und Putzwaaren der Tarifnummer 18a, b, e, d, f. g, bei zugerichteten Schmuckfedern der Tarifnummer 119, bei Baumwollenwagren der Tarifnummer 24 4 bis 6, bei Rchharr geflechten und Spitzen der Tarifnummer 11, bei leinenen Waaren der Tarifnummer 22 h, i und k, bei Wollenwaaren der Tarifnummer 414 7 und 8, bei kurzen Waaren der Tarifnummer 29a, b, e, d, bei ledernen Handschuhen der Tarifnummer 216 und bei Stroh“ ꝛc. Hüten

der Tarifnummer 354 16500 kg;

G) bei den nicht unter die Gruppen 1 bis 5. gehörigen, zur Kon⸗ tirung zugelassenen Waaren 10 000 Eg; b, die Menge der im Laufe des Jahres abgese ten (aus; n . oder in das Inland verkäuften) Waaren muß mindestens

etragen: z , . MJ 1500 1500 w . J Hierbei treten folgende nähere Bestim mungen ein: ; 1) Behufs Beurtheilung der Kriterienerfüllung bei nach der Stück ahl zu verzollenden Hüten, Taschenuhren, Uhrwerken und Uhrgehäusen 1 das Gewicht aus dem Zollwerth, und zwar das der Hüte nach dem Verhältniß von 500 M 109 kg, das der Taschenuhren, Ührwerke n, d nach dem Verhältniß von 2460 16 100 1g zu erechnen. 2) Der bei dem jedesmaligen Konto- Abschluß verbleibende Be⸗ stand gelangt in dem folgenden Konto wieder zur Anschreibung. 3) Wenn ein Kontolager Wagren verschiedener Gruppen umfaßt, so werden die vorstehend angegebenen Bedingungen als erfüllt an⸗

n m

, , der Mengen von Waaren aus anderen Gruppen die vor⸗ geschriebenen Summen erreichen.

Für die Beurtheilung, welcher Geschäftszweig als der hauptsäch⸗ lichste anzusehen sei, ist der aus der Anschreibung des letzten Jahres sich berechnende Zollwerth maßgebend. Ebenso ist bei der Zurechnung der Waarenmengen aus anderen Gruppen der Zollwerth zu berück⸗ sichtigen. Führt z. B. ein Kaufmann neben verschiedenen anderen Artikeln dem Zollwerthe nach halbfeidene Waaren als hauptsãch⸗ lichsten Geschäftszweig und beträgt von letzteren die jährliche An schreibung 10600 kg, . wird das unter a Nr. 5 bezeichnete Kriterium der Anschreibung doch als erfüllt angesehen, wenn der Zollwerth der sonst noch angeschriebenen Waaren den Zollwerth der noch fehlenden 300 kg halbseidener Waaren, d. i. 265 M, erreicht oder übersteigt. Das Kriterium der Abschreibung wird als erfüllt erachtet, wenn über⸗ haupt der Zollwerth des gesammten jährlichen Absatzes an kontirten Wagren dem Zollwerthe, des für halbfeidene Waaren bestimmten Minimums von 500 kg (2250 S6) mindestens gleichkommt.

4) Uebernimmt ein Großhändler auf sein Konto Waarenposten von fortlaufenden Konten anderer Großhändler, so werden diese Posten bei Berechnung der zur Anschreibung gebrachten Mengen dann, wenn während der laufenden Kontirungsperiode dergleichen Uebertragungen von seinem Konto auf die Konten anderer Großhändler ebenfalls stattgefunden haben, nur insoweit berücksichtigt, als die letzteren von den ersteren überschritten werden.

) Ebenso finden die aus Niederlagen unverzollter Waaren unter Zollkontrole eingehenden Sendungen nur insoweit Berücksichtigung, als sie die während der laufenden Kontirungsperiode nach dergleichen Niederlagen unter Zollkontrole bewirkten Sendungen von dem fort— laufenden Konto abgemeldeter Waaren überfteigen.

6) Dagegen werden Waarenmengen, welche von einem Konto— Inhaber unmittelbar vom Auslande unter Zollkontrole nach anderen inländischen Plätzen eingeführt und dort abgefetzt oder auf ein fort⸗ laufendes Konto angeschrieben oder zur Niederlage gebracht sind, auf erfolgten Nachweis bei Berechnung der Menge der zur Anschreibung gelangten Waaren mit in Anfatz gebracht.

Es ist aber in einem solchen Falle im fortlaufenden Konto der Großhandlung, welche die Einfuhr aus dem Auslande nach anderen inländischen Plätzen bewirkt hat, jeder, sei es unmittelbare oder mittel⸗ bare, Bezug an derartigen bereits in Ansatz gebrachten Waaren von dem betreffenden Platze, mit Einschluß solcher Sendungen, welche unter der zu 5 erwähnten Voraussetzung sonst anrechnungsfähig sein würden, als nicht anrechnungsfähig zu bezeichnen.

I) Ebenso kommen bei Berechnung der im Laufe des Jahres abgesetzten Mengen auf erfolgten Nachweis diejenigen Waarenmengen mit zur Berücksichtigung, welche von einem Konto-Inhaber unmittelbar vom Auslande unter Zollkontrole nach anderen inländischen Plätzen bezogen und dort abgesetzt worden sind.

8] Der Nachweis in den unter 5 und 7 bemerkten Fällen wird durch Bescheinigungen der Zollämter an den betreffenden inländischen Plätzen geführt.

9) Werden kontirte Waaren zum Zweck ihrer Veredelung vom Konto ab⸗ und nachmals nach Maßgabe ihrer Beschaffenheit im ver⸗ Edelten Zustande wieder angeschrieben (56. 29 Abs. 5s), fo sind diefe Ab und Anschreibungen außer Ansatz zu lassen.

10) Ob ein ö bestanden hat und das fortlaufende Konto fortdauern kann, wird nach diesen Grundfätzen mit Zugrundelegung der oben bezeichneten Kriterien nach den Ergebnissen des vorher⸗ gegangenen Jahres bemessen.

3. 5.

Inländische oder überhaupt aus dem freien Verkehr des Inlandes abstammende, ins Ausland übergegangene Waaren, welche bei ihrem Wiedereingange nach der Vorschrift in §. 4 des Vereins zollgesetzes den fremden Waaren in Bezug auf Zollpflichtigkeit gleich zu achten sind, sind von der Anschreibung auf einem fortlaufenden Konto aus— geschlossen. Werden dergleichen Waaren gleichwohl bei der Ausgangs revision unter den nach dem Auslande gehenden kontirten Waaren vorgefunden, so kann von Einleitung des Strafverfahrens abgesehen werden, wenn der Betheiligte glaubhaft zu machen vermag, daß er von dem inländischen Ursprung der Waare keine Kenntniß gehabt hat.

2) Wirkung des Kontirungsverfahrens. 4

Die unter Zollkontrole in das Ausland zurückgehenden, sowie die⸗ jenigen Wagren, welche unter gleicher Kontrole, fei es im Wohnorte des Konto⸗Inhabers oder an anderen inländischen Plätzen, in eine Niederlage unverzollter Waaren gebracht oder auf ein anderes Konto übertragen werden, sind von dem Konto abzuschreiben.

Von dem übrigen Theil der kontirten Waaren, foweit nicht ihre Uebertragung als Bestand auf das nächste Jahr erfolgt, hat der Konto⸗ Inhaber die Eingangsabgabe zu erlegen.

3) Sicherstellung des zu ö Eingangs zolles.

S. 5.

Für die Sicherstellung des Eingangszolles, welcher auf den zum fortlgufenden Konto zu nehmenden Waaren ruht, sind die von der obersten Landes- Finanzbehörde hierüber getroffenen Bestimmungen maßgebend.

4) Aufhören der fortlaufenden Konten a. durch nicht mehr , Erfüllung der Bedingungen.

Die Erlaubniß zur fortlaufenden Kontirung wird abgesehen von der nach 5. 1 der obersten Landes Finanzbehörde zustehenden Be— fugniß zum jederzeitigen Widerruf dann wieder eingezogen, wenn der Handelsbetrieb des Konto⸗Inhabers sich so verringert, daß die in dem vorhergegangenen Jahre eingeführten und abgesetzten Waaren⸗ mengen die als Bedingung für die , vorgeschriebenen Mengen 5§. 2 nicht erreicht haben. Die oberste Landes Finanz- behörde kann jedoch auf Ansuchen der Betheiligten von der Wieder⸗ einziehung zunächst auf ein Jahr absehen, wenn die Verringerung des ,, des Konto, Inhabertz durch außergewöhnliche

reignisse, wie Krieg, Handelskrifen u. s. w., herbeigeführt wor

den ist. b. durch Verübung von Zollvergehen u. s. w. . Konto⸗Inhaber, welche das ihnen bewilligte Konto zur Hinter⸗ ziehung des Zolles benutzen, gehen dadurch dieser Bewilligung, un abhängig von der sonst im Wege des prozessualischen Verfahrens nach dem Vereinszollgesetze eintretenden gesetzlichen Ahndung, verlustig.

Veränderung in den ö der Konto⸗Inhaber.

Tritt eine Veränderung mit den Inhabern eines fortlaufenden Kentos durch den Tod, Austritt bisheriger oder Eintritt neuer Theil nehmer ein, oder wird über das Vermögen der Konto ⸗Inbaber das Konkursverfahren eröffnet, so ist davon dem Hauptamt binnen acht Tagen schriftliche Anzeige zu machen. Die dem Hauptamt vorgesetzte Direktivbehörde wird dann entscheiden, ob das fortlaufende Konto fortzugewähren oder einzuziehen ist.

5) Orte, an denen die zu kontirenden Waaren nur aufbewahrt werden 69

Die kontirten Waaren dürfen in der Regel nur in den Räumen eines und desselben Gebäudes aufbewahrt werden. Eine Ausnahme hiervon ist nur zulässig, wenn es den Konto ⸗Inbabern in Den eigenen Geschäftslokalen an dem erforderlichen Raum gebricht. Solchenfalls dürfen kontirte Waaren in besonders deklarirten, unter asseinigem

gesehen, sofern für den hauptsächlichsten Geschäftszweig die Mengen der angeschrieb enen beziehungsweise der abgesetzten Waaren unter 31

Verschluß der Konto Inhaber stehenden abgesonderten Räumen auf⸗

bewahrt oder in geschlossenen Kolli Spediteuren zur Lagerung über⸗ eben werden. Die vorübergehende Entfernung der Waaren aus den agerräumen zum Zweck ihrer Versendung in das Inland ist nicht ausgeschlossen.

Die Inhaber fortlaufender Konten sind verpflichtet, die zur Lagerung bestimmten Räume vor Eröffnung des Kontos und jede damit vorzunehmende Veränderung drei Tage vorher schriftlich bei dem Hauptamt anzumelden.

6) Einrichtung der von den Inhabern fortlaufender Konten zu führenden bert iel en

5. 9. Den Handelsbüchern der Inhaber fortlaufender Konten K ist eine solche Einrichtung zu geben, daß aus denfelben hinsichtlich aller bezogenen Waaren die Zeit des Bezuges und die Abstammung ssoweit thunlich unter Angabe der Handlung oder Fabrik) hervorgeht, hinsichtlich der abgesetz ken Waaren aber, sofern es sich nicht um einen Verkauf aus freier Hand gegen Baarzahlung handelt, der Name und Wohnort des Empfängers ersichtlich ist. . In den Einkaufsbüchern, Fakturen oder Fakturenbüchern ist hin sichtlich der ausländischen kontirten Waaren bei jeder Eingangspost die Nummer der Eingangsanmeldung §. 13) und in den Verkaufs⸗ Versandt⸗ ꝛc. Büchern die Nummer des Certifikats (5. 23) anzugeben. Die e, , , müssen das Folium oder die Nummer der Einkaufsbücher, Fakturen oder Fakturenbücher, die Certifikate dagegen das Folium der Verkaufs⸗“, Versandt⸗ ꝛc. Bücher enthalten. 7) Befugniß zur Einsicht der Handelsbücher. .

Den, Konto⸗Inhabern liegt die Verpflichtung ob, jederzeit die Einsicht ihrer Handlungsbücher den Mitgliedern des Hauptamts, sowie den vom Hauptamt beauftragten Oberbeamten zu gestatten. Die Beamten haben von Zeit zu Zeit, namentlich dei Gelegenheit der Lagerbestands⸗Aufnahme (8. 33), von der Richtigkeit der Angaben in den Handlungsbüchern durch Vergleichung derfelben mit den Eingangs⸗ Anmeldungen und Certifikaten sich zu überzeugen und solches in einzelnen Fällen durch entsprechende Bemerkungen auf den genannten Zollpapieren

zu bescheinigen. 8) Erlaubniß ; a. zum Halten K Kontenlager. 0

Der gleichzeitige Handel mit fremden kontirten und mit gleich namigen inländischen oder überhaupt aus dem freien Verkehr des Inlandes abstammenden Wagren muß dem Hauptamt schriftlich an⸗ gemeldet werden. Letzteres ist befugt, von den gleichnamigen in- und aus ländischen Artikeln, soweit es nöthig und nach der Natur der Waaren thunlich ist, Proben einzufordern. .

b. zur Aufnahme von Kommissionsgütern auf die Kontenlager.

Die Aufnahme von Kommissionsgütern auf die fortlaufenden Konten ist nicht ausgeschlossen. Unter Kommissionggut sind jedoch nur solche Waaren zu verstehen, welche von einem Dritten mit vor— behaltenem Eigenthum dem Konto⸗Inhaber zum Verkauf unter des Letzteren Namen übergeben werden.

9) Bedingungen beim 6 gemischter Kontenlager.

Bei gemischten (6. 10a) Lagern werden die bereits verzollten ausländischen Waaren in Bezug auf die Kontrolen den inländischen gleichnamigen Waaren gleichgestellt, dergestalt, daß alle auf dem Lager eines Konto⸗Inhabers befindlichen inländischen oder ausländischen ver- zollten gleichnamigen Waaren von den kontirten augländischen ge⸗ trennt, und zwar entweder in besonderen Lokalen oder wenigstens in abgesonderten Regalen ꝛc. zu halten, auch die unverzollten (Ekontirten) ausländischen Waaren zur Vermeidung von Verwechselungen, soweit thunlich, auf den Umschlägen, Etiquetten ꝛc., eventuell auf den Ab⸗ theilungen, Regalen ꝛc. von dem Konto⸗Inhaber mit dem Buch⸗ staben A (Ausland) zu bezeichnen find.

B. Bestimm ungen über die Anschreibung auf ein fortlaufendes Konto.

2) Abgabe besonderer Eingangsanmeldungen über die zu kontirenden aaren. .

Behufs der Kontirung hat derjenige, welcher dieselbe be⸗ antragt Anmelder den nach den aligemeinen iollgesetz lichen Bestimmungen zu übergebenden Abfertigungs papieren eine Eingangs- anmeldung nach dem Muster A in doppelter Ausfertigung beizufügen.

In der Eingangsanmeldung oder in einem derselben beizufügenden besonderen Verzeichniß muß das Land der Herkunft, das Folium oder die Nummer des Einkaufsbuches (Fakturenbuches), die Benennung der Waaren nach Anleitung des Zolltarif und die Nummer des statistischen Waarenverzeichnisses enthalten sein. Die Zollverwaltung ist außerdem befugt, in allen Fällen, wo sie es zur Festbaltung der Identität der Waaren fär nöthig erachtet, und die desfallsigen Angaben nicht schon in den Fakturen, Avisbriefen ꝛc. ent- halten sind, nicht nur die Beifügung der in der gewõhn · lichen Handelssprache üblichen Benennung, sondern eine noch speziellere Angabe über die Menge der Waarengattung nach der . der Stücke, Dußende, Grofse ze, welche in dem Kollo enthalten sind, zu fordern, und auch anderweite, zu diesem Zweck führende Kontrolmittel anzu⸗ ordnen.

Der Konto⸗Inhaber ist in solchen Fällen, bei Verlust des An— spruchs auf das fortlaufende Konto, w einer solchen Anord⸗ nung nachzukommen. 4.

8 Der Zollverwaltung bleibt vorbehalten, für Waarenartitel, bei denen sich zur Sicherung des Zollinteresses das Bedürfniß beraus ; stellen sollte. die Spezialkontirung anzuordnen. Die für diesen Fall zu beobachtenden Vorschriften werden besonders bekannt gemacht

werden.

§. 15.

Waaren gleicher Tarifnummern oder gleicher Unterabtheilungen derselben, welche in verschiedenartigen, einen wesentlichen Einfluß auf den Zollbetrag ausübenden Akkommodationen eingehen, z. B. seidene und halbseidene Bänder mit Rollen und dergleichen o hne Rollen im Innern, gelangen getrennt zur Anschreibung. ;

Dasselbe gilt von solchen Waaren, welche zwar einer und der selben Tarifnummer angehören, für welche aber verschiedene Konto kriterien (5. 2) maßgebend sind.

3) Erfordernisse der 2 Anmeldungen.

Die Anmeldung 3 wörtlich genau mit dem Inhalt der nach S. 13 vorzulegenden Zollabfertigungspapiere übereinstimmen, deutlich geschrieben und es darf darin weder durch Ausstreichen noch Radiren etwas geändert sein. In der Spalte: „Anträge und sonstige Be⸗ merkungen des Anmeldenden“, wird vermerkt

ob die Anm endun der Tara nach dem Tarif oder die Er⸗ mittelung des Nettogewichts durch Verwiegung verlangt werde. .